Klaus Tischendorf
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich etwas verwundert war, warum die FDPFraktion nun am Ende der Legislaturperiode für sich das Thema Tourismus entdeckt hat, war es mir nach dem ersten Redebeitrag meines geschätzten Kollegen Günther natürlich klar: Es geht nicht um den heraufziehenden Wahlkampf. Ich nehme einmal an, den meinen Sie nicht.
Ich denke, meine Damen und Herren, den Liberalen lief etwas die Zeit davon; denn immerhin hatte der Landestourismusverband im Februar die Fraktionen gebeten, Wahlprüfsteine zu erarbeiten und zu begründen. Ich vermute, da hat etwas die helfende Hand der Staatsregierung gefehlt, um ein wenig Fachlichkeit in die Diskussion zu bringen. Zumindest habe ich das nach diesem Redebeitrag so empfunden.
Ich hoffe, dieses Grundwissen ist jetzt bei Ihnen nach der Beantwortung der Großen Anfrage vorhanden. Im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Zeit will ich mich nicht weiter damit beschäftigen, sondern auf ein paar Schwerpunkte eingehen, die aus meiner Sicht im Tourismus stehen, anknüpfend an das, was meine Kollegin Windisch gerade gesagt hat.
Für mich ist es erstens die Schaffung leistungsfähiger Urlaubsdestinationen. Die Frage nach wettbewerbsgerechten Tourismusstrukturen ist die eigentliche Herausforderung, vor der die regionalen Tourismusverbände in nächster Zeit in Sachsen stehen. Die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen unterliegen gegenwärtig großen Veränderungen und üben einen starken Wettbewerbsdruck auf Unternehmen und Verbandsstrukturen aus.
Der Wandel in der Tourismuswirtschaft vom traditionellen Verkäufermarkt zum Käufermarkt ist in vollem Gange und führt zur Entwicklung und Einführung von neuen Tourismusangeboten. Seinen Gast zu kennen ist mittlerweile ein kritischer Erfolgsfaktor für jeden, der in der Branche aktiv ist.
Eine Reorganisation der Tourismusstrukturen soll helfen, die Anbieter wieder wettbewerbsfähig zu machen und zu einem zielführenden Mitteleinsatz und einer effizienteren Aufgabenverteilung zu kommen.
Die sächsischen Reiseregionen benötigen einen konzentrierteren und vor allem koordinierteren Marktauftritt. Das bedeutet, starke Destinationsmarken in optimalen Strukturen in absehbarer Zeit hier in Sachsen zu erreichen, um bei der Akquise neuer Gäste im hart umkämpften Reisemarkt erfolgreich bestehen zu können.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Finanzierung touristischer Aufgaben. Allgemein akzeptiert ist die Aussage vom Wirtschaftsfaktor Tourismus. Schaut man jedoch in die derzeitige Finanzierungsgrundlage dieses Wirtschaftsbereiches, müssen alle Alarmsignale angehen. Der überwiegende Teil davon steht nicht auf soliden finanziellen Füßen, sondern lebt von öffentlichen Zuschüssen. Das allein ist schon problematisch für die gesamte Branche.
Hinzu kommen noch erhebliche Herausforderungen, die sich für die nächsten Jahre abzeichnen. Ich will nur einige nennen: die steigende Konkurrenz zwischen den Tourismusregionen, wachsendes Qualitätsbewusstsein der Gäste, steigende Anforderungen an Vermarktung, Management und die Beschäftigten in der Branche. Hinzu kommen das degressive Abschmelzen der öffentlichen Mittel aus dem Solidarpakt II, weniger finanzielle Mittel der Kommunen für freiwillige Aufgaben, zu denen der Tourismus ja gehört, der demografische Wandel und damit verbunden das Fehlen von qualifiziertem Personal und rückläufige Steuereinnahmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im November vorigen Jahres vom Landestourismusverband dazu initiierte Konferenz mit einer außerordentlich hohen Beteiligung hat in der Diskussion mit Kommunen, der Tourismuswirtschaft, den Fachverbänden und der Politik gezeigt, wie viele Stolpersteine hier noch aus dem Weg zu räumen sind.
Beispielhaft möchte ich nur die Reizwörter dazu nennen: Benötigt Sachsen ein Landestourismusgesetz? Revitalisierung von Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgaben, Nebenansatz bzw. Zweckzuweisung im kommunalen Finanzausgleich, Erhöhung der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer? Soll es eine Pflichtmitgliedschaft aller touristischen Leistungsträger in Tourismusverbänden geben? Wie sieht es mit dem Ausbau der Fördermittelstrukturen aus?
Schon allein diese Aufzählung zeigt, dass das ein ziemlich vermintes Gelände ist, in dem sich zurzeit alle in ihren Schützengräben verbarrikadieren und lauern, was als Nächstes passiert. Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es Aufgabe von uns Landespolitikern, den Diskussionsprozess immer wieder anzuschieben und aufzupassen, dass er nicht abreißt, und mit einer intelligenten Landesförderung in den nächsten Jahren die Entscheidungen aller am Prozess Beteiligten voranzubringen.
Ich danke sehr für diesen tosenden Beifall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch erklären, dass eine tragfähige Lösung gerade für diese Finanzierungsprobleme nicht allein in Sachsen gefunden werden kann. Betriebswirtschaftlich notwendige Effektivierungen können volkswirtschaftliche Entscheidungen nicht ersetzen. Schauen wir uns nur die Kostenstrukturen der Unternehmen an, dann wird sehr schnell klar, wo Ansätze für eine zukunftsfeste Lösung der Branche liegen. Die entscheidenden Stellschrauben sind – entgegen den immer wieder vorgetragenen Behauptungen – nicht die Personalkosten. Wir müssen den Blick auf die Einnahmenseite der Unternehmen richten.
Sachsen ist ein klassisches Zweiturlaubsland. In wirtschaftlich schlechten Zeiten spüren wir das im Reisever
halten besonders. Existenzangst, drohende Arbeitslosigkeit oder auch fortwährendes Lohndumping schlagen schnell durch, denn wir sind im Tourismus zu großen Teilen vom Binnenmarkt abhängig. Erfahrungsgemäß wird in Krisenzeiten zwar auch Urlaub gemacht, das Budget reicht aber meist nur noch für die jährliche Pauschalreise ins Ausland. Gespart wird dann der zusätzliche kurze Urlaub innerhalb Deutschlands und damit auch in Sachsen. Dieser Effekt ist auch heute als unmittelbare Folgewirkung der Abwrackprämie in den Urlaubsregionen eingetreten und wird den Unternehmen in den nächsten Jahren weitere Ausfälle bescheren.
Aus dieser Spirale kommen wir nur heraus, wenn die Käufer von sächsischen Reiseangeboten, also die Bürgerinnen und Bürger, einen ausreichenden Lohn für geleistete Arbeit erhalten. Erst ein flächendeckender Mindestlohn wird eine durchschlagende Wirkung auf den sächsischen Reisemarkt haben. Er stärkt nämlich die Einnahmemöglichkeiten der Unternehmen und der Kommunen. Wer diesen Aspekt ausblendet und nur etwas von der einen halbleeren Tasche in die andere umschichten will, handelt nicht nur betriebswirtschaftlich blind, sondern hat von sozialer Gerechtigkeit und ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung nichts verstanden.
Um das zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick in die vom Wirtschaftsministerium finanzierte Studie der BBEUnternehmensberatung zu werfen. Diese hat den Titel „Studie zum betriebswirtschaftlichen Ist-Zustand des Hotel- und Gaststättengewerbes mit Einschätzung der zukünftigen Entwicklungs- und Investitionspotenziale in Sachsen“. Der sächsische DEHOGA-Verband ist immer ganz stolz, dass wir diese Studie seit vielen Jahren fortschreiben. Ausgewertet hat er die Ergebnisse aber anscheinend nur ungenügend, sonst würde er nicht immer wieder behaupten, Mindestlöhne seien Gift für die Hotellerie und die Gastwirtschaft.
In dieser Studie gibt es einen interessanten Bundesvergleich betriebswirtschaftlicher Kosten mit den Zahlen in Sachsen. Schauen wir uns den an, dann ist das ganz interessant. Wir haben im Vergleich der Kosten auf Bundesebene beim Warenansatz gleiche Preise. Wir haben bei den Mieten und Pachten gleiche Preise. Wir haben bei den anlagebedingten Betriebskosten und bei den Fremdkapitalzinsen höhere Preise. Das ist aufgrund der Investitionen, die seit den Neunzigerjahren finanziert wurden, völlig logisch. Und wir haben einen niedrigeren Gewinn als im Bundesvergleich. Das hängt damit zusammen, dass die Erlössituation schlecht ist. Es kommt noch etwas hinzu – das sage ich besonders für diejenigen, die immer noch etwas beim Personal sparen wollen –: Wir haben im Bundesvergleich in der Tourismuswirtschaft viel zu niedrige Löhne.
