Protocol of the Session on October 10, 2002

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 9.01 Uhr, also ganz pünktlich, ich darf Sie alle, die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung, die Besucher auf der Besuchertribüne, zu unserer heutigen 71. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 10. Oktober 2002 herzlich begrüßen.

Als Schriftführer haben Platz genommen Frau Abgeordnete Dr. Wildauer und Frau Abgeordnete Zitzmann. Frau Abgeordnete Wildauer wird die Rednerliste führen.

Entschuldigt haben sich für den heutigen Tag der Abgeordnete Otto Kretschmer, der Abgeordnete Schröter, Frau Abgeordnete Heß, Herr Abgeordneter Höhn, Frau Abgeordnete Katja Wolf, Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Ich habe jetzt etwas sehr Angenehmes zu tun, nämlich unserem lieben Kollegen Eckehard Kölbel zu seinem heutigen runden 60. Geburtstag zu gratulieren.

(Beifall im Hause)

Sie merken es, ein Glückwunsch, der von allen Seiten des Hauses von ganzem Herzen kommt. Ganz herzlichen Dank auch für das, was Sie in den zurückliegenden 12 Jahren hier im Thüringer Landtag getan haben, und heute bei aller Arbeit einen schönen Geburtstag!

(Zuruf Abg. Kölbel, CDU: Herzlichen Dank!)

Dann habe ich noch einen Hinweis zu geben, und zwar wird nach dem Ende der heutigen Plenarsitzung um 20.00 Uhr der Thüringer Heimatbund im Verbund mit zahlreichen Vereinigungen und Institutionen, die im Bereich der Heimatpflege in Thüringen tätig sind, zu einem parlamentarischen Abend einladen.

Damit komme ich zur heutigen Tagesordnung, d.h. für heute und morgen. Die Tagesordnung wird zunächst wie folgt ergänzt: Zu Punkt 4 a, Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - wurde eine Vorlage der Landesregierung mit der Vorlagennummer 3/1504 verteilt.

Zu TOP 4 b: Die angekündigte Unterrichtung durch den Finanzminister, Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes, hat die Drucksachennummer 3/2761. Die genannte Vorlage wurde allerdings nicht in der § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist verteilt, daher ist eine Fristverkürzung notwendig. Wenn dem niemand wi

derspricht, können wir so verfahren, denn für die Finanzberatung brauchen wir das ja. Gut, ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das auch so aufgenommen.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 15 - Fragestunde. Hier kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu, und zwar die Drucksachen 3/2743, 3/2744, 3/2745, 3/2746, 3/2747, 3/2751, 3/2753 und 3/2754.

Des Weiteren hat die Landesregierung für die Plenarsitzung heute und morgen angekündigt, zu dem Tagesordnungspunkt 11 - Der Bericht der Enquetekommission "Wirtschaftsförderung in Thüringen" und der Stand der Umsetzung ein Jahr nach der Übergabe - von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch zu machen.

Weiterhin hat sie Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13 angekündigt. Das ist das, was mir jetzt vorliegt. Gibt es noch Ergänzungswünsche, Widerspruch von Ihrer Seite? Ja, Frau Abgeordnete Nitzpon?

Die PDS-Fraktion beantragt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13, die inhaltlich in der Nähe stehen, zu den Thüringer Freizeit- und Erlebnisbädern bzw. "Wirtschaftliche Belastungen von Kommunen durch geförderte Einrichtungen für den Fremdenverkehr/Tourismus, das Kur- und Bäderwesen sowie für Hallen- und Freibäder" gemeinsam zu beraten.

Antrag auf gemeinsame Beratung; und die SPD-Fraktion, Herr Dr. Pidde?

Die SPD-Fraktion beantragt, dass noch zwei weitere Anträge in die heutige Tagesordnung aufgenommen werden, einmal die Drucksache 3/2752 "Korruption im Thüringer Abschleppgewerbe?" und als Zweites die Drucksache 3/2755 "Lohnentwicklung im Freistaat Thüringen". Wir beantragen, dass die beiden Punkte nach der Abarbeitung der übrigen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 14, eingeordnet werden. Da das mit Sicherheit am Freitag sein wird, ist eine Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung unseres Erachtens nicht erforderlich.

