Carina Gödecke

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der politischen, aber noch viel mehr in der parlamentarischen Debatte gibt es Vergleiche und Bilder, die sich schlichtweg verbieten und unanständig sind und die diejenigen, die sie verwenden, und zwar nachhaltig und wiederholt verwenden, disqualifizieren und in eine politische Ecke stellen, wo sie sich selbst hingestellt haben und wo sie dann auch hingehören.
Es gibt Anträge, bei denen lohnt sich die politische Auseinandersetzung; sie macht sogar Spaß. Dieser Antrag gehört überhaupt nicht dazu.
Es gibt Anträge, die sind geeignet, dass man sich mit dem Antragsteller auseinandersetzt. Dieser
Antrag gehört auch nicht zu dieser Sorte von Anträgen.
Es gibt Anträge, die haben die Qualität von Platzhaltern, damit man einen qualifizierten politischen Rundumschlag vielleicht zum Ende einer Legislaturperiode initiieren kann. Auch das bietet dieser Antrag in keinster Weise.
Dieser Antrag ist schlichtweg unsäglich, und er ist so unsäglich, dass man ihn in der Tat keineswegs durch eine inhaltliche Debatte aufwerten darf, dass man diese Debatte nicht führen sollte und dass man diesen Antrag und diese Partei damit nicht wichtig machen darf.
Als Retourkutsche für das, was wir in der letzten Plenarwoche erlebt haben, ist er schlichtweg schlampig zusammengestellt und bietet nicht einmal intellektuelle Qualität.
Weil wir mit diesen Versatzstücken überhaupt nicht umgehen wollen, lehnen wir diesen Antrag ab.
Es ist ja auch schon spät.
Danke schön, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde schon, dass man auch inhaltlich noch etwas zu diesem Antrag sagen muss, auch wenn wir die Debatte, die Anlass für diesen Antrag war, heute Morgen lang und breit geführt haben.
Herr Sagel hat an einer einzigen Stelle mit diesem Antrag recht, nämlich mit der Überschrift: dass Politik in Nordrhein-Westfalen nicht käuflich sein darf. Das ist einfach nur zu unterstreichen.
Herr Sagel mixt in diesem Antrag aber nicht nur Äpfel mit Birnen, um daraus wahlkampftechnisch Profit zu schlagen, indem er das Abgeordnetenrecht von Nordrhein-Westfalen, das Parteiengesetz, für
das der Bund zuständig ist, und auch die Steuergesetzgebung in einen Topf wirft und behauptet, all das habe große Lücken und müsse korrigiert, müsse verändert, müsse novelliert werden.
Herr Sagel macht auch an einer anderen Stelle eine unzulässige Verallgemeinerung, die ich für meine Fraktion einfach entschieden zurückweisen muss. Herr Sagel versucht in seinem Antrag, alle Fraktionen, die in diesem Landtag vertreten sind, unter eine Art Generalverdacht zu stellen. Er behauptet, alle hätten Dreck am Stecken und alle hätten mit Lobbyisten, mit Großspendern und Unternehmen in den letzten Wochen rumgemacht. Das sei jetzt öffentlich geworden.
Für meine Fraktion sage ich entschieden: Das waren wir nicht. Das ist auch sehr deutlich geworden. Es ist nicht so, dass es in den letzten Tagen oder Wochen bekannt gewordene Praxen gegeben hätten, die auf uns zutreffen, sondern das waren andere in diesem Haus.
Lassen Sie mich an einer anderen Stelle Bezug zur Debatte nehmen, die heute Morgen in der Aktuellen Stunde geführt worden ist. Dort wurde behauptet, wir hätten uns bisher keine Vorschläge zu Eigen gemacht bzw. wären Antworten schuldig geblieben, welche Lehren wir aus der öffentlichen Diskussion um Sponsoring ziehen würden.
Das ist schlichtweg falsch. Diejenigen, die das heute Morgen behauptet haben, wissen das auch. Diejenigen, die sich wie Herr Hegemann – er war es, glaube ich – auf die Bundestagsdebatte, die vor einigen Tagen stattfand, berufen haben, hätten sie ganz lesen müssen und nicht nur Halbsätze daraus zitieren sollen.
Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal das tun, was wir heute Morgen schon angedeutet haben. Ich will sehr klar sagen, worüber man mit uns nicht nur diskutieren kann, sondern welche Vorschläge von uns gerade auf der Berliner Ebene in den Raum gestellt worden sind.
Da ist zum einen die Begrenzung von Spenden in der Höhe. Es ist gar keine Frage, dass wir da absolut gesprächsbereit sind, Veränderungen herbeizuführen. Da ist zum anderen die Herabsetzung der Veröffentlichungsgrenzen von Spenden. Es ist gar keine Frage, dass wir dabei nicht nur gesprächsbereit sind, sondern auch bereit sind, Veränderungen mitzutragen oder zu initiieren. Wir sind auch in der Frage der sofortigen Veröffentlichung von Großspenden genauso gesprächsbereit und bereit, das umzusetzen. Darüber gibt es gar keinen Zweifel. Wir sind genauso bereit, über das Verbot von Verbandsspenden zu beraten und das zu regeln. Das alles haben wir schon an unterschiedlichsten Stellen klargemacht.
Ich sage aber noch einmal ganz klar: Es gibt für uns eine Abgrenzungsnotwendigkeit – Herr Sagel, es wäre redlich gewesen, das in Ihrem Antrag vorzunehmen – zwischen Spenden, Sponsoring und der wirtschaftlichen Betätigung von Parteien. Es gibt auch noch einen Unterschied zu den Verträgen mit den Ausstellern auf Parteitagen. Dazu gibt es eigentlich klare Regelungen.
Wir sind sogar gesprächsbereit, das Sponsoring in das Parteiengesetz aufzunehmen, obwohl wir glauben, dass es nicht notwendig ist. Denn alle Fälle, die zu Irritationen geführt haben und die jetzt untersucht werden müssen, sind eigentlich keine klassischen Sponsoringfälle, wie es definiert und per Erlass geregelt ist. Deshalb ist Sponsoring eigentlich das Transparenteste, was es gibt. Denn die Sponsoren müssen genannt und die Gegenleistung muss erbracht werden.
Alle Fälle, über die wir heute Morgen gestritten haben, fallen gar nicht unter diesen Begriff und müssten nicht geregelt werden. Sie können wahrscheinlich auch gar nicht im Parteiengesetz geregelt werden. Aber auch da sind wir klar. Auch darüber kann man mit uns reden. Ich bin ganz sicher, dass wir auch da Veränderungen mittragen werden.
Herr Sagel, nicht, weil es uns keinen Spaß macht, uns mit einem Antrag von Ihnen auseinanderzusetzen, sondern weil Sie an einigen Stellen unredlich arbeiten, an anderen die Auseinandersetzung und die Abgrenzung nicht durchführen und alle in diesem Haus vertretenen Fraktionen unter diesen Generalverdacht stellen, den Sie ganz bewusst für Wahlkampfzwecke herstellen, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regionalbeirat der RAG Aktiengesellschaft war in den vergangenen Tagen wiederholt in den Medien. Deshalb ist es absolut nachvollziehbar und richtig, dass wir heute hier plenar darüber debattieren.
Auf das Medienecho bezüglich der Bezüge möchte ich genauso wenig eingehen wie der Kollege Priggen eben. Er hat darauf hingewiesen: Es gibt einen anderen Ort und eine andere Stelle, an der wir über diese Frage miteinander reden werden.
Den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bin ich ausdrücklich dankbar
dafür, dass sie die Initiative zu diesem Eilantrag ergriffen haben und sich darin sehr sachlich mit den Notwendigkeiten einer regionalen Verankerung des Steinkohlenbergbaus in den Kohlerückzugsregionen und dem infragestehenden Beirat beschäftigen.
Um das Fazit gleich vorwegzunehmen: Die gesamte SPD-Fraktion unterstützt diesen Antrag. Deshalb werden wir nicht nur zustimmen, sondern haben uns entschlossen, hier mit als Antragsteller zu fungieren.