Insofern lohnt es sich also, diese Studie richtig zu lesen. Dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass niedrige Löhne nicht die Lösung für die Unterfinanzierung der Unternehmen sind.
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist fast die Hälfte der Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft geringfügig beschäftigt. Wer jedoch Servicequalität halten will, der muss auf ausgebildetes und gut bezahltes Personal zurückgreifen.
Es bleibt also realistischerweise nur der Weg, dass potenzielle Urlauber für Sachsen finanziell so ausgestattet sind, dass sie nicht nur einmal nach Sachsen kommen, sondern immer öfter, und auch länger bleiben.
Im Übrigen tritt DIE LINKE dafür ein, dass es für alle ein Recht auf Reisen und Erholung gibt. Touristische Angebote sind auch für finanziell schwache Bevölkerungsschichten weiter zu erschließen, um ihnen einen breiten Zugang zu Freizeit, Erholung, Reisen und Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren und nicht zuletzt Menschen mit Beeinträchtigungen. Beim Einsatz für Barrierefreiheit im Tourismus zeigt sich, wie ernst wir es mit der Umsetzung des Artikels 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen meinen.
Zum Schluss, meine sehr gehrten Damen und Herren, möchte ich noch ein Problem auf dem Gebiet des Tourismus nennen, das uns unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode im Landtag beschäftigen sollte. Es steht die Fortschreibung des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr zu Beginn der neuen Legislaturperiode und die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes in den Jahren 2012 und 2013 auf der Tagesordnung. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass in diesem Zusammenhang eine kritische Bilanz des Erreichten gezogen wird, weil gut gemeinte Grundsätze und Ziele auf der Strecke geblieben sind. Das betrifft insbesondere die Angebote im Schienenpersonenfernverkehr und im straßengebundenen ÖPNV sowie den Fahrradverkehr. Bereits im Leitbild der sächsischen Landesentwicklung muss der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus, als Teil der wirtschaftlichen Standortqualität direkt verankert werden. Aussagen zur Tourismuswirtschaft sollten in die fachlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung einbezogen werden, die der gewerblichen Wirtschaft gewidmet sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gäbe heute noch viel zu sagen. Einige Aspekte, wie Mehrwertsteuer und GEZ-Gebühren, werden wir später noch beim Entschließungsantrag besprechen. Aber wir werden natürlich in der nächsten Legislatur mit Sicherheit mit der Fortschreibung des Sächsischen Tourismusberichtes weitere Themen aufgreifen, die ich heute in der Kürze der Zeit nicht alle in dieser Fülle abhandeln konnte.
Eines ist aber Fakt: Es steht in den nächsten Jahren im Tourismus nicht mehr vordergründig das Zerschneiden von bunten Bändchen auf der Tagesordnung, weil es im investiven Bereich etwas zu eröffnen gibt, sondern es stehen genau die Aufgaben, die ich eingangs genannt hatte, auf der Tagesordnung, was die Grundfinanzierung sowie ordentliche Strukturen und Destinationen, die auch zukunftstragend sind, betrifft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen versprechen: Wir setzen dabei nicht auf Populismus, sondern wir bringen uns ein. Wir kritisieren nicht nur, sondern machen konkrete Vorschläge. Insofern freue ich mich im Interesse der sächsischen touristischen Unternehmen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Bei Entschließungsanträgen der FDP prüft man immer nur, was unschädlich ist. Es gibt eine Menge darin, was Lyrik ist.
Den Punkt I kann man beschließen oder auch nicht – er hat keine Folgewirkung. Wenn Sie das aber gern wollen, dann kann man sich nicht dagegenstellen und diesen Fließtext beschließen.
Unter Punkt II wollen Sie jetzt Ihre Kompetenz nach vorn treiben. Absenkung der Mehrwertsteuer – seit 1998 haben wir das in unserem Wahlprogramm stehen. Ich danke gerade der Fraktion der Linken, die das immer wieder beantragt, was dann im Deutschen Bundestag erfolgreich abgelehnt wird. Insofern haben wir kein Problem damit, Sie auch darin weiter zu unterstützen.
Bei der Reformierung der GEZ-Gebühren muss ich meinem Kollegen Heiko Hilker danken: Wir haben mehrmals beantragt, in diesem Bereich etwas zu tun. Dem werden wir natürlich auch zustimmen; dieses Thema bearbeiten wir schon lange.
Weiter: Wer kann dagegen sein, die Vermarktung des Tourismusstandortes Sachsen zu verbessern? Wer kann dagegen sein, den Aufbau touristischer Infrastruktur voranzutreiben? Entwicklung touristischer Angebote verbessern …
Das sind alles tolle, „zielgenaue“ Punkte, denen wir uns nicht verstellen wollen und die wir besonders gut finden. Auch die Schmalspurbahn als Touristikkette ist ein Punkt, den Sie gut in Ihren Antrag eingearbeitet haben.
Ein wenig kritisch sehe ich es, wie der Minister, was die GEMA-Gebühren im Punkt 7 betrifft. Wenn die FDP beantragt, von Staats wegen immer in privatrechtliche Angelegenheiten einzugreifen, dann verwundert es mich ein wenig. Aber anscheinend ist es in der Kontinuität dieses Fließtextes passiert und Sie haben nicht lange darüber nachgedacht.
Abbau bürokratischer Hemmnisse – ist auch toll, damit kann man richtig Wahlkampf machen.
Unter Punkt 9, Schaffung gesetzlicher Grundlagen für touristenfreundliche Ladenöffnungszeiten, verbirgt sich ja nichts anderes, als dass Sie die Freigabe der Ladenöffnungszeiten haben und die Angestellten rund um die Uhr beschäftigen wollen. Dazu werden Sie von uns keine Zustimmung bekommen.
Abschaffung restriktiver Rauchverbote – also, jeder kann rauchen, wo er will –, da haben wir mit dem Gesundheitsschutz ein Problem und werden dem auch nicht zustimmen.
Zuletzt sei gesagt, ich fühle mich sehr geehrt wegen Ihrer Feststellung, dass ich keine Wahlkampfrede gehalten habe. Ich gehe mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, meinen Wahlkreis wieder zu gewinnen, und zwar dadurch, dass ich nur das verspreche, was ich am Ende auch umsetzen kann. Da hat es die Opposition natürlich leichter, weil sie diesen Beweis nie antreten muss.
Das waren die drei konkreten Punkte, die Sie benannt haben; alles andere ist Lyrik.
Deshalb bitte ich Sie, Frau Präsidentin, über die Punkte 7, 9 und 10 von Punkt II einzeln abzustimmen. Aller anderen Lyrik werden wir natürlich zustimmen, wenn es Ihnen hilft.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen wollte ich mich in die Debatte gar nicht so einmischen. Sie wissen ja, dass ich als aktiver Gewerkschafter auch dafür gesorgt habe, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen – hoffe ich –, nicht am großen Tisch entstanden ist, sondern unter breiter Beteiligung aller Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
Insofern ist es schon einmal eine Abstimmung, die zeigen wird, wie Sie zum öffentlichen Dienst stehen.
Aber was mich besonders gereizt hat, ist die Aussage unseres Innenministers heute früh zur Polizeidebatte, indem er sagte, wir sollen nicht mit Verunsicherungen oder so durch das Land ziehen.
Ich will Sie noch einmal an die Debatte erinnern. Mit dem Koalitionsvertrag waren die Gewerkschaften sehr froh, dass es einen Abschnitt gab – er wurde heute schon
mehrfach zitiert – zur Verbesserung des Personalvertretungsrechts.
Am 8. September 2006 haben Sie einen Brief erhalten von Herrn Lucassen und vom damaligen ver.di-Vorsitzenden. Sie haben ihn auch ordentlich beantwortet. Ich will einmal kurz daraus zitieren. Vielleicht wird Ihren Koalitionskollegen dann einiges deutlich, dass man vielleicht doch noch einmal überlegen müsste, bevor man alles ablehnt oder nichts sagt wie Herr Bandmann, der hier eine langsame Rede vorträgt, die aber wirklich keinen Inhalt hatte. Das muss ich einmal ehrlich so sagen. Ich habe ihn gesucht, ich wollte mir etwas aufschreiben und habe nichts gefunden.
Am 18. September 2006 schrieb Herr Dr. Buttolo auf die Bitte von Herrn Lucassen und Herrn Anschütz, dass wir das Personalvertretungsgesetz schon in Anbetracht der geänderten Tarife dringend reformieren müssen – ich zitiere –: „Die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes hinsichtlich der Gruppe der Arbeitnehmer ist besonders eilbedürftig,
da aufgrund der Tarifänderung und des Tarifrechts die bisherige Unterscheidung zwischen Gruppen der Arbeiter und Angestellten nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Bis zur nächsten regelmäßigen Personalratswahl im Frühjahr 2007 sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Gruppen der Arbeiter und Angestellten zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst werden können.
