Hans-Artur Bauckhage

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jugendliche Fahranfänger sind seit Jahren ein Sorgenkind in der Verkehrssicherheit. Ursachen für ihre deutschlandweit überdurchschnittlich hohe Verwicklung in schwere Verkehrsunfälle sind eine erhöhte Risikobereitschaft, jugendliches Imponiergehabe und mangelnde Fahrpraxis. So fahren die Jugendlichen sehr häufig nachts. Kurvige Außerortsstraßen verlangen aber eine gute Fahrpraxis, vor allem bei der Anpassung der Geschwindigkeit an den Fahrbahnverlauf. Eine häufige Unfallursache bei Fahranfängern ist daher das so genannte Abkommen von der Fahrbahn.
Im Jahr 2005 kamen in Rheinland-Pfalz bei Verkehrsunfällen 54 Fahranfänger ums Leben. 822 Fahranfänger wurden schwer verletzt.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und der aufgezeigten Unfallursachen ergreift die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrsicherheit bei Fahranfängern. Mit dem Ziel eines praxisnahen Lernens wird in Rheinland-Pfalz ein Schwerpunkt der Fördermaßnahmen auf das „Lernen durch Erleben“ gelegt. Hierzu gehört zum Beispiel das Sicherheitstraining für Fahranfänger, das von Rheinland-Pfalz als einzigem Bundesland mit 30 Euro pro Teilnehmer gefördert wird.
Daneben wurde in Rheinland-Pfalz der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ eingeführt. Hierbei wird der Fahranfänger nicht direkt nach der Führerscheinprüfung eigenständig in das Verkehrsgeschehen entlassen. Vielmehr kann er bereits im Alter von 17 Jahren die Führerscheinprüfung absolvieren, darf dann aber ein Jahr lang nur in Begleitung einer erfahrenen Vertrauensperson fahren. Somit ist der Fahranfänger eigenverantwortlicher Fahrzeugführer, erhält aber gleichzeitig Praxistipps und kann auf diesem Weg auch die Gefahrenvorbeugung erlernen.
Das Begleitete Fahren wird in vielen anderen Staaten – wie zum Beispiel in den USA, in Frankreich und Schweden – schon seit längerem erfolgreich praktiziert. Es wurde festgestellt, dass bei den Fahranfängern die Unfallzahlen erheblich sinken, auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters von 18 Jahren. Somit gewinnen die Fahranfänger durch das Begleitete Fahren praktische Erfahrungen unter vergleichsweise sicheren Bedingungen.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Creutzmann wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der Anträge auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ ist in den drei Monaten seit dem Start im November vergangenen Jahres auf insgesamt rund 4.500 angewachsen.
Zu Frage 2: Die Auswirkungen des Modellversuchs auf die Entwicklung der Unfallzahlen von Fahranfängern werden sich erst nach einem längeren Zeitraum ermitteln lassen. Aus diesem Grund ist für den Modellversuch eine Laufzeit zunächst bis zum 31. Dezember 2010 vorgesehen. Die rheinland-pfälzische Polizei schafft derzeit die technischen Voraussetzungen für eine statistische Erfassung der Unfallbeteiligung von Teilnehmern des Modellversuchs.
Die Teilnehmer erklären mit der Antragstellung gemäß § 48 b der Fahrerlaubnis-Verordnung ihr Einverständnis mit der Speicherung ihrer Daten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres für Zwecke der Evaluation. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesanstalt für Straßenwesen eine deutschlandweite Evaluation des Modellversuchs. Hierbei sollen die Veränderungen untersucht werden, die durch das Begleitete Fahren ab 17 Jahren im Verkehrswissen, in den Verkehrseinstellungen und im Verkehrsverhalten bewirkt werden.
Zu Frage 3: Der Modellversuch findet großes Interesse. Ausgehend von mehr als 1.800 Anträgen im ersten Monat des Modellversuchs ist weiterhin ein kontinuierliches Wachstum der Zahl der Anträge festzustellen. Somit kann der Start positiv bewertet werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ ein Informationsfaltblatt entwickelt und ins Internet gestellt. Auf diese Weise konnte – wie die Antragszahlen belegen – mit geringem Aufwand und mit Unterstützung durch die Medien eine breite Wirkung erzielt werden.
Die große Nachfrage belegt, dass der Modellversuch einem starken Bedürfnis der Jugendlichen gerade in den ländlichen Regionen nach Mobilität entspricht. Die Landesregierung erwartet, dass durch das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ein weiterer wirksamer Impuls für eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit im Land gegeben wird.
So weit die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.
Herr Wiechmann, diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Eine Beantwortung schicke ich Ihnen aber gern zu. Rheinland-Pfalz hat viele Grenzen. Es gibt auch eine Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ich erkenne den Hintergrund Ihrer Frage nicht. Die Baden-Württemberger machen doch genau das Gleiche. Weshalb sollten Jugendliche nach Rheinland-Pfalz kommen und hier die Fahrprüfung machen?
Ich schicke es Ihnen gern zu. Ich kann es Ihnen jetzt aber nicht sagen.
Ich beantworte die Frage einmal so: Eine Mischvariante kann man prüfen. Sie können aber ohne Sorge sein; denn ich habe veranlasst, dass die Kreisverwaltungen bei einer bestimmten Notwendigkeit der Mobilität allein entscheiden. Die Kreise wissen mittlerweile auch Bescheid, dass sie allein auf der Gesetzesgrundlage entscheiden können. Daher ist die Frage nicht mehr relevant.
Er muss einen Führerschein haben. Er sollte möglichst auch nicht als Alkoholiker registriert sein. Es muss eine seriöse Person sein.
Ja sicher. Bei jemandem, dem schon einmal der Führerschein entzogen worden ist, wird das schwieriger sein.
Nein, ich habe sofort gehandelt, als die Geschäftsgrundlage bei den Ländern klar war, Herr Dr. Gölter.
Wir wollten nur den Modellversuch abwarten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thomas, es hat wenig Sinn, dass wir die
vergangene Debatte wiederholen. Ich möchte sagen, dass ich zu dem IMM stehe. Das Institut hat Weltruf, damit das klar ist. Ich zähle dort keine Erbsen und stehe auch dazu. Sie haben damit ein Problem Ich habe damit keine Probleme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wirtschaftsministerium, die Technische Universität Kaiserslautern und die DaimlerChrysler AG haben im September 2005 – jetzt bleibe ich ganz korrekt bei der deutschen Sprache, Herr Kollege Mertes – das Nutzfahrzeugcluster – man kann das auch Nutzfahrzeugnetzwerk nennen – – –
Herr Dr. Gölter, wir beide streiten doch nicht über Begriffe. Sie wissen doch, man kann lange streiten über die Enddeutschung der deutschen Sprache. Das machen wir doch beide heute nicht.
Deswegen gestatten Sie mir, dass ich das im Folgenden „CVC“ nenne. Das ist eine Abkürzung; darin sind wir Deutsche auch Weltmeister. Wir haben das als Kommunikationsplattform für Hersteller, Zulieferer und Servicebetriebe der Nutzfahrzeugbranche gegründet. Das Wirtschaftsministerium beteiligt sich an der Finanzierung des Clusters, weil für uns die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen – das ist exakt der Punkt, der Mittelstand – im Cluster ein geeignetes Mittel zur Positionierung dieser mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb ist. Das ist der Hintergrund.
