Marc Jan Eumann
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Last Statements
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Sie sind jetzt schon etwas fortgefahren.
In dieser Woche treffen sich die Ministerpräsidenten und beraten über den Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Welche Position hat denn der Jugendminister dieses Landes, der ja auch Medienminister ist, und wie wird sich Ministerpräsident Rüttgers am Donnerstag zum Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrags stellen?
Der Artikel in der „Aachener Zeitung“, der schon eine Rolle gespielt hat, Herr Minister, ist mit „Der heimliche Star sitzt hinten“ überschrieben. Mein Kollege Kuschke hat schon darauf hingewiesen, dass es eigentlich die vornehme Art von sogenannten Ghostwritern ist, im Hintergrund zu agieren. Nun haben wir einerseits die Aussage von Herrn Linzenich im „MonTalk“ auf WDR2 und andererseits erkennbar einen Bericht von Robert Esser und Thorsten Karbach über den heimlichen Star dieser Rede.
Ich frage Sie: Wissen Sie, ob Herr Brückner auf Einladung der Staatskanzlei dort war?
Zweitens. Ist es nicht doch ein Anlass, auch mit professionellen externen Beratern zumindest eine Verabredung darüber zu treffen, dass ihre zugegebenermaßen erforderlichen Leistungen im Hintergrund zu haben und dass ihre Rolle nicht so prominent dargestellt wird?
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Es ist für professionelle Redenschreiber eigentlich nicht üblich, eine solche öffentliche Wahrnehmung für sich in Anspruch zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Zum Schluss, Herr Minister Pinkwart, wurde Ihre Rede richtig interessant. Sie sprachen davon, dass es keine Sonntagsreden geben dürfe, und Sie sprachen davon, dass es kein widersprüchliches Alltagshandeln geben dürfe. Der Ministerpräsident und auch Sie haben gerade angekündigt, Ihr Ziel sei es, 80 Millionen t CO2 einzusparen. Ausweislich Ihres Umweltberichtes lautet Ihre Bilanz
seit dem Jahr 2005: 8 Millionen t CO2 zusätzlich – nicht weniger, zusätzlich!
Das ist, Herr Pinkwart, widersprüchliches Handeln im Alltag, und das sind die Sonntagsreden, die Sie hier halten. Sie malen sich dieses Land schön. Sie loben, Sie lobpreisen Ihre Hochschulpolitik
und verdrängen, dass 10.000 Studierende gegen Ihre Politik auf die Straße rennen, weil sie mit dem, was in den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen passiert, nicht einverstanden sind.
Herr Pinkwart, wissen Sie, was das Sozialverträglichste für Studierende ist? Die Abschaffung von Studiengebühren, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 9. Mai für dieses Land durchsetzen werden.
Nur die Abschaffung von Studiengebühren ist sozial gerecht.
Wie? Das sagt doch nichts? Herr Kollege, natürlich sagt es was. Sie haben Folgendes gemacht: Das Motto des Kommissionsberichtes lautet: Innovation und Solidarität. Wissen Sie, was Ihr Solidaritätsbegriff ist? Studierende zahlen in NordrheinWestfalen für Studierende. Und wir wollen doch deren Köpfe gewinnen, und wir wollen viele Köpfe gewinnen. Schauen Sie sich die Studie an! Die jüngste HIS-Studie sagt eindeutig: Studiengebühren schrecken vom Studium ab.
Früher haben Sie die HIS-Studie zitiert. Seitdem Ihnen die Ergebnisse nicht mehr schmecken, sagen Sie einfach: Es stimmt nicht.
Hier steht schwarz auf weiß: Studiengebühren schrecken vom Studium ab. Da hilft auch die Durchlässigkeit nicht weiter.
Zu dem Anfängerrekord verhält es sich doch so, dass die Zahl derjenigen, die die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen, weiter wächst, aber die Zahl derer, die es wirklich aufnehmen, wächst nicht in dem Maße, Herr Minister Pinkwart. Die Schere geht auseinander, weil Studiengebühren vom Studium abschrecken.
Das lasse ich gerne zu, Herr Kollege Kuhmichel.
Herr Kollege, auch diese Rhetorik, ihr Blick zurück, hilft einfach nicht weiter.
Sie sind in der Vergangenheit verhaftet. Sie haben das Problem, Sie sind immer noch in der Oppositionsrhetorik, dass wir 39 Jahre regiert haben. Das Problem dieses Landes sind nicht die 39 Jahre SPD, sondern die fünf Jahre CDU und FDP. Darüber, Herr Kollege Kuhmichel, müssen wir in diesem Parlament streiten.
Sie schaffen ein System, in dem Studierende für Studierende bezahlen. Sie schaffen ein System, in dem Menschen vom Studium abgeschreckt werden. Sie schaffen ein System, Herr Kollege Kuhmichel, in dem vor allem Frauen sich scheuen, ein Studium aufzunehmen, weil sie Angst vor dem Schuldenberg haben, der ihnen erwächst.
Schauen Sie gelegentlich in die Gutachten hinein! Dann wissen Sie, dass das die Wirklichkeit im Leben junger Menschen ist. Meine Kollegin Kraft hat ausdrücklich gesagt, dass diejenigen, die Sie in Unsicherheit lassen, nicht diejenigen sind, die die Zeit und das Geld haben, dann eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen.
Ich will ein weiteres Beispiel nennen, das der Herr Ministerpräsident heute als großen Erfolg der nordrhein-westfälischen Politik mit Blick auf die Berliner Koalitionsverhandlungen beschrieben hat: die Überleitung des Erfolgsmodells Ihres Stipendiensystems. – Damit verhält es sich ungefähr genauso wie mit der Durchlässigkeit in Ihrem Schulsystem. Von dem Stipendiensystem in Nordrhein-Westfalen profitieren exakt 1.400 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das sind 0,3 % der Studierenden. Das ist Ihre vermeintliche Art von Solidarität. Man kann noch nicht
einmal von einem Tropfen auf den heißen Stein sprechen. Dieses Stipendiensystem verdient seinen Namen nicht. Es erreicht viel zu wenig.
Ja, das erzähle ich den jungen Leuten an den Hochschulen. Machen Sie sich keine Sorgen! Die erzählen uns übrigens auch, was an den Hochschulen los ist und was bei Ihnen mit der Umstellung von Bachelor und Master nicht funktioniert. Es ist doch auch eine Konsequenz Ihres vermeintlichen Hochschulfreiheitsgesetzes, dass Sie hier die Synchronisierung nicht richtig hinbekommen.
Herr Pinkwart, Studierende streiken gegen Ihre Politik. Das stimmt.
Sie können ein weiteres Beispiel – Stichwort: TurboAbitur – nennen. Auch das gelingt Ihnen nicht. Niemand sagt etwas gegen die Schulzeitverkürzung.
Das, was schief läuft, ist, wie die Umsetzung in diesem Land erfolgt. Das können andere Länder besser.
Auch das Stichwort Solidarität greife ich gerne auf. Was hält eine Gesellschaft zusammen? In wenigen Wochen bekommen Viertklässler in NordrheinWestfalen Zeugnisse. Auf diesen Zeugnissen steht, welche Schulform diese Kinder – acht, neun, zehn Jahre alt – besuchen dürfen. Die Entscheidung über diese Empfehlung haben dank Ihrer Politik eben nicht solidarisch Eltern mit Lehrerinnen und Lehrer getroffen, sondern Sie haben diese Verantwortung ausschließlich den Lehrerinnen und Lehrern übertragen. Das ist das Gegenteil von Solidarität in Nordrhein-Westfalen und das Gegenteil von Akzeptanz des Elterwillens!
Natürlich ist es so! – Sie wissen genau, was in den Schulen und den Elterpflegschaften an dieser Stelle los ist.
Ich komme jetzt zum Bereich Innovation. Herr Papke hat sehr deutlich gesagt, was er unter „innovativ“ versteht, nämlich die Renaissance der Kernenergie. Meine Damen und Herren, wer die Bilder aus dem Zwischenlager Asse kennt, weiß, was die Verseuchung der Erde mit Atommüll für Generation um Generation bedeutet, und wer heute, an diesem Tag, der Renaissance der Kernenergie das Wort redet, der – das sage ich selten – versündigt sich tatsächlich an Nachfolgegenerationen.
