Birgit Klaubert

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Last Statements

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Minister, ich will den Antrag doch noch kurz begründen, und zwar aus der Sicht heraus, die wir Ihnen in zwei Anfragen schon an Ihr Haus geschickt haben, nämlich der Anlage der Firma Eurobest Business GmbH & Co. KG, die auf dem Gelände der Stadt Altenburg seit über einem Jahr Reifen und andere Abfälle ablagert. Diese Anlage hat in der Öffentlichkeit damit geworben, dass sie eine Betriebsgenehmigung ab dem 1. März 2004 habe. Wir haben durch die Antwort aus Ihrem Hause festgestellt, dass diese Betriebsgenehmigung gar nicht wirk
sam ist. Auf dem Gelände am Rande der Stadt Altenburg sind weiterhin diese Abfälle abgelagert worden. Die Brandschutzauflagen sind nicht erfüllt worden. Die Antwort auf unsere Anfrage ergab, dass mindestens 6.000 bis 8.000 Tonnen mehr an Altreifen dort lagern, als überhaupt zu genehmigen wären. Nun hat die Stadt Altenburg ein eigenes Brandschutzgutachten erstellt, auch selbst bezahlt, woraus hervorgeht, dass die Auflagen, die bisher an die Firma gestellt worden sind, nicht erfüllt worden sind.
Das heißt, ich spreche von einer der 100 Anlagen, über die berichtet werden soll am heutigen Tag. Unser Antrag zielt darauf, erst einmal zu den Feststellungen aus der Überwachung dieser 100 Anlagen zu kommen und zum anderen natürlich auch von Ihnen über die Maßnahmen informiert zu werden, die aufgrund der festgestellten Mängel eingeleitet werden sollen. Ich freue mich, dass Sie diesen Bericht auch in der heutigen Plenarsitzung geben und ich hoffe, dass ich auch Antwort auf meine ganz spezifischen Fragen in diesem Zusammenhang erhalte.
Vielleicht eine Anmerkung noch: Die Anlage, von der ich gesprochen habe, ist etwa seit der vergangenen Woche bereit und in der Lage, täglich etwa 150 Tonnen Altreifen abzufahren. Offensichtlich wird die Überlast dort abgebaut und diese wird nun in Richtung MecklenburgVorpommern gefahren. Ich weiß nicht, ob Sie das in Ihrem Hause wissen. Vielleicht könnten Sie diesem Fall noch einmal nachgehen. Er passt in das Maßnahmefeld, welches aus den Überprüfungen tatsächlich abgeleitet werden müsste.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich weiß jetzt nicht ganz, welchen Sinn die Dramaturgie hatte. Man könnte es ja so verstehen, dass mit einer solchen Pause der Herbeirufung der Ministerin die Aufmerksamkeit erhöht wird für die Angelegenheiten der Kultur im Freistaat. Man könnte aber auch sagen, wenn wir über Wasser und Abwasser sprechen, interessiert das sehr viele Leute und wenn wir über Kultur sprechen, interessiert das entsprechend weniger. Aber es mag sich jeder sein eigenes Bild machen. Ich möchte anschließend an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Seidel eine kleine Korrektur vornehmen. Die Beschlussempfehlung zur Annahme des vorliegenden Gesetzes ist mehrheitlich geschehen, das heißt, es gab Gegenstimmen gegen diese Beschlussempfehlung
und auf diese Gegenpositionen werde ich mich natürlich im Folgenden beziehen. Ich möchte auch dazu sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in eine richtige Richtung geht, dass die Errichtung einer Kulturstiftung in Thüringen etwas ist, was man begrüßen kann. Aber so, wie er uns jetzt vorliegt, können wir ihn, jedenfalls wir als PDS-Fraktion, nicht annehmen. Auch ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir in erster Lesung am 4. März 2004 von der Ministerin damals in einer Art Regierungserklärung, in der der Gesetzentwurf eingepackt war, vom Anliegen erfuhren, dass eine Kulturstiftung in Thüringen aufgebaut ist. Meine Fraktion machte damals auf drei grundlegende Fragen zur Errichtung der Kulturstiftung aufmerksam.
Das war erstens die ungenaue Formulierung des Stiftungszwecks.
Das Zweite war die mangelnde Staatsferne und die fehlende Fachkompetenz im Stiftungsrat.
Das Dritte war die ungewisse Zukunft der beiden Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf.
Die PDS-Fraktion befürwortete im März-Plenum, dass wenigstens eine schriftliche Anhörung der betroffenen Fachverbände erfolgen konnte. Eine mündliche Anhörung wäre übrigens besser gewesen, denn in dieser mündlichen Anhörung hätten die Argumente vorgetragen werden können, die wir im Folgenden auch noch einmal erläutern wollen.
Mit dem Verweis auf die knappe Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode wurde das mündliche Anhörungsverfahren abgelehnt und die schriftliche Anhörung erfolgte. Aber mit welchem Ergebnis?
Meine Damen und Herren, ich werde da auch einmal auf den alten Goethe zurückgreifen, der sagte - und für
das Kulturland Thüringen ist das ja nicht unbedeutend -: "Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." In diesem Sinne verweise ich darauf, dass die Thüringer Kulturstiftung auf dem Erbe einer Toten errichtet wird, nämlich der Stiftung Kulturfonds. Diese wiederum war die Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Wir reden hier von einem Stammkapital, das Eigentum und damit Erbe der DDR war und welches wir gern angenommen haben. Auf der Grundlage des Einigungsvertrags Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung Kulturfonds ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein. Mit der Stiftung war ein Fonds zur spartenübergreifenden interdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden. Überlegungen der Staatsministerin Weiss, diese Förderung modellhaft auch auf die alten Bundesländer auszuweiten, scheiterte am Verweigern Bayerns. Vor der Bayernwahl hatte man noch eine geringe Hoffnung, dass Ministerpräsident Stoiber sein Veto danach zurücknehmen wird. Aber mit dem Veto Bayerns im Dezember 2004 bei den Verhandlungen zur Fusion der Bundeskulturstiftung mit den Stiftungen der Länder war das Ende eines solchen Modells besiegelt. Damit ist übrigens bis heute der Fortbestand der renommierten Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf nicht gesichert. Ahrenshoop wird offensichtlich von Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Noch muss darüber verhandelt werden, wie mit dem festgelegten Kapital in diesem Zusammenhang umgegangen wird. In Sachsen-Anhalt, jedenfalls im vorliegenden Gesetzentwurf durch das Land Sachsen-Anhalt, ist nicht ausreichend gesichert, dass auch das angelegte Kapital die Beibehaltung des Künstlerhauses in Ahrenshoop sichert und Wiepersdorf in Brandenburg ist offen. Wir wissen nicht, was mit diesem Haus wird.
Das kann man heute alles beklagen, aber aus Thüringer Sicht kann man an dieser Situation leider nichts mehr ändern. Demzufolge ist es vor diesem Hintergrund wohl folgerichtig, dass man mit dem geerbten Anteilsvermögen eine Kulturstiftung in Thüringen errichtet. Damit komme ich aber zu den Ergebnissen aus der schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden begrüßten die Errichtung der Thüringer Kulturstiftung und forderten fast einhellig die Fortführung des Stiftungszwecks der ehemaligen Stiftung Kulturfonds. Sie verwiesen mit Nachdruck darauf, dass im Mittelpunkt die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler stehen muss. Und nun ist es einmal so, wenn man ein Erbe übertragen bekommt, dann kann man es nicht "verfrühstücken". Dann muss man sich darum mühen, dass man dieses Erbe mehren kann. Das Kulturland Thüringen wäre nicht das Kulturland, wenn in den vergangenen Jahren nicht immer wieder Neues in Kunst und Kultur entstanden wäre. So muss man auch heute dafür sorgen, dass Neues in Kunst und Kultur entstehen kann.
Am Rande des Ganzen möchte ich auch darauf verweisen, dass die Arbeitsbedingungen für die in Thüringen
lebenden Künstlerinnen und Künstler nicht die besten sind. Wir haben das auch einmal im Ausschuss beraten, dass die meisten der Künstlerinnen und Künstler sich mit anderer Arbeit ernähren, um ihre Kunst auch ausüben zu können.
Die Anzuhörenden gaben auch Hinweise zur Staatsnähe und mangelnden Fachkompetenz des Stiftungsrats. Nach bisheriger Lesart des Gesetzentwurfs ist das Kuratorium entscheidungsbefugt für Förderanträge zur zeitgenössischen Kunst.
Das ist jetzt Quatsch, was Sie gesagt haben. Bei allen anderen Fördermittelvergaben entscheidet der Stiftungsrat. Im vorgesehenen Stiftungsrat soll jedoch die Hälfte der Mitglieder entweder der Regierung oder den kommunalen Spitzenverbänden angehören. Die Fachkompetenz der Kulturverbände findet man im Stiftungsrat nur über den Vorsitzenden des Kuratoriums wieder. Wir betrachten das als Schieflage bei den Entscheidungsträgern, die zugunsten der Kulturverbände in die Waage gebracht werden müsste. Ein entsprechender Änderungsantrag meiner Fraktion liegt Ihnen dazu auch in der heutigen Plenarsitzung vor.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, in Vorbereitung auf den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der am letzten Freitag über den Gesetzentwurf abschließend beriet, hat die PDS-Fraktion weitere Änderungsanträge erarbeitet, die der eben benannten Intention der Anzuhörenden folgten und andererseits der Komplexität und zukunftsorientierten Dauerhaftigkeit eines solchen Gesetzes Rechnung tragen sollten. So wollten wir den Stiftungszweck der neuen Stiftung nicht auf zeitgenössische Kultur reduziert wissen, sondern konkret im Gesetzentwurf festschreiben, dass erst Erträge aus Zustiftungen von privaten oder öffentlichen Förderern zusätzlichen Stiftungszwecken zugeführt werden können. Somit könnten Erträge aus dem Stiftungsvermögen ungeschmälert zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern in Thüringen zur Verfügung gestellt werden; bei künftigen Zustiftungen, sollte es diese geben können, auch weitere im Gesetzestext aufgeführte Zwecke verfolgt werden. Das heißt, wir wollten dieses Gesetzeswerk schon für die Dauer anlegen und wollten die beiden Intentionen "Förderung zeitgenössischer Kunst" und "weiterer Stiftungszwecke" in einem Paragraphen vereinen.
Die Befürchtung meiner Fraktion, dass mit dem geerbten Geld Haushaltslöcher gestopft werden sollten, wären damit ausgeräumt gewesen. Die Landesregierung und die CDU-Fraktion haben auch beteuert, dass sie das eigentlich nicht wollen, aber es steht eben nicht im Gesetz. Das ist nun wieder wie bei der heutigen Debatte zum Problem "Wasser/Abwasser". Was im Gesetz nicht drinsteht, ist auch nicht verbindlich, da mögen die Beteue
rungen noch so ehrenhaft sein. Wohlwollende Bekundungen haben keine Gesetzeskraft. Ich kann jetzt schon mit Bezug auf künftige Haushaltsverhandlungen sagen: Gerade an dem Bereich der Kunstförderung in Thüringen und des Umgangs mit dem Geld aus dieser Stiftung sagen wir: An ihren Taten werden wir sie messen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt. Wen wundert es, es ist immer so gewesen. Damit sind aber auch sämtliche Hinweise, die die Anzuhörenden uns auf den Weg gaben, vom Tisch gewischt. Mit einer Abstimmung hat man erreicht, dass man ein Anhörungsergebnis einfach so unter den Tisch kehrt. Da sage ich, das ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht des demokratischen Verständnisses eines Landes und fördert im Weiteren die Politikverdrossenheit, die uns sehr oft entgegenschlägt.
Ich sage noch einmal: "Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." Wir haben mit unseren Änderungen versucht, das Erbe mehren zu können oder wenigstens die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Deshalb legen wir Ihnen auch im Plenum unseren Änderungsantrag in der Drucksache 3/4216 erneut zur Abstimmung vor. Ich betone für unsere Fraktion ausdrücklich, die Errichtung einer Kulturstiftung in Thüringen ist richtig. Das Anliegen findet unsere Unterstützung, aber dem Gesetzentwurf ohne Berücksichtigung unserer Anträge und der Anregungen der Kunst- und Kulturverbände können wir nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will es nicht unnötig ausweiten, aber wenn Sie sagen, dass die Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf gesichert sind, dann kann ich das einfach nicht so stehen lassen. Wir haben das im letzten Ausschuss noch einmal angefragt. Sicherer ist der Bestand von Ahrenshoop. Das heißt aber, dass das, was an festgelegtem Kapital dort steckt, auch von niemandem herausgeholt wird. Ich habe auch nicht unterstellt, dass Thüringen sich dort einseitig bereichern möchte. Aber
die Gefahr besteht auch dort noch, denn das Land Mecklenburg-Vorpommern wird künftig die gesamte Last von Ahrenshoop tragen. Wir hätten eine Lösung finden können, wie die beiden Künstlerhäuser, die ja viel älter sind als die Bundesrepublik und auch die DDR, im Bestand der Bundesrepublik hätten fortgeführt werden können. Das Schicksal von Wiepersdorf ist offen. Wir wissen nicht, wie dieses Haus fortgeführt wird. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen, auch wenn vielleicht der Thüringer Anteil an dem Nichtzustandekommen einer neuen Stiftung, also ich meine jetzt den Stiftungsgedanken der Staatsministerin Weiss, nicht der entscheidende ist. Ich habe das auch gesagt, am Veto Bayerns scheiterte das.
