Peter Enders
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich das Thema der Aktuellen Stunde gelesen habe, war ich verwundert.
Da war von Kopfpauschale und Vorkasse die Rede. Ich habe mich gefragt, steckt dahinter Polemik oder Ahnungslosigkeit.
Herr Hartloff, Sie haben es ganz klar gezeigt. Es geht nicht um diese beiden Begriffe, es geht um Zusatzbeiträge und Kostenerstattung.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Gesundheitswirtschaftsmagazin „kma“ vom November dieses Jahres zitieren, in dem festgestellt wird, dass Herr Rösler in die richtige Richtung geht.
Ich zitiere: „Dies gilt vor allem für die Wiedereinführung der Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen. Die duale Finanzierung der GKV mit einkommensorientierten Zwangsbeiträgen und einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen weist den Weg zur konsequenten Weiterentwicklung einer solidarischen Grundsicherung. Die vorgesehene Neuregelung des Sozialausgleichs“ – – –
Hören Sie doch einmal zu.
„Die vorgesehene Neuregelung des Sozialausgleichs ist ordnungspolitisch der bisherigen Überforderungsklausel überlegen.“
Meine Damen und Herren, dieses Zitat stammt vom Herausgeber Florian Gerster, der den meisten bekannt sein dürfte.
Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Woche den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgeglichenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beraten. In diesem Gesetz – Herr Pörksen – löst die christlich-liberale Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag konsequent ein,
weil wir für ein stabiles und nachhaltiges Gesundheitssystem sorgen möchten.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinischtechnischen Fortschritts müssen heute die Weichen dafür gestellt werden, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland die notwendige medizinische Versorgung erhalten.
Sowohl kurzfristig als auch langfristig muss für eine gesicherte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt werden. Dabei besteht unmittelbarer Handlungsbedarf im Hinblick auf das ohne Reformmaßnahmen bis im Jahr 2011 zu erwartende Defizit von ca. 9 Milliarden Euro, das bei dem bisherigen Finanzierungssystem die Krankenkassen vor große Schwierigkeiten stellen würde.
Darüber hinaus müssen die strukturellen Probleme des heutigen Finanzierungssystems im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung behoben werden. Seit vielen Jahren wachsen die Ausgaben trotz umfassender Maßnahmen des Gesetzgebers zur Ausgabenbegrenzung deutlich dynamischer als die beitragspflichtigen Einnahmen. Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Ich komme jetzt konkret zu Ihren Punkten. Die Weiterentwicklung der vom Lohnbezug losgelösten so bösen Zusatzbeiträge setzt einen funktionsfähigen Sozialausgleich voraus. Der ist da, und der sorgt dafür, dass niemand durch seinen Beitrag zur Finanzierung des Systems überfordert wird.
Dieser Sozialausgleich ist mit dem Gesetz eingeführt worden. Die mit dem Gesetz vorgesehenen Reformen weisen den Weg in ein faires stabiles Gesundheitssystem, auch wenn Sie das hier leugnen.
Wesentlicher Inhalt dieser Regelungen sind bezüglich der Gesetzlichen Krankenversicherung einmal die Regelung zur Ausgabenbegrenzung, Regelung zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen und auch die Einführung des eben erwähnten gerechten Sozialausgleichs, den Sie schlechtreden.
Ich will das am Beispiel 2011 einmal erklären. Das ist eine gemeinsame Anstrengung von allen Beteiligten. Sowohl die Beitragszahler und die Steuerzahler als auch die Leistungserbringer inklusive der Kassen verhindern im nächsten Jahr ein Milliardendefizit.
Die Lasten werden gerecht verteilt: 3 Milliarden Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitrag, 3 Milliarden Euro die Leistungserbringer, die Pharmaindustrie, die Ärzte und die Krankenhäuser, und flankierend kommen 2 Milliarden Euro Steuern dazu, Steuern, die von Menschen bezahlt werden, die gerade nicht in der GKV sind.
Die 2009 vorgenommene Beitragsabsenkung um 0,9 % im Rahmen des Konjunkturpaketes läuft Ende 2010 aus. Das ist auch angesichts der angesprochenen Konjunktur überhaupt nicht mehr erforderlich. Deswegen sollte man sich nicht aufregen, dass man auf den Status von vor einem Jahr zurückgeht.
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz der Krankenkassen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird somit auf 14,6 % angehoben. Der nur vom Mitglied finanzierte Anteil von 0,9 % bleibt natürlich erhalten.
In der zweiten Runde sage ich noch mehr dazu.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Die Ministerin hat die Katze aus dem Sack gelassen. Es ging Ihnen wieder einmal um die Bürgerversicherung. Dieser softe Begriff „Bürgerversicherung“ ist Sozialismus pur, Frau Dreyer,
und es ist noch etwas anderes. Ich lese sehr gerne die „Rhein-Zeitung“. Sie haben dort vor einigen Tagen ein tolles Interview auf die Frage gegeben, wie es zu erklären ist, dass in Deutschland die Patienten deutlich häufiger – zwei- bis dreimal so oft – zum Arzt gehen als in anderen europäischen Ländern.
Wenn ich nicht auf einem Stuhl gesessen hätte beim Lesen, ich wäre umgefallen, Frau Dreyer. Sie haben doch tatsächlich gemutmaßt, das könne daran liegen, dass die bösen Ärzte daran schuld sind, die die Patienten einbestellen, damit sie so häufig kommen.
Zu den Zusatzbeiträgen möchte ich sagen, Sie nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass es die Überforderungsgrenze von 2 % gibt. ALG II-Empfänger zahlen überhaupt nichts. Diese Überforderungsgrenze wird aus Steuermitteln ausgeglichen.
Ihnen allen ist bekannt, dass ca. 25 % der Bevölkerung ungefähr 70 % des Steueraufkommens haben.
Die sogenannten bösen Privatpatienten. Sie zahlen nämlich diese Steuern in Masse mit.
Sie sind solidarisch. Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen.
Nun zur Vorkasse. Erstens hat man Gelegenheit, diese Rechnungen einzureichen, bevor man sie sofort bezahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von vier Wochen. Es ist schon zynisch, wenn Frau Nahles neulich in der „Rhein-Zeitung“ behauptet – sie ist auch Expertin auf dem Gebiet, wie Sie, Herr Pörksen –, das sei DreiKlassen-Medizin.
Die sogenannte Vorkasse und die Kostenerstattung sind rein freiwillig. Es wird niemand gezwungen.
Es gibt ein gewisses Klientel von Patienten, die das gerne möchten, weil sie wissen möchten, was ihre Gesundheitsleistung wert ist.
Es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn Frau Nahles dann fälschlich behauptet – damit komme ich zum Schluss –, dass Herr Rösler die Vorkasse zur Regel macht.
Das ist überhaupt nicht wahr.
