Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter der Landesregierung, sehr verehrte Besucher auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zur heutigen 90. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 11. September 2003, die ich hiermit eröffne. Es ist die erste Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause und ich hoffe, dass wir unsere Arbeit mit entsprechendem Elan, konzentriert und zügig an den beiden kommenden Tagen bewältigen, denn wir haben viel zu tun, wie der Tagesordnung zu entnehmen ist.
Als Schriftführer haben an meiner Seite Platz genommen Herr Abgeordneter Seela und Frau Abgeordnete Sojka. Die Rednerliste wird Herr Abgeordneter Seela führen.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Trautvetter, Herr Abgeordneter Gerstenberger, Herr Abgeordneter Illing, Herr Abgeordneter Schröter, Frau Abgeordnete Wackernagel und Frau Abgeordnete Zimmer. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir insbesondere den erkrankten Kolleginnen und Kollegen, das sind, soviel ich weiß, Herr Gerstenberger, Herr Illing und Frau Wackernagel, von hier aus gute Genesungswünsche zurufen, denn sie brauchen diese Wünsche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wies bereits darauf hin, die zurückliegenden Wochen haben uns Entspannung und etwas Erholung vom Parlamentsalltag gebracht.
Sie haben uns aber auch tragisch die plötzliche Endlichkeit menschlichen Lebens vor Augen geführt. Mitten aus dem Leben, mitten aus ihren Familien, mitten aus dem Ehrenamt, mitten aus unserer Gesellschaft sind zwei Menschen, zwei Kameraden, im Einsatz um Hab und Gut und das Leben des Nächsten zu Tode gekommen - Ortsbrandmeister Winfried Opitz und Kamerad Holger Neubauer von der Freiwilligen Feuerwehr in Niederpöllnitz. Es sind zwei Menschen im Ehrenamt; freiwillig und selbstlos haben sie sich dem Dienst an der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Darin sind sie uns und vielen Tausenden Thüringerinnen und Thüringern Vorbild. Ihnen gebührt unser tiefer Dank und bleibende Anerkennung. Wir fühlen mit ihren Familien und allen, die um sie trauern. Dazu gehören auch die Feuerwehrleute aus Shawnee Kansas, die amerikanischen Kameraden, die zu diesem Gedenken auf der Tribüne unter uns sind. Wir wissen ihre Solidarität und Verbundenheit gegenüber den thüringischen Kameraden gerade am heutigen 11. September, der auch
uns noch tief im Gedächtnis sitzt, besonders zu schätzen. Wir wollen den zu Tode gekommenen Feuerwehrleuten Winfried Opitz und Holger Neubauer ein ehrendes Gedenken widmen und ich bitte Sie, sich dazu zu erheben.
Ich danke Ihnen. Dann darf ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen noch einige Hinweise zum Umfeld des heutigen Tages geben. Zum einen möchte ich hinweisen auf eine Ausstellung, die Sie vielleicht schon bemerkt haben, die Ausstellung "Die weiße Rose", die oben vor dem Besucherzentrum im Neubau zu sehen ist. Dann gibt es Preisträger des Thüringer Energiesparpreises 2002 und des Thüringer Ingenieurpreises 2002, sie präsentieren sich mit einer Wanderausstellung "Thüringer Energiesparpreis 2002/Thüringer Ingenieurpreis 2002" im Foyer vor der Landtagskantine. Ebenfalls dort findet eine Präsentation des Comenius-Projektes statt, das ist ein Teil des durch die Europäische Union geförderten Aktionsprogramms "Sokrates", wo das Herder-Gymnasium Arnstadt und Partnerschulen aus Ungarn und Litauen unter dem Thema "Tradition Kunst und Kultur" zusammengearbeitet haben. Außerdem haben wir einen parlamentarischen Abend am Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr, zu dem der Verein Deutscher Ingenieure uns einlädt, und wir erwarten im Laufe des Vormittags noch eine Delegation lateinamerikanischer Gäste, die ich dann hier auch begrüßen werde. Soweit die Hinweise zum Umfeld und jetzt zur Tagesordnung.
Sie wird zunächst wie folgt ergänzt: Zum Tagesordnungspunkt 3, "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags" in der Drucksache 3/3410 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3579 verteilt.
