Mustafa Güngör
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg einige Anmerkungen zum Antrag der CDU machen! Wir halten die Verständigung über verbindliche Lehrinhalte in der gymnasialen Oberstufe für pädagogisch sinnvoller und nachhaltiger als eine Entwicklung einheitlicher Aufgaben für eine punktuelle Abschlussprüfung von Norden bis Süden. Abgesehen von all den organisatorischen Problemen verführt ein Deutschlandabitur doch dazu, den Unterricht weiter auf die angekündigten Abiturthemen einzuengen und sich nur noch das abgefragte Wissen anzueignen. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren!
Wir benötigen kein bundesweites Zentralabitur! Dieser Forderung hat ja selbst ihr bayerischer Kultusminister gerade erst in einer Pressemitteilung eine Absage erteilt. Selbstverständlich wollen wir auch die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern, um mehr Transparenz herzustellen und auch Mobilitätshemmnisse abzubauen. Aus diesem Grund brauchen wir eine klare Vereinbarung zwischen den Ländern. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstandards für die Primarstufe und den mittleren Bildungsabschluss beschlossen. Gerade werden im Auftrag der KMK Abiturstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch und normierte Aufgabenpools erarbeitet, um später überprüfen zu können, ob die Standards auch erreicht werden. Diese eignen sich dann auch für die Testung am Ende der letzten Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe. Daher ist Ihr Antrag wegen der Beschlussfassung in der KMK überflüssig.
Die Zeitvorgabe lässt leider keine Generaldebatte zur Schulreform zu, sondern nur die Benennung einiger wesentlicher Punkte und Perspektiven. Alle Schulen – bis auf die acht durchgängigen Gymnasien – sind dabei, sich in Oberschulen umzuwandeln. Mit Veränderungen wie der Einführung von Jahrgangsteams, Jahresarbeitsplänen, einem Unterricht, der auf ein unterschiedliches Leistungsniveau angesetzt ist, einem Lerntempo, das auf die Kinder eingeht und selbstgesteuerte Lernformen vermittelt, so––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wie der Verkleinerung von Klassen haben wir gute Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen geschaffen.
Ein Schwerpunkt in der Unterrichtsentwicklung liegt zukünftig auf dem Umgang mit Heterogenität. In einer gut durchmischten Schülerschaft und in einer anregungsreicheren Lernumgebung soll jede Schülerin und soll jeder Schüler individuell gefordert und gefördert werden, um so den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Dazu ist in der Schule auch in der Tat mehr Lernzeit und mehr Übungszeit nötig. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode den Ausbau der Ganztagsschulen vorangetrieben. Augenblicklich sind stadtbremisch 23 Prozent der Grundschulen, 78 Prozent der Oberschulen und 25 Prozent der Gymnasien Ganztagsschulen. Ich plädiere dafür, dass wir den Ausbau der Ganztagsschulen auch in der nächsten Legislaturperiode intensiv fortsetzen.
Wir sind auch das erste Bundesland, das schulgesetzliche Konsequenzen aus der UN-Konvention gezogen und schrittweise die inklusive Beschulung eingeführt hat. Viele Eltern nehmen ihr Recht auf eine inklusive Beschulung wahr, und das stellt uns vor große Herausforderungen in den nächsten Jahren. Ob die zum Beispiel im Gutachten zur Inklusion empfohlenen und jetzt zur Verfügung gestellten Ressourcen ausreichend sein werden, wird mit dem Durchlauf der ersten Jahrgänge noch genau analysiert werden müssen. Die Frühförderung ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Schulreform. Die Einführung eines verbindlichen Sprachtests und verbindlicher Sprachfördermaßnahmen zeigen auch erste Erfolge. Von 720 Kindern – das können wir der Anfrage entnehmen –, die 2009 im Sprachtest noch einen Förderbedarf hatten, wurde 2010 bei 551 Kindern bei der Einschulung kein Sprachförderbedarf mehr festgestellt.
Wir wissen, dass die Sprachkompetenz maßgeblich für den Schulerfolg der Kinder wichtig ist, daher müssen wir die Sprachförderung auch in den darauffolgenden Jahrgängen noch weiter fortführen. Eine insgesamt kostenintensive, aber wirksame Maßnahme, die wir gemeinsam beschlossen haben. Überhaupt wird die größte Herausforderung der nächsten Jahre meines Erachtens die ausreichende Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sein. Wir sind darauf noch nicht genügend vorbereitet, da wir aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren hier viel stär
kere Zuwächse haben werden. Mit der vom Bildungsressort in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Expertise, mit Handlungsempfehlungen für einen zu erstellenden Migrationsplan haben wir eine Arbeitsgrundlage für eine interkulturelle Schulentwicklung, die über rein additive Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund weit hinausgeht und sich an alle Beteiligten in den Bildungsinstitutionen richtet.
Ich komme gleich zum Schluss.
Interkulturelle Kompetenz spielt auch bei der künftigen Lehrerausbildung eine wichtige Rolle. Nicht nur die Studierenden des neuen Lehramts Gymnasien und Oberschulen werden verstärkt auf den Unterricht in heterogenen Gruppen vorbereitet, für alle Lehrämter werden Deutsch als Zweitsprache und interkulturelle Kompetenz verbindliche Studieninhalte. Die von uns beschlossene Lehrerausbildungsreform wird so die Unterrichtsqualität weiter verbessern. Das gilt natürlich auch für das Grundschullehramt, in dem Deutsch und Mathematik zu verpflichtenden Studieninhalten geworden sind.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Ich glaube, es war richtig, einen Bildungskonsens zu verabschieden, der jetzt den Schulen die Zeit gibt, sich weiterzuentwickeln. Es war auch richtig, die Gymnasien achtjährig zu lassen, was das Abitur angeht, und den Oberschulen acht und neun Jahre beim Abitur zu ermöglichen. Es war, glaube ich, auch richtig, beide Schulformen gleichwertig im Schulsystem zu verankern und dass beide Schulen alle Abschlüsse anbieten und keine Schule zulasten der anderen Schulen abschulen kann. Zukünftig werden 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler auf ein integratives System in Bremen gehen, das ist in der Republik einmalig. Die Oberschule ist eine moderne Gesamtschule, die auf Qualität, Förderung und Leistung setzt und Persönlichkeitsentwicklung, soziales Verhalten und Teamfähigkeit fördert, aber eben ohne auszugrenzen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war eine grandios fachfremde Debatte, finde ich.
Sie haben gezeigt, dass Sie von Schule und von Schulpolitik definitiv keine Ahnung haben, Frau Dr. Mohr-Lüllmann.
Hören Sie zu, ich erkläre Ihnen das gern!
Das ist nicht meine Statistik, das ist die Statistik des Ressorts. In den Bremer Grundschulen wird mehr als die Hälfte des Unterrichts fachfremd erteilt, und an den Oberschulen und Gesamtschulen betrifft es fast ein Drittel des Unterrichts, und das hört sich in der Tat erst einmal besorgniserregend an.
Bei näherer Betrachtung, und das ist nicht gerade Ihre Stärke, Herr Rohmeyer, ist fachfremder Unterricht aber nicht immer schlechter.
Herr Rohmeyer, hören Sie einfach zu, Sie können sich ja auch zu Wort melden, falls Sie das in Ihrer Fraktion noch dürfen. Daraus ergibt sich jedoch, dass der Anteil des fachfremden Unterrichts in der Grundschule höher ausfällt, wenn man es mit anderen Schulstufen vergleicht. Wir werden aber in den Grundschulen an dem Klassenlehrerprinzip festhalten, meine Damen und Herren.
Trotzdem haben wir natürlich den Anspruch, die Fachkompetenzen der Grundschullehrkräfte in den Kernfächern kontinuierlich auch zu stärken, und so sieht das neue Lehrerausbildungsgesetz – das haben wir auch debattiert, wahrscheinlich waren Sie dann nicht da – zum Beispiel die gleiche Studiendauer für die Lehrämter vor und ermöglicht so zum Beispiel den fachwissenschaftlichen Anteil zu erhöhen, und so wird die Fachkompetenz der Lehrkräfte eben auch in den Kernfächern gestärkt und somit auch weiter die Qualität des Unterrichts verbessert.
An der Sekundarstufe I, an den Oberschulen beziehungsweise noch Gesamtschulen ist der Anteil des fachfremden Unterrichts hoch. Auch dort setzen wir aus pädagogischen Gründen in den jüngeren Jahrgängen auf das Klassenlehrerprinzip, das für die Schülerschaft eine Reihe von Vorteilen hat, zum Beispiel eine konstante Bezugsperson, weil sie die Schülerinnen und Schüler besser kennen, besser auf die schulischen oder außerschulischen Schwierigkeiten eingehen können und auch die Klassengemeinschaft stärken. In den höheren Jahrgängen allerdings ist der Unterricht auf Fachebene wichtig und wird auch immer wichtiger.
Jetzt kommt ein wichtiger Punkt, Frau Dr. MohrLüllmann, falls Sie das Thema noch interessiert.
Für die Oberschulen haben wir das Jahrgangsteammodell beschlossen. Das Jahrgangsteammodell haben wir im Übrigen gemeinsam beschlossen, und
auch ein Teil der Gymnasien möchte dieses hoch anerkannte Modell übernehmen. Die Jahrgangsteams übernehmen nämlich die pädagogische Verantwortung für die Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens, und Fachbereichteams sorgen für den fachlichen Austausch, und die Lehrerkräfte sollen kooperieren. In der Sekundarstufe I kann so auch fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht erteilt werden, und damit werden auch ganz bewusst teilweise die Fachgrenzen aufgehoben. Das sind im Übrigen alles Punkte, die wir im Fachausschuss Schulentwicklung gemeinsam mit den Merkmalen einer guten Schule auch beschlossen haben. Eine Richtlinie, die wir in unserem Antrag erwähnen, zur Lehrereinsatzplanung kann auch in diesem Sinne eine sinnvolle Ergänzung sein, um den fachfremden Unterricht zu reduzieren. Ein Jahrgangsteam und eine gute Lehrerkooperation führen auch zu sinnvollem Fachlehrereinsatz, und genau das setzen erfolgreiche Schulen in anderen Ländern auch um, und das wollen wir in Bremen auch erreichen.
Selbstverständlich haben wir auch den Anspruch einer ausgewogenen Verteilung fachlicher Kompetenzen an den Schulen. Generell hat der Fachbedarf der Einzelschule bei uns Vorrang für die Zuweisung von Lehrkräften. Der Gewinnung von Fachlehrkräften ganz allgemein, aber insbesondere natürlich in den Mangelfächern, gilt unsere höchste Aufmerksamkeit, und so haben wir zum Beispiel vorausschauend die Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst auf vier pro Jahr erhöht. Zusätzlich haben wir in den Mangelfächern, in den es nicht ausreichend grundständig ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber gibt, zum Beispiel Spanisch, Latein und Physik, die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs mit einer umfassenden Nachqualifizierung geschaffen, daher erübrigt sich auch der Antrag der FDP.
