Josefine Paul

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass das Ehrenamt eine wichtige Säule unserer Gesellschaft ist. Die vielen ehrenamtlich Tätigen tun jeden Tag ganz viel, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken.
Kollege Bischoff hat es deutlich gemacht: Sie wollen organisieren und sich in die unterschiedlichsten Bereiche einbringen, sei es beim Training von Fußballmannschaften, sei es in Kulturvereinen, in Musikvereinen, in der Flüchtlingshilfe usw. Was Sie nicht wollen, ist natürlich, sich über Gebühr mit dem Ausfüllen von Formularen beschäftigen zu müssen. Ein gewisses Maß am Ausfüllen von Formularen ist sicherlich notwendig, denn schließlich muss nachgehalten werden, in welcher Art und Weise in diesen Initiativen bestimmte Mittel verwendet werden.
Wir sagen aber, dass es an der Zeit ist, die Grenze von 35.000 € auf 40.000 € anzuheben. Es geht ja dabei nicht darum, dass große Summen bewegt werden, sondern es geht einfach um die Erhaltung bestimmter kultureller Feste. Da werden Bratwürste oder Tickets verkauft – alles nichts Weltbewegendes. Wenn man aber deswegen anschließend eine Steuererklärung abgeben muss, belastet das durchaus das Ehrenamt.
Deshalb sagen wir als eine konkrete Maßnahme, die man unserer Meinung nach auch schnell umsetzen kann: Wir möchten, dass auf Bundesebene dafür gesorgt wird, dass diese Grenze angehoben wird.
Und nun lese ich im Entschließungsantrag der CDU:
„Eine Anhebung der Freigrenze nach § 64 Abs. 3 der Abgabenordnung um 5.000 € auf 40.000 € wird begrüßt.“
Dann sehe ich dem ja nichts mehr im Wege stehen; denn da Sie Teil der Bundesregierung sind, werden Sie also zusammen mit der SPD und Ihrem Finanzminister auf der Bundesebene ganz schnell dafür sorgen, dass das umgesetzt wird. Ich gehe davon aus, dass Sie dementsprechend auch unserem Antrag zustimmen werden. Das finde ich begrüßenswert, denn anders kann ich diese Formulierung in Ihrem Antrag nicht lesen.
Sie führen weiter aus – darauf hat Kollege Bischoff schon hingewiesen –, dass es allerlei Dinge braucht, um das Ehrenamt weiter zu unterstützen und zu würdigen. Dem würde ich mich prinzipiell auch anschließen. Selbstverständlich geht es nicht um die Anhebung einer konkreten Freibetragsgrenze. Immerhin ist das aber eine konkrete Maßnahme. Und das un
terscheidet diesen Antrag von Ihrem Antrag. Wir benennen einen konkreten Punkt, an dem wir die Vereine und die ehrenamtlich Tätigen entlasten wollen.
Sie benennen jedoch ein ganzes Fragenbündel, das Sie irgendwann einmal behandelt haben wollen. Ich nehme Sie beim Wort, dass die Landesregierung das machen soll. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung nach dem 14. Mai immer noch aus Rot und Grün besteht.
Dementsprechend werden wir uns gerne diesen von Ihnen aufgeworfenen Fragen annehmen. Es wäre zeitgemäß und sinnvoll, dass wir ab dem 15. Mai dann gemeinsam in die Diskussion um eine Engagementstrategie für Nordrhein-Westfalen einsteigen. Ich bin auf Ihre konkreten Vorschläge gespannt, denn bislang ist das alles eher eine Loseblattsammlung.
Ich gehe aber erst mal davon aus, dass Sie dem konkreten Vorschlag, den wir hier auf den Tisch gelegt haben und den Sie für sinnvoll erachten, wie Sie in Ihrem Entschließungsantrag schreiben, zustimmen werden und dass Sie das möglichst schnell gemeinsam mit der SPD und vor allem Ihrem Finanzminister auf der Bundesebene umsetzen, wo Sie die Verantwortung tragen. – Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir mit den Gemeinsamkeiten an, die uns alle hier verbinden: Gewalt im Kontext von Fußballspielen ist absolut inakzeptabel, und die Täter müssen strafrechtliche Konsequenzen ihres Handels auch zu spüren bekommen. Das steht vollkommen außer Frage. Da sind wir uns alle hier im Hause einig.
Damit sind wir uns auch beim allerwichtigsten Punkt, nämlich der Ablehnung von Gewalt im Kontext von Fußballspielen, einig. Aber dabei bleibt es dann leider auch. Denn unbestreitbar schaden – das haben ja auch alle Vorredner gesagt – Szenen wie die vor dem Spiel des BVB gegen RB Leipzig unserer Fan- und Fußballkultur. Trotzdem gilt es, noch einmal deutlich herauszustellen, dass es eine sehr kleine Minderheit von Fans ist, welche die Bühne des Fußballs für gewalttätige Ausschreitungen nutzt.
Auch die Fans haben ja ein deutliches Zeichen ihrer Ablehnung solcher gewalttätigen Handlungen gesetzt. Die Faninitiative von Borussia Dortmund hat noch einmal klargemacht: Ja, man kann gegen das Konstrukt RB Leipzig sein. Das rechtfertigt aber in keiner Weise gewalttätige Ausschreitungen. – Und es war richtig, dass die Fans dieses Zeichen gesetzt haben.
Allein der Titel dieser Aktuellen Stunde, „Eskalierende Fan-Gewalt“, sagt doch einiges aus; das hat sich hier noch einmal gezeigt. Sie führen eine völlig überdrehte Debatte, die Sie zu Ihren Gunsten zu nutzen versuchen. Das hat nichts mit der Sachkenntnis bzw. der tatsächlichen Situation in den Stadien von Nordrhein-Westfalen zu tun.
Ein Blick in die Statistik hilft jedoch. Ausweislich des Berichts der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, kurz: ZIS, fanden in der Saison 2015/16 in Nordrhein-Westfalen 605 Spiele statt. 6,3 Millionen Menschen haben diese Spiele besucht und verfolgt. 277 Personen wurden dabei verletzt. Zum Vergleich: Im Vorjahr bzw. in der Vorsaison sind 305 Personen verletzt worden.
2.317 Strafverfahren sind eingeleitet worden, im Vorjahr waren es 2.721. Auch die Arbeitsbelastung der Polizistinnen und Polizisten hat sich von 555.000 auf 503.000 Stunden reduziert. Das macht doch sehr deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU: Ihre skandalisierenden Beiträge, die Sie
hier auch noch einmal vorgetragen haben, halten einer statistischen Überprüfung nicht stand.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es steht doch außer Frage, dass Gewalttäter, die die Bühne des Fußballs missbrauchen, um hier gegenüber Fans, Funktionären und Polizei gewalttätig zu werden, eine Herausforderung sind, der wir nach wie vor begegnen müssen. Das steht doch vollkommen außer Frage. Natürlich sind auch 277 Verletzte immer noch 277 zu viel. Aber bei über 600 Spielen mit über 6 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern wollen wir doch einmal ganz klar festhalten: In NRW ist es nach wie vor sicher, ins Stadion zu gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie kritisieren hier einmal mehr die Einsatzkonzeption „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen“. Dabei verweisen Sie auf die Kritik der Gewerkschaft der Polizei. Allerdings äußerte sich Erich Rettinghaus, NRW-Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu Beginn der Pilotphase wie folgt:
„Das ist mutig und zukunftsweisend. Wir lassen keinen Zweifel daran, dass die Polizei einschreitet, wenn Straftaten passieren, aber die kräftezehrende Rundum-Betreuung wird es nicht mehr geben.“
Damit ist doch auch der Kern Ihrer Frage: „Wie will die Landesregierung Fans, Mannschaften und Einsatzkräfte bei Fußballspielen in Zukunft besser schützen?“ beantwortet. Das Rundumsorglospaket der Polizei kann es nicht geben, sondern es bedarf eines Netzwerkes, der Verantwortung aller Beteiligten, um die Sicherheit bei Fußballspielen zu gewährleisten.
