Andrea Kersten
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Alle Jahre wieder bespielt also die Fraktion der LINKEN das Thema Schulchaos. Heute soll nun der CDU die Verantwortung für die Bildungspolitik entzogen werden.
Wir haben uns erst einmal gefragt, wie ernst denn diese Forderung der LINKEN gemeint ist. Wie ernsthaft wollen denn die LINKEN etwas ändern? Dabei lohnt wieder einmal ein Blick auf das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion. Die AfD-Fraktion hat allein vier Anträge zum Thema eingebracht: Moratorium zur Klassenzusammenlegung, Sofortmaßnahmen zur Lehrergewinnung, Erweiterung des Sachsenstipendiums und Erhöhung der Stellenkapazität des FSJ Pädagogik. Alle Anträge wurden von Ihnen abgelehnt.
Sie haben sich davon inhaltlich distanziert, und das aus ideologischen Gründen.
Von daher kann ich mich nur aus meiner Rede vom letzten Jahr wiederholen. Wenn Sie der CDU was auch immer entziehen wollen, dann braucht es dazu alle Fraktionen in diesem Hohen Haus. Solange Sie nicht bereit sind, mit unserer Fraktion abzustimmen, ist doch diese Debatte obsolet, dann ist es doch nichts als Theater.
Ja, Theater, das können Sie, das haben wir eben gesehen. Damit kann ich auch gleich den Bogen spannen zu dem Grund, warum auch wir grundsätzlich die Bildungspolitik in andere Hände geben würden; denn, nicht nur Sie können Theater, sondern auch die Staatsregierung kann Theater, auch die Abgeordneten der CDU können Theater und allen voran das CDU-geführte Kultusministerium.
Ich möchte Ihnen von einer kürzlich stattgefunden peinlichen Theaterposse erzählen und diese Ihnen nicht vorenthalten. Im Februar 2016 hat das Kultusministerium den Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen veröffentlicht. Ich darf daraus kurz zitieren: „Zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört es, den Schülern politisches Verantwortungsbewusstsein, Achtung vor der Überzeugung des anderen und eine freiheitliche demokratische Haltung zu vermitteln. Dazu kann beitragen, wenn bei geeigneten Anlässen Abgeordnete mit einbezogen werden und dass die jeweiligen demokratischen Parteien ausgewogen vertreten sind.“
Wie sieht aber nun die Realität an unseren Schulen aus? Letzte Woche fanden drei europapolitische Schülerforen an sächsischen Gymnasien statt, organisiert unter anderem vom Kultusministerium. Die Ausgewogenheit der Parteien, wie sie hier im Erlass beschrieben ist, sah konkret so aus: Es gab mindestens zehn Vertreter der CDU, drei Vertreter der SPD. LINKE, GRÜNE und FDP
waren mit je einem Vertreter vor Ort, die AfD mit null Vertretern.
Da frage ich mich jetzt: Wie soll denn gemäß Erlass die Achtung vor der Überzeugung des anderen entwickelt werden? Wie soll denn die Pluralität in einer Demokratie gefördert werden, wenn unseren Schülern nur eine einzige Meinung serviert wird?
Das allein war wohl offenkundiges Anliegen dieser Veranstaltung. Ich habe nach Veröffentlichung dieser Veranstaltung sofort an das SMK die Frage gestellt, warum denn AfD-Vertreter bei diesen Veranstaltungen nicht dabei sind. Mir wurde folgendermaßen geantwortet – ich darf zitieren –:
„Zu Ihrer Nachfrage bezüglich der europapolitischen Schülerforen ist in der Tat anzumerken, dass an den drei Veranstaltungen Mandatsträger teilnehmen werden, die sich zur Idee eines geeinten und demokratischen Europas als Wertegemeinschaft und zur Europäischen Union explizit bekennen.“
Meine Damen und Herren! Mit dieser Antwort wird ganz klar gesagt: Die AfD wollen wir nicht dabei haben. Die Veranstaltungen sind als Jubelveranstaltung zur EU konzipiert,
und Kritiker am Konstrukt der Europäischen Kommission sind nicht erwünscht.
Das ist DDR 2.0. Wollen wir das wirklich? Mit Blick auf unsere Vergangenheit auch hier in Sachsen sollten Sie sich für diese Bevormundung schämen.
Weiter in Runde zwei.
Vielen Dank, Herr Präsident!
Ich schließe an meine erste Runde an und bleibe bei den europapolitischen Schülerforen im Kontext mit dem Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen. Ich sagen Ihnen auch, warum.
Erstens gibt es dazu noch einiges zu sagen und zweitens müssen Sie uns schon überlassen, aus welchen Gründen wir der CDU die Verantwortung für die Bildungspolitik entziehen wollen, oder eben auch nicht. Das ist unsere alleinige Interpretation.
Was gibt es also noch zu sagen? Diese Veranstaltungen belegen für uns drei Fakten: Erstens, die absichtliche Ausgrenzung der AfD von den europapolitischen Schülerforen widerspricht definitiv dem Erlass, und das ist ziemlich skandalös.
Zweitens, die Kultusministerin schwindelt.
Ich darf Frau Kurth aus einem Interview in der „Sächsischen Zeitung“ zitieren: „Um es einmal deutlich zu sagen: Kontroverse politische Themen zu diskutieren, Meinungsunterschiede auszuhalten und eigene fundierte Urteile zu bilden – dafür bietet Schule gute Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. Doch möglicherweise scheuen viele aus der älteren Lehrergeneration, die noch unter dem Eindruck der ungeliebten Staatsbürgerkunde aus DDRZeiten steht, den politischen Diskurs.“ – Ja, Frau Ministerin, scheuen auch Sie den politischen Diskurs, insbesondere mit der AfD-Fraktion?
Ich hoffe, Sie geben mir darauf heute noch eine Antwort.
Drittens, was belegt diese Veranstaltung noch? Der sogenannte Beutelsbacher Konsens wird missachtet. Er fordert nämlich einerseits, dass Schüler nicht mit einer Sichtweise überwältigt werden dürfen – das Überwältigungsverbot –, und zum anderen, dass Pädagogen politische Problemstellungen kontrovers behandeln sollen – das ist die Kontroversität. Dieser Meinung waren Sie auch einmal, Frau Kultusministerin, und ich darf Sie hier noch einmal aus dem Interview zitieren: „Einen Unterricht, der sich nicht mit Gegenpositionen auseinandersetzt, darf es nicht geben.“ Das waren offensichtlich nur Lippenbekenntnisse, denn die Schülerforen waren genau das Gegenteil. Sie veranstalten damit nicht nur peinliches Politiktheater. Es zeigt uns vor allem, welche Bildungspolitik die CDU anstrebt. Da können wir der Forderung der LINKEN, der CDU die Verantwortung für die Bildungspolitik zu entziehen, durchaus etwas Zustimmendes abgewinnen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der LINKEN geht es um einen ausführlichen Bericht zur Situation des Behindertensports in Sachsen, um ein spezielles Förderprogramm für Sportler mit Behinderungen sowie um die Anpassung der Sportförderrichtlinie an die UN-Behindertenrechtskonvention.
So berechtigt das grundsätzliche Ansinnen des Antrags ist: Die Antwort bzw. die Stellungnahme der Staatsregierung liegt vor, und sie liefert auch Antworten. Selbst wenn diesem Antrag heute zugestimmt werden sollte – was eher als unwahrscheinlich zu betrachten ist und nach den Redebeiträgen von Herrn Rost und Herrn Vieweg auch so sein wird –, werden die Antworten nicht anders ausfallen.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags: In Punkt I wird eine ausführliche Berichterstattung zur Situation und zu den Perspektiven im Behindertensport gewünscht. Die Fragen sind, wie bereits erwähnt, von der Staatsregierung beantwortet, und man kann durchaus auch einige Informationen aus diesen Antworten entnehmen. Allerdings – auch das muss man klar sagen – sieht eine ausführliche Berichterstattung anders aus. Sie wäre durchaus möglich gewesen, zumindest was den Punkt I.1, die Angebote im Behindertensport, betrifft.