Dann möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, mit keinem Wort wurde von uns gesagt, dass nicht eine ausreichende Würdigung von Kunst und Kultur im Gesetzentwurf nachzulesen sei. Da kann ich mich nur meinem Kollegen Seidel anschließen. Wenn man eine Stiftung für die Förderung von Kunst und Kultur gründen kann, dann ist das etwas Hervorragendes. Aber wir haben nichts Eigenes, was wir dort einbringen können. Das hat mir die Landesregierung in der letzten Wahlperiode und in dieser Wahlperiode immer wieder erzählt, wenn ich gesagt habe, wir brauchen eine Stiftung Breitenkultur oder Jugendkultur. Wir haben also jetzt ein Erbe bekommen, damit können wir eine Stiftung gründen und dieser Stiftungszweck ist gebunden. Ich möchte ganz einfach, dass dieser Stiftungszweck auch gebunden bleibt und dass wir nach wie vor zeitgenössische Kunst im Freistaat Thüringen entwickeln können. Denn was wir ausgeben könnten, sind die Zinserträge von maximal einem Kapital von 7,6 Mio. 4 +/     ausgeben. Da können wir diesen voluminösen Stiftungszweck, den wir jetzt haben, im Moment nicht erfüllen. Deswegen war unser Anliegen - und da muss ich jetzt noch mal auf Herrn Seidel eingehen -, es muss ja doch irgendwo in zwei Kassen verwaltet werden, was in der Stiftung vorhanden ist. Denn das Kuratorium entscheidet über die Förderanträge für zeitgenössische Kunst und Kultur, sprich über das alte Kapital, und der Stiftungsrat entscheidet über alles andere. Es muss ja irgendwie verwaltet und finanztechnisch auch organisiert werden, dass man diese beiden Zwecke in der Stiftung regeln kann. Da könnte man auch den Stiftungszweck so fassen, dass man ganz spezifisch festschreibt, das ererbte Vermögen gilt für die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur, und was vielleicht und glücklicherweise hinzu kommt, das gilt für den Stiftungszweck, der im Nachfolgenden unter § 2 des vorliegenden Gesetzes hinzugefügt ist. Ich finde unseren Vorschlag ziemlich vernünftig und selbst für eine regierungstragende Fraktion wäre hier die Möglichkeit gewesen, der Opposition zuzustimmen.
Lieber Herr Kollege Goebel,
wir haben ja in den vergangenen Tagen und Wochen ausführlich über die Frage der Leistungsbezüge gesprochen und wir haben auch in sehr umfänglicher Art die Argumente der Thüringer Rektoren anhören können. Ich sage jetzt mal als Zwischensatz: Mich haben diese Argumente überzeugt, bezogen darauf, dass man dadurch die flexible Gestaltung innerhalb der Hochschulen haben kann. Wenn man in dem Satz streicht: "Besondere Leistungen 'erheblich über dem Durchschnitt und in der Regel über mehrere Jahre'...", hat man trotzdem noch im Gesetz stehen, dass besondere Leistungsbezüge gezahlt werden. Mich überzeugt das.
Warum überzeugt Sie das als Mitglied der CDU-Fraktion und als Vorsitzender des Ausschusses und, wie Sie eben sagten, als ehemaliger Stellvertreter des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz nicht?
Herr Minister, liegen Ihnen besondere Erkenntnisse vor hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Auflagen und Erfüllungen dieser Auflagen, die der Firma gegenüber geäußert wurden? Eine zweite Frage möchte ich gern noch stellen. Welche Maßnahmen leiten Sie aus diesen Überwachungen, von denen Sie in der letzten Antwort sprachen, ab?
Mit Schreiben vom 11. August 2003 teilte das Staatliche Umweltamt Gera dem Pächter der Haselbacher Teiche mit, dass die künftige Verpachtung mit einer Änderung der fischereilichen Bewirtschaftung verbunden werden soll. So sollen z. B. Uferzonen abgeflacht und das Aufkommen von Vegetation gefördert werden. Die Teiche sollen ganzjährig mit Wasser gefüllt bleiben. Diese Pachtbedingungen bedeuten einen wesentlichen Eingriff in das FFH-Gebiet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der neuen Pachtbedingungen auf das FFH-Gebiet 140 ein?
2. Ist für eine derartige Bewirtschaftungsänderung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich?
3. Wenn ja, wurde eine solche Prüfung durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
4. Welche Verbändebeteiliung ging der Festlegung der neuen Pachtbedingungen voraus?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin, ich habe jetzt noch einmal geschaut, bei welchem Tagesordnungspunkt wir sind.
Es ist also das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Ich war nämlich ganz verwirrt. Ich dachte, jetzt kommt eine Regierungserklärung. Wir haben die ja sowieso heute schon vermisst im Ablauf des Tages.
Aber Sie wollten wahrscheinlich uns nicht die Chance geben, auf die Regierungserklärung zu reagieren, denn dann hätten wir auch eine Generalabrechnung mit Kunst und Kultur im Freistaat vorgenommen. Und da sage ich Ihnen, das hätte mir außerordentlich viel Spaß gemacht. Aber ich hatte die Gelegenheit übrigens auf unserem Nominierungsparteitag, das hat mir Platz zwei eingebracht, vielleicht kriegen Sie den Platz fünf.
Es ist schon ein bisschen merkwürdig, was hier läuft.
Ich sage es noch mal, damit alle wissen, worüber wir uns hier verständigen müssen. Es geht um die Gründung einer Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat. Da haben etliche Leute zu mir gesagt, jetzt ist offensichtlich die Landesregierung einem Vorschlag der PDS gefolgt, denn wir haben seit vielen Jahren gesagt, dass es eine solche Stiftung geben muss.
Wenngleich, und da muss ich doch einen Ausflug in einen etwas anderen Bereich vornehmen, wir immer gesagt haben, wir brauchen auch eine Stiftung für die Breitenund Jugendkultur in Thüringen, denn das Problem der Arbeitsstellen im jugendkulturellen Bereich ist nicht damit geklärt, dass nun heute endlich, endlich, endlich die zehn zusätzlichen Projektmanagerstellen angekündigt wurden. So kann man Politik nicht organisieren, wenn man meint, dass Jugendkultur ein Schwerpunkt der Landeskultur ist. Aber wieder zurück zu unserer Stiftung. Wenn wir also erst einmal sagen, ein solches Stiftungsgesetz, eine Landesstiftung für Kultur ist gut, geht es uns am Ende wie Otto Walkes in seinem Film, als er dann sagte: "Und da waren sie wieder meine drei Probleme." Und wenigstens auf drei Probleme möchte ich eingehen.
Als Erstes muss man feststellen, die Thüringer Landesstiftung wird aus oder auf dem Erbe einer Toten errichtet. Die Stiftung Kulturfonds, 1990 als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet, war Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Das Stammkapital betrug damals 184 Mio. Mark der Deutschen Notenbank, das ist auch im Vortext zum Gesetz noch einmal beschrieben, und es kam aus Geldern, die die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED, weil dieses Geld nicht der Partei gehörte...
Das haben wir nie abgestritten, dass wir die Rechtsnachfolgerin sind.
Dass die CDU in Thüringen nicht die Rechtsnachfolgerin der Blockpartei sein will, das müssen wir immer zur Kenntnis nehmen.
Aber wir standen immer dazu, dass wir zu diesem Erbe sowohl im positiven als auch im negativen Sinne stehen. Zu diesem positiven Erbe gehört übrigens, dass beträchtliches Vermögen im Kulturbereich vorhanden war, welches nicht der SED gehörte, das ist richtig, und welches der DDR, damit dem Volk, den Bürgerinnen und Bür
gern gehörte, und dieses ist als Grundkapital, als Stiftungskapital für die Stiftung Kulturfonds aufgewandt worden. Darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, das steht übrigens auch in allen Unterlagen dazu. Nun möchte ich auf den Stiftungszweck dieser Kulturstiftung schon noch einmal verweisen. Denn auf der Grundlage des Einigungsvertrags Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung Kulturfonds ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein. Die Stiftung vergab Stipendien, förderte länderübergreifende Projekte und betreibt - oder muss man inzwischen schon sagen betrieb zwei international renommierte Künstlerhäuser in Ahrenshop und auf Schloss Wiepersdorf. Mit der Stiftung war ein Fonds zur spartenübergreifenden, interdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden. Wir haben in dieser Debatte zur Vorbereitung der Stiftung bzw. der Länderstiftung Kultur, schon einmal darüber gesprochen, dass 1997 das Land Sachsen aus der Stiftung ausgeschieden ist. Danach verminderte sich der Buchwert des Stiftungskapitals um 30 Prozent. Seit dem 1. Januar ist die Stiftung Kulturfonds in Liquidation. Am 31. Dezember 2004 wird sie ihre Fördertätigkeit aufgeben. Es gibt noch einige Stipendiaten, einige Leute, die gefördert werden, aber jeder weiß, das ist das Ende der Stiftung Kulturfonds. Letzter Grund war übrigens dann, dass die Regierungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaats Thüringen Gebrauch davon machten, die Mitträgerschaft in der Stiftung aufzukündigen und zusammen rund 50 Prozent des derzeitigen Kapitalvermögens abzuziehen. Defacto ist die Stiftung damit tot. Und defacto ist damit die Frage der Förderung zeitgenössischer Kunst, das heißt auch lebender Künstlerinnen und Künstler, im Moment in den Sternen stehend. Ungeklärt ist, wenn es mir nicht anders erklärt wird, auch, was mit den beiden Künstlerhäusern der Stiftung in Ahrenshop und in Wiepersdorf geschehen wird. Es wäre übrigens ein großer Verlust für Deutschland, wenn diese beiden ältesten deutschen Künstlerhäuser aufgelöst werden müssten. Im Erläuterungstext des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu § 3 heißt es dazu: "Für die Betreibung der beiden Künstlerhäuser soll eine Nachfolgeregelung gefunden werden, die Thüringen nicht finanziell belastet, aber voraussetzt, dass die Vertragspartner des Staatsvertrags vorerst auf die Verwertung dieser Immobilien verzichten." Es bleibt dabei die Frage nach der Verantwortung dieser Landesregierung für den Erhalt der beiden Künstlerhäuser, die, das weiß auch die PDS-Fraktion, nicht auf Thüringer Territorium stehen. Trotzdem gibt es diese Verantwortung. Die Verantwortung sollte genauso ernst genommen werden wie der Wunsch nach dem Geld, welches aus der Stiftung dann nach Thüringen fließt.
Damit komme ich nämlich zu dem zweiten Problem. In allen Ankündigungen bisher ist gesagt worden, dass wir nun auf einem guten Weg sind, dass wir eine hervorragende Unterstützung, eine zusätzliche Unterstützung der Kultur im Freistaat Thüringen erreichen werden. Ich sa
ge, so, wie das Gesetz im Moment vorliegt, gleicht es einer Mogelpackung, deren Inhalt wesentlich geringer ist als die äußere Hülle. Ich will Ihnen das auch begründen. Seitens des Ministeriums, und das ist eben noch einmal gesagt worden, wird mit dem auszuzahlenden Vermögensanteil von 7,6 Mio.  !(   da- rüber gesprochen, dass es nun 7,6 Mio.   die Kultur im Freistaat gäbe. Dem ist aber nicht so, man muss ehrlicherweise sagen, dass wir es hier mit einer ech- ten Stiftung zu tun haben und dass wir etwa - Frau Mi- nisterin, Sie bestätigten es - 300.000 bis 320.000 ! Jahr zur Verfügung stellen können. Die Pressemitteilung sagt, 7,6 Mio.    ) *   stellt und da interpretiert das Volk sehr gerne, dass das jetzt als zusätzliches Geld kommt. Sagen wir also sehr ehrlich, wir haben es mit 300.000 bis 320.000   
Nun sagen Sie in Ihrer Rede, dass dieses Geld ausdrücklich für die zeitgenössische Kunst und für die Künstlerinnen und Künstler z.B. als Stipendien zur Verfügung gestellt wird. Diesem Zweck würden wir gerne folgen, wenn nicht im Gesetz gleichberechtigt nebeneinander mehrere Förderzwecke aufgelistet wären und nur in der Erläuterung zum Gesetzestext gesagt wird, dass die zweiten und dritten Förderzwecke dann bedient werden, wenn man Mittel von Dritten erhält oder wenn man Zustiftungen vielleicht auch aus der Landeskasse erhält. Im Gesetzestext, ich sage das jetzt noch einmal, steht als Stiftungszweck jeder Stiftungszweck aufgelistet, und zwar gleichberechtigt. Da liegt natürlich die Vermutung nahe - und ich glaube, das ist an die anderen Fraktionen auch herangetragen worden -, dass diese etwa 300.000 bis 320.000    + ,  nössischer Kunst eingesetzt werden können und mit dem anderen Teil werden dann Aufgaben erledigt, die als Stiftungszweck im Weiteren noch benannt werden, z.B. die Förderung bedeutsamer Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Geschichte sowie der Erwerb besonders wertvoller Kulturgüter mit herausragender Bedeutung. Wollen wir am Ende vielleicht so weit kommen, dass wir die Entschädigung für die Rückforderungen der Fürsten aus dem Stiftungsgeld bezahlen, welches aus der ursprünglichen Stiftung Kulturfonds herkommt?
