Kristin Heiß
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Ich will bloß an die Frage von Frau von Angern anknüpfen. Wir hatten das Thema „GoEurope!“ vorhin auch kurz im Finanzausschuss. Vielleicht können Sie zumindest hierzu etwas sagen: Wir haben in der aktuellen Förderperiode der EU eine n+2-Regelung; teilweise ist sogar von einer n+3-Regelung die Rede. Das wäre dann also nicht im Jahr 2020, sondern im Jahr 2022 oder 2023, bis die Gelder ausgereicht werden können. Warum ist das bei „GoEurope!“ jetzt nicht der Fall?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Meine Fraktion hat kürzlich einen Antrag zu dem Gemeinsamen Begleitausschuss der EU-Fonds gestellt. Wir haben damals bemängelt, dass die Verteilung der EU-Mittel in Höhe von 4 Milliarden € ganz ohne Beteiligung des Parlaments vonstattengeht und dass das Königsrecht des Parlaments, das Haushaltsrecht, bei den EU-Mitteln lediglich zu einem Zustimmungsrecht verkümmert. Wer bei den EU-Mitteln tatsächlich mitreden kann, das ist der Gemeinsame Begleitausschuss zur Umsetzung der EU-Fonds.
Dieser setzt sich unter anderem zusammen aus der Landes- und Bundesverwaltung, aus Wirtschafts- und Sozialpartnern und der EU-Kommission.
In dem Begleitausschuss wird festgelegt, wo die Landesschwerpunkte in der nächsten Förderperiode liegen und wie die operationellen Programme im Land umgesetzt werden. Das erfordert viel Kompetenz, viel Wissen und viel Zeit. Wer schon einmal eine sozioökonomische Analyse gelesen hat, der weiß, wie komplex und umfangreich allein dieses Papier ist, wie viele Hundert Seiten gelesen und verstanden werden müssen. Allein die Namen der Papiere schrecken ab: Ex-post-Bewertung, Ex-ante-Bewertung, SWOT-Analyse.
Diese Papiere laden eher nicht dazu ein, sich damit gemütlich auf die Couch zu setzen.
Kurz gesagt: Den Wirtschafts- und Sozialpartnern im Begleitausschuss wird einiges zugemutet. Auf ihnen lastet eine große Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wurde vor 13 Jahren das WiSo-Kompetenzzentrum gegründet. Als Träger fungiert seitdem der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Es wirkt als unterstützende Struktur, als eine Art Geschäftsstelle, die für die Partner Unterlagen sichtet, Informationen bündelt, Recherchen anstellt und zur Verfügung steht, wenn Fragen oder
Unsicherheiten auftreten. Durch diese neutrale Unterstützungsstruktur war ein von den EU-Verwaltungsbehörden unabhängiger Informationsaustausch und eine Meinungsbildung der einzelnen Interessenvertreter gegeben, so wie es das Partnerschaftsprinzip der EU vorsieht.
Mit dem Auslaufen der entsprechenden Vereinbarungen hat der DGB jedoch entschieden, das Kompetenzzentrum unter seiner Federführung nicht weiterzuführen. Die Gründe dafür sind vielfältig. So sei der Verwaltungsaufwand recht hoch und die Zusammenarbeit mit den EU-Verwaltungsbehörden im Laufe der Jahre nicht unbedingt besser geworden.
Damit das Kompetenzzentrum erhalten bleiben kann, hat sich die Universität Magdeburg, die selbst Mitglied des Begleitausschusses ist, bereit erklärt, das Zentrum weiterzuführen. Die Universität stellt Räume und Struktur zur Verfügung und kann das Zentrum ab dem 1. November 2020 nahtlos übernehmen. Aber ganz ohne finanzielle Mitwirkung wird es nicht klappen. Daher einige Worte zur bisherigen Finanzierung des Kompetenzzentrums.
Bisher wurden die Mittel aus der Technischen Hilfe der EU-Fonds bereitgestellt. Die Personalstelle, auf der momentan eine Person im Zentrum arbeitet, kostet ungefähr 73 000 € jährlich. Um das einmal ins Verhältnis zu setzen: In der aktuellen EU-Förderperiode hat das Land rund 110 Millionen € an technischer Hilfe erhalten. Damit werden unter anderem 25 Personalstellen in den EUVerwaltungsbehörden für EFRE und ESF finanziert. Der Personaleinsatz der Verwaltung hat sich in den vergangenen Jahren übrigens von zwölf auf die genannten 25 Stellen mehr als verdoppelt. Hinzu kommen die EU-Koordinatoren in den Ministerien.
Wir haben also weit über 30 Stellen zur Umsetzung der EU-Fonds aufseiten der Verwaltung und genau eine Stelle aufseiten der WiSo-Partner. Gab es anfangs noch Projektmittel für eigene Ideen der WiSo-Partner, ist man nun bei lediglich einer Personalstelle für die WiSo-Partner im Begleitausschuss angekommen. Wir sehen hierin ein klares Missverhältnis.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während sich der Verwaltungsaufwand im Finanzministerium zu erhöhen scheint, erwartet man von den Wirtschafts- und Sozialpartnern, dass sie ihre Arbeit im Begleitausschuss, die sie nur neben ihrer eigentlichen Arbeit machen können, ganz ohne eigene Geschäftsstelle erledigen. Aber wie soll das denn bitte funktionieren?
Gerade jetzt befinden wir uns in der Planungsphase für die neue Förderperiode. Gerade jetzt müssen wichtige und strategische Entscheidun
gen getroffen werden. Die Partner müssen eine Möglichkeit haben sich abzustimmen, sich austauschen und eine Linie festzulegen. - Gerade jetzt streicht man die Mittel.
Bei der Recherche zu diesem Thema ergab sich folgendes Bild: Zum einen haben wir die „n+3“Regelung, das heißt, wir können die Gelder der aktuellen Förderperiode noch bis zum Jahr 2023 ausschöpfen. Warum also jetzt der Cut?
Außerdem ist die Universität Magdeburg bereit, eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2021 auf eigene Kosten zu gewährleisten. Im Beirat wurde die Universität sogar einstimmig als neuer Träger des Kompetenzzentrums festgelegt. Warum gibt es also jetzt kein Geld mehr?
Fest steht außerdem: Das Partnerschaftsprinzip der EU wird auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt. Die EU gibt eindeutig vor, dass zur Unterstützung von Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen Mittel der Technischen Hilfe eingesetzt werden können. Finanzielle Mittel können auch entsprechend dem Bedarf der WiSo-Partner zur Verfügung gestellt werden; der Bedarf wurde mehrfach deutlich geäußert. Die WiSo-Partner haben Bedarf an Unterstützungsstrukturen in Form des Kompetenzzentrums. Doch das Finanzministerium scheint das in letzter Zeit zu ignorieren.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren deutlich weniger Mittel als in den vergangenen Förderperioden erhalten wird. Wie viel es konkret sein wird, ist noch nicht ganz klar. Für den ELER wird es lediglich einen Begleitausschuss auf der Bundesebene geben. Interessanterweise sollen aber die Verwaltungsstrukturen im Land genau so erhalten bleiben, wie sie momentan sind; so sagte man es uns in der gemeinsamen Sitzung des Umwelt-, des Landwirtschafts- und des Finanzausschusses am 9. September 2020. Bei der Verwaltung bleibt also alles beim Alten, aber die Wirtschafts- und Sozialpartner sollen sich einschränken. Spannend!
Erwähnt werden soll hier auch, dass aufgrund der Coronapandemie verschiedene Hilfspakete geschnürt wurden, die dem Land Sachsen-Anhalt unerwartet deutlich mehr EU-Gelder bringen. Außerdem wird es einen neuen Fonds für den nachhaltigen Umbruch der Wirtschaft in Europa geben, den „Just Transition Fund“, der aufgrund der Braunkohlethematik auch für das Land Sachsen-Anhalt infrage kommt.
Es ist also schon jetzt klar, dass wir ab dem Jahr 2021 zwar weniger Mittel bekommen als in der aktuellen Förderperiode, aber doch deutlich mehr, als wir noch vor einigen Monaten dachten. Es ist
also aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum die genannte Förderung eingestellt werden soll.
Die WiSo-Partner leisten einen wichtigen Teil zur Umsetzung des Partnerschaftsprinzips der Europäischen Union. Es muss den WiSo-Partnern weiterhin möglich sein, sich wie in den vergangenen Jahren auch ohne Ohren und Augen des Finanzministeriums abzustimmen und zu informieren.
