Martin Matz

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Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich höre ja geduldig zu durch diese ganze Debatte, aber irgendwann ist einmal der Punkt erreicht, wo es einem stinkt. Wenn wir hier darüber diskutieren, warum denn der Schuldenberg so groß ist: Wann ist er denn so groß geworden? Wo kommt er denn her? – Das ist doch ein Indiz dafür, dass in Berlin über Jahre, über ein ganzes Jahrzehnt in den 90er Jahren verschlafen worden ist zu verhindern, dass ein solcher Schuldenberg anwächst.
Und jetzt müssen wir uns gemeinsam damit auseinander setzen, wie man davon wieder herunterkommt.
Zum Thema Verantwortung: Hier sitzen 141 Abgeordnete, und ich bin sehr wohl der Auffassung, dass 77 davon in einer besonderen Verantwortung stehen, weil sie nämlich die Regierungsmehrheit tragen. Aber das heißt nicht, dass nicht insgesamt auch 141 Abgeordnete Verantwortung für das tragen, was in diesem Land finanziell passiert
und auch für das, was nicht passiert. Sie können natürlich der Regierung vorwerfen, dass sie verfassungswidrige Vorschläge macht oder dass sie verfassungswidrig irgendetwas nicht in Ordnung bringt. Das ist ein gutes Recht und vielleicht sogar manchmal wirklich die Pflicht einer Opposition. Aber dann würde ich gerne wirklich mal wissen, ob der monatelange Abwehrkampf der CDUFraktion gegen die Abschaffung der Reiterstaffel der Berliner Polizei vor diesem Hintergrund auch ein verfassungsmäßiges Verhalten gewesen ist – oder etwa nicht?
Und ich würde auch ganz gern wissen, ob die Ankündigung der Blockade einer Verfassungsänderung zur Zusammenlegung der Obergerichte von Berlin und Brandenburg auch ein guter Vorschlag ist, um Einsparpotentiale für Berlin und Brandenburg zu heben. Das ist etwas, wo auch Opposition ab und zu einmal gefragt ist, verantwortlich zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Dinge nicht noch weiter aus dem Ruder geraten, als sie ohnehin schon aus dem Ruder geraten sind.
Und eine letzte Äußerung noch zum Thema Dolchstoßlegende, weil das so ein schöner Begriff ist. Den haben ja diejenigen erfunden, die ganz genau wissen, wie man das machen muss, wenn man einen Begriff irgendwo dranpappt und hofft, der bleibt kleben. Das ist nämlich ein relativ gut gewählter politischer Kampfbegriff, Dolchstoßlegende an der Stelle zu sagen. Aber es zieht trotzdem nicht, denn Sie müssten schon erklären, wie es angehen
kann, dass Professor Korioth, der Bevollmächtigte von 11 Bundesländern, eine Gegenäußerung zur Klage von Berlin in Karlsruhe schon im Dezember verfertigt hat und darauf sehr ausführlich eingeht und zitiert aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Berlin vom 31. Oktober 2003 über verfassungswidrigen Haushalt 2002/03. Selbstverständlich ist das eine Vorlage, um in Karlsruhe zu argumentieren, das Land Berlin habe seine ihm zuzumutenden und notwendigen Eigenanstrengungen nicht erbracht, um aus der Haushaltsnotlage wieder herauszukommen. Selbstverständlich ist das dafür eine Vorlage. Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass dieses Vorgehen nicht verantwortlich ist, als Abgeordneter, der hier das Land Berlin und die Interessen des Landes Berlin zu vertreten hat und nicht nur die einer Partei oder einer Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie glauben gar nicht, wie beliebt man ist, wenn man das hier hat.
Darauf steht: Streng vertraulich – Konzept für die Sanierung und künftige Ausrichtung der Vivantes. – Ich darf es Ihnen nicht zeigen, ich darf auch nicht daraus vorlesen, denn es ist streng vertraulich.
Aber bei diesem wundervollen Ding, das alle haben wollen, ist es mir noch viel leichter gefallen als bei allen anderen vertraulichen Vorlagen, es für mich zu behalten und nicht weiterzugeben. – Man darf es nicht, deshalb tue ich es ohnehin nicht. – In diesem Fall konnte ich den Journalisten sagen: Das wollt ihr ohnehin nicht haben, denn darin steht nichts. – Das ist genau das Problem dieses Sanierungskonzepts.
Herr Flemming, Ihre Bemühungen in allen Ehren, dass Sie, nachdem wir eine erste Version erhalten hatten, nachgefasst und gesagt haben: Das kann nicht alles sein. Wir wollen das ganze Sanierungskonzept haben. – Danach hat Herr Schäfer uns einen Brief geschrieben und dieses Paket hier beigelegt und gesagt, das sei das gesamte Sanierungskonzept. Das war der eigentliche Schock, die Feststellung, dass es offensichtlich nichts anderes gibt als diese Auflistung wilder Zahlen und eine Summe von 185 Millionen € Einsparpotential und wo durch nichts belegt wird, wie man das erreichen kann. Auf Nachfrage – auch das kann ich hier nicht so offen sagen, wie man es eigentlich tun müsste – ist der Eindruck entstanden, dass es sich hierbei nicht um ein Konzept handelt, das durch einzelne Maßnahmen auf die jeweiligen Krankenhäuser bezogen konkret unterlegt ist, sondern dass es sich lediglich um ein geschätztes Potential handelt, was man bei der Vivantes einsparen könnte, wenn man einmal richtig anfinge zu sanieren. Was machen Sie jetzt? – Das ist der Hauptkritikpunkt und der Grund dafür, weshalb es gestern die Oppositionsfraktionen mit der Abstimmung im Vermögensausschuss nicht mehr so genau genommen, nämlich nicht mehr daran teilgenommen haben. Sie können doch nicht sagen, Herr Pape: Wir beschließen erst einmal das Konzept, aber wir haben noch jede Menge Fragen und die wollen wir geklärt haben. Deshalb fordern wir den Senat auf, uns diese Fragen zu beantworten. – Damit geben Sie jede Möglichkeit des Parlaments aus der Hand, der Exekutive und dem Unternehmen gegenüber zu sagen: Nein, wenn diese Entschuldung überhaupt stattfinden soll – wir haben dazu eine andere Meinung, wie Sie wissen –, dann nur, wenn zunächst ein tragfähiges Sanierungskonzept auf den Tisch gelegt und danach beschlossen wird, dass eine Entschuldung stattfindet. Das tun Sie aber nicht und deshalb ist das ganze Verfahren nicht besonders vertrauenserweckend.
Der Vivantes fließt im Übrigen durch diese Beschlüsse auch nicht ein einziger Euro frischen Geldes zu. Vielmehr dürfen sie nur das, was ansonsten hätte zurückgezahlt werden müssen, behalten. Das bringt das Unternehmen aber keineswegs weiter. Dem Unternehmen fehlt am
Pape
allermeisten Kapital in Cash, das man investieren und mit dem man die Krankenhäuser auf einen Stand bringen kann, damit sie effektiver arbeiten können – und das bei zunehmender medizinischer Behandlungsqualität, die damit zu erzielen wäre. Damit könnte man diese Krankenhäuser wirklich aus dem Tief herausbringen, aber mit dieser Maßnahme mit Sicherheit nicht.
Die Geschäftsführung, das hat Herr Czaja schon zu Recht hier dargestellt, ist eigentlich gar nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsführung ist nur noch da, weil sie gebraucht wird, um im Handelsregister irgendjemanden eintragen zu können, der für die GmbH handlungsfähig ist. Es muss jemand unterschreiben können, wenn irgendetwas passiert. De facto finden die Entscheidungen inzwischen bei McKinsey statt und nicht mehr bei der Geschäftsführung. Dennoch ist es zwar richtig, auf diesen Umstand hinzuweisen, ich glaube allerdings nicht wirklich, liebe Kollegen von der CDU, dass man mit dieser eher vergangenheitsbezogenen Betrachtungsweise, der Geschäftsführung die Hammelbeine lang zu ziehen,
irgendetwas nach vorn Weisendes erreichen kann. Der Verzicht ist sicher nötig, auch für die Symmetrie innerhalb des Unternehmens, damit man den Mitarbeitern nicht etwas abverlangt, was nicht auch von der Geschäftsführung geleistet wird. Aber ansonsten hat mir Ihr Antrag neulich viel besser gefallen, ein Interessenbekundungsverfahren in Gang zu setzen. Das ist etwas, was tatsächlich nach vorn weist und dazu führt, dass die Krankenhäuser in Berlin eine Zukunft haben und dass die Kosten der Krankenhausbehandlungen sinken können. Damit könnte tatsächlich auch etwas für die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Berlin getan werden. Herr Pape, wie Sie das rechnen, dass die Existenz der Vivantes, so wie sie heute ist – defizitär und mit zu hohen Kosten – , ein Beitrag zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge in Berlin ist, das wird wahrscheinlich noch für längere Zeit Ihr Geheimnis bleiben. Ich fürchte deshalb, dass uns der Problemfall Vivantes, von dem Sie möchten, dass die Altlasten aufgelöst werden und damit alles in Ordnung ist, noch länger beschäftigen wird.
Frau Kollegin Simon, bitte erläutern Sie uns, was die Daseinsfürsorge ist, von der Sie reden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Radebold! Schade wäre es, wenn wir heute nur über die GSW-Privatisierung debattierten. Die GSW-Veräußerung ist ein Vorhaben einer Privatisierung, das etwas beweist. Man kann zwar über den Sinn und Zweck der Nebenbedingungen im Kaufvertrag streiten, aber sie zeigen doch eines: Alles, was man als Land Berlin über eine Privatisierung hinaus gesichert sehen
möchte, das kann man auch vertraglich vereinbaren. Wenn man bis 2012 einen Platz im Aufsichtsrat haben möchte, obwohl einem das Unternehmen gar nicht mehr gehört, kann man es vertraglich vereinbaren. Wenn man möchte, dass ein Unternehmen seine Kunden oder Mieter oder Patienten über gesetzliche Vorschriften hinaus besser stellt, kann man es vertraglich vereinbaren. Wenn man möchte, dass das Unternehmen auf Kündigungen verzichtet oder bestimmte Tarife bezahlt, kann man auch das vertraglich vereinbaren. Zugespitzt gesagt, sogar wenn man politisch wollte, dass ein ehemaliges Landesunternehmen in Zukunft zusätzlich noch Steine klopfen oder Löcher buddeln soll, könnte man das über einen Vertrag und entsprechende Konventionalstrafen 20 Jahre lang festschreiben. Der einzige Haken an einer solchen politisch motivierten Beschränkung eines privatisierten Unternehmens ist: Daran hängt auch immer ein Preisschild. Jedes dieser Zugeständnisse kostet über einen niedrigeren Verkaufspreis auch Geld. Aber wer nicht verkauft, zahlt diesen Preis indirekt auch.
Das Beispiel GSW zeigt, dass es keine politischen Gründe geben kann, auf Privatisierungen grundsätzlich zu verzichten. Sie können alle politischen Ziele über eine Privatisierung hinaus weiter sichern. Gestritten werden muss eigentlich nur über den Umfang solcher politisch motivierten Teile. Das gilt auch für andere Wohnungsunternehmen, das gilt aber auch für andere Landesbeteiligungen insgesamt. Das gilt beispielsweise auch für Krankenhäuser der Vivantes. Wenn der Senat nichts zu verbergen hätte, dann könnten wir heute neben der GSWJubelfeierstunde, die die Koalition als Aktuelle Stunde durchführen möchte, auch etwas grundsätzlicher über den Stand der Vermögensveräußerungen Berlins sprechen. Aber ich habe den Eindruck, dass Sie bei Vivantes etwas zu verbergen haben und deswegen diesen erweiterten Vorschlag der FDP nicht haben möchten. Das ist eine bemerkenswerte Informationspolitik, die bei diesem großen Sanierungsvorhaben, das 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, gemacht wird. Es soll nach Ihrem Willen nicht nur keine Aktuelle Stunde dazu geben, nein, die Kollegen von den Medien sind verunsichert und irritiert darüber, dass es bis heute keine einzige Pressekonferenz für die Öffentlichkeit gegeben hat, in der über das Sanierungskonzept berichtet wird und in der man für die öffentliche Berichterstattung auch Fragen stellen kann. Genauso sind die Abgeordneten in diesem Hause verunsichert und irritiert, dass es kein Konzept gibt, das uns bisher vorliegt, obwohl in den Zeitungen darüber geschrieben wird, dass es eines gibt, und obwohl es einen Aufsichtsratsbeschluss gibt, aber trotzdem die Abgeordneten aufgefordert werden, einem Vermögensverzicht des Landes Berlin von 230 Millionen € zuzustimmen, bisher also eigentlich blind zuzustimmen. Es wird wahrscheinlich auch Ihr Geheimnis bleiben, wie es angehen kann, dass ein Unternehmen, das etwa 800 Millionen € Umsatz im Jahr macht, im Jahr 2008 sein Jahresergebnis von minus 60 auf plus 50, also um insgesamt 110 Millionen € drehen soll.
