Ingrid Mattern

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben sicherlich vernommen, dass vor wenigen Minuten in Sevilla die Beratung über die Aberkennung des Welterbetitels für die Landeshauptstadt Dresden begonnen hat.
Meine Damen und Herren, wie auch immer man zu den Gründen für das nunmehr bevorstehende Debakel stehen
mag – sichtbar wird zumindest eines: Die Politik hat es nicht vermocht, den angekündigten Schaden abzuwenden. Genauer: Die Politik hat versagt, sie ist ihrer Aufgabe nicht nachgekommen.
Man kommt einer solchen Aufgabe auch nicht näher, Frau Ministerin Stange, wenn man sich wenige Stunden vor der UNESCO-Tagung in Sevilla den Status eines Shootingstars der Welterbeverteidiger zulegen möchte. Ihre Befürchtung, dass die Aberkennung des Welterbetitels zu einem Dammbruch für neue Bauvorhaben im Elbtal werden könnte, hat Umweltminister Kupfer wegzureden versucht, indem er auf die Wasserschutzrichtlinie verwies, die dem Elbtal als Kulturerbe ausreichend Schutz bieten würde.
Herr Minister Kupfer – er ist jetzt nicht anwesend –, mit Ihrem Verweis auf die Wasserschutzrichtlinie bestätigen Sie im Grunde das, was die Öffentlichkeit und die Medien meinen, wenn sie der sächsischen Politik Provinzialität vorwerfen.
Dass sich die Kulturministerin mit diesem Verweis abspeisen lässt, beweist nicht nur, wie provinziell Sie denken, sondern sagt sehr viel, wenn nicht alles über die Zustände der sächsischen Koalition, über den Zustand der SPD innerhalb dieser Regierung.
Um darauf zu sprechen zu kommen, wie es weitergehen kann, haben wir den Entschließungsantrag genau darauf kapriziert, welcher Weg künftig beschritten werden soll. Die bisherige Handlungsunfähigkeit unserer Regierung hat ja dazu geführt, dass die Landeshauptstadt Dresden und auch Sachsen bereits einen Ansehensverlust hinnehmen mussten. Ich glaube, genau das führt zu den weiteren bizarren Vorgängen, die man beobachten kann, wenn man nach Sevilla schaut und sieht, wie seit Tagen die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt dort quasi herumlungert.
Der Versuch von Helma Orosz, die UNESCO von der Schönheit der Brücke zu überzeugen, ist ganz sicher aller Ehren wert; aber die Anstrengungen der Oberbürgermeisterin wirken zumindest auf mich so, als würden buddhistische Mönche ausgerechnet im Vatikan damit beginnen zu missionieren.
Die UNESCO hat vor einem Jahr ihre Kompromisslinie vorgelegt. Dresden hat nichts vorgelegt außer einer Infobroschüre. Der Standpunkt, Dresden sei sowieso ein Kulturerbe, es brauche diesen Titel nicht, zeugt von der Arroganz und dem Zustand der politischen Kultur in diesem Land und meines Erachtens auch von dem Zustand, der inzwischen den verehrten Kollegen Heitmann ereilt hat. Es ist einfach nicht hinnehmbar, mit welcher Arroganz man über einen solchen Titel urteilt. Weltkulturerbe – das ist nicht nur das aus anderen Geschichtsperioden überkommene gemeinsame Erbe der Menschheit, ein Erbe, in dem sie sich erkennt, sondern es ist das erst wirklich, indem wir uns heute zu ihm bekennen, als
Menschheitserbe und nicht nur oder zuerst als eine örtliche Angelegenheit.
Dresden hat diesen Titel für seine Gesamtheit gewollt. Damit ist die Stadt eine Verpflichtung eingegangen, die sie selbst nun aufgekündigt hat. Die Politik hat ihre Überheblichkeit und ihre Unfähigkeit, Kompromisse zu finden, zur Schau gestellt. „Was ist uns denn die UNESCO?“ hörte man in Dresden verlautbaren, ganz zu schweigen von den gelegentlichen Angriffen auf Mitglieder des UNESCO-Welterbekomitees, die teilweise rassistische Züge annahmen.