Das ist wirklich ein Umgang mit der Schöpfung, den Sie nicht verantworten können, wenn Sie diese Bilder bewerten.
Durch die Verlängerung der Laufzeiten gefährden Sie natürlich auch die Innovation im Bereich erneuerbare Energien, im Bereich der Kraftwerkserneuerung. Das ist wirklich kein Innovationsmotor, sondern Sie sind mit dieser Politik Innovationsbremse Nr. 1, meine Damen und Herren.
Was brauchen wir? – Wir brauchen ökologische Leitmärkte, wir brauchen Effizienztechnologie, wir brauchen umweltgerechte Mobilitätstechnologie. Das sind Technologiefelder, auf denen wir in Nordrhein-Westfalen punkten können. Aber Sie haben mit Ihrer – man muss es so nennen – talibanösen Politik gegen Windkrafträder auch hier eine Form von Innovationsbremse installiert, die Arbeitsplätze vernichtet. Herr Pinkwart, Sie haben einen Widerspruch aufgebaut, der keiner ist. Wir sind stolz darauf, dass wir in diesem Bereich technologisch vorne liegen. Aber dazu haben Sie keinen substanziellen Beitrag geleistet. Im Gegenteil, beim Thema Windkraft sind Sie diejenigen, die gebremst haben.
Meine Damen und Herren, „Solidarität“ und „Innovation“ sind in der Tat wichtige Begriffe. Die Sozialdemokraten haben in ihrem Landtagswahlprogramm für die Jahre 2010 bis 2015 genau den Zusammenhalt beschrieben, dass wir durch Innovation Nordrhein-Westfalen solidarisch gestalten wollen. Da hilft nicht der Blick zurück, sondern es hilft der Blick nach vorne. Und wenn heute eines deutlich geworden ist, meine Damen und Herren, dann das, dass Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dieses Land vielleicht verwaltet, aber dass eine Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine Vision für dieses Land hat und dieses Land gestalten will.
Hochmut, liebe Kolleginnen und Kollegen der Noch-Regierungsfraktionen, kommt vor dem Fall. Wir sehen uns am 9. Mai. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines habe ich gelernt: Man darf seinen Präsidenten nicht enttäuschen.
Transparenz schafft Vertrauen. Deswegen – das ist das Kapitel „Versöhnen statt spalten“ – werden wir, Herr Weisbrich, diesem Gesetzentwurf zustimmen. Diese Initiative aus der Mitte des nordrhein-westfälischen Landtages über Anträge aus den Jahren 2008 und 2009 – debattiert und diskutiert – hat die Landesregierung, Herr Minister Linssen, wie wir meinen, sehr gut umgesetzt. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich stimme meinem Kollege Weisbrich ausdrücklich zu, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Tat einen Anspruch darauf haben. Das war das Kapitel „Versöhnen statt spalten“.
Jetzt kommt „Spalten statt Versöhnen“. Herr Weisbrich, Sie haben unserem Änderungsantrag keine Zustimmung signalisiert. Wir glauben aber dennoch, dass es richtig ist, Ihr Gesetzesvorhaben zu nutzen, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir zu der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden tatsächlich eine andere Auffassung haben. Deswegen schlagen wir dem Landtag von Nordrhein-Westfalen hierzu eine Änderung vor.
Sie haben unseren gemeinsamen Änderungsantrag schon genannt. Auch hier ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, dass wir ein Interesse daran hatten, die Vorschläge, die von Betroffenen kamen, gemeinsam umzusetzen, und dass wir die richtige Klarstellung gefunden haben. So weit, so gut.
Im Gesetzentwurf hat die Landesregierung das geregelt, was in ihrem Kompetenzbereich zu regeln ist. Wir glauben aber mit Blick auf die Bundesebene, dass es weiteren Regelungsbedarf gibt. Den haben wir in der gemeinsamen Entschließung mit Bündnis 90/Die Grünen deutlich gemacht.
Darüber könnte ich weitere 2:44 Minuten diskutieren. Aber da wir alle lesen können und ich einen starken Präsidenten in meinem Rücken habe, bitte ich schon jetzt um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag mit Bündnis 90/Die Grünen und zum gemeinsamen Änderungsantrag mit CDU und FDP. Wir stimmen dem Transparenzgesetz in der von uns geänderten Fassung in dieser zweiten Lesung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Manche werden sich noch erinnern: NordrheinWestfalen war einmal das Medienland in der Republik. Nordrhein-Westfalen war das Land, in dem gute Ideen geboren wurden, die dann von anderen Ländern kopiert worden sind. Viele Länder sind zu uns gekommen und haben gefragt: Wie macht ihr das in Nordrhein-Westfalen denn? – Es bleibt dabei: Zu einem der erfolgreichsten Kapitel im Strukturwandel zählte die Entwicklung zum Medienland.
Leider, leider ist das nicht mehr der Fall. Der Haushalt des kommenden Jahres, den die Landesregierung mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen durch die Beratungen gebracht hat, dokumentiert dies. Es ist wieder ein Haushalt, der keine schlüssige Antwort auf die Frage gibt, wie sich das Medienland Nordrhein-Westfalen aufstellt, um auf der einen Seite die Rahmenbedingungen für die Medien- und Telekommunikationsbranche zur Teilhabe an der gesamten Wertschöpfungskette zu sichern und auf der anderen Seite den schärfer werdenden Wettbewerb mit anderen Regionen nicht nur in Deutschland, aber auch in Deutschland zu bestehen.
Herr Minister, das Thema Mediencluster ist in diesem Zusammenhang ein schönes Beispiel. Es ist immer gut, wenn die Landesregierung nach Köln fährt, um zu lernen; denn dort sieht sie, wie gut die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger war, bei der Kommunalwahl einen sozialdemokratischen Oberbürgermeister an die Spitze der Stadt zu wählen.
Sie haben in Köln jetzt das Büro der Mediencluster NRW GmbH eröffnet. Sie haben einen extrem bürokratischen, extrem aufwendigen Wettbewerb geschaffen.
Gelegentlich sollten Sie mit denjenigen reden, die sich mit Ihren Anträgen beschäftigen.
Täglich ist schon hilfreich. Offensichtlich muss es aber noch mehr sein, Herr Minister. – Die Verfahren sind zu bürokratisch, und es kommt zu wenig dabei herum.
Jetzt statten Sie das zwar aus, nachdem Sie, mit Verlaub, in den letzten zwei Jahren an dieser Stelle relativ wenig Geld ausgegeben hatten, weil Sie offensichtlich nicht kreativ genug gewesen sind. Der eigentliche Vorwurf ist aber, dass Sie – obgleich es auch entsprechende Hinweise gegeben hat – die Marke, die wir haben und wegen der viele nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, nämlich die Filmstiftung NRW, nicht zu einem modernen, schlagkräftigen, integrierten Förderinstrument aufbauen. Was machen Sie? Sie schaffen ein Leuchtturm-Cluster hier und ein Leuchtturm-Cluster dort, anstatt tatsächlich das zu tun, worüber Sie gelegentlich reden, das Sie aber eben nicht praktizieren, nämlich die Stärken zu stärken.
Die Filmstiftung NRW ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Deswegen wäre es richtig gewesen, wenn Sie das, was Sie jetzt im Clustermanagement machen, im Hinblick auf die Filmstiftung auf den Weg gebracht hätten. Schauen Sie sich einmal das Medienboard Berlin-Brandenburg an. Die interessanten Dinge, die sich neu entwickeln – Stichwort: Games; da gibt es ja gar keinen Dissens –, kann man dort integrieren. Man kann auf dieser Marke aufbauen. Sie bauen nicht auf Marken auf, sondern schaffen einen Leuchtturm und etikettieren das als Cluster. Dies halten wir für den falschen Weg. Deswegen schlagen wir auch vor, die Mittel für die Filmstiftung NRW weiter zu erhöhen.
