Frank Scheurell
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, so viel Konsens hat man selten in einer solchen Frage.
- Ich mache überhaupt nichts kaputt. Mensch, Striegelchen!
Das ist nicht beleidigend gemeint. - Also, so viel Konsens, dass wir alle feststellen, wir müssen mehr Ausbildung bringen, wir müssen versuchen, den Winterdienst über das eigene Personal abzudecken, gibt es wohl selten. Dies spiegelt auch die gute Arbeit im Verkehrsausschuss wider; denn dort haben wir diesen Konsens - nicht nur in diesem Punkt - schon lange. Thema „Kuschelausschuss.“
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Personaldecke der LSBB in Sachsen-Anhalt reicht seit Jahren nicht ganz für die Asphalt- und Betondecken unseres Landes aus.
Hinzu kommt - in allen Ländern ist das so -, dass die personellen Sonderbelastungen im Winter in den Stellenplänen nicht abgebildet sind - nur etwa zu 80 %. Es ist also weitgehend Konsens, Personal, das nominell nur im Winter gebraucht wird, nicht ein ganzes Jahr lang zu beschäftigen.
Deswegen bedient sich die zuständige Landesstraßenbaubehörde bei der Aufgabenerledigung im Winter bisher soweit wie nötig auch befristeter Saisonkräfte oder der Zeitarbeit. Das ist eine Tatsache.
Der Landtag hat in Kenntnis dieser Tatsachen beschlossen, keine Zeitarbeit im Landesdienst belassen zu wollen. Dieser Beschluss sollte aus der Sicht der LINKEN natürlich nicht als Aufruf zur Privatisierung verstanden werden.
Das Verbot der Zeitarbeit war aus Ihrer Sicht natürlich als Aufforderung gemeint, das PEK über Bord zu schmeißen und mehr Personal einzustellen, natürlich auch im Landesstraßenbaubetrieb. Dann wären alle Probleme gelöst.
Bei diesem Lösungsvorschlag der LINKEN, das PEK weg und nach dem Gusto aller Fachpolitiker neue Stellen zu schaffen, macht ein Finanzminister nun einmal leider nicht mit. Ich hoffe, dass er mir darin Recht gibt.
Fraglich ist auch, ob Sie kurzfristig das notwendige Personal für die vollständige Eigenregie im Stra
ßenbetriebsdienst bekommen. Es wurde von allen schon gesagt: Errechnet sind für unser Bundesland 185 Stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deswegen muss verantwortliche Politik vorausschauend fahren und nach machbaren Lösungen suchen.
Die Koalition hat mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2015/2016 beschlossen, dass wir vor der Freigabe der Haushaltsmittel ein Winterdienstkonzept im Verkehrs- und im Finanzausschuss sehen wollen. Das liegt seit einigen Wochen vor und nicht seit dem Frühjahr. Es hat - das war zu erwarten - zur politischen Debatte beigetragen und unsere Debatte heute befeuert.
Richtig ist, derzeit kann nicht der gesamte Straßenbetriebsdienst mit landeseigenem Personal abgesichert werden. Der Bedarf liegt bei 848 Mitarbeitern. 663 Stellen sind nur besetzt. Von den 663 Mitarbeitern sind nur 443, also nur zwei von drei Mitarbeitern, für den Einsatz im Winterdienst geeignet. Einige Mitarbeiter verfügen über Arbeitsverträge, die man allein mit politischen Willensbekundungen nicht aushebeln kann. Diese Mitarbeiter stehen auf dem Papier, aber für den Winterdienst nicht zur Verfügung. Diese Wahrheit habe ich vorhin auf der Straße natürlich auch angesprochen.
Wir können von der LSBB nicht verlangen, wozu das Personal aufgrund ärztlicher Atteste oder Arbeitszeitregelungen selbst nicht in der Lage ist.
Sicherlich wäre es auch der Landesstraßenbaubehörde am liebsten, alle Aufgaben mit eigenem Personal erledigen zu können, mir persönlich und - wir haben es heute hier gehört - allen 105 Abgeordneten ebenfalls, unserem Ministerium allemal.
- Also, das ist wohl klar!
Diese Möglichkeit ist aber derzeit aus verschiedenen Gründen nicht gegeben.
Wenn aber Zeitarbeit und Saisonkräfte, die auch immer schwieriger zu bekommen sind, politisch nicht gewünscht sind und landeseigenes Personal nicht ausreichend zur Verfügung steht, dann haben Sie nur noch die Möglichkeit, die Aufgaben einer privaten Erledigung zuzuführen; denn der Winterdienst muss durchgeführt werden. Ich gehe jetzt nicht auf redundantes Wissen ein. Ihr Antrag würde deshalb im wahrsten Sinne des Wortes aufs Glatteis führen;
denn Sie fordern den unverzüglichen Stopp jeder privaten Erledigung. Das wäre, um im Bilde zu
bleiben, die Vollbremsung auf rutschiger Landstraße.
Das Letzte, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesstraßendienst jetzt brauchen, sind weitere wochenlange Hängepartien. Die LSBB braucht Klarheit in der Sache und Planungssicherheit. Vor allem aber braucht die LSBB das Vertrauen der Politik, welches sie von den Koalitionsfraktionen und, ich nehme an, auch von den Oppositionsfraktionen uneingeschränkt hat. Ansonsten hätten wir den Vorlagen ja nicht zugestimmt.
Konkret heißt das, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen soll in diesem Jahr letztmalig auf Ergänzungskräfte bei der Aufgabenerledigung zurückgegriffen werden. Ab dem Winter 2016/2017 erfolgt die Aufgabenerledigung entweder in Eigenleistung des Landesstraßenbaubetriebes oder durch einen privaten oder mehrere private Partner.
Der Anteil der Aufgabenerledigung durch landeseigenes Personal soll schrittweise angehoben werden; denn in der Gesamtbetrachtung ist die weitgehende Leistungserbringung in Eigenregie die günstigste Alternative. Dazu brauche ich auch kein Wirtschaftlichkeitsgutachten. Es ist so. Das hat auch der Landesrechnungshof im Finanzausschuss so festgestellt.
Auch für uns als CDU-Fraktion ist dauerhafte Zeitarbeit im Straßenbetriebsdienst nicht die Lösung, nicht dass sich alle mit dieser Erkenntnis schmücken und wir dann wieder als die Schmuddelkinder hier drin sitzen. Nein, für uns ist es genauso keine Lösung.
