Angela Gorr

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich gestehe, wir sind über Ihren Antrag schon ein wenig verwundert. Sie sind doch auch Mitglied im Bildungsausschuss und Sie wissen, dass sich der Ausschuss über ein Jahr lang mehrheitlich ausführlich mit der Thematik der Schulentwicklungsplanung beschäftigt hat.
Und Sie wissen auch, dass der Bildungsausschuss sein Benehmen zu der Verordnung vor der Sommerpause in der Sitzung am 26. Juni 2020 hergestellt hat. Die Verordnung wird zum 1. August 2022 in Kraft treten und ist bereits veröffentlich.
Es besteht zum heutigen Zeitpunkt der Debatte keine Möglichkeit mehr, Änderungen an der neuen Verordnung vorzunehmen. Die Debatte über mögliche Änderungen an einzelnen Paragrafen oder über Ihre konkreten Vorschläge hätte früher geführt werden müssen und nicht heute. Zudem bedingen einige der Vorschläge der LINKEN, zum Beispiel zum Grundschulverbund mit mehr als zwei Standorten, eine Änderung des Schulgesetzes.
Im Übrigen wurde zum Thema „Zweiter Bildungsweg“ sogar noch in der Sitzung des Ausschusses im Juni eine Änderung vorgenommen.
Es ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kein Geheimnis, dass die Auffassungen zur Schulentwicklungsplanung zwischen der SPDFraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einerseits und dem Ministerium andererseits auseinandergingen und dass wir sehr lange um einen Kompromiss gerungen haben. Insbesondere
haben sich die beiden Fraktionen, also SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über eine aus ihrer Sicht nachteilige Behandlung der Gemeinschaftsschulen und deren gymnasialer Oberstufe geärgert, wenn ich das einmal so nennen darf. Hierzu konnte allerdings ein Kompromiss erzielt werden.
Weitere Kritikpunkte waren die Festlegung der Mindestschülerzahlen für Gemeinschaftsschulen oder die Datengrundlage, die auf Zahlen von 2014 basiert. Die Liste ließe sich noch um einige Punkte ergänzen.
Auch die CDU-Fraktion hat natürlich mehrfach über die Grundlagen der Schulentwicklung diskutiert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Insgesamt versucht die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung jedoch den Spagat zwischen Unterrichtsqualität und der Sicherung von Standorten; der Minister ging schon darauf
ein. Daher konnte im Ausschuss auch das Benehmen hergestellt werden.
Bei der nächsten Schulentwicklungsplanung in der kommenden Legislaturperiode müssen allerdings sicherlich einige Aspekte, wie zum Beispiel die Vorgaben für den ländlichen Raum, natürlich unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, stärker in den Fokus genommen werden. Zur demografischen Entwicklung führte Herr Minister Tullner eben aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den genannten Gründen des Faktischen abzulehnen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unsere Verwunderung über diesen Antrag zum Ausdruck bringen. - Danke.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister für Bildung! Den Minister für Bildung und Kultur gibt es nämlich seit dieser Wahlperiode nicht mehr.
Mein Landtagskollege Tobias Krull hat gestern in seiner Rede gesagt - Zitat -: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut für die CDU.
Als Stadträtin und Mitglied des Kreistages kann ich mich dem nur ausdrücklich anschließen. Kein Kommunalpolitiker trifft Entscheidungen über
Schulschließungen, Fusionen oder andere Veränderungen in der Schullandschaft leichtfertig. Sozialer Frieden kann in Siersleben wieder einkehren, wenn vor Ort die gefassten und gerichtlich überprüften Beschlüsse akzeptiert und umgesetzt werden. Wir lehnen den Antrag der AfD daher ab.
Ich möchte allerdings ergänzend darauf hinweisen, dass ich die Sorgen und Wünsche der Eltern nachvollziehen kann. Allerdings weiß ich als langjährige Kommunalpolitikerin auch, dass manchmal bittere Entscheidungen getroffen werden müssen, die im besten Falle gemeinsam mit Eltern und Verantwortlichen getroffen werden sollten. Aber es ist den Gremien vor Ort nicht immer möglich, im Sinne des Gemeinwesens jedem Einzelnen gerecht zu werden.
Über die politischen Zuständigkeiten hat dankenswerterweise Frau Kollegin Prof. Kolb-Janssen ausführlich vorgetragen. Ich denke, diese einzelnen Punkte sollte die AfD-Fraktion nachher im Protokoll noch einmal nachlesen. - Danke.
Wer?
Aha. Danke.
Ja.
Ja, ich beantworte das herzlich gerne. Von daher passt meine Rede natürlich auch ganz wunderbar zu Ihrer Frage. Ich gehe davon aus, wenn ich Kommunalpolitikerin dort vor Ort wäre, dann hätte ich mich ebenso entschieden. Sie stellen immer nur das Thema Schulschließungen in den Raum. Es wurde aber hier ausdrücklich vorgetragen, dass es auch um das Thema Schulqualität geht. Sie und ich, wir wollen ja sicherlich beide gute Bedingungen für unsere Jugendlichen und Kinder für ihren Unterricht. Soweit ich das überschaue, ist das genau der Hintergrund dieser Entscheidung.
Als Landespolitikerin habe ich Respekt vor den Entscheidungen vor Ort. Ich wünsche den jungen Leuten, die jetzt ihre Schule wechseln müssen, dass sie sich relativ schnell dort einleben.
Ich möchte mich noch auf Herrn Aldags Ausführungen beziehen, der gesagt hat, eine Kommunikation vor Ort und ein Miteinander wären bei solch schwierigen Entscheidungen sicherlich wichtig. Genau das habe ich auch in meiner Rede formuliert.
Sehr geehrter Herr Staats- und Kulturminister Robra, Sie haben Ihre Regierungserklärung mit sehr persönlichen Worten begonnen. Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle mit meiner Kurzintervention auch etwas Persönliches an Sie richte. Ich bin selbst überrascht, mit wie vielen der von Ihnen genannten Themen ich seit meinen ersten Tagen im Land Sachsen-Anhalt verbunden bin. - Das darf ich nicht sagen, nehme ich an?
Es ist ja eine Kurzintervention.
Ach so. Ich hatte meinen Geschäftsführer vorher gefragt und er hat mir das so gesagt.
Ich bitte einfach - -
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, aber ich bin etwas emotional. Ich möchte hier einfach sagen, Herr Staats- und Kulturminister, dass ich persönlich als Bürgerin des Landes Sachsen-Anhalt sehr glücklich darüber bin und mich bei Ihnen dafür bedanken möchte, dass Sie den Glanz des Landes Sachsen-Anhalt durch die Kultur erhöht haben, wenn ich das einmal so sagen darf.
- Ich sage das jetzt. Ich habe es sowieso schon versiebt, von daher ist es jetzt egal. - Ich denke, Sie haben ein so großes Spektrum aufgezeigt, vom ganz Lokalen über das Regionale bis zum Internationalen. Von daher möchte ich mich bei Ihnen von Herzen für Ihr Engagement für die Kultur im Land Sachsen-Anhalt bedanken. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es heute unter dem Tagesordnungspunkt 24 mit einem Antrag der Fraktion der AfD „Lehramtsstudenten fördern, Lehrermangel bekämpfen!“ und einem Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE „Lehramtsausbildung stärken - Bewerbermangel in zweiter Phase begegnen!“ zu tun. Beide haben das Ziel, mehr Lehrerinnen und Lehrer in unsere Schulen zu bekommen.