Es ist eine absolute Freiwilligkeit, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landeskrankenhausgesetz, das 1987 in Kraft getreten ist, bedarf in verschiedenen Bereichen der Weiterentwicklung, um die Krankenhäuser in RheinlandPfalz insbesondere wegen der älter werdenden Gesellschaft auf kommende Herausforderungen vernünftig vorzubereiten.
Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss nach erfolgter Anhörung intensiv diskutiert. Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag, in den zwei Änderungswünsche der CDUFraktion einfließen konnten, ist es uns möglich, dem Gesetz zuzustimmen.
Einige Anmerkungen dazu. In § 29 geht es um die Ausübung des Liquidationsrechts durch das Krankenhaus. Im Gesetz heißt es – ich zitiere –: „Wird das Liquidationsrecht durch das Krankenhaus ausgeübt, beteiligt es die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitarbeiterin
nen und Mitarbeiter an den hierdurch erzielten Einnahmen (…)“
Das ist sehr gut und war lange überfällig; denn in der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Krankenhausträger Chefarztverträge abgeschlossen haben, bei denen die Chefärzte auf die Liquidationsberechtigung verzichtet und diese auf den Krankenhausträger übertragen haben. Sie bekamen dafür als Gegenleistung viel höhere Grundgehälter, um diesen Verzicht auszugleichen.
Dies führte allerdings im Gegenzug dazu, dass die Chefärzte den Ärztinnen und Ärzten im nachgeordneten Bereich keine Poolbeteiligung mehr auszahlen mussten. Diese wurde dann vom Krankenhausträger, der bei den Privatpatienten die Liquidation anstelle der Chefärzte durchgeführt hat, komplett einkassiert. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen im nachgeordneten Bereich hatten nichts davon.
Damit ist jetzt bei den Krankenhäusern im Geltungsbereich des Landeskrankenhausgesetzes Schluss. Ich denke, das trägt sicherlich zur Mitarbeiterzufriedenheit im nachgeordneten ärztlichen Bereich erheblich bei. Ich würde mich freuen, wenn diese Regelung in Krankenhäusern außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes Umsetzung finden würde. Ich denke, das muss ein Ziel von uns allen sein.
Ich möchte noch etwas zu § 32 sagen, in dem es um die Krankenhaushygiene geht. Wir begrüßen außerordentlich den Hinweis, dass das zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung Regelungen zu den erforderlichen Maßnahmen der Krankenhaushygiene und zu deren Umsetzung treffen kann. Wir begrüßen es, dass die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung betreffend Maßnahmen der Krankenhaushygiene präzisiert worden und der Übersicht halber in einem neuen Absatz 2 des § 32 geregelt ist.
Damit entspricht die Ermächtigung zur Rechtsverordnung betreffend Maßnahmen der Krankenhaushygiene dem Vorbild anderer Länder, wie dem Krankenhausge- staltungsgesetz in Nordrhein-Westfalen oder auch dem Krankenhausgesetz im Saarland.
Es wird damit auch der wachsenden Bedeutung der Krankenhaushygiene und dem Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung einheitlicher verbindlicher Hygienevorschriften – Drucksache 15/4928 – Rechnung getragen. Hiermit ist der dem Parlament bisher noch nicht vorgelegte und erst heute erwähnte Antrag aus unserer Sicht nicht mehr nötig und kann zurückgezogen werden.
Frau Dreyer, dies zeigt, dass wir in der Gesundheitspolitik auch Gemeinsamkeiten haben.
Es sei mir in diesem Zusammenhang aber die kritische Anmerkung erlaubt, dass noch im Sozialpolitischen Ausschuss am 30. Oktober 2007 in der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Fraktion der CDU nach § 76 Abs. 2 GOLT bestätigt wurde, es bedürfe
keiner weiteren Hygieneverordnung und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen würden ausreichen, um dem Problem Herr zu werden. Die Maßnahmen, die Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Möglichkeiten ergreife, würden den richtigen Weg darstellen.
Wir haben seit 1992 immer wieder darauf hingewiesen, um die Situation der Krankenhaushygiene zu verbessern. Deswegen sind wir froh; denn eine Rechtsverordnung kann das Ganze vernünftig bündeln und auch in der richtigen Form zusammenfassen.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas zu § 34 sagen. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es gelungen ist, in Absatz 1 Satz 2 bezüglich der Aufnahmekapazität von Krankenhausabteilungen unter Angabe von Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten eine Präzisierung zu finden, um die Notfallversorgung zu optimieren und Patiententourismus zu vermeiden.
Ich möchte dies an einem kurzen Beispiel erläutern. Ein Patient kommt nach einem Unfall mit einer schweren Gehirnverletzung in einem Krankenhaus in die Notaufnahme, wird operiert und auf die Intensivstation verlegt. Es kann vorkommen, dass ein Krankenhaus in unmittelbarer Nähe vielleicht kein Intensivbett hat, ihn aber operieren könnte. Es wäre nicht angemessen, den Patienten über weite Entfernungen zu transportieren, wobei er Schaden nehmen kann, nur um ihn lückenlos in einem Krankenhaus zu behandeln.
Es ist besser, den Patienten zuerst in die Notaufnahme des Krankenhauses in der näheren Umgebung aufzunehmen, ihn zu operieren und anschließend gegebenenfalls unter Intensivtransport zu verlegen. Das verhindert den Patiententourismus. Deswegen bin ich außerordentlich dankbar, dass wir diesen Kompromiss finden konnten und Sie uns entgegengekommen sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde etwas lauter reden, damit das alle hören bei dem Lärmpegel.
Wir besprechen heute die Große Anfrage der CDUFraktion zur Situation der Diabeteskranken in RheinlandPfalz.
Meine Damen und Herren, es gibt mittlerweile in Deutschland 7,5 Millionen Menschen mit Diabetes.
Jedes Jahr kommen 300.000 hinzu, allein mit Diabetes Typ 2. Somit existieren in Deutschland mit die höchsten Raten an diagnostizierten Diabetikern.
Die Intention unserer Großen Anfrage war eine grundlegende Bestandsaufnahme der Thematik. Wir gingen nicht davon aus, dass es in Rheinland-Pfalz fundamentale Defizite in der Versorgung der Diabetikerinnen und Diabetiker gibt, und diese Annahme wurde auch durch die Antwort der Landesregierung bestätigt. Das heißt aber nicht, dass es keinen Verbesserungsbedarf gibt. In Rheinland-Pfalz rechnen wir mit 200.000 bis 280.000 Menschen, die an Diabetes mellitus erkrankt sind. Die häufigste Diabetesart, Diabetes Typ 2, ist eng mit einer ungesunden Lebensweise, mit Fehl- und Überernährung sowie mit Bewegungsmangel assoziiert und tritt natürlich häufig bei Menschen auf, die übergewichtig sind, die Fettstoffwechselstörungen und Bluthochdruck haben. Insoweit ist diese Erkrankung der Prävention besonders zugänglich.
