Holger Rupprecht
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit gestern Mittag bin ich mit Vorwürfen konfrontiert worden, die einen Dienstwagenvorfall betreffen. Ich habe in der Zeit vom 17. Dezember bis zum 3. Januar einen Allrad-BMW als Probewagen genutzt - zum Teil dienstlich, zum Teil privat -, um die Vorteile dieses Systems zu prüfen und eventuell zukünftig bei meinem Dienstwagen auf ein solches Allrad-Modell umzusteigen.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass dieser Vorfall solche Wellen schlagen würde, denn die Nutzung dieses Wagens hat dem Land keinen Schaden gebracht; dafür ist dem Steuerzahler kein Euro entgangen. Es hat mir persönlich einen Vorteil gebracht, nämlich den Erkenntnisgewinn, dass dieses Allrad-System offensichtlich sehr, sehr vorteilhaft ist. Ich gebe zu, dass das Ganze suboptimal - sagt man, glaube ich, neudeutsch - gelaufen ist und den Eindruck erweckt, dass ich mir gewisse Privilegien an Land gezogen hätte. So ist es gestern Abend in der Sendung „Klartext“ auch berichtet worden.
Die Abrechnung dieses Autos ist genau so erfolgt wie bei Reisen mit dem Dienstwagen, den ich ja auch privat nutzen kann. Ich habe also sowohl die privaten Kilometer nach Rückkehr akkurat abgerechnet - zwei Tage, nachdem ich wieder da war wie auch die Auslandskilometer, die gesondert berechnet werden. Es ist also nichts anderes passiert, als wenn ich den Dienstwagen genutzt hätte.
Ich gebe zu, dass das jetzt in der Darstellung, wie sie auch durch die Medien vorgenommen wurde, sehr, sehr unglücklich aussieht und der eine oder andere sicherlich empört ist. Mir tut das leid. Es war sicherlich unsensibel und vielleicht auch unbedacht, was ich da gemacht habe. Ich bin bereit, mich der Verantwortung zu stellen. Ich werde heute Mittag auch einige Kollegen der Presse zu einem Gespräch hier im Landtag bitten, um den Vorfall noch einmal zu schildern, und hoffe, dass die Angelegenheit damit im Nachgang erledigt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Günther! Liebe Gäste aus Brandenburg an der Havel, Sie kommen ja aus einer Oberschule und sind damit das passende Publikum zum Thema IOS. Herr Günther, Sie sind sehr ungeduldig. Ich hatte für Anfang des Jahres Ergebnisse versprochen. Das neue Jahr ist erst drei Wochen alt, ein paar Ausführungen kann ich schon machen. Inzwischen liegt ein mehr als 100 Seiten starker Bericht der Uni Erfurt vor, der die Evaluationsergebnisse zusammenfasst. Ich werde den Bericht am 8. Februar der Öffentlichkeit vorstellen - Sie sind selbstverständlich herzlich eingeladen - und ins Detail gehen.
Heute kann ich Ihnen schon ein paar Ergebnisse im Vorgriff nennen. Diese Ergebnisse sind überwiegend positiv. Das freut mich natürlich. Das betrifft sowohl die Kosteneffizienz als auch die Auswirkungen auf die konzeptionelle Entwicklung der beteiligten Schulen. Das Programm wirkt insgesamt hauptsächlich deshalb positiv, weil es in den Schulprogrammen der Schulen verankert ist. Außerdem zeigt sich eine ausgesprochen positive Wirkung auf das Schulklima. Mir persönlich sind dabei besonders die Meinungen der Schülerinnen und Schüler wichtig. Sie sind dazu befragt worden, und die Mehrheit der Befragten gibt an, dass die IOS-Projekte für sie persönlich hilfreich waren. So strengen sie sich beispielsweise im Unterricht mehr an, sind neu motiviert und können häufiger konkrete Berufswünsche benennen. Je länger das Programm läuft, umso stärker ist dies zu beobachten. Das bestätigen übrigens auch die Lehrkräfte, die ebenfalls befragt wurden. Sie sagen: Entscheidend für den positiven Effekt ist vor allem der große Entscheidungsspielraum, den die Schulen bei der Auswahl der Projekt haben. Man kann also seine Schwerpunkte selbst wählen, entweder im Bereich Berufsorientierung/Berufsvorbereitung oder im Bereich Sozialkompetenz. Da kann man ein Programm genau auf die Schule zuschneiden; das alles ermöglicht IOS, und deshalb kommt es so gut in den Schulen an.
Diese positiven Ergebnisse haben inzwischen dazu geführt, dass wir, das MBJS gemeinsam mit dem MASF, beschlossen
haben, den Mitteleinsatz aus dem ESF für die beiden bevorstehenden Schuljahre deutlich zu erhöhen. Ein positives Programm wird seine Fortsetzung finden und sogar noch besser ausgestattet.
So weit heute - alles Weitere am 8. Februar. - Danke.
Ich kann es im Detail noch nicht sagen, werde mich also hüten, Aussagen über die nächste Förderperiode zu treffen. Wir sind gerade dabei zu prüfen, was mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds möglich ist. Wir waren sehr gut ausgestattet - besser als wir in der noch laufenden Periode gedacht haben. Ob das ab 2013 auch so ist? Ich hoffe es sehr. Ich bin ganz sicher, dass wir wieder eine deutliche Priorität in diesem Bereich setzen werden, denn wenn etwas so erfolgreich läuft - Frau Hackenschmidt, Sie haben gerade gesagt, auch die Abnehmer dieser Schülerinnen und Schüler würden das Programm positiv bewerten -, sollten wir es natürlich nicht canceln, weil wir irgendwelche finanziellen Schwierigkeiten haben. Ich werde mich für eine Fortsetzung auch in der nächsten Förderperiode einsetzen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herren Günther und Petke, ich teile zunächst einmal die von beiden vorgetragene positive Einschätzung von Computeralgebrasystemen für die gymnasiale Oberstufe, die wir CAS nennen. Allerdings müssen für eine flächendeckende Einführung zwei Herausforderungen geschultert werden:
Erstens: Alle Lehrkräfte, die in der gymnasialen Oberstufe Mathematik unterrichten, müssen entsprechend fortgebildet werden, denn der Einsatz von CAS hat erhebliche Änderungen in der unterrichtlichen Erarbeitung der mathematischen Fachgebiete zur Folge. Insofern ist es schade, dass Herr Petke seine Frage nicht vollständig vorgetragen hat. In der schriftlichen Fassung hat er nämlich großartig dargestellt, welche neuen Herausforderungen dann auch für die Lehrer mit dem Einsatz dieses Instruments verbunden sind.
Zweitens - jetzt wird es problematischer - müssen neben den Lehrkräften auch alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe über ein CAS-fähiges Rechengerät verfügen, das sie sowohl im Unterricht als auch zu Hause verwenden. Die erste Herausforderung - deshalb sagte ich, jetzt werde es problematischer - ist für mich nicht besonders problematisch. Ich traue unseren Lehrkräften und auch unseren Fortbildnern zu, dass sie das in den Griff bekommen. Wir haben ein schulnahes, gründliches Fortbildungssystem, das so angelegt ist, dass bis zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Mathematiklehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erreicht werden. Das ist genau der Zeitpunkt, zu dem die Qualifikationsphase entsprechend der reformierten Oberstufe neu anläuft.
Die zweite Herausforderung, nämlich - ich wiederhole - jede Schülerin und jeden Schüler mit einem CAS-fähigen Rechengerät auszustatten, betrifft vor allem die Eltern und zum Teil die Schulträger. Die einfachste, kostengünstigste Ausstattungsvariante ist ein sogenannter CAS-Taschencomputer, der ungefähr 110 Euro kostet. Er muss spätestens ab dem 2. Halbjahr der Einführungsphase bis zum Abitur zur Verfügung stehen. Auf diese Ausstattungsvariante - weil sie die billigste ist - möchte ich mich beschränken. Es gibt deutlich teurere, die vier- oder fünfmal mehr kosten. Die Schulrechtsexperten - das wurde im Vorfeld untersucht - sind sich länderübergreifend einig, dass dies kein den Schulbüchern vergleichbares Lernmittel ist. Es gilt also keine Lernmittelfreiheit. Ein CAS-Taschencomputer gehört vielmehr - so sagen die Experten - zur persönlichen Ausstattung und müsste daher, falls der Schulträger die Ausstattung nicht freiwillig übernimmt, von den Eltern angeschafft werden. Genau dieser Punkt bereitet mir Kopfschmerzen, denn 110 Euro sind für viele Familien eine Menge Geld, auch wenn es inzwischen unser Unterstützungssystem, nämlich das Schüler-BAföG gibt.
Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, dass CAS vorerst auf freiwilliger Basis in den Schulen mit gymnasialer Oberstufe eingeführt werden soll, begleitet von starker Unterstützung und auch Werbung für diese Modernisierung des Mathe
matikunterrichts durch mein Ministerium, durch die Schulämter und das LISUM. Ich kann heute nicht sagen, wann die flächendeckende Einführung auf diesem Weg erreicht wird. Ich kann nur sagen: Wir wollen sie, und wir werden uns bemühen. Dass es dabei einer Abstimmung mit Berlin bedarf, ist logisch. Wir praktizieren ein gemeinsames Zentralabitur mit Berlin, auch im Fach Mathematik, und deshalb ist es notwendig, dass sich beide Länder abstimmen. Es ist nicht so, dass - wie Sie es formuliert haben - Berlin prinzipiell ablehnt und diese Ablehnung automatisch für Brandenburg gilt. Wir befinden uns derzeit in der Abstimmung mit Berlin. Heute kann ich jedoch noch kein Ergebnis nennen, deshalb bleibt es bei der Aussage, die ich eben getroffen habe.
Die Ausweitung des Schulsozialfonds auf die gymnasiale Oberstufe war ja schon einmal ein Thema; das hatte mit den rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Schüler-BAföG zu tun. Wir gehen jetzt davon aus: Beides wird nebeneinander laufen, das eine für die Sekundarstufe I und die Grundschule, das andere für die Sekundarstufe II. Aus dem Schüler-BAföG können natürlich die Eltern - oder der volljährige Schüler in Eigenverantwortung - ein solches Gerät bezahlen. Es stellt sich nur die Frage, ob man eine solche, doch recht teure Anschaffung den Eltern „aufdrücken“ kann. Ich denke, ich kann es nicht, indem ich festlege: „Bis zu einem bestimmten Termin wird es eingeführt, und alle Eltern haben dann gefälligst dieses Gerät anzuschaffen“, es sei denn, der zuständige Schulträger erklärt: „Wir machen das für euch.“ Daran habe ich so meine Zweifel.
In der Schule selbst kann entschieden werden, dieses System einzuführen. Dafür gibt es entsprechende Entscheidungsgremien, zum Beispiel die Schulkonferenz. Die betroffenen Schüler und ihre Eltern sind natürlich zu beteiligen. Es wird immer die Chance geben, beides parallel zu machen - nicht in ein und derselben Schule - das würde ich nicht empfehlen -, aber es ist durchaus möglich, dass eine Schule sagt: „Wir wollen das machen“, während die andere sich erst einmal zurückhält.
Abstimmungen muss es noch geben. Die Finanzierung wird immer ein Knackpunkt sein.
Ich könnte das, was ich zu meinen Vorbehalten gegen eine „aufgedrückte“ Finanzierung bereits gesagt habe, wiederholen. Die Finanzierung bleibt entweder bei den Eltern oder den Schulträgern hängen, nicht beim Land. Wenn wir das übernehmen könnten - was ich aus finanziellen Gründen prinzipiell ausschließen muss -, dann gäbe es eine ganz andere Situation.