Die Begründungen der beiden Anträge sind - in Anführungszeichen - interessant zu lesen. Denn vonseiten der Landesregierung hat es gerade im Hinblick auf Anreize, sich auf Lehrerstellen im ländlichen Raum zu bewerben, ebenso wie bei der Bereitstellung von zusätzlichen Studienplätzen - Herr Wissenschaftsminister - viel Bewegung gegeben. So geht zum Beispiel die Hochschule Harz neue Wege, indem sie zur fachlichen Lehrerausbildung vor Ort die nötigen fachdidaktischen und pädagogischen Angebote ebenfalls vor Ort und in Kooperation mit der Otto-von-GuerickeUniversität bereitstellt, um auf diese Weise die Kapazitäten zu erhöhen, zugegebenermaßen erst einmal in kleinen Schritten.
Ich bin mir sicher, dass solche kreativen und flexiblen Ansätze dazu führen können, Menschen für den Lehrerberuf zu interessieren, die sonst einen ganz anderen Berufsweg beschreiten würden.
Ein weiterer positiver Ansatz ist es, wenn ländliche Kommunen - ähnlich wie bei dem Problem des Ärztemangels - nach neuen Wegen suchen, Lehrerinnen und Lehrer in den ländlichen Raum zu ziehen und an sich zu binden, wie es das Beispiel „Gardelehrer“ vormacht.
Die Idee eines auskömmlichen Landesstipendiums in Höhe des BAföG-Höchstsatzes erscheint mir inhaltlich und rechtlich sehr fragwürdig; man denke dabei nur an die Bindungsfrist von insgesamt zehn Jahren.
Im Antrag der LINKEN sind viele einzelne Aspekte zusammengefasst, die wir in der Tat in unzähligen Anträgen zum Thema immer wieder diskutiert haben. Sie betreffen zum Teil das Wissenschaftsministerium; ich habe mich dazu bereits geäußert.
Was den Bildungsbereich betrifft, so haben wir uns als Ausschuss gerade unter anderem in Halle beim Landesschulamt gemeinsam darüber informiert, wie die vielfältigen Verfahren ablaufen, wie Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst nach Möglichkeit so vermittelt werden können, dass unsere Schulen von jungen Nachwuchslehrerinnen und Nachwuchslehrern profitieren können. Herr Lippmann war am Ende dieser Begegnung etwas stiller als sonst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Koalitionsfraktionen beide Anträge ablehnen. Diese Ablehnung der Anträge bedeutet natürlich nicht, dass das Problem des Lehrermangels kleingeredet werden soll, sondern wir werden weiterhin daran mitwirken, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu arbeiten. Das sind wir dem Hohen Haus schuldig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin hat in ihrem Redebeitrag auf den rechtlichen Grundlagen für die Zurverfügungstellung von Barbeträgen für minderjährige Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, aufgebaut, also auf den entsprechenden Paragrafen des SGB VIII und auf anderen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Das war inhaltlich vollkommen korrekt und für Politiker verständlich. Im Sinne der Barrierefreiheit schwirrt dem ein oder anderen aber vielleicht der Kopf. Daher möchte ich mit einem kleinen Augenzwinkern im Sinne von leichter Sprache kurz vortragen, dass und warum wir als CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss
für Arbeit, Soziales und Integration überweisen wollen.
Wie die Frau Ministerin ausführte, gibt es Handlungsbedarf, um für die Kinder und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung landesweit zu gewährleisten, dass sie zeitgemäßes, angemessenes und altersmäßig abgestuftes Taschengeld erhalten. Wie andere junge Menschen auch sollen sie erlernen, mit eigenem Geld umzugehen. Das Erfüllen kleiner Wünsche, das Ansparen - die Ministerin erwähnte das - oder das Abwägen, wofür das Geld ausgegeben werden kann, gehören zum Prozess des Älter- und Erwachsenwerdens dazu.
Offensichtlich gibt es im Hinblick darauf eine Reihe von Fragen im politischen Raum, die wir im Ausschuss näher beleuchten und besprechen sollten. Welche Taschengeldhöhe ist im Jahr 2020 angemessen für welches Alter? Wie wird im Land mit diesem Anliegen umgegangen? Wie kann eine landeseinheitliche Regelung in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden aussehen, damit die Höhe des Taschengeldes nicht davon abhängt, in welcher Stadt, in welchem Landkreis das Kind, der oder die Jugendliche wohnt?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf die Ergebnisse aus dem Ministerium und dem Landesjugendamt, die uns im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vorgelegt werden. Ich bin sicher, dass wir gute Lösungsansätze entwickeln werden ganz im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die es in ihrem Leben leider oft nicht leicht haben.
Ich bitte um die Überweisung des Antrages. - Danke.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE bringt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes zur ersten Lesung ein.
Zunächst ist das Ansinnen, den Begriff Ehrenamt klar zu definieren, sehr zu begrüßen. So ist eine Abgrenzung zu nicht in Vereinen oder Verbänden organisierten engagierten Menschen überaus wichtig, um zum Beispiel Themen wie Finanzierung, Aufgaben und Verbindlichkeit rechtlich auf sichere Füße zu stellen. Ebenso bedarf es einer Klärung, inwieweit dem öffentlichen Bereich zuzurechnendes privates Engagement durch eine Art finanzielle Zuwendung honoriert werden soll.
Weitere Punkte, über die diskutiert werden muss und die geprüft werden müssen, sind zum Bei
spiel das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt, die ehrenamtliche Übernahme von öffentlichen Aufgaben und deren Finanzierung und vor allem auch die Sicht der kommunalen Spitzenverbände auf einzelne Aspekte des Gesetzestextes, zum Beispiel auf das Kommunalbudget.
Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle ist es an uns, allen engagierten Ehrenamtlichen in Sachsen-Anhalt zu danken und die große Vielfalt der Betätigung in unserem Land zu würdigen.
- Danke. - Die Engagementstrategie des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Baustein; die Ministerin erwähnte es. Ich schließe mich als Mitglied einer der Koalitionsfraktionen ausdrücklich den Ausführungen von Frau Ministerin Grimm-Benne an. - Ja, genau, ich schließe mich also der Frau Ministerin an.
Frau Hildebrandt hat in ihrem Wortbeitrag erwähnt, dass es im Land Sachsen-Anhalt bereits zahlreiche Initiativen und Unterstützungsmöglichkeiten in vielen Landkreisen und Kommunen gibt, wo das ehrenamtliche Engagement punktuell gewürdigt wird. Aber es gibt in dem Sinne keine direkte gemeinschaftliche Strategie. Das wäre etwas, worüber auch zu diskutieren ist. Diese Vielfalt und die sehr vielen jungen und alten Menschen sowie die Menschen im mittleren Alter in unserer Region spiegeln vor allen Dingen auch den Wunsch nach Partizipation wider. Das ist etwas, was wir als Parlament hier in jedem Fall begrüßen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Vorschläge, die im Gesetzentwurf enthalten sind, ist daher in jedem Fall intensiv zu diskutieren und ergebnisoffen zu beraten. Dies muss vor allen Dingen in den Ausschüssen geschehen, die davon betroffen sind. Das Finanzierungstableau, das im Gesetzentwurf enthalten ist, zeigt, dass fast jeder Ausschuss in gewisser Weise von ehrenamtlichem Engagement in positiver Weise betroffen ist. Deswegen beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung und Kultur, in den Ausschuss für Finanzen, in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.