Lassen Sie mich noch ein zweites Beispiel nennen. In diesem Zusammenhang ist das, was Sie in Ihrem Haushaltsplan selbst geschrieben haben, in der Tat entlarvend. Ich zitiere:
Medien selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet einzusetzen, ist notwendige Qualifikation in unserer Gesellschaft und ein Erfolgsfaktor für nachhaltiges Wachstum. Die Förderung von Medienkompetenz darf sich nicht beschränken auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche wie schulische Bildung, allgemeine Weiterbildung und betriebliche ITQualifizierung. Sie fordert die bereichsübergreifende Vernetzung unterschiedlicher Aktivitäten und Akteure aus Bildung, Wirtschaft und Kultur. Die Medienkompetenzförderung ist eine gesellschaftliche und auch eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.
So weit Ihre Erläuterungen zu Titelgruppe 60. – Beim Lesen dieser Erläuterungen glaubt man doch, Sie hätten erkannt, dass Medienkompetenz ein wichtiges Thema ist. Aber was machen Sie? Sie
kürzen beim Thema Medienkompetenz, Herr Krautscheid.
Sie kürzen beim Thema Medienkompetenz. Sie haben einfach die Begründung des letzten Jahres fortgeschrieben und haben nicht darüber nachgedacht. Diese Kürzung halten wir für das falsche Signal. Lieber Herr Kollege Schick und lieber Herr Kollege Hegemann, sie fügt sich auch in die Kette ein. Herr Minister, ich weiß noch, wie einer Ihrer zahllosen Vorgänger glühend argumentiert hat: Der Tag der Medienkompetenz ist old fashioned; warten Sie einmal ab, wir sind die großen Innovatoren und machen jetzt etwas ganz Tolles. – Also haben Sie den „Tag der Medienkompetenz“ abgeschafft und was Großes angekündigt. – Mein Gott, das Große ist gar nicht gekommen. Sie sind Ankündigungsweltmeister und kürzen jetzt auch noch im Bereich Medienkompetenz.
Meine Damen und Herren, das reicht nicht für eine erfolgreiche Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen.
Ich weiß, wir werden heute Abend auch versöhnlichere Töne anstimmen, aber mehr war bei Ihrem Haushaltsentwurf nicht drin.
Gelegentlich muss es auch hart und gerecht zugehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Witzel. Sie haben gerade gesagt – ich hoffe, Sie
erinnern sich noch –, dass das keine Subvention der Presse bedeutet. Können Sie mir bitte die Erläuterung zu Titel 683 00 im Rahmen Clustermedien beschreiben. Dort steht ausweislich der Erläuterungen der Landesregierung: „Mehr zur Unterstützung der Pressewirtschaft“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muss ich mich entschuldigen.
Ich habe heute im Anschluss an die Debatte zum Haushalt behauptet, dass ich um 23.45 Uhr reden würde, und es ist nun doch erst 22.33 Uhr. Das ist schade, weil ich gerne um 23.45 Uhr in Ihre Gesichter geblickt hätte; lieber Herr Witzel, auch in Ihres.
Alles in Ordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, entspricht nicht dem, was zeitgemäß ist. Ich will ausdrücklich sagen, Herr Schick: Wenn Sie schon aus meiner Pressemitteilung und aus den Änderungsanträgen zitieren, dann sollten Sie doch eine gewisse Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Wir haben nie gesagt, dass das keine vielfaltssichernden Maßnahmen sind, sondern wir haben nur gesagt: In der Kombination, so, wie Sie es wollen, bis zu 100 % Beteiligung, sind das keine geeigneten Mittel.
Der von uns gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen gestellte Änderungsantrag lässt eine Beteiligung eines Zeitungsverlages in einem Verbreitungsgebiet, wo die Zeitung eine vorherrschende, eine marktbestimmende Stellung einnimmt, nur mit bis zu 49 % zu. Dann wiederum ist ein solches Instrument geeignet.
Herr Kollege Witzel, Sie haben heute den 13. mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ver
wechselt. Deswegen sollten Sie gelegentlich in die Papiere schauen, die für Sie geschrieben werden.
Wir haben bei diesem Thema sehr genau überlegt, welchen Spielraum man ausloten kann. Wir haben damals in der Debatte um das Landesmediengesetz bei § 33 eine Regelung gefunden, von der man heute sagen kann, dass sie keine Verlagsbeteiligung am lokalen Fernsehen verhindert hat, weil wir davon überzeugt sind, dass wir eine Institution geschaffen haben – die Landesanstalt für Medien mit der Medienkommission –, die die Kompetenz hat, pro Verbreitungsgebiet zu entscheiden, welche Maßnahme geeignet ist.
Sie hingegen schaffen natürlich ein Bürokratiemonster. Lesen Sie sich doch Ihren § 33 a) bis e) durch!
Sie regeln kleinste Details, Dinge, die vielleicht noch nicht einmal in eine Satzung gehören, vielleicht in eine Geschäftsordnung, hier im Gesetz. Sie nehmen sich dadurch jeden Zentimeter an Flexibilität, den Sie brauchen, um die Geschwindigkeit in der digitalen Welt angemessen berücksichtigen zu können. Herr Witzel, das ist der Generalvorwurf, den wir Ihrem Gesetz machen.
Wir haben einen weiteren Änderungsantrag eingereicht. Ich bin sehr gespannt, ob Sie dem folgen können. Es geht nämlich um das Verhältnis zwischen Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft. Es gibt ein Gutachten von Holznagel; das kennen Sie auch. Es ist nicht offensichtlich rechtswidrig, Herr Minister, sondern Holznagel hat einen Formulierungsvorschlag erarbeitet. Holznagel ist einer der 35 Verfassungsjuristen, Herr Witzel, den Sie in Ihrer Rede heute zitiert haben. Holznagel ist ein renommierter Verfassungsrechtler; er hat einen Weg aufgezeigt.
Wenn Sie die Balance zwischen den Veranstaltergemeinschaften und den Betriebsgesellschaften halten wollen, dann folgen Sie wenigstens an dieser Stelle unserem Vorschlag einer Gesetzesänderung.
Mit Blick auf das WDR-Gesetz nur so viel: Wir haben heute, wie ich finde, eine sehr, sehr gute Entscheidung getroffen, indem wir Frau Hieronymi und Herrn Wixfort in die Spitze des Rundfunkrates gewählt haben. Das war eine verantwortungsbewusste Entscheidung.
Aber dass Sie den Rundfunkrat erweitern, ohne dass Sie mit der Gesetzesänderung eine echte Strukturdebatte darüber, was Gremien im Ehrenamt leisten können, verbinden, ist eine Schwäche.
Und es ist völlig klar, dass die Verschlechterung betreffend die Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes beim „Westdeutschen Rundfunk“ nicht in Ordnung ist. Hier wird massiv Mitbestim
mung eingeschränkt. Auch das, meine Damen und Herren, halten wir für falsch.
Sie haben ja einen sehr individuellen aktiven Beitrag geleistet, mehr Kompetenz einzuführen, Herr Kollege Witzel.
Ich will deutlich machen, dass Sie mit § 33 e einen, wie ich finde, interessanten Weg gegangen sind, den Sie allerdings durch die Widersprüchlichkeit Ihrer Alternativstellung nicht zu Ende gedacht haben. Sie stellen die Dinge alternativ, obgleich manchmal die Kumulation oder die Addition das Richtige wäre. § 33 e wäre etwas gewesen, Herr Krautscheid, über das wir länger hätten diskutieren können.
Aber Sie haben ihn nur angesetzt, weil Sie gewusst haben, dass das, was Sie vorgelegt haben, einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Geben Sie es doch zu: Ihr erster Entwurf war verfassungsrechtlich nicht sicher!
Deswegen die Krücke mit § 33 e.
Meine Damen und Herren, mich wundert, dass Sie mit Blick auf den Änderungsantrag § 129 auch noch ändern.
Das heißt, Sie geben über die Doppellizenz ein Element der Vielfalt preis. Das entlarvt Ihre Doppelzüngigkeit in der Medienpolitik. Ihnen geht es eben nicht um Vielfalt, sondern ausschließlich um Macht. Das müssen Sie sich an diesem Abend ins Stammbuch schreiben lassen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister Linssen hat gleich zu Beginn seiner Rede einen – wie ich finde – sehr wichtigen und zutreffenden Satz formuliert, nämlich dass die Diskussion um das Thema Transparenz auf einen breiten politischen Konsens stößt.