Der Vorschlag des Finanzministeriums lautet übrigens, eine Steuerungsgruppe im Finanzministerium einzurichten. In dieser sollen maximal vier der 29 WiSo-Partner mitarbeiten dürfen. Die Gruppe soll sich bei Bedarf bis zu einmal monatlich im Finanzministerium treffen. Weitere administrative und organisatorische Aufgaben sollen zukünftig bei den EU-Verwaltungsbehörden im Finanzministerium angesiedelt werden. Dort sollen zwei Personalstellen zur Verfügung stehen, um den WiSo-Partnern einen direkten Austausch zu ermöglichen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen - auch von der AfD -, ich fasse kurz zusammen: Das Personal in den EU-Verwaltungsbehörden hat sich mehr als verdoppelt, die Gelder für das Kompetenzzentrum der WiSo-Partner wurden reduziert. Ab dem 1. November 2020 soll das Kompetenzzentrum, das mit einer Personalstelle arbeitet, seine Arbeit komplett einstellen. Im Finanzministerium sollen dann zwei Personen die WiSo-Partner mal eben nebenher betreuen. Die WiSo-Partner wollen eine unabhängige und neutrale Struktur - die Verwaltung will die WiSo-Partner unter ihre Fittiche nehmen.
Jetzt sind Sie am Zug. Es geht hierbei um demokratische Prozesse, es geht um Mitbestimmung und um Transparenz. Das Parlament ist zwar nach wie vor kein Teil des Begleitausschusses und kann dort nicht mitreden, aber wir haben im Plenum die Möglichkeit, die dort vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartner zu unterstützen.
Im Übrigen sieht die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Generaldirektion in Brüssel, mit der ich am Montag telefonierte, keinen Grund, die bisherigen Strukturen im Bereich der WiSo-Partner zu verändern. - Herzlichen Dank.
Ich war auch unsicher, Herr Webel, wie wir das jetzt machen. Denn mir ist klar, dass Sie in dieser Thematik vielleicht nicht so tief drinstecken wie Herr Klang. Ich möchte trotzdem fragen, ob Ihnen oder Herrn Klang bewusst ist, wie sich die WiSoPartner zu dem Vorschlag des Finanzministeriums verhalten haben. Sie haben gerade vorgetragen, wie sich das Finanzministerium, die EUVB die zukünftige Zusammenarbeit vorstellen. Die WiSo-Partner haben sich dazu verhalten. Mich würde interessieren, ob Sie sagen könnten, wie genau sich die WiSo-Partner zu dem Vorschlag verhalten haben.
Vielleicht eine Richtigstellung. Die WiSo-Partner haben sich mehrfach und ausdrücklich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Sie haben sich dafür ausgesprochen, dass das WiSo
Kompetenzzentrum in der jetzigen Form fortgeführt wird. - Danke.
Danke schön. - Ich möchte sagen, dass auch mit den Fakten, die ich dargestellt hatte, ziemlich offensichtlich ist, dass die Verwaltung verständlicherweise das Geld gern für sich haben und es nicht an Externe geben möchte. Das ist verständlich, aber aus meiner Sicht in diesem Fall nicht zielführend; denn es ist wirklich nicht viel Geld, das die WiSo-Partner brauchen. Das habe ich dargestellt.
Herr Steppuhn, Sie haben gesagt, dass Sie sich in den Ausschüssen von der Verwaltung darüber informieren lassen wollen, wie viel Geld tatsächlich in der nächsten Förderperiode zur Verfügung steht, insbesondere mit Blick auf die Mittel aus der Technischen Hilfe. Ich fürchte, dass die Verwaltung uns dies nicht ganz schnell mitteilen wird. Es wird bestimmt eine Verzögerungstaktik gefahren. Das fürchte ich. Wir werden ja sehen, was sich ergibt.
Nichtsdestotrotz sind wir mit der Überweisung zufrieden. Allerdings bin ich mit Blick auf die Federführung etwas überrascht. Ich war schon überrascht darüber, dass der Wirtschaftsausschuss hier mitspielt und der Europaausschuss gar nicht vorkommt. Es geht um Europamittel und die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss; das erschließt sich mir nicht, zumal das ein Finanzthema ist. Eigentlich müsste der Finanzausschuss die Federführung haben.
Wenn wir das jetzt so machen - ich habe gerade den Terminplan zur Hand genommen - und der Wirtschaftsausschuss - wo ist Herr Zimmer denn hin? - die Federführung hat, dann können wir das Thema in diesem Jahr nicht mehr abschließen, Herr Zimmer. Das finde ich ein bisschen schwierig.
Zumindest uns ist daran gelegen, das Thema relativ schnell abzuhandeln, weil es ab 1. Januar
eng werden wird. Daher wäre die Frage, ob denn die Herren und Damen damit einverstanden wären, wenn entweder der Sozial- oder der Finanzausschuss die Federführung übernimmt, weil diese Ausschüsse vorher tagen.
Ich möchte, wenn Sie mir die Zeit gewähren, kurz ein Beispiel geben. Der Sozialausschuss und der Finanzausschuss tagen am 4. November. Der Wirtschaftsausschuss tagt am 5. November.
Wenn wir dem Wirtschaftsausschuss die Federführung geben würden, dann würde er quasi zuerst tagen und dann könnten der Sozial- und der Finanzausschuss erst im Dezember darüber beraten und dann muss darüber noch einmal im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Dann schaffen wir es aber nicht mehr im Dezemberplenum.
Deshalb meine Bitte: Könnten Sie sich bitte in der Koalition darüber abstimmen, ob nicht entweder der Sozial- oder der Finanzausschuss die Federführung übernehmen sollte, weil wir es dann schaffen könnten, den Antrag abschließend im Dezemberplenum zu beraten. Dann hätten wir bereits im Januar eine Lösung.
Noch ein Wort, dann bin ich fertig. Ich habe extra bei der EU angerufen. Ich habe eine Weile recherchiert, bis ich die richtigen Kolleginnen am Hörer hatte. Die Regionaldirektion hat gesagt, sie habe nichts dagegen, wenn das so weitergeführt wird. Sie sieht auch keinen Grund dafür, warum das anders gemacht werden sollte. Von daher wäre es schön, wenn wir es in der Form, wie auch immer diese dann heißt, weiterführen können. - Vielen Dank.
Ich glaube, dies hatte einer meiner Vorredner beantragt. Ich hatte Wirtschaft, Soziales und Finanzen verstanden.
Das können wir machen, aber, wie gesagt, dann werden wir das in diesem Jahr nicht mehr abschließen können. Das will ich auch im Hinblick auf die vielen Wirtschafts- und Sozialpartner sagen. Schade.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 16. März wurde dem Sozialausschuss der Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung übergeben. Am 2. September dieses Jahres wurde er dann tatsächlich im Sozialausschuss behandelt.
Der Bericht, der laut Gesetz in der Mitte der Legislaturperiode hätte vorgelegt werden sollen, kam tatsächlich anderthalb Jahre zu spät. Das sind anderthalb Jahre, in denen die Landesregierung längst hätte tätig werden können, hätte Maßnahmen ergreifen können, um die Situation junger Menschen in diesem Land zu verbessern.
Was bisher mit diesem Bericht passiert ist, ist Folgendes: Er wurde dem Sozialausschuss übergeben, einige der Ausschussmitglieder haben die 467 Seiten tatsächlich gelesen, die Staatssekretärin hat ihn im Ausschuss kurz vorgestellt und wir haben darüber diskutiert. Danach ist er wieder in der Schublade verschwunden.
Das ist uns zu wenig. Daher wollen wir den Bericht und dessen Erkenntnisse noch einmal in den Fokus stellen. Denn eine kurze Diskussion im Ausschuss kann nicht alles sein, was mit den teuer erkauften 467 Seiten passieren kann.
Der Kinder- und Jugendbericht soll die Situation der Kinder- und Jugendlichen im Land darstellen, aber auch die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Er soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
machen und einen Überblick über die jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung geben. Erstmals wurde dafür ein externer Dienstleister beauftragt.
Den gesetzlichen Ansprüchen ist der Bericht durchaus gerecht geworden. Kritisieren kann man Inhalt, Art und Weise des Berichts natürlich immer, aber insgesamt lässt sich sagen, dass sich die externe Beauftragung durchaus gelohnt hat. Gerade die Interviews mit den Fachkräften und die Befragungen junger Menschen haben einen deutlichen Qualitätssprung gebracht.