Dann zum Tagesordnungspunkt 11: Hier hat die Landesregierung den Gesetzentwurf in Drucksache 3/3557 zurückgezogen, damit entfällt also dieser Punkt.
Dann zum Tagesordnungspunkt 12: Hier ist der Herr Abgeordneter Kallenbach als Berichterstatter des Ausschusses für die erkrankte Kollegin Wackernagel eingesprungen.
Zum Tagesordnungspunkt 17, da geht es um die "Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen für den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks": Hier haben wir Wahlvorschläge der Fraktionen der PDS und der CDU. Sie haben die Drucksachennummern 3/3561 - was den PDS-Vorschlag betrifft - und für die CDU die 3/3576.
Zur Fragestunde kommen einige Anfragen hinzu, nämlich die Anfragen in Drucksache 3/3555, 3/3556, 3/3560, 3/3563, 3/3664, 3/3565, 3/3567, 3/3569, 3/3570, 3/3571.
Dann hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 von der Möglichkeit des Sofortberichts Gebrauch zu machen.
Ich möchte von mir aus noch ankündigen, dass darüber hinaus ein Antrag der Mitglieder der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" in der Drucksache 3/3577 vorliegt. Da ist noch eine Abstimmung notwendig, auch bezüglich der Fristverkürzung, das werde ich dann bei der Abstimmung zur Feststellung der Tagesordnung noch einmal aufrufen.
Weitere Anträge sind angekündigt; ich glaube, insbesondere von der Fraktion der SPD. Stellen Sie diese bitte jetzt.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Ältestenrat angekündigt, dass noch zwei Anträge kommen werden, einmal "Auswirkungen des Großbrandes in der Recyclinganlage Gösen" in Drucksache 3/3559 und zum Zweiten "Parlamentarisches Bündnis für Familien" in Drucksache 3/3574. Zum zweiten Antrag ist die Fristverkürzung notwendig und wir bitten darum, dass Frau Abgeordnete Pelke die Möglichkeit hat, die Dringlichkeit zu begründen. Wir beantragen, beide Anträge nach Abarbeitung der übrigen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 15, einzuordnen.
Weitere Wünsche sehe ich nicht, dann darf jetzt Frau Abgeordnete Pelke die Dringlichkeit für den Antrag in Drucksache 3/3574 begründen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen ganz kurz die Dringlichkeit für die Beratung unseres Antrags "Parlamentarisches Bündnis für Familien" begründen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten in den nächsten Wochen einen Nachtragshaushalt, der landespolitische Grundlagen bis zum Ende des Jahres 2004 vorgibt. Trotz unterschiedlicher Positionen der in diesem Hause vertretenen Fraktionen gehe ich mal davon aus, dass wir uns alle bewusst sind, dass in einem großen Ausmaß Einschnitte im Haushalt vorzunehmen sind. Und dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir mit diesem Haushalt die Antwort auf die Frage geben, ob Thüringen ein familienpolitisches Land ist und bleibt oder ob wir, in diesem Falle leider, andere Prioritäten setzen. Weil
ich hoffe, dass uns mit sicherlich unterschiedlichen Akzenten Familienpolitik in diesem Hause, nämlich uns allen, ein ehrliches Anliegen ist und weil ich auch weiß, dass es uns in der Vergangenheit gelungen ist, das eine oder andere Mal auch parteiübergreifend, Lösungsansätze für grundlegende Probleme unseres Landes zu suchen, deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der PDS, möchte ich Sie eindringlich bitten zuzustimmen, dass unser Antrag auf die Tagesordnung kommt. Der SPD-Landtagsfraktion geht es darum, parteiübergreifend Rahmenbedingungen für Familienpolitik in diesem Parlament zu sichern. Das hat auch was mit Finanzen zu tun. Uns geht es weiter darum, die unmittelbare familienbezogene Unterstützung zu gewährleisten und, lieber Minister Zeh, dieses parlamentarische Bündnis ist einfach eine notwendige Grundlage für das von Ihnen angesprochene familienpolitische Bündnis im Land. Um dies zu erreichen, haben wir nur den Zeitraum bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts zur Verfügung. Damit ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dringlichkeit offensichtlich.