460 000 Berlinerinnen und Berliner bekommen ab dem 1. Januar 2005 das neue Arbeitslosengeld II. Das heißt: Hoffentlich bekommen sie es. Vielleicht bekommen sie es auch nicht. Ob die existierende Software die Datenmengen bewältigen wird, wissen wir frühestens Ende November. Für jeden Langzeitarbeitslosen muss darüber hinaus ein 20-seitiger Fragebogen ausgefüllt werden. Die Erfassung all dieser Daten muss bis Anfang Oktober abgeschlossen sein, weil auch ansonsten die rechtzeitige Leistungsgewährung nicht mehr gewährleistet ist. Wenn man das nicht schafft, klappt die pünktliche Leistungsgewährung zum 1. Januar leider nicht. Offensichtlich plant die Bundesregierung, die Vorweihnachtszeit für die Betroffenen noch mit einigen zusätzlichen Spannungsmomenten zu versehen.
Das sind aber nur einige technische Hinweise. Wir wissen alle, dass das nicht die zentralen Punkte sind, über die derzeit im Vermittlungsausschuss gerungen wird. Die finanziellen Konsequenzen für Länder und Gemeinden sind unklar. Ihr Ausgleich ist bis heute umstritten. Die internen Probleme, vor die die Bundesagentur für Arbeit gestellt wird, sind immens.
In dem Durcheinander ist nur eins klar – das wissen wir heute schon: Die dringend notwendige und versprochene Verbesserung der Betreuung Langzeitarbeitsloser gibt es zum 1. Januar nicht. Es gibt sie vermutlich im ganzen nächsten Jahr noch nicht. Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, das Kernstück von Hartz bzw. Hartz IV vor die Wand zu setzen. Die Verunsicherung bei den Betroffenen wächst. Auf der Seite von Politik, Bundesagentur und Verwaltung ist die Schuldzuweisung in vollem Gange.
Was heißt das für Berlin? Wie sind wir vorbereitet? Auf welche absehbaren Entwicklungen müssen wir uns einstellen? Welche Alternativszenarien brauchen wir, weil schon heute Problementwicklungen absehbar sind? Wie sind die Bezirke vorbereitet? Wie ist die Einbeziehung freier Träger gewährleistet? – Hierzu müssen wir diskutieren. Hierüber sollten wir uns auseinander setzen. Die unterschiedlichen Vorstellungen und Entwicklungen müssen auf den Tisch. Wenn Sie die GSW-Abstimmung verschieben wollen, dann sollten Sie das mit der Debatte auch tun. So aktuell scheint die nicht zu sein. Ich bitte Sie, dem Antrag der CDU zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Dr. Nelken! Das Prinzip der negativen Auslese – ich habe Ihnen genau zugehört – hat jetzt mich ans Rednerpult gespült.
Entschuldigung! Ich habe genau gehört, was der Kollege Nelken gesagt hat.
Er hat seine eigene Auffassung darüber, wie bei anderen Fraktionen die Redner bestimmt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass wir uns auch mit dem kritisch auseinander setzen sollten, was Frau Oesterheld in der ersten Rederunde gesagt hat. Frau Oesterheld! Sie haben ganz pauschal in diese Richtung gezeigt und gesagt: „Ihnen ist die soziale Verantwortung sowieso egal.“ – Dazu sage ich Ihnen: Mir ist die soziale Verantwortung überhaupt nicht egal. Mir ist die soziale Verantwortung ausgesprochen wichtig.
Aber Sie unterliegen einem Irrtum. Ihr Irrtum ist, öffentliche Eigentümerschaft mit sozialer Verantwortung gleichzusetzen. Das ist ein ganz großer Fehler. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Es geht nicht darum, einen Privatisierungsgott anzubeten – ich bin sowieso Mitglied der Evangelischen Kirche, deswegen wäre es mir auch verboten, das zu tun –, aber es kommt bei den Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, sehr stark darauf an, dass Sie Beteiligungen an solchen Unternehmen noch sinnvoll begründen können. Die Vorteile solcher Beteiligungen gehen zunehmend gegen Null. Das Beispiel Vivantes ist ein sehr gutes dafür. Da wurde immer aufgezählt, wir wenden den BAT an, das ist gut für die Mitarbeiter. Was müssen die Mitarbeiter jetzt in Kauf nehmen? – Einen Sanierungstarifvertrag, der ihnen Abschläge zum BAT einbringt. Das hätte man in einer anderen Eigentümerschaft genauso haben können, ist vielleicht Ihre Kritik, aber es spricht zumindest nicht mehr für die öffentliche Eigentümerschaft.
Oder da gibt es die Ausbildungskapazitäten an der Ergotherapieschule. Vivantes hat eine Weiterfinanzierung längst abgelehnt. – Es gab einmal den Storchenwagen, eine große Errungenschaft, von der man sagte, den zahlt Vivantes. – Es gibt ihn nicht mehr.
Die Versorgungssicherheit wird als Argument aufgeführt. Die Versorgungssicherheit besteht in Berlin zu 70 % aus Nicht-Vivantes-Krankenhausbetten. Deswegen schon allein ist es eine alberne Vorstellung, die Versorgungssicherheit hierüber zu sichern. – Als ich diese Argumente wiederholt in den Ausschüssen genannt habe, wurde es immer absurder. Inzwischen behauptet die Gesundheitssenatorin sogar, man brauche für die Behandlung von Obdachlosen und Drogenabhängigen unbedingt öffentliche Krankenhäuser. Darüber ärgern sich alle anderen Krankenhäuser in Berlin, die hier sehr gute Arbeit leisten und die in sehr schwierigen Umgebungen – wie beispielsweise das Jüdische Krankenhaus in Wedding – einen Beitrag zu solcher Behandlung leisten.
Schade, dass ich nicht mehr Zeit habe, um noch einige grundsätzliche Punkte anzusprechen. Beispielsweise könnte man noch darüber reden, dass auch bei der Ge
)
Sie – ob nun Vertreter der FDP- oder der CDUFraktion – werden allerdings nicht umhin kommen, sich noch einmal detaillierter zu dem aktuellen Vertragswerk zu äußern. Sie können nicht einerseits behaupten – ich
habe das aus dem Beitrag von Herrn Matz auch noch einmal herausgehört –, das vorliegende Vertragswerk bestehe nur aus Placebo-Elementen, wenn es um den Mieterschutz gehe,
und andererseits gerade diese Placebo-Elemente, die bekanntlich keine Wirkung entfalten und demzufolge auch nicht zu einer Kaufpreisminderung führen können, als Klientel-Goodies bezeichnen, durch die es dann, wie Sie anführen, Herr Dr. Lindner, zu einer Kaufpreisminderung gekommen sei.
Zweitens sollte Herr Kaczmarek durchaus Gelegenheit bekommen, mir in einer zweiten Runde oder in den nächsten 30 Sekunden – wenn Sie wollen, trete ich Ihnen dafür gern Redezeit ab – genau aufzuführen, welches dieser Berg von Bedingungen gewesen sein soll, der seinerzeit zu dem Kaufpreis von 215 Millionen € geführt hat – statt den 405 Millionen €.
(D
Herr Kaczmarek, Sie haben es geschafft, dem Thema Mieterschutz eine Minute – die letzte Minute – Ihrer Rede zu widmen. Rot-Rot steht es allerdings gut an, dieses ernster zu nehmen und dieses ernster prüfen zu wollen. Wir haben dazu grundsätzlich eine positive Meinung, aber diese 14 Tage, die Sie anprangern, wollen wir uns nehmen, um die Mitglieder unserer Fraktionen letztendlich davon zu überzeugen, dass das der richtige Weg ist, sofern sie das nicht schon sind.
werkschaft Verdi, auf die viele sich berufen, schon seit über einem Jahr ein Gutachten in der Schublade liegt, bei dem Betriebsräte und Arbeitnehmeraufsichtsräte von privaten Krankenhausunternehmen bestätigen, dass die Einbindung und Beteiligung der Betriebsräte von den neuen Unternehmen gefördert wurden und dass es Haustarifverträge gibt, die für die meisten Mitarbeiter sogar mit Besserstellung verbunden sind. All das könnte man hier noch länger thematisieren, damit Sie sich damit auseinander setzen müssen.
Dass Bieterverfahren auch Ordnung in die Aktenordner von Geschäftsführungen bringen können, wie Herr Finanzsenator Sarrazin sagte, das wünsche ich mir auch im Hinblick auf die Vivantes- und weitere Landesbeteiligungen. Deswegen ende ich nicht mit einem Zitat meines Zentralorgans, sondern mit dem Kommentar eines Zentralorgans, das vielleicht einmal das von Frau Oesterheld gewesen ist, nämlich der „taz“ vom 25. Mai. Dort heißt es:
Kapital aber wird gebraucht, um aus den neuen Kliniken ein modernes Krankenhausunternehmen zu machen, das auf dem angespannten Gesundheitsmarkt bestehen kann. (...) Vom Senat ist dieses Kapital nicht zu erwarten, selbst wenn er – wie es das neue Konzept vorsieht – Vivantes von den Altschulden befreit. Das allein kostet 230 Millionen €. Mehr ist auch in der leeren Landeskasse nicht drin, wird aber gebraucht. Deshalb muss das Geld anderswo beschafft werden, von einem privaten Investor.
Wenn die „taz“ das schon schreibt – wie lange müssen wir eigentlich noch darauf warten, bis ideologische Blockaden in diesem Hause aufhören und wir uns bei jeder einzelnen Beteiligung – ganz vernünftig und auch mit einem gewissen Pragmatismus versehen – damit auseinander setzen, ob wir es noch weiter verantworten können, sie in öffentlicher Eigentümerschaft zu behalten, oder ob nicht schon längst eine Privatisierung mit den entsprechenden Rahmenbedingungen angezeigt ist.
Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass man auch für Rauchmelder sein kann, ohne es in die Bauordnung aufzunehmen, ohne diese Ordnung noch bürokratischer, komplizierter und komplexer zu machen und stattdessen lieber darauf setzen sollte, Menschen davon zu überzeugen, Rauchmelder in ihrer Wohnung zu installieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Satz, der unter Fachleuten sehr verbreitet ist, besagt: Wenn auf den Gräbern aller unentdeckt Ermordeten ein Lichtlein stände, wären die Friedhöfe hell erleuchtet. – Es geht um das Thema der unentdeckten oder ungeklärten Todesfälle, und dieses Thema hat auch zahlenmäßig eine gewisse Bedeutung. Eine Untersuchung des Rechtsmediziners Brinkmann aus Münster aus dem Jahr 1997 besagt, dass unter 350 angeblich natürlichen Todesfällen, die untersucht worden waren, 12 Tötungen, 49 Unfallopfer und 19 Todesfälle nach medizinischen Maßnahmen gewesen sind, obwohl zunächst von einer natürlichen Todesursache die Rede gewesen ist. Fachleute schätzen, dass es in Deutschland jährlich bis zu 1 000 Morde bzw. Tötungen gibt, die unentdeckt bleiben.
die Beamten in der Nacht zum 2. Mai noch diskutiert –, hiermit offensiv eingeladen. Ich fand Ihre Äußerung am Montag beachtenswert, als Sie sagten, der Kollege Over habe sich „bis an den Rand des für einen Abgeordneten Legitimen“ eingesetzt. Ich hätte mir gewünscht, Sie wären an dieser Stelle nicht zwei Meter weggegangen, sondern an meiner Seite geblieben wie andere Abgeordnete dieses Hauses. Faschismus ist keine Meinungsäußerung, Faschismus ist ein Verbrechen. – Danke!