Ferner will ich an dieser Stelle festhalten: Was Sie soeben unterstellt haben, ist für die gymnasiale Oberstufe nicht ermittelt worden. Wie die brandenburgischen Schülerinnen und Schüler in einem Abiturvergleich abschneiden, würde mich interessieren. Da es diesen schlichtweg nicht gibt, weiß ich dazu nichts. Wir beziehen uns bisher immer auf PISA-Ergebnisse, das heißt den Stand von 15-Jährigen. Von denen kann man annehmen, dass sie bis zum Abitur noch eine positive Entwicklung nehmen in Brandenburg vielleicht positiver als in anderen Ländern. Der Argumentation, wir seien prinzipiell schlecht und müssten deshalb als Erste auf den Zug mit diesen modernen Unterrichtsmitteln aufspringen, würde ich mich so nicht anschließen.
Herr Petke, noch einmal: Ich möchte, dass wir so schnell wie möglich dieses - aus mathematischer Sicht natürlich notwendige - Gerät einführen. Aber ich habe im Moment noch Probleme, sowohl in der Abstimmung mit Berlin als auch, was die Finanzierung angeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, ich nehme die Steilvorlage auf, ich mache es kürzer als geplant.
Wir sind uns unglaublich einig bei diesem Thema. Ich nehme den Auftrag als Arbeitsauftrag entgegen. Ich will nur auf eins hinweisen, weil hier von den Rednern immer die Liste gefor
dert oder gewünscht wurde. Es gibt sie schon. Herr Hoffmann, es gibt im Internet unter der Adresse www.kinder-wollen-singen.de eine Liste. Das ist ein Anfang. Da hat es Aktivitäten an der Basis gegeben. Inzwischen sind es fast 40 Lieder, die dort veröffentlicht worden sind, und sie sind kostenfrei zu kopieren.
Es ist eine interessante Sammlung von Liedern; ich habe einmal hineingeguckt. Es sind klassische Kinderlieder dabei, „Alle meine Entchen“ usw., es sind Weihnachtslieder dabei, „Stille Nacht, heilige Nacht“, und es sind auch ein paar Exoten dabei. Ich weiß nicht, wie zum Beispiel „Wer hat die Kokosnuss geklaut“ in diese Liste kommt.
Aber dieses Lied steht darin. Das kann man singen, es ist kostenfrei zu kopieren.
Auf jeden Fall ist das ein Anfang. Auch die GEMA und die Verwertungsgesellschaft Musikedition haben sich positiv zu diesem Ansatz geäußert. Sie sind bereit zu prüfen, ob Lieder beim Kopieren Kosten verursachen, und dann auch grünes Licht zu geben, sodass damit ein Stück Rechtssicherheit geschaffen wird.
Wir werden alle Kitas über den Verteiler des Landesjugendamtes informieren. Das ist doch schon mal ein Anfang.
Die Aufträge, die in dem Antrag stecken, nehme ich mit und werde mich um Rechtssicherheit für alle Kitas bemühen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das UVG beschäftigt uns ja in regelmäßigen Abständen in die
sem Haus, und ich gehe davon aus - weil heute schon viele Zahlen genannt worden sind -, dass Sie alle über die finanzielle Entwicklung ganz gut informiert sind. Ich möchte - obwohl schon Zahlen genannt worden sind - einige wiederholen und vor allem ihre Entwicklung aufzeigen.
So hat sich die Zahl der Unterhaltsvorschuss empfangenden Kinder im Land Brandenburg nach einem Tief von 17 000 im Jahr 2003 - das war vor erst sieben Jahren - auf deutlich über 20 000 Ende 2009 erhöht. Diese Zahlen für 2010 sind noch nicht verfügbar. Dem folgend haben sich die Ausgaben seither logischerweise ebenfalls erhöht, und zwar von knapp 23 Millionen Euro im Jahre 2003 auf 38 Millionen im letzten Jahr. Der Bund trägt ein Drittel - das haben einige Vorredner bereits gesagt -, zwei Drittel sind vom Land aufzubringen.
Diese Zahlen machen, meine Damen und Herren, ganz klar deutlich, dass der Unterhaltsvorschuss zu den wichtigen, vielleicht den wichtigsten sozialpolitischen Leistungen zählt, und da ist es doch mehr als erfreulich, dass man sagen kann, dass nach dem im Jahr 2009 erzielten Einnahmehoch von 4,5 Millionen Euro im Jahre 2010 noch eine Steigerung auf 4,8 Millionen Euro erzielt wurde. Wie schon gesagt wurde, liegt Brandenburg bei der Rückzahlung von Unterhaltsschulden traditionell fast jedes Jahr an der Spitze der neuen Länder, und deshalb möchte ich - auch wenn hier Kritik geäußert wurde - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Stadt- und Kreisverwaltungen ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit danken, denn ich glaube sehr wohl, Frau Blechinger, dass dort engagierte Frauen und Männer arbeiten, auch wenn Sie am Erfolg der Arbeit - also am finanziellen Erfolg - nicht partizipieren.
Ich muss dennoch darauf hinweisen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass sich diese erfreuliche Entwicklung ohne Weiteres fortsetzt. Der Einnahmeerfolg hängt von vielen Faktoren ab. Alle Bemühungen finden letztlich da ihre Grenzen, wo nichts zu holen ist. Wir müssen feststellen: Gerade unter den familienfernen Elternteilen befinden sich nach Beobachtung der Jugendämter zahlreiche Menschen mit geringem Einkommen zu gering, um Unterhalt zu zahlen, geschweige denn, den ausgereichten Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Hinzu kommen Rahmenbedingungen, auf die die Landesregierung keinen Einfluss hat, zum Beispiel die Entwicklung der Rechtsprechung oder der bundesweit geltenden Pfändungsfreigrenzen. Diese begrenzen auch die Möglichkeit, Rückzahlungen einzutreiben.
Zusammenfassend will ich am Ende sagen, dass der Unterhaltsvorschuss eine wichtige Leistung für Kinder ist, dessen zunehmende Inanspruchnahme zwar den Haushalt von Bund und Land belastet, im Gegenzug aber den Kommunen Ausgaben bei den existenzsichernden Leistungen ersparen kann.
Die Erfolge einer straffen Gesetzesdurchführung, die ich natürlich auch begrüße, und die damit verbundene Steigerung der Einnahmen sind beachtlich, und ich glaube, gemeinsam mit den kommunalen Behörden sollten wir diesen Weg fortsetzen. Dann werden wir in Zukunft - hoffentlich - noch erfolgreicher sein.
Ich bin mir allerdings keineswegs sicher, ob die Arbeit, die für den von der FDP-Fraktion gewünschten Bericht notwendig ist, tatsächlich zu einer wirksamen Verbesserung der Praxis beitragen wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu der kuriosen Situation, dass ich eine Frage nicht beantworten kann, weil meine Leute sie anscheinend nicht beantwortet haben. Uns war von diesem Tausch bis vor zehn Minuten nichts bekannt. Deshalb ist das so. Herr Petke, morgen bin ich gern bereit, diese Frage zu beantworten. Es gibt auch eine ähnliche vom Abgeordneten Günther.
Meine Damen und Herren, ich nutze die Gelegenheit, mich für die vielen Glückwünsche zu bedanken. Zum zweiten Mal habe ich die wunderbare Gelegenheit, meinen Geburtstag im Landtag zu verbringen. Es gibt nichts Schöneres.
Heute Abend lassen der Ministerpräsident und der Präsident des Landtages es sich auch nicht nehmen, einen Empfang zu geben.
Dafür bedanke ich mich, auch im Namen von Frau Meier. Mehr Ehre kann man nicht ernten.
Herr Hoffmann, zu Ihrer Frage: Ich hatte eigentlich gedacht, dass Sie sie eventuell zurückziehen werden, weil wir morgen einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema haben.
Ich will deshalb heute auch nur in aller Kürze das Wichtigste sagen.
Das, was die GEMA im Moment macht und was zu großer Aufregung in der Öffentlichkeit geführt hat - sie macht das im Namen der Verwertungsgesellschaft Musikedition - ist rechtlich völlig legal und nachvollziehbar. Es werden für das Kopieren von Noten Gebühren erhoben, wenn die Lieder oder Kompositionen urheberrechtlich geschützt sind. Für das Singen in der Kita - Sie haben es in Ihrer Frage auch gesagt - ist natürlich nicht zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden.
Es hat für Aufregung gesorgt; das kann ich nachvollziehen. Ich kann auch nachvollziehen, dass jetzt alle rufen: Schließt bitte Rahmenvereinbarungen mit der GEMA ab, wie es die Kultusministerkonferenz für den schulischen Bereich getan hat, damit die Kitas nicht zu sehr belastet werden. - Ich will einen anderen Weg gehen. Ich möchte zunächst einmal den Bedarf ermitteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Kitas auch nur annähernd so viele Kopien anfallen wie in den Schulen, sodass der Betrag, über den man redet, eventuell marginal ist. Das wird zurzeit ermittelt. Anschließend bin ich natürlich bereit, mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern mit den Jugendministerien - darüber zu reden, wie wir gemeinsam mit der GEMA zurechtkommen. Ich glaube, das sollte uns gelingen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme mit Ihnen, Herr Büttner, und anderen, die sich hier geäußert haben, darin überein, dass die Schulen in freier Trägerschaft zur Vielfalt im Schulwesen beitragen. Sie haben auch Recht, wenn Sie sagen, dass viele dieser Schulen innovative pädagogische Konzepte verfolgen. In der Tat kennt aber auch das öffentliche Schulwesen eine Vielzahl solcher Erscheinungsformen. Diese Vielfalt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Schulwesen muss im Wettbewerb nebeneinander bestehen können.
Herr Büttner, Sie verfolgen heute den - einseitigen - Ansatz, die Finanzierung der Privatschulen langfristig zu sichern. Ich möchte diese Front nicht aufmachen, will aber sehr wohl einige schlichtweg falsche Behauptungen richtigstellen und - um ein Wort von Ihnen aufzugreifen - eine einseitige Darstellung korrigieren.
Mit einem Anteilswert von landesweit 8,8 % - Frau Große hat darauf hingewiesen - befanden sich im Schuljahr 2009/2010 in Brandenburg erstmals relativ mehr Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft als im Bundesdurchschnitt. Ich interpretiere diese Zahl so, dass wir in den vergangenen 20 Jahren ganz offensichtlich erfolgreich Anreize für die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft gesetzt haben. Diese Angebote sind angenommen worden.
Der beschriebene Anstieg der Schülerzahlen an freien Schulen hat - auch darauf hat Frau Große hingewiesen - in einigen Regionen Brandenburgs schon zu Problemen geführt, jedem Kind einen Platz in jedem Bildungsgang an einer öffentlichen Schule in erreichbarer Nähe anzubieten. Nach der Verfassung sieht es aber so aus, dass jedes Kind eine Schule besuchen muss wir haben die Schulpflicht - und Anspruch auf einen Platz an einer öffentlichen Schule hat.
Sie, die öffentliche Schule, hat den gesellschaftlichen Auftrag, Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft, unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und unterschiedlicher Bekenntnisse gemeinsam zu unterrichten und zu erziehen.
Die private Schule kann - ich betone: kann - die öffentliche Schule ersetzen; deswegen heißt sie auch „Ersatzschule“. Sie
kann aber auch Kinder abweisen oder von der Schule verweisen, wenn sie meint, dass die Kinder oder die Einstellung der Eltern nicht zu ihrer Ausrichtung passen. Die öffentlich getragene Schule kann das nicht. Insofern besteht zwischen beiden ein großer Unterschied.