Natürlich ist für uns eine ausgewogene Verteilung wichtig. Die Einrichtung eines landesweiten Fachlehrerpools für Mangelfächer lehnen wir jedoch ab. Die Konsequenz wäre doch nur, dass die Lehrkräfte laufend von Schule zu Schule versetzt werden können, das halten wir für ein ungeeignetes kontraproduktives Instrument für die Schulentwicklung. Es würde lediglich wieder für Unmut, Demotivation, noch mehr Mangel an guten Lehrkräften und für Unruhe und Unsicherheit sorgen, meine Damen und Herren, daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es steht fest, dass Investitionen in Bildung allen zugutekommen und nicht von der Kassenlage der einzelnen Bundesländer abhängig sein dürfen.
Um die Leistungsfähigkeit und die Qualität des Bildungssystems zu steigern, brauchen wir einen gemeinsamen Kraftakt zwischen Bund und Ländern. In den letzten vier Jahren hat sich der Bund aber aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft vollkommen zurückgezogen, weil die Verantwortung nach der Verabschiedung der Föderalismusreform I in die Alleinzuständigkeit der Länder fällt.
Im Hochschul- und Wissenschaftsbereich setzte die SPD in der Schlussverhandlung immerhin durch, dass Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken dürfen. Beispiele für eine gelungene Kooperation sind zum Beispiel der Ausbau von Studienplätzen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
im Rahmen des Hochschulpakts oder die Förderung universitärer Spitzenforschung im Rahmen der Exzellenzinitiative. Für den schulischen Bereich hingegen sind gemeinsame Initiativen, meine Kollegin Frau Stahmann hat das erwähnt, wie zum Beispiel das von Edelgard Bulmahn initiierte Ganztagsschulprogramm, nach der Grundgesetzänderung nicht mehr denkbar.
Investitionen in Kindertagesstätten, Schulen oder Hochschulen im Rahmen des Konjunkturprogramms waren nur möglich, weil auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise das Grundgesetz im Rahmen der Föderalismusreform II kurzerhand dahingehend verändert wurde, dass wenigstens in Katastrophenfällen und Krisenzeiten derartige Bundeshilfen erlaubt sind. Es ist also möglich, binnen kürzester Zeit weitreichende finanzpolitische Entscheidungen zu treffen und Milliardenbeträge zu mobilisieren, wenn eine entsprechende Präjudizierung politisch gewollt ist. Es muss aber auch unserer Ansicht nach außerhalb von Krisen möglich sein, dass der Bund den Ausbau von Bildungsinfrastruktur unterstützen kann.
So müssen zum Beispiel auch ein neues Ganztagsschulprogramm möglich sein, sowie die Sicherung der Lernmittelfreiheit, und bei der Bewältigung der großen Herausforderung der inklusiven Bildung, glaube ich, könnte man Vereinbarungen treffen. Auch der nationale Bildungsbericht ließe sich vielleicht zu einem koordinierenden Hilfsinstrument weiterentwickeln, auf dessen Basis Bund und Länder eine gemeinsame nationale Bildungsstrategie entwickeln.
Eines ist aber auch deutlich zu sagen, wir wollen nicht die landespolitische Zuständigkeit für Bildung durch eine Bundeszuständigkeit ablösen. Den CDUAntrag werden wir ablehnen. Mit Ihren Forderungen wären wir, wenn man sich den genau anschaut, vermutlich schnell bei einem bundesweiten Zentralabitur, einer Rahmenkompetenz des Bundes und bei einer bundeseinheitlichen Lehrerausbildung. Ich glaube, damit ist uns nicht geholfen. Als Stadtstaat stehen wir vor anderen Herausforderungen als die Flächenstaaten.
Im Übrigen sprechen Sie in Ihrem Antrag von einer Umfrage, indem Sie erwähnen, dass der Wunsch vorhanden ist, eine größere Beteiligung des Bundes bei Bildungsfragen zu ermöglichen. Wenn Sie sich die Ergebnisse einmal genau anschauen, dann kritisieren die Bundesbürger genau in dieser Umfrage
vor allem zu große Klassen, viel Unterrichtsausfall und die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre. Was haben wir mit Rot-Grün umgesetzt? Wir haben die Klassen verkleinert, der Unterrichtsausfall ist trotz des doppelten Abiturjahrgangs kein Thema, und wir bieten das Abitur sowohl nach acht als auch nach neun Jahren an.
Ich glaube, das alles wäre mit einer starren Bundesvereinheitlichung des Schulsystems nicht möglich gewesen.
Unser Ziel ist nicht die direkte Steuerung von Bildungsmaßnahmen durch den Bund, sondern die Etablierung und Unterstützung einer gemeinschaftlichen Zielorientierung von Bund, Ländern und Kommunen. Es spricht daher meines Erachtens nichts dagegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rohmeyer, das, was Sie hier an bildungspolitischen Punkten aufgeführt haben, war ein Armutszeugnis!
Sie sprechen hier von massiver Kritik bezüglich der Inklusion. Ich glaube, das haben wir in der Deputation für Bildung ausführlich besprochen. Ach ja, da waren Sie ja meistens abwesend! Seit dem Fachausschuss Schulentwicklung sprechen wir mit allen beteiligten Akteuren über Inklusion, auch mit Schulleitern. Im Übrigen glaube ich, Ihr Armutszeugnis ist nur damit zu begründen, dass es Sie wurmt, dass diese rot-grüne Koalition trotz Haushaltsnotlage vernünftige Schwerpunkte setzen kann, und das in der Bildungspolitik.
Es wurmt Sie wahrscheinlich auch, dass wir für die Schulentwicklung und für die Schulreform 15 Millionen Euro in den Jahren 2010 und 2011 zur Verfügung haben. Die brauchen wir, um die Oberschule aufzubauen: für neue Lernmaterialien, für die entsprechende Ausstattung, für die kleineren Klassenfrequenzen, für die Einrichtung der Beratungs- und Unterstützungszentren, auch für die Inklusion, die wir schrittweise einführen – wenn Sie in den verschiedenen Beratungen aufpassen würden! –, aber zum Beispiel auch für die Einrichtung der Werkschule.
Zu erwähnen ist auch der flächendeckende Sprachtest und die darauffolgende Sprachförderung. Von den über 700 Kindern haben nach einem Jahr über 75 Prozent keinen Förderbedarf mehr. Damit zeigen sich erste Erfolge.
Dazu haben wir Mittel für den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen, allerdings müssen wir für die vor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
handenen Ganztagsschulen in der nächsten Legislaturperiode die Ausstattung noch weiter verbessern. Weitere investive Mittel haben wir für die Einrichtung neuer Ganztagsschulen, drei in Bremen und eine in Bremerhaven.
Die Lehrkräfte – die erwähnen Sie auch nicht – bleiben von den Personaleinsparungen im Übrigen ausgenommen. Das sind 1 000 Neueinstellungen in der gesamten Legislaturperiode. Das ist bei zurückgehenden Schülerzahlen und den daraus freiwerdenden Lehrerstunden eine deutliche Verbesserung für die Lehrerversorgung und letztlich auch für die Ausstattung der Schulen. Damit wir die Schulentwicklung weiterhin verlässlich gestalten und die Schulreform finanzieren können, müssen wir die demografische Rendite nutzen, und genau das tun wir im Haushalt 2011. Dafür werden wir uns auch in den nächsten Jahren einsetzen, um so die qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft voranzutreiben.
Zum Schluss möchte ich noch einmal an zwei Punkte erinnern, an zwei SPD-Initiativen, die wir mit RotGrün gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Das ist erstens das kostenlose Mittagessen in den Ganztagsgrundschulen und zweitens der Sonderfonds in Brennpunktschulen, in dem 150 000 Euro für das Jahr 2011 zur Verfügung stehen, um Kinder außerschulische Lernorte besuchen lassen zu können. Da können Sie vielleicht Ihren Schulkulturticketantrag noch einmal mit hineinnehmen. Wir haben da einen Topf, aus dem wir das finanzieren können. Damit leisten wir, glaube ich, einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in Bremen.
Für den Kulturhaushalt gibt es keine großen Änderungen. Es handelt sich im Wesentlichen um organisatorische Änderungen wie etwa den Umzug der Landesarchäologie, die nach einer langen Suche neue Räume im ehemaligen Postamt am Bahnhof gefunden hat. Im Kulturressort selbst haben wir einen langwierigen Reorganisationsprozess gehabt. Jetzt haben wir ein Ressort mit einer schlanken Struktur und klaren Zuständigkeiten.
Eine Baustelle ist zweifellos das Deutsche Schifffahrtsmuseum in Bremerhaven. Hier muss überlegt werden, wie wir angesichts der notwendigen Sanierungen und der unsicheren Finanzierung durch den Bund weiter vorgehen. Eine vollständige Kompensation durch Landesmittel ist nicht möglich, dazu müssen wir andere Lösungen finden.
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf das Bremer Theater als größte Kultureinrichtung in unserer Stadt eingehen. Hier verläuft die Konsolidierung, die gemeinsam mit der Belegschaft vereinbart wurde, im vorgesehenen Rahmen. Der Verzicht auf teure Bespielungen der Seebühne und andere Events war und
ist aus unserer Sicht richtig, gerade aus haushaltspolitischer Sicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im letzten Jahr haben wir das Thema des Biblischen Geschichtsunterrichts, BGU, an Schulen im Lande Bremen debattiert. Die Große Anfrage der CDU-Fraktion hat damals ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verschiedene Probleme deutlich gemacht, wobei ich jetzt einige Déjà-vu-Erlebnisse hatte und mich wieder wie in der Debatte der Großen Anfrage gefühlt habe, liebe Frau Motschmann. Aber gut, lassen Sie uns einige Punkte gern wiederholen!
Es wurde uns berichtet, dass die Stundentafel in beiden Stadtgemeinden unzureichend umgesetzt wird und zumindest in der Stadtgemeinde Bremen 40 Prozent der dafür qualifizierten Lehrkräfte nicht im BGU eingesetzt sind und das Fach zu großen Teilen – Sie haben es gesagt – fachfremd unterrichtet wird. Das ist uns allen bekannt. Wir wissen auch, dass BGU als einziges Fach in der Verfassung verankert ist, doch ist in der Landesverfassung auch ausdrücklich festgelegt, dass die Teilnahme an diesem Unterricht für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist und auch kein Lehrer dazu gezwungen werden kann, dieses Fach zu unterrichten. Diese Freiwilligkeit ist, finde ich, ein hohes Gut, Frau Motschmann.