Zur Vermeidung von erheblichem Personal- und Sachaufwand ist eine Änderung der Gruppen nur im Rahmen der Personalratswahlen sachgerecht.“ Also die von 2007 haben Sie gemeint. „Andernfalls ist zu befürchten, dass der ordnungsgemäße Vollzug des Personalvertretungsrechts wegen des Gruppenprinzips für einen unvertretbar langen Zeitraum nicht gewährleistet werden kann.“ So die Antwort des Herrn Dr. Buttolo 2006 an die Gewerkschaften, die darum gebeten hatten, den Koalitionsvertrag zu erfüllen.
Sie schreiben weiter: „Eine abschließende Entscheidung über den Umfang und Zeitpunkt einer inhaltlichen Überarbeitung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes ist innerhalb der Staatsregierung noch nicht getroffen worden.“ Scheinbar bis heute nicht, da ist vieles noch offen.
„Ungeachtet dessen wird jedoch sichergestellt werden,“ – so weit Ihre Verunsicherung ins Land zu tragen – „dass im Rahmen der Gebiets- und Funktionalreform die Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährleistet ist.“
Nun frage ich Sie: Wo sind denn hier Ihre Vorschläge? Zu Ihnen, Herr Bandmann, hatte ich schon gesagt: Da war relativ wenig inhaltlich. Der FDP nehme ich es nicht übel, dass sie davon nichts versteht. Den Herrn Brangs habe ich wieder Pirouetten drehen sehen. Ich bin froh, dass die GRÜNEN mitziehen.
Ich habe hier eine Menge gehört. Sie wollten nichts aus Ihrem Gesetz, das es noch nicht gibt, vortragen; aber Sie haben alle Punkte aufgezählt, die Ihnen wichtig waren. Aber den Gesetzentwurf haben Sie nicht eingebracht.
Na ja, dann waren es halt nur Beispiele. Mir wäre das ja alles egal, ob jetzt ein Kuhhandel mit anderen Gesetzen oder was auch immer stattfindet, aber es wird auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Sie haben ein Angebot von vielen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, was durch mehrere Gremien vorgelegt ist. Sie haben die Entscheidung, es abzulehnen oder anzunehmen.
Und Sie haben heute noch eine Entscheidung zu treffen: Wollen Sie Ihren Koalitionsvertrag erfüllen? Es ist eh schon fast zu spät. Das ist die erste Entscheidung.
Was „fast zu spät“ heißt, will ich Ihnen noch einmal klar sagen. Mit der Verwaltungs- und Funktionalreform sind die neuen Landräte aufgefordert, im September die Wahlvorstände zu bestellen, Wählerverzeichnisse vorzulegen. Da steht immer noch die Frage Arbeiter/Angestellte, denn es ist immer noch das alte Gesetz.
Es kommen noch die Landesbediensteten hinzu. Dort müssen wir auch noch zuordnen, wer Arbeiter und wer Angestellter war. Es ist eine völlige Unsicherheit, die schon bei der letzten Wahl zu Gerichtsentscheidungen gegen Personalräte geführt hat.
Das wird also im September stattfinden. Dann werden die Wählerverzeichnisse gemacht und dann finden die Wahlen statt. Danach kommen die Klagen. Bis November müssen die neuen Landkreise ihre Personalräte gewählt haben. Es gibt noch keine gesetzliche Grundlage, die das sicher abdeckt. Dafür sorgen Sie mit der Geschichte der Sozialdemokratie heute, wenn Sie dagegen stimmen.
Das ist dann auch Ihre Geschichte; die müssen Sie mit annehmen. Das gehört zu der ganzen Vertretung mit dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob historische Verantwortung oder nicht, zur Geschichte gehört, an unser gemeinsames Gesetz mit der Allzuständigkeit zu erinnern, das wir damals, 2001, zusammen erarbeitet haben.
Sie werden also gegen Ihren Koalitionsvertrag stimmen – das habe ich vernommen –, gegen die Beschäftigten, gegen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Sie werden vor allem der Demokratie und der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Sachsen sehr schaden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Beginn der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurde eines sehr schnell klar: Der Verhandlungsführer von Bund und Kommunen, Innenminister Schäuble, will die Politik des Lohndumpings auch diesmal fortsetzen.
Am 24.01. haben die Arbeitgeber ihr Angebot von angeblich 5 % vorgelegt. Seitdem wird versucht zu verschleiern, worum es hier eigentlich geht. Das Angebot ist vergiftet. Allein schon die vorgeschlagene Laufzeit von 24 Monaten entgegen 12 Monaten – so der Vorschlag der Gewerkschaften – halbiert die Steigerung auf 2,5 %.
Aber damit noch nicht genug. Aufgrund der Redezeit kann ich nicht den gesamten Tarifvertrag erläutern, aber ich kann sagen, was es für die Beschäftigten im Osten und in Sachsen, für die Kommunalbediensteten, bedeutet.
Ich mache es ganz konkret, damit Sie es verstehen. Der Vorschlag von Herrn Schäuble würde für einen Beschäftigten in der Entgeltgruppe 8, Stufe III, der ein Brutto von 2 238 Euro bekommt, bedeuten, dass der Beschäftigte im Westen mit der gleichen Eingruppierung am 01.02. 2,5 % mehr bekommen würde. Das sind 55,95 Euro mehr. Im Osten bekäme er erst einmal nichts mehr, denn dort würde er erst ab 01.06. diese Erhöhung bekommen. Das macht für einen ostdeutschen Bediensteten ein Minus von 223,80 Euro. Im Westen gäbe es ab 01.10. wieder 1 %
mehr. Das sind 22,94 Euro. Im Osten gäbe es erst einmal nichts. Das ist wieder ein Verlust von 114,70 Euro. Es gibt im Westen ab 01.03. 0,5 %, 11,58 Euro, mehr und im Osten – siehe da – 1,5 %, 34,52 Euro. Wenn Sie das zusammenrechnen, hat derjenige im Westen nach der Laufzeit von zwei Jahren 90,47 Euro brutto mehr im Portemonnaie. Derjenige im Osten hätte ein Minus von 338,50 Euro. So weit der Vorschlag von Herrn Schäuble.
Das bedeutet, dass es übrigens auch für 2008 – wegen der nur anrechenbaren sieben Monate im Osten – lediglich zu einer Erhöhung von 1,45 % kommt, zuzüglich der Minusgeschäfte, die ich Ihnen gerade vorgerechnet habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich das einmal vor: 19 Jahre nach der deutschen Einheit bekommen die Beschäftigten im Osten sogenannte Lohnangleichungen. Bei 5 % sind das 340 Euro weniger in der Laufzeit. Und das bei gleicher Eingruppierung im Vergleich mit dem Westen!
Ja. Hinzu kommt dann noch die verlängerte Arbeitszeit für alle. Das sind 40 Stunden. Das würde bei einem Einkommensniveau im Osten von 96,25 % – zum Beispiel bei dieser Eingruppierung – bedeuten: 85 Euro weniger als im Westen, Monat für Monat. Das ist also der Vorschlag.
Die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite, die Tarifüberleitung aus dem BAT zu übernehmen, kann zu Verlusten bis zu 400 Euro führen. Wer das nicht glaubt, kann das gern mit mir in meiner Region, in der Stadtver
waltung Schwarzenberg, nachrechnen. Das wird dann ständig ins Minus gehen, weil die Überleitung nach Herrn Schäuble ja nicht erfolgt.
Durch die Hintertür wird dann noch versucht, das sogenannte Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt, weiterhin bei 75 % im Osten zu behalten, obwohl jetzt eigentlich die 100-%-Angleichung vorgeschlagen war. 2009 heißt das 25 % weniger beim 13. Monatsgehalt im Osten. Ich denke, wohl niemand hier im Hohen Hause kann das, was ich jetzt vorgetragen habe, als Einkommenszuwachs betiteln.
Ich bin ja gespannt. Höhere Löhne sind also eine Frage der Gerechtigkeit.
Ich erinnere daran, dass die Preissteigerungen seit 2003 die letzten Lohnerhöhungen, die die Beschäftigten erhielten, schon lange aufgezehrt haben. Seit 2007 haben wir die Mehrwertsteuererhöhung, ständig steigende Preise bei Energie, Lebensmitteln usw. und die im November 2007 festgestellte Inflationsrate von 3 %. Nun können Sie mal ausrechnen, was dann übrig bleibt.
