......... 1340, 1356 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:.... 1344, 1360....................... 1361 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 1347, 1349 Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD:..... 1349 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 1350, 1362 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 1351, 1362 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 1353, 1356 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 1357, 1361
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Abg. Michael Billen, CDU, Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Michael Frisch, AfD; Heike Raab, Staatssekretärin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 26. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Frau Kollegin Scharfenberger und Herr Kollege Kessel. Herr Kessel wird auch die Rednerliste führen.
Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Herr Billen und Herr Hartenfels und die Staatssekretärin Frau Raab.
Wir kommen damit zur heutigen Tagesordnung. Da es sich um eine Sondersitzung handelt, haben wir nur einen einzigen Tagesordnungspunkt.
Verfassungsbruch der SPD-geführten Landesregierungen durch die bewusste und systematische Umgehung der Schuldenbremse und Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Antrag der Abgeordneten Julia Klöckner und 34 weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU gemäß Artikel 83 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz i.V.m. § 21 Abs. 3 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/2426 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Vertrauen in unsere Demokratie hängt auch wesentlich davon ab, ob die Regierenden sich an Recht und Gesetz halten, ob ihre Entscheidungen mit der Verfassung auch vereinbar sind.
Am 22. Februar dieses Jahres wurde Ihrer Regierung, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, erneut Verfassungsbruch nachgewiesen, und das höchstrichterlich. Das ist übrigens nicht das erste Mal, und genau das schadet unserer Demokratie.
Verehrte Kollegen, in seinem Urteil hat das Verfassungsgericht, also der Verfassungsgerichtshof, vor 14 Tagen
In seinem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof vor 14 Tagen festgestellt, dass das Landeshaushaltsgesetz und das Landesfinanzierungsfondsgesetz, dieses Gesetz von Herrn Beck und Frau Dreyer, überwiegend verfassungswidrig sind. Diese Feststellung bezieht sich insgesamt auf sechs Haushaltsjahre, in denen die Zuführungen an den Pensionsfonds nicht hätten vorgenommen werden dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verfassungswidrigkeit, und das seit vielen Jahren, das ist Praxis in diesem SPDgeführten Land Rheinland-Pfalz.
Übrigens geht damit wieder ein weiteres Stück Vertrauen in die Seriosität und die Kompetenz der Politik am Ende verloren. Die Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren die Verfassung in Serie gebrochen. Das ist nicht einfach so dahingesagt. Ich nenne Ihnen einfach einmal sieben Beispiele.
Erstens: Zum Beispiel bei der Besetzung der Präsidentenstelle am OLG Koblenz. Hier bescheinigten gleich zwei Bundesgerichte, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung die Verfassung gebrochen hat.
Zweitens: Die rheinland-pfälzische Landesregierung bekam vom Verfassungsgerichtshof 2011 beschieden, dass die Regelung zu den Kosten zur Schülerbeförderung verfassungswidrig war.
Drittens: 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Vorschriften über den kommunalen Finanzausgleich verfassungswidrig waren.
Viertens: 2014 kippte der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung im Kommunalwahlgesetz, nachdem die rotgrüne Landesregierung dort festgeschrieben hatte, dass bei Kommunalwahlen auf den Stimmzetteln das MännerFrauen-Verhältnis abgebildet werden soll. Trotz Warnungen auch unsererseits habe Sie es damals verabschiedet, und das Gericht hat Ihnen die Quittung gegeben.
Fünftens: 2015 bescheinigte der Verfassungsgerichtshof der Regierung einen Verfassungsbruch bei der Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben. Wieder verfassungswidrig.
Sechstens: Vor zwei Wochen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
Siebtens: Ihre „Pensionslüge“, Ihre Pensionsbeschreibung, wie Sie Vorsorge betreiben, ist vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt worden, und das in Serie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Lappalie, das ist auch nicht trivial. Deshalb müssen wir heute hier in dieser Sondersitzung darüber reden, was geübte Praxis in Rheinland-Pfalz war und was nicht mehr geübte Praxis in Zukunft werden darf.
Man kann nur noch den Kopf schütteln, wenn man sich diese Praxis der SPD-geführten Landesregierung anschaut; drei Punkte:
1. Es wurde eben keine Vorsorge getroffen, wie man es suggeriert hatte. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts wurde festgestellt, dieser sogenannte Pensionsfonds hat kein Vermögen aufgebaut, und diese vorgebliche Rücklage für die Beamtenpensionen ist schlichtweg leer. Wenn die Pensionen anfallen, wird man sie aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Das ist übrigens nicht nur ein Schlag in das Gesicht der Beamten, denen angeblich für die Rücklage ein Teil ihrer Besoldung zurückgehalten worden ist. Das ist übrigens auch eine Täuschung der vielen Steuerzahler; denn bezahlt werden müssen die Pensionen auf jeden Fall, und das von den Steuergeldern.
2. Sie haben ganz bewusst diesen Fonds zwar als Pensionsfonds etikettiert, aber zweckenfremdet. Er diente schlichtweg nur der Begründung dafür – oder nicht nur, sondern es waren mehrere Punkte, wozu Sie ihn missbraucht haben –, erst einmal die Eingangsgehälter von neu eingestellten Beamten zu kürzen oder nicht angemessen zu erhöhen.
Das Land hat neu eingestellten Beamten seit vielen Jahren einen Teil des gesetzlich garantierten Gehaltes mit der Begründung vorenthalten, dass dies unbedingt nötig sei, um später ihre Pensionen zahlen zu können und dass dieses Geld der Vorsorge dient.
Das haben Sie nicht getan. Das Geld wurde eben nicht für spätere Pensionen angelegt. Das Land hat das eingezahlte Geld vielmehr sofort sich selbst zurückgeliehen. Auf diese Idee muss man erst einmal kommen.