Das ist so und ich denke, wir werden auch entsprechend verfahren. Ich stimme zunächst die Aufnahme der neuen Tagesordnungspunkte ab, das ist die Drucksache 3/2752 "Korruption im Thüringer Abschleppgewerbe?". Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? Ist

nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist das so aufgenommen. Dann die "Lohnentwicklung im Freistaat Thüringen", das ist die Drucksache 3/2755. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Das ist auch sehr einmütig. Gegenstimmen? Enthaltungen? Ist nicht der Fall, dann auch einstimmig aufgenommen.

Jetzt stimme ich über die Platzierung ab. Nach dem Tagesordnungspunkt 14, ich denke, das ist konsensfähig unter allen. Dann verfahren wir so, dass "Korruption im Thüringer Abschleppgewerbe?" nach Tagesordnungspunkt 14 und dann der andere folgend aufgerufen werden, mit Sicherheit am morgigen Tag.

Jetzt stimmen wir noch über den Wunsch der gemeinsamen Beratung von Tagesordnungspunkt 12 und 13 ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit. Enthaltungen? Dann bleiben wir bei getrennter Beratung.

Damit ist die Tagesordnung für heute und morgen festgestellt und wir können mit dem Aufruf des ersten Punkts beginnen, das heißt, nach der Vereinbarung im Ältestenrat ist das für den heutigen Beginn der Aufruf von Tagesordnungspunkt 2

a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2125 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2707 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Lippmann.

b) Neuregelung der Finanzierung des kommunalen Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsanlagen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2112 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2708

Der Berichterstatter ist ebenfalls der Abgeordnete Lippmann. Ich gehe davon aus, dass die Berichterstattung gemeinsam vorgenommen wird und rufe jetzt Herrn Abgeordneten Lippmann auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben selbstverständlich Recht, wir werden das gemeinsam behandeln und auch die Beschlussempfehlung

gemeinsam einbringen. Wir führen also heute die abschließende Beratung zum Gesetzentwurf der SPD "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes" und zu dem Antrag der PDS "Neuregelung der Finanzierung des kommunalen Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsanlagen" durch. Beide befassen sich mit der Finanzierung des Winterdienstes und wurden am 24. Januar 2002 hier eingebracht und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik federführend überwiesen. Dort wurden sie am 31. Januar 2002 erstmalig beraten und es wurde beschlossen, durch die Landtagsverwaltung eine Synopse über die Regelungen in den anderen Bundesländern zu erstellen. Die Synopse wurde am 15.08. des Jahres vorgelegt. Zweitens wurde beschlossen, eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofs einzuholen. Diese lagen dem Ausschuss rechtzeitig vor. In seiner abschließenden Beratung in der 29. Sitzung am 29.08. hat der Ausschuss beide, sowohl den Gesetzentwurf der SPD als auch den Antrag der PDS, abschließend beraten und mehrheitlich abgelehnt. Vielen Dank.

Das war die Berichterstattung. Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Sedlacik von der PDS-Fraktion. Von der CDU-Fraktion habe ich noch keine Meldungen - ist das richtig? Gibt es Meldungen?