Herr Büttner, wenn Sie feststellen, dass Privatschulen von Verfassungs wegen nicht schlechter ausgestattet sein dürfen als öffentlich getragene Schulen, und daraus den Schluss ziehen, dass das Land verpflichtet sei, öffentlich getragene und frei getragene Schulen gleich auszustatten, dann ist das schlichtweg falsch.
Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat gehalten, das Existenzminimum der Privatschulen zu sichern. Er kann dabei natürlich auch Eigenleistungen berücksichtigen. Damit ist eine gleiche finanzielle Ausstattung keineswegs geboten. Es gibt sie übrigens in keinem einzigen Bundesland in Deutschland. Im Gegenteil, ich sehe für eine Überprüfung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft in verschiedener Hinsicht Anlass und kann mich dabei unter anderem auf Erkenntnisse aus unserem südlichen Nachbarland Sachsen beziehen.
Ich komme jetzt zu Ihrem zweiten und meinem letzten Punkt, der Genehmigungsdauer. Nach dem Grundgesetz müssen alle Ersatzschulen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei einer Verkürzung der Frist zwischen Antragstellung und Genehmigung auf vier Monate müssten wir als MBJS die Beratung der Träger auf ein Minimum einschränken, und Nachfristen könnten nicht gewährt werden. Auch die hohe Anzahl von Anträgen bedingt angesichts der notwendigen Bearbeitungszeit bei einer vorgegebenen Anzahl von Mitarbeitern, dass nicht immer zeitnah entschieden werden kann. Da es außerdem in fast keinem Fall vollständige Anträge gibt, mag das von meinem Haus praktizierte zweistufige Prüfverfahren mit der Möglichkeit, vorhandene Schwächen des Erstantrages in einer zweiten Runde zu korrigieren, zeitaufwendiger sein; es ist aber mit Sicherheit im Interesse der freien Träger weitaus angemessener. Denken Sie bitte einmal darüber nach, Herr Büttner.
Frau von Halem, eine kleine Nachhilfe zum Thema Bezahlung: Es gibt einen Unterschied in der Bezahlung zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen. Während die staatlichen Schulen nach Klassen finanziert werden, werden die freien Schulen nach Schülern finanziert. Ich nenne ein Beispiel: Wenn zwei solcher Schulen nebeneinander existieren und drei Schüler aus einer Klasse einer staatlichen Schule beschließen, nach dem Schuljahr auf eine freie Schule zu wechseln, bedeutet das für das Land auf der einen Seite keinerlei Entlastung, denn die Klasse, aus der die Schüler kommen, bleibt bestehen. Auf der anderen Seite sind drei Schüler mehr zu finanzieren. Wir leisten uns also ein teures Doppelsystem. Wir wollen es uns leisten.
Auch wenn es nicht immer so klingt: Ich bin ein Freund der freien Schulen. Ich hoffe, das bleibt auch so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung - Herr Krause hat bereits darauf abgehoben - bezuschusst aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gegenwärtig knapp 240 Plätze in verschiedenen Freiwilligendiensten, unter anderem im FSJ. Darüber hinaus gibt es weitere 300 bis 400 Plätze, die die Träger ohne einen Landeszuschuss selbst finanzieren. So weit noch einmal zur Situation im Land.
In der Vergangenheit, meine Damen und Herren, gab es auch hier wiederholt Wünsche nach einem Ausbau der geförderten Plätze oder der möglichen Einsatzfelder im FSJ. Sie erinnern sich: Wir haben im März des vergangenen Jahres hier einen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion GRÜNE/B90 behandelt. Dort ging es um ein FSJ in der Politik. Wir konnten dieses Vorhaben ebenso wenig unterstützen wie andere Ideen zur Ausweitung des Freiwilligendienstes. Es fehlt einfach an den nötigen finanziellen Voraussetzungen.
Ihre Einschätzung zur Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren teile ich wie jeder Bürger in diesem Land. Die Folgen der demografischen Entwicklung für unsere Wehren machen mir große Sorgen. Das will ich sagen, weil ich auch viel im ländlichen Raum unterwegs bin und sehe, dass dort neben den Sportvereinen häufig die Jugendfeuerwehren das einzige Angebot für Mädchen und Jungen bieten.
Zu Ihrem Antrag ist aber grundsätzlich zu sagen, dass das Jugendfreiwilligendienstgesetz, das das FSJ und auch das FÖJ regelt, das Einsatzfeld Jugendfeuerwehr nicht ausschließt. Darauf hat Herr Krause auch hingewiesen. Die Anerkennung als Träger des FSJ ist zum Beispiel für die Landesjugendfeuerwehr möglich. Somit ist rechtlich ein FSJ bei der Jugendfeuerwehr jederzeit möglich.
Schwierig wird es - darauf wurde von Herrn Schippel hingewiesen - in einem anderen Bereich. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet, und es wird pädagogisch begleitet. Diese pädagogische Begleitung umfasst vor allem die fachliche Anleitung in den Einsatzstellen, die individuelle Betreuung der Freiwilligen durch pädagogische Kräfte des Trägers und der Einsatzstelle. Damit wird die Möglichkeit eines FSJ bei der Feuerwehr auf Einsatzstellen beschränkt, in denen hauptamtliches Personal tätig ist. Demnach kämen in Brandenburg nur die fünf Berufsfeuerwehren und die acht Städte mit einer ständig besetzten Wache infrage.
Im Übrigen - das will ich an der Stelle auch noch sagen - unterstützt mein Haus die Landesjugendfeuerwehren bei ihren Be
mühungen um die Nachwuchsgewinnung bereits durch die Förderung eines Jugendbildungsreferenten, der aus den Mitteln des Landesjugendplans gefördert wird. Insofern wäre auch an dieser Stelle das Andocken einer FSJ-Stelle möglich.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Erstens: Ein freiwilliges soziales Jahr im Rahmen der Feuerwehr ist auch heute schon nicht ausgeschlossen. Ich sehe aber zweitens zum gegenwärtigen Zeitpunkt praktisch keine finanziellen Spielräume für zusätzliche Plätze im FSJ. - Danke.
Mal sehen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter - und Mensch - Günther,
zunächst möchte ich anmerken, dass das angesprochene Landesprogramm und damit die benannten Projekte bereits seit dem Schuljahr 2003/2004 gefördert werden, also jetzt bereits in der zweiten ESF-Förderperiode. Das Ende der Förderperiode 2013 bedeutet für die Projekte, dass sie bis einschließlich Schuljahr 2013/2014 weiter gefördert werden. Neben EU-Mitteln fließen auch Landesmittel in Form von Lehrerstellen in dieses Projekt ein.
Ihre Frage, in welchem Umfang dann auch in der nächsten Förderperiode ESF-Mittel für die Projekte zur Verfügung stehen, kann ich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich kann sie erst dann beantworten, wenn geklärt ist, in welcher Höhe Brandenburg in der nächsten Förderperiode ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Dann wird es eine Abstimmung mit dem Förderressort, dem MASF, geben. Ich bin der Hoffnung und der Überzeugung, dass dann wieder europäische Mittel in diese Projekte fließen.
Ich will ausdrücklich sagen: Die Projekte sind notwendig, und sie laufen hervorragend. Das werde ich im Folgenden mit Zahlen belegen. Sie sind für Schülerinnen und Schüler eine Chance, die - wie wir so schön sagen - vom geraden Weg abgekommen sind, wieder auf den rechten Weg zu finden, einen Schulabschluss zu schaffen und sich damit berufliche Chancen für die Zukunft zu erarbeiten.
Dass die Projekte erfolgreich sind, belegen die Zahlen aus dem vergangenen Schuljahr 2009/10. Die Quote derer, die aus diesen Projekten heraus einen Schulabschluss - die Berufsbildungsreife oder - herkömmlich - den Hauptschulabschluss - geschafft haben, lag bei über 60 %. Das ist insofern sehr überraschend und erfreulich, als bei den meisten von ihnen eine ausgesprochen negative Prognose vorlag, man ihnen den Erfolg also nicht zutraute.
Ich denke, diese Quote und die übrigens erfolgreich verlaufende Evaluation dieser Programme im Jahr 2005 sind Gründe dafür, dass wir uns - und ich mich persönlich - einsetzen wollen. Das werde ich tun, damit die Projekte auch nach 2013/14 weiterlaufen können. Wie das vonstatten gehen soll, kann ich zum heutigen Zeitpunkt leider noch nicht konkret beantworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kaiser, das von Ihnen angesprochene Vorhaben der Bundesregierung wird von der Landesregierung differenziert beurteilt. Die von der Bundesregierung vorgesehene Bestätigung umfasst ja, wie Sie es richtig gesagt haben, das Bekenntnis des Zuwendungsempfängers zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sowie die Versicherung, eine den Zielen des Grundgesetzes dienliche Arbeit zu leisten. Dieser Teil ist nicht nur für die Landesregierung völlig unstrittig und in Ordnung, sondern ich habe auch von keinem potenziellen Träger gehört, dass er nicht bereit sei, das zu unterschreiben. Der Gedanke ist übrigens nicht neu. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz finden sich beispielsweise in § 74 ganz ähnliche Voraussetzungen für die Förderung freier Träger der Jugendhilfe.
Umstritten ist - Sie hatten darauf hingewiesen, Frau Kaiser die als Zweites vorgesehene Verpflichtung, die Verfassungstreue auch bei allen Partnern zu kontrollieren, mit denen man in diesem Projekt arbeiten will.
Es gibt ein Rechtsgutachten von Prof. Ulrich Battis aus Berlin, der einschätzt, dass die Formulierungen des Bundes einfach nicht präzise genug sind, um zu erreichen - das ist ja offensichtlich das Ziel -, dass nur Personen und Gruppen Nutznießer der Förderung werden, die sich für die Demokratie im Sinne des Grundgesetzes einsetzen. Die Landesregierung, speziell die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg, hat im Vorfeld versucht, mit dem Bund eine einvernehmliche Lösung zu finden, zum einen die Vorbehalte der Träger gegen den zweiten Teil zu berücksichtigen, zum anderen auch die Interessen des
Bundes zu wahren. Wir werden uns - bisher hat es noch keine einvernehmliche Lösung gegeben - weiterhin beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür einsetzen, dass es eine Änderung des zweiten Teils dieser Bestätigungserklärung gibt. - Soweit von mir.
Frau Kaiser, Sie haben den Termin genannt, seit dem wir dieses Gutachten haben. Wir befinden uns in einer juristischen Prüfung. Ich kann mich jetzt nur auf Teil 1 beziehen - Sie haben das Gutachten zitiert -, auf die Unverhältnismäßigkeit und die Unnötigkeit der Sätze 2 und 3. Ich denke, das, was in Satz 1 abgebildet ist, reicht völlig aus.
Eine juristische Prüfung läuft derzeit. Ich hoffe, dass wir mit unseren Trägern, mit allen, die an diesem Prozess beteiligt sind speziell mit dem Bundesministerium -, eine einvernehmliche Lösung finden werden, mit der dann alle gut leben können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste erfreuliche Botschaft vorab: Ich werde meine Redezeit nicht ausschöpfen, auch nicht bei Zwischenrufen. Das ist ein Versprechen. Vielmehr werde ich für die Landesregierung in aller Kürze darstellen: Wir freuen uns darüber, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet, auch nach dem Jahreswechsel Jugendlichen den Weg zum Abitur zu erleichtern, deren Familien Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII erhalten.
Ich weiß, dass sich die Freude bei einem Teil der Anwesenden in diesem Saal sehr in Grenzen hält. Meine Damen und Herren von der Opposition - das gilt insbesondere für die Dauernörgler -, für Sie ist das kein schöner Tag - für mich schon.