Auf einen Punkt aus dem Antrag möchte ich allerdings noch mal ganz besonders eingehen und hinweisen: Der Regionalbeirat der RAG ist kein Gremium, das in dieser Form auf eine langjährige historische Tradition zurückblicken kann. Er ist quasi eine Neuerfindung: Er ist erst im Nachgang zum Kohlekompromiss vom Februar 2007 seitens der RAG geschaffen worden. Und: Es ist gut und richtig – das sieht meine Fraktion so –, dass es eine solche Institution gibt, die für eine Verankerung der erforderlichen Anpassungsprozesse in der Region sorgt.
Darauf hat auch der Vorstandsvorsitzende der RAG-Stiftung, Herr Bonse-Geuking, in einer Pressemitteilung vom Dezember 2007 hingewiesen. Damals hat er ausgeführt, dass aufgrund der großen regionalen Bedeutung des Stilllegungsprozesses beabsichtigt sei, einen Regionalbeirat einzurichten, der diesen Prozess begleiten soll. Das ist dann auch erfolgt. Diesem Regionalbeirat sollten nach der damaligen Aussage neben dem Vorstand der Stiftung Vertreter der betroffenen Kommunen, Regierungspräsidenten und parlamentarische Vertreter angehören.
Die weitere Ausgestaltung der Gremien des Regionalbeirates lag insofern in der Verantwortung der RAG und der RAG-Stiftung und nicht in der Verantwortung des Landtages und schon gar nicht in der Verantwortung der SPD. Ich darf annehmen, dass der Vorstandsvorsitzende der RAG-Stiftung die Einrichtung und Besetzung des Regionalbeirates sehr eng mit dem Ministerpräsidenten, der ja dem Kuratorium der Stiftung angehört, abgestimmt haben wird.
Der Regionalbeirat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch kein Gremium, in dem Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter beteiligt wurden. Die Belange der Arbeitnehmer werden bisher über den montanmitbestimmten Aufsichtsrat eingebracht. Aber – meine Fraktion sieht das genauso wie Bündnis 90/Die Grünen – für die regionalwirtschaftliche Begleitung des Anpassungsprozesses kann und sollte nicht vollständig auf die Gewerkschaften verzichtet werden. Deshalb soll zukünftig auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie und/oder des DGB NRW hinzugenommen werden. Dies ist wegen der Auswirkungen des Anpassungsprozesses auf die Arbeitsplätze und die
Ausbildungsplätze unserer Meinung nach sinnvoll und notwendig.
Grundsätzlich sind wir genauso wie Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass die Bergbaubetroffenen an keiner Stelle ausgegrenzt werden, sondern ihre Interessen direkt und unmittelbar wahren können. Deshalb wurde ja – auch dem gilt unser Dank – die Schlichtungsstelle in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Beim Regionalbeirat allerdings geht es ganz entscheidend um die Verankerung der erforderlichen Anpassungsprozesse in der Region. Genau genommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das kein originärer Belang der Bergbaubetroffenen. Dennoch sind wir der Auffassung: Die Bergbaubetroffenen sollten berücksichtigt werden. Wir glauben, dass das geht, ohne vom Kernthema des Beirats abzulenken.
Nachdem nun die RAG gestern die Streichung der Vergütung und heute die Erweiterung des Beirates angekündigt hat, stellt sich – und das nicht nur rhetorisch – die Frage, ob unser Antrag deshalb erledigt sei. Wir antworten ganz klar: Nein. Denn überall dort, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, dort, wo Mitwirkungs- und Beratungsgremien quasi freihändig eingesetzt werden, muss mit einem Höchstmaß an Transparenz und Sensibilität gearbeitet werden, ganz besonders dann, wenn Landtagsabgeordnete in diesen Gremien tätig sind.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte der Landtag seine Erwartungen an die RAG klar zum Ausdruck bringen. In diesem Sinne erwarten wir umgekehrt von der RAG, dass sie den Willen und den Wunsch des Landesgesetzgebers ernst nimmt und umsetzt. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, hat sich der Antrag keinesfalls erledigt. Es ist nun an uns, diesen Willen und Wunsch durch die Zustimmung deutlich zu machen.
Wenn Sie schon nicht in der Lage sind, gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen und uns diesen Antrag zu stellen, so habe ich doch die große Hoffnung, dass Sie bereit sind, diesen Antrag positiv mit zu unterstützen, zumal die Präsidentin der Presse vor einigen Stunden mitgeteilt hat, dass wir hier miteinander über die Rahmenbedingungen der Arbeit des Regionalbeirates debattieren werden. Sie führt wörtlich aus: Ich – in dem Fall die Präsidentin – erwarte viel Übereinstimmung in der Einschätzung der Fraktionen. – Wenn das der Fall ist – ich glaube, da hat die Präsidentin recht –, dann müssen Sie gleich einfach zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Minister Krautscheid, stimmt denn die Presseberichterstattung, dass es auch bei diesem Termin in Aachen einen begleitenden Referenten namens Boris Berger gegeben hat?
Schauen Sie, Herr Minister, Sie brauchen gar nicht an einer bestimmten Stelle darauf hinzuweisen, dass Sie jetzt scharf antworten werden, weil Sie das eigentlich immer tun – völlig unabhängig davon, ob Sie im Ton verbindlich sind oder sogar fröhlich;
denn ich kenne kaum einen anderen Menschen in diesem Haus, der so sehr auf die öffentliche Wirkung seiner Reden – und in diesem Fall seiner Antworten – bedacht ist wie Sie.
Das haben Sie auch – damit will ich auch zu meiner Frage überleiten – in den Antworten noch einmal deutlich gemacht: Sie haben sehr allgemein und nicht ausschließlich auf die Aachener Rede des Ministerpräsidenten bezogen in Ihren Antworten mehrfach betont, wie wichtig die öffentliche Wirkung von Reden und damit von Auftritten des Ministerpräsidenten sei.
Nun will ich gar keinen Schluss ziehen, mit dem ich mir dann auch den Vorwurf der intellektuellen Unredlichkeit einhandele, sondern ich würde gerne an der Stelle anknüpfen, an der Sie noch einmal über die besondere Bedeutung und Funktion von externen Beratern und dem Redenschreiberpool gesprochen haben. Ich teile das, was Sie da ausgeführt haben; gar keine Frage.
Ich frage jetzt sehr ernsthaft, ob Sie uns denn damit – weil Sie ja wissen, was Sie sagen und auch sehr genau mit Wörtern und deren Bedeutungen umgehen –, mitteilen wollten, dass der Ministerpräsident Beratung und Coaching durch externe Berater und
Redenschreiber benötigt, um in der öffentlichen Wirkung unterhaltsam und authentisch überzukommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ja Tagesordnungspunkte im Plenum, bei denen man sich vor Verwunderung schlichtweg nur die Augen reiben kann und fragt, warum bitte in Dreiteufelsnamen zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch geredet werden muss, und das vor leeren Rängen.
Der Tagesordnungspunkt 10, verehrte Kollegin Frau von Boeselager, „Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ gehört zweifelsohne zu diesen unerklärlichen, überflüssigen und deshalb auch verzichtbaren Pseudosternstunden des Parlaments, auch wenn wir noch ein paar Zuschauer auf der Tribüne haben.
Warum sage ich das? – Ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen: Erstens. Schon im Innenausschuss – das ist gerade bestätigt worden – hat es keine wirklich inhaltliche Debatte gegeben, weil die Sachverhalte schlichtweg klar sind, sondern es wurden Verfahrensfragen miteinander geklärt. Ergo: Kein Debattenbedarf.
Zweitens. Genau deshalb hat der Innenausschuss dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Ergo: Kein Debattenbedarf.
Drittens. Beides ist auch nicht verwunderlich, weil der zuständige, zurzeit aber immer noch abwesende Fachminister bereits bei der Einbringung im Plenum darauf hingewiesen hat, dass im Gesetzentwurf keine grundlegenden Änderungen enthalten sind. Das sehen wir auch so. Ergo: Kein Debattenbedarf.
Vor dem Hintergrund kann ich eigentlich heute an dieser Stelle nur feststellen: dreimal keinen Debattenbedarf und drei Fraktionen im Hause, die das genauso sehen. Und trotzdem müssen, dürfen, sollen meine Fraktion und die anderen Fraktionen heute reden. Da fragt man sich doch erstaunt: Warum denn eigentlich? – Hier will ich Sie in meine Überlegungen einweihen.