Es ist in der Tat so, dass es ein breit getragener Wunsch des Parlaments ist, da Transparenz zu schaffen und zu sichern, wo das Geld der Bürgerinnen und Bürger, wo öffentliches Geld verwandt wird.
Ich sage ausdrücklich: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Vorstellungen des Parlaments und den Vorstellungen der SPD-Fraktion in großer Übereinstimmung Rechnung trägt. Dafür sage ich dem Finanzminister als zuständigen Minister herzlichen Dank.
Es ist ein guter Entwurf, über den sich im weiteren Verlauf gut diskutieren lässt.
Ich will jetzt nicht die Details, die Sie gerade bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs erwähnt haben, wiederholen, sondern nur zusammenfassen: Das, was der Landesgesetzgeber regeln kann, wird in diesem Entwurf geregelt. Da, wo der Landesgesetzgeber an seine Grenzen stößt – Sie haben sie aufgezeigt, Herr Minister –, werden wir im weiteren parlamentarischen Verlauf beraten, wie wir aus Nordrhein-Westfalen an die Adresse des Bundes Impulse geben können. Denn wenn man Vorreiter im Land ist, kann man diese Kompetenz, Herr Minister, auch nutzen, um Regelungen, die an anderer Stelle kompetent zu treffen sind, anzuregen und anzustoßen.
Üblicherweise redet mein Kollege Eiskirch zu diesem Thema. Der ist jedoch heute in seiner Funktion als Vorsitzender der SPD in Bochum dort, wo wir alle solidarisch mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind.
Ich will ausdrücklich im Namen meines Kollegen Eiskirch sagen, dass Sie Herrn Eiskirch als wirtschaftspolitischen Sprecher in die Beratung einbezogen haben. Auch das ist aus unserer Sicht ein sehr gutes und erfreuliches Signal in diesem Feld.
Also kann ich zumindest für heute ankündigen: Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs ausdrücklich zu. Wir werden im weiteren parlamentarischen Verlauf, auch in der Kombination mit den parlamentarischen Initiativen, die die SPD-Fraktion auf den Weg gebracht hat, die auch in diesem Zusammenhang stehen, zu einem Ergebnis kommen. Wir werden uns dafür konstruktiv engagieren. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, gleichwohl habe ich die versteckten Fragen von Herrn Wüst und auch von Herrn Hegemann gehört.
Sie sind allerdings – das haben Sie auch beim letzten Mal schon gezeigt – etwas klüger, sind weniger absolutistisch und verwenden häufig in ihren Sätzen den Begriff „in der Regel“. Sie haben sich – das haben Sie gerade gesagt – vorbereitet, auch auf diese Fragestunde.
Ich frage Sie: Ist Ihnen die Ausnahme von der Regel, das heißt: die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Staatskanzlei bei – ich sage jetzt – Landesvorstandssitzungen, engeren oder weiteren Parteisitzungen bekannt, an denen der Ministerpräsident nicht teilgenommen hat?
Ich möchte auf den Auftritt des Ministerpräsidenten in Bonn zurückkommen. Dort waren die Bemühungen des Parteivorsitzenden der CDU Nordrhein-Westfalens nicht so erfolgreich, wie Sie wissen.
Herr Minister Krautscheid, Sie haben gerade gesagt, dass Herr Rüttgers dort seine Rede im Beisein einer größeren Anzahl von Journalistinnen und Journalisten – in Begleitung der Bundeskanzlerin, glaube ich – gehalten hat. Bleiben Sie bei dieser Aussage? Sind Sie sicher, dass die Medienvertreter dort die Rede von Herrn Rüttgers vollständig mitbekommen haben?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Krautscheid, ich bin einigermaßen überrascht, dass Sie glauben, dass die Beziehungen, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen, zwischen Rumänien und Nordrhein-Westfalen diesen Ausfall des Ministerpräsidenten unbeschadet überstehen werden. Natürlich bleibt da eine Lücke. Ich glaube, es gibt einen gewissen Interpretationsspielraum zwischen dem, was Sie hier formuliert haben, und dem, was der rumänische Präsident formuliert hat. Da sind die Agenturen doch sehr eindeutig: AFP, dpa, ddp.
Ich möchte aber zurückkommen auf den Bonner Kommunalwahlkampfauftritt von Ministerpräsident Rüttgers und die Frage noch einmal genau stellen. Sie nehmen nämlich die die Kanzlerin begleitenden Journalisten als Zeugen dafür, dass in der Rede des Ministerpräsidenten nichts vorgefallen sei.
Herr Wichter hat als Regierungssprecher genau diesen Hinweis gegeben. Diesen Hinweis nehme ich zum Anlass, Sie ausdrücklich zu fragen, Herr Krautscheid: Können Sie sicherstellen, dass die die Kanzlerin begleitenden Journalistinnen und Journalisten den Auftritt des Ministerpräsidenten in ganzer Länge verfolgt haben,
sodass Sie diese Journalisten dann auch als Zeugen nennen können, so wie Sie es gerade in Ihrem Hinweis getan haben? So war Ihre Formulierung, Herr Krautscheid. Sie gewichten Ihre Worte ja aus guten Gründen sehr genau. Sie haben die Vielzahl der anwesenden Journalisten als Zeugen genommen und gesagt, denen sei ja auch nichts aufgefallen. So ähnlich war Ihre Formulierung. Deswegen will ich ganz genau wissen, ob Sie das aufrechterhalten können oder ob Sie Ihre Aussage nicht eher relativieren wollen, vielleicht auch zum eigenen Schutz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einladung zur Debatte, Herr Minister, nehmen wir gerne an, und ich hoffe sehr, dass es nicht nur bei der Einladung bleibt, sondern dass das, was jetzt im parlamentarischen Raum beraten wird und zur Anhörung ansteht, Ihre Gesetze tatsächlich auch nachhaltig verbessert; denn es gibt Verbesserungsbedarf. Das werden Sie erleben; Sie wissen es auch schon durch die Stellungnahmen, die Sie erreicht haben.
Ich will aber anders einsteigen. Gestern ging das Medienforum NRW zu Ende. Diejenigen von Ihnen, die die Gelegenheit genutzt haben, dabei zu sein, konnten über weite Teile sehr spannende Diskussionen verfolgen. Deswegen darf ich den Macherinnen und Machern des Medienforums, Herrn Dr. Gehrke und seinem Team, im Namen der SPDFraktion sehr herzlich danken.
Ich danke ihnen auch dafür, dass sie gemeinsam mit vielen anderen Akteuren die Verantwortung übernommen haben, dass die Stärke und die Erfolge des Medienlandes Nordrhein-Westfalen unter der Regierung Rüttgers nicht vollends in Vergessenheit geraten.
Ich möchte – Herr Ministerpräsident Rüttgers sitzt ganz hinten – nicht die als Grundsatzrede angekündigte Rede des Ministerpräsidenten thematisieren. Denn Sie haben selbst ausgeführt, keine medienpolitischen Grundsatzreden halten zu wollen. Sie haben dem Anspruch auch tatsächlich Genüge geleistet: kein Wort zum Stellenwert des öffentlichrechtlichen Rundfunks, kein Wort zur sehr schwierigen Situation der kommerziellen Säule unserer dualen Rundfunkordnung, kein Wort zu den Herausforderungen des Film- und Fernsehstandorts Nordrhein-Westfalen, kein Wort zu Rolle und Bedeutung von Produzentinnen und Produzenten in NordrheinWestfalen. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Das war die fünfte Rede von Ministerpräsident Rüttgers auf einem Medienforum, und sie war unter dem Strich eine, die keinen Impuls für das Medienland Nordrhein-Westfalen aussendet.