Warum jedoch der Bericht nach der Fertigstellung durch den externen Dienstleister noch ein Jahr lang im Ministerium überprüft werden musste, ist uns nicht verständlich und konnte auch im Sozialausschuss nicht abschließend geklärt werden. Das wird wohl ein Rätsel bleiben.
Der siebente Kinder- und Jugendbericht hat den Fokus „Jugend“. Er zeigt deutlich, dass sich die Situation junger Menschen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren nicht verbessert hat. Er zeigt auch, dass die Landesregierung wenig zur Verbesserung getan hat. Im Bericht zeigen sich Defizite in unterschiedlichen Bereichen, von der Jugendarbeit über den Ausbildungsmarkt bis hin zum Jugendmedienschutz.
Im Bericht wurden unter anderem folgende Dinge festgestellt: Die Hälfte der jungen Menschen ist nicht zufrieden mit Freizeit- und Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer Umgebung. Es herrscht in vielen Bereichen der Jugendhilfe Fachkräftemangel, und die Fachkräfte, die noch da sind, sind prekär beschäftigt und unterbezahlt.
Es herrschen im Bereich der Jugendarbeit sehr unterschiedliche Bedingungen in den Regionen des Landes. Im ländlichen Raum gibt es einen Abbau von Strukturen, in den Städten einen Erhalt und manchmal sogar leichte Verbesserungen. Die strukturelle und personelle Situation im Jugendschutz wird als katastrophal bezeichnet. Das ist eine ganze Menge Holz. Und um mal im Forstvokabular zu bleiben: Das Holz liegt schon eine lange Zeit herum und es wird nicht besser. Es muss etwas damit passieren.
Wer sich zum Vergleich die vorherigen Kinder- und Jugendberichte und die diversen Kleinen Anfragen meiner Fraktion anschaut, der stellt fest, das sind alles keine neuen Erkenntnisse, wir wussten das schon vor etlichen Jahren. Es ist in der Zwischenzeit nur wenig passiert.
Zu dem Wenigen, was getan wurde, gehören die Verankerung einer zweiprozentigen Dynamisierung im KJHG, die nicht mal die regelmäßigen Tariferhöhungen abbildet, die Schaffung des Kompetenzzentrum „Jugend und Kommune“ in Stendal, obwohl mit dem Kinder- und Jugendring
seit Jahrzehnten ein zuverlässiger und erfahrener Akteur solche jugendpolitischen Schwerpunkte bearbeitet, die Weiterführung der Schulsozialarbeit, die aber genau genommen gar nicht zur Jugendhilfe gehört.
Die Liste dessen, was Sie sich laut Koalitionsvertrag vorgenommen, aber nicht umgesetzt haben, ist übrigens deutlich länger. Die Liste dessen, was außerdem noch zu tun wäre, würde diese Debatte sprengen.
An dieser Stelle hätte ich übrigens in meiner Ursprungsrede gesagt, dass Sie in Ihren Reden ganz bestimmt mit dem Jugendpolitischen Programm um die Ecke kämen, wie Sie es auch im Sozialausschuss getan haben. Dann kam gestern Ihr Alternativantrag auf den Tisch geflattert. Er sagt schon in seiner Art und Weise sehr viel aus.
Unser Antrag zum Kinder- und Jugendbericht war einer der ersten Anträge, der für diese Landtagssitzung eingereicht wurde. Das war vor 14 Tagen. Und Sie kommen einen Tag vor dieser Debatte mit so einem lieblosen Antrag um die Ecke? - Er wirkt so, als hätte sich gestern schnell jemand hingesetzt und die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zusammengesucht. Noch mehr kann man sich kaum entlarven.
Sie argumentieren, dass mit dem Jugendpolitischen Programm alles gut werden wird, ein Programm, das sechs Monate vor der Wahl fertiggestellt wird. Welchen Effekt soll das bitte in den kommenden Monaten noch entfalten? - Es verkommt zu einem Haken an Ihrer Vorhabenliste aus dem Koalitionsvertrag. Inhaltlich ist damit in dieser Legislaturperiode nichts gewonnen.
Können dadurch mehr Jugendliche an Projekten teilnehmen? Sind dadurch die Bedingungen von Fachkräften verbessert worden? Haben Sie dadurch junge Menschen politisch beteiligt, ihnen eine bessere Perspektive gegeben? - Nein, nichts davon. Sie agieren rein auf der theoretischen Ebene. Was von all den Erkenntnissen und Papieren tatsächlich umgesetzt wird, überlassen Sie Ihren Nachfolgern.
Herr Krull sagte es im Sozialausschuss ganz deutlich: Die vielen Schlussfolgerungen müssen im zukünftigen Koalitionsvertrag Niederschlag finden. - Aha! Kann es sein, dass Sie gar nicht ernsthaft vorhatten, in dieser Legislaturperiode etwas zu tun? - Denn Sie wissen ja, dass die Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit sehr langmütig sind, mit wenig Geld viel bewirken, mit befristeten, schlecht bezahlten Jobs auskommen, in Gebäuden mit undichten Fenstern und Dächern arbeiten, mehrere Jugendklubs gleichzeitig betreuen und natürlich bei Seminaren alle Qualitätsvorschriften und -richtlinien einhalten.
Und wenn die jungen Menschen auf dem Domplatz für das Klima protestieren, können sie sich ja nicht gleichzeitig darüber aufregen, dass ihr Jugendklub zugemacht wurde: in Schönebeck, in Biederitz, in Zerbst, in Weißenfels.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie müssen jetzt handeln. Es ist höchste Zeit, den jungen Menschen im Land und den Fachkräften eine Perspektive zu geben. Dafür braucht es unmittelbare, langfristige und nachhaltige Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, insbesondere durch unbefristete Verträge und tarifgerechte Bezahlung,
verbindliche qualitative und quantitative Mindeststandards für die örtliche Jugendhilfeplanung, systematische und aufeinander bezogene Maßnahmen zur Armutsprävention, die Initiierung einer digitalen Ausstattungsoffensive für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die Entwicklung von personellen Mindeststandards für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in den Landkreisen und die Festsetzung des Jugendmedienschutzes als verbindlichen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Das sind nur wenige notwendige Handlungsfelder. Im Bericht selbst werden noch deutlich mehr Themen angesprochen.
Die Handlungsnotwendigkeiten sind überwältigend und dringend. Sie dürfen nicht weiter abwarten, weitere Schleifen drehen und dabei zusehen, wie Strukturen verloren gehen. Die letzten Sozialausschusssitzungen, in denen wir uns mit Kinder- und Jugendthemen beschäftigt haben, zeigten deutlich Ihr Desinteresse. Es ist schade, dass Sie sich im Zuge solcher Sitzungen nicht den Fragen und Sorgen der ehrenamtlichen und engagierten Fachkräfte stellen. Vielleicht würden Sie die Brisanz des Themas dann noch besser einschätzen können.
Somit bleibt nur folgendes Urteil: Diese Legislaturperiode ist jugendpolitisch ein Reinfall. - Herzlichen Dank.
Es gibt mehrere Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“, in der darüber berichtet wurde, dass in Weißenfels in den vergangenen Jahren mehrere Jugendklubs geschlossen worden sind - ich glaube, es war die Rede von drei Klubs -, dass nur noch einer da ist und dass der zu wenig für die Jugendlichen ist. Wie die geschlossenen Klubs genau heißen, weiß ich nicht. Aber ich kann Ihnen die Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ gern zur Verfügung stellen.
Herr Erben, dass es eine lange Phase des Niedergangs von Jugendeinrichtungen gibt, das ist uns, glaube ich, beiden bewusst. Dass auch die Anzahl der Jugendlichen, gerade im Burgenlandkreis, in den letzten 20 Jahren nicht eklatant gesunken ist, konnte man in dem Artikel auch nachlesen. Das heißt, es ist ein Problem. Die Jugendklubs sind zu wenig für die dort noch wohnenden Kinder und Jugendlichen. Wann die Klubs genau geschlossen wurden, ob das vor fünf Jahren oder vor zehn Jahren war, ist, glaube ich, für die jetzt dort lebenden Jugendlichen egal, denn es gibt nur einen Jugendklub.
