Hagen Kohl

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Identität von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt aufklären“, der von der AfD jüngst in weit umfangreicherer Form auf der Bundesebene in den Bundestag eingebracht wurde, möchten wir auf ein ernsthaftes Problem in unserer Gesellschaft aufmerksam machen und zugleich einen Lösungsansatz anbieten.
Konkret geht es darum, die Identität von Asylbewerbern, die ohne oder mit gefälschten Passdokumenten nach Deutschland eingereist sind, zu klären, damit das Asylverfahren, mit welchem Ergebnis auch immer, rechtmäßig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für ausreisepflichtige Personen, die zum Beispiel eine Duldung nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben. Das sind die ausländischen Personen, die aufgrund ihrer ungeklärten Identität nicht abgeschoben werden können.
Um dieses Problem zu lösen, beantragen wir, in der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz Maßnahmen vorzuschlagen, damit die vollständige Identität der sich in Deutschland aufhaltenden anerkannten und abgelehnten Asylbewerber festgestellt werden kann.
Eine dieser Maßnahmen sollte unserer Meinung nach die Einrichtung entsprechender Ermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern nach dem Vorbild der zwischen 2000 und 2008 im Berliner Landeskriminalamt erfolgreich tätigen Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Identität sein. Unabhängig davon soll beim Landeskriminalamt ein entsprechender Ermittlungsbereich für die Identitätsfeststellung eingerichtet werden, welcher zugleich in dieser Sache die Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt koordiniert. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll auch der Betrug durch Mehrfachidentitäten aufgeklärt, statistisch erfasst und veröffentlicht werden.
Wir jedenfalls halten verstärkte Maßnahmen gegen Identitätsfälscher und hartnäckige Identitätsverweigerer für notwendiger denn je, weil von dieser Gruppe nachweislich eine Gefährdung des sozialen Friedens und der inneren Sicherheit ausgeht.
Zu den Zahlen. Mit Stand vom September 2020 hielten sich in Sachsen-Anhalt 2 437 Asylbewerber zuzüglich 279 Dublin-III-Fälle auf. Bei dieser Personengruppe stellen die ungeklärten Identitäten aufgrund der relativ geringen Anzahl kein größeres Problem dar. Ganz anders sieht es bei den 4 930 Personen aus, die eine Duldung erhalten haben, und jenen 717 Ausländern, die sich mit Stand vom September 2020 in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufhielten.
Ich würde Ihnen gern eine genaue Zahl der ungeklärten Identitäten nennen, aber meine Kleine Anfrage - KA 7/4108 - zu genau dieser Thematik hat das Innenministerium wohl wissend, dass die Zahlen politischen Sprengstoff darstellen, mit abwegigen Begründungen mit einem Öffentlichkeitsbann belegt bzw. als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Aber ich kann Ihnen eine Vorstellung davon geben, über welche Größenordnung wir reden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD hin teilte die Bundesregierung mit, dass der Anteil der Asylerstantragsteller, die keine Identitätspapiere vorlegten, im Jahr 2017 bei 60,8, im Jahr 2018 bei 54,2, im Jahr 2019 bei 19,1 und von Januar bis Mai 2020 bei 52,3 % lag. Der Durchschnitt der letzten Jahre liegt also bei 50 % plus x. In Sachsen-Anhalt wurden laut BAMF von Januar bis November dieses Jahres 3 200 Asylerstanträge gestellt. Wir gehen davon aus, dass von diesen 3 230 Erstantragstellern ca. 50 % keine Identitätspapiere vorlegten, was ja statistisch wahrscheinlich ist. So bekommen wir eine Vorstellung von der Anzahl der ungeklärten Identitäten.
Als ein weiteres Problem kommt die Thematik der Mehrfachidentitäten hinzu. Der prominenteste Fall eines Asylbewerbers mit Mehrfachidentitäten ist der islamistische Terrorist Anis Amri, der den deutschen Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt war. Bereits im Januar 2017 sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, Asylbewerber würden durch Mehrfachregistrierung Sozialgelder in Millionenhöhe abgreifen, und forderte eine rückwirkende Neukontrolle aller eingereisten Asylbewerber. Das Fehlen einer Statistik über die Fälle der Mehrfachidentitäten lässt vermuten, dass eine solche rückwirkende Neukontrolle aller Asylbewerber bislang nicht erfolgte.
Um die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen zu entlasten, müssen die ungeklärten Identitäten von ausreisepflichtigen Personen möglichst zeitnah aufgeklärt werden. Dazu sollen die Landeskriminalämter und das BKA enger als bisher zusammenarbeiten. Das ist auch zur Wahrung der inneren Sicherheit notwendig.
Als Beispiel nenne ich den vergleichsweise harmlosen polizeibekannten afrikanischen Kleinkrimi
nellen aus dem Bereich Strubepark in Magdeburg, dessen Rückführung in das Heimatland mit Blick auf die nicht zweifelsfrei geklärte Identität bisher nicht erfolgen konnte.
Die Auswirkungen einer unterlassenen Identitätsfeststellung zeigten sich in besonders drastischer Weise im August 2020 in Berlin, als ein abgelehnter Asylbewerber auf der Stadtautobahn einen Terroranschlag verübte, indem er mehrere Fahrzeuge rammte und dabei mehrere Personen schwer verletzte. Die Identität des nach eigenen Angaben aus dem Irak stammenden Mannes konnte bis dahin nicht geklärt werden, da er beim BAMF im Rahmen des Asylverfahrens keine Personaldokumente vorlegte. Aufgrund der fehlenden Identität konnte er seit der Ablehnung seines Asylantrags im Jahr 2017 nicht abgeschoben werden.
Die Zuwanderung von Migranten ohne Identitätspapiere nach Deutschland ist aber kein Phänomen, das erst im Zuge der Grenzöffnung im Jahr 2015 aufgetreten ist. Bereits vor dem Jahr 1990 kamen mindestens 15 000 arabisch-kurdische Migranten aus der Türkei nach Deutschland, die sich zur Vortäuschung der Staatenlosigkeit ihrer türkischen Personaldokumente entledigt hatten und deshalb nicht abgeschoben werden konnten.
Bereits im September 2015 wies der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages darauf hin, dass schätzungsweise 30 % der Asylbewerber, die sich als Syrer ausgeben, tatsächlich keine Syrer seien.
Im Zuge des Skandals um die BAMF-Außenstelle in Bremen stellten Ermittler fest, dass durch die Behörde Rumänen zu Syrern erklärt und als Asylbewerber anerkannt wurden. Auch im Fall Franco A., eines Deutschen, der sich als Syrer ausgab und Asyl beantragte, zeigen sich das Unvermögen und die Hilflosigkeit des BAMF, die Identität eines vermeintlichen Asylbewerbers festzustellen. Aus diesem Grund muss aus unserer Sicht mit polizeilicher Unterstützung an der Aufklärung der Identität dieser Personen intensiv gearbeitet werden.
Beispielgebend ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe „Identität“, welche im Jahr 2000 in Berlin gegründet wurde. Diese setzte sich aus Mitarbeitern des Landeskriminalamtes und der Ausländerbehörde zusammen. Sie befasste sich mit der Ermittlung der wahren Identität angeblich ungeklärter Staatsangehöriger aus dem Libanon, die durch falsche Angaben ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik erworben hatten. Aufgrund der Ermittlungsarbeit erfolgten dann strafrechtliche Ermittlungen sowie die Einleitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Was in Ber
lin so erfolgreich im Jahr 2000 startete, wurde dann im Jahr 2008 von der damaligen SPDLINKE-Koalition ohne Not aufgelöst.
In Anbetracht der jetzigen Situation brauchen wir in Sachsen-Anhalt und bundesweit solche Ermittlungsgruppen, um dem Asyl- und Aufenthaltsrecht zumindest wieder ein Stück weit Geltung zu verschaffen und dadurch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu stärken.
Im Übrigen fordert die AfD, dass die von Bundeskanzlerin Merkel in einem Akt der Selbstermächtigung durchgeführte faktische Abschaffung des Artikels 16a des Grundgesetzes sofort beendet wird. Wer aus einem EU-Staat oder sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist - von solchen Ländern sind wir umgeben -, hat keinen Anspruch auf Asyl. So will es das Grundgesetz und dem fühlt sich die AfD verpflichtet.