So hat es der Verkehrsausschuss beschlossen, so ist der Finanzausschuss dem gefolgt und so beschließt es heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der Landtag.
Ja zu so viel Eigenregie wie finanziell und wirtschaftlich sinnvoll möglich, nein zu einem Misstrauensvotum gegen jede private Erledigung, nein zu weiteren Hängepartien und nein zu Aufträgen für lediglich bis zu zwei Jahren, weil das wirtschaftlich für die Bewerber nicht möglich ist. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben uns ganz neue Betrachtungsaspekte für die Antragsformulierung der einzelnen Fraktionen aufgezeigt. Wir sind doch aber nur vier Fraktionen. Wo ist hier die CSU?
Aber Sie haben doch auf unsere Anträge reflektiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön war es heute Abend.
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Herbst 2013 rund 80 Straßenbauprojekte - die sehr geehrte Frau Kollegin Berthold hat es schon erwähnt - an den Bund übermittelt, um diese in den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu übernehmen. Das Land Sachsen-Anhalt hat damit genau das gemacht, was viele andere Bundesländer auch gemacht haben. Es hat nämlich die aus seiner Sicht mittel- bis langfristig notwendigen Projekte zur Entwicklung der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt an den Bund übermittelt.
Natürlich hätte man es auch anders machen können. Noch sinnvoller wäre es vielleicht, wenn alle Länder ausschließlich konzentrierte Papiere an den Bund übermitteln würden, in dem alle Projekte als priorisiert bezeichnet werden, sodass alle Projekte durch die Länder abgearbeitet und, vorausgesetzt dass es keine grünen Klagen gibt, fristgerecht fertiggestellt werden.
Deswegen wünsche ich dem Land Baden-Württemberg - Sie reflektierten das vorhin in Ihrer Rede, sonst hätte ich das jetzt gar nicht gebracht - schon jetzt recht viel Erfolg bei der fristgerechten und vollständigen Umsetzung seiner 154 angemeldeten Fernstraßenbauprojekte im Wert von 11,2 Milliarden €.
Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion wollen für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine optimale und intakte Infrastruktur bereitstellen. Für die betroffenen Menschen vor Ort hat immer die jeweils nächstgelegene Straße die absolut höchste Priorität. Stellen Sie sich einmal vor, Minister Webel hätte lediglich fünf Projekte nach einer Prioritätenliste angemeldet, von denen er sicher sein kann, diese bis 2030 umzusetzen.
Ich sage Ihnen: Sie hätten dem gleichen Verkehrsminister vorgeworfen, Teile des Landes aufgegeben zu haben. Sie hätten der Koalition Unfähigkeit nachgesagt bei der Beurteilung der Wichtigkeit aller Infrastrukturprojekte in diesem Land.
Nein! Für alle Anmeldungen des Landes gibt es mit Blick auf die Situation vor Ort gute Gründe. Deswegen brauchen wir kein Ausspielen von Maßnahmen gegeneinander, sondern die Einsicht, dass es überall im Land noch Lücken gibt, die wir schließen müssen.
Mit Punkt 2 Ihres Antrags wollen Sie die Landesregierung auffordern, die Ergebnisse des Gesamtplanentwurfs kritisch zu prüfen. Dazu müssen wir die Landesregierung nicht auffordern. Das macht die Landsregierung ohnehin. Und das ist auch gut so.
Schon gar nicht können wir die Landesregierung auffordern, von angeblich überdimensionierten Großprojekten Abstand zu nehmen; denn mit überdimensionierten Großprojekten meinten Sie natürlich die A-14-Nordverlängerung und die A-143-Westumfahrung bei Halle. Beide Projekte sind aus unserer Sicht weder überdimensioniert noch politisch zu hinterfragen. Alle zuständigen Gremien haben das so entschieden.
Der Bund hat die Nordverlängerung und die Westumfahrung als laufende Vorhaben gesetzt. Deswegen ist das Gebot der Stunde, von diesen Projekten nicht Abstand zu nehmen, wie Sie es fordern, sondern im wahrsten Sinne des Wortes die Distanzen zu verringern.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags. Ich bin der Meinung, bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans kann man dem Bundesverkehrsminister einen Mangel an Transparenz nun wirklich nicht vorwerfen. Alle Projekte sind öffentlich. Es gibt ausführliche Hinweise zum zeitlichen Ablauf. Es gibt eine eigene Seite auf der Website des BMVI
zu den Möglichkeiten der Einbringung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Ich zitiere:
„An der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP können sich alle Interessierten beteiligen. Neben allen Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland können sich somit … auch Unternehmen, Verbände, Bürgerinitiativen oder wissenschaftliche Institutionen an der Erstellung des BVWP beteiligen.“
Auch die GRÜNEN! Und die werden das machen.
Die Öffentlichkeit wird hergestellt. Das MLV wird darauf hinweisen, wann die Einsichtnahme erfolgen kann, und sicher wird es dann regen Andrang bei Herrn Minister Webel vor der Tür geben.
Zu Punkt 4 Ihres Antrages. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, dem Bund den vom BUND vorgelegten Alternativplan zur A-14-Nordverlängerung, nämlich den Ausbau der B 189, zu übermitteln und sich für eine umfassende Überprüfung dieser Alternative einzusetzen.
Wir alle wissen, das Bundeskabinett, bestehend aus SPD und GRÜNEN, hat am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan beschlossen und damit auch die entsprechende Projektliste verabschiedet. Der Beschluss war Grundlage für das Erste Gesetz zur Änderung des Schienenwegeausbaugesetzes vom 15. September 2004 und das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004. Darin steht: Autobahn. Das bleibt, und das ist auch gut so.
Jetzt noch schnell zu den Projekten des Schienenverkehrs. Auch wir sind der Auffassung, dass der Ausbau der Bahnstrecke Stendal - Uelzen, der sogenannten Amerikalinie, vorangehen muss. Ich denke, wir stehen alle beieinander, dass der Eisenbahnknoten Köthen - dieses Eisenbahnmuseum - endlich erneuert werden muss, damit auch die Relation Halle - Magdeburg funktioniert. Die Niederschlesische Magistrale von Horka bis Magdeburg muss reaktiviert werden.
Wir werden auch die Landesregierung nicht auffordern, sich von dem notwendigen Bau des Saale-Seitenkanals zu verabschieden. Wir brauchen eine schiffbare Alternative am unteren Verlauf der Saale.