Meine erste Überlegung, mein erster Gedanke war: Herrn Wolf soll nun endlich in der zweiten Lesung die Bühne geboten werden, die er selbst bei der ersten Lesung – da hat er nämlich die Rede zu Protokoll gegeben – gar nicht betreten hat. Nun ist die Bühne bereitet, der Vorhang ist zur Seite geschoben, doch wir alle stellen verwundert oder auch wissend fest: Die Erstbesetzung ist gar nicht anwesend. Herr Wolf ist nicht, noch nicht hier. Nun kann er diese bereitete Bühne nicht betreten.
Nun fragen wir uns, wer die Zweitbesetzung sein wird. Der Redezettel macht es deutlich: Es ist Frau Müller-Piepenkötter. Dann vermuten wir schlichtweg, auf dieser bereiteten Bühne wird uns heute zum zweiten Mal eine fremde Rede, nämlich die von Herrn Wolf, vorgelesen.
Warum eigentlich, wenn er nicht selber hier ist? Welche Botschaft soll uns im Auftrag von Herrn Wolf verlesen werden? Vielleicht die, dass im Gesetzentwurf gar keine grundlegenden Änderungen enthalten sind? – Mag sein, aber das wussten wir bereits. Von daher wäre diese Botschaft nicht neu. Oder aber funktioniert bei der FDP der Pawlowsche Reflex immer dann, wenn ein FDP-Minister beteiligt ist? Und statt dass Speichel im Mund zusammenläuft, lautet der Reflex: reden, reden, reden, um jeden Preis, selbst dann, wenn der FDP-Minister gar nicht anwesend ist. Mit anderen Worten: Es erschließt sich schlichtweg überhaupt nicht, warum wir heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden sollen.
Aber lassen Sie mich zum Schluss sehr ernsthaft darauf hinweisen, was bei dem CDU-Kollegen eben so zwischen den Zeilen durchgeklungen ist, aber wahrscheinlich auch ein wenig versteckt werden sollte: Ohne das absolut faire und kollegiale Verhalten der Oppositionsfraktionen, und zwar im Sinne der Betroffenen, träte nämlich am 25. Februar das Stiftungsgesetz in Nordrhein-Westfalen außer Kraft. Jawohl, da war richtig Zeitdruck im Kessel. Denn die Landesregierung hat offensichtlich – auch das hat der Kollege ein Stück weit in seinem Redebeitrag deutlich gemacht – recht spät bemerkt, dass die
Befristung des Stiftungsgesetzes im Februar ausläuft.
Kurz vor Weihnachten 2009 hat deshalb der vorliegende Gesetzentwurf das Parlamentslicht erblickt. Vor 14 Tagen, am 20. Januar 2010, haben wir in erster Lesung nicht darüber beraten, sondern nachgelesen, worum es geht. Schon am 28. Januar 2010, also weitere acht Tage später, hat der Innenausschuss abschließend darüber beraten.
Bei einer so kurzen Beratungsdauer hat es sich mir auf einmal erschlossen und ist mir die sprichwörtliche Kerzen- oder Lampenfabrik aufgegangen: Diese Redezeit wird heute von der FDP beantragt, damit der Fachminister uns ganz herzlich für dieses kurze Beratungsverfahren danken kann, mit dem wir ihm aus der Klemme geholfen haben. – Deshalb bin ich genauso wie meine Fraktion sehr gespannt, ob und in welcher Weise uns das gleich vorgelesen wird.
Damit ich es nicht vergesse: Natürlich bleiben wir bei dem, was wir von Anfang an gesagt haben, was wir aber auch gar nicht mehr hätten betonen müssen: Wir stimmen dieser Änderung zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne als Erstes feststellen – und das in aller Ruhe –: Eine Änderung der Tagesordnung vor Eintritt in die Tagesordnung kann von jeder Fraktion, von jedem Kollegen beantragt werden und ist völlig unabhängig davon, ob Fristen eingehalten wurden, ob man Fristen versäumt hat oder ob man andere Dinge damit verbindet.
Zweitens würde ich gerne Herrn Biesenbach antworten: Ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren ist durchaus noch bis zum Ende der Legislaturperiode möglich.
Es wird an der SPD-Fraktion – und wahrscheinlich auch an der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – auf keinen Fall scheitern. Deshalb unterstützen wir diesen Geschäftsordnungsantrag und bitten ausdrücklich die Mehrheit des Hauses darum, die heutige Tagesordnung um den entsprechenden Antrag zu ergänzen.
Ich möchte für die Zuhörerinnen und Zuhörer deutlich machen, dass das verkürzte Gesetzgebungsverfahren ausschließlich an den regierungstragenden Fraktionen scheitern wird. Das ist deutlich geworden, und darum geht es heute hier.
Und wenn schon das Thema Fristen angeführt wird, dann möchte ich gerne noch etwas zur Begründung unserer Unterstützung für diesen Geschäftsordnungsantrag deutlich machen: Am 8. Januar hat Frau Thoben der Presse das Burgi-Gutachten vorgestellt und deutlich gemacht, dass ihrer Meinung nach dringend der § 107 der Gemeindeordnung geändert werden muss. Recht hat sie, sage ich an der Stelle.
Der 8. Januar war ein Freitag. Bereits am Anfang der folgenden Woche, nach dem Wochenende, hat die FDP-Fraktion dann deutlich gemacht, dass sie diesen Vorstoß weder kannte noch richtig findet. – Falsch, sage ich an der Stelle, dass sie ihn nicht richtig findet.
Am 12. Januar hatten wir den Antragsschluss um 14 Uhr. Es ist völlig richtig und völlig legitim, dass die Oppositionsfraktionen, wenn die Wirtschaftsministerin in einem ihr eigenen Politikfeld eine Gesetzesänderung der Landesregierung ankündigt, davon ausgehen müssen, dass diese Änderung durch die Landesregierung auch fristgemäß eingebracht wird. Was hätten Sie uns denn erzählt, wenn wir einen Antrag eingebracht hätten und die Landesregierung aufgefordert hätten?
Deshalb war das der Versuch, sich als Retterin der Stadtwerke zu gerieren. Das ist dann kläglich ge
scheitert. Am 13. Januar, einen Tag nach der Antragsfrist und nach dem Ältestenrat, in dem wir die Tagesordnung fertig gestellt haben, ist der wahre Grund auch deutlich geworden. Die Landesregierung hat an diesem Punkt geeiert ohne Ende, weitere Gutachten in Aussicht gestellt und deutlich gemacht, dass sie jeder Debatte zurzeit ausweichen will.
Deshalb bietet auch der stattgefundene kommunalpolitische Ausschuss eine originäre Begründung für die Änderung der Tagesordnung heute.
Es geht schlichtweg nicht, dass in diesem Punkt die Landesregierung ausweicht. Und die nächste Gelegenheit, darüber vor den Augen der Öffentlichkeit, vor den Augen der Stadtwerke zu debattieren, ist hier und heute an diesem Plenartag. Deshalb muss heute die Tagesordnung geändert werden.
Das Chaos, das entstanden ist, hat einzig und allein die Landesregierung angerichtet und niemand sonst. Da muss ich schlichtweg noch einmal sagen: Wenn aus der Ankündigung ein so kläglicher Rückzug wird, dann darf man nicht die Oppositionsfraktionen beschimpfen, dann darf man nicht sagen, wir hätten etwas versäumt. Dann haben Sie versäumt, Ihre Hausaufgaben zu machen!
Das wird heute deutlich. Und deshalb unterstützen wir ausdrücklich und nachdrücklich diesen Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Herr Minister Krautscheid, Sie haben eben dargestellt, dass es innerhalb der Staatskanzlei ausschließlich die Dokumentation regierungsrelevanter Themen und der Mitschriften aus den entsprechenden Gremiensitzungen innerhalb der Staatskanzlei gibt. In diesem Zusammenhang haben Sie von einer Arbeitsanweisung des Chefs der Staatskanzlei an das Haus, an die Staatskanzlei gesprochen. Seit wann gibt es diese Anweisung?
Herr Minister Krautscheid, Sie haben eben von einer fiktiven Begleitung Ihrerseits durch einen fiktiven Mitarbeiter gesprochen, um uns Ihr Verständnis zu verdeutlichen.
Wie lange, falls dieser fiktive Mitarbeiter Sie begleitet hätte und auf der Tagesordnung erkennbar andere Themen als regierungsrelevante Themen eine Rolle gespielt hätten, was ja normalerweise in Gremiensitzungen einer Partei der Fall sein wird, hätte der Mitarbeiter Sie dann begleitet, lediglich zu den erkennbar regierungsrelevanten Tagesordnungspunkten, oder hätte er auch an der gesamten Sitzung teilnehmen können?