Ich denke, es wird am Ende wichtig sein, die Ergebnisse aus diesen einzelnen Ausschüssen - den Ausschuss für Inneres und Sport hat Frau Hildebrandt angesprochen - zusammenzutragen. Die Landeszentrale für politische Bildung hat auch einen sehr großen Anteil am Engagement.
Ich hoffe, dass wir am Ende gute und intensive Beratungen haben werden für das Wohl und die
Vielfalt im ehrenamtlichen Bereich auch in Zukunft. - Vielen Dank.
Ein kleines Geburtstagsgeschenk, vielen Dank. - Herr Lippmann, ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Einladung in eine Förderschule in Wernigerode annehmen, bei der bereits der Herr Ministerpräsident, der Bildungsminister und die gesamte Kenia-Koalition gewesen sind. Ich würde Sie herzlich gern nach der Sommerpause, wenn der Unterricht wieder losgeht, dorthin einladen und einmal das Gespräch führen mit den Lehrerinnen und Lehrern, die dort eine große Menge an Schülerinnen und Schülern zu guten Abschlüssen und zu einem guten Berufs- und sonstigen Leben führen. Nehmen Sie meine Einladung an? Das ist meine Frage.
Danke, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der heutige Tagesordnungspunkt umfasst zwei Themenkomplexe aus dem Bereich Bildung, zum einen den Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt der Fraktion AfD, zum anderen die geplanten veränderten Rahmenbedingungen für die Sekundar- und die Gemeinschaftsschulen der beiden Fraktionen DIE LINKE und AfD.
Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist es, den erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht zu beenden und alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Förderschulen zu beschulen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Ansinnen widerspricht in mehrfacher Hinsicht dem Bildungsanspruch, jedes Kind nach seinen Möglichkeiten zu fördern. Es hebelt den Elternwillen aus und auch die Beurteilung durch die Schulbehörde. Und es steht im Widerspruch zur Möglichkeit, dass Kinder trotz Förderbedarf eine Regelschule besuchen können, damit also auch im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Der Gesetzentwurf ist daher klar abzulehnen.
Zum zweiten Themenfeld, dem neuen Unterrichtserlass für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, hat Minister Tullner deutlich auf die Problematik der fehlenden Lehrerinnen und Lehrer hingewiesen, die uns allen hinreichend bekannt ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Regieren bedeutet, sich Problemen zu stellen und Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen, die die Probleme zumindest abschwächen. Es bedeutet nicht, illusorische Forderungen zu erheben, die Lehrer, Eltern und Schüler zusätzlich verunsichern.
Natürlich hätte auch ich als Bildungspolitikerin lieber die bisherige Stundentafel beibehalten. Aber ich wäre dagegen, dies auf Kosten unseres gegenwärtigen Schulnetzes zu tun. Wir haben uns hier im Hohen Hause dazu bekannt, die Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, und müssen uns daher auch den Konsequenzen stellen.
Der neue Organisationserlass wurde in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Schulpraktikern erar
beitet. Er gewährleistet, dass Sachsen-Anhalt immer noch über den Mindestvorgaben der Kultusministerkonferenz liegt. Wäre das nicht so, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, würde ich sicherlich eine andere Rede halten.
Ich war - das möchte ich hier in meine Rede einflechten - am Montag in der Gemm-Sekundarschule in Halberstadt, wo ich zu einer Versammlung mit Eltern eingeladen war, die um Erläuterungen zu dem genannten Erlass gebeten hatten. Ich bin autorisiert, hier einige Anmerkungen vorzutragen.
Zunächst sorgen sich die Eltern in Halberstadt um die Ausbildungsqualität ihrer Kinder. Sie begrüßen die Flexibilität bei der Stundenanpassung, weisen aber darauf hin, dass die Schulleitung dieses bereits jetzt sehr erfolgreich praktiziert.
Sie befürchten, dass auch der zusätzliche Stundenpool von 1 000 Stunden in ihrer relativ kleinen Schule nicht ankommen wird, weil die Lehrer eben einfach nicht da sind, um Lücken zu schließen oder um zur Profilbildung beizutragen. Solange zum Beispiel auch nach mehreren Ausschreibungen kein Chemielehrer nach Halberstadt kommt, ist dies auch nicht über Flexibilisierung oder Zusatzstunden zu erreichen.
Die Eltern bitten daher herzlich darum, dass wenigstens die Antragstellung nicht erneut im Papierkram „erstickt“. Und sie gaben mir mit auf den Weg, dass nicht an erster Stelle die Bezahlung, zum Beispiel bei der Bereitschaft zu Mehrarbeit, sondern vor allem auch das Image der Schule vorn stehen sollte.
Die Eltern formulieren es so: Sekundarschulen werden meist als „Auffangbecken für Idioten und Problemkinder“ angesehen. Daher scheuen auch viele potenzielle Lehrerinnen und Lehrer diese Schulform für ihre Ausbildung. Das ist etwas, was ich persönlich ungeheuerlich finde. Aber Herr Lippmann hat sich ja auch schon äußerst „positiv“ zu den Sekundarschulen geäußert.
Ich stimme den Halberstädter Eltern zu, dass das Augenmerk auf die hervorragende Arbeit gelegt werden muss, die die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen auch mithilfe der Sozialarbeiter leisten. Für angehende Handwerker, Ergotherapeuten oder für Berufe im sozialen Bereich sind eben neben den Hauptfächern auch Technik, Hauswirtschaft, Kunst, Musik, Chemie und Physik nötig.
Sehr geehrter Herr Minister Tullner! Ich hoffe und wünsche, dass die geplante Flexibilisierung gute Früchte trägt und zur Profilierung der Schulen beiträgt, zum Beispiel auch für die zweite Fremdsprache.
Ich bitte das Hohe Haus um Überweisung dieser beiden Anträge in den Ausschuss für Bildung und
Kultur, um sich dort noch über diese Punkte auszutauschen.
Zwei Dinge möchte ich am Schluss meiner Rede noch sagen. Das eine ist: Stigmatisierung kann ich hier bei beiden Antragstellern feststellen. Ich persönlich habe soeben schon in meiner Rede dargestellt, wie es ist, wenn sich Eltern und ihre Kinder stigmatisiert fühlen.
Und, Herr Dr. Tillschneider, Ihre Wortwahl spricht wieder Bände. Sie wollen etwas aus dem Schulgesetz tilgen, in diesem Fall die Inklusion. Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich habe das inzwischen gelernt.