Sie haben in uns verlässliche Partner dafür, dass all das, was von Gremien beschlossen und für richtig beachtet wurde, auch umgesetzt wird. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit. Bei uns steht der Mensch, genauso wie die Natur, im Einklang. Alles ist Schöpfung. Das besingen wir dann nicht nur zu Weihnachten und werden das gemeinsam nicht nur am 24. Dezember loben, preisen und danken, sondern wir werden Ihnen das auch hier vorlegen.
Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist alles sehr lieb und sehr nett und das passt natürlich in die vielen Worthülsen, die oftmals gebracht werden, gerade bei sozialen Themen. Ist Ihnen bekannt, dass ich als Handwerker - -
- Nein, jetzt kommt keine Worthülse. - Ist Ihnen bekannt, dass ich als Handwerker, wenn ich jemanden einstellen möchte - ich bin im 27. und gehe in das 28. Jahr -,
immer erst von der Berufsgenossenschaft eine Untersuchung benötige, ob derjenige für den Arbeitsplatz tauglich ist? Wenn ich ihn dennoch einstelle, auch wenn die berufsgenossenschaftliche Untersuchung das nicht ergibt, dann übernehme ich als Unternehmer alle Risiken der Haftung und der Gesundheitsfürsorge durch eventuell entstehende Spätfolgen.
Ist Ihnen dies bekannt? Wie wollen Sie uns als Handwerkern helfen?
Nein.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Anlass dieser aktuellen Aufregung - Sie wissen es alle; unser Staatsminister hat in einer außergewöhnlich emotional gehaltenen Rede darauf reflektiert.
Der weiße Bart zeigt die Röte Ihres Gesichts noch immer sehr deutlich. Also, Herr Staatsminister, eine so emotionale Rede hätte ich Ihnen nicht zugetraut.
Auf jeden Fall hat sich die Diskussion über diese Problematik im Rechnungsprüfungsausschuss zu einer Grundsatzdiskussion über die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen entwickelt.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion ist eines ganz klar: Die Verwendung öffentlicher Mittel muss sparsam und wirtschaftlich sein.
Der Staat gibt nicht sein Geld aus; es ist das Geld der vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auch über unser Bundesland hinaus. Deswegen hat er auch eine ganz besondere Verantwortung. Die CDU-Fraktion braucht, was diesen Grundsatz angeht, von der LINKEN und von den GRÜNEN übrigens keinen Nachhilfeunterricht.
Zu dieser besonderen Verantwortung gehört zweifelsohne auch, die Verwendung öffentlicher Mittel ordnungsgemäß und zeitnah zu prüfen;
darin gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht.
Ich gebe Ihnen aber ganz ausdrücklich nicht Recht hinsichtlich der Kritik an unserem Minister.
Sie wissen genau, dass Minister Webel vor seiner Tätigkeit als Verkehrsminister erfolgreich als Landrat gearbeitet hat. Das neiden Sie ihm alle heute noch; das weiß ich. Wenn es Probleme beim kommunalen Straßenbau gab, dann hat unser Minister sie aus erster Hand gekannt.
Genau deswegen hat er gehandelt. Der Minister hat nach seinem Amtsantritt vier Beschäftigte des LSBB an das besagte Fachreferat 307 - Sie sind in
Ihren Reden darauf eingegangen - des Landesverwaltungsamts abgeordnet. Dieses Modell war nur mit dem Personalrat nicht dauerhaft zu verstetigen.
- Schade, nicht wahr? - Der Verkehrsminister hat mehrfach versucht, personelle Umschichtungen vorzunehmen, um die Verwendungsnachweisprüfungen zu beschleunigen. Aber es ist nun einmal so: Kein Ministerium gibt freiwillig knappes Personal her. Das MI hat in dieser Frage übrigens nicht erst seit 2011 eine andere Auffassung.
Als Verkehrspolitiker muss ich das so zur Kenntnis nehmen. Der Verkehrsminister hat schließlich mit dem Haushaltbegleitgesetz 2015/2016 vorgeschlagen, dass die Mittel für den kommunalen Straßenbau pauschal an die Landkreise ausgereicht werden.
Meine Damen und Herren! Tatsächlich geht es bei Ihrem Antrag um etwas ganz anderes. Sie haben sich unseren Minister Webel, den Landesvorsitzenden der CDU, als eine Art politische Zielscheibe ausgesucht.
Sie halten das für politisch opportun. Aber das hat mit seriöser Politik für unser Bundesland nichts zu tun.
Sie sitzen im Rechnungsprüfungsausschuss und fragen nach der Zahl der Verwendungsnachweise, die noch nicht geprüft worden sind. Ja, 139 ausstehende Verwendungsnachweisprüfungen sind viel. Aber dass dem rund 900 geprüfte Verwendungsnachweise gegenüberstehen, gehört eben auch zur Realität.
Mancher will sie ja nicht anerkennen. - Ach, Herr Knöchel, wissen Sie, Ihre Rede war ja wirklich Spitze.
Ich darf ja nachher noch mal so ein Bonmot hören.
- Ja, gehaltlos.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin selbst nicht Mitglied in diesem Unterausschuss
Rechnungsprüfung. Ich muss mich auf das verlassen, was in den Protokollen steht.
Unser Staatsminister hat sehr eindrücklich dafür gesorgt, dass Ihnen das alles zu Gehör gekommen ist. Ich lasse das jetzt alles weg; denn ich muss auf meine Redezeit achten.
- Ja, ja, es ist mir klar, dass Sie mich am liebsten abschalten würden. Das weiß ich.
- Aber lassen wir das alles einmal weg. - Zu Ihren Forderungen im Einzelnen. Der Landtag möge beschließen, dass über die Schlussverwendungsnachweisprüfung Altstadtkreisel Wernigerode nicht, wie beschlossen, im Juni 2013 berichtet wurde.
Nur, meine Damen und Herren, wie denn auch? - Wenn denn dem Landesverwaltungsamt erst im Dezember 2014 ein prüfungsfähiger Verwendungsnachweis vorliegt, geht es doch gar nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie missbilligen ferner die unzureichende Auskunftserteilung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Sie begründen das nicht zuletzt mit § 42a der Geschäftsordnung. Danach hat die Landesregierung Ihre Fragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. - Wenn Sie daran zweifeln, dann müssen Sie das hier auch entsprechend vertreten.
Für mich ist eines auch ganz klar: Eine Antwort der Exekutive im Fachausschuss, die der Opposition politisch nicht gefällt, ist noch lange keine unzureichende Auskunftserteilung.