Danke. - Ich habe sogar zwei Fragen. Frau Grimm-Benne, weil Sie sagten, dass wir jetzt, wenige Wochen, nachdem der Bericht im Sozialausschuss behandelt worden sei, bereits einen Forderungskatalog stellten, ist meine erste Frage: Der Bericht liegt dem Sozialministerium vom externen Dienstleister seit Ende 2018 vor. Was hat Sie in der Zeit zwischen 2018 und September 2019 davon abgehalten, die Empfehlungen, die dort getätigt wurden, zu berücksichtigen?
Die zweite Frage ist: Entspricht die zweiprozentige Dynamisierung in § 31 KJHG der vollständigen Höhe der letzten Tariferhöhung?
Vielen Dank, Herr Krull. - Ich habe eine Frage zu Ihrer Formulierung, dass die Erhöhung der Qualitätsstandards ein Eingriff in die kommunale Hoheit sei. Wie haben Sie das denn genannt, als - 2013 muss es gewesen sein - Qualitätsstandards im Bereich der Kinderförderung im Land etabliert wurden?
Vielen Dank. - Ich fange mal damit an, dass die Ministerin meine Frage nicht ganz beantwortet hat. Darum will ich noch mal die Fakten darstellen. Der Bericht des externen Dienstleisters liegt seit Ende September oder Ende Dezember 2018, glaube ich, im Ministerium vor, also genau an der Stelle, die die Dinge letztendlich umsetzen muss.
Daher war meine Frage: Warum hat man denn zwischen Ende 2018 und dem Jahr 2020 nichts getan? - Das hätte man ja schon längst tun können, auch ohne dass sich die Abgeordneten ein Bild davon machen, was in dem Bericht steht.
Interessant finde ich auch die Argumentation - die haben Sie alle ja so ein bisschen gefahren -, wir können eigentlich erst dann wirklich handeln, wenn so ein Bericht aktuell in der Wahlperiode vorliegt. - Das würde aber heißen, dass man in der nächsten Legislaturperiode, die im nächsten Jahr beginnt, eigentlich gar nicht so richtig handeln kann, weil man auf den Bericht warten müsste, der dann in der nächsten Legislaturperiode aktuell wieder erstellt wird.
Oder anders herum gesagt: Sie hätten auch vor diesem Bericht, der in diesem Jahr herausgekommen ist, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem vorherigen Bericht, der in der letzten Legislaturperiode herausgekommen ist, handeln können. Das ist aber nicht passiert.
So kann man sich das natürlich immer drehen. Wir können erst dann etwas machen, wenn etwas Aktuelles vorliegt. Aber mit dem, was schon vorher vorlag, haben Sie leider nicht gearbeitet. Das
ist eine Verzögerungstaktik, die für die jungen Menschen sehr unschön ist.
Ein Satz noch zu Herrn Wald. Vielleicht hätte Ihre Argumentation besser geklappt, wenn Sie einfach im Ausschuss dabei gewesen wären, als wir den Antrag und den Bericht behandelt haben. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich denke, worüber wir uns einig sind - um noch einmal auf das Gutachten zu sprechen zu kommen -, ist, dass, wenn es denn eines
geben soll, es in der Federführung des Sozialministeriums besser aufgehoben wäre als in der des MF und der Investitionsbank.
Dafür bedarf es aber auch quantitativer und qualitativer Ressourcen im Gesundheitsministerium. Sie haben ja gesagt, Sie haben in dem Referat zehn Personen eingesetzt, die für den Krankenhausbereich zuständig sind. Die haben es nun doppelt schwer. Zum einen fliegt ihnen das Krankenhausthema gerade um die Ohren. Zum anderen ist ein Teil der Kolleginnen und Kollegen dort sicherlich auch im Pandemiestab eingesetzt.
Nun ist meine Frage: Haben Sie denn im Zuge des Nachtragshaushalts mit dem Finanzministerium einmal darüber gesprochen, ob man von den 100 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten, die es gibt, vielleicht in diesem Bereich auch noch Personen einsetzen kann, gerade weil es ja im Gesundheitsbereich momentan ziemlich heiß hergeht? Wenn ja, wie ist da das Ergebnis gewesen?
Vielen Dank. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der gerade erschienenen bundesweiten Studie „Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Coronamaßnahmen“ lautet ein zentrales Zitat:
„Wir Jugendlichen werden doch nur als Schüler gesehen. Wir sollen lernen, lernen und lernen. Warum wird darüber diskutiert, die Sommerferien zu kürzen? - Politiker denken wie Kapitalisten.“
Wenn es in der Coronakrise um junge Menschen ging, ging es immer nur um Schulschließungen, Homeschooling und Notbetreuung von Horten und Kitas. Eltern und Kinder mussten über Wochen hinweg allein gemeinsam Zuhause ausgedruckte Arbeitsblätter ausfüllen und das kompensieren, was durch Schulschließungen weggefallen war.
Aber auch die normalen Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen fielen komplett weg. Kein Treffen mit Freunden, kein Jugendklub- und Sozialarbeiter, mit dem man seine Nöte und Probleme besprechen kann, kein Sportverein, bei dem man seine Energie herauslassen kann, kein Jugendverband, bei dem man mit Gleichaltrigen kreativ Projekte umsetzen konnte. Nahezu alles, was das Leben junger Menschen neben Schule
und Ausbildung ausmacht, brach in den letzten Monaten weg.
Klar ist: Die klassischen Formate der Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit werden auf absehbare Zeit nicht funktionieren. Workshops, Seminare, Kurse, Gruppenstunden und Verbandsaktivitäten unterliegen besonderen Beschränkungen und sind nicht in herkömmlicher Form möglich.
Was man aber ehrlicherweise auch sagen muss: Mit den Erlassen des Finanzministeriums und des Sozialministeriums wurde vieles möglich gemacht. Der Handlungshorizont wurde deutlich erweitert.
Allerdings wird es schwierig, wenn es in die konkrete Umsetzung geht. Dann werden Handlungsempfehlungen herausgegeben, die nicht umsetzbar sind, die sich widersprechen oder missverständlich sind. Der Aufwand wird für Verwaltung und für Träger plötzlich deutlich größer. Das kostet Zeit auf beiden Seiten. Das sorgt für Unsicherheit und für Frust.
Warum also keine einfache und schlanke Regelung? - Auch in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 22. Juni gab es lange und emotionale Diskussionen zwischen Trägern und der Verwaltung darüber, wie mit der Situation umgegangen werden soll, welche Rahmenbedingungen vorherrschen, was gemeinsam getan werden kann.
Es wurden mehrere Anträge beraten und beschlossen, deren Grundlage auch die Befassung heute hier im Plenum ist. Beim Landesjugendhilfeausschuss waren auch die jugendpolitischen Sprecher aller Koalitionsfraktionen anwesend. Sie haben die Diskussionen mitbekommen, die während der Sitzungen liefen, vielleicht auch die am Rande in den Pausen.
Sie wissen also seit mindestens drei Wochen, wo die Probleme liegen und was von uns als Politik getan werden muss. Sie wissen auch, dass wir die Verbände und Vereine nicht noch Monate hinhalten können, denn es müssen jetzt Lösungen gefunden werden.
Darum fordern wir, die Förderrichtlinien Jugend für das Jahr 2020 außer Kraft zu setzen. Sie hindern die Jugendverbände momentan daran, mit jungen Menschen zu arbeiten. Die Richtlinien sind nicht auf solche Krisen ausgerichtet und bieten in solchen Situationen keinerlei Spielraum.
Die kurzfristig herausgegebenen Handlungsleitfäden des Landesjugendamtes sind widersprüchlich und basieren auf Entscheidungen auf Ermessensgrundlage, die jeweils einzeln von der Verwaltung getroffen werden müssen.
Hier muss auch grundsätzlich geklärt werden, ob es sich bei dem Problem der Verbände durch die Coronakrise überhaupt um Einzelfälle handelt, die jeweils einzeln zu behandeln sind, oder ob es sich um ein grundsätzliches Problem handelt. Wir sagen klar: Es ist ein grundsätzliches Problem, das alle Verbände gleichermaßen betrifft. Also muss hierfür eine grundsätzliche Lösung gefunden werden. Schluss mit dem Rumdoktern an Richtlinien und mit dem Verschlimmbessern von Vorgaben!
Die bereits bewilligten Mittel für das Jahr 2020 sollen im Rahmen des Zuwendungszwecks als Festbetrag und allgemeiner Zuschuss für die Arbeit der freien Träger gewährt und nicht verwendete Mittel in das kommende Jahr übertragen werden.