Ich möchte zunächst einmal reagieren: Ich glaube, es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der parlamentarischen Arbeit,
der Teilnahme von Regierungsmitgliedern oder Mitarbeitern der Landesregierung an der parlamentarischen Arbeit anderer Fraktionen und der Teilnahme an parteipolitischen Veranstaltungen.
Sie betonen immer wieder auf die Frage, ob es eine Teilnahme des Abteilungsleiters ohne die gleichzeitige Teilnahme des Ministerpräsidenten gegeben hat, dass das nach den Ihnen vorliegenden Informationen nicht der Fall sei. Ich frage Sie deshalb noch einmal sehr dezidiert, woher Ihre Informationen kommen. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die gesamte Argumentationskette im Hauptausschuss auf dem Terminus „Begleitung des Ministerpräsidenten durch Mitarbeiter“, in dem Fall durch den Abteilungsleiter III, aufgebaut wurde und alles, was an rechtlicher Einschätzung vorgetragen wurde, im Zusammenhang mit dem Begriff der Begleitung gestanden hat. Von daher möchte ich gerne wissen, ob Sie sich ganz sicher sind und woher Ihre Informationen kommen.
Herr Minister Krautscheid, in der letzten Fragestunde bei meiner Frage, bei der es um die Unterscheidung zwischen Partei- und Regierungsarbeit ging, haben Sie in Ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass es eigentlich völlig irrelevant sei, ob die Bürgerinnen und Bürger das eine vom anderen unterscheiden könnten, es vielmehr entscheidend sei, dass das Parlament und die Landesregierung die Trennung zwischen Partei- und Regierungsarbeit vornehmen würden.
Nachdem ich bei Ihren Antworten jetzt sehr sorgfältig zugehört habe, glaube ich zu verstehen, warum Sie recht hatten und warum es vielleicht sogar richtig ist, dass Sie sich nicht entschuldigen. Denn Sie haben offensichtlich einen sehr weiten Begriff von regierungsrelevanten Themen und Regierungsarbeit, den Sie hier dargelegt haben.
Ich möchte Sie im Interesse der Allgemeinheit und um weiteren Missverständnissen vorzubeugen bitten, die Abgrenzung zwischen regierungsrelevanten und parteipolitischen Themen aus Ihrer Sicht noch einmal vorzunehmen.
Danke schön, Herr Moron. – Der Chef der Staatskanzlei war in der letzten Sitzung des Hauptausschusses etwas auskunftsfreudiger. Denn ausweislich der Berichte der Kollegen und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen hat der Chef der Staatskanzlei sinngemäß gesagt, das LKA sehe auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen keine Anhaltspunkte für eine Straftat.
Damit wir nachfragen können, ob das so ist und ob die Sicherheit der Staatskanzlei gewährleistet ist, müssten wir schon wissen, wann wir nachfragen können. Denn die Frage, die sich anschließt, stelle ich schon heute: Wenn das LKA nicht von einem Straftatbestand ausgeht, handelt es sich dann um eine reine Indiskretion und ist der E-Mail-Verkehr gezielt aus den Reihen der CDU durchgestochen worden?
Danke schön. – Herr Minister Krautscheid, Sie bemühen sich sehr, uns weiszumachen, dass Ihr Kenntnisstand an bestimmten Stellen deshalb sehr rudimentär ist, weil es sich um Wahlkampf- und damit um Parteitermine handele und nicht um Termine, die in der Staatskanzlei für den Ministerpräsidenten in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident vorbereitet werden. Nun gibt es nur ein Problem an der ganzen Sache: Die Öffentlichkeit und die Menschen machen die Unterscheidung, von der Sie eben immer wieder deutlich gemacht haben, dass es sie gibt, schlichtweg nicht. Für sie ist es der Ministerpräsident, der bei einer Veranstaltung etwas gesagt hat.
Deshalb meine Frage: Es gibt an den Ministerpräsidenten gerichtete Reaktionen im Hinblick auf seine Äußerungen, und die sind mit Sicherheit in der Staatskanzlei angekommen. Könnten Sie uns einfach einmal sagen, welche Reaktionen es auf die Entgleisungen und Äußerungen in schriftlicher Form – per Fax, Brief, Mail – oder per Telefon gibt?
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 6 zur Geschäftsordnung gemeldet, um im Namen meiner Fraktion und im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6 zu beantragen.
Ich würde das gerne begründen, damit nicht der Eindruck entsteht, wir hätten heute Morgen einvernehmlich die Tagesordnung erweitert und würden jetzt ein politisches Spielchen treiben wollen.
Die Tatsache, dass wir in der letzten Woche im Ältestenrat und im Haushalts- und Finanzausschuss eine längere Diskussion um die Frage der Verfahrenssicherheit hinsichtlich des zweiten Nachtrags und des Risikoabschirmungsgesetzes geführt haben, und die Tatsache, dass wir heute Morgen zugestimmt haben, die Tagesordnung zu ändern und den Antrag der Fraktionen CDU und FDP aufzusetzen, bedeutet für uns, dass wir uns auch qualifiziert mit diesem Antrag auseinandersetzen wollen.
Sie erwarten von uns, dass wir eine politische Garantieerklärung abgeben oder uns dazu positionieren, erneut einen „Schirm“ für die WestLB, diesmal in Höhe von 4 Milliarden €, aufzuspannen. Ich will daran erinnern, dass Sie, als es um die OpelBürgschaft und im Vergleich dazu „nur“ um 150 Millionen € ging, die Prüfung über Nacht beantragt und wir eine zweite Sondersitzung benötigt haben.
Das Verfahren heute sieht so aus, dass wir um 14:55 Uhr das erste Mal inhaltlich Kenntnis von dem Antrag, der übrigens einen anderen Titel trägt, als in der Tagesordnung ausgedruckt und damit auch angekündigt, erhalten haben und um 15:12 Uhr dieser Antrag hier im Plenum verteilt wurde. Sie muten uns damit zu, dass wir innerhalb weniger Minuten einen 4-Milliarden-€-Schirm inhaltlich prüfen und uns politisch dazu positionieren.
Das ist ein Verfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das inhaltlich nicht seriös ist und das die Opposition überfährt.
Das bedeutet, dass Sie innerhalb der Koalition seit gestern Nachmittag wohl erheblichen Abstimmungsbedarf hatten. Und das wiederum führt uns dazu, die Rechtssicherheit des gewählten Verfahrens erneut infrage zu stellen.
Deshalb beantragen wir, diesen Tagesordnungspunkt inklusive des Antrags, mit dem wir uns qualifiziert auseinandersetzen wollen, heute von der Tagesordnung abzusetzen.
Erlauben Sie mir noch einen Blick sowohl in den Schriftverkehr, den es zwischen dem Finanzminister und dem Chef der Staatskanzlei gibt, und in Ihren Antrag. Sie führen auf Seite 2 aus, dass die BaFin die Unterzeichnung der Garantien, um die Sie heute mit Ihrem Antrag bitten, bis spätestens zum 30. Juni gefordert hat. Und Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass das Gesetzgebungsverfahren für den zweiten Nachtrag bis zum 30. Juni nicht abgeschlossen werden kann.
Ich will noch einmal deutlich sowohl für meine Fraktion als auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonen, dass wir im Ältestenrat und auch im
Haushalts- und Finanzausschuss ein geordnetes abgeschlossenes Verfahren bis zum 30. Juni angeboten haben
und auch aus diesem Grund heute mit dem von Ihnen gewählten Verfahren nicht einverstanden sein können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir zum zweiten Mal das Wort geben.
Ich würde gerne noch einmal klarstellen, worum es eigentlich geht, damit sich keine Missverständnisse als Nachrichten nach außen verbreiten: Seit 30 Minuten kennen wir den Wortlaut des Antrags, den wir in einem Verfahren, das bis heute Vormittag sehr einvernehmlich war, mit auf die Tagesordnung des heutigen Tages gesetzt haben. Dabei sind wir in der Tat davon ausgegangen, Herr Biesenbach, dass zumindest den Koalitionsfraktionen seit Tagen, wenn nicht seit Wochen bekannt ist, was Sie hineinschreiben würden.