So ist es auch, Herr Minister Krautscheid, mit den Novellen, die Sie jetzt vorlegen. Mit der Novelle des Landesmediengesetzes – das ist unsere Überzeugung – gibt das Medienland Nordrhein-Westfalen endgültig seine medienpolitische Vorreiterrolle auf. Es gibt keinen neuen Impuls, der versucht, auf aktuelle Fragen eine Antwort zu finden. Das Gesetz, Herr Minister Krautscheid – das ist der Vorwurf, den wir Ihnen machen –, bleibt in der analogen Welt stecken. Es regelt den Hörfunk, es regelt das Fernsehen, aber es blendet – Sie haben es ja in der Begründung gesagt, warum wir die Gesetze ändern – crossmediale Entwicklungen aus. Sie berücksichtigen die crossmedialen Entwicklungen im lokalen und regionalen Raum überhaupt nicht. Sie nehmen noch nicht einmal Bezug zu Angeboten über das Internetprotokoll. Jeder weiß doch genau, diese Angebote leisten einen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Sie sind meinungsrelevant, transportieren meinungsrelevante Inhalte. Aus allen Studien wissen wir, dass ganze Generationen ausschließlich ihre Information genau über diese Distributionswege beziehen, auch im lokalen und regionalen Raum. Darauf geben Sie mit dem Gesetz keine Antwort.
Wir können ja darüber diskutieren. Der von Ihnen benannte Sachverständige, Prof. Huber, hat deutlich gemacht: Wir sind noch nicht so weit. Es gibt noch keine verlässliche, verbindliche Antwort. Aber das entledigt Sie doch nicht Ihrer politischen Verantwortung zu überlegen, wohin die Reise gehen kann. Prof. Huber hat mit dem Hinweis auf das Punktesystem – übrigens auch ein Vorschlag von Prof. Schneider, dem Direktor der Landesanstalt für Medien – gesagt: Lasst uns versuchen, ähnlich wie beim Zuschaueranteilsmodell eine Regelung zu finden, an die wir glauben. Darum geht es doch. Es geht darum, dass wir eine Regelung finden, auf die wir uns verständigen. Aber Sie machen diesen Versuch nicht.
Was machen Sie? Sie legen ein Landesmediengesetz vor, das streckenweise so detailliert ist, dass man sich manchmal scheut, solche Details in Satzungen zu regeln.
Ja, „reindenken“. Herr Krautscheid, das ist immer Ihr Versuch, es auf diesem Niveau herunterzubrechen. Leider entlarven Sie dann auch wieder das Angebot. Lassen Sie uns doch darüber reden, wie man das macht, etwa darüber, dass die Landesanstalt für Medien bestimmte Fragen in ihrer Satzung sicherlich besser organisieren kann, die Sie aber jetzt in dem Gesetz regeln. Darüber kann man in diesem Parlament doch einmal reden, ohne dass Sie gleich an der Stelle – mit Verlaub – ein bisschen pampig werden. Aber wir wissen ja vielleicht, warum.
Gefragt ist nicht die Detaildichte im Gesetz, die Flexibilität erschwert, sondern gefragt sind mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Organe der Landesanstalt für Medien, um auf die unterschiedlichen Bedingungen in unterschiedlichen lokalen und regionalen Räumen flexibel antworten zu können.
Es geht doch um Geschwindigkeit. Wir leben doch in einer schnellen Zeit. Gerade die durch die Digitalisierung angestoßenen Prozesse führen dazu, dass wir manchmal nicht schnell genug sind. Meine Damen und Herren, Detailverliebtheit im Gesetz ist Bremsklotz und nicht Flexibilität und Beschleuniger.
Im Fokus des Landesmediengesetzes – das ist unstrittig und war zu Recht Ihr erster Punkt – steht Ihr Vorschlag für die Neufassung des § 33 LMG. Ministerpräsident Rüttgers hat immer wieder – und Sie in seinem Geleitzug – angekündigt, das verlegerfreundlichste Gesetz zu schaffen.
Ich will ausdrücklich sagen: Die SPD NordrheinWestfalen steht in einer langen medienpolitischen Tradition, verantwortungsbewusst den Handlungsspielraum von nordrhein-westfälischen Verlegern weit auszuschöpfen. Dabei geht es immer um die Balance zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten derjenigen, die eine wirtschaftliche Basis für die Finanzierung von Qualitätsjournalismus brauchen, und andererseits um die Verhinderung von vorherrschender Meinungsmacht auf jeder Ebene, im Lokalen und Regionalen noch mehr als auf nationaler Ebene.
Wir haben doch mit dem Zweisäulenmodell im Hörfunk – übrigens von Ihnen verfassungsgerichtlich überprüfen lassen – Verlegern eine Möglichkeit gegeben, die es in keinem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Es ist ein erfolgreiches und gutes Beispiel für unsere Balance.
Mit der noch gültigen Fassung des § 33 des Landesmediengesetzes hat die damalige rot-grüne Koalition versucht, diesen verantwortbaren Spagat weiter fortzusetzen. Auch das gehört zur Wahrheit: Am bestehenden Gesetz ist keine Zulassung von lokalem Fernsehen mit Verlegerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen gescheitert.
Meine Damen und Herren, was ist der Landesregierung im Jahr 2009 konkret eingefallen? Um es auf einen Nenner zu bringen: Kluge-TV für Paderborn oder ein Programmbeirat als kleiner Rundfunkrat mit doch eher schwammigen Befugnissen.
Das mit der Sendezeit für unabhängige Dritte nimmt damit eine schon aberwitzige Entwicklung. Nicht alle von Ihnen wissen – Sie, Herr Kollege Hegemann, wissen das ganz genau; Sie waren dabei –: Die Sendezeit für unabhängige Dritte nahm ihren Aus
gang in der nordrhein-westfälischen Rundfunkgesetzgebung, um beim kommerziellen Fernsehen Vielfalt zu sichern.
Diese Regelung war damals so gut, dass alle anderen Länder gesagt haben: Das, was sich NordrheinWestfalen ausgedacht hat, wollen wir bundesweit für nationales privates Fernsehen haben. Diese Regelung ist so gut – daraus machen wir eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag. Das war ein Vorschlag aus dem vergangenen Jahrhundert.
Was macht die Regierung Rüttgers? Die Regierung Rüttgers holt diese Regelung zurück in das Landesmediengesetz für das Jahr 2010 und folgende. Meine Damen und Herren, deutlicher kann man seine eigene Fantasielosigkeit nicht unter Beweis stellen.
Rechtssicherheit soll es geben – Herr Minister Krautscheid, das war gerade Ihr Argument –, aber Sie verwechseln Rechtssicherheit mit Mutlosigkeit. Sie hatten nicht den Mut zu überlegen, wie man das, was neben Hörfunk, neben Fernsehen, neben Zeitung noch existiert und im Bewusstsein der Menschen immer stärker wird, in Ihre Skala einbeziehen kann. Diese Entwicklung blenden Sie vollständig aus. Das ist die große Schwäche Ihres Gesetzes.
Damit geben Sie auch auf, dass eine Regelung aus Nordrhein-Westfalen am Ende Gesetz für alle Länder werden kann. Denn der Vorbildcharakter ist lange vorbei.
Wenn ich Sie hätte selbst bestellen dürfen, dann hätte ich das gerne gemacht. Aber so ist es mir beinahe noch lieber, Herr Kollege Jarzombek.
Ja.
Herr Kollege Jarzombek, Sie wissen doch, dass das Internet längst in großen Teilen reguliert ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf nie ein rechtsfreier Raum werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wer aufgibt, im Internet rechtliche Grundsätze anzuwenden, hat das Verhältnis zwischen Freiheit und Verantwortung nicht richtig verstanden.
Meine Damen und Herren, Herr Krautscheid, ich war angenehm überrascht, dass Sie nicht den Zitatenschatz der Zustimmung bemüht haben. Aber Sie wissen, dass es zu dem, was Sie vorgelegt haben, nicht nur Zustimmung gibt. Insbesondere das, was der Präsident des NRW-Zeitungsverlegerverbandes Ihnen vor knapp zwei Monaten in Berlin gesagt hat, ist so wichtig und entscheidend, dass ich es hier gerne zitieren möchte. Clemens Bauer sagte – Zitat –:
Seit einigen Wochen kennen wir jetzt den Arbeitsentwurf der Staatskanzlei für eine Neufassung des LMG. Bei einem Treffen unseres Vorstandes mit Prof. Schwartmann im Herbst 2008 stellten Sie uns, Herr Minister Krautscheid, dessen Gedanken zu einem rundfunkrechtlichen Gutachten vor. Sie versprachen uns zur Neufassung des § 33 LMG das zeitungsfreundlichste Landesmediengesetz eines deutschen Bundeslandes. Das war und ist unsere Erwartung. Die Analyse des Arbeitsentwurfs zeigt allerdings, dass die Landesregierung nur noch an eine kleine Lösung denkt.