Viele Veranstaltungen können in diesem Jahr wegen der immensen Auflagen erst gar nicht stattfinden. So wird das Kinderzeltlager der „Falken“ in diesem Jahr ausfallen, kann das „Evangelische Jugendfestival“ nur digital stattfinden, können bei den Kindermedientagen nur wenige Kinder unter sehr schwierigen Bedingungen teilnehmen.
Nehmen wir als Verdeutlichung der Situation das gerade genannte Beispiel Zeltlager. Es dürfen nicht mehr sechs oder vier Kinder in den Zelten schlafen, sondern nur noch zwei. Das treibt Aufwand und Kosten in die Höhe. Und wenn Sie schon mal auf einem Campingplatz übernachtet haben, wissen Sie, dort gibt es interessante Waschräume mit sechs Waschbecken, zwölf Toiletten und zehn Duschen nebeneinander.
Und jetzt stellen Sie sich mal eine Gruppe von Sechs- bis Zwölfjährigen in diesen Räumlichkeiten vor. Diese werden sich ganz bestimmt nicht an die Abstände und Vorgaben halten. Die pädagogischen Kräfte mutieren dann nämlich zu Aufsehern und zu Kontrolleuren. Wenn man ständig auf Abstände und Hygieneregeln achten muss, kann man keine pädagogische Arbeit mehr mit den Kindern machen.
Aber nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Natürlich ist es wichtig, dass wir uns schützen, dass wir versuchen, die Pandemie zu bewältigen und jedes weitere Opfer zu verhindern. Das geht aber nur, wenn diese Ausnahmesituation auch in allen Bereichen von der Exekutive erkannt wird. Man kann doch in einer Krisensituation nicht mit allen Richtlinien einfach genauso weitermachen wie bisher, sondern muss kreativ und mit Augenmaß schnelle und unkomplizierte Lösungen finden.
Kreativ war aber, mit Verlaub, weniger die Regierung, sondern es waren vorrangig die Träger. Sie haben in kürzester Zeit als Alternative viele neue
digitale Angebote geschaffen. Viele Verbände berichten aber davon, dass sie gar nicht die notwendige Technik besitzen, um beispielsweise Onlinekurse anzubieten. Es fehlt an leistungsfähigen Computern, Webcams, Software für Videokonferenzen und manchmal auch einfach an einer stabilen Internetverbindung. In diesen Bereichen sieht man übrigens, welche Lücken aufgrund der unzureichenden finanziellen Unterstützung in den vergangenen Jahren bei den Verbänden gerissen wurden.
Die technische Ausstattung bei den Jugendverbänden entspricht in keiner Weise den aktuellen Anforderungen moderner und zeitgemäßer Bildungsarbeit. Die Fachkräfte und Ehrenamtler lassen sich aber bisher nicht davon aufhalten. Mit großem Enthusiasmus und persönlichem Einsatz wurden oft mit privater Technik spontan Angebote aus dem Boden gestampft. Es wäre wichtig, diese tollen Initiativen der Verbände zu unterstützen.
Daher fordern wir, die Verbände und Vereine auch finanziell zu entlasten. Der Kofinanzierung mit Fördermitteln mussten bisher immer Eigenmittel der Träger gegenüberstehen. Es ist schon unter normalen Bedingungen für die Verbände schwer, überhaupt Eigenmittel zu erwirtschaften. Unter den aktuellen Einschränkungen ist es für viele schlichtweg nicht möglich. Der Nachtragshaushalt bietet glücklicherweise noch große finanzielle Möglichkeiten, den Verbänden hierbei unter die Arme zu greifen und die Eigenmittel in diesem Jahr durch Landesmittel zu ersetzen.
Auch die oben bereits erwähnten Förderrichtlinien können aus unserer Sicht nicht so bestehen bleiben. Sie müssen unter Einbeziehung junger Menschen und Träger für das Haushaltsjahr 2022 endlich praxisnah, innovativ und krisenfest gestaltet werden. Hierbei ist es wichtig - Sie erinnern sich an das Zitat am Anfang -, den Fokus zukünftig deutlich mehr auf die Förderung der Jugendverbandsarbeit zu legen und nicht nur den Bildungsaspekt in den Mittelpunkt zu stellen.
Bisher wird in großem Maße Bildungsarbeit bei den Verbänden gefördert und gefordert. Junge Menschen sollen auch in ihrer Freizeit in Bildungsmaßnahmen weiter lernen und sich Wissen aneignen. Spätestens seit der Coronakrise ist doch aber klar geworden, dass dieser Ansatz nur teilweise erfasst, was junge Menschen wirklich brauchen. Jugendverbandsarbeit ist mehr als das Vermitteln von Wissen. Gerade jetzt geht es um den persönlichen und individuellen Kontakt zueinander und darum, sich miteinander auszutauschen, Zuversicht zu schöpfen und sich Mut zu machen. Es geht auch darum, außerhalb der Familie einen Platz zu haben, an dem man sich ganz frei von sonstigen Konventionen entwickeln kann.
Dazu kommt noch: Die Coronakrise hat die prekäre Situation von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien ein weiteres Mal verschärft. Eine mangelnde technische Ausstattung und eine fehlende Internetanbindung sind dort an der Tagesordnung. Bestehende Benachteiligungen wiederholen und verschlimmern sich. Durch die wirtschaftliche Krise wird die Zahl der von Armut Betroffenen und Bedrohten leider nochmals steigen. Diesbezüglich muss dringend etwas getan werden.
Zur gezielten Unterstützung dieser Familien sollten Mittel für digitale Endgeräte wie PCs oder Tablets gezahlt sowie Anschlusskosten mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Der Digitalpakt und andere Fördertöpfe ermöglichen das aber nur für die Schule. Weil junge Menschen aber nicht nur auf Schule reduziert werden dürfen, müssen wir auch für ihre Freizeit digitale Teilhabe ermöglichen. - Vielen Dank.
Danke. - Frau Grimm-Benne, ich habe eine Nachfrage zu den Hygienevorschriften. Mein aktueller Stand ist - das können Sie aber vielleicht noch aktueller sagen -, dass es bei den Buffets in Ferienlagern oder Zeltlagern etwas schwierig ist und dass man gar nicht mehr selbst kochen darf, sondern zum Beispiel auf Externe zurückgreifen muss, die Essen anbieten. Das wiederum treibt die Kosten extrem in die Höhe, sodass bei bestimmten Zeltlagern Kinder aus finanziell
schwachen Familien gar nicht mehr mitfahren können. Denn die Kosten für einen einzelnen Platz bei weniger Personen in Zelten und einem extra Buffet von Externen schießen so in die Höhe, dass manche Kinder gar nicht mehr mitfahren können.
Meine Nachfrage: Ist es noch so, dass man das nicht selbst machen kann, also keine Kosten sparen kann, indem man Kartoffelsuppe kocht oder Würstchen anbietet, sondern dass man wegen der Hygienebestimmungen noch auf Externe zurückgreifen muss? Ist das richtig? Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank. - Wenn man der Ministerin gelauscht hat, dann könnte man denken, es ist eigentlich alles gut, außer bei der Technik, und das lösen wir. Das hörte sich jetzt zumindest bei Herrn Meister und bei Frau Kolb-Janssen etwas anders an. Ich danke auch für den etwas realistischeren Blick auf diese Thematik.
Wir sind gegen eine Überweisung, weil das aus unserer Sicht nicht viel Sinn macht. Wir müssen jetzt eine Lösung finden. Nichtsdestotrotz haben Sie natürlich die Mehrheit, werden das überweisen.
Ich habe aber einen Gegenvorschlag zu der Reihenfolge der Überweisung. Wenn wir das so machen, wie Sie das sagen, würde Folgendes passieren: Der Sozialausschuss bekommt die Federführung. Der Sozialausschuss tagt am 2. September 2020. Dann würde der Finanzausschuss am 30. September 2020 dazu beraten, danach der Sozialausschuss wieder am 4. November 2020, weil im Oktober weder Finanzausschuss noch Sozialausschuss tagen.
Das heißt, wir haben das Thema Ende November wieder im Plenum. Bitte entschuldigen Sie, aber das brauchen wir dann nicht mehr zu machen.
Dann lehnen Sie den Antrag bitte gleich ab, weil dann die Sache erledigt ist.
Mein Gegenvorschlag sieht wie folgt aus: Wir tagen nächste Woche im Finanzausschuss. Wir machen einfach die Federführung anders herum, behandeln das am 15. Juli 2020 im Finanzausschuss. Dann kann der Sozialausschuss das am 2. September 2020 als ersten TOP in seiner Sitzung behandeln und der parallel tagende Finanzausschuss kann das am gleichen Tag am Ende behandeln. Dann kann das Thema im September wieder ins Plenum. Dann haben wir das Thema im September abgehandelt und können den Verbänden schneller helfen.
