Ralf-Norbert Bartelt
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die hessischen Krankenhäuser. Den Krankenhäusern in Hessen, die in Verbünden zusammenarbeiten, werden 21 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt, und durch Änderung des Stichtags, ab dem Einzelförderungen auf die Pauschalförderung angerechnet werden, kommen noch weitere Millionen Euro hinzu.
Wir können einfach nicht verstehen, warum Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Die zusätzlichen Mittel sind für die Krankenhäuser, und das kommt auch den Patientinnen und Patienten zugute.
Wir brauchen von Ihnen nicht wachgeküsst zu werden.
Diese Koalition hat über die ganze Legislaturperiode hinweg die Krankenhäuser gefördert. Die Krankenhäuser lagen uns am Herzen. Das haben wir auch mit der Zuweisung finanzieller Mittel zum Ausdruck gebracht. Jedes Jahr wurden die Investitionszuschussmittel erhöht. Wir haben vor der Umstellung von der Einzelförderung auf die Pauschalförderung zusätzliche Mittel durch ein eigenes Programm eingesetzt. Die Umstellung auf die Pauschalförderung selbst kommt den Krankenhäusern zugute, weil sie schneller und in eigener Verantwortung investieren können. Hinzu kommt jetzt eine zusätzliche Förderung für Verbundstrukturen. Das heißt, wir versuchen kontinuierlich, jedes Jahr, zusätzlich etwas für die Krankenhäuser zu tun, und wir werden diesen Weg in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.
Das Gleiche gilt für die Pflege. Hier gilt es, mit dem Bund zusammenzuarbeiten. Wir mischen uns gerne in die Diskussion auf der Bundesebene ein, und wir haben hier auch
schon sehr viel erreicht. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es Mindeststandards in Abhängigkeit von den einzelnen Fachdisziplinen, und Bundesminister Spahn hat für 2020 eine generelle Regelung angekündigt. Wir haben auch durchgesetzt, dass die Landesbasisfallwerte und ihre Dynamik nicht mehr an die allgemeinen Lebenshaltungskosten, sondern an die Personalkosten angepasst werden. Die DiG für Pflege werden herausgenommen, was für die Kosten der Pflege eine weitere Dynamik in Gang setzt. Das heißt, der Bund und das Land arbeiten mit den Kommunen zusammen.
Die Träger der Krankenhäuser sind bei dieser Landesregierung, bei Sozial- und Gesundheitsminister Stefan Grüttner in wirklich guten Händen. Wir haben noch viel vor und werden unsere Politik in der nächsten Wahlperiode fortsetzen.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes stärkt Verbünde von Kliniken. Durch Verbünde werden wohnortnahe Notfall- und Basisversorgung gesichert und die Qualität von spezialisierter stationärer Medizin erhöht.
Im eingebrachten Gesetzentwurf werden den Kliniken, die Verbünde gebildet haben, 21 Millionen € zusätzlich im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt durch Wegfall der Anrechnung von Einzelförderung vor 2016 auf die Pauschalförderung nach der Umstellung in diesem Jahr.
In der Anhörung und in zahlreichen Gesprächen mit Krankenhäusern haben wir nun erfahren, dass einige Einrichtungen kurz vor dem ursprünglichen Stichtag, dem 31. Dezember 1999, Verbünde gegründet haben oder einem Verbund beigetreten sind. Durch den jetzt eingebrachten Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf werden diese Häuser in die Förderung mit einbezogen.
Technisch geschieht dies durch den geänderten Gesetzestext in § 22 Abs. 5:
Satz 1
gemeint ist die Anrechnung –
gilt nicht für Krankenhäuser, … die sich nach dem 31. Dezember 1993 mit einem oder mehreren Krankenhäusern zu einem gemeinsamen Krankenhaus oder einem Verbund zusammengeschlossen haben oder einem bestehenden Verbund beigetreten sind …
Was sich nun hier so verwaltungsmäßig anhört, bedeutet für einige Kliniken ein Plus von mehreren Millionen Euro. Es sind beispielsweise Häuser in der Trägerschaft der Caritas oder Häuser im Main-Kinzig-Kreis.
Es ist richtig, dass auch die Häuser zusätzlich gefördert werden, die sehr frühzeitig erkannt haben, dass die Zukunft in Verbünden liegt.
Wir denken hier nicht nur an die ökonomischen Vorteile, sondern in allererster Linie an die Versorgungsqualität entsprechend den Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften. Natürlich ist die Festlegung eines Stichtages selten objektivierbar. Wir haben uns hier an dem Abschreibungszeitraum geförderter Krankenhausimmobilien orientiert. Von heute 25 Jahre zurückgerechnet, ist dies Ende 1993. Für den fachlichen Rat und die Formulierungshilfe bedanken sich die Regierungsfraktionen beim Sozialministerium.
Im Rahmen dieses Änderungsantrags werden Verbundbildungen über Kreisgrenzen bzw. über die Grenzen kreisfreier Städte hinaus gefördert. Die Aspekte der sektorenübergreifenden Versorgung und Gesundheitskonferenzen haben wir hier bereits in der ersten Lesung ausführlich dargelegt.
Das Anstreben einer geschlechterparitätischen Besetzung der Gesundheitskonferenzen ist Bestandteil dieses Änderungsantrags. Er orientiert sich an anderen Gesetzen und berührt nicht die Rechte von entsendenden Organisationen. Die Regierungsfraktionen haben insbesondere hier das Ziel aufgenommen, weil Pflege und ärztliche Dienstleistungen ganz überwiegend von Frauen durchgeführt werden.
Einige wenige Anmerkungen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Wir sind uns im Ziel durchaus einig, Personalschlüssel in der Pflege in den Krankenhäusern einzuführen. Den Weg über eine Rechtsverordnung auf Landesebene halten wir aber zumindest für problematisch. Sie wissen, dass am 01.01.2019 auf Bundesebene durch Gesetz Personalschlüssel für ausgewählte Bereiche vorgeschrieben werden. Dies sind insbesondere Intensivstationen und die Geriatrie. Darüber hinaus hat Bundesgesundheitsminister Spahn für 2020 für alle Bereiche Mindestpersonalausstattung in der Pflege per Gesetz angekündigt. Die Diskussion bzw. Erfahrungen sollten zunächst einmal ausgewertet werden, bevor sich die Frage stellt, ein Landesgesetz oder eine Verordnung auf Landesebene anzustreben. Zudem ist die Frage zu klären, ob ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung Konnexität auslösen würde, zumindest bei kommunalen Trägern.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags verbessert weiter die Finanzausstattung der Krankenhäuser in Hessen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen können eine gute Bilanz vorweisen. In Stichpunkten sei erinnert: kontinuierliche Steigerung der Investitionszuschüsse, Sonderprogramm vor der Umstellung von der Einzelförderung auf die Pauschalförderung. Einführung der Pauschalförderung, wodurch die Krankenhäuser schneller und bedarfsgerechter investieren können,
und jetzt die Sonderförderung für die Krankenhäuser, die in Verbünden zusammenarbeiten.
Im Vergleich der Bundesländer liegt Hessen bei den Krankenhausinvestitionen immer in der Spitzengruppe, bei den Flächenländern zusammen mit Baden-Württemberg und Bayern immer unter den ersten drei. Das sind die Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Wir werden diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. Wir wissen, dass wegen des medizinischen Fortschritts, des demographischen Wandels und der Strukturveränderung weiterhin ein hoher Investitionsbedarf vorhanden ist bzw. entstehen wird. Dieser Gesetzentwurf ist eine wirksame Unterstützung für unsere Krankenhäuser in Hessen. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum ist die wichtigste Herausforderung in der Gesundheitspolitik.
Landesregierung und Regierungsfraktionen setzten und setzen hier einen Schwerpunkt. Wir sind der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie das zum Thema der Aktuellen Stun
de gemacht hat. Wir können so unsere Aktivitäten in dieser Wahlperiode noch einmal darlegen. Wir können darüber hinaus mit Freude feststellen, dass die Ankündigung unseres Ministerpräsidenten auf dem kürzlich stattgefundenen Landesparteitag, bei der Vergabe der Studienplätze in der Medizin eine Landarztquote einzuführen, offenbar auch von der SPD-Opposition unterstützt wird.