Aber offensichtlich war Ihnen das nicht bekannt und auch nicht unstrittig. Denn 15:10 Uhr ist dieser Antrag hier verteilt worden. Wäre die Fragestunde schon beendet gewesen, wäre Ihr Antrag erst in der laufenden Debatte verteilt worden.
Darum geht es heute. Das hat nichts damit zu tun, dass wir das heute Vormittag beim Beschluss zur Tagesordnung hätten wissen können. Es hat auch nichts damit zu tun, dass wir nicht nachgefragt haben. Alleine wir als SPD-Fraktion haben mindestens drei Mal bei der CDU-Fraktion, in Ihrem Büro, nachfragen lassen, wo der Antrag denn bleibt.
Wir sind bereit, uns kurzfristig und qualifiziert damit auseinanderzusetzen. Aber wir sind nicht bereit, uns als Opposition in einer laufenden Debatte bei einer Frage, in der wir über eine politische Garantieerklärung von 4 Milliarden € zu entscheiden haben, überfahren zu lassen. Das kann nicht sein.
Das hat überhaupt nichts mit politischem Klamauk, sondern damit zu tun, dass Sie uns in der Vergangenheit mehrfach ermahnt haben, die WestLB als Landesbank zu sehen und sie auch so zu behandeln. Sie haben an anderen Stellen mehrfach darauf hingewiesen, dass wir uns in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten befinden. Wir stehen unmittelbar vor Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr – mit all dem, was da kommen wird. Dass wir dann nicht innerhalb von 20 Minuten sagen, es wird schon stimmen, was CDU- und FDP-Fraktion in einen Antrag über 4 Milliarden € geschrieben haben, ist das gute Recht der Opposition.
Deshalb unterstütze ich an dieser Stelle den Antrag des Kollegen Remmel auf Sitzungsunterbrechung für eine gewisse Zeit, die der Präsident bitte festzulegen hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zieht man einen Vergleich mit den anderen Parlamenten in Deutschland, so kann man mit Fug und Recht davon sprechen, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein einzigartiges und einmaliges Abgeordnetengesetz haben.
Unsere Regelungen zur Abgeordnetenentschädigung sind klar, für jeden nachvollziehbar und vorbildlich. Vor allem deshalb vorbildlich, weil seit Beginn dieser Legislaturperiode alle mandatsbedingten Ausgaben und die Altersversorgung von uns Abgeordneten selbst getragen werden. Das heißt, in Nordrhein-Westfalen gibt es keinerlei steuerfreie Pauschalen mehr. Damit sind in NordrheinWestfalen die Landtagsabgeordneten allen anderen Steuerbürgern gleichgestellt. Das ist zweifelsohne auch gut und richtig.
Gleichgestellt zu sein ist allerdings keine Einbahnstraße. Aus diesem Grund war und ist es genauso richtig, dass wir unser Gesetz weiterentwickelt haben und im letzten Jahr auch die Anpassung der Abgeordnetenbezüge dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich geregelt haben.
Wie wir alle wissen und mithilfe des § 15 des Gesetzes nachprüfen können, sollen die Bezüge jährlich nach einem klar definierten Index und nach vorheriger Behandlung hier im Plenum angepasst werden. Der Anpassungsbetrag setzt sich aus verschiedenen, objektiv nachvollziehbaren Faktoren der Einkommenssteigerung unterschiedlicher Berufsgruppen und der Veränderung der Lebenshaltungskosten zusammen und wird in einem Bericht der Präsidentin veröffentlicht.
Vor wenigen Tagen nun hat die Präsidentin zum ersten Mal dem Parlament einen Anpassungsbericht neuer Art vorgelegt. Aufgrund der Datenlage hat sie einen Anpassungsbetrag von 2,28 % oder 223 € vorgeschlagen. Folgt man diesem Bericht, so würden die Diäten zum 1. Juli dieses Jahres von 9.756 € auf 9.979 € steigen.
In meiner Fraktion sind alle Abgeordneten grundsätzlich sicher, dass es richtig ist, die Anpassung der eigenen Bezüge an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln. Ebenso sind wir sicher, dass die vorgeschlagene Erhöhung vertretbar ist, da sie aus nachprüfbaren und objektiven Kriterien errechnet wird und keinesfalls irgendetwas mit Willkür oder Selbstbedienung zu tun hat.
Der Vorschlag, die Diäten um 2,28 % anzupassen, ist nicht etwa unanständig oder überbordend, sondern maßvoll und nachvollziehbar. Darin bestätigt uns letztlich auch der Bund der Steuerzahler, der gerade die Abgeordneten besonders kritisch ins Visier nimmt.
Aber – das ist das Wesen politischer Entscheidungen und Abwägungsprozesse – nicht alles, was richtig ist, kann, sollte oder darf zu jedem Zeitpunkt ohne Diskussion und erneute Bewertung 1:1 umgesetzt werden. Neben den Konsequenzen einer Entscheidung sind auch immer ihre Rahmenbedingungen zu sehen.
Aus diesem Grund hat es in meiner Fraktion eine intensive und differenzierte Diskussion über die Frage der Anpassung der Diäten, der Vorbildfunktion, die wir als Abgeordnete besitzen bzw. zugesprochen bekommen, und über die Realität auf dem Arbeitsmarkt um uns herum gegeben. Am Ende dieser Diskussion hat die SPD-Fraktion deshalb zwei Dinge entschieden:
erstens. im Hinblick auf unsere Abgeordnetenzahlung das Richtige zu tun und
zweitens. zugleich unsere besondere Rolle und die daraus erwachsende Verantwortung, dass wir selbst und niemand anderes über unsere Bezüge
entscheiden müssen, nicht aus dem Auge zu verlieren.
Gerade um die vorhandene öffentliche Akzeptanz für unser Abgeordnetenrecht einschließlich der Indexierungsregelung nicht zu beschädigen, schlagen wir daher vor, die Anpassung der Diäten nach den Kriterien des Gesetzes zu ermitteln und zu beschließen, die Anpassung selbst aber um ein halbes Jahr zu verschieben und die Erhöhung erst zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.
Mit dieser Änderung, die als Gesetzentwurf von drei Fraktionen vorgeschlagen und sicherlich später mit einer noch größeren Mehrheit verabschiedet wird, sagen wir noch einmal ausdrücklich Ja zu der Veränderung aus dem letzten Jahr. Die Abgeordnetenbezüge bleiben über die Indexierung an die allgemeine Lohn- und Einkommenssteigerung gekoppelt. Wir erhalten die Möglichkeit, nachvollziehen zu können, was für die Bürgerinnen und Bürger bereits im jeweiligen Vorjahr Einkommensrealität geworden ist.
Gleichzeitig zeigen wir mit der heutigen Entscheidung, dass wir als Abgeordnete keinesfalls in einem Glaskasten sitzen und arbeiten, sondern die aktuelle Lebensrealität einschließlich der Ängste vor Arbeitslosigkeit, den von vielen bereits geleisteten Verzichten auf Einkommensanteile oder Einkommenssteigerungen, der Kurzarbeit mit all ihren Folgen oder sogar der Insolvenzen aus der Sicht der Menschen wahrnehmen.
Wir wissen um unsere politische Verantwortung als Landtagsabgeordnete und werden deshalb die Anpassung erst zum 1. Januar 2010 vornehmen. Das ist eine Entscheidung, die in unserer Fraktion von einer sehr großen Mehrheit getragen wird und für die ich noch einmal ganz intensiv werbe. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wider Erwarten doch eine ganz spannende Debatte, die wir bisher erlebt haben. Welche Botschaften haben wir in dieser Debatte bisher gehört?
Wir haben Herrn Papke gehört, der von der vollen Rückendeckung der Koalition gesprochen und diese an den Anfang seiner Rede gestellt hat. Herr Papke, bis gestern Abend konnte man wohl kaum von dieser vollen Rückendeckung für den Ministerpräsidenten und dieser vorgetragenen Position ausgehen. Sie haben ja offen mit dem Koalitionsbruch drohen lassen, um diese Rückendeckung hinzubekommen.
„Schwierig, schwierig!“ will ich nur sagen. Denn – mit Verlaub gesagt – man muss sich fragen, was diese volle Rückendeckung, die Sie hier in den Mittelpunkt gestellt haben, materiell wert ist, ob diese volle Rückendeckung nicht nur ein leerer Formelkompromiss ist.
