Protocol of the Session on June 21, 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen mit unserer heutigen Sitzung beginnen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Auch Frau Ministerin, bitte, auf die Regierungsbank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 76. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir wie folgt vor: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff und Herr Minister Prof. Dr. Willingmann sind heute ganztägig aufgrund der Teilnahme an der Strategiekonferenz zum Strukturwandel mit EU-Kommissar Oettinger und dem Chef des Bundeskanzleramtes Prof.

Dr. Braun in Leuna entschuldigt.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, habe ich heute die ehrenvolle Aufgabe, einige Gäste bei uns begrüßen zu dürfen. Ich beginne links auf der Südtribüne; dort sitzen der ehemalige Minister Manfred Püchel, der überall noch bekannt ist, sowie Herr Engel. Außerdem sitzen dort oben Herr Dr. Karl-Heinz Daehre, auch ehemaliger Minister, und Benno Schmidt; jeder weiß natürlich, dass es der Brocken-Benno ist. - Entschuldigung, dass ich das so sage. - Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich freue mich. Sie sind extra anlässlich unseres heutigen Tagesordnungspunktes „Grünes Band“ zu uns gekommen, ebenfalls die Kuratoriumsmitglieder. Deswegen begrüße ich Sie auf das Allerherzlichste hier bei uns im Hohen Hause.

Meine Damen und Herren! Wir werden somit in die Tagesordnung einsteigen. Die Tagesordnung für die 36. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es hierzu Bemerkungen oder Anregungen? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren, wie uns die Tagesordnung vorliegt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstrei

fen zur Lebenslinie“ (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG-LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4507

Die Initianten haben auf eine Einbringungsrede verzichtet. Die Fraktionen haben sich verständigt, sogleich in die vereinbarte Fünfminutendebatte mit dem Redebeitrag von Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert einzusteigen. Zum Abschluss der Debatte wird Herr Minister Robra das Wort ergreifen.

Damit hat Frau Ministerin - sie steht schon bereit - für die Landesregierung das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute mit dem von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf den ersten Schritt tun, eine zentrale Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages umzusetzen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Wir sichern das Grüne Band per Gesetz als nationales Naturmonument.

1 400 km lang zog sich einst die innerdeutsche Grenze von Nord nach Süd, mitten durch Deutschland. Ein Viertel davon, genau 343 km, verläuft entlang des heutigen Sachsen-Anhalts. Das ist nach Thüringen mit 763 km der längste Teil.

Dieser ehemalige Todesstreifen teilte in menschenverachtender Weise Deutschland und auch ganz Europa. Er war Symbol des Kalten Krieges, an dem sich die hochgerüsteten Weltmächte in vorderster Front gegenüberstanden. Er war Ergebnis des von Nazi-Deutschland ausgehenden barbarischen Zweiten Weltkrieges.

Es ist dem Mut der Bürgerrechts- und Friedensbewegung, der Umweltbewegung und den Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern der DDR, die damals auf die Straße gingen, zu verdanken, dass diese Grenze 1989 geöffnet wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Die friedliche Revolution fand ein friedliches Ende. Wir wissen heute, dass das nicht selbstverständlich war.

Heute, 30 Jahre nach dem Mauerfall, erinnern wir uns wieder sehr eindringlich an die Friedensdemos und die Rufe nach Freiheit und Öffnung der Grenze im Herbst 1989. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um dem Grünen Band auch bei uns

den hohen Schutzstatus des nationalen Naturmonuments zu verleihen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Zunächst möchte ich nochmals allen Beteiligten danken, die dieses Vorhaben vorbereitet und begleitet haben. Die Regierungsfraktionen haben darauf hingewirkt, dass die verschiedensten Interessen in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung fanden. Wir werden alle gemeinsam alles daran setzen, die Ausweisung bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November dieses Jahres abzuschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Auf dem menschenverachtenden Grenzstreifen, dem Todesstreifen, haben sich heute wertvolle Lebensräume entwickelt. Heute finden wir dort eine Lebenslinie. 37 bestehende naturschutzrechtliche Schutzgebiete mit den verschiedensten Schutzzwecken befinden sich im Grünen Band. Die Vielfalt ihrer Lebensräume spiegelt die Vielfalt der darin beheimateten Arten wider.

Mit dem nationalen Naturmonument sichern wir den Erhalt dieser ökologisch wertvollen Lebensräume. Aber gleichzeitig verhindern wir mit dem nationalen Naturmonument den fortschreitenden Rückbau und die Zerstörung noch vorhandener Grenzrelikte. Diese wollen wir bewahren, um die Erinnerung lebendig zu halten, dass diese Grenze friedlich überwunden werden konnte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Das bewährte und umfangreich abgestimmte thüringische Gesetz stellt für den heute eingebrachten Gesetzentwurf eine solide Arbeitsbasis dar. Für die Anpassungen an die Anforderungen in Sachsen-Anhalt wurden mit den Gemeinden in den Umweltausschüssen der Landkreise und mit den Vertretern landwirtschaftlicher Verbände zahlreiche Gespräche geführt. Darüber hinaus fand ein ressortübergreifender Austausch mit den betroffenen Ministerien, nachgeordneten Behörden sowie den Akteuren der Erinnerungskultur statt.

Begleitet wurde das Verfahren zudem intensiv durch das vom Ministerpräsidenten berufene Kuratorium „Naturmonument Sachsen-Anhalt“, dessen Mitglieder die beiden Minister a. D. Dr. Daehre und Dr. Püchel sowie die ehemaligen Landtagsabgeordneten Ulrich-Karl Engel und

Prof. Breitenborn sind. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich für die geleistete Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Natürlich freue ich mich auch, dass Benno Schmidt, Brocken-Benno, als Botschafter des Grünen Bandes das Verfahren weiter mit begleitet. Herzlichen Dank auch dafür.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Durch dieses transparente Verfahren und die Einbindung verschiedenster Akteure konnten bereits im Vorfeld viele Bedenken ausgeräumt werden.

Mit dem Gesetz bleibt natürlich land- und forstwirtschaftliche Nutzung möglich. Lediglich die Möglichkeit der Intensivierung der Flächennutzung im nationalen Naturmonument ist eingeschränkt.

Um es klarzustellen: Es wird keine Enteignung von Flächeneigentümern im Zuge der Ausweisung des Grünen Bandes geben. Das wäre rechtlich auch überhaupt nicht zulässig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Und die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen kann nur mit Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen und der Nutzungsberechtigten stattfinden.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Eigenart und zugleich Schutzzweck des Grünen Bandes ist neben landeskundlicher wissenschaftlicher und historischer Aspekte zugleich auch seine naturschutzfachliche Verbundfunktion. Zu diesem Verbund zählen alle Flächen entlang des Grünen Bandes, die entweder mit einem strengeren naturschutzrechtlichen Schutzstatus belegt sind, also Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, Biosphärenreservate, oder die in Landschaftsschutzgebieten liegen oder die mit Blick auf die forst- oder landwirtschaftliche Nutzung bereits naturschutzorientiert bewirtschaftet werden.

Nachrangige Flächen, also die sogenannten Lücken, umfassen danach lediglich 7 % der Fläche. In Bezug auf das Ackerland sind es sogar nur maximal 3 % der Fläche, die außerhalb von Schutzgebieten liegen und zugleich in privater Hand sind.

Meine Damen und Herren! Seien wir uns der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen und der Achtung der Opfer des DDR-Regimes bewusst. Lassen Sie uns das Vorhaben bis zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution in diesem Herbst gemeinsam umsetzen. Ich zähle hierfür auf Ihre breite Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)