Peter Biesenbach
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als es hieß, ich solle zu diesem Antrag reden, empfahl mir ein von mir geschätztes Mitglied dieses Landtages, die Rede auf ein Wort zu beschränken.
Ich will aber Herrn Sagel nicht die Ehre antun, seinetwegen gerügt zu werden. Denn das Wort begänne mit A, und es ist unschwer auch für ihn nachzuvollziehen, welches Wort damit gemeint ist.
Wer ihn hier erlebt hat, kann nur sagen: Die einzig richtige Antwort hat gerade Minister Laumann gegeben. Die Anträge von Herrn Sagel sind es in der Tat nicht wert, sich damit auseinanderzusetzen.
Wer eine Partei, die in 60 Jahren für die Bundesrepublik so viel geleistet hat wie die FDP, angefangen von Theodor Heuss bis zu Hans-Dietrich Genscher, als extremistisch darstellt, der kann hier nicht ernst genommen werden.
Ich sage das deshalb, weil ich damit zugleich auch Herrn Becker und Frau Löhrmann von den Grünen empfehlen möchte, ihre diesbezüglichen Äußerungen in der Debatte vom 11. März 2010 zurückzunehmen
und sich dafür in aller Deutlichkeit zu entschuldigen.
Ich habe auch eine Bitte an uns alle: Nehmen wir Herrn Sagel nicht ernst, und lassen wir uns nicht von ihm provozieren! Denn er möchte schlicht nur davon ablenken, dass es sich bei der Truppe, mit der er antritt, um eine Ansammlung von Chaoten und Extremisten handelt.
Jetzt mögen Sie fragen, wie ich dazu komme. Ganz einfach: Man braucht ja nur in die Papiere hineinzuschauen. Auf dem ersten Bundeskongress am 5. April 2008 beschlossen die Linken ein Programm. Und dort heißt es:
Als Sozialistinnen, als Kommunistinnen, als Anarchistinnen kämpfen wir für eine libertäre, klassenlose Gesellschaft. Die berühmten zwei Gräben Reform oder Revolution bilden für uns keinen Widerspruch. Wir streiten für einen grundsätzlichen Systemwechsel.
Das ist nachzulesen im Verfassungsschutzbericht und nicht aus den Fingern gesogen.
Sie betrachten auch das Parlament hier als nichts anderes als ein Instrument. In demselben Programm heißt es weiter: Wir wollen die Bühne des Parlamentarismus für uns nutzen. – Sie machen also Theater. Und mehr als Theater ist es nicht.
Sollten die Wählerinnen und Wähler in NordrheinWestfallen Sie trotzdem in diesen Landtag wählen: Ich denke, wir werden mit Ihnen fertig werden. Denn so viel Fantasie haben Sie nicht, um uns auf die Nerven zu gehen. Und wir sollten Ihnen auch nicht die Ehre geben, länger dazu zu reden, so wie KarlJosef Laumann es sehr deutlich gesagt hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis vor einigen Jahren schützte die Uniform den Polizeibeamten, der auf der Straße Dienst tat; denn Polizeibeamte genossen Respekt, das Wort „Dein Freund und Helfer“ war noch in aller Munde und auch akzeptiert.
Heute wird die Uniform innerhalb der Polizei zwar immer noch gerne getragen, aber sie ist zunehmend zu einem Gefahrenpunkt für die Gesundheit des Uniformträgers geworden; denn es gibt mittlerweile zu viele Menschen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen, die den Menschen in Uniform provozieren und ständig herausfinden wollen, wer der Stärkere ist. Der Endpunkt vieler Provokationen ist die Attacke auf den Uniformträger. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, insbesondere in den Ballungsräumen, wissen ganz genau, dass der tägliche Einsatz, vor allem an Wochenenden, nahezu ständig davon geprägt ist, die eigene Haut zu Markte zu tragen.
Fakt ist: Provokationen, Widerstand und gewalttätige Übergriffe gehören mehr und mehr zum Polizeialltag. Das gilt für bestimmte Fußballereignisse und für Versammlungslagen, aber leider auch für die Einsätze im täglichen Dienst. Auch aus vermeintlich unbedeutenden Anlässen eskaliert die Gewalt. Gruppensolidarisierung und Alkohol wirken hier wie ein Verstärker.
In diesem Zusammenhang wird häufig von einem hohen Grad an Respektlosigkeit, Nichtanerkennung staatlicher Gewalt sowie schwindenden Hemmschwellen bei der Anwendung von Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten berichtet. So haben beispielsweise die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit zahlenmäßig um 31 % zugenommen.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte berichten darüber hinaus immer häufiger davon, dass sie ohne jeden Anlass bespuckt oder verbal beleidigt werden. Den Ausdruck „All cops are bastards“ erleben wir bei fast allen Fußballspielen und auf der Straße. Gerade bei Beleidigungen lässt sich eine verstärkte Anzeigefreudigkeit auch durch jüngere Beamtinnen und Beamte feststellen, die aber zugleich oft resigniert berichten, ihnen würde immer wieder davon abgeraten, weil die Anzeigen erfolglos blieben.
Wir, die Koalitionsfraktionen, sind nicht bereit, dieses Verhalten gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten weiter hinzunehmen.
Wir – und damit Nordrhein-Westfalen wohl in seiner Mehrheit – stehen hinter unseren Beamtinnen und Beamten.
Wir haben bisher versucht, auf zwei Ebenen zu arbeiten. Hierbei ist zwischen der Erhöhung des passiven Schutzes und der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes zu unterscheiden.
Bei aller Kritik im Einzelnen lässt sich feststellen, dass die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung des passiven Schutzes geeignet sind, die Einsatzkräfte verlässlicher gegen Gewalteinwirkung zu schützen.
Angesichts des Ausmaßes, das Respektlosigkeit, Nichtanerkennung staatlicher Gewalt sowie die schwindenden Hemmschwellen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mittlerweile angenommen haben, erscheint es allerdings dringend geboten, den Schutz von Amtsträgern, Soldaten der Bundeswehr, Angehörigen des öffentlichen Dienstes und besonders Verpflichteten während der Ausübung ihres Dienstes zu verbessern.