Die UNESCO ist eben eine Weltgemeinschaft, der man nicht nur gleichberechtigt gegenübersteht, sondern zu der man gehört. Es geht also um mehr. Es geht um nichts weniger als um Menschheit. Erst damit verstehen wir, was Weltkultur, Weltkulturerbe bedeuten. Es geht nicht um die Steine, sondern darum, dass wir alle uns darin als Schöpfer eines Größeren, eines Zusammenhangs und Zusammenhalts erkennen.
Man muss nicht jedes Argument für oder gegen eine Brücke teilen, man kann über Verkehrsströme unterschiedlich denken, wie über Tunnel usw.; aber die Frage, ob man sich tatsächlich einfach so fahrlässig, ignorant oder auch unwissend über die Welt hinwegsetzen kann, der man gleichzeitig verdankt, dass die Frauenkirche wieder entstehen konnte, die eben selbst jenen universellen Gedanken verkörpert, den man nun mit Füßen tritt – diese Frage wird eine Beantwortung erfahren müssen, und die Kritik wird festhalten, dass wir es nicht gepackt haben, als es darauf ankam.
An die Regierungsbank gewandt, kann ich nur sagen: Sie hätten es anders machen können, mit mehr Geschlossenheit und einem Handlungswillen. Sie haben es nicht getan. Sie sind dafür verantwortlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte mich bei Ihnen erkundigen, ob wir hier über den Tagesordnungspunkt 4 sprechen oder uns in einer Parteiprogrammdebatte befinden, denn diesen Eindruck gewann ich bei meinen drei Vorrednern. Ich denke aber schon, dass wir beim Tagesordnungspunkt 4 sind.
Die CDU/SPD-Koalition will uns mit dem in Rede stehenden Antrag zur Investitionszulage und zur Gemeinschaftsaufgabe suggerieren, dass sie sich Gedanken um die Wirtschaftsförderung und die sächsischen Regionen mache. Ich glaube das nicht. Ich habe vielmehr den
Eindruck, dass die Koalition in Kontinuität alte Ideen wieder auflegt.
Der heutige Antrag, lieber Herr Kollege Lehmann, gleicht wie ein Ei dem anderen den Anträgen zur Investitionszulage und GA-Förderung aus dem Jahre 2005. Ich habe heute extra die Reden Ihrer wirtschaftspolitischen Sprecher von damals mitgebracht, um verfolgen zu können, ob Sie hier die gleichen Texte verlesen.
Herr Bolick hat in der Tat nichts anderes gesagt. Es war die gleiche Selbstlobarie wie vor zwei, drei Jahren, heute lediglich garniert durch ein wenig Agitprop zu einem 10Punkte-Programm der CDU, an dem Herr Ministerpräsident Tillich maßgeblich mitgewirkt haben soll.
Selbst Herr Brangs hatte nichts Neues darzubieten außer seinem Verweis auf irgendein SPD-Papier, auf das er hier, wie mir schien, einfach einmal zu sprechen kommen wollte. Mit dem eigentlichen Antrag, meine Damen und Herren, hatte das alles nichts zu tun.
Lieber Herr Prof. Bolick, seit Jahren stellen Sie immer wieder die gleichen Forderungen in den Raum. Seit Jahren fordern Sie immer wieder den Bund auf, die Geltung des Investitionszulagengesetzes um zwei, drei oder fünf Jahre zu verlängern. Seit Jahren beantragen Sie immer wieder, die Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auf dem bisherigen Niveau beizubehalten.
Mit dieser Haltung – das möchte ich Ihnen sagen – stellen Sie nur unter Beweis, dass Ihnen Ihre wirtschaftspolitischen Füße eingeschlafen sind, ja, Sie treten auf der Stelle.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Ihre Forderungen richten sich alle Jahre wieder an die eigene CDUSPD-Regierung in Berlin. Warum klären Sie die hier angeblich offenen Fragen nicht auf dem kleinen Dienstweg? Sind Ihre Verbindungen etwa auch eingeschlafen oder nimmt man Sie vielleicht gar nicht mehr ernst?
