Josef Zellmeier
Appearances
17/9
17/12
17/13
17/14
17/19
17/21
17/24
17/25
17/29
17/31
17/33
17/37
17/43
17/44
17/46
17/51
17/52
17/54
17/55
17/56
17/59
17/61
17/63
17/64
17/66
17/71
17/72
17/74
17/77
17/80
17/82
17/84
17/86
17/88
17/89
17/93
17/95
17/97
17/100
17/101
17/109
17/114
17/123
17/124
Last Statements
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Gehring hat eigentlich schon selbst die beste Begründung dafür geliefert, dass sein Geschäftsordnungsantrag ein Schaufensterantrag ist, dass er nur heiße Luft und wahlkampfbedingt ist und keinerlei Substanz hat.
Die GRÜNEN haben einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, der identisch ist mit dem, was jetzt in der Aktuellen Stunde besprochen werden soll. Das Thema steht also schon auf der Tagesordnung; es wurde von Ihnen mit Priorität eins eingereicht. Das, was Sie hier veranstalten, ist reiner Wahlkampf, reine Show, viel heiße Luft; aber nichts ist dahinter.
Vermutlich haben Sie heute früh noch mühsam nach künstlichen Argumenten gesucht, haben den Wetterbericht oder sonst etwas durchforstet, damit Sie überhaupt begründen können, dass Sie eine Aktuelle Stunde wollen, obwohl das Thema, von Ihnen beantragt, auf der Tagesordnung steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Fraktion hat das Recht, eine Aktuelle Stunde zu beantragen, wenn aus ihrer Sicht Themen vorhanden sind, die aktuell besprochen werden sollten. Sie hat aber nicht die Pflicht, Zeit zu vertun. Weil aus unserer Sicht die Aktualität nicht gegeben ist, haben wir ganz bewusst entschieden, keine Aktuelle Stunde zu machen und damit auch Zeit einzusparen. Herr Kollege Gehring, Sie wissen aus dem Ältestenrat, dass wir heute eine lange Tagesordnung haben, dass wir einen Überhang haben, den wir in die nächste Sitzung mitnehmen. Wir wollten dazu beitragen, die Themen in vernünftigen Zeiten behandeln zu können. Sie wollen das Gegenteil. Das ist reine Propaganda und purer Populismus.
Die CSU macht seriöse Arbeit, keine Scheingefechte. Das werden wir auch in Zukunft so halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsordnung sieht auch vor, dass die Fraktionen abwechselnd Aktuelle Stunden beantragen können. Das heißt, jede vierte Aktuelle Stunde kann von Ihnen beantragt werden. Das ist mehr als genug, nachdem Sie aktuell nach dem Austritt nicht einmal mehr ein Zehntel aller Abgeordneten stellen. Sie sind mit Aktuellen Stunden gut bedient. Sie sollten nicht provozieren, dass wir darüber nachdenken, Rechte einzuschränken,
weil wir – – jetzt hören Sie einmal zu!
Wer so etwas macht wie Sie, braucht sich nicht zu wundern, wenn darüber nachgedacht wird. Wir wollen das nicht. Das sage ich ganz klar. Wir schätzen auch die Arbeit der Opposition. Opposition ist wichtig. Wenn Sie aber nicht aufhören, im Plenum puren Wahlkampf zu betreiben, haben Sie selbst die Konsequenzen zu tragen.
Natürlich bitte ich, den Antrag der GRÜNEN entsprechend der Geschäftsordnung mit dieser Gegenrede als erledigt zu betrachten.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge bedeutet eingeschränkter Schutz. Jährliche Überprüfung bedeutet, erstes Ziel ist die Rückkehr, sobald die Kampfhandlungen beendet sind und man wieder im eigenen Land leben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist der Beschluss des Deutschen Bundestages von vergangener Woche absolut richtig, den Familiennachzug für diese subsidiär Geschützten weiter auszusetzen und ihn dann ab 01.08. zu beenden. Genau diesen Beschluss würdigen wir mit unserem Antrag, indem wir sagen, ja, es ist richtig klarzumachen: Wer nur eingeschränkt geschützt ist, wer keine persönliche Verfolgung zu befürchten hat, der soll zurückkehren. Familiennachzug kann in diesen Fällen eigentlich nur als Ausnahme vorkommen, nicht
in der Regel. Natürlich ist es bei einer Koalition wie so oft notwendig, Kompromisse zu machen. Das haben wir getan, indem wir einem Kontingent von 1.000 Familienzusammenführungen im Monat zugestimmt haben. Das ist ein Kompromiss, der akzeptabel ist, wenn er auch nicht direkt unserem Wunsch entspricht, aber akzeptabel, um eine Bundesregierung zu bekommen, die für unser Land dringend notwendig ist.
Natürlich ist der Familiennachzug ein schwieriges Thema; denn Familien stehen unter besonderem Schutz. Das ist richtig. Jedoch muss man hier sehr stark zwischen Verantwortungs- und Gesinnungsethik unterscheiden; denn eines ist auch klar: Wir brauchen ein Land, das fähig ist, Flüchtlinge zu integrieren. Wir brauchen ein Land, das in seiner Integrationskraft nicht überfordert wird, und wir brauchen eine klare Aussage an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, dass wir das, was subsidiärer Schutz bedeutet, nämlich schnellstmögliche Rückkehr nach Ende des Krieges, auch umsetzen. Deshalb hat die Familienzusammenführung im Heimatland für uns immer Vorrang und steht an erster Stelle.
Der voraussetzungslose Nachzug, so wie ihn die linke Seite dieses Hauses gerne hätte, nämlich ohne Wohnung, ohne Arbeit, ohne Sprachkenntnisse – diese können demnach nachgeholt werden –, ist ein großes Hindernis für die Integration; denn Integration benötigt vor allem eine Grundlage, nämlich dass man sein Leben selbst gestalten kann. Deshalb ist aus unserer Sicht der Familiennachzug bestenfalls dann vorstellbar, wenn jemand die Voraussetzungen hat, seine Familie selbst zu ernähren, um selbst sein Leben zu gestalten, ohne staatliche Hilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen mit Sicherheit, dass in der Bevölkerung weitgehend nicht bekannt ist, dass der Familiennachzug, egal ob nach der Genfer Konvention oder subsidiär, momentan erfolgen kann, obwohl keinerlei Voraussetzungen vorliegen müssen. Wenn die Bevölkerung das wüsste, würde sie sehr schnell "So nicht" sagen; denn bei einer normalen Familienzusammenführung, wie wir sie außerhalb des Flüchtlingsbereichs haben, werden sehr wohl Wohnung und Arbeit verlangt und wird verlangt, dass der nachziehende Ehepartner Sprachkenntnisse hat. Das wird sogar geprüft. Ich habe selber bei mir im Abgeordnetenbüro einen Fall gehabt, wo einem Ehepartner der Nachzug verweigert wurde. Der Ehemann war Russlanddeutscher, der sehr wohl seine Familie ernähren konnte. Aber die Ehepartnerin hatte den nötigen Sprachtest nicht bestanden.
Da sieht man, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Menschen, die hier schon lange angekommen sind und ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin
nachholen wollen, haben Schwierigkeiten dabei, wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, und bei Neuankömmlingen aus völlig anderen Kulturkreisen mit schwierigen Startvoraussetzungen geht das ohne Erfüllung dieser nötigen Grundbedürfnisse. Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Der gesunde Menschenverstand alleine sagt schon, dass derjenige, der sich anstrengt, die Familie nachholen können soll, nicht derjenige, der keinerlei Voraussetzungen dafür erfüllt. Es bringt nichts, wenn ein staatlicher Hilfsempfänger noch viele andere nachzieht. Deshalb hatten wir immer Bedenken gegen diese Regelung und sind froh, dass der Familiennachzug jetzt ab 01.08. in der bisherigen Form, so wie er drei Jahre lang existiert hat, beendet wird und wir nur noch über Hilfskontingente reden, über die man im Rahmen einer humanitären Verantwortung natürlich immer diskutieren kann.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der öffentlichen Debatte fehlt mir auch sehr stark die Erkenntnis, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erst 2015 eingeführt wurde. Der deutsche Gesetzgeber wusste in der Vergangenheit sehr wohl, was er tat, als er diesen Nachzug nicht generell geöffnet hat. Auch die Europäische Union verlangt ihn nicht. Das heißt, wir haben hier in Deutschland eine Sondersituation, dass wir als in der Flüchtlingskrise am stärksten belastetes Land mit mehr als 50 % der Aufnahmen in ganz Europa auch noch einen Familiennachzug ermöglichen, den es so woanders nicht gibt. Deshalb ist es, wie gesagt, richtig, diesen Kompromiss zu schließen, den Familiennachzug als Rechtsanspruch zu beenden und im Rahmen von humanitären Kontingenten einen akzeptablen Kompromiss zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitgehend unbekannt in der Öffentlichkeit ist auch, dass wir bereits 500.000 nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge haben, die jetzt schon einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Die Zahlen wurden erst vor Kurzem im "Münchner Merkur" publiziert. Der Familiennachzug für alle in Deutschland lebenden Ausländer war 2015 für 70.000 Menschen möglich, mittlerweile sind es 118.000. Die Hälfte davon sind Syrer und Iraker. Das heißt, Familiennachzug findet in nicht unerheblicher Größenordnung statt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Aspekt unseres Antrags ist ein gerechter Verteilmechanismus in Europa. Deutschland darf nicht mehr der Hauptlastträger der Flüchtlingsbewegungen sein. Wir sind ein starkes und ein großes Land. Es gibt aber keinen Grund dafür, dass unser Land mehr als die Hälfte der Flüchtlinge in Europa aufnehmen soll, obwohl der Anteil der Bevölkerung nur zwischen 15 % und 16 % be
trägt. Deutschland darf nicht mehr die Hauptlast tragen.
Eines muss auch beachtet werden: Wenn die Europäische Union über Änderungen, über Dublin III nachdenkt, müssen wir ganz klar darauf hinweisen, dass die illegale Einwanderung auf ein Minimum beschränkt werden muss. Die Europäische Union muss die Grenzsicherung vorantreiben. Nur dann funktioniert eine Verteilung, wenn die Mitgliedstaaten und auch die Menschen in den Mitgliedstaaten wissen, dass die Zahlen begrenzt sind und ein Land mit diesen Zahlen zurechtkommen kann.
Als weiterer Punkt ist in unserem Antrag der Familienbegriff enthalten. Das Europäische Parlament hat eine Ausweitung des Familienbegriffs beschlossen, Gott sei Dank nur als Empfehlung, aber immerhin hat es sie beschlossen. Eine Ausweitung des Familienbegriffs kommt für uns nicht in Frage. Für uns gilt: Ein Nachzug ist nur für die Kernfamilie möglich.
Zur Kernfamilie gehören Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder, aber auf keinen Fall volljährige Geschwister, sonstige Verwandte, Großeltern, etc. Wir wollen, dass die Kernfamilie nachzugsberechtigt bleibt. Eine Ausweitung geht aber in die völlig falsche Richtung. Im Übrigen müssen auch – das habe ich vorhin gesagt – in der Europäischen Flüchtlingsrichtlinie klare Anforderungen festgeschrieben werden. Klargelegt werden muss, dass Wohnung, Arbeit, Sprachkenntnisse und Integrationsbereitschaft wichtige Voraussetzungen sind, um den Familiennachzug beanspruchen zu können. Alles, was dem nicht entspricht, lehnen wir ganz entschieden ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Er geht in die richtige Richtung. Er begrüßt, dass wir den Nachzug beenden und auf Kontingente umstellen. Wir lehnen die Anträge der GRÜNEN und auch der SPD ab. Der Antrag der GRÜNEN geht in die völlig falsche Richtung. Er spricht davon, dass Familiennachzug kein Gnadenrecht sein darf. Er fordert eine gnadenlose Erweiterung des Familiennachzugs. Das ist genau das Gegenteil dessen, was unser Land braucht und was der Integration dient. Die GRÜNEN sind weit weg von der Realität, zumindest die GRÜNEN hier im Bayerischen Landtag; denn bei den Sondierungen für Jamaika im vergangenen Jahr waren die Bundes-GRÜNEN der Realität schon wesentlich näher.