Der SBV, der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband, einer der mitgliederstärksten Landesfachverbände im Landessportbund Sachsen, ist sehr aktiv. Auf dessen Webseite sind die vielfältigen Aktivitäten gut aufgezeigt. Was wir allerdings im Antrag vermissen und uns gewünscht hätten, ist die Forderung nach einer kontinuierlichen Berichterstattung über die Situation im Behindertensport, um einerseits die Entwicklung in diesem Bereich beobachten und andererseits entsprechende Handlungsansätze für die Perspektiven im Behindertensport ableiten zu können. Denn aus der zu Punkt I gegebenen Stellungnahme der Staatsregierung kann zwar ein kurzer Überblick über die Situation im Behindertensport abgeleitet werden, über die Perspektiven erfahren wir aber nichts.
Insofern fehlt dieser Teil in der Beantwortung der Staatsregierung. Aber – auch das gehört zur Wahrheit dazu – explizit wurde danach nicht gefragt. Wir wissen ja nun,
dass bei den Antworten bzw. den Stellungnahmen der Staatsregierung nicht eine einzige Information zu viel gegeben wird.
Erstaunt hat mich persönlich, dass man als Übungsleiter bzw. als Trainer im Behindertensport keinerlei Voraussetzungen erfüllen muss. Glücklicherweise sieht die Praxis in Sachsen anders aus. Der SBV ist diesbezüglich anderer Meinung und bietet laufend Angebote und Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung an. Auch das kann man auf der Webseite des SBV erfahren.
Interessant wäre ebenfalls gewesen, wenn wir über den Antrag erfahren hätten, ob einerseits die Anzahl der Anleiter im Behindertensport und andererseits die Angebote im Bereich der Aus- und Fortbildung als ausreichend betrachtet werden ober ob gegebenenfalls Defizite bestehen. Aber genau diese Fragen wurden im Antrag nicht gestellt.
In Punkt II geht es um ein spezielles Förderprogramm für den Behindertensport. Die klare Aussage dazu ist, dass die Sächsische Sportförderrichtlinie als Förderinstrument gleichermaßen für den Behindertensport gilt. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten – wir haben es gehört: So gibt es die Richtlinie „Teilhabe“, das Investitionsprojekt „Lieblingsplätze“ oder auch das Investitionskraftstärkungsgesetz.
Die Inanspruchnahme der genannten Fördermöglichkeiten liegt darüber hinaus nicht nur in der Verantwortung der Staatsregierung. Hierbei sind auch die Sportvereine gefragt und natürlich die Träger der Sportstätten, welche sich meistens in kommunaler oder in Vereinsträgerschaft befinden.
Natürlich wissen wir, dass hinsichtlich der baulichen Anpassung von Sportstätten in Sachsen – dies betrifft Punkt II.3 des Antrags – Nachholbedarf besteht. Unsere Große Anfrage zu Sportstätten in Sachsen vom vergangenen Jahr hatte ergeben – Sie werden sich erinnern –, dass lediglich 32 von 102 landeseigenen Sportstätten barrierefrei sind. Auf kommunaler Ebene wird es sicherlich nicht viel besser aussehen. Es gibt daher in diesem Bereich viel zu tun. Solange aber nicht bekannt ist, wo genau die Schwierigkeiten liegen und ob sie aufgrund eines fehlenden Förderprogrammes bestehen, sehen wir ein solches Vorhaben nicht als zielführend an.
Letztlich wird in Punkt III des Antrags die Anpassung der Sportförderrichtlinie an die UN-Behindertenrechts
konvention gefordert. In der UN-BRK ist dazu zu lesen, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, damit Menschen mit Behinderungen an breitensportlichen Aktivitäten teilnehmen können. Genau das ist mit der Sportförderrichtlinie gegeben. Der Behindertensport ist in der Sportförderrichtlinie ebenso wie alle Sportverbände und -vereine als möglicher Zuwendungsempfänger explizit benannt. Da – wie bereits von mir ausgeführt – der SBV der mitgliederstärkste Verband im Landessportbund ist, ist nicht anzunehmen, dass behinderte Sportler hier ausgeschlossen wären.
Abgesehen davon empfinden wir es als befremdlich, wenn immerzu unterstellt wird, dass irgendwer ausgegrenzt ist oder nicht teilhaben kann, nur weil er nicht explizit benannt ist.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass durch die Stellungnahme der Staatsregierung im Wesentlichen die Forderungen des Antrags erfüllt sind, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle durchaus etwas mehr Auskunft hätte sein können.
Die aus unserer Sicht fehlenden Informationen sind nicht Bestandteil des Antrags, sodass diese auch bei Zustimmung zum Antrag nicht geliefert werden würden. Die AfD-Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung über den Antrag enthalten.
Vielen Dank.
Auch ich möchte zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich habe in meinem Redebeitrag bereits ausgeführt, dass wir ein eigenes Förderprogramm ebenfalls nicht für erforderlich halten. Gegen eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie hinsichtlich der genannten Punkte gibt es aber aus unserer Sicht nichts einzuwenden, sodass wir uns diesem Änderungsantrag anschließen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Alternative für Deutschland möchte eine Profilquote für Spitzensportler in Sachsen initiieren.
Zur kurzen Erläuterung: Eine Profilquote ist eine bevorrechtigte Zulassung von Spitzensportlern bei der Studienimmatrikulation.
Unser Antrag umfasst drei Forderungen:
Erstens Schaffung einer Profilquote für Sportler, die dem A-, B-, C- oder D/C-Kader für eine vom Sächsischen Olympiastützpunkt betreute Sportart angehören. Bis zu 1 % der landesintern zulassungsbeschränkten Studiengänge sollen diesen Sportlern vorbehalten werden.
Zweitens. Vorrangig sollen Spitzensportler zugelassen werden, die dem Kader einer Schwerpunktsportart des Olympiastützpunktes Sachsen angehören.
Drittens. Die Profilquote ist bis zum Wintersemester 2018/2019 einzuführen.
Meine Damen und Herren! Die Profilquote ist nichts Unbekanntes. In acht Bundesländern gibt es sie schon. Sachsen gehört leider nicht dazu, und das, obwohl auf Vorschlag – ich betone: auf Vorschlag – von Innenminister Ulbig schon 2013 auf der Innenministerkonferenz beschlossen wurde, die Einführung einer Profilquote für Spitzensportler in allen Bundesländern prüfen zu lassen. Seit 2013 wird also in Sachsen geprüft. Was wohl bis dato dabei herausgekommen ist? Ich hätte gehofft, dass Innenminister Ulbig diese Frage heute noch beantwortet. Er ist jetzt leider nicht da. Vielleicht kommt er noch. Aber eines kann ich schon vorwegnehmen: Eine Profilquote ist sicher nicht herausgekommen.
Währenddessen verlassen Spitzensportler unseren Freistaat, weil sie nicht das von ihnen gewünschte Studium an ihrem Trainingsort beginnen können – so geschehen bei
einer U-23-Weltmeisterin im Rudern. Sie gehörte zum Bundesstützpunkt Dresden. Nach dem Abitur wollte sie hier in Dresden an ihrem Trainingsort studieren. Ihr gewünschtes Studienfach gehörte zu den NC-Studiengängen. Eine Einzelfallprüfung wird ihr vom sächsischen Wissenschaftsministerium zugesagt, doch es passiert nichts. Die junge Dame weiß, dass sie nicht ewig rudern kann. Sie will deshalb ihre berufliche Karriere trotz sportlicher Erfolge nicht vernachlässigen. Sie erkundigt sich daher bei anderen Bundesstützpunkten nach Studienmöglichkeiten. Kurz darauf erhält sie vom Bundesstützpunkt in Frankfurt am Main eine Zusage zu ihrem Wunschstudium und trainiert seitdem in Hessen. Hessen hat eine Profilquote für Spitzensportler.