Schönen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf dem Meer der Landesbeteiligungen Berlins, auf dem es von Seelenverkäufern und Booten in Schieflage nur so wimmelt, kreuzt seit Anfang 2002 ein schmucker Flugzeugträger mit dem Namen „Sarrazin“. Aber nachdem man erst meinen sollte, dass das dazu beiträgt, dass es auf diesem Meer bald ordentlicher aussieht und dass die Schiffe entweder repariert oder entfernt werden, muss ich inzwischen feststellen: Es gibt erste Anzeichen von Rost an tragenden Teilen ausgerechnet dieses Flugzeugträgers. Das ist ein ärgerlicher Umstand.
Sie mögen mir solche maritimen Bilder verzeihen, sie sind meiner hanseatischen Heimat geschuldet. – Die Vorlage, die der Senat jetzt beschlossen und uns zugeleitet hat – die Grünen wollten ihr mit ihrem Antrag zuvorkommen –, enthält aus meiner Sicht einige Dinge, die dazu beitragen werden, dass es weitergeht auf dem Weg, wie wir ihn in Berlin schon zu gut kennen. Wenn ich mir allein ansehe, wie Sie dem Parlament wiederholt und immer wieder mit Fristverlängerung verschobene Erläuterungen dort abhandeln, nach § 65 der Landeshaushaltsordnung die Voraussetzungen für die Landesbeteiligungen, die wir überhaupt haben, zu überprüfen und abzuchecken, ob diese Voraussetzungen überhaupt noch vorliegen, dann wird mir schwindelig dabei; denn Sie drücken sich erneut darum, diese Einzelprüfung vorzunehmen, und schildern stattdessen, dass Sie auch bei den Beteiligungen, bei denen es vielleicht keine Voraussetzungen mehr nach der Landeshaushaltsordnung gibt, dass der Staat das überhaupt noch macht, was dort an Aufgaben erledigt wird, dass man bei diesen Beteiligungen auch den optimalen Zeitpunkt am Markt abpassen müsste, um dann irgendwann zu verkaufen. Und das, Herr Finanzsenator, halte ich für einen bleibenden großen Irrtum, der auch unter diesem Senat nicht besser geworden ist.
Sie wollen erst ansanieren, und dann wollen Sie verkaufen. – Dieses schöne Wort „ansanieren“ habe ich jetzt gerade bei der KPM gehört; dort wird jetzt eher seit Jahrzehnten als seit Jahren „ansaniert“, aber es kam dabei bisher nichts Vernünftiges heraus. – Das heißt mit anderen Worten, Sie werden wieder nichts verkaufen. Es wird lange dauern, und es kommt nichts dabei heraus. Um bei dem Beispiel KPM zu bleiben, bedeutet das: Sie sind jetzt mit einem negativen Kaufpreis nicht zufrieden, dann stecken Sie noch einmal Millionen € hinein. Anschließend werden Sie, weil Sie die wirtschaftlichen Ziele innerhalb
des Unternehmens so nicht erreichen, wieder nur Angebote mit negativem Kaufpreis bekommen. Dann können Sie wieder sagen, Sie müssten erst einmal „ansanieren“, bevor Sie irgendwann privatisieren. So kommen Sie keinen einzigen Schritt weiter. Das ist der Fehler an sich. Bei manchen Beteiligungen ist es besser, ein Ende mit Schrecken zu bereiten und sie zu verkaufen, auch zu unbefriedigenden Bedingungen, anstatt ein Schrecken ohne Ende zu produzieren und dafür zu sorgen, dass man noch weitere Jahre Geld hineingeben muss.
Denn Sie haben zum Beispiel im Jahr 2001 mit 26 Gesellschaften und Anstalten, an denen Sie zu 100 %, und weiteren 38 Beteiligungen, an denen Sie zu über 50 % beteiligt sind und bei 240 indirekten Beteiligungen – allein diese Zahlen muss man sich immer wieder vor Augen führen – einen Zuwendungsbedarf von insgesamt 780 Millionen € gehabt. Das ist ein bleibender, immer wiederkehrender Beitrag zur Haushaltsnotlage Berlins, der weit über das hinaus geht, was immer unter dem Stichwort Bankgesellschaft in Berlin diskutiert wird. Deswegen müssen Sie die Haltung in diesem Punkt endlich ändern. Dort, wo es weiter Beteiligungen geben muss, und sei es nur auf Zeit, halte ich es für richtig, die Verantwortung nicht abzuwälzen.
Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu, weil wir die Tendenz richtig finden, die Dinge einzufordern, die dort stehen. Wir halten es allerdings für falsch, sich nur auf eine Controllinggesellschaft zu verlassen, bei der uns dann irgendwann im Parlament wieder nur ein Senator gegenüber stehen würde, der uns sagt: Das tut mir furchtbar leid, das hat mir die Controllinggesellschaft nicht gesagt. Es hat keiner überprüft. Oder: Es hat keiner Bescheid gewusst. – Nein, politische Verantwortung kann man nicht abgeben. Die Verantwortung für die Beteiligungen liegen beim Finanzsenator und in Maßen auch bei den Fachsenatoren. Dort muss sie auch getragen und darf in gar keinem Fall abgewälzt werden. Verbessert werden müssen hingegen die Kontrollrechte des Parlaments.
Das Letzte, auf das ich während dieser kurzen Redezeit noch hinweisen möchte: Sie machen einen großen Fehler, Stichwort IBB und Stichwort KPM, wenn Sie aus dieser Investitionsbank Berlin ein Institut machen, das mit allen möglichen Aufgaben überfordert wird, das eine Strukturbank sein soll, in die Sie nachher die ganzen schwachbrüstigen Beteiligungen schieben. Diese IBB darf nur eine Förderbank sein und muss sich darauf beschränken. Ansonsten bekommen wir dieses ganze Beteiligungschaos, das wir bisher unmittelbar beim Land haben in Zukunft indirekt über die Investitionsbank Berlin. Das möchte ich nicht erleben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Warum liegt dem Abgeordnetenhaus immer noch kein neues, den Beschlüssen des Senates vom Mai 2003 angepasstes Unternehmenskonzept des Krankenhausunternehmens Vivantes GmbH vor, das erstmals für den Herbst 2003 angekündigt und dann, nach Aussage der Senatorin für Gesundheit, auf Beschluss des Vivantes-Aufsichtsrates vom 21. Oktober 2003 zum Jahresende 2003 versprochen wurde? Sind diesbezügliche Zeitungsmeldungen richtig, dass auch bis voraussichtlich
Sen Böger
Ende Februar kein neues Unternehmenskonzept der Vivantes GmbH vorliegen wird?
Herr Senator! Finden Sie es denn fair gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass man ihnen jetzt bei einer morgen beginnenden Tagung mit dem Betriebsrat bereits Gehaltsverzichte abpressen möchte mit Hinweis auf die schlechte Lage des Unternehmens, dass aber über die eigentliche Zukunft, die Frage, in welche Richtung sich das Unternehmen entwickeln soll, erst – wie Sie gerade gesagt haben – im März auf einer Aufsichtsratssitzung beschlossen werden kann? Das heißt doch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugeständnisse machen sollen, bevor sie erfahren dürfen, wohin es geht.
Als Sie sich die Zustimmung des Parlaments für eine Landesbürgschaft zu Gunsten der Vivantes GmbH geholt haben, haben Sie wiederholt gesagt, dass Sie nicht planen würden, darüber hinaus weitere Mittel aus Steuergeldern zur Verfügung zu stellen, sondern dass das dann auch ausreichend sein solle. Sind Sie sich dessen bewusst, dass, wenn Sie jetzt die Kreditlinie bei der Landeshauptkasse erhöhen würden, wie es das Unternehmen offensichtlich gerne möchte, was Sie ohne das Parlament tun könnten, dies aber dem Sinn dieser Beratung damals entgegenstehen würde? Würden Sie sich deswegen hier zu der Aussage verleiten lassen, dass Sie die Kreditlinie bei der Landeshauptkasse nicht erhöhen werden, ohne sich noch einmal mit dem Parlament über das Gesamtkonzept zu unterhalten und die Zustimmung des Parlaments für zusätzliche Steuergelder einzuholen?
Ich frage Innensenator Körting: Wir haben vorhin von der Gesundheitssenatorin gehört, dass man Bürokratie sparen kann durch höhere Eigenbesitzmengen von Cannabis. Können Sie uns bestätigen, dass nach dem Betäubungsmittelgesetz trotzdem zunächst alle Ermittlungen durch die Polizei aufgenommen werden
müssen, bevor sie irgendwann niedergeschlagen werden können? Ist es zutreffend, dass das im letzten Jahr bundesweit bei 140 000 Verfahren der Fall war und diese Zahl auch bei Erhöhung der Eigenbesitzmenge nicht gesenkt werden könnte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Zackenfels, ist er noch da? – Schade eigentlich! Ich finde es immer ganz spannend, wenn man diejenigen noch ansprechen kann.
Herr Zackenfels hat vorhin angesprochen, dass es erschütternd sei, wenn er in das Beteiligungsmanagement des Landes Berlin schaut. Wenn ich so etwas höre, dann ist es nahe daran, dass ich langsam erschüttert bin, denn diese Koalition und diese Legislaturperiode – – Ich will jetzt gar nicht die alte Nummer aufmachen, die die CDU und SPD immer miteinander machen: Ihr seid Schuld, nein, ihr seid Schuld! – Das bringt sowieso nichts. Die Verantwortung haben alle beide für die Zeit der großen Koalition. Aber in dieser Zeit, in dieser Koalition – es sind immerhin schon zwei Jahre seit den letzten Wahlen vergangen – muss man feststellen, dass Sie nicht erst jetzt in das Beteiligungsmanagement hineinschauen und das erschütternd finden können, sondern dass Sie schon lange Zeit gehabt haben, um das zu ändern. Die Dringlichkeit vor dem Hintergrund der Ereignisse bei der Bankgesellschaft muss man nicht noch extra hervorheben.
Es hat natürlich einen Grund, warum Herr Zackenfels versucht abzulenken, indem er auf andere Fraktionen verweist, die ihm nichts zu lesen gegeben hätten, wo er das einmal nachlesen könnte. Denn von der SPD gab es doch bisher auch nichts zu lesen, und es gibt auch nichts Abschließendes von der Koalition, was man lesen könnte. Das ist das eigentliche Thema, warum diese Aktuelle Stunde ihre Rechtfertigung hat. Wir können auch nach zwei Jahren nicht feststellen, dass es in dieser Koalition eine Einigung darüber gibt, wie das Beteiligungsmanagement und -controlling durchzuführen ist. Im Gegenteil: Heute, während dieser Aktuellen Stunde, führen Sie uns noch vor, wo der Dissens liegt.
Das ist wirklich schlimm. – Das Ringen um bessere Lösungen, das an solchen Stellen immer hervorgehoben wird, ist etwas Gutes. Sie haben jetzt schon eine ganze Weile dafür Zeit gehabt. Beteiligungsmanagement und -controlling im Land Berlin ist nichts, was Sich-ZeitLassen überhaupt noch zulässt. Das ist etwas, was mit größter Dringlichkeit und sehr schnell zu erledigen ist. Daran sollten Sie sich orientieren.