Frau Thomas, die kleinen und mittelständischen Unternehmen partizipieren und profitieren auch davon, dass es Große gibt. Das ist ein großer Auftraggeber. Von daher ist es wichtig, dass wir gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen in dieses Cluster hineinbringen, damit sie dort von Anfang an mitarbeiten können und von Anfang an genau wissen, was derzeit technologisch und auch im Marketing gebraucht wird.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen von der engen Zusammenarbeit mit der Forschung und Entwicklung profitieren und somit letztendlich auch Technologieführerschaft übernehmen können. Mit dem Wissenstransfer werden die Betriebe gestärkt, um im Wettbewerb zu bestehen oder sich sogar einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern. Wir tragen also mit dieser Clusterbildung dazu bei, dass der Wirtschafts- und Technologiestandort Rheinland-Pfalz weiter auf- und ausgebaut wird.
In der Region Südwest, die auch Rheinland-Pfalz umfasst, unterhalten von DaimlerChrysler bis hin zum Landmaschinenproduzenten John Deere eine Reihe von Nutzfahrzeuganbietern, zum Beispiel Wirthgen, Terex, Bomag, und Zulieferer der Nutzfahrzeugindustrie wichtige Werke.
Zusammen mit den Forschungs- und Entwicklungskompetenzen, die an der TU Kaiserslautern den Fachhochschulen und den Forschungseinrichtungen des Landes vorhanden sind, kann man von einem Zentrum der europäischen Nutzfahrzeugkompetenz sprechen.
Die Kraftfahrzeugindustrie und mit ihr der Nutzfahrzeugsektor ist zusammen mit der Chemischen Industrie einer der wichtigsten Industriezweige in unserem Bundesland.
Die Technologie, die in Nutzfahrzeugen zum Einsatz kommt, ist in vielen Fällen innovativer und aufwändiger als in der Pkw-Branche. Deutschland nimmt eine führende Position der Entwicklung und Umsetzung innovativer Technologien im Nutzfahrzeugsektor ein, vor allem im Hinblick auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Intensität der Nutzung der Fahrzeuge. Das darf aber nicht über die Herausforderungen hinwegtäuschen, denen sich die Branche im Rahmen der Globalisierung gegenübersieht; denn Globalisierung bedeutet, dass die Unternehmen international produzieren und entwickeln müssen. Deswegen ist es unser Ziel, über das CVC ein internationales Forschungsnetzwerk aufzubauen, Herr Dr. Gölter.
Neben dem Wissenstransfer, den Fragestellungen in der Forschung und Entwicklung und den Bestrebungen, Qualifizierungsangebote zu entwickeln, ist gerade die internationale Ausrichtung ein wichtiges Kriterium des CVC, das sich von anderen nicht so leicht kopieren lässt. Die TU Kaiserslautern hat inzwischen die Einrichtung eines Postgraduiertenstudiums mit Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik beschlossen. Damit besteht die Möglichkeit, dass dort spätestens zum Wintersemester 2007/08 ein entsprechender Studiengang eingerichtet wird. Dass der qualitativ bestens besetzt sein muss, ist gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich gewinnt die Produkt- und Prozessinnovation immer mehr an Bedeutung. Neben diesen Herausforderungen sieht sich die Nutzfahrzeugindustrie auch technologischen Herausforderungen gegenüber. Diese beziehen sich beispielsweise im Transportbereich auf den Kraftstoffverbrauch, der eng mit den Fragen der Emissionsentwicklung und mit Anforderungen im Leichtbau sowie mit der Fahrzeugsicherheit verbunden ist. Um die herausragende Position der Nutzfahrzeugindustrie in unserem Bundesland halten zu können, muss die Branche zweifellos weiterhin innovativ bleiben und Innovationen in marktfähige und erfolgreiche Produkte und Prozesse umsetzen. Daher benötigt sie die beste Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung im Ingenieurbereich zu den angrenzenden Fachrichtungen. Den Universitäten und Fachhochschulen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle zu.
Meine Damen und Herren, nun einige Ausführungen zum bisherigen Erfolg des Clusters. Bei der Vorstellung des CVC in Germersheim am 12. Dezember 2005 lag die Resonanz mit über 300 Vertretern aus den Unternehmen und Verbänden, aus Forschung und Entwicklung über allen Erwartungen. Das zeigt – – –
Wissen Sie, wenn sich 300 Menschen dafür interessieren, Frau Thomas, – – –
Entscheidend ist doch zunächst einmal, dass wir damit belegen können, dass die Mittelständler hoch interessiert sind an den Informationen und hoch interessiert an der Zusammenarbeit mit diesen großen Nutzfahrzeugherstellern sowie hoch interessiert an der Zusammenarbeit mit den Hochschulinstituten. Das ist doch der entscheidende Faktor.
Die Leute kommen nicht dorthin, um eine Veranstaltung zu besuchen, sie kommen dorthin aus eigenem Interesse. Es kommt doch niemand dorthin aus dem Westerwald, aus dem Siegerland, aus der Eifel, um eine Veranstaltung zu besuchen, um ein Glas Bier zu trinken und etwas zu hören. Sie kommen dorthin, weil sie ein hohes Interesse daran haben. Ob Sie das jetzt nachvollziehen können oder nicht, das ist hier nicht kriegsentscheidend, Entschuldigung, entscheidend.
Meine Damen und Herren, ich habe das sofort zurückgenommen.
Bei der Vorstellung waren mehr als 300 Vertreter aus Unternehmen, Verbänden und aus Forschung und Entwicklung über alle Erwartungen anwesend. Das zeigt, dass wir mit diesen Plänen eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erreichen wollen. Auf dem Weg sind wir. Inzwischen wollen bereits mehr als 30 Unternehmen aus der Zuliefererindustrie quasi Partner im CVC werden. Diese wollen mit ihren Mitgliedsbeiträgen die Aktivitäten des CVC unterstützen, gleichzeitig den Zugang zu Arbeitsgruppen erwerben, die sich mit dem Thema „Zuverlässigkeit der Nutzfahrzeuge“ befassen. Auf diese Art und Weise werden sich Hersteller und Zulieferer mittel- bis langfristig ohne Frage am Markt besser aufstellen. Die gemeinsame Arbeit am technologischen Vorsprung wird auch dazu beitragen, dass Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz gesichert werden, die ansonsten von der Abwanderung in Billiglohnländer bedroht werden könnten.
Meine Damen und Herren, ich sehe gemeinsam mit meinem Kollegen Professor Zöllner in der Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft, also Verzahnung von Wissenschaft und Unternehmen, im Rahmen des CVC aber auch eine einmalige Chance für die TU Kaiserslautern, dass eigene Profil zu schärfen und die Wettbewerbsfähigkeit mit Blick auf die Studierenden zu verbessern, Herr Dr. Gölter.