Meine Damen und Herren, weil dies so ist und weil ich von der Chance gemeinsam getragener familienpolitischer Eckpunkte überzeugt bin, bitte ich um die Zustimmung, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Herzlichen Dank.
Dann haben wir alles gehört, was wir zur Abstimmung brauchen. Ich frage zunächst mit Blick auf die notwendige Fristverkürzung des Gruppenantrags der Enquetekommission 3/1: Regt sich da Widerspruch, dass wir die Frist wie angegeben verkürzen? Wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir die Fristverkürzung beschlossen und können diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung nehmen, entsprechend ans Ende nach den Anträgen - es ist ja ohnehin ohne Aussprache -, das wäre dann auch nach TOP 15.
Dann die "Auswirkungen des Großbrandes in der Recyclinganlage Gösen", Antrag der Fraktion der SPD, das geht ohne Fristverkürzung, hier brauchen wir nur eine einfache Mehrheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht.
Jetzt der Antrag, dessen Dringlichkeit uns noch mal begründet wurde: "Parlamentarisches Bündnis für Familien" in der Drucksache 3/3574. Wer stimmt hier der Fristverkürzung zu? Auch eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Mit der notwendigen Mehrheit ist die Frist verkürzt und damit dann auch auf der Tagesordnung. Noch zu den Platzierungswünschen: Enquetekommission nach TOP 15, das hatte ich schon gesagt. Dann die beiden SPD-Anträge wer damit einverstanden ist, dass wir die nach TOP 15
aufrufen, den bitte ich um das Handzeichen. Auch eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Nicht der Fall. Dann ordnen wir die da ein. Weiter haben wir den Wunsch nach einer Platzierung des TOP 17 am morgigen Tag nach dem Nachtragshaushalt als Punkt 2 - ich denke, auch wegen des allseitigen Interesses an einer entsprechenden Präsenz von Abgeordneten. Wer dem zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Auch das ist sehr einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann wird der TOP 17 morgen als zweiter Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Landesregierung hat für den Fall der Aufnahme der Drucksache 3/3559, das ist ja jetzt geschehen, angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch zu machen. Damit haben Sie dann auch diese Information.
Damit ist die Tagesordnung für die kommenden beiden Tage festgestellt und wir können jetzt in die Tagesordnung einsteigen, indem ich den Tagesordnungspunkt 1 aufrufe
a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2619 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3538 ZWEITE BERATUNG
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2646 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3539 ZWEITE BERATUNG
c) Keine Erhöhung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2913 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3540
Dazu wird uns aber der Abgeordnete Schemmel dann den Bericht aus dem Ausschuss geben. Ich würde sagen, dass wir erst beide Berichte hören, Abgeordneter Dr. Koch zu
den Punkten a und b, anschließend Herr Abgeordneter Schemmel zu Punkt c, und dann in die gemeinsame Aussprache einsteigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, den Bericht des Justizausschusses zu den Tagesordnungspunkten 1 a und b erstatte ich wie folgt: Der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/2619 und der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/2646 wurden in erster Lesung in der 27. Plenarsitzung am 22. August 2002 beraten. Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an den Justizausschuss überwiesen. Der Justizausschuss beriet die beiden Gesetzentwürfe in seiner 39., 44. und 46. Sitzung nicht abschließend, weil eine Entscheidung der Landesregierung für einen Vorschlag zu einer Änderung in diesem Bereich avisiert worden war. Nachdem die Regierung wohl am 27. Mai 2003 einen Kabinettsbeschluss hinsichtlich der Vergütung von Nebentätigkeiten der Minister gefasst hatte, wurden die beiden Gesetzentwürfe in der 50. Sitzung des Justizausschusses am 28. August 2003 abschließend beraten und mehrheitlich beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, die Gesetzentwürfe abzulehnen.
