Protocol of the Session on August 22, 2002

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter auf den Regierungsbänken, verehrte Besucher auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause, die wir hinter uns haben. Es ist die 67. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 22. August 2002. Als Schriftführer haben Platz genommen neben mir der Abgeordnete Panse und der Abgeordnete Huster. Der Abgeordnete Huster wird die Rednerliste führen.

Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt Herr Minister Schuster, Frau Abgeordnete Arenhövel und Herr Abgeordneter Buse.

Ich darf noch einen Hinweis geben: Für den heutigen Abend hat der Beutenberg-Campus zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfinden wird, erstmals in der Kantine im neuen Funktionsgebäude. Ich möchte dazusagen, dass das Erreichen des neuen Funktionsgebäudes während der Plenarsitzung durch den Hinterausgang möglich ist, den wir hier am Plenarsaal haben, und den gegenüberliegenden Eingang am Funktionsgebäude. Für alle sonstigen baubedingten Erschwernisse, die uns ja auch begleiten, kann ich nur um Verständnis bitten. Wenn diese Baumaßnahmen zu Ende sind, so denken wir, dass hier alles wesentlich besser sein wird als bisher.

Damit komme ich jetzt zur Tagesordnung. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu TOP 2, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1836, "Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz", wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2657 verteilt.

Dann möchte ich anmerken, zu TOP 6 und 10 hat der Ältestenrat vorgeschlagen und alle Fraktionen haben zwischenzeitlich ausdrücklich zugestimmt, die Gesetzentwürfe der Landesregierung, das ist einmal das "Thüringer Gesetz zur Änderung von Behördenbezeichnungen nach Errichtung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie" und zum Zweiten das "Thüringer Gesetz zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddsett-Wetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006", an diesen beiden Plenarsitzungstagen jeweils in erster und zweiter Beratung aufzurufen und zu behandeln. Die dafür notwendigen Fristverkürzungen können wir dann bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 23 - Fragestunde - möchte ich ankündigen, dass folgende Mündliche Anfragen hinzukom

men, und zwar die Drucksachen 3/2630/2648/2649/2650 und 3/2651. Die in Drucksache 3/2636 angekündigte Mündliche Anfrage wurde zwischenzeitlich durch die Fragestellerin in eine Kleine Anfrage umgewandelt und die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/2643 wurde durch den Fragesteller inzwischen zurückgezogen.

Des Weiteren hat die Landesregierung angekündigt, zu dem Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Absatz 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Dann möchte ich die Abgeordneten darüber informieren, dass mir ein Brief des Ministerpräsidenten vorliegt, in dem er darauf hinweist, dass heute eine Beratung im Bundeskanzleramt wegen der Hilfe für die Hochwasseropfer stattfinden wird, zu der er nach Berlin fahren wird. Deshalb bittet er darum, dass der TOP 9 heute vor der Fragestunde aufgerufen wird, weil er dankbar wäre, selbst zu diesem Punkt sprechen zu können. Ich denke, wir sollten dem auch bei der Einordnung der Tagesordnung so Folge leisten - also Tagesordnungspunkt 9, das wäre dann ab ca. 12.30 Uhr, vor der Fragestunde. Ja, es ist Einverständnis im Hause, dann haben wir das gleich so eingeordnet.

In gleicher Sache, ebenfalls eine Beratung des Bundeskanzlers mit den Wirtschaftsministern, wo über Möglichkeiten für die notwendige Hilfe für die gewerbliche Wirtschaft mit dem Bundeskanzler beraten wird, hat Herr Minister Schuster gebeten, dass die Punkte 12 und 13 das ist einmal der Antrag der CDU-Fraktion zum Tourismus und zum anderen der Antrag der PDS-Fraktion zur Arbeitsmarktpolitik - morgen nach 14.00 Uhr aufgerufen werden. Ich denke, auch dem sollten wir in Anbetracht der Gesamtumstände, die man im Ältestenrat noch nicht wissen konnte, Folge leisten - morgen Punkt 12 und 13 nach der Fragestunde. Ja, findet auch Einverständnis. Dann verfahren wir so und ich darf jetzt fragen, ob es von den Fraktionen noch Anmerkungen gibt. Ja, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir möchten noch zwei Anträge für die Tagesordnung stellen, einmal den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2645 "Enquetekommission Erziehung und Bildung in Thüringen" und bitten wegen des Sachzusammenhangs zur Einordnung hinter den bisherigen Tagesordnungspunkt 11, der sich ebenfalls mit Bildungsfragen befasst. Des Weiteren bitten wir um Aufnahme der Drucksache 3/2654, Antrag der CDU-Fraktion "Situation nach dem Sommerhochwasser - Auswirkungen auf Thüringen und seine Nachbarn" in die Tagesordnung und bitten um Einordnung als Tagesordnungspunkt 3 des morgigen Tages.

