Protocol of the Session on May 18, 2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Vertreter der Landesregierung, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich darf die 18. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 18. Mai 2000 eröffnen. Als Schriftführer haben neben mir Platz genommen der Abgeordnete Braasch und der Abgeordnete Huster. Herr Abgeordneter Huster wird die Rednerliste führen.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Schuster und Herr Minister Dr. Pietzsch. Frau Ministerin Prof. Schipanski ist auch nicht da, die Entschuldigung liegt ebenfalls vor. Dann haben sich entschuldigt der Abgeordnete Heym, Herr Abgeordneter Höhn, der Abgeordnete Dr. Koch, Frau Abgeordnete Thierbach und Frau Abgeordnete Wackernagel. Nach diesen Mitteilungen kann ich auch schon zum Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts kommen. Wir beginnen heute Morgen mit dem Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Eingliederung der Gemeinde Kleinwechsungen in die Gemeinde Werther Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/200 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/653 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Dr. Wildauer bestimmt. Ich bitte Frau Dr. Wildauer um ihre Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich in drei Sitzungen und in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/200 "Thüringer Gesetz zur Eingliederung der Gemeinde Kleinwechsungen in die Gemeinde Werther" befasst. In seiner 9. Sitzung am 11. Mai 2000 fand die abschließende Beratung des Innenausschusses statt. Es standen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der PDS zur Diskussion. Die Änderungsvorschläge der PDS fanden keine Mehrheit. Die Vorschläge der CDU wurden mehrheitlich angenommen und werden mit der Drucksache 3/653 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Innenausschuss schlägt dem Landtag einstimmig die Eingliederung der Gemeinde Kleinwechsungen in die Gemeinde Werther vor.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke für die Berichterstattung. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Kölbel, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste, wenn Ihnen heute der Mehrheitsbeschluss des Innenausschusses in Drucksache 3/653 empfiehlt, die Gemeinde Kleinwechsungen in die Gemeinde Werther einzugliedern, so werden sich die verehrten Abgeordneten dieses hohen Hauses, die schon in der 2. Legislaturperiode hier waren, erstaunt erinnern, ist es nicht so, dass wir dies schon einmal hatten. Das ist richtig so. Damals galt es, die Gemeinden unmittelbar westlich der Stadt Nordhausen zu einer Einheitsgemeinde mit genügend Einwohnern und ausreichend Verwaltungskraft zu bewegen. Schwer fiel es allen - ich sage es aus Erfahrung -, ihre Selbständigkeit aufzugeben und über ihren eigenen Schatten zu springen und mit den Nachbargemeinden zusammenzugehen, von denen man gerade uns jedenfalls - vortrug, wie viel Trennendes es doch gebe und dass mit denen oder mit denen es überhaupt nie gut gehen wird und man sich auch nicht finden wird. Wir Innenpolitiker hatten natürlich seinerzeit auch im Auge bei der Kreisgebietsreform, wenn man sich für einen starken Landkreis im Norden unseres Freistaats entschließt, kann es nicht nur so sein, dass wir eine große Stadt Nordhausen haben und davor liegen nur noch einige wenige Dörfer, sondern es muss auch ein starkes Kreispotential vorhanden sein. Nachdem sich die betroffenen Orte dieses Gebietes nun zu der Einheitsgemeinde Werther fanden, wurde von Kleinwechsungen Klage auf Erhaltung der Selbständigkeit eingereicht. Das Verfassungsgericht beauftragte den Landtag in deren Ergebnis, bis Ende 1999 erneut über den Verbleib von Kleinwechsungen zu entscheiden. Da dieser Termin nicht gehalten werden konnte, überwies der Landtag in seiner Sitzung am 28. Januar 2000 den Gesetzentwurf in Drucksache 3/200 an den Innenausschuss. Dieser führte am 9. März 2000 eine mündliche Anhörung der betreffenden Gebietskörperschaften durch und hörte darüber hinaus auch die ehemalige Bürgermeisterin von Kleinwechsungen an. Sie vertrat auch die Meinung des ehemaligen Gemeinderats - den Erhalt der Selbständigkeit von Kleinwechsungen und die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben durch die Stadt Nordhausen. Darüber hinaus wurde den Einwohnern von Kleinwechsungen die Gelegenheit gegeben, ihre Meinung in einer schriftlichen Anhörung kundzutun. Von 36 eingegangenen Stellungnahmen sprechen sich 31 für die Eingliederung von Kleinwechsungen in die Einheitsgemeinde Werther aus und gegen eine erfüllende Gemeinde der Stadt Nordhausen. Dabei sprachen einige Bürger von solchen Dingen wie Erhalten des dörflichen Umfelds, das bisher gut angekommene Kümmern derer, die die Verwaltung Werthers betreiben, und auch die Sorge, wir möchten diesen dörflichen Charakter betonen und nicht in der