Sie, Herr Wittke, haben sich zu Recht dafür ausgesprochen, dass es hier heute nicht um landespolitisches Klein-Klein und landespolitisches Gezänk gehen kann. Ja, da stimme ich Ihnen zu. Aber, Herr Wittke, die Menschen in Bochum, der Betriebsrat, die Belegschaft – Sie wissen das genau – haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die einzelnen Fraktionen im Landtag in der Frage der Überbrückungshilfen aufstellen.
An vielen Stellen, Herr Wittke und auch Frau Thoben, stellen wir als SPD fest, dass wir große Übereinstimmung mit der CDU haben. Denn neu ist das,
was Sie beide als Bedingung für die Überbrückungshilfe vorgetragen haben, beileibe nicht. Das sind die Positionen, die wir von Anfang an vertreten haben.
Uns eine Ewigkeitsgarantie vorzuwerfen, um unsere Redebeiträge, unsere eindeutige Haltung seit Monaten zu diskreditieren, ist schon – mit Verlaub – ein Stück aus dem Tollhaus.
Aber, Herr Wittke, die wirklich spannende Frage – deshalb war der Redebeitrag von Herrn Papke auch ein Stück weit entlarvend, und deshalb hat sich in Ihrer Fraktion auch keine Hand für Beifall gerührt – ist doch, ob Sie die gleiche Schnittmenge an Überschneidung auch mit der FDP, mit Ihrem Koalitionspartner, haben oder ob Sie sich die Mehrheiten für ein Ja zu den Überbrückungshilfen an anderer Stelle hier im Haus suchen müssen. Wir reichen Ihnen dazu gerne die Hand.
Der Redebeitrag von Herrn Papke hat an dieser Stelle doch viel mehr Frage- als Ausrufezeichen gesetzt.
Herr Wittke, Sie haben – als Mitglied der CDUFraktion – gesagt, es sei fahrlässig, etwas anzukündigen oder zu favorisieren oder sich heute gar festzulegen. Aber genau das braucht der Ministerpräsident, wenn er heute Abend für NordrheinWestfalen, für Opel Bochum, für Opel Deutschland, für Opel Europa, für die Menschen und diese Region verhandeln und nordrhein-westfälische Zusagen festmachen muss. Genau dann muss er wissen, dass hier alle miteinander dahinterstehen.
Deshalb hat diese Aktuelle Stunde ihren Stellenwert. Deshalb ist es so wichtig, was Herr Papke gesagt hat: weil er deutlich gemacht hat, dass es keine Rückendeckung für den Ministerpräsidenten gibt,
jedenfalls nicht beim Koalitionspartner.
Ich habe keinen mitgebrachten Zettel. Da machen Sie sich mal keine Sorgen. Im Unterschied zu Ihnen komme ich nämlich aus Bochum. Im Unterschied zu Ihnen bin ich sehr viel dort vor Ort.
Im Unterschied zu Ihnen – ich würde gerne auf das kommen, was ich eigentlich vorbereitet hatte –
bin ich nämlich eine Bochumer Abgeordnete. In meinem Wahlkreis befinden sich alle drei Werke.
Ich bin nicht nur eine Bochumer Abgeordnete – das wissen viele hier im Haus –, nein, ich bin auch eine, die 150 m Luftlinie vom Opelwerk I entfernt aufgewachsen ist.
Ich bin eine – das wissen ganz wenige –, die überhaupt nur nach Nordrhein-Westfalen gekommen und eine Bochumerin geworden ist, weil meine Familie mit und wegen Opel 1962 von Hessen, von Groß-Gerau nach Bochum gezogen ist. Ich bin das, was man in Bochum und in der Region ein „Opelaner-Kind“ nennt.
Deshalb, Herr Papke und vielleicht auch Herr Wittke und auch Frau Thoben, geht diese Debatte im Unterschied zu vielen Kolleginnen und Kollegen keineswegs an mir vorbei. Es ist auch kein distanziertes Politikerverhalten, das ich hier an den Tag lege. Hier geht es ein Stück weit darum, dass ich ein sehr emotionales Verhältnis zu Opel und der Standortfrage habe.
Es geht auch darum, dass ich mit diesem Verhältnis in Bochum nicht alleine stehe.
Ich will noch einmal an 2004 und die machtvolle Demonstration von 20.000 Menschen in der Region für den Erhalt von Opel Bochum erinnern. Darum geht es. Diese Debatte ist deshalb wichtig, weil die Menschen in Bochum, die Beschäftigten von Opel, der Betriebsrat und auch der Ministerpräsident – ich will es noch einmal betonen –, ein Recht darauf haben, zu wissen, wie die Fraktionen dazu stehen.
Wir haben an keiner Stelle eine bedingungslose Überbrückungsbürgschaft zugesagt. Wir haben an keiner Stelle Hilfen ohne Bedingungen zugesagt.
Weil wir wissen, dass Opel Europa, Opel Bochum und Opel Deutschland nur eine Chance haben, wenn die Standortländer zusammenstehen, wollen wir eine gemeinsame Finanzierung in der Zeit, die wir überbrücken müssen, bis die privaten Investoren einsteigen können.
Es ist richtig, dass die Debatte heute erfolgt: an dem Tag, an dem abends die entscheidende Sitzung in Berlin stattfindet. Es ist wichtig, dass der Ministerpräsident Rückendeckung mitnehmen kann.
Deshalb, Herr Papke, bitte ich ganz herzlich, dass Sie Ihre Haltung an der Stelle noch einmal überdenken. Es geht um den Standort, es geht, wie Sie richtig gesagt haben, um Menschen. Es geht aber auch um die industriepolitische Zukunft NordrheinWestfalens.
Und es geht darum, ein klares Signal nach Bochum und auch nach Berlin zu senden, dass es eine Beteiligung von Nordrhein-Westfalen nur geben kann, wenn dieser Standort auch eine Zukunft hat. Eine Zukunft hat der Standort nur, wenn dort zwei Modelle produziert werden, der Zafira und der Astra, weil auf der Delta-Plattform auch der Ampera, das Auto der Zukunft, eine Chance hat und damit auch der Standort vernünftig aufgestellt werden kann.
In Bochum ist niemand so ignorant, zu glauben, es ginge ohne Arbeitsplatzabbau. Bereits im Standortsicherungsvertrag, erst recht aber in den im letzten Jahr geschlossenen Zukunftsverträgen ist der Abbau von Arbeitsplätzen als Teil des Konzeptes zum Erhalt des Standortes festgeschrieben worden. Deshalb ist vieles von dem, was hier unterstellt und gefordert wird, längst Realität in den Köpfen der Betriebsräte, längst Realität in den Köpfen der Belegschaften.
Das, was die Belegschaft heute braucht, ist eine eindeutige Entscheidung in Berlin für einen Investor, eine eindeutige Entscheidung in Berlin für den Erhalt des Standortes, eine eindeutige Entscheidung für möglichst viele Arbeitsplätze in Bochum.
Sie wissen es genauso gut wie ich: Weil die Investorenentscheidung untrennbar ist von der Entscheidung über staatliche Hilfen, braucht es das eindeutige Bekenntnis des nordrhein-westfälischen Landtages zu den Überbrückungshilfen. Das sehe ich bei Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der FDP, nicht gegeben. So schaden Sie Bochum, so schaden Sie Nordrhein-Westfalen! Dazu können wir nicht Ja sagen.
Wir wollen, dass der Ministerpräsident mit unserer Unterstützung fährt. – Vielen Dank.
Herr Kollege Brockes, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die zuständige Wahlkreisabgeordnete hier im Raum ist und der Kollege Eiskirch, der genau wie ich einen sehr, sehr engen Kontakt – wöchentlich, fast täglich – zum Betriebsrat der Firma Opel und zur Belegschaft hat, krank ist? Sonst wäre er hier.
Würden Sie bitte noch einmal erklären, was der Kollege Papke damit meinte, er habe eine Möglichkeit der staatlichen Hilfe ausgeschlossen.