Die Landesausbildungsförderung ist ja nun doch ein voller Erfolg geworden - allen Unkenrufen zum Trotz. Von den fast 1 000 Bewilligungen, die wir bis Ende November verschickt haben, gingen mehr als die Hälfte an Empfänger von Sozialleistungen. Auch da lagen ganz offensichtlich die sogenannten Experten der Opposition falsch. Wenn man sie zudem heute gehört hat, so muss ich feststellen: Sie haben auch nichts gelernt. Ich hingegen halte fest: kein Rohrkrepierer, kein Bettvorleger sondern ein Erfolgsmodell. Ich freue mich darüber.
Meine Damen und Herren! Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz wurde sehr kurzfristig zu Beginn des laufenden Schuljahres in Kraft gesetzt. Sie erinnern sich bestimmt daran. Mit einer solch kurzfristigen Einführung sind gewöhnlicherweise auch Probleme verbunden. Die Probleme sind inzwischen gelöst.
Nein, im Moment nicht. - Das war nur möglich, weil alle Beteiligten konstruktiv zusammengearbeitet und sich in allen Phasen eng abgestimmt haben.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, mich im Namen meiner leider nicht anwesenden Kollegin Münch und der gesamten Landesregierung zu bedanken, und zwar ganz besonders bei den Beschäftigten der Landkreise und der kreisfreien Städte, die vor Ort für die Umsetzung des Gesetzes sorgen.
Meine Damen und Herren! Ich mache mir keine Sorgen, was die Weiterführung angeht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter Weg, die Anrechnung unserer Ausbildungsförderung auf die Sozialleistungen zu vermeiden. Besonders erfreulich ist noch etwas: Das ist im Übrigen nicht nur meine persönliche Auffassung. Viel wichtiger ist, dass in meinem Haus inzwischen auch ein Schreiben des zuständigen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium vorliegt, der ebenfalls versichert
ich zitiere -, „dass die Regelungen insgesamt geeignet sind, eine Anrechnung der Landesausbildungsförderung auf die Leistungen nach dem SGB II/SGB XII auszuschließen“.
Meine Damen und Herren, dies ist eine gute Botschaft für die betroffenen Familien. Ich wäre sehr froh, wenn diese gute Botschaft nicht wieder von Neidern und Nörglern zerredet würde. Sie passt wie mein Name gut in diese Jahreszeit, und zwar als gute Botschaft. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Büttner und Herr Hoffmann, ich denke, Ihre beiden Auftritte haben ganz eindeutig gezeigt, dass dem, was ich vorhin über die sogenannten Bildungsexperten der Opposition gesagt habe, nichts hinzuzufügen ist. Lautstärke jedenfalls macht es nicht.
Zum Haushalt: Schon in seiner Einbringungsrede Anfang Oktober hat der Finanzminister deutlich gemacht, welche Bedeutung das Thema Bildung für die Landesregierung hat. Der Einzelplan des MBJS für das Haushaltsjahr 2011 dokumentiert die Priorität Bildung aus meiner Sicht eindrucksvoll. Bildung in ihrer ganzen Breite - von der Kindertagesbetreuung bis zum lebenslangen Lernen in der Weiterbildung - hat in der Haushaltspolitik der Landesregierung an Gewicht gewonnen.
Das Volumen des Gesamthaushalts für das Jahr 2011 wurde gegenüber 2010 um rund eine halbe Milliarde Euro verringert. Die im Einzelplan 05 veranschlagten Ausgabeermächtigungen liegen aber 60 Millionen Euro über denen des laufenden Haushaltsjahres. Setzt man das in Relation, wird es noch deutlicher. 2011 steigt der Anteil der Schulen, der Kindertagesbetreuung, der Jugendhilfe, der Weiterbildung und der Toleranzerziehung von einem Achtel in diesem Jahr auf ein Siebentel der Gesamtausgaben des Landes für 2011 - trotz knapper Kassen.
Mit der Verstetigung der Ausgaben für einen der thematischen Schwerpunkte in der Koalitionsvereinbarung zeigt die Landesregierung auch finanzpolitisch jene Ausdauer, die fachpolitisch notwendig ist, um die bildungs-, jugend- und sportpolitischen Ziele, die sich die Koalition für diese Legislaturperiode gesteckt hat, auch erreichen zu können. Ich möchte dies anhand einiger Beispiele konkretisieren. Ich mache das kurz, weil viele der Vorredner auf ähnliche Beispiele schon eingegangen sind. Frau von Halem, dabei handelt es sich weiß Gott nicht um „Fettaugen“. Das will ich an der Stelle noch einmal sagen.
Ich beginne mit der Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften. Sie erfolgt auf der Basis der Schüler-Lehrer-Relation von 1 : 15,4. Das kann man schlecht- oder kleinreden. Ich will jedoch an dieser Stelle sagen: Ein höheres Ausstattungsniveau, also eine bessere Schüler-Lehrer-Relation, leisten sich in Deutschland nur vier Länder, von denen zwei - nämlich Berlin und SachsenAnhalt - in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten stecken.
Die Kindertagesbetreuung und ihre fachpolitische Bedeutung schlagen sich im Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport noch deutlicher als in den Vorjahren nieder, weil das Land - auch das ist schon mehrfach erwähnt worden den Kommunen das Geld für die jüngst beschlossene Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas zur Verfügung stellt.
Die Ausgaben im Landesjugendplan werden auf dem Niveau des Jahres 2010 fortgeschrieben. Auch hier handelt es sich bei der 2010 vorgenommenen Anhebung nicht um eine fachpolitische Eintagsfliege. Die Mittel zur Förderung der Weiterbildung wurden ebenfalls im Jahr 2010 erhöht. Die zusätzlichen Fördermittel werden auch 2011 für diesen Bereich des Bildungswesens zur Verfügung stehen.
Die Sportförderung wird, wie auch in den zurückliegenden Jahren, mit 15 Millionen Euro ausgestattet. In jedem der genannten Bereiche, meine Damen und Herren, gab es Befürchtungen, dass aufgrund der Haushaltssituation die Aufwüchse zurückgefahren werden. Das ist nicht geschehen. Ich freue mich darüber sehr, weil das in allen genannten Bereichen motivieren wird.
Gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu zwei Anträgen der Oppositionsfraktionen zu meinem Einzelplan: Die Fraktion der CDU hat - wie schon 2010 - einen Antrag auf Einrichtung von Personalkostenbudgets an den Schulen gestellt, und die FDP hat - wie ebenfalls bereits 2010 - wieder einen untauglichen Vorschlag eingebracht, um den aus ihrer Sicht sowie aus Sicht der CDU „extremen Unterrichtsausfall“ - es sind weniger als 2 %; ein deutscher Spitzenwert, das habe ich oft genug, auch im Ausschuss, gesagt - zu bekämpfen. Ich empfehle Ihnen, den Blick auf die Bundesländer zu richten, in denen Sie noch - Regierungsverantwortung tragen. Sie werden nämlich nicht eines finden, das Ihren Vorschlag aufgegriffen hat.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Haushaltsplanentwurf bietet eine gute Grundlage, auf dem mit dem Haushalt 2010 eingeschlagenen Weg fortzuschreiten. Dass diese neue Koalition die Bildung als einen wichtigen Weg zur Zukunftssicherung versteht, dass gute Bildung und gerechte Startchancen für alle Kinder dieses Landes der Koalition am Herzen liegen und dass diese Koalition dementsprechend klare Prioritäten setzt, können Sie dem vorliegenden Haushaltsentwurf ansehen.
Die hohe Qualität von Tagesbetreuung und Unterricht wird flankiert durch ein gutes und nachhaltig ausfinanziertes Angebot der offenen Jugendarbeit und der außerschulischen Bildung sowie im Sport. Dem Entwurf des Haushaltsplans 2011 lässt sich dies alles unschwer entnehmen. Ich hoffe daher, dass er Ihre Zustimmung finden wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Günther, zur Fortbildung der Lehrer gehört eine Vielzahl von Maßnahmen, mit dem Ziel, einmal die Leistungsfähigkeit unserer Schulen zu verbessern und zum anderen die Qualität der individuellen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen zu befördern. Umgesetzt werden die Maßnahmen in vier Bereichen, erstens durch das Beratungs- und Unterstützungssystem des Landes, abgekürzt BUSS; zweitens durch die Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen; drittens durch Veranstaltungen, die entweder die Schulämter oder die Schulen selbst durchführen, und viertens durch Veranstaltungen des Landesinstituts, also unseres LISUM.
Teilweise werden also diese Fortbildungsmaßnahmen durch Beschäftigte des Landes durchgeführt. In anderen Fällen stehen Mittel oder Geld zur Verfügung, damit externe Experten diese Veranstaltungen durchführen können. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die im BUSS-System arbeitenden Beraterinnen und Berater für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Dafür stehen mehr als 100 Stellen zur Verfügung. Das entspricht einem Gegenwert von etwa 5 Millionen Euro. Hinzuaddieren kann man das, was in meinem Einzelplan für die Fortbildung vorgehalten wird, das, was im Budget des LISUM dafür vorgehalten wird, und das Geld, das den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen zur Verfügung steht. Dann kommt man auf einen Gesamtwert von etwa 7 Millionen Euro, die in jedem Jahr in Brandenburg für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern eingesetzt werden. Übrigens hat sich dieser Wert interessanterweise in den vergangenen fünf Jahren fast nicht verändert; von leichten Schwankungen abgesehen ist er konstant geblieben.
Wenn man den Ressourceneinsatz angemessen bewerten will, muss man ihn natürlich zur Zahl der Lehrkräfte ins Verhältnis setzen. Da muss ich - ich will die Zahl noch einmal nennen darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2005 noch etwa 23 000 Lehrerinnen und Lehrer hatten, 2010 waren es noch 19 000. Das heißt, die Aufwendung pro Lehrkraft betrug im Jahr 2005 310 Euro pro Jahr und im Jahr 2010 365 Euro. Das ist eine Zunahme von immerhin 18 % und aus meiner Sicht ein klarer Beweis dafür, welche Priorität diese Ausgaben ingesamt genießen. Denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Gut ausgebildete und gut fortgebildete Kolleginnen und Kollegen sind immer noch die beste Garantie für gute Schulen in unserem Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ehemaliger Schulleiter freue ich mich natürlich zunächst einmal über das Interesse, das dem Wirken von knapp 1 000 Frauen und Männern in unseren Schulen entgegengebracht wird. Ich gebe dem
Antrag in seiner Prämisse absolut Recht: Eine erfolgreiche Schule kann es nur mit einem leistungsfähigen Schulleiter oder einer leistungsfähigen Schulleiterin geben. Die müssen für ihre Schule klare Ziele haben, und sie müssen diese Ziele umsetzen. Dazu bedarf es vielfältiger Kompetenzen. Ich nenne ein paar Stichworte: Führung, Schulentwicklung, Personalentwicklung, Qualitätsentwicklung und auch die Zusammenarbeit mit Externen, also mit anderen Institutionen beispielsweise.
Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Schulleiterinnen und Schulleiter qualifiziert werden, und das geschieht ja auch schon, mehrere Vorredner haben das bereits erwähnt. Ich verweise beispielsweise auf das Angebot im Bereich Schulmanagement, das es seit 2001/2002 gibt. Ich selbst habe davon übrigens auch profitiert. Kenntnisse im Schulmanagement finden ja auch eine entsprechende Berücksichtigung in Auswahlverfahren; nur ist es eben unerheblich, wo diese Kenntnisse erlangt wurden. Neben dem erwähnten Fortbildungsangebot im LISUM gibt es weitere - Herr Hoffmann hat vorhin schon darauf hingewiesen -, beispielsweise das postgraduale Masterstudium Schulmanagement an der Universität Potsdam.
