Protocol of the Session on January 26, 2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Regierungsvertreter, verehrte Gäste und Beobachter der Medien auf der Tribüne, ich darf die 7. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 26. Januar im Jahr 2000 eröffnen und Sie alle herzlich willkommen heißen. Als Schriftführer haben Platz genommen Frau Wackernagel und Herr Mohring. Die Rednerliste wird durch den Abgeordneten Mohring geführt.

Wir haben zahlreiche Entschuldigungen für die heutige Sitzung, nicht zuletzt auch aufgrund des Besuchs des Bundespräsidenten Johannes Rau, was ja auch im Vorfeld angekündigt war. Es haben sich also entschuldigt Herr Ministerpräsident Dr. Vogel, Herr Minister Schuster, Herr Minister Gnauck, Herr Abgeordneter Lippmann, Herr Abgeordneter Huster, Frau Abgeordnete Thierbach, Herr Abgeordneter Scheringer, Herr Abgeordneter Sonntag, Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, Herr Abgeordneter Dr. Dr. Dietz, Herr Abgeordneter Schugens und Herr Abgeordneter Böck; zahlreiche dieser Abgeordneten leider auch aus Krankheitsgründen.

Ich darf Ihnen zu Beginn noch einige Hinweise geben: Wie Sie eben beim Hereinkommen sehen konnten, der Interessenverband Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen e. V. präsentiert sich im Foyer hier vor dem Landtagsrestaurant und dem Plenarsaal. Die Thüringer Architektenkammer präsentiert sich mit einer Wanderausstellung "Thüringer Architekturpreis 1999" im Foyer des Verwaltungshochhauses. Hierzu ist mir auch noch ein Schreiben von der Architektenkammer zugegangen. Ich werde dies noch als Information in Ihre Fächer verteilen lassen.

Ich möchte aufmerksam machen auf die Ausstellung "Begegnungen" mit Werken des flämischen Künstlers Dondeyne, die am 28. Januar um 13.00 Uhr im Zwischenbau eröffnet wird. So viel zu dem, was hier am Rande noch passiert.

Ich darf jetzt Hinweise zur Tagesordnung geben. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu TOP 1: Der Tagesordnungspunkt "Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2000" wird, wie auf der Einladung bereits vermerkt, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung im Übrigen erst in der morgigen 8. Plenarsitzung aufgerufen. Dazu wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/259 - und zwei Entschließungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/271/273 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/268 - und drei Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/272/280/281 - verteilt.

Zu TOP 5: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens" hat die Drucksachennummer 3/270. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Jaschke benannt.

Zu TOP 6: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz" hat die Drucksachennummer 3/274. Als Berichterstatter wurde Abgeordnete Neudert benannt.

Zu TOP 11 "Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/2 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes" wurde eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU verteilt; sie haben die Drucksachennummern 3/249 und 3/287.

Zu TOP 13 "Wahl von Mitgliedern des Beirats gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes" wurde eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU verteilt; sie hat die Drucksachennummer 3/285.

Zu TOP 14 "Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Kuratorium der 'Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung in Thüringen'" wurde eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU verteilt; sie hat die Drucksachennummer 3/286.

Zu TOP 11 bis 15: Hier wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 mit Rücksicht auf eine möglichst hohe Präsenz im Hause in der 9. Plenarsitzung am 28. Januar 2000 als letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause aufzurufen. TOP 16 wird in getrenntem Wahlgang im Anschluß an TOP 11 bis 15 vorgenommen, dann allerdings in gemeinsamer Auszählung, damit wieder Zeit eingespart werden kann.

Zu TOP 17 - Fragestunde: Die Fragestunde wird nach Feststellung der Tagesordnung als erster Tagesordnungspunkt der heutigen 7. Plenarsitzung aufgerufen. Die zweite Fragestunde wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 5 Geschäftsordnung in der 9. Plenarsitzung am 28. Januar 2000, spätestens 14.00 Uhr aufgerufen.

Zu TOP 18 - Aktuelle Stunde: Mit den Fraktionen wurde Einvernehmen erzielt, die Aktuelle Stunde in der 9. Plenarsitzung am 28. Januar 2000 im Anschluß an die Fragestunde aufzurufen. Sofern kein Widerspruch erfolgt, werden wir so verfahren.