Die Aktualität dieses Themas ergibt sich aber nicht nur wegen nicht umgesetzter Aussagen unseres Sportministers oder weil Sachsen anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nein, auch die aktuelle Leistungssportreform wirft ein Schlaglicht auf die Profilquote. Im Eckpunktepapier des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist zu lesen – ich zitiere –: „Zudem ist eine flächendeckende Profilquote, die sicherstellt, dass Athleten das von ihnen gewünschte Studium in jedem Land und damit in der Nähe des geeignetsten Trainingsortes durchführen können, noch nicht realisiert. Empfohlen wird die Einführung einer Hochschulprofilquote in allen 16 Bundesländern.“
Die Wichtigkeit einer Profilquote wurde demnach erkannt, vom DOSB, von anderen Bundesländern und natürlich auch von der AfD-Fraktion. Die Sächsische Staatsregierung hängt aber immer noch im Startblock fest.
Warum ist eine solche Profilquote für Spitzensportler und im weiteren Sinne für Sachsen überhaupt wichtig? Dazu möchte ich drei Aspekte benennen. Es geht erstens um die duale Karriere von Spitzensportlern. Es geht zweitens um deren Bindung an Sachsen. Es geht drittens um Vorbilder für unsere Gesellschaft.
Zur dualen Karriere. Das bedeutet, sportliche und berufliche Karriere gehen Hand in Hand. Dafür müssen Spitzensportler unterstützt werden. Die meisten sind eben keine Profifußballer, die nach ihrer Karriere finanziell ausgesorgt haben. Ganz im Gegenteil, trotz Medaillen, Siegen bei Olympia oder Welt- und Europameisterschaften sind viele nach ihrer Sportkarriere nicht nur weitestgehend unbekannt, sondern haben auch kein finanzielles Polster, welches ihnen eine sorgenfreie Zukunft sichert. Diese Sportler müssen, egal, ob sie wollen oder nicht, gleich nach ihrer sportlichen Karriere in einen Beruf einsteigen.
Die duale Karriere, also Spitzensport und berufliche Karriere parallel, ist für viele Spitzensportler überhaupt erst die Voraussetzung, Spitzensport zu betreiben. Dass das aber nicht so einfach ist, wissen wir alle. Mehrere Trainingseinheiten pro Tag, Wettkämpfe, Trainingslager, kaum Freizeit für Freunde und Familie, daneben noch Schule – da kann das Abitur auch einmal nicht so gut ausfallen. Bei diesem Leistungsspagat müssen wir Hochleistungssportler unterstützen. Wer studieren will, dem
sollten wir den Zugang zum Wunschstudium ermöglichen.
In Sachsen sind circa 30 % aller Studiengänge derzeit zulassungsbeschränkt. Von diesen dürfen wir unsere Sportler nicht ausschließen, vor allem nicht wegen fehlender Leistungen. Das wäre wirklich lächerlich.
Max Hartung, derzeitiger Athletensprecher aller deutschen Spitzensportler beim DOSB, meint zur dualen Karriere: „Wenn man weiß, nach dem Sport kommt noch etwas, es gibt noch ein weiteres Feld, auf dem man gut ist, dann gibt das Sicherheit.“ Genau dazu kann die Profilquote beitragen. Dass wir uns um die duale Karriere kümmern, hat auch etwas mit Wertschätzung und Verantwortung gegenüber unseren Spitzenathleten zu tun.
Zweitens. Was meine ich mit Bindung an Sachsen? Wir wollen doch sicher, dass Sportler, die ihre Talente in Sachsen entwickeln, die hier den Grundstein für ihre Sportlerkarriere gelegt haben, auch in Sachsen ihre Siege feiern. Sie sind für Sachsen Aushängeschilder. Mit Blick auf die Leistungssportreform, nach der stark angenommen werden kann, dass es künftig weniger Talente gibt, welche gefördert werden, ist es wichtiger denn je, dass alle sächsischen Talente langfristig an Sachsen gebunden sind. Da geht es auch um den Erhalt der leistungssportlichen Infrastruktur.
Als dritten Aspekt, für den eine Profilquote wichtig ist, hatte ich die Vorbildfunktion genannt. Das dürfte uns allen klar sein. Spitzensportler, Olympiasieger, Weltmeister, sie alle sind Vorbilder für uns. Mit ihnen freuen wir uns, wenn sie siegen, und mit ihnen weinen wir manchmal auch, wenn sie verlieren. Da werden Fahnen geschwenkt, da werden Hymnen gesungen, da wird die beste Leistung hervorgehoben. Meine Damen und Herren, da ist die Welt noch in Ordnung. Noch!
Spitzensportler und Spitzenleistungen symbolisieren Leistungsbereitschaft in unserer und für unsere Gesellschaft. Sie repräsentieren unser Deutschland und natürlich auch den Freistaat Sachsen im nationalen und im internationalen Vergleich. Dafür, dass das noch möglichst lange auf hohem Niveau so bleibt, wird die Profilquote in Sachsen ein kleines Stück beitragen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Ihre Redebeiträge waren wieder recht nett und typisch. Es ist wahrscheinlich so, dass wenn die AfD mit einem Antrag die Staatsregierung auffordern würde zu sagen, das Gras ist grün, sie sicherlich auch irgendeine Formulierung findet, dass das nicht stimmt.
Ich möchte in meiner zweiten Rederunde auf einige Redebeiträge eingehen. Zuerst zu Herrn Rost. Sie hatten gefragt, warum diese Ein-Prozent-Regelung in unserem Antrag steht. Das ist nicht einfach so gegriffen. Letztlich sind diese 1 % der landesinternen zulassungsbeschränkten Studienplätze circa 50 bis 70 Plätze. Wir haben Informationen, dass ein Bedarf von circa 20 bis 25 Sportlern pro Jahr besteht. Hier haben wir noch ganz gutes Spiel nach oben.
Wir wissen auch, dass in anderen Bundesländern – ich hatte erwähnt, das acht Bundesländer diese Profilquote schon haben – diese Quote nicht groß anders aussieht. Die meisten haben eine Ein-Prozent-Quote. Es gibt noch ein paar andere. Bayern hat die Quote jetzt auf 3 % aufgestockt. Sie sehen, man kann auch wieder etwas ändern, wenn so eine Zahl genannt ist; es ist nichts Statisches.
Sie hatten kritisiert, dass wir die falsche Kaderstruktur hätten. Wir wären angeblich nicht auf der Höhe der Zeit. Das sehe ich nun wieder ganz anders. Wir sind sehr wohl auf der Höhe der Zeit, weil wir genau die Kaderstruktur im Antrag stehen haben, die jetzt gültig ist.
Ich kann jetzt nicht von Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader sprechen, wenn es die noch gar nicht gibt.
Natürlich können wir dann im Nachgang diese Kaderstruktur auch ändern; denn alle anderen acht Bundesländer, die diese Profilquote in ihren Hochschulgesetzen schon haben, müssen das ja auch anpassen. Die sagen dann ja nicht, oh Gott, jetzt gibt es auf einmal keine Profilquote mehr.
Ja, Frau Meiwald, Ihr Zwischenruf hat auch wieder belegt, dass Sie hier einfach nur ideologisch agieren. Sie lehnen das ab, weil es von der AfD kommt. Sie werden dem im Herbst, wenn dieser andere Antrag in der Anhörung ist, dann wahrscheinlich zustimmen.
Hinsichtlich Ihrer Argumente zur Quote: Wenn 1 % Quote vorbehalten wird, dann ist das kein Zwang für irgendjemanden.
Es nehmen die die Quote in Anspruch, die das möchten; und wenn die Quote nicht ausgeschöpft wird, dann kann sie natürlich auch von anderen in Anspruch genommen werden.
Ja, das weiß ich sehr wohl, Herr Gebhardt. Das können Sie dann sicher auch noch im Protokoll nachlesen. Vielleicht stellen Sie sich hin, seien Sie nicht so faul, gehen Sie mal ans Mikrofon, und dann können Sie hier eine Frage stellen. So.
Frau Zais, Sie hatten kritisiert, dass es wohl keine Trennung gibt zwischen landesinternen und zentral vergebenen Studiengängen. Das ist nun ganz und gar nicht so. Wie Sie in Punkt 1 lesen, soll diese Ein-Prozent-Regelung ausschließlich für die landesintern zulassungsbeschränkten Studiengänge gelten. Das wissen wir auch, dass für die zentral vergebenen Studienplätze jemand anderes zuständig ist. Das muss natürlich auch noch geregelt werden. Das sollte der DOSB dann schon in Angriff nehmen.