Ich möchte zwei Dinge sagen. Herr Schmidt, Sie müssen selbst über Ihre Worte grinsen. Ich denke, das sagt sehr viel aus. Außerdem möchte ich sagen, dass wir uns in Sachsen-Anhalt befinden, und deshalb ist der Antrag so, wie er ist.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zielrichtung des Antrags der AfD-Fraktion versteckt sich unter dem Mäntelchen eines Änderungswunsches zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung politischer Bildungsarbeit an parteinahe Stiftungen und Bildungswerke sowie kommunalpolitische Organisationen.
Diese Richtlinie ist im Zuge ihrer Erarbeitung intensiv diskutiert und abgewogen worden. Ihre Förderungsgrundlage bildet neben dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, welche Sie in Punkt 1 Ihres Antrags streichen wollen.
Werte Kollegin und Kollegen der AfD! Dieses Ansinnen verwundert mich natürlich überhaupt nicht; denn eine allgemeine Erklärung der Völkerrechte ist natürlich wesentlich weiter gefasst als
„deutsch“.
Ich habe in diesem Hohen Hause schon einmal bei Ihnen nachfragen müssen, für wen aus Ihrer Sicht Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes gilt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich die Koalition auch und gerade zu den Grundrechten aus der
Erklärung der Vereinten Nationen bekennt und wir daher Punkt 1 ablehnen.
Punkt 2 erkenne ich als Ihre eigentliche Zielrichtung; denn Ihr Antragstitel fordert ausdrücklich die Förderung deutscher Leitkultur, etwas verschämt an die dritte Stelle gesetzt bei der Ergänzung um Punkt f) nach „Heimat“ und „Tradition“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion haben Heimat und Tradition einen hohen Stellenwert in ihrem politischen Handeln. Allein an den im Landtag diskutierten Themen kann man ablesen, dass das für den Großteil aller Politikerinnen und Politiker in unserem Parlament über die Parteien hinweg zutrifft. Wir wollen damit die Verantwortung für unsere jeweiligen recht unterschiedlichen Regionen übernehmen und deren Anliegen im Parlament vertreten.
Sie allerdings - das möchte ich aus meiner Erfahrung mit Ihnen, verehrte AfD, annehmen - wollen damit diejenigen ausgrenzen, die für Sie nicht deutsch sind. Die Diskussion um den Begriff „Leitkultur“ hat der Minister bereits angesprochen. Die AfD fördert jedenfalls keine neutrale einvernehmliche Begriffsbestimmung. Punkt 2 ist daher ebenso abzulehnen.
Die Zielrichtung von Punkt 3 Ihres Antrags wird in der Begründung deutlich. Einmal wieder geht es um die von Ihnen gern betriebene negative, aus meiner Sicht geradezu diffamierende Darstellung der Landeszentrale für politische Bildung. Als Kuratoriumsvorsitzende weise ich Ihre Unterstellungen zurück und würde Sie bitten, wieder mal bei uns im Kuratorium aufzutauchen.
Hohes Haus! Die Koalitionsfraktionen lehnen diesen Antrag nachdrücklich ab.
Herr Tillschneider, ich will Sie noch einmal fragen: Sie haben in Ihrem ersten Redebeitrag formuliert, man hätte den Punkt 2 eigentlich gar nicht fordern müssen. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Gut. Dann gebe ich Ihnen jetzt die Antwort: Genau.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entstehungsprozess der heute vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der parlamentarischen Diskussion wurde bereits in der Berichterstattung und den Redebeiträgen zeitlich
und inhaltlich voll und ganz nachvollzogen. Daher möchte ich meine Ausführungen in einen etwas anderen Rahmen stellen.
Die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft für die Bildungsvielfalt in Sachsen-Anhalt hat ihren Ausdruck bereits darin gefunden, dass sich die Partner der Koalitionsfraktionen im Jahr 2016 darauf verständigt hatten, durch ein unabhängiges Gutachten die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft für die Zukunft transparent und rechtssicher auf solide Füße zu stellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur haben sich das Gutachten und seine Auswertung aus meiner Sicht zu lange hingezogen, es hat auch nicht das erwünschte Ergebnis gebracht. Für uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker ist es äußerst unbefriedigend, dass insbesondere die Berücksichtigung der Tarifentwicklung an öffentlichen Schulen ein fortwährendes Konflikt- und Streitpotenzial hatte und immer noch hat, das letztendlich zu Klagen vonseiten der Schulen in freier Trägerschaft geführt hat.
Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund der Diskussion im Finanzausschuss bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung, die eine zukünftige Klärung der Finanzierungsgrundlage anmahnt.
Persönlich möchte ich mich dafür bedanken, dass der Gesprächsfaden mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft bis zuletzt nicht abgerissen ist und sich die Ausschüsse wie auch die Bildungs- und die Finanzpolitiker intensiv über die Sachverhalte ausgetauscht und um Lösungen gerungen haben.
Genau aus diesem Grund erwarte ich für die Zukunft, dass die Ministerien für Bildung und für Finanzen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage vorlegen. Die Wertschätzung, die die Schulen in freier Trägerschaft als Teil der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts verdienen, drückt sich auch im Umgang miteinander aus.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir, wie auch die Landesregierung, tragen in der Umsetzung der Beschlussempfehlung eine hohe Verantwortung. - Herr Schmidt, dass Sie allergisch gegen das Wort „Vielfalt“ sind, wundert mich nicht, aber in diesem Zusammenhang war es direkt lustig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schade, dass die Schülerinnen und Schüler ausgerechnet jetzt die Tribüne verlassen. - Meinungsfreiheit - ein Thema, das in diesen Tagen heftig diskutiert wird und das für uns alle ein hohes freiheitliches Gut bedeutet. Demokratie und Meinungsfreiheit gehören zusammen. Und so schwierig sich oft demokratische Prozesse gestalten, so schwierig ist es auch, Meinungsfreiheit auszuhalten.
Wir haben hier im Parlament oft deutlich sichtbare Symptome des Nichtaushaltenkönnens von anderen Meinungen, die sich leider nicht auf den Austausch von Argumenten beziehen. Vokabeln wie Umtriebe und Propaganda, vergiftetes Gleichheitsgequatsche, verblödete Generation und Indoktrinationsanstalt für eine Schule belegen dieses.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion ist in diesem Kontext zu sehen. Der erste Teil des Titels, der lautet: „Schule muss zu Demokratie erziehen“, benennt Selbstverständliches; denn Schule in unserem Land erzieht zur Demokratie.
Minister Tullner hat hierzu ausgeführt und die Grundpfeiler der Demokratieerziehung an unseren Schulen als Bildungsauftrag detailliert dargelegt. - Herr Minister Tullner, vielen Dank dafür.
Der zweite Teil des Antragstitels lautet, erziehen „nicht zu linken Werten - tendenziöse Bildung nicht hinnehmen“, und zeigt uns deutlich, welche Vorstellungen von Schule die AfD umsetzen würde, wenn die Machtverhältnisse andere wären. Nach der Rede von Herrn Tillschneider möchte ich sagen: Der Himmel bewahre uns davor!
