Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter der Regierung und die Gäste der heutigen Plenarsitzung ganz herzlich zur 37. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 26. Januar 2001. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich denjenigen, die ermöglicht haben, dass zwischen dem gestrigen Abend und dem Beginn der jetzigen Plenarsitzung der Plenarsaal einmal völlig umgeräumt wurde und jetzt wieder in den Zustand des Plenarsaals versetzt wurde, ganz herzlichen Dank sagen.
Ganz besonderen Dank von Herrn Schemmel, der das Klavier vermisst. Ich möchte, weil heute der Herr Staatssekretär Ströbel nach seiner langen Erkrankung nach dem Unfall wieder hier ist, ihn ganz herzlich begrüßen.
Wir freuen uns, dass Sie wieder auf beiden Beinen stehen können, und wünschen weiterhin ganz herzlich Genesung.
Im Präsidium haben heute Herr Abgeordneter Panse und Herr Abgeordneter Pohl Platz genommen. Herr Abgeordneter Pohl wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Dr. Birkmann, Frau Abgeordnete Doht, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba und Frau Abgeordnete Neudert entschuldigt.
als ersten Tagesordnungspunkt in der Freitagsplenarsitzung aufzurufen. Ich bitte Herrn Minister Dr. Krapp zur Regierungserklärung.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Her
ren, zur bewussten Gestaltung seiner Zukunft braucht der Mensch ein Bild von sich und der Welt. Dieses Weltbild ist nicht naturgegeben, sondern Ergebnis eines kulturellen Prozesses, den wir sinnfälligerweise Bildung nennen. Bildung in diesem Sinne bedeutet Vermittlung von Wissen und Werten. Beide Bildungsaspekte müssen eine Einheit bilden. Darauf weist nicht zuletzt die Wortverwandtschaft von Wissen und Gewissen deutlich hin. Schnelles Wissenswachstum und fortschreitende Globalisierung verändern unsere Welt und stellen traditionelle Werte auf den Prüfstand. Das ist eine große Herausforderung für die Bildungspolitik. Wir haben uns dieser Herausforderung gestellt. Innerhalb von zehn Jahren ist im Freistaat Thüringen eine Schullandschaft entstanden, die sich in Deutschland sehen lassen kann.
Erfahrungen der alten Länder sind aufgenommen, eigene Akzente gesetzt worden. Nach zehn Jahren kontinuierlicher Entwicklung, die maßgeblich durch meinen Amtsvorgänger Dieter Althaus geprägt wurde, nehme ich deshalb gern für das Thüringer Kultusministerium die Gelegenheit wahr, in einer Regierungserklärung über Stand und Perspektiven zu berichten. Neue Perspektiven resultieren nicht zuletzt aus der Zusammenfassung der Zuständigkeiten für Bildung und Medien im Thüringer Kultusministerium seit 1999, die in Deutschland bisher einmalig ist. Der Schwerpunkt meiner Ausführungen wird aber auf der Schule in ihren verschiedenen Ausprägungen liegen.
Bildung, meine Damen und Herren, beginnt jedoch nicht in der Schule, sondern in der Familie. Hier entstehen erste Antworten auf die Frage nach dem Sinn des Lebens. Hier entscheidet sich, ob ein Kind Vertrauen zu sich selbst und Freundschaft zu anderen Personen aufbauen kann, ob es Solidarität mit Schwachen und Respekt vor Fremden empfinden kann, ob es Konflikte gewaltfrei auflösen und Versuchungen, bis hin zu Drogen, widerstehen kann.
Auch die Grundlagen der Wissensvermittlung werden in der Familie gelegt: durch Fördern der kindlichen Spiel- und Entdeckerfreude und durch geduldiges Stillen von Wissensdurst und Bildungshunger und durch das Fordern von Tugenden wie Verantwortung, Leistungsbereitschaft, Fleiß und Ausdauer. Das alles kostet vor allem Zeit und Zuneigung. Die 13. Shell-Jugendstudie 2000 macht deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen den Wert der Familie für ihr eigenes Leben wohl zu schätzen weiß. In der Mehrheit haben die befragten Jugendlichen denn auch ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern. Dieser hoffnungsvolle Befund ist eine gute Basis für schulische Bildung, die familiäre Bildung nicht ersetzen, sondern fortsetzen will.