Ja, so ist es.
Kritik kam aber auch vom Deutschen Journalistenverband. Kritik kam auch vom WDR. Gerade auch in der internen Anhörung der Staatskanzlei hat es massive Bedenken zum § 33 LMG gegeben. Der Verband Lokaler Rundfunk hat sich geäußert. Ich bin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen dankbar, dass sie von Prof. Holznagel ein Gutachten hat erstellen lassen, das die generellen Zweifel zur Verfassungsrechtmäßigkeit des § 33 LMG fundiert erhärtet.
Herr Krautscheid, wir nehmen das Angebot an, dass Sie das nicht nur rhetorisch formuliert haben, sondern es auch inhaltlich bewerten.
Das WDR-Gesetz bedeutet überwiegend Handwerk, weil es rundfunkstaatsvertragliche Regelungen in landesgesetzliche Regelungen überträgt.
Dazu nur einige wenige Bemerkungen zum jetzigen Zeitpunkt:
Dort, wo die Landesregierung eigenständig agiert, marschiert sie prompt in die falsche Richtung. Noch Anfang des Jahres haben Sie, Minister Krautscheid, öffentlich davon gesprochen – das ist vielfach nachzulesen –, die Zahl der Rundfunkratsmitglieder wenn überhaupt, dann behutsam um zwei zu erhöhen. Davon war die Rede. Bei Ihnen ist die Rechnung: Aus zwei mach vier! Das ist sozusagen nicht nur eine Verdoppelung, sondern eine Erhöhung des Rundfunkrats um 10 %. Der Rundfunkrat ist – unter uns – mit 43 Mitgliedern groß genug.
Ihre Begründung, mehr Sachverstand im Dreistufentestverfahren herbeizuführen, ist dabei – unter uns – mehr als fadenscheinig. Sie wissen es: Zum einen werden die wichtigsten Grundsatzentscheidungen jetzt bei der Überprüfung des Bestandes getroffen. Die Landesregierung kommt medienpolitisch also wieder einmal zu spät. Zum anderen weichen sie einer grundlegenden Debatte über die Rollen und Aufgaben des Rundfunkrates – und um die es geht – komplett aus.
Die Frage stellt sich doch: Was braucht der Rundfunkrat, um die neuen Aufgaben, die ihm der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag übertragen hat, zu erfüllen? „Neue Mitglieder“ wäre die fantasieloseste Antwort. Die entscheidende Frage lautet: Wie kann das Ehrenamt in der Gremienarbeit so unterstützt werden, dass es Ehrenamt bleibt. Alle Mitglieder des Gremiums – insbesondere die, die in der Sachkommission für den Dreistufentest engagiert sind – leisten Enormes. Das geht eigentlich über das Ehrenamt hinaus. Sie geben keine Richtung vor, wohin die Reise gehen kann.
Dass wir die Übertragung Ihrer Verschlechterung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten – also die Anpassung an das LPVG – ablehnen, versteht sich an dieser Stelle von selbst.
Das, was Sie mit Blick auf die Inkompatibilität von Gremienmitgliedern in Gesellschaften, an denen auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk beteiligt ist, formuliert haben, trifft unsere ausdrückliche Zustimmung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat insgesamt vier Jahre ins Land gehen lassen, um die Novellierung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes vorzulegen. Ich verspreche Ihnen: Es wird keine 18 Monate dauern, bis der nächste Novellierungsbedarf besteht. Richtigerweise spricht das Landesmediengesetz beispielsweise von dem „Direktor“ oder der „Direktorin“. Richtigerweise spricht das WDR-Gesetz von der „Intendantin“ oder dem „Intendanten“. Sie ersetzen in Ihrem Entwurf das Wort „Landesregierung“ durch das Wort „Ministerpräsident“. Seien Sie ein einziges Mal vorausschauend und fügen Sie die „Ministerpräsidentin“
hinzu. Dazu wird es schon im nächsten Jahr kommen. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Witzel, Sie sprachen davon, dass die Sendezeit für unabhängige Dritte überschaubar sei. Können Sie bitte „überschaubar“ erläutern?
Das ist sehr nett, Herr Präsident, und beinahe noch netter, Herr Kollege Hegemann. Das Problem bei Ihren Wetten ist: Man kann nicht dagegen halten – sonst würde ich es natürlich gerne tun –, weil Sie die Voraussetzungen bestimmen. Erinnern Sie sich aufgrund Ihrer langjährigen Zugehörigkeit, mit welchen Fraktionen die letzte Novellierung der Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrates im Hohen Hause beschlossen wurde?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bild mit der Pfanne ist zwar ganz hübsch. Es hilft aber auch nicht weiter, wenn Sie immer nur beklagen, die Opposition solle liefern. Sie haben hier doch deutlich gemacht, dass alles besser werden soll. Das, was Ihnen gelingt, ist wirklich eine großartige Selbsttäuschung, aber mehr eben auch nicht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir den Leserinnen und Lesern, machen wir den Verlagen und machen wir allen im Landtag
vertretenen Fraktionen ein Angebot für mehr Transparenz. Das ist eine weitere Initiative, die sich einfügt in die medienpolitische Arbeit, in das medienpolitische Engagement, in die Begleitung der Entwicklung des Zeitungslandes Nordrhein-Westfalen.
Sie wissen, dass wir dank der Großen Anfragen der SPD-Fraktion zur Situation des Zeitungslandes Nordrhein-Westfalen den bundesweit besten Überblick über Entwicklung und Veränderungen im NRW-Zeitungsmarkt haben. Ich finde es richtig, dass Herr Ministerpräsident Rüttgers und auch Minister Krautscheid immer wieder über die Ergebnisse dieser Großen Anfrage berichten und daraus etwas herleiten.
Bei der jüngsten Anhörung des Hauptausschusses, auch wieder zur Situation des Zeitungsmarktes, haben CDU und FDP – rhetorisch vielleicht nicht unerwartet, in der Massivität aber doch etwas überraschend – im Fragenkatalog ein weiteres Mal das Thema Beteiligungen der SPD über die ddvg am deutschen Printmarkt zu dem bestimmenden Thema und einem echten Problem im nordrheinwestfälischen und im bundesweiten Printmarkt gemacht. Auch das, meine Damen und Herren, gehört am Ende in das Kapitel Selbsttäuschung.
Damit dieses Thema uns nicht wie ein Mantra in den nächsten Wochen und Monaten begleitet, wollen wir die Initiative gerne ergreifen. Wir schlagen Ihnen eine Regelung vor, die sich in Brandenburg bewährt hat, wir schlagen Ihnen eine Regelung vor, die Horst Röper in der Anhörung im Hauptausschuss vorgeschlagen hat. Herr Prof. Huber hat in die gleiche Richtung – vielleicht etwas detaillierter – plädiert. Wir wollen es Ihnen ersparen, die Fehler zu machen, die die Regierung Koch gemacht hat. Sie ist mit ihrem gesetzgeberischen Vorstoß in Karlsruhe gescheitert. Auch das hat Herr Prof. Huber sehr deutlich ausgeführt. Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen jetzt eine Regelung vorschlagen, die auf Ihr Interesse und hoffentlich auch auf Ihre Zustimmung stößt.
Ich möchte gerne noch aus dem Protokoll der Anhörung zitieren. Herr Huber meinte:
In diesem Zusammenhang scheinen mir Transparenzanforderungen ganz jenseits der Konzentrationskontrolle indiziert zu sein. Nach meiner persönlichen Auffassung sollte ab einem zurechenbaren Anteil von Medienbeteiligungen von politischen Parteien oder von ihnen gehaltenen Unternehmen in Höhe von 25 % dies im Impressum oder an anderer Stelle hinreichend deutlich gemacht werden.