Diese Prävention ist als Investition anzusehen, da aufgrund der Begleiterkrankungen erhebliche Kosten für die Volkswirtschaft und die Krankenkassen und damit für uns alle entstehen. Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr und pro Patient aufgrund von Diabetes und diabetesbedingten Erkrankungen Mehrkosten in Höhe von 2.000 Euro entstehen. Bezogen auf Deutschland bedeutet das 6,8 %, also knapp 7 % der Gesundheitsausgaben. Wir können also zu Recht von einer Volkskrankheit sprechen.
Nach der Todesursachenstatistik sind im Jahr 2008 in Rheinland-Pfalz insgesamt 966 Menschen an Diabetes mellitus verstorben. Es fehlt an einem zielgerichteten System zur Früherkennung. Dies ist aber keine rein politische Frage, sondern dabei müssen alle mitmachen. Im Durchschnitt wird die Erkrankung erst zehn Jahre nach ihrem Ausbruch diagnostiziert. Wenn man den Präventionsgedanken stärken will, lässt sich die Zuckerkrankheit um Jahre bis Jahrzehnte nach hinten verschieben, und viele Kosten lassen sich vermeiden.
Im Bereich der Prävention führt die Landesregierung in ihrer Antwort zahlreiche Projekte auf, die von ihr selbst oder von anderen Trägern unterstützt und durchgeführt werden. Es wird aber in der Antwort nicht ganz deutlich, inwieweit diese Projekte über eine abgestimmte Gesamtstrategie miteinander verbunden sind. Deshalb schlägt auch die Landesregierung eine stärkere Vernetzung und Abstimmung der Angebote der einzelnen Anbieter im Sinne eines konzertierten Vorgehens vor. In diesem Bereich gibt es also noch Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die Präventionsaktivitäten noch zielgerichteter auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden.
Meine Damen und Herren, ich denke aber, dass spezielle Konzepte auch für Menschen mit Migrationshintergrund notwendig sind, da aufgrund von Sprachbarrieren und anderen Kulturen ein Bedarf gegeben ist. Auch die stärkere Einbindung der Ärzte in die Prävention ist zugestandenerweise notwendig.
Insgesamt kann man sagen, dass die diabetologische und medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz gut ausgebaut ist und flächendeckend sichergestellt wird; allerdings ist die Menge diabetologisch qualifizierter pädiatrischer Behandlungseinrichtungen vergleichsweise gering. Je nach Wohnsitz können zu einem wohnortna
hen pädiatrischen Diabetologen möglicherweise nicht unerhebliche Entfernungen bestehen. Dies sollte gerade im Bereich der Pädiatrie verbessert werden.
Meine Damen und Herren, der Landesdiabetesbeirat hat ein Krankenhauspapier verabschiedet, das Vernetzungsstrukturen vorgibt, die noch umgesetzt werden müssen. Nach eigenen Angaben der Landesregierung ist dies noch nicht geschehen.
Auch im stationären Bereich gibt es noch Möglichkeiten der Verbesserung. Viele von Ihnen kennen die Behandlungsleitlinien der Deutschen Diabetesgesellschaft, die beschreiben, wie eine optimale Versorgung von Diabeteskranken aussehen sollte. Aufgrund von Gesprächen mit Interessensverbänden weiß ich, dass diese Leitlinien im Alltag nicht immer so umgesetzt werden, wie es notwendig wäre. Dies liegt nach Expertenmeinung häufig an der mangelnden Vernetzung der Behandlungen.
Meine Damen und Herren, Diabetiker brauchen einen Hausarzt, der sie betreut. Von Zeit zu Zeit müssen sie in eine Spezialpraxis, um gegebenenfalls neu eingestellt und geschult zu werden. Gelegentlich sind auch Krankenhausaufenthalte notwendig.
Etwas undifferenziert fällt die Antwort der Landesregierung zur Forschungssituation und diesbezüglichen Defiziten und Handlungsbedarfen aus. Die Landesregierung räumt ein, dass die Diabetesforschung in der Universitätsklinik Mainz nicht im Mittelpunkt der Fokussierung steht. Auch Möglichkeiten der Kooperation im Deutschen Zentrum für Diabetesforschung in München scheinen noch nicht abschließend geklärt zu sein. Es sollte auf eine stärkere Vernetzung der wissenschaftlichen Akteure gedrängt werden.
Ich darf zusammenfassend sagen, es gibt keine fundamentalen Defizite in der Diabetesversorgung in Rheinland-Pfalz. Den Verbesserungsbedarf habe ich aufgezeigt. Ich nenne noch einmal abschließend die Vernetzung und die Prävention.
Vielen Dank.
Herr Minister, wie bewerten Sie in dieser Diskussion die Frage der vorhandenen oder nicht vorhandenen Wehrgerechtigkeit und Dienstgerechtigkeit?
Herr Minister, ich möchte nachfragen, wie man bei dem Wehrkonzept des Ministerpräsidenten planen soll, wenn man einen freiwilligen Wehrdienst einführt. Es ist dann offen, ob sich für die angebotenen Stellen genug, zu viele oder zu wenige bewerben. Ich sehe da die Planbarkeit in den Raum gestellt. Wie sehen Sie das?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier über ein sehr kontroverses Thema. Herr Hartloff, es geht hier nicht primär darum, Geld zu sparen; denn eine Berufsarmee ist teurer als eine Wehrpflichtarmee, das wissen Sie auch,
es geht um das Thema „Gerechtigkeit“. Darauf komme ich gleich noch zurück. Da wir zehn Minuten zur Verfügung haben, kann man etwas weiter ausholen.
Den meisten hier ist logischerweise bekannt, dass die Bundeswehr in den 50er-Jahren als Freiwilligen- und Wehrpflichtarmee im Rahmen des Ost-West-Konfliktes aufgestellt wurde. Aus gutem Grund gibt es eine Wehrpflichtarmee.
Sie hat ganz entscheidend mit dazu beigetragen, dass der Warschauer Pakt Ende der 80er-Jahre freiwillig kampflos in die Knie gegangen ist und Demokratien auch im Osten Europas kamen.
Man konnte das vor zwei Jahren in der Zeitung „Neue Zürcher Zeitung“ im Herbst lesen, als die Archive in Moskau einmal geöffnet wurden, was man dort eigentlich alles vorhatte. Das sprengt die Dimensionen mehr, als die Nato je geahnt hat.
Der Zivildienst hat sich aus dem Wehrdienst ergeben, weil man gesagt hat, bei denjenigen, die aus Gewissensgründen nicht zum Militär wollen, muss man das akzeptieren. Das war anfänglich die Ausnahme, später wurde es so, dass wir teilweise mehr Zivildienstleistende hatten als Wehrdienstleistende.