Deshalb bin ich auch Herrn Professor Dr. Zöllner dankbar, dass er die Schaffung des CVC und dessen Integration in die TU Kaiserslautern nicht nur mitträgt, sondern durch die Mitarbeit von Vertretern des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur in den entsprechenden Gremien des CVC nachhaltig unterstützt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich noch auf einen wichtigen Aspekt hinweisen. Wir bewegen uns mit diesem Cluster im Einklang mit den Vorstellungen der Europäischen Kommission. Diese sieht die Untermauerung von vorhandenen Stärken als besten
Ansatz für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik.
Ich bin mir sicher, dass sich das Cluster weiterhin erfolgreich entwickeln und deutlich zur Stärkung des wirtschaftstechnologischen Standorts Rheinland-Pfalz beitragen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zu Ihnen, Herr Dr. Braun: Wir wollen, dass die Landwirtschaft ein zweites gutes Standbein bekommt. Wir wollen nicht, dass ein Landwirt zum Biowirt wird, um das in aller Klarheit zu sagen. Der Landwirt soll Rahmenbedingungen haben, dass er in seinem angestammten Metier auch ein vernünftiges Einkommen erzielt; denn alles andere ist ein Stück weg von Landwirtschaft und ein Stück hin zu einer anderen Erwerbsquelle. Gleichwohl muss klar sein, dass wir Biomasse insgesamt fördern wollen. Ich werde gleich noch ausführen, wie das funktioniert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dies mit ihrem Antrag „,Weg vom Öl’: Eine Offensive zur Förderung nachwachsender Rohstoffe in Rheinland-Pfalz“ gefordert. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Lassen Sie mich kurz auf die bisher geführte Diskussion eingehen.
Wir sind heute an einem Punkt angelangt, an dem der Einsatz nachwachsender Rohstoffe keine Frage des Ob, sondern des Wie und des Wann ist.
Nachwachsende Rohstoffe sind immer eine Rohstoffquelle gewesen und sind heute zunehmend die Basis für innovative Technologien und Produkte. Die Landesregierung hat entsprechend gehandelt und die Nutzung nachwachsender Rohstoffe systematisch vorangebracht.
Selbstverständlich werden wir nachwachsende Rohstoffe als die Quelle für die Versorgung mit Rohstoffen und Energie auch in Zukunft weiter entwickeln. Dass wir die Produktion und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe ausweiten müssen und ausweiten werden, ist also unstreitig. Ebenso sicher ist die Erwartung, dass wir in einem beachtlichen und zunehmenden Maß petrochemische Produkte und fossile Energien durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen müssen.
Wir sollten uns aber nicht dem Trugschluss hingeben, dass in absehbarer Zeit ein vollständiger Ersatz der fossilen Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe möglich ist. Auch die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen braucht Flächen, und diese Flächen wachsen nun einmal nicht vom Himmel.
Die wechselseitige Konkurrenz der verschiedenen Landnutzungen durch Erzeugung von Nahrung, Energie, Treibstoffen und Chemierohstoffen wird die Produktion
nachwachsender Rohstoffe ganz normal begrenzen. Wir brauchen daher keine wie auch immer geartete ideologische Fixierung, sondern ganz pragmatische Ansätze, die unsere Politik auch bisher schon kennzeichnen.
Lassen Sie mich dies an drei Beispielen verdeutlichen: 1. Die beste Energie ist die, die gar nicht erst gebraucht wird. Deshalb kommt heute der Schonung der natürlichen Ressourcen in Produktionsprozessen und Privathaushalten ein wachsender Stellenwert zu. Gebrauchsgüter und Werkstoffe der Zukunft müssen mit einem möglichst geringen Aufwand an Abfall, Material und Energie hergestellt werden. Sie dürfen während ihrer Nutzungsdauer nur wenig Energie und Wartung erfordern. Sie müssen nach dem Gebrauch leicht zu trennen und wieder zu verwerten sein.
Deshalb motivieren wir Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen zum effizienten Umgang mit diesen Ressourcen. Dies unterstützen wir durch entsprechende Informationen, Beratungen und Förderungen.
Rheinland-Pfalz hat in diesem Sinn mit seiner Effizienzoffensive Altbau eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Gerade dieser Tage hat mein Kollege Mittler als zuständiger Minister für Bau- und Wohnungswesen noch einmal ein Programm in Aussicht gestellt.
Gegenwärtig findet eine intensive Diskussion über die Besteuerung von Biokraftdiesel und die von der Bundesregierung geplante Zwangsbeimischung von fossilen Kraftstoffen statt.
Meine Damen und Herren, die Beimischung ist im Grundsatz richtig, um den Absatz von Biokraftstoffen zu fördern. Das ist übrigens ganz neu und vernünftig. Es war schon längst überreif, diese Beimischung auch vorzuschreiben.
Dann kommt der Punkt: Der im Referentenentwurf vorgeschlagene Ansatz birgt zweifellos Gefahren gerade für den bisherigen Markt von unvermischtem Biodiesel. Wir dürfen diesen Sektor in seiner Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Ebenso hilft es wenig, wenn die Biokraftstoffe so teuer werden, dass niemand mehr seinen Tank damit füllt.
Um die günstige Entwicklung des Biokraftstoffmarkts zu sichern, ist ein verlässliches und berechenbares Steuerrecht erforderlich.
Außerhalb der Beimischungspflicht treten wir deshalb dafür ein, die weitere Entwicklung im Biokraftsektor ähnlich wie beim Erdgas als Treibstoff durch steuerliche Begünstigung auf längere Sicht zu unterstützen. Bei allem Verständnis für die Sorge der Bundesregierung um den Erhalt des Steueraufkommens ist zu sagen, dass der Schaden unter Umständen gravierender ist.
Rheinland-Pfalz wird sich im Kreis der Agrarminister entsprechend positionieren. Das ist gar keine Frage. Ich will jetzt nicht auf Koalitionen eingehen. Frau Thomas,
das galt bis zum Jahr 2007. Dann soll es überprüft werden. Herr Billen, man kann auch nicht so tun, als ob man das so einfach beschließen kann. Man muss es nicht beschließen.
Kompostierbare Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen sind inzwischen so weit entwickelt, dass sie sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften nicht mehr von herkömmlichen Kunststoffen unterscheiden. Für derartige innovative Produkte auf der Basis nachwachsender Rohstoffe müssen aber die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Bei den Bioverpackungen ist auf Initiative der Landesregierung eine Veränderung der Verpackungsverordnung zustande gekommen. Dadurch wurden die Vertreiber biologisch abbaubarer Verpackungen zeitlich befristet von der Pflicht zur Beteiligung am dualen Rücknahmesystem befreit. Weitere Schritte müssen folgen, wenn das Potenzial biologisch abbaubarer Verpackungen in Deutschland voll erschlossen werden soll. Ich bin mir deshalb mit Frau Kollegin Conrad einig, dass auch die Bioabfall- und Düngemittelverordnung geändert werden müssen, die beide noch Einsatzbeschränkungen enthalten.