Herr Röper sagte dazu in der Anhörung:
Wie ich schon in meiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt habe, gibt es in einigen Bundesländern bereits seit Jahrzehnten – eigentlich seit Gründung der Bundesrepublik – die Vorschrift, dass in regelmäßigen Zeitabständen – halbjährlich oder jährlich – in der Regel in einfa
chen Zusätzen zum Impressum ausgewiesen werden muss, wer die Eigentümer sind. Das hat sich aus meiner Sicht bewährt, ….
Diesem Urteil, dieser Einschätzung schließen wir uns an.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen dann noch mitteilen – jedem, der Interesse daran hat, kann ich gerne ein Exemplar zur Verfügung stellen –: Die ddvg hat in dieser Woche einen neuen Geschäftsbericht, den für das Geschäftsjahr 2008, vorgelegt. Sie finden nicht viele Verlage in Deutschland, die so umfassend und transparent über ihre Beteiligungen informieren wie die ddvg. Daran können sich tatsächlich viele ein gutes Beispiel nehmen.
Ich würde mich freuen, Herr Kollege Jarzombek, wenn Sie einmal Ihre polemische Büchsenkiste in der Tasche ließen und sich auf eine ernsthafte medienpolitische Debatte einließen. Das ist aber eine stille Hoffnung eines stillen Medienpolitikers im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU plant in ihrem Bundeswahlprogramm die Sperrung von Internetzugängen, wenn Akteure Inhalte illegal downloaden. So viel zum Thema Regulierung im Internet.
Zum Stichwort „kein Rechtsrahmen im Internet“, Herr Kollege Jarzombek: Das Internet ist wichtig. Regionale Identitäten sind wichtig. Dieser Antrag ist nicht wichtig. Wir stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zum Thema Medienkompetenz in Nordrhein-Westfalen.
Große Anfragen haben immer zweierlei Chancen: die Chance für die antragstellende Fraktion, in die
sem Fall die SPD, ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung zu setzen – dazu kann ich Ihnen sagen: Diese Chance haben wir erfolgreich genutzt –, aber auch die Chance für die Landesregierung, zu dokumentieren, dass dieses Politikfeld in ihrem Blick ist.
Ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung für das Engagement bedanken. Insbesondere im Hinblick auf die wirklich knappen Personalressourcen gerade in der Staatskanzlei, was dieses wichtige Feld anbelangt, geht mein ganz besonderer Dank an diejenigen, die das dort zu verantworten haben. Ich halte es für ein gutes Stück Arbeit. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung macht ebenfalls zweierlei Sachen deutlich: Erstens. Es gibt tolle, spannende, vielfältige Projekte in Nordrhein-Westfalen, die sich mit Medienkompetenz beschäftigen. Zweitens. Abgesehen von dem Bereich Games und vielleicht ein bisschen mehr im Bereich Jugend fehlen die wesentlichen Impulse dieser Landesregierung in einem, wie ich finde, so wichtigen Feld.
So viel will ich dann auch noch sagen: Anders als in der Medienpolitik, wo Ihnen ja fast gar nichts gelingt, sind Sie bei der Medienkompetenzpolitik immerhin so weit, dass Sie auf Kontinuität setzen und hier gute Projekte, die lange vor Ihrer Regierungszeit gestartet sind, weiter pflegen. Leider nicht alle – darauf werde ich zu sprechen kommen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum beschäftigt uns das Thema Medienkompetenz? Warum ist es im Mittelpunkt der politischen Arbeit der SPD-Landtagsfraktion? Die Antwort darauf ist schnell gegeben. Wir halten den selbstbestimmten Umgang mit Medien für eine Schlüsselqualifikation in unserer Gesellschaft. Wir sagen: Das ist eine vierte Kulturtechnik, so wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Nur mit medienkompetenten Menschen kann es gelingen, eine Teilhabe gesellschaftlich wie politisch in unserer Informationsgesellschaft zu erreichen. Unser gemeinsames politisches Ziel muss es sein, die Spaltung in Digitalisierungsanalphabeten und Digitalisierungsalphabeten zu vermeiden.
Dieses Thema gilt generationenübergreifend und zielgruppenorientiert. Es ist für den Zusammenhalt einer Gesellschaft wirklich ganz entscheidend, dass uns das gelingt.
Wie wichtig die Aufgabe ist, geht auch aus einer Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts hervor, die den Jugendmedienstaatsvertrag evaluiert hat. Das
Hans-Bredow-Institut kommt zu dem Ergebnis – ich zitiere –:
Abschließend ist festzustellen, dass trotz der mit Blick auf den Jugendmedienschutz ernüchternden Erkenntnisse über die schwindende elterliche Kontrolle und die komplexer werdende Medienwelt von Kindern und Jugendlichen Jugendschutzmaßnahmen durchaus Wirkungen in der Praxis haben. Gesetzliche Regelungen zur Unterstützung der elterlichen Medienerziehung, aber auch ein Handeln an Stelle der Eltern dort, wo diese Einfluss verlieren, nehmen daher an Bedeutung noch zu.
So weit die wissenschaftliche Empfehlung des Hans-Bredow-Instituts. Deshalb, meine Damen und Herren, war es ein so wichtiger, ein so entscheidender Richtungsschritt, den Rot-Grün mit der Änderung des § 39 im Landesmediengesetz damals gemacht hat, der Landesanstalt für Medien den gesetzlichen Auftrag zu geben, Medienkompetenzprojekte zu entwickeln. Heute muss man sagen: Das war die goldrichtige Entscheidung. Denn insbesondere ohne die Initiativen der LfM wäre das Medienkompetenzland in Nordrhein-Westfalen erheblich ärmer, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen geht mein besonderer Dank an diejenigen, die das tun.
Wie vielfältig dieses Engagement ist, geht auch aus dem Medienkompetenzbericht, der jährlich erstellt wird, hervor. Der aktuelle beschreibt das Jahr 2008. Und auch diesen Bericht gäbe es nicht ohne die damalige politische Initiative von Rot-Grün.
Die Bedeutung der Medienkompetenz wächst auch deswegen, meine Damen und Herren, weil sich das Rezeptionsverhalten ganzer Generationen dramatisch, entscheidend verändert hat. Angesichts der Vielzahl verfügbarer Quellen geht es um die Fähigkeit, gezielt Informationen aus der Daten- und Bilderflut neuer Medien herauszufiltern und diese einzuordnen und zu bewerten. Dazu ist das Wissen über soziale, politische, kulturelle, historische, ökonomische, technische und nicht zuletzt auch ethische Bedingungen und Zusammenhänge gefragt.
Meine Überzeugung ist: Für die individuelle Entwicklung und Identitätsbildung in der digitalen Welt, sind Fähigkeiten zur interaktiven Kommunikation und zur kritischen Auseinandersetzung mit Medieninhalten notwendiges unverzichtbares Rüstzeug.
Ja, Herr Kollege, wenn Sie auf diesem Feld ein bisschen mehr täten, wären Sie weiter und hätten meine volle Unterstützung. Aber Ihre Bilanz ist eben nicht so gut.
Ein weiteres wichtiges Feld kommt hinzu, nämlich das Thema „Individuelles Identitätsmanagement“. Medienkompetenz trägt auch dazu bei, die freiwillige und oft allzu leichtfertige Preisgabe persönlicher Daten in ihrer Tragweite einzuschätzen. Der Verfassungsrechtler Hassemer hat recht, wenn er schreibt – Zitat –:
Privatheit, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz – das sind ehemals kostbare Geschenke, die heute niemand mehr haben will. Der Datenschutz hat eine glorreiche Vergangenheit, eine bedrohte Gegenwart und eine offene Zukunft.
Deswegen sind wir als Gesellschaft insgesamt gefordert, vor allem Kinder und Jugendliche über die Chancen und die Risiken im Netz aufzuklären. Es ist schlichte Tatsache, dass das Netz nichts vergisst. Kein Foto, aus einer Partylaune heraus eingestellt, verschwindet aus dem Netz, sondern es begegnet einem 15 Jahre später wieder – mit Folgen, die man als 12- oder 14-Jähriger sicherlich nicht so eingeschätzt hat, nicht so hat einschätzen können. Das ist ein Thema, das immer noch unterschätzt ist. Deswegen gehört es in die Mitte des Landtags.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Große Anfrage vor allem die Arbeit der Landesanstalt für Medien erfolgreich dokumentiert hat. Als weitere Institutionen sind zu nennen: Das ecmc – auch eine ganz wichtige Institution mit offener Zukunft, um es mit Hassemer zu sagen. Ich bin sehr dankbar, dass Sie auch auf das seinerzeit von uns initiierte Projekt „Partner für Schule“ besonders hingewiesen haben. Dort gelingt es unter Einbeziehung von Medienunternehmen, die systematische Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft zu fördern, also wirklich wichtige Projekte.