Sie verkennen dabei, dass allein der Wunsch zur Einrichtung des Meldeportals „Neutrale Schule Sachsen-Anhalt“ denunziatorische Komponenten aufweist und Eltern sowie Schülerinnen und Schülern suggeriert, dass an unseren Schulen politische Meinungsmache geschehe.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Grundlage allen Handelns an unseren Schulen müssen Grundgesetz und Menschenrechte sein. Die Lehrerbildung steht den Lehrerinnen und Lehrern an unseren Schulen zur Seite. Die Landeszentrale für politische Bildung ist aktiv, um mit Publikationen, Veranstaltungen und vielfältiger Unterstützung die demokratischen Prozesse
transparent zu machen und zu begleiten.
Das Kuratorium der Landeszentrale, das gerade gestern hier im Landtag tagte, allerdings ohne die AfD, achtet auf größtmögliche Ausgewogenheit und befürwortet die enge Zusammenarbeit mit den Schulen unseres Landes. Rita Mittendorf, an die ich in diesem Augenblick denke, hat damals maßgeblich dazu beigetragen.
Der Landtag setzt sich damit bereits in unterschiedlicher Weise dafür ein, die Demokratieerziehung an den Schulen zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem die Handreichungen für Wahlen zum Umgang mit politischen Parteien oder auch die vielen Besuche von Schulklassen hier im Parlament; wir haben es eben gesehen.
Sehr geehrte Kollegen von der AfD, Meinungsfreiheit bedeutet Aushalten. Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen neigen häufig dazu - zum Glück, möchte ich sagen -, sich mit Themen wie Cannabiskonsum oder Klimaschutz intensiv auseinanderzusetzen und der Politik insgesamt auf den Zahn zu fühlen. Daraus ergibt sich, dass man als Politikerin oder als Politiker manchmal stark gefordert ist, die Fragen und die Meinungen auszuhalten. Andere Parteien geben andere Antworten - das ist das Wesen der Demokratie - und natürlich möchte jede Partei die maximale Zustimmung erhalten. Das gilt auch für mich.
Auftrag der Schule ist es aber, den jungen Leuten das politische Spektrum vorzustellen und die demokratischen Prozesse zu erklären. Das heißt nicht, dass die Lehrerinnen und Lehrer keine eigene Meinung haben oder haben dürfen. Dies gilt ebenso für unsere Schülerinnen und Schüler. Werden Grenzen überschritten, ist dem nachzugehen. Das wird auch getan, meine Damen und Herren.
Da in dem Antrag der AfD die Schulen mit dem Prädikat „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ überhaupt nicht erwähnt werden, auch nicht in der Begründung, sage ich hier klipp und klar für die Koalitionsfraktionen: Wir sind stolz darauf, dass wir demnächst mehr als 150 Schulen in diesem Netzwerk haben werden.
Die Koalitionsfraktionen lehnen den Antrag der AfD ab.
Ich möchte darauf in einer ganz allgemeinen Weise antworten. Hier in unserem Parlament hat sich so eine Verallgemeineritis eingeschlichen, dass man aus einem Beispiel, das man hat - aus einer Schule, einer Klasse oder einem anderen Kontext -, Schlussfolgerungen zieht. Davor warne ich. Wir als Politikerinnen und Politiker sind für alle Menschen des Landes zuständig. Aus meiner Sicht ist es nicht der richtige Weg,
von einem einzelnen Fall auf alle zu schließen.
Zur Meinungsfreiheit habe ich meines Erachtens vorhin ausreichend ausgeführt.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin stolz und glücklich, dass die Landesregierung uns heute bittet, das Einvernehmen zum Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen zu erklären. „Chancen eröffnen, Möglichkeiten schaffen“, so der Titel des vorgelegten Konzepts zur Weiterentwicklung der Förderschulen im Land Sachsen-Anhalt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, welcher Titel könnte passender sein?
Wir sind gewählt worden, um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen. Mit dem vorgelegten Konzept tun
wir dies in doppelter Weise: Wir garantieren den Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf eine echte Wahlfreiheit, und wir stellen das Wohl und die Entwicklung unserer Kinder, die wir für ihre eigene und die Zukunft des Landes Sachsen-Anhalt stark und fit machen wollen, an die erste Stelle.
Wir haben sehr lange darum gerungen, wie die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang der Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert werden können. Als glühende Verfechterin der Notwendigkeit von Förderschulen im Sinne von Inklusion und als CDU-Bildungspolitikerin danke ich zunächst der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur, die 2016 den Koalitionsvertrag ausgehandelt hat. Der Herr Minister führte dazu aus.
Ich danke auch allen Mitgliedern des Bildungsausschusses, dass unter anderem durch die intensive Anhörung und die darauf folgenden Diskussionen einige aus meiner Sicht zum Teil ideologische Vorurteile aufgebrochen werden konnten. Die betroffenen Eltern und Schülerinnen und Schüler werden es uns danken, dass wir Möglichkeiten eröffnen, zum Beispiel beschwerliche Schulwege zu verhindern oder zu verringern. Wir wollen weiterhin verstärkt flexible Übergänge ermöglichen. Vor allem aber werden sich neue reale Chancen für Teilhabe und Abschlussmöglichkeiten eröffnen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben erwähnt, wie wichtig dieser Aspekt ist, dass Förderschülerinnen und Förderschüler die Möglichkeit bekommen, einen ordentlichen Schulabschluss zu machen.
Ein großer Dank gilt auch den Teilnehmern des Ministeriums mit ihrer Arbeitsgruppe und den anderen Experten aus der Praxis, die wesentlich zur endgültigen Qualifizierung des vorliegenden Konzepts beigetragen haben. Hier nenne ich stellvertretend den Landrat des Burgenlandkreises Götz Ulrich und die Pestalozzi-Schule in Wernigerode mit ihrem Schulleiter, Herrn H., und mit seinen engagierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Landkreis Harz. Ich bin meinen Kollegen Frau Kolb-Janssen und Herrn Wolfgang Aldag sehr dankbar, dass wir dort gemeinsam ein intensives Fachgespräch mit Schülerinnen und Schülern und den dortigen Lehrern geführt haben.
In den Diskussionen vor Ort, auch mit dem Ministerpräsidenten und dem Bildungsminister Tullner, wurde deutlich, dass viele Jugendliche mit besonderer Förderung auf gute Schulabschlüsse vorbereitet werden können, zum Beispiel durch die Kooperationsklassen - Frau Kolb-Janssen erwähnte es -, wenn man ihre individuellen Fähigkeiten optimal begleiten kann. Ihre Persönlichkeiten können sich so auf der Grundlage von Ach
tung und Wertschätzung, aber auch der bereits erwähnten Erfolgserlebnisse entfalten, und ich sage ausdrücklich: jenseits von Hänseleien und Geringschätzung.
Eltern, die auf ihre Kinder stolz sein können, auch wenn diese mit denkbar schlechten Bedingungen starten müssen, und starke Kinder, die manchmal sogar durch ihre guten Ergebnisse und Zukunftsperspektiven ihre eigenen Eltern stolz machen und in ihrer Entwicklung stärken können - sehr geehrte Damen und Herren, genau damit eröffnen wir Chancen und Möglichkeiten.