Im Übrigen gehen Sie gar nicht auf das wirkliche Problem ein. Wir haben hier nämlich ein Nachfrageproblem. Wir können doch nicht von den Schulen verlangen, dass das Fach BGU vorrangig vor anderen Fächern unterrichtet wird, wenn viele Schülerinnen und Schüler sich ganz bewusst gegen BGU und für ein Alternativfach entscheiden. Es ist wohl unbestritten, dass wir in den letzten Jahren einige Maßnahmen unternommen haben, um das Fach BGU aufzuwerten. Die Schulen wurden aufgefordert, den Fachlehrerbedarf für BGU bei Neueinstellungen zu berücksichtigen. Weiterhin wurden die Schulen aufgefordert, den Unterricht so zu organisieren, dass er nicht nur in den Randstunden stattfindet.
Für die Lehrkräfte, das wurde berichtet, war es häufig schwierig, diese Lücke zwischen der siebten und zehnten Klasse zu füllen, wenn nach zweijähriger Pause der Unterricht wieder aufgenommen wird. Daher haben wir gesagt, dass wir in der achten und neunten Klasse wieder eine Stunde mit der Stundentafel zur Verfügung stellen, und in der neuen Oberschule und in der Gymnasialverordnung ist dies nun auch vorgesehen. Im Übrigen: Ihre Bildungsdeputierten haben diesen Verordnungen nicht zugestimmt. Auch das ist aber eine wichtige Aufwertung des Faches.
Selbstverständlich werden wir Ihren Antrag ablehnen, denn Sie gehen in der Tat – ich weiß nicht, was das eben für ein Plädoyer war, Frau Motschmann – sehr oberflächlich mit dem Thema um. Sie beschränken sich auf – ich fasse einmal Ihren Antrag zusammen –, erstens, gemäß Stundentafel anbieten und erteilen, zweitens, keine fachfremde Nutzung der Stunden, und drittens, Anfang 2011 ein Bericht. Wenn Sie das Thema schon zum x-ten Mal auf die Tagesord
nung bringen, wo sind eigentlich Ihre Vorschläge, um dieses Fach attraktiver zu gestalten? Davon habe ich in Ihrem Beitrag nichts gehört. Es geht doch darum, die Akzeptanz vor allem bei den Schülerinnen und Schülern zu steigern.
Jetzt möchte ich noch einmal etwas zu dem Titel Ihres Antrags sagen! Ihr Antrag trägt den Titel „Missbrauch zugewiesener Unterrichtsstunden in Biblische Geschichte abstellen“. Ich halte es für fahrlässig und irreführend, den Begriff Missbrauch in diesem Zusammenhang zu nutzen.
Wenn Sie sich einfach noch einmal die Antwort des Senats von 2. Juni 2009 anschauen, werden Sie lesen können, dass diese Stunden nicht missbraucht werden, liebe Frau Motschmann.
Ich hoffe, Sie wissen auch, dass seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe im Ressort damit beauftragt ist, das Fach BGU zeitgemäßer und attraktiver zu gestalten, und vielleicht haben Sie auch irgendwann einmal inhaltliche Vorschläge dazu. Wir als Partei und als Fraktion arbeiten daran. Vielleicht schließen Sie sich dem irgendwann an, dann können wir vielleicht auch über das Problem der Nachfrage besser sprechen. Das wäre sinnvoll, das wäre effizient, und das würde ich von Ihnen erwarten, wenn Ihnen das Thema so am Herzen liegt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rohmeyer, ich möchte es hier noch einmal ganz deutlich sagen: Sie weisen hier immer wieder nur auf die Missstände und die Bedeutung dieses Faches hin, es gibt aber keinen einzigen Vorschlag für die attraktivere, zeitgemäßere Gestaltung dieses Fachs Biblische Geschichte. interjection: (Beifall bei der SPD)
Das ist schade. Es zeigt, wie wichtig Ihnen das Thema ist. Vielleicht haben Sie auch einfach nicht die Möglichkeit, inhaltliche Vorschläge zu machen, ich weiß es nicht. Ich kann Ihnen aber ganz klar versichern, dass wir als SPD mit Rot-Grün gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Hin und wieder gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber das ist auch gut so, lieber Herr Rohmeyer, das gehört mit zu einem demokratischen Meinungsbildungsprozess. Das ist für Sie vielleicht ein Fremdwort. Wir arbeiten an diesem Thema, indem wir uns auch Zeit dafür nehmen. Wir haben zum Beispiel im letzten Jahr angefangen, mit den Kirchen zu sprechen. Wir haben angefangen, darüber mit der Jüdischen Gemeinde zu sprechen,
Vielleicht sollten Sie sich auch einmal die Mühe machen, mit den Akteuren, die dort vielleicht mitreden wollen, zu sprechen. Dann würden Sie auch wissen, dass Sie sich auf dem Holzweg befinden, dass zum Beispiel die muslimischen Gemeinden ein eigenes Fach Islamkunde haben wollen, dann würden Sie wissen, Islamkunde wird von den muslimischen Gemeinden nicht gewünscht.
Vielleicht schaffen Sie es wirklich einmal, nicht immer nur über die Menschen zu reden, sondern mit diesen Menschen, dann hätten Sie auch eine eigene Antwort auf Ihre Frage! Ich helfe Ihnen aber auch gern: weil sie erstens auch an einem gemeinsamen Unterricht interessiert sind, und zweitens, weil es keine ausgebildeten Fachkräfte dafür gibt. Das ist ein wichtiger Punkt, der auch für die muslimische Gemeinde, aber auch die Jüdische Gemeinde gilt. So sind viele im Augenblick in ähnlicher Form – wie Frau Stahmann es hier berichtet hat – dafür, einen gemeinsamen Unterricht zu gestalten.
Lassen Sie uns also lieber gemeinsam konstruktiv auf den Weg machen, die Schülerinnen und Schüler nicht zu trennen, sondern das Fach attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten! Daran arbeiten wir, das werden wir vorlegen, und ich hoffe, dass Sie sich dem dann anschließen können oder endlich einmal inhaltliche Vorschläge machen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war wieder einmal eine klassische Rohmeyer-Rede, aber ich möchte doch erst einmal auf einige Punkte in Ihrem Antrag eingehen!
Ob das wirklich gut ist, das merken nur Sie nicht, Herr Rohmeyer, aber das gesamte Parlament merkt es.
Manchmal ist der Auftritt von Herrn Rohmeyer, das kann man ganz offen sagen, an Peinlichkeit einfach nicht zu überbieten.
Das haben wir erst vorgestern in der Fragestunde gesehen, aber gut, machen Sie sich weiter lächerlich in der Öffentlichkeit! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Frau Motschmann, wenn Sie eine Zwischenfrage haben, können Sie sich ja melden oder – es ist ja eine Debatte mit einer Debatte von bis zu dreimal fünf Minuten – auch gern zu Wort melden!
Ich möchte aber erst einmal auf einige Punkte in Ihrem Antrag eingehen! Sie sagen, der bürokratische Aufwand für Lehrkräfte soll reduziert werden. Das ist in weiten Teilen schon passiert. Da kann gewiss noch mehr gemacht werden, da ist das Ressort auch dabei. Sie schreiben, die Lehrkräfte sollen regelmäßig verpflichtend an fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Fortbildungen teilnehmen. Meines Wissens besteht für Lehrkräfte eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 30 Stunden im Schuljahr, und als Zweck der Fortbildung werden ausdrücklich der Ausbau fachlicher Kompetenzen und Unterrichtsentwicklung hervorgehoben. Vielleicht nehmen Sie das so einmal zur Kenntnis, Herr Rohmeyer! Weiter fordern Sie, dass der Unterricht in der Regel durch Fachlehrer und nur in begründeten Ausnahmefällen fachfremd erteilt wird. Ja, das ist richtig, das ist auch so! Im Übrigen wird in der Neufassung des Lehrerausbildungsgesetzes festgelegt – das haben Sie anscheinend nicht mitbekommen –, dass alle Lehrerinnen im Lehramt in der Grundschule eine Ausbildung in Deutsch und Mathematik erhalten. Das wird den fachfremden Einsatz natürlich auch deutlich reduzieren, dort besteht inzwischen eine Maßnahme. Weiter möchten Sie, dass bei der Neueinstellung von Lehrkräften im Zuge der anstehenden Pensionierungswelle auf herausragende Leistungen geachtet wird. Was glauben Sie eigentlich, was die Einstellungskriterien im öffentlichen Dienst sind? Natürlich sind Eignung und Leistung die Kriterien.
Weiterhin fordern Sie, dass die Verbindlichkeit für den Sprachtest Cito durch Einführung von Sanktionen erhöht werden soll. Glauben Sie ernsthaft, meine Damen und Herren, dass Sanktionen die Förderquote erhöhen? Das fördert auch nicht die Leistungsfähigkeit der Kinder, wohl aber die Verunsicherung der Eltern und den bürokratischen Aufwand, Herr Rohmeyer. Es ist besser, Kitas und Beratungsstellen noch stärker in die Testung einzubinden. Sie können bildungsferne Eltern viel besser informieren, beraten und anbieten, die Kinder eben zu diesem Test zu begleiten.
Für die Lernentwicklungsberichte gibt es eine einheitliche Vorlage, die alle Grundschulen nutzen. Sie ist in der Regel sehr verständlich und aussagekräftig. Wenn es da noch Nachholbedarf geben sollte, was ich nicht glaube, dann sollten wir das in der Deputation einmal beraten und uns anschauen. Weiterhin schlagen Sie vor, die Stundentafeln in den Klassen 3 und 4 zu erhöhen. 2002 gab es eine Stundentafel erhöhung. Die hat im Übrigen die jetzt getesteten Kinder nicht erreicht, Herr Rohmeyer, aber das haben Sie anscheinend auch nicht mitbekommen, denn die getesteten Kinder sind 2000 eingeschult worden.
Weil Sie immer so tun, als wäre seitdem nichts passiert! Sicherlich ist eine Stunde mehr Unterricht auch sinnvoll, aber angesichts der knappen Ressourcen sollten wir zunächst überlegen, ob wir das in der gesamten Stadt so machen oder ob wir uns da auf bestimmte Schulen konzentrieren.
Zu weiteren Punkten ist noch festzustellen: Im Englischunterricht werden immer mehr Fachkräfte eingesetzt. Im Übrigen sind an den Grundschulen die Eltern auch über ausführliche Gespräche in den Erziehungsprozess mit einbezogen. Diese Gespräche sind meines Wissens für die Eltern auch verbindlich. Ihr Antrag stellt also in der Summe keine Grundlage für ein Sofortmaßnahmenprogramm dar.