Ich hoffe, Sie haben das verstanden, also Federführung Finanzausschuss, Behandlung am 15. Juli, dann Sozialausschuss am 2. September und Finanzausschuss auch am 2. September, am 10. oder 11. September Beratung im Plenum. Das wäre mein Vorschlag zur Güte. - Danke.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine einzigartige Situation, über die wir heute reden. EU-Mittel in Milliardenhöhe werden über sehr viele Jahre im Land verplant - ohne Beteiligung des Parlaments.
Die Landesregierung macht Pläne. Sie legt ihre Schwerpunkte fest. Wir als Parlament dürfen lediglich die Kofinanzierungsmittel abnicken. Tun wir das nicht, gibt es auch keine EU-Mittel. Damit ist aus unserer Sicht die Haushaltshoheit des Parlaments quasi außer Kraft gesetzt.
Es ist erstaunlich, dass dies das Parlament schon über Jahrzehnte mitmacht. Dabei gab es schon vor einigen Legislaturperioden Diskussionen darüber, genau das zu ändern, damals übrigens initiiert - ich weiß nicht, wer sich daran erinnern kann - von der CDU-Fraktion.
Nun hatten Sie bereits im März 2019 Gelegenheit, eine Beteiligung des Parlaments zu veranlassen. Wir hatten unter anderem gefordert, dass die Fraktionen einen Sitz im Begleitausschuss erhalten. Damals hieß es, man müsse den Landtag mehr einbinden - O-Ton Herr Meister. Oder: Was spricht dagegen? - Nichts spricht dagegen, das Parlament mehr zu beteiligen. - So damals die Worte des Kollegen Philipp.
16 Monate sind seit der Einbringung vergangen. Was ist herausgekommen? - Sie bitten mit Ihrer Beschlussempfehlung die Landesregierung, sie mehr einzubinden und in drei Ausschüssen zu berichten. Kurz gesagt: Die Beschlussempfehlung ändert gar nichts.
Vielleicht liegt es auch daran, dass Sie sich Ihre Beschlussempfehlung von der Verwaltung haben
schreiben lassen und selbst nichts zu Papier gebracht haben. Dabei hatte doch Herr Hövelmann in der Juni-Sitzung des Europaausschusses schon die richtige Frage gestellt. Er fragte damals Herrn Robra: Ist denn eine Beteiligung des Parlaments durch einen Vertreter im Begleitausschuss möglich?
Ich sage es hier gern noch einmal, was ich im Finanzausschuss schon mehrfach getan habe: Ja, das ist möglich. Wir haben sogar im Deutschlandbüro der GD Regio in Brüssel angerufen und mit der zuständigen Frau dort gesprochen. Sie hat gesagt: Es spricht nichts dagegen.
Die Mitglieder des Begleitausschusses, wie der Landesverband der Landschaftspflege oder der Verband der Landwirte im Nebenberuf oder der Landesheimatbund, haben nach wie vor mehr Einfluss auf und mehr Wissen über die EU-Fonds als das Parlament dieses Landes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht richtig sein.
Wovor, liebe Koalition, haben Sie eigentlich Angst? Warum lassen Sie sich von der Verwaltung an der Nase herumführen, statt Ihre eigenen Rechte zu stärken? Das ist uns nicht verständlich.
Wir werden Ihre Beschlussempfehlung ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Frederking, ich bin der festen Überzeugung, dass Sie wissen, was der Unterschied ist zwischen „Informationen erhalten“ und „beteiligt werden“. Deshalb war ich über Ihre Rede gerade etwas irritiert. Was die Landesregierung in den vergangenen Jahrzehnten getan hat und auch zukünftig tun will, ist, dass sie uns Informationen darüber gibt, was sie zu tun gedenkt. Sie will uns mitnichten beteiligen. „Beteiligen“ heißt nämlich: Ich darf etwas einbringen, ich darf mitreden, ich darf etwas mit vorgeben.
Genau das ist aber nicht vorgesehen. Das Problem bei diesem Konstrukt liegt darin, dass wir lediglich informiert werden, nachdem bestimmte Dinge schon geplant wurden und die Landesregierung das dann umsetzt. Da können wir sagen, was wir wollen. Das ist Problem. Deshalb der Antrag, Frau Frederking.
Herr Heuer, meine Frage ist, ob Ihnen bewusst ist, was der Begleitausschuss so macht und wie er zusammengesetzt ist. Ich will gleich mal die Antwort vorwegnehmen, bevor Sie dazu etwas sagen: Die Befassung im Begleitausschuss ist völlig anders, als es bei uns im Finanzausschuss, im Umweltausschuss, im Landwirtschaftsausschuss oder wo auch immer geschieht.
Da ist erst einmal eine riesengroße Expertise vorhanden. Das heißt, aus jedem Ministerium ist da jemand anwesend. Da sind Verantwortliche vom Bund bzw. von den verschiedenen Fonds anwesend. Das heißt, wenn man dort Informationen erhält, hat man viel mehr Möglichkeiten, das mit zahlreichen Fachmenschen aus unterschiedlichen Bereichen zu besprechen.
Außerdem erhält der Begleitausschuss Ex-post- und Ex-ante-Berichte, die zum Beispiel durch das ISW über Jahre erstellt wurden. Das sind zum Teil über 200 Seiten starke Berichte, die wir als Parlament gar nicht erhalten. Ich weiß nicht, ob Sie sich das einmal freiwillig angeguckt haben. Ich habe da mal reingeschnuppert. So kamen auch fünf, sechs Kleine Anfragen zustande. Da sind eine Menge Informationen drin, die wir als Parlament von der Landesregierung überhaupt nicht bekommen. Die werden dort auf den Tisch gelegt, aber uns enthält man sie vor, es sei denn, man informiert sich selber.
Also, ich habe den Eindruck, Sie haben nicht so richtig Einblick in das, was der Begleitausschuss so macht und was es da für ein Informations-Gap gibt.
Also, meine Frage ist: Herr Heuer, sind Sie sich bewusst, was der Begleitausschuss eigentlich tut?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau GrimmBenne, wir hatten in der vergangenen Woche im Finanzausschuss die beiden Direktoren der Unikliniken hier zu Besuch. Da haben wir auch über das Thema Tests gesprochen. Und von der Uniklinik Magdeburg kam die Aussage, dass dort versucht werde, sowohl das Personal als auch alle Patienten, wenn sie in die Klinik eingewiesen werden und wenn sie die Klinik wieder verlassen, komplett zu testen, was gesundheitspolitisch sehr vernünftig ist. Das Problem ist, dass dadurch sehr hohe Kosten entstehen. Ich glaube, es waren 70 800 € pro Woche, also fast 300 000 € pro Monat, die allein durch diese Tests anfallen.
Sie hatten vorhin gesagt, es wird versucht, eine Lösung zu finden, was die Übernahme der Kosten angeht. Gibt es denn vonseiten des Bundes einen Zeitplan, nach dem das geklärt ist? Wann wird entschieden, dass zum Beispiel die Krankenkassen die Kosten tragen? Oder gibt es von der Landesseite eine Idee, was man macht? - Gesundheitspolitisch ist das, was die Uniklinik dort macht, sicherlich sehr vernünftig. Nur kann das finanziell durchaus desaströs für die Kliniken enden. Gibt es da irgendwie eine Initiative oder eine Idee, wie man insoweit diesen Unikliniken, aber auch den anderen Krankenhäusern bei den Tests helfen kann?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, ich habe zwei Fragen zum Nachtragshaushalt. Zum einen sagten Sie, dass das Land einen Kredit in Höhe von 259 Millionen € aufnehmen muss. Herr Richter hat das in der Pressekonferenz in der vergangenen Woche bereits angekündigt. Dort sagte er auch, dass der Tilgungszeitraum bei drei Jahren liegt; der Kredit soll also innerhalb von drei Jahren getilgt werden.
Andere Länder, wie Beispiel Nordrhein-Westfalen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und auch der Bund haben deutlich längere Tilgungsfristen, nämlich von zehn bis 50 Jahren. Darum meine Frage: Warum tilgt Sachsen-Anhalt nur drei Jahre? - Das belastet den kommenden Haushalt zusätzlich.