Lassen Sie uns gemeinsam in eine Diskussion eintreten, um alle notwendigen Anpassungen zeitnah auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen haben wir umfangreiche Informationsveranstaltungen zur Biomasse gestartet. Das war ein richtiger Schritt; denn die Biomasse hat einige Vorteile. Der erste Vorteil besteht darin, dass eine Kraft-Wärme-Kopplung gegeben ist. Der zweite Vorteil besteht darin, dass sie grund- und spitzenlastfähig ist. Der dritte Vorteil besteht darin, dass die Landwirte darin eine zusätzliche Einkommensquelle haben.
Das ist keine Frage. Deshalb sind Beratung und Information sehr wichtig; denn der Landwirt muss wissen, was er tut und was er unter Umständen seinem Boden zumutet. Deshalb erachte ich die Informationen für wichtig und richtig. Ich weiß, dass es viele Investoren in der Hinterhand gibt. Diese wollen allerdings vorher vernünftig informiert sein und verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden.
Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen, die die Landesregierung in der letzten Zeit ergriffen hat, werden uns in der Zielrichtung „Weg vom Öl“ und beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe ohne Frage voranbringen.
Die Landesregierung ist sehr aktiv bei der Geothermie, zum einen bei der Tiefengeothermie, weil wir bei der Tiefengeothermie sicherstellen wollen, dass die Probebohrungen durchgeführt werden. Deshalb finanzieren wir die Probebohrungen. Bei einem entsprechenden Erfolg der Bohrung wird natürlich nachher die Förderung wieder verrechnet. Das ist auch richtig; denn es ist wirtschaftlich zu machen. Gleiches tun wir jetzt bei der Oberflächengeothermie, was ich für sehr wichtig erachte. Auch hierbei geben wir entsprechende Informationen weiter; denn das rechnet sich am Schluss und wird die Umwelt entlasten.
Wir werden es nicht von heute auf morgen schaffen, weg vom Öl zu kommen. Die Landesregierung hat aber alle möglichen Instrumente in die Hand genommen, um vom Öl wegzukommen.
Meine Damen und Herren! Ich setze mich gern mit dem Abgeordneten Billen auseinander. Das ist gar keine Frage.
Um eines in aller Klarheit zu sagen: Man kann unterschiedlicher Auffassung sein. Aber – das muss man sich sagen lassen, Herr Kollege Billen – wir regieren in Berlin nicht mit. Sie regieren in Berlin mit und haben dort genügend Möglichkeiten, den Gesetzentwurf zu bremsen. Dabei stehen Sie in der ersten Reihe.
Das werden Sie alles erfahren.
Ich muss dem Ministerpräsidenten Recht geben, wenn er sagt, er habe bei der Entscheidung hinsichtlich der Beimischung von Biodiesel mitgewirkt. Das ist auch richtig. Das kann man auch besteuern. Man muss sehen, dass dadurch ein großer Absatzmarkt eröffnet wird, den es früher nicht gab.
Schön langsam nacheinander, Herr Kollege Billen.
Er versteht das ganz genau. Wir kennen uns lange genug, Herr Abgeordneter Dr. Schmitz. Man kann populistisch auftreten. Man kann mit Halbwahrheiten operieren. Man kann Informationen zurückhalten. Man kann informieren. Man kann auch falsch informieren. Das macht er aber nicht.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt, Herr Kollege Billen. Klar ist – das halte ich auch für richtig –, dass wir auf der Agrarministerkonferenz dieses Problem auf die Tagesordnung setzen werden; denn es muss auch ein Stück weit eine Drohkulisse aufgebaut werden.
Ich bin weder Bundeslandwirtschaftsminister noch Bundesverbraucherminister noch Bundesfinanzminister. Ich bin weder Bundeskanzlerin noch sonst etwas.
Der Schlüssel liegt zunächst einmal allein in der Hand der Bundesregierung. Wenn ich es richtig sehe, ist Ihre Partei an der Bundesregierung beteiligt. Das will doch niemand bestreiten. Jetzt benötigen wir zunächst einmal eine Drohkulisse, um auch dem Bundeslandwirtschaftsminister – – – Bisher hat er noch nichts verordnet. Ich hätte gern die gleiche Verordnung von ihm, wie Sie sie heute von mir gehört haben. Wenn er eine Verordnung ausspricht, will ich ihm gern den Rücken stärken.
Dann kommt die dritte Stufe. Wenn das dann im Bundesrat entschieden wird, werden wir wie immer vorher entscheiden. Sie werden staunen, wenn Sie sehen, was wir entschieden haben.
Herr Kollege Billen, ich habe dieser Tage gelesen, dass Sie im Kompetenzteam sind, nicht im Schattenkabinett.
Dann wollen wir einmal darüber reden. Das ist doch so schön. Herr Billen, bei Ihnen kann man wenigstens sagen, dass die CDU wegen Ihrer politischen Aussagen noch kein Wahlversprechen brechen muss. Ein anderes Mitglied des Kompetenzteams, das ich sehr schätze, sagt: Wenn man Mehrausgaben beschließt, muss sich das auf die Deckungsbeiträge auswirken. – Das würde bedeuten, dass er entweder nicht Minister wird oder Sie ein Wahlversprechen brechen werden. Lassen wir das aber einmal außen vor. Herr Kollege Billen, wenn Sie dann einmal aus welchen Gründen auch immer eine Regierung stellen, was vermutlich nicht der Fall sein wird, dann werden Sie genauso dastehen wie ich: Wir greifen nicht vor, sondern wir entscheiden dann, wenn entschieden werden muss.
Das haben wir bisher immer so getan. Das gehört übrigens zu einem fairen Verhalten einer Regierung. Dabei bleibt es.
Es bleibt aber auch dabei, dass wir zunächst einmal auf den warten müssen, der den Schlüssel in der Hand hat. Der hat den Schlüssel bisher nämlich noch nicht benutzt. Warten wir ab, ob er den Schlüssel benutzt. Ich habe immer noch die große Hoffnung, dass sich Ihre Meinung auch in Ihrer eigenen Partei durchsetzt, sodass von Ihrer Partei Herr Seehofer den Schlüssel benutzen wird. Dann sind wir alle sehr zufrieden. Darauf müssen wir zunächst einmal warten.
Ich komme jetzt zur Frage der Saisonarbeitskräfte. Der Deutsche Bauernverband hat da einen Kompromiss mit Herrn Müntefering geschlossen. Dieser Kompromiss ist jetzt auf den Weg gebracht worden. Man kann darüber streiten, ob 15 Wochen Anmeldung zu lang sind oder nicht. Warten wir jetzt einmal ab, ob sich der Kompromiss bewährt. Wenn er evaluiert ist, werden wir wieder auf der Matte stehen, weil wir praktikable Lösungen wollen. Die will der Ministerpräsident genauso wie ich. Deshalb werden wir das abwarten und dann entscheiden. Tatsache ist aber, dass der jetzt auf dem Tisch liegende Kompromiss im Einvernehmen mit dem Bauernverband geschlossen worden ist. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Wie gesagt, im Hinblick auf die Biodieselbesteuerung warten wir ab, ob derjenige, der den Schlüssel hat, ihn auch benutzt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun, ob Sie das stört oder nicht, ob Sie das hier erwähnen oder nicht erwähnen, Rheinland-Pfalz ist bei den wirtschaftspolitischen Parametern ein Aufsteigerland, das dynamischste Bundesland. Das können Sie jetzt noch 20 Mal erwähnen, es hilft Ihnen aber nicht weiter.