Zu Ihrer Forderung unter Punkt 3, die Landesregierung müsse unverzüglich Vorsorge treffen, dass die Abwicklung der Verwendungsnachweisprüfung für die Förderung des kommunalen Straßenbaus gewährleistet werden kann.
Auch das geschieht längst. Das Verkehrsministerium hat mit der Investitionsbank über eine entsprechende Dienstleistung verhandelt. Es liegt ein Vertragsentwurf auf dem Tisch. Derzeit läuft die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ich gehe davon aus, dass diese Aufgabe dann durch die IB erledigt wird. Damit wäre auch dieses Problem dauerhaft gelöst.
Ja, ich fasse zusammen: Ein erfolgreicher und handlungsfähiger Minister,
die Sicherstellung der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus bis 2019 und schließlich ein wieder vollkommen untauglicher Versuch der Opposition - - Dabei nehme ich Sie mit ins Boot. Apropos Boot: Es sah niedlich aus, als Sie so gepaddelt haben.
Auf jeden Fall will ich Ihnen sagen: Es war ein ganz mieser Versuch. Er ist vollkommen missglückt.
Diesem Missbilligungsantrag werden wir deshalb nicht zustimmen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es begab sich im Jahr des Heils 2011, da machten sich 105 frisch gewählte Landtagsabgeordnete aus allen Teilen dieses mitteldeutschen Landes auf nach Magdeburg, um sich der Landesentwicklung zu widmen. - Unterdessen ist die Mittagspause vorbei und nun seid ihr alle da.
Was lange währt, wird endlich gut. Wenn diese Redensart auch nur ansatzweise zutrifft, dann muss uns mit diesem Landesentwicklungsgesetz ein großer Wurf gelungen sein,
und zwar nicht, eines Freundes Freund zu sein, sondern das Landesentwicklungsgesetz voranzubringen.
Die Koalitionspartner der CDU und der SPD haben sich in dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 darauf verständigt, das Landesplanungsgesetz zu novellieren. Das war nötig geworden, weil die Raumordnung mit der Föderalismusreform Gegen
stand der konkurrierenden Gesetzgebung geworden ist. Der Bund hat das Raumordnungsgesetz mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 bzw. 30. Juni 2009 novelliert. Die Länder haben die Möglichkeit, entweder jeweils ein Ergänzungsgesetz zum Raumordnungsgesetz zu erlassen, so wie wir das jetzt in unserem Bundesland machen, oder aber ein eigenes Abweichungsgesetz zu verabschieden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Überlegungen standen aus der Sicht meiner Fraktion bei der Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsgesetzes in Sachsen-Anhalt im Vordergrund? - Nun, zuallererst wäre die Straffung der Struktur der Planungsbehörden zu nennen.
- Ach, wissen Sie, mein lieber Kollege, zu anderen Zeiten, als Sie mit einer Tolerierungsregierung Verantwortung trugen,
sind Sie auch nicht auf die Idee gekommen, zu straffen, sondern haben ausgeweitet. Wir haben jetzt jedoch eine Straffung vorgenommen; wir haben nämlich eine Ebene weggenommen. - Mit der Novellierung werden die Struktur und die Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung klarer und effizienter, sehr geehrter Herr Czeke, geregelt.
Künftig genügen drei Ebenen in der Landes- und Regionalplanung. Damit vollzieht Sachsen-Anhalt einen Schritt nach, den die allermeisten der anderen Bundesländer längst gegangen sind. Ein Blick nach Sachsen und Thüringen reicht aus. Dort funktioniert das schon glänzend. Wir sind gemeinsam mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz die letzten Länder, die sich vier Ebenen gegönnt haben. Wir verabschieden uns jetzt davon.
Im Zuge dieser Straffung der Behördenstruktur gab es auch die eine oder andere Diskussion über die Zumutbarkeit von Ortswechseln für Mitarbeiter der Landesverwaltung. Wir haben hierfür, sehr geehrter Herr Minister, glaube ich, eine gute und verträgliche Regelung gefunden. Mein und unser Ausschussvorsitzender erwähnte es bereits in der Einbringung. Heute ist es nun so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachreferates räumlich im Landesverwaltungsamt, also der bisherigen oberen Landesplanungsbehörde, verbleiben. Sie werden aber funktional der künftigen obersten Landesentwicklungsbehörde zugeordnet. Die bewährten Verfahrensabläufe werden also nicht unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden weiterhin besondere Schwerpunkte der Landesentwicklung bereits an prominenter Stelle des
Gesetzes hervorgehoben. Die Koalitionsfraktionen wollten, dass insbesondere die demografische Entwicklung, der Klimaschutz, der Hochwasserschutz und die unterirdische Raumplanung Gegenstand der Regelung dieses Gesetzes sein sollten. Diese Ergänzungen waren der ausdrückliche Wunsch der Koalitionsfraktionen in der parlamentarischen Beratung.
Zum Stichwort Demografie. Nun, es wird immer über die Auswirkungen der demografischen Entwicklung geredet und es wird nicht selten auch darüber geklagt. Diese Koalition handelt ganz konkret. Wir schaffen mehr Raum für flexiblere Lösungen vor Ort.
Die in § 2a Nr. 3 Buchstabe d des bisherigen Gesetzes enthaltene Regelung, vor Ort erst dann im Rahmen des Zentrale-Orte-Systems spezifische Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge entwickeln zu dürfen, wenn in einem Landkreis weniger als 70 Einwohner/km² leben, wird erheblich gelockert.
Der regionalen Planungsgemeinschaft steht künftig ein Ermessen zu, in dessen Rahmen entschieden werden kann, ob punktuelle Lösungen hinsichtlich der Daseinsvorsorge auch unterhalb der Kreisebene ermöglicht werden sollen; denn Landkreise sind in ihrer Siedlungsstruktur recht heterogen. Ich denke dabei an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort leben, bezogen auf den gesamten Landkreis, 114 Einwohner/km². In der Stadt Zerbst sind es aber nur 47 Einwohner/km².
Selbst innerhalb von Verbandsgemeinden gibt es in Sachsen-Anhalt erhebliche Unterschiede. Während in der Verbandsgemeinde Flechtingen rund 48 Einwohner pro Quadratkilometer leben, sind es in Altenhausen nur 26 und in Bendorf 132. Hierbei kommt es auf spezifische Lösungen an. Dies wird mit diesem Gesetz ermöglicht.
Auch der Hochwasserschutz und die Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes, die bisher in den Grundsätzen der Raumordnung festgehalten wurden, sind jetzt bereits an prominenter Stelle im Landesentwicklungsgesetz besonders hervorgehoben.