Zweite Frage. Das Land bekommt in diesem Jahr Konsolidierungshilfe in Höhe von 80 Millionen €. In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Zum Beispiel können wir keine Kredite, noch dazu in der Höhe von 259 Millionen €, aufnehmen.
Es gibt Ausnahmetatbestände. Diese sind in § 6 der Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hat das Land mit Blick auf diese Ausnahmeregelungen bereits mit dem Stabilitätsrat gesprochen oder hat der Stabilitätsrat vielleicht schon Ausnahmen beschlossen?
Vielen Dank. - Ich habe in der Tat eine Frage an Herrn Borgwardt. Herr Borgwardt, Sie haben in Ihrer Rede sowohl auf den letzten Doppelhaushalt als auch auf den Nachtragshaushalt hingewiesen.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag auf den Doppelhaushalt und auch auf diesen Nachtragshaushalt hingewiesen und gesagt, dass es jetzt wichtig ist, im Hinblick auf die nächsten Legislaturperioden verantwortungsbewusst zu handeln, dass die Rücklagen jetzt durch die Coronakrise aufgebraucht sind und dass ein Kredit aufgenommen werden muss.
Dazu möchte ich die Frage, die ich vorhin dem Ministerpräsidenten gestellt habe, auch an Sie richten. Die drei Jahre Tilgung, die vorgesehen sind, werden den nächsten Haushaltsgesetzgeber und die nächste Landesregierung unter einen enormen Druck setzen. Es ist wenig verantwortungsbewusst zu sagen, dass diese 259 Millionen € in drei Jahren zu tilgen sind. Daher würde mich Ihre Position dazu interessieren, warum denn nicht ein längerer Tilgungszeitraum vorgesehen ist und ob Sie diese drei Jahre für realistisch und verantwortungsbewusst halten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Richter, Sie haben in Ihrer Rede relativ ausführlich auch zum Pensionsfonds gesprochen und darauf hingewiesen, wie wichtig der Pensionsfonds für die Gestaltung der künftigen Haushalte und für die künftigen Generationen ist. Mich würde interessieren, wie viel Rendite der Pensionsfonds im vergangenen Jahr abgeworfen hat und wie viel nötig wäre, um sozusagen für die nächsten Generationen Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
An den Hochschulen gibt es sowohl für die Beamten als auch für die Angestellten Stellenpläne. Gerade bei den Angestellten ist es ja so, dass das relativ starr ist und die Hochschulen relativ wenig Gestaltungsraum haben. Mich würde interessieren, wie Sie zu einer Abschaffung der Stellenpläne bei den Hochschulen stehen.
Ja, Sie haben recht, Herr Richter, wir hatten das natürlich im Finanzausschuss. Mir war es nur wichtig, dass man es auch öffentlich noch einmal hört. Es sind 4 % nötig, um den Pensionsfonds sozusagen positiv weiterzuentwickeln. Im letzten Jahr waren es minus 4,62 % und in den Jahren zuvor betrug die Rendite maximal 2 %.
Vielen Dank. - Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade mehr als vier Stunden lang über die künftigen Haushalte gesprochen. Was wir aber nicht tun, ist, über die Haushalte zu sprechen, die wir hier bereits verabschiedet haben, und darüber, was die Landesregierung damit gemacht hat.
Dabei sind die Prüfungen des Landesrechnungshofes immer noch aktuell, wie der Verkauf von Domänen des Landes, die Förderung von Sportinternaten und die Probleme mit den Weiterbildungsstudiengängen an den Hochschulen zeigen. Diese Themen werden uns auch in der aktuellen Haushaltsdebatte beschäftigen.
Mit dem Beschluss, der heute hier gefasst werden soll, entlastet das Parlament die Regierung für das Agieren in einem kompletten Haushaltjahr. Uns fehlt das Verständnis dafür, dass dieser Punkt von den meisten Fraktionen in diesem Parlament nicht als beratungswürdig angesehen wird. In früheren Jahren haben wir dazu eine Fünfminutendebatte geführt. Im vergangenen Jahr war es erstmals eine Dreiminutendebatte.
Verehrte Kollegen! Dieses Plenum ist dafür da, öffentlich und nachvollziehbar über unser politisches Handeln zu sprechen.
Die Öffentlichkeit ist auch wichtig, damit uns die Landesregierung nicht auf der Nase herumtanzt. Wie oft hatten wir im Rechnungsprüfungsausschuss Referenten sitzen, die schlecht vorbereitet waren und unsere Fragen nicht beantworten konnten? Oder man hielt es in der Verwaltung nicht für nötig, uns vorab schriftlich zu informieren, oder stellte gar, wie das Kultusministerium, das gesamte Prozedere infrage. Es gab auch Hausleitungen, wie im Verkehrsministerium, denen offenbar vollkommen egal war, was der Ausschuss fordert, beispielsweise zum Masterplan Verkehr.
Solche Dinge gehören in die Öffentlichkeit. Die Wertschätzung für die Arbeit des Landesrechnungshofes gehört in die Öffentlichkeit. Öffentlichkeit verdient auch das Handeln der Landesregierung. Wir müssen öffentlich darüber sprechen, wie sie nach Gusto die Gesetze ändern will, die sie als störend empfindet und nicht einhalten will. Ihre Änderungsvorschläge zum Schulgesetz und zum Gesetz über die Steuerschwankungsreserve im gerade eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz
sind dabei kein Novum.
Der Rechnungshof monierte im Jahresbericht zu Recht, dass beispielsweise die Zuschüsse für den ÖPNV zu lange nicht evaluiert wurden. Kenia schaffte die Evaluationspflicht mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes einfach ab. Im Landesrechnungshof biss man derweil sicherlich in eine Tischkante.
Die Menschen im Land würden sich sicherlich darüber freuen, einfach einmal die Regeln ändern zu können, die sie gerade gebrochen haben. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir über die Haushaltsrechnung sprechen. Weil uns dieses Thema so wichtig ist und wir unsere Verantwortung wahrnehmen, beantragen wir hiermit eine Einzelabstimmung über die sieben Punkte in der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Herr Farle, Sie sind ja nun nicht mehr Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, sondern Ihr Kollege Wald. Es war auch dort klar, dass wir eine Debatte wollen. In der vorigen Finanzausschusssitzung, in der Sie auch anwesend waren, Herr Farle, habe ich sogar noch eine Debatte mit Herrn Erben darüber geführt, ob es eine Drei- oder Fünfminutendebatte zu diesem Thema geben soll. Darüber haben wir uns richtig gestritten.
- Ja. Ich habe auch unserem Geschäftsführer gesagt, dass es schön wäre, wenn wir dazu eine Debatte führen, wie wir es in der Vergangenheit gemacht haben. Wie es dann im Ältestenrat abläuft, weiß ich nicht. Ich habe es aber zweimal, im Rechnungsprüfungsausschuss und im Finanzausschuss, angekündigt und habe auch eine längere Debatte gewünscht.
- Herr Farle, wenn Sie nicht zuhören, dann tut es mir leid.
Über alle Punkte einzeln.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf drei Aspekte eingehen:
Erstens auf das, was wir bis hierhin wissen. Allein zwischen Januar 2010 und Dezember 2013 hat die Landesverwaltung mehr als 360 Studien, Beraterverträge und Gutachten in einem Wert von 37 Millionen € vergeben.
Ein ehemaliger Finanzminister hat mit zwei Institutionen im Banken- und Beratungsbereich ein Konstrukt erdacht, das finanzielle Dienstleistungen außerhalb des Zugriffs des Parlaments ermöglicht. Ein 5,4 Millionen € schwerer Geschäftsbesorgungsvertrag wurde bewusst am Parlament vorbei vergeben. Ein Institut, das immer noch Dienstleistungen für dieses Land erbringt, hat nachweislich an eine hier im Parlament vertretene Partei gespendet.
Zweitens auf das, was parallel zum PUA bisher passierte. Auch in dieser Legislaturperiode werden Fachausschüsse umgangen, gibt es in Ministerien große Mängel bei Kenntnissen des Vergaberechts, sucht man nach Umgehungsmöglichkeiten und nutzt man Ausnahmeregelungen exzessiv.
Beispiele: Exakt am Tag der Finanzausschusskonstituierung im Jahr 2016 vergab ein Ressort einen Beratervertrag ohne Beteiligung des Finanzausschusses mit der Begründung, der Finanzausschuss habe sich noch nicht konstituiert.