Um das Problem mit den Identitätsverweigerern ganz grundsätzlich zu lösen, fordern wir, dass Asylanträge nur außerhalb von Deutschland, zum Beispiel in deutschen Botschaften, gestellt werden können. Aber das ist Teil einer Diskussion, die anderenorts geführt werden muss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Tja, wie soll ich dieses Schweigen der anderen Fraktionen wer
ten? - Es ist schwierig. Ich vermute, dass Sie das Thema nicht tangiert. Es wird also an der AfD hängen bleiben. Wir werden uns dafür einsetzen und es auf alle Fälle wieder in unser Landeswahlprogramm aufnehmen, dass wir wahrscheinlich als einzige Partei hier im Land dafür eintreten, dass das Aufenthalts- und Asylrecht quasi wieder auf den Boden des Grundgesetzes gestellt wird.
Vielen Dank für Ihr Schweigen. So machen Sie es uns einfach. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Zunächst freue ich mich, dass so viele im Saal sind. Ich werte das als Interesse an dem Thema und an unserem Antrag.
- Ja, das ist so. Das habe ich hier schon anders gesehen. - Messer, Feuer, Schere, Licht dürfen kleine Kinder nicht.
Diesen Reim, mit dem Eltern ihre Kinder vor den Gefahren warnen, die von diesen Dingen ausgehen, kennt wohl jeder von uns. Trotz dieser Warnung hat jeder von uns schon eine unliebsame und schmerzhafte Erfahrung mit Messer, Feuer oder Strom gemacht. Es ist also jedem Menschen klar, welche Gefahren von diesen Dingen ausgehen können, wenn man damit unachtsam oder unsachgemäß umgeht. Dann gibt es Leute, die die Gefährlichkeit dieser Dinge nutzen, um andere Menschen zum Beispiel mit Messern zu bedrohen, zu verletzen oder sogar zu töten.
Drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, allein aus der Stadt Halle, möchte ich kurz darstellen. Am 27. Oktober 2020 hat ein 16-jähriger Schüler die Sekundarschule am Fliederweg mit
einer Machete, einem Messer und einem Schlagstock bewaffnet aufgesucht. Der polizeibekannte Schüler soll dabei die Absicht gehabt haben, an einem Kontrahenten Rache zu nehmen. Nur das beherzte Eingreifen eines Lehrers hat Schlimmeres verhindert.
Am 7. November 2020 sind in einem Krankenhaus zwei Personen mit Stich- und Schnittverletzungen erschienen, die umgehend medizinisch versorgt wurden. Den beiden Männern türkischer Herkunft wurden die Verletzungen nach ersten Erkenntnissen bei einer Auseinandersetzung im Bereich des Stadtparks von jungen arabischen Migranten zugefügt, bei der eine zerbrochene Flasche und Messer benutzt wurden. Die Verletzten wurden stationär aufgenommen, Lebensgefahr bestand nicht, betont die Polizei in ihrer Meldung.
Einen Tag später, also am 8. November 2020, greift ein 13-Jähriger einen neunjährigen Jungen von hinten mit einem Butterflymesser an, verletzt diesen an Armen und Beinen. Gegen den Jugendlichen läuft nun eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Neunjährige wurde mit Schnittverletzungen stationär im Krankenhaus aufgenommen.
Noch vor wenigen Jahren hätte jede dieser Taten für einen gesellschaftlichen Aufschrei gesorgt, heute wird das als Alltagskriminalität abgehakt. Wir warnen seit Jahren vor dem vorhersehbaren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Gewaltstraftaten. Dafür wurden wir vom politischen Gegenüber als Angstmacher und Untergangspropheten verunglimpft. Wir sind weder Angstmacher noch Untergangspropheten, sondern erkennen gesellschaftliche Entwicklungen offensichtlich frühzeitiger als andere und ziehen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen.
Wir unterstützen nützliche und stellen uns gegen schädliche gesellschaftliche Entwicklungen. Zu den schädlichen Entwicklungen gehört die Messerkriminalität, welche seit Jahren den inneren Frieden bedroht und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Messerkriminalität stellt mittlerweile zumindest in der Wahrnehmung der Bürger einen Kriminalitätsschwerpunkt in Deutschland und in Sachsen-Anhalt dar.
Dazu folgende Zahlen: Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 494 Straftaten mit dem Tatmittel Messer erfasst, im Jahr 2019 waren es bereits 873. Das Straftatenaufkommen im Bereich der Messerkriminalität ist also innerhalb von fünf Jahren um satte 77 % gestiegen. 65 % der ermittelten Täter waren Deutsche, 35 % nichtdeutsche Personen, wobei Nichtdeutsche nur einen Bevölkerungsanteil von ca. 5 % an der Gesamtbevölkerung in Sachsen-Anhalt ausmachen. Im Phäno
menbereich Messerkriminalität werden also sogenannte Zuwanderer im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional häufig straffällig. Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu und hilft auch nur bedingt bei der Problemlösung.
Es stellt sich die Frage, wie man mit dieser Kriminalitätsform umgeht bzw. ob und welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität ergriffen werden können und sollen. Man kann es so wie Innenminister Herr Stahlknecht machen, nach dem Motto: Was ich nicht sehe, gibt es auch nicht. Dann wird eben ein paar Jahre lang keine Kriminalstatistik zu Messerdelikten erstellt, in der Hoffnung: Dem Bürger wird es schon nicht auffallen, dass auf den Straßen die Messerkriminalität grassiert.
Oder man macht es wie die Politiker-Sterncheninnen aus dem linken politischen Spektrum, die die Messerkriminalität von Migranten zu rechtfertigen und zu entschuldigen versuchen, aber an den kriminellen Zuständen im Grunde nichts ändern wollen.
Oder man schiebt ausreisepflichtige Personen sowie kriminelle Ausländer und Gefährder konsequent in ihre Heimatländer ab. Aber dafür gibt es derzeit in Deutschland leider keine politische Mehrheit.
Letztlich könnte man Waffenverbotszonen einrichten. Dazu werden uns bestimmt gleich der Innenminister, sofern er hier noch erscheint, oder/und ein Vertreter der regierungstragenden Fraktionen - -
- Ach so, das habe ich nicht mitbekommen, Entschuldigung.
- Aber vielleicht ein Vertreter der Landesregierung.
- Ja, es ist doch gut. Ich würde jetzt gern weitermachen. - Dazu wird uns bestimmt gleich ein Vertreter der Landesregierung bzw. ein Vertreter der regierungstragenden Fraktionen erläutern, warum die Waffenverbotszone als Allzweckwaffe gegen Messerkriminalität nützlich sein soll.
Was die AfD-Fraktion von der Waffenverbotszone hält, dazu wird gleich mein geschätzter Kollege Herr Höse entsprechende Ausführungen machen. Wir wollen aber die Situation nicht bejammern, sondern wirksame Maßnahmen gegen die Messerkriminalität ergreifen.
Wir als AfD-Fraktion verfolgen den folgenden rechtspolitischen Ansatz: Beim Einsatz von Messern oder Klingen zur Begehung einer Gewaltstraftat soll zu Beginn der Ermittlungen nicht von einer Körperverletzung, sondern von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgegangen werden und der mutmaßliche Täter soll mit diesem Tatvorwurf konfrontiert werden. Das eröffnet wegen der Schwere des Tatvorwurfs den Ermittlungsbehörden ganz andere Möglichkeiten für die Strafverfolgung. Durchsuchungen und Beschlagnahme, Sicherstellung und Auswertung von Kommunikationsendgeräten und Datenträgern müssen in solchen Fällen zu den Standardmaßnahmen gehören. In solchen Fällen kommt natürlich auch viel schneller die Verhängung einer Untersuchungshaft in Betracht. Mit anderen Worten: Es muss eine härtere Gangart gegen Messerkriminelle eingelegt werden.
Wir sehen diese Vorgehensweise als gerechtfertigt und rechtlich möglich an und leiten diese aus der objektiven Gefährlichkeit von Hieb- und Stichwaffen bei der Tatbegehung ab. Denn ein Täter kann bei dem Einsatz von Klingen nicht abschätzen, ob bei der Tatausübung lebenswichtige Organe oder Blutgefäße unversehrt bleiben. In einem dynamischen Handlungsgeschehen ist der Täter regelmäßig nicht in der Lage, seine Gewaltanwendung so zu steuern, dass eine tödliche Verletzung bewusst vermeidbar wäre.
Gewalttäter entscheiden sich häufig dafür, das Messer als Tatwaffe einzusetzen, weil ihnen in der Regel nur ein Verfahren wegen Körperverletzung droht. Sollte das Opfer versterben, droht höchstens eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Die Feststellung des rein subjektiven Willens ist oft nicht nachweisbar und die eigentliche Mordabsicht bleibt verborgen.