In der Tat ist es so gekommen.
Zumindest Wehrdienstverweigerern.
Dann kam eine ganz interessante Wende nach Ende des Warschauer Paktes, nämlich eine Änderung der Bedrohungslage. Wir haben mit der Zusammenführung der NVA mehrfach Reduzierungen der Streitkräfte gehabt, was auch richtig war.
Daraus folgerte aber, dass die Begriffe der Wehr-, und vor allen Dingen auch der Dienstgerechtigkeit zunehmend nicht mehr vorhanden waren, sich teilweise ad absurdum führten.
Nun hat der Bundestag in der letzten Woche mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und Linken diese Reform zum 1. Juli beschlossen. GRÜNE und Linke sprachen sich für eine Abschaffung des Dienstes aus, die SPD plädierte für eine Reform.
Ich darf in diesem Zusammenhang erwähnen, dass bereits 2006 in der Sozialdemokratie die Diskussion geführt wurde – so 50 : 50 waren die Lager –, Wehrpflicht abschaffen, ja oder nein? Die CDU hat immer für die Wehrpflicht gestanden und tut das auch heute.
Damals kam der Begriff – ich will es genau formulieren – der freiwilligen Wehrpflicht auf.
Wir haben damals in der Staatskanzlei diesen Begriff diskutiert, Herr Ministerpräsident. Da saßen wir gemeinsam im Podium.
Wenn die Wehrpflicht jedenfalls freiwillig ist, dann ist sie es vom Begriff her. Sie haben mir damals nicht widersprochen. Ich lasse es einmal so stehen, wie ich es jetzt sage. Sie haben eine andere Auffassung dazu.
Interessant ist, wenn man einmal schaut, wie es im letzten Jahr war.
Wir haben darüber diskutiert, da sind wir uns einig. Einig sind wir uns auch, dass es in der SPD zwei Lager gibt. Die einen wollen es beibehalten, die anderen nicht.
Da sind wir im Gegensatz zur FDP, die wieder eine ganz andere Auffassung vertritt, anderer Ansicht.
Man konnte Ende Oktober im Internetpressedienst DerWesten.de am 23. Oktober nachlesen – ich darf das mit Genehmigung des Präsidenten zitieren –: „Die von Union und FDP geplante Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate erhöht aus Sicht des Bundeswehrverbandes die Wehrgerechtigkeit.
Der Vorsitzende sieht die Chance, ,mehr Grundwehrdienstleistende einzuziehen’. In 2008 zog die Bundeswehr nur 15 Prozent der Gemusterten ein.“ Das sagt vieles.
Die Kernfrage ist aber jetzt bei sechs Monaten: Was können wir in sechs Monaten erreichen? Zu welchem Zweck bilden wir Grundwehrdienstleistende aus? – Danach richten sich dann Aufbau, Inhalt und Organisation des Grundwehrdienstes. Alle wissen, dass der
Grundwehrdienst, egal wie lange er dauert, für die Nachwuchsgewinnung von Soldaten und auch für die Integration der Bundeswehr in die Bevölkerung wichtig ist.
Ich möchte etwas zum Zivildienst sagen. Das ist das größere Problem. Da sind wir uns einig, darüber muss man ernsthaft reden.
Ich bin selbst seit 20 Jahren stellvertretender Vorsitzender eines DRK-Kreisverbandes, der den Rettungsdienst noch selbst organisiert, nicht in Form einer überregionalen GmbH. Wir sind auch sehr froh, dass wir das beibehalten haben, weil man nahe vor Ort bei den Menschen ist.
Da ist die Situation folgende – ich will das kurz nur anreißen und in der zweiten Runde weiter ausführen –, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter zwölf Wochen dauert, das sind drei Monate. Das ist die Mindestzeit, die man überhaupt einsetzen muss, um es auch verantworten zu können, jemanden einzusetzen.
Ich werde in der zweiten Runde noch mehr dazu sagen, weil die Zeit jetzt in der ersten Runde abgelaufen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordentlich, dass die Diskussion sehr sachlich geführt wird. Bevor ich auf den Zivildienst zurückkomme, gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zur Bundeswehr. Herr Ministerpräsident, wir hatten eben die inhaltliche Auseinandersetzung bezüglich der freiwilligen Wehrpflicht. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus der „Mainzer Zeitung“ vom 17. Juni zitieren. Da wird gesagt:
Bitte lassen Sie mich erst einmal ausreden, bevor Sie dazwischenrufen. –
„Die SPD hatte bereits 2006 für eine ‚freiwillige Wehrpflicht’ plädiert.“
Dieser Begriff ist also irgendwo abgeschrieben worden.
Ich sage es nur einmal. Hier steht es. Sie sagen, es ist falsch. Ich habe es gelesen.
Halten wir uns nicht länger damit auf. Das ist jetzt diskutiert. Was aber sachlich zu sagen ist – da werden Sie mir zustimmen –, ist, Sie hatten eben erwähnt, dass zukünftig, wenn das Modell mit sechs Monaten jetzt greift, 50.000 junge Männer im Vergleich zu bisher 40.000 einberufen werden können. Dadurch steigt dann allerdings der Anteil von tatsächlich Einberufenen im Ver
gleich zum Potenzial der heranziehbaren Männer von 80 % auf über 90 %.Das muss man auch zur Kenntnis nahmen. Das ist eine Optimierung der Dienst- und Wehrgerechtigkeit. Das muss man zur Kenntnis nahmen.
Ich will kurz auf Ihr Konzept eingehen, das vorige Woche entsprechend vorgestellt worden ist. Sie haben einiges dazu gesagt. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist an sich zu begrüßen. Ich bewerte es auch positiv, dass man sich hier Gedanken darüber macht.
Ich halte es jedoch im Bereich des Wehrdienstes nicht für praktikabel, weil das für mich so ein bisschen das Gefühl hat „Soldat auf Zeit light“. Ich hatte eben schon im Rahmen der Fragestunde nachgefragt, wie es mit der Planbarkeit ist. Wenn ich ein gewisses Level an Soldaten vorgebe, die sich freiwillig melden sollen, dann gibt es zwei Situationen. Es können zu viel oder zu wenig sein. Das Problem ist noch nicht gelöst.
Ich habe auch noch ein Problem mit der freiwilligen Selbstverpflichtung bei nicht öffentlichen Unternehmen, die dann junge Leute bevorzugt einstellen. Diese freiwilligen Selbstverpflichtungen – das hat der Ausbildungspakt gezeigt – waren auch nicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte.
Ich rede jetzt von der Bundesrepublik. Wir müssen es ja im Ganzen sehen.
