Protocol of the Session on November 18, 2016

........ 889, 891....................... 893 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 889, 891....................... 892, 893 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 890, 897 Abg. Bernhard Henter, CDU:....... 891, 892....................... 893 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 892, 893 Abg. Hedi Thelen, CDU:.......... 892, 898....................... 900 Clemens Hoch, Staatssekretär:...... 894, 895 Abg. Heike Scharfenberger, SPD:.... 894 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 895 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 896, 897....................... 898, 899....................... 900, 901 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 896, 900 Abg. Sven Teuber, SPD:.......... 898 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 898 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 899, 900....................... 901 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 899 Abg. Adolf Kessel, CDU:......... 900 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 901, 902....................... 903, 904 Abg. Marco Weber, FDP:......... 901, 902 Abg. Arnold Schmitt, CDU:........ 902, 903 Abg. Christine Schneider, CDU:..... 902, 904 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:.... 903, 906....................... 907 Abg. Johannes Zehfuß, CDU:....... 903 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 904, 908 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:...... 904 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 904

................. 905, 907 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 905, 906....................... 907, 908 Abg. Nico Steinbach, SPD:........ 906

Die nicht behandelten Mündlichen Anfragen Nummern 11 bis 20 werden gemäß § 98 Abs. 4 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags in Kleine Anfragen umgewandelt. 908

Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1557 –

Tourismus als wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor in Rheinland-Pfalz weiter stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1607 –........... 908

.......... 908 Abg. Ellen Demuth, CDU:......... 909, 917 Abg. Martin Louis Schmidt, AfD:..... 910, 911....................... 912 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 912, 913 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 913 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 914 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 916 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 916 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 917

Überweisung des Antrags – Drucksache 17/1557 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.................. 917

Überweisung des Alternativantrags – Drucksache 17/1607 – als Material an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr........... 917

Sicherstellung der Erdgasversorgung von Verbrauchern und Wirtschaft in RheinlandPfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1555 –

Zur Sicherstellung unserer Energieversorgung brauchen wir eine Gesamtstrategie, die auf einen breiten Energiemix setzt Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1608 –........... 918

.......... 918, 920 Abg. Nico Steinbach, SPD:........ 919, 920 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:.... 920, 922....................... 924 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 922 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 923 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 924

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags auf Ausschussüberweisung der Anträge – Drucksachen 17/1555 und 17/1608 –......... 925

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/1555 –................ 925

Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/1608 –............ 925

Kostenfreie Bareinzahlungen auf die Konten der Landeskassen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1556 –........... 925

........... 925, 929 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 926 Abg. Matthias Joa, AfD:.......... 927, 928 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 927, 928 Abg. Doris Ahnen, SPD:.......... 928

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/1556 –................ 929

Präsidium:

Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.

Anwesenheit Regierungstisch:

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,kowom Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär.

Entschuldigt:

Abg. Guido Ernst, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Julia Klöckner, CDU, Abg. Marion Schneid, CDU, Abg. Thorsten Wehner, SPD, Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP; Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Herbert Mertin, Minister der Justiz; David Langner, Staatssekretär, Daniela Schmitt, Staatssekretärin.

17. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 18.11.2016

B e g i n n d e r S i t z u n g : 1 0 : 0 0 U h r.

Guten Morgen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur 17. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Andreas Rahm und Dirk Herber. Herr Herber führt die Redeliste.

Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Guido Ernst, Horst Gies, Julia Klöckner, Marion Schneid, Thorsten Wehner und die Kollegin Cornelia Willius-Senzer. Seitens der Regierung fehlen entschuldigt Frau Staatsministerin Ulrike Höfken, Herr Staatsminister Herbert Mertin sowie die Staatssekretäre David Langner und Daniela Schmitt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 17/1562 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Gerd Schreiner (CDU), Weiterleitung der Bundesmittel an die rheinland-pfälzischen Kommunen – Nummer 6 der Drucksache 17/1562 – betreffend, auf.

Frau Beilstein trägt die Fragen vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. 5 Milliarden Euro des Bundes sind eindeutig deklariert als Entlastung der Kommunen. Wieso leitet das Land die Mehreinnahmen nicht vollständig an die Kommunen weiter?

2. Warum wurde der Verbundsatz (21 Prozent) als Parameter zur Weiterleitung eines Teils der Mittel gewählt?

3. Was unternimmt das Land, damit die Kommunen nicht durch immer weiter steigende Soziallasten in eine weitere und extreme Verschuldung geraten?