Hierbei hilft der Eventualvorsatz aus. Dieser kommt infrage, wenn der Täter es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass seine Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes führt. In jedem Fall nimmt der Täter bei einem Messerangriff den gewaltsamen Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf. Die Ermittlungsbehörden sind bei ihren Ermittlungen nicht an den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gebunden und können aufgrund der objektiven Gefährlichkeit des Tatwerkzeugs auf eine indizierte Tötungsabsicht schließen, die hinterher vor Gericht natürlich widerlegt werden kann.
Wenn der BGH wegen der Tötung eines unbeteiligten Dritten bei einer Trunkenheitsfahrt Eventualvorsatz bejaht, dann ist der Einsatz eines Messers womöglich ganz ohne Drogen- und Alkoholeinfluss erst recht als Eventualvorsatz zu bewerten. Dann bestehen übrigens auch keine rechtsdog
matischen Probleme bei der Bewertung illegaler Autorennen mit tödlichem Ausgang für Dritte, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlung in Richtung Mord aufnehmen, so geschehen im Übrigen bei dem jüngst durch ein Autorennen verursachten Unfall mit Todesfolge auf der A 66.
Wenn, wie zuvor beschrieben, selbst ein Dreizehnjähriger scheinbar keine Hemmungen hat, einem neunjährigen Kind mit einem Butterflymesser schwere Verletzungen zuzufügen, scheint sich in unserer Gesellschaft irgendetwas in eine verkehrte und gefährliche Richtung zu entwickeln. Wir können und wollen dieser Kriminalitätsentwicklung nicht tatenlos zusehen, sondern wollen entsprechende Gegenmaßnahmen auf den Weg bringen. Dazu soll unser Antrag dienen, der, wie ich meine, unmöglich abgelehnt werden kann, wenn man die Messerkriminalität ernsthaft bekämpfen möchte.
Danke, Herr Vizepräsident. - Frau Ministerin, eine Frage: Ist Ihnen bewusst oder können Sie nachvollziehen, dass Messerstraftäter Personen absichtlich direkt an den Extremitäten, also an Armen und Beinen, verletzen und damit häufig den Tod in Kauf nehmen, weil sie vielleicht sogar darauf spekulieren, dass aufgrund der Verletzungen maximal eine Körperverletzung mit Todesfolge zur Verurteilung kommt? Ist das quasi eine Art Modus Operandi?
Herr Erben, ich habe nicht gesagt, dass sich niemand für das Thema Messerkriminalität interessiert.
Aber es ist ein Unterschied, ob ich mich dafür interessiere oder ob ich aktiv dagegen vorgehe. Die Zahlen, die ich genannt habe, habe ich quasi aus Ihrer Anfrage. Die Zahl die 873 steht auch in Ihrem Alternativantrag. Damit operieren Sie ja selbst. Die Zahl aus dem Jahr 2015 stammt aus einer Anfrage des Kollegen Lehmann. Wahrscheinlich wird auch der Kollege Höse noch einmal auf die Zahlen eingehen. Wenn sie nicht stimmen sollten, dann ist das nicht dem Umstand geschuldet, dass ich sie verfälscht habe, sondern dann wurde dazu einfach eine falsche Auskunft gegeben.
Woran es nun liegt, dass keine Statistik erstellt wurde, ist unerheblich. Andere Bundesländer haben durchgängig Statistiken dazu erstellt. Warum das in Sachsen-Anhalt nicht gemacht wurde, kann dahingestellt bleiben. Aber zumindest wirft das kein gutes Licht auf unser Interesse an der Kriminalitätsbekämpfung in dem Bereich Messerdelikte.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Lange wurde er angekündigt, nun ist er da, der Entwurf zur Änderung des Landesversammlungsgesetzes. Aber gut gemeint ist in der Regel das Gegenteil von gut gemacht - so auch hier. Die Mängelliste ist lang. Daher werde ich mich auf einige Hauptkritikpunkte beschränken.
In § 3 sollen die Wörter „in einer öffentlichen Versammlung“ durch die Wörter „öffentlich“ und „in einer Versammlung“ und das Wort „uniformähnliche“ durch das Wort „gleichartige“ ersetzt werden. Damit soll das Uniformierungsverbot nicht nur für öffentliche Versammlungen, sondern nunmehr für alle Versammlungen, von der Betriebsversammlung bis zum Treffen der Traditionsschützen, gelten. So lese ich den Gesetzentwurf.
Die Änderung von „uniformähnliche Kleidungsstücke“ in „gleichartige Kleidungsstücke“ ist äußerst kritisch zu betrachten, da hier ein unbestimmter Rechtsbegriff verwendet wird, der eine weitestgehende Auslegung ermöglicht. Im Zweifel könnte schon das Tragen einer einheitlichen Kleidung als Uniformierung ausgelegt werden, was ja einen gewissen Charme hätte, wenn ich an den Schwarzen Block denke. Aber: Bedroht von dieser Normierung könnten auch Vereine der Traditions- und Brauchtumspflege sein. Dass Tausende als Hexe Uniformierte eine einschüchternde Wirkung
haben können, dürfte jeder bestätigen, der schon einmal einer Walpurgisfeier im Harz beiwohnte. Mit dieser Regelung wird überzogen und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen - daher abgelehnt.
Weiterhin soll in § 15 Abs. 1 die Befugnisnorm auch für sonstige öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten. In der Begründung wird auf Hochrisikospiele verwiesen. Hierzu stellen sich viele rechtliche und praktische Fragen. Sind Sportveranstaltungen wie Fußballspiele öffentliche Veranstaltungen? Finden diese unter freiem Himmel im Sinne des Versammlungsrechts statt? Inwieweit dienen diese der politischen Meinungsbildung? Sind öffentliche Veranstaltungen per se auch öffentliche Versammlungen? Schließlich sind die Teilnehmerzahl oder der Teilnehmerkreis von vornherein bestimmt bzw. bestimmbar. Sofern es sich um nicht öffentliche Versammlungen handelt - kommt dann das Versammlungsgesetz analog zur Anwendung?
Abgesehen von der Möglichkeit, dass eine Vermummung mit Fanutensilien wie Schal und Mütze erfolgen kann, kommt nun durch die Coronaregelung der Einsatz bzw. die Verwendung der MundNasen-Bedeckung hinzu. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig und dauerhaft von Besuchern des Fußballspiels oder Besuchern des Stadions diese Masken mitgeführt und im Zweifel auch zur Vermummung benutzt werden könnten.
Wie will man damit umgehen? - Diese Regelung sollte man, wenn man sie überhaupt treffen wollte, nicht in das Landesversammlungsgesetz aufnehmen, sondern vielleicht in das SOG LSA.
Nach unserer Meinung sollte in das Versammlungsgesetz die folgende Regelung aufgenommen werden: Bei öffentlichen Versammlungen oder solchen Aufzügen haben die öffentlichen Meinungsbekundungen zum Anliegen und Inhalt solcher Versammlungen in Wort und Schrift durch den Veranstalter, die von ihm beauftragte Person oder Versammlungsteilnehmer grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
Grundlage hierfür sind die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985. Daraus lässt sich im Kern resümieren, dass die Versammlungsfreiheit dazu dient, den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess öffentlich zu beleben und insbesondere auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Das setzt allerdings voraus, dass Meinungen transparent und verständlich nach außen getragen werden. Dazu ist es notwendig, sich einer Sprache zu bedienen, die sowohl Bürger als auch Politiker verstehen und sprechen, und diese Sprache ist in unserem Land Deutsch.
Meinungsäußerungen in anderer Sprache - egal ob von deutschen oder nicht deutschen Personen vorgetragen - tragen nicht zum politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess bei. Folglich sind derartige Veranstaltungen nicht vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt, weshalb eine entsprechende Klarstellung in das Landesversammlungsgesetz vorgenommen werden muss. Dies ist auch nur folgerichtig; schließlich verständigen wir uns hier im Plenum auch nur in der Amtssprache, um für Bürger öffentlich und verständlich unsere Meinungen und Positionen auszutauschen und der Regierung mit klaren und verständlichen Worten ins Gewissen reden zu können.
- Das geht jetzt aber nicht von meiner Redezeit ab.