Frau Becker, den Wald wollen wir nicht verkaufen, aber die Kunst auch nicht. Wir sind da äußerst misstrauisch und es konnte uns noch kein Jurist mit Sicherheit sagen, dass dieser aufgelistete Stiftungszweck derartige andere Nutzung der Gelder verhindert. Das kann man so nicht stehen lassen.
Im Gesetzestext gab es bis zum Dienstag die eine Fassung, die offensichtlich der Referentenentwurf war, der in die Fraktionen ging. Dort waren die drei Stiftungs
zwecke untereinander aufgelistet. Als wir auch mit Vertretern der Kunstverbände sprachen, brachten die uns einen anderen Text mit, den sie aus einer Fraktion hier im Hause bekommen haben. In dem Text waren dann einige Veränderungen. Da war der Stiftungszweck anders gegliedert. Da waren im Stiftungsrat nicht mehr sieben Mitglieder benannt, sondern acht Mitglieder. Da wussten wir erst einmal gar nicht, worüber wir mit den Vertretern der Kunstverbände reden. Dann haben wir uns geeinigt, dass es wohl der zweite Entwurf sei, den wir noch nicht in der Hand hatten und es stellte sich dann heraus, dass dieser Entwurf der richtige sei. Aber unserer Fraktion ist dieser sehr spät zugeleitet worden. Wir haben also bis zum Dienstag in einer ganz anderen Annahme gelebt. Das führt zu einiger Verwirrung, weil nämlich - ich meine, wenn man mit der PDS-Fraktion so umgeht, ist das ja vielleicht nicht ganz so schlimm - die Vertreter der Kunstverbände auch den alten Gesetzestext hatten.
Nun möchte ich demzufolge einen Blick auf den vorgesehenen Stiftungsrat von acht Mitgliedern werfen. Begründet wird die Zusammensetzung des Stiftungsrates mit der nötigen Staatsferne. Das finde ich immer gut. Also Staatsferne ist immer gut bei Stiftungen
und bei Kunst und Kultur ist sie dringend geboten, denn die Verfassung sagt, die Kunst ist frei. Dass damit Missbrauch betrieben worden ist, das wissen wir als PDS-Fraktion sehr gut und deswegen werden wir es nie zulassen, dass so etwas wieder passiert.
Aber wie sieht ein solcher Stiftungsrat aus? Zwei Mitglieder gehören der Landesregierung an, Staatskanzlei, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Zwei Mitglieder gehören den kommunalen Spitzenverbänden an.
Da wurde uns gesagt, die konnten sich nicht einigen auf einen, da stand nämlich früher mal einer aus den beiden kommunalen Spitzenverbänden, jetzt haben sie zwei Sitze bekommen.
Dann sind drei Personen des öffentlichen und des Wirtschaftslebens, also im Gesetzestext steht "öffentliches Le
ben" in der Erläuterung "des Wirtschaftslebens" benannt. Wo da Staatsferne organisiert sein soll, also das müssen Sie mir wirklich erklären.
Diese Praxis führt dazu, dass letzten Endes dieser Stiftungsrat Entscheidungen der Exekutive in der Hand hält und darüber entscheiden kann, ob einer der Antragsteller ihnen auch genehm oder nicht genehm ist. Bei den Künstlern kann man dann nur fragen, wie renitent darf denn ein Künstler im Freistaat überhaupt sein, wenn er ein Stipendium bekommen soll. Oder man könnte in der Vergangenheit ein bisschen wühlen und könnte sagen, hätte Bach überhaupt einmal eine Chance gehabt, in Thüringen zu wirken. Nach einem solchen Zweck wäre ihm das gleich von Anfang an verwehrt gewesen.
Die Zusammensetzung des Stiftungsrates wird ein bisschen geheilt durch das Kuratorium. Im Kuratorium dürfen dann die Kunstverbände mit anwesend sein. Aber das Kuratorium darf wiederum nur über die Anträge befinden, die sich auf dem Förderzweck zeitgenössischer Kunst beziehen. Alles andere macht der Stiftungsrat und dann wird es ganz pikant. Da steht dann in § 11: Stiftungsaufsicht hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dieses hat gleichzeitig wieder den Vorsitz des Stiftungsrates. Also am Ende kontrolliert man sich selber. Vielleicht hat irgendwann der Landesrechnungshof etwas zu sagen. Aber in der Regel ist das ja so, wenn der Landesrechnungshof spricht, da ist alles schon zu spät. Da kann man nur noch darüber klagen und es ändert sich eigentlich nichts.
Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere der regierungstragenden Fraktion, die Sie schon vereinbart haben, dass wir morgen eine Kulturausschuss-Sitzung stattfinden lassen, auf der wir über die schriftliche Anhörung befinden wollen. Denken Sie bitte bis morgen noch einmal über einige dieser Positionen nach und denken Sie vor allem noch einmal darüber nach, dass man eigentlich eine mündliche Anhörung durchführen müsste.
Das haben wir beim Denkmalschutzgesetz gesehen, dass dort sehr viel Aufhellung auch für die Abgeordneten durch die Anhörung derjenigen, die sich immer mit diesem Thema befassen, erfolgen kann. Wir werden morgen diese mündliche Anhörung beantragen und ich hoffe, dass Sie auf diese Argumente noch eingehen werden. Denn diese Stiftung als Wahlkampfgeschenk über die Thüringer Kulturbühne zu jagen im Wissen um all diese Gefährdungen, das können wir als Parlament nicht verantworten. Ich hoffe, dass Sie von der regierungstragenden Fraktion und, ich nehme an, auch Sie von der SPD-Fraktion derartige Gedankengänge mittragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, mit dem Denkmalschutzgesetz in seiner novellierten Fassung haben wir es gewissermaßen auch mit einem "Uraltgesetz" über zum Teil "uralte Materie" zu tun.
Bis gestern sah sich meine Fraktion mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf gutem Weg. In einem langwierigen, aber, ich denke, erfolgreichen Prozess haben wir über eine längere Zeit das Gesetz verändert und die Mitglieder meiner Fraktion haben im Ausschuss dem novellierten Gesetzentwurf zugestimmt.
Nun erreichte uns gestern ein Brief und ich habe mir eine Anmerkung gemacht: Kann ein Brief von Betroffenen die Abgeordneten beeindrucken? Darauf möchte ich doch eingehen. Ich möchte auch um Verständnis dafür werben, meinen Argumentationen zu folgen, denn üblicherweise bespricht man Anregungen und Bedenken wenigstens mit den Leuten, mit denen man in einem Ausschuss zusammenarbeitet.
Ich kann zunächst erst einmal bestätigen, dass sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und damit natürlich auch der Landtag sehr ausführlich in einer schriftlichen und in einer mündlichen Anhörung mit der Materie befasste. Wir stehen nach wie vor dazu, dass die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, die unverändert im Gesetzentwurf beibehalten werden, unsere Unterstützung finden. Wir sind für die Erhaltung und den Schutz der Kulturdenkmale in Thüringen. Wir wollen, dass diesem entsprechende Bedeutung beigemessen wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere Anträge, an unsere wiederkehrenden Anträge, die Mittel für die Denkmalpflege nicht herunterzufahren, denn Denkmalschutz ist nicht nur eine kulturelle Aufgabe, im Denkmalschutz gibt es die Möglichkeit umfangreicher qualifizierter Arbeiten, die letzten Endes Arbeitsplätze für Thüringen sind und die unsere Landschaft nachhaltig prägen.
Architekten, Ingenieure, Denkmalpfleger und eben auch Politiker müssen wissen, dass Kulturdenkmale als kulturgeschichtliches Erbe für die nächste Generation zu bewahren sind.
Wir sind darauf eingegangen, dass es ein Regelungsbedürfnis zwischen staatlichen und kirchlichen Behörden gibt. Wir haben in dem Zusammenhang auf die Regelung der Staatskirchenverträge verwiesen und Änderungen im Gesetz festgeschrieben.
Wir haben insbesondere in der Frage des § 23 Abs. 2 zahlreiche Zuschriften, z.B. des Landkreistages, des Gemeinde- und Städtebundes, der regionalen Planungsge
meinschaften und auch der einzelnen kommunalen Behörden bewertet, denn sie verwiesen auf die bisherige Praxis, dass über Denkmalsfragen auf der untersten Ebene entschieden werden muss.
Sie sagten uns, dass bei der oberen Denkmalschutzbehörde, also dem Landesverwaltungsamt in diesem Fall, es an ortsbezogener Kenntnis mangele und an erforderlichem Personal. Wir haben in einer mündlichen Anhörung noch einmal sehr umfangreich diese Materie erläutert.
Die Regelungen dazu, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, sind nach unserer Auffassung die richtigen. Wir haben auch in der Beratung nach den Anhörungen im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst unsere Bedenken vorgetragen zur Änderung des § 25 Abs. 2 des Gesetzentwurfs, in dem es heißt, dass der Thüringer Landtag in den Landesdenkmalrat drei Abgeordnete entsendet. Wir waren der Meinung, dass die Fraktionen mit einem Mitglied in diesem Landesdenkmalrat vertreten sein sollten, um auch diese Kompetenz der Politikerinnen und Politiker des Freistaats dort einzubringen und gegebenenfalls auch deren Kompetenz zu erhöhen.
Als dieser Antrag im Ausschuss abgelehnt worden ist, haben wir das zur Kenntnis genommen und haben trotzdem mit dem Gesetzentwurf gestimmt. Gestern erreichte uns und sicher Sie alle ein Brief vom Denkmalverbund Thüringen e.V. In diesem Schreiben heißt es: "Bislang sind in § 7 Zuschüsse für Denkmale durch das Land, die Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände in angemessenem Umfang festgeschrieben. In der neuen Fassung können die Zuschüsse nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel, also nach Kassenlage und Belieben gewährt werden. Ob eine solche Verfahrensweise noch mit der Thüringer Verfassung im Einklang steht, ist fraglich."
Das hat uns natürlich bewogen, in diesem Sachverhalt genauer zu recherchieren, denn im Anhörungsverfahren ist dieser Umstand nicht benannt worden. Wir haben dann zurückgerufen bei dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Wulf Bennert und bei seiner Stellvertreterin Frau Kublick. Sie sagten uns, dass die Mitglieder des Vereins eine Versammlung hatten, in der sie diesen Brief an die Abgeordneten des Thüringer Landtags verabschiedeten. Ich verweise darauf, dass die Ehrenmitglieder des Vereins Prof. Zießler, also der ehemalige oberste Landesdenkmalpfleger, und Dr. Thomas Wurzel von der Hessisch-thüringischen Sparkassenkulturstiftung Leute sind, die mit der Materie bestens vertraut sind. Offensichtlich sind aber die Bedenken, die in dem Denkmalverbund e.V. eingebracht worden sind, nie bis an das Ohr der Abgeordneten gelangt. Man hat uns gesagt, auf der ministeriellen Ebene seien die Bedenken an das Haus herangetragen worden, aber man habe kein Gehör gefunden. Nun haben wir gestern Nachmittag unsere Juristen befragt und die kommen zur Auffassung, auch das zitiere ich jetzt einmal: "Die Neufassung des § 7 Abs. 2 verstößt sowohl gegen die verfassungsrechtliche Mitfinanzierungspflicht der öf
fentlichen Hand als auch aller Wahrscheinlichkeit nach gegen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht als solche." Das heißt, wir bewegen uns im Bereich der Schutzpflichtigkeit Thüringer Denkmale durch die Thüringer Verfassung. Wir konnten am gestrigen Abend weder die Landtagsverwaltung zu Hilfe rufen noch ein Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses führen und haben uns dann für die Verfahrensweise entschieden, diese Bedenken ausführlich in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs vorzutragen und darum zu bitten, dass der Gesetzentwurf zum Prüfen dieses Sachverhalts noch einmal zurückverwiesen wird mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, weil dort die inhaltliche Frage zu klären ist, und federführend an den Justizausschuss. Ich hoffe, dass Sie letzten Endes auch im Interesse derjenigen, die Denkmalnutzer und die Denkmalbewohner sind, diese Bedenken auch tragen und dass Sie, bevor Sie abschließend über einen Gesetzentwurf abstimmen, verfassungsrechtliche Bedenken ausräumen möchten. Demzufolge beantrage ich die beiden Ausschussüberweisungen und möchte Ihnen sagen, dass ohne eine solche Prüfung von unserer Seite keine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf erfolgen kann.