Auch den SPD-Antrag lehnen wir ab, lieber Kollege Rinderspacher. Er ist zwar nicht direkt falsch, aber er macht nicht klar und deutlich, dass damit der Familiennachzug für die subsidiär Schutzberechtigten zu Ende ist. Er umschreibt das und begrüßt die Regelung. Damit könnten wir zwar noch leben, aber der Antrag ist nicht so formuliert, wie wir es uns vorstellen; denn es muss ganz eindeutig und klar gesagt werden – das erwarte ich auch von Ihnen –, dass der Familiennachzug in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden kann, weil er in die falsche Richtung geht. Wenn Sie zu einer Umformulierung bereit wären, könnten wir darüber nachdenken. In der jetzigen Form können wir nicht zustimmen.
Frau Kollegin Kamm, Ihren Vorwurf der AfD-Manier möchte ich entschieden zurückweisen. Sie wissen ganz genau, wie der Antrag gemeint ist. Sie verstehen ihn bewusst falsch. Selbstverständlich tragen die Nachbarländer die Hauptlast, wenn Kriege herrschen. Das war auch bei den Balkan-Kriegen der Fall. Damals haben die europäischen Länder die Hauptlast getragen. Die Menschen sind nicht irgendwo hingegangen. Das ist normal und richtig. So war im Prinzip auch die Genfer Flüchtlingskonvention angelegt. Das wissen Sie ganz genau. Ich bitte Sie, das zu bestätigen. Sie werfen uns vor, eine Last zu behaupten, die gar nicht da ist. Wir haben in Europa als Land, das Tausende von Kilometern entfernt liegt, die Hauptlast getragen. Ist es richtig oder nicht, dass Deutschland mehr als die Hälfte der Flüchtlinge in Europa aufgenommen hat? – Sagen Sie Ja oder Nein.
Frau Kollegin Weikert, eine Richtigstellung: Sie haben vorhin in einem Satz gesagt, die CSU wollte eine Beschleunigung der Verfahren, und dabei sei der Familiennachzug herausgekommen.
Aber so hat es sich angehört. Das war die Kröte, die geschluckt worden ist; denn wir haben das damals schon für nicht richtig gehalten.
Unabhängig davon noch einmal ganz klar: Das ist ein voraussetzungsloser Nachzug ohne Berücksichtigung dessen, der schon da ist. Wenn Sie sagen, es sei ein Humbug, zwischen Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Geschützten zu unterscheiden, kann ich Ihnen überhaupt nicht recht geben; denn der nach der Genfer Konvention Geschützte hat eventuell auch dann eine Verfolgung zu befürchten, wenn der Krieg beendet ist, ein Subsidiärer aber nicht, weil man nicht von einer persönlichen Verfolgung wegen der Kriegsereignisse ausgehen kann. Es ist natürlich ein gravierender Unterschied, ob ich nach Kriegsende sofort zurückkehren kann oder nicht. Das müssen doch auch Sie einsehen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Äußerung des Bundesinnenministers de Maizière hat das Thema islami
sche Feiertage eine Dynamik entwickelt, die wir uns so nicht gewünscht haben, zu der wir jedoch als Bayerischer Landtag Stellung beziehen sollten, gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Debatten, die wir zum Thema Leitkultur geführt haben.
Die Einführung islamischer Feiertage ist das falsche Thema zur falschen Zeit, und es geht in die falsche Richtung.
Die CSU-Fraktion legt großen Wert auf die Religionsfreiheit, sie ist eine große Errungenschaft, auf die wir in Deutschland Wert legen und die wir auch behalten wollen. Allerdings bedeutet Religionsfreiheit nicht, dass wir, abweichend von unserer kulturell-historischen und religiösen Prägung, Feiertage einführen müssen, nur weil ein wachsender Teil der Bevölkerung dem islamischen Glauben angehört.
Die Feiertagskultur ist Teil unserer Identität und Leitkultur. Feiertage sind kein Ausdruck der Religionsfreiheit und schon gar kein Mittel der Integration. Feiertage spiegeln unsere Identität wider und sollten unabhängig von Zuwanderung in ihrem historischen Kontext bestehen bleiben. Zuwanderung bedeutet auch Veränderung – das wissen wir. Wir lehnen Veränderung nicht ab. Wir wollen jedoch keine revolutionäre, sondern eine evolutionäre Entwicklung. Derzeit ist die Bevölkerung aufgrund der wachsenden Zuwanderung verunsichert. Deshalb ist die Einführung muslimischer Feiertage das falsche Thema zur falschen Zeit.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land ist christlich-abendländisch-jüdisch geprägt – und das seit über 1.000 Jahren. Deshalb kann man sich nicht allein an der Tatsache aufhängen, dass die Zahlen der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft steigen, während sie bei einer anderen sinken. Unabhängig davon, dass die Zahl der Atheisten in Deutschland am stärksten steigt, halten wir an unseren christlichen Feiertagen fest. Argumentiert man nur auf der Grundlage der Zahlen, wie es Bundesinnenminister de Maizière getan hat, stellt sich die Frage: Mit welcher Begründung werden jüdische Feiertage geschützt? – Das ist eine der kleinsten Religionsgemeinschaften. Ich bin der Auffassung, wir haben sie zu Recht geschützt. Dies liegt in unserer Geschichte, Identität und Prägung begründet.
Artikel 147 der Bayerischen Verfassung sagt deutlich: "Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage
bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt." Entscheidend ist in diesem Zusammenhang das Wort "bleiben". Es besteht ein klarer Bezug zum kulturell-historischen Kontext. Dazu zählen auch diejenigen Feiertage, die wir seit Jahrhunderten in Deutschland und Bayern feiern. Deshalb wird der Sonntag und kein anderer Tag, wie beispielsweise der Freitag, geschützt. Die Verfassung schützt die Feiertage, die den beiden großen Kirchen wichtig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sollten wir heute fraktionsübergreifend – das sage ich ganz klar – Stellung beziehen. Wir werden aus diesem Grund auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen, der in die gleiche Richtung geht. Ich würde mich freuen, wenn die anderen Fraktionen auch unserem Antrag zustimmen. Auf diese Weise senden wir ein klares Signal aus. Wir sollten das tun – ich verweise auf die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN –, was Cem Özdemir gesagt hat. Er sieht keinen Handlungsbedarf, zu Recht.
Wir schauen, wie Sie abstimmen. Herr Kollege Rinderspacher, ich bin gespannt, wie Sie sich zu diesem Thema verhalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in Bayern erleben eine große Vielfalt von Weltanschauungen und religiösen Bekenntnissen. Bei uns leben auch viele Menschen ohne Bekenntnis. Die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung schätzt jedoch die christliche Feiertagskultur. Sie schätzt auch die dahinterstehende Prägung. Dies verdeutlichen auch aktuelle Meinungsumfragen. Lediglich 8 % der Bevölkerung wollen muslimische Feiertage einführen.
Wir haben in diesem Hohen Hause einstimmig die Änderung des Feiertagsgesetzes anlässlich des 500-jährigen Jubiläums der Reformation beschlossen. Wir haben den 31. Oktober – das ist nächste Woche – zum Feiertag gemacht, weil uns die christliche Prägung unseres Landes so wichtig ist.
Frau Kollegin, Lautstärke ersetzt nicht den Inhalt.
Wir wissen, derzeit ist es nicht angesagt, die Anzahl der Feiertage insgesamt zu vermehren. Wir haben je
doch ein Zeichen gesetzt, weil wir die Reformation als Teil der Prägung unseres Landes wertschätzen.
Wir brauchen Stabilität. Wir brauchen klare Richtlinien für die Bevölkerung. Wir müssen die Leitkultur klar vertreten. Ich verstehe den Bundesinnenminister nicht, auch wenn er unserer Parteienfamilie angehört. Einerseits spricht er von Leitkultur, andererseits praktiziert er das Gegenteil. Wir brauchen keine neuen Debatten über unnötige Dinge.
Wir brauchen Stabilität und Sicherheit, keine Verunsicherung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leitkultur stellt eine Leitlinie für die Integration dar. Die Leitkultur, die wir in Bayern und Deutschland pflegen, soll geachtet werden. Mit der Leitkultur vergewissert sich unsere Bevölkerung selbst, wo sie steht und von wo aus sie die Integration beginnen will. Deshalb ist die Feiertagsdebatte höchst kontraproduktiv. Das gilt über die christlichen Feiertage hinaus auch für die staatlichen Feiertage wie den 1. Mai und den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Die Ereignisse, an die diese Tage erinnern, haben unsere nationale Identität geprägt. Deshalb sind sie geschützt. Daher gibt es keinen Grund für die größer werdende Gruppe der Zuwanderer, staatlich geschützte Feiertage zu schaffen; denn sie haben nichts mit der Prägung unseres Landes zu tun. Wir haben Achtung vor jedem religiösen Bekenntnis. Jeder Muslim kann seinen Feiertag feiern, wie er es für richtig hält. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen staatlich geschützten Tag.
Lassen Sie mich scherzhaft etwas sagen. Als ich geboren wurde – –
Es ist eine sehr ernsthafte Debatte. Ich bin auf Ihre Äußerungen gespannt. Was diese Themen angeht, sind Sie sehr sprunghaft. Das hat Ihr Parteivorsitzender wieder zum Ausdruck gebracht. Er hat sich nicht klar geäußert, wo die SPD hinwill. Sie vertreten in all diesen Fragen, die unsere Identität betreffen, keine klare Linie.
Meine Damen und Herren, die Feiertagskultur soll gewahrt werden, wie wir sie seit vielen Jahrzehnten, ja
sogar Jahrhunderten pflegen. Darauf zielt unser Antrag ab. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Damit tun Sie den einheimischen Bürgern in unserem Land, aber auch den Zuwanderern einen Gefallen; denn klare Bekenntnisse sind immer besser, als bei diesen Themen rumzueiern, wie es die Kolleginnen und Kollegen der Opposition gerne tun.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal das gleiche Prozedere bei der SPD und den GRÜNEN! Wer hier hetzt, war schon aus ihren Wortbeiträgen erkennbar.
Sie machen in unverantwortlicher Weise Stimmung.
Sie machen Stimmung gegen 70 % der deutschen Bevölkerung, die die Einführung muslimischer Feiertage ablehnt.
Sie machen in einer unglaublichen Art und Weise Stimmung gegen das eigene Volk.
Die aktuellen Umfragen besagen es, und ich sage Ihnen eines – –
Sie selbst sagen, man braucht keinen gesetzlichen Schutz der muslimischen Feiertage,
und trotzdem machen Sie aus dem Thema ein Drama, weil Sie in unserer Bevölkerung den Spaltpilz zwischen Einheimischen und Zuwanderern säen wollen. Sie sind es! Sie sind es!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb kann ich Ihnen nur eines sagen: Ich habe nichts anderes erwartet.
Auch die Bevölkerung hat von Ihnen nichts zu erwarten. Ich hoffe, dass sich das auch bei künftigen Wahlen zeigt.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und Kollegen! Heute ist wirklich ein glücklicher Tag für Straubing, für die Stadt Straubing und für die Region StraubingBogen. Nach einem über 20 Jahre langen Kampf um den Hochschulstandort Straubing können wir heute ein hervorragendes, ein gutes Ende verkünden: Straubing wird Universitätsstadt, und die Bedeutung dieser Entscheidung zeigt sich schon daran, dass sowohl der Präsident der TU München Wolfgang Herrmann als auch der Oberbürgermeister der Stadt Straubing Markus Pannermayr hier sind, ob wohl diese Entscheidung einstimmig ausgehen wird. Sie wollen diesen historischen Augenblick für meinen Stimmkreis, für die Heimatregion des Kollegin Ritt und von mir, miterleben. Diese Entscheidung ist aber nicht nur für die Region Straubing wichtig, sondern auf jeden Fall für ganz Ostbayern
und weit darüber hinaus; denn Biotechnologie und Nachhaltigkeit sind zwei Disziplinen, die uns in Zu kunft noch mehr beschäftigen werden.
Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe ist im stofflichen und im Energiesektor ein wichtiges Thema. Straubing ist dafür der ideale Standort. Im Süden von Straubing liegt der Gäuboden mit seinen ertragrei chen Böden und im Norden der Bayerische Wald. Sie sind hervorragende Voraussetzungen dafür. Auch die vielen Einrichtungen, die wir in Straubing im Kompe tenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe bereits haben, sichern eine exzellente Kooperation mit dem TUMCampus Straubing für Biotechnologie und Nach haltigkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind auch dafür dank bar, dass die TU München Träger dieses Campus ist. Mit ihrem exzellenten Ruf und ihrem internationalen Standard gewährleistet sie uns, dass nicht nur Stu denten kommen, sondern dass wir auch eine beson dere Anziehungskraft ausüben, die weit über die Re gion hinausgeht. Dafür darf ich allen Beteiligten Danke sagen, der TU München, dem Präsidenten Wolfgang Herrmann, der heute hier ist, dem OB Mar kus Pannermayr und seinen Vorgängern, die sich für diese Einrichtung engagiert haben, dem Ehrenbürger der Stadt Straubing Hermann Balle, Verleger des "Straubinger Tagblatts" und Leiter des Fördervereins, der viel getan hat, wie auch den Mitgliedern der Staatsregierung, unserem Ministerpräsidenten und seinen Vorgängern, Staatsminister Spaenle und Staatssekretär Sibler, aber auch den Staatsministern Söder, Brunner und Staatsministerin Aigner, die in verschiedener Hinsicht den Wissenschaftsstandort und Kompetenzstandort gestärkt haben. Liebe Kolle ginnen und Kollegen, das darf an der Stelle einmal gesagt werden, weil wir ohne breite Unterstützung diesen Erfolg nicht erzielt hätten.
Im Übrigen möchte ich noch auf die Kritik von der SPD und den GRÜNEN erwidern, auch wenn wir für die einstimmige Unterstützung dankbar sind. Das Konzept der Staatsregierung der Verlagerung der Wissenschaft in den ländlichen Raum ist kein Stroh feuer. Man kann es nicht als Gießkanne bezeichnen, sondern es ist wohlüberlegt, am Standort Straubing sogar bestens überlegt. Die tausend Studenten und die 80 Stellen, die kommen sollen, die acht Studien gänge, davon vier Bachelor und vier Masterstudien gänge, sind wohlüberlegt und wohldurchdacht. Sie sind eine logische und konsequente Weiterentwick lung. Sie reden davon, dass hier eine große Linie fehlt. Das kann ich nicht erkennen. Ich nenne nur
C.A.R.M.E.N., das vor einigen Tagen 25jähriges Jubi läum gefeiert hat. Ich nenne das TFZ, Fraunhofer, NAWAREUM und eben das Wissenschaftszentrum, das jetzt zum Universitätsstandort ausgebaut wird. Das zeigt, dass hierfür über mehr als 20 Jahre konse quent gearbeitet wurde. Das ist eine logische Weiter entwicklung. Natürlich wird auch die HSWT einbezo gen, die als privilegierter Partner erhalten bleibt. Weitere Hochschulen können gerne kooperieren.
Die Vorteile einer stringenten Führung und einer ein deutigen Führungsstruktur hat Kollege Ritt bereits dargestellt. Dazu möchte ich nichts mehr sagen. Ein paar Worte noch zur Partizipation, zur Vertretung der Studenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter. In diesem Punkt haben wir dem SPDAntrag gerne zu gestimmt. Über das Thema wurde auch bei uns in der CSUFraktion diskutiert. Liebe Kollegin Zacharias, ausnahmsweise seid ihr einmal schneller gewesen als wir.
Deshalb haben wir dem Antrag gerne zugestimmt. Der Änderungsantrag der GRÜNEN ist dagegen nicht zustimmungsfähig, weil er die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht einhält. Deshalb werden wir im Ple num dem Änderungsantrag der SPD zustimmen und den der GRÜNEN ablehnen.
Zum Schluss noch einmal herzlichen Dank allen Be teiligten für diese große Leistung und natürlich dem neuen Unistandort Straubing alles Gute. Wir werden gemeinsam weiterarbeiten und die Entwicklung weiter begleiten und weiter vorantreiben. Diese Entschei dung ist heute ein wichtiger Endpunkt und gleichzeitig ein Start in eine neue Geschichte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für meinen Stimmkreis, für die Region Straubing-Bogen, für die Stadt Straubing und für den Landkreis StraubingBogen. Ich möchte mich den Worten meiner Vorredner, die ja alle die Schaffung des TU-Campus Straubing gewürdigt haben, und insbesondere den Worten meines Kollegen Hans Ritt anschließen. Wir haben gemeinsam mit Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Landrat Josef Laumer Schulter an Schulter dafür gekämpft, dass wir diese hochwertige Universitätseinrichtung in unserer Region bekommen. Ich möchte auch noch den Dank an unseren Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der das massiv vorangetrieben hat, an den zuständigen Minister Ludwig Spaenle und an den zuständigen Staatssekretär Bernd Sibler betonen. Lieber Bernd, herzlichen Dank für die Unterstützung. Ich danke aber auch dem TU-Präsidenten Wolfgang Herrmann, der uns wirklich großartig unterstützt hat und der das Konzept mitgetragen und mitentworfen hat. Darüber hinaus gilt mein Dank nicht nur unserem Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sondern auch seinem Vorgänger Reinhold Perlak, der ebenfalls immer gemeinsam mit uns parteiübergreifend gekämpft hat; Bernhard Roos hat es zu Recht erwähnt.
Ich danke aber auch dem Ehrenvorsitzenden des Vereins Hochschulstadt Straubing, Herrn Dr. Hermann Balle, dem Verleger, der das medial begleitet hat und der mit der Gründung des Hochschulstadt-Vereins einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, sowie den Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, die uns immer unterstützt haben. Ich glaube, das ist für ganz Ostbayern wichtig, weil dadurch eine Lücke in der Hochschullandschaft Ostbayerns geschlossen wurde, die uns in Straubing früher sehr geschmerzt hat. Dass wir jetzt auch noch Universitätsstandort geworden sind, noch dazu mit dem exzellenten Ruf der TU München, ist natürlich ein besonderes Privileg.
Ich möchte auch der HSWT Danke sagen, die bei der Gründung des Wissenschaftszentrums von Anfang an Großes geleistet hat und ein enger und privilegierter Partner bleiben wird. Ich danke – da greife ich die Kritik vom Kollegen Roos auf – auch den anderen vier Hochschulen, der Uni Regensburg, der OTH Regensburg, der TH Deggendorf und der Hochschule Landshut, für die Partnerschaftlichkeit, die sie an den Tag gelegt haben.
Zur geäußerten Kritik will ich eines sagen: Sechs Entscheidungsträger, die etwas voranbringen sollen, waren für uns ein sehr schwieriges Konstrukt. Man wollte sie nicht ausbooten, sondern will weiter mit ihnen kooperieren. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass eine Hochschuleinrichtung, eine Universitätseinrichtung die Kreativität, die es vor Ort gibt, bündeln und möglichst schnell zu Entscheidungen kommen muss. Das war in der Praxis nicht einfach, weil jede der sechs Hochschulen natürlich geschaut hat: Wie passt das zu meinem örtlichen Angebot? Damit waren natürlich immer Friktionen gegeben. Trotz der guten Partnerschaft verliefen die Entscheidungen zu langsam. Jetzt haben wir eine schnellere Entscheidung. Wir haben örtliche Gremien mit weitgehender Eigenständigkeit, wenn es um die Berufung von Lehrpersonal und um die Studenten geht, die sich wegen des exzellenten Rufs der TU München und der HSWT für den Standort interessieren. Ich glaube, die Kombination ist hervorragend, um den Standort zu stärken, exzellente Forschung und Lehre zu bieten und natürlich auch die regionale Entwicklung voranzutreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochschulstandorte sind nämlich auch ein wesentlicher Faktor der regionalen Entwicklung. Wir haben in Niederbayern und in Ostbayern allgemein viele gute Beispiele, wie sich Hochschulstandorte exzellent entwickelt haben. In diese Reihe wollen wir uns nahtlos einfügen. Dazu gehören, wie genannt, das Promotionsrecht, ein eigener Haushaltstitel – auch das ist sehr wichtig –, ein Rektor und ein Institutsrat, die vor Ort direkte Ansprechpartner sind und mit denen Partner etwas an
fangen können, weil sie wissen, wie die Funktion und der Status jeweils sind. Dass wir ein eigenes Gesetz bekommen, das uns absichert, ist für uns besonders erfreulich. Es macht auch, wie gesagt, deutlich, dass all das, was hier in der Vergangenheit geleistet wurde, nun im Höhepunkt des TU-Campus gipfelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der demografischen Entwicklung und der Tatsache, dass die Quote der Studierenden deutlich nach oben geht, sind wir darauf angewiesen, durch das Hochschulangebot junge Leute in der Region zu halten, aber auch gute junge Leute in die Region und den ländlichen Raum zu holen. Hier gab es über die Jahre hinweg eine gute Entwicklung. Ich nenne nur C.A.R.M.E.N., TFZ, Wissenschaftszentrum, Fraunhofer-Gesellschaft, NAWAREUM oder auch die angedachte Nutzung des Karmelitenklosters. Edmund Stoiber, Josef Miller, Helmut Brunner, Ilse Aigner und Markus Söder haben uns hier sehr unterstützt.
Damit beende ich es auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns hat wirklich die ganze Staatsregierung unterstützt, und das muss an dieser Stelle gesagt werden. Sonst wäre es nicht gegangen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich meinen Redebeitrag mit der Stellungnahme der Abgeordnetenrechtskommission beginne, die aussagekräftig ist, weil die Kommission aus erfahrenen, unabhängigen Mitgliedern besteht; darunter ist auch ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Die Kommission schreibt: Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf bestrebt ist, eine Versorgungslücke legitimerweise zu schließen und persönliche Härten zu vermeiden. Die Begrenzung des Additionseffekts auf zehn Jahre impliziert eine kleine Lösung. Sie erleichtert beiderseits den Wechsel zwischen Mandat und kommunalem Hauptamt. Die geringe Fallzahl lässt das Projekt auch haushalterisch vertretbar erscheinen. Die Kommission stimmt zu. Zudem gibt sie zu erkennen, den vorgelegten Entwurf für eine Minimallösung zu halten. Zusätzlich sieht sie mit Besorgnis den Zusammenhang zwischen angemessener Abgeordnetenbesoldung sowie sozialer Absicherung und Rekrutierung des politischen Führungspersonals. – Warum habe ich damit begonnen? – Ich habe damit begonnen, weil die Stellungnahme der Kommission viele Dinge aufgreift, die den Gesetzentwurf begründen und zeigen, dass der Gesetzentwurf angemessen ist, dass er eher bescheiden und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Der erste Punkt ist der Lückenschluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Problem, vom Landtag in den Bundestag oder vom Bundestag in das Europäische Parlament zu wechseln oder, wie wir es hier in diesem Hause in der letzten Legislaturperiode bei dem Kollegen Radwan hatten, vom Europaparlament in den Bayerischen Landtag und dann in den Deutschen Bundestag. Da gibt es keine Versorgungslücke, auch nicht beim umgekehrten Weg. Aber wenn jemand als Hauptamtlicher in der Kommunalpolitik, als OB, als Landrat oder als Bürgermeister, ins Parlament oder aus dem Parlament in das kommunale Hauptamt wechselt, dann kann das zu einem massiven Verlust von Versorgungsansprüchen führen. Warum soll ein Abgeordneter hier nach elf Jahren einen Versorgungsanspruch erwerben, aber nicht, wenn er sechs Jahre Landrat oder OB war und fünf Jahre Abgeordneter? Dann erwirbt er nur eine Nachversicherung,
die zu einer deutlich geringeren Versorgung führt. Wir haben hier also eine echte Lücke, eine echte Behinderung der Flexibilität beim Wechsel zwischen Amt und Mandat. Diese Flexibilität wünschen wir uns doch alle. Wir wollen nicht, dass Politiker an ihrem Sitz kleben, sondern dass sie bereit sind, sich zu verändern. Der Kommunalpolitiker soll seine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik ins Parlament einbringen. Der Parlamentarier soll auch wieder aus dem Parlament rausgehen und seine Erfahrungen aus dem Parlament in die Kommunalpolitik einbringen, damit ein Austausch von Sachverstand stattfindet. Genau das ist das Ziel unserer Regelung. Wir wollen, dass sich die Parlamente der Länder und des Bundes und das Europäische Parlament sowie die Kommunen besser austauschen und vernetzen. Dafür brauchen wir die besten Leute. Deshalb müssen wir Hürden abbauen. Dies geschieht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht die Optimalvariante. Die Mindestversorgung auf zehn Jahre zu begrenzen zeigt, dass wir nur eine Mindestversorgung schaffen wollen und uns gegen eine Maximalvariante wenden. Wir wollen schließlich nicht den Eindruck erwecken, als ob sich die Politik selbst bediene. Wir wollen die Möglichkeiten zum Wechsel erleichtern, aber keine Vollversorgung einführen. Das ist ein guter Kompromiss. Das zeigen auch die differenzierten Beiträge aller Fraktionen, ausgenommen vielleicht der GRÜNEN.