Wir wollen, dass jeder Polizeibeamte, der in der Öffentlichkeit in seiner Uniform auftritt, auch strafrechtlich geschützt wird. Dies soll zum einen durch eine Verschärfung des § 113, zum anderen aber auch durch die Einführung eines neuen § 115 StGB mit der Überschrift „Tätlicher Angriff auf einen Amtsträger“, wie die GdP ihn vorschlägt und wie ihn das Justizministerium dankenswerterweise in einem hervorragenden Entwurf unterstützend zur Verfügung stellt, in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ausgearbeitet werden.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Unterstützung! Wir sehen das Ergebnis in dem Antrag, den wir heute zur Abstimmung stellen.
Der Entschließungsantrag der SPD, Herr Kollege Rudolph, ist Ausdruck des Versagens einer gesellschaftlichen Institution, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – allerdings der SPD und von niemand anderem. Denn das, was Sie sich hier gleich an
Halbwahrheiten, Verzerrungen und dreisten Unwahrheiten leisten, das ist schon ungeheuerlich und zeugt von der Hilflosigkeit, mit der Sie auch diesem Thema gegenüberstehen.
Sie können es einfach nicht ertragen, dass diese Landesregierung – selbst von den Gewerkschaften – für die engagierte Politik, die wir seit 2005 für unsere Polizei gemacht haben, gelobt wird.
CDU und FDP werden diesen Antrag heute verabschieden und deutlich machen, wie wir zu unseren Polizeibeamten stehen. Wir stellen sicher, dass dies auch in Zukunft geschieht und sie die Unterstützung erfahren, die ihnen gebührt.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein eigenartiges Schauspiel, das wir heute erleben.
Herr Römer, ohne Ihren Beitrag hätte ich mich gar nicht mehr melden müssen. Es ist schon ein Stück enormer Selbstverleugnung, nach den Beiträgen, die wir bisher gehört haben, so weiterzumachen, wie Sie es getan haben.
Es kann aber sein, dass Ihr Weltbild ohnehin gehalten werden muss und Sie nicht zuhören. Sie hätten dem Ministerpräsidenten lediglich zuhören müssen.
Frau Löhrmann und Herr Kuschke, die Rolle, die Sie heute gespielt haben, kann doch nur scheinheilig genannt werden.
Frau Löhrmann, Sie haben – ich bedauere, jetzt noch einmal Schärfe reinbringen zu müssen – im Hauptausschuss ein Lob von mir bekommen. Das habe ich fünf Minuten später bereut, als Sie vor der Kamera standen; denn da waren Sie nichts anderes als eine Giftspritze.
Das, was Sie einerseits hier, also seriös, darstellen, ist nichts als scheinheiliges Getue.
Haben Sie mal die Frage beantwortet, was die Grünen von der Energieindustrie bekommen? Haben Sie mal beantwortet, wie viele Anteile an den Landesverband Nordrhein-Westfalen fließen?
Haben Sie ein einziges Mal aufgelegt, wie es mit dem Sponsoring aussieht, das Ihr Bundesschatzmeister groß in Büchern vertritt?
Haben Sie mal mitgeteilt, was von der Bundesbahn möglicherweise hierhin geflossen ist? – Überhaupt nicht.
Herr Römer, was haben Sie gerade getan? – Sie haben nach wie vor Fragen gestellt, die längst beantwortet sind.
Mit Schreien kann ich auch verhindern, zuhören zu müssen.
Sie haben gesagt, die CDU habe eine Grenze überschritten. – Entschuldigung, Sie haben – ich zitiere Norbert Lammert – einen selten dämlichen Brief eines Mitarbeiters und einer Mitarbeiterin, von dem selbst der Generalsekretär sagt: „Wir kannten ihn nicht im Text“ …
Jetzt mögen Sie sagen: Wir glauben das alles nicht. – Na, prima. Sie müssen es doch nicht glauben. Die Frage ist doch, wie Sie damit umgehen. Sie sollten mal in die Kommentare der Zeitungen sehen, wo steht: Was ist denn verwerflicher – solch ein Brief oder die scheinheilige Empörung darüber? Selbst Ihr Herr Gabriel ist sich nicht zu schade, über den angeblichen Verstoß gegen den bürgerlichen Anstand zu wettern, aber beim Pfingsttreffen in Dresden dafür zu werben. Das ist der Punkt, über den wir reden sollten.
Nicht der Eindruck von irgendetwas ist verwerflich, sondern das politische Kalkül, das hinter den gespielten Empörungen steht.
Ich hätte mir gewünscht – ich habe mich eben umgesehen –, dass die Kölner Kollegen irgendwann einmal ein Wort darüber verloren hätten, was in Köln gerade geschieht, wo die Sorge besteht, dass der ganze Heumarkt demnächst zusammenfällt, weil sie sich haben beklauen lassen. Ist von den Verantwortlichen im Aufsichtsrat ein Wort dazu gehört worden? – Nein. Aber hier lachen Sie, wenn es nicht belegbare Vorwürfe gibt.
Lieber Herr Römer, die Medien haben fast alle Aussteller bei uns befragt. Nicht ein einziger hat das bestätigt, was Sie mit Ihrer flammenden Empörung wiederholen, was aber längst widerlegt ist. Das nehmen wir Ihnen übel. Das ist das Verwerfliche, das ist schäbig.
Wenn Sie meinen, wir sollten offenlegen, dann legen Sie doch mal offen, was in der Gewinn- und Verlustrechnung des „Vorwärts“ über die Treffen im Brandenburger Hof steht. Erhalten Sie etwa auch Anteile davon? Wie viele dieser Dinge sind denn moralisch überhöht?
Kein Wort davon, nicht einen einzigen Beleg haben Sie. Alles, was Sie hier machen, wäre nach der Rechtsordnung, hinter der wir alle gerne stehen, völlig unzulässig. In einem Verfahren, in dem es Regeln gäbe, könnte nicht ein einziger Ihrer Vorwürfe zugelassen werden. Sie haben nur das Glück, dass es in der Zeit gerade spannend war, etwas zu tun. Jetzt erkennen Sie, dass Sie nicht einen Beleg
haben. Hören Sie endlich auf, mit Dingen zu werfen, von denen Sie genau wissen, dass sie falsch sind. – Herr Jäger, holen Sie gar nicht erst Luft. Was dann herauskommt, das passt nicht.
Reden Sie nicht über solche Themen, von denen Sie ohnehin keine Ahnung haben. Sie können nur schreien, und das demonstrieren Sie. Hören Sie auf damit!