Herr Abgeordneter Schwäblein, ich möchte Sie fragen: Haben Sie nach Eintreffen des Briefes in Ihrer Fraktion noch einmal prüfen lassen, ob es diese verfassungsrechtlichen Bedenken gibt? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist, Sie haben ja darauf hingewiesen, es gibt keinen Eilbedarf bei diesem Gesetz: Was hindert Sie eigentlich daran, diesen Gesetzentwurf noch einmal durch den Justizausschuss des Thüringer Landtags prüfen zu lassen, mitberatend im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, außer dem Umstand, dass der Antrag von der PDS-Fraktion kommt?
Keine Landesfördermittel für das Theaterhaus Weimar
Presseberichten und einem Informationsschreiben ist zu entnehmen, dass eine der wenigen Off-Theater-Gruppen in Thüringen, deren Projekte überregional ausstrahlen, 2004 keine Fördergelder vom Land erhalten werden. Das Theaterhaus Weimar arbeitet seit 1999 und wird durch zahlreiche Kulturstiftungen gefördert. Die Theaterhausleitung befürchtet nun bei überregionalen Geldgebern "schwer wiegende Konsequenzen", wenn die Förderung durch das Land eingestellt wird und somit das Theaterhaus seinen Rückhalt im Land verliert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Fördergelder wurden in den letzten fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben) an das Theaterhaus Weimar ausgereicht?
2. Wie bewertet die Landesregierung innovative Akzente im zeitgenössischen Theater und den Stellenwert dieser nicht institutionellen Theaterarbeit am Theaterhaus Weimar?
3. Welche Gründe veranlassen die Landesregierung die Förderung für das Theaterhaus Weimar 2004 einzustellen?
4. In welcher Form werden die Verantwortlichen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Angebot des Theaterhauses Weimar annehmen, einmal ausführlich und produktiv über die zeitgenössischen internationalen Entwicklungen freier künstlerischer Arbeit und deren Bedeutung für die Kultur und Gesellschaft zu
Beginn des 21. Jahrhunderts ins Gespräch zu kommen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begründe den Gesetzentwurf für die PDS-Fraktion. Sie werden sich erinnern können, die Mehrheitsfraktion des hohen Hauses hat in der letzten Plenarsitzung die Dringlichkeit unseres Antrags abgelehnt. Demzufolge steht heute die erste Beratung unseres Gesetzes zu einem Gesetz zur Aufhebung der Bannmeile um den Landtag auf der Tagesordnung. Mittlerweile ist ein gleich lautender Antrag seitens der SPD-Fraktion eingereicht worden. Er unterscheidet sich in der Sache nicht, aber er hat eine andere Begründung. Kern- und Hauptmotiv für unseren Entwurf des Aufhebungsgesetzes ist die Tatsache, dass eine Bannmeile oder ein, wie es in Thüringen heißt, "befriedeter Raum" um das Parlament und seine Sitzungsgebäude den demokratischen Grundprinzipen von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgernähe vollkommen widerspricht.
Interessanterweise finden wir nun auch in der Begründung zum SPD-Antrag den Verweis darauf, dass man das früher auch so gesehen habe und nun in der nächsten Wahlperiode wenigstens die Ausweitung des befriedeten Raums bekämpft habe.
Unsere Fraktion hat immer wieder zum Ausdruck gebracht, und wir haben in der vergangenen Plenarsitzung bereits darauf verwiesen, dass ein Bannmeilengesetz ein politischer Fehler ist, den dieses hohe Haus vollzogen hat.
Das hat nach unserer Auffassung nicht nur mit dem Namen der Straße zu tun, wenngleich, und ich möchte das auch einmal anmerken, auch der Namensgeber dieser Straße sich wenigstens sachlich diesen Argumenten nicht verschließen dürfte.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben eine andere Auffassung dazu, wollen sich gewissermaßen vor gegebenenfalls aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern schützen, die unzufrieden mit politischen Entscheidungen sind. Das heißt, die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes sollen, wenn überhaupt, ihre öffentliche gemeinsame Meinungsäußerung nur in respektvollem Abstand zur parlamentarischen Obrigkeit und möglichst außerhalb der unmittelbaren Hörweite vorbringen. Sie haben nun mit den Protesten derjenigen, die gegen den vorhergehend abgestimmten Gesetzentwurf protestiert haben, gesehen, dass man sich auch phantasievoll die Aufmerksamkeit schaffen konnte. Aber wir denken doch, dass Meinungsaustausch und Diskussionsprozesse zwischen Bürgerinnen und Bürgern zum unmittelbaren Kern der Demokratie gehören. Ich habe bereits in der letzten Plenarsitzung darauf verwiesen, dass es bei der Wertigkeit der Demokratie bei den Thüringerinnen und Thüringern hoch bestellt ist, aber dass sie unzufrieden sind damit, wie sie ihre Möglichkeiten geltend machen können. Wir denken, dass ein gläserner Plenarsaal nicht zur "Schutzzone vor dem Souverän" erklärt werden kann.
Dass eine solch entdemokratisierte Schutzzone um den Thüringer Landtag unnötig ist, zeigt auch die Tatsache, dass andere ostdeutsche Parlamente ohne eine solche auskommen. Auch darauf verweist übrigens die Begründung der SPD-Fraktion und wir haben das sowohl gesagt als auch aufgeschrieben in der Ihnen vorliegenden Drucksache aus unserer Fraktion. Andere Länder übrigens, also außerhalb Deutschlands, wie Frankreich oder z.B. die Vereinigten Staaten von Amerika, haben nie daran gedacht, ihre Parlamente und ihre Volksvertreter mit einer solchen Schutzzone zu umgeben. Offensichtlich ist doch wohl, dass das Hausrecht, das sogar weitestgehende ordnungsrechtliche Befugnisse in sich birgt, zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments völlig ausreichend ist. Argumente, die darauf hinauslaufen, die Abgeordneten müssen durch die Bannmeile in ihrer Arbeitsfähigkeit gesichert werden, laufen völlig ins Leere. Diese Schutzzone um den Landtag, als "befriedeter Raum" bezeichnet, gehört ganz einfach abgeschafft.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Demokratie sich nur entwickeln kann, wenn Auseinandersetzung um Ideen und Konzepte öffentlich stattfinden kann.
Das gilt auch in der unmittelbaren Nähe des Plenargebäudes und es gilt nicht nur für die, die mit den Abgeordneten oder der Regierung feiern wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte den Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/3735 begründen, der betitelt ist mit "Umfang, Intensität und Finanzierung von Forschung und Technologieentwicklung 2004".
Wir hätten ihn natürlich auch titeln können "Wann beendet die Thüringer Landesregierung die Pause in der Denkfabrik?". Aber wir sind ja seriös. Der Antrag ist zu verstehen als Reaktion auf die Beantwortung von Anfragen der Abgeordneten Dr. Kaschuba, Dr. Stangner und Huster durch Minister Reinholz während der 92. Plenarsitzung am 16. Oktober dieses Jahres sowie als Reaktion auf die Regierungserklärung von Minister Reinholz am darauf folgenden Tag. Ich kann mir vorstellen, dass er sich schon denken konnte, dass wir einen solchen Antrag nachschieben werden.
Der Antrag scheint deshalb notwendig zu sein, weil die Informationen der Landesregierung gegenüber dem Landtag in der erwähnten Plenarsitzung sehr, sehr kurz und vor allem unbefriedigend gewesen waren und weil wir konstatieren müssen, dass erstens die Landesregierung für die Forschungs- und Technologieförderung Bescheide zurückgezogen hat, zweitens Entscheide aussetzte, drittens erneute Evaluierungen und Entscheidungen durch die STIFT anordnete und damit Verzögerungen bei Entscheidungen und folglich auch Verzögerungen bei deren Verwirklichung erwähnte. So ist also der gegenwärtige Zustand in der Forschungs- und Technologielandschaft und wir mussten konstatieren, offensichtlich hat sich die Landesregierung eine Auszeit gegönnt, die sie damit begründet, dass die Haushaltssituation in Thüringen eine prekäre sei.
Das ist nun mehrfach festgestellt worden, wir verweisen aber auch in der Begründung unseres Antrags darauf, wie solche Situationen zu überwinden sind. Inzwischen wird immer wieder auf die STIFT als Prüfungsinstanz verwiesen, doch wir müssen feststellen, und das weiß wahrscheinlich auch jeder in diesem Haus, dass die STIFT keinerlei Kompetenz zum Landeshaushalt Thüringens besitzt. Weil der Thüringer Landtag der alleinige Haushaltsgesetzgeber ist, müssen die Probleme in diesem Bereich auf den Tisch des hohen Hauses und so ist unser Antrag auch zu verstehen. Die Landesregierung wird durch ihn aufgefordert, ihre Denk- und Handelnspause zu beenden, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, ob sie nun - die Finanzministerin ist nicht da - von der Finanzministerin zu treffen sind, vom Wirtschaftsminister zu treffen sind, der offensichtlich auch zuständigerweise für diesen Antrag heute reden wird, oder von der Wissenschaftsministerin, die sicher dieses Problemfeld aufmerksam beobachten wird.
Ich möchte meiner Kollegin Frau Dr. Kaschuba nicht vorgreifen, die ja dann zu einigen dieser Fragen sprechen wird, aber würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir in der von mir genannten Plenarsitzung einige Anfragen an den Minister gestellt haben und dort auch Antworten gegeben worden sind zur Finanzierung und zu ausstehenden Entscheidungen von Technologieprojekten in Thüringen
- würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, damit begann das - und dass letzten Endes auch diese Entscheidungen auf dem Prüfstand stehen und Inhalt dieses Antrags sind, oder wollten Sie mit Ihrer Entgegnung auf diesen Antrag nur eine Diffamierung unseres Antrags vornehmen?
Sie haben jetzt noch einmal auf das Applikationszentrum für Präzisionskunststofftechnik in Ostthüringen hingewiesen. Meines Erachtens ist übrigens nie von einem anderen Kunststoffzentrum in Thüringen gesprochen worden als Präzisionskunststofftechnik, ist das richtig so?
Wie ist denn der letzte Stand, der augenblicklich letzte Stand des Verbandes der Kunststoffindustrie dazu? Ich sage jetzt mal, ist zu erwarten, dass im Dezember in der Kuratoriumssitzung der STIFT eine Entscheidung fällt? Sie hatten die Finanzierungsquellen schon einmal genannt für dieses Ostthüringer Zentrum.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Dringlichkeit des Antrags der PDS zur Abschaffung des Gesetzes über den befriedeten Raum begründen, wobei natürlich die Dringlichkeit auch in der Sache liegt. Als Erstes möchte ich dazu feststellen, dass der Beschluss zur Ausweitung der Bannmeile vom September des Jahres 2003 eine politische Fehlentscheidung war. Wird ein Fehler erkannt, dann muss man ihn korrigieren, und zwar schnell und unverzüglich. Dabei greift das Prinzip der Unumstößlichkeit von Parlamentsbeschlüssen nicht, denn die Korrektur einer solchen politischen Entscheidung ist vor dem Hintergrund des erkannten Fehlers zu sehen. Der zweite Grund für die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass wir gewissermaßen heute unter dem Anspruch eines transparenten Neubaus mit allen seinen Ansprüchen an die Gestaltung von Politik beraten werden. Transparenz, so ist gesagt worden, ist nicht nur das Konzept der Architektur dieses Baus. Transparenz ist auch das Konzept, das Prinzip der politischen Entscheidungen, die in diesem Hause getroffen werden. Dazu passt keine Bannmeile, denn wir sollten uns nicht abschotten vor den mündigen Bürgerinnen und Bürgern.
Der dritte Grund ergibt sich daraus, dass wir in diesem Hause zwei wichtige Tagesordnungspunkte heute und morgen beraten werden. Zum einen werden wir sicher eine der Sternstunden dieses Parlaments erleben, wenn wir um Gesetzes- und Verfassungsänderungen zu mehr Demokratie in Thüringen beraten und entscheiden werden. Auch vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass eine Bannmeile ungeeignet ist dieses Haus in einer solchen Weise abzuschotten vor denen, die mittun wollen, die sich einmischen wollen, die als mündige Bürger in diesem Freistaat ihre Meinung sagen wollen, auch wenn sie Kritik anbringen.