Inklusion bedeutet für mich die richtige, möglichst frühzeitige Förderung und im Ergebnis ein möglichst selbstbestimmtes und selbstbewusstes
Leben. Ich war gerade in der Landesvertretung in Berlin, wo eine Ausstellung des Kunstprojektes von Prof. Karl Oppermann mit der Marianne-Buggenhagen-Schule in Darlingerode eröffnet wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können stolz sein auf diese Kinder und ihre Lehrerinnen und Lehrer.
Achtung und Wertschätzung kommen hier im Parlament manchmal zu kurz. Als Parlamentarier aber haben wir die Aufgabe, als Vorbilder den Menschen in unserem Land selber Achtung und Wertschätzung entgegenzubringen. Dies tun wir mit unserem heutigen Einvernehmen.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode, der sechsten seit der Gründung des Landtages von Sachsen-Anhalt, haben CDU und SPD in koalitionärer Eintracht die damals neue Schulform Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz aufgenommen.
Es ist bekannt, dass diese Schulform eher auf Betreiben unseres Koalitionspartners als durch unser Bestreben entstanden ist. Doch Politik ist bekanntlich, das Machbare möglich zu machen.
Machbar war für die CDU eine Schulform, die additiv zu den bestehenden Schulformen entstehen sollte, ohne bestehende andere Schulstandorte oder Schulformen infrage zu stellen. Der Gemeinschaftsschule sollten ausdrücklich keine
Steine in den Weg gelegt werden; sie sollte aber auch keine Besserstellung erfahren.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Die Formulierung „Selektion“ ist in diesem Zusammenhang zurückzuweisen.
Die Feststellung, die ich eben getroffen habe, dass der Gemeinschaftsschule keine Steine in den Weg gelegt werden sollten, gilt noch heute. Darum will ich meine Rede auch nicht unnötig ausweiten. Ich stelle fest, dass die in Rede stehenden Gemeinschaftsschulen in Aschersleben und Wolmirstedt die durch die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgegebenen Parameter hinsichtlich ihrer Mindestschülerzahlen bei der Bildung einer eigenen Oberstufe zurzeit nicht erfüllen.
Eine erforderliche Mindestschülerzahl hat ihren Grund auch in der Abdeckung des in der Kultusministerkonferenz vereinbarten Fächerangebotes im Abitur, das zu gewährleisten ist. Unterschreitet eine Oberstufe diese Mindestschülerzahl, steht ihre Existenz infrage. Diese Voraussetzung gilt nicht nur für Gemeinschaftsschulen, sondern gleichermaßen für alle Gymnasien und Gesamtschulen im Land.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass es sich um genau zwei Schulen im Land handelt, enthalte ich mich - heute, wohlgemerkt - einer Replik auf die polemischen Einlassungen des Abg. Lippmann. Ich verweise dagegen formal auf § 5b Abs. 2 des Schulgesetzes zu Gemeinschaftsschulen: „Für den Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe II gelten die Bestimmungen des Gymnasiums“, und auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f der aktuellen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung - diese wurde schon erwähnt.
Als Koalitionäre haben wir uns darauf verständigt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. Dort ist der Ort, um sich über das weitere Verfahren zu verständigen.
Im Übrigen finde ich diese Diskussion heute wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger des Landes sehen, dass politische Parteien durchaus auch unterschiedliche Akzente im Bildungsbereich setzen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An den Digitalpakt Schule sind auch in Sachsen-Anhalt viele Hoffnungen geknüpft, nämlich dass wir an unseren Schulen deutliche und zukunftsfähige Verbesserungen erreichen können. Das Bildungsministerium hat sich bereits deutlich auf den Weg gemacht. Wir haben es bereits gehört.
Wir als Fraktionen diskutieren darüber, welche Aspekte uns bei der Umsetzung als flankierende
Maßnahmen besonders wichtig sind. Dazu zählen neben den sächlichen Voraussetzungen, die den Schülerinnen und Schülern überhaupt die Entwicklung wichtiger Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien ermöglichen, vor allem auch die schon erwähnte Begleitung der Lehrerinnen und Lehrer unseres Landes. Medienpädagogik, Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Medien, der aber keinesfalls Selbstzweck sein darf, sind an vorderster Stelle zu nennen.
Herr Tullner, wir freuen uns sehr darauf, vom Bildungsministerium bei diesem Prozess mitgenommen zu werden und eigene Anregungen einbringen zu können. Daher bitte ich ebenfalls im Namen der Koalitionsfraktionen um die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur. Ich hoffe, dass am Ende eine kleine Erfolgsgeschichte des Landes Sachsen-Anhalt steht. - Danke.
Danke, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Erlernen der eigenen Sprache im Kindesalter ist für unsere Jüngsten der erste Schritt, um sich mit ihrer Umwelt auch verbal auseinanderzusetzen, nicht nur für deutsche Kinder, sondern für alle Kinder, die in unserem Land in die Kindereinrichtungen gehen oder in Familien leben.
Immer häufiger kommt es aber leider zu Sprachentwicklungsstörungen. Der Zeitpunkt, ab dem ganze Wörter oder sogar Sätze klar und deutlich ausgesprochen werden können, rückt auf der Lebensaltersschiene bei vielen Kindern immer weiter nach hinten.
Über die Gründe und Ursachen kann ich als Laie natürlich nur spekulieren. Genau dies will ich aber nicht tun, weil leider auch Ärzte nicht immer rechtzeitig erkennen, dass gezielte Sprachförderung eines kleinen Kindes notwendig und sinnvoll ist. Insofern stimme ich der Ministerin ausdrücklich zu, indem ich die Bedeutung der Sprachförderung in den Kindertagesstätten durch das Programm „Bildung elementar“ unterstreiche und seine Notwendigkeit betonen möchte.
Ich kann mich noch an die Diskussionsprozesse seinerzeit unter Minister Bischoff erinnern, als über das Programm „Bildung elementar“ mit den Praktikerinnen und Praktikern intensiv diskutiert wurde, auch unter dem Aspekt Sprachförderung.
Die Kindertageseinrichtungen sind häufig der einzige Ort, an dem eine kontinuierliche und gezielte Sprachförderung zum Tragen kommt; denn wenn Eltern zum Beispiel aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht permanent im Gesprächskontakt mit ihrem Kind sein können, dann geht auch ein wesentliches Stück von Sprachförderung in den Familien verloren. Dann ist es gut, wenn in der Kindertagesstätte gezielt und persönlich gegengesteuert und geholfen werden kann, insbesondere auch in den von Frau Ministerin Grimm-Benne genannten Sprachkitas.
Als Bildungspolitikerin halte ich es für außerordentlich wichtig, die Sprachentwicklung unserer Kinder nicht zu vernachlässigen, damit diese Vernachlässigung anschließend nicht in der Schule greift. Ich freue mich an dieser Stelle ganz besonders darüber, dass es auch ehrenamtliche Initiativen gibt, denen sich auch Abgeordnete anschließen können, die sich den Kindern zum Beispiel durch Vorlesen zuwenden und ein gutes Beispiel geben.
Ich schließe mich der Ministerin bei diesem für uns einhellig zu vertretenden Anliegen an und bitte um Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Besonders aber: Herr Lippmann, „untaugliche Methoden; existenzielle Krise; der Minister dreht sich weg; die Landesregierung schert sich einen Dreck“ - Ihre Wortwahl ist ungeheuerlich und schürt in unserem Land die Unruhe in der Lehrer- und Elternschaft.