Danke schön. – Frau Ministerin, Sie haben eben versucht, auf die Frage von Herrn Jörg darzustellen, wie diese Missverständnisse entstanden sein könnten. Dabei ist bei mir der Eindruck entstanden, dass Sie sagen wollten, auf der Seite derjenigen, die zugehört haben, also der Berufskollegleiter, seien die Missverständnisse entstanden. Können Sie denn ausschließen, dass Missverständnisse auf der Seite derjenigen, die informiert haben, entstanden waren und die Missverständnisse dadurch transportiert worden sind?
Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Summe von 9 bis 11 Millionen €, die im Raum stand, durch einen Trugschluss bei den Berufskollegleitern entstanden ist, indem sie einfach die Gesamtfördersumme durch 16 geteilt haben und dann auf diese Summe gekommen sind. Das scheint ja das kommunikative Missverständnis und die Irritation zu sein, die im Raum stehen.
Nun ist uns aber berichtet worden, dass es darüber hinaus auch einen Arbeitsprozess innerhalb der Bezirksregierung gegeben hat, in den dann auch die örtlichen Schulträger involviert waren, sofern sie Fragen hatten, sofern es um das konkrete Antragsverfahren und die Antragsstellung ging und die Bezirksregierung ihre beratende Tätigkeit dort auch wahrgenommen hat.
Uns ist ferner berichtet worden, dass auch bei den Bezirkregierungen nicht über die Gesamtsumme geredet wurde, sondern sehr konkret über einzelne Fördervolumina, die den einzelnen Schulträgern zur Verfügung stehen. Das heißt, dieses kommunikative Missverständnis scheint sich ja offensichtlich bis in die Bezirksregierung hineingezogen zu haben.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie das auch geprüft haben und ob nicht ein Kardinalfehler vorliegt und nicht einfach nur ein kommunikatives Missverständnis.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne den letzten Satz von Frau Ministerin aufgreifen: Sie hat den weiteren Beratungen einen guten Verlauf gewünscht.
Weitere Beratungen wird es bei diesem Tagesordnungspunkt sowie beim Tagesordnungspunkt 6, der in der inhaltlichen Debatte zu den Sparkassen auch schon eine Rolle gespielt hat, nur dann geben können, wenn Sie meiner Bitte, die mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt ist, Folge leisten. Dabei beziehe ich mich auf § 79 der Geschäftsordnung zur Behandlung von Anträgen.
Bei der eben durchgeführten Debatte ist sehr deutlich geworden, dass es im Ziel eine ganz breite Übereinstimmung im Hause gibt. Es ist wie bei manch anderer Debatte deutlich geworden, dass es Unterschiede – zum Teil nur sehr nuancierte Unterschiede – nur in Bezug auf den Weg gibt, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Letztlich hat sich nur eine Fraktion parteipolitisch sehr stark abgegrenzt. Aber ich glaube, dass auch diese Brücken noch geschlagen und die Missverständnisse hinsichtlich unserer Anträge, die als Gegenposition aufgebaut worden sind, ausgeräumt werden können.
Deshalb lautet meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns aus dem gemeinsamen Ziel jetzt auch einen gemeinsamen Weg machen. Jenseits dessen, was der Ältestenrat und die Präsidentin im Hinblick auf die Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte und der zugrunde liegenden Anträge festgelegt hat,
beantragen wir, bei Tagesordnungspunkt 2 und später auch beim Tagesordnungspunkt 6 noch einmal alles gemeinsam – die Anträge, die Entschließungsanträge und auch den eigentlich abschließend zu behandelnden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – in den zuständigen Fachausschuss zurückzuüberweisen mit der deutlichen Maßgabe, der deutlichen Aufforderung dieses Parlaments: Macht daraus eine gemeinsame Position.
Überwindet das wenige Trennende. – Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen – meine Bitte geht ausdrücklich an die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion –, können wir wirklich bundesweit Geschichte schreiben. Und dann würden wir eine Gemeinsamkeit, die gestern an anderen Punkten so stark in den Mittelpunkt gestellt worden ist, im Parlament von Nordrhein-Westfalen verwirklichen können.
Meine herzliche Bitte lautet also: keine Abstimmungen, sondern Überweisungen mit dem deutlich Auftrag, eine gemeinsame Position zu finden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Wir reden nicht zum ersten Mal über einen nicht völlig neuen Tatbestand, nämlich über eine Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die die Geschäftsordnung ändern möchte; Kollege Remmel hat das dargestellt.
Das einzig neue Argument, das ich bei der Begründung gehört habe, betraf die Mitarbeiterkapazitäten. Darüber haben wir in der Tat noch nie gesprochen. Das wird aber sicherlich noch an anderer Stelle zu erörtern sein.
Es ist richtig: Wir haben die Debatte hier und an anderer Stelle geführt. Wir haben sie geführt, nachdem das Landtagspräsidium völlig zu Recht festgestellt hat, dass das Recht in § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung als Individualrecht der einzelnen Abgeordneten auszulegen ist, das zwar durch die Vereinbarung der Fraktionen untereinander geregelt, aber nicht grundsätzlich ausgehebelt werden kann. Oder um es etwas populärer zu formulieren: Wenn ein Abgeordneter seine Rede nicht halten, sondern zu Protokoll geben möchte, kann ihn nichts und niemand daran hindern. – So ist diese Regelung auch völlig richtig ausgelegt.
Die Grünen begründen ihren Änderungsantrag im Schwerpunkt damit, dass die Zuprotokollgabe von Reden im Spannungsfeld zum Rederecht der Abgeordneten stehe. Das ist richtig. Daraus aber abzuleiten, dass das Rederecht damit quasi eine Redepflicht darstelle und deshalb die Zuprotokollgabe einer Rede unmöglich sei, halte ich zumindest für gewagt.
Genauso richtig führen die Grünen an, dass das Recht, das Wort zu ergreifen, zum verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten gehöre. Der herangezogene Artikel 38 des Grundgesetzes stellt allerdings klar, dass Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes nicht an Aufträge und Weisungen
gebunden, sondern lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Daraus lässt sich zwar ableiten, dass das Rederecht untrennbarer Bestandteil des Abgeordnetenstatus ist. Daraus lässt sich aber unserer Meinung nach nicht ableiten, in welcher Form dieses Rederecht wahrgenommen werden muss. Die Ableitung des Mündlichkeitsprinzips stellt damit aus unserer Sicht eine etwas unzulängliche Verkürzung dar.
Wesen einer Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es, gerade für Streit- und Konfliktfälle unmissverständliche, nicht zu interpretierende und eindeutige Regeln bereitzuhalten.
Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen daher eines wirklich triftigen und nachvollziehbaren Grundes. Ein solcher könnte darin liegen, dass die Ausnahme, die wir zu Beginn der Legislaturperiode in der Geschäftsordnung formuliert haben, Reden zu Protokoll geben zu können, in der Parlamentspraxis umgekehrt zur Regel gemacht worden wäre.
Ein Blick in die Realität des letzten und vorletzten Jahres macht allerdings sehr deutlich, dass das nicht der Fall war. Die Frage, ob das Problem, das angesprochen wird, überhaupt ein relevantes Problem ist, lässt sich wirklich und ganz einfach mit Nein beantworten.
Im letzten Jahr wurden insgesamt 19 Reden zu Protokoll gegeben. Davon stammten sieben von der Landesregierung, vier von der CDU-Fraktion, zwei von der FDP-Fraktion, drei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei von uns, der SPDFraktion.
Das heißt, nur zwölf Mal haben die Abgeordneten überhaupt von dieser Geschäftsordnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Zahl der gehaltenen Reden beträgt über 2.000 – Fragestunden schon ausgenommen. Wir reden im Moment also über ein Problem, das mit 0,95 % weniger als 1 % des plenaren Alltags und der plenaren Wirklichkeit abbildet. Damit ist das kein mengenmäßig relevantes Problem.
Wenn es das aber nicht ist, muss man sich fragen, worum es heute geht. Geht es um die alte Diskussion, dass Reden grundsätzlich frei gehalten werden sollen? Dann hätte man einen anderen Punkt wählen und eine andere Diskussion führen müssen.
Oder geht es darum, dass die Vereinbarung, die in der Tat zwischen den Fraktionen bestand, nicht mehr funktioniert und das Präsidium sie anders ausgelegt hat? Wir haben es miteinander besprochen. Aber auch dann müssten wir eine andere Art der Debatte führen.
Geht es gar darum, dass natürlich die Zuprotokollgabe einer Rede die Möglichkeit darstellt, Plenardebatten zu strukturieren und situativ zu reagieren?