4. Wie erklärt sich das Land, dass gerade die Liquiditätskredite (sogenannte „Kassenkredite“) bei den Kommunen im Land deutlich höher ausfallen als in fast allen anderen Bundesländern?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sieht in den Jahren 2016 bis 2019 eine finanzielle Entlastung der Länder und der Kommunen vor. Danach sollen Ländern und Kommunen ab dem Jahr 2018 5 Milliarden Euro zufließen. Davon werden 1 Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro unmittelbar an die Kommunen gegeben.

Die Mittel der Kommunen werden im Verhältnis 3 : 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt. Im Jahr 2018 wird die Beteiligung des Bundes an den KdU durch einen entsprechend höheren Umsatzsteueranteil der Gemeinden kompensiert, um die Obergrenze der Bundesbeteiligung an den KdU von 49 % nicht zu überschreiten und damit eine Bundesauftragsverwaltung zu vermeiden.

Die Länder erhalten vom Bund zudem eine Integrationspauschale für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich. Diese wird über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer bereitgestellt. Der rheinland-pfälzische Anteil hieran beträgt 96 Millionen Euro. Wie bereits besprochen, sollen die rheinland-pfälzischen Kommunen an dieser Pauschale mit einer Vorauszahlung im Jahr 2016 in Höhe von 96 Millionen Euro beteiligt werden.

Zu Frage 1: In der Einigung der Länder mit dem Bund wurde vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Lastentragung bei den Sozialausgaben, insbesondere der Eingliederungshilfe, in den einzelnen Ländern Folgendes vereinbart:

Kommunen und Länder werden mit folgenden zusätzlichen Mitteln ausgestattet: 4 Milliarden Euro im Verhältnis 3 : 2 (Umsatzsteuer Kommunen zu KdU) , 1 Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder.

Um den Verteilungsschlüssel ist auf Bundesebene lange gerungen worden. Letztlich konnte ein für das Land und die Kommunen günstiger Schlüssel erreicht werden. Die Beteiligung der Länder trägt der bundesweit unterschiedlichen Finanzierungsverantwortung im Bereich der Sozialausgaben Rechnung. Bei der geltenden hälftigen Lastentragung des Landes im Bereich der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz ist der vorgesehene Anteil des Landes nicht übertrieben.

Zu Frage 2: Die an die Länder gezahlte 1 Milliarde Euro an dem 5-Milliarden-Euro-Paket wird über die Umsatzsteueranteile der Länder verteilt. Die Umsatzsteuer gehört zu den Verbundsteuern im obligatorischen Steuerverbund. Der Verbundsatz für obligatorische Verbundsteuern beträgt zurzeit 21 %.

Die Landesregierung hält es für angemessen, die dem Land zufließenden Mehreinnahmen von rund 48 Millionen Euro in den Verbundsteuern zu belassen und so anteilig in den kommunalen Finanzausgleich zu geben. Damit wirkt der Verbundsatz von 21 %.

Um die Kommunen schon ab dem Jahr 2018 in voller Höhe an diesen Mehreinnahmen partizipieren zu lassen, wird die Verstetigungssumme im Jahr 2018 um 10,1 Millionen Euro angehoben.

Zu Frage 3: Das Land sorgt seit geraumer Zeit mit einer Reihe von Maßnahmen für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen, speziell für eine stärkere Unterstützung der Kommunen mit hoher Sozialausgabenbelastung und zudem für eine Unterstützung der stärker verschuldeten Kommunen. Wollte ich alle Maßnahmen vortragen, würde die Liste sehr lang. Ich beschränke mich daher auf einige Beispiele.

Inzwischen belaufen sich die Zahlungen des Landes an die Kommunen auf 5,1 Milliarden Euro und werden bis 2018 auf 5,6 Milliarden Euro anwachsen und damit ein Drittel der Gesamtausgaben des Landeshaushalts ausmachen. Dass die Maßnahmen in der Gesamtheit ihre Wirkung nicht verfehlen, kann an dem positiven Finanzierungssaldo der Kommunalhaushalte 2015 abgelesen werden.

Entsprechend bildet sich die Verbesserung der kommunalen Finanzen auch im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt 2017/2018 ab und ist wiederum ein Schwerpunktthema der Landespolitik. Nachdem die Finanzausgleichsmasse in den vergangenen drei Jahren bereits einen Anstieg um knapp 600 Millionen Euro erfahren hat, soll sie im nächsten Doppelhaushalt um weitere 332 Millionen Euro auf dann gut 2,9 Milliarden Euro ansteigen. Damit erreichen wir einen Anstieg seit 2013 um mehr als 900 Millionen Euro, was einem Aufwuchs von fast 50 % entspricht.