Aber jetzt zurück zum Zivildienst. Der Zivildienst hat seine Begründung im Wehrdienst, aber er hat sich verselbstständigt. Wir brauchen ihn alle. Deswegen bin ich froh für jeden, der sich für die Beibehaltung des Wehrdienstes einsetzt, weil das den Zivildienst schützt. Ich hatte eben erwähnt, in unserem DRK-Kreisverband haben wir Zivildienstleistende als Rettungssanitäter mit einer dreimonatigen Ausbildung.
Bereits bei den neun Monaten sind wir zunehmend davon abgegangen, überhaupt Zivildienstleistende in diesem Bereich – im Rettungsdienst – zu nehmen, weil Sie, wenn Sie jemanden ein Vierteljahr ausbilden, der noch vier Wochen Urlaub hat, dann legen wir noch eine Woche Krankheit dazu – das kann auch sein –, dann bei viereinhalb Monaten sind und es keinen Sinn macht, jemanden viereinhalb Monte auszubilden und Urlaub machen zu lassen, um davon viereinhalb Monate Nutzen zu haben. Das ist nicht mehr effektiv. Wir gehen zunehmend bereits jetzt davon weg. Das werden noch andere Organisationen, die Rettungsdienst betreiben, machen.
Der Rettungsdienst ist der einzige Bereich, in dem man für den Zivildienstleistenden eine sehr hohe Qualifikation
braucht. Ich sage Ihnen aus ärztlicher Erfahrung, aufgrund dessen, was die Bevölkerung an Standard und Sicherheit erwartet, ist das hart an der Grenze dessen, was man akzeptieren kann. Es müsste eigentlich mehr sein. Nicht umsonst hat man vor einigen Jahren das Berufsbild des Rettungsassistenten mit zweijähriger Ausbildung geschaffen.
Bei allen anderen Zivildienstbereichen, die für die Gesellschaft genauso wichtig sind – gerade für die älteren Menschen im Bereich der Pflege, Essen auf Rädern und was es da alles noch gibt, Pfortendienst in Pflegeheimen und Krankenhäusern –, brauche ich in diesen Bereichen bei gleicher Wichtigkeit wie im Rettungsdienst nicht diese intensive Einweisung wie in dem anderen Bereich.
Da kann man mit weniger Einweisung jemanden in die Funktion hineinbringen. Deswegen bin ich schon der Ansicht, dass die sechs Monate dort noch eine sinnvolle Zeit sind, in der man junge Leute einsetzen kann. Jemand, der Essen auf Rädern ausfährt, muss nicht ein Vierteljahr ausgebildet werden. Er braucht einen Führerschein und einen Plan, wo er hinfährt. Er muss wissen, wie er das Essen den alten Menschen entsprechend bringt.
Im Gegenteil, ich sehe gerade im Bereich des Rettungsdienstes eine große Chance, hier Arbeitsplätze zu schaffen. Auf der einen Seite sind wir froh, dass es Zivildienstleistende gibt. Doch seien wir einmal ehrlich. Es sind billige und günstige Arbeitskräfte, die uns allen Nutzen bringen.
Wir haben aber gerade im Bereich des Rettungsdienstes viele junge Menschen, die aus den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen kommen, die diesen Beruf des Rettungsassistenten gern ergreifen würden. Es gibt aber nicht genug Stellen für diese jungen Leute. Die müssen teilweise ein bis zwei Jahre warten und bekommen Aushilfsverträge. Hier ist eine Chance, dieses Berufsbild zu stärken und jungen Menschen in diesem Bereich eine Perspektive zu geben.
Ich bin auch der Überzeugung, dass wir ein gutes Konzept zur freiwilligen Dienstverlängerung auch bei den Zivildienstleistenden bekommen werden. Man geht davon aus, dass im Bereich des Zivildienstes ungefähr ein Drittel der Zivildienstleistenden bei den sechs Monaten um ca. vier bis fünf Monate verlängern wird. Das haben entsprechende Befragungen ergeben.
Ein Letztes noch: Wir hatten mit der Fraktion letzte Woche ein einstündiges Gespräch mit der Bundeskanzlerin im Rahmen unserer Berlin-Klausur.
In der Tat hat sie sich sehr viel Zeit genommen. Wir haben sehr ernsthaft diskutiert.
Ich habe ihr gerade aufgrund der speziellen rheinlandpfälzischen Verhältnisse, weil wir ein Land der Bundeswehr sind, konkret die Frage gestellt, und sie hat das
auch bestätigt, wie man es auch in der Zeitung lesen kann. Man muss in der Tat vorsichtig sein, was in der Presse steht. Das muss nicht immer stimmen.
Das war ja O-Ton, Herr Pörksen.
Sie hat es bestätigt, dass in der Tat entgegen allen anderen Äußerungen diese Diskussion ergebnisoffen geführt wird.
Herr zu Guttenberg hat zwar eine Option genannt, die möglich ist, ich hoffe aber und bin der guten Zuversicht, dass wir im Rahmen einer ergebnisoffenen Diskussion dazu kommen, dass es bei der Beibehaltung der Wehrpflicht mit sechs Monaten bleibt und sie nicht ausgesetzt wird.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, die Wartelisten sind lang. Die Spenderzahlen sind zu niedrig. Zurzeit warten mehr als 600 Menschen in Rheinland-Pfalz auf ein Spenderorgan, ca. 12 davon sind junge Menschen, die noch keine 18 Jahre alt sind.
So konnten 2005 105 postmortale Organspenden bei uns im Land durchgeführt werden. Die Spenderzahlen lagen im Jahr 2009 bei den postmortalen Organspenden mit 14,7 Spenden pro 1 Million Einwohner in RheinlandPfalz geringfügig unter dem Schnitt in der Bundesrepublik von 14,9.
Bei 185 Organspenden bei uns im Land im letzten Jahr inklusive der Lebendspenden kann man keine wirkliche Trendwende erkennen. Wir würden es gerne tun.
Deswegen hatte die CDU-Fraktion bereits im Januar letzten Jahres einen Antrag „Besseres Konzept für mehr Organspenden in Rheinland-Pfalz“ in den Landtag eingebracht, nachdem die 2006 getroffene Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Organspenden bisher keine durchgreifende Veränderung gebracht halte. Nach Beratung im Plenum hat sich der Sozialpolitische Ausschuss im März vergangenen Jahres intensiv mit diesem Antrag beschäftigt. Das Ergebnis war, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen wollten.
Frau Anklam-Trapp und Herr Dr. Schmitz, es gab in den folgenden Monaten – ich betone – zahlreiche intensive Gespräche auch unter Einbeziehung von Experten. Ich freue mich, dass sich die Arbeit gelohnt hat und wir heute einen Antrag vorlegen können, der ursprünglich von allen Fraktionen getragen wurde.