Sehr negativ differenziert. Wir werden nachher Ihre Ausführungen noch hören. – Wir beseitigen eine Lücke, ohne damit zu hohe Ansprüche zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, eines darf ich sagen: Wir haben in den Vorgesprächen offen kommuniziert. Sie haben dabei klargemacht, dass Sie eine andere Meinung vertreten. Sie haben gesagt: Führt doch das Bundestags-Modell ein, bei dem für jedes Jahr ein eigener Anspruch erworben wird. Dann müssen wir aber den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen: Ein Abgeordneter erwirbt dann bereits nach einem Jahr einen Versorgungsanspruch von rund 200 Euro. Wie lange muss ein Rentner gearbeitet haben, um einen Anspruch von 200 Euro Versorgung zu erreichen? – Wenn wir über die Gerechtigkeit diskutieren, glaube ich nicht, dass euer Vorschlag der gerechtere ist.
Ich möchte als letzten Punkt das Thema Mutterschutz ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit der Initiative beschäftigt, die von Frau Kollegin Judith Gerlach stammt, die als unser jüngstes Mitglied Mutter geworden ist. Das ist für uns alle
erfreulich. Wir wünschen uns viele junge Mütter, noch wesentlich mehr, als wir zurzeit in unserem Land haben.
Herr Kollege, ich bin gerade dabei, wieder Vater zu werden. Ich tue das meine dazu. Die Mutter kann ich aber nicht ersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Anregung sollte für Abgeordnete, die in der Mutterschutzzeit oder in der ersten Erziehungszeit nicht in der Lage sind, ihre parlamentarischen Verpflichtungen wahrzunehmen, was sehr verständlich ist, eine Vertretungsregelung geschaffen werden, die ihnen ein Fehlen ermöglicht, ohne dass sie sich ständig auf die Suche nach Vertretern begeben müssen. Dafür haben wir leider keine Lösung gefunden. Wir wollten aber ein Zeichen setzen. Die Kürzung des Sitzungsgeldes für eine Abgeordnete während der Mutterschutzzeit sollte halbiert werden. Das ist zwar nur ein kleines Zeichen, aber es soll deutlich machen, dass wir die Situation der Mütter würdigen und zu einem Entgegenkommen bereit sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe nicht, warum dieser Punkt des Gesetzentwurfs von den GRÜNEN so negativ dargestellt wird. Die GRÜNEN sagen, eine Abgeordnete hätte die tollsten Möglichkeiten; sie könnte sich selbst aussuchen, wie sie ihre Arbeit in der Zeit des Mutterschutzes gestaltet, und hätte damit mehr Privilegien als jede Arbeitnehmerin. Nach meinem Kenntnisstand gibt es seit vielen Jahrzehnten für Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes die Lohnfortzahlung. Das ist klar geregelt. Ich sehe hier keinen Unterschied zu Abgeordneten, denen die Diäten weitergezahlt werden.
Ich behaupte sogar, Abgeordnete haben es wesentlich schwerer, sich aus ihrem alltäglichen Geschäft zurückzuziehen. Die Behauptung, eine Abgeordnete könnte ihre Tätigkeit einfach über lange Zeit ruhen lassen, ohne dass dies auffällt, ist nicht nachvollziehbar. Wir von der CSU-Fraktion machen diese Erfahrung nicht. Wenn ein CSU-Abgeordneter oder eine Abgeordnete längere Zeit ausfällt, sei es krankheitsbedingt, sei es wegen einer Schwangerschaft, wird das sehr wohl zur Kenntnis genommen, weil die Arbeit der Abgeordneten wichtig ist. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den FREIEN WÄHLERN, die das ähnlich sehen. Wenn die
Tätigkeit der GRÜNEN so gestaltet ist, dass sie über längere Zeit fehlen können, mag das so sein. Bei uns ist das jedenfalls nicht der Fall.
Ich möchte ein Beispiel bringen, das mir aktuell widerfahren ist: Das "Straubinger Tagblatt" hat sich mit mir einen Faschingsscherz erlaubt. Auf einer Seite wurde ein Bild von mir gezeigt, auf dem ich mit Lederschurz und einem Schlegel in der Hand beim Anzapfen zu sehen war. Die Zeitung hat auf diesem Bild den Schlegel durch einen Kochlöffel ersetzt und dazugeschrieben: Zellmeier geht in Elternzeit.
Ich werde es mir überlegen. – Ich hätte nicht gedacht, dass diese Meldung von so vielen Menschen ernst genommen würde. Ich bekam Anfragen und Mails, in denen ich gefragt wurde: Lieber Herr Abgeordneter, wohin soll ich mich denn mit meinen Problemen wenden, wenn Sie in Elternzeit sind? Gibt es da eine Lösung? – Von den Wählerinnen und Wählern wird also sehr wohl zur Kenntnis genommen, wenn sich ein Abgeordneter eine Auszeit nimmt. Dass Abgeordnete bessergestellt wären, kann ich nicht erkennen. Von einem Abgeordneten wird erwartet, dass er rund um die Uhr im Dienst ist. Ich fasse meinen Dienst so auf, dass ich immer bereit bin, den Menschen zur Seite zu stehen. Deshalb ist es für uns nicht so einfach, Auszeiten zu nehmen, auch wenn das einige Kolleginnen und Kollegen so sehen. Wir haben viele Bürgeranliegen und viele Probleme in der Region, die wir lösen müssen. Dafür sind wir gewählt. Deshalb haben wir auch keinen klassischen Urlaub. Wir alle haben die Selbstverpflichtung auf uns genommen, für die Menschen in unserem Land möglichst umfänglich da zu sein.
Mit diesem Gesetz regeln wir also zwei wichtige Bereiche: Wir schließen eine Versorgungslücke und regeln das Thema Mutterschutz. Ich habe vorhin gesagt, dass es sich dabei um keine Optimalvariante handelt. Wir könnten uns noch andere Regelungen vorstellen, die aber leider verfassungsrechtlich nicht möglich sind. Andere mögliche Regelungen wären aus unserer Sicht nicht angemessen, da dadurch der Eindruck erweckt würde, Abgeordnete würden besser behandelt als die anderen Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf führt zu einer Verbesserung der Situation, ist jedoch keine Optimalvariante. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Wir sollten diesen Gesetzentwurf nach Möglichkeit mit großer Mehrheit beschließen und
damit mehr Flexibilität und eine Verbesserung des Mutterschutzes schaffen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hier wird Stimmung gemacht mit etwas, was zur Stimmungsmache nicht geeignet ist.
Lieber Kollege Pfaffmann, die CSU ist wohl die vielfältigste demokratische Volkspartei, die man sich vorstellen kann. Da darf man eine abweichende Meinung haben, und da gibt es keine 100-Prozent-Ergebnisse, wie das bei Ihrem Kanzlerkandidaten der Fall ist.
Vielfalt ist bei uns grundgelegt. Manchmal kommt es zu kleinen Konflikten; aber wir haben sie bisher zum Wohl des Landes und zum Wohl unserer Wahlergebnisse auch immer gütlich beigelegt. Sie brauchen sich also um uns nicht zu sorgen.
Wir werden uns darüber nicht zerstreiten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten das Thema doch ernsthaft angehen. Deshalb sage ich etwas, was ich normal zum Schluss bringe: Wir werden die beiden Dringlichkeitsanträge ablehnen, weil Sie viel zu schnell dran sind und das Ergebnis der Anhörung vorwegnehmen. Die GRÜNEN haben eine Anhörung beantragt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich gebe Ihnen nicht oft recht; aber Ihr Weg, erst einmal zu hören, dann zu denken und dann zu entscheiden, war der richtige.
Nicht richtig ist der Weg, wie es die SPD und die FREIEN WÄHLER machen, zuerst zu entscheiden, dann anzuhören und dann nachzudenken. Sie schlagen den falschen Weg ein. Wir sollten zuerst einmal hören, was uns Experten sagen,
und Sie werden feststellen, dass es durchaus viele gute und seriöse Argumente für alle Verfahren gibt. Das will ich jetzt einmal sagen. Weder ist Hare/ Niemeyer noch Sainte-Laguë/Schepers noch d’Hondt des Teufels. Alle Verfahren haben etwas für sich, und alle haben etwas gegen sich. Sie haben bei der Sitzverteilung unterschiedliche Wirkungen. Diese Wirkungen kommen im Übrigen nicht nur einer Partei zugute, sondern je nach Stärkeverhältnis auch anderen Parteien. Diese sind in den Kommunen sehr unterschiedlich. Auf dem Land sind die FREIEN WÄHLER in der Regel Zweiter und oft auch Erster.
Lieber Kollege Aiwanger, jetzt einmal in aller Ruhe. Sie sitzen ja außer in den Kommunen nur hier im Landtag. Ich werde Ihnen noch Beispiele bringen, wie das andere Bundesländer machen. Da sind Sie nicht betroffen.
Deshalb dürfen Sie hier natürlich auch etwas anderer Meinung sein. Aber wir werden sehen, dass SPD und GRÜNE dort, wo sie regieren, durchaus differenzierte Meinungen zu Sitzverteilungsverfahren haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, es gibt unterschiedliche Wirkungen. Hare/Niemeyer bildet wohl am gerechtesten ab; das kann man nicht bezweifeln.
Dabei kann es bei kleinen Parteien auch dazu kommen, dass der prozentuale Anteil an Sitzen doppelt so hoch ist wie das Wahlergebnis – auch das gibt es –, weil man mit sehr geringen Anteilen den ersten Sitz
erreicht. Das ist bekannt und hat übrigens dazu geführt, dass man in Skandinavien, wo Sainte-Laguë/ Schepers seit vielen Jahren angewendet wird, auch bis zum ersten Sitz schon eine Hürde eingebaut hat, um zu verhindern, dass Kleinstgruppierungen, Klientelgruppierungen oder auch radikale Gruppierungen sehr schnell einen Sitz erhalten. In sehr vielen Entscheidungsgremien wird wohl darüber nachgedacht, wie man es am sinnvollsten macht. Es geht dabei nicht nur, aber sehr wohl in einem wesentlichen Punkt um den Wählerwillen, aber auch um einen Dienst an der Demokratie, um Stabilität der Gremien und auch um eine effiziente Entscheidungskultur. Das ist umso schwieriger, je mehr Gruppierungen es gibt und je kleiner sie sind, wobei ich keiner kleinen Gruppierung etwas wegnehmen will. Jeder hat das Recht zu kandidieren. Die Frage ist nur, ob es sein muss, dass man schon mit sehr geringen Ergebnissen in Gremien und Kommunalparlamente einzieht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nehmen Sie nur die Stadt München als Beispiel, wo die Bürgerinitiative "Ausländerstopp", die bekanntermaßen von einem weit rechts orientierten Politiker geführt wird, mit einem minimalen Stimmenanteil einen Sitz erhalten hat. Das ist doch ein unerfreuliches Ergebnis, das Sie wohl auch nicht wollen – wahrscheinlich billigend in Kauf nehmen, wenn auch nicht wollen. Wir überlegen uns halt, ob wir das nicht ändern sollten.