Das ist Kern des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit. Das ist Kern der Beratungen im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit. – Herr Sieveke, Sie schütteln den Kopf. Vielleicht besuchen Sie einmal diejenigen, die in den örtlichen Ausschüssen Sport und Sicherheit die wichtige Netzwerkarbeit leisten, und unterhalten sich mit ihnen.
Es geht darum, dass auch die Vereine ihre Verantwortung übernehmen. Da ist durchaus schon einiges Positive passiert. Allerdings sehe ich bei der Frage der Qualifizierung von Ordnerinnen und Ordnern durchaus Luft nach oben. Das ist ein wichtiger Teil; denn – ob Sie es hören wollen oder nicht – für die Sicherheit innerhalb der Stadien ist nun einmal der Verein zuständig.
Die NRW-Initiative hebt ja auf die Eigenverantwortung der Fanszene ab. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Es geht doch um Dialog bzw. darum, miteinander ins Gespräch zu kommen und vor allem im Gespräch zu bleiben. Denn es gibt einen harten Kern – das hat Kollege Körfges auch schon gesagt –, den wir wohl nicht erreichen werden.
Aber wir müssen versuchen – und das gelingt uns in vielerlei Hinsicht –, diejenigen zu bekommen, die potenzielle Sympathisantinnen und Sympathisanten, Mitläufer oder sozusagen Gelegenheitsrandalierer sind. Dafür haben wir 15 landesweit geförderte Fanprojekte und eine LAG der Fanprojekte in NRW, die genau das tun. Sie nehmen auch die Belange von Fans ernst. Sie stärken den Dialog zwischen allen Netzwerkbeteiligten. Das ist ein ganz wichtiger Kern, wenn es darum geht, präventiv zu arbeiten und Gewalt zu verhindern.
Zu diesem Netzwerk gehört selbstverständlich die Polizei als zentraler Anker. Sie macht ihren Job.
Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass die Polizei Dortmund-Fans auf dem Weg zum Auswärtsspiel nach Darmstadt quasi hoppgenommen hat. Sie habe dort pyrotechnische und andere waffenartige Dinge beschlagnahmt. Wollen Sie ernsthaft dem Innenminister zum Vorwurf machen, dass die Polizei im Vorfeld von Spielen Gewalttäter aus dem Verkehr zieht? Das ist doch nachgerade absurd.
Mehrfach ist schon angesprochen worden, was in dem Brief von RB Leipzig stand. Darin ist ausgeführt, dass der Mannschaftsbus als Symbol für dieses Vereinskonstrukt, das von vielen Fans abgelehnt wird, im Fokus stand. Uns hat der Verein bei einem Besuch des Sportausschusses auf dem Trainingsgelände ganz klar gesagt, dass es vor allem dieses Symbol des Vereins ist, das im Fokus steht.
Dieses Symbol – das geschah in Absprache mit den Verantwortlichen auch von RB Leipzig – ist in besonderer Weise geschützt worden. Das heißt im Grunde genommen nichts anderes als: Die Anforderungen von RB Leipzig an den Innenminister und an die Polizei von Nordrhein-Westfalen sind erfüllt worden.
Skandalisierungspotenzial? Eher minimal. Aktuelle Stunde? An der Stelle vielleicht durchaus etwas ins Leere gelaufen.
Natürlich muss man schauen, ob es aufgrund der Ereignisse noch einmal einer Risikoanpassung bedarf. Muss man, wenn man den Bus schützt, auf der anderen Seite mit eruptiven Vorgängen rechnen, die es vorher in der Art und Weise nicht gab?
Ich habe es Ihnen vorhin schon kurz herübergerufen: Die Glaskugel gehört zum Glück nicht zur polizeilichen Einsatzplanung und auch nicht zur Lageeinschätzung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja wieder sehr erfrischend, was die Frauenbeauftragten der CDU- und der FDP-Fraktion, Herr Lohn und Herr Witzel, zur Debatte hier beigetragen haben.
Herr Witzel schafft es, gar nichts zum Thema „Frauenförderung“ zu sagen, sondern sich fünf Minuten lang über andere Dinge auszulassen. Da wissen die Frauen in Nordrhein-Westfalen, woran sie bei Ihnen sind, nämlich: keine Frauenförderung, keine Quote.
Ich habe Ihnen ja schon öfter nahegelegt, vielleicht mal den 4. Bericht zum LGG zu lesen. Offensichtlich ist das nach wie vor nicht gelungen; denn sonst hätten Sie vielleicht einmal etwas zur Sache gesagt. Aber lassen wir das an der Stelle.
Nicht minder entlarvend waren die Äußerungen des Kollegen Lohn, der gesagt hat, damit wäre die Frauenförderung dann vom Tisch. Ja, genau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Offenkundig scheint das Kern der Debatte zu sein. CDU und FDP möchten alles dafür tun, damit die Frauenförderung in NordrheinWestfalen vom Tisch ist.
Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir haben das auch schon mehrfach inhaltlich begründet. Ich will es aber noch einmal versuchen, wohl wissend, dass dieser Versuch vermutlich fehlgehen wird.
Kollege Lohn, die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf ist ja bereits angesprochen worden. Sowohl die Kollegin Kopp-Herr als auch der Kollege Abel haben bereits darauf hingewiesen, dass die Sachverständigen in dieser Anhörung nicht gerade in Lobhudelei ausgebrochen sind und auch die Verfassungsgemäßheit an der Stelle durchaus infrage gestellt haben.
In der gleichen Anhörung ist allerdings auch Dr. Martin Heidebach als Sachverständiger gewesen, und der führt Folgendes aus:
„Es muss ein verhältnismäßiger, möglichst schonender Ausgleich zwischen den beiden Verfassungsgütern gefunden werden: …“
Und weiter sagt er:
„Die Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen den genannten Verfassungsgütern“
gemeint sind damit Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2 –
„ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers.“
Dieser Aufgabe ist die Landesregierung nachgekommen, und wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das verfassungskonform ist.“
Jetzt wird es interessant für diejenigen, die sagen: Es gibt keinerlei Einschränkung und keinerlei Schrankenwirkung für Art. 33 Abs. 2. Er führt nämlich aus:
„Beschränkungen des Art. 33 Abs. 2 GG durch kollidierendes Verfassungsrecht sind nicht lediglich eine theoretische Idee, … sondern waren oder sind Gegenstand der Gesetzgebung.“
Hören Sie zu, Herr Witzel. – Dann führt er ein prominentes Beispiel an, und zwar die Hilfsmaßnahmen für Spätheimkehrer. Grundlage dieser Gesetzgebung ist gewesen, dass man gerade Art. 33 Abs. 2 in einen Ausgleich zum Sozialstaatsprinzip gebracht hat; das ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt und geboten.
Nun habe ich noch einmal versucht, das anhand eines anderen Beispiels deutlich zu machen. Mir ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass das wieder nicht gefruchtet haben wird. Aber ich erkenne ja auch in Ihrem Antrag, dass Sie ja gar nicht in allererster Linie uns angesprochen haben, sondern in allererster Linie richtet sich dieser Antrag, in dem Sie sich auch wieder null inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen und ja auch gar keine Angebote haben, wie Sie Frauenförderung aufstellen wollen, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Die haben Ihnen dann auch noch attestiert, dass das, was Sie hier machen, bloße Symbolpolitik ist.
Also: Krachender kann man doch nicht scheitern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind weiterhin der Auffassung, dass das der richtige Weg ist. Denn Frauen und Männer müssen gleiche Chancen haben. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Danach haben wir gehandelt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das der richtige Weg ist.