Die FDP hat leider vor der letzten Plenarsitzung einen Entschließungsantrag mit zwei Punkten eingebracht, der vonseiten der SPD und der CDU so nicht mitgetragen werden konnte. Darauf komme ich später noch. Deswegen haben wir es erst einmal abgesetzt. Es ist allerdings nicht möglich, dass wir einen gemeinsamen Antrag formulieren, wobei einer der drei, die FDP, dann noch
einen Entschließungsantrag vorlegt. Deswegen werden wir mit geringen Abweichungen einen Alternativantrag von SPD und CDU vorlegen, der inhaltlich dem ersten Antrag gleicht. Sie sind herzlich eingeladen, dort mitzumachen.
Ich darf kurz erwähnen, dass Frau Staatsministerin Dreyer in einem Sprechvermerk in der Vorlage 15/3839 am 04. Juni 2009 im Nachgang zur Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 19. März festgestellt hat: „Die Situation der Organspende ist unbefriedigend. Es gibt keinen Patentweg, den Rückgang der Organspende aufzufangen und den Trend umzukehren. Es wird darauf ankommen, durch gemeinsame intelligente Konzepte im Krankenhausmanagement – möglicherweise auch mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen – zu besseren Konzepten und zu besseren Zahlen zu kommen.“
Ich habe im Juli 2009 eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Vonseiten der Landesregierung wurde richtigerweise festgestellt, dass zwar ein Großteil der Bevölkerung zum Thema „Organspenden“ informiert ist, jedoch nur 67 % nach einer 2008 bundesweit durchgeführten Befragung grundsätzlich bereit sind, nach dem Tod Organe zu spenden.
In der Beantwortung der Anfrage wurde deutlich, dass 95 % der Bevölkerung wissen, dass es einen Organspendeausweis gibt, aber nur 17 % haben einen solchen Ausweis. Das zeigt, wie wichtig es ist, richtig und intensiv Aufklärung zu betreiben.
Das Transplantationsgesetz hat sich prinzipiell bewährt. Es gibt nach wie vor Organmangel. Ich habe einen solchen kleinen Ausweis mitgebracht. Viele von uns haben einen. Ich habe ein Päckchen an meinem Pult. Wer einen möchte, der kann gern zu mir kommen. Die gibt es kostenlos.
Ich habe als Arzt in den letzten Jahren in vielen Gesprächen mit Patienten und Angehörigen immer wieder die Angst herausgehört, ob man wirklich tot sei, wenn man hirntot ist. Das ist eine ernsthafte Frage, die sich Laien stellen. Weiter gab es die Frage, ob Ärzte immer noch alles tun würden, wenn man als schwerkranker Patient im Krankenhaus liegt und einen Organspendeausweis hat. Das sind Fragen, die von Laien gestellt werden. Die muss man ernst nehmen und sie beantworten.
Das Transplantationsgesetz hat zwei Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Gewebe festgelegt. Der Tod des Menschen muss festgestellt sein und eine Zustimmung muss vorliegen.
Meine Damen und Herren, die Diagnose Hirntod bedeutet den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Funktion des Gehirns, und zwar von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, und ist damit – ich betone – der sichere Nachweis des Todes.
Die Untersuchungen erfolgen nach Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Untersuchung erfolgt durch zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzte unabhängig voneinander: Beide Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es immer Menschen gibt, die die Kriterien des Hirntods anzweifeln. Das sind ideologische Fragen. Ich muss sagen, da hört das Diskutieren auf. Wenn man mit wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht überzeugen kann, dann muss er es in seinem Kopf so lassen und es anzweifeln.
Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, zum Beispiel einen Ausweis, hat oder ob er seinen Willen den Angehörigen gesagt hat. Das wird gegebenenfalls mündlich erfragt. Weitere Fragen werden dann vom behandelnden Arzt in einem Gespräch mit dem Angehörigen geklärt. Das sind sehr zeitintensive Gespräche. Hat der Hirntodverstorbene zu Lebzeiten keine Festlegung gemacht, dann können nach gültiger Rechtslage die Hinterbliebenen die Entscheidung treffen.
Wir haben zwei Problemfelder. Das wird in dem gemeinsamen Antrag beschrieben. Problemfeld eins ist die Aufklärung. Frau Anklam-Trapp, Sie hatten das eben sehr gut erwähnt. Ein wichtiges Thema, bei denen die drei Fraktionen zumindest weitgehend einer Meinung sein können, ist die Aufklärung.
Ich sage noch einmal, der Erste-Hilfe-Unterricht – fast jeder macht heute einen Führerschein, dann muss er einen Kurs für Sofortmaßnahmen besuchen – ist eine hervorragende Gelegenheit, wenn man darauf einwirkt, dass die Hilfsorganisationen, die diese Kurse anbieten, im Rahmen dieses Kurses das Thema ansprechen. Die Aufklärung muss nicht bei Senioren beginnen, wenngleich die Organspende nicht unbedingt eine Alterslimitierung hat. Sie muss bei jungen Menschen beginnen, um da Sensibilität zu erzeugen.
Eine zweite gute Gelegenheit, die auch schon genutzt wird, ist die Schule. Ethikunterricht, Biologieunterricht und auch der Religionsunterricht bieten sich in der Tat dafür an.
Das zweite Problemfeld, das ich noch kurz erwähnen möchte, ist das Krankenhausmanagement und die Rahmenbedingungen im Krankenhaus. Das Prozedere, das Management, eine Organspende bei einem Hirntoten vorzubereiten und zu begleiten, ist arbeits- und zeitintensiv. Da steht der Klinikbetrieb vor einer wahnsinnigen Herausforderung. Deswegen brauchen wir – um das einmal ganz vorsichtig zu formulieren – die Stärkung des Transplantationsbeauftragten der Krankenhäuser, vor allen Dingen auch an Krankenhäusern, die wenige potenzielle Organspender aufgrund ihrer Klinikstruktur melden.
Frau Anklam-Trapp, die FDP macht ja mit. Sie stimmen uns zu.
Die Angehörigenbetreuung ist wichtig. Wir haben das im Antrag erwähnt, es geht dabei auch um die Einbeziehung der DSO. Ich kann mich selbst an ein Gespräch vor 15 Jahren mit der Mutter eines zwölfjährigen Jungen erinnern, der hirntot war, bei dem man über drei bis vier Stunden sehr sensibel und sehr vorsichtig ein Gespräch führen musste. Ein falscher Satz kann schon alles zer
stören. Die Mutter hat sich hinterher dann entschlossen, das Kind zur Organspende freizugeben. Damit konnte fünf Menschen geholfen werden.
Wichtig ist auch, dass den Angehörigen hinterher mitgeteilt wird, wie vielen Personen geholfen werden konnte. Das hilft ihnen bei der Trauerarbeit.
Meine Damen und Herren, Ziel muss sein, dass wir auf 20 Spenden pro 1 Million Einwohner kommen. Aufklärung ist dabei das Wichtigste. Ich darf auch auf die Lebendspende hinweisen, die immer nur eine Ergänzung sein wird. Unter Angehörigen ist das viel häufiger möglich. Leberteilspenden und auch Nierenspenden kommen da in der Regel infrage. Das Alter – wie eben erwähnt – ist nicht immer ein Ausschlussgrund.