Das ist so und dabei bleibt es auch. Das hat auch einen Hintergrund. Das liegt daran, dass diese Landesregierung die richtige Politik gestaltet. Daran liegt das.
Frau Thomas, ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie das ärgert. Sie freuen sich, in Rheinland-Pfalz zu leben. Sie sind eine Rheinland-Pfälzerin, und Sie werden auch nicht Rheinland-Pfälzer diskriminieren. Von daher glaube ich, dass Sie das freut. Sie können es aber auch einmal zugeben.
Ich bin froh darüber, dass Rheinland-Pfälzer vorn sind. Mich freut das. Ich habe das nicht festgestellt, nicht irgendeiner, sondern das haben renommierte Dritte uns bescheinigt und bestätigt.
Jetzt bin ich bei der zweiten Frage, Herr Dr. Braun. Wir unterscheiden uns diametral: Ich lenke nicht. Die Kammern haben eine Funktion. Ich bin ein Anhänger des Prinzips der Subsidiarität. Das ist wichtig, weil Sie sagen, ich könnte lenken. Ich kann ein Auto lenken, steuern.
Die Lenkungsfunktion übernehme ich auch nicht. Ich rede der Kammer nicht in ihre Belange hinein. Das ist allein Sache der Kammern. Wenn Sie sagen, die Kammern bekommen ohnehin so viel Geld, so verstehe ich
das nicht. Sie werden vom Staat beliehen und erhalten dafür eine Erstattung. Damit erkaufen wir uns nicht ein Mitspracherecht oder sogar ein Durchgriffsrecht.
Ich begrüße den Antrag der Fraktionen, das kann man lange diskutieren: Senior sucht Junior. – Ich muss Ihnen sagen, so weit ging meine Phantasie nicht, Frau Schneider, dass ich das in solche Zusammenhänge gebracht habe. Frau Schneider, es ist noch immer so, dass der Begriff eigentlich sehr plakativ und gut ist.
Wie ist die Lage in der Weinwirtschaft? Die Lage sieht so aus, dass man sagen kann: Die Stimmung ist wesentlich besser geworden in den letzten Jahren. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen steigt. Der Winzerberuf erfreut sich also großer Beliebtheit, weil es auch ein schöner Beruf ist.
Die Zahl der Auszubildenden im Weinbau hat sich seit dem Tiefststand von 1992 mit 458 fast verdreifacht. Es handelt sich also um einen Beruf, der nachgefragt wird. Dabei ist besonders positiv, dass alle jungen Menschen Interesse an einer Ausbildung als Winzer haben, also auch einen guten Ausbildungsplatz in unseren Weinbaubetrieben finden. Staatliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze sind daher in diesem Bereich nicht erforderlich.
Bitte schön.
Frau Thomas, diese Branche ist ausgenommen, weil dort ein großes Angebot gemacht wird. Man muss nicht dort, wo große Angebote sind, Förderungen machen.
Sie sagen einerseits: Der subventioniert. – Wir tun das richtigerweise zum jetzigen Zeitpunkt.
Natürlich ist das mein Programm. Wir tun das richtigerweise zum jetzigen Zeitpunkt, den Lehrstellenmarkt zu entkrampfen, um jungen Leuten eine Perspektive zu geben. Das muss man dort nicht machen, wo es genügend Ausbildungsplätze gibt; denn sie bieten genügend Ausbildungsplätze an. Sonst hat man einen anderen Effekt, den Sie Mitnahmeeffekt nennen. Ich nenne ihn nicht so.
Es gibt nach wie vor ein großes Angebot an Ausbildungsplätzen, die nicht besetzt sind.
Wenn es genügend Angebote und zu wenig Nachfrage gibt, dann kann ich leider Gottes nichts mehr machen, auch nichts mit Programmen.
Nun zum zweiten Aspekt. Betriebsnachfolge. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eines vorausschicken: Die jungen Winzerinnen und Winzer entscheiden sich heute ganz wesentlich von der Vorgängergeneration. Sie lassen sich nicht mehr von traditionellen Zwängen leiten, sie entscheiden Gott sei Dank frei, ob sie Interesse an der Winzerausbildung haben. Sollte dies nicht der Fall sein, eröffnet das familienfremden Winzern die Möglichkeit, in den Betrieben eine Lehre zu beginnen. Von den derzeit 458 Auszubildenden im Weinbau stammt etwa die Hälfte aus dem elterlichen Betrieb. Deshalb ist der Antrag auch so richtig und gut. Es gibt für über 220 noch eine große Chance, einen Betrieb zu übernehmen.
Es ist also wichtig, dass man die jungen Leute dafür begeistert, motiviert, und zum Zweiten, dass insgesamt das Thema problematisiert wird. Der größte Teil davon ist nach der Ausbildung und einer Anstellung in einen Betrieb gegangen bzw. als Kellermeister. Manche sind nach der Ausbildung auch in einer anderen Berufssparte tätig. Aber eine Reihe dieser jungen Leute wird im Anschluss an die Ausbildung im Weinbaubetrieb weiterhin eine Anstellung suchen, in die sie einsteigen können oder die sie eventuell übernehmen möchte. Genau um diese Gruppe geht es, also diejenigen, die einsteigen oder übernehmen wollen. Um diese Gruppe geht es bei diesem Antrag: „Junior sucht Senior – Senior sucht Junior“.
Meine Damen und Herren, das Thema „Betriebsnachfolge“ ist im Weinbau regional durchaus unterschiedlich. In den prosperierenden Anbaugebieten Pfalz, Rheinhessen und Ahr wurden bisher alle aufgegebenen Rebflächen von Wachstumsbetrieben übernommen. Die Rebflächen wurden in diesen Gebieten in den letzten 15 Jahren sogar um 1.000 Hektar ausgedehnt. Daher ist in diesen Anbaugebieten die Zahl von Betrieben für die Betriebs
nachfolger von außerhalb der Familie gering. Ganz anders verlief die Entwicklung im Gebiet Mosel-SaarRuwer und Mittelrhein. Dort wurden in erheblichem Maß Rebflächen stillgelegt, insgesamt ging hier der Weinbau im gleichen Zeitraum um 4.000 Hektar zurück. Das zeigt, dass in diesen Anbaugebieten zahlreiche Weingüter aufgegeben wurden, von denen ein Teil aber durchaus zukunfts – – – Ich würde Sie gern verstehen, Herr Dr. Weiland.
Hört er schlecht, dass Sie so laut reden müssen?
Jetzt habe ich es verstanden. Darüber reden wir gleich noch ein bisschen.
Dort sind 4.000 Hektar stillgelegt worden. Das zeigt, dass in diesen Anbaugebieten zahlreiche Weingüter aufgegeben werden, von denen ein Teil aber durchaus zukunftsfähig ist. Diese Gebiete bieten daher gute Chancen für Quereinsteiger und branchenfremde Investoren. Die Möglichkeit, dort in aufgegebene Betriebe einzusteigen, neue Existenzen zu gründen, muss genutzt werden.