- Darf ich jetzt? - Die Übertragung der Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Versammlungsrecht an die Stadt Halle lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Halles OB und Chef der Stadtverwaltung Wiegand hat wiederholt die Entscheidung der Versammlungsbehörde in der Polizeiinspektion Halle kritisiert, weil sie die Montagsdemos eines als rechtsextrem eingestuften Veranstalters nicht verboten hat. Er hat die Übertragung der Zuständigkeit an die Stadt Halle eingefordert und damit suggeriert, dass er Entscheidungen nach dem Versammlungsrecht nach rein politischem Gusto treffen würde. Ich vermute, Herr Wiegand hat falsche Vorstellungen davon, welchem Zweck das Versammlungsrecht dient und welche schwierige Aufgabe er damit übernimmt.
Ich denke, dass wir über den Gesetzentwurf im Innenausschuss, so mein Vorschlag, intensiv beraten und diskutieren werden. Darauf freue ich mich schon. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Eine Anmerkung und eine Frage. Ich meine, dass die Landeshauptstadt Magdeburg die richtige Entscheidung getroffen hat, die Aufgabe nicht zu übernehmen, weil das Versammlungsrecht eine wirklich schwierige Materie ist und man Personal benötigt, das über juristische Fachkenntnisse und über entsprechende Erfahrungen verfügt.
Meine Frage bezieht sich auf die Anmeldefrist. Sie waren wahrscheinlich in irgendeiner Art und Weise in die Erstellung des Gesetzentwurfs involviert. Können Sie mir vielleicht sagen, wie man auf die Anmeldefrist von zwei Jahren gekommen ist? - Mir leuchtet nicht ein, warum man schon zwei Jahre im Voraus eine Demonstration anmeldet. Warum nicht zum Beispiel ein Jahr? Ist das
ein Kompromiss gewesen oder wie kam das zustande?
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Abgeordneten und nicht nur die Mitglieder des Innenausschusses sollten vor der Abstimmung noch über folgende Hintergrundinformationen verfügen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Grunde zwei Sachen geregelt werden. Zum einen soll es eine redaktionelle Anpassung im SOG nach dem erfolgten Abschluss des Modellversuchs Bodycam geben, zum anderen die Verlängerung der Testphase - ich sage es verkürzt - der Fußfessel für potenzielle Terroristen.
Was die Bodycam anbelangt, war die Testphase laut Abschlussbericht - ich würde es einmal so bezeichnen - ein durchwachsener Erfolg. Das Ergebnis steht auf jeden Fall nicht in Übereinstimmung mit den guten Erfahrungen, die andere Landespolizeien mit der Bodycam gesammelt haben.
Ein Grund dafür lässt sich in der eingesetzten Technik finden. Diese wurde von den Benutzern in vielerlei Hinsicht als unpraktikabel für den polizeilichen Einsatz beschrieben. Ein anderer Grund dafür war laut den Benutzern, dass die Ermächtigungsgrundlage des Modellversuchs Bodycam unzureichend war, da die tatbestandlichen Voraussetzungen zu eng gefasst waren, um das Ziel des Einsatzes der Bodycam, also die Reduzierung der Gewalt gegenüber Polizeibeamten und die Stärkung der Eigensicherung, in Gänze zu erreichen.
So war unter anderem der Einsatzraum auf den öffentlichen Verkehrsraum beschränkt, sodass Aufzeichnungen der Bodycam in nicht öffentlichen bzw. privaten Räumlichkeiten nicht zulässig waren. Aber gerade dort, wie in Fällen häuslicher Gewalt, entstehen Situationen, in denen der Einsatz einer Bodycam durchaus sinnvoll ist.
Rückblickend betrachtet, konnte der Modellversuch Bodycam aufgrund der verwendeten unzweckmäßigen Technik sowie der eingeschränkten rechtlichen Befugnisse kein Erfolg werden.
Ich halte die Bodycam weiterhin für ein nützliches polizeiliches Einsatzmittel und bin überzeugt: Wenn man den Abschlussbericht gründlich auswertet und daraus die nötigen Konsequenzen zieht, das heißt, die passende Technik beschafft und die Befugnisse entsprechend ausweitet, dann würde die Bodycam die Sicherheit der Polizeibeamten sowie die Erfolgsquote bei der Strafverfolgung erhöhen.
Nun noch eine kleine Anmerkung zur beabsichtigten Verlängerung der Testphase für die elektronische Fußfessel. Ich kann meine Kritik an der
Fußfessel nur wiederholen. Es ist realitätsfremd anzunehmen, dass man terroristische Gefährder, denen häufig ihr eigenes Leben nichts wert ist, mit einer Fußfessel von rechtswidrigen Handlungen abhalten kann. Die Begründung des Gesetzentwurfes selbst zeigt, dass innerhalb von zwei Jahren die Befugnisse nur in einem Fall zur Anwendung kamen. Dieser eine Anwendungsfall war ausgerechnet der islamistische Gefährder aus Friedersdorf, der ohnehin rund um die Uhr von Polizeibeamten bewacht wurde. Wie will man denn so die Wirksamkeit einer elektronischen Fußfessel feststellen? - Die Fußfessel ist und bleibt in unseren Augen eine Sicherheitschimäre, eine Terrorabwehr-Scheinlösung.
Ähnlich sehen es wohl die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern. Denn von den 627 islamistischen Gefährdern in Deutschland trägt aktuell keiner eine elektronische Fußfessel. Einer von ihnen ist der Syrer, der am 4. Oktober in Dresden einen Mann erstach und einen weiteren schwer verletzte. Dieser fanatische IS-Anhänger, der gerade aus der Haft entlassen worden war, stand unter Führungsaufsicht.
Verhindert hat das die Tat aber nicht.
Kurzum, die elektronische Fußfessel trägt aufgrund des extrem eingeschränkten Einsatzbereiches nicht zu mehr Sicherheit bei. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf bzw. die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung sieht vor, dass Menschen, die in den Einflussbereich linksextremistischer Gruppierungen geraten sind und sich daraus lösen wollen, dies aber aus eigener Kraft nicht schaffen, an das Aussteigerprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz vermittelt werden sollen. So wurde bereits jetzt schon verfahren. Es soll also am Status quo festgehalten und kein landeseigenes Ausstiegsprogramm für Linksextremisten geschaffen werden.
Wir hatten zu diesem Antrag eine Anhörung im Innenausschuss durchgeführt, aus der ich bzw. die AfD-Fraktion folgende Erkenntnisse gewannen: Das Ausstiegsprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist in dieser Form mehr oder weniger wirkungslos, da seit dem Jahr 2011 bis heute die jährlichen Fallzahlen zumeist im unteren einstelligen Bereich lagen. Im Jahr 2015 war es zum Beispiel exakt ein Fall. Die Erfolgsquote lag faktisch bei null.
Anders sieht es beim Ausstiegsprogramm für Linksextreme des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Seit Beginn des Programms im Jahr 2018 befasste man sich mit 34 Personen. Mit Stand Juni 2020 befanden sich 19 Personen aktiv in der Begleitung. Es ist folglich offensichtlich, dass das Interesse bzw. die Bereitschaft der Betroffenen, die angebotene Ausstiegshilfe anzunehmen, maßgeblich davon abhängig ist, ob ein solches Programm bzw. eine solche Hilfe vor Ort angeboten wird.
Ich meine, genau diese Erkenntnis spricht dafür, ein Ausstiegsprogramm für Linksextremisten auch in Sachsen-Anhalt zu installieren. Wir müssen nicht vom jetzigen Zustand ausgehen, sondern in die Zukunft denken. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang hat jüngst vor einer neuen Gewaltqualität in der linksextremistischen Szene gewarnt:
„Die Gewalt im Linksextremismus wird zunehmend brutaler und personenbezogener […] Es war nach Auflösung der RAF in der Szene lange Zeit Konsens, auf Gewalt gegen Personen, die auch tödlich sein kann, zu verzichten.“
Diesbezüglich sei jetzt ein Sinneswandel festzustellen, und er sei sich sicher, dass das noch nicht das Ende gewesen sei, meinte Haldenwang. Der Fall der Linksextremistin Nina E. aus Leipzig sei ein warnendes Beispiel dafür.
Auch aus diesem Grunde wollen und müssen wir nicht nur repressiv, sondern auch präventiv gegen Extremismus vorgehen. Deshalb sprechen wir uns für die Weiterführung des Ausstiegsprogramms für Rechtsextremisten aus und setzen uns für ein Deradikalisierungsprogramm für Islamisten sowie für ein Ausstiegsprogramm für Linksextremisten und Clan-Kriminelle ein. Ich meine, in diesem Punkt hat die AfD ein Alleinstellungsmerkmal und gibt hier die politische Zielrichtung vor.