Aber, Herr Kollege Berger, da haben Sie weiterhin offene Flanken. Sie haben hier groß angekündigt, nachdem Sie den Tag der Medienkompetenz abgeschafft haben, dass Ihnen etwas Besseres einfällt. Und was ist Ihnen eingefallen? Ihnen ist nichts eingefallen.
Wir haben keinen Tag der Medienkompetenz mehr, der immer wichtige Projekte in die Mitte des Landtages geholt hat. Ihnen ist dazu nichts eingefallen. Deswegen ist Ihr Hinweis auf die Leidenschaft in Ihrem Falle … Aber was sage ich da?
Meine Damen und Herren, wir haben gefragt: Wie sieht es mit Kooperationen aus? Wie sieht es mit der Koordination aus? Sie erinnern sich vielleicht: Es war der gemeinsame Beschluss aller Fraktionen im damaligen Medienausschuss – übrigens auch dank Ihrer erfolglosen Politik abgeschafft –, das Datenbankprojekt Medienkompetenz auf den Weg zu bringen, um zu systematisieren, um zu helfen. Und was sagen Sie zum Thema Koordination? –
Eine Koordination ist weder möglich noch wünschbar.
Da sind andere Länder mittlerweile besser als Nordrhein-Westfalen. Wenn ich auf das verweise, was beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz mit der Zentralstelle für IT und Multimedia in diesem Bereich macht, nämlich eine Koordinierung über ITManagement, über Multimedia, über E-Government, über Verwaltungsmodernisierung, über die Kooperation mit Hochschulen, meine ich, dass stände auch Nordrhein-Westfalen gut an. Davon können Sie lernen. Früher war das anders: Früher haben die Länder von Nordrhein-Westfalen gelernt. Heute müssen wir nach Best-Practice-Beispielen in anderen Ländern schauen. Das ist schade.
Wir haben zum Beispiel nach dem Stiftungsmodell gefragt. Da können Sie jetzt sagen: Das gibt es auch in Rheinland-Pfalz. – Ja. Aber warum ist die Bayerische Staatsregierung mit der BLM auf die Idee gekommen, solche Aktivitäten in einer Stiftung zu bündeln? Ihre Antwort auf unsere Frage „Plant die Landesregierung eine solche Stiftung?“ lautet: Nein. – Nein ist leider zu wenig, wenn man bei Medienkompetenz mehr erreichen will. Und wir wollen mehr erreichen.
Wir können auch über Geld reden. Deutlich wird unter dem Strich, dass diese Landesregierung seit 2005 nicht mehr Geld für das wichtiger werdende Thema Medienkompetenz ausgibt, sondern weniger Geld. Ich könnte das mit Zahlen belegen.
Wissen Sie, es geht darum, Prioritäten zu setzen auf Schlüsselfeldern wie der individuellen Identitätsbildung und der Medienkompetenz. Das ist ein Schlüsselfeld, das Sie sträflich vernachlässigen.
Das kann man auch im Haushalt nachlesen. Ich erspare Ihnen die Zahlen.
Ich fand noch den Hinweis auf die Frage sehr bemerkenswert, wie die ressortübergreifende Medienkompetenzstrategie der Landesregierung verfolgt wird: Die zuständigen Bereiche stimmen sich bei ressortübergreifenden Ansätzen ab. – Das ist die freundlichste Art von Nichtkoordinierung, die man formulieren kann. Das finde ich in Ordnung, aber es ist zu wenig.
Wir haben auch gefragt, welche Maßnahmen die Landesregierung seit dem Regierungswechsel 2005 ergriffen hat, um die Medienkompetenz von Kindern vor dem Schuleintritt zu stärken. Da finde ich die bemerkenswerte Aussage – offensichtlich aus dem
zuständigen Ministerium, Frau Staatssekretärin –: Die Landesregierung wird gemäß § 26 eine Fortbildungsvereinbarung vereinbaren. – Wir haben Mitte 2009, Sie regieren seit 2005, und Sie schreiben von der Zukunft: Sie werden vereinbaren. – Ich frage Sie: Was haben Sie die letzten vier Jahre an der Stelle gemacht? Auch da ist die Antwort: Zu wenig.
Meine Damen und Herren, auch im ersten Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes steht ebenfalls wenig Neues zum Thema Medienkompetenz. Auch hier bleiben Sie also ohne Akzente.
Wir hingegen haben sehr konkrete Vorschläge gemacht. Wir fordern, einen Medienkompetenzführerschein verbindlich an allen Schulen einzurichten, der an Schulformen orientiert Kindern und Jugendlichen in diesem Land die Kompetenzen altersgemäß vermitteln kann, die sie brauchen, damit sie sicher schon in der Grundschule, im Kindergarten, in der Kindertagesstätte etwas tun. Wir sind, wenn Sie die Studie von Six und Gimmler lesen, auch im vorschulischen Bereich immer noch nicht gut genug. Das sage ich gar nicht anklagend, sondern feststellend. Wir vergeben als Gesellschaft viele Chancen für Kinder und Jugendliche.
Medienkompetenz ist entscheidend für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Medienkompetenz – das füge ich hinzu – wird entscheidend für die Innovationsfähigkeit unseres Landes. Denn es ist doch völlig klar, dass wir in einer volldigitalisierten Welt leben, und nur, wenn wir mit dieser Kompetenz gut umgehen können, werden wir am Innovationsgeschehen teilhaben können.
Die Große Anfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt uns allen die Möglichkeit, gemeinsam Projekte für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Sie haben vier Jahre die Chance gehabt und sie, wie die SPD findet, nicht ausreichend genutzt. Aber ich sage ausdrücklich: Auf der Grundlage der Antworten der Landesregierung kann dieses Parlament gemeinsam wichtige Impulse setzen. Wir stehen für eine solche Gemeinsamkeit bereit. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Jarzombek, können Sie mir sagen, wann das Projekt „Zeitung in der Schule“ in Nordrhein-Westfalen gestartet wurde?
Herr Jarzombek, es ist ja nicht schlimm, wenn Sie sich bei den Jahreszahlen nicht so gut auskennen. Kennen Sie sich wenigstens bei den Haushaltszahlen aus? Mit wie viel Geld unterstützt die Landesregierung dieses Projekt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mit der Forsa-Umfrage beginnen. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, die nächste Kategorie bei Forsa muss lauten: Wer ist der beste Schönredner in diesem Land? – Es ist diese Koalition, die die Sachen schönredet, obwohl es wirklich ernst ist.
Lassen Sie mich mit Blick auf die Umfragen an Herrn Kollegen Papke und an Frau Ministerin Thoben gerichtet sagen: Ja, ruhen Sie sich aus. Genießen Sie die Aussicht vom hohen Ross. In der Demokratie haben die Bürgerinnen und Bürger ein feines Gespür dafür, wie das mit dem hohen Ross und dem Reiter ist. Am Ende gilt: Hochmut kommt vor dem Fall.
Wir wünschen Ihnen einen guten Flug.
Insbesondere Herr Kollege Papke bemüht immer die Redlichkeit. Lassen Sie mich deshalb zwei Dinge sagen. Sie haben die Zahl von 1,1 Millionen Arbeitslosen am Ende einer Baisse genannt. Wir sind am Beginn des Beschäftigungsabbaus inzwischen bei über 800.000 Arbeitslosen. Beim Thema Beschäftigung wären wir schon in einer viel größeren Zwickmühle, wenn Olaf Scholz nicht mit der wirklich hervorragenden Idee, das Kurzarbeitergeld sehr schnell und unbürokratisch zu verlängern, Beschäftigung gesichert hätte.
Damit haben Sie nichts am Hut! Diese Zahlen hier zu verwenden, ist einfach unredlich, Herr Papke.