Die Inhalte des Fortbildungskonzepts, so wie Sie es fordern Sie stimmen fast exakt darin überein -, sind in der Gesamtkonzeption des LISUM verankert, darin steht das alles. Die Grundidee ist, nicht nur Berufseinsteiger zu fördern, sondern Schulleiterinnen und Schulleitern in allen Phasen ihrer Berufsbiografie Unterstützung zu geben - und natürlich auch Lehrkräften, die als potenzielle Schulleiterinnen und Schulleiter mit dem Gedanken spielen, in der Schule einmal eine Führungsposition zu übernehmen. All das gibt es schon, und die Teilnehmerzahlen sprechen ganz eindeutig gegen eine Zwangsverpflichtung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Schulleitungsfunktion. Es gibt schon ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Eine zusätzliche Verpflichtung, dass alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber für eine erfolgreiche Berücksichtigung im Verfahren bestimmte Fortbildungsmaßnahmen nachweisen müssen, geht weit über die Zielvorstellung, die ich habe, hinaus, ist auch ineffektiv, weil man dann nämlich alle potenziellen Bewerber fortbilden müsste, übrigens unabhängig von ihren objektiven Chancen im dann folgenden Verfahren.
Würden wir Bewerberinnen und Bewerber, die keine Zusatzqualifikation im Bereich Schulmanagement nachweisen können, von Auswahlverfahren ausschließen, wäre das - zumindest besteht die Gefahr aus meiner Sicht - auch ein Verstoß gegen das Gebot der Bestenauswahl nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Also ist in diesen Falle Vorsicht geboten. Bei gleicher Eignung spielen natürlich Zusatzqualifikationen eine wichtige Rolle. Das sind dann nämlich die zusätzlichen sachgerechten Kriterien, nach denen man eine Stelle vergeben kann, und diese zusätzliche Qualifikation ist ein Bewerbervorteil, vorausgesetzt: gleiche Eignung.
Ich schließe mich den Vorrednern, jedenfalls den meisten von ihnen, an, die gesagt haben: All das, was hier gefordert wird, haben wir schon. - Wir arbeiten weiter an der Qualifikation unserer Schulleiterinnen und Schulleiter, denn sie spielen eine wichtige Rolle in unseren Schulen. Darin sind wir alle einer Meinung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, ich sehe auch nach Ihrer Aufforderung keinen Anlass, meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern darüber zu belehren, dass „die Schulbehörden initiativ werden und in den Schulen für die Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln werben sollen“. Ich bin sicher, Herr Büttner, dass dies in allen anderen Bundesländern genau wie in Brandenburg in vielfältiger Weise geschieht. Die Begründung für mein Nichtagieren bzw. für meine Weigerung
haben die Vorredner ausreichend geliefert. Dem ist nichts hinzuzufügen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, da wir nachher noch eine Frage zu dem Thema Unter
richtsausfall behandeln - Herr Büttner wird sie stellen -, will ich zu Beginn gern etwas Grundsätzliches sagen.
Brandenburg ist eines der wenigen Länder, die seit ungefähr zehn Jahren den Unterrichtsausfall akribisch vollständig erfassen. Deshalb sind auch folgende Aussagen meinerseits möglich: Der Anteil der zu vertretenden Unterrichtsstunden hat sich in den letzten zehn Jahren überhaupt nicht verändert, sondern ist gleichgeblieben. Er ist nach wie vor zu zwei Dritteln durch die Krankheit von Lehrerinnen und Lehrern begründet; auch daran hat sich nichts geändert. Der Anteil des tatsächlich ausgefallenen Unterrichts wurde kontinuierlich verringert: Vor zehn Jahren waren es 2,6 %, im letzten Jahr 1,6 %. Das entspricht einem Rückgang um fast 40 %. Frau Schier, das sind die Daten, an denen mein Ministerium sein Handeln orientiert. Diese Daten lassen keine Dramatisierung zu, die in den beiden Fragen - die andere werden wir noch hören - leider durchklingt.
Natürlich ist die Landesregierung bemüht, diese vergleichsweise guten Werte noch weiter zu verbessern, das heißt, möglichst gar keinen Unterrichtsausfall zuzulassen. Das ist aber vermutlich eine utopische Forderung, wenn man die Realität in Schulen kennt. Dennoch wollen wir uns weiter bemühen, die guten Zahlen zu verbessern, beispielsweise durch eine vergleichsweise gute Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und das Konzept „Verlässliche Schule“, das an den Schulen umgesetzt wird. Wir haben auch im Parlament schon des Öfteren darüber gesprochen.
Es gibt natürlich Einzelfälle - auf diese beziehen sich beide Fragen -, und es gibt auch einzelne Regionen, wo der Unterrichtsausfall - zumindest phasenweise - deutlich höher liegt als im Landesdurchschnitt. Die betroffenen Schüler und Eltern beklagen sich dann, und zwar zu Recht. Das ist völlig nachvollziehbar.
Ich füge hinzu: Unterrichtsausfall bewegt nicht nur Schüler, Eltern und Abgeordnete, sondern auch Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulräte und mich persönlich. Wir alle können nichts daran ändern, dass - wie in allen Bereichen - Mitarbeiter gelegentlich krank werden. Auch Lehrer können krank werden, gelegentlich sogar langzeitkrank. Dann steht man vor dem Problem, die entstandene Lücke zu füllen. Selbst wenn der Stellenrahmen vorhanden ist und man eine Neueinstellung vornehmen will, klappt das mitunter nicht. Junge Lehrer suchen sich einen Arbeitsplatz aus - es gibt das Recht der freien Arbeitsplatzwahl und sind nicht zwangsverpflichtet, irgendwo zu arbeiten, auch wenn sich das mancher wünscht. Nicht jede Verabredung, die getroffen wurde, geht in Erfüllung. So ist manche Schule zu Beginn eines Schuljahres in der unangenehmen Situation, dass Herr Müller oder Frau Meier, die eigentlich auf der Liste des Kollegiums stehen, nicht antreten. Dann geht es schon los mit dem beschriebenen Problem.
Zur Situation an der Priesterwegschule kann ich sagen, dass die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse seit dem 27. September in Biologie endlich wieder regulären Unterricht haben. Damit kann auch mit der Aufarbeitung des Rückstandes begonnen werden. Schulamt und Schule haben eine Menge unternommen, um auch mithilfe von benachbarten Schulen das aufgetretene Problem zu lösen. Nicht nur die ursprünglich eingeplante Lehrerin, sondern auch die als Ersatz vorgesehene war wegen Krankheit ausgefallen.
Ich will nicht verschweigen, dass es an dieser Schule auch Schwierigkeiten mit dem Krisenmanagement gab. Das ist kein Einzelfall. Deshalb habe ich mit dem Schulamt Brandenburg an der Havel abgesprochen, dass wir die Schulleitungen hinsichtlich des Umgangs mit Unterrichtsausfall professionalisieren müssen. Das werden wir tun.
Drei Ziele gibt es dabei: Erstens sollen zur Vermeidung von „Störfällen“ schon prophylaktische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört ein Konzept zum Problem der Unterrichtsvermeidung. Zweitens ist die praktische Arbeit auf der Grundlage der vorhandenen Konzepte auszuwerten. Dabei geht es auch um die persönliche Kompetenz in den Schulleitungen. Drittens ist die Kommunikation zwischen Schule und staatlichem Schulamt zu verbessern. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch im Schulamtsbezirk Brandenburg, vielleicht sogar besonders dort.
Da haben wir Reserven - das wissen wir -, und daran wollen wir gemeinsam arbeiten.
Herr Hoffmann hat offensichtlich die Bedeutung des Personalkostenbudgets missverstanden oder überbewertet. Ich habe immer gesagt, dass es sich um ein zusätzliches Instrument handelt. Den Schulen ist es freigestellt, es zu nutzen. Ich habe immer davor gewarnt, die Wirkung zu überschätzen. In der Frage wird quasi behauptet, ich hätte es als Allheilmittel zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls bezeichnet. - Soweit von mir.
Ich habe beschrieben, dass Anstrengungen unternommen worden sind. Es gab keine Ignoranz seitens des Schulamtes oder gar seitens der Schule. In der Kommunikation ist es nicht gut gelaufen, aber auch innerhalb der Schule nicht. Eine Schulleiterin bzw. ein Schulleiter kann im Krisenfall durchaus einiges tun. Ich denke zum Beispiel an die Anordnung von Mehrarbeit, zu der Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind. Das ist aber etwas Unangenehmes, denn dann muss jemandem etwas aufgedrückt werden, mitunter gegen seinen Willen. Da das unbequem ist, scheuen einige Kolleginnen und Kollegen davor zurück. Andere machen es. Ich werde nachher, in der Antwort auf die Frage von Herrn Büttner, ein positives Beispiel darstellen.
Ein zweiter Weg besteht darin, dass das Schulamt schulenübergreifende Lösungen sucht. So ist es hier auch passiert. Man hat
versucht, mit den Nachbarschulen das Problem zu lösen. Wenn aber auch in Nachbarschulen die Lage, was die Besetzung des Faches Biologie betrifft, so angespannt ist, dass der reguläre Unterricht gerade noch abgedeckt werden kann, ist dieser Weg versperrt.
Die Möglichkeiten reichen bis hin zur Einstellung in Krisenfällen. Insoweit ist Potsdam aber nicht das Krisengebiet Nummer eins, denn Plätze hier sind eher begehrt als solche in Perleberg oder Templin. Wenn man in Potsdam eine Stelle ausschreibt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man auch Bewerber findet.
All das kostet aber Zeit. Wenn am Schuljahresanfang ein solches Problem entsteht, bedarf es auch einer gewissen Zeit, bis man es gelöst hat. Mittlerweile ist es gelöst - ich hoffe, dauerhaft für dieses Schuljahr.
Nein, ich kenne sie nicht, weil es sie schlichtweg nicht gibt.
Keine einzige brandenburgische Schule, egal welcher Schulform, weist einen Unterrichtsausfall von 18,4 % auf. Das würde ja bedeuten, dass im vergangenen Schuljahr fast jede 5. Unterrichtsstunde ausgefallen wäre. An dieser Stelle gibt es ein klassisches Missverständnis. Ich unterstelle jetzt keine Absicht, aber auch gestern habe ich aufmerksam zugehört und vernommen, wie Herr Büttner sagte, im vergangenen Schuljahr seien eine Million Unterrichtsstunden ausgefallen. Unsinn! Der vorgesehene Lehrer stand nicht vor der Klasse, aber diese Stunden sind nicht ausgefallen, sondern größtenteils vertreten worden. Wenn aber ein Fachkollege diese Unterrichtsstunde vertritt, dann ist das doch kein Ausfall. Das ist einfach Unsinn.
Es wird immer wieder von der Opposition so praktiziert, den Leuten einzureden, es fällt Unterricht in Größenordnung von 20 % aus. Das ist Unsinn.
Ich will es an einem Beispiel verdeutlichen; weil wir nachher über die Priesterwegschule reden, wollte ich es jetzt gar nicht sagen, bringe es aber trotzdem. Dort lag der Prozentanteil des möglichen Unterrichtsausfalls im vergangenen Schuljahr sogar über 20 %. Aber dort ist der reale Ausfall unter 2 % geblieben. Die Schule hat hervorragend gearbeitet, auch in Zusammenarbeit mit dem Schulamt. Es ist gelungen, den wirklichen Ausfall auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Ich bitte, das einmal zur Kenntnis zu nehmen und Menschen nicht immer wieder mit falschen Zahlen zu verunsichern.