Der Hochwasserschutz ist künftig in besonderer Weise zu berücksichtigen. Damit verbunden ist die klare Botschaft an die Träger der Regional- und Bauleitplanung sowie an die Planfeststellungsbehörden, soweit sie Maßnahmen des Hochwasserschutzes planen oder durchführen, schon auf der Ebene der Regionalplanung die Belange des Hochwasserschutzes umfassend abzuwägen. Damit ist für die nachfolgenden Verwaltungsverfahren eine Verfahrenserleichterung verbunden; denn die Belange, die bereits in der räumlichen Planung abschließend abgewogen wurden, müssen im nachfolgenden Verfahren nicht erneut geprüft werden. Wir erhoffen uns davon eine Beschleunigung im
Hinblick auf die Vorhaben des Hochwasserschutzes.
Außerdem wird eine frühere Öffentlichkeitsbeteiligung schon bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ermöglicht. Dies haben die Erfahrungen bei Stuttgart 21 der gesamten Bundesrepublik gezeigt. Wir haben den Passus nun in § 7 Abs. 2 Satz 1 verankert. Der Entwurf ist aus der Sicht meiner Fraktion ausdrücklich als ein Angebot zu verstehen, sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen.
Aus meiner Sicht, sehr geehrte Frau Kollegin Frederking, geht es darum, Anregungen und Bedenken vorzubringen, keinesfalls, Frau Frederking, aber n u r Bedenken. Nur so ist breite Akzeptanz machbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Dauerbrenner in der politischen Debatte in Sachsen-Anhalt ist die Nutzung der erneuerbaren Energien, hier insbesondere das Repowering von Windkraftanlagen. Wir alle wissen, Sachsen-Anhalt ist beim Windkraftausbau ziemlich weit vorn dabei. Grüne Ministerpräsidenten und grüne Landesregierungen hinken dabei etwas nach. Die Zahlen des Jahres 2014 belegen das noch einmal sehr eindrücklich. Im Land Baden-Württemberg gab es acht neue Windkraftanlagen im gesamten Jahr, in Sachsen-Anhalt 109. Also kann es so schlimm in Sachsen-Anhalt nicht sein.
- Wir hinken dabei in keiner Weise nach, sehr geehrte Frau Kollegin Frederking. - Klar ist aber auch: Je größer der Anreiz zur Errichtung von Windkraftanlagen ist, desto wichtiger ist eine sinnvolle Steuerung des Ausbaus. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Bürgerakzeptanz, sehr geehrte Frau Kollegin. Windkraftanlagen sind dort zu konzentrieren, wo der Wind weht und nicht überall dort, wo Betreiber und Planer eine Windkraftanlage irgendwie für technisch machbar halten.
- Liebe Frau Frederking, fragen Sie nachher nach. Damit verlängern Sie meine Redezeit. - Damit bin ich schon bei der Regelung über das Repowering von Windkraftanlagen. Die Koalitionsfraktionen haben sich mit der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes 2010 schon damit beschäftigt. - Jetzt blinkt die Lampe und ich muss meine Rede etwas kürzen.
Konkret bedeutet das, dass die Regionalplanung nähere Festlegungen zu den im Landesentwicklungsplan bestimmten Flächen für die Nutzung von Windenergie und das Repowering von Windenergie im regionalen Entwicklungsplan zu treffen hat. Eine Repoweringanlage darf errichtet werden, wenn in dem gleichen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt zwei alte Anlagen bis zur Inbetrieb
nahme der Repoweringanlage vollständig zurückgebaut werden.
Die Genehmigungsbehörde für Repoweringmaßnahmen ist der Landkreis. Deswegen sollte der Landkreis auch die Bezugsgröße sein. Im Eignungsgebiet gibt es bei Maßnahmen des Repowerings auch die bauordnungsrechtliche Privilegierung von 0,4 H als Abstand zwischen den Windkraftanlagen. Es bleibt bei dem Grundsatz: Bei Windkraftanlagen darf es kein Zurück zum Wildwuchs der 90er-Jahre geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt bleibt mir nur noch, Lobpreis und Dank zu sagen allen, die mitgewirkt haben. Das sind in erster Linie der sehr geehrte Herr Abteilungsleiter Professor Kummer, der sehr geehrte Herr Tropartz und - nicht zu vergessen - unsere Fraktionsreferenten, die in einer immer klaren Art und Weise einen kühlen Kopf behalten und uns immer auf alle Stolpersteinchen dieses Gesetzes aufmerksam gemacht haben. Vielen Dank, Dr. Rehse. - Danke.
Ich komme Ihnen auch sehr entgegen. Sehr geehrte Frau Kollegin Frederking, Sie haben sich sehr kompetent mit der Windkraft auseinandergesetzt, haben uns die Abstandsflächen erläutert und haben uns das Für und Wider immer wieder dargebracht. Das ist Ihnen eine Herzensangelegenheit. Schade, dass es Ihnen nur noch ein Jahr vergönnt sein wird, uns dies nahezubringen.
Aber weil das so ist, möchte ich Sie mit auf unsere Seite ziehen, damit Sie Ihrer Fraktion anempfehlen können, dieses Gesetz mitzuverabschieden und mitzubestätigen.
Sie sagten, momentan haben wir bereits 2 % der Landesfläche der Windkraft gewidmet; 1 % in den Vorranggebieten und 1 % außerhalb. Außerdem repowern wir. Repowern heißt doch, zwei Altanlagen mit weniger Leistung in eine neue Anlage mit doppelter oder dreifacher Leistung zu überführen. Wenn Sie dann auch noch Ihrem grünen Anspruch gerecht werden und dafür sorgen, dass diese Anlagen für die Fauna verträglicher sind - - Allein im vorigen Jahr sind 175 000 Feldermäuse durch den Unterdruck der Windkraftanlagen zu Tode gekommen.
Die Frage ist folgende: Wollen Sie unserem Gesetz nicht unter der Maßgabe zustimmen, dass die Windkraft doch aufgebaut wird, nur eben nicht auf noch mehr Fläche, sondern durch mehr Leistung und durch Maßnahmen des Tierschutzes ergänzt? Wollen Sie das nicht auch? - Das wollen wir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten es uns einfach machen: Alles ist schon gesagt worden. Was soll jetzt der Scheurell hier noch zu Gehör bringen?
Aber der packt das. Ich mache jetzt Folgendes. Wir haben erlebt, dass im Finanzausschuss im
Gewühle und Getümmel auch einmal etwas untergegangen ist.