Ich komme jetzt zu den Mündlichen Anfragen für die heutige Fragestunde. Hier kommen hinzu die Drucksachen 3/240, 3/241, 3/243, 3/244, 3/248, 3/250, 3/251, 3/256,

3/257, 3/258, 3/261, 3/262, 3/263 und 3/264. Die Mündlichen Anfragen in Drucksache 3/217 und in Drucksache 3/218 wurden zwischenzeitlich zurückgezogen bzw. in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Für die 9. Plenarsitzung, also am Freitag, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 3/266, 3/269, 3/275 und 3/279.

Nach diesen Ergänzungen und Anmerkungen, die ich vorgenommen habe, frage ich jetzt, ob der vorliegenden Tagesordnung widersprochen wird. Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, unsere Fraktion beantragt zwei Ergänzungen zur vorliegenden vorläufigen Tagesordnung. Als Erstes beantragen wir, die erste Beratung unseres Gesetzentwurfs "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof" in Drucksache 3/238 als Tagesordnungspunkt 9 a in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Vorlage unserer Fraktion ist entsprechend der §§ 50 und 51 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags form- und fristgerecht eingereicht und kann deshalb nach Maßgabe der Geschäftsordnung als Beratungsgegenstand in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Zweitens beantragen wir, unseren Antrag vom 25. Januar dieses Jahres "Unterstützungsmaßnahmen zum Erhalt der Simson Zweirad GmbH Suhl und des Fahrzeugbau-Traditionsstandorts" in Drucksache 3/283 und die Beratung darüber nach § 106 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung als Punkt 10 a aufzunehmen. Wir bitten darum, diesen unseren Antrag in Abweichung von den Festlegungen des § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 - Kürzung der Fristen - in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Zur Begründung unseres Antrags auf Fristverkürzung beantrage ich, unserer Fraktionsvorsitzenden Frau Zimmer das Wort zu erteilen.

Vielen Dank. Dann bitte ich Frau Abgeordnete Zimmer die Begründung vorzunehmen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Entwicklung des Zweiradbaus in Suhl gleicht einem Krimi, in dem mit dem Gutachten der renommierten Firma Ernst & Young und dem am Montag gestellten Insolvenzantrag das Schlusskapitel eingeleitet wird. Dabei ist über die Etappen - 1991 Abwicklung und Gründung zweier Unternehmen als MBO sowie Begleitung seit 1997 durch die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG und Zusammenführung zur am Markt agierenden Simson Zweirad GmbH - viel Zeit verflossen. Nicht nur das, es ist auch viel Geld in das Unternehmen geflossen, leider vorrangig für Entschuldung vornehmlich von Banken und

Altunternehmen und zu wenig für Innovation und Marktarbeit.

Da die Landesregierung auf der Grundlage des ihr vorliegenden Gutachtens zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Sanierung nicht in Frage käme und aktuell damit 125 Arbeitsplätze verloren gehen, ergibt sich die Dringlichkeit zur Behandlung dieses Antrags im Rahmen der Tagesordnung der drei Beratungstage. Da darüber hinaus ein formal staatsfernes Unternehmen, die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG, Minderheitsgesellschafter in dem insolvenzgefährdeten Betrieb ist und nach Verlautbarung die Gesellschaftsanteile des Mehrheitsgesellschafters durch die Thüringer Aufbaubank kreditiert wurden, ergibt sich zur Abweisung finanziellen Schadens für den Industriebeteiligungsfonds und auch für die Thüringer Aufbaubank weiterhin die Dringlichkeit zur Behandlung dieses Antrags in den nächsten drei Tagen.

Da darüber hinaus neben dem Gutachten im Auftrag der Thüringer Landesregierung durch das Ministerium für Wirtschaft ein weiteres Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft IG Metall vorliegt und bei der Behandlung und Entscheidung, die im Wirtschaftsministerium getroffen worden ist, nicht zu Rate gezogen worden ist, ergibt sich eine weitere Begründung für die Dringlichkeit dieses Antrags.

In der Behandlung unseres Antrags muss geklärt werden, auf Grundlage welcher Unternehmensentwicklungskonzepte Fördermittel und sonstige Finanzmittel eingesetzt worden sind und warum der vorgeblich staatsferne Gesellschafter, die Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft, dem Mehrheitsgesellschafter aktives Handeln untersagte und wie der TIB-Beirat - zusammengesetzt aus Staatssekretären der Thüringer Landesregierung - Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens genommen hat.