Das Thema der Initiative passt sehr gut zur Gründeroffensive 2006 meines Ministeriums. Am 12. Januar 2006 habe ich den Startschuss für Gründer auf dem Land gegeben. Es geht dort um gewerbliche Existenzgründer, aber die Beratungsleistungen im Rahmen der Gründeroffensive sind auch für Nachwuchskräfte im Weinbau interessant. Die Gründerhandbücher und Finanzierungsmodelle aus der Gründeroffensive können als Basis für die Anforderungen im Weinbau optimal genutzt werden. Die Landesregierung hilft also den Winzerjunioren und -juniorinnen, aber nicht nur mit gutem Rat, sondern stellt ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verfügung.
Mein lieber Freund Michael Billen, wenn ich jetzt etwas bösartig wäre, würde ich richtig antworten, aber das tue ich heute nicht.
Wie viel Geld gibt es? Haben Sie gehört, Frau Thomas?
Da haben Sie Recht.
Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt die Landesregierung Hilfestellungen, die ich auch als richtig erachte. Existenzgründer im Weinbau können die Niederlas
sungsprämie aus der Junglandwirteförderung erhalten. Zusätzlich steht ihnen für die Finanzierung von Kellereigebäuden das Agrarinvestitionsprogramm zur Verfügung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, den Bauern- und Winzerverbänden und allen anderen betroffenen und interessierten Institutionen einen runden Tisch einrichten. Das werden wir moderieren und nicht befehlen.
Die im Antrag von SPD und FDP genannten Ideen von Informationsangeboten über Schülerpraktika bis hin zur Betriebsbörse werden in dieser Arbeitsgruppe so weit wie möglich umgesetzt. Eine erste Möglichkeit zur öffentlichen Diskussion der Thematik wird die Gründermesse am 18. und 19. März in Bernkastel bieten, bei der unter anderem über Ausbildung und Betriebsnachfolge im Weinbau informiert wird.
Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahmen, die ich skizziert habe, der richtige Weg sind. Der Winzerberuf ist ein attraktiver Beruf und muss attraktiv bleiben.
Nun noch einige Sätze zur Förderung. Man kann immer nur die Förderung aussprechen, die ich gerade ausgesprochen habe und immer nur auf den Markt setzen, Herr Dr. Braun.
Die Winzerinnen und Winzer können sich am Markt behaupten. Deshalb ist eine Förderung für bestimmte Qualitäten einfach auszuschließen.
Das ist auch gut so. Er sagt auch, bestimmte Qualitäten, bestimmte Arten müssten wir priorisieren. Das haben Sie gesagt.
Aber da ist ein Stück Lenkungswirtschaft dabei. Lassen Sie doch den Markt entscheiden. Wir behandeln dabei die Ökowinzer genauso wie die anderen Winzer.
Das Einzige, das wir tun – das ist auch richtig –, wir führen eine große Imagekampagne jedes Jahr durch. Das kann man auch gut begründen, weil die Betriebe aus Rheinland-Pfalz, aus Deutschland eine andere Betriebsstruktur haben als die großen Mitbewerber auf der Welt.
Das ist so. Deshalb machen wir das.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir müssen auch nach außen ein Signal der Zuversicht senden und ein Signal dafür, dass sich Selbstständigkeit in der Weinwirtschaft lohnt; denn selbstständig sein ist mehr, als nur einen eigenen Betrieb zu haben, es bedeutet auch, selbstbestimmt beschäftigt zu sein.
Frau Thomas, ich darf Ihnen versprechen – – –
Damit ich Ihnen nicht mehr Redezeit gebe, werde ich jetzt meine Rede beenden
und begrüße den Antrag der beiden Koalitionsfraktionen, weil er in die richtige Richtung weist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schmitt, ich nehme Ihnen ab, dass der ländliche Raum bei Ihnen Herzenssache ist. In Ihren Intentionen im Parlament haben Sie immer darauf abgestellt. Vielen Dank für die angenehme und gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und Glück.
Nun ein paar Sätze, die gesagt werden müssen.
1. Es wird ständig ein Kulturlandschaftsprogramm strapaziert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, wir haben seinerzeit das ZIL-Programm auf den Weg gebracht. Das ist nichts anderes als ein Kulturlandschaftsprogramm, über das inzwischen über eine Milliarde Euro geflossen ist.
2. Die allerbeste Entwicklung für den ländlichen Raum ist eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Deshalb befindet sich bei uns die einzelbetriebliche Förderung
auf hohem Niveau. Damit wollen wir die Ausgleiche schaffen, die durch die Natur bedingt sind.
3. Es ist mir sehr wichtig, dass dieses Programm fortgesetzt wird; denn all das, was ein ehemaliger Abteilungsleiter in meinem Haus damals aufgeschrieben hat, findet sich im ZIL wieder. Ich sage das, damit wir wissen, wovon wir reden.
Es ist ständig die Breitbandinfrastruktur angesprochen worden. Das ist von großer Bedeutung; denn diese Landesregierung und dieser Innenminister und dieser Wirtschaftsminister wollen, dass der ländliche Raum nicht nur Lebensraum, sondern auch Arbeits- und Wirtschaftsraum ist. Dafür benötigt man zum einen eine gute Verkehrsinfrastruktur und zum anderen eine gute Dateninfrastruktur, weil alle Dienstleister auf schnelle Datenverbindungen angewiesen sind.
Sie haben teilweise nachvollziehbar Kritik geübt. Da muss man aber einmal sehen, wo wir hergekommen sind. Das hat begonnen mit einer monopolistischen Struktur der Telekom. Danach gab es Kaufabsichten von Herrn Malone, die dann zerbrochen sind. Jetzt entwickelt sich eine Infrastruktur. Wenn ich prozentual ausdrücken soll, wie viele nicht an eine schnelle Dateninfrastruktur angeschlossen sind, ist das auf das gesamte Land Rheinland-Pfalz bezogen marginal.
Jetzt noch ein letzter Punkt. Wir fördern ganz bewusst auch bei Gewerbegebieten die Erschließung der Dateninfrastruktur genauso wie die Erschließung der Straßen-
infrastruktur. Das erachte ich auch im Interesse des ländlichen Raums als richtig. Man könnte jetzt noch einmal viele Programme aufzählen, aber eines ist klar, nämlich dass sich die Landesregierung darüber bewusst ist, dass der ländliche Raum ein Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsraum bleiben muss. Dafür setzen wir die richtigen Instrumente an der richtigen Stelle ein.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thomas beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Das Institut für Mikrotechnik Mainz GmbH wurde im Dezember 1990 gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist das Land.
Nach einer Aufbauphase wurde das Institut im November 2000 durch eine hochrangige Expertenkommission aus Wissenschaft und Wirtschaft evaluiert. Diese bestätigte dem Institut eine erfolgreiche Abwicklung und Entwicklung und hob insbesondere die hervorragende internationale wissenschaftliche Reputation hervor.
Diese wurde beispielsweise im Jahr 2003 durch ein renommiertes Fachjournal bestätigt, das das IMM insbesondere auf dem Gebiet der chemischen Prozesstechnik als die bedeutendste Einrichtung auf diesem Gebiet ansieht.