Die Forderungen der Gewerkschaften sind aufgrund der Steuermehreinnahmen bezahlbar. Nach unserem Dafürhalten müssen davon die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes endlich profitieren.
Schauen Sie sich den deutlichen Anstieg der Steuermehreinnahmen an, zugegeben aufgrund der letzten Jahre: Wir haben Steuermehreinnahmen bis 2011 von 186 Milliarden Euro prognostiziert. 2007 waren es 50 Milliarden Euro, 2008 17 Milliarden Euro mehr. Ich denke, meine Damen und Herren, ich kann es auch für die Kommunen vorschlagen. Davon müssen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, besonders im Osten, partizipieren. Wer das nicht will, der macht die Spaltung zwischen Ost und West wieder auf.
Ich sage Ihnen, diejenigen, die im Herbst für höhere Diäten gesprochen haben, können die gleichen Argumente auch für unsere Beschäftigten in Sachsen nehmen. Ich denke, dann können Sie allen gewerkschaftlichen Forderungen nach 8 % zustimmen.
Weil Sie jetzt immer von Populismus gesprochen haben – können Sie mir dann einmal sagen, was an meinem Beispiel konkret – was der Vorschlag von Herrn Schäuble ist und was er für den Osten bedeutet – Populismus ist? Oder wollen Sie behaupten, dass dieser Vorschlag so nicht stimmt? Sie müssen schon konkret antworten.
Danke. – Herr Zastrow, Sie sagten, die Kommunen müssen das finanzieren können. Die Steuermehreinnahmen 2006 in den Gemeinden betrugen 2,9 Milliarden Euro, 2007 5,5 Milliarden Euro und für 2008 sind 4,5 Milliarden Euro prognostiziert. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass daran die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen beteiligt werden sollten?
Das sind konkrete Zahlen!
Das sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes und ich gehe davon aus, dass wir beide die Zahlen, die ich genannt habe, nicht anzweifeln.
Würde das denn aus Ihrer Sicht bedeuten, dass Sie der Meinung sind, es sind zwar Steuermehreinnahmen, aber die Beschäftigten sollen in dieser Tarifrunde davon gar nichts bekommen, oder sollen sie ein Minusgeschäft machen, wie in meinem Beispiel eines Kollegen aus Sachsen? Wie meinen Sie das denn jetzt?
Danke. – Kollege Weichert, sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir hier darüber debattieren sollten, wie dieser Tarifabschluss aussieht und was er den Beschäftigten bringt, weil für die Finanzausstattung der Kommunen immer noch der Freistaat Sachsen zuständig ist?
Doch! Wir müssen uns ganz schnell über den kommunalen Finanzausgleich unterhalten, wenn die Abschlüsse getätigt sind, damit die Beschäftigten wirklich mehr verdienen.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass die Entgelterhöhung und die Erhöhung des Leistungszuwachses bundesweit durch 3,75 Stunden Mehrarbeitszeit finanziert werden und dass damit die Beschäftigten diese Erhöhung selbst finanzieren. Ist Ihnen das bekannt? Das ist ein Rechenbeispiel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringt die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode bereits die zweite Novelle zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz ein. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir bereits im Sommer 2006 einen Vorschlag dazu unterbreitet hatten. Unser Anliegen war es damals, wenigstens die anstehenden Personalratswahlen rechtssicher zu gestalten und die entsprechend abgeschlossenen Tarifverträge mit zu beachten.
Die Koalition hat sich damals, wie ich finde, leider aus parteiegoistischen Gründen, entschlossen, dies abzulehnen. Ich will noch einmal daran erinnern, dass der damalige Gesetzentwurf im Sommer 2006 klare Regelungen zum Wahlrecht und zur Wählbarkeit, zum Beispiel zu den Argen, hatte, was die Kommunalbediensteten betrifft.
Mittlerweile hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 27. April vorigen Jahres unsere Rechtsauffassung bestätigt. Mit seiner Entscheidung zur Personalratswahl in der Stadt Leipzig machte es die gegenteiligen Aussagen von Innenminister Buttolo, zum Teil auch auf Kleine Anfragen, null und nichtig und haltlos. Er hat immer ganz stur behauptet, dass die in den Argen Beschäftigten der Kom
munen ihre Wählbarkeit bei ihrem Arbeitgeber verloren hätten. Dem ist nicht so, das wissen wir mittlerweile, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht.
In einem anderen Beschluss vom 17. Dezember vorigen Jahres erklärt nun wiederum das Verwaltungsgericht Dresden die Personalratswahl in Leipzig für ungültig. Grund war, dass unter anderem nach den Gruppen des bisherigen Personalvertretungsgesetzes gewählt wurde, obwohl die neuen Tarifverträge diese Gruppen nicht mehr ausweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn mein Kollege Brangs krank ist – von dieser Stelle wünsche ich ihm gute Besserung –, muss ich noch einmal auf ihn und die letzte Debatte zu unserer vorhergehenden Novelle zum Personalvertretungsgesetz zurückkommen. Er hat damals schlichtweg behauptet, dass alles im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt sei und man die Landesanpassung nicht bräuchte. Die Gerichtsurteile sprechen genau das Gegenteil. Leider muss man feststellen, wenn man das Personalvertretungsrecht anschaut, dass die Untätigkeit der Koalition jetzt auf dem Rücken der Beschäftigten vor Gerichten ausgetragen wird. Wir wollten nun hier endlich für Rechtssicherheit sorgen und haben die damalige Regelung in die jetzige Novelle aufgenommen. Ich hatte auch damals, 2006, bereits von
dieser Stelle aus zugesagt, dass wir als Linksfraktion in dieser Legislatur noch eine umfassende Novelle zum Personalvertretungsgesetz vorlegen werden.
Die Redner der Koalition begründeten damals die Ablehnung unseres Gesetzes damit, dass sie einen eigenen Vorschlag hätten, dass wir uns noch wundern würden, was im Hohen Hause noch so an Mitbestimmung kommt, und die Mehrheitsfraktionen lägen dazu in den letzten Zügen. Spätestens seit dieser Plenarwoche ist deutlich geworden, dass es umgekehrt die Koalition ist, die in den letzten Zügen liegt. Von dem modernen Personalvertretungsgesetz ist weit und breit nichts zu sehen. Das sind die Tatsachen.
Mit der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform werden in den zukünftigen Landkreisen wieder Neuwahlen zu den Personalvertretungen anstehen. Unser Gesetzentwurf stellt dafür mehr als nur Rechtssicherheit her, vielmehr bringen wir uns darüber hinaus mit inhaltlichen Vorschlägen in die Debatte ein, Vorschläge, die für deutlich mehr Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sorgen werden. Unser Gesetzentwurf ist zeitgemäß und er ist die Botschaft an die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes. Sie werden in den nächsten Monaten wichtige Beiträge bei der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform und des Übergangs des Personals von der Landes- auf die kommunale Ebene leisten müssen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Wir trauen den Beschäftigten mehr Verantwortung zu. Deshalb heute unser Gesetzentwurf dazu.
Lassen Sie mich kurz die wesentlichsten Neuerungen unseres Gesetzentwurfes vorstellen. Die Personalvertretungen sollen nach unseren Vorstellungen deutlich aufgewertet werden, was ihre Bedeutung in den Dienststellen betrifft. Auf der Grundlage von Artikel 26 der Sächsischen Verfassung soll in einer Generalklausel eine Allzuständigkeit in Form der Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen eingeräumt werden.
Ich füge hinzu: Unter Beachtung der aktuellen juristischen Auseinandersetzungen in Berlin zum Personalvertretungsgesetz sollen von der uneingeschränkten Mitbestimmung nur noch Angelegenheiten ausgenommen werden, die dem Amtsauftrag maßgeblich obliegen oder die der Entscheidung des Gemeinderates, des Kreistages oder einer Verbandsversammlung vorbehalten sind.
Nach unserem Dafürhalten sollen die Personalräte der Dienststellen auch mehr Vorschläge unterbreiten können, und zwar als Rechtsanspruch; so zum Beispiel Vorschläge zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, zur Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie für Alternativen zur Ausgliederung von Arbeiten aus der Dienststelle oder deren Vergabe an andere Unternehmen.
Außerdem wird eine deutliche Erweiterung der Informationspflicht der Dienststelle gegenüber dem Personalrat vorgeschlagen. Personalräte sollen künftig bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalplänen, bei Sozialplänen sowie bei Rationalisierungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung beteiligt werden. Der Dienststellenleitung soll es nicht mehr gestattet sein – ein wunder Punkt bei vielen Personalräten –, sich ständig über den Personalrat beim Personalrat vertreten zu lassen; sondern es gilt im Grunde Anwesenheitspflicht.