Nein, dagegen verstoßen wir nicht. Das ist doch wieder ein beredter Beleg dafür, dass Sie nach wie vor gar nichts verstanden haben.
Sie weigern sich konsequent, irgendetwas von dieser Frage des schonenden Ausgleichs zu verstehen. Aber ich gebe es auf an dieser Stelle und schenke Ihnen 45 Sekunden meiner Redezeit, denn die würden auch nicht reichen, um Ihnen das zu erklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider entscheidet die UEFA nicht auf Basis der karnevalesken Fähigkeiten der Rednerinnen und Redner im Landtag von NordrheinWestfalen. Ich wäre mir sicher: Dann hätten wir die Sache im Sack.
Es geht hier aber nicht nur um humoristische Einlagen. Da sind Sie, Herr Müller, ebenso berechenbar; denn ich dachte mir schon, dass es in diese Richtung gehen würde. Natürlich sind wir ein Fußballland, und wir können auch große Turniere. Sie haben gerade schon auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 hingewiesen. Dort hat Nordrhein-Westfalen mit den Spielorten Dortmund, Gelsenkirchen und Köln gezeigt, dass wir einen ganz wichtigen Beitrag zum „Sommermärchen“ geleistet haben.
Aber, weil Sie es schon angesprochen haben: Dieses Sommermärchen – und das ist in den letzten Wochen und Monaten breit diskutiert worden – hatte eben auch Schattenseiten. Nach wie vor ist der Korruptionsskandal, der sich um die Vergabe des Sommermärchens rankt, nicht aufgearbeitet. Das trägt zu einem erheblichen Maße zur Glaubwürdigkeitskrise des organisierten Sports bei, und es trägt auch dazu bei, dass die Unterstützung durch die Bevölkerung in den letzten Jahren gesunken ist. Das sieht man an den gescheiterten bzw. den erfolgreichen Bürgerentscheiden zu den Bewerbungen für Olympische Spiele.
Das, was Sie so vollmundig, als „ganz kleines Karo“ bezeichnen, ist doch genau das, was die Menschen nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in ganz Deutschland wollen, und was sie ehrlich gesagt auch erwarten können: dass man ihnen eine Bewerbung auf den Tisch legt, die nicht alleine mit dem Fanschal gestrickt ist, sondern die auch Hand und Fuß hat und die Good-Governance-Kriterien und Transparenzkriterien beinhaltet,
um das verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen oder immerhin deutlich zu machen, dass man willens ist, das zu schaffen. In Ihrem Antrag, den Sie als ganz großen Wurf für das Sportland NordrheinWestfalen hier abfeiern, steht kein Wort dazu.
Sie wollen einfach nur ins Stadion. Das sei Ihnen gegönnt. Aber das ist aus meiner Sicht zutiefst unpolitisch.
Dass wir das auch in Nordrhein-Westfalen können, haben Sie in unserem Antrag gelesen. Sie haben es nur irgendwie nicht so richtig zur Kenntnis nehmen wollen. Der LSB macht doch vor, dass man sich auch als Sportgroßorganisation selbst zu den Grundsätzen guter Verbandsführung verpflichten kann.
Dieses vorbildliche und wichtige Signal für mehr Transparenz sollte doch die Blaupause für eine deutsche Bewerbung, für die Arbeit des DFB und eines möglichen OK sein. Das sollten wir von ihnen erwarten können. Das sollte eine engagierte Sportpolitik auch einfordern.
Ich lade Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen. Ich weiß, Sie werden gleich sagen, das können Sie alles nicht machen, weil wir nicht auf Sie zugekommen sind. Ich möchte einmal fragen: Wann sind Sie eigentlich auf uns damit zugekommen, dass wir Ihrem Jubelantrag beispringen sollen? – Ich kann es Ihnen sagen. Ihr Kollege ist gestern nach der Sitzung des Sportausschusses auf mich zugekommen. Da war unser Antrag schon eingereicht. Er hat gesagt: Mensch, wollt Ihr nicht noch aufspringen? – Das halte ich nicht für kooperatives Verhalten. Das gehört auch zur Wahrheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Nachhaltigkeit mit Blick auf Natur und mit Blick auf Finanzen müssen wir in den Blick nehmen. Das sind wichtige Aspekte, die die öffentliche Akzeptanz steigern. Ehrlich gesagt, steigern sie auch die Vorfreude.
Wir haben die Infrastruktur. Diese haben wir noch aus dem Jahr 2006. Wir haben sehr gute Stadien.
Wir haben auch eine Verkehrsinfrastruktur, die – das will ich Ihnen gerne zugestehen – sicherlich ausbaufähig ist. Eine erfolgreiche Bewerbung gibt die Chance, noch einmal einen Push für eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zu bekommen. Ich finde Ihren Vorschlag durchaus bedenkenswert, dass sich der Ausrichter an der Finanzierung beteiligen sollte. Allein mir fehlt der Glaube; denn zu den Kosten, die dafür angesetzt werden, sagt das IOC, sagt die UEFA und sagt die FIFA jedes Mal: Wir haben uns ja an der Finanzierung beteiligt. Aber die Infrastruktur hat das Land zu stellen.
Das kann man mit Fug und Recht kritisieren. Ich gebe Ihnen an der Stelle recht. Allein mir fehlt der Glaube, dass es die Stärke gibt, sie in die Verpflichtung zu nehmen.
Wir haben die Infrastrukturen. Wir haben übrigens in Deutschland auch schon einmal gezeigt, dass man mit Nachhaltigkeitsaspekten neue Impulse setzen kann. Ich erinnere im Zusammenhang mit der WM 2006 an die Kampagne Green Goal. Das war das erste innovative Umweltkonzept, welches überhaupt jemals bei einer WM durchgeführt worden ist. Damit hat Deutschland Maßstäbe gesetzt. Daran anzuknüpfen, ist nur vernünftig. Das ist doch nicht ganz kleines Karo, sondern das ist anständige Sachpolitik. Ich finde es schade, dass Sie das nur zu einer Büttenrede und Fanveranstaltung gemacht haben, statt anständig darüber zu sprechen, wie man eigentlich Akzeptanz, Transparenz und ein Ende der Korruption deutlicher machen kann.
Kurzum: Ich bin nicht gegen das hehre Ziel. Wir möchten das alle gerne; denn wir erinnern uns gerne daran, wie schön es im Jahr 2006 oder auch im Jahr 2011 gewesen ist, als die Frauen ihre Fußballweltmeisterschaft hier ausgetragen haben. Wir sind ein innovatives Sportland. Wenn die Dinge in der Bewerbung umgesetzt werden, die wir in unserem Entschließungsantrag aufgeschrieben haben, dann sind wir ein vorbildliches Sportland mit einer vorbildlichen Bewerbung. Darin liegt die eigentliche Chance dieser Bewerbung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich schließe auch ich mich dem Dank für die gute Zusammenarbeit an, die natürlich manchmal den einen oder anderen Haken hatte. Aber so ist das – auch in Familien. Man hat nicht immer nur gute Tage, Herausforderungen sind sicherlich das Alltägliche.
Moderne Familienpolitik muss der Vielfalt von Familienformen Rechnung tragen – das ist schon vielfach angeklungen –, aber auch die einzelnen Beteiligten von Familie und ihre jeweils speziellen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es eine spezielle, uns Grünen besonders wichtige Linie in diesem Bericht gewesen, auch einen gendersensiblen Blick auf die unterschiedlichen Herausforderungen von Frauen und Männern beim täglichen „Doing Family“ zu richten.
Frauen und Männer – Kollege Maelzer hat das gerade schon gesagt – wünschen sich ein partnerschaftliches Modell, nicht nur beim Diskutieren darüber, sondern auch bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Allein die Realität sieht leider in vielen Fällen immer noch anders aus.