- Doch, das war leider so, liebe Frauke. - Selbst die Fraktion DIE LINKE hat mit ihren Abgeordneten, die uns im Fachausschuss stets kompetent und kultiviert begleiten dürfen, eben schon bestätigt, dass das, was wir hier machen, richtig ist. Über die sonstige finanzielle Ausstattung der Kommunen würden die Linken am liebsten ein Klagelied anstimmen. Das passt zur Passionszeit. Das tun wir uns heute aber nicht an.
Demzufolge teile ich Ihnen jetzt mit: Ich lasse mein Konzept hier liegen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch zu
und möchten eine erfolgreiche Beratung, so schnell wie möglich. - Danke.
Meine sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute zum Feierabend noch einmal ein richtiges Highlight. Alle, die wir hier sitzen, ganz gleich wie wir nachher abstimmen werden, sind für die Bahn und sind für den Schienenpersonennahverkehr und wollen diesen auch erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz vor Weihnachten legte die Fraktion DIE LINKE zwei Anträge vor. Beide Anträge waren keine Überraschung für diejenigen - -
Sehr geehrter Herr Präsident, wo ordnen Sie uns denn dabei ein?
Rechts kenne ich hier doch gar nicht. Wir kuscheln uns doch alle in der Mitte.
- Nein, sehr geehrter Herr Gallert, Ihnen gestehe ich das zu: Sie sind links - und für mich viel zu weit links.
- Viel zu weit links. Wer die Geschichte der Bevölkerung hier in Mitteldeutschland kennt, der wird verstehen, dass Ihre Partei für viele, viele Menschen niemals im Leben wählbar sein wird, egal was Sie sagen.
Ich habe vor 25 Jahren auf dem Wittenberger Marktplatz gestanden, vor der SED-Kreisleitung - Uwe Loos wird das bestätigen können -, ich habe die Demos in Wittenberg organisiert. Und da stand auf meinen Plakaten: Wir vergessen die Vergan
genheit nicht! Glauben Sie es mir: Ich vergesse sie nicht, weder die Zeit der NVA noch die Zeit der Diskriminierung, um einen Studienplatz zu bekommen.
Also ich vergesse nichts.
Aber das soll nicht so weit gehen, dass Linke heute erneut diskriminiert werden. Ich diskriminiere Linke nicht.
Jetzt kommen wir zur Wipperliese, Entschuldigung.
- Und zur Heidebahn. - Beide Anträge waren keine Überraschung für diejenigen, die die Fraktion DIE LINKE kennen. Was war passiert? - Die Nahverkehrsgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt hatte vorgeschlagen, zum Ende des Jahres 2014 zwei Linien wegen zu geringer Nachfrage abzubestellen. Im April 2015 soll dann eine dritte Linie hinzukommen. Diese drei Linien sind Ihnen allen hinreichend bekannt.
Das zuständige Ministerium hat sich der fachlichen Bewertung unserer Nasa GmbH angeschlossen und die Abbestellung vollzogen.
Anträge der Fraktion DIE LINKE im Landtag, genau diese Abstellung nicht zu vollziehen und nicht vorzunehmen, waren für uns nur eine Frage der Zeit. Während bei der Relation Merseburg - Schafstädt im Landtag weitgehend Einvernehmen dazu bestand, diese aufgrund geringer Nachfrage abzubestellen - diese wird übrigens stärker nachgefragt als die Relation Kloster Mansfeld - Wippra -, konzentrierte sich die Kritik der Fraktion DIE LINKE auf die Relationen Lutherstadt Wittenberg - Bad Schmiedeberg und Kloster Mansfeld - Wippra.
Um es vorweg zu sagen: Sachsen-Anhalt hat seit 1994 auch im Ländervergleich eine erhebliche Anpassungsleistung im Schienenpersonennahverkehr erbracht. Weit mehr als 40 stillgelegte Strecken und rund 700 stillgelegte Streckenkilometer allein bei den Bahnen des Bundes sprechen eine sehr deutliche Sprache.
Niemandem hier im Haus fallen gerade deswegen weitere Abbestellungen leicht. Mich persönlich schmerzt die Abbestellung der Heidebahn sehr, das können Sie mir glauben. Meiner Kollegin Rotzsch geht es bei der Strecke Merseburg - Schafstädt nicht anders.
Deswegen sage ich für meine Fraktion auch ganz klar: Der Schienenpersonennahverkehr darf, Frau Budde, am Ende nicht zum finanziellen Prellbock werden, wenn das Land Sachsen-Anhalt glaubt, soziale Leistungen immer weiter ausbauen zu müssen.
Aber Politik darf sich eben nicht nur am Wünschenswerten orientieren. Auch das tatsächlich Machbare, Herr Gallert, sehr geehrter Herr Fraktionsführer - -
- Vorsitzender. Sie haben es ja nicht so mit dem Führen.
Auch das tatsächlich Machbare muss eine Rolle spielen. Denn nicht alles, was manch einer für politisch wünschenswert hält, ist auch dauerhaft finanzierbar. Vor diesem Hintergrund waren Ihre Anträge einmal mehr bezeichnend. Ihre Anträge lauten: Zwei bis drei Jahre weiter so! Finanzierungsvorschlag - Fehlanzeige. Sie haben nicht gesagt, wo sie sparen wollen, um mit 3,5 Millionen € - jeweils 1,75 Millionen € in den Jahren 2015 und 2016 - für zwei weitere Jahre die Wipperliese und mit 1,5 Millionen € für drei weitere Jahre die Heidebahn zu finanzieren.
- Ach, hört doch auf! Freihändig vergeben.
- Ja, weil es ein Pilotprojekt war, ist das so passiert. Da hätte auch der Landrat aus Wittenberg initiativ werden können und sich beteiligen können. Da ist nichts passiert in all den Jahren. Karl-Heinz Daehre hat das Pilotprojekt angeschoben, um eine Brücke zu bauen, damit diese Heidebahn weiterhin Bestand haben kann. Als dann das Feuer in der Hütte brannte, kam der Landkreis und hat gesagt: 50 000 € ist das Angebot des Landkreises.
- Das war so. Hören Sie doch auf! Dann machen Sie sich damit wirklich vertraut und dann können Sie hier erzählen und debattieren - mit mir an der Stelle nicht.
Sie haben auch nicht gesagt, ab wann aus Ihrer Sicht die Eisenbahn gegenüber dem Bus wirtschaftlicher betrieben werden kann. Das schulden Sie uns. Das schulden Sie uns auch in den heute gerade noch vorgelegten Anträgen.