Die Freistellungsregelung für Personalräte soll verbessert werden – auch das ist schon lange in der Diskussion –; und für die Stufenvertretung wurde eine eigenständige Regelung neu im Gesetz aufgenommen. Einigungsstellen sollen zukünftig in den Fällen, in denen das Gesetz von uneingeschränkter Mitbestimmung spricht, letztendlich auch mit bindendem Charakter entscheiden dürfen.
In das Gesetz wurde außerdem eine Regelung aufgenommen, die eine strikte Realisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrechte der Personalvertretung sichert. Das heißt, es ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht nur Wunsch einiger Verwaltungen. Bei nicht erfolgter oder nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Personalräte vor Entscheidung der Dienststellenleitung sollen diese Maßnahmen grundsätzlich unwirksam sein.
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen soll künftig zu allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig sein. Aufgekündigte Dienstvereinbarungen sollen so lange gelten, bis neue einvernehmlich abgeschlossen sind.
So weit die wichtigsten Inhalte unseres Gesetzentwurfes. Unsere Vorschläge – das füge ich hinzu – sind in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Gewerkschaften, des öffentlichen Dienstes, mit Vertretern von Personalräten auf kommunaler und auf Landesebene entstanden und abgestimmt. Gemeinsam haben wir daran gearbeitet, ein modernes, praxisnahes Mitbestimmungsgesetz vorzulegen – rechtzeitig vor Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform.
Die demokratischen Fraktionen sind aufgefordert, sich in den Ausschüssen und bei der Anhörung an der Debatte zu dem Gesetz zu beteiligten. Ich füge hinzu: Dass sich die CDU vielleicht nicht daran beteiligen will, kann ich mir noch vorstellen; bisher hat ja bei der CDU bezüglich des Personalvertretungsrechtes nur die Sprache des Verfassungsgerichtes etwas bewirkt, wenn man einmal auf die Entwicklung des Personalvertretungsgesetzes zurückschaut. Aber zu den Kolleginnen und Kollegen der SPD will ich abschließend noch eines deutlich sagen: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Gewerkschaften werden sehr genau hinschauen, wie Sie mit unserem Gesetz im parlamentarischen Gang umgehen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Nutzen Sie diese für Sie in dieser Legislaturperiode letzte Chance, um für ihre Mitbestimmung in Sachsen einzutreten.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. – Liebe Kollegen der FDP! Man muss schon bei seiner Aussage bleiben. Es gab das klare Angebot von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und uns, gemeinsam über die Erweiterung nachzudenken, und vorige Woche war der Stand – –
Bevor der Text da war, als wir ihn gemeinsam erarbeitet haben, war der Stand: „Wir haben zurzeit kein Interesse und sehen auch keine Notwendigkeit, den Untersuchungsausschuss zu erweitern.“
Ich finde, es zeichnet die FDP aus, dass sie immer hin- und herschwankt und die Dinge nutzt, wie sie es gerade braucht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Könnt ihr noch? – Es ist egal, ihr müsst!
Schwung ist nicht mehr so richtig drin, bringen wir mal etwas Schwung hinein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bleibe einmal bei der Anrede. Unabhängig davon, wie unterschiedlich man die Verwaltungs- und Funktionalreform in den Inhalten bewertet, müsste eigentlich eines hier im Sächsischen Landtag unstrittig sein. Ich bin der Meinung – und ich denke, Sie alle –: Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, dass insbesondere die Personalüberleitung von den Landesbediensteten auf die kommunale Ebene möglichst konfliktfrei und ohne Abstriche bei der Aufgabenerfüllung und vor allem rechtssicher erfolgen soll.
Bereits im August 2006 hatte die Gewerkschaft ver.di Eckpunkte für einen Tarifvertrag zur Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform vorgelegt. Ziel war es
dabei, frühzeitig mit der Sächsischen Staatsregierung in die Diskussion zu kommen. Sie stellte sich erst einmal taub. Das ist ja nichts Neues und auch nicht weiter schlimm. Am Anfang tut sich meistens noch nichts.
Nicht zuletzt unter dem Druck unserer Fraktion – –
Ja, doch. Nachdem wir hier in diesem Raum unter großer Beteiligung – die Ränge waren voll, Herr Staatsminister – die Anhörung zu den Vorschlägen der Expertenkommission hatten, war die Staatsregierung gezwungen, am gleichen Tag die Vertreter der Gewerkschaft ins Finanzministerium einzuladen. Es begrüßte sie Staatssekretär Dr. Voß und Amtsleiter Herr Görlich. Im Ergebnis kann man sagen: Außer der Tasse Kaffee, die es gab, und der Meinung des Staatssekretärs, dass die Gewerkschaften nun am heutigen Tag, also am damaligen Tag, zur Anhörung hier im Sächsischen Landtag alles eingebracht hätten, bräuchte man ja keine Ergebnisse zu vereinbaren.
Mir wurde berichtet, dass Staatssekretär Voß die Gewerkschaftsvertreter an diesem Tag mit den Worten verabschiedete – ich zitiere –: „Wenn wir Gesprächsbedarf mit Ihnen haben, wann und was auch immer, wir werden es Sie wissen lassen.“ Auf eine Fortsetzung warten die Gewerkschaftsmitglieder noch heute, was das Finanzministerium betrifft.
Den nächsten Versuch, der Staatsregierung und den Abgeordneten des Sächsischen Landtags in der Diskussi
on zu der Verwaltungs- und Funktionalreform etwas näherzukommen, startete die Gewerkschaft am 2. November 2006, also fast genau vor einem Jahr. Es war eine landesweite Personalrätekonferenz, zu der wir auch eingeladen waren. Ich kann Ihnen versichern, der selbst initiierte Auf- und dann auch relativ schnelle Abtritt des CDU-Kollegen Bandmann, der sich mit Beschimpfungen von rund 200 anwesenden Landes- und Kommunalbediensteten schmückte, ist heute noch, wenn ich in Verwaltungen gehe, ein großes Gesprächsthema. Damit hat er nachhaltig die Innenpolitik der CDU verkörpert. – Leider ist er jetzt gar nicht hier. Das tut mir etwas leid. Vielleicht ist er bei der Gewerkschaft.
Im Frühjahr dieses Jahres war dann letztlich mit der Vorlage des Gesetzentwurfes die Staatsregierung gezwungen, die Funkstille mit den Gewerkschaften zu beenden. Meine Damen und Herren, Sie können es sich vorstellen:
Er ist da. Sehr schön.
Die Stellungnahme des DGB, die als Antwort auf diesen Entwurf kam, war klar und eindeutig.
Erstens. Sie forderten keine administrative Bildung von Arbeitsgemeinschaften, von Hauptpersonalräten per Gesetz. Dieses künstliche Konstrukt ist ein Entscheidungsgremium für den Personalübergang. Es ist aber weder durch das Sächsische Personalvertretungsgesetz noch durch die in der Verfassung normierte Mitbestimmung legitimiert. Hier melden wir starke Verfassungsbedenken an.
Zweitens. Die Aufnahme von verbindlichen Regelungen zur übergangsweisen Zahlung von Trennungsgeld und Ausgleichszahlungen im Gesetzentwurf fehlte vollständig. Dies wurde gefordert.
Ich frage die Staatsregierung: Warum verweigern Sie den Beschäftigten eine klare Regelung zur Umsetzung und Versetzung zum sicherlich notwendigen Ortswechsel, zur Umschulung und zur Fortbildung?
Wenn man sich dann noch einmal die Leidenschaft vor Augen hält und an die Argumente denkt, die von den Koalitionsrednern zur Begründung der Diätenerhöhung in dieser Woche herangezogen wurden, darf wohl auch in diesem Bereich die Frage erlaubt sein, warum für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die von mir genannten Kriterien nicht einmal für diskussionswürdig erachtet wurden.
Drittens. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist im Übrigen nicht einzusehen, dass den Kommunen für den Vollzug der Verwaltungs- und Funktionalreform von der Staatsregierung Ausgleichszahlungen für zehn Jahre garantiert werden, den eigenen Beschäftigten aber, die man kommunalisieren will, diese berufliche Sicherheit vorenthalten wird. Deshalb die klare Forderung nach zehnjährigem Kündigungsschutz.
Viertens. Die Gewerkschaften forderten wiederholt von der Staatsregierung, also auch in dieser Stellungnahme, endlich ihren Vorschlag für einen sozialverträglichen und rechtssicheren Tarifvertrag zu behandeln. Festzustellen ist, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, dass keine einzige dieser Forderungen aufgenommen wurde. Das ist Fakt.
Bereits am 10. Mai dieses Jahres boten in einem gemeinsamen Schreiben die Landesspitzen von DGB, von ver.di, des Sächsischen Beamtenbundes und der Vorsitzende der Tarifunion dem Ministerpräsidenten und Staatsminister Jurk – leider beide nicht anwesend – doch wenigstens eine Zielvereinbarung an, um den Personalübergang mit den Tarifpartnern abzuschließen.