Die Zahlen einer aktuellen WZB-Studie unterstreichen noch mal, warum es wichtig und richtig gewesen ist, das auch in diesem Bericht so deutlich aufzugreifen. Denn auch hier sagen 75 % der befragten Väter, sie würden gerne weniger arbeiten. Leider sagen aber auch 46 %, dass sie keine passende Stelle finden, oder sogar 36 %, dass in ihren Betrieben Teilzeit für Väter nicht üblich ist oder ihre Vorgesetzten gar explizit dagegen sind.
Das zeigt auf, hier ist durchaus noch Handlungsbedarf. Selbstverständlich sind dort die öffentlichen Arbeitgeber als Vorbilder gefragt, aber auch etwa die privaten Betriebe, die Gewerkschaften als wichtige Partner.
Sorgeaufgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen aber kein Armutsrisiko sein. Insbesondere Alleinerziehende – von ihnen ist der allergrößte Teil weiblich – und ihre Kinder tragen in diesem Land leider nach wie vor ein besonders hohes Armutsrisiko. Die mangelnde Vereinbarkeit gerade für Frauen und Alleinerziehende trägt oftmals dazu bei, dass ihre prekären Beschäftigungsverhältnisse im Lebensverlauf für sie ein erhebliches Armutsrisiko bergen. Schwierige ökonomische Verhältnisse im Heute sind leider der Ausgangspunkt für Altersarmut morgen. Auch dem muss moderne Familienpolitik Rechnung tragen.
Zum Schluss: Vereinbarkeit und Unterstützung sind aber auch eine Frage von Bündelung. Deshalb bin ich froh, dass wir uns in der Familienenquete auch darauf verständigt haben, dass beispielsweise Familienbüros – vorhin ist es schon angeklungen – zur zeitlichen und organisatorischen Entlastung von Familien beitragen können, weil sie Leistungen aus einer Hand bündeln. Auch hier ist die Zeitfrage für viele Familien wichtig. Dort hat uns der Gutachter Prof. Mückenberger gute Ausgangsbedingungen attestiert.
Lassen Sie uns also gemeinsam an diesen Fragestellungen weiterarbeiten – gerne auch in der familiären, manchmal guten, manchmal anstrengenden Atmosphäre wie bisher. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Wir haben noch einmal einen Wechsel vollzogen. Das kennen wir auch aus dem Fußball.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, Sie haben Ihren Antrag überschrieben mit „Keine geheimen Datensammlungen über Fußballfans!“. Vor diesem Hintergrund hat mich ein wenig gewundert, dass Sie einen kurzen Einschub zu der Sammlung personenbezogener Hinweise im Kontext der Ansteckungsgefahr gemacht haben. Das ist ein Bereich, über den man reden muss. Ich frage mich nur, wie dieser Teil, über den man sicherlich reden muss, in diesen Antrag gekommen ist, zudem er sich auch nicht in den Beschlusspunkten in irgendeiner Art und Weise wiederfindet.
Es ist richtig, dass Sie sagen, diese Speicherung kann eine stigmatisierende Wirkung haben. Darauf haben die AIDS-Hilfen in Deutschland zu Recht auch hingewiesen. Es ist auch die Frage zu stellen, ob das vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der medizinischen Behandelbarkeit von HIV-Infektionen überhaupt noch angebracht oder zeitgemäß ist.
Ich kann Ihnen aber sagen: Die Forderungen der AIDS-Hilfen sind angekommen, sie sind gehört worden, und es gibt Gespräche zwischen den AIDSHilfen und dem Innenministerium. Man spricht darüber, ob das tatsächlich noch so zeitgemäß ist.
Ich will jetzt aber auf den Bereich der Fans kommen, die von Ihnen angesprochen worden sind und die der Hauptteil Ihres Antrags sind. Ich will noch einmal sagen – Herr Düngel, Sie haben das kurz angedeutet –, dass es eigentlich darum gehen müsste, nicht immer nur über die ordnungspolitischen Maßnahmen zu sprechen, sondern über die gesamte Thematik der Fankultur. Das haben Sie mit diesem Antrag hier leider nicht eingelöst. Denn dazu gehört, dass man einmal darüber sprechen müsste, dass auch das Land Nordrhein-Westfalen, das Innenministerium und die Polizei sehr wohl an deeskalierenden Maßnahmen – genannt sei hier das NRW-Konzept, die Reduzierung von polizeilicher Präsenz – interessiert sind.
Das haben Sie aber nicht in Ihrem Antrag geschrieben. Das gehört zu der Debatte und zu der Ehrlichkeit in diesem Kontext aber dazu.
Sie haben recht, dass Sie mit Ihrem Antrag ein Thema ansprechen, nämlich die „Gewalttäter Sport“Datei“, die in der Fan-Szene sehr kritisch diskutiert wird. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir dieses Thema hier auch politisch diskutieren.
Ich hatte mir eigentlich aufgeschrieben, dass ich Sie loben wollte dahin gehend, dass Sie dadurch, dass Sie den Antrag überweisen, auf Effekthascherei verzichten. Ich musste leider in Ihrem Redebeitrag feststellen, dass Sie sich der Effekthascherei doch nicht ganz entziehen konnten. Nichtsdestotrotz bin ich froh darüber, dass wir den Antrag auch diskutieren.
Allerdings da noch einen Verweis darauf. Sie haben auch den Dialog angesprochen, der aus Ihrer Sicht wichtig ist. Das teile ich. Insbesondere der Dialog zwischen Fan-Szene und Polizei ist wichtig und sollte noch dringend verstärkt werden. Dazu gehört – das will ich auch sagen – die Dialogbereitschaft beider Seiten.
Wenn Sie schon den Dialog ansprechen und anschließend sagen, mit den Innenpolitikern möchten Sie über ein innenpolitisches Thema nicht mehr sprechen, dann klingt das in meinen Ohren ein wenig absurd.
Ich finde: Ja, der Sportausschuss sollte durchaus an dieser Diskussion beteiligt werden. Als Sportpolitikerin finde ich das sehr richtig. Aber wenn Sie einen politischen Dialog, der lösungsorientiert ist, hier wollen und den auch ernsthaft betreiben wollen, dann überweisen Sie den Antrag auch an den Innenausschuss. Dann lassen Sie uns gemeinsam dieses Thema besprechen.
Bei der Frage der Datei „Gewalttäter Sport“ gilt es in den Blick zu nehmen, um was es eigentlich geht. Die Kollegen haben darauf hingewiesen, dass es auch darum geht, dass es ein Mittel der polizeilichen Einsatzplanung ist. Es geht auch darum, dass wir Störer und Störerinnen identifizieren müssen, um Sicherheit bei Fußballspielen herzustellen.
Sie haben aber vollkommen recht, wenn Sie sagen: Auch Fußballfans haben Bürgerrechte. – Das ist vollkommen klar. Deshalb gilt es zu diskutieren, inwieweit die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit auf der einen Seite gewahrt sind, auf der anderen Seite aber auch die notwendige Einsatzplanung der Polizei.
Vor diesem Hintergrund sind wir gern bereit, das mit Ihnen auch weiter zu diskutieren, weil wir der Auffassung sind, dass es richtig und wichtig ist, dass sich die Politik damit befassen sollte. Natürlich kann man in diesem Zusammenhang ebenso darüber diskutieren, ob Betroffene nicht über die Speicherung infor
miert werden könnten. Das muss alles in einem Dialogprozess – ich hoffe, an dem wollen Sie sich auch vernünftig beteiligen – geschehen.
Man kann in diesem Zusammenhang auch noch in den Blick nehmen – Frau Korte hat das gerade so absolut dargestellt –, dass in dieser Datei nur diejenigen aufgenommen werden, die tatsächlich verurteilte Straftäter und Straftäterinnen sind. Auch darauf kann man noch einen Blick werfen.