Wer von Ihnen auch immer im neuen Landtag sitzen darf, der kann sich jetzt schon einmal auf die Behandlung dieser Themen freuen, weil wir diese wieder auf die Tagesordnung setzen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich glaube, ich muss zwei Dinge richtigstellen, Herr Krause. Ich meine, ich habe nicht die Wirkkraft, allein Dinge auf die Tagesordnung zu setzen. Das macht, glaube ich, noch immer der Ältestenrat. Und das, was wir zu dem Zwischenbericht vorgelegt haben, haben wir alles ganz klar in der Enquete-Komission abgestimmt, und genau so wurde es umgesetzt. Ich verstehe Ihre Vorwürfe nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter dem Titel „Streik im öffentlichen Dienst - Der Zwang zum Arbeitskampf ist ein Armutszeugnis“ führen wir heute auf Antrag der LINKEN eine Debatte. Wie man es von der LINKEN kennt, war ihr Debattenbeitrag reich an Worten, arm an Argumenten, aber vor allem undifferenziert.
Konkret beklagt DIE LINKE, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für ihre Leistungen während der Pandemie zwar gelobt werden, sich die Anerkennung und Wertschätzung in der jetzigen Tarifrunde im Angebot der Arbeitgeber aber nicht widerspiegelt. So sei ein vermeidbarer Arbeitskampf provoziert worden. Nach Meinung der LINKEN würden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in einen Arbeitskampf gezwungen, was ein Armutszeugnis sei.
Natürlich danken auch wir, also die AfD, den Bediensteten im öffentlichen Dienst, die während der Hochzeit der noch anhaltenden Coronakrise den Geschäftsbetrieb bzw. das System am Laufen hielten und auch noch halten. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass nicht alle Bereiche des öffentlichen Dienstes bzw. alle Berufsgruppen coronabedingten Härten ausgesetzt waren. Eine solche Differenzierung ist dem Antrag zu dieser Debatte wie auch dem Redebeitrag von Herrn Lippmann nicht zu entnehmen. Ich meine, in dieser Debatte müssen noch einige Sachen eingeordnet, richtiggestellt und sortiert werden.
Zunächst ist es falsch, dass die Beschäftigten in einen Arbeitskampf gezwungen werden können. Egal wie der Stand der Tarifverhandlungen ist, kann die Arbeitnehmerseite jederzeit frei entscheiden, ob und welche Arbeitskampfmaßnahme ergriffen wird. Naturgemäß wird die Arbeitgeberseite nie zu 100 % die Forderungen der Arbeitnehmerschaft erfüllen. Es wird immer einen Grund zum Streiken oder Ähnliches geben, wenn man diesen sucht. Aber einen Zwang zum Arbeitskampf gibt es nicht.
Außerdem muss man klar darauf hinweisen, dass es in den aktuellen Tarifverhandlungen um den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen geht. Dieser gilt für ca. 2,5 Millionen Beschäftigte, davon 2,14 Millionen Beschäftigte in den Kommunen und noch einmal knapp 150 000 beim Bund. Das heißt, es geht hierbei nicht um den Tarifvertrag für die Beschäftigten im Landesdienst.
Wie das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen auch aussehen mag, wird es vielleicht einen mittelbaren, aber keinesfalls einen unmittelbaren Einfluss auf unseren Landeshaushalt haben. Wir sollten uns als Landtag erst einmal darauf verlassen, dass die Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite ein vernünftiges und der Lage angemessenes Angebot vorlegen werden. Wir sollten den Tarifpartnern jedenfalls nicht ungefragt hineinreden.
Ferner würde mich interessieren, wie DIE LINKE bereits letzten Donnerstag bei Einreichung der Debatte wissen konnte, wie das Angebot der Arbeitgeberseite aussehen wird, in welchem sich Anerkennung und Wertschätzung für die erbrachten Leistungen der Beschäftigten nicht widerspiegelten. Das wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Arbeitgeberseite, da diese voraussichtlich erst heute oder morgen ein verbindliches Angebot vorlegen will. Die in der ersten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Nullrunde war natürlich kein offizielles Angebot; das ist klar.
Wir debattieren also über eine Sache, die uns nicht nur nicht direkt betrifft, sondern der es auch an einer entsprechenden Datenbasis oder Grundlage fehlt. Ich kenne das Angebot der Arbeitgeberseite nicht und kann folglich aus meiner persönlichen Perspektive überhaupt gar keine Aussage treffen, ob ich dieses Angebot als wertschätzend oder angemessen empfinde.
Was ich aber kenne und weiß, sind die Forderungen der Arbeitnehmervertreter. So wird eine Entgelterhöhung von 4,8 % gefordert, welche für die Arbeitgeber zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 5,7 Milliarden € führen würde. Zudem wird eine Arbeitszeitangleichung im Osten an das Tarifgebiet West gefordert. Das heißt, eine 38- anstatt einer 40-Stunden-Woche. Allein diese Angleichung der Arbeitszeit würde die Haushalte ostdeutscher Arbeitgeber mit über 330 Millionen € belasten.
Die ostdeutschen Kommunen, deren Haushalte ohnehin auf Kante genäht sind, sollen also nach den Vorstellungen der Gewerkschaften 5 % mehr Gehalt für 5 % weniger Arbeit zahlen. Da frage ich mich vor dem Hintergrund der einbrechenden Einnahmen und explodierenden Ausgaben: Darf es denn nicht noch vielleicht ein bisschen mehr sein?
Den Kommunen in Sachsen-Anhalt brechen im Jahr 2021 laut der September-Steuerschätzung 2020 im Vergleich zu der Schätzung im Oktober 2019 Einnahmen in Höhe von 117 Millionen € weg. Ergänzend sei gesagt, dass bereits die Oktober-Schätzung 2019 geringere Einnahmen im Jahr 2021 prognostizierte als die vorherige vom Mai 2019.
Wir befinden uns seit eineinhalb Jahren in einer Abwärtsspirale. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.
So ist zum Beispiel der Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2021 nicht mehr ausgeglichen. Das coronabedingte Haushaltsdefizit inklusive der Nebengeräusche beläuft sich für das Haushaltsjahr 2021 auf knapp 30,7 Millionen €.
Die Stadt hat darauf schon mit entsprechenden Kreditaufnahmen reagiert, womit die Verschuldungsobergrenze um 20 Millionen € überschritten wird. Deshalb fordert das Landesverwaltungsamt von der Stadt Magdeburg nun sogar ein Konsolidierungskonzept ein.
Allein die Erhöhung der Bezüge für alle Tarifbeschäftigten und Beamten um 1 % würde für das Magdeburger Stadtsäckel Mehrausgaben von über 2 Millionen € bedeuten. Bei einer Entgelterhöhung von 4,8 % wären es über 10 Millionen € pro Jahr, die die Stadt Magdeburg mehr zu zahlen hätte.
Selbst in den Zeiten, in denen die Steuereinnahmen sprudelten, wäre ein solcher Tarifabschluss als fiskalisch waghalsig zu bezeichnen gewesen. Aber in Anbetracht einer aufziehenden Finanz- und Weltwirtschaftskrise und sich abzeichnender Neu- und Mehrverschuldung der öffentlichen Haushalte wäre ein solcher Tarifabschluss verantwortungslos gegenüber kommenden Generationen, die die Schulden abzutragen hätten.
So stelle ich fest, dass die Frage der Generationengerechtigkeit für die Fraktion DIE LINKE offensichtlich kein Thema ist.
Aber auch gegenüber den jetzigen Steuerzahlern, die diese Gehaltserhöhung mitfinanzieren müssten, wäre ein solcher Tarifabschluss nicht vermittelbar. Denn zu denen zählen auch Leute, die keinen sicheren Job haben und die sich in prekären Arbeitsverhältnissen oder in Kurzarbeit befinden. Hinzu kommen noch Selbstständige wie zum Beispiel Gastronomen, Hoteliers oder Ladenbetreiber, die jetzt noch unter coronabedingten Einnahmeausfällen leiden.
Zu erwähnen sind auch die Freiberufler wie Schausteller, Musiker, Künstler jeglicher Art sowie die gesamte Veranstaltungsbranche, die gern
arbeiten würden, aber nicht arbeiten dürfen, und demzufolge seit Monaten keine Einkünfte haben.