Lassen Sie sich auch gesagt sein, dass Prozenthürden wesentlich stärker wirken. Nehmen wir als Beispiel die jetzige Situation im Deutschen Bundestag. Da haben zwei Parteien, die FDP und die AfD, bei der letzten Wahl mit knapp unter 5 % den Einzug nicht geschafft. Das führt dazu, dass es im Parlament eine rot-rot-grüne Mehrheit gibt, zwar nicht in der Regierung, aber in den Sitzen, die wir sonst nicht hätten, weil die Parteien im linken Spektrum keine Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Das heißt, Prozenthürden wirken sich wesentlich gravierender aus. Deshalb ist auch die aus ihrer persönlichen und interessengesteuerten Sicht verständliche Ansicht der FREIEN WÄHLER entstanden, dass es das beim Europaparlament nicht geben sollte. Dort haben sie dank des Wegfalls einen Sitz geschafft. Auch der Versuch der anderen Parteien im Bundestag, wieder eine Dreiprozenthürde zu implementieren, ist verständlich; sie ist aber vor dem Verfassungsgericht gescheitert.
Das heißt, dort, wo die Dinge wirklich hautnah nachvollziehbar sind, versuchen sehr wohl auch die anderen Parteien, zu steuern, zu regulieren und dabei gleichzeitig trotzdem dem Wählerwillen noch einen entsprechenden Ausdruck zu geben. Darum haben auch die Verfassungsgerichte auf Bundes- und Lan
desebene entschieden, dass d’Hondt sehr wohl zulässig ist, weil d’Hondt stabilisierend wirkt und Splittergruppen vermeidet, wenn auch – das muss man zugeben – die größeren Parteien davon einen Vorteil haben. Das ist, wie gesagt, nicht immer die CSU. Natürlich sind wir als stärkste Partei stärker positiv betroffen. Das sind aber je nach Zusammensetzung der kommunalen Parlamente auch andere. In den Stadträten ist davon sehr oft auch die SPD betroffen. Das wissen Sie.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. In NRW hat der Landtag mit ganz großer Mehrheit bei Kommunalwahlen eine 2,5-Prozenthürde eingeführt. NRW hat vergleichsweise große Kommunalparlamente. Dort sind auch die Kommunen sehr einwohnerstark. Das führt dazu, dass viele Gruppierungen, die sonst zwei Sitze hätten, keinen einzigen bekommen. Das hat man jetzt ins Wahlgesetz für Kommunalwahlen geschrieben. Man will es jetzt sogar in der Verfassung absichern, damit es kein Verfassungsgericht kippen kann. Das sei Ihnen einmal gesagt. Dort ist der Eingriff in den Wählerwillen deutlich größer, als es in Bayern mit d’Hondt der Fall wäre. Lassen Sie sich das gesagt sein, rechnen Sie es nach. Wir haben es getan. Wir wollen eine solche Prozenthürde nicht. Deswegen haben wir d’Hondt ins Spiel gebracht, weil dieses Verfahren dem Wählerwillen mehr Raum gibt und gleichzeitig doch einer Zersplitterung in gewissem Umfang vorbeugt.
Ein weiteres Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, ist der Landtag in Rheinland-Pfalz.
Haben Sie schon gehört, wie der Landtag von Rheinland-Pfalz die Sitze in den Ausschüssen verteilt? Sie wissen ja: Von Bayern lernen heißt siegen lernen.
Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht anschauen, was andere machen.
In einzelnen Fällen soll es vorkommen, dass auch in anderen Bundesländern sinnvolle Regelungen getroffen werden. Wir wehren uns auch nicht dagegen, einzelne gute Beispiele zu übernehmen. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat erst im vergangenen Jahr mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, FDP und CDU beschlossen, bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen wieder d’Hondt einzuführen. Das wird Sie vielleicht
überraschen. Vielleicht haben Sie es nicht gewusst. Ich sage es Ihnen aber jetzt. Erkundigen Sie sich bei Ihren Parteifreunden, ob es stimmt. Sie können auch gerne auf der Homepage des Landtags RheinlandPfalz recherchieren. Es ist so. Es hat natürlich auch seine Gründe, warum es so gemacht wurde. Darum finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sie jetzt so tun, als hätte das, was wir vorschlagen, nicht durchaus seine Berechtigung, auch wenn man über die Wirkungen und die politische Bewertung streiten kann.
Das gestehe ich gerne zu. Zersplitterung trifft alle.
Sie trifft nicht nur uns. Zersplitterung ist ein Nachteil bei der Willensbildung in den Gremien und bei Entscheidungsfreude und Entscheidungsschnelligkeit.
Lassen Sie mich als letzten Punkt noch Folgendes anführen – damit will ich zum Ende kommen –: Schauen Sie sich einmal an – das steht draußen vor Ort noch viel stärker in der Kritik –, wie die großen Gruppierungen in den Stadträten, in den Gemeinderäten, in den Kreistagen bei der persönlichen Stimmverteilung abschneiden. Dabei werden Sie Folgendes feststellen – ich nehme jetzt einmal die Kreistagswahl in meinem Heimatlandkreis Straubing-Bogen –: Dort hat der erste nicht gewählte CSU-Kreisrat mehr Stimmen bekommen als die meisten Kreisräte aller anderen Parteien, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Das ist also auch eine Folge des Wahlsystems, dass nicht der mit den insgesamt meisten Stimmen gewählt wird, sondern der, der in seiner parteilichen Gruppierung die meisten Stimmen hat, je nachdem, wie viele Sitze die Partei erhalten hat. Auch da könnte man diskutieren, ob das gerecht ist. Das wird vor Ort wesentlich heftiger und intensiver diskutiert, wenn ein Kreistagskollege mit 15.000 Stimmen nicht gewählt ist, während man bei anderen Parteien mit 4.000 bis 5.000 Stimmen in das Gremium hineinkommt. Da frage ich schon, ob dort dem Wählerwillen angemessen Ausdruck gegeben wird. Darüber könnte man sehr wohl diskutieren.
Daher darf ich Ihnen Folgendes an die Hand geben: Hören Sie sich an, was in der Anhörung gesagt wird. Auch wir sind darauf gespannt. Seien Sie lernbereit. Das würde auch in anderen Politikfeldern nicht schaden, aber hier ist es besonders wichtig; denn es geht hier um die Frage, wie wir Demokratie sinnvoll gestal
ten können. Ich finde nicht, dass sich das so abhandeln lässt, wie Sie es tun, nämlich pauschal mit Argumenten, wie sie vorhin gefallen sind: Machtmissbrauch, ausgedientes Verfahren, Missachtung des Wählerwillens. Diese Argumente stimmen so nicht. Man kann, wie gesagt, über die Dinge streiten, aber man sollte es sachlich tun, und man sollte vor allen Dingen erst die Experten hören, bevor man vorschnelle Schlüsse zieht.
Herr Kollege Scheuenstuhl, ich will kurz auf Ihre Vorhaltungen eingehen. Es ist richtig, wir haben das zwar einstimmig geändert, aber wir haben daraus gelernt. Die Zersplitterung hat sich deutlich erhöht; das können Sie feststellen, wenn Sie es analysieren. Es ist nachvollziehbar und nicht erfunden. Das heißt, hier sprechen die Fakten andere Worte.
Im Übrigen hatten wir damals, wie Sie wissen, eine Koalition mit der FDP. Es war deren eindringlicher Wunsch, dies auszuprobieren. Die Probe ist gescheitert.
Wir wollen uns dieses Schicksal ersparen, und die bayerischen Wähler sind auch sicherlich klug genug, richtig zu wählen. Im Übrigen sind Mehrheiten nicht Gott gegeben bzw. gestohlen, sondern sie sind vom Wähler gegeben. Das ist auch sinnvoll. Bayern hat von der absoluten Mehrheit der CSU extrem profitiert. Ich will nicht abschweifen, aber Sie wissen doch auch, dass Bayern von einem der rückständigsten Länder zu einem der stärksten der Welt aufgestiegen ist.
Dass Sie nicht die SPD in NRW sind, wissen wir. Dass Sie hoffentlich miteinander reden, davon gehen wir allerdings aus. Fragen Sie doch mal Ihre Kollegen dort, warum die trotz verfassungsrechtlicher Problematik eine Hürde eingeführt haben. Sie wissen doch, dass sich Verfassungsgerichte gegen Hürden bei Kommunalparlamenten ausgesprochen haben, wenn Oberbürgermeister oder Landräte direkt gewählt werden.
Es ist also hoch problematisch, was dort geschieht. Trotzdem tun sie es, weil sie ein Problem mit der Zersplitterung haben. Das heißt, dort gibt es die gleiche Problemlage. Die Reaktion ist allerdings eine andere, nicht d’Hondt, sondern die Einführung einer Hürde.
Ich wiederhole: Das Problem gibt es nicht nur bei uns, aber es wird unterschiedlich reagiert. Wir denken an d’Hondt und wollen das mit Ihnen diskutieren, weil wir die Vor- und Nachteile natürlich ebenfalls sehen.
Herr Kollege Streibl, wir wenden natürlich das Verfahren an, das im Landtag allgemein angewandt wird. Das tun wir nicht, weil es uns besonders nahe stünde, sondern weil es dem üblichen Prozedere entspricht. Wir haben das SainteLaguë/Schepers nach der Landtagswahl im Jahre 2008 eingeführt und haben es auch nicht verändert. Wir sehen auch keinen Bedarf dafür, das Sitzzuteilungsverfahren jetzt zu verändern, weil aktuell keine Gefahr einer Zersplitterung besteht; denn die Fünfprozenthürde hält ja Kleinstgruppierungen aus dem Parlament heraus. Eine Fünfprozenthürde ist ein wesentlich stärkerer Einschnitt in den Wählerwillen als ein Auszählverfahren nach d’Hondt. Beides zu koppeln, nämlich die Fünfprozenthürde und die Anwendung von d’Hondt bei der Ausschussbesetzung, haben wir nicht ins Auge gefasst; denn wir sehen hier kein Problem in der Anwendung.
Nun noch etwas zu den Parteitagsbeschlüssen. Es gibt zwei Überweisungen des Parteitags an die Landtagsfraktion. Eine stammt aus dem Jahr 2013 mit dem Auftrag, die Wiedereinführung von d’Hondt zu prüfen. In der zweiten Überweisung ein Jahr später gab es dann eine Erweiterung dahin, auch noch SainteLaguë/Schepers zu prüfen. Diese beiden Aufträge sind an die Fraktion überwiesen worden; es gibt keinen Parteitagsbeschluss für das eine oder andere. Es war eine Überweisung an die Fraktion, und die Fraktion hat bei uns mit großer Mehrheit entschieden, d’Hondt wieder ins Verfahren zu bringen.
Im Übrigen gratuliere ich Ihnen dazu, dass Sie in einem weiteren Landesparlament sind. Aber ich glaube nicht, dass das Schule machen wird.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erhebe Gegenrede zu diesem Geschäftsordnungsantrag. Wir haben den Gesetzentwurf ausführlich in den Ausschüssen beraten. Es gibt aus unserer Sicht nichts mehr, was nicht diskutiert worden wäre. Deshalb sollten wir heute zur Abstimmung kommen.
Doch, diese Probleme sind gelöst. Sie erschaffen hier künstlich Probleme, die nicht vorhanden sind. Ich habe volles Vertrauen in die Staatsregierung. Deshalb werden wir den Geschäftsordnungsantrag ablehnen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Ganze jetzt nicht inhaltlich diskutieren, wie es der Kollege Arnold gemacht hat. Es geht uns nur darum, ob dieser Antrag, den Sie von der SPD eingebracht haben, tatsächlich als Nachzieher geeignet ist, in Bezug sowohl auf unseren Antrag als auch auf denjenigen der FREIEN WÄHLER. Wir haben ein ganz klares Ziel, nämlich diese Art der Kampagne. Man kann über Inhalte immer diskutieren; aber die Art, wie es gebracht wird, ist eine klare Diffamierung. Dagegen wenden wir uns. Dass Sie persönlich das auch getan haben, Herr Kollege Arnold, ehrt Sie. Allerdings finde ich es schade, dass die SPD dazu keine klare Position einnimmt, weder pro noch contra. In dem Antrag geht es um einen Dialog und eine Anhörung. Er hat aber mit dem eigentlichen Ziel, nämlich der Verurteilung dieser kampagnenartigen Diffamierung des bäuerlichen Berufsstandes, nichts zu tun. Sie weichen auf Nachhaltigkeit und auf die allgemeine Ausrichtung der Agrarpolitik aus.