Ich würde mir wünschen, dass wir das in der gebotenen Sachlichkeit in den Ausschüssen – wie gesagt, in den beiden betroffenen Ausschüssen; gern vielleicht auch noch, wenn wir über die präventiven Maßnahmen sprechen, mit dem Jugendausschuss zusammen – diskutieren und auf weitere Effekthaschereien verzichten. – Vielen Dank.
Herr Kollege Düngel, das nehme ich jetzt mal durchaus sehr wohlwollend zur Kenntnis. Ich weiß, wie schwierig die Diskussionen zwischen Polizei und Fanszene sind. Ich glaube aber, dass die Lösung nur darin besteht, miteinander zu sprechen. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir
vermutete Fronten nicht in den Landtag tragen und dementsprechend nicht solche Fronten aufmachen wie „Fanthemen sind im Innenausschuss nicht zu besprechen“. Das wäre ein völlig falsches Signal – auch in die Fanszene, auch in Richtung Polizei. Deswegen finde ich es gut, dass Sie sich jetzt bereit erklärt haben, diesen Antrag auch an den Innenausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Holger Müller, Ihr Redebeitrag war wie immer durchaus unterhaltsam und hat dieses Prädikat auch verdient. Ich will Ihnen außerdem zugestehen, dass Sie als CDU-Landtagsfraktion in der Vergangenheit in der Tat Haushaltsanträge gestellt haben. Zur Wahrheit gehört aber genauso, dass Ihre Fraktion gleichzeitig Haushaltsanträge gestellt hat, mit denen pauschal über alle Förderprogramme Kürzungen von 20 % gelegt werden sollten.
Das heißt: Am Ende des Tages war das, was Sie hier vortragen, „linke Tasche, rechte Tasche“. Und den Leuten haben Sie dabei in die rechte Tasche noch hineingegriffen. So ist es doch.
Schaut man sich diesen Sporthaushalt und die Debatte an, die wir dazu heute führen, muss man feststellen, dass bei Ihnen, Herr Müller und Herr Dr. Kerbein, vieles im Klein-Klein stecken geblieben ist. Ich will daher noch einmal deutlich machen, was aus meiner Sicht die Sportpolitik in Nordrhein-Westfalen ausmacht und was dieser Haushalt abbildet.
Uns geht es – neben den positiven Eindrücken, die wir vermutlich alle miteinander teilen, zum Beispiel bei den Olympischen Spielen und den Paralympischen Spielen – auch darum, die Schattenseiten in den Blick zu nehmen. Unter anderem gehört der Kampf gegen Doping zu den Dingen, denen wir uns gemeinsam annehmen müssen. Das bildet dieser Haushalt ab. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiger Beitrag dazu, der großen Glaubwürdigkeitskrise der internationalen Sportorganisationen und des Spitzensports zu begegnen.
Dennoch ist die Anziehungskraft des Sports und vor allen Dingen des Breitensports nach wie vor ungebrochen. Es ist unser Ziel, einen Sport für alle Wirklichkeit werden zu lassen. Ich freue mich sehr, dass auch in diesem Haushalt die 250.000 € für die inklusiven Sportangebote fortgeschrieben wurden; denn ich glaube, dass vor allem die Sportvereine einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung in diese Gesellschaft leisten.
Zudem – Kollege Bischoff hat es bereits angesprochen – wird die Integrationsarbeit noch einmal konsequent gestärkt. Herr Dr. Kerbein, Sie sagen, da würde nichts Richtiges oder gar nichts passieren. Doch, da passiert etwas. Sie müssen nur in den Haushalt schauen. Darin sind 950.000 € vorgesehen, um eine personelle Kontinuität in den Sportbünden herzustellen und die Sportvereine an dieser Stelle zu unterstützen.
Es ist wichtig, den Sport als Inklusions- und Integrationsmotor sowie als Player in der Gesellschaft, der eine wichtige Funktion für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hat, zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Bischoff hat die Übungsleiterpauschale bereits angesprochen. Danach kam es ja zu einem kleinen Streit darüber, wer die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nun erfunden hat. Ich denke, ehrlich gesagt, dass es den Übungsleiterinnen und Übungsleitern in NordrheinWestfalen egal ist, wer das erfunden hat. Wichtig ist, dass die Gelder im Haushalt stehen.
Wir haben jetzt einen weiteren Schritt getan, um die Übungsleiterinnen und Übungsleiter noch einmal zu entlasten und ihre wichtige Arbeit in besonderer Art und Weise zu würdigen.
Denn der Sport ist mit seinen vielen Ehrenamtlichen einer der wichtigsten Träger des zivilgesellschaftlichen Engagements in diesem Land. Dieser Haushalt bildet das auch ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist“ – unter diesem Titel stellten BKAPräsident Holger Münch und Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig in der vergangenen Woche eine Studie zur Gewalt in Paarbeziehungen vor.
127.457 Personen sind nach Auswertung polizeilicher Daten in Deutschland Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking durch Partner oder Ex-Partner, in selteneren, aber durchaus vorhandenen Fällen auch durch Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen geworden.
Zu unterstreichen ist allerdings, dass 82 % der Opfer häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt Frauen sind. Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist hoch, denn oft ist es gerade die besondere soziale Nähe von Opfern und Tätern, die Opfern das Gefühl vermitteln, der Situation ausgeliefert zu sein.
Viele Frauen sehen ihre Lage gar als ausweglos an. Diesen Frauen und ihren Kindern einen Ausweg aus der Gewalt zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Vorrednerinnen haben bereits deutlich gemacht, dass wir das auch als gesamtpolitische Verantwortung anerkennen.
Das eigene Zuhause sollte Frauen und ihren Kindern einen Schutzraum bieten. Ist dieser Schutzraum durch häusliche Gewalt zerstört, brauchen diese Frauen und ihre Kinder andere Räume, um Schutz und Unterstützung zu bekommen.
Die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen wissen um die große Verantwortung, die wir alle gemeinsam für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt haben. Nicht zuletzt deshalb haben wir die Mittel für den Bereich Emanzipation seit 2010 verdoppelt. Wir haben nicht nur die vierte Frauenhausstelle wieder eingerichtet, wir haben auch Mittel bereitgestellt, um insbesondere Kinder in den Frauenhäusern besser zu unterstützen, denn vor allem für sie ist häusliche Gewalt eine sehr belastende Situation.
Darüber hinaus haben wir Mittel bereitgestellt, um mit den Frauenhäusern gemeinsam Konzepte weiterzuentwickeln, die nicht nur auf den unmittelbaren Schutz der von Gewalt Betroffenen zielt, sondern den von Gewalt betroffenen Frauen auch Perspektiven für ein Leben ohne Gewalt aufzeigt. Diese Modelle des sogenannten Second Stage sollen Frauen und ihren Kindern dabei helfen, Wege in ein selbstständiges Leben ohne Gewalt zu gehen.
Da ich Bundesfrauenministerin Schwesig eingangs angesprochen habe, will ich aber auch noch einmal betonen: Der Bund ist nicht nur gefragt, wenn es um das Erstellen und Präsentieren von Studien geht, der Bund ist auch gefragt, wenn es um die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt ist aber leider auch ein Phänomen, mit dem Mädchen und Frauen sich potenziell überall konfrontiert sehen, ob
bei der Arbeit, im öffentlichen Raum oder aber auch im Internet. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist alltäglich, und auch die Auseinandersetzung damit darf nicht auf Tage wie den 25.11., den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, beschränkt bleiben, sondern muss genauso alltäglich sein.
Mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, den Frau Schneider gerade als unambitioniertes Sammelsurium aus bereits Bestehendem bezeichnet hat, der in einem breiten Beteiligungsprozess entstanden ist – das wischen Sie mit Ihrer Kritik einfach weg; das drückt auch eindeutig Ihre fehlende Wertschätzung für diejenigen aus, die daran mitgearbeitet haben –,
werden die Landesregierung und die daran mitarbeitenden Organisationen dem Motto gerecht, dass der Kampf gegen Gewalt eine Querschnittsaufgabe und eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist. Dieser Verantwortung trägt der Plan Rechnung, und das ist auch richtig so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein anderer Bereich, der noch als ein wenig defizitär zu bezeichnen ist, ist der der Gleichstellung im beruflichen Spektrum.