Hören Sie damit auf und machen Sie in diesem Land deutlich, dass Sie ein Mal in der Lage sind, zu einem Thema etwas zu sagen! Aber sobald Sie ein Thema anpacken, geht es verloren und auch noch daneben. Ein Thema – wir werden es heute noch besprechen – ist „Frau Kraft und Hartz IV“: Kaum in der Sache und schon daneben!
Was bleibt Ihnen übrig? Dazu zitiere ich Karl-Josef Laumann: In der Sache nichts, aber Dreck. – Und der fällt Ihnen auch noch aus den Fingern.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man kann es sehr kurz machen. Aber ich will mir trotzdem den Luxus gestatten, kurz etwas zum Antragsteller zu sagen. Zum Inhalt haben wir ja heute Morgen sehr ausführlich Stellung genommen.
Wir erleben mit dem Kollegen, der den Antrag gestellt hat, wiederholt jemanden, der folgendermaßen auftritt – Herr Sagel, jetzt werden Sie sich das einfach anhören müssen –: Sie zeigen hier das typische Verhalten, das strukturell just dem entspricht, das die NPD im Landtag in MecklenburgVorpommern immer vorgemacht hat.
Der Kollege Sagel hat es sich zum Grundsatz gemacht:
Erstens. Ich missachte das Parlament durch Beschimpfungen. – Ich habe mir mal die Mühe gemacht, mir die letzten elf Beiträge von Herrn Sagel anzuschauen.
Es gibt keine, in der nicht geschimpft wird. Aber es waren acht dabei, die anschließend gerügt werden mussten.
Das ist spitze.
Er nimmt die Arbeit in diesem Parlament überhaupt nicht ernst, denn er ist kaum da.
Er will viele Kolleginnen und Kollegen auch nicht überzeugen, denn er hält hier Fensterreden, indem er uns angreift und Ressentiments schürt. Das ist das Grundprinzip aller radikalen Parteien.
Herr Sagel, damit entsprechen Sie just dem Bild auch der Rechten und gerade der Rechten.
Inhaltlich muss man zu dem Antrag nichts sagen. Den lehnen wir ab. Aber das andere mussten Sie sich jetzt einfach einmal anhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen weist darauf hin, dass sich die gesetzgebende Gewalt das Ziel setzen müsse, gute und praktikable Gesetze zu erarbeiten. Ich denke, dass wir uns darin alle einig sind. Die Forderungen aber, lieber Herr Kollege Remmel, die Sie in Ihrem Antrag erheben, sind auch nach dem Ergebnis der Anhörung dabei nicht unbedingt hilfreich.
Sie fordern zum Beispiel, dass die Aufgabenstellung des wissenschaftlichen Dienstes um die Aufgaben der Gesetzentwurfserarbeitung und der Gesetzesfolgenabschätzung erweitert werden sollen. Wir meinen, dass diese Forderung überholt sei, und zwar deshalb, weil in der geltenden Dienst- und Geschäftsanweisung für den parlamentarischen Gutachterdienst bereits eine beratende, unterstützende und gutachterliche Tätigkeit – insbesondere bei der Wahrnehmung der Gesetzgebungs- und Budgetfunktion sowie der Gesetzesfolgenabschätzung – verankert ist.
Wir glauben auch nicht, dass das zielführend ist, weil die Gesetzesentwurfserarbeitung im Unterschied zur Gesetzgebungsberatung nicht nur einer formellen, sondern in erster Linie eine politischen Dimension entspricht und diese beinhaltet.
Eine Reihe von Experten hat ja in der Anhörung am 5. Februar auch darauf hingewiesen, dass es die vorrangige Aufgabe des Parlaments sei, die politischen Instrumente und die politischen Inhalte und Ziele eines Gesetzentwurfs zu diskutieren, während demgegenüber die Gewährleistung der gesetzgebungsfachlichen Aspekte weitgehend der Ministerialbürokratie obliege.
Aufseiten der Landesregierung gibt es darüber hinaus deutlich zahlreiche Maßnahmen, die die Gesetzgebung optimieren. Zwei will ich nennen: Mit Kabinettbeschluss vom 24. Oktober 2006 hat die Landesregierung die im Innenministerium angesiedelte Stabsstelle „Ressortübergreifende Normprüfung“ eingerichtet. Diese prüft bereits heute die Entwürfe aller Gesetze und Verordnungen der Landesregierung. Damit trägt sie maßgeblich zur Normenverschlankung, zur Verhinderung von Überregulierung und unnötiger Bürokratie sowie zur Erarbeitung wirksamer und verständlicher Normen bei.
Um die Gesetzesfolgenabschätzung zu optimieren, ist ferner unter Federführung des Innenministeriums eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Bessere Rechtsetzung in Nordrhein-Westfalen“ gebildet worden.
Wir meinen, das reiche aus, und werden deshalb – wie schon im Ausschuss – den Antrag der Grünen heute ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In meiner Fraktion war, als Herr Kollege Remmel sprach, die Frage deutlich vernehmlich, ob das der erste Siegener Beitrag zum Karneval war.
Liebe Frau Steffens, sonst müssten wir Sie doch ernsthaft fragen, wann Sie wach geworden sind.
Denn das heute ist nur der Versuch, noch etwas auf die Tagesordnung zu bringen, was Sie lange androhen. Im April kein Plenum – mein Gott, wie schlimm für dieses Land! Wenn aber das Plenum
Niveau haben soll, dann tun wir allen einen Gefallen damit, das nicht zu machen.
Ansonsten nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis,
dass Sie Zeit genug hatten, Herr Kollege Becker, einen normalen Antrag zu stellen, der heute hätte behandelt werden können. Nur, Sie haben es verschnarcht.
Es war ausreichend Zeit, vor der entsprechenden PG-Runde Ihren Antrag zu stellen. Heute sind Sie auch losgeworden, dass Sie im April gerne debattieren wollen. Auch prima.
Allerdings sollten Sie auch deutlich machen, dass wir gar keinen Grund mehr haben, darüber zu sprechen; denn Sie wissen genauso gut wie wir, dass ein ordnungsgemäßes Gesetzesverfahren etwa sechs Monate dauert. Die kriegen nicht einmal Sie rechnerisch zusammen.
Aber es fällt etwas ganz was anderes auf: Seit den Herbstferien begann Frau Löhrmann, richtig aktiv zu werden, und Sie machen immer mit. Es scheint sich bei den Grünen die Notwendigkeit zu manifestieren, permanent auf sich aufmerksam machen zu müssen. Das ist der Versuch, unter allen Umständen vorzukommen. Aber das ist kein Zeichen von Stärke, das ist ein Zeichen von Schwäche.