Um es klar zu sagen: Das, worüber wir hier debattieren, trägt gesamtgesellschaftlichen Sprengstoff in sich. Es ist meiner Meinung nach dem Bürger nicht vermittelbar, dass der öffentliche Dienst in dieser Zeit einen kräftigen Schluck aus der Gehaltspulle nimmt, während andere, die diesen Schluck bezahlen, dürsten.
Daher wünsche ich mir, dass die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, der die berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer, aber auch die Kassenlage der öffentlichen Arbeitgeber berücksichtigt und im Ergebnis in Einklang bringt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dass der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN im Grunde substanzlos ist, da etwas geregelt werden soll, was faktisch schon geltendes Recht ist, hat mein Vorredner Herr Schulenburg schon ausgeführt.
Dass die LINKE das natürlich anders sieht, überrascht mich nicht, da DIE LINKE bereits seit der Einbringung des Gesetzentwurfes jede rechtlich fundierte und meiner bescheidenen Meinung nach richtige und verfassungskonforme Auslegung des § 12 des Volksabstimmungsgesetzes aus nicht nachvollziehbaren Gründen negiert
hat und weiter auf ihrer exklusiven Rechtsmeinung beharrt. Eigentlich wäre jetzt hier jedes weitere Wort zu viel. Aber ich glaube, die gezeigte Un-Uneinsichtigkeit der LINKEN hat eine Nachbetrachtung verdient.
Am 30. März 2020 wurde der Gesetzentwurf von der LINKEN in den Landtag eingebracht. Bereits zwei Tage später, also am 1. April 2020, verfasste Staatssekretärin Frau Poggemann ein Schreiben an den Innenausschuss, in dem mitgeteilt wurde, dass die verfassungskonforme Auslegung des § 12 des Volksabstimmungsgesetzes zur Verlängerung der Eintragungsfrist für den Zeitraum der Kontaktbeschränkungen führt.
Hier hätte DIE LINKE schon mal hellhörig werden können. Am 16. April 2020 wurde den Ausschussmitgliedern vom Innenministerium nochmals versichert, dass die Frist zur Eintragung um den Zeitraum, in dem die Kontaktbeschränkung gilt, verlängert wird. An dieser Stelle hätte DIE LINKE zumindest mal darüber nachdenken sollen, ob ihr Gesetzentwurf noch irgendwie Sinn macht.
In der Sitzung am 14. Mai 2020 wurde diese Rechtsauffassung vom Innenminister - ist er da? - ja - nochmals ausdrücklich bestätigt. In dieser Sitzung wurde der LINKEN auch von Vertretern anderer Fraktionen aus dem gleichen politischen Spektrum eindringlich ein Überdenken ihrer Rechtsauffassung nahegelegt. Spätestens hier hätten die Ausschussmitglieder der LINKEN ihren Gesetzentwurf zurückziehen sollen, wenn nicht sogar zurückziehen müssen.
Weil Sie es gegen jede Vernunft bislang nicht getan haben, will ich der LINKEN als Rat für die Zukunft eine uralte Weisheit der DakotaIndianer mit auf den Weg geben. Sie lautet: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab. - Diese Weisheit ist natürlich nur metaphorisch gemeint. Auf den hiesigen Fall bezogen bedeutet es, dass die LINKEN mit diesem Gesetzentwurf schon seit Monaten ein totes Pferd reiten und sich bis heute beharrlich weigern, abzusteigen.
Ich wünsche mir, dass DIE LINKE heute über die Einsicht und Weisheit der alten DakotaIndianer verfügen würde. Dann müssten wir uns heute nicht noch mal mit einem Gesetzentwurf befassen, der im Grunde genommen nur abgelehnt werden kann, was die AfD-Fraktion auch machen wird. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE beantragt, eine Studie zu Racial Profiling durch die Polizei von Bund und Ländern durchzuführen. So weit, so schlecht, weil dieser Antrag nicht nur rein ideologiegetrieben, sondern auch völlig unzeitgemäß und diskriminierend gegenüber unserer Polizei ist.
„Advent, Advent - ein Bulle brennt“, heißt es in einem Lied der Punkband Harlekins aus dem Jahre 1997. Am Bass saß seinerzeit Katja Meier, die aktuelle grüne Justizministerin in Sachsen, die sich heute, wenn auch unglaubwürdig, von dieser Liedzeile distanziert.
Am 6. September, also am dritten Tag der jüngsten Ausschreitungen in Leipzig, bei welcher Linksextremisten die Polizei mit Steinen, Flaschen und Brandsätzen attackierten, hielt es die LinksJugend Leipzigs wohl für eine gute Idee, in Leipzig einen Aufkleber genau mit dieser Liedzeile „Advent, Advent - ein Bulle brennt“ zu verteilen.
Ich gehe davon aus, dass dieser Vorgang ohne Konsequenzen bei der Links-Jugend bleiben wird. Schließlich ist die Polizei im linken Weltbild Helfer und Beschützer des kapitalistischen Unterdrückungs- und Unrechtssystems, gegen die Widerstand Pflicht und Gewalt sogar legitim sind.
Aber was den linken Chaoten und Kriminellen auf der Straße nicht gelingt, nämlich die Polizei kleinzukriegen, versucht die LINKE nun auf parlamentarischem Wege zu erreichen. Jedenfalls erstaunt mich die Kaltschnäuzigkeit der LINKEN, diesen Antrag überhaupt und hier zu stellen, nicht, weil ja auch SPD-Chefin Esken bei den deutschen Sicherheitskräften einen latenten Rassismus erkannt haben will.
Da hat die SPD natürlich entsprechende Erwartungen bei den LINKEN geweckt. Und es stört die LINKEN auch nicht, dass die Enquete-Kommission Rassismus und Diskriminierung im Thüringer Landtag im Endergebnis im Jahr 2019 keine Belege oder Anhaltspunkte für strukturellen Rassismus in der Polizei ermitteln konnte.
Dennoch beabsichtigt die linke Landesregierung in Thüringen, wider besseres Wissen aus rein ideologischen Gründen eine Rassismusstudie in der Landespolizei durchzuführen, für die es nicht einmal ansatzweise eine Notwendigkeit gibt.
Das belegt das gestörte Verhältnis der LINKEN zur Polizei. So erklärt sich mir bzw. der AfD, dass DIE LINKE uns heute diesen substanzlosen Antrag vorlegt.
Sollte es im Einzelfall tatsächlich einen Rassismusverdacht gegen einen Landesbediensteten geben, kann sich die betroffene Person an die Zentrale Beschwerdestelle wenden. Dort wird man diesem Verdacht mit aller Gründlichkeit nachgehen.
Jedenfalls brauchen wir keinen Rassismusgeneralverdacht gegen unsere Polizei. Ebenso brauchen wir keine Studie zu Racial Profiling in der Polizei. Das alles brauchen wir nicht, weil die Polizei kein strukturelles Rassismusproblem hat. Das muss noch einmal klar gesagt werden.
Das, was die Polizei in Sachsen-Anhalt braucht, ist Rückhalt im Parlament und in der Gesellschaft. Bei der Fraktion der Alternative für Deutschland findet sie diesen Rückhalt.
Kurz gesagt: Wir werden diesen Antrag ebenso wie dessen Überweisung in irgendeinen Ausschuss ablehnen. Das sind wir unseren Polizeibeamten, die tagtäglich die Folgen der grandiosen Fehlentscheidung der Politik auszubaden haben, einfach schuldig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, heute sogar höchstpersönlich unter eigenem Namen unterwegs, mal nicht als Herr Loth.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD hat sich immer für die Stärkung des Ehrenamtes eingesetzt und wird es auch weiterhin tun; denn ohne ehrenamtlich tätige Bürger wäre das Land gesellschaftlich und sozial dem Ende nahe. Die Vereine wären nicht lebensfähig und das Kulturleben würde veröden. Das wollen wir keinesfalls.
Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN hat zugegebenermaßen gute Ansätze. Jedoch sehen wir einige Punkte, die sich möglicherweise in der Ausschussberatung noch abschleifen lassen, sodass wir am Ende zur zweiten Beratung hier im Landtag vielleicht einen Gesetzentwurf vorliegen haben, dem, wenn alles gut läuft, sogar alle zustimmen können.