Das war die Berichterstattung zu den Punkten a und b. Jetzt spricht Herr Abgeordneter Schemmel zu c.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Punkt 1 c: Der Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2913 wurde am 13. Dezember 2002 an den Justizausschuss überwiesen. Er wurde dort viermal, und zwar letztlich am 28. August abschließend beraten. Der Justizausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der PDS abzulehnen, dies wohl insbesondere deshalb, weil nachfolgend zu einer Bundesregelung nunmehr auch für die Landesregierung feststeht, dass die Minister in diesem Jahr keine Erhöhung der Bezüge erhalten und der Justizausschuss damit der Meinung war, dass dieser Antrag der PDS nicht mehr zustimmungsfähig sei.
Damit eröffne ich die Aussprache und es hat als Erster Herr Abgeordneter Wolf, CDU-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir beraten die Gesetzentwürfe zwar in gemeinsamer Beratung, es bestehen aber bei den Punkten a und b gegenüber dem Punkt c inhaltliche Unterschiede. Das haben
wir eben auch schon bei der unterschiedlichen Berichterstattung bemerkt. Deswegen teile ich auch meinen Redebeitrag in die beiden Abschnitte, einmal zu 1 a und b und dann zu dem Tagesordnungspunkt 1 c.
Anliegen der Gesetzentwürfe von den Fraktionen der SPD und PDS war es, eine Regelung zu schaffen für die Entgelte, die Minister für Tätigkeiten erhalten, z.B. für Gutachten oder für Vorträge. Der Justizausschuss hat diese gesamte Problematik mehrfach beraten, so in seiner 44., 45., 46. Sitzung und hat dann in der 48. Sitzung als auch in der 50. Sitzung den Beschluss des Thüringer Kabinetts zur Kenntnis erhalten. Wir haben in den vorausgehenden Sitzungen vornehmlich einen Vergleich der Regelungen anderer Bundesländer und des Bundes vorgenommen und haben dann in der Berichterstattung aus dem Kabinett erfahren, dass inzwischen auch Thüringen eine ähnliche Regelung durch Kabinettsbeschluss eingeführt hat. Danach sind Entgelte über einem Selbstbehalt von 8.000 im Jahr an den Landeshaushalt abzuführen. Diese 8.000 orientieren sich an den vergleichbaren Regelungen in den anderen deutschen Bundesländern.
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, dass Minister, die in Ausübung ihres Amtes Geschenke von besonderem Wert erhalten, diese gegenüber der Landesregierung anzuzeigen und abzuliefern haben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Geschenke zu behalten, wenn der Wert der entsprechenden Geschenke dann dem Landeshaushalt zugeführt wird. Durch diesen Kabinettsbeschluss erübrigt sich eine gesetzliche Regelung für den genannten Sachverhalt. Deshalb hat der Justizausschuss in seiner 50. Sitzung auch dem Plenum empfohlen, die Gesetze der Fraktionen von SPD und PDS abzulehnen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch den Hinweis, dass sowohl für Staatssekretäre als auch für alle anderen Beamten selbstverständlich das Beamtenrecht gilt und dort dieses auch eindeutig geregelt ist. Für meine Fraktion kann ich dem Plenum aufgrund der dargelegten Ausführungen zum Kabinettsbeschluss nur die Ablehnung der vorgelegten Gesetzentwürfe empfehlen, d.h. der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen.
Zum TOP 1 c: In dem Antrag der Fraktion der PDS geht es um eine so genannte Nullrunde bei den Ministerbezügen. Ich persönlich halte diesen Antrag für einen Schaufensterantrag, denn ich unterstelle auch den Kollegen aus der PDS-Fraktion, dass ihnen bekannt ist, dass die Besoldung der Thüringer Minister nach dem Thüringer Ministergesetz an die Bundesbesoldungsverordnung geknüpft ist. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der auf Besoldungsebene auch die Minister mit einbezieht und zu einer Nullrunde für die Ministerbezüge und die Bezüge der Staatssekretäre im Jahr 2003 führt. Für Thüringen besteht somit keinerlei Handlungsbedarf hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zum Thüringer Ministergesetz.
Lassen Sie mich aber doch noch darauf hinweisen, dass die Thüringer Landesregierung wiederholt deutlich gemacht hat, dass sie sich einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung nicht verschließen wird. Für meine Fraktion kann ich auch in diesem Fall dem Plenum nur empfehlen, der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen und den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen. Danke schön.