Herr Finanzsenator, Sie haben gesagt, Sie wollten in Zukunft von den Fachverwaltungen Zielbilder geliefert haben und dann als Beispiel – sorry, ich habe das nicht eingeführt, das ist der Finanzsenator gewesen – Vivantes
)
Der dritte Punkt: Bei Ihrer Rede ist mir aufgefallen, dass Sie die Frage der Parlamentsbeteiligung – das wollten Sie zwar – nicht noch einmal aufgegriffen haben. Das ist letztlich unser Problem: Was dürfen wir bei allen Konstruktionen, die Sie sich auch zu Recht ausdenken, als Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch mitentscheiden? – Dann sehe ich unsere Verantwortung auch etwas weiter, als es einige Vorredner gesagt haben. Ich finde, auch das Parlament hat die Zielvorgaben zu machen. Die betriebliche Sache ist die eine. Die inhaltlichen politischen Zielvorgaben sind die anderen. Die können wir als Parlament geben, und genau auf diesen Punkt wollte ich mich beziehen, und zwar am Beispiel der Wohnungsbaugesellschaften, da wir hierzu so ein schönes Gutachten von Ernst & Young haben. Hier wird sehr deutlich, dass Sie als Senat eben nicht in der Lage sind, Zielvereinbarungen zumindest so deutlich zu machen,
dass Ernst & Young begreifen, was Sie eigentlich wollen. Das ist aber der erste Schritt, denn wir können kontrollieren, so viel wir wollen, wenn wir keine Vorgaben machen und vorher nicht sagen, was wir erreichen wollen, dann werden wir hinterher keine Ergebnisse erzielen. Herr Sarrazin, auch das haben Sie großartig im Verwaltungsreformausschuss gesagt: Nur wer weiß, wohin er will, kann Ziele vorgeben und hinterher auch kontrollieren, ob diese Ziele erfüllt wurden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pape, ich kann das Papier auch hochhalten und sagen: Ich habe es auch. – Aber wenn wir die parlamentarische Beratung ernst nehmen, kann das nicht der richtige Weg sein, wie man diese Beratung organisiert. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete, die für die Gesundheitspolitik die Sprecherfunktion innehaben, diese Unterlage nur erhalten, wenn sie irgendwo in einem Bezirk jemanden kennen, der ihnen das zustecken kann. Das kann keine Grundlage für eine parlamentarische Beratung über die Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sein. Ich finde weder das Verfahren noch Ihren Lösungsvorschlag in Ordnung.
(D
Momentan reden wir über die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes überhaupt nur auf Grund von Initiativen der Opposition. Mir persönlich würde genügen, wenn man das im Fachausschuss täte. Das muss nicht unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt im Plenum stattfinden. Aber ich kann schon verstehen, dass die CDU irgendwann gesagt hat: Wenn wir hier gar nichts hören, dann machen wir einmal eine Große Anfrage. Dann muss der Senat uns etwas darüber erzählen. – Insoweit haben Sie es sich selbst zuzuschreiben, dass wir hier eine Debatte führen müssen. Denn man kann ein Reformprojekt wie das des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht über Monate – und fast schon Jahre – angehen, indem man mit den Bezirken und Gesundheitsämtern hinter verschlossenen Türen redet. Das allein reicht nicht aus. Es reicht auch nicht aus, wenn man Facharbeitsgruppen unter Beteiligung derjenigen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten, einrichtet. Das ist zwar richtig, weil man die in dem Reformprozess mitnehmen muss und auf deren Sachverstand aufbauen muss, aber wenn Sie nur die fragen, dann ist das so, als ob Sie die vielzitierten Frösche dazu befragen würden, wie der Teich in ihren Garten trocken gelegt werden kann. Das ist nicht ausreichend. Man muss mehr tun als das.
Dass der Senat die jetzt beginnende Phase der Leitbildfindung und Strukturierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einer großen Fachöffentlichkeit diskutieren will, begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Auch die Einrichtung des hier bereits genannten Beirats wird von uns begrüßt. Ich kann insofern die Kritik an der bisherigen Informationsarbeit des Senats über die Bestandsaufnahme, die in der letzten Woche im Gesundheitsausschuss geäußert wurde, nicht ganz nachvollziehen. Schließlich ging es bisher im Wesentlichen um Erhebungen und Bewertungen, die sich auf den jetzigen Verwaltungsvollzug beziehen. Da kann eigentlich nur die Verwaltung intern richtig mitreden.
Wir haben in dieser umfangreichen Vorlage alle Daten, die uns in die Lage versetzen, auf einer fundierten Grundlage das zu tun, was unsere Aufgabe ist, nämlich politische Ziele zu definieren und diese in den Prozess einzubringen. Die SPD wird dabei besonderes Augenmerk auf die sozialkompensatorische Wirkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben, wobei es gilt, diese zu erhalten und zu stärken. Uns ist das ein besonderes Anliegen. – Die Senatorin hat bereits Ausführungen dazu gemacht, inwieweit Armut zu schlechter Gesundheit führen kann. – Dies erfordert eine größere Flexibilität, als sie zum Teil heute vorhanden ist. Die soziale Lage ist eben nicht nur von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich, sondern auch innerhalb eines Bezirks bedarf es einer flexiblen Antwort auf die Lage der Bevölkerung in den einzelnen Kiezen. Hier ist jeweils zu prüfen, welche Ressourcen in jedem Bereich vorhanden sind, und auf dieser Grundlage ist zu entscheiden, welche Aufgaben der öffentliche Gesundheitsdienst zur Beseitigung eines speziellen Problems bei anderen anregen kann oder welche er selbst durchführen muss. Hierbei ist natürlich immer die Steuerungsfunktion in den Vordergrund zu stellen, denn auch hier gilt: Hilfe zur Selbsthilfe geht vor.
Aber es muss auch sichergestellt werden, dass der öffentliche Gesundheitsdienst weiterhin die Ressourcen erhält, die ihn befähigen, in den Bereichen, die es nötig haben, schnell und am Bedarf orientiert zu handeln. Diese Ressourcen müssen in Zukunft verstärkt auf das Ziel der Prävention und Gesundförderung gerichtet werden. Die Senatorin hat dazu die entsprechenden Ausführungen gemacht.
Zur Erreichung all diese Ziele durch eine bessere Struktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die auf die Anforderungen einer komplizierter gewordenen Lage in der Stadt sozial wie finanziell reagieren kann, wird eine umfangreiche Diskussion erforderlich sei. Wir sind bereit, uns konstruktiv zu beteiligen, und rufen alle an diesem Prozess Interessierten ebenfalls dazu auf. An Schnellschüssen zur völligen Privatisierung staatlicher Daseinsvorsorge werden wir uns aber nicht beteiligen. – Danke!
Frau Simon! Sind Sie bereit – Sie fordern mich häufig dazu auf, etwas zu lernen –, umgekehrt zu lernen, dass man die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen nur auf bundesgesetzlicher Basis verändern kann, auf Grund eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass man sich zum Schluss hier noch einmal ärgern muss. Eigentlich sind die Anträge der Grünen – Frau Oesterheld, nehmen Sie es mir nicht übel, Sie sehen gleich, dass ich das im positiven Sinn meine – ein Dokument der Hilflosigkeit. Denn das, was darin steht, das haben Sie und das haben wir schon damals gesagt.
Das war schon damals richtig. Das Schlimmste daran ist, dass wir heute immer noch hier stehen und es nicht gemacht ist. Auch der Senat hat damals nicht behauptet, er wolle das alles nicht machen, er hat sogar gesagt, er wolle es machen, aber er wollte sich nicht auf Termine festlegen, er hat es nicht für nötig gehalten, das schon so festzuschreiben, sondern er hat uns einfach nur versichert, er werde es schon tun.
Da ist es auch falsch, wenn man in dem Zusammenhang immer sagt: Ja, das ist alles ganz schwierig mit dem Eigenkapital der IBB, das wird teilweise noch im Konzern gebraucht, und deswegen müssen wir das alles später machen. – Niemand hindert Sie daran, sich zum jetzigen Zeitpunkt vertraglich festzulegen, die Herauslösung zu machen. Das kann man alles in Verträgen fixieren, dass bestimmte Dinge ab 2005 gelten sollen und nicht ab sofort und dass man das Eigenkapital auch noch weiter zur Verfügung stellen kann. Aber zum jetzigen Zeitpunkt könnte man sehr wohl schon sagen: Wir wollen eine Landesförderbank, die so und so aussieht, die hat ein Kapital, das gehört hinein, das muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt herausgelöst werden und dort zur Verfügung stehen, und wir machen es einfach.
Zur Arbeitsfähigkeit der BICA hat Herr Stadtkewitz dankenswerterweise den zeitlichen Ablauf noch einmal dargestellt, was wann dazu schon gesagt und versprochen wurde und wie immer wieder gesagt wird: In ein paar Monaten ist das alles in Ordnung, und dann läuft das schon. Das läuft aber immer noch nicht. Da es personell und organisatorisch immer schwierig ist, eine solche Gesellschaft in Gang zu bringen – das haben Sie auch schon vorher gewusst –, müssten Sie doch bei dieser BCIA, wenn Sie der Argumentation von Frau Oesterheld
etwas entgegensetzen wollen, die sagt, es liege an Querelen oder an Schwierigkeiten und das seien die wahren Gründe, warum das so lange dauert, ihr entweder Recht geben, oder Sie müssten zugeben, dass es irgendwelche anderen Gründe hat, warum Sie es immer noch nicht auf die Reihe gekriegt haben. Aber es ist einfach nicht mehr der Zeitpunkt da, wo man sich in diesem Parlament als Koalition hinstellen und sagen kann: Wir machen das doch alles, es wird schon alles gut werden, es dauert halt nur ein bisschen länger. – Da ist es auch völlig klar, dass Sie auf das Misstrauen aller anderen hier im Haus treffen und dass wir auch, wenn diese Anträge, soweit darüber nicht sofort abgestimmt und teilweise noch in den Ausschüssen beraten wird, dem Senat gegenüber, der hier heute nicht dazu Stellung genommen hat, sehr genau nachfragen werden, wie der Stand der Dinge eigentlich ist und warum es immer noch länger dauert. Zumindest deshalb kann man den Grünen für diese Anträge dankbar sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte über diesen Gesetzentwurf verschnupft sein, und ich bin es heute gleich im wahrsten Sinne des Wortes. Ich habe den beiden Rednern der Koalition sehr aufmerksam zugehört und darauf geachtet, ob sie sich zu dem vom Senat vorgelegten Konzept bekennen oder nicht. Ich habe das bei beiden nicht heraushören können. Es war viel von beginnender Meinungsbildung in den Fraktionen die Rede und davon, dass der Liegenschaftsfonds gelobt werden und man seine Arbeit erleichtern müsse, aber wir haben nicht gehört, dass sie das mittragen, was der Senat vorgelegt hat. Das sehe ich in Zusammenhang mit der Presseberichterstattung, in der von Widerständen in den Koalitionsfraktionen die Rede ist.
gründen, hat sich bewährt. Zersplitterte Zuständigkeiten sind überwunden, mehr immobilienwirtschaftliche Kompetenz für die Vermarktung des Landesvermögens ist gesichert worden. Ich glaube, dass wir alle ein gemeinsames Interesse daran haben müssen, dass dieses höchst einträgliche Landesunternehmen weiter und besser arbeiten kann, nicht nur im Hinblick auf die kommerzielle Vermarktung, sondern auch im Hinblick auf seine Kompetenz, Lösungen für die Privatisierung von Problemimmobilien wie dem SEZ zu finden. Aus meiner Sicht hat sich auch hier der Liegenschaftsfonds bewährt.
Es gibt sicher erhebliche Kritik an der Arbeit des Liegenschaftsfonds, insbesondere, wenn man sich in den Bezirken umhört. Aber eines ist klar: Niemand will und kann zu den alten Zuständen zurück. Mit der Neukonzeption geht es um zwei Fragen, die – soweit ich meine Vorredner richtig verstanden habe – unstrittig sind: um die Erschließung neuer Wertpotentiale und um die Straffung von Entscheidungsabläufen. Beim Verkauf sollen die Abläufe von zwölf auf sechs Wochen verkürzt werden und bei der Nachbestückung von bis zu 30 Wochen auf sieben. Das ist ein Interesse, soweit ich die Diskussion unter unseren Kommunalpolitikerinnen und -politikern verfolgt habe, das von den Bezirken geteilt wird.
Umstritten ist die mit der Vorlage verbundene Zentralisierung politischer Entscheidungsmacht auf der Ebene des Senats. Hier liegt uns allen die Kritik aus dem Rat der Bürgermeister und aus dem Landesrechnungshof vor. Genauso wie mein Kollege Wieland kann ich an dieser Stelle nur hervorheben, dass der Senat im Hinblick auf die Grundstücke, die für die Infrastrukturentwicklung der Bezirke von Bedeutung sind, der Kritik aus dem Rat der Bürgermeister bereits entgegengekommen ist.
Innerhalb der PDS-Fraktion hat die Meinungsbildung zu der Vorlage des Senats begonnen. Wir teilen neben der Übereinstimmung im Hinblick auf die Grundsatzfragen – neue Wertpotentiale und Straffung der Entscheidungsabläufe – durchaus eine Reihe von Einwänden und Bedenken, wie sie in der letzten Zeit in der öffentlichen Debatte vorgetragen worden sind.