Sie hatten auch bemängelt, dass es hier nur um Spitzensportler ginge. Ja, hier geht es eben nun mal nur um Sportler. Morgen geht es dann um Behinderte. Man begrenzt das eben. Aber das heißt doch nicht, weil man eine Quote für Spitzensportler hat, dass man nicht auch eine Quote für andere Zielgruppen machen kann. Das schließt sich ja nicht aus. Man muss oder kann ja in einem Antrag nicht immer alles erfassen.
Nun bin ich aber gerade am Ende, aber gut.
Ja.
Das kann man machen, muss man aber nicht. Ich hatte ja gesagt, die Profilquote ist nichts Neues; das ist keine Geburt des Freistaates Sachsen, das haben andere Bundesländer schon gemacht. Die haben sie schon seit vielen Jahren und man kann auf deren Erfahrungen zurückgreifen. Ich denke, das wäre auch ohne eine Anhörung gegangen.
Wir haben auch extra eine längere Frist gelassen. Wenn hier noch ein bisschen mehr Zeit gebraucht würde, dann hätten wir bis zum Wintersemester 2018/2019 die Zeit gehabt, es so zu regeln, dass es Hand und Fuß hat.
Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss jetzt ein bisschen schneller reden; ich möchte nämlich noch ganz kurz auf Ihre Ausführungen reagieren, Frau Ministerin. Sie haben ziemlich heftige Kritik an der Quotenregelung geübt. Ich erinnere daher an die von der SPD gewollte – und auch durchgepeitschte – Frauenquote, die Sie ja so gern haben.
Meinen Sie nicht auch, dass es gegebenenfalls fachlich besser geeignete Männer geben könnte? Wie sieht es denn da mit dem Gleichheitsgrundsatz aus? Das sollte vielleicht noch einmal überdacht werden.
Doch nun zu meinem Schlusswort! Ich möchte es mit einer Aussage des Deutschen Olympischen Sportbundes beginnen. Auf die Frage, warum der Leistungssport überhaupt staatlich gefördert wird, ist auf dessen Webseite folgende Antwort zu finden:
„Der Leistungssport hat eine wichtige Funktion in der Gesellschaft. Spitzensportler sind Vorbilder für viele Menschen, sich selbst zu bewegen. Sie sind Botschafter unseres Landes. Die Spitzensportler leben die Werte des Sports vor, die für die Gesellschaft bedeutend sind: Fairness, Respekt, Miteinander, Leistung. Ein Bekenntnis zur Leistung ist für unsere Gesellschaft in allen Bereichen wichtig. Gerade ein Land wie Deutschland wird in seiner internationalen Wahrnehmung über seine Eliten – unter anderem aus dem Sport – stark geprägt.“
Meine Damen und Herren! Diese Antwort fasst auf wunderbare Weise zusammen, was eingangs von mir dargelegt wurde. Deutschland ist ein Sportland, und auch Sachsen ist ein Sportland. Wir werden in Deutschland mit Umsetzung der Leistungssportreform höchstwahrscheinlich weniger Talente haben, die perspektivisch gefördert werden. Gerade deshalb ist es so wichtig, möglichst alle von ihnen zu entdecken und keines zu verlieren.
Wenn ich an die jährlich stattfindende Sächsische Sportgala denke – an der ich mittlerweile drei Mal teilnehmen durfte –, an all die jungen Talente, an all die erfolgreichen Athleten, die auf der Gala ausgezeichnet wurden, dann muss ich sagen: Ich möchte auf keines dieser Talente, auf keinen Olympiasieger oder Weltmeister verzichten. Sie alle repräsentieren die Werte des Sports und auch den Freistaat Sachsen.
Es läuft nicht alles rund im Gesamtkomplex der Spitzensportförderung. Wir können als Freistaat Sachsen auch nicht alles regeln. Doch wir können die duale Karriere unserer sächsischen Talente etwas runder machen, und zwar mit der Profilquote. Diese kommt nämlich direkt den Sportlern zugute. Sie beweist, dass wir als Bundesland Sachsen uns unserer Fürsorge und Verantwortung gegenüber den Sportlern bewusst sind.
Sehr geehrte Abgeordnete! Heute könnte Sachsen das neunte Bundesland sein, welches eine Profilquote hat. Damit sind wir zwar nicht mehr Vorreiter, aber eben auch
nicht mehr Schlusslicht. Und das wollen wir doch nicht wirklich werden!
Halten wir es daher wie im Sport: Nicht reden, sondern machen! – Die AfD-Fraktion wird entsprechend handeln. Wie steht es mit Ihnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum wiederholten Male diskutieren wir über das Thema Lehramtsausbildung in Chemnitz. Grund ist diesmal das Positionspapier von Vertretern aus Südwestsachsen. IHK, Handwerkskammer, Bürgermeister und Landräte machen sich angesichts des größer werdenden Fehlbedarfs an Lehrern Sorgen um die Absicherung des Unterrichts in ihrer Region.
Diese Sorgen sind nicht unberechtigt. Wir alle kennen die Lehrerbedarfsprognose, nach der Sachsen in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr Lehrer benötigt. Wir wissen auch, dass in diesem Zeitraum circa die Hälfte aller Lehrer aus dem Schuldienst ausscheiden wird.
Die Region Chemnitz hat mit der Besetzung frei werdender Stellen besonders große Probleme. Wir wissen, dass dort circa 70 % der Stellen mit Seiteneinsteigern besetzt sind.
Die Unterzeichner wollen frühzeitig gegensteuern – das macht sicherlich Sinn – und sehen die Lösung in der Verstetigung bzw. Erweiterung der Lehramtsausbildung in Chemnitz.
Man könnte nun einwenden, es sei doch egal, wo Studenten studieren; sie seien ja flexibel. Dem ist aber nicht ganz so. Laut zweier Erhebungen, die in Sachsen durchgeführt wurden, wollen 80 % der hier ausgebildeten Lehrer in der Region bleiben, und ein Großteil der Studenten an der TU Chemnitz kommt aus der Region.
Staatsministerin Dr. Stange hat zu dieser Thematik ein Interview gegeben. Darin hat sie geäußert, dass dieser sogenannte Klebeeffekt wohl nur auf Grundschullehrer zutreffe. Ich bin Mitglied des Ausschusses für Schule und Sport und muss Ihnen sagen: Das stimmt nicht ganz; denn diese Aussage wird von ihrer Kabinettskollegin, Frau
Staatsministerin Kurth, regelmäßig widerlegt. Aus dem Kultusministerium hören wir nämlich, das größte Problem bei der Besetzung von Lehrerstellen sei nicht die Anzahl der Bewerber, sondern die Tatsache, dass die Lehramtsabsolventen in Leipzig oder Dresden bleiben wollen; dort werden aber nicht nur Grundschullehrer ausgebildet. Das ist durchaus ein Grund, einmal auszuprobieren, ob dieser Klebeeffekt nicht auch für andere Lehrämter in Chemnitz funktionieren würde.
Als weiteres Argument gegen die Lehramtsausbildung in Chemnitz werden die im Hochschulentwicklungsplan verankerten Vereinbarungen zur Anzahl der Studienplätze genannt. Diese wurden in den letzten Jahren von gut 1 700 auf 2 000 erhöht. Im kommenden Herbstsemester soll ein weiteres Mal aufgestockt werden, auf knapp 2 400.
Angesichts dessen können wir zu Recht die Frage stellen, warum man dieses Mehr an Studienplätzen nicht zumindest probeweise nach Chemnitz gibt. Man könnte vielleicht eine Außenstelle der Lehramtsausbildung in Chemnitz implementieren, um das vereinbarungskonform zu machen. So könnte man auch testen, ob die dort ausgebildeten Lehrer tatsächlich in der Region verbleiben.
Fakt ist, dass von verschiedenen Seiten auf die bestehenden Probleme deutlich aufmerksam gemacht worden ist. Es scheint auch ziemlich offensichtlich zu sein, dass wir mit der jetzigen Struktur der Lehramtsausbildung diese Probleme nicht lösen können.