Außerdem schreiben Sie in der Einleitung, dass im Bremer Konsens die Schulstruktur und die Rahmenbedingungen festgeschrieben worden sind. Jetzt, nachdem die Ergebnisse der Ländervergleichsstudie vorliegen, leiten Sie ab, dass jetzt insbesondere die qualitative Verbesserung des Unterrichts in den Mittelpunkt rücken müsse. Haben Sie eigentlich schon vergessen, was Sie im Bremer Bildungskonsens unterschrieben haben? Erinnern Sie sich an die zwölf Empfehlungen, die im Konsens erwähnt werden, auf die sich die Parteien schon im Schulentwicklungsplan geeinigt haben, zum Beispiel die Merkmale einer guten Schule? Ich habe den Konsens mit der Unterschrift Ihres Fraktionsvorsitzenden für Sie auch noch einmal mit, falls Sie da Ihr Erinnerungsvermögen etwas stärken müssen, gebe ich Ihnen das gern mit. Diese qualitativen Empfehlungen werden zurzeit an den Schulen umgesetzt, meine Damen und Herren.
Gehen wir noch einmal zurück, da Sie das selbst erwähnt haben: Was war eigentlich Ihre Reaktion auf die Ländervergleichsstudie, beziehungsweise was war die Reaktion Ihres Fraktionsvorsitzenden
in dem Interview? Ein grandioses Interview! Ich nenne einmal drei Punkte aus dem Interview. Herr Röwekamp liest zwar gerade parallel, aber vielleicht geht das ja auch alles an ihm vorbei! Herr Röwekamp, Sie behaupten in Ihrem Interview, Bremen hätte seine Bildungsausgaben von 2001 bis 2009 um 20 Prozent angehoben, und Bayern und BadenWürttemberg würden nicht viel mehr Geld ausgeben. Wenn Sie schon unfairerweise Bremen als Stadtstaat mit Bayern und Baden-Württemberg vergleichen, dann wissen Sie hoffentlich inzwischen auch: Die Pro-Kopf-Ausgaben pro Schüler lagen in Bremen bei 4 900 Euro, in Bayern bei 5 200 Euro und in Baden-Württemberg bei 5 100 Euro. Ihre Formulierung „nicht viel mehr Geld“ bedeutet eine Differenz von 300 Euro. Multiplizieren Sie das einmal mit der Anzahl der Schüler, dann sind das einmal eben 21,3 Millionen Euro, Herr Röwekamp, das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen!
Zweitens, Sie glauben in Ihrem Interview, dass es für Kinder, die durch den Sprachtest durchfallen, keine Konsequenzen hätte und es noch nicht verbindlich geregelt wäre. Haben Sie nicht mitbekommen, dass seit der Reform jedes Kind, bei dem Förderbedarf festgestellt wird, ein Jahr vor der Einschulung Sprachförderung bekommt? Das ist inzwischen gesetzlich festgeschrieben, Paragraf 36 Schulgesetz. Lesen Sie sich das noch einmal durch, dem haben Sie mit Ihrer Fraktion zugestimmt!
Ein dritter Punkt: Im Dezember, sagen Sie, Herr Röwekamp – ich weiß nicht, ob es immer so gut ist, dass Sie sich mit Herrn Rohmeyer beraten, das ist ja auch spannend –,
kämen die nächsten PISA-Ergebnisse, und wenn sich bis dahin nichts getan hat, möge dann die Senatorin zurücktreten, und Sie haben damit der Senatorin ein Ultimatum gesetzt. Hat Ihnen niemand gesagt, dass im Dezember die internationalen Ergebnisse kommen und Sie über Bremen gar nichts erfahren werden?
Wer aus Ihrer Fraktion hat Sie eigentlich so kompetent beraten, dass Sie sich in nur einem Interview gleich drei Mal so ahnungslos in die Öffentlichkeit stellen?
Der- oder diejenige meinte es auf keinen Fall gut mit Ihnen. Nehmen Sie lieber das Gesprächsangebot der Senatorin an, sie hat Ihnen und auch den Fraktionen ja ein Gespräch zur Ländervergleichsstudie in einem Brief angeboten.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Lassen Sie den billigen Populismus, den ich sonst immer nur von den Linken hier mitbekomme, und dann bleiben Ihnen solche Peinlichkeiten in der Öffentlichkeit auch erspart.
Wir werden, wie verabredet, mit den Bildungsdeputierten und Prof. Köller zusammen die Ergebnisse diskutieren, beraten und konsequent an der Weiterentwicklung arbeiten. Ihren Antrag werden wir ablehnen! – Vielen Dank!
Herr Röwekamp, Sie sagten eben, es macht Sie nachdenklich, dass hier so eine Debatte geführt wird. Es macht mich und meine Fraktion nachdenklich, dass Sie auf diese Art und Weise versuchen, die Öffentlichkeit klar zu täuschen. Das geht so nicht, Herr Rohmeyer!
Herr Rohmeyer saß ja nicht mit am Konsenstisch, dafür bin ich sehr dankbar, das hätte wahrscheinlich mit dem Konsens nicht funktioniert.
Da bin ich sehr dankbar, dass Herr Röwekamp gemeinsam mit Herrn Kastendiek und später noch mit einem anderen Mitglied Ihrer Fraktion am Tisch saß. Da haben wir, glaube ich, unabhängig von der Parteizugehörigkeit sehr gute Gespräche, was die qualitative Weiterentwicklung des Bildungssystems angeht, geführt. Sie werfen uns ständig etwas vor. Sie legen hier ein Sofortmaßnahmenprogramm vor, Herr Rohmeyer, und haben eben behauptet, ich wäre darauf nicht eingegangen. Ich habe zehn Punkte davon in meinem ersten Redebeitrag benannt und habe kommentiert, warum wir das nicht mittragen können. Da haben Sie wahrscheinlich wieder nicht zugehört.
Wir haben uns ein Jahr lang im Fachausschuss über die qualitative Weiterentwicklung, nicht über die Schulstruktur unterhalten. Ich weiß nicht, das ist für Sie immer das spannendste Thema, damit Sie sich als Retter hinstellen können. Wir haben uns ein Jahr lang über die qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft unterhalten, und deshalb haben wir einen Schulentwicklungsplan beschlossen. Erinnern Sie sich noch daran? Ich habe ihn mit, ich schenke Ihnen den gern, wenn Sie ihn nicht haben. Ich gebe ihn auch gern dem Fraktionsvorsitzenden, der so eine schlechte Beratung haben muss, dass er – ich wiederhole es noch einmal – dreimal in der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Öffentlichkeit falsche Aussagen macht. Sie sagen, die Sprachförderung wäre nicht verbindlich geregelt. Ich wiederhole es noch einmal: Paragraf 33, wenn ich es jetzt richtig habe – –.
Entschuldigung, Paragraf 36!
Sie sprechen im Interview davon – ich habe es mit, falls Sie sich auch daran nicht mehr erinnern, Sie haben ja eine gewisse Amnesie, die Sie hier heute an den Tag legen –, die Sprachförderung wäre nicht verbindlich geregelt. Sie ist gesetzlich geregelt, und zwar für jedes Kind.
Das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen!
Die werden nachgetestet, Herr Röwekamp! Sie können das gleich noch einmal bilateral ausdiskutieren, aber die Kinder, Herr Röwekamp, werden nachgetestet. Jedes Kind bekommt mit Rot-Grün und dem, was wir beschlossen haben, Sprachförderung, und das ist doch wichtig. Erwecken Sie doch nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass wir in diesem Bereich nichts machen würden!
Wir stellen 3,6 Millionen Euro zur Verfügung, und wir haben es vor allen Dingen gesetzlich festgeschrieben.
Ich finde, Sie sollten sich noch einmal mit den Qualitätsmerkmalen im Bremer Konsens im Schulentwicklungsplan auseinandersetzen und das noch einmal mit Ihrem Antrag, den Sie hier heute vorlegen, abgleichen.
Ein Punkt noch: Ich habe bisher immer nur Ihre Inhalte kritisiert, Herr Röwekamp. Ich habe die Inhalte, die Sie in Ihrem Interview wiedergegeben haben, kritisiert: Erstens, Ihren Irrtum, dass die Sprachförderung nicht verbindlich geregelt wird,
zweitens, Ihre falsche Berechnung, was die Bildungsausgaben im Land Bremen angeht, und drittens, dass Sie im Dezember eine PISA-Vergleichsstudie erwarten, aus der Sie für Bremen Konsequenzen ziehen. Drei Punkte, bei denen Sie sich auf dem Holzweg befinden! Sie stellen sich hier aber hin und werden persönlich und fragen, was eigentlich meine bildungspolitische Qualifikation wäre. Ich glaube, meine ist bestimmt anders als die Ihres bildungspolitischen Sprechers, das ist richtig,
aber dass Sie hier persönlich werden, zeigt Ihren Charakter und Ihre Art und Weise, damit umzugehen, aber auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben!
Kommen Sie bitte mit Argumenten und mit Inhalten! Darüber können wir uns gern austauschen. Erklären Sie doch einmal, wie Sie im Dezember aus der Vergleichsstudie Konsequenzen ziehen wollen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ganztagsschulen haben für uns Sozialdemokraten natürlichen einen hohen bildungspolitischen Stellenwert.
Im Ganztagsbetrieb kann selbstverantwortliches und gemeinsames Lernen konzentriert gestaltet werden. Insgesamt steht eben auch mehr Lernzeit für soziales Lernen, aber auch für die individuelle Förderung zur Verfügung, und die längere Lernzeit erlaubt auch die Veränderung der Zeitgestaltung über den Tag durch die Rhythmisierung. Lernrhythmen sind, laut Pädagogen, eine wichtige Ressource und können im Ganztagsbetrieb auch viel stärker beachtet werden.
Meine Damen und Herren, die Ganztagsschule ist für uns Sozialdemokraten die Schule der Zukunft. Daher hat auch Rot-Grün im Koalitionsvertrag festgeschrieben, zwölf Ganztagsschulen in dieser Legislatur einzurichten, vier pro Jahr, drei in Bremen, eine in Bremerhaven, und diese Einrichtung haben wir auch beschlossen. Über die Art und Weise, wann wir diese Ganztagsschulen beschließen, darüber muss man in der Tat für die nächste Legislaturperiode reden, weil Grundschulen eine längere Vorlaufzeit brauchen, und die sollten wir den Schulen auch geben.