Ich will hierbei eines herausgreifen: Wir verfolgen das Ansinnen des Senats, in die Nutzung des bezirklichen Fachvermögens einzugreifen oder direkt durchzugreifen, mit großer Skepsis und haben die Befürchtung, dass hier die kommunale Selbstverwaltung in einer irreparablen Weise eingeschränkt wird. Deshalb halten wir weitere Nachbesserungen an der Vorlage für diskussionsnotwendig – insbesondere im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
Wie gedenkt der Senat – wie versprochen ohne den Einsatz weiterer Steuergelder – sicherzustellen, dass die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH zahlungs- und handlungsfähig bleibt, obwohl keine Reserven bestehen und – entgegen der Planung 30 Millionen € Verlust im Jahr 2003 erwartet werden,
zusätzliche Kosten durch die EuGH-Entscheidung zur Anerkennung der Ärzte-Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit entstehen sowie
Betriebskostensenkungen in Folge eines Krankenhausneubaus in Hellersdorf nicht erfolgen werden?
Herr Präsident, Sie erkennen aber hoffentlich auch, wenn Senatoren Fragen nicht vollständig beantworten, und dass man dann nachsetzt und sagt, ich möchte die Frage richtig beantwortet haben.
Nun habe ich doch das Gefühl, dass die Frage nicht wirklich beantwortet wurde in dem Punkt, dass Sie zwar feststellen, dass es Abweichungen von der Planung gibt, und wohl auch zugeben müssen, dass das Unternehmen nicht über nennenswerte Reserven verfügt.
Das ist eine Frage.
Danke schön! – Deswegen müssten Sie schon erklären, wie das Land gegebenenfalls der Vivantes beispringt. Das bedeutet insbesondere, wenn Sie es nicht auf diesem Weg machen wollen, dass Sie dem Parlament noch einmal wiederholen, was Sie bei der Landesbürgschaft versprochen haben, nämlich dass dann, wenn die Landesbürgschaft gegeben ist, der Senat nie wieder zum Abgeordnetenhaus kommt und sagt, wir brauchen zusätzliches Geld für die Vivantes. Ist das so, oder können Sie das nicht versprechen?
Nun will ich mal nicht darauf beharren, das Sie das Versprechen somit hier nicht erneut abgegeben haben, sondern frage Sie stattdessen, da Sie auf diesen so genannten Geburtsfehler hingewiesen haben, da der vom Senat nicht auszugleichen ist – ein paar hundert Millionen haben Sie nicht noch irgendwo in einer Kasse liegen –: Ist dem Senat bekannt, dass die Bereitschaft, in Krankenhäuser am Standort Berlin zu investieren, außerhalb des öffentlichen Sektors durchaus gegeben ist? Warum werden dann solche Angebote, die vielleicht bei der Gesundheitsverwaltung, der Finanzverwaltung oder der Senatskanzlei eingehen, immer noch abschlägig beschieden? – Das könnte doch die Lösung des Problems sein.
Mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den Verbraucherschutz ist natürlich sehr lobenswert. Was macht Sie allerdings glauben, dass, bloß weil eine lange Nacht der Museen gut funktioniert, auch eine lange Nacht des Verbraucherschutzes gut funktionieren muss und Besucherströme in Institutionen mit so wohlklingenden Namen wie Berliner Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben erwartet werden. Glauben Sie, dass dies sexy genug ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema Lotto in dieser Legislaturperiode in diesem Haus schon ein paar Mal behandelt, und zwar anlässlich der Wahlen in den Stiftungsrat genauso wie auch anlässlich eines Antrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat. Ich habe mir das alles nicht nur genau angehört, sondern auch sehr genau über alle Argumente nachgedacht, die dabei genannt worden sind. Ich komme ursprünglich von denen, die sagen, die Konsequenz aus dem Lottofilz, der sich in Berlin ergeben hatte, wäre eigentlich, man schafft den Stiftungsrat ab, stellt das Geld in den Landeshaushalt ein und fertig. Von dort komme ich, das ist die ursprüngliche Idee. Sie schafft Sauberkeit an der Stelle, wo in der Vergangenheit von Filz gesprochen wurde und wo in der Vergangenheit auch Dinge vorgekommen sind, die sehr merkwürdig sind, auch Entscheidungen, die in keiner Weise oder mal so, mal so begründet werden, wenn jemand abgelehnt wird, manchmal auch gar nicht. Der „Bar jeder Vernunft“ hat man einmal mitgeteilt, man fördere grundsätzlich keine Inszenierungen. Anschließend hat man mit der zwanzigfachen Summe die drei Opernhäuser mit der Begründung unterstützt, das sei keine institutionelle Förderung, sondern man habe nur im Nachhinein ein paar Inszenierungen fördern wollen. Da fragt sich natürlich jeder: Haben die überhaupt Kriterien? Wonach geht es da? Wo ist die Transparenz? Da kann man nicht hineinsehen. Deswegen muss die Konsequenz sein, dass man Gutes weiter fördern kann, aber dass es auf eine Art und Weise gefördert wird, die nachvollziehbar ist und wo man auch hineinsehen kann, wo es Transparenz und demokratische Legitimation gibt. Auf dieses Parlament treffen diese Merkmale genau zu. Das Parlament ist das richtige Gremium, um darüber zu entscheiden, wer im Land Berlin eine Förderung bekommen soll und wer nicht, und nicht irgendwelche grau melierten Herren, die durch die Gegend ziehen und sich als die großen Kaiser feiern lassen, weil sie angeblich das Geld persönlich besorgt haben, mit dem jemand unterstützt wird und jemand anders nicht.
Der Antrag fordert, mit Merkansätzen in allen Kapiteln zu arbeiten, also mit 100-Euro-Summen, die man erst einmal auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite in den Haushaltsplan schreibt, um die Möglichkeit zu schaffen, in all diesen Bereichen Förderungen durchzuführen, und dann, wenn das Geld von Lotto angekommen ist, zweckgebunden in den Einnahmetiteln das Geld nur für diese Ausgabetitel zu verwenden, damit man anschließen sagen kann, jetzt wollen wir im Oktober entscheiden, dass wir es im November noch einsetzen.
Alle Flexibilität bleibt dabei erhalten. Alles das, was heute grundsätzlich vorab gefördert wird, nämlich die Mittel für den Sport und die Jugend, soll erhalten bleiben. Dass Sie in dem Antrag – das zu erwähnen ist wichtig – bei Sport und Jugend den Prozentsatz 20 und nicht 25 finden, wie Sie es aus den bisherigen Festlegungen in der Satzung und im Gesetz gewohnt sind, liegt daran, dass in der Systematik dieses Antrags nicht nur die Zweckabgabe gezählt wird, sondern die Zweckabgabe und der Bilanzgewinn von Lotto zusammengerechnet und davon dann die Anteile berechnet werden. Hier wird aus zwei Töpfen, die es heute gibt, sozusagen einer gemacht. Was dabei herauskommt, ist dieselbe Förderung für Sport und Jugend vorab und anschließend dieselbe Flexibilität in der Kultur, im Jugendbereich, vielleicht noch zusätzliche Förderung im Bereich des Sports usw., alles genauso fördern und entscheiden zu können wie bisher auch, aber das Parlament führt es durch. Dieses ist demokratisch legitimiert, und im Übrigen findet die Vergabe nicht in einem der Öffentlichkeit entzogenen Gremium statt, auch das ist sehr wichtig.
Ich kann mir deswegen nicht vorstellen, dass nach all den Berliner Erfahrungen, die wir gesammelt haben, mit dem Stiftungsrat als dem Sinnbild des Berliner Filzes, Sie alle einfach so weiter wie bisher machen wollen. Ich kann mir nur vorstellen, dass es nach dem Neuanfang, von dem speziell die Koalition spricht, dass es ihn gebe, seit sie dran ist und nicht mehr die große Koalition – wir vergessen mal einen Moment lang, dass die SPD schon immer dabei war –, dass dieser Neuanfang dann auch genutzt
Herr Nolte! Haben Sie zur Kenntnis genommen – weil Sie Niedersachsen als Beispiel anführten –, dass es so ist, dass in Bayern, Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern das Geld komplett in den Landeshaushalt überführt wird, dass es gesetzliche Regelungen über prozentuale Förderungen in Hessen, Niedersachsen und Thüringen gibt und dass in Rheinland-Pfalz unter SPD-Führung mit FDP-Beteiligung, aber auch in Sachsen-Anhalt bei der neuen Landesregierung sich auch Veränderungen in genau die Richtung, wie wir sie vorschlagen, ergeben haben?
Das muss nun noch einmal sein. Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte zwei Argumente in jedem Fall widerlegen, wobei die Heftigkeit der Diskussion gestern am Rand des Hauptausschusses schon erheblich ausgeprägter als heute hier im Plenum war.
Sie sagen, unser Vorschlag wäre regierungslastig. Sie wissen aber genauso gut wie ich, weil Sie sich ebenso intensiv alle Regelungen rund um Lotto angeschaut ha
ben, dass es heute schon Voten der Senatsverwaltungen zu einzelnen Projektanträgen gibt. Das führt bereits jetzt dazu, dass es sehr senatslastig ist, was zum Schluss gefördert wird.
Das macht aber auch dann nichts, wenn zum Schluss ein parlamentarisches Gremium mit Mehrheit sagen kann, dass es Maßnahmen so will oder nicht will. Hier liegt die höhere Legitimation beim Parlament und nicht bei einem Stiftungsrat. Das ist einer der Aspekte.
Wenn Sie einen unabhängigen Beirat oder etwas Ähnliches haben wollen, dann führt es dazu, dass keine Parlamentarier vertreten sind, sondern ein Vertreter der Gewerkschaften, ein Vertreter des katholischen Hausfrauenverbandes und anderer Organisationen. Mehrheiten werden im Parlament gebildet. Hierher gehört es zu entscheiden, wer in Berlin gefördert wird und wer nicht. Deshalb gehören die Mittel in den Haushalt.
Schönen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dann habe ich jetzt zumindest noch einmal die Gelegenheit, bevor ich zu unserem Wahlverhalten Stellung nehme, mich in einer kurzen Runde über die Grünen aufzuregen. Das, was Sie hier vortragen, ist wirklich dermaßen inkonsequent, dass ich es mir kaum vorstellen kann. Auf der einen Seite werfen Sie der CDU diese Landesvatermentalität vor und sagen, die Antragsteller erführen nichts über die Ablehnungsgründe. Das ist alles korrekt. Das ist richtige Kritik. Wenn man Sie nach den Maßnahmen fragt, was Sie dagegen unternehmen wollen, fällt Ihnen im Kern eigentlich nur ein, dass Sie mit dabei sein wollen. In Zukunft sollen nicht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lassen heute so viele Redebeiträge wegfallen, aber zu diesem Punkt halte ich es für sinnvoll, dass wir uns darüber austauschen. Es geht um etwas, was uns fraktionsübergreifend alle interessieren müsste, was jedoch in der Vergangenheit von Parlament und Senat schmählich missachtet worden ist. Es geht darum, dass wir auf Grund der verschiedenen Ebenen, die wir in Berlin bei Zuwendungen haben – verschiedene Senatsverwaltungen sowie die Bezirke, darüber hinaus Ausgaben, die wir über Verträge, beispielsweise den Ligavertrag, einer einzigen Institution geben, die wiederum in sich an Zuwendungsempfänger verteilt –, in die Situation kommen, dass es undurchschaubar ist, welche Angebote es in Berlin zu einem speziellen Thema gibt, seien es nun Sprachkurse oder Vereine und Selbsthilfegruppen. Sie haben keine Chance, sich ein verlässliches Bild darüber zu verschaffen, was es alles an Angeboten gibt, wer sie finanziert und wo sie regional angesiedelt sind. Auch eine Häufung von Projekten zu einem bestimmten Thema lässt sich nicht kontrollieren.