Wir haben keinen Grund, uns davon anstecken zu lassen.
Also halten wir fest: Sie hatten Zeit genug, einen normalen Antrag zu stellen. Der von Ihnen gestellte Eilantrag war schon verfristet, und nun haben Sie heute die Debatte, die Sie wollten. Wir werden Ihnen aber nicht den Gefallen tun. Andererseits nehmen wir gerne zur Kenntnis, dass Sie „Respekt vor Frau Thoben“ gesagt haben. Übertragen Sie den Respekt auf die ganze Landesregierung – sie leistet gute Arbeit –, und dann sind Sie in bester Gesellschaft.
Herr Präsident! Wir haben uns darauf verständigt, dass wir die Tagesordnung morgen früh um einen neuen Tagesordnungspunkt 4 ergänzen wollen. Das wird die dritte Lesung
sein. Dementsprechend werden wir die Rücküberweisung heute ablehnen.
Herr Präsident! Es geht kaum um Reaktionszeiten. Aber wenn Entschließungsanträge auf den Tisch gelegt werden, die wir nicht einmal lesen können,
und Sie dann zur Abstimmung übergehen, dann halten wir es für unpassend zu sagen, wir wären nicht flott.
Den Entschließungsantrag, der gerade verteilt ist, kennen die Kollegen noch nicht einmal. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es kommt nicht so oft vor, dass die Präsidentin und das gesamte Parlament seitens der Opposition ein Lob bekommen. Aber ich will mich diesem Lob gerne anschließen, Herr Kuschke.
Das Lob gilt der Präsidentin, dem Ministerpräsidenten und auch allen Fraktionen im Parlament; denn
mit der jetzt abgeschlossenen Parlamentsinformationsvereinbarung, die wir alle miteinander tragen, kommt eine rund 20 Jahre dauernde Diskussion zu einem guten Ende. Ich will noch einmal begrüßen, dass die vorliegende Vereinbarung von allen vier Fraktionen des Landtags unterstützt und getragen wird.
Auf die Einzelheiten brauche ich nicht einzugehen, jeder kennt den Text. Es wird Informationen über Gesetzentwürfe geben, sobald diese in die Verbandsanhörung gehen. Es wird eine rechtzeitige Information zu beabsichtigen Staatsverträgen oder Verwaltungsabkommen geben, wenn sie landespolitisch bedeutend sind. Die Landesregierung will und wird fortlaufend und frühzeitig über die im Bundesrat anstehenden Vorhaben informieren. Ähnliches gilt für die Angelegenheiten der EU.
Mit der getroffenen Vereinbarung kann sich das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus sehen lassen, auch wenn die Regelung keinen Gesetzescharakter hat. Sie ist aus Sicht meiner Fraktion eine sorgsam ausbalancierte Abwägung zwischen den Informationsbedürfnissen des Landtags und der nötigen Gestaltungsfreiheit der Landesregierung.
Der Abschluss der Vereinbarung durch einen Notenwechsel zwischen der Präsidentin des Landtags und dem Ministerpräsidenten reiht sich ein in eine Staatspraxis, die sich hier in Nordrhein-Westfalen bewährt hat.
Ich wünsche der Landesregierung, der Präsidentin und uns, dass die Vereinbarung mit dem Leben erfüllt wird, wie wir uns das vorstellen. Dann werden wir alle davon profitieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion nimmt Ihren Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Harald F. zur Kenntnis.
Allerdings sind wir – das sage ich deutlich – überrascht. Verehrte Antragsteller, es gilt einige Fragen zu beantworten: Warum jetzt? Warum so plötzlich? Warum so überfallartig?
Bis zum Ablauf der normalen Antragsfrist letzte Woche war Ihnen der Antrag nicht möglich. Dabei kennen Sie alle erdenklichen Fakten seit Monaten. Einen wirklich sachlichen Grund hat Ihr Antrag nicht. Aber wir wissen: Wir haben Wahlen vor uns. Sie haben keine Themen mehr, für die sich die Öffentlichkeit interessiert.
Also müssen Sie in die letzte Ecke Ihres leeren Ersatzteillagers greifen. Diese Ecke trägt das Schild: Klamauk. Sie verfahren frei nach dem Motto: Wenn wir schon sachlich nichts mehr liefern können und so von der Rolle sind wie die SPD, dann wollen wir zumindest mit Geschrei und Getöse auffallen. – Beispiele haben wir allein in dieser Plenarwoche schon mehrfach erlebt.
Ich erinnere an die gestrige Debatte zum zweiten Nachtragshaushalt,
als die Grünen erstaunlich leistungsfähig waren, Frau Löhrmann, einen Entschließungsantrag in
30 Minuten zu schaffen. Der war wahrscheinlich längst in der Pfanne. Aber Sie mussten den Klamauk machen.
Oder heute, als Sie sich in den absurden Vorwurf versteigen mussten, Frau Löhrmann, diese Landesregierung verletze Menschenrechte.
Herr Priggen, Ihnen geht es doch um nichts anderes als um reines Wahlkampfgetöse.
Ich komme zum Thema.
Erstens. Alle Ihre haltlosen Behauptungen, die Sie in Ihrem Antrag wiederfinden, sind bereits Ende des letzten Jahres in langen Sitzungen der Fachausschüsse von Umwelt und Justiz mehrfach und vollständig widerlegt worden. Von Ihren Vorwürfen ist damals schon nichts geblieben.
Sie wissen, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sich entscheidende und wichtige Akten bei der Staatsanwaltschaft befinden, die dem Ausschuss wer weiß wann, jedenfalls gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen.
Zahlreiche, als Zeugen infrage kommende Personen werden und können sich vor dem U-Ausschuss daher auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wie wollen Sie mit wem eigentlich arbeiten? Keine Akten und keine Zeugen, prima! Herr Jäger trinkt dann Kaffee. So lange können Sie im Ausschuss nicht ernsthaft arbeiten. Aber Sie wollen auch gar nicht ernsthaft arbeiten, denn das zeigen die Aufträge der Buchstaben b, c und d. Was Sie dort beantragen, ist juristisch-handwerklich wieder daneben. Denn es sind reine Ausforschungsanträge.