Wir halten es zumindest für unverzichtbar, dass die Förderung im Sinne des Gesetzentwurfs an eine Vereinsstruktur gebunden hat. Sie haben in § 9 Abs. 2 geschrieben - ich zitiere -:
„Unterstützung von Bürgerinitiativen und informellen Gruppen.“
Informelle Gruppen bieten unserer Ansicht nach nicht die rechtliche Gewähr zur Haftung nach dem Vereinsrecht. Im Interesse der Rechtssicherheit, der Haftung und der Verantwortung vor dem Steuerzahler ist die Vereinsstruktur ein wichtiger Schutz gegen den Missbrauch von Fördergeldern, weil die internen Kontrollmechanismen der Vereine und die Pflicht zur Kassenführung diesbezüglich eine gewisse Sicherheit bieten.
Verhindern müssen wir es natürlich auch, dass Fördergelder oder Förderungen an demokratiefeindliche Projekte oder Personengruppen hinausgehen. Und dezidiert auszunehmen von jeder Art staatlicher Förderung sind auch solche Gruppen, deren Zielsetzung geeignet ist, die auswärtigen Belange und das Ansehen der Bundesrepublik zu schädigen und die in linken Kreisen unter den Begriff „Internationalismus“ fallen. Ich will hier beispielhaft die BDS-Bewegung - die kennen Sie sicherlich alle - nennen, also die transnationale politische Kampagne, die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will. Solche, ja, Gruppierungen dürfen auch nicht über irgendwelche Umwege oder wie auch immer mit staatlichen Mitteln gefördert werden.
Was wir noch vermissen, ist ein bisschen eine Schwerpunktsetzung im Bereich ehrenamtliche Jugendarbeit im Bereich Sport und Freizeit. Speziell im ländlichen Raum müssen Jugendtrainer und Jugendgruppenleiter weite Strecken zurücklegen. Wegen der Wichtigkeit der Aufrechterhaltung dieses Angebotes gerade im ländlichen Raum wäre es unserer Ansicht nach wichtig, dort eine Fahrtkostenentschädigung einzuführen, die die tatsächlichen Kosten für die Trainer und Jugendgruppenleiter zu 100 % abdeckt.
Dann würden wir noch besondere Aufmerksamkeit auf die Überweisung in die Ausschüsse richten. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Seite muss gesagt werden, dass es verhindert werden muss, dass die Ehrenamtskarte in den Finanzämtern als geldwerter Vorteil bewertet und besteuert wird. Wie das geschehen kann, müssen wir mal sehen. Das ist mit Sicherheit auch ein Thema, über das im Finanzausschuss beraten werden kann. Frau Gorr hat ja schon jede Menge an Ausschüssen vorgeschlagen. Ich habe nicht ganz so viele vorgesehen, muss ich ehrlich gestehen. Aber wir werden natürlich auch der Überweisung in alle genannten Ausschüsse zustimmen.
- Ja, irgendwo schon. Ich war mir nicht ganz schlüssig. Wer sollte federführend sein?
- Soziales, ja, das ist in Ordnung. Dann würden wir der Überweisung zustimmen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich kurzfassen und kann vorwegnehmen, dass wir sowohl dem Ursprungsantrag als auch der vorliegenden Beschlussempfehlung unsere Zustimmung geben werden, da die Opferhilfe und der Opferschutz Kernanliegen der AfD sind.
Jeder Bürger kann Opfer einer Straftat werden und auf Unterstützung staatlicher und/oder nicht staatlicher Einrichtungen der Opferhilfe angewiesen sein. Daher zollen wir den Einrichtungen, die sich im Bereich der Opferhilfe engagieren, Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit.
Stellvertretend für die verschiedenen Einrichtungen der Opferhilfe, in denen Mitarbeiter häufig ehrenamtlich tätig sind, möchte ich den Wildwasser Magdeburg e. V. erwähnen, der sich schwerpunktmäßig um Opfer sexueller Gewalt kümmert.
Wie wichtig und notwendig die Arbeit der Opferhilfevereine derzeit und in nächster Zukunft sein
wird, belegen aktuelle Fallzahlen. So war bedingt durch den Corona-Lockdown mit einer Zunahme häuslicher Gewalt zu rechnen. Leider wurde dies durch die Halbjahresbilanz der Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité bestätigt.
So baten im ersten Halbjahr 783 Gewaltopfer um Hilfe, was einer Zunahme von 8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Zahl der Kindesmissbrauchshandlungen stieg dabei besonders stark, nämlich um 23 %. Unter allen Hilfesuchenden machten Kinder ein Fünftel aus.
Mit den schrittweisen Lockerungen stieg die Zahl der Hilfesuchenden sprunghaft an. Im Juni verzeichnete die Gewaltschutzambulanz einen Anstieg von sage und schreibe 30 % im Vergleich zum Juni 2019.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich der prozentuale Anstieg der Fallzahlen der Gewaltambulanz bundesweit, also auch in SachsenAnhalt, in ähnlicher Höhe bewegt. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sich die Anzahl der Hilfe- und Beratungssuchenden bei den Einrichtungen der Opferhilfe in Sachsen-Anhalt in nächster Zeit noch deutlich erhöhen wird.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Maßnahmen zur Verbesserung der Opferhilfe, -beratung
und -entschädigung sowie des Opferschutzes auf den Weg zu bringen, weshalb wir der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Ich habe die Frage, die ich jetzt formulieren möchte, schon einmal im Finanzausschuss gestellt. Sie sprachen es gerade an: Es gibt eine Fraktion, die gern den Verfassungsschutz abschaffen möchte, weil es - - Wie auch immer. Daher meine Frage: Das ist ausgerechnet die Fraktion, die häufig und gern Anfragen stellt, die eigentlich nur unter Zuhilfenahme des Verfassungsschutzes beantwortet werden können. Was würde das bedeuten? Könnten Sie die Informationen, die da erbeten werden, anderweitig beschaffen? Oder müssten die Anfragen dann mehr oder weniger unbeantwortet bleiben?
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Nutzung des Digitalfunks durch die Behörden und die Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt erforderlich sind. Nur ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht. So gibt es auch seitens der kommunalen Spitzenverbände Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf.
Diese halten folgende ergänzende Regelungen für notwendig, um den Belangen der Kommunen Rechnung zu tragen: erstens die gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen im Nutzerbeirat, um sich bei den erforderlichen technischen, taktischen und organisatorischen Festlegungen einbringen zu können, zweitens eine Verpflichtung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Teilnahme am Digitalfunk, um die faktisch bestehende Nutzungspflicht auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, sowie die Regelung des Mehrbelastungsausgleichs.
Soweit es die Zusammensetzung des Nutzerbeirates betrifft, sehen wir momentan keinen zwingenden Handlungsbedarf. Dies ist im vorliegenden Gesetzentwurf zu regeln. Vielleicht ist es sogar angebracht, in dieser Frage auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten - nicht um das Gesetz nicht zu überfrachten, sondern um eine ge
wisse Flexibilität bei der Zusammensetzung des Nutzerbeirates zu ermöglichen.
Soweit es die Verpflichtung für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zur Nutzung des Digitalfunks sowie zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Digitalfunknetzes anbelangt, teilen wir die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände, dass es sich bei der Sicherstellung des Digitalfunks um eine Bundes- bzw. Landesaufgabe handelt.
Gleichwohl sollen die Kommunen gemäß § 2 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs verpflichtet werden, die Kosten für die Nutzung des Digitalfunks zu tragen - dies allerdings ohne den nötigen konnexitätsgerechten Mehrbelastungsausgleich.
Das geht so natürlich nicht. Hinsichtlich der im Gesetzentwurf getroffenen Regelung zur Kostenteilung teilen wir die verfassungsrechtlichen Bedenken der kommunalen Spitzenverbände und beantragen, dass nach § 2 Abs. 3, wie vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und vom Landkreistag gefordert, ein Absatz 4 eingefügt wird, der lautet:
„Die Kosten für den Digitalfunk sind für die Landkreise und kreisfreien Städte zu
50 v. H. den Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuzuordnen und im Rahmen der Kostenermittlung nach § 38 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen.“
Wenn ich Frau Buchheim richtig verstanden habe, dann wünscht sie sich auch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Insofern wäre es nur konsequent, wenn die DIE LINKE unserem Änderungsantrag zustimmen würde. Ansonsten wären die ganzen Worte einfach nur für den Wind.
Ich bitte Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Na ja, wir haben uns den Absatz 4, den wir vorschlagen, nicht selbst ausgedacht.
Seine Grundlagen sind vielmehr - ich habe es gesagt - Forderungen des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes. Der Landesrechnungshof fordert eine klare Kostenregelung. In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes steht: mindestens 50 %. Da wir eine klare Kostenregelung brauchen, sind wir der Ansicht, dass wir dem Anliegen des Städte- und Gemeindebundes insofern entsprechen können, als wir eine klare 50-50-Teilung der Kosten vornehmen.