Ein weiterer Grund ergibt sich eben auch aus einem Tagesordnungspunkt, der uns mit dem Thüringen-Monitor am morgigen Tag beschäftigen wird. Im Thüringen-Monitor ist auch im Jahr 2003 festgestellt worden, dass die Frage nach den "feinen Rissen" im Fundament der Demokratie gestellt werden muss und dass Thüringerinnen und Thüringer sehr wohl zu bewerten wissen, wie hoch der Wert der Demokratie ist, dass sie aber in der praktischen Durchführung der Möglichkeiten durchaus Probleme sehen. Demzufolge sollte, wenn wir über Demokratie in diesem hohen Hause beraten, wenigstens die Debatte in Gang gekommen sein zum Gesetz über die Aufhebung der Bannmeile. Ich glaube nicht, dass man sich dem verschließen kann. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass gerade in den letzten Tagen und auch heute Vorwürfe gegen diese Entscheidung gekommen sind, von denen, die die Namensträgerschaft der JürgenFuchs-Straße beantragt haben und in einer Presseerklä
rung heute darauf verwiesen haben, dass wir diese Entscheidung zur Bannmeile zurücknehmen sollen. Ich weiß nicht, warum Sie sich so dagegen wehren, ich glaube, ein Landtag braucht diese Bannmeile nicht, ebenso wenig wie andere ostdeutsche Landtage eine solche haben.
Ja, ich hoffe auf diese inhaltliche Debatte. Ich habe es bereits eingangs erwähnt, die Dringlichkeit des Antrags und ihn auch heute zu beraten ergibt sich insbesondere aus seiner Sache.
Verkauf von Kulturgütern durch die Stiftungen zur Bezahlung von Restitutionsansprüchen
Laut Auskunft der Kunstministeriumssprecherin vom 14. Oktober 2003 habe das Land die erste Rate von 2 Mio.  "   #  $ $  sammlungen vorgeschossen. Vertragsgemäß sei die erste Rate als Ausgleich für den Verzicht auf den Klassikernachlass an das Herzoghaus Sachsen-Weimar und Eisenach gezahlt worden. Die Stiftung muss 4 Mio.   Ausgleich tragen. Die Klassikerstiftung hofft nach eigenen Angaben, noch im Oktober einen Großteil des Geldes aus dem Verkauf eines Bildes zu bekommen. Die Wartburgstiftung in Eisenach bemüht sich offensichtlich, ihren Anteil am Ausgleich in Höhe von 0,5 Mio.  anderen Wegen als den Verkauf von Kulturgütern zu erbringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Veräußerungen aus den Beständen der Stiftungen und erfüllt die Landesregierung ihre eingegangene Verpflichtung, Kunstwerke nur an Museen und öffentliche Einrichtungen zu verkaufen?
2. Kann eine Liste veröffentlicht werden, welche die verkauften Kunstwerke, die erzielten Erlöse und die Käufer ausweist?
3. Welche Informationen können gegeben werden, wie künftig die verkauften Kunstwerke rezipiert werden können?
4. Wie werden vorbeugende Maßnahmen getroffen, damit das Beispiel des Kunstverkaufs bei finanziellen Notständen nicht Schule macht?
Ich bezog mich ja in der Anfrage auf die vorgeschossenen Mittel, die seitens der Landesregierung bereitgestellt worden sind und auf eine Äußerung seitens der Stiftung, das war alles öffentlich nachzulesen, wonach man im Oktober das Geld letzten Endes zurückzahlen möchte. Nun ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das Land ist offensichtlich weiter bereit in Vorleistung zu gehen. Gibt es eine Endlichkeit dieser Bereitschaft?
Herr Minister, jetzt stelle ich die Frage offiziell, die ich eingeworfen habe. Sie haben ja mehrfach jetzt von Prüfaufträgen gesprochen. Der gesamte Bereich der Technologieförderung ist ja letzten Endes angesprochen. Werden Sie morgen in der Regierungserklärung konkreter zu diesen Vorhaben Ausführungen machen?
"Restitution Fürstenhaus Reuss Gera"
Der Streit um Rückgabeforderungen der Adelsfamilie Reuss gegenüber der Stadt Gera geht offenbar vor Gericht. Dies meldete am 21. August 2003 ADN unter Berufung auf Informationen von MDR 1 Radio Thüringen. Das Fürstenhaus Reuss fordert in und um Gera mehrere Immobilien zurück.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches ist der Informationsstand der Landesregierung zu den Verhandlungen zwischen der Stadt Gera und dem Fürstenhaus Reuss?
2. Was ist der Landesregierung bekannt hinsichtlich der Bereiche, über die sich der angestrebte Prozess erstrecken wird?
3. Welche Folgen hat eine Klage des Fürstenhauses Reuss mit voraussichtlichem Verhandlungsbeginn im November für die grundlegende Sanierung des Geraer Theatergebäudes und die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel?
Wenn die Mittel für die Sanierung des Theaterhauses in Gera bereitgestellt werden und das Theaterhaus saniert ist und man dem Fürstenhaus Reuss dort Ansprüche zugestehen würde, hätte das auf den Streitwert des Verfahrens Einfluss?
Sie sagen zu Frage 1, dass es zu einer zeitlichen Verschiebung kommt, und wissen sicher, dass in der Antwort vom Juli, glaube ich, oder Juni gesagt worden ist, Beginn 2003 und Fertigstellung 2004. Könnten Sie bitte präzisieren, was zeitliche Verschiebung bedeutet? Bedeutet das auch gleichzeitig Streckung über mehrere Jahre? Das ist die eine Frage.
Und zum Zweiten - die Antworten, die Sie gegeben haben, sind ja eigentlich denjenigen, die sich mit der Materie befassen, bekannt. Die Frage, wie Sie das Engagement aus der Kommunalpolitik bewerten, welches ja einen Investitionszuschuss vorsieht, kommt von zwei Standorten. Könnten Sie noch einmal darauf eingehen, wie Sie solches Engagement im Allgemeinen bewerten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Ich habe den Eindruck, dass ich selbst mich noch nie so oft und ausführlich mit der Geschichte von Adelshäusern und ihren Ansprüchen beschäftigen musste wie in dieser Legislaturperiode in Verbindung mit ihren Ansprüchen aus dem Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz. Offensichtlich ist das der Preis dafür, dass über 80 Jahre die Probleme rechtsstaatlich nicht gelöst worden sind. Das muss man so konstatieren. Ich möchte auch eine weitere Vorbemerkung machen zu all denen, die sagen, dass die Informationen an die Fraktionen spät gekommen sind. Unserer Fraktion liegt die Information über die gütliche Einigung seit dem 21. Mai 2003 vor. Seitdem begann auch der Arbeitsprozess um die gütliche Einigung in unserer Fraktion. Nach meinem Dafürhalten hat das Problem wenigstens vier Seiten, einmal eine politische Seite, einmal eine juristische, natürlich auch eine moralische und letztendlich eine finanzielle Dimension. Wir als Abgeordnete des Thüringer Landtags sind im Antrag der Landesregierung und in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, also in den Drucksachen 3/3387 und 3/3400, aufgefordert worden, eine Entscheidung in der Restitutionsangelegenheit SachsenWeimar-Eisenach durch eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Thüringen zu begrüßen. Das mit dem Begrüßen fällt natürlich schwer. Wir sollen in diesem Zusammenhang auch einem Finanzierungsmodus zustimmen und das will genau überlegt sein. Der nun zu beendende Rechtsstreit um nationales Kulturerbe, welches - und Sie, Herr Staatssekretär, sind darauf eingegangen - zugleich zum Weltkulturerbe gehört, ist so bedeutsam, dass er beste Chancen hat, künftig unter die bedeutenden Rechtsfälle der Geschichte eingeordnet zu werden. Dafür sprechen unterschiedliche Gründe, so der Wert des kulturellen Erbes, die historische Dimension von fast einem Jahrhundert an Lösungsversuchen und die außerordentliche Kompliziertheit der Rechtslage.
Die Vorlage der Landesregierung für den Landtag beginnt mit dem Auseinandersetzungsvertrag von 1921, den Großherzog Wilhelm Ernst unterschrieb. Dieser Vertrag entsprang keinem Zufall und keiner Laune der 20er-Jahre, sondern er war eine Folge des Sturzes der Hohenzollernmonarchie in Deutschland und der der Fürsten in den Staaten des Deutschen Reiches. Das geschah durch die Novemberrevolution in Deutschland. Diese wiederum gebar die bürgerlich-demokratische Republik
als Staatsform in Deutschland. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 verankerte die Abschaffung der Monarchie. In Artikel 1 dieser Verfassung stand - ich zitiere: "Das Deutsche Reich ist eine Republik, die Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Übrigens soll hier, da es im Wesentlichen heute um Kunst geht, nicht unerwähnt bleiben, dass in der eben genannten Weimarer Verfassung, und zwar in Artikel 172, erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte stand, die Kunst ist frei. Dadurch wurde die Theaterzensur abgeschafft und andere repressive Einflussnahmen des monarchistischen Staates auf die Kunst. Der 1921 abgeschlossene Auseinandersetzungsvertrag brachte keine Änderung der Eigentumsverhältnisse, sondern bezüglich vieler Gegenstände, z.B. des Goethe-Schiller-Archivs, eine Verwaltungsgemeinschaft von Großherzog, Thüringen und der Goethe-Gesellschaft. In der Weimarer Republik kam es zu keinem Reichsgesetz, welches einheitliche Maßstäbe für die Abfindung des Adels regelte. Eine entschädigungslose Fürstenenteignung durchzusetzen, wurde im Juni 1926 per Volksentscheid versucht. 14,5 Millionen Wahlberechtigte, das heißt 36,4 Prozent, stimmten dafür. Erforderlich wären aber 20 Millionen gewesen. Damit blieb das Problem ungelöst. Nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 übernahm die sowjetische Militäradministration in Deutschland die Macht und übertrug alsbald die Verwaltung des Goethe- und Schillerarchivs dem Lande Thüringen. Der damalige Thüringer Landtag beschloss einstimmig mit den Stimmen von SED, CDU und LDPD am 29. Mai 1947 das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Goethe- und Schillerarchiv - Stiftung des Deutschen Volkes. Das war eine rechtsstaatliche Entscheidung, die wesentlich die Sonderstellung des Archivs im Gesamtkomplex der Restitutionsangelegenheit bedingt. Der gleiche Thüringer Landtag beschloss am 11. Dezember 1948 wieder mit Billigung aller Fraktionen die Enteignung der ehemaligen Fürsten. Das führte über viele Jahre zu keinen Problemen, die Rechtslage war stabil und es gab in Thüringen niemanden, der eine Änderung anstrebte.
Im Prinzip wurde in der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ein neuer Eckwert für den darauf folgenden Prozess festgelegt und ich zitiere wiederum: "Die Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945-1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nimmt dies im Hinblick auf die historische
Entwicklung zur Kenntnis." Dass der nachfolgende Satz dazu dienen wird, die eben zitierten Eckwerte zu unterlaufen, war nicht erkennbar. Der Satz lautet - ich zitiere wiederum: "Sie", also die Bundesrepublik Deutschland, "ist der Auffassung, dass einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muss." Eine die Enteignung aushebelnde Regelung war der Erklärung nicht zu entnehmen, aber sie wurde dann durch das Prinzip, Rückgabe geht vor Entschädigung, dem der Bundestag Geltung verschaffte, und durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom September 1990, später geändert, in Geltung gesetzt. Ergänzende Regelungen stehen im Entschädigungsgesetz von 1994 und im Ausgleichsgesetz aus dem selben Jahr. Um es kurz zu machen: Die gütliche Einigung geht davon aus, dass das Herzoghaus Sachsen-Weimar-Eisenach keine Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hat, aber nach § 5 Abs. 1 des Ausgleichsgesetzes.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, hier geht es um Rechtsansprüche, nicht um moralische Ansprüche. Ich weiß, dass die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer gegen eine Ausgleichszahlung an das Fürstenhaus ist. Das ist eine politisch-moralische Bewertung der Öffentlichkeit, die wir zur Kenntnis nehmen und die ich teile. Mit einfachen Worten ist das auch nicht zu erklären, denn die Thüringerinnen und Thüringer hielten die Probleme längst für gelöst. Dass wir im Jahr 2003 und im Jahr 2004 viel Geld in die Hand nehmen müssen, um Fürsten zu entschädigen, ist moralisch nicht zu erklären. Da macht sich Volkszorn breit, dass Wald verkauft werden soll, und Bitterkeit über den Verkauf von Kunstgut aus der Stiftung. 4,5 Mio. €, es ist mehrfach gesagt worden, müssen durch Kunstverkäufe erbracht werden. Für mich ist es interessant, dass es darüber im Moment weniger Empörung gibt als über die Veräußerung von Forstflächen. Auch mir tut es sehr weh, wenn das Kunstgut als alter Krempel bezeichnet wird. Wir können hier nur die Einschätzung des Stiftungspräsidenten Seemann teilen, dass das ein Wermutstropfen ist, der den Wein der Adelsentschädigung sehr verbittert. Das ist ohne Populismus festzustellen. Neben diesen moralischen Bewertungen steht jedoch die juristische Bewertung und den Rechtsansprüchen können wir uns nicht entziehen.