Ich will einmal deutlich machen, wie sinnlos die sind. Es wird ausgeführt: Der Ausschuss soll ergeben,
ob die Auskünfte … der Landesregierung gegenüber dem Landtag … dem Kenntnisstand der beteiligten Ressorts entsprochen haben.
Wissen Sie, wie albern das ist? Der banalste Grundsatz der Gruppendynamik heißt: Die Leistung einer Gruppe ist stets besser als die beste Leistung eines Einzelnen. Das Wissen eines Ressorts ist stets größer als das beste Wissen, das einer hat. Wenn Sie mich heute fragen, ob ich weiß, was meine Fraktion weiß, schaue ich Sie nur ganz erstaunt an. Denn da sitzen 89 leistungsfähige Köpfe.
Meinen Sie, das kann ein einziger wissen? – Absoluter Unsinn!
Wenn Sie noch einen weiteren Beweis haben wollen, wie unseriös der Antrag, das Vorhaben ist, dann liegt das am Zeitraum. Sie beschränken den Untersuchungszeitraum auf die Zeit seit der Regierungsübernahme und wollen aber großspurig in dem Antrag selbst alle Vorgänge und Abläufe klären, die zu der Entlassung geführt haben.
Unstreitig sind die Vorgänge und Abläufe bereits ab 2003 erfolgt, denn die Dinge gehören alle dazu. Zu den Gründen für die Kündigung gehörte das Einstellungsverfahren einer Frau D. Dort soll im Jahre 2003 manipuliert worden sein. Es waren falsche Dienstreiseabrechnungen vor 2005, es waren Vorwürfe, dass Wasserwirtschaftsinitiativen eine Rolle gespielt haben. Das war alles vor 2005.
Deswegen muss die Frage gestellt werden: Was haben die Grünen zu verbergen, wenn sie sich weigern, den Zeitraum darauf auszuweiten?
Wenn Sie aufklären wollen, Herr Kollege Remmel, hätten Sie keinen Grund, durch die zeitliche Beschränkung eine Sperre einzulegen. Sie amputieren sich selber und machen damit deutlich, dass der Ausschuss ad absurdum geführt wird.
Wir haben ein Interesse daran, dass wir vorwärtskommen wollen. Aus zeitlichen Gründen kann ich leider nicht mehr viel sagen. Wie bieten Ihnen an, morgen die Tagesordnung zu erweitern, morgen die Personen zu benennen, die den Ausschuss führen sollen, um ab morgen arbeitsfähig zu sein.
Dann liegt es an Ihnen, deutlich zu machen, ob Sie wirklich wollen. Wir sind bereit. Es wird sich ergeben, dass das alles nur Getöse ist, das Geld kostet und Ihnen nichts anderes bringt, als mit Dreck zu werfen.
Liebe Frau Kollegin Gödecke und lieber Kollege Remmel, was wir hier machen, ist doch nichts als ein politisches Schauspiel.
Ich will das mit wenigen Fakten belegen.
Erstens. Wenn Ihnen daran gelegen wäre, Zeit zu finden, darüber in Ruhe zu beraten, wie Sie vorgeben, hätte ein Anruf beim Kollegen Witzel oder mir ausgereicht.
Wir hätten sofort die Gespräche aufgenommen.
Der übliche Weg unter uns ist: Wenn jemand einen berechtigten Wunsch hat, setzt man sich in Kontakt. Bisher haben wir immer einen Weg gefunden, mit dem alle klarkommen konnten. Das macht deutlich: Hier geht es nicht um die Sache.
Zweitens. Alles, was in diesem Antrag steht, ist seit Tagen, wenn nicht seit Wochen allen bekannt. Neu ist wirklich nichts.
Drittens. Die angeblich rechtlich zu prüfende Frage, Herr Kollege Remmel, die Sie aufgeworfen haben, ist geprüft. Sie haben einen Vermerk der Landtagsverwaltung gefunden.
Liebe Frau Walsken, wenn Sie noch öfter brüllen, werde ich vielleicht doch ein paar Töne dazu sagen.
Zur rechtlichen Situation: Sie werden doch längst darüber nachgedacht haben – auch das gehört doch zu einer gescheiten Vorbereitung –, ob es passt oder nicht. Wir haben im Ältestenrat ausführlich darüber gesprochen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir geben heute rechtlich überhaupt keine Verpflichtung ab.
Wir bekunden eine Absicht, die mit der letzten Lesung zum Nachtragshaushalt verbindlich werden soll. Nichts anderes soll der Finanzminister weiterreichen. Wir sind in einem internen Verhältnis zwischen dem Land und der Aufsichtsbehörde. In diesem Verfahren geben wir eine Absichtserklärung ab – Sie haben es schriftlich –, die keinerlei rechtliche Bindung hat.
Jetzt von Verfassungsbruch oder von einer Gefahr für die Verfassung zu reden, macht wieder deutlich, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern um Nebelkerzen.
Wenn Sie eine Unterbrechung wollen, sagen Sie bitte, wie lange. Reicht eine halbe Stunde aus, damit Sie über etwas nachdenken können, was Sie alle längst schon kennen und zu dem Sie sich doch auch schon eine Meinung gebildet haben, die uns nicht fremd ist? Gegen eine halbe Stunde haben wir nichts. Wenn Sie 30 Minuten wollen, sind wir einverstanden. Dann können wir die Debatte hier führen.
Ich möchte eines vermeiden: dass hier im Raum der Eindruck entsteht, es könnte rechtlich wirklich ein Problem bestehen. Es gibt keins.
Herr Jäger, jetzt will ich nicht von Wahrnehmung reden.
In dem Antrag, den Sie gleich noch in Ruhe beraten werden, steht ausdrücklich, dass wir den Finanzminister auffordern, etwas zu unterzeichnen unter Haushaltsvorbehalt. Er gibt eine Absichtserklärung ab und sagt: Wirksam kann es aber erst werden, wenn der Haushalt verabschiedet ist. Die dritte und damit letzte Lesung bringt die Rechtsgrundlage, die er braucht, um die Wirksamkeit zu erzielen. Wir teilen nichts anderes mit, als wir vorhaben. Nichts anderes, keinerlei Verbindlichkeit! Das ist die Situation. Der Aufsichtsbehörde reicht die Absichtserklärung aus.