Die Expertenkommission empfahl für die Zukunft eine Bündelung der Kräfte und in einigen Technologiefeldern eine Neustrukturierung, Entwicklungen mit einer kurzfristig zu erreichenden Marktreife sollten ausgegründet werden.
In den folgenden Jahren wurde der Neustrukturierungsprozess eingeleitet und die Mitarbeiterzahl insbesondere auch durch Ausgründung von ca. 170 auf 108 reduziert. Seit 1996 kam es zu 18 Ausgründungen, in denen derzeit etwas über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind.
Der Wissenschaftliche Beirat ist unverändert im Amt und kam letztmals am 21. Dezember 2005 zusammen. Dabei wurde auch eine Veränderung im Bereich der wissenschaftlichen Geschäftsführung empfohlen, der sich der Gesellschafter angeschlossen hat.
Das Wirtschaftsministerium sieht das IMM als wichtigen Baustein der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur des Landes, den es kontinuierlich weiterzuentwickeln gilt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Jahresabschluss für das Jahr 2005 ist derzeit noch in Bearbeitung. Das ist ganz normal. Endgültige Aussagen hierzu können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Die erwarteten Erträge liegen jedoch im öffentlichen und im industriellen Segment jeweils bei rund 2,4 Millionen Euro, sodass 2005 wiederum Erträge aus Drittmitteln in Höhe von etwa 4,8 Millionen Euro zu erwarten sind. Der Zuschuss des Wirtschaftsministeriums zum Betriebshaushalt ist seit 2002 auf dem gleichen Niveau und wurde gegenüber früheren Jahren zurückgefahren. Er betrug für das Jahr 2005 4 Millionen Euro. Dieser Zuschuss wird allerdings dann gekürzt, wenn das IMM einen Überschuss erreicht.
Die Investitionszuschüsse zum Teileersatz und zur Erweiterung der Grundausstattung betrugen im Jahr 2005 1,2 Millionen Euro. Entsprechend der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates wurde zudem ein Zuschuss über die Jahre 2005 und 2006 für den Aufbau eines neuen Kompetenzbereichs in Höhe von insgesamt rund 700.000 Euro gewährt. Zudem gewährt das Wirtschaftsministerium ein Zuschuss in Höhe von 320.000 Euro für eine dringende Dachsanierung.
Bereinigt um Sondereinflüsse wie beispielsweise die Dachsanierung und den Aufbau des neuen Kompetenzbereichs sind im Jahr 2005 keine höheren Zuschüsse als in den Vorjahren bereitgestellt worden.
Zu Frage 2: Der Wissenschaftliche Beirat berät den Aufsichtsrat des IMM bei Entscheidungen über die wissenschaftliche Entwicklung des Instituts. Die bereits erwähnte Evaluierungskommission hat die Konzentration auf zentrale Bereiche empfohlen. Der Wissenschaftliche Beirat hat diesen Gedanken der Exzellenz in Kernbereichen nachhaltig unterstützt. Darüber hinaus hat der Wissenschaftliche Beirat folgende weiteren Empfehlungen ausgesprochen:
Er empfahl die Erstellung eines Strategiepapiers für das Institut. Dies wurde bereits durch das IMM erstellt und liegt dem Beirat vor.
Ausgründungen sollen auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates auch zukünftig unterstützt werden. Auch dieser Empfehlung kam das IMM aktiv nach.
Zu Frage 3: Das Wirtschaftsministerium orientiert sich an den im Gesellschaftervertrag des IMM verankerten Aufgaben, an den Empfehlungen der Evaluierungskommission und den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates. Im Einklang hiermit wird der kontinuierliche Ausbau der Zusammenarbeit des IMM mit der Wirtschaft, insbesondere den kleinen und mittleren rheinland-pfälzischen Unternehmen sowie den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen angestrebt. Ziel ist eine Verbreitung der bestehenden Netzwerke, um Synergien zum Nutzen der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung im Land zu erzielen.
Inhaltlich stehen im Vordergrund Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der chemischen Prozesstechnik, der Fluidik und der Simulation, der Mikrokonstruierung, der Feinwerktechnik sowie als neu
zu erschließendes Forschungsfeld die polymeren Hybridsysteme.
Zu Frage 4: Grundlagenforschung ist nicht die zentrale Aufgabe des IMM. Das IMM verschafft sich Zugang zu Grundlagenwissen über Forschungskooperationen mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wobei zu den Universitäten Kaiserslautern und Mainz sowie zum Max-Planck-Institut für Polymerforschung besonders enge Kontakte bestehen. Diese Zusammenarbeit wird fortgeführt.
Daneben wird das Institut auch weiterhin eine so genannte Vorlaufforschung durchführen, um seine Wissensbasis zu stärken. Darüber hinaus erfolgen weiterhin Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Rahmen von EU-, Bundes- oder Landesprogrammen sowie Auftragsforschung für Unternehmen.
So weit die Antwort der Landesregierung.
Derzeit bestehen keine Überlegungen. Man muss sehen, das Institut ist zwar nun lange Jahre operativ tätig. Aber wenn der Wissenschaftliche Beirat dies empfehlen sollte und wenn es aktive Käufer gibt, kann man sich durchaus vorstellen, Teile des Instituts zu verkaufen. Aber man muss dann auch neue Forschungsaufträge haben.
Sicherlich muss das Institut immer darauf achten, die Forschungsaufträge zu erfüllen. Dies tut es in hervorragender Art und Weise.
Wenn man Forschung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen betreibt – dieses Institut ist dafür im Übrigen international renommiert –, ist es auch wichtig, die erforschten Ergebnisse entsprechend umsetzen zu können. Das ist die Aufgabe des Instituts. Daher bestehen derzeit keine Überlegungen, Teile zu veräußern.
Ich bin gern bereit, im Ausschuss darüber zu berichten. Das gesamte Strategiepapier zur Verfügung zu stellen, ist problematisch. Ich will das gern prüfen. Aber man muss immer sehen, das Institut befindet sich teilweise im Wettbewerb. Daher bedarf es einer genauen Prüfung. Ich bin jedoch gern bereit, im Ausschuss zu berichten. Wenn diejenigen, die das Gutachten erstellt haben, damit einverstanden sind, bin ich auch gern bereit, das Strategiepapier dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Dass das Institut in das wirtschaftliche Umfeld passt, ist keine Frage; sonst würde es die Ausgründungen nicht
geben. Aus dem Umfeld des Instituts heraus sind eine ganze Menge Unternehmen ausgegründet worden, die im Übrigen mittlerweile auf höchstem Niveau erfolgreich operativ tätig sind. Ich kann Sie gern zu der einen oder anderen Firma einladen.
Warum macht man eine Benchmark-Untersuchung? – Das ist ganz normal. Man muss immer sehen, wo man mit einem solchen Institut steht. Von daher gesehen war das meiner Meinung nach alles berechtigt.
Wenn renommierte Institute weltweit dem Institut bestätigen, dass es eine hervorragende Arbeit leistet und ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten chemischen Sparte hat, so spricht dies schon für sich. Das Institut ist hoch erfolgreich, das kann man auch an seiner Refinanzierung sehr deutlich erkennen. Das Institut ist weltweit operativ tätig und sehr erfolgreich.