Es bleibt uns aber nicht die Zeit, wieder vier, fünf oder sechs Jahre zu warten; denn die Probleme in Chemnitz werden sicherlich nicht von allein harmloser werden. Wir werden uns am Ende nicht wieder hinstellen und sagen können, wir hätten es nicht gewusst.
Es gibt gute Partner, die bereitstehen. Die TU Chemnitz hat klar signalisiert, dass sie sich aktiv beteiligen will. Auch die Unterzeichner des Positionspapiers haben klar signalisiert – man kann sogar sagen, sie haben sich in dem Papier verpflichtet –, aktiv mitzuwirken. Nehmen wir sie doch einmal beim Wort und binden sie von Anfang an ein!
Als Letztes: Wenn Sachsen tatsächlich einmal in die luxuriöse Situation kommen sollte, mehr Lehrer ausgebildet zu haben, als in Sachsen gebraucht werden, dann können wir ja getrost die Klassenstärken senken.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz; Herr Mann: Ich hatte nicht gesagt, dass diese Stellen im Bereich des Grundschullehramts ausgestockt werden sollten. Das haben Sie jetzt hineininterpretiert.
Frau Fiedler, ich habe auch nicht gesagt, dass wir experimentieren sollten. Das ist vielleicht etwas flapsig formuliert worden, aber ich habe ja ergänzt, dass es um eine Außenstelle gehen soll. Bei einer TU gehe ich auch davon aus, dass die wissen, wie man ausbildet.
Vielen Dank. Frau Ministerin, können Sie den Lehrerbedarf für den Sorbischunterricht in Sachsen quantifizieren?
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich möchte auf das Thema Sorbischunterricht zurückkommen. Können Sie gegebenenfalls etwas zur Situation in Brandenburg sagen? Gibt es dort Lehrermangel? Wenn ja, wie wird dort agiert? – Nur wenn Sie dazu aussagen können. Ich weiß, sie müssen das nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es mehr als lange gedauert hat, bis man heute das neue Schulgesetz beschließen wird, hat mein Kollege Uwe Wurlitzer in seinem Redebeitrag bereits dargelegt. Nun könnte man meinen: „Was lange währt, wird gut.“ Doch weit gefehlt!
Das neue Schulgesetz passt sich dem politisch korrekten Zeitgeist im Bildungsbereich schon im § 1 an. Es atmet das Wort „Kompetenz“ – ein Begriff, der alles und nichts bedeutet, ein Begriff, welcher suggeriert, dass es nichts ausmacht, wenn man nichts weiß. Wichtig ist nur, dass es niemand merkt.
Im neuen Schulgesetz geht es um Orientierungen, um Unverbindlichkeit, also eben um Kompetenzen – und das, ohne zu berücksichtigen, was Gesellschaften weiterentwickelt. Das nämlich sind nicht Gleichmacherei, Angst vor Bewertungen, Beurteilungen oder Leistungserhebungen. Es sind Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, also Wissen – all jene Begriffe, die von der CDU und der SPD aus dem Schulgesetz verbannt wurden. Horst Köhler, ehemaliger Bundespräsident, hat einmal gesagt: „Wissen ist der einzige Rohstoff, der auf unserer Erde unbeschränkt zur Verfügung steht und der sich durch Gebrauch nicht abnutzt, sondern vermehrt.“
Doch von Wissen will das neue Schulgesetz nichts mehr wissen. Leistung – um Himmels willen! Vergleiche zwischen Schülern – aber nicht doch! Dann schon lieber lernzieldifferenter Unterricht. Explizite, bestmögliche
Förderung und Unterstützung bei Defiziten – nein, nein, nein! Stattdessen lieber Inklusion.
Ergebnisse einer solchen Bildungspolitik können wir in den Bundesländern sehen, in denen es kein Sitzenbleiben mehr gibt oder die bei der Inklusion schon viel weiter sind als Sachsen: Bremen, Hamburg und Berlin. Mit diesen Ländern will Sachsen doch nicht wirklich in Zukunft um die letzten Plätze bei den Bildungstests konkurrieren?
Belege? Gern! In Hamburg wurde jüngst eine Vorab-AbiKlausur mit bundeseinheitlichen Mathematikaufgaben geschrieben. Das Ergebnis: katastrophal! Ein Notendurchschnitt von 4,1; 43 % der Schüler hatten die Note 5 oder schlechter, und damit dann doch nicht alles ganz so schlimm erscheint, wie es tatsächlich war, wurden kurzerhand alle Noten um eine Notenstufe heraufgesetzt. Eigentlich merkwürdig, denn noch im vergangenen Jahr verkündete Hamburg einen Rekord an Abiturienten. Kann man quasi über Nacht dümmer werden? Offensichtlich ja. Nicht zu vergessen sei, dass die Bildungspolitik in Hamburg von einem SPD-Mann verantwortet wird. Wir werden zukünftig also nicht so tun können, als hätten wir es nicht gewusst. Der neue § 1 weist also den neuen Weg des sogenannten Paradigmenwechsels von der Wissens- zur Kompetenzvermittlung – für uns der falsche Weg.
Gleichwohl enthält das neue Schulgesetz einzelne Regelungen, die auch wir begrüßen und die teilweise Vorschläge der AfD-Fraktion aufgreifen. So wurde unser bereits im Sommer 2015 in den Landtag eingebrachte Antrag „Moratorium zur Klassenzusammenlegung von
10. Klassen“ aufgegriffen und, modifiziert, im Gesetz verankert.
Warum schreiben Sie es dann nicht ins Gesetz hinein? Natürlich ist mir das klar. In den Lehrplänen steht vieles, aber wir müssen doch Prioritäten setzen: Was ist Schule? Was ist Schulziel? Was ist Schulaufgabe? Das kann doch nicht eine Kompetenz sein, sondern das muss doch in erster Linie Wissen sein. Kompetenzen, Herr Bienst, entwickeln sich aus Wissen, nur aus Wissen.
Gut. – Ich war aber bei unserem Antrag „Moratorium zur Klassenzusammenlegung von 10. Klassen“ stehengeblieben und hatte gesagt, diese Thematik sei im Schulgesetz aufgegriffen und, entsprechend modifiziert, eingebracht worden. Wir haben also damals schon gefordert, dass keine 10. Klassen zusammengelegt werden sollen. So erfreulich die neuen Regelungen sind, so erstaunt sind wir doch über den Sinneswandel in der Koalition. Herr Bienst von der CDU schilderte damals in seinem Redebeitrag zu unserem Antrag sehr eindrucksvoll, wie gut die derzeitigen Regelungen funktionieren, und sah keinen Änderungsbedarf. Herr Bienst, woher kommt denn jetzt dieser Sinneswandel? Oder: Herr Mann von der SPD lehnte unseren Antrag ab, weil es dafür keine Notwendigkeit gebe. Herr Mann, warum gibt es jetzt diese Notwendigkeit?
Gleichwohl die AfD-Fraktion die neuen Regelungen hinsichtlich der Klassenzusammenlegungen begrüßt, gehen uns diese nicht weit genug, deshalb werden wir unseren Änderungsvorschlag später noch vorstellen.
Unsere Zustimmung erfährt auch die Übernahme des Teilschulnetzplanes für berufsbildende Schulen durch das SMK. Diese Änderung setzt eine der häufigsten Forderungen von Wirtschaftsverbänden und kommunalen Vertretungen um. Wir sind optimistisch, dass sich die damit verbundenen Hoffnungen auf eine bessere Abstimmung zu Bildungsgängen, den Erhalt von Landesklassen und damit auch den Erhalt von Berufsschulstandorten erfüllen können. Auch das Bemühen von Staatsregierung und Regierungskoalition, Schulstandorte im ländlichen Raum zu erhalten, erkennen wir an. Diese Problematik dürfte allen in diesem Hohen Hause bewusst sein.