Der Gleichstellungsbericht des Weltwirtschaftsforums hat Deutschland ein – freundlich formuliert – durchwachsenes Zeugnis bei der Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ausgestellt.
Bei der Entgeltgleichheit und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bleibt nach wie vor einiges zu tun. Frau Schneider, ich habe eigentlich vermisst, dass Sie in diesem Jahr wieder die Kompetenzzentren zur Disposition stellen.
Ja, keine Enttäuschung. Ich mache das jetzt einfach: Selbst wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, haben wir mit den 16 landesweiten Kompetenzzentren eine wichtige Struktur wieder eingerichtet, die insbesondere im Bereich der KMU dabei unterstützen soll, eine frauenfördernde Personalpolitik umzusetzen. Gleichstellung und Chancengleichheit fallen eben nicht vom Himmel, auch wenn Sie das vielleicht nach wie vor denken. Viele Betriebe wissen aber, dass Chancengleichheit nicht vom Himmel fällt, und deshalb nehmen sie die Unterstützung durch die Kompetenzzentren auch gerne an.
Doch Chancengleichheit – das haben Sie zu Recht gesagt – beginnt nicht erst beim Eintritt in den Beruf, sondern schon bei der Berufswahl und bei der Be
rufswahlorientierung. Auch hier zeigt sich: Klassische Rollenstereotype prägen auch weiterhin das Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen.
Mit dem Projekt „Genderkompetent.NRW“ wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, gendersensible Berufswahlorientierung voranzutreiben. Das, Frau Schneider, kommt nicht nur Mädchen, sondern vor allem auch den Jungen zugute.
In diesem Haushalt – Frau Kopp-Herr hat das bereits angesprochen – reden wir auch über die Emanzipation und die Gleichstellung von LSBTTI. Homo- und Transphobie sind auch weiterhin aktuelle Herausforderungen, wenn es um den Kampf für die offene Gesellschaft geht. Der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und dessen Fortschreibung bilden auch weiterhin die Blaupause für mehr Akzeptanz bei sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in NRW.
Ich bin besonders froh, dass es in diesem Jahr endlich gelungen ist, mit dem „Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW“ auch eine Vernetzung für die Trans*menschen in diesem Land auf den Weg zu bringen. Diese Vernetzung und Koordinierung der Trans*selbsthilfe wurde auch mit Mitteln aus diesem Haushalt unterstützt. Das ist ein ganz wichtiges Signal für eine Gruppe, die ansonsten nach wie vor sehr stark marginalisiert ist.
Rundum bleibt festzuhalten, Frau Schneider: Dieser Haushaltsplan ist kein ideologisches Unkraut, wie Sie ihn hier bezeichnet haben, sondern mit diesem Haushaltsplanentwurf übernimmt NRW auch finanziell Verantwortung für die Gleichstellung von Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und Männern und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichstellung von Frauen und Männern in NRW macht mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit, auch wenn Sie das konsequent kleinreden wollen.
Ich glaube, dass die Frauen in Nordrhein-Westfalen wissen, was sie mit diesem Gesetz bekommen.
Frau Kollegin Kopp-Herr hat es schon angesprochen: Das LGG aus dem Jahre 1999 hat sich bewährt, ja – aber die regelmäßigen Berichte zur Umsetzung des LGG zeigen trotzdem noch weiteren Handlungsbedarf. Auf der auch von Frau Kopp-Herr angesprochenen Veranstaltung des DGB zum LGG sagte eine Teilnehmerin über diese Novellierung schlicht, aber nicht minder erfreut: Mein Tiger zahnt. – Und genau das ist die Ausrichtung dieses
Gesetzes. Wir wollen dem Tiger tatsächlich Zähne geben. Ich glaube, das ist mit diesem neuen Gesetz auch gelungen.
Es geht darum, einen wichtigen und vor allem auch „zahnvollen“ Beitrag zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages zur Durchsetzung der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu leisten.
In § 1 heißt es zu den Zielen des Gesetzes – jetzt lese ich Ihnen das einmal vor –:
„Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.“
Man kann sich aber auch wie die Opposition an den drei Affen orientieren: nichts sehen, weil man zum einen nicht sehen möchte, dass das Gesetz selbstverständlich Frauen und Männer in den Blick nimmt; nicht sehen aber auch, weil es weiterhin Frauen sind, die strukturell benachteiligt sind. Die Zahlen belegen das.
Herr Witzel, es wird doch nicht richtiger, was Sie hier immer formulieren, wenn die FDP sich einfach die Augen zuhält und hofft, dass die Realität der strukturellen Benachteiligung von Frauen mirakulöserweise einfach verschwunden ist, wenn Sie nur lange genug hinter Ihren Händen verborgen bleiben.
Nichts hören, weil man konsequent nicht hinhören will, wenn es um die Zahlen, Daten und Fakten geht. Sie ignorieren sie, wenn sie nicht in Ihr Bild passen.
Nichts sagen – schaut man sich den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion an, dann wird einem einmal mehr deutlich, dass diese ehemalige Bürgerrechtspartei zum Thema „Chancengleichheit für Frauen“ wirklich nichts mehr zu sagen hat.
Frau Schneider hat sich vorhin in ihren Ausführungen zum Haushalt sogar zu der Aussage verstiegen, dass große Teile des Emanzipationshaushaltes „ideologisches Unkraut“ seien. Ich glaube, die Frauen von Nordrhein-Westfalen wissen ganz genau, wo sie gleichstellungspolitisch an der richtigen Adresse sind und vom wem sie eher weniger zu erwarten haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf stellt auch keine Gleichmacherei oder gar Feminisierung dar. Und, Herr Witzel, ganz ehrlich: Was für ein Gesellschaftsbild muss man eigentlich haben, wenn man Frauen als Wettbewerbsnachteil stigmatisiert?
Ich möchte noch mal auf den Gesetzentwurf zurückkommen; denn dieses Gesetz nimmt drei Schwerpunkte besonders in den Blick. Das ist zum einen die Quotenregelung, die nun nach dem Beamtenrecht auch für den Tarifbereich nachvollzogen werden soll – darüber werden wir morgen noch einmal ausführlich debattieren –, das ist zum anderen die Quotierungsregelung für die Gremien, damit in wesentlichen Gremien demnächst auch ein Mindestanteil von 40 % Frauen vertreten sein wird. Insbesondere mit Blick auf beispielsweise Sparkassenverwaltungsräte wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Zum Schluss geht es um die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten; denn sie sind unsere wichtigsten Partnerinnen, wenn es um die Umsetzung der Gleichstellung in den Kommunen geht. Frau van Dinther, dabei haben wir mit einem ganzen Maßnahmenpaket versucht, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu stärken, so wie es an dieser Stelle richtig ist.
Das betrifft zunächst die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich glaube, das ist vielleicht das, was Sie mit Transparenz meinen, aber in Ihrem Entschließungsantrag nicht geschrieben haben.
Nächster Punkt ist das Klagerecht bei der Verletzung ihrer Rechte, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch wirklich adäquat zu beteiligen sind. Ein weiterer Punkt ist das Recht auf Fortbildung. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, den die Gleichstellungsbeauftragten hier belegen, und dementsprechend ist es wichtig, dass wir das Recht auf Fortbildung derart festgeschrieben haben.
Zuletzt komme ich zum Recht auf Hinzuziehung externen Sachverstandes. Ich glaube, auch das ist noch einmal ein wichtiger Beitrag, um die Durchsetzung von Gleichstellung in den Kommunen zu stärken.