Ich möchte zuerst unsere Maßnahmen für die ärztliche Versorgung auf dem Land zusammenfassen. Sie haben das zwar zum Thema gemacht, haben aber über die spezifischen Probleme und die Lösungsansätze zur Behebung des Mangels der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum eigentlich gar nichts gesagt. Das haben wir gemacht: finanzielle Zuschüsse bis zu 60.000 € bei Neugründung oder Übernahme einer Praxis in einem unterversorgten Gebiet. Frau Schott, das war ein Gemeinschaftswerk vom Land, der KV und den gesetzlichen Krankenkassen.
Es geht weiter: Zahlungen an Studierende, die ihre Pflichtpraktika – Famulaturen – auf dem Land absolvieren; Stärkung der Allgemeinmedizin an den Lehrstühlen der Universitäten in Frankfurt und Marburg; Umsetzung der Verkleinerung der Zulassungsbezirke, um eine Zentralisierung bei Praxisübergaben zu verhindern. Frau Dr. Sommer, alles, was Sie gefordert haben, haben wir schon längst gemacht. Im letzten Doppelhaushalt haben wir Mittel zur Unterstützung von medizinischen Versorgungszentren dort eingesetzt, wo es zu wenige Praxen gibt. Zudem gibt es eine Finanzierung von Gemeindeschwestern, die die Qualität der Versorgung durch Betreuung erhöhen. Außerdem gibt es einen Anschub für die Telemedizin, die besonders den Patienten im ländlichen Raum nutzt.
Meine Damen und Herren, der „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf Bundesebene zur Verbesserung der Qualität des Medizinstudiums dient besonders dem ländlichen Raum. Drei Punkte werden verbessert: Im letzten Jahr des Studiums, dem sogenannten praktischen Jahr, wird ein Ausbildungsteil in einer Praxis obligatorisch, sodass eine Bindungswirkung eintreten kann. Die Allgemeinmedizin wird Prüfungsfach. Der wichtigste Punkt ist, dass die Bundesländer, unabhängig vom Numerus clausus, bis zu 10 % der Studienplätze an Bewerber vergeben können, die sich verpflichten, auf dem Land zehn Jahre ärztlich tätig zu werden.
Hessen wird, wie die meisten Bundesländer, diese Landarztquote auch umsetzen.
Dass Sie sagen, der Sozial- und Gesundheitsminister stehe dem ablehnend gegenüber, ist schlichtweg falsch. Das Gesetz musste erst einmal vom Bund geschaffen werden, damit wir seriöse Überlegungen anstellen konnten. Der Ministerpräsident hat das Ergebnis des Entscheidungsprozesses bekannt gegeben. Wir gehen jetzt an die Umsetzung dieser Landarztquote. So wird es gemacht.
Diese Landarztquote ist ein Baustein, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig sicherzustellen. Wir werden geeignete Auswahlkriterien entwickeln und versuchen, die Studierenden schon im Studium an den ländlichen Raum zu binden.
Meine Damen und Herren, die Qualität der ärztlichen Behandlung darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Jemand, der auf dem Land wohnt, muss genauso gut behandelt werden wie jemand, der in der Innenstadt einer Großstadt wohnt. – Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bringe den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hiermit ein. Die eingebrachte Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes stärkt die Qualität der stationären medizinischen Versorgung. Verbünde von Krankenhäusern und sektorenübergreifende Medizin werden gefördert. Krankenhausverbünde sichern die wohnortnahe Basis- und Notfallversorgung und erhöhen die Qualität der spezialisierten Versorgung. In einem Verbund haben die einzelnen Kliniken ihre fachspezifischen Schwerpunkte. Hier können auch größere Investitionen vorgenommen werden. Die von den Fachgesellschaften vorgeschlagenen Behandlungszahlen können erreicht werden, um Qualität und vor allem Sicherheit für die Patienten zu garantieren.
Durch die Umstellung von der Einzelförderung zur Pauschalförderung der Investitionen in die Krankenhäuser im Jahre 2016 wurden bereits Anreize zu Verbünden gegeben. Die Pauschalförderungen können innerhalb der Verbünde eingesetzt werden. Es gab natürlich Abschläge von der Pauschale für diejenigen Häuser, die kurz zuvor noch eine zum Teil hohe Einzelförderung erhalten hatten. So entstand eben auch die Konstellation, bei der zwei Häuser in einer Verbindung schlechter gestellt würden im Vergleich zur Fortsetzung als Einzelkliniken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Partner noch eine hohe Einzelförderung vom Land erhielt und der andere Partner über Jahre keine Einzelförderung beantragt hat. Genau dies wird jetzt geändert. Im neuen § 22 HKHG heißt es jetzt:
Satz 1 [d. h. die Anrechnung der Einzelförderung auf die Pauschalförderung] gilt nicht für Krankenhäuser, … die sich nach dem 31. Dezember 1999 mit einem oder mehreren Krankenhäusern zu einem gemeinsamen Krankenhaus oder einem Verbund zusammengeschlossen haben oder einem bestehenden Verbund beigetreten sind …
Der Wegfall der Anrechnung bedingt einen zusätzlichen Förderbedarf von 21 Millionen €, d. h., durch diese Gesetzesänderung kommen den Krankenhäusern 21 Millionen € mehr zugute. Das ist im Doppelhaushalt 2018/2019 bereits eingeplant, also seriös finanziert.
Diese Neuregelung der Krankenhausfinanzierung des Landes wird mit Sicherheit die Bildung von Verbünden fördern. Die kaufmännischen Leitungen der Kliniken werden neue Berechnungen durchführen, insbesondere dann, wenn man das vorher überlegt hat, sich aber dann doch nicht zu einem Verbund entschlossen hat.
Von daher ist es ein Beitrag zur Qualität und entspricht auch den Anliegen der Patienten. Mindestzahlen bei Eingriffen sind wegen der Patientensicherheit notwendig – nicht aus ökonomischen Gründen, sondern es sollten ausreichende Erfahrungen vorliegen, Komplikationen zu beherrschen. Patienten wählen bei geplanten Therapien Krankenhäuser aus, die einen hohen Standard anbieten.
Der zweite wichtige Punkt der Gesetzesänderung: Die Teilnehmer der bisherigen Krankenhauskonferenzen waren die Krankenhausträger und die gesetzlichen Krankenkassen. Sie befassten sich vornehmlich mit der Krankenhausplanung. Aufgabenbereich und Teilnehmer werden durch die Gesetzesänderung den neuen Entwicklungen in der Medizin angepasst. Weitere Teilnehmer der, so heißen sie jetzt, regionalen Gesundheitskonferenzen sind die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der Kommunalen Spitzenverbände, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer und Pflege- und Patientenvertreter.
Die Themen sind jetzt nicht nur Krankenhausplanung, sondern sektorenübergreifende Versorgung in der ambulanten und der stationären Medizin. Es ist also die Verbindung der ambulanten und stationären Medizin und auch der Pflege.
In der wichtigen Behandlungskette – Notfallmedizin, stationäre Betreuung, Anschlussheilbehandlung, ambulante Versorgung mit Pflege – werden die Grenzen zwischen ambulant und stationär immer weiter aufgehoben. Analyse und Behebung von defizitärer Versorgung, z. B. und vor allem im ländlichen Raum, sind ausdrücklich Gegenstände der regionalen Gesundheitskonferenzen. So können in der Praxis etwa die Bildung von Versorgungsnetzen, die Gründung von medizinischen Versorgungszentren und die Einrichtung von Portalpraxen an Krankenhäusern zur Sicherung der Notfallmedizin erörtert werden.
So hat also der zunächst sehr technisch erscheinende Gesetzesvorschlag doch Auswirkung auf Sicherung und Qualität einer guten Medizin. Wir sehen deshalb den Ausschussberatungen mit Interesse entgegen und sind sicher, dass wir dadurch einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten können. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der eben erfolgten Geschäftsordnungsdebatte: Es bleibt dabei, es ist ein Tag der Freude, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden.
Für alle Eltern, die kleine Kinder haben, ist der 1. August ein guter Tag. Die drei Lesungen im Landtag und die Anhörung haben dies eindrucksvoll bestätigt. Der Besuch des Kindergartens wird für sechs Stunden täglich beitragsfrei.
Alle Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten schicken, sparen 5.000 €.
In drei Jahren, und zwar alle Eltern; denn auch diejenigen, die ihre Kinder in die U-3-Betreuung schicken, werden ihre Kinder einmal in die Ü-3-Betreuung schicken. Alle Eltern sparen 5.000 €, um das einmal rechnerisch klarzustellen.