Originäre Aufgabe der Schule ist der Unterricht, also die sytematische Fortsetzung der wissensorientierten Bildung. Die Fortsetzung der wertorientierten Bildung ist subsidiäre Aufgabe der Schule. Diese unterstützt die Eltern bei
der Erfüllung ihres erzieherischen Auftrags. Für das Gelingen von Bildung in Familie und Schule ist also eine vertrauensvolle Partnerschaft notwendig. Grundlage dafür ist das im Thüringer Schulgesetz garantierte Mitwirkungsrecht der Eltern. 97 Prozent aller Schulklassen haben gegenwärtig eine gewählte Elternvertretung. Mit der Landeselternvertretung bin ich ständig im Gespräch. Entsprechend ihrem Alter üben auch Schülerinnen und Schüler die demokratische Vertretung eigener Interessen ein. Dafür sieht das Thüringer Schulgesetz entsprechende Schülerrechte vor, die intensiv in Anspruch genommen werden.
Meine Damen und Herren, ich trete sicher niemandem zu nahe, wenn ich die Gespräche mit den Schülervertretern auf allen Ebenen als die erfrischendsten meiner Amtstätigkeit bewerte.
Vor allem in den ersten Schuljahren ist für viele Familien noch eine Betreuungsbrücke zwischen Elternhaus und Schule notwendig. Deshalb hat Thüringen das Angebot des Schulhortes an Grundschulen erhalten und entwickelt. Mit dem derzeitigen Doppelhaushalt und der neuen Hortkostenbeteiligungsverordnung bekennt sich der Freistaat zur Fortsetzung dieser spezifisch Thüringer Einrichtung.
Mit wachsender Selbständigkeit wächst das Bedürfnis der Jugendlichen nach sozialen Kontakten auch außerhalb von Familie und Schule. Bildung beschränkt sich also nicht auf Familie und Schule, sondern findet ihre Ergänzung in der Gesellschaft, die in diese Partnerschaft eintreten muss. Eine wichtige Rolle spielen dabei Vereine, Verbände und Kirchen. Geeignete Orte der Begegnung sind auch Jugendklubs, Schullandheime, Jugendherbergen und Jugendbegegnungsstätten. Minister Dr. Pietzsch hat in seiner Regierungserklärung zu Familie und Jugend im September 2000 dazu ausführlich berichtet.
Aber auch Schule selbst soll sich der außerunterrichtlichen Bildungsarbeit öffnen. Ich fordere alle Schulträger auf, dort, wo Bedarf besteht, Arbeitsgemeinschaften, Sportvereinen oder anderen Initiativen an den Schulen eine Heimstatt zu geben. Dazu gehören auch Wettbewerbe wie "Umweltschule in Europa", an dem 100 Schulen mit Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt teilnehmen. Ich danke allen ehrenamtlich tätigen Lehrern, Eltern, Schülern und den Schulfördervereinen, die sich hier engagieren.
Kooperationsvereinbarungen des Thüringer Kultusministeriums z.B. mit dem Landessportbund und dem Landesjugendring geben diesen örtlichen Initiativen einen überregionalen Rahmen. An ihrer Fortschreibung wird gearbeitet.
Im partnerschaftlichen Netz von Familie, Schule und Gesellschaft reifen auch die Entscheidungen zur Berufswahl, mit der ein wichtiger Grundstein für den Lebensweg der Schülerinnen und Schüler gelegt wird. Alle Beteiligten sind gefordert, die Schülerinnen und Schüler durch frühzeitige Informationen umfassend bei der Berufswahl zu unterstützen und zu begleiten. Die Berufsmessen der Wirtschaft sind in diesem Zusammenhang ebenso als beispielhaft zu nennen wie die Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen.