Wo da rechtliche Probleme liegen sollten, Herr Groth! Das wird auch jemand verstehen können, der nicht allzu viel juristische Praxis mitbringt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Diskussion um die Vergütung hat eine lange Tradition, auch im Landtag. Das war der Grund für uns alle, in der letzten Legislaturperiode ein neues Vergütungssystem einzuführen, das eine breite Zustimmung auch über Nordrhein-Westfalen hinaus gefunden hat.
Mir sei aber an dieser Stelle ein kleiner Exkurs gestattet. Die Hoffnung, unser neues Vergütungssystem schützte uns vor Fehlinterpretationen, vor Missverständnis oder vor bewussten Attacken, hat getrogen. Die gefühlten Erwartungen sind leider nicht erfüllt worden.
Deshalb haben wir uns Ende des vergangenen Jahres in einem zweiten Schritt entschlossen, noch mehr Transparenz und noch mehr Rationalität in das Verfahren zu bringen.
Wir haben das aus dem Wissen um unsere besondere Pflicht heraus getan, hier eine Begründung zu liefern, die nachvollziehbar ist, weil es um unsere eigene Vergütung geht und nicht um Leistungen an Dritte. Unter breiter öffentlicher Begleitung und Kritik haben wir am 6. Dezember letzten Jahres miteinander, im Einvernehmen aller Fraktionen, die neue Regelung geschaffen, die es heute ein klein wenig zu ändern gilt.
Ich stelle fest, dass auch aus der Diskussion erkennbar ist, dass viele Betrachter wie auch Vertreter
von Verbänden noch nicht nachvollzogen haben, dass die Höhe der Vergütung durch den Wegfall steuerfreier Pauschalen und durch kommode Altersvorsorge erkauft ist.
Ich weiß von vielen Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Landtag, dass sie mit dem neuen System real deutlich weniger Geld bekommen, als sie vorher hatten. Ich stelle weiterhin fest, dass der Zuwachs in zahlreichen anderen Parlamenten deutlich höher ausfällt als das, was wir jetzt für 2010 beschließen. Ich stelle fest, dass die Tarifverträge in der Regel höhere Abschlüsse enthielten als das, was wir jetzt beschließen wollen. Es bleibt weiterhin festzuhalten, dass wir nur nachvollziehen, was sich vorher im Alltagsleben vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger abgespielt hat. Ich stelle weiterhin fest, dass sowohl der aktuelle Rentenwert als auch die Regelleistungen für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II einbezogen wurden, und das auch unter den Aspekten der Gerechtigkeit, die damit verbunden sind.
Ich sage frank und frei, dass die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen bedauern, dass wir von der im Dezember letzten Jahres gefundenen Regelung jetzt schon wieder abweichen. Allerdings sind wir bereit, dem heutigen Vorschlag der Gesetzesänderung zuzustimmen, weil es Tradition in diesem Parlament ist, die Frage der Vergütung für uns alle in einem möglichst breiten Konsens zu entscheiden. Deswegen stimmen wir der gefundenen Lösung zu und werden empfehlen, am Freitag in der zweiten Lesung die Änderung nachzuvollziehen, unsere Änderung vorzunehmen und damit für dieses Jahr die Frage zu klären.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns hier mit einem Antrag, bei dem als Erstes die große Frage zu stellen ist: Was soll das? – Lieber Herr Kollege Remmel, das Ganze ist der Versuch, über Formalien wieder ein Thema ins Gespräch zu bringen, das längst erledigt ist. Salopp ausgedrückt, können Sie sich dieses Thema an den Hut stecken; denn es ist wirklich erledigt. Sie unternehmen den Versuch, aus einer leeren Flasche zu trinken. Die Flasche ist aber nun einmal leer. Sie haben auch keine Chance, dieses Thema neu einzubringen.
Dabei will ich nicht verhehlen, dass der Verkauf von Staatswald in den letzten beiden Legislaturperioden, solange ich den Überblick habe, das am intensivsten beratene Thema war. Die parlamentarische Beratung begann am 12. September 2007. Seitdem ist dieses Thema mindestens sechs Mal im Fachausschuss beraten worden. Wir haben es fünf Mal plenar behandelt. Es gab drei Anträge, eine Mündliche Anfrage und eine Anhörung. Wir hatten dieses Thema im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Unterausschuss „Landesbetriebe und Sondervermögen“. Die Landesregierung hat dem Landtag mittlerweile acht schriftliche Berichte dazu vorgelegt. Mehr ist weiß Gott nicht zu erwarten.
Die inhaltlichen Fragen haben wir auch endgültig erledigt, und zwar durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2009 in Verbindung mit der Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist das Zustimmungserfordernis ersetzt worden. In der Sachfrage, ob die Waldflächen veräußert werden können oder nicht, gibt es keine zu treffende Entscheidung mehr. Die Vertrauliche Vorlage 14/37 ist durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2009 erledigt.
Sie unternehmen gerade den untauglichen Versuch, dieses Thema mit juristischer Finesse noch einmal aufzuwärmen. Dazu haben Sie aber auch keine Rechtsgrundlage, die trägt. Damit erleiden Sie das gleiche Schicksal wie bei den Verfahren, die gestern in Münster verhandelt wurden.
In einem Brief äußert Herr Kollege Remmel Zweifel daran, dass die Formalie wirklich erfüllt ist, und stellt die Frage, wie ein Vorsehen der Veräußerung im Haushalt beschaffen sein muss, um eine Einwilligung des Parlaments entbehrlich zu machen.
Hier spielt § 62 Landeshaushaltsordnung eine Rolle – und auch § 64 Abs. 2. Dessen Voraussetzungen sind aber erfüllt. Sie haben mit Recht auf einen Aufsatz von Prof. Birk hingewiesen, nach dem das Parlament die Möglichkeit gehabt haben muss, sich über das Ob und das Wie des Verkaufs Gedanken zu machen. Ihr Schluss ist aber ein falscher; denn Sie meinen, um über den Nachtragshaushalt die Zustimmung zu ersetzen, müssten alle vertraglichen Finessen vorgelegen haben. Diese Auffassung vertritt außer den Antragstellern niemand. Es reicht völlig aus, wenn die konkrete Fläche, der Preis und gegebenenfalls der Käufer bekannt sind.
Würden Sie höhere Anforderungen stellen, wäre die Bestimmung des § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung überflüssig; denn erst im Laufe eines Haushaltsjahres werden die Vertragsverhandlungen geführt. Erst im Laufe eines Haushaltsjahres, beim Vollzug des Haushalts, wird über den Vertrag verhandelt und wird der Vertrag festgelegt.