Da sich allerdings der typische ländliche Raum mit seinem ihn kennzeichnenden Infrastruktur- und Bevölkerungsverlust mehr und mehr vergrößert, verstehen wir nicht, warum die Regelungen zum Standorterhalt so diffizil und von allerhand Bedingungen geprägt sind. Das sogenannte Schwarmverhalten in Städte wie Dresden und Leipzig macht es geradezu notwendig, auch Mittelzentren in die Regelung für den ländlichen Raum aufzunehmen. Eine klare Positionierung für den ländlichen Raum sieht aus unserer Sicht anders aus; und unser Änderungsantrag wird genau auf diese Positionierung zielen.
Kritisch sehen wir auch die Absenkung der Mindestschülerzahlen an den Berufsschulzentren von 750 auf 550. Wir sehen hier die Gefahr einer zunehmenden Ausdünnung des Berufsschulnetzes, denn bei dieser Mindestschülerzahl werden immer noch 18 Berufsschulzentren von einer Schließung bedroht sein. Mit dem Blick auf den entstehenden Bedeutungsverlust der dualen Berufsausbildung ist dieses Szenario dann doch als unklug zu bewerten.
Mit großem Bedauern haben wir darüber hinaus festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehene Regelung bezüglich der Nutzung von Schulgebäuden für schulische Zwecke in § 23 aus dem Gesetzentwurf nicht in die Beschlussempfehlung übernommen wurde. Abgesehen davon, dass diese Forderung einen AfD-Antrag umgesetzt hätte und man nun trefflich darüber streiten könnte, warum diese Formulierung wieder verschwunden ist, lässt diese Streichung Raum für Spekulationen. Welchen Stellenwert schreibt die Regierungskoalition einem störungsfreien Unterricht zu?
Als Begründung der Streichung der genannten Formulierung wird gesagt, dass es in der Eigenverantwortung der Schulträger liegen solle, anderweitige Nutzungen zuzulassen, sofern schulische Zwecke nicht beeinträchtigt sind. Genau diese Einschränkung gibt der Gesetzestext aber nicht her. Mit keiner Silbe ist nämlich erwähnt, dass eine Beeinträchtigung schulischer Zwecke zu vermeiden ist.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich zum Thema Inklusion kommen. Frau Firmenich hat es schon gesagt: Hier scheiden sich die Geister. Im neuen Schulgesetz wird also der Inklusion die Tür weit geöffnet. Die Vokabel „Kritik“ reicht für die geplanten Änderungen im Schulgesetz nicht mehr aus. Ich möchte von fatalen Entscheidungen sprechen.
Aber fangen wir von vorn an: Begründet wird die Implementierung der Inklusion in unser Schulsystem mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland
unterzeichnet hat. Doch was steht tatsächlich im Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung? In Artikel 24 findet sich nicht ein einziges Mal das Wort „Inklusion“. Es geht um einen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Schulen für Menschen mit Behinderung. Es geht darum, Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen, und es ist ein Umfeld erwähnt, das die bestmögliche schulische Entwicklung gestattet.
Wir halten also fest: Es geht um Qualität des Unterrichts. Es geht um Hochwertigkeit, um das Bestmögliche. Und genau das garantieren unsere Förderschulen. Das Bestmögliche für ein Kind mit Förderbedarf wird eine Regelschule niemals leisten können.
Doch das ist bei Weitem nicht alles, was an Ignoranz nunmehr auch von Sachsen aufgeboten wird. Alle hier im Hause – außer natürlich unsere Fraktion – spielen eine Vogel-Strauß-Politik. Sie wissen um die Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen Inklusion schon länger praktiziert wird, tun aber weitestgehend so, als gäbe es sie nicht. Sehenden Auges soll sich auf eine Spielwiese begeben werden, die nicht bespielbar ist. Jene, die versucht haben, darauf zu spielen, sind bisher alle gescheitert.
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie einmal versucht haben, Inklusion bis zum Ende zu denken, die Inklusion, die Deutschland und nun auch Sachsen zum Ziel hat. Ich habe das für mich einmal versucht und bin zu folgendem Entschluss gekommen: Inklusion, wie sie jetzt verfolgt wird, bedeutet, dass diejenigen, die weder beeinträchtigt noch behindert sind, Beeinträchtigungen in Kauf nehmen müssen, damit jene, die welche haben, ihre nicht wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, das ist dumm, das ist fahrlässig und das wird auf lange Sicht die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft schmälern.
Das ist mit der AfD nicht zu machen.
Wir werden deshalb dem neuen Schulgesetz nicht zustimmen.
Unser Begehren ist eingebracht. Es geht hier nur um die Überschrift.
Frau Zais, wir lehnen Ihren Änderungsantrag ab, aber nicht aus ideologischen Gründen. Wir haben einen eigenen Antrag zum längeren gemeinsamen Lernen gestellt, den wir Ihnen noch vorstellen. Er geht nicht so weit wie Ihre Vorschläge. Von daher…
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir lehnen auch diesen Antrag ab, aus zweierlei Gründen. Zum einen ist die inklusive Bildung als Ziel der Schulentwicklung benannt worden. Das lehnen wir ab. Das wissen Sie. Zum anderen gehen wir nicht konform mit Ihrer Forderung, dass die christliche Tradition gestrichen werden soll.
Besonders eigenartig finden wir Ihre Argumentation. Sie schreiben, dass es sich nur um eine Minderheit handeln würde, die der christlichen Konfession angehörte. Das mag richtig sein, ist aber insofern eigenartig, da genau bei vielen anderen Forderungen Ihrer Fraktion der Fokus auf genau diesen Minderheiten liegt, zum Beispiel bei sexuellen Identitäten, bei Migration oder auch bei Inklusion. Es ist nicht schlüssig. Von daher lehnen wir das ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um § 1. Sie sehen schon an der Überschrift, an der Reihenfolge von „Bildung“ und „Erziehung“, was wir mit dem Auftrag von Schule implizieren. Bei uns heißt es also „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“.
In allererster Linie sind Schulen für uns Bildungsstätten. Ich habe es vorhin schon gesagt. Es geht um Wissen, Werte, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es geht um Praxiswissen, um anwendungsbereites Wissen, um Wissenschaftlichkeit.
Mit unserer Formulierung in § 1 wird genau diesem Anspruch Rechnung getragen. Es geht uns eben nicht um Kompetenzen und es kann auch nie richtig sein, dass der Erziehungsauftrag, wie es in der Beschlussempfehlung formuliert ist, vor den Bildungsauftrag der Schule gestellt wird. Erziehung ist – das wissen wir eigentlich alle – zuvörderst Aufgabe der Eltern.
Es gibt übrigens eine sehr interessante Studie der KonradAdenauer-Stiftung aus dem Jahr 2016, die sicher vielen bekannt ist und uns alarmieren sollte. In dieser Studie wurde die Ausbildungsreife und Studierfähigkeit unserer Jugend untersucht. Erschreckendes Fazit: Die politisch gewollte Inflation der Abschlüsse wurde mit einer dramatischen Absenkung der Anforderungen erkauft. Ein Grund: Akademisierungswahn. 53 % aller Schulabgänger haben mittlerweile eine Studienberechtigung. Das einst elitäre Gymnasium ist zur beliebtesten Schulart avanciert.
Als zweiten Grund für das Absinken des Standards wird genannt, dass nicht mehr der Fachunterricht die Lehrpläne dominiere, sondern das neue Leitbild des kompetenzorientierten Unterrichts. Komme jedoch der Unterricht zu kurz, flüchteten sich die Schüler in die Geschwätzigkeit. Im gesamten Bildungssystem habe sich eine Kultur des Durchwinkens etabliert.
Die Folgen des kompetenzorientierten Unterrichts sehen zum Beispiel so aus: Germanistikstudenten können nicht mehr richtig schreiben, jeder dritte IHK-Betrieb und auch die meisten Hochschulen erteilen nachholenden Schulunterricht und es gibt Brückenkurse in Mathematik und Naturwissenschaften. Der Freistaat Sachsen geht mit dem neuen Schulgesetz genau diesen Weg. Das kann aus unserer Sicht nicht richtig sein. Besinnen wir uns also wieder auf den Bildungsauftrag der Schule, wie es in unserem § 1 formuliert worden ist.