Schülervertreter genauso wie Elternvertreter müssen keine Dienstwege einhalten. Ich empfehle solchen Schülern, sich an mich persönlich zu wenden, wenn sie glauben, dass auf dem Dienstweg ihr Problem nicht gelöst werden kann. Wir haben dafür gesorgt, dass der Unterrichtsausfall in der Statistik transparent öffentlich wird, indem wir die Schulen gezwungen haben, den Ausfall - und zwar differenziert - in ihrem Schulporträt darzustellen und auch die Maßnahmen, die dazu geführt haben, dass der mögliche Ausfall nicht so hoch ausgefallen ist und der reale dann relativ niedrig liegt.
Ich will auch nicht - weil Sie es jetzt so gesagt haben - so tun, als ob das alles nicht dramatisch sei. Mich bewegen diese Einzelfälle sehr. Ich kann mich sehr gut in die Eltern hineinversetzen. Meine Kinder sind auch einmal zur Schule gegangen, und ich habe der Schule als Verpflichtung auferlegt: Der Unterricht, der meinen Kindern zusteht, der muss auch stattfinden. - Aber auch ich musste hier und da akzeptieren, dass das selbst bei größter Bereitschaft zumindest auf die Schnelle nicht zu machen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, ich freue mich, Ihre Frage zu beantworten. Zunächst muss ich Ihre Aussage relativieren. Sie haben gesagt, an der Waldschule Oranienburg sei in den Fächern Englisch, Mathematik, Kunst und Englisch noch kein Unterricht erteilt worden. Das ist eine spektakuläre Aussage, aber sie ist falsch. Es gab in einer Jahrgangsstufe Probleme in zwei Fächern, in Musik und Englisch. So, wie Sie es formulierten, hieße es, dass der Unterricht an der Schule in vier Fächern komplett ausgefallen ist. Dem ist nicht so.
Es gab in der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Musik und Englisch große Probleme, der Unterricht in Mathematik und Kunst ist jedoch planmäßig erteilt worden. In den ersten Unterrichtswochen hat die Schulleitung, wie ich finde, sehr clever reagiert. Sie hat den Ausfall in den Fächern Musik und Englisch dadurch kompensiert, dass in den betreffenden Stunden zusätzlich Deutsch und Sachkunde unterrichtet worden ist. Die Lehrkräfte für Musik und Englisch sind ausgefallen, und der Schulleiter hat in vorbildlicher Weise alle ihm zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt, zum Beispiel die Anordnung von Mehrarbeit und den Rückgriff auf die komplette Vertretungsreserve. Daher konnte der Unterrichtsausfall auf 13 Stunden - in den beiden Fächern - reduziert werden. Das ist bitter, aber sehr wohl zu kompensieren.
Inzwischen ist ein Lehrer für Englisch und Musik eingestellt worden. Die Schule nutzt erneut die Möglichkeiten der sogenannten Kontingenzstundentafel, indem vorübergehend der Schwerpunkt von Deutsch und Sachkunde auf Musik und Englisch verschoben wird. Es erfolgt also ein Ausgleich über das Jahr verteilt. Die Kontingenzstundentafel wird am Ende des Jahres abgerechnet; dabei sind die Jahreswochenstunden maßgeblich. Wenn ein Ausgleich erfolgt ist, so zeigt dies an, dass es ein Problem gegeben hat und nicht alles optimal gelaufen ist, aber ich freue mich, dass ich anhand dieses Falls demonstrieren kann, wie ein Schulleiter in Oranienburg, indem er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel genutzt und mit einem guten Management gewirkt hat, dieses Problem auf ein Minimum reduziert hat. Das ist aller Ehren wert.
Ich habe keine Ahnung. Ich recherchiere natürlich, bevor ich hier Rede und Antwort stehe. Ich weiß, dass meine Aussage richtig ist. Offensichtlich kennen Sie die Betroffenen. Richten Sie ihnen aus, sie möchten sich an mich wenden; dann räumen wir das offenbar bestehende Missverständnis aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme den Arbeitsauftrag, der sich aus dem Entschließungsantrag ergibt, an. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie alle sicherlich nicht wundern, dass ich den Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE für einen wesentlich vernünftigeren Ansatz halte als den Ursprungsantrag der Grünenfraktion.
Ich habe - das ist heute schon bemerkt worden - dem Fachausschuss im September einen gründlichen und auch umfangreichen Bericht zum Gesamtkonzept der Begabtenförderung im Land vorgelegt. Vielleicht, Frau von Halem, ist es sogar Aner
kennung für die Qualität dieses vorgelegten Berichts, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur wenige Tage später erneut einen Bericht von der Landesregierung beantragt hat. Ich finde es allerdings bemerkenswert, wie breit Sie in Ihrem Antrag den Bogen spannen. Dabei ist sicher manches richtig, manches schießt aber aus meiner Sicht am Ziel vorbei.
Begabtenförderung, meine Damen und Herren, ist nur erfolgreich - und das ist unumstritten -, wenn sie eine individualisierte Förderung ist. Es gibt kaum eine Fördermaßnahme, die für alle besonders begabten und leistungsstarken Kinder und Jugendlichen gleichermaßen geeignet ist. Richtig ist: Der Ansatz einer inklusiven Schule rückt die Möglichkeiten individueller Förderung in integrativen Angebotsformen auch für die Begabtenförderung noch stärker in den Vordergrund.
Jedoch bitte ich hier auch zu beachten: Spezialklassen und auch Spezialschulen mit besonderem Profil sind nicht unvereinbar mit dem Anspruch auf eine inklusive Entwicklung des Schulsystems. Wenn wir besondere, beispielsweise sportliche oder musische Begabungen auf Exzellenzniveau fördern wollen und das sind wir den besonders begabten Kindern ebenso schuldig wie der Gesellschaft -, dann werden wir das nicht flächendeckend können, und wir müssen das auch nicht tun, jedenfalls nicht auf demselben Niveau wie Spezialklassen und Spezialschulen. Diese Spezialeinrichtungen können die Förderung der vergleichsweise wenigen Ausnahmetalente deutlich besser und auch individueller leisten.
Es ist kein Gegensatz zur Inklusion, wenn wir Exzellenz auch exzellent fördern. Herausragende Begabungen integrativ oder separierend zu fördern ist ein Problem, und diese Polarisierung engt aus meiner Sicht auch die Handlungsoptionen ein. Ich finde, besondere Begabungen angemessen zu fördern und dafür unterschiedliche Angebotsformen zu ermöglichen, das ist die Aufgabe des öffentlichen Schulwesens, und es zeigt dann auch seine Leistungsfähigkeit.
Die Koalitionsfraktionen, meine Damen und Herren, haben in ihrem Entschließungsantrag wichtige Schwerpunkte benannt, an denen sich auch die Landesregierung bei der Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts der Begabtenförderung orientiert. Dieser Antrag spannt den Bogen von der Kindertagesstätte bis zu den Eltern und auch zu den Lehrkräften. Er bindet die Begabungsförderung in ein größeres Ganzes ein, und er findet daher auch meine volle Unterstützung.
Der Entschließungsantrag der FPD-Fraktion, Herr Büttner, ist völlig überflüssig. Jeder hier kennt das eigentliche Ziel dieses Antrags, und jeder weiß auch, dass wir die sechsjährige Grundschule nicht infrage stellen werden. So viel dazu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass die CDU-Fraktion meiner Auffassung ist, dass man im Bildungsbereich auch länderübergreifend zusammenarbeiten sollte.
Wir machen das ja schon. Wir haben zum Beispiel - das hat bisher noch keiner der Vorredner erwähnt - 2006 Kernkurrikula für die Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe geschaffen, und zwar nicht nur mit Berlin, sondern auch mit Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die eigentliche Grundvoraussetzung dafür, wenn man ein gemeinsames zentrales Abitur machen will. Das machen wir mit Berlin gemeinsam, und zwar seit diesem Jahr. Im Frühjahr gab es die erste zentrale Abiturprüfung im schriftlichen Bereich in vier Fächern, in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik, und zwar sowohl für Grundkurse als auch für Leistungskurse.
Das Abitur ist gut gelaufen, das wurde hier auch gesagt. Aber uns ist spätestens im Prozess bewusst geworden, wie schwierig das Ganze ist, auch dann, wenn man es mit nur einem Nachbarland gemeinsam machen will. Dabei spielt übrigens auch eine Rolle, dass Berlin ein Stadtstaat ist und Brandenburg ein dünn besiedeltes Flächenland. Das macht die Sache dann noch ein bisschen komplizierter. Aber es gibt wirklich eine Reihe von inhaltlichen Problemen. Man muss sich aufeinander abstimmen, es gibt unterschiedliche Auffassungen, logistisch, ganz klar, dann auch bei den Anforderungen, was die Geheimhaltung der Aufgaben angeht - das ist übrigens hauptsächlich ein Berliner Problem bei unserer Zusammenarbeit -, und schließlich auch bei der terminlichen Abstimmung. Das ist alles nicht so einfach. Aber wir sind schon relativ weit. Ich habe auch mit Interesse vernommen - ich saß gerade im Auto, als die Nachricht kam -, dass Sachsen-Anhalt und Sachsen auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen haben - sie haben es sogar schon beschlossen, nicht nur ihren Willen bekundet -, ab 2014 ein gemeinsames Zentralabitur in Deutsch und Mathematik machen zu wollen. Wir haben zu ihnen auch schon einmal Kontakt aufgenommen; wir können ihnen da mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Kultusministerkonferenz - das haben Vorredner schon gesagt - sichert ja die Anerkennung der Abiturleistungen durch die EPA, die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, die sollen zukünftig durch gemeinsame Bildungsstandards ersetzt werden. Die gibt es schon für die Sekundarstufe I, sie werden gerade für die gymnasiale Oberstufe erarbeitet, und sie werden dann an die Stelle der EPA treten. Das wird zunächst auch wieder die Kernfächer betreffen, also Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen. Die ersten Entwürfe werden im nächsten Jahr vorgestellt werden. Die Wirklichkeit ist also dem Antrag der CDU schon ein ganzes Stück voraus. Erst wenn diese Entwürfe vorliegen, werden die Länder darüber beraten, ob sie sich auf diese gemeinsamen Standards verständigen können. Erst dann ist es wirklich möglich, über Formen der Zusammenarbeit in Richtung Zentralabitur zu beraten und zu entscheiden. Da sind dann unterschiedliche Möglichkeiten gegeben, worauf man sich einigen kann, zum Bei
spiel auf einen gemeinsamen Aufgabenpool, in den alle hineinarbeiten, oder eine länderübergreifende Entwicklung von Abituraufgaben, also gemeinsame Entwicklungsgruppen, oder eben auch länderübergreifende gemeinsame Aufgabenstellungen. Wir werden sehen, worauf die Länder sich einigen werden. Ich erwarte einen ganz schwierigen Diskussionsprozess. Bislang haben das in Deutschland nur Berlin und Brandenburg auf die Reihe gebracht.
Ich kann für die Landesregierung sagen: Wir stehen einer Kooperation zwischen den Bundesländern offen gegenüber, auch im Bereich Abitur. Wir haben in der Vergangenheit bewiesen, dass wir zur Zusammenarbeit bereit sind. Das wird auch zukünftig so sein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viel bleibt nicht mehr zu sagen. Es ist fast alles gesagt. Ich bin beruhigt nach der bisherigen Diskussion, speziell auch nach dem, was Herr Hoffmann hier gesagt hat. Es wird der FDP-Fraktion offensichtlich nicht gelingen, das Ministerium zweieinhalb Monate lang flachzulegen, weil es aufgefordert ist, einen umfassenden Bericht von der frühkindlichen Bildung bis zur Lehrerbildung zu erstellen. Da haben wir Glück gehabt. Ich freue mich darüber.