Jetzt, meine Damen und Herren – wiederum verständlich –, schien der SPD diese Angelegenheit wohl zu peinlich zu werden. Staatsminister Jurk und MdL Brangs luden die Vertreter der Gewerkschaft am 12. Juli 2007 erneut zu einer Kaffeerunde. Im Ergebnis der Beratung stand die Kraftlosigkeit der SPD in dieser Koalition für die Gewerkschaftsvertreter fest.
Es wurde klar, dass mit der Staatsregierung weder der Tarifvertrag noch eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden soll. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, hatte man den Beschäftigten endgültig den Stuhl vor die Tür gestellt. Was die Staatsregierung beim Personalübergang wirklich beabsichtigt, hat die Anfang September stattgefundene Anhörung gezeigt. Wer daran teilgenommen hat, wird sich erinnern, dass nicht nur der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger wegen verfassungsrechtlich bedenklicher Formulierungen eindringlich davor gewarnt hat, den Gesetzentwurf so zu verabschieden. Wir werden im Innenausschuss noch Gelegenheit haben, diese Anhörung weiter auszuwerten.
Welche Wirkungen hat nun diese massive Kritik bisher erbracht? Bei der Koalition hat sie wenig hinterlassen. Das kann man in der Pressemitteilung vom Dienstag, was den Personalübergang betrifft, nachlesen. Die Stellenobergrenzen sollen fallen, für Selbstverständlichkeiten für Schwerbehinderte wird eine Härtefallklausel eingefügt und für Schwerbehindertenbeauftragte eine Übergangsregelung aufgenommen. Das ist völlig selbstverständlich und Sie haben das nur vergessen.
Damit versucht man, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich sozusagen mit Personalübergang aus der Affäre zu ziehen.
Im großen Märchenbuch der Staatsregierung – genannt Koalitionsvertrag – liest sich das etwas anders. Dort kann man auf Seite 73 lesen – ich weiß, meine Damen und Herren der Koalition, es schmerzt, aber ich zitiere trotzdem: „Eine moderne Verwaltung braucht motivierte und leistungsbereite Beschäftigte. Dem dienen auch umfassende Mitbestimmungsrechte. Die Koalitionspartner treten für ein modernes Dienstrecht ein. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Gewinnung und Förderung von gut ausgebildetem Personal eine Voraussetzung für die Umsetzung der Verwaltungsreform darstellt.“
Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner streben eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften, den Berufsverbänden und den Personalräten über die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel an, die Umsetzung sozialverträglich zu gestalten.“
Auf die Abrechnung der Staatsregierung zur Umsetzung dieses Koalitionsvorschlages bin ich sehr gespannt. Ich höre mir dazu gern die Antwort der Staatsregierung an.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD! Damit ich nicht falsch verstanden werde: Die Linksfraktion sorgt sich nicht darum, dass Ihr Koalitionsvertrag in der Praxis in diesem Bereich nur Wunschdenken ist. Wir werden es Ihnen aber nicht durchgehen lassen, die berechtigten Interessen der Beschäftigten unbemerkt von der Öffentlichkeit zum Spielball Ihrer eigenen Konzeptions- und – ich füge hinzu – auch Hilflosigkeit in diesem Bereich durchgehen zu lassen.
Mit unserem Antrag, die Staatsregierung aufzufordern, unverzüglich Tarifverhandlungen aufzunehmen, müssen Sie heute Farbe bekennen, und zwar vor den mehr als 4 000 Beschäftigten und ihren Familien. Ich füge hinzu: Mit unserem Antrag erhalten die CDU und die SPD heute die Gelegenheit, für oder gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag zu stimmen. Unter dem kommt die Koalition bei dieser Debatte auch nicht weg.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon etwas lustig, dass mir ein Staatsminister erklärt, er wisse nicht, wozu ein Koalitionsvertrag da sei.
Den sollen Sie einfach umsetzen! Wenn Sie das noch nicht einmal wissen, dann ist mir auch völlig klar, warum die Situation so ist, wie sie jetzt ist, und dass Sie auch nicht verstehen, dass den Beschäftigten schon Nachteile entstehen. Sie hätten wenigstens mal nachlesen können, dass es seit dem Sommer 2006 einen Vorschlag gibt, mit Ihnen zu verhandeln. Wir werden in der weiteren Verfahrensweise zum Gesetzentwurf sehr schnell merken, wie viele juristische Fallstricke es gibt
und wie viele Nachteile auch für Beschäftigte mittelfristig entstehen.
Es war die Bitte der Beschäftigten und ich stelle fest: Eine Koalition aus SPD und CDU – Kollege Brangs, da kommst du jetzt nicht drumherum – ist nicht bereit, das, was sie eigentlich schreibt, also mehr Demokratie, mehr Mitbestimmung und was auch immer, wirklich zu praktizieren und diejenigen, die es betrifft, an dieser Angelegenheit gleichberechtigt zu beteiligen. Das ist doch Fakt. Da können Sie drumherumreden.
Was Sie auch immer sagen, Kollege Brangs,
es geht ja nicht um die reine Lehre, es geht einfach um die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Das muss ich mal sagen. Zurzeit sind die Hauptpersonalräte dabei – das sage ich, weil Sie diese ansprechen – zu beschließen, dass sie nicht bereit sind, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte zu akzeptieren. Sie fordern weiterhin einen Tarifvertrag. Dann darf es wohl erlaubt sein, dass wir als Gesetzgeber uns eine Meinung dazu bilden, was mit den Beschäftigten passiert, die wir zu verantworten haben und die kommunalisiert werden sollen.
Ich bitte Sie! Wenn Sie das nicht wollen, dann machen Sie es einfach nicht.
Kollege Brangs, Sie haben viel über Berlin geredet, ich rede mal ein bisschen über Dresden. Ich darf hier ja keinen Zettel hochhalten. Das darf ich nicht, aber ich kann ihn mal kurz zeigen und dann kann ich ihn vorlesen. Ein Beschäftigter hat mir Anfang der Woche gesagt: Gib dem Kollegen Brangs den Zettel wieder zurück, er hält hier Gewerkschaftsreden. Der Zettel ist ein bisschen zerknittert, weil ich nebenbei klatschen musste. Darauf steht: Betriebsbedingte Kündigungen ohne uns. Beschluss der SPD-Landtagsfraktion. – Hier draußen haben wir das groß diskutiert.
Keine betriebsbedingten Kündigungen, umfassende landesgesetzliche Regelungen beim Personalübergang, Abschluss eines Rahmentarifvertrages. Die Interessen der Beschäftigten-Familien müssen geachtet werden.
Wissen Sie, was der Kollege mir gesagt hat, Kollege Brangs? Ich soll Ihnen den Zettel einfach zurückgeben, er glaubt nicht mehr an die SPD in der Koalition.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Rasch, ich muss schon sagen, das war fast die Erklärung des nächsten sächsischen Tourismusministers. Die Herren auf der Regierungsbank werden wohl zukünftig etwas zusammenrücken müssen. Das wäre nicht die schlechteste Variante. Aber wie es sich gehört, Kollege Rasch, muss natürlich die Opposition etwas Wasser in den Wein schütten.
Das will ich jetzt auch ganz gern tun. Ich fange einmal so an: Als ich Ihren Koalitionsantrag „Qualitätstourismus in Sachsen“ das erste Mal gelesen habe, habe ich einmal kurzzeitig darüber nachgedacht: Was wäre denn, wenn wir einen gleichlautenden Antrag als Linksfraktion.PDS eingebracht hätten?
Wir kennen alle hier im Hohen Haus die Argumente, die dann geflossen wären. Sie würden etwa so lauten: „Die Linksfraktion.PDS hat die Marktwirtschaft immer noch nicht begriffen“; „sie will wohl wieder in die Freiheit sächsischer Unternehmer eingreifen“; „der Markt regelt das schon von selbst“. So hätten wahrscheinlich die Argumente gelautet, um diesen unseren Antrag abzulehnen.
Denn insbesondere der zweite Punkt – wenn Sie sich den anschauen –, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, „ein Konzept zum weiteren Ausbau der Qualitätsinitiati
ven“ vorzulegen, würde wohl auf heftigsten Widerspruch stoßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren: Was lehrt uns das? Es ist eben mitunter hilfreich, auf eine entsprechende Initiative der Koalition zu warten, um dann in der Sache auch voranzukommen.
Etwas verwundert hat mich übrigens auch die Auswahl des Fragenkomplexes. Ein Großteil war mehrmals Thema in den Fachausschüssen des Landestourismusverbandes. Dort haben ja bekanntlich die tourismuspolitischen Sprecher der demokratischen Fraktionen die Möglichkeit, sich in die Arbeit einzubringen.