Schon allein aufgrund dieses Konstrukts wird auch Nichtjuristen deutlich, dass der Gedanke, bei der Verabschiedung des Haushaltes müsse alles bekannt sein, nur falsch sein kann. – So weit zum Rechtstheoretischen.
Darüber hinaus haben Sie in diesem Fall aber auch alles gekannt; denn bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts am 1. April 2009 kannten Sie den Vertragsentwurf, in dem die Flächen sowie der Preis aufgeführt waren, und auch den Käufer.
Gleich werden wir von Ihnen hören, der Käufer habe sich geändert. – Nein, er hat sich nicht geändert. Käufer sollte immer die Bofrost-Stiftung sein. So bleibt es auch. Zwischendurch wurde familienintern allenfalls darüber nachgedacht, vielleicht noch jemand anderen dazuzunehmen und mit 6 % zu beteiligen. Selbst bei einer solchen Veränderung
reicht das aber aus, weil Sie sonst die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung rein teleologisch nicht mehr erfüllt bekommen.
Den Unterschied erkennen Sie auch bei den beiden Ansätzen von Dezember 2007 und von März 2009. Im Dezember 2007 gab es den ersten Gedanken. Damals stand nur der Erlös im Haushalt. Das hätte nicht ausgereicht. Am 1. April 2009 aber waren alle wichtigen Teile bekannt. Von daher ist es eigentlich unstreitig, dass die Erfordernisse erfüllt sind.
Es gibt in der Sache nichts mehr zu entscheiden. Es bleibt bei den Ausführungen im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt. Es bleibt auch bei der persönlichen Erklärung der Kolleginnen Fasse und von Boeselager und der Kollegen Pick und Seel.
Wenn wir den Antrag der Opposition heute ablehnen, dann ausdrücklich deshalb, um deutlich zu machen, dass dieser Antrag von der Geschäftsordnung her gar keiner ist. Er müsste eigentlich als unzulässig zurückgewiesen werden, weil es nichts mehr zu entscheiden gibt.
Es gilt das Motto: Sie dürfen eine andere Rechtsauffassung vertreten. Wir haben doch gestern erlebt, mit welch langen Gesichtern Sie aus Münster zurückgekommen sind.
Es ist doch das Schöne, dass Sie heute laut werden müssen, um überhaupt noch einen Satz zu sagen. Noch einmal: Rechtlich ist es falsch. Sie können heute so viel sagen, schimpfen und vortragen, wie Sie wollen: Wir werden das nachher deutlich feststellen.
Erstens. Wir werden den Antrag der Opposition zurückweisen, weil es sich allenfalls um eine Meinungsäußerung handelt, die das Gegenteil der Beschlussvorlage beinhaltet.
Zweitens. Wir werden die Beschlussvorlage des Haushalts- und Finanzausschusses annehmen und damit die Sache endgültig für erledigt erklären.
Frau Kollegin, ich bleibe beim selben Tatbestand: Können Sie sich daran erinnern, dass der Verkauf durch die damalige Vorgängerregierung nur deshalb unterblieben ist, weil sie den Kaufpreis nicht erzielen konnte?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung der Opposition zeigt, mit welcher Inszenierung Sie heute Nachmittag versuchen wollen, dieses Thema zu fahren.
Wer gerade die Kolleginnen Kraft und Löhrmann gehört hat, der hatte den Eindruck: Der Weltuntergang steht uns bevor,
und die Demokratie wird ab sofort abgeschafft.
Liebe Frau Löhrmann, liebe Frau Kraft,
kommen Sie sich bei der Art dieser Inszenierung nicht selbst albern vor?
Herr Körfges, ich weiß ja, dass Sie viel Theater wollen, und der Lärm ist dabei auch wichtig. Aber das Schöne an solchen Raketen ist immer: Silvester verpuffen sie alle.
Dann kommt die lange Zeit der Arbeit, und die müssen Sie noch leisten.
Hier ist von Frau Kollegin Kraft an den Kollegen Wüst gerade die Frage nach den Themen gestellt worden. Liebe Frau Kraft, ich habe keine Antwort von Ihnen gehört, die Sie ihm gegeben haben. Ich habe keinen Beleg gehört, dass all die Vorwürfe und Thesen, die Sie aufgestellt haben, wirklich begründet sind. Beweise, Belege haben wir keine.
Viel Lautstärke war da, aber mehr nicht.
Frau Präsidentin, da es der Opposition ohnehin schon schwerfällt, zuzuhören, würde ich meine Ausführungen ungern noch durch Fragen unterbrechen lassen. Vielleicht bin ich doch ein bisschen …
Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen fürchten gegenwärtig viele Menschen um ihre Arbeitsplätze, fürchten viele Familien um ein gesichertes Einkommen. Bei Wirtschaftsministerin Christa Thoben stehen Unternehmer Schlange, geben sich Firmeninhaber die Klinke in die Hand, um Arbeitsplätze mithilfe von Landesbürgschaften zu sichern.
Unser Arbeitsminister Karl-Josef Laumann …
Wir haben über die Sorgen der Menschen um ihre Arbeitsplätze gesprochen. Ich habe Christa Thoben als Zeugin berufen, was die Landesbürgschaften angeht.
Unser Arbeitsminister Karl-Josef Laumann kämpft in Berlin für eine effektive Arbeitsverwaltung und funktionierende Arbeitsgemeinschaften.
Frau Präsidentin, ich habe eine Bitte an Sie: dafür zu sorgen, dass ich die mir zustehende Redezeit gleich habe. Deswegen stoppen Sie bitte die Uhr! Ich habe Zeit. Heute Abend habe ich nichts weiter vor. Wir können gerne weitermachen. Schon in der Schule haben wir gelernt: Wer schreit, hat unrecht. – Viel Spaß! Sie sind recht laut.
Ich will doch auch weiter ausführen. Sie haben ja vielleicht nur die Sorge, hier ein Stück Wahrheit zu hören, die Ihnen nicht gefällt.
Diese Wahrheit erspare ich Ihnen aber nicht, Herr Jäger. Letztes Beispiel: Der Ministerpräsident fliegt nach Amerika, um die Arbeitsplätze bei Opel zu retten.