Ich begann meine Ausführungen mit Hinweisen auf die Novemberrevolution in Deutschland, und ich sage, sie ist in dieser Frage bisher nicht zu Ende geführt worden. Man kann auch sagen, erst wenn wir die Restkosten der Revolution begleichen, ist sie an dieser Stelle zu einem guten Ende geführt worden. Wenn man sich diesen Zusammenhang bewusst macht, könnte das auch die schärfsten Kritiker der gütlichen Einigung vielleicht etwas befrieden. Es geht interessanterweise um Nachhutgefechte bei der Abschaffung der Monarchie als Staatsform und damit um die Erhaltung der republikanischen Staatsform mit demokratischen, rechtsstaatlichen Garantien. Wir brauchen endlich auch dauerhafte Rechtssicherheit für das Kulturgut
in beiden Stiftungen und der beiden Stiftungen. 10 Jahre sind inzwischen schon vergangen, seit dem das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz wirkt. 10 Jahre, die weiter ins Land gehen, würden auch hier weitere Unsicherheit bringen. Dazu muss man weder den Prinzen Michael noch seine minderjährige Tochter tief ins Herz schließen. Man kann ihnen nur auf den Weg geben, sie mögen mehr Verantwortungsbewusstsein für Kultur entwickeln als bisher und ihren aufgeklärten Vorfahren nacheifern. Bisher haben sie hauptsächlich deutlich gemacht, dass sie fiskalische Interessen haben. Und, Herr Staatssekretär Aretz, ihr Mäzenatentum, also nicht Ihres, sondern das des Hauses SWE, muss wohl bisher eher im Verborgenen geschehen sein.
Meine Damen und Herren, für die PDS-Fraktion haben wir Einsicht genommen in das Vertragswerk und auch in das Gutachten von Prof. Dr. Sendler. Herr Staatssekretär Dr. Aretz, Herr Dr. Molitor, Leiter des Arbeitsstabs, und Herr Eggers gaben bereitwillig Auskunft zu den Fragen meiner Fraktion, soweit sie von uns, das muss ich einräumen, vor dem schwierigen Rechtshintergrund überhaupt gestellt werden konnten. Wir sind zur Auffassung gekommen, dass im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst umsichtig und verantwortungsbewusst operiert worden ist. Die vorgelegte gütliche Einigung ist damit akzeptabel, denn sie sichert, dass nationales Kulturerbe der Deutschen Klassik und vieles mehr - es ist jetzt ausführlich darauf eingegangen worden - in Thüringen bleiben und dauerhaft und rechtssicher der Öffentlichkeit und der Forschung zur Verfügung stehen. Der wertvollste Schatz, den Thüringen hat, bleibt im Land. Das ist Grund zur vorsichtigen Freude. Dass dafür eine Kompensation fällig ist, ist weniger schön. Aber ich sehe nicht, wie das im Moment vermeidbar wäre. Der Modus der Finanzierung durch die Landesregierung wird von unserer Fraktion jedoch kritisch, sehr kritisch bewertet. Man kann diesen sicher unterschiedlich beurteilen und wir haben lange über die konkrete Form der finanziellen Umsetzung diskutiert. Da der Verkauf von Wald zur Gegenfinanzierung einen eigenständigen Problembereich darstellt, wird mein Kollege Kummer diesen noch einmal gesondert beleuchten. Auch hier geht es darum, dass wir befürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, ein Präzedenzfall, in welchem wir uns öffnen, Forstflächen dann zu verkaufen, wenn wir Haushaltsnot haben. Und die Frage, dass das von einem öffentlichen, von einem allgemeinen Interesse ist, ist natürlich nicht in starren Eckwerten festzulegen. Das ist immer interpretierbar. Ich möchte aber jetzt im Weiteren nicht darauf eingehen. Da die gütliche Einigung von uns akzeptiert wird und das insbesondere den Punkt 1 der Vorlage betrifft und wir diesem auch zustimmen möchten, bitte ich darum, dass abgestimmt wird in der Reihenfolge der Einzelpunkte, und zwar getrennt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zunächst ganz froh darüber, dass wir einen Bericht gehört haben und insbesondere zu der Frage 4 aus unserem Antrag, nämlich zur Stellung der Landesregierung zum Eckpunktepapier der Staatsministerin Weiss. Aber die Antwort befriedigt natürlich nicht. Die Antwort befriedigt insofern nicht, da aus unserer Sicht offensichtlich nicht alle Probleme, die damit verbunden sind, die aus dem CDU-Antrag herauszulesen sind, gelöst werden. Demzufolge einige Problemsichten, die von unserer Seite genannt werden müssen und die unbedingt - das sage ich gleich vorweg - im Ausschuss für Wissenschaft, For
schung und Kunst debattiert werden müssen.
Als wir den Antrag zur Gründung einer Kulturstiftung Thüringens in die Hand bekamen, hätte man zunächst meinen können, dass ein Oppositionsantrag der PDS-Fraktion, der seit vielen Jahren vorliegt, nämlich eine Kulturstiftung in Thüringen vorrangig mit den Aufgaben Jugendund Breitenkultur zu installieren, in Erfüllung gehen könnte. So ist es aber nicht. Wenn man den Antrag hinterfragt, wird eigentlich deutlich, dass Thüringens CDU eine Kulturstiftung gründen möchte und eine andere dafür opfert, nämlich die Stiftung "Kulturfonds".
Die Angriffe auf diese Stiftung gibt es schon lange, das hat der Abgeordnete Seidel bereits deutlich gemacht, und auch in der letzten Legislaturperiode gab es vielleicht unbemerkt von manchem ein Ausstiegsszenario, welches übrigens auch mit der Hilfe des Ministerpräsidenten a.D. Dr. Vogel abgewehrt werden konnte. Damit geht natürlich gleichzeitig der Auftrag an Sie, Herr Althaus. Sie haben in Ihren ersten Worten als Ministerpräsident immer wieder von "Werte leben" und "Kultur in Thüringen fördern" gesprochen. Sie sollten sich also sehr genau mit diesem Antrag noch einmal beschäftigen, denn Ende des Monats wird in der Ministerpräsidentenkonferenz beim Bundeskanzler über diesen Sachverhalt verhandelt und Sie könnten das Kunststück fertigbringen, die Künstlerförderung in Ostdeutschland auf völlig neue Füße zu stellen. Aber Sie haben noch einige Tage Zeit und das wäre innerhalb Ihrer ersten 100 Tage Amtszeit.
Die Stiftung "Kulturfonds" übrigens, von der die Ministerin vorhin als einer zeitweiligen Stiftung oder als einer Stiftung mit einer zeitweiligen Aufgabe sprach, ist 1990 als Stiftung öffentlichen Rechts gegründet worden und Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Das Stammkapital betrug damals 184 Mio. Mark der Deutschen Notenbank. Es kam aus Geldern, die von der PDS als Rechtsnachfolgerin der SED abgeführt werden mussten, berechtigterweise abgeführt werden mussten, weil sie nicht Eigentum der Partei, sondern Eigentum des Staates DDR waren. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung "Kulturfonds" ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein und es ist bereits gesagt worden, seit 1997 nicht mehr in Sachsen, weil Sachsen aus dieser Stiftung ausgeschieden ist. Die Stiftung vergibt Stipendien, fördert länderübergreifende Projekte und betreibt die genannten zwei international renommierten Künstlerhäuser in Arenshoop und auf Schloss Wiepersdorf.
Was aber besonders interessant ist, dass mit der Stiftung ein Fonds zur spartenübergreifenden innerdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden ist. Es gab neben den Ausstiegsszenarien immer wieder Überlegungen, ob man ein solches Modell nicht beispielhaft auf die gesamte Bundesrepublik über
tragen kann, so dass also aus einer bundesdeutschen Stiftung, an der sich die Länder beteiligen, diese länderübergreifende und spartenübergreifende Künstlerförderung in der gesamten Bundesrepublik wirken könnte. Das ist immer wieder abgelehnt worden, und so sahen wir auch in dem Vorschlag der Staatsministerin Weiss, auf die der Abgeordnete Seidel nun wiederum eingegangen ist, eine Möglichkeit, dass sich dieses Modell durchsetzen könnte. Man muss dazu sagen, wenn man ein solches Modell durchsetzen würde, dann würde auch die Chance bestehen, dass die ostdeutschen Länder mit dem eingebrachten Kapital sowohl an Immobilien als auch an Wertpapieren als auch an dem Vermögen diese Förderung zu betreiben nicht mehr als Bittsteller allein auftreten würden, sondern etwas eingebracht hätten in deutsche Kulturförderung, und letztendlich modellhaft etwas auf die gesamte Bundesrepublik übertragen werden würde.
Auch von unserer Fraktion ist anzufragen, was der Kollege Seidel jetzt gesagt hat. Wie soll man mit knapp 8 Mio.  die also den Thüringer Anteil an der Stiftung "Kulturfonds" darstellen, die Thüringer Kulturstiftung ausreichend finanzieren und die Aufgaben erledigen, die bisher durch die Stiftung "Kulturfonds" realisiert worden sind, und gleichzeitig noch bestimmten Ansprüchen der Thüringer Kulturförderung entgegenkommen? Wir haben das Thema der Stiftungsgründung des Öfteren diskutiert. Es wurde auch immer wieder gesagt, wir haben nicht ausreichend Kapital um eine Thüringer Kulturstiftung, die eigene Erträgnisse abwirft, zu gründen, und nun ist plötzlich ein Anteil von 7,6 Mio.     % & Ministerin Schipanski und Herr Ministerpräsident Althaus, es klingeln dabei alle Alarmglocken, muss ich Ihnen sagen. Auch nach dem Bericht ist es nicht deutlicher geworden, dass der Weg, der mit dem CDU-Antrag eingeschlagen worden ist, der richtige Weg sowohl für Thüringen und insbesondere aber auch für die Kunst und Kultur sei. Ich möchte demzufolge noch einmal mit aller Deutlichkeit formulieren: Die Probleme, die sich hinter dem CDU-Antrag verbergen, müssen unbedingt im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst debattiert werden. Wir dürfen uns keinen Schnellschuss erlauben, der heute mit der Abstimmung des CDU-Antrags Verhältnisse sanktioniert, die wir dann nicht mehr zurückholen können. Denn würden wir das tun, dann würden wir uns dem Vorwurf aussetzen, dass die Thüringer Kulturstiftung nichts anderes ist als das Grabkreuz auf dem Grab der Stiftung "Kulturfonds". In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihr Verständnis erweckt habe und wir eine sorgsame Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst durchführen. Ich möchte gleichzeitig dazu beantragen, dass der Bericht, den die Ministerin gegeben hat, und der Hintergrund, der dazu in der Ausschuss-Beratung notwendig ist, mit im Ausschuss fortberaten wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst eine Fußnote zu Herrn Seelas Beitrag.
Sie haben uns wieder einmal - das ist bewährte Art Ihrer Fraktion - mangelndes Parlamentsverständnis vorgeworfen und sind der Meinung, das Thema sei im Ausschuss und damit wäre es mit einer Anhörung gut abgeschlossen. Ich sage Ihnen aber, nach einer Anhörung muss man auch die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen.
Da muss man die Schlussfolgerung nicht im Ausschuss ziehen, da muss man sie in der Praxis ziehen, damit man
tatsächlich Handlungsmöglichkeiten für den Jugendkulturbereich hat.
Ihr Parlamentsverständnis, wenn es dann heißt, dass man auch etwas Geld in die Hand nehmen muss, oft nicht einmal viel, haben Sie gestern darin bewiesen, dass Sie unser Gleichstellungsgesetz nicht einmal an den Ausschuss überwiesen haben und nicht bereit sind, über sachliche und fachliche Fragen zu diskutieren.
Demzufolge werden wir die Möglichkeit immer nutzen, in der Öffentlichkeit auf solche Probleme hinzuweisen. Im jugendkulturellen Bereich haben wir es nicht mit einer Marginalie der Thüringer Kulturlandschaft zu tun. Darauf hat Harald Seidel jetzt bereits hingewiesen. Es ist ein Bereich, in dem Hunderte von Menschen tätig sind. Seit Beginn der 90er-Jahre hat sich eine Landschaft entwickelt, die eine Vielfalt ausmacht, die derzeit einzugehen droht. Ich komme darauf dann im Weiteren noch zu sprechen.
Ich möchte noch einen anderen Bogen schlagen. Ich möchte auf eine Veröffentlichung nach der PISA-Studie eingehen, die seitens der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung am 1. März des vergangenen Jahres veröffentlicht worden ist und die die Überschrift trägt "Kulturelle Bildung - Schlüsselkompetenz fürs Leben".