Auch im letzten Geschäftsbericht des Landestourismusverbandes lässt sich der bisherige Stand der sächsischen Qualitätsoffensive nachlesen. Ich gehe davon aus – das wurde bereits angesprochen –, dass im nächsten Geschäftsbericht, der demnächst erscheinen wird, über die Einführung der Zertifizierungsstufe 2 der „Initiative Servicequalität Sachsen“ viel zu erfahren ist.
Meine Damen und Herren! Wenn der heutige Antrag dazu beiträgt – ich hoffe, das hat er getan –, dass CDU und SPD für mehr Akzeptanz in der Tourismuspolitik in ihren eigenen Fraktionen sorgen, dann hat er einen wichtigen Zweck erfüllt. Es kann nie schaden, wenn wir Abgeordneten in diesem Hohen Haus über das Thema Tourismus debattieren. Ich hätte mir aber ehrlicherweise gewünscht, dass wir zu diesem Antrag auch die schriftliche Stellungnahme der Staatsregierung vorliegen hätten. Es ist unstrittig, dass das Thema Qualitätstourismus eines der wichtigsten ist, wenn Sachsen – auch das wurde schon angesprochen – zukünftig seine hervorragende Position in Deutschland halten soll. Von meinen Vorrednern wurden bereits viele positive Zahlen genannt, deshalb spare ich mir die Wiederholung.
Herr Tourismusminister Rasch, wenn Sie dann im Bundesrat sitzen, vielleicht noch eine Zahl als Ergänzung: Mittlerweile ist die Tourismuswirtschaft einer der weltweit bedeutendsten Faktoren geworden. Wirtschaftlich gesehen: Allein jeder zehnte Dollar wird heute im Tourismusgeschäft ausgegeben. – Das als kleine Ergänzung. Wenn Sie das noch in Ihren Vortrag aufnehmen könnten, wäre das sehr nett.
Im Fokus der öffentlichen Diskussion – das sagten bereits meine Vorredner – stehen bekanntlich betriebs- und volkswirtschaftliche Kennwerte, das heißt Wachstumsprozente und Auslastungszahlen. Aber, meine Damen und Herren, dieser Antrag der Koalition gibt mir auch die Gelegenheit, der Staatsregierung für dieses geforderte Konzept für den weiteren Ausbau der Qualitätsinitiativen noch einige andere Überlegungen mit auf den Weg zu geben, die aus meiner Sicht heute noch nicht angesprochen worden sind.
Ich denke zum Beispiel an touristische Angebote für finanziell schwächere Bevölkerungsschichten. Wie
können diese ermöglicht werden? Es geht aus unserer Sicht darum, auch diesen Menschen den Zugang zu Reisen und Urlaub zu ermöglichen. Das könnte unter anderem durch finanzielle Unterstützung der touristischen Leistungsanbieter oder der Betroffenen direkt erfolgen. Für uns gehört dazu die Förderung von Familien, von Kindern und Jugendlichen, von Seniorinnen und Senioren und nicht zuletzt von Menschen mit Behinderung.
Sich auf diesem Gebiet mehr zu engagieren hat zwei positive Effekte: Es würde zur Erhöhung der Reisetätigkeit in Sachsen beitragen und für nicht wenige Sachsen ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit bringen.
Ja.
In den Jugendherbergen hat schon ein gewisser Umstrukturierungsprozess begonnen. Ich halte es für gut, Familien in Jugendherbergen unterzubringen, damit sie dort Angebote nutzen können. Ich würde es aber genauso für gut halten, wenn diese qualitativ hochwertigen Angebote, die wir in den Bereichen der Hotellerie haben, auch für diese Familien zugänglich wären. Insofern lohnt es sich, darüber nachzudenken. Ich denke, wir werden, wenn die Antwort der Staatsregierung vorliegt, dazu Vorschläge machen.
Ich komme zu den positiven Effekten und den Seniorenreisen zurück. Es geht nicht nur um Pensionäre mit maßgeschneiderten Angeboten und hohem Serviceaufwand, sondern es geht um die finanziell schwächer ausgestatteten Menschen, für die ebenso maßgeschneiderte und vielfältige Erholungs- und Reisemöglichkeiten geschaffen werden sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der demografischen Entwicklung wächst auch der Bedarf barrierefreier touristischer Angebote. Die Zahl der Reisenden, die zeitweise oder permanent mit Einschränkungen leben und reisen, nimmt zu. Diese Menschen stellen für die zukünftige Entwicklung der Tourismuswirtschaft aber eine beachtenswerte Gruppe dar. Noch viel zu oft sind in den sächsischen Tourismusregionen für Behinderte und für ältere Menschen nur Insellösungen vorhanden. Erforderlich ist aber eine flächendeckende Barrierefreiheit in der gesamten touristischen Kette.
Das beginnt mit einem entsprechenden Internetauftritt der Anbieter und reicht vom Reisebeginn über die gesamte Reisedauer an alle Stationen einer Urlaubsreise und endet mit der Rückkehr des Gastes. Hier sehe ich durchaus Reserven, bei denen wir uns als Tourismuspolitiker starkmachen sollten.
Nach meinem Dafürhalten sollte die Barrierefreiheit als ein wichtiger Aspekt des Qualitätstourismus erkannt werden und positiv und imagebildend auch für Sachsen sein. Behinderte sehen von einer Reise nach Sachsen noch zu oft ab, und zwar nicht immer, weil ihnen das Geld fehlt, sondern weil die von mir beschriebene Servicekette im Zusammenhang fehlt.
Das können die Unternehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht allein schultern, sondern hier bedarf es einer wirkungsvollen Unterstützung mit öffentlichen Mitteln. Oftmals reisen Behinderte nicht allein – das wissen wir auch –, sondern sie sind auf Betreuungspersonal angewiesen. Insofern ist diese Zielgruppe für die Erhöhung der sächsischen Besucherzahlen nicht zu unterschätzen.
Ich hoffe, dass das im Antrag eingeforderte Konzept der Staatsregierung in dieser Sache klare Handlungsstrategien enthält. Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, Sie könnten auch selbst im Deutschen Bundestag aktiv werden, es gäbe eine Menge Beispiele. Flankierend könnten Sie sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass arbeitsuchende Menschen und ihre Familien ein Recht auf Urlaub erhalten. Setzen Sie sich doch bitte in Berlin dafür ein, dass bei der Entscheidung über die Höhe der Leistungen zur Grundsicherung und anderer Sozialleistungen und bei der Berechnung der Warenkörbe Kosten für angemessene Urlaubsreisen, auch für Klassenfahrten von Schülerinnen und Schülern, berücksichtigt werden. Das wäre ein sinnvoller Antrag im Deutschen Bundestag. Wir haben in Sachsen gleiche Koalitionsverhältnisse, deshalb stelle ich Ihnen das anheim.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit einige Anregungen meiner Fraktion für das vorliegende Konzept der Staatsregierung. Es war wichtig, diese herauszustellen und es war ein guter Einstieg in ein wichtiges Politikfeld, das wir im nächsten Tagesordnungspunkt auf Antrag meiner Fraktion noch debattieren. Meines Wissens sind wir uns bezüglich des Tourismus fraktionsübergreifend einig, dass der Tourismus ein klassisches Querschnittsthema ist. Nahezu alle im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben vorkommenden Bereiche haben touristische Aspekte. Auch das wurde bereits von meinen Vorrednern angesprochen: Diese Aspekte bedingen sich gegenseitig. Zu vertiefen bei diesem Thema sind solche Fragen: Was leistet der Verkehrssektor für den Tourismus?
Was leistet der Tourismus für das Einkommen und die Arbeitsplätze? Welche Auswirkungen hat der Tourismus auf den Klimawandel und welche Wirkung hat der Klimawandel auf die Tourismuswirtschaft? Was leistet die Wirtschaft im und für den Tourismus? Umgekehrt: Welche wirtschaftliche Leistung in der Gesellschaft wird durch den Tourismus erbracht?
Diese Kette der Fragen ließe sich um einiges erweitern. Die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, ergibt sich mit der Antwort der Staatsregierung.
Die Linksfraktion.PDS hält die Durchsetzung des Rechtes auf Urlaub und Erholung für jeden Menschen in Sachsen für erforderlich. Das erfordert, sich intensiv dafür einzusetzen, dass alle mentalen, strukturellen, verkehrstechnischen, sozialen, kulturellen, gesetzlichen und – ich füge hinzu – nicht zuletzt finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, wozu der Freistaat in der Lage ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion.PDS ist gespannt, wie sich ein sozialdemokratisch geführtes Wirtschaftsministerium diesen Herausforderungen stellt. Wir werden dem Antrag der Koalition zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ Das sagt der alte Volksmund. Insofern ist es ganz gut, wenn wir heute die Debatte, die Herr Bolick angemahnt hat und die er, denke ich, auch von mir erwartet, noch einmal grundsätzlich führen.