großen Stadt untergehen - so schrieben die Bürger zur Anhörung. Sehr interessant, dies einmal nachzulesen und sich anzuschauen.

Sie sehen, verehrte Abgeordnete dieses hohen Hauses, dass es sich die Innenausschussmitglieder nicht leicht gemacht haben mit ihrer Entscheidung. Namens der CDUFraktion bitte ich Sie deshalb um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/653 und zur Drucksache 3/200, damit quasi Kleinwechsungen dort bleiben darf, wo es schon letztlich hin eingegliedert worden ist. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Zwischenruf Abg. Dr. Wildauer, PDS: Liegt vor, schon gestern geschrieben.)

Ach doch, Entschuldigung. Frau Wildauer noch einmal. Jetzt ist es eine Wortmeldung, vorher war es die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um gleich zu Beginn das Stimmverhalten der PDS-Fraktion zu verdeutlichen: Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf im Grundsatz zu. Die Fraktion ist für die Eingliederung von Kleinwechsungen nach Werther. Diese Eingemeindung ist sinnvoll und sie bestand ja bereits bis zum 31.12.1999. Die Vorgeschichte hat Herr Kölbel hier noch einmal verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Die Bürger haben sich mehrheitlich für die Eingemeindung ausgesprochen. Wir sagen allerdings als Fraktion sehr deutlich, die Landesregierung hat im vorliegenden Verfahren eine verworrene Rechtssituation geschaffen und sie trägt auch hierfür die Verantwortung. Durch die Nichteinhaltung eines vom Thüringer Verfassungsgerichtshof festgelegten verbindlichen Termins wurde eine Situation geschaffen, die zum Beispiel in der Thüringer Kommunalordnung als Regelgegenstand nicht enthalten ist. Hier muss sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, welchen Stellenwert sie dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zukommen lässt. Nach meiner Meinung sind unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Gemeinde zur Eingemeindung, also Bürgerbefragung mit Mehrheit für die Eingemeindung nach Werther, Ortschaftsrat gegen die Eingemeindung sowie die Landtagswahlen - so wie es gesagt wurde - keine hinreichenden Gründe für die Missachtung eines Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Insofern trägt die Landesregierung die Hauptschuld an der entstandenen Situation. Und diese verworrene Rechtssituation wird noch dadurch verstärkt, dass eine Minderheit, also die ehemalige Bürgermeisterin und der Gemeinderat, sich gegen die Eingemeindung nach

Werther ausspricht und an dessen Stelle eine Orientierung nach Nordhausen als erfüllende Gemeinde favorisiert.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU:... Gemein- derat doch nicht nachträglich. Das gibt es doch nicht.)

Die PDS-Landtagsfraktion spricht sich unmissverständlich für die Eingemeindung von Kleinwechsungen nach Werther aus. Die Fraktion verkennt jedoch nicht, dass im vorliegenden Fall nach der Gesetzesverabschiedung erneut mit rechtlichen Mitteln die Ordnungsmäßigkeit der Eingemeindung von Kleinwechsungen nach Werther in Frage gestellt werden kann.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Von wem denn?)