Es hat in der Vergangenheit den Transparenzbericht gegeben. Der war insoweit ein Fortschritt, weil man aus einer Übersicht entnehmen konnte, was zumindest durch die Hauptverwaltung alles finanziert wird. Aber erstens ist die Arbeit an diesem Bericht nie derart konsequent fortgesetzt worden, dass er sich zu einem regelmäßigen Nachschlagewerk entwickelt hätte, das unsere Arbeit und die der Senatsverwaltungen unterstützt, zweitens hat der Bericht nur die Senatsebene erfasst. Wer weiß, ob es zu dem einen oder anderen Frauenprojekt, zu einem Sozialprojekt oder wozu auch immer auf Bezirksebene Ergänzungen oder gar Dopplungen gibt, die uns nicht bekannt sind. Deshalb ist unser Vorschlag, einen ersten Träger- und Projekt-Atlas für Berlin zu schaffen, also eine Übersicht über all die verschiedenen Zuwendungsempfänger und ihre Projekte, ob sie sich im Rechenschaftsbericht der Liga verstecken, ob sie sich in den Bezirkshaushalten
oder im Landeshaushalt befinden, notwendig. Der Senat muss für diese Transparenz sorgen, und zwar in einem größeren Umfang, als wir ihn vom früheren Transparenzbericht kennen.
Herr Kollege, können Sie heute als Abgeordneter beispielsweise herausfinden, in welchen Regionen von welchen Trägern auf welchen Ebenen Sprachkurse für Mütter nichtdeutscher Herkunft angeboten werden?
Herr Präsident! Herr Dr. Nelken! Herr Dr. Flemming! Meine Damen und Herren! Ich verstehe nicht, warum dieses Thema so kompliziert ist. Eigentlich ist es doch ganz einfach.
Frau Oesterheld hat hier ein paar sinnvolle Vorschläge vorgetragen, und nun müssen wir das einfach nur umsetzen. Da verstehe ich nicht, Herr Dr. Flemming, warum der Rechtsausschuss erst einmal prüfen muss, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung überhaupt bestehen. Herr Dr. Flemming, was Sie brauchen, ist kein Rechtsausschuss, sondern sie brauchen den Thilo und den Martin. Die machen das für Sie. So einfach ist das, und dafür benötigen Sie keinen Ausschuss mehr.
Sie brauchen nur die Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin am 4. Juli – welch ein denkwürdiges Datum.
Ich habe noch meine alten Belegschaftsaktien, die lange gesperrt waren, weshalb ich sie nicht verkaufen konnte. Als ich sie dann verkaufen konnte, waren sie nichts mehr wert, und ich habe sie einfach behalten.
Ich gestatte gerne eine Zwischenfrage.
vorschreibt.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie an den Hauptausschuss. Inzwischen soll der Wirtschaftsausschuss durch den Rechtsausschuss ersetzt werden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Verehrter Herr Kollege Flemming! Was hier beantragt worden ist, ist nicht nur ein moralischer Appell, sondern der Antrag beinhaltet ganz konkrete Maßnahmen. Diese muss man einfach nur umsetzen. Wenn die Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin beschließt, dass sie sich diesen neuen Kodex geben möchte und dass sie danach in Zukunft agieren will, dann kann sie das auch ohne Weiteres tun.
Ich verdanke es einem Zwischenruf von Frau Klotz, dass auch die Barbara zu den Aktionären gehört, die das auf der Hauptversammlung machen können. Es ist also ganz einfach: Die Barbara, der Thilo und der Martin haben zusammen eine Mehrheit – ich habe gehört, Herr Sarrazin habe auch noch ein paar Stimmrechte, die von der Barbara und dem Martin würden wahrscheinlich nicht ganz ausreichen. Ich selbst habe mir bereits eine Eintrittskarte bestellt, werde dort hingehen und abstimmen, und reden darf ich auch, wenn ich das will. So einfach ist das alles!
Frau Oesterheld hat selbstverständlich völlig Recht, dass die Bankgesellschaft Berlin unter anderem neues Vertrauen braucht und dieses in der Öffentlichkeit neu gewinnen muss. Genau das kann man mit einem solchen Kodex tun. Deswegen weiß ich beim besten Willen nicht, wieso wir die Sache so kompliziert machen müssen, mit riesigen Beratungen in irgendwelchen Ausschüssen und Ausloten der rechtlichen Möglichkeiten. Wir sollten es einfach machen. Das wäre in Berlin einmal etwas ganz Neues, zu handeln und nicht immer lange um etwas herumzureden.
Die Vorschläge sind gut. Nicht alle werden so enorm viel bringen. Das muss ich zugeben. Hier hat Herr Nelken auf Dinge, so z. B. die Wirtschaftprüfer, hingewiesen, die ein Problem bleiben werden, selbst wenn man sich nach diesen Regeln richtet. Lassen Sie es uns dennoch am 4. Juli einfach tun. Herr Sarrazin, Sie werden bestimmt mitmachen, und vielleicht bringen Sie die Vorschläge sogar ein. Dann muss ich nur noch die Hand heben und zustimmen, und Frau Oesterheld tut dies ebenso, und alles wird gut.
Schönen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Nein, Frau Jantzen, ich möchte jetzt nicht erklären, was der Kollege von der CDU gemeint haben könnte. Ich möchte vielmehr mit Ihnen darüber sprechen, ob das, was wir heute debattieren, tatsächlich nur eine Wiederholung dessen ist, worüber wir schon einmal im Plenum gesprochen und was wir im Ausschuss diskutiert haben oder ob seitdem nicht etwas Neues hinzugekommen oder etwas Neues geschehen ist.
Ja, ich freue mich natürlich im Prinzip, dass ich dieses wichtige Thema der Verbraucherinformation hier noch einmal aufgreifen kann. Es geht um Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die den Verbraucher interessieren, die ihm aber nicht schaden. Die Lage ist bisher so gewesen, dass bei Verstößen, die Leben und Gesundheit gefährdeten, schon immer informiert werden durfte. Doch die Aufmerksamkeit der Verbraucher ist gestiegen. Sie werden jetzt oft durch Medienberichte auf Themen aufmerksam gemacht, auf Verstöße, die sie interessieren, die sie gern wissen möchten, die ihnen aber icht schaden. n
Das jetzt zu verabschiedende Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auch in solchen Fällen zu informieren. Wie war bisher die Lage? Wenn irgendein Verstoß durch die Medien bekannt wurde, beispielsweise Dioxin in Geflügelfleisch oder Nitrofen, hatte der Verbraucher bislang nur die Möglichkeit, zunächst überhaupt kein Geflügelfleisch oder keine Eier zu essen. Das schadete nicht nur ihm selbst, weil er Schwierigkeiten mit dem Küchenzettel hatte, sondern schadete auch den Herstellern und Handelsfirmen, die sorgfältig produziert und eingekauft hatten.
Dieses wirtschaftliche Argument müsste eigentlich auch die CDU interessieren und überzeugen. Ich hoffe deshalb, dass die CDU-Mehrheit im Bundesrat das Gesetz passieren und nicht noch einmal scheitern lassen wird, da die Verbraucherschutzministerin Renate Künast auf Bundesebene – wohin dieses Gesetz gehört – einen neuen Anlauf unternimmt. Davon haben auch die Hersteller und Händler einen Vorteil, die ordentlich produziert und eingekauft haben. Die verunsicherten Verbraucher werden nicht vor die Notwendigkeit gestellt, bestimmte Lebensmittel en bloc zu meiden.
Übrigens war das CDU-dominierte Bundesland Baden-Württemberg das erste Land, das vor einigen Jahren ein vergleichbares Gesetz geschaffen hat, weil es dort einen Skandal mit unappetitlichen Eiernudeln gegeben hat, die nicht gesundheitsschädlich waren, die aber trotzdem keiner essen wollte.
Zum Schluss habe ich noch die Frage, was der Samen des Pandabären mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zu tun hat, Herr Kollege Brinsa. Das hat sich mir nicht erschlossen!
Das ist ganz einfach, Frau Hertlein! Die Bundesministerin und die Bundesregierung müssen beim nächsten Versuch nicht so halsstarrig wie beim ersten Versuch vorgehen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass es nicht möglich wäre, mit der Bundesratsmehrheit, also mit den Ländern, in denen die CDU und die FDP regieren, nicht auch einen Kompromiss über ein Verbraucherinformationsgesetz auf der Bundesebene herbeizuführen. Selbstverständlich ist es möglich, einen solchen Kompromiss zu erzielen. Man muss dann aber bereit sein, von seinen Maximalforderungen und seinem hohen rot-grünen Ross herunterzukommen und auf die Länder zuzugehen und sich auf das mit ihnen zu verständigen, was mit diesen Ländern machbar ist.
Dann käme sogar nicht nur ein Gesetz zu Stande, sondern ein viel vernünftigeres als das, das Frau Künast bisher plant.
Ich frage den Senat: Ist dem Senat bekannt, dass Vivantes ein Gutachten zur Klärung der Rechtmäßigkeit von so genannter „verdeckter Belegarzttätigkeit“ in Auftrag gegeben hat, dessen Ergebnisse seit Februar vorliegen? Zu welchen Ergebnissen kommt dieses Gutachten?
(D
Die Berliner AOK hat Ihnen mittlerweile schon seit eineinhalb Jahren einen Vorschlag gemacht,
wie man aus dieser rechtlichen Grauzone durch eine Änderung im Landeskrankenhausgesetz herauskommen könnte. Haben Sie die Absicht, auf diesen Vorschlag zu reagieren?
Frau Senatorin! Teilen Sie auf Grund dieses streckenweise lustigen Briefes die Auffassung, dass die Vivantes GmbH vielleicht deshalb mit dem Gutachten nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil sie damit eingestanden hätte, dass die verdeckte Belegarzttätigkeit an ihren Krankenhäusern stattfindet? – Sie sind Vertreterin des Eigentümers, des Landes Berlin bei der Vivantes GmbH. Teilen Sie die Auffassung, dass man sich damit beispielsweise in Widerspruch zu einer Antwort auf eine meiner Kleinen Anfrage gesetzt hätte, in der Staatssekretär Schulte-Sasse mitteilte, dass die verdeckte Belegarzttätigkeit dort, wo sie stattfindet, sehr wohl Schaden für die Krankenkassen bedeutet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei diesem Thema aus meiner Sicht zumindest, und vielleicht ist es den anderen Fraktionen auch möglich, nicht darum, Dinge zu wiederholen, die wir uns hier in Debatten schon gegenseitig gesagt haben, sondern es geht nur darum, die Dinge zu besprechen, die seit der Einbringung dieses Antrags zusätzlich als Aspekte hinzu gekommen sind.
Zunächst möchte ich beim Abschluss dieses Themas im Plenum darauf hinweisen, dass wir eine sehr merkwürdige Behandlung dieses Antrags zu verzeichnen hatten. Nachdem zunächst im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine Anhörung beschlossen worden war, wurde diese zuerst von der Tagesordnung genommen, dann kam sie wieder darauf, und dann sollte plötzlich alles VSvertraulich gemacht werden, und alle mussten raus, nicht nur die Journalisten, sogar die Fraktionsmitarbeiter mussten raus, eine sehr geheime Geschichte, die da behandelt wurde, um dann zum Schluss zu sagen: Ach nein, das Ergebnis können wir doch wieder öffentlich machen. – Aber so sehr, wie Sie das nachher verniedlichen werden nach dem Motto: Ist ja gar nichts geschehen! – für den Tag hatten Sie immerhin eines erreicht: Die öffentliche Berichterstattung über diesen Tagesordnungspunkt fiel vollständig ins Wasser, weil von Ihrer Seite aus hinterher die guten Parolen in Umlauf gebracht wurden: Alles in Ordnung, man wird nicht nach Brüssel gehen müssen, es gibt keine Notifizierungspflicht für die 250 Millionen €, die Sie der Vivantes GmbH versprochen haben, und alles andere ist nur Wind von der FDP, und es ist nichts dahinter. –
Wir kommen damit zu den Abstimmungen. Ich lasse zuerst abstimmen über den Antrag der CDU Drucksache 15/786. Dazu empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU, FDP und Grüne die Ablehnung gemäß Drucksache 15/1494. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Danke! Das war die Mehrheit der Koalitionsstimmen gegen die Oppositionsstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht, dann ist der Antrag damit abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/348 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung gemäß Drucksache 15/1495. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit der Koalitionsstimmen gegen CDU, FDP und den Abgeordneten Jungnickel. Enthaltungen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/732. Der Ausschuss empfiehlt gemäß Drucksache 15/1496 mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und Grünen die Ablehnung des Antrags. Wer diesem jedoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Danke schön! Letzteres war die Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Dann ist der Antrag damit abgelehnt.