Herr Prof. Bolick, glauben Sie wirklich, dass Sie sich mit diesem Antrag weit aus dem Fenster lehnen, also mit Ihren kontinuierlich immer wiederkehrenden Fensteranträgen? Ich glaube nicht, dass Sie damit etwas bewegen. Diese Kontinuität der Fensteranträge, meine Damen und Herren von CDU und SPD, legen Sie ja nicht nur in diesem Zusammenhang an den Tag; denn zum Beispiel haben wir monatelang einen Antrag zur EUStrukturfondsförderung hier im Plenum und in den Ausschüssen auf Ihren Antrag hin immer wieder aufgerufen
und dann doch wieder absetzen müssen. Sie haben ihn also so lange vor sich hergeschoben, dass mir auch diesbezüglich der Glaube fehlt, dass Sie sich ernsthaft Gedanken um den Einsatz von Fördermitteln machen.
Die Kontinuität, mit der Sie die gewerbliche Investitionszulage und die GA-Förderung immer wieder als die wichtigsten Förderinstrumente im Rahmen der Wirtschaftsförderung beschwören, erinnert mich an eine Gebetsmühle, die immer wieder bedient wird. Ich meine, für die politische Tätigkeit des Landtages ist Ihr heute hier vorliegender Antrag ebenso entbehrlich wie für die künftige Entwicklung der sächsischen Wirtschaft; denn, meine Damen und Herren Koalitionäre, Sie wissen es doch heute, in dieser Stunde, schon sehr genau, dass die Würfel längst gefallen sind, und Sie wissen, dass sich das, was Sie mit diesem Antrag vorgeben bezwecken zu wollen, auch ohne diesen Antrag erfüllen wird. Wozu ist er dann eigentlich gut? Damit wir uns nachher froh und glücklich in unsere Stühle niederlassen können? Ich denke, das wäre Zeitverschwendung.
Ich habe nach all den Jahren dieser gleichförmigen Debatten eigentlich keine Lust mehr auf Ihr schlechtes Schauspiel. Alle Jahre wieder stehen die ostdeutschen Ministerpräsidenten mit ihrem Gefolge auf der Matte des Westens und erbetteln sich die Fortschreibung des Investitionszulagengesetzes und der GA. Ihnen folgt ein Getümmel auf der offenen politischen Bühne. Bundestagsabgeordnete, Minister und die ostdeutschen Landtage in ihrer Gesamtheit übertrumpfen sich mit Pressemitteilungen; und dann, im Schlussakkord, zeigt sich der Westen gnädig und gibt uns mehr, als er zunächst eingestellt hatte, aber weniger, als wir gefordert hatten.
Gleichzeitig werden die entscheidenden Fragen nicht angesprochen und die entscheidenden Probleme in der ostdeutschen Wirtschaft nicht gelöst, gelinde gesagt, durch diese Art von Debatten, Herr Bolick und Herr Brangs, werden die Probleme, die wir hier in der Tat noch haben, durch angebliche Vorzüge und Erfolge, die ich nicht in Abrede stellen will, verschwiegen und übertüncht; aber auch eine solche Selbstlobform bringt uns nicht einen Meter weiter.
Ich will noch etwas dazusetzen. In diesem Jahr nimmt das Schauspiel nahezu die Form einer Farce an; denn bereits am 14. Mai 2008 hat Ihnen die Kanzlerin ihr Wort gegeben, dass das Investitionszulagengesetz fortgeschrieben wird. Wolfgang Tiefensee sagte, dass die Regelung fortgeführt werde, stehe überhaupt nicht mehr infrage.
Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sieht es ähnlich aus. Bundesfinanzminister Steinbrück hat einen Etatentwurf vorgelegt, in welchem die GA mit 624 Millionen Euro ausgestattet ist. Das sind 20 Millionen Euro weniger als bisher. Aber denken Sie einmal daran, dass der Bund vor zwei Jahren 100 Millionen Euro weniger für den Osten bereitstellen wollte und schließlich – im letzten Akkord des letzten
Aktes des damals inszenierten Schauspiels – alles zurückgenommen und die Summe beibehalten hatte! Diesmal geht es um 20 Millionen Euro – für den Bundeshaushalt im Prinzip Peanuts. Ich prophezeie Ihnen heute, dass es auch diesmal einen letzten Akkord in einem letzten Akt geben wird, und dann werden Sie sich erneut gegenseitig auf die Schultern klopfen, weil Sie so „erfolgreich gekämpft haben“.