Als Koalition sind wir an dieser Stelle ganz klar: Die Eisenbahn wird gegenüber dem Bus wirtschaftlicher, wenn die Nachfrage mindestens 300 bis 500 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge übersteigt. Sie verweisen gern auf die reine Zahl der Reisenden, aber entscheidend für eine Strecke ist ihre durchschnittliche Auslastung im Verhältnis zur Streckenlänge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eisenbahn ist ein Massenverkehrsmittel. Dort, wo sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann, muss der Regelbetrieb durch intelligente Busersatzkonzepte organisiert werden. Ein Bahnbetrieb kann, wenn es denn vor Ort gewünscht ist, im Gelegenheitsverkehr aufrechterhalten werden.
Genau dieser Weg wird jetzt beschritten. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Landtag, den Betrieb der Regionalbahn Wipperliese vorerst bis 2016 im touristischen Gelegenheitsverkehr mit fachlicher und finanzieller Unterstützung des Landes zu ermöglichen. Der Landkreis ist in der Pflicht, hierzu mithilfe der Nahverkehrsgesellschaft bis zum 30. April 2015 ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dabei sind alle Beteiligten auf einem guten Weg.
Allein für das Busersatzkonzept der Wipperliese sind Mittel in Höhe von 368 000 € vom Land bereitgestellt worden. Hinzu kommt noch die Einrichtung der Haltestellen. Es kann doch niemand sagen, dass die Menschen vor Ort nicht mitgenommen werden, dass sie abgehängt werden und dass keiner ein Interesse daran hat, den ländlichen Raum weiter am Netz zu halten. Das ist doch hier die Aufgabe.
Auch für die Heidebahn hat der Verkehrsausschuss nach Lösungen gesucht. Ich möchte vorausschicken, dass sich der bisherige Betreiber selbst in einer Stellungnahme gegenüber dem Verkehrsausschuss gegen einen Weiterbetrieb ausgesprochen hat. Wir beauftragen die Nasa dennoch zu prüfen, ob es Interessenten für Gelegenheitsverkehre gibt. Wir wissen alle gemeinsam, dass es sie gibt. Ein Verein, dem ich selbst angehöre, hat Interesse daran geäußert.
Auch bei der Heidebahn soll das Land Gelegenheitsverkehre finanzieren und so einen Beitrag zur Sicherung der Strecke, auch für die Güter- und Umleitungsverkehre, gewährleisten. Außerdem
macht der Verkehrsausschuss klare Vorgaben:
keine weiteren Abbestellungen im laufenden und im kommenden Jahr und die Einberufung eines Beirates bei der Nasa. Künftig sitzen also die Verkehrspolitiker mit am Tisch - und nicht am Katzentisch -, wenn es um die Zukunft von Strecken im SPNV geht.
Ich gehe davon aus, dass alle Verkehrspolitiker im Beirat, die künftig entgegen dem fachlichen Votum der Nasa eine Strecke mit Regionalisierungsmitteln weiterhin finanzieren wollen, entscheiden müssen, an welchen Stellen dann keine Regionalisierungsmittel mehr eingesetzt werden sollen.
Ich weiß, Politik ist immer ein Kompromiss. Für die Nutzer der Wipperliese und der Heidebahn ist dieser Kompromiss sicherlich nicht das, was sie sich gewünscht oder zumindest erhofft haben. Aber mit Blick auf all diejenigen, die die Wipperliese und die Heidebahn nicht nutzen, sondern nur bezuschussen, ist dieser Kompromiss das, was möglich war.
Ich bitte um Ablehnung der heute noch vorgelegten Anträge der Fraktion DIE LINKE und um Zustimmung zu unserem Beschlussvorschlag. - Danke.
Sehr geehrter Herr Gallert, wir nehmen alle Aussagen unserer Regierung sehr ernst, sonst würden wir sie ja nicht tragen.
- Natürlich. - Und ich weiß wohl - ich war kein kleines Kind, als Herr Henke diese Frage stellte - um die Antwort. Sie haben jetzt nichts hinzugedichtet und nichts weggelassen. Es ist richtig: Die Antwort war so. Es hilft nichts, darüber zu debattieren. Dennoch ist es so, dass wir dann im Finanzausschuss und auch im Verkehrsausschuss darüber gesprochen haben, wie wir das weiter finanzieren wollen. Auch da war Herr Henke dabei - und er war zu der Zeit auch kein kleines Kind und hätte Ihnen das sagen können.
Von daher hat sich die Antwort des Herrn Klang an dieser Stelle durch eine frischere, der Haushaltspolitik geschuldete Entscheidung überholt. So habe ich das in Erinnerung.
Natürlich, er möchte meine Redezeit verlängern.
Das Angebot wird nicht unbedingt für die Landkreise gemacht, sondern für die Nutzer.
Es ist nun einmal wirklich so, dass die Nutzerzahlen auf verschiedenen Relationen im Land leider nicht denen entsprechen, die uns der Bund zum Beispiel vorgegeben hat, um Regionalisierungsmittel einzusetzen. Das wissen Sie auch. Dabei sind wir im Wettbewerb mit allen Bundesländern. Sie wissen auch, dass die Verteilung eben dieser Mittel gerade neu ausgefochten wird.
- Nein, nein, ich bringe es auf den Punkt, sehr geehrter Herr Hoffmann. - In anderen Bundesländern werden Strecken abbestellt, die von weniger als 1 000 Reisenden pro Streckenkilometer genutzt werden. Bei uns gilt: 300 bis 500 Reisendenkilometer.
- Ja, ja, Herr Dr. Köck. - Wir sind alle gemeinsam der Meinung, dass es richtig ist, was wir im Ausschuss beschlossen haben, nämlich eine Demontage dieser Strecken zu verhindern, weil wir sie uns für die Zukunft als Option erhalten wollen. Dafür hatten Sie doch unsere Stimme, oder nicht? Dabei machen wir doch mit.
- Ja, sicher. - Eines können wir aber nicht tun: Wir können nicht jede Bimmelbahn erhalten, die zu wenig Zuspruch hat und zu wenige Nutzer am Gleis hält. Das ist einfach so.
Wir haben mit der Nasa gemeinsam vor, den Gelegenheitsverkehr und den touristischen Verkehr auch auf der Heidebahn mitzufinanzieren. Diese Anträge und diese Verfahren laufen gerade zwischen den Interessierten und auch der Regionaleisenbahn.