Die unklare Rechtssituation widerspiegelt sich auch im Gesetzentwurf. Nach Auffassung der Landesregierung hat die Amtszeit des 1999 gewählten Ortschaftsrates und des Bürgermeisters am 31.12.1999 geendet. Darüber waren wir uns alle einig. In § 2 des Gesetzentwurfs wird aber festgeschrieben, dass für den Rest der gesetzlichen Amtszeit des Ortschaftsrats und des Ortsbürgermeisters die Ortschaftsverfassung eingeführt ist. Einen solchen Rest, Herr Kollege Böck, den gibt es aber nicht. Und da auch kein Gemeinderat oder Bürgermeister existiert, sondern nur eine Beauftragte, kann nur durch eine zeitliche Benennung das Problem gelöst werden. Es liegt alles in dem Problem der Zeit. Die PDS-Fraktion hält die Einführung der Ortschaftsverfassung für notwendig. Nach erfolgter Eingemeindung müssen aus rechtlichen Erwägungen heraus der Ortsbürgermeister und der Ortschaftsrat neu gewählt werden. Der bis 31.12.1999 bestehende Ortschaftsrat und die Ortsbürgermeisterin haben kein erneutes Mandat, da es das Rechtsgut "ruhendes Mandat" in Thüringen in der Kommunalordnung nicht gibt. Unklarheiten gibt es auch bezüglich des § 3 - Fortbestand des Ortsrechts. Da zurzeit völlig unklar ist, welches Ortsrecht gilt, offensichtlich das Ortsrecht Werther, ist auch strittig, welches Ortsrecht von § 3 des Gesetzentwurfs erfasst werden soll. Zum evtl. bestehenden Ortsrecht Werther braucht keine Regelung getroffen zu werden. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelung zur Umsetzung des § 9 Abs. 5 der ThürKO, wonach sich die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder in der aufnehmenden Gemeinde um mindestens 1 erhöhen muss. Die Fraktion hält hier eine Regelung für erforderlich. Im Gemeinderat Werther hat eine Bürgerin von Kleinwechsungen ein Gemeinderatsmandat, diese Rechtskonstruktion aber lässt die Thüringer Kommunalordnung nicht zu. Nach der Eingemeindung von Kleinwechsungen kann das bisherige Gemeinderatsmitglied aus Kleinwechsungen das Mandat im Gemeinderat nicht einnehmen, da es das "ruhende Mandat" nach ThürKO nicht gibt. Vielmehr ist nach § 9 Abs. 5 ThürKO zu verfahren. Die CDU hat nunmehr vorgeschlagen und der Innenausschuss hat diesem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt, dass § 9 Abs. 5 ThürKO

keine Anwendung findet. Damit wird der Gemeinderat Werther nicht erweitert. Kleinwechsungen ist im Gemeinderat zukünftig nicht vertreten, weil die bisherige Vertreterin zum 1. Januar 2000 ihr Mandat verloren hat. Wir halten gerade diese Gesetzesregelung für bedenklich. Eine generelle Regelung der ThürKO, die auch kein Ermessen zulässt, kann aus unserer Sicht kaum durch eine Einzelgesetzesregelung unterlaufen werden. Die politische Bewertung ist für uns eindeutig. Die Mitwirkungsrechte der Bürger werden hier eingeschränkt, deswegen lehnen wir dieses ab.

Aus Sicht der PDS-Fraktion muss auch geregelt werden, wer für eventuelle Mehraufwendungen und Schadenersatzanforderungen gegenüber der Gemeinde Werther, die im Zusammenhang mit der nicht fristgemäßen Umsetzung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entstehen könnten, aufkommt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Warum haben Sie denn eigentlich zugestimmt?)

Aus unserer Sicht ist hierfür das Land zuständig. Wir hatten im Innenausschuss mehrere Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt - wie immer ohne Erfolg.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, na, na, das stimmt nicht.)

Da hier im Plenum ebenfalls mit deren Ablehnung zu rechnen ist, hat die PDS auf eine erneute Vorlage der Änderungsanträge verzichtet. Die Änderungsanträge, das möchte ich noch mal sagen, zielten darauf ab, dass ein neuer Ortschaftsrat und ein neuer Ortschaftsbürgermeister gewählt werden. Des Weiteren hatte die PDS vorgeschlagen, dass der Gemeinderat Werther um zwei zu wählende Mitglieder aus Kleinwechsungen erweitert wird. Und schließlich sollten wir im Gesetz regeln, dass das Land für eventuelle Aufwendungen der beteiligten Gemeinden, die im Zusammenhang mit der nicht fristgemäßen Gesetzesverabschiedung entstanden sind, haftet. Mit diesen Regelungen wäre gesichert worden, dass die Bürger von Kleinwechsungen einen ordentlichen Ortschaftsrat und einen Ortschaftsbürgermeister haben, sie gemeindliche Vertreter im Gemeinderat haben und keinesfalls Mehrkosten für sie entstanden wären.

