Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung, die Vertreter der Medien und die Besucher auf der Besuchertribüne und eröffne unsere heutige 66. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 14. Juni 2002. Ich begrüße Sie dazu alle sehr herzlich. Als Schriftführer haben an meiner Seite Frau Abgeordnete Dr. Wildauer und Frau Abgeordnete Zitzmann Platz genommen. Frau Abgeordnete Zitzmann wird die Rednerliste führen.
Das ist offensichtlich einen besonderen Applaus wert, außergewöhnlich. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Dr. Birkmann, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, Herr Abgeordneter Scheringer - zeitweise, steht hier -, Herr Minister Schuster, Herr Abgeordneter Schugens und Herr Abgeordneter Professor Dr. Goebel bis zum Mittag. Das ist das, was mir hier angekündigt ist.
Dann kommen wir unmittelbar wieder zum Einstieg in die Tagesordnung, und zwar zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9
a) Maßnahmen der Landesregierung gegen häusliche Gewalt Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2427 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2523
b) Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2480
c) Kompetenzen und Aufgaben der Lenkungsgruppe der KOST-G bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2499
Wünscht irgendeine Seite Begründung der Anträge? Frau Dr. Klaubert für den Teil 9 a, Antrag der PDS. Bitte, Frau Dr. Klaubert.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann natürlich nur den Antrag der PDS-Fraktion begründen, wenngleich ich mich natürlich freue, dass zu diesem frühen Zeitpunkt so sehr viele Abgeordnete ganz aufmerksam dem folgenden Berichtsersuchen lauschen wollen und sich in die Debatte einbringen wollen.
Herr Seela hat schon wieder einen Zwischenruf parat, der hat sich gestern schon disqualifiziert mit seinen Zwischenrufen.
Herr Seela, ich begründe jetzt noch einmal, warum wir den Antrag auf Berichtsersuchen gestellt haben, und Sie können sich dann in die Debatte einklinken.
Die Debatte zum Problem der häuslichen Gewalt hat eigentlich gestern schon in Teilen stattgefunden. Ich möchte trotzdem einige Worte zur Begründung unseres Antrags auf Berichtsersuchen nennen, denn zum einen fordern wir die Thüringer Landesregierung auf, sich eindeutiger zu diesem Problem zu verhalten, will heißen, mehr als verbale Akrobatik hier vorzuführen, sondern tatsächlich auch zu handeln.
Zum Zweiten haben wir auch konkrete Kritik am vorliegenden Maßnahmeplan und diese Kritik muss ausgesprochen werden. Zum Dritten möchten wir unsere fachlichen Ideen in die Debatte einfließen lassen, wobei wir natürlich hoffen, dass Sie diese Intention auch haben.
Das Problem häusliche Gewalt, das ist gestern angedeutet worden, ist ein sehr komplexes Problem, demzufolge muss man komplex dagegen vorgehen. Wir vertreten die Auffassung, dass nur konzentrierte und konzertierte Interventionen, die umfassend auf Erfordernisse häuslicher Gewaltsituationen eingehen, Erfolg haben und dass nur im konzentrierten Vorgehen dagegen Aussicht auf Erfolg besteht. Wir denken, dass es in diesem Zusammenhang ein Interventionsprojekt auf Landesebene geben muss; meine Kollegin wird dann darauf noch eingehen.
Wir haben auch gestern schon angemerkt, dass in das neue Polizeirecht nach unserer Auffassung wirksame Maßnahmen wie Wegweisungs- und Rückkehrverbotsregelungen aufgenommen werden müssten. Ich denke auch, wir müssten einmal darüber sprechen, in welchem Zusam
menhang der Kostenfaktor zu betrachten ist. Die Landesregierung formuliert letzten Endes, dass das alles nichts kosten dürfte, aber wir verweisen darauf, dass die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen letzten Endes nur einen Bruchteil der Gesamtkosten darstellt, die der Gesellschaft durch die Verursacher, nämlich durch die Gewalttäter, aufgebürdet wird.
Maßnahmen zur Reduzierung häuslicher Gewalt würden in der Folge tatsächlich zu Kosteneinsparungen führen, und ich verweise darauf, dass das "Ersparen" des physischen und des psychischen Leides auf keinen Fall vernachlässigt werden darf.