Ob wir uns jedes Mal bei der Entscheidung eine blutige Nase geholt haben, Herr Rohmeyer, das wage ich zu bezweifeln. Unsere Kriterien für die Auswahl der Ganztagsschulen waren, erstens, dass die Schule das eben möchte, und zweitens, dass wir weiße Fle––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
cken aus dem Gebiet herausbekommen, nämlich dass wir eine Versorgung in allen Stadtteilen haben, ob in der Grundschule oder in der Sekundarstufe I. Da kann es schon einmal sein, wenn ein Teil der Schulleitung oder des Kollegiums keine Ganztagsschule möchte, dass da eben noch etwas mit denen diskutiert werden muss, aber eine blutige Nase hat sich, glaube ich, keiner dort geholt.
Wir haben eine klare Schwerpunktsetzung auf den Ganztagsbereich. Es ist aber auffällig, wenn wir uns die Antwort des Senats anschauen, Herr Rohmeyer hat es ja in Teilen angesprochen, dass die Versorgung in Bremen im Grundschulbereich beispielsweise eben nur bei 20 Prozent liegt und in Bremerhaven bei 35 Prozent, und das ist nicht ausreichend aus unserer Sicht. Daher ist es zwingend notwendig, auch in der nächsten Legislaturperiode weitere Ganztagsschulen einzurichten.
An dieser Stelle darf man, glaube ich, auch noch einmal die Fortsetzung und überhaupt die Einrichtung des kostenlosen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen erwähnen. Das ist ein wichtiger Baustein in den Ganztagsgrundschulen und auch ein großer Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt und in diesem Land.
Es gibt aber auch Herausforderungen, ich möchte nicht den Inhalt der Antwort des Senats wiederholen, die man teilweise aus der Anfrage ableiten kann. Beispielhaft möchte ich einige kurz benennen. Bereits 2005 wurden Qualitätsstandards für die Ganztagsschulen beschlossen – ja, manchmal lese ich auch das, was Sie in der Vergangenheit beschlossen haben, Herr Rohmeyer –, die auch lobenswert sind, für die wir auch bundesweit gelobt werden, aber deren Erfüllung und Realisierung müssen wir noch einmal auf den Prüfstand bei einigen Schulen stellen, und auch diese müssen wir vielleicht durch Ressourcen in den nächsten Jahren verbessern.
An einigen Schulen sind vielleicht auch die Kooperationszeiten, zumindest ist das aus verschiedenen Fachgesprächen herausgekommen, also die Verzahnung von Unterricht und dem pädagogischen Anteil, zu analysieren und auch zu verbessern. Wir haben aber auch eine Menge Ganztagsschulen, die hervorragende Arbeit leisten und das sehr gut gestalten.
Als weiteres Thema möchte ich hier auch ganz offen die Beschäftigung der Betreuungskräfte durch Schulvereine benennen. Diese ist in der Tat zu diskutieren und auch schrittweise zu verändern. Die Kooperation mit der AWO, dem ASB und der Hans-WendtStiftung ist, denke ich, noch einmal anders zu bewerten und zu beurteilen. Auch die muss man sich noch einmal genauer anschauen, aber mir geht es hier pri
mär um die Schulvereine. Natürlich sind die Einbindung und die Einflussnahme von Eltern in den Schulalltag wünschenswert, das will ich überhaupt nicht bestreiten, das wird in der Antwort des Senats auch so dargelegt, aber nicht in Form der Beschäftigung von Betreuungskräften. Das sehe ich nicht als originäre Aufgabe eines Schulvereins.
Auch wenn der Senat versucht, das hier in der Anfrage positiv zu formulieren, wissen wir gemeinsam, dass wir an dieser Problematik noch zu arbeiten haben. Meines Wissens ist das Ressort darüber auch mit dem Personal im Gespräch, auch mit der Zielsetzung, die Schulvereinskräfte langfristig vom Ressort aus zu übernehmen, zum Beispiel auch möglichst Verträge zu vermeiden, die unter 10 bis 15 Stunden liegen et cetera. Das unterstützen wir, und das haben wir dem Personalrat auch in vielen Gesprächen signalisiert.
Der Senat kündigt in der Beantwortung ebenfalls an, dass die Ganztagsschulverordnung zu novellieren ist. Das werden wir natürlich mit Beteiligung aller Vertretungsorgane, insbesondere der Ganztagsschulverbände, gestalten. Für die Kritik der Ganztagsschulverbände und Ganztagsschulvertreter sind wir äußerst dankbar, denn die zu verbessernden Punkte nehmen wir ernst und werden diese in die Novelle und damit in die Verordnung aufnehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht, eine Privatschule zu gründen, ist durch das Grundgesetz gegeben, Herr Rohmeyer. Von einer Feindseligkeit ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu sprechen ist von daher wirklich nicht in Ordnung, aber ich will gar nicht auf Ihren Redebeitrag eingehen. Genauso ist die Einschränkung, eine private Grundschule zu gründen, im Grundgesetz verankert, aber eben erschwert. Die Trennung von Kindern soll möglichst nicht schon im Grundschulbereich beginnen.
Bildung ist und bleibt für uns zentrale Aufgabe des Staates, und deshalb müssen, auch im Geiste des Grundgesetzes, private Grundschulen die Ausnahme bleiben.
Ich wiederhole gern – da wir das Thema jetzt schon in ähnlicher Form zum x-ten Mal diskutieren – noch einmal die Zahl, dass Bremen gerade im Grundschulbereich bundesweit mit 8,8 Prozent den dritthöchsten Anteil an Privatschülern hat, der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent. Dabei spricht das Grundgesetz von Volksschule als Schule für alle, als Gemeinschaftsschule, die im Grundschulbereich die Gegensätze der gesellschaftlichen Schichten überwinden soll.
Ich möchte nur an die Zahlen erinnern, die Frau Senatorin Jürgens-Pieper in der letzten Aktuellen Stunde noch einmal genannt hat, in der es darum ging, wie hoch eigentlich zum Beispiel der Ausländeranteil an den zurzeit vorhandenen privaten Schulen ist, die spiegeln nämlich nicht die gesellschaftliche Realität wider. Herr Rohmeyer, in Ihrem ehemaligen Stadtteil und meinem jetzigen Stadtteil Osterholz, Freie Waldorfschule Osterholz mit null Menschen, die einen Migrationshintergrund haben,
ich finde, es ist schon beachtlich, was es dort für eine Zusammensetzung an Schülerschaft gibt,
weil diese Schüler dort anscheinend nicht aufgenommen werden.
Beschäftigen Sie sich aber doch einmal mit Freien Waldorfschulen, schauen Sie sich das einmal an, Herr Strohmann! Regen Sie sich nicht auf! Fragen Sie sich,
warum in Bremen-Nord nur vier Kinder mit Migrationshintergrund der Freien Waldorfschule angehören, und dann können wir gern weiterreden!
Eine Frage von Ihnen akzeptiere ich nicht, Sie können sich gern wieder hinsetzen!
Nein, wir haben ja eine Redezeit von drei Mal fünf Minuten! Ich freue mich, wenn er sich noch einmal meldet, und dann kann ich darauf auch reagieren.
Wir haben ja bezüglich der Privatschulen und privater Grundschulen schon viele Argumente ausgetauscht, deshalb will ich mich einmal auf Ihren Antrag konzentrieren! Sie schreiben, das Verwaltungsgericht Bremen hat geurteilt, dass die Freie Schule sehr wohl ein eigenes pädagogisches Konzept hat – ein eigenes, ich habe mich da wirklich nicht verlesen –, ja, sicher, schlecht wäre es, wenn sie kein pädagogisches Konzept hätte!
Es geht darum, dass sie ein besonderes pädagogisches Konzept hat. Das ist der Kern, die juristische Aufgabe, die auch im Grundgesetz beschrieben wird. Im Übrigen ist da die Aufgabenverteilung sehr eindeutig. Im Grundgesetz steht, die Unterrichtsverwaltung bestimmt, was ein besonderes pädagogisches Konzept ist. Darüber ist noch zu urteilen, und das überlässt man eben keinem Verwaltungsgericht.
Aber weiter zu Ihrem Antrag! Wir sollen feststellen, dass Privatschulen die Schullandschaft bereichern. Nein, private Grundschulen – das habe ich in der letzten Aktuellen Stunde schon gesagt – sind eben für uns keine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft, sondern vergrößern die soziale Spaltung in dieser Stadt,
und dieser sozialen Entmischung werden wir keinen Vorschub leisten. Ja, ich weiß, es ärgert Sie, dass wir
da so eine klare Haltung haben, aber es wäre schön, wenn Sie auch einmal eine hätten.
Sie schreiben weiter, dass das Ort und Maßstab für neue pädagogische Konzepte ist. Ja, bitte, das habe ich auch letztes Mal gesagt, Paragraf 13 Schulgesetz! Das haben wir gemeinsam beschlossen. Da können wir –
ich meine, es ist Paragraf 13, aber gut! – gern neue pädagogische Konzepte an Reformschulen ausprobieren. Sie schreiben, Bremen verträgt auch Reformschulen in freier Trägerschaft, die nicht konfessionell gebunden sind. Aber genau darum geht es – und das hat der Kollege Beilken ja vorher schon benannt –, es geht um eine Entscheidung auch für künftige Anträge. Es geht eben nicht darum, dass zwei neue Schulen das Bremer Schulsystem irgendwie ins Wanken bringen könnten. Solche Urteile haben Auswirkungen auf künftige Genehmigungsverfahren, und deshalb ist es gerade notwendig, es eben nicht nur bei einem Verwaltungsgerichtsurteil zu belassen, weil man der Auffassung ist, dass die erschwerenden Zulassungskriterien nicht hinreichend geprüft worden sind. Deshalb ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht aus unserer Sicht auch richtig.
Das ist eben keine Einzelfallentscheidung. Wer meint, das wäre einfach nur ein künstlicher Schutz für das staatliche Schulsystem, der hat Artikel 7 Grundgesetz nicht verstanden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Dass man sich auf der einen Seite für eine Schule für alle einsetzt und sich gerade im Grundschulbereich, wo sogar das Grundgesetz die Gründung erschwert, für die Gründung von zwei privaten Grundschulen einsetzt und dafür plädiert, diese Haltung muss jeder mit seiner eigenen Politik vereinbaren.
Sie begrüßen in Ihrem Antrag die rechtliche Klarstellung, und damit komme ich zum Schluss: Die Urteile ergeben eben keine rechtliche Klarstellung, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDPund der CDU-Fraktion! Schauen Sie sich das Urteil – nicht nur hochhalten, sondern auch lesen! – einmal genau an! Das Urteil wirft nämlich Fragen auf, und diese sind grundsätzlicher Natur. Diese müssen in einer höheren Instanz geklärt werden. Hören Sie auf,
mit einfacher Klientelpolitik zu versuchen, eine so wichtige Entscheidung zu beeinflussen! Wenn später andere Initiativen sich auf diese Urteile berufend Anträge stellen, bin ich mir sicher, dass einige hier eine ganz andere Haltung haben werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rohmeyer, Sie haben eine Haltung, und ich werde hier unsere jetzt darstellen! So ganz eindeutig ist mir jetzt die Haltung der LINKEN in diesem Beitrag nicht geworden.