Meine Damen und Herren, unbeschadet ihrer grundsätzlich positiven Aussagen täuscht die 13. Shell-Jugendstudie in ihrer Analyse nicht darüber hinweg, dass unsere Gesellschaft auch unter defizitären Familienverhältnissen leidet und dadurch junge Menschen besonders benachteiligt sind. Missbrauchte Gemeinschaftsgefühle und Drogen verführen inzwischen leider auch in Thüringen Jugendliche zu Scheinlösungen mit der Gefahr des sozialen Absturzes. Hier hat außerfamiliäre Erziehungsarbeit nicht nur fortsetzende und ergänzende, sondern teilweise sogar ersetzende Funktionen. Die Schule ist hierfür einerseits eine gute Ausgangsbasis, da sie infolge allgemeiner Schulpflicht zu einer sozialen Durchmischung führt. In diesem Umfeld sind z.B. Drogen- und Suchtprävention besonders wichtig und sinnvoll. Spezielle Beratungslehrer und Schulpsychologen helfen hier und in anderen Gefährdungsbereichen mit, den präventiven Ansatz zu verwirklichen.
Andererseits, meine Damen und Herren, kann die Schule nicht als "soziale Reparaturwerkstatt von Familie" mit dieser Aufgabe allein gelassen werden. Partner des Kultusministeriums sind neben den bereits genannten die Träger der Jugendhilfe. Der direkte Einsatz von Jugendsozialarbeitern an Schulen hat sich in einer Reihe von Fällen bewährt, insbesondere im berufsbildenden Bereich. Über den Einsatz dieser Möglichkeit soll auch weiterhin situationsgerecht vor Ort entschieden werden. Die Erfahrungen solcher Kooperationen sind über die daran Beteiligten hinaus interessant. Deshalb richtet sich ein Anfang 2001 vorgestelltes Fortbildungsangebot der Ressorts Kultus, Soziales, Justiz und Innen gleichermaßen an Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, Juristen und Polizisten. Anlass für diese Ergänzung unseres Fortbildungsangebots ist die Zunahme rechtsextremistisch motivierter Propagandadelikte, von Drogenkonsum und von gewaltsamen Konflikten. Dies trifft leider auch für Schulen und ihr Umfeld zu. Gemessen an der Schülerzahl sind dies Einzelfälle; trotzdem muss diese Gefahr im Lichte der jüngsten Studie zur geistigen Situation in Thüringen sehr ernst genommen werden. Ministerpräsident Dr. Vogel hat in seiner Regierungserklärung im November 2000 nachdrücklich auf die teilweise hohen Sympathiewerte Jugendlicher für rechtsextremistische Parteien hingewiesen. Das Kultusministerium arbeitet aktiv in der interministeriellen Koordinierungsstelle Gewaltprävention beim Thüringer Innenministerium mit, die Minister Köckert an dieser Stelle im September 2000 vorgestellt hat. Schulen und staatliche Schulämter unterstützen in diesem Zusammenhang präventive Netzwerke gegen Gewalt.
Meine Damen und Herren, im Falle von ordnungs- oder strafrechtsrelevanten Delikten sind auch Schülern klare Grenzen aufzuzeigen. Auf die erzieherische Wirkung von zeitnaher und angemessener Ahndung darf nicht verzichtet werden. Das erwarten die Mitschüler und Lehrer, auch die Eltern und mancher jugendliche Täter selbst.
Den Widerstand aller Demokraten müssen aber vor allem diejenigen spüren, die gefährdete Kinder und Jugendliche zu Drogen, Hass und Gewalt verführen; sei es aus geschäftlichen oder sei es aus ideologischen Interessen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber auch selbst auf klare, unmissverständliche Leitbilder einigen. Nicht der zur Demokratie bekehrte Gewalttäter verdient unsere Bewunderung, sondern die Kraft der Demokratie, die ihn bekehrt hat.