Frau Kohnle-Gros, Sie müssen verstehen, dass man trotzdem prüfen muss, wo wir stehen und welche anderen Forschungsfelder man danach in Angriff nehmen kann. Das ist die eine Seite. Die zweite Seite ist, es ist sehr anwendungsorientiert und deshalb operativ tätig. Es steht im Gegensatz zu Einrichtungen meines Kollegen Professor Zöllner, die genauso erfolgreich sind, die aber im Wissenschaftshaushalt nicht so hinterfragt werden wie hier. Sie brauchen auch nicht so hinterfragt zu werden.
Es gibt kein wissenschaftliches Forschungsinstitut auf dieser Welt, das ohne Staatszuschüsse läuft. Das ist wahr. Es ist so.
Wer hat Ihnen denn gesagt, es wäre ein Umsatz von 6,4 Millionen Euro erwartet worden?
Ja gut. Man muss aber auch sehen, dass das Institut gleichzeitig entsprechende Arbeitsplätze abgebaut hat. Es ist richtig – so haben Sie es verstanden –, dass es 4,2 Millionen Euro sind, plus 700.000 Euro Einmalinvestition, plus 320.000 Euro für die Dachsanierung, die natürlicherweise zu Buche schlagen. Aber das sind Einmalinvestitionen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für eine zukunftsorientierte Entwicklung des ländlichen Raums sind erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich – das ist ohne Frage so –, zu denen die Europäische Union in entscheidendem Maß beiträgt. Ihre Anfrage ist natürlich ein Stück überholt,
weil gestern das Europäische Parlament anders entschieden hat. Von daher bewegen wir uns im breiten Bereich der Spekulation. Manchen nützt es zu spekulieren, aber mit der Spekulation wird man nicht zielführend sein. Das ist im Leben so, Herr Kollege Schmitt.
Der Europäische Rat – das ist richtig, nur hat es das Europäische Parlament gekippt – hat sich entgegen aller Erwartungen am 17. Dezember 2005 für den neuen Förderzeitraum 2007 bis 2013 auf einen Finanzrahmen in Höhe von 863,4 Milliarden Euro geeinigt. Dieser Finanzrahmen, der jetzt gekippt ist – deswegen spekulieren wir jetzt ein Stück –, benachteiligt die ländlichen Räume, da die Mittel hierfür überproportional gekürzt werden müssen.
Die so genannte „Zweite Säule“ der Agrarpolitik wird nicht gestärkt, sondern geschwächt. Auch der „Ersten Säule“ werden entsprechende Mittel entzogen.
Man muss dies immer vor dem Hintergrund des Europäischen Rates sehen. Wir haben jetzt eine völlig neue Ausgangslage, Herr Kollege Schmitt und Herr Kollege Billen.
Mit 1,045 % des Bruttoinlandseinkommens liegt der Finanzrahmen genau in der Mitte zwischen dem Vorschlag der luxemburgischen Ratspräsidentschaft vom Sommer 2005 und dem Dezember-Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft des vergangenen Jahres.
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments kann natürlich darüber reden.
Ich habe mit viel Interesse gelesen, dass wir eine neue Anlage haben. Dann muss man auch Verständnis haben, dass noch ein Stück getestet werden muss.
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 11. Januar 2006 in einer Entschließung den Finanzrahmen in der jetzigen Form abgelehnt und Nachverhandlungen gefordert. Das Parlament hat also zweimal entsprechend reagiert. Dies ist ein klares Indiz auch für die Unzulänglichkeit des Kompromisses.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, wobei man natürlich immer wissen muss, wir haben jetzt eine andere Geschäftsgrundlage:
Zu Frage 1: Die Finanzmittel zur Förderung des ländlichen Raums wurden für die künftige EU-27 auf 69,75 Milliarden Euro festgelegt. Diese Summe bezieht sich auf den Siebenjahreszeitraum von 2007 bis 2013.
Zusätzlich wurden nach dem Ratsbeschluss ca. 1,2 Milliarden Euro jährlich im Rahmen der obligatorischen Modulation in die Förderung der ländlichen Räume umgeschichtet.
Die genaue Verteilung steht noch aus. Das ist also auch noch ein Stück Spekulation. Der Rat wird die Verteilung auf Vorschlag der Europäischen Kommission unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1698/2005 festlegen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass damit für Deutschland die Mittel um rund 30 % sinken werden, immer Geschäftsgrundlage Ratsbeschluss.
Zu Frage 2: Für Rheinland-Pfalz wäre dann abzusehen, wenn es dann so kommen würde, dass die EU-Mittel gegenüber dem Förderzeitraum 2000 bis 2006, ohne Berücksichtigung der Mittel aus der obligatorischen Modulation, um mindestens 30 %, das heißt, um rund 14 Millionen Euro jährlich, sinken würden. Dies würde die Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume verständlicherweise erheblich erschweren.
Jetzt steht eindeutig auch die Bundesregierung, das heißt, der Bundeslandwirtschaftsminister in der Pflicht. Er muss nun zumindest durch eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Flankierung der GAP-Reformen absichern.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat am 10. Januar 2006 die Eckpunkte für den neuen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum beschlossen. Das Eckpunktepapier ist dem Landtag zwischenzeitlich zugeleitet worden.
Wesentlicher Bestandteil des Entwicklungsplans ist die Zusammenfassung der „Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum“ (ZIL) und des Programms LEADER+ zu dem neuen Programm PAUL (Programm „Agrarbusi- ness, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“).
Nach Vorliegen der europäischen Durchführungsbestimmungen soll das Programm PAUL bis Sommer 2006 erstellt werden. Bei der Erstellung werden wir uns an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren müssen. Das ist nun einmal so. Erst dann sind konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf die einzelnen Förderprogramme möglich.
Jetzt haben wir noch ein zweites Problem. Wir müssen davon ausgehen, es wird eine Veränderung geben; denn das Europäische Parlament hat es gekippt. Von daher
gesehen bewegen wir uns derzeit in einem Raum, in dem wir keine Klarheit haben.
Zu Frage 4: Die Landesregierung lehnt eine weitere Kürzung der Direktzahlungen ab. Die Landwirte und Winzer müssen schon Kürzungen aus der obligatorischen Modulation in Höhe von 5 % der Prämien – immer vorausgesetzt, es verändert sich – aus der „Ersten Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik hinnehmen.
Eine weitere Kürzung der Direktzahlungen käme neben den einkommensmindernden Wirkungen auch einer zunehmenden Renationalisierung der gemeinsamen Agrarpolitik gleich, die wir so nicht wollen.
So weit die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.
Ich kann das jetzt hier nicht so sagen. Das ist tatsächlich sehr speziell. Sie können nicht erwarten, dass ich alle Einzelheiten kenne. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Modulation aufgrund geschickter Verhandlungen jährlich 17 Millionen Euro mehr erhält.
Ich kann nicht wissen, was Baden-Württemberg gestern Nacht beschlossen hat oder morgen macht. Was wir machen, das weiß ich schon.
Ich könnte jetzt Schleswig-Holstein als Beispiel bringen und auch noch ein Stück Niedersachsen. Dann wäre der Wirrwarr etwas größer.