Im Übrigen wollen wir, dass die Landesregierung auch in der Debatte zum heutigen Berichtsersuchen Zeichen setzt. Wir denken, dass das Level, auf dem im Moment diskutiert wird, seitens der Landesregierung zu niedrig angesetzt ist. Wenn der Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen aber am untersten Level angesiedelt wird und die Forderungen in diesem Zusammenhang zu sanft und zu zaghaft gestellt sind, dann werden wir recht wenig erreichen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine konstruktive Debatte und vor allem auf Handlungen, die die Landesregierung und das Parlament gemeinsam initiieren.
Weitere Begründungswünsche sehe ich nicht. Dann gebe ich jetzt Frau Staatssekretärin Dr. Meier für den Bericht der Landesregierung das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat im Umgang mit häuslicher Gewalt ein grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden. Die Opfer häuslicher Gewalt - überwiegend Frauen und Kinder - sind stärker ins Blickfeld gerückt. Das Verständnis für die Thematik hat zugenommen, die Öffentlichkeit sieht das Thema anders als noch vor ein paar Jahren. Das belegen Beschlüsse und Konzeptionen der EU, der verschiedenen europäischen Länder sowie eine Vielzahl der deutschen Länder. Auch die Tatsache, dass wir heute im Plenum über häusliche Gewalt diskutieren, zeigt das. Trotzdem bedarf es noch erheblicher Anstrengungen, um die gesellschaftliche Situation nachhaltig zu verändern. Häusliche Gewalt kommt in allen Kulturen, in allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen vor. Manche Betroffene erleben sie ihr Leben lang. Häusliche Gewalt wird definiert als Gewaltstraftat zwischen Erwachsenen, die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben. Häusliche Gewalt zeigt sich in vielfältigen Formen, wie Verfolgung, Nötigung, Bedrohung, einfacher und schwerer Körperver
letzung, bis hin zu Tötungsdelikten. Gewalthandlungen im häuslichen Bereich sind nur selten Einzelfälle. Häusliche Gewalt ist vielfach ein Seriendelikt. Familien, in denen ein Mitglied gewalttätig ist, sind durch eine Wiederholung der Gewalthandlungen in immer kürzeren Abständen gekennzeichnet. In der Regel nimmt die Schwere der Gewalt gegenüber dem Opfer zu. Häusliche Gewalt, wie wir sie verstehen, ist nicht allein ein Frauenproblem, auch Männer können Opfer sein. In der überwiegenden Mehrheit sind zudem Kinder und Jugendliche direkte Opfer von Elterngewalt oder sie sind indirekte Opfer, weil sie Gewalt miterleben müssen. Kinder und Jugendliche sind nicht nur Zuschauer der elterlichen Gewalt, sondern auch Beurteiler elterlicher Gewalt. Sie sorgen sich um ihre Familie, vielleicht sogar um ihr eigenes Leben und das eines Elternteils, meist der Mutter. Wissenschaftliche Untersuchungen - und hier beziehe ich mich besonders auf die von Herrn Prof. Frindte von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena - zeigen die wichtige Rolle der Familie als primäre Sozialisationsinstanz und ihren Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie belegen eindrucksvoll die Auswirkungen, die sowohl Elterngewalt gegen Kinder als auch miterlebte partnerschaftliche Gewalt auf spätere eigene Gewalttätigkeit hat.
Bedeutend ist die familiäre Sozialisation für die Gewaltbereitschaft und für das tatsächliche Gewalthandeln. Gewalttätigkeiten zwischen den Eltern können sich auf die Kinder übertragen.
Wir stellen also fest, das Miterleben von Gewalt, Misshandlung, Demütigung und Einschüchterung in der Familie, also eine gewaltbesetzte familiäre Situation, hat eine nachhaltige negative Auswirkung auf die Kinder. Ausgehend von diesen Erkenntnissen ergibt sich die Notwendigkeit, möglichst früh bereits in der Familie mit der Präventionsarbeit zu beginnen, sie im Kindergartenalter, danach in der Schule und später auch für Jugendliche fortzuführen. Kinder und Jugendliche müssen Gewalt als unzulässige Handlung begreifen. Sie müssen lernen, mit alternativen Konfliktlösungsinstrumenten umzugehen. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt zu ergreifen bedeutet primär präventiv zu wirken und damit frühzeitig Alternativen zu gewalttätigem Verhalten aufzubauen. Staatliche Maßnahmen müssen als vorrangige Ziele haben, häusliche Gewalt zu ächten, die Opfer häuslicher Gewalt vor weiteren Gewaltandrohungen und -anwendungen zu schützen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und zu beraten, um Wiederholungstaten zu vermeiden. Deshalb sind die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt ein richtiger Schritt.