Auch ich glaube, dass all das, was gefordert wird, ohne diesen Antrag machbar ist. Wir werden natürlich weiterhin Berichte vorlegen wie bisher. Das Institut für Schulqualität und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg werden 2011 den 2. Regionalen Bildungsbericht vorlegen. Der erste ist im letzten Jahr vorgelegt worden. Das wird sich regelmäßig fortsetzen. Wir werden den Ausschuss weiterhin mit Informationen versorgen. Thomas Günther hat die Zahl genannt. Wir sind fleißig mit entsprechenden Vorlagen. Wir haben öffentlich zugängliches Material zu vielen Themen, auf das man beispielsweise im Netz zurückgreifen kann. Wir werden - das ist auch wichtig - die Kooperation mit externem Sachverstand fortsetzen. Ich habe über die Expertenkommission geredet, in der Wissenschaftler und Praktiker vertreten sein werden. Wir werden weiterhin mit dem Landesschulbeirat kooperieren. Wir werden mit den Verbänden und auch mit Vertretern der Wissenschaft sprechen. Ich glaube, es mangelt nicht an Berichten. Die beantragte Kommission brauchen wir nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können mir glauben: Nach 20 Jahren „Mittäterschaft“ kenne ich die Stärken und Schwächen unseres Bildungssystems. Ich werde jetzt über beides reden.
Ich beginne - wie Sie erwartet haben - mit den Stärken. Zu unseren Stärken in Brandenburg zähle ich die hohe Bildungsbeteiligung und die Durchlässigkeit nach oben zu möglichst hohen Bildungsabschlüssen. Wir haben unser Schulsystem gut an die demografischen Veränderungen angepasst. Brandenburg verfügt in der Fläche über ein stabiles Schulnetz, das unseren Kindern und Jugendlichen auf ihrem Bildungsweg alle Optionen offenlässt.
Sie alle wissen: Der Weg dahin war schmerzhaft. Ich glaube, keiner weiß das besser als ich. Ich habe es in den letzten sechs Jahren häufig in Brandenburg erlebt.
Wir sichern die Anschlussfähigkeit für unsere Oberschüler nach der Sekundarstufe I durch qualifizierte, berufsbildende Angebote und durch den Weg zum Abitur nach 13 Schuljahren in der gymnasialen Oberstufe in unseren Gesamtschulen und in den beruflichen Gymnasien. An den Oberstufenzentren erwerben oder verbessern junge Leute in Verbindung mit beruflicher Grundbildung oder beruflichen Qualifikationen ihren Schulabschluss.
Die sozialen Barrieren beim Zugang zu Bildung sind in Brandenburg deutlich niedriger als in den meisten anderen Ländern. Mit so unterschiedlichen Maßnahmen, die zum Teil von meinen Vorrednern aufgezählt wurden, wie der Verstetigung des Schulsozialfonds, der Einführung des Schüler-BAföG und mit der Verbesserung der frühkindlichen Bildung baut diese Regierungskoalition die aufgezählten Stärken aus und wirkt sozialer Ungerechtigkeit entgegen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Einstellung von 450 jungen Lehrerinnen und Lehrern entscheidende fachliche Impulse in unsere Lehrerkollegien tragen wird. Da weht mit Sicherheit zukünftig ein frischer Wind in vielen Schulen im Land Brandenburg.
Dabei verschließen wir die Augen nicht vor Schwächen. Die schlechten Ergebnisse des Ländervergleichs nehmen wir - da können Sie sicher sein - nicht auf die leichte Schulter. Sie sind eine ernste Herausforderung für die Bildungspolitik und für die
Arbeit in unseren Schulen. Ich habe zu den Ergebnissen dieses Ländervergleichs mehrfach deutlich Stellung genommen, und ich glaube, ich habe nirgendwo einen Zweifel daran gelassen, dass wir uns mit den Befunden intensiv beschäftigen und daraus sorgfältig überlegte Konsequenzen ziehen werden.
Lassen Sie mich aber auch eines feststellen: Die Ergebnisse des Ländervergleichs können keineswegs pauschal als eine Niederlage für die Maßnahmen seit 1990 oder für ihre Wirkungslosigkeit angesehen werden. Der Ländervergleich bestätigt für mich vielmehr: Vieles von dem, was nach PISA I 2000 - im letzten Jahrzehnt auf den Weg gebracht worden ist, war richtig und ist richtig. Die Ergebnisse der PISA-Vergleichsstudie 2006 in Mathematik und Naturwissenschaften haben unseren Schulen deutliche Fortschritte bescheinigt. Das stimmt mich zuversichtlich, dass wir es auch in Englisch und Deutsch schaffen können, besser zu werden.
In diesen beiden Bereichen unterstreichen die Ergebnisse das, was wir beispielsweise im vorschulischen Bereich angeschoben haben. Förderung vor der Schule und speziell Sprachförderung sind richtig und werden fortgesetzt. Der eingeschlagene Weg mit obligatorischen Sprachtests vor der Einschulung und mit verpflichtender Sprachförderung sowie mit systematischer Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule war und bleibt erfolgversprechend. Dafür spricht auch, dass die beim Ländervergleich getesteten Neuntklässler des letzten Schuljahres am Ausbau dieser vorschulischen Sprachförderung noch nicht teilhatten und auch nicht am Beginn der englischen Sprache in der Schule ab Klasse 3.
Eine Konsequenz lautet deshalb für mich, dass wir in wichtigen Handlungsfeldern kontinuierlich weiterarbeiten und prüfen müssen, wo wir unsere Anstrengungen sogar noch intensivieren und nachdrücklicher verfolgen sollten.
Genauso eindeutig stelle ich - zweitens - fest: Der Ländervergleich zeigt Entwicklungen und Problemlagen auf, auf die wir mit zusätzlichen Maßnahmen reagieren müssen und deren Überwindung es erfordern wird, uns zumindest in bestimmten Bereichen neu aufzustellen und uns neue Ziele zu setzen.
Wir haben die Ergebnisse des Vergleichs allen Schulleiterinnen und Schulleitern in Brandenburg während der Vorbereitungswoche ausführlich vorgestellt und erläutert. Wir haben über den Stand unserer Überlegungen informiert und dazu übrigens aus dem Kreis der Schulleiterinnen und Schulleiter überwiegend positive Signale erhalten. Was mich besonders freut: Es wurde eine große Bereitschaft zur Unterstützung deutlich.
Die einzelnen Maßnahmen werden Teil eines Gesamtkonzeptes sein, das gründlich und sorgfältig erarbeitet wird. Bereits am 28. September werde ich mich dazu mit 30 Schulleiterinnen und Schulleitern sowie Lehrerinnen und Lehrern aus den Primar- und Sekundarstufen besonders der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in Potsdam treffen. Sie stammen aus allen Schulamtsbereichen des Landes. Wir werden uns zu einem Meinungsaustausch versammeln. Anschließend wird das MBJS ein mittelfristig wirkendes Maßnahmenpaket entwickeln. Für die Leitung des Expertenbeirats - das ist schon gesagt worden - habe ich den wissenschaftlichen Leiter des Ländervergleichs, Herrn Prof. Köller, gewinnen können.
Einige Ergebnisse und Entwicklungen zeichnen sich heute schon ab. Ich kann sie skizzieren, ohne der notwendigen Dis
kussion vorzugreifen. Wir müssen und wir werden ein gemeinsames Verständnis von Grundbildung sichern und praxisorientiert für die Arbeit im Unterricht konkretisieren. Zu dieser Grundbildung wird ein Grundwortschatz ebenso gehören wie definierte Mindestanforderungen für ausgewählte Jahrgangsstufen. Auch zeichnet sich ab, dass wir in den Jahrgangsstufen 1 und 2 den Umgang mit der Stundentafel flexibler gestalten sollten, um mehr Lernzeit zum Üben und zur Festigung von Basiskompetenzen zu ermöglichen. Daneben bleibt die Unterstützung der Schulen und die Professionalisierung der Lehrkräfte ein wesentliches Handlungsfeld. Aufsuchende Beratung von Schulen mit erkennbaren Problemlagen oder die Bereitstellung zentraler Orientierungsarbeiten sind weitere Schritte, die aus meiner Sicht zu einer deutlichen Verbesserung des Leistungsniveaus führen sollten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird die Stärken unseres Bildungssystems sichern und ausbauen. Dem vorhandenen Nachholbedarf werden wir mit Konsequenz und langem Atem entgegenwirken, denn den braucht man für messbare Erträge in der Bildung. Wir orientieren uns dabei am Recht aller Schüler auf eine Grundbildung, auf der sie nach der Schulzeit erfolgreich aufbauen können, und an ihrem Anspruch auf individuelle Förderung. Förderung muss sich an Anforderungen ausrichten, über die bei Schülern, Eltern und Lehrern gleichermaßen Übereinstimmung besteht. Dafür werden wir sorgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, auch um dem Vorwurf entgegenzutreten, dass wir hier sehr allgemein bleiben, das, was ich vorhin angesprochen habe, etwas konkretisieren. Ich will ein paar Stichworte nennen und kurze Ausführungen dazu machen.
Stichwort: Gemeinsames Verständnis von Grundbildung. Wir wollen die Basiskompetenzen und die Mindestanforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufen 2, 4, 6, 8 und 10 für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen sollen, am Beispiel von Aufgaben konkretisieren und so die in den Bildungsstandards festgelegten Regelungen „Mindeststandards im Unterricht“ deutlich darstellen. Wir wollen Leseempfehlungen und Hinweise zur Bearbeitung von Ganzschriften im Unterricht der Grundschule und der Sekundarstufe I geben und ebenfalls verbindlich machen.
Stichwort: Lernzeit flexibel nutzen. Wir schlagen eine flexible Nutzung der Lernzeit durch Einführung eines Bereichs „Grundlegende Bildung“ in den Jahrgangsstufen 1 und 2 vor. Ich habe das vorhin erwähnt. Mit diesem Vorschlag wird die Stundentafel in den ersten beiden Schuljahren nicht mehr in Fächer getrennt. Wir werden ein Stundenvolumen für grundlegende Bildung ausweisen. Schulen haben dann die Möglichkeit, flexibler auf den Lern- und Förderbedarf bestimmter Klassen einzugehen, also zum Beispiel mehr Zeit für Lesen oder mehr Zeit für Rechtschreibung einzuplanen, wenn viele oder mehrere Schüler in der Klasse Probleme in diesen Bereichen haben.
Stichwort: Unterstützung für Schulen. Seit Beginn des neuen Schuljahres unterstützen wir bereits unsere Oberschulen und Gesamtschulen, die einen hohen Anteil von Schulabgängern ohne Abschluss verzeichnen, durch Beraterteams. Das ist nicht als Sanktion oder Abstrafung zu verstehen, sondern bietet eine aufsuchende Beratung vor Ort, also Hilfe zur Selbsthilfe. Dieses Unterstützungssystem wollen wir schrittweise ausweiten und dabei auch die anderen Schulstufen einbeziehen.