Eine Studienvergabe zu Digitalisierungsprozessen in der Arbeitswelt wurde nach kontroverser Diskussion im Finanzausschuss wegen widersprüch
licher Informationen zu Inhalt und Vergabeentscheidung wieder an den Fachausschuss zurückgegeben und dann vom Ministerium komplett gestoppt.
In einem anderen Ministerium wurde kürzlich wegen angeblicher Vergabefehler bei einer Studie ein Referatsleiter versetzt.
Am Montag erreichte den Finanzausschuss eine geplante Studienvergabe, die ohne Fachausschussbefassung gleich an den Finanzausschuss ging, von der merkwürdigen Finanzierung der Studie ganz zu schweigen.
Drittens auf das, was es noch zu tun gibt. Verehrte Landesregierung, die Hoffnung, dass Sie aus dem aktuellen und noch laufenden Untersuchungsausschuss gelernt haben, hat sich spätestens mit dem Vorgang zerschlagen, den der Finanzausschuss am Montag erhielt. Die Beschlüsse des Parlaments werden auch jetzt noch bewusst umgangen, kreativ ausgelegt und wegen Dringlichkeit oder anderer Gründe missachtet.
Bis heute fehlt ein Vergabehandbuch des Landes, das anhand von Beispielen die komplexe Materie für den Anwender verständlich macht. Es fehlen ein einheitliches Vorgehen bei Vergaben und eine Fördermitteldatenbank, in der die komplette Aktenlage transparent dargestellt wird. Und es fehlt eine rechtliche Regelung für Studien, Gutachten und Beraterverträge, die nicht der Diskontinuität unterliegt. Wir arbeiten daran. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nur eine kurze Richtigstellung und dann meine Frage. Frau Grimm-Benne, Sie sagten vorhin, dass die Tarifsteigerungen weitergegeben werden. Das stimmt
so nicht ganz. Es werden die von der Landesregierung vorgegebenen Tarifsteigerungen weitergegeben, nicht diejenigen, die tatsächlich stattfinden. - Das kurz zur Richtigstellung.
Zu meiner Frage. Wir hatten zumindest in dieser Legislaturperiode schon zweimal den Fall, dass Haushaltsplanentwürfe verspätet vorgelegt worden sind. Dann hat man immer wieder davon gesprochen, dass man Vorkehrungen treffen möchte, dass man versucht, Gespräche zu führen, damit solche Situationen, wie wir sie bei dem Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 sowie bei dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 hatten, nicht noch einmal vorkommen.
Nun ist meine Frage: Was wurde denn in der Zwischenzeit unternommen, um Vorkehrungen zu treffen, damit die Träger keine Probleme mit einem verspäteten Haushalt mehr haben?
Ich glaube, dass ich einen ganz guten Überblick darüber habe, welche Kleinen Anfragen ich stelle. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich eine Kleine Anfrage dazu gestellt habe. Daher noch einmal meine Frage: Mit wem haben Sie in der Zwischenzeit Gespräche dazu geführt - vielleicht mit den Koalitionspartnern oder innerhalb der Regierung -, welche Dinge man unternehmen könnte, damit die Träger eine größere Sicherheit haben?
Eines ist ganz klar: Wenn der Haushaltsplan im März beschlossen wird - das sollte aus meiner Sicht das Ziel sein -, dann wird vor Mai kein Geld fließen können, weil der Haushaltsplan bis dahin noch nicht veröffentlicht sein wird. Dazu wäre meine Frage: Was genau haben Sie denn zwischen dem Jahr 2016 und heute unternommen, wie es angekündigt wurde, um solche Situationen für die Träger erträglicher zu machen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sind in Ihrer Rede und in Ihren ergänzenden Ausführungen auf die Wirkungen und auf die Wichtigkeit der Krankenhausplanung eingegangen. Die neue Planung ist schon längst überfällig. Wann, gern mit Monat und Jahr, kommt denn die neue Krankenhausplanung?
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Seit dem 1. Oktober 2019 ist der Landtag vom Haushaltsinformationssystem der Landesregierung abgeschnitten. Kein Parlamentarier kann recherchieren, wie sich der laufende Haushalt entwickelt, und daraus Rückschlüsse für künftige Bedarfe ziehen.
Diese Situation ist sinnbildlich für das Gebaren der Regierung in der Haushaltsaufstellung. Das Parlament wird dumm gehalten. Wer nicht wie die Koalition über einschlägige Informationen verfügt, bleibt im Dunkeln.
Im Dunkeln bleibt auch, wann die Landesregierung gedenkt, dem Landtag einen Haushalt vorzulegen. Wahrscheinlich, so hört man, erst im Dezember.
Wenn es so kommt, reden wir über einen traurigen Tiefpunkt in der Geschichte unseres Landes. Nicht ein einziges Mal seit 1993 wurde ein
Haushaltsplanentwurf so spät eingebracht wie dieser.
Eigentlich sollten wir laut der Landeshaushaltsordnung schon längst über den Haushalt diskutieren und nicht darüber, warum er nicht vorliegt.
Dabei begann alles recht unspektakulär. Mitte März verkündete Finanzminister Schröder, dass man zur Deckung des Haushalts in die Rücklagen und in die Steuerschwankungsreserve greifen müsse.
Wenige Tage später forderte der Innenminister und CDU-Vorsitzende eine Korrektur der seit 2016 herrschenden großzügigen Finanzpolitik, also keinen Griff ins Sparschwein. Ab da wurde es ungemütlich für den Finanzminister, im Juni sogar so ungemütlich, dass er sein Amt niederlegen musste. Er ging ganz ohne Gram, wie er sagte.
Schon am nächsten Tag hatten wir einen neuen Finanzminister, den langjährigen Staatssekretär Michael Richter, einen erfahrenen Mann also, der schon mit Jens Bullerjahn diverse Haushalte aufgestellt hat.
Der haushaltsgestählte neue Minister verkündete Anfang August, dass alles nach Plan laufe, der Haushalt im September das Kabinett passieren und im Oktober in den Landtag eingebracht werden würde. Auch eine Verabschiedung noch in diesem Jahr wäre möglich. Dann herrschte lange Stille.
Erst Ende September gab es dann wieder News, und was für welche. Da fand am 24. September eine schon beinahe legendäre Kabinettspressekonferenz zum Haushalt statt, zwar ohne Pressemitteilungen, ohne Zeitplan und auch ohne Haushaltsbeschluss, dafür aber mit einem Ministerpräsidenten, der gemeinsam mit seinem Finanzminister einen - Achtung: neues Wort - Grundlagenbeschluss des Kabinetts zum Haushalt vorstellte.
„Grundlagenbeschluss“ heißt übersetzt: Wir haben uns zum Teil geeinigt, aber eben noch nicht alles in Sack und Tüten. Aber wir verkaufen das jetzt schon einmal und wir tun schon einmal so, als wären wir fast durch. Es ginge ja nur noch um Details, sagte der Ministerpräsident.
Spannend war, dass die Vorschläge, die schon im März gemacht wurden, der Griff in die Rücklagen und in die Steuerschwankungsreserve, auch jetzt wieder auf den Tisch kamen, diesmal allerdings als Grundlagenbeschluss des gesamten Kabinetts. Dazu kam noch der Vorschlag zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Dabei waren diese Vorschläge doch auch der Grund dafür, dass der damalige Finanzminister gehen musste.
Noch am Tag der Pressekonferenz wurde der Haushalt von der CDU-Fraktion abgelehnt. Kurz danach folgten auch die Koalitionspartner. Was für ein Chaos!
Eindeutiger kann eine Fraktion ihren Ministerpräsidenten nicht abstrafen.
An dieser Stelle kommen wir zu einer spannenden Frage. Warum wurde eigentlich der Haushalt zurückgenommen? - Wie man hört, war es der Ministerpräsident, der ihn zurücknahm. Drohte ihm etwa das gleiche Schicksal wie dem Finanzminister?
Wenn ja, dann scheint es hier ja gar nicht um den Haushalt und um das Wohl des Landes zu gehen, sondern lediglich um einen Posten. Falls es nicht so war: Warum wurde dann der Haushalt nicht dem gesamten Plenum vorgelegt?
Gestern kam dann aus der CDU-Fraktion die Aussage, die Grunderwerbsteuer nun doch erhöhen zu wollen. Das setzt dem ganzen Haushaltschaos von Kenia die Krone auf.
Für jeden Beobachter, der gestern Zeitung gelesen hat, bleibt nur ungläubiges Kopfschütteln.