Das hat nichts mit unserem Antrag zu tun. Deshalb ist Ihr Antrag als Nachzieher ungeeignet. Sie können den Antrag gerne als regulären Antrag in den Ausschuss einbringen. Wir werden ihn gerne diskutieren. Aber als Nachzieher ist er nicht geeignet, weil die Schnittmenge zwischen unserem und Ihrem Antrag so gering ist, dass rein formal die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Deshalb werden wir das ablehnen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion hat ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung eingebracht. Das Gesetz enthält zwei Zielsetzungen. Mit diesem Gesetzentwurf soll eine Gerechtigkeitslücke beim Wechsel zwischen Amt und Mandat geschlossen werden. Wenn beispielsweise ein Abgeordneter in ein kommunales hauptamtliches Wahlamt – Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat – oder ein hauptamtlicher Kommunalpolitiker in den Landtag wechselt, gibt es in einigen Fällen eine deutliche Gerechtigkeitslücke. Nehmen wir einmal den gravierendsten Fall an. Wenn jemand neun Jahre Mitglied des Landtags und neun Jahre hauptamtlicher Kommunalpolitiker gewesen ist, erreicht er in keinem der beiden Fälle die erforderliche Anzahl von zehn Jahren, die er für einen Versorgungsanspruch benötigt. Damit war er 18 Jahre hauptamtlicher Politiker und erhält weder nach dem Abgeordnetengesetz
noch nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen einen Versorgungsanspruch. Diese Lücke gibt es schon immer, weil es sich bei den Betroffenen immer um Einzelfälle gehandelt hat. Vielleicht war, wenn überhaupt, nur einer in einer Legislaturperiode davon betroffen. Deshalb wurde das Gesetz nie geändert. Das wollen wir jetzt tun.
Der Wechsel zwischen den Parlamenten, vom Landtag in den Bundestag, vom Bundestag ins Europaparlament und umgekehrt, sollte ohne Probleme verlaufen. Dort ist diese Lücke auch nicht vorhanden, weil es Absicherungssysteme gibt. Jemand, der lange als Kommunalpolitiker oder als Abgeordneter tätig ist, sollte im Hinblick auf die Versorgung nicht deutlich hinter seine Kolleginnen und Kollegen, die nur eine Art der hauptamtlichen politischen Tätigkeit ausgeübt haben, zurückfallen. Wer 18 Jahre Oberbürgermeister oder Landrat oder 18 Jahre Landtagsabgeordneter war, erwirbt nahezu den Höchstanspruch. Wer seine Amtszeit jedoch geteilt hat und damit in jedem Amt deutlich unter den zehn Jahren tätig war, erwirbt keinen Versorgungsanspruch, sondern nur eine Nachversicherung, deren Auszahlungen jedoch deutlich geringer ausfallen als die Beträge nach dem Abgeordnetengesetz oder nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen.
Einige werden einwenden, jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer gehe es ähnlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass ein Abgeordneter oder ein hauptamtlicher Kommunalpolitiker, egal welcher politischen Gruppierung er angehört, einer deutlich stärkeren Arbeitsbelastung ausgesetzt ist als 40 Stunden in der Woche. Manche von uns absolvieren das doppelte Arbeitspensum. Hinzu kommen die Wahlkampfkosten und die Unsicherheit des Wahlausgangs. Mal steht die eine Partei, mal die andere Partei besser da. Das ist kein persönliches Verschulden. Das kann aber bedeuten, dass man in diese Gerechtigkeitslücke hineinfällt.
Wir wollen das ändern und einen Mindestanspruch festschreiben, wenn jemand zehn Jahre in einer politischen Funktion tätig war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt bei diesen zehn Jahren. Es soll nicht der Eindruck entstehen, als würden wir versuchen, jemandem etwas zukommen zu lassen, was er nicht verdient hätte. Wenn jemand, wie im genannten Beispiel, zweimal neun Jahre hauptamtlich in einem politischen Amt tätig war, erwirbt er nicht einen Versorgungsanspruch für 18 Jahre, sondern nur eine Mindestversorgung für zehn Jahre. Das letzte Amt, das ausgeübt worden ist, wird so bewertet, als wäre man dort zehn Jahre tätig gewesen. Damit wird eine Mindestversorgung entweder nach dem Abgeordnetengesetz oder nach dem Gesetz über kommunale
Wahlbeamte gewährleistet. Zwar handelt es sich um eine kleine Lösung, die man immer noch als ungerecht empfinden könnte, aber es ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation.
Danke, lieber Herr Kollege Roos, für den Applaus. Ich freue mich, dass das in der SPD-Fraktion auch so gesehen wird. – Ich glaube, es war richtig, dass wir nur den Mindestanspruch festgeschrieben haben, weil wir den Eindruck vermeiden wollen, dass man sich selbst bedienen würde. Leider entsteht dieser Eindruck manchmal im Zusammenhang mit dem Abgeordnetengesetz. Das ist aber nicht der Fall. Die Änderung dient der Flexibilisierung. Ein Wechsel der politischen Ämter ist sinnvoll und gut. Ein Wechsel zwischen der Exekutive, der kommunalen Ebene und innerhalb der Legislative zwischen den Parlamenten ist sinnvoll. Dieser Austausch sollte möglich sein. Wir sollten uns bemühen, auf allen Ebenen gute Leute zu haben. Durch Regelungen in der Altersversorgung sollte dieser Wechsel nicht erschwert oder gar verhindert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist es wichtig, dass wir für die Politik die besten Frauen und Männer gewinnen. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass ein Wechsel in die Politik nicht eine Verschlechterung der persönlichen Situation bedeutet, sondern eine gewisse Sicherheit gegeben ist, sofern man in der Politik überhaupt von Sicherheit reden kann. Sie alle wissen, wie schnell es im politischen Leben gehen kann.
Ein zweiter Punkt, der uns genauso wichtig ist, das ist das Thema Mutterschutzzeiten, Krankheit von Kindern und die Betreuung von Kindern, die schon längere Zeit krank sind. Bisher war es so: Egal, warum jemand in diesem Hause gefehlt hat, sei es in der Ausschusssitzung oder auch im Plenum, ob die Abgeordnete ein Kind zur Welt gebracht hat oder auch, ob ein Kind längere Zeit erkrankt war, es kam zu Kürzungen. Wir halten das für ungerecht. Wir wollen neue Regelungen, damit in der Mutterschutzzeit die tägliche Kürzung von 100 Euro auf 50 Euro reduziert wird. Außerdem soll die Kürzung reduziert werden, wenn das Kind längere Zeit krank ist, und zwar ab dem 15. Tag. Wenn also ein Kind länger als 14 Tage krank ist, dann soll die Mutter – in der Regel wird es die Mutter sein, wir hatten in der Vergangenheit einige Fälle, in denen Kolleginnen erfreulicherweise Mutter geworden sind – die Möglichkeit haben, das Kind in dieser Zeit zu betreuen, und dafür nur die Hälfte der Kürzungen hinnehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klares Signal an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger: Wenn jemand fehlt, und sei es auch noch so gut begründet, egal ob wegen einer eigenen Krankheit, wegen der Krankheit des Kindes oder aufgrund Mutterschutzes, es werden immerhin 50 Euro pro Tag abgezogen. Das Geld wird abgezogen, selbst wenn man beste Gründe für die Abwesenheit vorweisen kann. Die Kürzung, die künftig nur noch hälftig anfallen soll, ist ein Signal, ein Signal gerade an die Frauen, von denen wir leider immer noch zu wenige in diesem Hause haben. Künftig soll besser berücksichtigt werden, wenn Kinder zur Welt kommen. Wenn Kinderbetreuung notwendig ist – denn die ersten Jahre sind entscheidend –, dann wird die Kürzung für das Fehlen halbiert. Natürlich könnte man sich hier auch mehr vorstellen; das ist mir bewusst. Es gibt auch Stimmen, die sagen: Warum muss man überhaupt kürzen? – Es gibt aber auch Stimmen, die sagen: Mein Problem ist nicht die Kürzung, mein Problem ist vielmehr, dass ich eine Vertretung im Ausschuss, im Arbeitskreis usw. brauche.
Liebe Judith, du bist eine junge Mutter. Ich weiß, wie das für dich ist. Dein Problem ist nicht, ob dir 50 oder 100 Euro abgezogen werden. Dein Problem ist vielmehr, dass du Vertretungen brauchst. Die sind aber schwierig zu bekommen, weil die Kolleginnen und Kollegen alle gut eingebunden sind und nur selten eine Lücke im Terminplan haben. Es ist aber zumindest ein Zeichen, dass wir uns bemühen. Wir haben keine Lösung dafür gefunden, wie wir das Fehlen sozusagen wettmachen könnten. Die Fiktion einer Anwesenheit, die nicht stattfindet, geht aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht, das wollen wir auch nicht. Wir setzen aber ein kleines Zeichen, wenn wir die Abzüge um die Hälfte kürzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Gesetzentwurf, dem eigentlich alle zustimmen sollten. Er verbessert die Lage derjenigen, die eine besondere Lebenssituation zu meistern haben, die beispielsweise wechseln zwischen Amt und Mandat oder die, wie gesagt, durch Mutterschaft oder durch die Krankheit des Kindes besonders belastet sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Ich würde mich freuen, wenn wir den Gesetzentwurf einstimmig verabschieden könnten.
Ich möchte zuerst dem Kollegen Halbleib für die sachliche Diskussion und für die Abwägung der Vor- und Nachteile danken. Aber ich möchte auf eines noch hinweisen: In unserem Gesetzentwurf ist von der Mutterschutzzeit die Rede. Kollege Halbleib, Sie können das wahrscheinlich bestätigen. Ich will der Kollegin Gote eindeutig widersprechen, die gesagt hat, in der Mutterschutzzeit seien sozusagen Abgeordnete eh bessergestellt. Auch bei Arbeitnehmern gibt es im Mutterschutz die volle Lohnfortzahlung. Hernach verringert sich die Zahlung in der Elternzeit, in der Elterngeld gezahlt wird. Darauf beziehen wir uns im Gesetzentwurf aber nicht. Er bezieht sich nur auf den Mutterschutz. In dieser Zeit gibt es keinen Unterschied. Sie tun so, als wäre die Abgeordnete bessergestellt, weil sie im Mutterschutz sozusagen ein Gehalt bekommt, das eine Arbeitnehmerin nicht bekommt. Aber das stimmt so nicht. Hier wird bei Arbeitnehmern voll fortgezahlt. Nur für diese Zeit und nicht für mehr haben wir im Gesetzentwurf eine hälftige Kürzung statt einer vollen Kürzung vorgesehen. Man sollte also schon bei den Tatsachen bleiben und nicht die Tatsachen etwas verdrehen. Das war einer der Gründe dafür, Kollege Halbleib, warum wir die Elternzeit nicht mit aufgenommen haben. Wir haben nämlich dieses Argument gekannt und wollten nicht eine Diskussion lostreten.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Reden der Kollegin Bause und des Kollegen Rinderspacher von der Opposition kann man nur sagen: strotzend vor Arroganz, strotzend vor Überheblichkeit,
angefüllt mit moralischem Hochmut,
weit weg von jeglicher Realität, fern von den Menschen in unserem Land. Und mit "Menschen in unserem Land" meine ich nicht nur die Einheimischen oder die Eingebürgerten, ich meine auch alle Migranten, die schon lange bei uns leben und die sich hier wohlfühlen. Sie haben keine Ahnung, meine Damen und Herren, was die Menschen im Land denken. Sie sind wirklich weit weg von jeder Realität.
Eigentlich erübrigt sich jede Stellungnahme zu Ihren Ausführungen.
Sie disqualifizieren sich selbst mit Ihren Äußerungen, und ich bin davon überzeugt: Das, was Sie hier dargeboten haben, findet in der Bevölkerung nicht nur keinen Anklang, sondern muss auch Ihre Wähler, die paar, die es noch gibt, richtig in die Verzweiflung treiben.