Gut, danke. Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Die SPD-Fraktion möchte noch drei Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung nehmen, und zwar einmal den Antrag in Drucksache 3/2639 "Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen" und als Zweites den Antrag in Drucksache 3/2640 "Aufklärung über das Verschwinden personenbezogener Daten von Schülern des GutenbergGymnasiums in Erfurt". Diese beiden Anträge möchten wir gern eingeordnet wissen nach der Abarbeitung der übrigen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 19. Als Drittes der Antrag in Drucksache 3/2655 "Solidarität des Freistaats Thüringen mit den Betroffenen der Hochwasserkatastrophe"; hier möchten wir aufgrund der Dringlichkeit darum bitten, dass dieser Antrag unabhängig von der Erledigung der Tagesordnung am Freitag als 4. Tagesordnungspunkt bearbeitet wird.

Sollen wir das, um gleich einmal bei dem Punkt zu bleiben, nicht gleich zusammenfassen, 3 a) und b) dann in der morgigen Tagesordnung?

(Zuruf Abg. Gentzel, SPD: Nacheinander, aber keine gemeinsame Beratung!)

Keine gemeinsame Beratung, gut. Also dann werden wir das so nach Wunsch abstimmen. Ich frage jetzt zunächst einmal, wer mit der Aufnahme des Tagesordnungspunkts "Enquetekommission Erziehung und Bildung in Thüringen", Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 3/2645, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist eine übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Gut, eine Mehrheit, das reicht, das ist jedenfalls dann so eingeordnet.

Ich mache gleich mit den Anträgen der SPD-Fraktion weiter. Bleiben wir beim Hochwasser. Ihr Punkt sollte auch auf jeden Fall aufgerufen werden. Sollen wir den dann morgen gleich nach dem Hochwasserpunkt der CDU-Fraktion aufnehmen? Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das wäre dann morgen Punkt 4. Gut, große Einmütigkeit, dann verfahren wir so und nehmen ihn entsprechend auf. Zu beiden Anträgen aufgrund der Meldung, die ja über zwei Dritteln waren gehe ich davon aus, es gibt keinen Widerspruch gegen eine Fristverkürzung. Gut, das ist erledigt.

Die anderen beiden Anträge: "Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen" in Drucksache 3/2639 seitens der SPD-Fraktion, wer hier mit der Aufnahme einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist auch eine übergroße Mehrheit. Dann verfahren wir so, nach Punkt 19. Ich denke, das ist auch Konsens, dann nehmen

wir ihn nach Punkt 19 auf. Den letzten zusätzlichen Antrag, den wir haben, "Aufklärung über das Verschwinden personenbezogener Daten von Schülern des GutenbergGymnasiums in Erfurt" in Drucksache 3/2640. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Auch das ist eine übergroße Mehrheit und dann nach dem eben aufgenommenen Punkt - das wäre nach 19, 20, 21 - hätten wir ihn entsprechend eingeordnet.

Damit ist die Tagesordnung, wenn es keine weiteren Meldungen gibt, festgestellt. Wir können mit der Abarbeitung der, denke ich, doch sehr gefüllten Tagesordnung beginnen, die unser aller Disziplin erfordert, wenn wir sie am Ende auch morgen Abend abgearbeitet haben wollen.

Da Punkt 1 morgen aufgerufen wird, das ist die Regierungserklärung, komme ich jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (ThürAGLPartG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1836 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/2621 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2642 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2657 ZWEITE BERATUNG

Ich darf zunächst Frau Abgeordnete Dr. Wildauer zur Berichterstattung aufrufen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag befasste sich in seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1836 "Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz" in erster Lesung. Er überwies den Gesetzentwurf an den Innenausschuss. Der Ausschuss behandelte das Gesetz in drei Sitzungen am 25. Oktober und 6. Dezember 2001 sowie am 8. August 2002 abschließend. In die Beratungen einbezogen wurden Ergebnisse einer durchgeführten schriftlichen Anhörung sowie Änderungsanträge zum Gesetzentwurf aller drei Fraktionen. Der Gesetzentwurf schafft eine landesrechtliche Regelung zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Als zuständige Behörden nach § 1 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 sollen Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis die eingetragene Lebenspartnerschaft vollziehen. Die Oppositionsvertreter sahen es für sinnvoller an, als zuständige Behörden die Standesämter zu beauftragen, fanden aber

keine Mehrheit. Der Innenausschuss schlägt mehrheitlich dem Landtag vor, das vorliegende Thüringer Ausführungsgesetz in der Drucksache 3/1836 mit den in der Beschlussempfehlung 3/2621 vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen. Danke.

Vielen Dank für die Berichterstattung. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, hin und wieder breche ich bei einigen meiner Genossinnen und Genossen,

(Unruhe bei der CDU)

die der CDU-Politik noch kritischer entgegenstehen als ich, eine

(Beifall bei der SPD)

Lanze für die CDU. Besonders dann, wenn CDU-Vorschläge, und das ist nicht allzu selten, schwer nachvollziehbar oder in sich nicht schlüssig sind, dann weise ich meine zweifelnden Genossen darauf hin, dass die CDU bei aller Unzulänglichkeit doch immerhin ein potenzieller Koalitionspartner für uns im Jahr 2004 sein kann.

(Unruhe und Heiterkeit im Hause)

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das klingt in Wahlkampfzeiten ja besonders versöhnlich. Bitte, fahren Sie in den Ausführungen weiter fort. Ich denke, wenn wir mit Ruhe diesen Ausführungen folgen, haben wir alle mehr davon.