(Zuruf Abg. Groß, CDU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, rechtzeitig, bevor die Wintersaison beginnt, beschäftigt sich der Landtag wieder mit den Fragen des Winterdienstes, wobei es vorrangig, wie es Herr Lippmann auch sagte, um die Finanzierung geht. Vor knapp neun Monaten wurden Anträge zur Neuregelung der Finanzierung des kommunalen Winterdienstes eingebracht. Die SPD will hierzu das Thüringer Straßengesetz ändern und hat diesbezüglich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Unsere Fraktion hält auch eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes für erforderlich, will aber darüber hinaus die unterschiedlichen Finanzierungsaufwendungen der Kommunen für den Winterdienst in die Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs einordnen. Der Landtag sollte heute über beide Anträge abschließend beraten. Das Abstimmungsergebnis ist dabei vorhersehbar, zumal der Ausschuss, wie Herr Lippmann gerade hier vortrug, beide Anträge ablehnt, wie das der Ausschuss beschlossen hat. Mich würden zwar Gründe interessieren, aber die wird man sicherlich, wenn man am Ausschuss nicht teilnimmt, nie erfahren. Bei den Mehrheitsverhältnissen im Landtag könnte man meinen, derartige Anträge und Gesetzentwürfe hätten überhaupt keinen Sinn, doch ganz so ist es auch nicht. Gerade die Diskussion zur Finanzierung des Winterdienstes hat gezeigt, dass das Wirken der Opposition den Regierenden

durchaus auf die Sprünge helfen kann.

(Unruhe im Hause)

Einen kleinen Moment mal. Es ist eine große Unruhe schon am frühen Morgen. Vielleicht kann man sich ein bisschen zurückhalten und wer dringenden Gesprächsbedarf hat, kann das auch vor der Tür tun. Bitte, Frau Abgeordnete, Sie können fortfahren.

Dass Sie noch mal lachen können, Herr Minister Schuster!

Ich möchte noch einmal wiederholen: Ganz so war es eben nicht, dass der Gesetzentwurf und unser Antrag umsonst waren. Wir sind der Meinung, auch unsere Vorschläge haben dazu beigetragen, dass wir den Regierenden auf die Sprünge geholfen haben. Selbst der Rechnungshof hat ja unsere Vorschläge, die der Opposition, für zweckdienlich gehalten. Ich bin davon überzeugt, dass die vorliegenden Anträge dazu beigetragen haben, dass die Landesregierung zum Handeln veranlasst wurde. Vor wenigen Tagen hat die Landesregierung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2002 die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Winterdienstes durch die Orts-, Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, die so genannte Winterdienstrichtlinie, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist sicherlich für die PDS-Fraktion nicht die optimale Lösung, aber immerhin ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle bietet sich an, dass ich die Regelungen dieser Richtlinie mit dem Anliegen unseres Antrags doch einmal vergleiche: Durchaus werden Übereinstimmungen, aber auch Abweichungen deutlich. Zunächst sagt die Winterdienstrichtlinie aus, dass 80 Prozent der Winterdienstkosten in den Kommunen erstattet werden sollen. Der Erstattungsbetrag soll sich dabei jährlich auf 2,6 Mio.       gut. Die Bürgermeister werden sich freuen und diese Zahl wird das Wohlgefallen der Kommunen finden. 80 Prozent Kostenerstattung wäre auch das Ergebnis der Umsetzung unseres Antrags gewesen. Doch halt, so stimmen die Zahlen eben nicht ganz. Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 21. August 2002 die Gesamtkosten für den Winterdienst für die kreisangehörigen Gemeinden mit rund 9 Mio. ziffert, die der Landkreise mit rund 3,5 Mio.  kreisfreien Städte mit rund 2,7 Mio.   Die Thüringer Kommunen haben damit im vergangenen Jahr rund 15,2 Mio.     müssen. Bei einer 80-prozentigen Kostenerstattung würde dies rund 12 Mio.  betragen. Es sollen aber 2,6 Mio. stattet werden. Die 80-prozentige Erstattung bezieht sich nicht auf die Gesamtkosten, sondern nur auf ausgewählte Kostenbestandteile, so wie für Räumungs- und Streuleistun

gen von Bund- und Landesstraßen ebenso wie das Laden und Abtransportieren von Schnee aus den Ortsfahrten von Bundes- und Landesstraßen. Dabei wurde eine Höchstgrenze von 1.900       straße bestimmt. Für das Laden und Abtransportieren von Schnee aus öffentlichen Straßen der geschlossenen Ortsfahrten und für öffentliche Parkplätze - wir denken alle noch an das Chaos im Thüringer Wald -, die Teil eines Parkleitsystems sind, werden 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Ausgaben erstattet. Mit diesen Kostenerstattungen können somit die Kommunen tatsächlich rechnen. Es ist mehr als bisher. Aber es bleibt auch der Fakt, dass letztlich, gemessen an den Gesamtkosten, maximal 17 Prozent durch das Land erstattet werden und nicht 80 Prozent. Für begründete Einzelfälle kann der zuständige Minister Einzelregelungen treffen.