Man sieht das übrigens auch an den grünen Schalen – –
Schals. Es sind nämlich Schalen und keine Schals. Danke für den Hinweis, Frau Kollegin Aures. Die GRÜNEN hüllen sich in grüne Schals, und wahrscheinlich sind sie nicht mal handgestrickt. Ja, das sieht man. Die guten alten Zeiten der GRÜNEN, in denen sie aus Überzeugung etwas getan und im Plenum noch gestrickt haben, sind vorbei. Wahrscheinlich sind die Schals fabrikgefertigt, hergestellt mit irgendeiner chemischen Farbe
und vermutlich aus Polyacryl. Genauso war auch die Rede.
Niemand hier in diesem Haus – das hat auch der Kollege Aiwanger schon ausgeführt –, auch Sie selbst nicht, glaubt an die Ernsthaftigkeit dieser Debatte, die Sie angezettelt haben.
Über zig Stunden – 40 Stunden! – wurde in den Ausschüssen debattiert.
Natürlich wurde zu Recht debattiert; da nimmt man sich auch gerne Zeit. Hier gibt es ein Schauspiel, nur um die Aufmerksamkeit der Medien zu bekommen, und das gegen die Interessen Ihrer eigenen Wähler. Der Fraktionsvorsitzende, unser Thomas Kreuzer, hat es ja ausgeführt: 98 % der Anhänger der FREIEN WÄHLER – das wundert uns jetzt nicht –, 95 % der SPD-Anhänger, 78 % der GRÜNEN-Anhänger sagen: Leitkultur ist richtig; die Inhalte der Leitkultur sind für unser Volk, für unser Land wichtig.
Denken Sie, wenn Sie sich diese Zahlen anhören, einmal darüber nach, ob Sie mit Ihrer Anschauung nicht wirklich danebenliegen. Ich könnte Sie ja noch verstehen, wenn Sie das ernsthaft betreiben und aus Überzeugung tun würden. Aber ich glaube schon lange nicht mehr, dass Sie von dem, was Sie vortragen, überzeugt sind; denn dafür ist es zu irreal.
Ich darf Ihnen noch eines sagen: Der sprachliche Extremismus, den Sie pflegen, und das Spalten, das Sie ständig betreiben, sind der Grund, warum die Meinungen in unserer Gesellschaft so weit auseinandergehen. Sie heizen die Stimmung auf und verschärfen die Debatte, um davon parteipolitisch zu profitieren.
Wahrscheinlich hat der Gesetzentwurf der Staatsregierung nur den einen Fehler, dass er keine Integrationskurse für die Abgeordneten und Funktionäre von SPD und GRÜNEN vorsieht.
Sie haben offensichtlich ein Problem, die Meinung der großen Mehrheit in unserer Gesellschaft wahrzuneh
men. Sie haben ein Problem, mit Ihrer politischen Meinung zu überzeugen. Deshalb veranstalten Sie dieses Spektakel. Da muss man fragen: Sind Sie eigentlich in Ihrer eigenen Anhängerschaft und in Ihrer eigenen Wählerschaft überhaupt noch integriert? – Da dürften Sie einiges tun, und nur dann, wenn Sie es tun, haben Sie eine Chance, wieder als ernsthafte politische Kraft wahrgenommen zu werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff der Leitkultur wird von Ihnen bewusst diffamiert, obwohl er so wichtige Werte wie Gleichberechtigung, Menschenwürde und auch Achtung vor dem umfasst, was wir hier vorfinden. Sie sagen immer, Brauchtum sei etwas Negatives.
Das ist nur ein kleiner Aspekt von vielen. Sie tun immer so, als wollten wir den Menschen Brauchtum vorschreiben,
als müssten die Zuwanderer sozusagen bayerisches Brauchtum leben. Wo steht denn das? – Es geht um Achtung vor diesem Brauchtum und nicht darum, es zu übernehmen, statt im eigenen Umfeld zu leben. Das hat noch niemand gefordert. Sie verstehen es bewusst falsch. Sie versuchen, die Begriffe bewusst falsch zu deuten, damit Sie daraus ein parteipolitisches Spektakel machen können.
Mir hat vor einiger Zeit ein Lehrer aus Augsburg eine Mail geschrieben und mich gebeten, ich soll ihm einmal erklären, was denn der Begriff "Leitkultur" bedeutet. Die Tendenz gegenüber dem Begriff war in der Mail eher negativ. Ich habe ihm dann die Präambel unseres Gesetzentwurfs geschickt, und er hat mir darauf geantwortet, die Begriffe seien ja zutiefst positiv. Wenn das so sei, könne er das für sich durchaus akzeptieren und übernehmen. Sie sehen, wenn man nicht nur Propaganda macht, wie Sie das tun, sondern die Texte mit gutem Willen liest, merkt man, wie Leitkultur zutiefst positiv ist und nicht, wie Sie von den GRÜNEN immer sagen, ein Kult. Es ist wirklich eine Leitkultur, die uns voranbringt, die uns bereichert und die auch für die Aufnahme von Neuem – aber für eine evolutionäre und nicht für eine revolutionäre Entwicklung – offen ist.
Nun liebt es ja die Opposition, zumindest die SPD und die GRÜNEN, mit Zitaten von ehemaligen, lange führenden Unionspolitikern um sich zu werfen und zu ver
suchen, damit einen Gegensatz zu dem herzustellen, was wir hier im Landtag beraten und was von uns wesentlich mitbestimmt worden ist. Sie betreiben ein bewusstes Scharfmachen und eine bewusste Ideologisierung der Debatte, indem Sie einzelne Bereiche herausgreifen und versuchen, sie gegen uns in Stellung zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen ein Zitat von Helmut Schmidt vorlesen. Ich habe das in diesem Haus schon einmal gemacht; aber man kann es nicht oft genug machen, weil das Zitat sehr aussagekräftig ist. Helmut Schmidt sagt genau das, was wir auch sagen, nämlich:
Mit einer demokratischen Gesellschaft ist das Konzept von Multikulti schwer vereinbar. Vielleicht auf ganz lange Sicht. Aber wenn man fragt, wo denn multikulturelle Gesellschaften bislang funktioniert haben, kommt man sehr schnell zum Ergebnis, dass sie nur dort … funktionieren, wo es einen starken Obrigkeitsstaat gibt.
Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Wir wollen die Menschen mit der Leitkultur positiv prägen. Wir wollen, dass sie sich auf unsere Leitkultur einlassen und dabei ihre Eigenheiten weiter leben können. Das wollen wir ja niemandem absprechen. Aber die Menschen müssen das akzeptieren und respektieren, was bei uns im Land sowohl von den Grundrechten her als auch von der kulturellen Prägung her wichtig ist und was die Menschen in unserem Lande wollen. Sie stellen sich Multikulti so vor, dass jeder macht, was er will, und meinen, die Verfassung allein würde schon ausreichen. Das ist viel zu wenig.
Schauen Sie sich die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln an. Ich habe dazu schon oft gesprochen, tue es aber gern noch einmal. Sie sagen ja auch alles drei-, vier- und fünfmal und werden es heute noch des Öfteren tun. Was in Köln passiert ist, waren zum Teil Straftaten. Dass sie schwer aufzuklären waren, weil sie nachts und in großen Menschenmassen passiert sind, will ich nicht kritisieren. Die Polizei in Köln macht sicher ordentliche Arbeit und tut ihr Möglichstes. Aber nicht alles, was in Köln passiert ist, waren Straftaten. Das Spießrutenlaufen, das Haberfeldtreiben oder wie immer Sie es bezeichnen wollen, das Dutzende und Hunderte grölender Männer betrieben und das Frauen erlebt haben, verunsichert zwar die Menschen, ist aber nicht strafbar. Ich sage Ihnen eines: Auch das will ich in unserem Lande – weder in Bayern noch in Deutschland – nicht erleben; denn das ist etwas, was gerade den Frauen Angst macht. Wenn Menschen,
bevorzugt Frauen, große Ängste haben, sich nicht mehr alleine heimzugehen trauen und sich nicht mehr alleine auf die Straße trauen, ist doch, muss man sagen, etwas schiefgegangen. Das kann man nicht allein mit Achtung der Rechtsordnung bewältigen. Dazu gehört mehr.
Da bin ich – das sage ich ganz ehrlich – von den GRÜNEN sehr enttäuscht; denn dieses Thema, das vielen Ihrer Frauen und vielen Ihrer Wählerinnen wichtig ist, spielt bei Ihnen keine Rolle mehr. Sie haben es völlig verdrängt. Das Gleiche gilt für die Stammwähler oder die ehemaligen Stammwähler der SPD, für die Arbeiter. Auch zu ihnen haben Sie keinen Bezug. Sie wissen nicht, was sie empfinden, wenn der Eindruck entsteht, als würde das, was wir in diesem Land für wichtig erachten, nicht mehr zählen. Sie müssen ihr Brot zum Teil hart verdienen, und hier wird uns immer erzählt, dass wir uns alles, was im letzten Jahr passiert ist, leicht leisten können. Nein, das können wir nicht, weder finanziell noch wirtschaftlich, aber auch nicht von der Integrationskraft her.
Deshalb unser Gesetz zum Thema Leitkultur und deshalb auch die Forderung einer Obergrenze, zu der ich weiter nichts sagen will. Sie kennen ja das Thema. Wir tun das Nötige, um allen Menschen, die zu uns kommen und in unserem Land bleiben dürfen, ein gutes Ankommen zu gewährleisten und ihnen die Grundlagen mitzugeben, die sie brauchen, um sich integrieren zu können. Das ist die Grundlage unseres Gesetzes. Aber wir wollen auch den Menschen, die schon lange hier sind und gerne hier leben, entweder als Zuwanderer oder als Einheimische, zusichern, dass wir wissen, was ihnen wichtig ist. Wir werden alles tun, um das zu sichern, was unseren Mitbürgern und Mitmenschen wichtig ist, und wollen das auch in die große Zahl der Migranten tragen und ihnen sagen: Nehmt unsere Leitkultur an! Dann habt ihr alle Möglichkeiten, euch in unserem Land gut zu entfalten.
Herr Kollege Fahn, zunächst möchte ich etwas Positives sagen: Wir, die CSU, erkennen durchaus an, dass Sie von den FREIEN WÄHLERN die Debatte wesentlich ernsthafter betreiben, als es bei SPD und GRÜNEN der Fall ist.
Wir haben intensive Gespräche geführt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Wir waren relativ nahe beieinander. Es hat dann nicht geklappt; gut, so ist es eben.
Aber was mich erstaunt hat, war Ihre wiederholte Aussage zur "Integration nach Kassenlage". Herr Kollege Fahn, was wollen Sie damit sagen? Sollen wir dann, wenn die finanzielle Lage schlecht ist, auf allen Politikfeldern kürzen dürfen, nur nicht bei der Integration? Heißt das, dass wir bei Einheimischen sparen dürften, bei Zuwanderern aber nicht? Das wäre eine Ungleichbehandlung, die wir nicht wollen. Wenn das Geld knapp ist, müssen alle sparen, nicht nur in einem Bereich.
Zum Zweiten: Die Enquete-Kommission hat ihre Tätigkeit erst nach Beginn der Erarbeitung des Gesetz
entwurfs aufgenommen. Sie können nicht erwarten, dass wir mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs abwarten, bis die Ergebnisse einer Enquete-Kommission, deren Arbeit bis zu zwei Jahre dauern kann, vorliegen. In der Enquete-Kommission geht es darum, das Gesetz mit Leben zu erfüllen, nicht aber darum, ein neues Gesetz vorzubereiten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Artikel 1 des Integrationsgesetzes regelt die Integrationsziele. Im Prinzip ist dieser Artikel selbsterklärend. Wer ihn liest und nicht böswillig ist, wird feststellen, dass er alle wichtigen Aussagen enthält. Bayern bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber allen Menschen, die aus anderen Staaten kommen und nach Maßgabe der Gesetze Aufnahme gefunden haben oder Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Humanität ist für uns sehr wichtig. Wer zu Recht zu uns kommt, um Schutz und Hilfe zu suchen, wird bei uns gut aufgenommen. Unabhängig davon halten wir daran fest, dass wir nicht alle und jeden aufnehmen können, weil ein Land sowohl finanzielle als auch wirtschaftliche Kapazitätsgrenzen hat. Die Integrationsmöglichkeiten sind begrenzt. In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf den Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, den SPDVorsitzenden Gabriel, der eine Obergrenze bei der Integrationsfähigkeit des Landes erkannt hat. Damit hat er gesagt, was wir seit fast zwei Jahren immer wieder äußern: Unsere Aufnahmefähigkeit und Integrationsfähigkeit ist begrenzt. Diejenigen, die zu Recht zu uns kommen, behandeln wir gut. Wir müssen jedoch klarmachen, dass nicht alle kommen können.