Ich füge hinzu: Die Dringlichkeit ergibt sich für mich auch daraus, dass für mich unverständlich ist, welche neuen Informationen ein von der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft eingesetzter Geschäftsführer vom Zeitpunkt der Belegschaftsversammlung am vergangenen Freitag bis zur Einreichung des Insolvenzantrags Montag früh haben konnte, die ihn dann bewogen, letztendlich den Insolvenzantrag zu stellen.

Um ähnliche Fälle bei Beteiligung der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft an Thüringer Unternehmen auszuschließen, ergibt sich die Dringlichkeit der Behandlung des Antrags. Wir bitten Sie, aus diesen Gründen den Antrag in Drucksache 3/283 unter Beachtung des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung aufzunehmen. Herr Kretschmer, ich füge hinzu, da Sie ja offensichtlich schon einen Diskussionsbedarf haben, sollten wir es uns gegenseitig nicht verweigern, im Rahmen der Plenarsitzung diesen Antrag zu behandeln. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag bei dem Gesetzentwurf in Drucksache 3/238. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen aufgenommen. Dann die Abstimmung über den Antrag in Drucksache 3/283, auch hier bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Auch hier mit einer großen Anzahl von Enthaltungen aufgenommen.

Es war die Einordnung der Drucksache 3/238 als TOP 9 a beantragt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so. Und bei der Drucksache 3/283 als TOP 10 a, gibt es hiergegen Widerspruch? Wenn das nicht der Fall ist, verfahren wir auch so. Dann haben wir mit diesen Ergänzungen die Tagesordnung für die nächsten drei Plenarsitzungen, also die heutige und die zwei folgenden, festgelegt und können zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17

Fragestunde

kommen. Ich bitte um Vortrag der ersten Mündlichen Anfrage durch die Abgeordnete Bechthum in Drucksache 3/174. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Landesstiftung "Nothilfe für die Familie, Hilfe für schwangere Frauen in Not"

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das Grundstockvermögen der Stiftung zum 31. Dezember 1999?

2. Musste für laufende Zahlungen das schon bestehende Grundstockvermögen zu irgendeiner Zeit benutzt werden, und wenn ja, in welcher Höhe wurden Zahlungen aus dem Grundstockvermögen in welchen Jahren geleistet?

Als Vertreter der Landesregierung Herr Minister Dr. Pietzsch bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Bechthum, ich beantworte für die Landesregierung die Frage.

Zu Frage 1: Das Grundstockvermögen der Stiftung zum 31. Dezember beträgt ca. 11,6 Mio. DM. Es kann noch geringfügige Veränderungen geben, da der Jahresabschluss

noch nicht definitiv fertig gestellt ist.

Zu Frage 2: Nein, für laufende Zahlungen ist das Grundstockvermögen zu keiner Zeit benutzt worden. Das ist auch gar nicht möglich, da § 4 Abs. 3 Satz 2 der Stiftungssatzung das Grundstockvermögen grundsätzlich in seinem Bestand garantiert. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass das Grundstockvermögen in einigen Jahren nicht wesentlich erweitert worden ist. Es ist ja Absicht der Stiftung von Anfang an gewesen, dass sich die Stiftung nach einer gewissen Zeit selbst trägt, so dass laufende Zuführungen eigentlich erforderlich sind.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/177. Frau Abgeordnete Dr. Stangner.

Erfüllung der Schulpflicht in der Untersuchungshaft bzw. in Justizvollzugsanstalten

Nach mir vorliegenden Hinweisen ist die Erfüllung der Schulpflicht für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr in der Untersuchungshaft oder in Justizvollzugsanstalten - also nach Artikel 19 Abs. 1, Artikel 20 und Artikel 23 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie § 17 ff. des Thüringer Schulgesetzes - nicht stets gewährleistet. Dadurch könnten Schulabschlüsse oder der Erhalt eines Ausbildungsplatzes gefährdet werden, mithin die Wiedereinbindung dieser Jugendlichen in die gesellschaftliche Normalität.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In welchem Umfang erfolgt die schulische Betreuung der Jugendlichen in der Untersuchungshaft und in den Justizvollzugsanstalten und wie groß sind die Ausfälle?

2. Wie erfolgt die schulische Betreuung der Jugendlichen in der Untersuchungshaft und in den Strafvollzugsanstalten?

3. In welchem Umfang erfolgt die Betreuung durch Sonderpädagogen?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Birkmann.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Stangner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die im Vorspann geäußerte Ansicht trifft nicht zu. Die Erfüllung der Schulpflicht ist gewährleistet.