Diese Nachsicht diesmal für die CDU einzufordern, ist für mich beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht möglich.

(Unruhe im Hause)

Er ist geradezu ein Paradebeispiel für die schon benannten Mängel. Meine Damen und Herren, ich möchte hier nicht zur Gesamtproblematik "Eingetragene Lebenspartnerschaften" sprechen. Dieses Institut wird durch Artikel 3 und Artikel 6 Grundgesetz, aber natürlich auch durch das Diskriminierungsverbot in Artikel 2 der Thüringer Landesverfassung bestimmt und auch begrenzt. Das vorliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes bestätigt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Vor uns liegt nun lediglich die Aufgabe, die sehr einfache Aufgabe, in einem Ausführungsgesetz die zuständige Behörde im Freistaat Thüringen zu bestimmen. Und hier beginnt nun gerade das von der CDU inszenierte Problem. Die vorgeschlagene Lösung ist schizophren,

(Beifall bei der SPD)

zeigt selbst erzeugte Hilflosigkeit und einen mangelnden Willen zu einer sauberen Lösung. Es entsteht in Thüringen nunmehr folgende Situation: In den kreisfreien Städten werden selbstverständlich die Standesämter die Aufgabe übernehmen, in den Landkreisen muss ein standesamtähnliches Institut geschaffen werden, da die Aufgabe - so das Innenministerium im Innenausschuss - nicht von den Landkreisen auf die Kommunen übertragen werden darf. Das heißt also, für 75 Prozent der Betroffenen - wenn sie diesen Schritt tun wollen - muss ein neues Institut geschaffen werden, für 25 Prozent würden die Standesämter der kreisfreien Städte genutzt. Diese Lösung wird natürlich folgerichtig und logischerweise auch vom Landkreistag abgelehnt. Die einfachste Lösung, die völlig augenfällig ist, wird im Übrigen im CDU-regierten Hessen praktiziert. Dort ist diese Aufgabe ohne ideologische Diskussion und Belastung einfach an die Kommunen übergeben worden. Eine solche einfache Lösung schlägt auch die Sozialdemokratische Partei in unserem Änderungsvorschlag vor. Ich habe aber eigentlich schon keine Hoffnung mehr, Sie um Zustimmung zu einer solchen sauberen und auch systematisch richtigen Lösung zu bitten. Ich habe da keine Hoffnung, Sie bestätigen das. Mir hingegen fällt selbst bei der Ablehnung Ihres Vorschlags - und wir werden natürlich Ihren Gesetzentwurf ablehnen - die Teilnahme an der Abstimmung schwer. Denn selbst, wenn in diesem Thüringer Landtag nicht alle der verabschiedeten Gesetze optimal im materiellen wie auch im rechtsförmlichen Sinne waren, dass bei einem solch einfachen Regelungsbedürfnis ein solch verqueres Gesetz unseren Landtag verlässt, das ist bisher sicherlich einmalig und das geht an unserem - und ich dachte bis jetzt immer gemeinsamen - Anspruch weit vorbei. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Schemmel, der Beginn Ihrer Rede war wirklich gut. Aber, wenn man die vorgeschlagene Regelung für schizophren hält, dann weiß ich nicht, da ja die Verantwortung auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wird, wie man das sehen soll, wie Sie

die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte sehen.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Nun verdrehen Sie mal nicht die Tatsachen.)

Durch Beschluss des Landtags vom 11. Oktober 2001 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Es folgte eine intensive Beratung und eine Anhörung. Von Beginn an zeigten sich unterschiedliche Meinungen zwischen CDU-Fraktion und den Oppositionsparteien, obwohl man sich - so denke ich - im Großen und Ganzen darüber einig war, dass Regelungen geschaffen werden sollen, die zur landesinternen Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes dienen. Es gab lediglich Unterschiede im Wie. Nur, meine Damen und Herren der Opposition, die Diskriminierungen der vom Gesetz Betroffenen wurde nicht von den Mitgliedern der CDU-Fraktion betrieben und auch nicht die Diffamierung einer unserer Landesbehörden.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung unseres Freistaats, die Landesregierungen der Freistaaten Bayern und Sachsen klagten in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, da, ich verkürze dies, das Abstandsgebot nicht eingehalten schien. Die Kläger verwiesen auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe durch Artikel 6 im Grundgesetz. Das Urteil erging am 17. Juli 2002. Das Urteil ist zu akzeptieren. Demzufolge sind die formellen Regelungen zu treffen, die zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erforderlich sind. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaften von den Landratsämtern und den kreisfreien Städten vorgenommen wird. Daran ist nichts Verwerfliches zu finden, wie man uns jetzt weismachen will. Ich bin überzeugt, dass sowohl die Landräte als auch die Oberbürgermeister für eine ordnungsgemäße Umsetzung sorgen werden. Natürlich hätte es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung gegeben. Auch in unserer Fraktion wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten diskutiert. Einige meiner Kollegen favorisierten z.B. die so genannte Notarlösung,

(Beifall bei der CDU)