Und was ist Ihr Beitrag zu all diesen Themen? Dass Sie heute hier darüber lamentieren, ob ein Datum gefällt oder nicht! Ihnen fällt nichts Besseres ein als billige Parteipolemik.
Frau Kraft, ich kann Ihnen auch nicht den Vorwurf ersparen, dabei kräftig mitzumachen. Wenn Sie zitieren, sollten Sie nämlich auch vollständig zitieren. Sie haben eben aus der Gesetzesbegründung zitiert, aber leider nur bis zum letzten Absatz auf Seite 13. Im ersten Absatz auf Seite 14 oben steht ganz genau, dass wir keine Zusammenlegung von Bundestagswahl und Kommunalwahl wollen. Das ist also nichts Neues und von Anfang an bekannt gewesen. Nur: Lesen müssen Sie es.
Den Gipfel des Unverständnisses schafft bei dieser Debatte der Kollege Groschek, der zu der Frage des Wahltermins für einen Volksaufstand sorgen will. Herr Groschek, sind Sie sich der Maßlosigkeit einer solchen Aussage bewusst? Haben Sie kein Geschichtsverständnis?
Oder sind Sie da auch derart geschichtsvergessen? – Es hilft Ihnen überhaupt nicht.
Worum geht es denn? Wir wollten – und wollen es immer noch – aus wohlerwogenen Gründen Europa- und Kommunalwahl zusammenlegen. Diese Lösung wird übrigens – Kurt Beck lässt grüßen – in Rheinland-Pfalz begrüßt; nur von Ihnen nicht.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung nur für 2009 für unzulässig gehalten, weil ihm die Frist um einen Monat und 13 Tage zu lang ist. Mit diesem Urteil sind wir natürlich nicht zufrieden, weil wir die Wahltermine dann erst ab 2014 zusammenlegen können.
Dieses Urteil ist aber doch kein Grund für die Opposition, zu jubeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Demokratieprinzip wird hier in dem von Ihnen dargestellten Maße überhaupt nicht groß tangiert.
Denn erstens – Sie haben es selbst lesen können; es stand in den Zeitungen; das Fernsehen hat es berichtet – ist der Spruch mit dem denkbar knappsten Ergebnis gefasst worden, nämlich 4:3.
Zweitens – ich verbinde damit keine Schelte; es muss aber dargestellt werden – folgt das Gericht einer Mindermeinung. Wenn Sie sich das Ergebnis der Anhörung noch einmal ansehen
Herr Jäger, Lesen bildet; tun Sie es; schreien Sie erst dann! –, werden Sie feststellen, dass die große, mehr als überwiegende Zahl der Sachverständigen während der Anhörung das Gesetz für verfassungsgemäß gehalten hat.
Auf dieser Grundlage haben wir in der politischen Auseinandersetzung entschieden. Dass ein Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, gehört zu dem, was wir Demokratie nennen. Selbstverständlich akzeptieren wir den Richterspruch. Das Drama, das Sie daraus zu machen versuchen, kann aber keiner nachvollziehen.
Ich sage dazu lieber nichts, Herr Jäger, auch zu Ihnen nicht. Keine Zwischenfragen!
Frau Kraft, ich bin auch sicher, dass eine Vielzahl Ihrer kommunalen Mandatsträger Sie insgeheim dafür verflucht, dieses Urteil erstritten zu haben.
Auch Ihre kommunalen Mandatsträger hätten die Kommunalwahl gerne gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.
In diesem Zusammenhang gebührt der Landesregierung Dank dafür, dass sie noch am Tag der Urteilsverkündung den 30. August 2009 als neuen Wahltermin bekannt gegeben hat. Die Koalitionsfraktionen tragen ihn mit. Deswegen werden wir heute auch unseren Antrag …
Ich weiß gar nicht, von welchen Quellen Sie reden. Wenn Sie mich fragen, kann ich Ihnen sagen: Was Sie gerade vortragen, ist falsch.
Im Übrigen geht Ihr Vorwurf der Wahltrickserei wirklich völlig fehl. Jeder politisch Aktive weiß, dass man es mit Wahlterminen nie allen recht machen kann
und jede Partei den Termin an eigenen Optionen misst. Auch die Grünen und die Roten denken darüber nach, sonst hätten wir diese Debatte heute nicht. Jeder weiß auch genau, dass ein solcher Gedanke – was ist besser? – reine Spekulation ist. Das gilt ausnahmslos. Nicht Termine entscheiden über Sieg oder Niederlage, sondern die Kreuze der Wähler. Und die Menschen in diesem Land machen das Kreuz da, wo sie es für richtig halten,
egal, zu welchem Termin gewählt wird und welche Wahl ansteht. Und das Geschrei, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Gezetere, Frau Kraft, von der SPD
machen deutlich, welche Partei hier im Landtag sich vor einem gesonderten Wahltermin fürchten muss.
Allein die SPD hat Grund, sich vor jedem Wahlgang zu scheuen. Sie haben doch Angst, sich dem Wählervotum zu stellen.
Wir brauchen doch nur die letzten Ergebnisse zu nehmen. Gerade wurde die Westpol-Umfrage von Sonntag zitiert. Was macht sie denn deutlich?
Die CDU legt zu, sicher über 40 %. Die SPD nimmt ab, gerade 28 %. Prima. Wir freuen uns darüber, Sie nicht. Jürgen Rüttgers führt weit vor der Oppositionsführerin. Er gewinnt 8 % seit Oktober; Frau Kraft verliert auch seit Oktober. So.
Das ist doch die Situation, Frau Kraft. Ich habe bereits heute den 30. August vor Augen und sehe, wie viele Ihrer Ratskandidaten mit langem Gesicht vor den Wahllokalen stehen und sagen: Hätten wir doch bloß am 7. Juni gewählt! – Das ist die Situation.
Wir haben überhaupt keine Scheu, uns mit getrennten Wahlgängen getrennten Voten zu stellen. Sehen Sie sich einmal in den Kommunen um: Wer hat denn das Vertrauen? Wer stellt die überwiegende Zahl der Bürgermeister und Landräte? Wo ist die Mehrheit? Sie liegt nicht bei den Oppositionsfraktionen, sie liegt bei den Koalitionsfraktionen.
Herr Becker, auch wenn Sie jetzt entsetzt mit dem Kopf schütteln: Das bleibt auch so. Wir wollen, dass bei der Kommunalwahl kommunale Themen überwiegen,