Die CDU-Mehrheit hat sich für einen anderen Weg entschieden - einen Weg, der über erneute Klagen die Eingemeindung wieder infrage stellen kann. Ich hoffe sehr, dass das nicht geschieht und für Kleinwechsungen auch endlich Ruhe einzieht. Meiner Fraktion empfehle ich, für die Eingemeindung zu stimmen und damit dem Gesetzentwurf, obwohl einzelne Regelungen im Gesetz für die PDS rechtlich und politisch fragwürdig sind, zuzustimmen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Minister Köckert bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin...

Darf ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten.

Frau Dr. Wildauer, Ihre Rede zwingt mich ja förmlich noch einiges dazu zu sagen: Zum Ersten klarzustellen, dass die Thüringer Landesregierung das Verfassungsgericht in hohen Ehren hält und eben nicht negiert, auch nicht die Beschlüsse des Verfassungsgerichts. Sie sollten sich erinnern, weshalb dieses Gesetz nicht mehr in der alten Legislatur zustande kam. Es war der Landtag selbst, der sagte: Wir können das ordentliche Verfahren gar nicht mehr in der Restzeit der Legislatur zu Ende führen, so dass wir es mitten im Verfahren der Diskontinuität anheim fallen lassen müssen. Ich bitte jetzt hier nicht den Eindruck zu erwecken, die Landesregierung hätte geschlafen und hätte ihre Dinge versäumt, sondern der Landtag selbst war klug genug, diese Zeitschiene zu sehen und entsprechend zu entscheiden, dass das erst in der neuen Legislatur verhandelt werden kann.

Eine verworrene Rechtssituation sehen wir nicht. Sie reden sie herbei. Ich weiß nicht, welchen Sinn das haben soll. Klar ist doch zumindest, der Gemeinderat von Werther ist 1999 von allen Bürgern von Werther und Kleinwechsungen gewählt worden. Insofern ist es auch eine Vertretungskörperschaft aller Bürger, auch der jetzt wieder neu errichteten Gemeinde.

Drittens und letztens wäre ich Ihnen dankbar, Sie würden nicht immer nur von einem möglichen ominösen Schaden reden, der ggf. eingetreten sein könnte, sondern Sie würden einmal benennen, wo Sie einen möglichen Schaden sehen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist sowohl im Ausschuss unterblieben als auch hier. Wir sehen einen solchen möglichen Schaden nicht und deshalb fanden wir diese Formulierung auch als unnötig. Ich bitte den Landtag, diesem Gesetz, wie es vom Ausschuss gekommen ist, zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Wildauer, möchten Sie eine Frage stellen? Herr Minister, lassen Sie die Frage zu?

Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass zusätzliche Kosten entstanden sind, dadurch dass ab 1. Januar 2000 Kleinwechsungen ja wieder als selbständige Gemeinde geführt werden musste, dass dadurch neue Kopfbögen usw., dass verschiedene Dinge gemacht werden mussten,

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das ging doch gar nicht anders.)

die auch Geld kosteten? Können Sie sich vorstellen, dass so etwas geschehen ist und dass das auch wirklich von irgendjemandem bezahlt werden muss?

(Unruhe bei der CDU, SPD)

Der Schaden durch eventuell neue Kopfbögen, wenn man nicht die alten wieder aus der Schublade geholt hat und dann nur "der Beauftragte" drunter geschrieben hat oder "die Beauftragte", der wird so enorm sein, dass die Landesregierung, falls es zu Problemen kommt in der Gemeinde Werther, ihre fürsorgliche Haltung dieser Gemeinde gegenüber nicht verleugnen wird.

Damit ist die Rednerliste abgearbeitet. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/653. Ich frage: Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Wer enthält sich? Mit übergroßer Mehrheit bei einigen Enthaltungen angenommen.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/200 - in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der eben gefassten Beschlussempfehlung abstimmen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Enthaltungen? Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen einstimmig angenommen, stelle ich hier fest.

(Beifall bei der CDU)

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung und ich bitte dieses Abstimmverhalten noch einmal durch Aufstehen zu dokumentieren. Danke schön. Gegenprobe. Enthaltungen? Dann danke ich dem Haus für diese Einstimmigkeit in diesem Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Gesetz über die Auflösung der Gemeinde Beuren und ihre Eingliederung in die Stadt Leinefelde Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/332 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/654 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Böck bestimmt, ich bitte um die Berichterstattung.