Ihre Einlassungen zu Herrn Tullner sind aus meiner Sicht eine Frechheit angesichts der in dieser Wahlperiode neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer und der positiven Weichenstellungen - unter anderem zu den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und angesichts der inzwischen entstandenen zusätzlichen und unvorhersehbaren Probleme, wie der Zuwanderung.
Unzählige Male haben wir innerhalb und außerhalb des Parlaments das Thema Lehrermangel und Lehrkräftegewinnung debattiert. Herr Lippmann, ich kann Ihre kleinteiligen Nachfragen in gewisser Weise verstehen, haben Sie ja Ihr vorheriges Amt innerlich noch nicht ganz abgelegt. Aber genau aus diesem Grund habe ich den Vorschlag gemacht, dass wir uns gemeinsam im Landesschulamt über die Prozesse informieren. Ich glaube, dabei wird es eine ganze Reihe von neuen Erkenntnissen geben.
Die Kollegin Kolb-Janssen hat das Murmeltier bemüht. Ich kann mich dem nur anschließen.
Es wird im Landesschulamt unentwegt an Verbesserungen gearbeitet. Für die Bearbeitung der Bewerbungen wird allerdings auch Personal benötigt, das die Einstellungen qualitativ hochwertig und rechtssicher durchführt.
Die ursprünglich von mir vorgesehenen Debattenpunkte möchte ich angesichts der vorausgegangenen Redebeiträge und der Uhrzeit für die spätere Debatte aufheben, die uns ohne Zweifel - das nehme ich an, Herr Lippmann - wieder ereilen wird.
Ich möchte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, allerdings auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, die gesellschaftliche Anerkennung des Lehrerberufs zu fördern, anstatt permanent die negativen, wenn auch schwieriger gewordenen Bedingungen des Berufs anzuprangern. Darin liegt auch eine Verantwortung in unserem Hohen Hause.
Ich möchte allen Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land zum wiederholten Male aus dem Landtag heraus danken, dass sie die fehlenden Kolleginnen und Kollegen tagtäglich zu ersetzen versuchen. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Aspekt.
Kollege Hardy Peter Güssau hat mit seiner Großen Anfrage in der sechsten Wahlperiode den Finger in die damalige Wunde gelegt. Wir müssen das jetzt alle miteinander ausbaden. Deshalb fordere ich insbesondere die Koalitionsfraktionen dazu auf, in ihren Bemühungen zur Unterstützung des Bildungsministeriums weiter voranzuschreiten.
Es sind heute bereits sehr viele Punkte genannt worden. Ich denke, Frau Kolb-Janssen, Herr Aldag und Herr Minister Tullner, wir werden dies verantwortungsvoll wahrnehmen und versuchen, die Lehrersituation positiv zu beeinflussen. - Vielen Dank und eine schöne Mittagspause.
Sehr geehrter Herr Lippmann, ich kann Ihren Unmut verstehen und ich kann Ihnen versichern, dass die Koalitionäre diesen Unmut in gewisser Weise teilen; denn wir tragen die Verantwortung, wie Sie ganz richtig gesagt haben.
Aber ich möchte auf zwei Dinge aufmerksam machen. Das eine ist: Sie haben jetzt die Ministerien verwechselt. Nach meiner Kenntnis wird das Wissenschaftsministerium nicht von Minister Tullner geführt. Wenn Sie sich daran erinnern, war ich es höchstpersönlich, die darum gebeten hat, dass wir diese Thematik im Bildungsausschuss mit den Rektoren besprechen und schauen, wie wir das in die Zielvereinbarungen hinein bekommen.
Das andere ist: Ich habe meine Ausführungen nicht so gehalten, wie ich es eigentlich wollte. Ich denke, das Thema Qualität ist ein wichtiger Aspekt. Wir können nicht mit der Gießkanne Lehrerinnen und Lehrer über das Land schütten. Jemand, der Mathematik studiert hat, kann nicht plötzlich Geschichte, Naturwissenschaften und sonst irgendetwas unterrichten.
Wir sind auch für die Qualität des Unterrichts verantwortlich. Wir sitzen auch im Landtag, um zu gewährleisten, dass unsere jungen Leute gute Schulabschlüsse machen, oder haben Sie dazu gegebenenfalls eine andere Auffassung?
Aber Sie haben eben noch mal - -
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes vom 17. Juli 2017 fordert alle Beteiligten in besonderer Weise. Wir haben es soeben sehr deutlich vernommen. Neben strukturellen Fragen wird auch die zukünftige Qualität der Ausbildung unser Augenmerk erfordern.
Daher bitte ich um zügige, aber intensive Beratungen über den vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes in den beteiligten Ausschüssen. Wie es schon erwähnt wurde, soll er zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE hat zum wiederholten Mal das Thema Lehrermangel zum Gegenstand eines Antrags in diesem Hause gemacht. Als Opposition ist das natürlich ihr gutes Recht. Ich möchte allerdings gleich bemerken: Durch ständiges Wiederholen kreiert man noch keine Lösungen.
Die Landesregierung hat mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen in den zurückliegenden zwei Jahren den ernsthaften Versuch unternommen, dem Lehrermangel durch eine deutlich erhöhte Zahl von ausgeschriebenen Stellen in allen Schulformen zu begegnen. Wir sind nur leider absehbar an einem Punkt angelangt, an dem uns auch die größten Kapazitätsaufwüchse an unseren Universitäten und staatlichen Seminaren für Lehrämter zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Garantie liefern können, genügend Bewerberinnen und Bewerber für unsere Schulen in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Das ist nicht schön, aber es ist so.
Diese Feststellung gilt gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ausschreibungsrunden durch das Ministerium für Bildung. Wir müssen schlicht und einfach konstatieren, dass es derzeit - und nicht nur bei uns, der Minister bemerkte es - nicht mehr genügend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer gibt, die nach ihrer Ausbildung zur Stellenbesetzung in unserem Land infrage kommen.
An der Stelle möchte ich die Bemerkung machen, dass Sachsen-Anhalt aus meiner Sicht unter anderem auch deshalb relativ wenig Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger hat, weil wir gerade diesen Prozess in Gang gesetzt haben, aber auch, weil wir im Gegensatz zu anderen östlichen Bundesländern immer noch sehr viele ausgebilde
te Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land haben.
Ich möchte festhalten, dass die Landesregierung, besonders in Person des Bildungsministers, alles ihr Mögliche unternommen hat, um dem Mangel entgegenzutreten und um die Unterrichtsversorgung annähernd bei 100 % oder darüber zu sichern. Leider sind wir von dem zugesagten 103Prozentsatz wieder ein Stück weit entfernt.
Maßnahmen wie eine Erhöhung der Arbeitszeit können nur das wirklich allerletzte Mittel sein, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist aber absehbar, dass es im kommenden Schuljahr sehr schwierig sein wird, das für die Unterrichtsversorgung gesteckte Ziel zu erreichen. Wir müssen leider eher davon ausgehen, dass die Unterrichtsversorgung sinken wird.