Die meisten Kindergärten werden weitere Stunden beitragsfrei stellen. Um noch einmal auf die Rechnung einzugehen: Alle Eltern sparen 5.000 €. Bisher sparten sie durch die Förderung des Landes 1.500 €,
jetzt sparen sie 5.000 €. Es bleibt dabei, alle Eltern sparen 5.000 €. Sie können es rechnen, wie Sie wollen.
Die meisten Kindergärten werden weitere Stunden beitragsfrei stellen. Die Landeszuschüsse ermöglichen das. Warum? – Die Zuschüsse werden pro Wohnsitzkind bezahlt. Sie erfolgen auch für die 7 % Kinder, die keinen Kindergarten besuchen. Das kommt also noch on top. Die Zuschüsse erfolgen auch für Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen und für die das Jugendamt die Elternbeiträge übernimmt. In Großstädten sind das mindestens 10 %. Sie erfolgen auch für das zweite Kind, für das meist deutlich niedrigere Beiträge erhoben werden.
In sehr vielen Städten lag der Elternbeitrag bislang bei 135 €. Real wird also für den besuchten Kindergartenplatz noch mehr als die 135,60 € gezahlt, schätzungsweise 160 bis 180 €. In sehr vielen Städten lag der Elternbeitrag unter 135,60 €. Wir haben das in der zweiten Lesung diskutiert: Frankfurt, Gießen, Rüsselsheim, aber auch viele kleinere Städte gehören dazu. Deshalb bedankte sich auch der Oberbürgermeister Feldmann bei der Landesregierung.
Er sagte, die Zuschüsse reichten aus, um den Kindergartenbesuch für alle Stunden beitragsfrei zu stellen. – Die Landeszuschüsse reichen aus, es werden keine Mittel aus dem städtischen Haushalt benötigt. Das ist doch etwas.
Nun zur Qualität der Betreuung. Die Qualitätspauschale wird durch unser Gesetz schrittweise verdreifacht. Die Verwendung erfolgt flexibel. Wir vertrauen den Einrichtungen. Wir sehen aber auch eine Qualitätssteigerung durch die vermehrte Verfügbarkeit von Mitteln für die Eltern. Wer 5.000 € mehr im Budget hat, hat mehr Möglichkeiten, in die frühkindliche Bildung zu investieren. Wir vertrauen den Eltern, dass sie das Geld sinnvoll verwenden.
Niemand hat in der Debatte oder der Anhörung eine Beitragsfreiheit abgelehnt – ja, vielleicht die FDP. Die Kritik beschränkte sich im Wesentlichen auf zwei Punkte. Die
Oppositionsfraktionen sagten, man müsse eigentlich noch viel mehr machen. Das ist das Recht der Opposition. Das gönnen wir Ihnen. Die SPD hat gesagt: Die Idee mit der Beitragsfreiheit hatten wir eigentlich schon vorher.
Das gönnen wir Ihnen auch. – Wir machen uns erst Gedanken, wie Gelder zu verwenden sind, wenn wir sie haben.
Deshalb kam unsere Entscheidung für Beitragsfreiheit vielleicht etwas später.
Aber das sei Ihnen auch gegönnt. Wir können mit der Kritik leben.
Auf jeden Fall freuen wir uns heute mit den Eltern, die durch die Befreiung von den Elternbeiträgen eine erhebliche Entlastung ihres privaten Haushalts haben. Wir freuen uns mit ihnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Noch einmal eine ganz kurze Replik zu den Anmerkungen von Herrn Kollegen Merz: Wenn die Bürgerinnen und Bürger am 28. Oktober die Beitragsbefreiung noch ausreichend würdigen und wenn sie entscheiden, ob sie das gut finden, dass die Elternbeiträge abgeschafft wurden, oder ob sie das nicht gut finden, und daran denken, wer das gemacht hat – die schwarz-grüne Landesregierung –, dann können wir eigentlich den Wahlen sehr optimistisch entgegensehen.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Da hat sich der Sachverhalt in den letzten zwei Tagen natürlich nicht wesentlich geändert. Wir bleiben dabei: Dieses Gesetz ist schlichtweg nicht finanzierbar. Wenn man sagt, da geht es um über 1 Milliarde €, dann ist das auf jeden Fall richtig, ohne sich auf einen genauen Betrag festlegen zu müssen. Es ist ein Betrag von mehr als 1 Milliarde €, und das ist eben nicht finanzierbar. Es bleiben einfach leere Versprechungen.
Darüber hinaus halten wir es auch für systematisch falsch, dass man sagt: Wir werden nicht den Kommunen eine Pauschale geben, sondern wir werden alle Kosten übernehmen, genauer gesagt, 82,5 % der Personalkosten. – Das halten wir vom Ansatz her für falsch, weil es dazu führen würde, dass das unkalkulierbar wäre und dass dann über kurz oder lang in die Gestaltungsfreiheit der Einrichtungen eingegriffen werden müsste.
Insofern halten wir unseren Gesetzentwurf, der eben verabschiedet worden ist, für den deutlich besseren. Die Opposition hat in der Sache auch gar keine Gegenargumente vorgetragen. Es wurde erst in der Geschäftsordnungsdebatte diskutiert, welcher Gesetzentwurf zuerst diskutiert werden sollte – ein ganz wichtiger Punkt. Dann sind Sie sehr breit auf die Historie eingegangen, wer was einmal gesagt hat, als die Voraussetzungen durch den Spielraum im Rahmen des Länderfinanzausgleichs noch gar nicht da waren. Da haben Sie sehr lange zitiert. Aber Sie haben hier nicht gesagt, dass Sie die Beitragsfreiheit nicht wollen. Das haben Sie nicht gesagt.
Im Grunde genommen halten Sie es ja auch für richtig. Ich will jetzt nicht noch einmal Herrn Oberbürgermeister Feldmann zitieren.
Aber im Grunde genommen halten Sie es ja auch für richtig.
Das sieht man auch daran, dass wirklich alle Kommunen des Landes Hessen, einschließlich der sozialdemokratisch regierten Kommunen, hier mitmachen werden. Auch die finden das also gut.
Insofern würde ich sagen: Wir freuen uns über das verabschiedete Gesetz von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN und werden Ihren Gesetzentwurf erst einmal zu den Akten legen. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD enthält eine fast vollständige Zusammenfassung aller Wünsche der Träger, der Eltern und der Fachkräfte an das Land, die die Kindergärten und Krippen betreffen.
Sie alle sind irgendwie verständlich und nachvollziehbar. Wer wollte den Eltern, die ihr Kinder in die U-3-Betreuung schicken, nicht die Beitragsfreiheit gönnen? Wer hätte nicht Verständnis für die Träger, wenn sie sich freuen, falls das Land fast alle Personalkosten übernimmt?
Daher war es nicht gerade überraschend, dass dieser Gesetzentwurf in der Anhörung durchaus auf Sympathie gestoßen ist. Insofern komme ich Ihnen nahe, dass ich doch sehr freundlich mit meiner Kritik bin.
Er hat aber nur einen ganz wesentlichen Nachteil: Er ist nicht umsetzbar, weil er nicht finanziert werden kann.
Damit wir uns jetzt nicht weiter um Zahlen streiten, nehme ich einfach die Zahlen, die Sie selbst genannt haben. Sie selbst haben die Kosten für Ihren Gesetzentwurf auf 720 Millionen € berechnet.
Sie selbst haben im Haushalt noch zusätzliche Mittel in Höhe von 310 Millionen € gefordert.
Das sind Ihre eigenen Zahlen. – Aber woher kommen die Gelder? Darauf haben Sie jetzt keine Antwort.
Die Kostenexplosion würde aber erst 2020 erfolgen, wenn Sie 82 % der Personalkosten respektive zwei Drittel der Betriebskosten uneingeschränkt vom Land finanzieren lassen wollen. Die entsprechende Steigerung ist jetzt noch gar nicht absehbar. Aber ob es am Ende eine Dreiviertelmilliarde oder 1,2 Milliarden € sind, kann ich jetzt nicht einschätzen.
Auf jeden Fall ist es ein sehr hoher Betrag, und Sie haben überhaupt keine Vorstellung, wie das finanziert werden soll. Das steht schon mal fest.