Stichwort: Erreichen der Standards überprüfen. Wir wollen den Schulen für einzelne Jahrgangsstufen zentrale Orientierungsarbeiten zur Verfügung stellen, die eine Klassenarbeit ersetzen, also keine zusätzliche Arbeit, aber eine zentral vorgegebene. Diese Orientierungsarbeiten schaffen für Lehrer, aber auch für Schüler und für deren Eltern Klarheit über die jeweiligen Anforderungen und darüber, in welchem Maß die Schüler diesen Anforderungen gerecht werden. Die einzelnen Maßnahmen ich habe es schon gesagt, und es liegt mir sehr viel daran, das zu wiederholen - werden Teil eines Gesamtkonzeptes sein, das gründlich und sorgfältig erarbeitet werden soll. Es werden also, Frau Große, was Ihre Befürchtungen angeht, keine Schnellschüsse, es wird kein Aktionismus sein. Der Hauptbestandteil wird ein übergreifendes Fortbildungskonzept sein, speziell für unsere Englischlehrkräfte. Dieses Fortbildungskonzept soll auf Initiative Brandenburgs mit anderen ostdeutschen Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Es gab in meinem Haus schon eine erste Absprache dazu. Die war sehr hoffnungsvoll. Warum sollen wir nicht, wenn wir alle gleiche Schwächen aufweisen, gemeinsam an deren Überwindung arbeiten?
Ein Stichwort noch: Von Bayern lernen. Da scheint es einige Missverständnisse gegeben zu haben. Ich bin, das wissen Sie
alle, kein Freund von Länderrankings. Aber solange es ein Ranking gibt und wir Teil dieses Rankings sind, müssen wir uns auch fragen: Was machen die Besten in diesem Ranking anders als wir? Was machen zum Beispiel die Bayern bei der Vermittlung von Basiskompetenzen besser? Das heißt nicht, dass wir von unseren Prinzipien abrücken. Das heißt nach wie vor, dass eine frühere Selektion für uns nicht infrage kommt.
Wir wollen auch nicht die geringe Übergangsquote der Bayern zum Gymnasium. Es kann keine Rede davon sein, dass wir die Ungerechtigkeiten des bayerischen Systems übernehmen wollen.
Letzter Punkt: Lesekompetenz. Ich will auf ein Ergebnis des Ländervergleichs noch einmal deutlich hinweisen: Die Lesekompetenz in Brandenburg ist nicht schlechter geworden, aber wir stagnieren. Andere sind besser geworden. Deswegen sind wir im Ranking zurückgefallen. Für mich ist ganz klar: Wir müssen in unseren Schulen die allgemeine Leseunlust bekämpfen, die bei den Jungen besonders ausgeprägt ist. Das wird auch zum Erfolg führen. Dafür brauchen wir auch Lektürevorschläge, die Schüler ermuntern zu lesen und nicht abschrecken.
Letzter Punkt, meine Damen und Herren: Gute Bildung gibt es nicht umsonst. Daher freue ich mich, dass der Bildungsbereich auch in den Haushaltsverhandlungen eine besondere Priorität genossen hat. Vielen Dank all denen, die mit dafür gesorgt haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Vorschläge des Antrags nicht in jedem Detail eingehen. Wir werden einen anderen Weg beschreiten, und ich halte unseren Ansatz für den wesentlich besseren.
Aus eigener Erfahrung - nun ein Blick in meine Vergangenheit als Schulleiter - bin ich mir der Leistung bewusst, die viele Lehrkräfte nach der Wende erbracht haben, als sie abrupt auf die Fremdsprache Englisch umgestellt und damit den Englischunterricht in unseren Schulen zum Teil erst ermöglicht haben. Dieser Herausforderung haben sich Lehrerinnen und Lehrer mit großem Zeitaufwand und hohem persönlichem Einsatz ge
widmet. Einer meiner Vorredner hat diesen Einsatz gewürdigt; ich schließe mich dieser Würdigung an. Zu einer ehrlichen und unvoreingenommenen Analyse des Ländervergleichs zählt jedoch auch die Feststellung, dass eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikation nicht zu denselben Voraussetzungen führen kann wie ein fünfjähriges Studium mit mehreren Auslandsaufenthalten. Auf Initiative Brandenburgs wollen wir deshalb gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern zeitnah Fortbildungskonzepte entwickeln. Wie in der Aktuellen Stunde berichtet, werden wir uns dabei von einer Expertengruppe aus Schulpraxis, Fachdidaktik und Fachwissenschaft beraten lassen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erscheint mir - vorsichtig formuliert - nicht geeignet, diese Expertise zu ersetzen. Mehrere der Eckpunkte, auf die die Antragsteller das MBJS festlegen wollen, sind schon bemerkenswert, ja zum Teil irritierend. Ich beabsichtige entgegen Ihrer Forderung, Frau von Halem, nicht, die Englischlehrer zu einer Prüfung einzubestellen, um durch verbindliche Tests ihre Sprachkompetenz festzustellen. Dies scheint mir nicht nur kein angemessener Umgang, sondern auch nicht zielführend zu sein. Es zeigt aus meiner Sicht auch wenig Respekt vor den Leistungen unserer Lehrkräfte.
Ich halte Ihnen, Frau von Halem, dabei zugute, dass Sie meines Wissens in den entscheidenden ersten Jahren des bildungspolitischen Umbruchs noch nicht in Brandenburg tätig waren. Überraschend fand ich diesen Vorschlag aus der Feder der grünen Fraktion jedoch schon.
Auch die wirtschaftlichen und finanziellen Festlegungen zu den Stellen sind widersprüchlich und unausgegoren. Im Antrag wird zum Beispiel die Kapitalisierung von 50 Stellen gefordert, das heißt, diese werden in Geld umgewandelt. In der Begründung verlangen Sie aber die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs aller Englischlehrkräfte, für die es natürlich zusätzlicher Stellen bedürfte. Auf den zuvor kapitalisierten Stellen ist das jedenfalls nicht mehr möglich. Würde dieser Antrag umgesetzt, sähe ich bereits Dutzende Kleiner Anfragen zum Unterrichtsausfall vor mir, möglicherweise aus der gleichen - grünen - Feder. Lassen Sie uns also besser den eingangs skizzierten Weg gehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst einmal wollte auch ich daran erinnern, dass wir nicht mehr nur 18, sondern 39 MoSeS-Schulen im Land haben, da die Oberstufenzentren jetzt dazugehören. Das hat Frau Große mir bereits vorweggenommen. Diese selbstständigen Schulen dies ist ebenfalls bereits beschrieben worden - können wesentliche personalrechtliche und dienstrechtliche Kompetenzen wahrnehmen.
Das Projekt war ein Erfolg. Die Schulen, denke ich, haben davon in großem Maße profitiert. Andererseits wissen Sie, dass wir mit diesem Schuljahr die Befugnisse aller Schulleiter noch einmal erweitert haben. Sie verfügen nun insbesondere über die Möglichkeit, im Rahmen eines Teils ihrer Vertretungsreserve selbst Lehrkräfte einzustellen. Auch können sie Verträge mit außerunterrichtlichen Leistungsträgern selbstständig abschließen. Die erweiterte Selbstständigkeit von Schulen ist nicht mehr auf die genannten 39 Schulen beschränkt.
Wir haben die Möglichkeit geschaffen - Thomas Günther hat darauf hingewiesen -, dass das staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Ministerium weiteren Schulleiterinnen und Schulleitern die Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen kann. Damit besteht durchaus die Möglichkeit, den Kreis der 39 selbstständigen Schulen zu erweitern. Eine Änderung des brandenburgischen Schulgesetzes ist dafür nicht erforderlich.
Sie erkennen: Es ist Politik der Landesregierung, die Selbstständigkeit von Schulen auf freiwilliger Basis auszuweiten. Ein gutes Beispiel ist die bereits erwähnte Möglichkeit, ab diesem Schuljahr auf eigenen Antrag bis zu 1 % der Vertretungsreserve in ein Personalkostenbudget umzuwandeln. Insofern ist ein Teil der Forderung des Antrags schon erfüllt.
Der Antrag enthält aber auch weitere Forderungen, die so nicht oder nicht ohne Weiteres umgesetzt werden können. Zum Beispiel wäre eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung im Land ohne die Möglichkeit von Versetzungen und Umsetzungen nicht zu gewährleisten. Es wäre nicht vertretbar, die Entscheidung über Ver- und Umsetzungen vollständig auf die Ebene der Einzelschule zu verlegen.
Ich bitte Sie deshalb, meine Damen und Herren von der FDPund der Grünen-Fraktion: Lassen Sie uns unseren Weg zu selbstständigeren Schulen weitergehen. Es ist ein guter Weg. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich will zunächst zwei Sätze aus der Pressemitteilung vom 27. Mai dieses Jahres zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zitieren. Es sind für mich die entscheidenden Sätze, und sie sind erfreulich:
„Die Klägerinnen sind wirksam Beamtinnen auf Lebenszeit geworden. Die Ernennungsurkunden genügen den gesetzlichen Formerfordernissen.“
Damit haben wir endlich Rechtssicherheit für die rund 7 000 Beschäftigten und auch für das Land. Das war das Erfreuliche. So weit, so gut.
Im zweiten Teil des Urteils kam es zu eindeutigen Konsequenzen: Den neun Klägerinnen und Klägern wird die Besoldungsdifferenz zwischen ihrer Teilzeit- und einer Vollzeitbeschäftigung rückerstattet - diesen Betrag hat das Land nachzuzahlen -, und sie sind auch in der Versorgung gleichzustellen. Das ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch aus ihrem Beamtenverhältnis, das ihnen im ersten Teil des Urteils bestätigt worden ist.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und kann daher rechtlich auch nicht bewertet werden. Ich kann zum heutigen Zeitpunkt nichts zu weiterreichenden Konsequenzen sagen.
Zum Schluss möchte ich eine persönliche Wertung abgeben; sie ist inzwischen bekannt: Ich halte den zweiten Teil des Urteils für falsch, ungerecht und problematisch; denn wenn Beamte des Landes Geld für nicht geleistete Arbeit erhalten, wird das die Vorurteile gegen den Berufsstand Lehrer befördern. Das ist schädlich für das Image dieses Berufsstandes. Weil ich an diesem Prozess beteiligt war, möchte ich Folgendes hinzufügen: Alle, die sich damals teilzeitverbeamten ließen, haben das freiwillig getan. Ihnen ist keine Entlassung angedroht worden für den Fall, dass sie es nicht tun. Nicht alle haben dieses Angebot angenommen, und sie arbeiten noch heute als Angestellte an den Schulen unseres Landes. Es hat keine Entlassung gegeben, und das ist ihnen vorher auch nicht angedroht worden.
Herr Hoffmann, ich kann derzeit noch nicht einmal etwas zu den finanziellen Konsequenzen, die sich in Bezug auf die neun Klägerinnen und Kläger, die vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen sind, ergeben, sagen. Das ist ein schwieriger Prozess, mit dem nun hauptsächlich die Zentrale Bezügestelle in Cottbus beschäftigt sein wird. Jeder Einzelfall muss geprüft werden, denn der Beschäftigungsumfang war von Fall zu Fall verschieden. Manche der Teilzeit-Beamten haben lange Zeit voll gearbeitet, ihre Stunden sind also aufgestockt worden, andere sind auf dem abgesenkten Niveau geblieben. Deshalb sind die individuellen Ansprüche sicherlich sehr unterschiedlich. Insgesamt geht es um maximal 210 Betroffene. Die Ansprüche müssen für jeden Einzelfall errechnet werden, und am Ende steht dann eine Summe, zu der ich mich heute noch nicht äußern kann; ich will auch nicht spekulieren. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, sehr geehrter Herr Hoffmann, die Ergebnisse waren ernüchternd. Sie sind absolut nicht zufriedenstellend. Ich war vor dem Vergleichstest nicht sonderlich optimistisch, bin anschließend aber sehr enttäuscht gewesen. Da gibt es nichts schönzureden; ich habe das auch hier nicht vor. Ich will auf einiges hinweisen, was zum Thema Ursachen und Wertung wichtig ist. Ich will das aber auch nicht zu ausführlich machen; wir werden uns sicherlich in der Folge des Öfteren darüber unterhalten.