Alle diese Maßnahmen, die wir in dem Landesgleichstellungsgesetz zusammengefasst haben, tragen dazu bei, mehr Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie jetzt nicht nur auf den letzten Drücker den einen oder anderen mehr oder weniger polemischen Beitrag bringen, sondern dass Sie sich an der Diskussion im Sinne der Gleichstellung von Frauen und
Männern in Nordrhein-Westfalen beteiligt hätten. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur als nächste Rednerin, sondern auch gleich als einzige Rednerin, denn
es ist schon ganz interessant, dass zum Thema „Frauenförderung“ nur eine einzige Frau spricht.
Vielleicht hätte auch der Debatte eine gewisse Frauenquote gutgetan.
Also, gegen den Frauenbeauftragten der SPDFraktion, Thomas Stotko, ist heute wirklich nichts zu sagen, auf keinen Fall.
Aber trotzdem will ich als Frau die Gelegenheit nutzen, noch auf einige frauenrelevante Aspekte einzugehen. Nachdem wir jetzt so viel von der Benachteiligung der Männer gehört haben, will ich noch auf ein paar Fakten zur Benachteiligung von Frauen eingehen.
Wenn Sie, Herr Witzel, sich die Mühe gemacht hätten, sich die Berichte zur Umsetzung des LGG anzuschauen, sie zu lesen, zu verstehen und nachzuvollziehen, dann wüssten Sie, dass wir auf der einen Seite einen sehr positiven Effekt haben, nämlich dass der öffentliche Dienst anscheinend sehr attraktiv für Frauen ist. Der Anteil an Frauen im öffentlichen Dienst steigt kontinuierlich.
Das ist begrüßenswert und gut.
Aber jetzt kommt das, woraus der Handlungsbedarf entsteht. Diesen Teil haben Sie vermutlich nicht gelesen oder Sie wollen ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Denn der Vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes weist darauf hin – ich zitiere –:
„Die Verteilung von Frauen auf die Besoldungs- und Entgeltgruppen der Laufbahnen weist klar auf strukturelle Benachteiligungen hin. Sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst nehmen die Frauenanteile mit zunehmender Besoldungs- und Entgeltgruppe systematisch ab; in den Spitzenpositionen der Laufbahngruppen herrscht dementsprechend durchweg Unterrepräsentanz.“
Liebe Kollegen von CDU und FDP, ich frage Sie: Ganz ehrlich, was gedenken Sie denn, für die vielen frustrierten Frauen zu tun, die in diesem Land seit Jahren an die gläserne Decke stoßen?
Nichts gedenken Sie zu tun, gar nichts!
Diesem Handlungsbedarf, der hier eindeutig aufgezeigt ist, versucht diese Landesregierung Rechnung zu tragen. Sie tut das mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf.
Verfassungswidrig! Da kommen wir genau zu dem Punkt, über den ich mit Ihnen sprechen möchte.
Denn was Sie konsequent ignorieren – das scheint mir bei Ihnen auch systematisch der Fall zu sein; denn Sie sagen: verfassungswidrig bezogen auf Art. 33 Abs. 2 –, ist Art. 3 Abs. 2, also die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Das ist ein Verfassungsgebot. Und das Verfassungsgebot der Bestenauslese – es steht in keinem Kommentar – ist höher zu gewichten als andere Verfassungsprinzipien. Das sollte auch der FDP bekannt sein.
Weil ich weiß, dass Sie sich das von mir nicht sagen lassen wollen und mir auch nicht glauben, möchte ich einen anderen Kronzeugen – das wird Sie nicht überraschen – zitieren: Prof. Papier – er ist gerade schon angesprochen worden –, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sicherlich nicht verdächtig, genderwahnsinnige Gefälligkeitsgutachten zu schreiben.
Er kommt zu der Erkenntnis, dass die bisherige Praxis, Herr Witzel, nicht mehr verfassungskonform ist. Das heißt doch im Umkehrschluss: Wer konsequent Art. 3 Abs. 2 ignoriert, der handelt verfassungswidrig.
Herr Papier kommt zu dem Schluss, dass wir ein Gesetz brauchen, das einen schonenden Ausgleich schafft zwischen Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2. Und wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz das tut und dass es das auch verfassungskonform tut.
Damit sind wir bei der Frage der im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, die immer wieder in Rede steht. Deshalb sagen Sie konsequenterweise: In diesem Land werden jetzt nur schlechtere Frauen befördert, und die besseren Männer gucken alle in die Röhre.
Hören Sie auch da mal zu; auch da würde sich ein bisschen fachlicher Input lohnen.
Schauen Sie sich die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes an. Die finde ich zu dieser Fragestellung sehr erhellend. Sie kommt nämlich zu dem Schluss, dass Frauen auch bisher schon im Wesentlichen gleiche Leistungen zu erbringen hatten und dass das auch in Zukunft so sein wird.
Denn die angebliche Mathematisierbarkeit, also die absolute Vergleichbarkeit, ist doch ein Mythos. Wir reden nicht davon, wer wie viele Akten bearbeitet hat, sondern richtigerweise geht es doch auch darum, welche Qualität dahintersteckt. Das ist auch bislang selbstverständlicherweise nur „im Wesentlichen“. Es geht um eine qualitative und nicht um eine rein quantitative Beurteilung.
Eine Beurteilung kann immer nur „im Wesentlichen“ gleich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nenne ein Beispiel zur Fragestellung: Brauchen wir heute noch Quoten? Setzen sich leistungsstarke Frauen nicht ohnedies durch? Sollte eine moderne Gesellschaft des Jahres 2016 nicht ohne Quote auskommen?
Da reicht doch ein Blick ins Rund. Ein Beispiel aus meiner Fraktion: Die Fraktion der Grünen und die Grünen insgesamt haben seit ihrem Bestehen eine 50-%-Quote, eine feste und starre Quote. Deswegen ist unser Frauenanteil auch der höchste hier im Haus. Ihre Partei und Ihre Fraktion haben keine Quote, kein Quorum, kein Quötchen, gar nichts. Deshalb haben Sie einen Frauenanteil von unter 20 %. Ungefähr diesen Frauenanteil gab es schon in der Nationalversammlung von 1919.
So viel auch zu Ihrer These, Herr Stamp! Wir haben darüber beim WDR gesprochen. Sie sagten, dieses Problem werde sich mit der Zeit von alleine lösen. Nein, ohne Quote löst sich gar nichts von alleine! Deshalb ist dieser Weg richtig. Er ist auch verfassungskonform.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee von Olympia in NRW, wie Herr Mronz sie skizziert, oder wie sie in der medialen Debatte bislang diskutiert worden ist, wirkt erst mal wie eine Blaupause für die Umsetzung der neuen IOC-Agenda 2020: weg von Gigantomie, mehr Transparenz, Nachhaltigkeitskriterien endlich einhalten, sich um die Menschenrechte kümmern usw. Das finde ich auch richtig. Allein nach den aktuellen Entwicklungen im internationalen Sport erlaube ich mir die kritische Anmerkung, mir fehlt ein wenig der Glaube, dass diese IOC-Agenda 2020 so schnell mit dem möglichen und notwendigen Pep umgesetzt wird.
Nichtsdestotrotz sind wir uns wohl hier im Hause alle einig, dass Nordrhein-Westfalen selbstverständlich die Voraussetzungen hat, Olympische und Paralympische Spiele auszurichten. Wir haben bei diversen Sportgroßereignissen gezeigt, dass wir gute Gastgeberinnen und Gastgeber und gute Organisatorinnen und Organisatoren sind: bei der Männerfußball-WM 2006, bei der WM der Frauen 2011, ob es beim Hockey oder bei der Kanu-WM gewesen ist. Wir sind ein sportbegeistertes Land und dementsprechend ist es sicher richtig, dass Olympische und Paralympische Spiele auch in Nordrhein-Westfalen stattfinden könnten und im Sportland Nummer eins gut angesiedelt wären.