Unser Gesetzentwurf, der 490 Millionen € an zusätzlichen Ausgaben für Beitragsfreiheit ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und eine Verdreifachung der Qualitätspauschale vorsieht,
ist solide finanziert.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ihr Gesetzentwurf ist nicht solide finanziert, und das macht den Unterschied aus. Sie verzichten darauf, bei den Ausgaben Prioritäten zu set- zen und den Bürgern dies zu begründen. Wir dagegen kön- nen die Priorität „Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder und Qualitätsverbesserung durch Anhebung der Pauschale“ sehr gut begründen. Wir erklären auch, dass wir weiter ge- hende Forderungen jetzt nicht umsetzen können. Bei Fort- setzung der guten wirtschaftlichen Entwicklung und bei Fortsetzung der guten politischen Rahmenbedingungen können wir selbstverständlich später darüber diskutieren. Die Beitragsfreiheit für den Kindergartenbesuch hat Vor- rang, weil 93 % der Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Dafür hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt ja auch beim Land bedankt. Das macht er nicht so häufig. Er wird also schon seinen guten Grund haben. Sie sagen, das sei alles nichts Neues, was wir hier machen. Sie haben gesagt, das sei vernichtend bewertet worden. Nein, das wird in den Kommunen nicht vernichtend bewertet. Über- all wird darüber diskutiert, wie man die neuen Spielräume noch nutzen kann. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Spielräu- me?)
Der Besuch des Kindergartens verbessert für alle Kinder die Startchancen bei Schulbeginn. Insbesondere werden das Sozialverhalten erlernt und Defizite bei Sprache und beim Verhalten erkannt. Wir wollen keine Vorschule mit einem Curriculum. Vielmehr wollen wir vor der Schule für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen.
Zwei Punkte Ihres Gesetzentwurfs können wir aber auch inhaltlich nicht übernehmen, nämlich die Übernahme von 82,5 % der Personalkosten ab 2020 und die Rückkehr zur Gruppenförderung. Wenn der Träger nur noch 17,5 % der Personalkosten selbst finanzieren muss, wird er – das ist menschlich verständlich – die Kosten nicht mehr in ausreichendem Maße im Blick haben. Innerhalb kurzer Zeit würden die Etatmittel aufgebraucht sein. Das Land müsste in irgendeiner Form eingreifen in die Selbstverwaltung der Träger der Kindergärten. Ich glaube nicht, dass die Träger das so furchtbar gut finden. Wenn die Träger sich dieser Folge bewusst werden, sind sie von Ihrem Gesetzentwurf nicht mehr so begeistert.
Die Förderung des einzelnen Kindes ist für uns einfach gerechter als die Finanzierung einer Gruppe, insbesondere dann, wenn man die Zusatzpauschalen berücksichtigt. Die Zusatzpauschale für Kinder, in deren Elternhaus nicht Deutsch gesprochen wird oder deren Eltern soziale Transferleistungen beziehen, ist hier besonders hervorzuheben.
Unser Gesetzentwurf ist gegenüber dem Ihrigen einfach der bessere, weil er zum 1. August umgesetzt wird und umgesetzt werden kann. Alle Kommunen in Hessen werden hierbei auch mitmachen. Sie müssten es nicht, aber alle haben sich dafür entschieden, mitzumachen.
Ihren Gesetzentwurf werden wir trotz milder wohlwollender Kritik ablehnen. Er enthält durchaus Gesichtspunkte, die bei künftigen Diskussionen geprüft werden könnten. Er enthält aber auch Teile, die nach unserer Bewertung zu Fehlentwicklungen führen. Er ist insbesondere einfach nicht finanzierbar. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten schicken, freuen sich auf den 1. August.
Der Besuch von sechs Stunden täglich wird dann beitragsfrei. Das ist für alle Eltern eine massive Senkung des Beitrags. Die meisten Eltern müssen gar nichts mehr bezahlen.
Alle Eltern, deren Kinder drei Jahre den Kindergarten besuchen, sparen 5.000 €. Das sind 93 %. Das ist für die meisten jungen Familien sehr viel Geld. Das kommt auch den Kindern zugute: mehr Familienausflüge, dem Wachstum angepasste Kleidung, pädagogisch sinnvolles Spielzeug.
Sie lachen darüber. Für viele Eltern ist das eine existenzielle Frage.
Für die Beitragsfreiheit sind im Doppelhaushalt 2018/19 440 Millionen € eingestellt. Die Kommunen und die freigemeinnützigen Träger erhalten 135,60 € pro Kind, das in der Gemeinde wohnt. Der Beitrag ist der durchschnittliche Elternbeitrag in Hessen. Er wird ab 2020 dynamisiert. Zusätzlich werden im Doppelhaushalt 50 Millionen € zur Steigerung der Qualität zur Verfügung gestellt. Die jährliche Qualitätspauschale für Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten, steigt schrittweise von jetzt 100 über 175, 225 auf 300 €. Das betrifft 95 % der Einrichtungen.
Die Priorität Beitragsfreiheit für sechs Stunden wird von der großen Mehrheit begrüßt, weil sie dem Bedürfnis der Familien mit unteren und mittleren Einkommen entspricht. Es wurden aber auch zahlreiche Fragen gestellt. Auf einige möchte ich eingehen.
Die Eltern brauchen keinen Antrag zu stellen, um vom Landesgesetz zu profitieren. Die Unterstützung des Landes erfolgt gleichermaßen für kommunale, kirchliche oder andere Träger. Die Kommunen erhalten die Pauschale pro Wohnsitzkind, also auch für die 7 % der Altersgruppe, die keinen Kindergarten besuchen. Sie erhalten sie auch für
Kinder, für die das Jugendamt die Elternbeiträge übernimmt.
Die Eltern fragen nun, ob der Träger den Elternbeitrag für eine vielleicht benötigte siebte und achte Stunde unbegrenzt erhöhen könnte. – Nein, kann er nicht. Die Berechnung richtet sich nach dem Beitrag für die bisherigen Angebote der Betreuungsmodule. Wenn beispielsweise für sechs Stunden 120 € erhoben wurden, darf die siebte Stunde auch nur 20 € kosten.
In den Kommunen wird häufig erörtert, ob sich nun der Aufwand lohne, etwa 30 € für eine oder zwei zusätzliche Stunden in Rechnung zu stellen. Vielmehr wird geprüft, ob die Zuschüsse vom Land und gegebenenfalls Spielräume im kommunalen Haushalt ausreichen, um weitere Stunden beitragsfrei zu stellen. Das ist in sehr vielen Kommunen so.
In Frankfurt am Main z. B. beträgt das sogenannte Regelentgelt Stufe 1 für eine Betreuung von sieben Stunden 118 €. Das sind 17 € pro Stunde. Die 135 € reichen also punktgenau aus, um acht Stunden beitragsfrei zu stellen. Deshalb hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt Feldmann ausdrücklich beim Land bedankt.
Und er hat gesagt: Es sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, um den gesamten Kindergartenbesuch beitragsfrei zu stellen.
So war es zumindest in der „Frankfurter Rundschau“ und der „Frankfurter Neuen Presse“ zu lesen.
Ich habe mir natürlich auch die Satzung der Universitätsstadt Gießen angesehen. Sie werden das auswendig kennen.
Ich musste das nachlesen. Die Elternbeiträge sind dort einkommensabhängig. Ich habe nun eine überdurchschnittliche Einkommensgruppe ausgesucht: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen – das ist das Bruttoeinkommen minus Steuern, minus Sozialversicherung und auch minus Miete – von 2.000 €, das ist dann also schon ein überdurchschnittliches Einkommen, müssen für das erste Kind 124 € bezahlt werden. Das liegt also auch noch unter den 135,60 €. Also auch da ist ein Spielraum vorhanden.
Dort, wo der Elternbeitrag heute eben unter 135,60 € liegt, haben die Träger die Möglichkeit der Beitragsfreistellung für weitere Stunden, für finanzielle Anreize für die Fachkräfte oder zusätzliche Angebote der frühkindlichen Bildung. Das werden sie diskutieren und entscheiden.
Durch dieses Gesetz wird das Versprechen unseres Ministerpräsidenten erfüllt: Bei Neuordnung des Länderfinanzausgleichs werden die Eltern für den durchschnittlichen Besuch des Kindergartens von Beiträgen freigestellt.
Eine solche familienfreundliche Regelung für die ganzen drei Jahre Kindergartenbesuch gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin. Hessen kommt jetzt
hinzu. Hessen ist hier vorbildlich. In Niedersachsen wird das ebenfalls diskutiert.