Ja, sehr gern.
Wir haben im Ausschuss zweimal über den Gesetzentwurf beraten. Mir ist nicht erinnerlich, Herr Erben, dass Sie diese Problematik dort thematisiert haben. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Insofern wundert es mich, dass wir hier jetzt Ausschussarbeit betreiben.
Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit einem Auszug aus unserem Antragstext, der in
seiner Wahrheit und Klarheit wohl von jedem Demokraten mitgetragen wird:
„Unser Staat hat Gegner, die ihn beseitigen wollen. Hiergegen stellt sich der Rechtsstaat, der die freiheitliche Demokratie gegen seine Feinde verteidigt.
Eine feindlich-aggressive Haltung gegenüber den Werten des Grundgesetzes nehmen Extremisten des linken, des rechten und des religiösen Spektrums, Staatsverweigerer sowie Sekten ein. Hiergegen muss entschlossen vorgegangen werden; denn es gibt keinen guten Extremismus.“
Als Extremist wird man nicht geboren, sondern das steht am Ende einer Entwicklung, die man auch wieder rückgängig machen kann. Daher gibt es seit August 2014 das Modellprojekt „Ausstiegshilfe rechts“ des Landes Sachsen-Anhalt, genannt „Extra“, welches zunächst noch bis Dezember 2020 weitergeführt wird.
Laut dem letzten Evaluationsbericht betreibt „Extra“ Vernetzungsaktivitäten und erfährt einen stetigen Anerkennungszuwachs von Gerichten, Justizvollzugsanstalten, Jugend- und Sozialämtern sowie der Polizei.
„Extra“ ist im Land gut vernetzt. Immerhin wurden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt vier Klienten von den Netzwerkpartnern an „Extra“ vermittelt.
Insbesondere die Haftanstalten schätzen und unterstützen die professionelle Arbeit mit Inhaftierten. Die Unterstützung von „Extra“ ist ein Faktor, den Richter im Strafverfahren wägen und positiv berücksichtigen.
„Extra“ hat seit der Arbeitsaufnahme im August 2014 insgesamt 36 Fälle potenzieller Klienten bearbeitet, von denen 16 Personen in das Programm aufgenommen worden sind. Mit Stand September 2019 befanden sich zwölf Personen im Programm. Davon waren vier inhaftiert.
Gemessen an den im Bericht des Landesverfassungsschutzes 2018 aufgeführten 740 als gewaltbereit eingeschätzten Rechtsextremisten mag das wenig erscheinen. Aber jeder Entradikalisierte schwächt die Szene und hilft, das Straftatenaufkommen zu senken. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass sich der personelle wie finanzielle Aufwand für dieses Programm lohnt.
Perspektivisch gesehen birgt das Programm das Potenzial für eine Übertragung auf eine eventuell einzuführende Ausstiegshilfe für Islamisten. Entsprechende Überlegungen gibt es bereits und sind natürlich zu unterstützen, wenngleich die Erfolgsaussichten hierfür aus verschiedenen Gründen geringer sind. Jedenfalls dürfte sich das Angebot nicht nur an die im Land lebenden 300 Is
lamisten richten, sondern auch an die Rückkehrer aus dem IS-Kampfgebiet.
Genauso ist das Ausstiegsprogramm „Links“ nicht nur für die 270 in Sachsen-Anhalt lebenden gewaltbereiten Linksextremisten gedacht, sondern auch für jene, die sich aus ideologischer Verbundenheit dem sogenannten kurdischen Freiheitskampf in der Türkei oder in Syrien angeschlossen haben. Militärisch gedrillte, ausgebildete Kombattanten mit Kampferfahrung in paramilitärischen Einheiten stellen nach ihrer Rückkehr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland dar.
Auch diesen Menschen muss nach einem strafrechtlichen Verfahren mit einem niedrigschwelligen Angebot eine Ausstiegshilfe und somit die Chance auf Resozialisierung und Reintegration in die bürgerliche Gesellschaft ermöglicht werden.
Gleiches gilt natürlich auch für jene, die im linksextremen Gesinnungskorridor gefangen sind und jeden als Nazi, Rassisten und Menschenfeind betrachten, diffamieren, bekämpfen und angreifen, der sich außerhalb ihrer aus Selbstbetrug und Lebenslügen aufgebauten Blase bewegt.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass es mehr Rechts- als Linksextremisten im Land gibt und wir hier den Schwerpunkt setzen sollten. Dem widerspreche ich nicht. Aber nur weil es ein extremistisches Spektrum gibt, welches derzeit dominiert, sind anders gepolte Extremisten nicht weniger gefährlich.
Der Bürger hat zu Recht die Erwartung und den Anspruch an die politischen Verantwortungsträger, dass diese die gesellschaftliche Entwicklung vorhersehen und, sofern sich diese perspektivisch zu einem Problem entwickelt, frühzeitig gegensteuern, bevor das Problem Realität wird bzw. das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Die Tatsache, dass in dieser Hinsicht sowohl diese als auch die vorherigen Landesregierungen häufig versagt haben und oftmals die Bürger die Folgen politischer Fehl- und Nichtentscheidungen auszubaden hatten, sollte doch genau dazu führen, es zukünftig besser zu machen.
So lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der maßgeblichen Zahlen im Bereich des Linksextremismus. So betrug das Potenzial im Bereich gewaltbereiter Linksextremisten und Autonomer im Jahr 2017 230 Personen. Im Jahr 2018 wuchs dieses Potenzial auf 270 Personen an, was einer Steigerung um fast 20 % entspricht.
Soweit es politisch motivierte Gewaltstraftaten von links betrifft, waren bis zum dritten Quartal 2018
17 Delikte registriert worden. In diesem Jahr hat sich die Zahl bis zum dritten Quartal schon mehr als verdoppelt.
Die Summe der linksextremistisch motivierten Gewaltstraftaten stieg im selben Vergleichszeitraum von 2018 zu 2019 um 50 %, darunter zwei Tötungsdelikte, wobei es glücklicherweise nicht zur Tatvollendung kam, was allerdings wohl eher dem Zufall geschuldet sein dürfte.
Linksextremismus ist also in verschiedener Hinsicht ein wachsendes Problem. Nun können Kritiker von Ausstiegsprogrammen und insbesondere eines Ausstiegsprogramms für Linksextreme darauf verweisen, dass es ein solches bereits vom Bundesamt für Verfassungsschutz gibt und dieses grandios gescheitert ist, da seit dem Jahr 2011 nicht einer Person aus dem linksextremen Milieu herausgeholfen wurde. Ich meine, dass genau dieser Umstand dafür spricht, dass ein solches Programm vor Ort, also in den Ländern, angeboten werden muss.
Neben „Extra“ ist beispielgebend das Ausstiegsprogramm „Links“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Rund ein Jahr, nachdem die Arbeit aufgenommen wurde, wurde jüngst eine Zwischenbilanz präsentiert. Immerhin wird dort mit 20 Ausstiegsinteressenten gearbeitet, mit 30 Personen war man im Gespräch. Meist handelt es sich um Autonome, von denen es in NordrheinWestfalen ca. 970 gibt, und um Aktivisten der kurdisch-kommunistischen PKK. Zwar ist noch keine dieser Personen ausgestiegen, aber das liegt an dem Umstand, dass das Programm erst im September 2018 gestartet ist und die Betreffenden mindestens ein Jahr lang keinen Kontakt zur Szene haben dürfen und glaubwürdig auf Distanz zur gewaltbejahenden Ideologie gelebt haben müssen.
Damit ist schon jetzt die Behauptung widerlegt, dass Linksradikale meist zu freisinnig und zu gebildet seien, um sich einer sektenartigen Szene anzuschließen, aus der man sie herausholen müsse, weil sie zu staatsfeindlich sei.
Ja, auch Linksextreme sind zu diesem Zweck bereit, sich mit dem Verfassungsschutz einzulassen. Gegenteilige Vermutungen sind widerlegt.
Ein Ausstiegsprogramm „Links“ kann also durchaus erfolgreich betrieben werden. Daher sind im Kampf gegen Extremismus neben einer konsequenten Strafverfolgung entsprechende Aus
stiegsprogramme notwendig, um politisch verirrten und radikalisierten Menschen eine Chance auf eine Reintegration in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.
Genau diese Zielrichtung verfolgen wir mit unserem Antrag und bitten um Unterstützung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Wir werden den Antrag auf Überweisung an den Innenaus