Meine Damen und Herren, Thüringen mit der damaligen Kultusministerin und heutigen Landtagspräsidentin Frau Lieberknecht hat rasch und konsequent mit dem sozialistischen Einheitsschulsystem gebrochen. Als erstes der neuen Länder hat Thüringen am 25.03.1991 auf der Basis von Artikel 6 und 7 des Grundgesetzes das Bildungssystem vom Kopf auf die Füße gestellt. Erstmals nach fast 60 Jahren konnten die Eltern wieder ihr Recht wahrnehmen und im Rahmen der Gesetze Schule selbst organisieren, Schulstrukturen mitgestalten oder zwischen verschiedenen Schularten wählen. Mit großem Engagement haben seitdem viele Eltern selbst Schulen in freier Trägerschaft aufgebaut. Ich denke da beispielsweise an die freien Grund-, Regelund Waldorfschulen, aber auch an die "Thuringia International School" in Weimar. Den Trägervereinen vor allem dieser Schulen möchte ich meinen Dank für ihre demokratische Basisarbeit aussprechen.
Dank gilt auch den Kirchen und Verbänden, die als Träger freier Grund- und Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen die Schullandschaft Thüringens wesentlich bereichern. Wie auch im staatlichen Bereich werden hier die besten reformpädagogischen Traditionen Thüringens endlich wieder am Ort ihrer Entstehung lebendig. Der Freistaat Thüringen fördert diese Entwicklung durch das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft und durch hohe finanzielle Zuschüsse. Die Personalkosten wurden und werden bei uns - im Unterschied zu den meisten anderen Ländern - auch weiterhin zu 100 Prozent finanziert. Für die Sachaufwendungen erhalten diese Schulen bis 2002 den doppelten Landeszuschuss im Vergleich zu staatlichen Schulen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass freie Schulen ab 1990 völlig neu aufgebaut werden mussten.
Dazu kommen erhebliche Förderungen für Baumaßnahmen. Zurzeit besuchen 4,2 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft. Mit Aufwachsen der Schulen wird eine Quote von etwa 6 Prozent erwartet, was im Durchschnitt aller Länder liegt. Bundesweit überdurchschnittlich sind die spezifischen Fördersummen in Thüringen; sie liegen und bleiben mit ca. 10.000 DM pro Schüler an der Spitze der neuen Länder.
Als Treuhänder des primären Bildungs- und Erziehungsrechts der Eltern stellt der Freistaat den größten Anteil der Bildungskapazität des Landes in Form von derzeit 1.045 staatlichen allgemein bildenden und 58 berufsbildenden Schulen bereit. Die Grundschule vermittelt unter Einbeziehung von spielerischen Lernformen grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung. Im vergangenen Schuljahr haben wir mit 15 Grundschulen den 4-jährigen Schulversuch "veränderte Schuleingangsphase" begonnen, der alle schulpflichtigen Kinder aufnimmt und die traditionellen zwei ersten Klassenstufen als inhaltliche Einheit sieht. Je nach Lernfortschritt ist eine variable Verweildauer von einem bis drei Jahren möglich. Das gegliederte System weiterführender Schulen in Thüringen mit Regelschule, Förderschule, 8-jährigem Gymnasium, Gesamtschule, Kolleg und berufsbildender Schule ist akzeptiert. Dies zeigen die recht stabilen Zahlen der Übergänge zwischen den Schularten - und dies bei hoher Durchlässigkeit.