Als die PISA-Studie veröffentlicht worden ist, da quietschte ganz Deutschland auf, weil man so weit hinten lag. Alle möglichen Bildungspolitiker nahmen sich vor, es müsse etwas verändert werden. Was daraus geworden ist, haben wir des Öfteren in diesem Hause diskutiert. Als im vergangenen Jahr von den Schülerinnen und Schülern in Erfurt angemahnt worden ist, dass Schule ein anderer Raum - ein Lebensraum - sein muss, waren alle tief betroffen. Was daraus geworden ist, sehen wir heute. In der damals veröffentlichten Studie der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung hieß es: Bildung ist Leben im aufrechten Gang. Diese kurze und prägnante Begriffsbestimmung von Ernst Bloch enthält alle wesentlichen Bestimmungsmerkmale von Bildung.
Erstens, die Entfaltung der Persönlichkeit, ein Prozess, der die Entwicklung der eigenen Potenziale und die Herausbildung der eigenen Identität ermöglicht.
Zweitens, die Aneignung von Welt, die aktive handelnde Gestaltung des eigenen Lebens im sozialen und politischen Kontext.
Drittens, die Anregung aller Kräfte, das heißt, die Anregung der kognitiven, sozialen, emotionalen und ästhetischen Kräfte des Menschen, um Gegenwart und Zukunft bewältigen zu können.
Die Träger kultureller Kinder- und Jugendbildung mahnen eine Diskussion an, die Bildung auf das ganze Leben des Menschen bezieht. So weit dieses Zitat.
Vor diesem Hintergrund wünschte ich mir eigentlich, dass dieses Thema einmal zu einem wichtigen Thema im Hause wird. Wichtig scheint nur ein Thema zu sein, zu welchem der Ministerpräsident hier vorn Platz genommen hat und dann auch die Abgeordneten sich genötigt fühlen, die Reihen des Hauses zu füllen.
Dieser Auffassung im Allgemeinen wird natürlich kaum einer widersprechen wollen, wenn es um den Wert der jugendkulturellen Bildung geht. Jeder wird natürlich sagen, dass sie Teil der Bildungs-, Kunst- und Kulturlandschaft in Thüringen ist, und jeder ist natürlich gern bereit zu sagen, dass so etwas in seiner Gesamtheit zu fördern und zu schützen ist. Das kulturelle Erbe und das vielfältige kulturelle Angebot im Alltagsleben machen unseren Reichtum gleichermaßen aus. Vielleicht muss auch einmal daran erinnert werden, dass die Weimarer Mal- und Zeichenschule auf Goethe zurückgeht und die Altenburger Jugendkunstschule auf Bernhard von Lindenaus Bestrebungen, die künstlerische Bildung als Volksbildung zu erschließen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass wir auch in der Kultur keine Spitzenleistungen erreichen können, wenn wir sie nicht in der Breite fördern. Darin liegt eine besondere Verantwortung der Kulturlandschaft Thüringens.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, durch immer wiederkehrende und regelmäßige Anmahnungen mit Anfragen und Diskussionen sowohl im Plenum als auch im Ausschuss haben wir es nach vielen Jahren erreicht, dass dieses Problem als ganzes Problem erkannt worden ist und die Landesregierung ein Gesamtkonzept - jedenfalls nannte sie es so - dazu vorgelegt hat. Da, muss ich sagen, diskutieren wir auch gern in diesem Plenum und da hoffen wir immer noch, dass die Landesregierung auf diesen wichtigen Problembereich eingeht, denn wenn wir diese Hoffnung nicht mehr hätten, dann bräuchten wir auch nicht mehr darüber diskutieren.
Bezogen auf das im vergangenen Jahr vorgelegte Gesamtkonzept möchte ich aber jetzt nichts mehr sagen, denn in der Debatte im September des vergangenen Jahres haben wir uns ausführlich dazu verständigt und danach folgte auch die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und die heute schon mehrfach genannte Anhörung.
In der Stellungnahme zum Gesamtkonzept der Landesregierung erklärte dann Frau Ministerin Schipanski, dass die Bilanz im jugendkulturellen Bereich sich sehen lassen könne und der Freistaat sich in Zukunft stärker auf die Förderung von Projekten mit überregionaler Ausstrahlung konzentrieren möchte, während die Kommunen sich um die rein örtlichen Projekte kümmern sollten. Nun trat folgende Situation ein, dass in der Anhörung der Geschäfts
führer des Thüringer Landkreistages Herr Vetzberger schrieb, dass - ich zitiere nur sinngemäß - er akzeptiere, dass jugendkulturelle Aktivitäten für junge Menschen eine wichtige Form seien, sich Kompetenzen aneignen zu können, ihr eigenes Leben entwickeln zu können, dass diese aber insbesondere in der Breite und in örtlichen Projekten bestehen müssten. Er zweifelt an, dass die vorrangige Förderung qualitativ herausragender Projekte eigentlich im Grunde zu kurz greift. Dieser Dissens - vielleicht haben ihn manche nicht begriffen - ist nie aufgelöst worden, nämlich, wie gehen wir mit örtlichen und überörtlichen Projekten um und wann hat ein örtliches Projekt die Dimension eines überörtlichen Projekts. Um es am Beispiel der Erfurter Schotte deutlich zu machen: Natürlich ist die Erfurter Schotte ein örtliches, ein kommunales Projekt der Stadt Erfurt. Die Stadt Erfurt hat dafür eine entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Wenn Schülertheatertage oder Jugendtheatertage in dieser Einrichtung organisiert und durchgeführt werden, wenn mit Kindern und Jugendlichen eine Auswertung dieser Projekte vorgenommen wird, um sie in dieser Arbeit, die sie im jugendkulturellen Bereich selbst leisten, auch zu qualifizieren, dann ist das natürlich von weitaus größerer Potenz, als das von der Stadt Erfurt getragen werden kann. Wer entscheidet also, ob ein Projekt örtliche oder überörtliche oder überregionale Ausstrahlung hat? Dann muss man natürlich dazu wissen, wenn die kommunale Ebene wegbricht, wenn also diese Schere zuschneidet, dass die freiwillige Aufgabe Kultur gerade in diesem jugendkulturellen Bereich etwas abschneidet, dann wird es keine überregionale Ausstrahlung solcher Möglichkeiten mehr geben. Und da, denke ich, brauchen wir eine Diskussion, die uns vor dem Hintergrund der Haushaltslage in Thüringen und der Kommunen befähigt, Schwerpunkte zu setzen, die letzten Endes nicht solche Trennungsunschärfen mit sich bringen, sondern die auch Projekten, die entstanden sind, die notwendige personelle und sachliche Sicherung für die Zukunft geben. Dass das Problem über die ABM- und SAM-Stellen nicht gelöst werden kann, ist nun inzwischen erkannt, Gott sei Dank, kann ich sagen. Aber die nächste Seite dieses Problems tut sich damit schon auf. Wir haben natürlich eine Trägerlandschaft in Thüringen entwickelt, die sich seit 12, 13 Jahren darauf stützt, dass diese SAM einen Großteil der Arbeit in den Projekten leisten. Nun haben wir vor dem Hintergrund der Kürzungen im zweiten Arbeitsmarkt und vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderbedingungen in diesem Bereich eigentlich keine Chance mehr, längerfristig in Jugendkulturprojekten mit diesem Instrumentarium zu hantieren. Die Folge ist, wir haben überhaupt niemanden mehr, der in diesem Bereich arbeiten kann. Ich hoffe ja, dass Sie alle auch das Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Thüringen heute erhalten haben, welches von der Krise in diesem Bereich spricht und welches sagt, das ehrenamtliche Engagement in dem Jugendkulturbereich ist zwar gut und nützlich, aber erstens, wer kann es sich denn leisten, ehrenamtlich einen ganzen Tag - und das von Montag bis Freitag - in solchen Projekten zu arbeiten, wenn er keine andere Finanzie
rung erhält. Zum anderen, wer soll die notwendige Fachlichkeit, die gerade im Bereich der Jugendkultur gepaart ist mit pädagogischen und psychologischen Anforderungen, in der Zukunft überhaupt noch sichern?
Ich möchte das aus der Situation meiner Fraktion noch einmal besonders betonen. Wir stellen also als Erstes fest, Arbeitskräfte über den zweiten Arbeitsmarkt sichern die Lösung des Problems nicht. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht weiter zu sprechen. Also müssen wir andere Problemlösungen anbieten. Da sagen wir noch einmal - und ich weiß nicht zum wie vielten Mal, auch Harald Seidel ist jetzt noch einmal darauf eingegangen -, lasst uns doch versuchen, die Stiftung Breitenkultur einzurichten.
Wir wissen, dass es keine echte Stiftung sein kann. Wir wissen, dass die Erträgnisse einer solchen Stiftung im Moment überhaupt nicht ausreichen können, um die Landschaft zu sichern. Aber vielleicht können wir mit dem Bündeln von Geld und vielleicht auch mit dem Hinzufügen von Immobilien, in denen sich solche Projekte befinden, eine Stiftung gründen, die wenigstens die so genannten überregionalen Projekte bündelt und sie aus der Jährlichkeit der Haushaltsfinanzierung durch Kommunen und Land herausholt und den Verwaltungs-, sprich vor allem Bürokratieaufwand, den die Projekte beklagen, verringert. Es ist nie ernsthaft darüber nachgedacht worden, wie diese Stiftung zum Leben erweckt werden kann und sei es als unechte Stiftung und sei es zunächst als eine Möglichkeit wenigstens einen Teil zu sichern.
Zweite Möglichkeit - Projektmanagerprogramm: Ich sage immer wieder und ich sage das auch in Richtung der Ministerin, das Projektmanagerprogramm ist ein gutes Programm, aber es reicht nicht aus. Wir haben es nicht vermocht, mit unserem Antrag während der Haushaltsdebatte zur Aufstockung des Projektmanagerprogramms, welcher übrigens gedeckt war, mehr Stellen in diesem Programm auszufinanzieren. Die Jugendkulturprojekte weisen berechtigt darauf hin, dass nur ein Bruchteil der Stellen tatsächlich für jugendkulturelle Arbeit verwandt wird. Wenn wir hier nicht eine Lösung finden, auch und gerade vor der Haushaltssituation in Thüringen, dann bricht uns dort noch mehr weg, als es im Moment schon geschehen ist.
Drittens - Erhalt des freiwilligen kulturellen Jahres: In der Anhörung im März des Jahres, apellierte eine junge Frau, welche selbst ein freiwilliges Jahr auf dem Kulturhof Friedrichsrode absolviert, eindringlich an die Politik, diese Möglichkeit auch in den kommenden Jahren zu erhalten. Die Ministerin hat in der Herbstdebatte bereits gesagt: "Der Einsatz von Mitarbeitern auf Basis des Modellversuchs freiwilliges kulturelles Jahr hat sich bewährt. Wir wollen daher nach Auslaufen dieses Modellversuchs im Jahr 2004 die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten schaffen, dass dieses Programm fortgesetzt wird." Ihr Wort, Frau Ministerin,
nicht nur in Gottes, sondern auch in den Gehörgang der Finanzministerin und des Haushaltsgesetzgebers, des Parlaments.
Nächstes - Einführung einer Jugendkulturpauschale: Auch dieses Problem ist in den vergangenen Jahren lang und breit und auf und ab diskutiert worden. Am Tisch der Diskutanten saßen immer Vertreter unterschiedlicher Fraktionen. Immer wieder ist darauf hingewiesen worden, dass es natürlich eine Schwierigkeit in sich birgt, eine Jugendkulturpauschale analog der Jugendpauschale aufzulegen. Weil es auch dann wieder diese Trennungsunschärfen zwischen den Bereichen gibt. Und auch heute ist es so, dass insbesondere bei der Entscheidung über die Mittel für die Jugendarbeit die Kulturarbeit oft hinten herunterfällt. Es ist zum großen Teil präventive Arbeit und aufgrund der knappen Finanzen wird natürlich immer erst auf das geschaut, was man vorsorglich retten müsste, damit das Kind, welches auf dem Brunnenrand steht, nicht reinfällt. Die Kinder und Jugendlichen, die in jugendkulturellen Projekten tätig sind, sind meistens noch nicht so ganz auf dem Brunnenrand und sind zum Teil auch in der Lage, noch zu erkennen, dass man da nicht reinfallen darf. Das heißt, da wird dann in den Jugendhilfeausschüssen auch nicht immer zu Gunsten der Jugendkulturprojekte beschieden.
Auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände verweisen natürlich darauf, dass einige Kommunen nicht in der Lage sein werden, gegenzufinanzieren. Aber es ist auch von den Spitzenverbänden gesagt worden, wenn man denn eine vernünftige Richtlinie hätte, dann würde man sich schon mühen, um die Verstetigung der Projekte zu erreichen, die ja auch aus kommunaler Sicht gehalten werden sollen.