An deren Erarbeitung haben das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, das Innenministerium, die Koordinierungsstelle Gewalt, das Kultusministerium und das Justizministerium mitgewirkt. Eine Abstimmung mit verschiedenen Landesarbeitsgemeinschaften, Vereinen und Verbänden ist erfolgt. So wurden die LAG Kinder- und Jugendschutz, die Landeselternvertretungen,
der Landesfrauenrat, die LAG Frauenzentren, der Arbeitskreis der Thüringer Familienorganisationen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, das Landeskirchenamt evangelisch-lutherische Kirche in Thüringen, die evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, das Kommissariat der Bischöfe in Thüringen, das Seelsorgeamt, die LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Frauenbeauftragte der Thüringer Polizei, die LAG Mädchenpolitik, die LAG der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie die LAG der Thüringer Frauenhäuser und schutzwohnungen beteiligt. An dieser Stelle möchte ich mich bei all denen, die an der Erarbeitung dieser Maßnahmen gegen häusliche Gewalt mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken. Die Maßnahmen werden also von einer breiten Basis akzeptiert und gestützt.
Meine Damen und Herren, aber auch im Vorfeld konnten im Freistaat Thüringen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention flächendeckend etabliert werden. In Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Frauenvereinen und -verbänden konnte seit 1991 der Aufbau von 26 Frauenhäusern und -schutzwohnungen als zentrale Einrichtungen der Opferhilfe bei Gewalt in der Familie über im Bundesvergleich beachtliche finanzielle Zuschüsse realisiert werden. Thüringen verfügt damit heute über ein flächendeckendes Netz dieser Einrichtungen.
Die anfänglich häufig über den zweiten Arbeitsmarkt finanzierten Mitarbeiterinnen konnten zum Großteil in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus wurde ab 1993 ein entsprechendes berufsbegleitendes Ausbildungsprogramm entwickelt. Seit dem Jahr 2000 wird in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung ein Fortbildungsprogramm für Frauenhausmitarbeiterinnen angeboten. Mit diesen Angeboten dokumentierte die Landesregierung den besonderen Stellenwert der Opferbetreuung bei Gewalt in der Familie. Seit 1993 unterstützt die Landesregierung den Aufbau der Kinderschutzdienste. Darüber hinaus gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Kinderschutzwohnungen oder sonstige Inobhutnahme-Einrichtungen, die insbesondere von von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen in Notfällen aufgesucht werden können. Die Frauenhäuser und -schutzwohnungen arbeiten mit diesen Einrichtungen im Bedarfsfall eng zusammen. Außerdem stehen Kindern und Jugendlichen und Familien in Thüringen 41 Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen zur Verfügung.
In den Kriminalpolizeiinspektionen existieren seit 1991 spezielle Kommissariate, die Sexualdelikte bearbeiten und in denen eigens geschulte und befähigte Beamtinnen und Beamte zum Einsatz kommen, die auch die Betreuung der betroffenen Frauen sicherstellen. Seit dem Jahr 2000 ist die Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Thüringer Innenministerium angesiedelt. Ihr vorrangiges Ziel ist es,
die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Gewalt, bis hin zur häuslichen Gewalt, einzudämmen. Mit der Koordinierungsstelle werden Synergieeffekte besser genutzt und eine notwendige engere Vernetzung der vorhandenen Präventionsstrukturen erzielt.