Ich darf zusammenfassen und zum Ergebnis kommen: Der Landtag gibt mit diesem gemeinsamen Antrag einen Auftrag an die Landesregierung, aufgrund dieses Antrags ein Konzept zur verbesserten Förderung und Erprobung der Organspende umzusetzen.
Herr Dr. Schmitz, ich will kurz noch auf Ihren Entschließungsantrag vom 26. Mai eingehen. Es sind zwei Punkte, weswegen wir da nicht mitgehen konnten.
Im ersten Punkt fordern Sie auf, dass man auf sogenannten Blutspendeterminen im Rahmen des Transfusionsgesetzes unterstützt, fördert und aufklärt. Das erfolgt bereits seit vielen Jahren durch das Deutsche Rote Kreuz flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Insofern ist dieser Punkt gar nicht notwendig.
Die beiden weiteren Punkte, in denen es um die Anschubfinanzierung des Landes geht, betreffen Geld des Steuerzahlers. Ich bin der Ansicht, dass hier – wie eben auch erwähnt – die Krankenkassen ihren Anteil dazu beitragen müssen.
Das ist der einzige Grund, warum wir – SPD und CDU – Ihrem Entschließungsantrag so nicht zustimmen können und es zu dieser Umformulierung gekommen ist. Vielleicht können Sie noch einen Schwenk finden. Wir haben die nächsten zehn Minuten noch Zeit dafür.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Klöckner, dass er die Initiative ergriffen hat, für alle drei Fraktionen einen Antrag auf die Bahn zu bringen.
Ich bitte um Verständnis – ich denke, auch für die FDP sprechen zu können –, dass das vorige Woche nicht zwischen Tür und Angel möglich war. Wir wollten erst einmal im Arbeitskreis und auch in der Fraktion die Sache in Ruhe lesen. Danach konnten wir alle gerne zustimmen.
Herr Klöckner hat schon vieles gesagt. Deswegen will ich mich auf einige wenige Dinge beschränken. Eine sogenannte Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft für das 21. Jahrhundert hat die Europäische Kommission am 3. Februar mit der Strategie „Europa 2020“ vorgelegt. Im Zentrum dieser Kommissionsvorschläge stehen die Überwindung der Krise und die Vorbereitung der EU-Wirtschaft auf das nächste Jahrzehnt. Dabei steht intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Vordergrund.
Der Europäische Rat hat die Strategie letzte Woche angenommen. Danach dürfte die Strategie das Handeln der Union in den nächsten Jahren politisch maßgeblich bestimmen.
„Europa 2020“ löst Lissabon ab. Lissabon läuft in diesem Jahr aus. Im Vergleich dazu will die neue Strategie 2020 angesichts der Herausforderungen durch Globalisierung
und die Wirtschaftsfinanzkrise eine programmatisch, materiell und institutionell völlig neue Stufe der Wirtschaftsintegration erreichen.
Beschränkte sich die Lissabon-Strategie noch darauf, in der nationalen europäischen Politik nur dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit einen höheren Stellenwert zu verschaffen, so wird nun der Anspruch erhoben, die Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert zu formulieren und auch entsprechend umzusetzen.
Dabei stützt sich die Strategie auf drei Elemente, und zwar drei Wachstumsprioritäten als Zielbeschreibung, fünf Kernziele als messbare Parameter und sieben Leitinitiativen als spezifische Aktionspläne. Ich möchte im Rahmen der Besprechung des gemeinsamen Antrags zwei Kernziele herausgreifen.
Kernziel 1: 3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU sollen in Forschung und Entwicklung investiert werden. Das ist wichtig. Viele von uns haben den Artikel in der „RheinZeitung“ vom 21. Juni 2010 mit dem Titel „Mangelt es im Land am Forscherdrang?“ gelesen. Bei den Ausgaben für die Forschung und die Entwicklung gibt es für Rheinland-Pfalz sicher Nachholbedarf. Es geht um eine Studie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, die dem Land beim Blick auf die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
Bei den Ausgaben von Bund und Land liegt RheinlandPfalz relativ weit hinten. Während in Bremen 530 Euro je Einwohner in die Forschung fließen, sind es hierzulande gerade mal 130 Euro. Wenn man sich die Zahlen einmal genau anschaut, liegt die F-u-E-Aufwendung als Anteil am regionalen BIP nach Sektoren und Ländern deutschlandweit bei 2,54 %. Davon werden 1,78 % von der Wirtschaft getragen. Rheinland-Pfalz liegt mit 1,87 % F-u-E-Aufwendungen als Anteil am regionalen BIP davon entfernt. Von der Wirtschaft werden 1,38 % getragen. Hier gibt es noch etwas zu tun.
Ich möchte auf das zweite Kernziel zu sprechen kommen, nämlich dass mindestens 40 % der jüngeren Generation einen Hochschulabschluss haben sollen. Das ist sehr viel. Wir hatten über dieses Thema bereits vor einigen Monaten im Ausschuss diskutiert. Es bedarf sicherlich im Plenum einer gewissen Klarstellung der „EU 2020“-Strategie.
Herr Dr. Schmuck hatte das damals im Rahmen der 32. Sitzung des Ausschusses für Europafragen am 15. April 2010 erwähnt. Bei uns ist der entscheidende Punkt, dass wir die 40 % nicht haben und auch so schnell nicht bekommen, weil bei uns das duale System zu Ergebnissen führt, wie Herr Dr. Schmuck ausführt, die anderswo als Hochschulabschluss gelten. Das ist richtig. Man liegt in der jetzigen Statistik schon bei 31 %. Wenn dies anders bewertet würde, würden wir an die 40 % herankommen.
In Frankreich ist ein Krankenpfleger Hochschulabsolvent. Das ist bei uns von der Definition her im dualen System anders. Das muss man erläuternd dazu sagen, um diese Forderung zu verstehen.
Das waren die Ausführungen zu diesem Thema.
Ich bin sehr froh, dass alle drei Fraktionen diesem Antrag unbürokratisch zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der „Rhein-Zeitung“ vom 13. Mai dieses Jahres war zu lesen: „Land droht enormer Ärztemangel“. Es ging um einen Bericht der tags zuvor stattgefundenen Präsentation des Versorgungsatlasses der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Ich komme später noch einmal darauf zurück.