Ein gutes, solides und abrufbares Wissen ermöglicht automatisch Kompetenzentwicklung. Eine Kompetenz führt aber nicht automatisch zu Wissen.
Stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu.
Wir werden dem Antrag zustimmen. Aus unserer Sicht macht es schon Sinn, dass man bei Angelegenheiten, die die Sorben betreffen, auch die Vereinigungen einbezieht, die letztlich deren Interessen vertreten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! In unserem Änderungsantrag geht es hier um zwei Dinge.
Wir sind erst einmal froh, dass das Thema Evaluation jetzt im Gesetz verankert ist. Allerdings sind wir mit der Formulierung, dass eine regelmäßige Durchführung der Evaluation stattfinden soll, nicht ganz zufrieden. Wir möchten das etwas konkreter formulieren und daher gern eine Frist einführen, alle wie viele Jahre eine Evaluation durchzuführen ist. Unser Vorschlag lautet hier: mindestens alle vier Jahre.
Die zweite Änderung, um die es in diesem Änderungsantrag geht, ist, dass Schulträger für den laufenden Lehr- und Lernmittelbedarf Anträge zur Bewirtschaftung übergeben können, also nicht sollen. Hier soll die Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Kommunen im Vordergrund stehen.
Wir werden bei einzelnen Ziffern, zum Beispiel bei den Ziffern 1, 2 und 4, zustimmen; bei Ziffer 3 sieht es dann schon etwas anders aus. Sie haben aus dem Paragrafen „Sexualerziehung“ die Bedeutung von Ehe und Familie für Staat und Gesellschaft herausgestrichen, das missfällt uns. Daher werden wir bei dieser Ziffer dagegenstimmen. Bei allen weiteren Ziffern werden wir uns enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es, wie schon von mir angesprochen, um unseren Vorschlag für ein längeres gemeinsames Lernen. Das ist, wie heute schon mehrfach gehört, eine der großen Forderungen im Anhörungsverfahren gewesen, und damit haben Sie, Frau Zais, auch recht: Die meisten Sachverständigen hatten sich letztlich positiv in dieser Richtung geäußert.
Wir stellen uns aber den Schritt nicht ganz so weit vor. Unser längeres gemeinsames Lernen soll von der 1. bis zur 7. Klasse im sächsischen Schulsystem etabliert werden, und das bis 2020/2021: Vier Jahre gemeinsames Lernen an der Grundschule, dann weitere drei Jahre gemeinsames Lernen an der Oberschule. Erst nach der 7. Klasse sollen sich Eltern und Kinder entscheiden müssen, wie der weitere Bildungsweg aussehen soll.
Für uns ist also eine Trennung nach der 4. Klasse zu früh, denn Lehrstoff und Anforderungen verändern sich eben mit dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Deshalb lohnt sich schon ein Blick auf die Leistungen in der 7. Klasse. Wir sind auch der Meinung, dass die weitere Bildungswegentscheidung dann möglicherweise leistungsgerechter und auch unter Einbeziehung der Kinder erfolgen kann.
Wir sehen auch im längeren gemeinsamen Lernen eine Stärkung unserer Oberschulen. Auch das haben wir heute schon an verschiedenen Stellen gehört. Unsere Oberschulen haben nicht mehr den Ruf, den sie bräuchten. Sie sind nicht mehr die tragende Säule unseres Schulsystems.
Ich weiß nicht, ob die anderen Fraktionen das auch wahrnehmen: Es gibt immer mehr die Tendenz, dass die duale Berufsausbildung nicht mehr diesen Ruf hat, den sie eigentlich haben sollte. Gerade mit diesem Blick ist es für uns auch wichtig, die Oberschulen zu stärken. Auch in diesem Sinne ist unser Änderungsantrag zu verstehen.
Wir werden diesem Änderungsantrag zustimmen, da er ähnliche Forderungen unserer Fraktion aufgreift, die wir dann noch einbringen werden. Wir fordern zwar eine Absenkung der Mindestschülerzahl auf 24, sind aber nicht so kleinlich und würden uns freuen, wenn es wenigstens 25 wären. Von daher stimmen wir zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es eben angekündigt, dass auch wir zu dieser Nummer einen Änderungsantrag beisteuern. Es geht hier um drei Dinge.
Einmal möchten auch wir die Mindestschülerzahl an Berufsschulzentren gestrichen haben. Dann – ich hatte es eben erwähnt – möchten wir eine Absenkung der Klassenobergrenze von 28 auf 24. Wir haben übrigens einen Mehrbedarf von 1 000 Lehrern ermittelt. Das sind circa 60 Millionen Euro im Jahr. Wie Sie auf die 4 000 bis 5 000 kommen, ist uns doch ein wenig schleierhaft.
Drittens geht es – ich hatte es in meinem Eingangsstatement bereits erwähnt – um die Klassenzusammenlegungen an Gymnasien. Das entspricht unserem Antrag vom Sommer 2015. Wir wollen, dass die Regelung auch für Gymnasien gilt, dass Klassen nicht beim Übergang von der 9. zur 10. Klasse zusammengelegt werden sollten. Dabei sollten wir auch den Blick auf unsere Lehrkräfte richten, denn für diese ist es auch eine ziemliche Strukturveränderung, ein ziemlicher Stress, wenn sie kurz vor Beginn des Kurssystems ihre ganzen Klassen neu strukturieren müssen.
Von daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Änderungsantrag, der hier zur Debatte steht, betrifft die §§ 4 b und 4 c. Es geht uns dabei um drei Dinge:
Erstens geht es um die Ausnahmeregelung für Schulstandorte im ländlichen Raum. Diese soll auch für Grundschulen in Mittelzentren gelten.
Darüber hinaus soll es – zweitens – ausreichen, wenn in einer Grundschule mindestens 60 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Die Bedingung, dass zu jeder Klassenstufe mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler gehören sollen, wollen wir streichen.
Beide Forderungen sollen die ländlichen Schulstandorte stärken und vor einer weiteren Ausdünnung schützen. Der Erhalt möglichst aller Schulstandorte sollte in Sachsen Priorität haben. Dies möchten wir mit unserem Änderungsantrag untersetzen.
Ich hatte gesagt, es geht um drei Dinge. Der dritte Punkt befasst sich mit dem Thema Inklusion. Frau Kliese, Sie hatten uns ein eigenartiges Weltbild vorgeworfen. Ich denke, wir haben schon ein wenig Realitätssinn. Wir haben bei der Inklusion den Vorteil, dass es verschiedene Bundesländer gibt, die dabei schon einen Schritt weiter sind. Daher sehe ich es durchaus als legitim an, wenn man solche Probleme nicht nur anspricht, sondern sie auch berücksichtigt.
Deshalb beantragen wir die Streichung des § 4 c, Sonderpädagogischer Förderbedarf. Dazu hatte ich mich schon entsprechend geäußert. Ich möchte aber nochmals die Möglichkeit nutzen, um den Blick auch auf die Förderschulen zu richten. Die AfD-Fraktion sieht Förderschulen als aktive Teilhabeinstrumente an. In Ihrem Sinne könnte
man auch sagen: Wir sehen sie als Inklusionsinstrumente an; denn unser Fokus hinsichtlich der Kinder mit Beeinträchtigungen ist darauf gerichtet, dass sie ein möglichst eigenständiges und eigenverantwortliches Leben führen sollen, und dieses findet eben zum größten Teil außerhalb der Schule statt. Es bedarf daher einer Förderung, die so früh wie möglich beginnt. Wir vertreten den Standpunkt, dass dies nur unser Förderschulsystem leisten kann. Wir haben bestens qualifizierte Lehrkräfte und eine sehr gute schulische Infrastruktur.
Was Sachsen noch nicht hat, ist ausreichend pädagogisches Personal. Das sollte unsere Baustelle sein, an der aktiv gearbeitet wird. Ziel kann es aus unserer Sicht nicht sein, Sonderpädagogen zu Wanderarbeitern zu machen, wozu letztlich die Kooperationsverbände führen würden.
Meine Redezeit ist nun zu Ende,
und ich kann den letzten Passus nicht anbringen, bitte aber dennoch um Zustimmung.