Meine Damen und Herren! Für das Wort „Farce“ gibt es zwei entscheidende Synonyme. Das eine lautet „Betrug“, das andere „Einlage“. Unter „Betrug“ versammeln sich dann so schöne deutsche Wörter wie Irrtum, Machenschaft, Begünstigung, Mogelei, Täuschung, Pfusch, Gaunerstreich, Schwindel, Manipulation, Nepp und Bauernfängerei.
Das Synonym „Einlage“ steht für Beilage, Zugabe oder auch Füllmasse. Suchen Sie sich einfach aus, was Ihnen am besten gefällt, aber eine Farce bleibt eine Farce; denn wenn es Ihnen ernsthaft darum gehen würde, mit den vorgeblich oder sogar tatsächlich wichtigsten Förderinstrumenten die wichtigsten wirtschaftspolitischen Probleme des Landes anzupacken, dann müsste es Ihnen heute eigentlich schon längst um die Inhalte des Investitionszulagengesetzes und vor allem der Gemeinschaftsaufgabe gehen. Es ist ein Fakt – damit wende ich mich direkt an die Kolleginnen und Kollegen der FDP –, dass beide Förderinstrumente zum wirtschaftspolitischen Erbe der Bundesrepublik gehören. Mit diesem Erbe sorgsam umzugehen würde bedeuten, es zu pflegen und weiterzuentwickeln. Es müsste uns um die Ausgestaltung dieses Erbes gehen, damit es auch in der heutigen Zeit seine Wirkung entfalten kann.
Um ein Beispiel zu benennen: Die drohenden Insolvenzen bei MZ in Zschopau, bei der Pulsnitzer Lebkuchenfabrik oder auch bei vielen anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen können weder mit einer Investitionszulage noch mit den Fördermitteln aus der GA aufgefangen werden. In alle diese Unternehmen wurde aber seit 1990 investiert, auch unter Zuhilfenahme dieser beiden bedeutenden Förderinstrumente. Aber diese Investitionen haben es nicht vermocht, die KMU in ihrer Gänze insolvenzsicher am Markt zu etablieren. Sie kranken nach wie vor an ihrer eigenen, viel zu dünnen Kapitaldecke. Nach wie vor können sie Marktschwankungen nicht oder nur selten kompensieren. Auf ihnen lastet der von ihnen allein nicht zu bewältigende Druck des globalen Wettbewerbes.
Um es gleich zu sagen: Ich bin weit davon entfernt zu glauben, dass der verhältnismäßig kleine Freistaat Sachsen mit seinen Förderinstrumenten dem internationalen Wettbewerb die Stirn bieten könnte, indem er einfach ein paar Stellschrauben an seinen Förderinstrumenten verändert. Aber das hat er auch gar nicht vor. Nein, heute geht es im Antrag der Koalition lediglich darum, die Höhe und die Dauer von zwei Förderinstrumenten vorzuschreiben, und zwar unverändert. Ich bezweifle, ob das ausreicht,
und stelle infrage, ob dies den heute bestehenden Klein- und mittelständischen Betrieben in Sachsen auch nur im Entferntesten hilft.
CDU und SPD haben in der Begründung ihres Antrages geschrieben, dass sie jungen, sich neu gründenden Unternehmen verpflichtet seien. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Dafür steht auch meine Fraktion. Aber, meine Damen und Herren Antragsteller, was wird aus diesen Unternehmen, wenn sie – mithilfe von Steuergeldern und Subventionen – gegründet sind und dann die gleichen Probleme zu spüren bekommen, wie sie bei Tausenden von Unternehmen im Bestand heute zu verzeichnen sind? Darüber machen Sie sich überhaupt keine Gedanken. Deshalb war es auch deplatziert, heute aus Ihren 10- oder 12-Punkte-Programmen zu zitieren.