Was ich damit sagen möchte: Es ist nicht so, dass es keine Lösungsvorschläge gibt. Auch die PDS-Fraktion weiß natürlich, dass die öffentliche Hand - aus Gründen, die von uns heftig kritisiert werden - über wenig Geld verfügt. Aber wenn die Situation nun einmal so ist, dann muss man endlich erkennen, dass wir es hier mit einem Schwerpunktbereich zu tun haben, der für das gesamte Land Thüringen wichtig ist und der nicht nur einen Bereich umfasst, in dem sich ein Kind mal in einer Theateraufführung tummelt oder mit der Blockflöte auf einer Bühne steht. Wir haben es mit der Substanz von Bildung für das 21. Jahrhundert zu tun. Damit ist es eben nicht nur eine kulturpolitische Aufgabenstellung, und da gebe ich Ihnen natürlich Recht, Herr Seela, und damit korrespondiert das natürlich auch mit Möglichkeiten aus dem Kultusministerium, wenngleich die Förderrichtlinie zur Jugendarbeit an Thüringer Schulen letzten Endes zum Gesamtprogramm auch nicht so richtig passfähig ist.
Herr Krapp, Sie sagen - ich muss das einmal übersetzen -: "Das stimmt doch nicht." Wir brauchen in den Projekten
vor allem ausfinanzierte Stellen, die über Jahre hinweg die Knotenpunkte des soziokulturellen Netzwerks sichern können.
Nun komme ich zum Ende meiner Ausführungen und zur eigentlichen Fragestellung. Ich wollte eigentlich, dass über den Antrag heute abgestimmt wird, denn er ist eindeutig. Er sagt, bitte sichern Sie in allernächster Zeit das, was uns in allernächster Zeit zusammenbricht. Der Auftrag ist an die Landesregierung gerichtet. Und sichern Sie über eine mittelfristige Zeit, wie bestimmte Bereiche der Jugendkultur in Thüringen ausfinanziert werden können und legen Sie uns zum Jahresende einen entsprechenden Bericht vor. Das wäre heute abstimmfähig gewesen, übrigens auch für die CDU-Fraktion. Aber wenn Sie nun in Ihrem Parlamentsverständnis sagen, wir lehnen den Antrag ab, aber wir würden gern im Ausschuss darüber diskutieren, würden wir uns einer solchen Aufforderung nicht verschließen und zu dieser Ausschussüberweisung natürlich auch formal die Antragstellung einbringen. Aber ich bitte Sie ganz einfach, das nicht ideologisiert zu betrachten, es hängt so viel an diesen Problemen für Kinder und Jugendliche im Freistaat Thüringen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir bekamen den vorliegenden Änderungstext des Gesetzes zum Thüringer Denkmalschutz am Ende der vergangenen Woche auf den Tisch. Das heißt, wir haben es mit einem Gesetzentwurf zu tun, welcher sehr lange Geburtswehen hatte, aber am Ende doch eine Sturzgeburt war. Ich bemerke das deshalb, weil in der Zeit, die wir seither hatten, der Gesetzentwurf zwar gelesen werden konnte, aber, ich denke, für viele, weil es eben eine sehr spezielle
Materie ist, wäre es wichtig gewesen, in die Materie des Denkmalschutzes und des Denkmalschutzgesetzes einzudringen. Ich gehe demzufolge in meiner Rede in der ersten Lesung auf einige Problempunkte ein und hoffe, dass wir uns dazu noch einmal im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst verständigen können.
Lassen Sie mich jedoch zunächst grundsätzlich bemerken: Der historische Quellenwert bzw. die Originalität eines Kulturdenkmals verlangt bei der Pflege Respekt und Einfühlungsvermögen. Der Umgang mit Kulturdenkmalen erfordert spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Kunst und Baugeschichte, der traditionellen und der modernen Bautechnik und letztendlich bau- und denkmalfachliche Kompetenz. Ich denke, Architekten, Denkmalpflegern, aber auch Politikern ist bewusst, dass Kulturdenkmale als kulturgeschichtliches Erbe von uns für die nächsten Generationen zu bewahren sind. Dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes unverändert beibehalten werden sowie der Erhaltung und dem Schutz von Kulturdenkmalen die entsprechende Bedeutung zugemessen wird, findet unsere volle Zustimmung.
Wir wissen aus der Praxis, dass es immer wieder Angriffe auf diese Aufgabenstellung gibt, wenn es um vermeintliche wirtschaftliche Erfordernisse geht. Ich bin auch ganz froh, dass Sie, Herr Staatssekretär, noch einmal auf diese Zumutbarkeitsregelungen eingegangen sind, die im vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Novellierung enthalten sind. Insofern hat sicher die lange Diskussion des Änderungsgesetzes dazu geführt, dass verschiedene Partner im Landesdenkmalrat an unterschiedlichen Positionen arbeiten konnten, aber ich möchte dazu auch auf einige Probleme verweisen.
Es gab während der Bearbeitung des Gesetzentwurfes unterschiedliche Entwurfsstadien. Als Mitglied des Landesdenkmalrates hatte ich wenigstens die Gelegenheit, diese Debatte immer in den Sitzungen des Denkmalrats mitverfolgen zu können. Ich bemerkte allerdings dort, dass ich nicht ausreichend ausgerüstet war mit dem Material, an dem gearbeitet worden ist. Das heißt, ich wusste nie genau, ob ich eine entsprechend richtige Fassung des Gesetzentwurfes vor mir habe und musste mich auf manches verlassen, was mir dann letzten Endes aus zweiter Hand gesagt worden ist. Das stieß übrigens bei den Mitgliedern im Landesdenkmalrat auch auf Unverständnis, denn sie meinten, die Abgeordneten säßen an der ersten Quelle und hätten immer alle Unterlagen in der Hand. Und vielleicht plädierten sie gerade deshalb dafür, dass im novellierten Gesetz den Vertretern der Fraktionen im Landesdenkmalrat volles Stimmrecht eingeräumt wird. Ich begrüße das außerordentlich, fordert das natürlich auch die fachliche Kompetenz des politischen Handelns heraus. Interessant wird es natürlich sein, wenn sich künftig ein Mitglied des Lan
desdenkmalrats gegen Kürzungen im Denkmalschutz zur Wehr setzen soll und dort mit abstimmen möchte und seine Fraktion, meistens sicher dann die regierungstragende Fraktion, Kürzungen in diesem Bereich mitträgt. Da muss man sich eben entscheiden.
Nun zu einigen weiteren und vielleicht grundsätzlicheren Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Regelungsbedarf wird darauf hingewiesen, dass die Praxis der vergangenen Jahre den bereits von Herrn Staatssekretär Aretz benannten Änderungsbedarf hervorgebracht hat. Ich möchte demzufolge auf zwei Dinge noch einmal eingehen. Als Erstes auf den § 14 des Gesetzes, der das Procedere des Erlaubnisverfahrens bei Abbruch, bei Umgestaltung, bei der Veränderung des Umfeldes oder beim Anbringen von Werbeanlagen regelt, oder wenn es darum geht, dass Erdarbeiten an Stellen vorgenommen werden sollen, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Dieses Erlaubnisverfahren war offensichtlich nicht eindeutig geregelt und ist jetzt in einer Neufassung formuliert worden. Im Juni 2001 verwies der Thüringer Landesdenkmalrat noch auf die Notwendigkeit der begrifflich eindeutigen Regelung und sagte aber ergänzend: Der bisher gegebene, in der Praxis bewährte Einfluss der jeweiligen Denkmalsfachbehörde bei der Entscheidung der Denkmalschutzbehörde sollte grundsätzlich uneingeschränkt gewahrt bleiben. Es wurde dann ein entsprechender Formulierungsvorschlag beigefügt. In der nächsten mir bekannten Stellungnahme wurde die Veränderung ausdrücklich begrüßt.
Nun ist mir in den letzten Tagen die Kritik angetragen worden, dass die Neuregelung des § 14 nicht ausreichend ist und die Gefahr bestünde, dass Denkmale ohne die entsprechende Entscheidung der Fachaufsicht verändert oder gar beseitigt werden könnten. Ich kann diese Kritik im Moment nicht ausreichend bewerten. Da das Gesetz in dieser Fassung so kurzfristig vorgelegt worden ist, war es mir auch nicht möglich, mich selbst sachkundig zu machen. Ich bitte demzufolge darum, dass wir uns dieser Problematik im Fachausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst noch einmal ausdrücklich annehmen.
Thüringen besitzt - und es ist gesagt worden, das ist gut so - eine reichhaltige Kulturlandschaft. Doch immer wieder müssen wir vor Ort erleben, dass Denkmale einfach verschwinden, manche übrigens auch über Nacht, ohne dass man sie ausreichend schützen konnte oder eben wollte, weil sich Denkmale niemals so richtig rechnen. Mit großer Sorge betrachten wir natürlich im Zusammenhang mit dieser Entwicklung die Kürzungen im Bereich des Denkmalschutzes, aber das ist nicht das Problem der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs.
Zum Regelungsbedürfnis zwischen staatlichen und kirchlichen Behörden hingegen verwies die Stellungnahme des Landesdenkmalrats auch auf die Staat-Kirchen-Verträge und diese Regelung ist offensichtlich im vorliegenden Gesetzentwurf übernommen worden. Aber ich denke, Mit
glieder des hohen Hauses, die nicht dem Landesdenkmalrat angehören, werden überhaupt nicht wissen, wie kompliziert sich diese Materie gestaltete und wie der Regelungsbedarf jetzt durch eine schlichte Formulierung des § 32 vorgenommen wurde. Demzufolge denke ich, auch dieses Problem sollten wir im Fachausschuss noch einmal beraten.
Insgesamt ist zu sagen: Nach langem Mühen ist ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches für Thüringen ein wichtiges Gesetz und die Materie eine sehr spezifische ist, mit der sich aber in der Regel nicht nur die Fachleute beschäftigen müssen, sondern viele Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und viele Einrichtungen. Demzufolge sollten wir zügig, aber auch sorgfältig beraten. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich könnte ja jetzt mit einer Abstimmung beginnen und da würden Sie dann alle wieder reinlaufen.
Ich könnte beantragen, dass abgestimmt wird - und Sie sitzen falsch.
Im vergangenen Jahr wurde unter Mitarbeit vieler Fachleute eine aktuelle Technologiekonzeption Thüringen 2002 erarbeitet. Dies zur Kenntnis nehmend, haben wir unseren Antrag auf die heutige Berichterstattung gestellt. Um es noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen: Wenn in der Formulierung unseres Textes von wettbewerbsfähigen Clustern wirtschaftsnaher Forschung die Rede ist, meinen wir natürlich jene innovativen Cluster oder Netzwerke, die nach unserer Auffassung - und das könnte die Auffassung des hohen Hauses gleichermaßen treffen - große Bedeutung für einen zukunftsfähigen Strukturwandel in Thüringen haben. Im politischen Raum ist dazu das Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen notwendig wie der Mut, leistungsfähige technologieorientierte Strukturen zu entwickeln und diese eben nicht nur auf dem Papier einzufordern, sondern sie auch zu fördern. Wir haben das im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2003/2004 auch mehrmals betont. Nach Auffassung meiner Fraktion müssen dazu folgende Schritte eingeleitet werden:
1. die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien für die nächsten Jahre, also über einen mittel- und längerfristigen Raum;
2. eine angemessene finanzielle Förderung sowohl durch das Land als auch durch den Bund und die Fonds der Europäischen Union;
3. die Förderung solcher Cluster in Thüringen, um die innovative Entwicklung der Wirtschaft so zu befördern, dass die Aufnahme der Produktion wettbewerbsfähiger neuer Produkte und Dienstleistungen gewährleistet werden kann. Denn das befördert am Ende die Entwicklung von Arbeitsplätzen, die unter nachhaltigem Aspekt auch Chancen für die Zukunft haben.
Wir meinen, dass es dazu der öffentlichen Aufmerksamkeit bedarf und diesem Anliegen wollen wir mit dem Berichtsersuchen Rechnung tragen. Wir hoffen, dass wir einen aussagefähigen Bericht und eine interessante Diskussion dazu erhalten.
"Thüringen-Monitor 2002"
Der Thüringen-Monitor 2002 hat nach Auskunft seiner Autoren neben den amtlichen statistischen Daten die Ergebnisse einer Befragung von 1.000 Thüringerinnen und Thüringern durch ein Meinungsforschungsinstitut zur Grundlage. Die Befragung soll telefonisch erfolgt sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Meinungsforschungsinstitut wurde mit welchem konkreten Auftrag dazu ausgewählt und gab es einen Wechsel gegenüber den Vorjahren?
2. Hat man sich zum ersten Mal für telefonische Befragung entschieden und worin liegen die Gründe dafür?
3. Wie hoch sind die Kosten für die Befragung und die Erarbeitung des Thüringen-Monitors in den einzelnen Jahren?
4. Sind alle Ergebnisse der Befragungen in dem Thüringen-Monitor verwertet worden oder gibt es auch zusätzliche Befragungsergebnisse, die anderen Verwertungszwecken dienen?