Meine Damen und Herren, zu akzeptieren ist auch, dass die Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Winterdienstkostenbelastung für die vergangene Wintersaison einen einmaligen Zuschuss erhalten. Dieser wird aus dem Landesausgleichsstock des Kommunalen Finanzausgleichs entnommen. Den betroffenen Gemeinden wird es vielleicht egal sein, aber der kommunalen Familie hingegen nicht, sind die Mittel des Landesausgleichsstocks doch letztlich kommunale Finanzmittel, die Kommunen zustehen. Anders formuliert, die Kommunen finanzieren diesen einmaligen Zuschuss für die vergangene Winterdienstsaison selbst. Das Land steuert keine zusätzlichen Mittel bei. Darauf muss doch wenigstens einmal verwiesen werden.

Und nun, meine Damen und Herren, bin ich gleich bei der Finanzierung der neuen Winterdienstrichtlinie. Schon der Titel bringt zum Ausdruck, wie die Finanzierung erfolgt. Sie erfolgt aus dem Kommunalen Finanzausgleich und somit auch aus kommunalen Finanzmitteln, die den Kommunen sowieso zustehen und somit nicht für andere Maßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stehen. Ganz anständig ist diese Art der Finanzierung nicht. Sie geben vor, den Kommunen eine Rückerstattung zu geben; in Wahrheit finanzieren die Kommunen diese Rückerstattungen aber selbst, zumindest zu 50 Prozent. 1,3 Mio.  werden bei den Zuweisungen für Straßen und Baulastträgerschaft der Kommunen innerhalb des Finanzausgleichs gestrichen - Winterdienstkostenrückerstattungen zu Lasten des Straßenbaus. Dies kann und darf nicht die Lösung oder Alternative sein. 1,3 Mio.    dem Landeshaushalt dem Finanzausgleich zugeführt werden. Diese Zuführungen unterliegen aber gesetzlichen Regelungsmechanismen. Wie diese umgangen werden, ist völlig offen. Hier ist unser Antrag einfach kommunalfreundlicher. Wir haben vorgeschlagen, den Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen dem übertragenen Wirkungsbereich zuzuordnen und die Kostenerstattung an die Kommunen über die Auftragskostenpauschale zu regeln. Die ist zwar auch noch Bestandteil des Finanzausgleichs, aber Sie wissen, meine Damen und Herren, dass wir seit Jahren darauf drängen und deren Herausnahme fordern. Während der Inhalt der Winterdienstrichtlinie für uns noch

einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt, lehnen wir die Finanzierung der Richtlinie ab. Sie ist eine Täuschung der Kommunen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt unseres Antrags hat in der Richtlinie keine Berücksichtigung gefunden. Die Winterdienstkosten sind für die Kommunen in Abhängigkeit von ihrer topographischen Lage unterschiedlich hoch. Wir haben vorgeschlagen, diese unterschiedliche Winterdienstbelastung, gerade in den Thüringer Bergen, im Rahmen eines Ergänzungsansatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen. Der Innenminister hat dies abgelehnt, ohne hierfür eine sachliche Begründung zu nennen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass unser Vorschlag zumindest prüfungs- und diskussionswürdig ist. Seine Ablehnung hingegen ist offensichtlich ausschließlich politisch motiviert.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Mensch, das kann doch wohl nicht wahr sein! So ein Schwachsinn.)