Aus diesem Grund meine ich, dass Ihr heutiger Antrag nicht nur als Teil des alle Jahre wiederkehrenden monotonen und selbstgenügsamen Schauspiels zu werten ist, sondern dass er auch in besonderer Weise weder den Kriterien der Nachhaltigkeit noch einer vorausschauenden Wirtschaftspolitik gerecht wird. Aber dies passt nun wieder zur Kontinuität dieser Koalition. Insofern bleiben Sie sich treu.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es noch einmal ganz deutlich zu unterstreichen: Wir sprechen heute und hier über eine Entscheidung, die bereits gestern gefallen ist und an der wir als Landtag, als Gesetzgeber nichts mehr ändern können. Wir sprechen darüber, dass 825 Millionen Euro ohne unsere Zustimmung und ohne Zustimmung des Landtags unserer Verfügung entzogen werden. Wir sprechen über eine Inszenierung, in der sich derjenige, der das Schiff Sachsen LB zum Kentern ge
bracht hat, jetzt als der große Retter aufspielt, sich hier vor dem Landtag ausschweigt und nicht den Mut hat, Stellung zu beziehen, was eigentlich passiert ist.
Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, bitte ich Sie, einmal kurz in sich zu gehen und sich anzuschauen, was Sie zugelassen und angerichtet haben.
Was könnte man denn mit 825 Millionen Euro alles machen? Frau Stange könnte mit 825 Millionen Euro zehn Jahre lang die TU Dresden finanzieren. Herr Flath könnte mit 825 Millionen Euro zehn Jahre lang Grundschullehrer – und auch noch erhöht um 20 % – bezahlen.
Herr Jurk könnte mit 825 Millionen Euro zehn Jahre lang die Technologieförderung verdoppeln. Allein von den Zinsen, die dann über 35 Millionen Euro ausmachen würden, könnten Sie, Frau Orosz, die Förderung der Jugendarbeit auf das Dreifache steigern.
Doch Sie, meine Damen und Herren Minister, haben den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern eine Finanzlast aufgebürdet, deren endgültige Höhe bis heute, bis zu diesem Moment, nicht feststeht. Wir haben Ihnen, Herr Tillich, gestern im Ausschuss diese Fragen gestellt. Sie sind uns die wesentlichen Antworten schuldig geblieben. Sie sagten uns nicht, worin die Deckungsquellen für die sogenannte Bürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro bestehen. Sie konnten uns noch nicht sagen, wie lange die Bürgschaften überhaupt laufen sollen. Sie konnten uns nicht darstellen, aus welchen Haushaltstiteln sich die 825 Millionen Euro für die Bürgschaftsreserve speisen sollen. Es sollen, so sagten Sie, Haushaltsreste und Steuermehreinnahmen verwendet werden. Doch die konnten Sie nicht beziffern. Wo werden wir denn sparen? Ist es falsch, wenn wir vermuten, dass Sie bei den Schulen, den Kindergärten, der Wissenschaft und der Kunst zugreifen werden, weil alle anderen Mittel gebunden sind?
Herr Hähle und Herr Dulig, Ihre Kollegen haben den Vorschlägen von Finanzminister Tillich zugestimmt, und zwar ohne die finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können. Wir haben die Unterlagen, die dazu notwendig gewesen wären, eingefordert. Es wurde nicht nur verweigert, dass wir sie vorgelegt bekommen, sondern die Koalitionsfraktionen haben gestern abgestimmt, dass wir sie nie zu Gesicht bekommen werden. Das halte ich einfach für einen Skandal.
Meine Damen und Herren! Aus diesem einfachen Grund wende ich mich jetzt an jede Einzelne und jeden Einzelnen von Ihnen. Ich frage Sie: Halten Sie es für richtig, dass die Staatsregierung in einem handstreichartigen Vorgang dem Parlament sein Königsrecht, das Budgetrecht, aus der Hand nimmt? Ich persönlich halte diesen Vorgang für fatal und ich halte ihn für falsch. Meine
Fraktion wird diesen Akt in keiner Form sanktionieren. Mit unserem dann noch einzubringenden Entschließungsantrag fordern wir die Vorlage eines ordentlichen Nachtragshaushaltes. Er ist aus unserer Sicht der einzig mögliche Weg, um das entstandene Desaster der Bank aufzufangen. Es ist der juristisch saubere Weg, und es ist der einzige Weg, um das Parlament wieder in sein Recht einzusetzen.
Ich danke Ihnen.