Bereits im November – das wurde ja angesprochen – haben wir zum Ladenschluss debattiert. Schon damals hatte ich hier an dieser Stelle ausführlich zu den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Einzelhandel gesprochen.
Gut, nicht? Da hat mir der Kollege Martens ständig zugestimmt.
Zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss widersprachen im Übrigen meiner Einschätzung selbst diejenigen Sachverständigen nicht, die vehement für die Öffnung des Ladenschlusses gesprochen haben. Das waren allerdings auch nicht viele; wenn man es ganz genau nimmt, waren es zwei Vertreter, nämlich der Handelsverband und die Vertreterin der IHK. Letztere konnte dies nur eingeschränkt tun, schon allein deshalb, weil die klare Haltung
der IHK Südwestwachsen zur Beibehaltung der Öffnungszeiten eine deutliche Sprache spricht. Ganz nebenbei: Das ist die größte IHK.
Das muss er selbst beantworten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Vorfeld der heutigen Entscheidung haben wir als Linksfraktion.PDS – das wurde schon angesprochen und auch von Abgeordneten gelesen, was mich sehr freut – eine Anhörung von Beschäftigten im Einzelhandel durchgeführt.
Ich zitiere einmal aus der Anhörung eine Verkäuferin, damit wir ein bisschen an die Basis kommen und nicht nur oberflächlich darüber diskutieren. Die Verkäuferin ist Mutter von vier Kindern und seit 30 Jahren im Handel tätig. Sie sagt: „Heute früh habe ich mit meiner achtjährigen Tochter geredet: ‚Pass auf, es kann passieren, die Mutti kommt bald erst abends 11:00 Uhr nach Hause.’ Da hat sie bald geheult. Meine Kleine, die sitzt immer auf der Bank, bis ich nach Hause komme, damit ich sie ins Bett bringe, denn die will mich schließlich noch einmal drücken.“
Über die Auswirkungen der letzten Änderung der Ladenöffnungszeiten hat diese Mutter auch etwas gesagt. Ich zitiere: „Wir haben bereits Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr gehabt. Da ist Folgendes passiert. Alle, die bis dahin zu 70 oder 80 % beschäftigt waren, das sind 30,4 Stunden in der Woche, wurden auf 19 Stunden gedrückt. Ich hatte gerade gestern einen Anruf von einer alleinerziehenden Mutti mit einem sechsjährigen Kind. Die hat 700 Euro netto raus. Die fährt jeden Tag 50 Kilometer auf Arbeit; eine Strecke 50 Kilometer. Wofür soll die denn noch arbeiten? Sie fragt: Was wird denn, wenn das Geschäft bis 22:00 Uhr auf hat? Ich kann doch meine Kinder nicht erst nachts halb zwölf von meiner Mutter abholen und aus dem Schlaf reißen.“ So weit das Zitat.
Das ist die Realität. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Seit dieser Anhörung gehen mir die Sorgen dieser Mütter durch den Kopf. Was wird sein, frage ich die Kollegen der Koalition, wenn die Befürchtungen dieser Verkäuferinnen heute mit der Beschlussfassung zum Gesetz Gewissheit werden?
Es geht allerdings bei diesem Ladenschlussgesetz um weitaus mehr – dazu komme ich noch, Herr Hähle – als nur um Einzelschicksale. Es ist ganz klar, hier geht es um die Substanz. Es geht um eine politische Auseinandersetzung in der Frage, ob der Markt alle Mittel heiligt.
Kürzlich äußerte sich Gesine Schwan, Professorin für Politikwissenschaft, auf dem SPD-Parteitag in ihrer Dresdner Rede im Februar: „Staatlicher Politik gelingt es immer weniger, gemeinwohlorientierte politische Entscheidungen durchzusetzen, denn die Unterordnung aller gesellschaftlichen Bereiche – ich betone: aller – unter die
Logik des ökonomischen Marktes nimmt ihr die Möglichkeiten freiheitlichen politischen Austausches ebenso wie ehedem die Unterordnung unter eine Obrigkeit staatlicher Bürokratie.“ So weit Frau Gesine Schwan von der SPD.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin heute besonders stark im Zitieren – Sie merken es.
Ich komme noch zu eigenen Formulierungen. Wissen Sie, Zitate sind manchmal ganz gut, um ein wenig deutlich zu machen, was in den Parteien gedacht wird. Das ist ganz gut. Ich bringe noch ein Zitat, vielleicht stimmt Sie das wieder – –
Darauf komme ich auch noch, keine Angst! Linksfraktion Berlin. – In einer Streitschrift, die unter dem Titel steht „Was würde Jesus heute sagen? – Die politische Botschaft des Evangeliums“ – das ist doch mal etwas Gutes, oder?
Die schrieb Heiner Geißler, vormals Generalsekretär der CDU: „Der moderne Kapitalismus kennt keine Werte jenseits von Angebot und Nachfrage. Der Mensch spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.“ So weit dieser Vordenker. Übrigens, dieses Buch kann ich Ihnen nur heiß empfehlen; es liest sich spannender als so mancher Krimi.
Wie sieht es mit Angebot und Nachfrage im Zusammenhang mit der Verlängerung der Ladenschlusszeiten in Sachsen konkret aus? Wer will sie tatsächlich? Die kleinen Ladenbesitzer? Die Mehrheit der Käufer, die immer weniger Cent in der Tasche haben und diese deshalb immer nachdenklicher umdrehen? Das rechnet sich doch nicht für einen Tante-Emma-Laden, sondern nur für die großen Ketten, die Marktkonzerne, die den kleinen Einzelhändlern damit die Luft abdrücken.
Noch einmal möchte ich Heiner Geißler zitieren. Er sagt in seinem Buch: „Die Interessen der Menschen sind wichtiger als die Interessen des Kapitals. Die kapitalistische Wirtschaftsordnung widersprecht dem Evangelium.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, das ist katholische Soziallehre. Gut, kann ich dazu nur sagen. Vielleicht nehmen Sie sich der Sache in dieser Debatte einmal an. Ich bin übrigens gespannt, wie die Familienpolitiker der CDU und die angeblich arbeitnehmerfreundlichen SPD-Kollegen der von mir zitierten Verkäuferin die Notwendigkeit der Verlängerung der Öffnungszeiten begründen. Am Besten gleich von hier, heute und sofort; denn ich weiß, die zitierte Kollegin hört der Debatte zu. Das macht sich ganz gut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich noch ein zweites Beispiel für die scheinheilige Diskussion um die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten nennen. Im Landkreis Stollberg, in meiner Nachbarstadt Oelsnitz, können Sie die Schieflage im Einzelhandel mit bloßem Auge nachvollziehen, und zwar immer freitags. Auf der einen Straßenseite befindet sich ein ganz normaler Einkaufsmarkt. Normal heißt: Der Parkplatz vor dem Einkaufsmarkt ist kaum belegt, nur wenige Autos stehen davor. Die Anzahl der Kunden ist nur mäßig, es kommen nur die umliegenden Anwohner. Das ist übrigens morgens so, das ist mittags so. Ich bin mir sicher, es sieht abends nach 20 Uhr – so wie Sie es wollen – noch viel dünner aus. Die Beschäftigungssituation auf dem Markt ist auch ganz normal und typisch für Sachsen: nur wenige Festangestellte, fast alle in Teilzeit, der Rest Pauschalkräfte.
Jetzt komme ich zum Gegenteil, das sich schräg gegenüber, auf der anderen Straßenseite, abspielt. Dort steht vor einem sehr kleinen Laden bereits ab 12 Uhr mittags eine Menschenmenge, wie man sie aus der „BananenmangelDDR“ noch in Erinnerung hat.
Wegen der langen Wartezeiten vor dem Laden wechseln sich übrigens auch heute noch die Familienmitglieder ab. Man will ja möglichst weit vorn stehen. Gegen 14 Uhr – meist pünktlich 14 Uhr, sonst wird es vor dem Laden unruhig – macht der Laden auf und das Personal hat Mühe, diesen Ansturm zu bewältigen. Ja, so etwas gibt es bei uns in Sachsen! Jetzt werden Sie fragen, um welchen Laden es sich handelt. Können Sie es erahnen? Ist es Aldi? Vielleicht ist es gar Beate Uhse?
Ich will Sie nicht länger im Unwissen lassen. Gegenüber diesem fast leeren Einkaufsmarkt befindet sich die Ausgabestelle der Stollberger Tafel.