Als letztes stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/731 ab. Der Ausschuss empfiehlt gemäß Drucksache 15/1497 mehrheitlich gegen CDU, FDP und Grüne, den Antrag in neuer Fassung anzunehmen. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Danke schön! Ersteres war die Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag angenommen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht.
Dann rufe ich auf
lfd. Nr. 21:
Beschlussempfehlungen
Aufbruch in der Krankenhausplanung III: europarechtswidrige Beihilfen für Vivantes
Beschlussempfehlungen GesSozMiVer und Haupt Drs 15/1499 Antrag der FDP Drs 15/1090
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der FDP. Der Kollege Matz hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Gaebler, Ihnen wird das Klatschen noch vergehen, was diesen Punkt angeht. Bei allem Hin und Her, das wir bei diesem Thema erlebt haben: Ich sage Ihnen voraus, mit dieser Beihilfe, dieser Bürgschaft über 250 Millionen €, werden Sie am Ende nach Brüssel gehen und notifizieren, als eine notifizierungspflichtige Beihilfe, die es bei der EU zu genehmigen gilt. Das wird am Ende passieren, sonst ist überhaupt nicht erklärlich, warum die Senatsverwaltung die ganze Zeit bei diesem Punkt gesagt hat, sie könne es nicht völlig ausschließen, aber sie glaube es nicht; endgültig werde man das entscheiden, wenn man eine Bank an der Hand habe, mit der man die Finanzierung machen wolle; wenn diese das wünsche, werde man eventuell doch nach Brüssel gehen. – Das sind alles Statements zu dem Thema, aus denen ich nur schließen kann: Sie gehen zum Schluss nach Brüssel.
Das wird zur Folge haben: Dass Sie glauben, man könne jedes Jahr in die Vivantes hinein schütten, damit sie irgendwie funktioniert, das wird aufhören, denn Sie werden nicht jedes Jahr nach Brüssel gehen können, um jedes Jahr eine neue Beihilfe anzumelden. Das macht die EU nicht mit. Das wird sie vielleicht einmal mitmachen, wenn Sie Glück haben, aber das wird sie nicht ständig mitmachen, und das wird zum Schluss vielleicht eine entscheidende Wende dabei sein, die landeseigenen
Ich habe eine Frage an den Herrn Finanzsenator. Im Dezember hat der Senat das Abgeordnetenhaus um eine Fristverlängerung zur Erstellung und Zuleitung des Krankenhausplans gebeten, bis zum Ende dieses Monats. Da es bis zum Monatsende keine Senatssitzung mehr gibt, gehe ich davon aus, dass es zu einer weiteren Verzögerung kommt, und möchte Sie fragen, ob es stimmt, dass dies an der noch nicht erfolgten Mitzeichnung durch den Finanzsenator liegt.
Es wird wahrscheinlich Ihr Geheimnis bleiben, wie Sie das noch bis zum 1. April im Senat behandeln wollen. Die Frage ist, ob meine Vermutung zutrifft, dass der Finanzsenator die Kürzungen, die dort vorgesehen sind, für zu zaghaft hält, weil u. a. daraus mit sehr hohen Verpflichtungen des Senats bei den Fördermitteln für Krankenhausinvestitionen in der Zukunft zu rechnen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Wieland von den Grünen dankbar dafür, dass wir heute noch über den Gesetzentwurf debattieren. Denn das Geeiere, das die Koalition hier hingelegt hat, war noch ein bisschen krasser, als Sie es geschildert haben. Zuerst ist der Vorgang, nachdem er in
den Hauptausschuss kam, vertagt worden. Dann hat man angekündigt, eine Anhörung zu machen. Diese Anhörung hat nicht stattgefunden, und stattdessen hat man sofort darüber abgestimmt, und zwar ablehnend. Anschließend wollten Sie eine Rücküberweisung in die Ausschüsse, weil Sie es sich offensichtlich noch einmal überlegen wollten, und jetzt wird der Gesetzentwurf hier doch noch abgewürgt – und das in einer merkwürdigen Art der Kommunikation.
Die Betroffenen sind in keiner Phase des parlamentarischen Verfahrens gehört worden. Gestern konnte ich den Präsidenten der Steuerberaterkammer mit der Nachricht überraschen, dass Sie das heute ablehnen wollen. Sie hielten es noch nicht einmal für nötig, die Betroffenen über Ihr Vorhaben zu unterrichten. Das ist ein bemerkenswertes Vorge
Sie haben uns leider durch Ihr Vorgehen nicht die Gelegenheit gegeben, durch Änderungsanträge diesen Entwurf zu verbessern.
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Wir hätten nämlich sehr wohl das Erfordernis gesehen, den Selbständigen hier mehr Wahlfreiheit einzuräumen, und zwar aus folgendem Grund: weil die selbständigen Steuerberaterinnen und Steuerberater, sofern sie eine andere Altersvorsorge längst schon betreiben oder wünschen, nicht in dieses Werk hineingezwängt werden müssen. Das Einzige, was man von jemandem verlangen sollte, ist, dass er eine Altersvorsorge betreibt und dass man deswegen auch sicher sein kann, dass er zum Schluss nicht beispielsweise irgendwann in den Sozialsystemen ist, wenn er das Rentenalter erreicht hat. Aber für den Fall zumindest, dass jemand eine Altersvorsorge hat, ist es auch nicht notwendig, Zwang auszuüben. Nein, aber Sie haben sich in Ihrer Ablehnung sowieso an einem anderen Punkt aufgehängt, zu dem ich noch ein paar Worte sagen will.
Das würde meine restliche Zeit so einschränken, dass ich das in dem Fall leider nicht tun möchte. Herr Flemming, ich bitte Sie um Ihr Verständnis. Ich möchte noch auf eine wirtschaftspolitische Folge Ihrer angekündigten Entscheidung hinweisen.
Es ist schon gesagt worden, dass es in Brandenburg ein Versorgungswerk gibt. Sie werden erleben, dass sich große Steuerberatungsgesellschaften, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihre Angestellten in Berlin oder beispielsweise in Potsdam ansiedeln, in Zukunft für brandenburgische Standorte entscheiden, weil ihre Angestellten lieber in einem solchen Versorgungswerk sein werden. Sie werden deshalb erleben, dass sich gerade bei den großen Steuerberatungsgesellschaften das Verhältnis von heute 3 500 Steuerberatern in Berlin und 790 in Brandenburg zwar nicht gerade umkehren wird, aber zumindest wird sich das Zahlenverhältnis für Berlin deutlich verschlechtern. Damit einher geht auch nicht zuletzt, wenn auch nicht in großer Größenordnung, ein Gewerbesteuereinnahmeverlust für das Land Berlin. Ich hoffe, auch das haben Sie bei Ihrer angekündigten Entscheidung bedacht.
Und nun ein letztes Wort zu der Abstimmung, die jetzt folgt. Weil das Vorgehen, mit dem Sie uns konfrontieren, wirklich bemerkenswert ist, wollen wir uns den Anblick gönnen, dass der Abgeordnete Wowereit gegen die eigene von ihm unterschriebene Vorlage jetzt in namentlicher Abstimmung stimmt.
Deswegen wollen wir doch sehen, wie das Abstimmungsverhältnis zum Schluss aussieht. Eigentlich müsste man einer Vorlage, die man selbst unterschrieben hat, an
schließend auch zustimmen, wenn sie in keinem einzigen Komma verändert worden ist.
Ähnliches gilt für den Kollegen Lederer. Natürlich muss ich nicht sklavisch machen, was andere Bundesländer tun. Nur wenn ich allein für Berlin eine Ausnahme statuiere, wenn ich allein den Berliner Steuerberaterinnen und Steuerberatern verwehre, was sonst in allen anderen Kammern möglich ist, dann bin ich im Begründungszwang zu sagen, warum ich das tue. Und auch das hat gefehlt bei den Ausführungen des Kollegen Lederer.
Wenn immer gesagt wird, da sollen uns die „guten Risiken“ entzogen werden, darf ich daran erinnern, dass es hier um keine Krankenversicherung geht, wo die einen krankheitsanfälliger oder sonst etwas sind, es geht um eine Altersversicherung. Wenn Sie mir jetzt erzählen, jeder Steuerberater stirbt mit 65 oder 66 am Herzinfarkt, deswegen wollen wir die behalten, weil sie altersversicherungsmäßig ein gutes Risiko sind, könnte ich es verstehen. Ansonsten verstehe ich es nicht.
Sie lösen doch die vorhandenen demographischen Probleme der Altersversicherung nicht, indem sie Leute zwingen, unten einzutreten, die dann aber mittel- und langfristig ihre Renten bekommen. Was soll denn dadurch besser werden an den zurzeit bestehenden Problemen, die wir in der gesetzlichen Altersversorgung haben? Dies alles macht keinen Sinn. Sie wollen die Fahne der Gleichma
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich wiederum keinen Widerspruch. Ich rufe somit auf die Fassung der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 15/1362. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes in neuer Fassung. Wer dem Fünften Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung – Drs 15/1362 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
cherei hochziehen und rot markieren, aber an einem völlig falschen Punkt.
Merken Sie wirklich nicht, dass Sie sich mit diesem Alleingang vollends lächerlich machen? – Es wird in der Diskussion hinterher eine Rolle spielen, aber noch können Sie durch den entscheidenden Druck die Blamage abwenden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gehofft, dass die Gesundheitssenatorin im Raum ist, weil ich ein schönes Interview mit ihr in der „taz“ gelesen habe. Dort hat sie sich auf einer halben Seite darüber ausgelassen, wie schrecklich es sei, Gesundheits- und Sozialsenatorin zu sein. Man müsse immer schlimme Sachen machen, zum Beispiel Kürzungen. Das sei alles ganz furchtbar. Auf die Frage, was sie im Amt halte, antwortete sie, ihr einziger Trost sei, dass ansonsten vielleicht jemand von der FDP dort säße.
Das fand ich sehr schön. Sie könne das in der „taz“ nachlesen.
Aber man muss seitens der PDS nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen. Es würde schon reichen, wenn sie den einen oder anderen Antrag der FDP annehmen würden. Dann wären wir auch bereit, unsererseits Ihre Senatorin zu loben.
Immerhin sagt der Senat allerdings, dass es, wenn an Berliner Krankenhäusern eine verdeckte Belegarzttätigkeit praktiziert würde, klar zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen würde und dass ihm ein Gesetzesänderungsantrag zur Prüfung tatsächlich vorliege.
Jetzt kommen wir dazu, dass wir als FDP-Fraktion einfach nicht bereit sind, noch ein paar Jahre zuzugucken, bis irgendeine Prüfung zu irgendeinem Ergebnis führt, sondern hier wird Geld von Berliner Krankenkassenbeitragszahlern aus dem Fenster geworfen. Wir wollen, dass diese Praxis beendet wird, haben deswegen diesen Antrag so eingebracht und erwarten jetzt, dass die Koalition und die Senatsverwaltung dazu nun endlich Position beziehen und diese Praxis nunmehr einem Ende entgegenführt wird, damit wir in Berlin dieses Geld – indirekt Geld des Steuerzahlers über die Investitionsmittel – einsparen und es in Zukunft zu einer vernünftigen, gesetzestreuen Vorgehensweise kommt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Frage ist: Schadet es den Patienten? – Den Patienten schadet es doch wohl nicht. Denn wenn er nicht in eine Belegklinik, also in ein „normales“ Krankenhaus kommt, sind dort bessere Vorsorgungsmöglichkeiten als in manchen Belegkliniken. Also den Patienten schadet es schon einmal nicht.