Nach Artikel 1 Satz 2 ist es Ziel des Integrationsgesetzes, Menschen für den Zeitraum ihres Aufenthaltes Hilfe und Unterstützung anzubieten, um ihnen das Leben in dem ihnen zunächst fremden und unbekannten Land, in unserem Land, zu erleichtern. Das ist Integrationsförderung. Das Wort "fördern" ist in Artikel 1 Satz 2 des Gesetzes festgehalten. Natürlich werden Zuwanderer auch – das steht ebenfalls im Gesetz – im Rahmen ihres Gast- und Aufenthaltsrechts zur unabdingbaren Achtung der Leitkultur verpflichtet. Sie müssen Integrationsanstrengungen unternehmen. Es gibt eine Integrationspflicht. Wir müssen fördern – das ist klar –, aber wir müssen noch mehr fordern. Wir müssen klarmachen, dass es keinen Freibrief gibt. Wir brauchen die Bereitschaft derjenigen, die zu uns kommen. Diese wird im Gesetz wortwörtlich festgeschrieben. Damit wird eine Überforderung der gesellschaftlich integrativen Kräfte, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Landes und seiner kommunalen Ebene verhindert. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen tragen die Hauptlast. Ich darf an diverse Äußerungen von Kommunalpolitikern von SPD, GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN erinnern. Ich möchte nicht unsere Politiker, sondern die Politiker nennen, die aus Ihren Reihen stammen und das genauso sehen. Die Kommunen dürfen nicht überfordert werden. Dafür sorgt das von der Staatsregierung vorgelegte und mit unseren Änderungen versehene Gesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe volles Verständnis dafür, wenn die Staatsregierung in der Einzelberatung nicht zu jedem Artikel Stellung nimmt. Frau Staatsministerin Emilia Müller hat in der Generaldebatte die Präambel, die einzelnen Artikel, die Leitkultur, die Integrationsziele sowie die Grundsätze des Förderns und Forderns ausführlich begründet. Sie ist auf die Bildung und vieles mehr eingegangen. Dafür habe ich volles Verständnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aber nur wenig Verständnis dafür, dass wir über ein vielfach diskutiertes Gesetz in diesem Rahmen wieder vertieft diskutieren müssen. Ich weiß nicht, ob wir in den letzten 13 Jahren, in denen ich im Landtag bin, jemals so intensiv, ausführlich und so lange über ein Gesetz diskutiert haben. Über das Gesetz ist auch sehr konträr diskutiert worden. Es ist schön, dass in einer Demokratie nicht immer alle einer Meinung sein müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen jedoch akzeptieren, dass es in diesem Haus eine klare Mehrheit für das Gesetz gibt, ebenso wie bei der Bevölkerung.
Das bedeutet, wir machen alles mit, was Sie wollen, und diskutieren. Glauben Sie uns, das werden wir nicht übertreiben. Unsere Wortmeldungen werden sich auf das Notwendige beschränken. Das erwarte
ich persönlich auch von der Staatsregierung. Wenn im Rahmen der Generaldebatte ausführlich Stellung genommen worden ist, wie es bei Frau Staatsministerin Müller der Fall war, ist es nicht notwendig, zu jedem einzelnen Artikel noch einmal Stellung zu beziehen. Das ist auch in Ihrem Interesse. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, wenn Sie Ihre Redezeit komplett ausschöpfen und auf einer Dritten Lesung bestehen, wird die Debatte irgendwann um zwei oder drei Uhr in der Früh enden. Wenn wir als CSU-Fraktion dann noch reden wollen, wird es fünf, sechs oder sieben Uhr morgens. Wenn die Staatregierung und die FREIEN WÄHLER ihre Redezeit auch noch voll ausschöpfen, werden wir morgen Mittag immer noch reden. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein. Dadurch ändert sich weder das Gesetz noch die Berichterstattung. Das ist doch Ihr Hauptziel. Sie wollen in der Berichterstattung genannt werden: Die SPD und die GRÜNEN haben es geschafft, uns eine lange Debatte aufzuzwingen. Das dürfen Sie. Bitte erwarten Sie nicht, dass wir Ihr taktisches Verhalten übernehmen.
Herr Kollege Halbleib, ich nehme Ihren Einwurf auf. Ich bin von den Integrationszielen abgekommen. Daran werde ich mich halten, auch wenn es keine Erklärung zur Abstimmung ist. Ich wollte nur noch einmal ausführen, dass wir nicht zu jedem Artikel eine Begründung der Staatsregierung benötigen, weil sie schon gegeben worden ist. Das ist auch bei den Integrationszielen des Förderns und Forderns der Fall. Das ist bereits dargestellt worden. Das wird immer im rechten Maße sein.
Bei allen Schwierigkeiten, die uns der heutige Tag bereitet, wollen wir konstruktiv arbeiten. Wir wollen gemeinsam das Beste für Bayern. Unser Weg ist der richtige. Aus unserer Sicht ist Ihr Weg ein Irrweg. Allein von Fördern und Fordern zu reden, ohne diese Grundsätze in die Praxis umzusetzen, ist ein klarer Fehler. Das sehen wir in den Bundesländern, die rotgrün, grün-rot oder, noch schlimmer, rot-rot-grün regiert worden sind und regiert werden. Dort werden klassische Fehler gemacht. Von Fördern und Fordern zu reden oder es umzusetzen, ist ein Unterschied. Deshalb hat der Ministerpräsident des Landes BadenWürttemberg, der kein Parteifreund von uns ist, neidlos anerkannt, dass Bayern auf dem Gebiet der Integration mehr als alle anderen Bundesländer tut. Bayern gibt allein eine halbe Milliarde Euro – 500 Millionen, um es nochmals plastisch zu sagen – für die Integration aus. Darüber hinaus geben wir jährlich 2 Milliarden Euro und mehr für die Unterbringung, Be
treuung etc. aus. Das heißt, Bayern ist hier vorbildlich. Daran können sich andere ein Beispiel nehmen.
Die im Gesetz stehenden Worte sind wichtig, richtig und zukunftsweisend. Wägen Sie daneben aber auch die genauso wichtigen, richtigen und zukunftsweisenden Taten ab. Wenn Sie es in den von Ihnen regierten Ländern schaffen würden, mit uns gleichzuziehen, dann wäre den dort lebenden Menschen, aber auch den Zuwanderern gedient. Hier in Bayern wird Integration gelebt. Hier funktioniert sie besser als anderswo. Das soll so bleiben, und dazu dient auch Artikel 1 dieses Gesetzes.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Gegenrede erheben. Wir stellen fest, dass in manchen Oppositionsfraktionen fast niemand mehr da ist.
Daher erklärt sich die Ruhe auf der anderen Seite.
Wir lehnen den Geschäftsordnungsantrag ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich erhebe Gegenrede. Wir wollen keine Vertagung der Dritten Lesung. Ein weiterer Verzögerungsversuch würde nicht zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Im Übrigen war unsere Fraktion informiert, dass Sie das Angebot gemacht haben. Allerdings wurde uns die Uhrzeit von 23.00 Uhr oder 24.00 Uhr vom Kollegen Halbleib so nicht genannt. Es hat geheißen, das wäre etwas früher. Wir haben gesehen, wie lange es gedauert hat. Von Mitternacht war nie die Rede. Deshalb werden wir jetzt natürlich, frisch wie wir sind, die Diskussion zu Ende führen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Respekt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gebietet uns eine genaue Prüfung des Urteils in allen seinen Details; denn schließlich handelt es sich bei der Einführung der Volksbefragung um Neuland. Diese Volksbefragung war von Anfang an juristisch umstritten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat uns klar gesagt, unter welchen Bedingungen – Änderung der Verfassung, Beachtung gewisser Grundsätze – man Volksbefragungen einführen kann. Wir werden das genau prüfen und uns darüber Gedanken machen, wie wir in diesem Zusammenhang die Volksbefragungen weiter vorantreiben können. Staatsminister Herrmann hat übrigens für die Staatsregierung etwas Ähnliches angekündigt. Auch Ministerpräsident Seehofer hat als weiteres Ziel ausgegeben – und das ist richtig –, die Bürgerbeteiligung im Land zu stärken und die Koalition mit dem Bürger fortzuführen.
Herr Piazolo, der Antrag der FREIEN WÄHLER geht allerdings wieder von etwas aus, was wir noch nicht genau erforscht haben. Sie fordern verbindliche Volksbefragungen und das Recht der Bürger, diese zu initiieren. Wir haben es als niederschwelligen Einstieg gesehen, kein großes Verfahren zu betreiben, sondern den Bürger bei strittigen Themen zu fragen und damit eine Befriedung herbeizuführen. Ich habe das Beispiel "Stuttgart 21" schon des Öfteren zitiert. In Baden-Württemberg haben die im Landtag vertretenen Parteien zur Klärung dieser langjährigen Streitfrage eine Art Volksbefragung durchgeführt. Dagegen hat niemand geklagt;
denn auch dort stellte sich zuerst die Frage, ob es im Rahmen der Verfassung zulässig ist. Da niemand geklagt hat, ist es nicht überprüft worden. Insofern ist dieses Thema damit natürlich abgearbeitet worden, und zwar erfolgreich. Damit sind der langjährige Parteienstreit und die großen Proteste zu Ende gegangen. Das heißt, Volksbefragungen, die man niederschwellig ansetzt und nicht mit großem Vorlauf betreiben muss, wären für uns eine gute Lösung. Allerdings ist uns auch klar, dass das, was Sie wollen, und das, was wir fordern, nicht das Gleiche ist. Deshalb stellt sich natürlich die Frage nach einer Zweidrittelmehrheit und gemeinsamen Lösungen in diesem Haus. Ich bezweifle dies. Herr Kollege Rinderspacher hat in einer ersten Stellungnahme gesagt, er glaube, dass damit das Thema vom Tisch sei. Ich befürchte es auch, weil ich in diesem Haus dafür weder eine Zweidrittelmehrheit noch eine konsensfähige Lösung sehe.
Wir hätten natürlich auch noch die Möglichkeit, ein verfassungsänderndes Volksbegehren zu betreiben. Inwieweit ein solches Begehren erfolgversprechend ist, müssen wir politisch noch bewerten. Es ist Aufgabe einer politischen Partei, zu fragen: Werden wir die nötigen Stimmen und Unterschriften zusammenbekommen? – Das werden wir prüfen. Wir müssen schauen, ob wir damit zu einer Lösung kommen.
Herr Kollege Piazolo, ich weise den Begriff "Anscheinsdemokratie" zurück. Sie wissen, dass Bayern bei der direkten Demokratie Vorbild ist. Im Rahmen eines Mitgliederentscheids haben wir in der Partei mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, die Volksentscheide auf Bundesebene voranzutreiben. Für uns ist die Bürgerbeteiligung nicht irgendein vages Vorhaben, um Stimmen in der Bevölkerung zu sammeln. Nein, der direkte Kontakt zu den Bürgern und die Einflussnahme der Bürger auf die Politik im Land und im Bund sind uns ein großes Anliegen. In den Kommunen haben wir das bereits.
Viele Fragen müssen noch geklärt werden. Heute werden wir zu keinem Ergebnis kommen. Wir werden Ihren Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, ablehnen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN ist ein alter Hut oder auch kalter Kaffee, wie immer Sie das bezeichnen wollen. Im Dezember 2013 wurde ein fast inhaltsgleicher Antrag eingereicht. Wir haben diesen, wie nicht anders zu erwarten war, abgelehnt. Wir werden auch diesen Antrag ablehnen.