Das 8-jährige Gymnasium wird im Übrigen nicht nur deutschlandweit anerkannt, sondern zunehmend auch Beispiel zukunftsorientierter Schulentwicklung für die alten Länder. Das Saarland hat das Abitur in der 12. Klasse bereits als Regelfall festgeschrieben, Baden-Württemberg bietet das 8-jährige Gymnasium an und selbst, meine Damen und Herren, in Berlin und Bayern bewegt sich etwas. Die Thüringer Regelschule verbindet inzwischen ebenso beispielhaft den Haupt- mit dem Realschulzweig in einer Schulart. Ein entsprechendes Pilotprojekt "Kleine Regelschule" wird zurzeit an mehreren Projekt- und Beobachterschulen erprobt; die Ergebnisse werden im Herbst 2001 im Rahmen einer Fachtagung ausgewertet. Bereits jetzt ist erkennbar, dass einzügige Varianten mit erheblichen Einschränkungen, z.B. des Fächerangebots, verbunden sind und bestenfalls Plattformen für begründete Übergangs- oder Sonderfälle darstellen. Für Schüler, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Abschluss erreichen, läuft an 12 Regelschulen bis 2003 der Schulversuch "Praxisklasse". Die Praxisklasse bietet einen projekt- und handlungsorientierten Unterricht an, der sich durch kleinere Schülergruppen, eine veränderte Stundentafel und starke Rhythmisierung des Schultags auszeichnet. Erste Erfolge des Schulversuchs zeichnen sich ab. Nach erfolgreichem Abschluss ist daran gedacht, in Abstimmung mit den Schulträgern dieses Angebot so bereitzustellen, dass jeder betroffene Schüler in Thüringen eine Praxisklasse erreichen kann.
Zur Abrundung des Hauptschulbildungsgangs der Regelschule wird für das nächste Schuljahr der Schulversuch "Freiwilliges 10. Schuljahr" vorbereitet. Er soll der Festigung anwendungsbreiten Wissens und damit verbesserter Berufschancen dienen.
Den Klagen der Wirtschaft über teilweise mangelnde Grundkenntnisse von Berufsanfängern gehen wir zurzeit mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie auf den Grund. Die Regelschule mit der Hauptorientierung ihrer Absolventen auf die regionale Wirtschaft ist für eine enge Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft prädestiniert. Mein Dank gilt allen Partnern der Arbeitsgruppe "Ausbildungsfähigkeit", insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft "Schule und Wirtschaft", die wichtig für die Realisierung von praxisnahem Unterricht, Praxisklassen, Schüler- und Lehrerpraktika, von Berufsorientierung sowie berufsvorbereitenden Tagen und Wettbewerben sind. Dies ist auch oft mit materieller Hilfe verbunden. Für die anstehende Novellierung des Schulgesetzes prüfen wir die Möglichkeit von Sponsoring an Schulen.
Ganz besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die beträchtlichen Zuwendungen für neue Medien, die die Wirtschaft in Thüringen innerhalb unserer Aktion BIT 21 allen Thüringer Schularten bereitstellt. BIT 21 heißt soviel wie "Bildungsinitiative Thüringen für das 21. Jahrhundert". Sie, also die Wirtschaft, hat damit die freiwilligen Leistungen von Land und Europäischer Union sowie die Eigenleistung der Schulträger spürbar aufgestockt. Ich erwarte ebenso wie die Kammern der Wirtschaft, dass nun alle Schulträger auch im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Wartung und intensive Nutzung dieser teuren Technik sichern. Gute Beispiele einiger Schulträger sollten im Doppelsinn des Wortes hier "Schule machen".
Allgemein bildende wie auch berufsbildende Schulen sind bei entsprechender sächlicher, räumlicher und personeller Ausstattung verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zu integrieren. Diesen Integrationsprozess unterstützen die mobilen sonderpädagogischen Dienste. Wenn diese integrative Förderung nicht ausreicht, steht Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Thüringen ein flächendeckendes Netz von über 70 regionalen und überregionalen staatlichen Förderschulen zur Verfügung.
Die hier mit Therapie und Pflege verbundenen Fragen sind durch den 1998 geänderten § 18 a Förderschulgesetz neu geregelt. Um Förderschülern neue Wege in die Arbeitswelt zu öffnen, führen mehrere Schulen zusammen mit Berufsbildungswerken und Firmen beginnend mit 2001 einen Schulversuch "Praktische Berufsorientierung" ab Klasse 5 durch.