Hat man sich also darüber geärgert, dass an dem einen oder anderen Plenartag von Abgeordneten insgesamt zwölf Mal der Versuch unternommen worden ist, die Plenardebatte zu verkürzen? Auch dann hätten wir eine andere Debatte führen müssen.
Man muss sich bei diesem Vorschlag die Frage gefallen lassen, was denn mit den Mitgliedern der Landesregierung ist, die kein Landtagsmandat haben. Sind sie auch an diese Norm der Landtagsabgeordneten gebunden? Muss es Ausnahmeregeln geben? Was macht man, wenn die Landesregierung für sich entscheidet, ihre Rede nicht zu halten?
Alles in allem gibt es also viele offene Fragen. Wenn es aber am Schluss darum geht, das zu tun, was Kollege Remmel angesprochen hat, nämlich verbindliche Vereinbarungen für den Fall zu finden und zu verabreden, dass Reden zu Protokoll gegeben werden sollen, sehen Sie uns ganz an Ihrer Seite.
Wir sprechen uns also gegen die Änderung der Geschäftsordnung an dieser Stelle aus. Denn wir möchten diese Möglichkeit beibehalten, sind aber sehr dafür, dass wir eine Anlage zur Geschäftsordnung entwickeln, in der wir die Spielregeln für die Zuprotokollgabe von Reden aufstellen und fest verankern.
Die Gefahr der Überschreitung von Redezeiten – ich habe es mitbekommen, Frau Präsidentin – sehen wir. Deshalb lautet meine Bitte: Lassen Sie uns die Geschäftsordnung an dieser Stelle so belassen, wie sie ist. Dem zweiten einvernehmlichen Änderungsantrag stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPD-Landtagsfraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Wir tun das nicht freudigen Herzens, sondern mit einer geballten Faust in der Tasche. Das ist ein Bild, das Sie aus der Verabschiedung im Jahr 2004 noch kennen, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion.
Den Rhein-Erft-Kreis hat Kollege Biesenbach zutreffend dargestellt. Natürlich gibt es die gesetzeserhebliche Abweichung. Natürlich gibt es einen Handlungsbedarf. Natürlich stimmen wir hier zu, weil diese Lösung vor Ort einvernehmlich entwickelt worden ist.
Für Aachen und Bonn haben wir Alternativen im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen und haben sie prüfen und bewerten lassen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass diese Alternativen genauso möglich gewesen wären, nehmen aber zur Kenntnis – weil wir es im Moment nicht verändern und verhindern können –, dass das politisch nicht gewollt ist.
Rüthen ist fast karnevalistisch und passt zum heutigen Abend. Wir weisen natürlich mit Abscheu von uns, dass der Vorschlag aus dem Jahr 2004 schlecht war. Nein, Rüthen wird heute politisch motiviert wieder dem anderen Wahlkreis zugeschlagen. Von daher können wir diese Veränderung überhaupt nicht nachvollziehen und überhaupt nicht mittragen.
Wir stimmen auch deshalb mit der geballten Faust in der Tasche zu, weil es – sehr ernsthaft gemeint – ein Wert an sich ist, wenn es einen breiten, über alle parteipolitischen Grenzen hinweg getragenen Kompromiss und einen Konsens gibt. Der Gesetzentwurf bildet auch das ab, was nicht in diesem Wahlkreisgesetz geregelt wird, sondern im Vorfeld eine Rolle gespielt und auch über die Medien verbreitet worden ist, nämlich Änderungen in ganz anderen Bereichen.
Ich bedanke mich ausdrücklich für den konstruktiven Arbeitsprozess im Vorfeld, der in Wahlkreisgesetzgebungsverfahren absolut üblich ist und dazu geführt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, dass unserer Fraktion die Zustimmung möglich geworden ist. Herzlichen Dank dafür, dass es nicht noch weiteren Änderungsbedarf gibt.
Wir stimmen zu …
2:53 Minuten habe ich noch, Herr Präsident, die ich aber nicht ausnutzen will.
Ich würde gerne mit einem Satz aus dem Hauptausschuss schließen, der mich erfreut und amüsiert hat. Ich glaube, er wird im Zusammenhang mit Wahlkreisgesetzen Parlamentsgeschichte schreiben: Die Faust ist dieselbe geblieben; allerdings ist die Tasche, in der sie geballt wird und in der sie geballt zur Zustimmung beiträgt, eine andere geworden. – In diesem Sinne handelt es sich um eine Zustimmung mit jener Faust in der Tasche. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Frau Thoben ihre Rede mit dem Appell an das Parlament beendet hat, sich nicht nur konstruktiv in den Prozess einzubringen, sondern auch später im Bundesrat zuzustimmen, da Herr Papke die Differenzen, die zwischen der Koalition bestehen, deutlich gemacht hat, das Konjunkturpaket II in wesentlichen Teilen noch einmal infrage gestellt hat und seine Strategie offengelegt hat sowie gleichzeitig die Haltung vertreten hat, keine Blockadehaltung im Hinblick auf die Zustimmung im Bundesrat einnehmen zu wollen, da Frau Freimuth dann aber auf die Zeit nach der Bundestagswahl verwiesen hat
ich habe noch ausreichend Redezeit; lassen Sie mich bitte herleiten – und da der Ministerpräsident rund ein Drittel seiner Redezeit dafür genutzt hat, sich mit der FDP auseinanderzusetzen, ihr noch einmal die zentralen Differenzen aus seiner Sicht erläutert hat und dafür geworben hat, dass sie wirklich wahrmachen soll, dass sie keine Blockadehaltung einnimmt, aber ebenfalls mit der Frage geendet hat, man wisse allerdings nicht, was das konkret bedeute, würden wir gerne wissen, was das konkret bedeutet.
Deshalb beziehe ich mich auf unseren Entschließungsantrag Drucksache 14/8307, konkret auf Punkt 3 des Beschlussteils, und beantrage diesbezüglich getrennte Abstimmung, damit für alle hier im Land deutlich wird, was es heißt, wenn die FDP keine Blockadehaltung einnimmt und die CDU darum bittet, dass man im Bundesrat zustimmt. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident! Frau Ministerin, ich will auch auf den Vermerk und auf die Namen zurückkommen. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie ganz am Anfang bei der Beantwortung der Ausgangsfrage dargestellt, dass bei den 20 Projekten und den neun Namen, die Sie, glaube ich, auch genannt haben, alle Namen handschriftlich neben den Projekten gestanden hätten. Ich möchte wissen, ob ich es richtig verstanden habe, dass alle Namen handschriftlich neben den Projekten stehen.
Ich habe noch mal eine Frage an die Landesregierung, also wahrscheinlich an den stellvertretenden Ministerpräsidenten. In seinem Hause ist ein Gespräch geführt worden. Meine Frage lautet, ob Frau Staatsanwältin Lichtinghagen auch in anderen Ministerien Gesprächswünsche geäußert hat, ohne dass Gespräche zustande gekommen sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 2005 haben wir in NordrheinWestfalen das fortschrittlichste, das transparenteste und auch das vorbildlichste Abgeordnetengesetz Deutschlands.
Vor drei Jahren haben wir einvernehmlich sämtliche steuerfreien Pauschalen abgeschafft und die staatliche Altersversorgung durch eine selbstfinanzierte eigenkapitalgedeckte Alterssicherung ersetzt. Damit haben wir im wahrsten Sinne des Wortes die bis dahin vorhandenen Privilegien der Abgeordneten abgeschafft. Im Gegenzug dazu wurde die Bruttogesamthöhe der Abgeordnetenentschädigung auf damals 9.500 € erhöht.
Die komplette Gleichstellung mit allen anderen Steuerbürgern in Deutschland hat bisher kein anderes Parlament unserer Republik nachvollzogen.
2005 haben wir viel Zustimmung und Bestätigung für diesen Schritt erfahren. Doch bei den beiden sehr maßvollen Erhöhungen, die wir für 2007 und 2008 beschlossen haben, musste man den Eindruck gewinnen, dass viele Bürgerinnen und Bürger diesen Schritt überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben. Die bekannten pauschalen und zum Teil diffamierenden Vorwürfe der willkürlichen Selbstbedienungsmentalität wurden wieder laut. Selbst bei Diätenerhöhungen anderer Parlamente erreichten uns in Nordrhein-Westfalen die ableh