Die Eltern profitieren schon ab dem 1. August dieses Jahres von der Neuerung, obgleich die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs erst in zwei Jahren greifen wird. Für weiter gehende Forderungen haben wir durchaus Verständnis – Beitragsentlastung auch für U-3-Kinder, Förderung der Leitungsfreistellung, Ausfallzeiten. Aber wir müssen eben Prioritäten setzen. Und wir wollen das Ganze solide finanzieren und eben keine neuen Schulden aufnehmen. Wir wollen den Kindern, die wir jetzt unterstützen, wenn sie erwachsen sind, keine Schulden hinterlassen.
Wenn eine Familie pro Kind um 5.000 € entlastet wird, dann ist das eine Steigerung sowohl der Lebensqualität als auch der Qualität der Erziehung.
Die zusätzliche Förderung der Qualität können die Einrichtungen flexibel gestalten. Da haben wir Vertrauen in die Träger. Mit der schrittweisen Verdreifachung der Pauschale werden aber auch die Anforderungen erhöht.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes wird ein guter Tag für die jungen Familien in Hessen sein. Und das wird mehr und mehr auch von der Bevölkerung und allen Beteiligten so gesehen. – Besten Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag betreffend „gute, flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Hessen“ gibt uns die Gelegenheit, vorzutragen, was diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen eben für die gute, flächendeckende Versorgung getan haben.
Ich möchte einige wenige Punkte nennen und mit dem Schwerpunkt „Versorgung im ländlichen Raum“ beginnen.
Im Doppelhaushalt 2018/19 werden erneut Mittel zur Förderung von Praxisgründungen und -übernahmen im ländlichen Raum eingestellt. In diesem Zusammenhang sind wir optimistisch, dass die Kassenärztliche Vereinigung nur vorübergehend aus dem Pakt zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung ausgestiegen ist. Wir bedauern dies, schauen aber optimistisch in die Zukunft. Wer hinausgegangen ist, muss auch wieder hereinkommen.
Meine Damen und Herren, dort, wo Praxisnachfolgen nicht erfolgen, wollen wir medizinische Versorgungszentren finanziell unterstützen. Hierfür werden 1,5 Millionen € in den Haushalt eingestellt. 3,6 Millionen € werden für Gemeindeschwestern ausgegeben. Sie steigern – neben vielen anderen Aufgaben – auch die Qualität der medizinischen Versorgung durch die Hausärzte. Die 6 Millionen € für E-Health kommen zu ganz großen Teilen dem ländlichen Raum zugute; denn sie fördern die Kommunikation zwischen den behandelnden Hausärzten, Kliniken, Fachärzten und medizinischem Assistenzpersonal. Ds erhöht die Qualität.
Wir befürworten die Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin zur Versorgung im ländlichen Raum und werden dies bei der Umsetzung tatkräftig unterstützen. Das betrifft besonders die vollständige Aufhebung von Zulassungseinschränkungen im ländlichen Raum und die Möglichkeit der KV, noch kleinräumiger zu planen. Es war seinerzeit Hes
sen, das die Verkleinerung der Zulassungsbezirke politisch auf Bundesebene angestoßen hat.
Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ist und bleibt für uns der wichtigste Schwerpunkt der Gesundheitspolitik der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Ich komme zu den Investitionen in unsere Kliniken. Das Land Hessen hat 2016 die Investitionsförderung von der Einzelprojektförderung zur Pauschalförderung umgestellt. Die Kliniken können jetzt in eigener Verantwortung und zeitnah investieren. Vorher mussten die Kliniken oft mehrere Jahre auf die Bewilligung einer Förderungsmaßnahme warten.
Nun zu den Zahlen. Es werden jährlich 250 Millionen € für die Pauschalförderung in den Haushalt eingestellt. Hinzu kommen die Investitionen in die Universitätskliniken. Hinzu kommen die Sonderprogramme der Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen, die für Kliniken entwickelt wurden. Ich erinnere auch daran, dass in der Übergangsphase von der Einzel- in die Pauschalförderung 2015 zusätzlich 120 Millionen € für die Kliniken bereitgestellt wurden, die längere Zeit auf eine Einzelförderung gewartet hatten.
In Ihrem Antrag wird nun eine Investitionsquote von 10 % der Umsätze der Kliniken gefordert. Die Umsätze betragen größenordnungsmäßig 5 Milliarden € in Hessen. 10 % wären also 500 Millionen €. Fassen wir nun alle Zuschüsse zusammen und bedenken wir, dass bei der Pauschalförderung diese als Sicherheit bei Banken hinterlegt werden können und so Pauschalförderungen aus kommenden Jahren vorgezogen werden können, dann ist es möglich, eine solche Quote von 10 % zu erreichen.
Das heißt, wenn die Kliniken entsprechende Pläne haben und dies als sinnvoll ansehen, besteht durchaus eine Möglichkeit, 10 % der Umsätze zu investieren, um die Versorgung weiterzuentwickeln. Wir haben durch unsere Programme und die Entscheidungsfreiheit der Kliniken durch Pauschalförderung die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kliniken in die Zukunft ihrer Häuser investieren können und dass die Investitionsstaus aus den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ausgeglichen werden können.
Meine Damen und Herren, kommen wir zur Aus- und Weiterbildung des Personals, des ärztlichen Personals und des Pflegepersonals in den Kliniken. Wir haben schon in der Vergangenheit besonders die Aus- und Weiterbildung im ländlichen Raum gefördert. Wir förderten Pflichtpraktika während des Studiums im Praktischen Jahr. Wir haben Lehrstühle an den Universitäten Frankfurt und Marburg eingerichtet und weiterentwickelt, die die jungen Menschen für den ländlichen Raum und für die Allgemeinmedizin interessieren sollen. Das hat bereits Erfolge gezeigt.
Wir halten es auch weiterhin für richtig, um jetzt auf den Pflegebereich überzugehen, dass die generalistische Ausbildung – Altenpflege, Krankenpflege – jetzt auch umgesetzt wird. Das erhöht ebenfalls die Qualität der Versorgung im Bereich der Pflege; denn die Altenpfleger sollen mehr medizinische Kenntnisse haben und die Krankenpfleger mehr Kenntnisse und Erfahrung sammeln, wie man mit geriatrischen Patienten umgehen kann. Das sind alles Dinge, die wir gefördert haben und die wir auch auf Bundesebene vorangetrieben haben.
In diesem Zusammenhang halten wir es auch für richtig, dass jetzt auf Bundesebene beschlossen worden ist, den Faktor Kosten für das Pflegepersonal aus den DRGs herauszurechnen, um die einzelne Pflegeeinheit wieder bedarfsgerecht zu bezahlen. Das sind auf Bundesebene etwa 15 Milliarden €. Auch hier werden wir bei der Umsetzung mit Rat und Tat sowie Aktivitäten zur Seite stehen.
Neben dem Punkt Versorgung im ländlichen Raum ist die Förderung der Investitionen der Krankenhäuser ein zweiter Schwerpunkt der Politik unserer Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Hessen war im Ländervergleich immer schon sehr weit vorne, und wir werden dies auch weiterhin voranbringen.
Abschließend ein paar wenige Bemerkungen zu den Anträgen zur Situation der Krankenhauslandschaft im RheingauTaunus-Kreis. Ich möchte hierzu einige wenige Feststellungen treffen.
Die wichtigste Feststellung ist: Die Landesregierung beschließt nicht über den Weiterbetrieb oder die Schließung eines Krankenhauses. Das ist nicht die Aufgabe der Landesregierung. Es wird einzig und allein geprüft, ob nach den Richtlinien des Bundes die Versorgung auf Bundesebene weiterhin sichergestellt ist. Man muss sich an diese Kriterien halten. Dies ist auch so getan worden. Natürlich haben wir durchaus Verständnis dafür, dass sich Menschen Sorgen machen, wenn ihr Krankenhaus geschlossen wird. Wir müssen auch Antworten finden, wie die Versorgung hier weiter sichergestellt wird. Aber die Schließung eines Krankenhauses ist nicht eine Entscheidung des Landes und des Sozialministers. Wenn Sie das dann hier auch noch mit ideologischen Dingen verknüpfen wollen, z. B. mit privater Trägerschaft, so darf ich nur daran erinnern, dass es bei der letzten Debatte über die Schließung eines Krankenhauses im Odenwald um ein Krankenhaus ging, das in freigemeinnütziger Trägerschaft war. Meine Damen und Herren, dies miteinander zu verbinden passt einfach nicht.