Sie lehnen den Antrag ab, also meinen Sie damit wahrscheinlich, dass Sie die Forderung der FDP ablehnen, und das finde ich erst einmal richtig.
Meine Herren von der FDP, Sie fordern hier, auf Berufung zu verzichten, und Sie haben selbst gesagt, Sie kennen das schriftliche Urteil nicht. Das ist ja auch kein Wunder, es liegt ja auch noch nicht vor. Sie sagen, es hört sich so an, als wäre es eben eine Ohrfeige für die Bildungsbehörde. Wir arbeiten aber eigentlich in einem seriösen Parlament nicht mit Aussagen wie „es hört sich so an“, eine sachliche Diskussion darüber kann man erst führen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.
Das zeigt doch wieder nur, dass der Bildungspolitiker Dr. Magnus Buhlert sich wieder einmal irgendwie in FDP-Politik versucht, denn im Fachausschuss – das sage ich ganz ehrlich – hatte ich den Eindruck, dass Sie sehr konstruktiv, gewissenhaft und auch sehr im Sinne aller Schülerinnen und Schüler mitgearbeitet haben. Dass Sie von Ihrer eigenen FDP wieder liberal überholt worden sind, hat sich dann bei den Konsensverhandlungen gezeigt, aber es ist schade. Das zeigt nur wieder, dass Sie hier populistisch versuchen, mit dieser Aktuellen Stunde eine Runde FDP-Politik zu machen.
Weiterhin sprechen Sie hier von einer Allergie. Ich will hier gar nicht auf Krankheiten et cetera abheben. Ich finde solche Vergleiche auch nicht wirklich sinnvoll und gut, aber ich nenne jetzt einfach einmal andere staatliche Einrichtungen: Gewoba, Krankenhäuser, BREPARK, Flughafen. Sie haben doch eine Allergie gegenüber allem, was dem Staat gehört, und wollen alles verkaufen. Wem werfen Sie das eigentlich vor?
Gerade in diesem Bereich wollen Sie jetzt Wettbewerb haben, weil Sie sagen, Wettbewerb ist für die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bildung gut. Bildung ist aber auch keine Ware, die man den Marktmechanismen überlässt, denn Bildung darf eben gerade nicht vom Geldbeutel abhängen, Herr Dr. Buhlert.
Wir haben uns doch gemeinsam – Sie haben das Argument ja auch eben genannt, dass es nicht nur um den Geldbeutel geht und um das Schulgeld, darauf komme ich aber gleich noch – im Fachausschuss gerade auch für Bremen angehört, dass es auf die gute Durchmischung in einer Klasse ankommt, um eine gute Schule und guten Unterricht zu machen, erst recht in der Grundschule. Deshalb ist es auch im Grundgesetz verankert, dass eine Privatschule im Grundschulbereich eine Ausnahme ist. Das heißt, es geht Ihnen wieder einmal nicht um den Abbau von sozialen Schranken oder um die Herstellung von Chancengleichheit, das liegt Ihnen fern!
Aber eines könnten Sie wenigstens zur Kenntnis nehmen: Die internationale Forschung belegt doch, dass bildungsbewusste Eltern, aus der Mittel- und Oberschicht, eher Privatschulen anwählen, und zwar wegen des Schulgeldes, auch meistens wegen der Fahrtkosten, weil diese Schulen ja doch nicht irgendwie wohnortnah sind. Es ist aber auch nicht nur eine Frage von Geld, und das sollten Sie eigentlich wissen, denn auch die Bereitschaft und die Fähigkeit, eine Privatschule anzuwählen, ist bei solchen Eltern eher vorhanden als bei bildungsfernen Eltern. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, Herr Dr. Buhlert!
Die Grundschule ist nach dem Grundgesetz die Schule für alle, sie wird als Gemeinschaftsschule dargestellt. Da sollen gerade die Gegensätze der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten überwunden werden. Dementsprechend sind private Grundschulen für uns –
private Grundschulen, Herr Rohmeyer, nicht dass Sie das gleich durcheinanderbringen, wir reden hier jetzt über Grundschulen – keine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft,
sondern lassen die Kluft zwischen Herkunft und Bildung größer werden. Wir werden dieser sozialen Entmischung auch keinen Vorschub leisten. Daher muss diese Idee, die im Grundgesetz steckt, auch ausreichend geprüft werden, und es muss die Ausnahme bleiben.
Was hier heute noch gar nicht gesagt worden ist – vielleicht ist das ja auch mit einer der Beweggründe für die ablehnende Haltung zu diesem Thema –: Bremen hat den insgesamt dritthöchsten Anteil an Privatschulen bundesweit, aber auch gerade im Grundschulbereich, mit 8,6 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent, Tendenz steigend, für dieses Jahr circa 0,3 Prozentpunkte. Ich finde, das ist alarmierend und Grund genug, das staatliche Bildungssystem weiter zu stärken, gute pädagogische Konzepte auch in das staatlichen System hineinzuführen und diese Eltern zu motivieren. Ich habe das den Eltern auch gesagt, zumindest was die Freie Schule angeht. Wir brauchen solche engagierten Eltern im staatlichen System, die sich in den Schulen engagieren. Die privaten Grundschulen werden im Grundgesetz zu Recht erschwert. Ich möchte auch noch einmal an einen anderen Satz erinnern! Wir sagen immer, kurze Beine, kurze Wege, und viele stimmen dem auch zu. Das scheint aber hier dann nicht mehr in dieser Debatte zu gelten,
denn Kinder sollten sich doch eigentlich im Stadtteil entwickeln, nicht langen Fahrtzeiten ausgesetzt werden oder beim Schulbus nicht darauf angewiesen sein, von den Erwachsenen hin- und hergefahren zu werden, sondern ihn selbst erforschen und lernen, sich mit Freunden verabreden zu können. Wir werden die Förderung von Elitegrundschulen nicht mittragen.
Die Grundschulen sind nicht nur ein Ort des fachlichen, sondern auch des sozialen Lernens. Gerade hier sollen die verschiedenen Kinder aus verschiedenen Schichten und Kulturen lernen, miteinander umzugehen. Wenn wir hier den Eindruck haben – ohne dass wir das schriftliche Urteil kennen –, dass nicht hinreichend geprüft wurde, dass eine Privatschule im Grundschulbereich die Ausnahme bleiben soll, dann ist es, glaube ich, überhaupt nichts Schlechtes zu sagen, wir möchten, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird, falls diese wirklich verwehrt wird, und anschließend muss man prüfen, mit welchen Argumenten das Gericht dieses Urteil gefällt hat.
Insgesamt hat ja diese Debatte in der Tat – das wurde ja auch schon gesagt – Auswirkungen darauf, unter welchen Rahmenbedingungen wir in Zukunft Grundschulen genehmigen. Das ist keine einfache Einzelfallentscheidung, und ich glaube, es gehört auch zu einem Rechtsstaat dazu – das ist nichts Schlimmes, Herr Rohmeyer! –, dass man die Rechtsmittel dann auch ausschöpft.
Ich verstehe aber die Art und Weise, wie hier argumentiert wird. Sie machen hier einfache Klientelpolitik – das ist auch in Ordnung so –, wir als Volkspartei haben eben das große Ganze im Blick, was die Entwicklung der gesamten Schullandschaft angeht. Sie können aber ja auch gar nicht anders. Sie müssen diese Klientelpolitik machen, das ist auch okay. Aber lassen Sie uns gemeinsam das schriftliche Urteil anschauen! Rechtsmittel auszuschöpfen ist nichts Schlechtes, das lernt man spätestens im Grundkurs Recht oder irgendwo anders. Das aber, Herr Rohmeyer, als etwas Schlechtes darzustellen, finde ich wirklich nicht in Ordnung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rohmeyer, jetzt muss ich wirklich einmal persönlich werden: Wenn Sie Ahnung von Wissenschaft hätten, wenn Sie Ahnung von wissenschaftlichen Studien hätten,
wenn Sie sich einmal internationale Studien anschauen würden, dann wüssten Sie, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt – jetzt hören Sie ein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
fach einmal zu, schalten Sie Ihr Mundwerk doch einmal ab! –,
wenn man die Rahmenbedingungen einer Privatschule herausrechnet, dass eine Privatschule besser ist, wenn Sie den sozialen Hintergrund et cetera herausrechnen. Ja, das ist so! Beschäftigen Sie sich doch auch einmal mit Studien!
Entwickeln Sie sich doch einmal ein bisschen weiter in dem Bereich, und erzählen Sie uns nicht seit zehn Jahren dasselbe hier im Parlament mit 60 Jahre SPD und Ähnlichem. Die Leute können es einfach nicht mehr hören, es ist wirklich so!
Sie erzählen jedes Mal das Gleiche.
Das Zweite, und das zum Schluss: Ich glaube, die Senatorin hat hier hervorragend dargestellt, wie das Bundesverfassungsgericht 1992 zu diesem Thema geurteilt hat.
Ich glaube, darauf basierend, wenn man sich das Urteil anschaut, ist es ein guter und richtiger Weg, dann auch in die zweite Instanz zu gehen. Das gehört nun einmal auch zu einem Rechtsstaat, und das sollten Sie akzeptieren, und wenn nicht, empfehle ich Ihnen ein weiteres Jurastudium! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich nur 60 Sekunden Redezeit habe, fasse ich mich sehr kurz. Die fachlich nicht saubere Arbeit ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wir stehen geschlossen hinter der Senatorin, weil wir daran glauben, dass sie alles Notwendige dafür tun wird, die Fehler aufzuklären und uns darüber zu informieren.
Außerdem unterstützen wir sie in ihren Bemühungen, die Probleme mit den Eltern gemeinsam zu lösen, und daran beteiligen wir uns selbst intensiv. Kein Test wurde ohne Probleme in irgendeinem Bundesland eingeführt. Den Cito-Test sollten wir hier heute auch nicht verteufeln. Jeder Test hat seine Vor- und Nachteile. In Bremerhaven setzen wir ihn im Übrigen schon seit ungefähr vier Jahren ein, und er wird auch in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Wir werden die DJI-Studie, die jetzt hier zitiert wurde, in der Deputation zu beraten haben, und wir werden Cito noch einmal in der Deputation zu beraten haben.