Unter dieser Voraussetzung ist es wichtig, gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Lehrerverbänden den Schulterschluss zu suchen und für ein Miteinander und nicht für ein Gegeneinander einzutreten. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Es klang in der Rede des Ministers schon an, dass man über Arbeitszeitkonten nachdenkt. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Einige Ansätze im Antrag der Fraktion DIE LINKE, zum Beispiel zur Ausschreibungspraxis oder zum Modellversuch für Schulassistentinnen und
Schulassistenten, sind unter fachlichen Gesichtspunkten zu diskutieren. Deshalb bitte ich um Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Bildung und Kultur. - Vielen Dank.
Herr Lippmann, in Ihrem Antrag steht nichts von der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Universitäten. Sie haben es aber in Ihrer Rede erwähnt. Stimmen Sie mit mir überein, dass wir erstens dieses Thema in großer Ernsthaftigkeit im Bildungsausschuss diskutiert haben und auf meinen Wunsch hin sogar die Chefs der Universitäten zu dem Thema eingeladen worden sind? Und stimmen Sie mit mir überein, dass durch die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für das nächste Schuljahr nicht ein einziger Lehrer mehr im System ist?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE orientiert sich laut Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur daran, dass ich im Namen der Koalitionsfraktionen zugesagt habe, das Konzept am 16. August 2019 endgültig auf den Weg zu bringen.
Das Fachgespräch, das in der Rede von Frau Hohmann Erwähnung gefunden hat, hat zahlreiche inhaltliche Ansätze ergeben, die im Konzept Berücksichtigung finden sollen. Ich denke, darin sind wir uns einig. Dieses muss allerdings mit großer Sorgfalt angegangen werden, weil es auch große Konsequenzen nach sich zieht.
Aus unserer Sicht ist der Antrag sozusagen obsolet. Aber eine Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur ist unschädlich. Also bitte ich um Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist nicht direkt eine Frage, sondern mehr eine Intervention. - Ich habe ja gesagt, dass es hierbei um Sorgfalt geht und dass es relativ große Diskrepanzen zwischen dem Konzept und dem Ergebnis des Fachgespräches gab, die in jedem Fall erst einmal zusammenzubringen sind.
Ich kann nicht sehen, dass die Koalition das Thema Förderschulen für sich selbst nicht an oberste Stelle gesetzt hat. Allerdings ist der politische Prozess eben manchmal etwas schwierig. Sie als Opposition sehen das natürlich anders. Aber wenn Sie in der Regierung wären, könnten Sie das nachvollziehen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag greift ein Thema auf, das jeden Bürger und jede Bürgerin dieses Landes befassen sollte, egal ob er oder sie direkt oder indirekt mit Schule zu tun hat.
Ich konstatiere deshalb gleich zu Beginn meiner Rede: Verfassungsfeindliche Propaganda hat an unseren Schulen, in welcher Form auch immer, nichts zu suchen. Dem ist mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Den Lehrkräften kommt dabei eine besondere Rolle zu; denn sie sind es, die die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen und unter verfassungskonformen Gesichtspunkten zur Teilnahme an unserer Demokratie befähigen sollen.
Es geht dabei nicht nur um die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags laut § 1 des Schulgesetzes. Dieser allein hat schon seine Berechtigung und setzt Maßstäbe. Es geht aber auch um die Vermittlung von elementaren Werten
und Normen unserer verfassungsmäßigen Ordnung durch die Schule. Dazu sollte vor allem die Kenntnis des Grundrechtekatalogs, der Artikel 1 bis 19 unserer Verfassung, aber eigentlich noch viel mehr die Erkenntnis über den Staatsaufbau unseres Gemeinwesens aus den dann folgenden Artikeln des Grundgesetzes zählen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erwarten und gehen natürlich auch davon aus, dass die Lehrkräfte in unserem Land in der Lage sind, Schülerinnen und Schüler so zu bilden, dass verfassungsfeindliche Propaganda keinen Raum in unseren Schulen findet, weder im noch außerhalb des Unterrichts.
Lehrkräfte, die zum Beispiel das Fach Sozialkunde oder das Fach Geschichte unterrichten, sollten befähigt sein, Auswüchse von verfassungsfeindlicher Propaganda gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern den Schülerinnen und Schülern die freiheitlich-demokratische Ordnung von Beginn an nahezubringen.
Ein Handlungsleitfaden, wie in unserem Alternativantrag gefordert, kann dazu ein geeignetes Mittel sein. Aber auch die Weiterbildung von Lehrkräften sollte besser genutzt werden, vor allem auch im Sinne der fächerübergreifenden Bedeutung des Themas, wie es Herr Minister Tullner schon hervorgehoben hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten wachsam sein, dass Ereignisse wie das Zeigen des Hitlergrußes an Schulen nicht zum - Zitat aus der Rede von Herrn Dr. Tillschneider - „unbedeutenden Einzelfall“ werden. Wir können durch eine zielgerichtete Bildung unserer Lehrkräfte dazu beitragen, dass diesen das Erkennen, die Prävention und der Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen und Handlungen erleichtert wird. Ich denke, das ist unsere Aufgabe.
In diesem Zusammenhang freue ich mich sehr, dass die Fraktion DIE LINKE unseren Alternativantrag übernimmt. Selbstverständlich sind auch wir an einer Berichterstattung interessiert.
Aber vor allen Dingen bin ich froh über die Übernahme unseres Alternativantrages durch Sie, weil ich denke, Sie sind bei der Wortwahl wieder etwas zu weit gegangen. Die Formulierung „verfassungsfeindlicher Propaganda in den Schulen konsequent entgegentreten“ stellt die Schulen verallgemeinernd in eine Ecke, in die sie nach meiner Auffassung nicht gehören. Ich freue mich aber darüber, dass Sie den Rest unseres Antrages übernehmen. - Vielen Dank.
Ich bin ganz froh darüber, dass Sie mich angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass es sich um einen unbedeutenden Einzelfall handelt. Diese Art der Darstellung dieses Vorfalls lehne ich ab.
Ich bin Gründungsmitglied des Bündnisses für Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie des Landes Sachsen-Anhalt. Von daher bin ich der Meinung, auch bei den kleinsten Vorfällen muss man hingucken - in Ihrem Sinn egal, ob rechts oder links; das ist klar. Aber, ich denke, das ist eine Abqualifizierung dieses Vorfalls.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich war letztens mit Ihrem Staatssekretär Herrn Weber im stark beschädigten Wald im Oberharz. Dort war unter anderem das Thema Nasslager eines, das uns beschäftigt hat. Sie erwähnten das in Ihrer Rede. Sie sagten, es seien fünf Nasslager angedacht, ja?
Ich habe in dem Zusammenhang eine Frage, die der Staatssekretär auch mit zurück in das Ministerium genommen hat. Wird eine Überarbeitung der Richtlinie zur Errichtung dieser Nasslager erfolgen, um dann dem Bedarf entsprechend auch bisher noch nicht berücksichtigte Erforderlichkeiten zu fördern, also zum Beispiel bestimmte Maschinen?
Da ist der Staatssekretär natürlich wesentlich aussagefähiger. Aber ist das in Ihrem Haus besprochen worden und wird dort eine Überarbeitung und eventuell auch eine finanzielle Aufstockung erfolgen?
Zusätzlich.