Wir werden weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um die medizinische Versorgung weiterzuentwickeln, und zwar auf Landesebene in unserer Verantwortung und durch eine entsprechende Umsetzung der Maßnahmen, die jetzt auf Bundesebene beschlossen worden sind, die wir sehr befürworten und wo wir große Chancen sehen. Das muss aber auch umgesetzt werden. Wir werden dies weiterhin sehr aufmerksam begleiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bedanken uns bei der Landesregierung und Herrn Minister Rhein für die umfangreiche Beantwortung der Fragen. Ich sehe jetzt keine Frage, die nicht beantwortet worden ist.
Dies gibt die Gelegenheit, die Bedeutung, die Wissenschaft und Forschung für uns haben, hier noch einmal herauszustellen. Hierbei geht es um die personelle Ausstattung, insbesondere unter Berücksichtigung der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei ich die Begrifflichkeit „nicht wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ als etwas unglücklich empfinde, weil nämlich auch die Kräfte der Verwaltung, der Bibliotheken, der Technik, ja, auch die Reinigungskräfte, die dafür sorgen, dass ein naturwissenschaftlicher Versuch unter einem gewissen Standard durchgeführt werden kann, zum Wissenserwerb beitragen.
Die Zahl der Beschäftigten an den Hochschulen in Hessen ist mit 49.000 beeindruckend. Die Zahl der Beschäftigten, die Gegenstand dieser Anfrage sind, beträgt 12.000.
Da Forschung oft in Projekten organisiert und finanziert wird, ist die Frage des Verhältnisses, der Balance von Dauerangestellten und von Stellen mit einer Befristung durchaus von Interesse. Natürlich benötigen Projekte auch befristete Anstellungen, aber die Balance für das Betriebsklima und für die Entwicklung der Angestellten muss auch stimmen, und sie stimmt.
Wenn wir das Ergebnis vortragen, dann können wir sagen, die Zahl der Dauerstellen der männlichen Beschäftigten liegt bei 3.600, die Zahl der zeitlich befristeten Stellen bei 1.000. Die Zahl der weiblichen Beschäftigten in Dauerstellung liegt bei 5.600, auf zeitlich befristeten Stellen bei 1.800. Das ist unseres Erachtens ein vernünftiges Verhältnis und ist ein Zeugnis für eine sehr gute Personalplanung der Hochschulen.
Es sind alles gute Arbeitsplätze. Es sind gute Arbeitsplätze gerade auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und es gibt auch Aufstiegsmöglichkeiten. Homeoffice ist in fast allen Hochschulen möglich. Flexible Arbeitszeiten werden in fast allen Hochschulen angeboten.
Kindergartenplätze werden über Trägervereine und Studentenwerke zur Verfügung gestellt. Die meisten Hochschulen sind in diesem Bereich, also Beruf und Familie, auditiert, d. h., sie haben das Zertifikat „Familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Alle Universitäten bilden auch aus. Es gibt knapp 600 Ausbildungsplätze an den Hochschulen.
Alle Hochschulen haben Personalentwicklungspläne, d. h., es werden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Insgesamt sind die Hochschulen gute und beliebte Arbeitgeber.
Dies ist alles Ergebnis einer sehr langfristigen und nachhaltigen Hochschulpolitik dieser Landesregierung und der Vorgängerregierung. Ich nenne nur die Stichworte: autonome Hochschule, Erneuerung des Hochschulpaktes, deutliche Erhöhung der Mittelzuweisung – die Grundzuweisung liegt über der Inflationsrate; das ist so festgelegt. Für die Grundbudgets werden insgesamt 1,7 Milliarden € in den Doppelhaushalt eingestellt, für leistungsbezogene zusätzliche Zuweisungen 0,5 Milliarden €. Insgesamt stehen 2,7 Milliarden € für die Wissenschaft und Forschung und Lehre zur Verfügung.
Das zeigt auch, dass die damalige Grundsatzentscheidung richtig war, als der Bund die Kosten für das BAföG übernommen hat und sich die Landesregierung bewusst entschieden hat, dass diese Mittel ausschließlich den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Das war ein sehr weitsichtiger Beschluss.
Ich erinnere an LOEWE – Förderung von Exzellenzen –: in diesem Haushalt 132 Millionen €. Nicht zuletzt gibt es das Programm HEUREKA, das Baukonzept für alle 13 Hochschulstandorte. Unsere Hochschulen haben eine gute Reputation, weil sie autonom entscheiden, verantwortungsbewusst entscheiden und die Landesregierung und die Regierungsfraktionen gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, was insbesondere durch eine gute finanzielle Ausstattung zum Ausdruck kommt.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen, den wissenschaftlichen Kräften und den Mitarbeitern in der Verwaltung, den Bibliotheken und der Technik. Wir wünschen ihnen viel Erfolg bei der Forschung und bei der Bewerbung für die Exzellenzen und auch bei der Weiterentwicklung der Kontakte mit der Gesellschaft, insbesondere auch mit den Unternehmen.
Das ist gut für unsere Gesellschaft, nicht nur für die Studenten und die Wissenschaftler, sondern für das Land Hessen insgesamt. – Besten Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessens Krebsforschung genießt weltweit höchstes Ansehen. Ein herausragendes Beispiel ist das Zentrum für Zell- und Gentherapie, CGT. Es gehört zum Zentrum für Tumorerkrankungen der Universitätskliniken Frankfurt. Dies ist ein onkologisches Spitzenzentrum Deutschlands.
Die Wissenschaftler und Staatsminister Rhein informierten im Vorfeld des Weltkrebstages über aktuelle Forschungen der Krebstherapie aus diesem Zentrum. Das CGT wurde mit 40 Millionen € aus dem Wissenschaftsprogramm LOEWE gefördert. Krebsforschung hat Priorität und wurde bislang in 13 Projekten mit fast 100 Millionen € durch LOEWE finanziert.
Worum geht es bei diesem Forschungsgegenstand? – Die Ersttherapie des bösartigen Tumors ist meist die chirurgische Entfernung. Oft folgen weitere Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen Medikamente, die die Zellteilung hemmen. Sie treffen auch gesunde Zellen; das führt zu Nebenwirkungen. Weiterhin entziehen sich die Tumorzellen durch Entdifferenzierung der Ansprechbarkeit der Behandlung. Das limitiert den Erfolg.
Ideal wäre eine Therapie, die nur die gewünschte Zelle trifft, und dies auch noch nach vielen Teilungszyklen. Ein solcher Ansatz wird im CGT zur praktischen Anwendung geführt. Die Vorläuferzelle der Abwehrstammzelle wird dem Patienten entnommen und genetisch so verändert, dass sie diese Eigenschaften erhält, also die Tumorzelle aufspürt und zerstört.
Bei bestimmten Blutkrebsen und Lymphdrüsenkrebsen kommt dies schon jetzt den Kranken zugute. Das kann sogar lebensrettend sein, wenn kein geeigneter Knochenmarkspender für diese Erkrankten gefunden wird.
Ziel ist es, diesen Therapieansatz auch bei Organkrebsen und ihren Metastasen zu nutzen. Durch das von Staatsminister Grüttner entwickelte hessische Onkologie-Konzept kommen solche Erkenntnisse auch schnell den Kranken zugute, die nicht in der Uniklinik behandelt werden. Die Vernetzungen zwischen koordinierenden Kliniken – meist, aber nicht ausschließlich Universitätskliniken – und kooperierenden Häusern – oft Kreiskliniken – ermöglichen den schnellen Wissenstransfer.
Fortschritte in der Krebstherapie erfordern interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Medizin, gemeinsame Forschung mit anderen Naturwissenschaften, Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen und ganz besonders eine internationale Aufstellung. Das geförderte Zentrum CGT erfüllt all diese Kriterien in hervorragender Weise.
Auch deshalb ist die Finanzierung auch nach dem Auslaufen der LOEWE-Finanzierung durch Drittmittel nachhaltig und in mindestens der gleichen Höhe gesichert. Das CGT erforscht übrigens nicht nur Tumorerkrankungen. Auch Herzmuskelerkrankungen und Lungenfibrosen sind Gegenstand von Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung.