Mit der Wipperliese ist das nicht anders. Darüber wird gerade auch mit Ihrer Landrätin verhandelt. Die Dinge sind auf einem guten Weg. Nun warten wir das doch bitte erst einmal ab. Wir haben doch das Signal gegeben, dass wir daran interessiert sind, Gelegenheits- und touristische Verkehre mitzufinanzieren. Ich denke, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. - Danke.
Doch, er kann fragen. Ich muss die Frage doch erst hören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Wipperliese erhalten“ ist so etwas wie ein Paradebeispiel für das politische Agieren dieser Partei,
solange sie in der Opposition keine politische Verantwortung tragen muss.
Verantwortliche Landespolitik ist konfrontiert mit einer sehr unpopulären und unangenehmen Entscheidung, nämlich mit dem Verzicht auf die Weiterfinanzierung eines sehr beliebten, aber auch immer weniger nachgefragten Angebots, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich kann es nicht lassen: Es ist doch die Fraktion DIE LINKE, die sich heldenhaft den unvermeidlichen Realitäten entgegenwirft und versucht, das Unmögliche doch noch irgendwie möglich zu machen. Santa Wulf und die Rettung der Wipperliese ist nur scheinbar eine perfekte Weihnachtsgeschichte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Entschuldigen Sie bitte; ich bin etwas indisponiert. Sehen Sie mir das bitte nach.
Meine Damen und Herren! Die LINKE in Thüringen ist diesbezüglich schon einen entscheidenden Schritt weiter in der politischen Realität angekommen. Im aktuellen Thüringer Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 100 wie folgt:
„Den Koalitionspartnern ist bewusst, dass die Umsetzung der Maßnahmen unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushalts steht. Ausgabensteigerungen, die über die eindeutig benannten prioritären Maßnahmen hinausgehen, sind durch Einnahmeerhöhungen oder durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren.“
Von solchen Rücksichtnahmen auf öffentliche Haushaltslagen ist bei der LINKEN in SachsenAnhalt natürlich nicht die Rede. Die Nachfragezahlen der Wipperliese, so heißt es im Antrag, hätten sich nicht in einem Maß verändert, welches die jetzt geplante Abbestellung rechtfertige.
Wie haben sich die Nachfragezahlen der Wipperliese an den Werktagen in den letzten Jahren verändert? - Im Jahr 2009 verzeichnete die Wipperliese 161 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge. Im Jahr 2011 waren es 117 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge. Im Jahr 2013 waren es noch 91 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge.
Ich kann mich angesichts dessen nur meinem Fraktionsführer anschließen: Politik muss klar und ehrlich in der Sache sein. Die Menschen sind bereit, Veränderungen zu akzeptieren, aber sie wollen kein Klagelied, sondern Ehrlichkeit in der Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es deutlich zu sagen: Jedem von uns wäre eine Weiterfahrt der Wipperliese sehr viel lieber als eine Einstellung.
Aber meine Bitte an Sie lautet: Schenken Sie den Menschen vor Ort reinen Wein ein. Sagen Sie den Menschen vor Ort, dass ein Weiterbetrieb der Wipperliese das Land jährlich 1,7 Millionen € kostet. Sagen Sie den Menschen, dass der Zuschussbedarf pro Fahrt und Person bei 34 € liegt.
Sagen Sie, an welcher Stelle Sie dieses Geld einsparen wollen, oder sagen Sie ehrlich, wo und wen Sie zusätzlich belasten wollen, um an frisches
Geld zu kommen. Mit der Verteilungsgerechtigkeit hält es DIE LINKE ohnehin immer gut. Aber diese Dinge habe ich an anderer Stelle schon einmal erläutert.
Wir schlagen Ihnen vor: Lassen Sie uns im Fachausschuss nach einer Lösung suchen, mit der alle leben können.
Das war eben wie Ulbricht, ich weiß.
Mit Ihrem Vorschlag nach dem Motto „Augen zu und durch“ kann ich nicht leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede SPNV-Leistung wird anhand statistischer Kennzahlen bewertet. In Sachsen-Anhalt gehen wir davon aus, dass Verkehrsangebote mit einer Nachfrage von unter 300 bis 500 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge auch mit dem Bus vergleichsweise wirtschaftlich und auch attraktiv erbracht werden können.
Diese Festlegung wird auch der Heidebahn von Wittenberg nach Bad Schmiedeberg zum Verhängnis. Ich persönlich bedauere das sehr.
Denn bei der Heidebahn sind die Nutzungszahlen in den letzten Jahren nicht gesunken, blieben aber auch unterhalb des Schwellenwertes von 300 bis 500 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge.
Bei dem Betrieb der Heidebahn handelt es sich bereits um ein besonderes Pilotprojekt. Der Landkreis Wittenberg ist im Zusammenhang mit dem Bus-Bahn-Landesnetz Aufgabenträger des Projekts. Das Land hat nach der Entscheidung zur Abbestellung im Jahr 2007 den Weiterbetrieb im Rahmen einer Trägerschaft des Landkreises gefördert, zuletzt mit Mitteln in Höhe von 1 Million €.
Eine Weiterführung des Pilotprojekts würde jährlich Mittel in Höhe von ca. 0,7 Millionen € bis zum Jahr 2018 binden. Dann stünden wir erneut vor der Frage, wie es weitergeht. Und dann, Herr Gallert, stehen vielleicht Sie hier vorn und müssen den Bürgern die Abbestellung erklären. Lassen Sie es uns doch machen.
Dabei ist doch schon jetzt klar, dass es weiterhin Linienverkehr auf der Strecke zwischen Wittenberg und Bad Schmiedeberg geben wird. Denn die Busverbindung ist in das Linienbündel des örtlichen Busverkehrs integriert. Ich denke, es ist richtig, dass wir uns im Fachausschuss noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen.
Dieses Pilotvorhaben auf der Strecke zwischen Wittenberg und Bad Schmiedeberg hat beinhaltet, dass keine Ausschreibung durchgeführt wurde. Es gab von Vornherein nur einen Anbieter und nur eine Zusage.
- Ich bin sofort fertig, sehr geehrter Herr Präsident. Das ist meiner schlechten Stimme und meiner Stimmlage geschuldet.
Wenn wir das Pilotprojekt fortführen würden, müssten wir ein ordentliches Ausschreibungsverfahren durchführen.
- Ja, ich weiß, Sie wollen mich gern abschalten. Der Tag kommt und dann können Sie das.