Dem Krankenhaus schadet es auch nicht. Das kriegt so oder so seinen Tagessatz abgerechnet. Ich frage mich in der Tat: Ist es so, dass wir zu diesem Zeitpunkt eine Gesetzesänderung brauchen, die tatsächlich einen neuen Zaun zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zieht? Ist es nicht vielmehr so wie das, was wir eigentlich alle immer gesagt haben, dass es in Zukunft auf eine größere Verzahnung von stationären und ambulanten Leistungen in der Krankenversorgung ankommen wird? Wenn wir dann diese strikte Trennung, die wir jetzt noch haben, – das Belegarztwesen ist die einzige Tür, die beide verbindet – weiter aufheben, wird sich auch im Belegkrankenhauswesen Wesentliches ändern müssen. Da weiß ich nicht, ob es dann sinnvoll ist, jetzt zu diesem Zeitpunkt noch ein Gesetz zu verabschieden oder zu ändern, das genau Strukturen festschreiben soll, wo wir alle wissen, dass genau in diesem Sektor in den nächsten Jahren Strukturen im Sinne des Patienten weiter ineinander greifen müssen. Insofern lassen Sie uns das genau im Ausschuss diskutieren. Dann werden wir sehen, inwieweit es tatsächlich berechtigt ist. Wenn es so ist, dass es einer Gesetzesinitiative bedarf, um dieses zu stoppen – wir wollen übrigens auch, dass die Krankenkassen in Zukunft sehr viel stärker direkt mit den einzelnen Leistungserbringern verhandeln können –, dann könnten sie unter Umständen solche Probleme auch direkt lösen, ohne dass der Gesetzgeber direkt dort eingreifen muss. Also lassen Sie uns alles im Ausschuss diskutieren. Wenn wir feststellen, dass wir tatsächlich einen Regelungsbedarf haben, werden Sie uns sicher an unserer Seite haben, aber bisher haben Sie uns mit den Argumenten, die Sie bisher gebracht haben, noch nicht überzeugt. – Danke!
Danke schön, Herr Kollege! – Haben Sie mitbekommen oder ist Ihnen bekannt, dass dieser Vorschlag, das Gesetz zu ändern, von der AOK kommt und nicht von irgendwelchen Krankenhäusern, von denen Sie hier sprechen? Deswegen geht es in erster Linie darum, für die notleidende AOK in Berlin das Geld nicht noch länger aus dem Fenster zu werfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich als drogenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion selbstverständlich, wenn wir heute hier eine drogenpolitische Debatte führen. Das ist ein wichtiges Thema, und deswegen ist es auch gut, wenn es den Weg in eine Aktuelle Stunde findet.
Was mich dabei allerdings stutzig macht, ist, dass wir das Thema der Drogenpolitik heute unter der Überschrift „Drogenkonsumräume“ debattieren. Das weckt in der Tat den Eindruck – und deswegen muss ich auch dem Kollegen Henkel beispringen –, als ob die Koalition einen ganz großen Schwerpunkt ihrer drogenpolitischen Arbeit in dieser Einrichtung von Drogenkonsumräumen sieht. Den selben Eindruck erweckt übrigens auch die Koalitionsvereinbarung, wenn Sie sie sich noch einmal durchlesen wollen.
Ich habe diese Koalitionsvereinbarung sehr genau gelesen. Ehrlich gesagt, ich habe sie in Teilen sogar geschrieben.
Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass diese Drogenkonsumräume kein Allheilmittel der Drogenpolitik darstellen können. Sie können allerdings sehr wohl – und da unterscheidet sich meine Haltung von der der CDU – zur Linderung der Folgen bei langjährigen schwer Abhängigen führen. Aber trotzdem sollte das nicht dazu führen, dass man diese Einrichtungen so dermaßen „abfeiert“, dass man dadurch den Eindruck bekommt, hier in Berlin sei etwas ganz Großes im Gange. Sie sollten sich als Koalition vielleicht mehr der Daueraufgabe widmen, die Sicherung und Weiterentwicklung von Prävention und Therapie in Berlin zum Schwerpunkt zu machen. Da wäre erheblich mehr zu tun und das ist auch erheblich wichtiger für die Drogenpolitik in dieser Stadt als das, was Sie heute vorschlagen.
So wenig sich Konsumräume eignen, alle Probleme zu lösen, so wenig eignen sie sich auch als Angriffsziel auf eine vermeintlich zu freizügige Drogenpolitik. Ich bin nun einmal der Auffassung, dass sowohl beim Senat, als auch bei der CDU diese Drogenkonsumräume in ihrer Bedeutung überschätzt werden. Denn ob Jugendliche dem Drogenkonsum zu nahe kommen, entscheidet sich nicht daran, ob langjährige Abhängige eine neue Form der Hilfe
Natürlich gibt es in der rechtlichen Regelung auf der Bundesebene ein Erfordernis, bestimmte Dinge in einer Rechtsverordnung auf Landesebene zu regeln. Das wissen wir alle, Frau Dott. Aber niemand sagt, dass Sie in dieser Verordnung nicht auch noch Dinge regeln könnten, die sich nicht zwingend aus dem Bundesbetäubungsmittelgesetz ergeben. Sie hätten hier an einigen Stellen selbstverständlich auch die Sorgen, die sich Menschen in Berlin wegen dieser Maßnahmen machen, aufgreifen und versuchen können, sie zu lindern.
Ich erkenne auch in der heute geführten Debatte eine Schieflage, was die Drogenpolitik insgesamt und die sehr merkwürdige unterschiedliche Behandlung einzelner Drogen betrifft. Wir reden über Tabak, wir reden über Alkohol, wir reden über Cannabis und über die sogenannten harten Drogen. Ich komme dabei manchmal – ehrlich gesagt – nicht mit. Wenn Sie, wofür es durchaus Gründe gibt, bei Cannabis das eine oder andere diskutieren wollen und dieses oder jenes befürworten, aber gleichzeitig Frau Dott dieses Thema heute als sehr dringlich nahelegt und wir am selben Tag von Frau Simon eine kritische Frage zum Tabakwerbeverbot in den Printmedien zu hören bekommen, habe ich den Eindruck, dass Sie die verschiedenen Drogen auf eine sehr merkwürdig unterschiedliche Art und Weise behandeln, indem Sie nämlich einige versuchen zu verharmlosen und bei anderen sehr viel restriktiver vorgehen, als es bisher der Fall ist.
bekommen. Das ist nicht das, wonach sich Jugendliche dieser Stadt ausrichten. Sie richten sich nach ihrer persönlichen Umgebung aus, nach ihren Freunden, nach den Leitbildern, die sie dort, zu Hause und in der Schule vermittelt bekommen. Insoweit wird der Einfluss staatlichen Handelns auf junge Menschen an dieser Stelle chronisch überschätzt, mit der einen Ausnahme, nämlich dessen, was man in der Schule tatsächlich leisten kann. Die Maßnahmen für schwer Abhängige dagegen haben hierfür keinerlei Bedeutung. Deswegen glaube ich auch nicht, dass man diese Diskussion so ideologisch geprägt führen muss, wie sich die Debatte dazu manchmal anhört.
An die Adresse der CDU sei auch noch ergänzt: Ich sehe die Alternative zu dem einen oder anderen Drogenkonsumraum nur sehr restriktiv, eben deshalb weil der Drogenkonsum ansonsten auf der Straße und auf den öffentlichen Plätzen dieser Stadt stattfindet. Das ist es nicht, was wir uns alle gemeinsam wünschen können. Deswegen ist es sinnvoll, dass man sich pragmatisch und vorsichtig diesem Instrument nähert. Aber gerade wenn das so ist, kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, warum die Koalition, warum der Senat sich so sehr dagegen sperren – Herr Kleineidam hat es eben auch noch einmal aufgegriffen –, in die Rechtsverordnung auch ein geordnetes Verfahren zur Beteiligung von Anwohnern und Geschäftsleuten einzuführen.
Sie sind doch sonst immer für Bürgerbeteiligung. Das hat auch nichts mit Bürokratie zu tun, wenn man versucht, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Warum machen Sie es an dieser Stelle nicht? Sie setzen sich damit einem Verdacht aus, den Sie selbst hätten vermeiden können.
Und, Frau Dott, es ist ja nicht nur so gewesen, dass Bezirksverordnetenversammlungen positiv darüber diskutiert haben, sich in ihrem Bezirk einen Drogenkonsumraum vorstellen zu können, sondern es hat auch Bezirksverordnetenversammlungen gegeben, die aufgeschreckt durch die Pläne des Senats Debatten geführt und Beschlüsse gefasst haben, keinen Drogenkonsumraum in ihrem Bezirk zulassen zu wollen, weil sie Sorge hatten, dass ihnen ohne jegliche Beteiligung der Bezirke oder auch der Bürger etwas vor die Nase gesetzt werden kann. Diesen Eindruck und diese Sorge hätten Sie vermeiden können, insbesondere wenn Sie sich die Verhältnismäßigkeit der Regelungen ansehen, die Sie in dieser Verordnung treffen. Ich zitiere aus § 3 Abs. 4:
Insbesondere muss der Drogenkonsumraum ständig hinreichend belüftet und beleuchtet sein sowie täglich gereinigt werden.
Wenn Sie es für nötig halten, das in einer Verordnung festzulegen, kann ich wirklich nicht nachvollziehen, warum das Wort Anwohner nicht einziges Mal in der Verordnung vorkommt.
Im Übrigen würde ich Ihnen durchaus beipflichten, wenn Sie einwenden würden, dass der heutige Zustand kein optimaler ist. Das ist er nämlich weiß Gott nicht. Wenn ich mir anschaue, wie unterschiedlich heute die Drogen Alkohol und Cannabis behandelt werden, erkenne auch ich, dass es einen Handlungsbedarf gibt, in Zukunft das eine etwas weniger zu verharmlosen
und das andere etwas weniger zu dramatisieren, als es mitunter der Fall ist.
Es ist gesagt, was in der ersten Runde gesagt werden musste. Der Kollege Ritzmann hat noch genügend Gelegenheit, in der zweiten Runde die Bedenken der FDPFraktion im innenpolitischen Bereich im Umgang von Polizei und Justiz mit dieser Frage aufzugreifen. Ich jedenfalls als der drogenpolitische Sprecher der FDPFraktion wünsche Ihnen nach der heutigen Debatte ausdrücklich keine weiße Weihnacht, trotzdem aber schöne Feiertage! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte Satz von Herrn Nelken war der bemerkenswerteste an seiner Rede. Aber ich möchte gern, bevor ich auf das Thema hier noch mal in der gebotenen Deutlichkeit eingehe, am Anfang eines hervorheben, damit es nicht in Vergessenheit gerät: Die Lottomittel, das sind Mittel, die für gute Zwecke eingesetzt werden. Und was immer man an den derzeit geltenden Regelungen ändern wollte, dann müsste in jedem Falle durch Zweckbindung dafür gesorgt werden, dass auch in Zukunft diese Gelder auch für die bekannten guten Zwecke ausgegeben werden können. Es geht nur darum, dass wir heute eine Struktur der Entscheidung über diese Gelder haben, die aus vordemokratischen Zeiten stammt und die der parlamentarischen Kontrolle und dem Haushaltsrecht des Parlaments total entzogen ist. Das ist das eigentliche Thema, um das es hier gehen sollte.
Die Lottomittel in Berlin sind Sinnbild von Filz und Korruption des alten Berlin. Sie verbinden sich mit dem Namen Landowsky und all den bekannten Geldflüssen, die hier in der Stadt gewesen sind, um sich einzelne Teile, einzelne Szenen in dieser Stadt gewogen zu halten. Aber jetzt wird es doch erstaunlich, wenn man sich heute die Debatte einmal anguckt und nachliest, was hier früher gewesen ist. Denn die Frau Ströver hat etwas beantragt, was die Fraktion der Grünen unterstützt, was aber auch die PDS-Fraktion mal unterstützt hat. Wenn ich Herrn Nelken eben so gefolgt bin, habe ich plötzlich das Gefühl, dass die PDS überhaupt gar kein Antragsrecht in diesem Parlament hat. Das wirkt geradezu so, als ob Sie ähnlich geknechtet und entrechtet wären wie Ihre beiden Kolleginnen im Deutschen Bundestag, die überhaupt nicht ihre parlamentarischen Rechte zur Geltung bringen können. Wenn Sie der Meinung sind, es müsste sich was ändern, dann bringen Sie einen Antrag in dieses Parlament ein, und schon wird alles besser. Wir haben nämlich von Ihnen schon ganz andere Dinge gehört.
Der Abgeordnete Dr. Flierl zum Beispiel am 25. September 1997:
Die PDS-Fraktion tritt daher dafür ein, das jeglicher Kontrolle entzogene Machkartell der großen Koalition aufzubrechen und den Beirat der Lottostiftung endlich für die parlamentarische Opposition zu öffnen.
Der Abgeordnete Brauer, 9. März 2000:
In Berlin entscheiden lediglich sechs Politikerinnen und Politiker, allesamt aus dem Kreis der Koalitionsparteien, über wen und in welcher Höhe das Füllhorn ausgeschüttet und wer am Jackpot beteiligt wird – um im Bild zu bleiben.