Wir danken in erster Linie für Engagement und Kreativität der Wissenschaftler. Wir sagen aber auch in aller Bescheidenheit, die Wissenschaftspolitik in Hessen setzt in der Finanzierung und in der Schaffung effizienter Strukturen genau die richtigen Ansätze. Das ist besonders das Verdienst des Wissenschaftsministeriums und des Ministers.
Wir werden diese Politik weiterhin unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass nach langer Zeit diese Große Anfrage jetzt im Parlament Gegenstand der Beratungen wird, weil hier ein sehr wichtiges Thema zentral behandelt werden kann, nämlich die Versorgung im ländlichen Raum. Wir haben die Gelegenheit, die Leistungen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen hier stichpunktartig darzulegen.
Ich stimme den Vorbemerkungen der Antragsteller völlig zu, die in ihrer Einleitung gesagt haben, dass es mehr niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner als je zuvor gibt und dass dennoch im ländlichen Raum ein riesengroßer Bedarf besteht, ganz besonders im hausärztlichen Bereich.
Es ist schon einmal gut, dass man in der Beschreibung des Problems hier einer Meinung ist. Der Anteil der finanziellen Mittel für die hausärztliche Versorgung ist im Laufe der Jahrzehnte gleich geblieben bzw. hat sich auch entsprechend der Kostensteigerung angepasst. Das heißt, es ist nicht primär ein Problem der finanziellen Mittel, sondern es ist das Problem der massiven Fehlverteilung zugunsten der Ballungsgebiete und der wohlhabenden Stadtteile in den Großstädten und zulasten des ländlichen Raumes.
Hier möchte ich einige Punkte stichpunktartig nennen, wie wir die Probleme sehen und was Landesregierung und regierungstragende Fraktionen hier getan haben.
Verehrte Frau Dr. Sommer, ich kann Ihnen nicht ganz zustimmen, wenn Sie sagen, dass wir hier ideenlos sind und dass wir die Fragen restriktiv beantwortet hätten. Wir haben da doch schon auf eine Leistungsbilanz zurückblicken können. Ich möchte das jetzt in einigen Punkten benennen.
Erstens. Es ist ganz wichtig, junge Medizinerinnen und Mediziner für den ländlichen Raum überhaupt zu motivieren.
Da haben wir einiges getan, indem wir Anreize geben, dass die Pflichtpraktika, die sogenannten Famulaturen, entsprechend finanziell unterstützt werden.
Der zweite Punkt ist Folgender: Daran sind Sie auch auf Bundesebene beteiligt. In der Medizinerausbildung ist im Rahmen des Masterplans 2020 ein Pflichtmodul im praktischen Jahr eingeführt worden, das in den Praxen und besonders im ländlichen Raum stattfinden soll, sodass erste Kontakte zwischen den Studenten in der Endphase des Studiums und den niedergelassenen Ärzten geknüpft werden können. Das wird in der Praxis sehr viel bedeuten.
Weiterhin haben wir die Lehrstühle an den Universitätskliniken in Frankfurt und Marburg gestärkt, die die Studentinnen und Studenten für die Allgemeinmedizin interessieren sollen und auch später bei ihrer Tätigkeit begleiten.
Dritter Punkt. Das liegt schon einige Jahre zurück. Aber ich möchte es gern erwähnen, weil sich jetzt die Wirkung dort zeigt. Wir haben die Zulassungsbezirke für die ärztliche Versorgung verkleinert. Wir haben die Zulassungsbezirke vermehrt und sie gleichzeitig verkleinert. Es gab früher in Hessen 27 Zulassungsbezirke. Es gibt heute 65 Zulassungsbezirke. Das heißt, dass bei dem Inhaberwechsel die Gefahr der Zentralisierung nicht mehr so groß ist. Das beginnt zu wirken.
Vierter Punkt. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen wurde der Pakt zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung initiiert. Er wurde dann auch erneuert. Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung aus sachfremden Gründen derzeit etwas zurückgezogen hat. Aber wir sind optimistisch, dass wir sie dann auch wieder überzeugen können, sich daran zu beteiligen, dass in den mangelversorgten Gebieten finanzielle Anreize zu Neugründungen bzw. zur Übernahme einer Praxis gegeben werden.
Fünfter Punkt. Wir starten eine Initiative zur Digitalisierung in der ambulanten medizinischen Versorgung. Das kommt ganz besonders dem ländlichen Raum zugute, weil dann die Kommunikation zwischen Hausarzt, Fachärzten und medizinischem Assistenzpersonal gefördert wird. Das stärkt die Qualität der medizinischen Versorgung, besonders im ländlichen Raum.
Sechstens. Wir haben Haushaltsmittel eingestellt, um medizinisches Assistenzpersonal zu finanzieren, das in Delegation vom Hausarzt aus Hausbesuche durchführen kann, um den Krankheitsverlauf bei einem Patienten im Rahmen eines Hausbesuchs beobachten zu können und so die Versorgung zu verbessern.
Siebtens. Regionale Gesundheitsnetze werden auch vom Land gefördert, um damit die Zusammenarbeit zwischen der ärztlichen Tätigkeit, der pflegerischen Tätigkeit und der sozialpsychologischen Versorgung zu stärken, weil ja alles irgendwie miteinander zusammenhängt.
Achtens. Durch die entsprechende Bundesgesetzgebung, an der Sie auch beteiligt sind – die Gesetzgebung der letzten Großen Koalition auf diesem Gebiet war gar nicht so schlecht –, soll die Möglichkeit geschaffen werden – nicht nur die Möglichkeit, sondern die Verpflichtung –, im Bereich der überversorgten Gebiete bei Praxisaufgabe zu prüfen, ob gegen Entschädigung ein entsprechender Kassenarztsitz eingestellt werden kann.
Das ist ein sehr schwieriges Thema, die Diskussionen sind auch nicht unproblematisch – das sage ich durchaus als Stadtkind und Mediziner –, aber diese Diskussionen müssen aufgrund der Gesamtverantwortung besonders gegenüber den Patienten im ländlichen Raum geführt werden.
Ich glaube schon, dass wir auf Landesebene und durchaus auch auf Bundesebene hier sehr viele Dinge geschaffen haben, die mittel- und langfristig die Versorgung im ländlichen Raum verbessern werden. Insofern kann ich der Bewertung „ideenlos“ und „restriktiv beantwortet“ nicht ganz zustimmen.
Ich hoffe, Sie ein wenig überzeugt zu haben. Ich erkenne sehr wohl Ihre Rolle als Opposition an. Aber die Fakten sprechen doch dagegen. Wir haben einiges getan, das wird Wirkung zeigen, und die Versorgung mit der ambulanten Medizin wird sich im ländlichen Raum auch verbessern.
Ich stimme René Rock völlig zu: Es gibt keine Wundertüte, es gibt kein Patentrezept, und wir können auch nicht sagen, dass das Problem in einer kurzen Zeiteinheit gelöst wird. Aber wir sind hier wirklich auf einem guten Weg, und wir müssen die Sache im Sinne der Patientinnen und
Patienten wirklich von der Praxis her angehen; denn es geht um kranke Menschen, die unserer Zuwendung bedürfen.
Ein letzter, abschließender Punkt. Frau Dr. Sommer, Sie hatten gesagt, in der Verbundbildung im Bereich der stationären Versorgung habe das Land zu wenig getan, bzw. dort bestehe noch ein Handlungsbedarf, soweit ich Sie richtig verstanden habe. – Die Hessische Landesregierung und gerade unser Sozial- und Gesundheitsminister Stefan Grüttner ist einer, der in Sachen Verbundstrukturen besonders engagiert vorprescht. Das ist Benchmarking, was wir diesbezüglich in Hessen in die Wege leiten.
Wir fördern die Verbundstrukturen, und wir werden das auch weiter fortsetzen. Es ist durchaus in der Diskussion, dass wir bei der Investitionsförderung auch diejenigen Krankenhäuser noch ein bisschen besser fördern wollen, die in Verbünden zusammenarbeiten, in Analogie zur speziellen Förderung derer, die in der Notfallversorgung besonders engagiert sind. Das ist also ganz genau unser Thema, indem wir sagen, Standorte zur Basisversorgung sollen wohnortnah erhalten bleiben, aber innerhalb von Verbundstrukturen soll sich die Qualität weiterentwickeln.
Hierbei sind wir auf einem sehr guten Weg. Noch einmal vielen Dank, dass Sie dies hier thematisiert haben. Wir gehen hier sehr optimistisch in die Diskussion und werden das in unserer Verantwortung weiter verfolgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein guter Tag für Eltern, deren Kinder einen Kindergarten besuchen.