Das Ziel ist doch, Kinder so gut wie möglich zu identifizieren, die den Förderbedarf haben. Den perfekten Test wird es nicht geben, aber lassen Sie uns gemeinsam an dem Ziel Sprachförderung festhalten, da sind wir uns alle einig, und alles weitere in der Deputation beraten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir uns vorgenommen, unser Schulsystem qualitativ zu verbessern, sozial gerechter und vor allen Dingen übersichtlicher zu gestalten. Auch im Schulterschluss mit der CDU hat die rot-grüne Koalition entscheidende Weichen für einen entsprechenden Umbau unserer Schulstruktur gestellt. Nun kommt es darauf an, für die Einführung der neuen Oberschulen, für die qualitative Umgestaltung der Gymnasien und für den Weg hin zu einer inklusiven Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, und da kann sich der Haushalt im Bildungsbereich trotz Haushaltsnotlage sehen lassen.
Insgesamt stehen circa 20 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2010/2011 für den Schulentwicklungsprozess bereit, und diese Schwerpunktsetzung bedeutet, dass wir die demografische Rendite, den Rückgang der Schülerzahlen voll in die Schulentwicklung einfließen lassen, und das ist eine richtige Entscheidung, meine Damen und Herren.
Des Weiteren senken wir die Klassenfrequenzen in den Grundschulen von 27 auf 24, in den neuen Oberschulen auf 25 und in den durchgängigen Gymnasien von 33 auf 30 Schülerinnen und Schüler. Für beide Schularten halten wir Mittel für Fortbildungsund Hospitationsmöglichkeiten und für Planungsstunden bereit. Die rot-grüne Koalition stellt den Grundschulen zusätzlich 3,6 Millionen Euro für die Sprachförderung, für die Schulleiterinnenentlastung und Sekretärinnenstunden zur Verfügung. Auch das bereits eingeführte kostenlose Mittagessen für Empfänger von Transferleistungen in den Ganztagsgrundschulen wird fortgeschrieben.
Ganztagsschulen sind gerade für uns Sozialdemokraten ein unverzichtbarer Beitrag zur Entkopplung von sozialer Herkunft und Schulerfolg. So werden wir auch in diesem Doppelhaushalt pro Jahr vier neue ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ganztagsschulen, drei in Bremen und eine in Bremerhaven, einrichten.
Für den letzten Doppelhaushalt haben wir das kostenlose Mittagessen auf den Weg gebracht. Einen weiteren Akzent können wir für den kommenden Haushalt setzen. Durch Umschichtungen innerhalb des Bildungshaushaltes unterstützen wir Familien und Kinder in Stadtteilen, in denen wir sogenannte Brennpunktschulen haben. Hier können viele Eltern ihre Kinder nicht im erforderlichen Maße ideell oder materiell unterstützen. Die dadurch entstehenden besonderen Bedarfe können jedoch im Rahmen der Regelausstattung der Schulen nicht gedeckt werden, und auch die Schulvereine, die andernorts die Schulen bei besonderen Anschaffungen oder schulischen Projekten unterstützen, sind hier eben nicht üppig ausgestattet. Wir richten daher einen Sonderfonds für besondere Sachmittelbedarfe von Grundschulen in sozialen Brennpunkten ein. Damit können diese Schulen zusätzlich erforderliche Lern- und Arbeitsmaterialien anschaffen, aber auch schulische Projekte oder Klassenexkursionen realisieren. Sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sollen so auch die Möglichkeit haben, außerschulische Lernorte zu besuchen, und für diesen Sondertopf stellen wir 100 000 Euro im Jahr 2010 und 150 000 Euro im Jahr 2011 zur Verfügung.
Ergänzt wird dieser Sondertopf durch das Landesprogramm zur gesunden Ernährung an Grundschulen in sozialen Brennpunkten, das Bremen anstelle des teuren und aufwendigen EU-Schulobstprogrammes in Eigenregie durchführen wird. Dafür stellen wir noch einmal 100 000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Auch für Bremerhaven, für das mittlerweile ein politisch allerdings noch nicht geeigneter Schulentwicklungsplan im Entwurf vorliegt, haben wir im kommenden Haushalt Schulentwicklungsmittel in Höhe von fast 300 000 Euro im kommenden Jahr und 630 000 Euro im Folgejahr eingeplant.
Die Änderungsanträge, die uns haufenweise von der LINKEN erreicht haben, sind bereits erwähnt worden. Auch für den Bildungsbereich machen Sie keine Deckungsvorschläge, weit weg von der Realität. Täuschen Sie die Öffentlichkeit ruhig weiter mit unseriösen Vorschlägen, lange wird Ihnen das keiner mehr abnehmen!
Einige Punkte für den Kulturhaushalt möchte ich zum Schluss noch erwähnen. Im Bereich Kultur haben wir es im Jahr 2010 bei den meisten Einrichtungen mit Überrollungen zu tun, das heißt, die Zuwendungen bleiben stabil, und wir gewährleisten Planungssicherheit und Kontinuität. Angesichts der Haushaltslage ist das eine Leistung.
Wenn man vom Kulturhaushalt spricht, muss man zumindest einige Sätze zu unserer größten Einrichtung, dem Bremer Theater, verlieren. Gemeinsam mit den Beschäftigten des Theaters haben wir uns auf ein Sanierungskonzept geeinigt, welches das Theater in eine sicherere Zukunft führt, wirtschaftliche Fehlentwicklungen vermeidet und weiter eine anspruchsvolle künstlerische Arbeit sicherstellt. Riskante Großprojekte wird es hier nicht mehr geben.
Bei den Investitionen für 2010 und 2011 sind vor allem die Mittel für den Ausbau der Kunsthalle zu nennen, die im Jahr 2011 wieder öffnen wird. Hierfür stellen wir allein im nächsten Jahr 5 Millionen Euro bereit.
Besonders hervorheben möchte ich zum Schluss aber unsere Schwerpunktsetzung auf die freie Szene. Ab 2010 sind alle Projektmittel ausschließlich für freie Projektträger und Künstler reserviert. Damit wollen wir zum einen unsere Wertschätzung für deren Arbeit ausdrücken, andererseits aber auch die institutionelle Förderung von der Projektförderung klarer abgrenzen. In Zukunft möchten wir uns stärker darauf konzentrieren, allen Menschen in unseren Städten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen.
Veranstaltungen nach dem Motto „umsonst und draußen“ werden daher eine hohe Priorität haben. Dort, wo es möglich ist, soll „günstig und drinnen“ noch stärker ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, wenn Solidarität, sozialer Zusammenhalt und kulturelle Teilhabe gestärkt werden sollen, so sind wir in den Bereichen Bildung und Kultur auf einem guten Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, teilen Sie mit mir die Auffassung – nur zur Klarstellung, weil der Kollege Rohmeyer gefragt hat –, dass natürlich neben den durchgängigen Systemen von 5 bis 12 und 5 bis 13 auch Oberstufenzentren nach dem jetzt gültigen Schulgesetz möglich sind?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen ist ökonomische Bildung zwar in alle Lehrpläne der Bundesländer aufgenommen worden, aber in der Tat kritisieren Experten auch heute noch, dass Ökonomie in Fächern wie zum Beispiel Politik und Geschichte nicht ausreichend zur Geltung kommt. Unumstritten ist auch, dass der Bedarf an Wirtschaftswissen in den letzten Jahren mit der wachsenden Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge deutlich gestiegen ist. Das alles haben wir bereits in aller Ausführlichkeit in ähnlicher Form schon diskutiert und waren uns hier im Haus weitestgehend über die Relevanz von ökonomischer Bildung in den Schulen einig.
Ihr Antrag trägt die Intention, mit praktischen Maßnahmen den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Wirtschaft zu ermöglichen und auch eigene Geschäftsideen umzusetzen. Dazu schlagen Sie vor, dass Bremen am „Projekt Junior“ teilnimmt. In der Tat sind Projekte, welche das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge bei Schülerinnen und Schülern fördern, wichtig und auch zu unterstützen. So eigentlich auch das „Projekt Junior“. Dazu haben Sie – Sie haben das eben ausgeführt – bereits am 22. November 2005 und erneut am 16. Juni 2009 den Senat zu dem Projekt und zur Nichteilnahme Bremens befragt. Sie implizieren mit Ihrem Antrag, dass das Land Bremen durch die Tatsache, dass es das einzige Bundesland ist, das an diesem Projekt nicht teilnimmt, an der Zielsetzung des Projekts nicht interessiert wäre.
Aus der Antwort des Senats ist Ihnen sehr wohl bekannt, dass Bremen sich damals Ende der Neunzigerjahre um das „Projekt Junior“ bemüht hat. Damals war das Projekt sehr ausgelastet, und Bremen kam nicht zum Zuge. Zwischenzeitlich ist das Ressort in diesem wichtigen Themenfeld aber ja nicht tatenlos geblieben. Im Gegenteil, so werden beispielsweise seit Jahren am Landesinstitut für Schule mit vielen Schulen gemeinsame Projekte zur unternehmerischen Tätigkeit und Selbstständigkeit realisiert. Dort werden Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und Eigenverantwortung gefördert. Die Schülerinnen und Schüler bekommen auch einen Einblick in die Funktionsweise der Wirtschaft oder Orientierungshilfe bei der Wahl des Berufs. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zum unternehmerischen Denken angeregt, und der Existenzgründungsgedanke wird gefördert. All dies sind auch Ziele des „Projektes Junior“, die in Bremen allerdings schon sehr gut verankert und bereits realisiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Schülerfirmen präsentieren regelmäßig ihre Arbeit, zuletzt gab es auch eine erfolgreiche Messe dazu, darauf verweisen Sie auch in Ihrem Antrag, und das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
LIS arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der verschiedenen Maßnahmen. Das alles werden wir demnächst auch in der Deputation beraten. Wir tun in diesem Bereich einfach schon sehr viel, und für eine Teilnahme am „Projekt Junior“ besteht zurzeit schlicht keinerlei Notwendigkeit.
Abgesehen davon schreiben Sie, dass eine Vorfinanzierung durch das Land nicht zwingend erforderlich wäre. Das stimmt so nicht. Die Teilnahme des „Projektes Junior“ würde circa 50 000 Euro kosten. Sie planen hier Sponsoren ein, diese müssen aber erst auch einmal gefunden werden.
Die Zahl habe ich aus dem Ressort! Man kann als Parlamentarier bestimmte Abfragen machen, Herr Rohmeyer, wovon Sie ab und zu ja auch Gebrauch machen. Nur ob Sie das dann immer verstehen, ist die andere Frage. Was wir heute ja in der Fragestunde auch gesehen haben!