Parallel dazu hat das Thüringer Justizministerium seit 1995 Sonderdezernate für Strafsachen gegen sexuelle Selbstbestimmung der Frau und gegen Gewalt im sozialen Nahraum bei allen vier Staatsanwaltschaften eingerichtet. Sie sind ausschließlich von Staatsanwältinnen besetzt. Diese Sonderdezernate stellen sicher, dass Erfahrungen bei der Bearbeitung dieser Delikte, besondere Sensibilität im Umgang mit dem Opfer und Sachkompetenz konzentriert werden. Seit September 1996 führt das Thüringer Justizministerium am Landgericht Erfurt ein Zeugenbetreuungsprojekt durch. Besonders den weiblichen Opferzeugen wird durch eine zu diesem Zweck eingesetzte Gerichtshelferin eine geeignete Betreuung und Schutz zuteil. Dieses Zeugenbetreuungsprojekt wurde auf andere Landgerichte ausgedehnt. Weiterhin hat sich eine Arbeitsgruppe auf Initiative der Strafrechtsabteilung des Thüringer Justizministeriums in Erfurt getroffen, um der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis eine Orientierungshilfe zum Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren anzubieten. Dabei wurden Regelungen für Ermittlungsverfahren erarbeitet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat daraus eine Handreichung zum Schutz kindlicher Zeugen im Strafverfahren formuliert.
Eine vergleichbare Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich einen Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat, die so genannte Opferfiebel, erarbeitet. Im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums ist die Weiterbildung der Beratungslehrer, die an allen Thüringer Schulen tätig sind, besonders hervorzuheben.
Zu den Aufgabenfeldern der Beratungslehrer gehört auch pädagogisch-psychologische Einzelfallhilfe. Die Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei erfolgt unter Berücksichtigung der seit 1995 erstellten Schulungskonzeption "Männliche Gewalt gegen Frauen" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bei den unter Federführung des Fortbildungsinstitutes der Thüringer Polizei durchgeführten Trainingsmaßnahmen zur häuslichen Gewalt handelt es sich um eine für alle Polizistinnen und Polizisten verbindliche integrierte Fortbildung. Ab September 2002 werden in einer neuartigen Modulausbildung für den mittleren Polizeidienst im vierwöchigen Leitthema "Streife 2" die bereits vermittelten Rechtsgrundlagen der Thematik "Häusliche Gewalt" reaktiviert und im Rahmen praktischer Trainings, z.B. Rollenspiele, überprüft und vertieft. In der Ausbildung des gehobenen Polizeidienstes wird häusliche Gewalt unter expliziter Einbeziehung der Leitlinien in den Fächern Eingriffsrecht und
Kriminologie thematisiert. Mit Blick auf die seit dem 1. Januar 2002 veränderte Rechtslage, damit meine ich das InKraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes, wurden vom Thüringer Innenministerium die Leitlinien für die Thüringer Polizei "Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt" im Februar dieses Jahres erlassen. Diese geben den Polizistinnen und Polizisten einen Handlungsrahmen für Einsätze bei häuslicher Gewalt und verdeutlichen, dass häusliche Gewalt vom Staat als kriminelles Unrecht verfolgt und sanktioniert wird.
Ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass in den vergangenen Jahren kontinuierlich Veranstaltungen, Seminare und Maßnahmen zur Thematik "Gewalt im sozialen Nahraum" über die Richtlinien zur Förderung von frauenpolitischen Maßnahmen für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft gefördert wurden.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt stützen sich auf diese geschilderten vorhandenen Strukturen und Aktivitäten sowie auf deren Vernetzung. So soll bei der Betreuung der Opfer von häuslicher Gewalt das bestehende Netz an Hilfsangeboten gesichert werden. Ausgewählte Frauenhäuser und -schutzwohnungen sowie Frauenkommunikationszentren sollen künftig als Interventionsstellen arbeiten. Die Maßnahmen sehen unter dem Kapitel Kinder und Jugendliche eine stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung der beteiligten Institutionen und Einrichtungen vor. So werden Polizei, Justiz, Hilfeeinrichtungen, Sozialund Gesundheitswesen auch unter dem Aspekt kindlicher Opfer von häuslicher Gewalt eine gemeinsame Philosophie bei der Opferhilfe entwickeln.
Zur Unterstützung dieses Prozesses wird das Angebot an gemeinsamen Fachveranstaltungen, Foren und Fortbildungsmaßnahmen ausgebaut. Im Zusammenhang mit dem polizeilichen Opferschutz sind eine kontinuierliche Fortbildung der Beauftragten für den Opferschutz in den sieben Polizeidirektionen und die schrittweise Überführung der Beauftragten für den Opferschutz in ein Hauptamt vorgesehen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Informationen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte weiter zu verbessern und ihnen für die konkrete Einsatzsituation eine Handlungsorientierung in Form eines Faltblatts an die Hand zu geben. Wichtig ist allerdings auch eine gute Opferinformation.