Heute beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem ab dem 1. August 2018 die Kindergartenbeiträge für den Besuch von täglich sechs Stunden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schulbeginn entfallen. Es spielt keine Rolle, ob ein kommunaler Kindergarten oder ein Kindergarten in frei-gemeinnütziger, kirchlicher oder privater Trägerschaft besucht wird. Die Eltern brauchen keine Anträge zu stellen.
Das Land Hessen stellt für diese Beitragsfreiheit 440 Millionen € in den Doppelhaushalt ein, 130 Millionen € im Jahr 2018 und 310 Millionen € im Jahr 2019. Zusätzlich werden 50 Millionen € zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung bereitgestellt. Die Eltern werden über die drei Jahre des Kindergartenbesuchs mit 5.000 € entlastet. Das betrifft sehr viele Familien, da rund 93 % der Kinder in diesem Alter einen Kindergarten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden.
In einem Kommentar einer sehr geschätzten Frankfurter Zeitung wurde kritisiert, dass für einkommensschwache Familien die Beiträge ohnehin vom Jugendamt übernommen würden und wohlhabende Familien die Beiträge auch leisten könnten. – Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Die meisten Familien verdienen zu viel, um diese Leistungen vom Staat zu erhalten, und zu wenig, als dass es bei der persönlichen Budgetplanung keine Rolle spielen würde.
Die Landesregierung erfüllt so ein Versprechen des Ministerpräsidenten. Im Wahlkampf 2013 erklärte Volker Bouffier, den durchschnittlichen Besuch der Kita von Elternbeiträgen freizustellen, wenn ein Kompromiss im Länderfinanzausgleich gefunden wird.
Dies ist der Fall. Noch vor dessen Wirksamwerden werden nun ab dem 1. August 2018 die Familien entlastet.
Hessen steht im Ländervergleich sehr gut da. Nach Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin ist Hessen das vierte Bundesland, das für alle Kindergartenjahre eine Entlastung vorsieht. Es ist im Übrigen das erste Geberland, das so auf die neuen LFA-Vereinbarungen reagiert.
In allen anderen Bundesländern gibt es entweder nur für das dritte Kindergartenjahr eine Entlastung oder gar keine Entlastung.
In der Vorbereitung des Gesetzentwurfs haben das Sozialministerium und die Regierungsfraktionen sehr viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Hierbei wurde die Beitragsfreistellung durchgängig begrüßt. Es traten aber auch einige kritische Fragen auf, auf die ich eingehen möchte.
Zunächst zum Förderbetrag. Der Förderbetrag stellt exakt den Durchschnittsbetrag der Elternbeiträge dar, 135,60 € pro Kind pro Monat. Die meisten Einrichtungen liegen darunter, einige auch darüber.
Der tägliche durchschnittliche Besuch der Einrichtungen beträgt 5,2 Stunden. Der Förderbetrag wurde auf sechs Stunden aufgerundet. Eine Mittagsversorgung muss erst bei einem Besuch über sechs Stunden angeboten werden. Der Fördertatbestand der Beitragsfreiheit erfordert also keine zusätzlichen Maßnahmen der Träger.
Weiter wurden die Fragen einer weiteren Förderung für Leitungsfreistellung und Ausfallzeiten in den Einrichtungen angesprochen. Die Evaluation des KiföG zeigte, dass die Träger überwiegend diesen Bedarf abdecken. Eine konnexitätsrelevante zusätzliche Förderung durch das Land hätte, wie gestern ausgeführt, 160 Millionen € pro Jahr gekostet.
Wir sehen an dieser Stelle nicht die Priorität. Wir sehen die Priorität bei der Qualität und der Beitragsfreistellung. Ich schließe mich aber vollumfänglich den Äußerungen von Marcus Bocklet an, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Wir arbeiten das Schritt für Schritt gemäß unseren finanziellen Möglichkeiten solide ab.
Die Belange der kommunalen Familie, die uns immer am Herzen liegen, wurden im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Ich möchte dies an drei Punkten darlegen.
Erstens. Die Gemeinde erhält die Förderpauschale von 1.627,20 € pro Jahr pro Wohnsitzkind. Sie erhält die Pauschale auch für die 7 % der Kinder, die gar keine Einrichtung in Anspruch nehmen. Sie erhält diese Pauschale auch bei einem Angebot von beispielsweise nur fünf Stunden. Sie erhält die Pauschale auch für Kinder, für die die Kosten vom Jugendamt übernommen werden.
Zweitens. Die kommunalen und frei-gemeinnützigen Träger müssen den Jugendämtern nur noch einmal im Jahr nachweisen, dass die Bedingungen für den Kitabetrieb erfüllt sind, und Angaben über Personal und Gruppengrößen machen. Das ist eine erhebliche Erleichterung, die die Träger immer wieder gefordert haben. Dem sind wir nachgekommen.
Drittens. Die Bundesinvestitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung standen bislang nur für U-3-Plätze zur Verfügung. Das war deshalb sinnvoll, damit der gesetzliche Anspruch auf einen U-3-Platz auch erfüllt werden kann. Diese Voraussetzungen sind jetzt erfüllt.
Jetzt können die 86 Millionen € aus dem vierten Investitionsprogramm für Hessen erstmals auch zur Schaffung von Ü-3-Plätzen verwendet werden. Auch dies ist eine sehr hilfreiche Maßnahme für die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Kindergartenplätzen.
Die Qualitätspauschalen werden schrittweise von jetzt 100 € pro Kind und Jahr auf 170 € im Jahr 2018, auf 225 € im Jahr 2019 und auf 300 € im Jahr 2020 erhöht. Hiervon
profitieren bereits jetzt 95 % der betreuten Kinder. Die Träger können hierüber flexibel disponieren. Dafür haben wir uns bewusst entschieden. Das dient vor allem der Fortbildung des Betreuungspersonals. Hierfür gibt das Land, wie gesagt, 50 Millionen € aus.
Wir investieren in die Zukunft unserer Jüngsten so viel wie niemals zuvor. Wir sehen bewusst die Priorität der Qualität und der Beitragsfreiheit für sechs Stunden über drei Jahre. Wir werden dem Bedarf von mehr als 90 % der Eltern gerecht. Wir finanzieren solide. Wir belassen auch die Verantwortung dort, wo sie hingehört, nämlich bei den Kommunen und per Delegation bei den frei-gemeinnützigen Trägern.
Das ist nämlich neben der unsoliden Finanzierung ein weiterer Haken des SPD-Gesetzentwurfs. Wenn Sie sagen, dass 82 % der Personalkosten langfristig vom Land übernommen werden, dann wird der Landeshaushalt dessen bald nicht mehr Herr. Dann kommt jeder auf die Idee, zu sagen: So, jetzt müssen wir da einmal nachsehen und den Kommunen und frei-gemeinnützigen Trägern Vorschriften machen. – Dann können diese nicht mehr frei entscheiden. Das ist eine Entkommunalisierung, eine Zentralisierung, eine Verstaatlichung, die wir nicht wollen.
Letzter Satz: Wir wollen mit unseren Maßnahmen kein Vorziehen des Schulbeginns. Wir wollen keine Ecole maternelle wie in unserem Nachbarland. Wir wollen aber mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass die Kinder bei Schulbeginn möglichst dieselben Chancen haben, egal, wo sie wohnen, aus welcher sozialen Schicht sie kommen, ob sie einen Migrationshintergrund haben, was die Eltern von Beruf sind. Wir sorgen dafür, dass alle Kinder die besten Startchancen haben. – Recht herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012 ermöglicht den Ländern, Gremien nach § 90a des SGB V einzurichten. Die Gremien bestehen aus Repräsentanten des Gesundheitswesens. Das Gremium hat die Aufgabe, Konzepte sektorenübergreifender medizinischer Versorgung zu entwickeln und zu begleiten. Das Gesetz war befristet und läuft jetzt aus.
Die Anhörung zeigte, dass der Gesetzentwurf, die Arbeit dieses Gremiums fortzusetzen, einhellig begrüßt worden ist. Dem wollen wir auch nachkommen.
Die Arbeit des Gremiums wird von uns außerordentlich geschätzt, da sektorenübergreifende medizinische Versorgung an Bedeutung gewinnen wird. – Danke.