Wir hätten, liebe Kollegin Frau Winther, das Thema gern in der Wirtschaftsdeputation und auch in der Bildungsdeputation einmal diskutieren können. Da haben wir aber gesagt – und das haben wir beim vorletzten Mal gesagt, nicht beim letzten Mal, wie Sie fälschlicherweise hier dargestellt haben –, wenn wir keine Debatte dazu führen, sind wir gern bereit, Ihren Antrag einmal in der Deputation zu beraten. Zweimal haben Sie den Senat aber schon zu diesem Thema befragt, dann möchten Sie es heute hier debattieren, überweisen, und noch einmal in der Bürgerschaft debattieren. Das lassen wir mit uns nicht machen; es ist wertvolle Zeit, die wir da in diese Arbeit stecken. Beschäftigen Sie sich lieber mit den Projekten des LIS! Ich stelle Ihnen gern die Unterlagen zur Verfügung. Dann werden Sie sehen, dass wir zu diesem Thema in Bremen einfach sehr viel machen. Das sollte Grund genug sein, dieses Thema hier heute auch zu beenden. Sie beschäftigen das Parlament zum dritten Mal damit. Ich glaube, das ist genug. Ihren Antrag werden wir heute ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rohmeyer, Sie haben vorhin gefragt, woher ich denn diese Zahl hätte. Als ich gesagt habe, aus dem Ressort, sagten Sie auf Ihre flapsige Art und Weise, das Ressort hätte mir das aufgeschrieben. Wenn Sie in der Lage wären, sich an Ihre eigene Frage in der Fragestunde zu erinnern – dafür kann man sich Übrigen auch das Protokoll organisieren –,
Bitte!
Das kann gut sein, aber wir haben gesagt, auch die Anschubfinanzierung oder die Vorfinanzierung muss eben durch Sponsoren gegeben sein, diese müssen erst einmal gefunden werden, und diese haben wir im Augenblick nicht. Im Übrigen hat die Senatorin, glaube ich, sehr ausführlich erläutert, dass wir in diesem Bereich schon sehr viel machen und dass wir Projekte auch einfach verstetigen müssen.
Das ist der Punkt, den Sie anscheinend nicht begreifen wollen!
Ich glaube, Bremen ist gut damit beraten, das Landesinstitut für Schule weiter darin zu unterstützen, es weiterzuentwickeln, was wir an den neuen Oberschulen auch tun, und auch einmal zu überprüfen, ob es schon in den Grundschulen ein Thema sein kann. All diese Projekte sind in der Planung, und Sie sind herzlich eingeladen, das konstruktiv zu begleiten. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fecker hat eigentlich bereits alles gesagt. Wir haben schon in der ersten Beratung über die Wichtigkeit von Bewegung gesprochen, wie stark Bewegungsmangel in der heutigen Zeit ein Problem ist, dass es auch viele Erwachsene betrifft und sie ein Leben lang verfolgt, darüber wollen wir jetzt nicht noch einmal debattieren. Wir haben aber in der ersten Bürgerschaftsdebatte auch ganz klar und deutlich gesagt, als wir den Antrag überwiesen haben, die Verordnungen für Gymnasium und Oberschule sind im Beteiligungsverfahren, werden auf der nächsten Deputationssitzung beraten, behandelt und beschlossen, und die Stundenkontingenttafel wird so geändert, dass wieder eine dritte Sportstunde darin ist. Das haben wir zugesagt und geändert, und damit ist die dritte Sportstunde auch wieder Bestandteil der Stundentafel.
Es wäre sehr zu empfehlen gewesen, Herr Röwekamp, auch wenn Sie jetzt gerade hinausgehen, Ihren Antrag vielleicht doch zurückzuziehen. Herr Rohmeyer entzieht sich der Debatte komplett, was ich ziemlich seltsam finde.
Ich weiß nicht, ob er draußen jetzt Sport macht.
In der Tat ist es ja so, dass der Antrag jetzt gegenstandslos ist. Eines muss ich hier noch einmal erwähnen: Sie hätten den Antrag zurückziehen können, allerdings bekam ich von Herrn Rohmeyer die Antwort, dass Sie das gern noch einmal debattiert haben möchten, um auch klarzustellen, dass Sie mit Ihrem Antrag vielleicht in dieser Richtung etwas bewegt haben. Das fände ich sehr gut, wenn das so gewesen wäre, aber die Stundenkontingenttafeln sind die Anlagen zur Verordnung gewesen, und diese wurden in der Bildungsdeputation von der CDU-Fraktion abgelehnt. Ich hätte mir gewünscht – die Verordnungen können Sie ja mit dem Hinweis ablehnen, das ist Regierungshandeln, das lehnen wir naturgemäß ab, so ungefähr war der Wortlaut –, dass man zumindest im Protokoll vermerkt, im Übrigen, da es auch mit unsere Initiative war, betonen wir, dass wir die dritte Sportstunde, die hier jetzt wieder fest verankert ist, begrüßen, auch so etwas habe ich hier vermisst. Ich glaube, wir gehen mit der Kontingentstundentafel den richtigen Weg, insofern erübrigt sich auch Ihr Punkt drei, Herr Strohmann.
Die Kontingentstundentafel gibt den Schulen nun einmal die gewisse Selbstständigkeit und die Flexibilität, und sie gibt ihnen auch die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen und ihre Profile zu bilden. Dementsprechend ist das der richtige Ansatz, weg von der festen Stundentafel. Das haben wir in die Wege geleitet, das war richtig so, und ich glaube, damit können wir diese Debatte auch beenden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits in der ersten Lesung das Schulgesetz umfangreich debattiert und erörtert. Daher möchte ich mich heute hier auf den eingebrachten Änderungsantrag konzentrieren. Der Inhalt und die meisten Änderungen, die wir hier gemeinsam einbringen wollen, sind lediglich redaktioneller Natur, doch drei wesentliche Punkte möchte ich kurz erläutern:
Punkt 1: Mit Artikel 1 Nummer 4 wollen wir die Verpflichtung des Landes und der Stadtgemeinden, Schulentwicklungspläne zu erstellen, wieder entsprechend dem derzeit gültigen Schulgesetz einführen. Ein Schulentwicklungsplan wurde ja im vergangenen Jahr unter Einbeziehung von Experten in einem von einer breiten Öffentlichkeit getragenen Prozess verabschiedet. Wir sind jedoch der Auffassung, dass diese Arbeit damit nicht ein für allemal erledigt ist. Vielmehr müssen Schulentwicklungspläne der künftigen demografischen Entwicklung oder möglichen neuen finanziellen und räumlichen Erfordernissen Rechnung tragen und fortgeschrieben werden.
Punkt 2: Vielfältige Gespräche, die wir zwischenzeitlich führten, haben uns wieder bestätigt, wie gut sich die Berufsschulen im Land Bremen entwickelt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
haben und welchen hervorragenden Ruf sie auch bundesweit genießen. Mit Artikel 1 Nummer 5 wollen wir verhindern, dass das bewährte System ausgehöhlt wird. An den Oberschulen sollen deshalb künftig keine berufsbildenden Bildungsgänge eingeführt werden. Zum einen stehen an den Berufsschulen die personellen, materiellen und räumlichen Möglichkeiten bereits zur Verfügung, und zum anderen würde die dezentrale Bereitstellung berufsbildender Bildungsgänge an den Oberschulen einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Schaut man genauer hin, bringt die Vermischung allgemeinbildender mit berufsbildenden Gängen nach unserer Ansicht auch keine Vorteile hervor, denn Berufsschulen sind nicht regional orientiert, sondern nach Berufen. Kooperationen dort, wo sie sinnvoll und nötig sind, sind natürlich trotzdem möglich. Punkt 3: Bremen wird mit seinem neuen Schulgesetz eine Vorreiterrolle spielen, was die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern anbelangt. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention ist Bremen das erste Bundesland, das sich in seinem Schulgesetz das Ziel setzt, sein Schulsystem zu einem inklusiven Schulsystem zu entwickeln. Damit sollen in Bremen künftig behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler zunehmend gemeinsam in den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Die früheren Förderzentren werden sukzessive ersetzt durch die neuen Zentren für unterstützende Pädagogik, die in die allgemeinbildenden Schulen eingegliedert werden und diese bei der inklusiven Unterrichtung unterstützen sollen. Sobald diese bedarfsdeckend eingeführt worden sind, werden die Zentren für unterstützende Pädagogik ihre Schülerinnen und Schüler nur noch in Fällen auch unterrichten, wenn auf die jeweilige Behinderung bezogene spezielle Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden sollen. Die derzeitige Formulierung im vorliegenden Gesetzentwurf ist unserer Ansicht nach noch missverständlich, daher schlagen wir eine entsprechende Präzisierung in Artikel 1 Nummer 6 vor. Mit dem neuen Schulgesetz wird die Schullandschaft Schritt für Schritt auch übersichtlicher, und wir geben den Schulen die nötige Zeit, sich umzugestalten und weiterzuentwickeln. Positiv zu erwähnen ist auch, dass wir bereits beschlossen haben, zum Beispiel in den Grundschulen die Klassengrößen zu senken. Aus aktuellem Anlass, der Demonstration, ist es auch nötig zu erwähnen, dass wir mit dem Abitur, das nach 12 und 13 Jahren möglich ist, den richtigen Weg gehen.
Eltern und Schüler haben ein verlässliches Schulsystem und haben Planungssicherheit, was durch den Parteienkonsens politisch gestützt ist. Lassen Sie uns gemeinsam die qualitative Umgestaltung der Schu
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU zeigt sehr deutlich, dass Biblischer Geschichtsunterricht im Bundesland Bremen in der Praxis stiefmütterlich behandelt wird und besser im Bildungsangebot verankert werden sollte. Wir erfahren seit Jahren in regelmäßigen Abständen, dass die Stundentafel im BGU sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven nur unzureichend umgesetzt wird, Herr Rohmeyer hat darauf hingewiesen, und zudem wird das Fach eben häufig fachfremd unterrichtet. Wenn BGU unterrichtet wird, dann sollte dies von gut ausgebildeten Religionskundelehrerinnen und -lehrern erteilt werden, wie zum Beispiel aus dem entsprechenden Studiengang an der Universität Bremen.
Weiter können wir in der Anfrage lesen, dass, obwohl der Senat die Schulen in der Sekundarstufe I bereits 2002 angewiesen hat, ab Klasse fünf die Sicherstellung des Unterrichts durch Gestaltung der Stundenpläne und die Personentwicklung zu gewährleisten, dies lediglich zu einer Verbesserung, aber nicht zu einem befriedigenden Zustand geführt hat.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion tritt dafür ein, dass zunächst einmal sichergestellt werden muss, dass Biblischer Geschichtsunterricht der ––––––– *) Vom Redner nicht überpüft.