Es handelt sich hierbei um eine Folgeänderung eines Änderungsantrages von uns. Da er abgelehnt wurde, ziehen wir ihn zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Nur kurz zwei, drei Sätze zu diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Hier geht es um die Streichung der Nr. 13, so unser Änderungsantrag. Es geht hier um das gestreckte Berufsvorbereitungsjahr. Uns liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass eine Verlängerung des Berufsvorbereitungsjahres auf zwei Jahre effiziente Ergebnisse hätte. Von daher bitte ich um Zustimmung.
Wir werden den Antrag ablehnen. Für uns sind die vorhandenen Strukturen für weiterführende Schulabschlüsse ausreichend. Es kam jetzt auch kein Vorschlag, wo die Lehrer herkommen sollen, die das Ganze an den Volkshochschulen umsetzen sollen; da haben wir ja nun gerade in Sachsen ein großes Problem. Von daher Ablehnung.
Wir werden diesem Antrag zustimmen. Aus unserer Sicht wäre es schon schön, wenn es eine kostenlose Schülerbeförderung gäbe. Das wird zwar erst einmal eine Vision bleiben, aber wir denken, wir können uns durchaus auch einmal zu einer Vision bekennen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir jetzt noch einmal ein ganz großes Herzensbedürfnis, zu diesem Änderungsantrag zu sprechen; denn es geht hier unter anderem um die Beflaggung.
Es hat sich gezeigt, dass immer noch nicht jeder verstanden hat, dass es einen Unterschied zwischen einer Beflaggung und einem Fahnenappell gibt. In diesem Änderungsantrag geht es um zwei Punkte: zum einen um die tägliche Beflaggung unserer sächsischen Schulen mit der Bundes- und der Landesflagge und zum anderen um die Nutzung von Schulgebäuden für außerschulische Zwecke nur im Katastrophenfall. Zum letztgenannten Punkt hatte ich mich bereits in meinem Eingangsstatement geäußert;
darauf will ich nicht noch einmal eingehen. Ich werde mich deshalb nur zur Beflaggungsänderung äußern.
Wer von Ihnen weiß denn, ob heute die sächsische und die deutsche Flagge vor dem Landtag wehen?
Ja, meine Damen und Herren, sie wehen, und das nicht nur heute. Und wissen Sie, warum beide täglich wehen? – Die Frage geht vor allem an Sie, Frau Zais, von den GRÜNEN,
Sie werden es nicht glauben: weil die Hausverwaltung diese gehisst hat.
Sie sehen also, es gibt eine Hausverwaltung, die das macht. Man braucht keinen extra teuer bezahlten angestellten Beflaggungshausmeister.
Aber es gibt auch noch andere Gründe, warum wir für diesen Änderungsantrag plädieren: Es geht um Identität. – Ja, das kennen Sie nicht, aber Beflaggung stärkt die nationale und Landesidentität unserer Schüler, also das Zugehörigkeitsgefühl zu unserem Bundesland und zu Deutschland.
Solche Zugehörigkeiten kennen wir von sportlichen Großveranstaltungen, und dort ist das selbstverständlich. Sportinteressierte unter Ihnen werden sich vielleicht erinnern: Wir hatten Anfang des Jahres die Biathlon-WM, wir hatten die WM der Nordischen Kombination, und ganz selbstverständlich haben Sportler wie Laura Dahlmeier, wie Johannes Fitzek oder wie unser Eric Frenzel am Ende die Deutschlandfahne vor dem Zieleinlauf genommen, und genau diese Geste bewirkt letztendlich, dass es eben nicht nur ein Sieg für den einzelnen Sportler ist, sondern dass wir alle irgendwie gewonnen haben.
Genau diese Selbstverständlichkeit im Umgang mit den Landessymbolen wollen wir an sächsischen Schulen auch haben. Von daher haben Sie also ein wenig Mut zu Sachsen und ein wenig Mut zu Deutschland und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das ist mir eine Herzensangelegenheit, auf diesen Änderungsantrag von uns hinzuweisen. Es geht hier noch einmal um die kostenlose Schulspeisung. Wir hatten es schon im Haushalt, wir hatten es auch schon als Antrag, aber ich möchte Ihnen hier noch einmal ans Herz legen und Sie ermuntern, diesem Antrag zuzustimmen.
Der Fokus liegt hier also auf einer täglichen kostenlosen warmen Mahlzeit, aber vor allem auch mit dem Schwerpunkt einer gesunden, zertifizierten Mahlzeit für unsere Kinder. Die gesunde Ernährung wird ja immer wichtiger – die Koalition hat es letztlich auch in ihrer Beschlussempfehlung im Schulgesetzentwurf verankert. Wir wissen auch, dass Übergewicht immer stärker zunimmt. Von daher halten wir diese Position für sehr wichtig und ich hoffe natürlich – Herr Neubert von den LINKEN ist jetzt allerdings nicht anwesend –, dass die LINKEN hier zustimmen, denn Herr Neubert will genau mit diesem Thema in den Bundestagswahlkampf gehen. Mal sehen, wie Sie Gesicht zeigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Änderungsantrag in der Drucksache 6/9262 ist hiermit zurückgezogen.
Ich beziehe mich also auf den Änderungsantrag in der Drucksache 6/9263. Hier geht es noch einmal um unseren Antrag zur Bildungsempfehlung, den wir auch in die Ausschussberatungen eingebracht haben.
Wenn jeder Schüler Abitur hat, hat am Ende keiner Abitur. Auf diese einfache Formel ließe sich das Ergebnis der neuen Bildungsempfehlung reduzieren. Wir haben uns klar dagegen positioniert und erneuern daher in unserem Änderungsantrag die Forderung, den Zugang zum Gymnasium von Noten abhängig zu machen.
Mangelnde Leistungen der Schüler können nicht durch gute Gespräche mit Schulleitern oder unverbindliche Leistungstests ausgeglichen werden. Das Abitur soll nicht
nur eine Studierberechtigung, sondern auch ein Nachweis der Studierfähigkeit sein. Wie weit es mit Letzterer her ist, kann allerorten beobachtet werden. Die Abbruchquoten der Studenten steigen stetig an. An jeder Uni werden für Abiturienten Vorbereitungskurse angeboten, weil manchmal noch nicht einmal der Elementarstoff der Sekundarstufe I beherrscht wird.
Das alles ist Ergebnis der Abkehr vom Leistungsgedanken und des Weges hin zur Kompetenzvermittlung. Daher bedarf es wieder einer verbindlichen Bildungsempfehlung auf der Grundlage der Zeugnisnoten einschließlich der Kopfnoten. Entscheiden Sie sich für einen Leistungsnachweis, für einen Leistungsvergleich und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Der Änderungsantrag der LINKEN umfasst ja mehr oder weniger eins zu eins die Formulierung, die der Landeselternrat allen Fraktionen zugesandt hat. Es sind also explizit die Forderungen und Wünsche, die der Landeselternrat äußert.
Sosehr wir das natürlich verstehen, dass der Landeselternrat mehr Befugnisse und mehr Rechte haben möchte – auch mit Blick auf die Differenzen, die der Landeselternrat mit dem SMK hat – und wir verschiedenen Forderungen auch zustimmen können, gehen uns einige Forderungen hier doch ein wenig zu weit, so zum Beispiel, dass der Landeselternrat das Recht haben soll, zu klagen, wenn sein Aufgabenbereich oder seine Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffen sind. Das ist ein sogenanntes Verbandsklagerecht.
Auch sehen wir eine gewisse Gefahr bei der Voraussetzung der Zustimmung des Landeselternrats – dies könnte mittelbar auch Entscheidungen des Landtags blockieren.
Der dritte Punkt – es wurde schon angesprochen – sind die finanziellen Forderungen, die der Landeselternrat stellt – mit 2 Euro je schulpflichtigem Kind. Solch eine Forderung von fast 1 Million Euro ist schon recht sportlich.
Wir werden uns daher enthalten.
Können Sie mir einmal sagen, was Wohnungseinbrüche mit einer Opferrolle der AfD zu tun haben?