Reden wir tatsächlich von einer jetzt aktuellen Debatte, oder handelt es sich vielleicht mehr um ein Spätsommerloch, um eine Scheindebatte? Denn Kollege Bischoff hat auf eine ganz entscheidende Sache hingewiesen. Ich habe auch gestern den Zeitungsberichten entnommen, dass das auch in der CDU-Fraktion unter diesem Vorzeichen diskutiert worden ist. Wenn die Olympischen Spiele 2024 in Europa stattfinden, haben wir uns alle gemeinsam einen schönen Sommerspaß gemacht, aber außer Diskussionen ist nichts gewesen – zum Glück auch keine Spesen.
Darauf sollten wir vielleicht erst mal warten.
Um auf Ihre Zwischenfrage an Herrn Bischoff einzugehen, würde mich an der Stelle doch ein etwas detaillierteres Konzept von Herrn Mronz interessieren, wie er diese Vorbereitungen eigentlich machen will.
Denn er garantiert uns ja, das wird ohne einen Pfennig Steuergeld passieren. Auch da bin ich auf die konstruktiven Antworten gespannt, wie das im Detail tatsächlich aussehen soll. Denn bislang hat es noch keine olympischen Bewerbungsvorbereitungen gegeben, ohne dass nicht in erheblichem Maße öffentliche Gelder dafür eingesetzt worden sind.
Genau, das machen alles Ehrenamtler und die üblichen Sponsoren.
In der aktuellen Debatte kommt es weniger auf unsere politischen Willensbekundungen an, denn unter dem Strich sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass wir als Sportpolitikerinnen und Sportpolitiker uns Olympische und Paralympische Spiele vorstellen können.
Um noch einmal auf Sie einzugehen, Herr Kerbein, die Umfragen in Hamburg haben doch gezeigt, dass die Menschen in Hamburg am Anfang auch von der Idee begeistert waren, aber nach hinten raus, als es konkret wurde und auch gezeigt wurde, dass das etwas kostet, hat die Zustimmung für Olympische Spiele bei der Bevölkerung stark abgenommen, bis hin zu der negativen Entscheidung in der Bürgerbefragung.
Genau darauf müssen wir doch eingehen. Bevor wir eine Olympiabewerbung angehen, muss die Politik aktiv einfordern, dass sich an den Dingen, die massiv kritisiert worden sind, etwas ändert. Was im Zentrum der Ablehnung der Menschen gegen Olympische Spiele steht, sind doch nicht die Sportlerinnen und Sportler, nicht das Sportevent, sondern die gesamte negative Begleitmusik und die massive Glaubwürdigkeitskrise, in die nicht nur IOC und FIFA geraten sind, sondern mit dem DFB leider auch ein deutscher Spitzenverband bei der kruden Vergabegeschichte um die WM 2006. Das gilt es aufzuarbeiten, und da sehe ich aktuell nicht wirklich viel Bewegung beim IOC und bei den anderen Weltverbänden.
Denn die Olympischen Spiele hätten die Möglichkeit geboten, in dem ganzen Dopingskandal ein Zeichen zu setzen und sich vielleicht doch anders gegenüber einem Staatsdopingsystem wie dem russischen zu positionieren. Was hat der IOC-Präsident gemacht? Gar nichts! Er hat die Verantwortung auf die einzelnen Fachverbände abgewälzt und dementsprechend eine große Chance vertan. – Auch die Neuwahl des UEFA-Präsidenten, eines Funktionärs, den vorher keiner kannte, der aber aus dem System Sport kommt, scheint mir persönlich wenig dazu geeignet, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.
Das ist eine wichtige Debatte, die wir an der Stelle führen müssen, um die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.
Olympische Spiele sollen doch nicht für uns sein – was wir uns vorstellen könnten, was unsere Träume und Wünsche sind –, sondern Olympische Spiele müssen endlich wieder für die Athletinnen und Athleten sein und auch für die Menschen, die schließlich in den Stadien für die Stimmung sorgen sollen.
Mir fällt nach unserer Sportausschussreise nach Berlin auch ein, welche aktuelle Debatte wir uns vielleicht als Erstes vornehmen sollten, wenn wir über Transparenz und Good Governance sprechen: die aktuelle Debatte um die Reform der Spitzensportförderung, denn das wäre für den DOSB und das Bundesinnenministerium eine Gelegenheit, Good Governance neu zu präsentieren und zu zeigen, dass man Partizipation und Transparenz endlich ernst nimmt …
… und dass man diese Kritik verstanden hat. – Vielen Dank.
Für meinen Rücken stelle ich das Rednerpult schon einmal runter als gesundheitspräventive Maßnahme.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat den heutigen Tag ja offensichtlich zum Männerkampftag erhoben. Das konnten wir heute Morgen schon in der Presse lesen, und ich freue mich schon auf die Debatte gleich zur Dienstrechtsmodernisierung. Ich bin schon gespannt darauf, was uns Herr Witzel da über seine Sicht auf die Frauenquote zu erzählen hat.
Aber kommen wir zunächst einmal zum Gesundheitsbereich! Denn bei der zielgruppenorientierten Gesundheitsförderung lohnt sich in der Tat ein geschlechtersensibler Blick auf die Gesundheitslagen von Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern. Denn immer noch ist das Geschlecht – wenigstens darüber sind wir uns hier im Haus ja einig – eine der zentralen Ordnungskategorien unserer Gesellschaft.
Das bedeutet, dass neben bestimmten geschlechtsspezifischen Faktoren, die sich unterschiedlich auf die Gesundheit von Frauen und Männern auswirken, auch Rollenstereotype Auswirkungen auf die Gesundheitslage haben. Kollege Kern hat das ja so schön zusammengefasst mit: Indianer kennen keinen Schmerz. – Selbstverständlich kennen auch kleine Jungs Schmerzen. Es geht auch darum, ihnen zu vermitteln, dass das auch völlig in Ordnung ist.
Geschlechtersensibel heißt dabei nicht nur, Zahlen von Jungen und Mädchen, Frauen und Männern nebeneinander zu legen, sondern eben auch den Blick darauf zu richten, welche Erklärungsansätze es für diese Unterschiede gibt.
Dieser gendersensible Ansatz wäre aber nicht denkbar – jetzt, Frau Schneider, sollten Sie vielleicht einmal kurz zuhören –, wenn nicht die Frauengesundheitsbewegung auf die speziellen Bedarfe von Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht hätte. Denn noch bis in die 1980er-Jahre hinein gab es eine klare geschlechterbezogene Aufteilung innerhalb des Gesundheitssystems. Die Forschung zum gesamten Gesundheitsbereich, also auch zu Medikamenten etc., bezog sich in erster Linie und fast ausschließlich auf Männer als Patienten, wohingegen die Pflege dieser Patienten Frauensache war.
Einiges hat sich seitdem verbessert. Das wollen wir konstatieren. Medikamente und Therapien werden heute nicht mehr nur an Männern getestet, weil mittlerweile klar ist, dass Frauen und Männer durchaus unterschiedlich darauf reagieren. Auch ist mittlerweile bekannt, dass es geschlechtsspezifische
Symptomunterschiede bei bestimmten Krankheitsbildern geben kann, und auch die Frage der Krankheitsprävalenz wird mittlerweile geschlechtersensibel untersucht. Auch der aktuelle DAK-Gesundheitsbericht macht das deutlich.
Was sich – das ist sehr schade – allerdings bislang nicht substanziell verändert hat, ist die Tatsache, dass pflegerische Tätigkeiten nach wie vor schlecht bezahlt sind, und das nicht zuletzt, weil sie in erster Linie von Frauen ausgeübt werden. Das wäre auch einmal ein interessanter Punkt, mit dem sich die FDP-Fraktion auseinandersetzen könnte. Aber dafür hat es auch diesmal wieder nicht gereicht.