Zur Vorgeschichte. In den vergangenen Jahren haben CDU und FDP mehrfach auf einen drohenden Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum hingewiesen. Wir waren in einem engen Schulterschluss mit der Landesärztekammer und auch der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das wurde lange Zeit von der Landesregierung anders gesehen. Es wurde negiert. Als Argument wurde gebracht, dass die Arztzahlenentwicklungen ganz anders seien. Wir haben dem entgegengehalten, dass dieses Gegenargument in den Zeiten nicht gilt, in denen die Ärzte sehr viel mehr Bürokratie zu erledigen haben und die Demografie die Ärzte zwingt, sich intensiver mit älteren Patienten zu beschäftigen.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass junge Ärztinnen und Ärzte heute in andere Berufsfelder gehen, wir glück
licherweise einen sehr hohen Frauenanteil haben und Ärzte ins Ausland gehen. All dies wird in Zukunft noch stärker passieren, wenn nichts dagegen getan wird.
Frau Ministerin Dreyer, dann kam im Oktober 2007 der sogenannte Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Ich danke Ihnen für die damalige Einsicht und dass dieser Plan kam.
Was kam danach? – Der Landtag hat im Dezember 2008 beschlossen, dass die Landesregierung in einem gewissen Abstand über die ambulante ärztliche Versorgung unterrichten soll. Dies ist dann kurz vor Weihnachten letztes Jahr geschehen.
Sie führen dort unter anderem aus, wie der Masterplan umgesetzt wurde. Da kann man einiges finden, unter anderem ein Internetportal. Man findet zahlreiche Hinweise auf viele Veranstaltungen.
Man findet Hinweise auf geplante Sicherstellungszuschläge in strukturschwachen Regionen, aber nicht so intensiv, wie das in Schweden gemacht wird. Dort bekommen die Ärzte, die in Regionen gehen, in die keiner will, ganz im Norden, deutlich mehr Geld als diejenigen, die in Städten bleiben wollen.
Man findet einen Hinweis auf die Bereitschaftsdienstzentrale. Bis heute ist diesbezüglich noch nichts passiert, dass der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst und der Notarztdienst über die neuen Integrierten Leitstellen gemeinsam alarmiert werden, womit man den Ärzten Bürokratie abnehmen könnte.
Dann will ich noch einen Punkt erwähnen: Weiterbildung aus einer Hand. – Es wird die allgemeinärztliche Facharztausbildung von über 60 Monaten angesprochen.
Dann nennen Sie das Beispiel aus dem Kreis Altenkirchen zwischen Kreisärzteschaft und dem DRK-Klinikum. Was ist denn da passiert? – Ich glaube, ein Einziger hat sich gemeldet. Gekommen ist niemand. Das war ein Schuss in den Ofen.
Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein Bündel von Maßnahmen, das greift. Da hat der neue Gesundheitsminister mit seinem Sachverstand einiges sehr Bemerkenswertes erwähnt.
Ich will die Veränderung beim NC erwähnen, dass nicht nur das Abitur das Kriterium ist. Ich will den Wunsch erwähnen, die Studienplätze wieder anzuheben. Wenn man weiß, dass einige woanders hingehen, dann muss man die Plätze erhöhen. Ich will die Landarztquote nennen, die noch juristisch geprüft werden muss, aber vom Ansatz her denkenswert ist.
Ich will aber auch über die Verteilung des Geldes reden. Das ist der wichtige Punkt. Ich habe das Beispiel Schweden eben erwähnt. Nicht unbedingt mehr Geld, aber die gerechte Verteilung des Geldes an die Ärzte, das zur Verfügung steht, und eine am Versorgungsbedarf orientierte kleinräumige Arztsitzausweisung.
Herr Rösler hat Anfang Mai im „FOCUS“ den Ärztepakt gefordert. Er hat zum 6. Mai zu diesem Ärztegipfel eingeladen. Ich kann ihn zitieren. Er schreibt dann, ich habe Mitte April meine Länderkollegen für den 6. Mai eingeladen. Aber aus allen von der SPD und den Linken geführten Gesundheitsministerien kommen nur Absagen, oder es kommt gar keine Antwort. Die Sozialdemokraten – so Minister Rösler – machen, was sie immer gemacht haben, sie ignorieren den Ärztemangel in Deutschland hartnäckig. –
Frau Dreyer, ich frage Sie, waren Sie auf diesem Gipfel, oder haben Sie sich auch vertreten lassen?
Ich will auf den Versorgungsatlas zurückkommen, den ich eben erwähnte. Ich weiß nicht, ob Sie es noch mitbekommen haben. Sie sind wegen anderer Verpflichtungen von dieser Veranstaltung etwas früher gegangen.
Nur 4 % der Medizinstudenten der Universität Mainz können es nicht ausschließen, sich zum Beispiel im Westerwald später einmal ärztlich zu betätigen. Das muss ein Alarmzeichen sein. Das kann man für andere Regionen genauso sehen.
Ich darf abschließend sagen, Ihr Zitat in der „RZ“ vom 13. Mai, allein die pauschale Forderung nach mehr Geld ist nicht die einzige Lösung, da mag etwas dran sein.
Frau Dreyer, solange der Medizinerjob auf dem Land im Gegensatz zur Stadt sich nicht mehr rechnet, werden wir das Problem so nicht lösen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Sozialgesetzbuch fordert klar eine verständliche, eine übersichtliche und auch eine vergleichbare Darlegung der Qualität von Pflegeeinrichtungen. Auch die Veröffentlichungspflicht ist gesetzlich klar geregelt.
Die große Frage ist nur, wie die Aussagekraft der Veröffentlichung und die Transparenz der Ergebnisse ist. Da gehen die Meinungen noch ein bisschen auseinander.
Ich behaupte, und ich kann das auch belegen, dass die Anforderungen des Gesetzgebers durch die Transparenzvereinbarung so, wie es jetzt geprüft und auch veröffentlicht worden ist, nicht erfüllt sind. Sie werden in keiner Weise erfüllt werden.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plante offensichtlich im letzten Jahr den Pflege-TÜV als großen Wurf. Der wurde es nicht.
Frau Dreyer, in der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses haben Sie festgestellt – das war sehr offen; ich danke Ihnen dafür –, dass jetzt Einrichtungen, die schlechter als 3,5 bewertet werden, vorerst nicht veröffentlicht werden, sondern dass man ein Verfahren der Anhörung entwickelt hat, in dem Gespräche zwischen denjenigen, die geprüft haben, und denjenigen, die geprüft worden sind, stattfinden, also eine gewisse Moderation.
Das Problem sehe ich darin, dass, wenn der interessierte Leser ins Internet geht und sich die Berichte anschaut, er dann bestimmte Pflegeeinrichtungen nicht vorfindet. Wenn er ein bisschen nachdenkt, muss bei ihm sofort der Eindruck entstehen, dass es offensichtlich diejenigen sind, die schlechter als 3,5 waren, weil sie fehlen. Ich will nicht vom Datenschutz sprechen, aber ich halte das für sehr problematisch.
Darauf wurde ich hingewiesen. Ich wurde deswegen angerufen.