Meine Damen und Herren, ob der bevorstehende Winter wieder solche chaotischen Verhältnisse wie im vorigen Jahr hervorbringt, kann niemand sagen. Wir hoffen es alle nicht. Die Kommunen werden aus den Ereignissen gelernt haben und sicherlich die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Der Landtag muss aber eine nachhaltige Finanzierung des Winterdienstes sichern, zumal die Kommunen auch in ihren Ortslagen Bundes- und Kreisstraßen räumen und streuen müssen. Ein kleiner Schritt ist getan, nicht mehr und nicht weniger. Die Regierung hat ein Finanzierungsmodell gefunden, welches das Land kaum finanziell belastet, sondern fast ausschließlich nur Umverteilung kommunaler Mittel beinhaltet. Dies darf und kann nicht das letzte Wort gewesen sein.

Meine Damen und Herren, bereits in der ersten Lesung im Januar haben wir dargestellt, dass unsere Fraktion die SPD-Vorschläge in ihrem Gesetzentwurf vollinhaltlich mitträgt. Wir meinten aber auch, es muss noch mehr getan werden. Deshalb halten wir unseren Antrag für den weitreichenderen. Er regelt, so wie der SPD-Vorschlag, die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Orte. Er regelt aber nicht, ob diese Aufgaben durch die Straßenbaulastträger selbst zu erledigen sind oder ob eine Übertragung auf die Kommunen erfolgen kann oder soll. Dies aber ist für die Frage der Kostenerstattung für die Kommunen von Bedeutung. Der SPDGesetzentwurf lässt auch die von mir bereits thematisierten unterschiedlichen Winterdienstkostenbelastungen der Kommunen völlig unberücksichtigt.

Meine Damen und Herren, bewusst habe ich einen Regelungsgegenstand des SPD-Gesetzentwurfs bisher nicht thematisiert, weil er mit der aktuellen Winterdienstproblematik nicht unmittelbar im Zusammenhang steht. Ich will

das jetzt an dieser Stelle abschließend tun. Die SPD-Fraktion will eine Klarstellung der Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen in der Folge des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes des Bundes, das zum 01.10.2001 in Kraft getreten ist. Im Kern geht es um den Nachweis der Widmung zur öffentlichen Nutzung privater Grundstücke bei Straßen.

Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass die öffentliche Nutzung privater Grundstücke für Straßen- und Straßennebenanlagen eine so genannte öffentliche Widmung voraussetzt. Dies geschieht im Regelfall durch Beschluss der jeweiligen Vertretung, also des Gemeinderats und des Kreisrats. Diese Beschlüsse wurden zu DDR-Zeiten aber entweder nicht gefasst oder nicht dokumentiert. Es fehlt jedenfalls oft einfach der Nachweis der Widmung. Die anderen neuen Bundesländer haben dieses Problem in der Art gelöst, dass sie in den jeweiligen Landesstraßengesetzen eine so genannte pauschale Widmungsklausel aufgenommen haben. Danach gelten alle Straßen als öffentlich gewidmet, die am 3. Oktober 1990 als Straßen genutzt wurden.

Das Thüringer Straßengesetz enthält eine solche eindeutige Klausel nicht, auch wenn hier die Landesregierung die Bestimmung in § 52 Abs. 6 Thüringer Straßengesetz für ausreichend erachtet. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht - zum Nachlesen noch einmal das Aktenzeichen eines Urteils: 2KO730/00 - hat nunmehr eine Entscheidung getroffen, die eine Neuregelung im Thüringer Straßengesetz entbehrlich erscheinen lässt. Warum sich die Landesregierung jedoch noch intensiv gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verwahrt, ist bis heute nicht begreiflich. Der Sachverhalt hätte längst geklärt sein können, ohne auf ein Urteil aus Weimar zu warten. Ich bin neugierig und es wird interessant sein, hier noch einmal die Argumente der Landesregierung zu diesem Nichtstun zu hören. Danke.

(Beifall bei der PDS)