Nein, der Sachverhalt ist nicht ausgeräumt worden, denn es wurde uns plausibel gemacht, dass diese Unterlagen nicht existieren. Sie sind hier alle aufgeführt. interjection: (Staatsminister Stanislaw Tillich: Na, na, na!)
Das wollte ich gern noch loswerden.
Danke schön.
Wir haben das noch vertieft und gesagt, es interessiert uns nicht, was dem Herrn Staatsminister vorliegt, sondern das, was in diesem Zusammenhang an Unterlagen existiert. Solange wir nicht sachgerecht informiert sind, können wir eine solche Entscheidung überhaupt nicht treffen.
Uns wurden gestern drei Papiere auf den Tisch gelegt: die Grundlagenvereinbarung, der Treuhandvertrag und das Gesprächsprotokoll. Diese Unterlagen konnten wir für eine halbe Stunde einsehen. Aus diesen Papieren habe ich mir alle Unterlagen herausgeschrieben, auf die darin verwiesen wird, auf denen der Vertrag, die Bürgschaft, aufbaut. Das wären: Notarverträge, Anmeldung im Handelsregister, Freigabeentscheidung des Bundeskartellamtes, Gründungsurkunde dieser Aktiengesellschaft. Dann taucht dort plötzlich ein sogenannter Auftragsvertrag vom 24. August 2007 auf. Noch nie gehört! Was ist das? Beschließen wir einfach mit? Brauchen wir nicht zu wissen.
Wie gesagt, ich habe gerade vorgetragen, dass diese Unterlagen aus den direkten Vertragsverhandlungen hervorgehen. Dann, urplötzlich vor der Abstimmung, hat sich Herr Voß herabgelassen, uns von dieser Bürgschaftsrichtlinie zu erzählen, die am Dienstag im Kabinett so zurechtgeschustert worden ist, dass dieser Deal irgendwie rechtskonform gemacht werden kann. Leute, da muss ich diese Richtlinie auf den Tisch bekommen und nicht einfach verarscht werden, Herr Eggert!
Sie wissen ganz genau, dass ich mich seit sehr, sehr vielen Jahren mit Förderpolitik beschäftige und die Kontrolle darüber unsere Aufgabe als Parlament ist. Das sind natürlich keine internen Unterlagen der Staatsregierung. Das ist das, wonach wir hier zu verfahren haben.
Wir haben gehört, dass es weitere Nebenabreden geben könnte. Dann wird das von Staatsminister Tillich bestritten! Wie ist die Sachlage nun?
dass in diesem Zusammenhang mit der Sachsen LB die Staatsregierung Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften usw. beauftragt, die offensichtlich nur ein bis zwei Mitarbeiter haben, die dann weg müssen, weil sie irgendwo anders nicht ersetzbar sind. Gestern war diese Ausschusssitzung. Dann hat man dafür zu sorgen, dass ausreichend Zeit ist, den Informationsbedarf der Ausschussmitglieder soweit zu befriedigen, bis eben Schluss ist!
Gerade in diesem Fall, bei dem es um Summen geht, die eigentlich niemand verantworten kann, darf jemand hier mitmachen, der das auf der halben Arschbacke abgesessen hat, wie Sie gestern im Ausschuss, Herr Eggert, nicht wahr?
Ja, gern.
Ja, bitte.
Herr Hahn, hören Sie auf zu krähen!
und dass Sie mit Ihrer Fraktion darauf hingewirkt haben, dass sich der Ausschuss so lange mit sich selbst beschäftigt hat, bis nur noch sieben oder acht Minuten zur Verfügung standen, um diese Experten anzuhören?
Finden Sie es nicht unverantwortlich, die ganze Zeit darauf zu bestehen, Sie seien nicht informiert worden, und haben Experten zwei Stunden auf dem Korridor warten lassen, weil Sie angeblich Verfahrensfragen klären müssen? Das hätten wir alles hinterher klären können. Wir hätten genug Zeit im Ausschuss gehabt. Sind Sie auch der Meinung, dass die Empörung von Herrn Hahn einfach unangebracht ist?
Selbstverständlich war das so. Als wir beantragt hatten, dass wir diese Dokumente wenigstens für 90 Minuten in Augenschein nehmen können, damit wir uns ein Bild machen und darüber beraten können, wurde das seitens der Koalition abgelehnt.
Die 30 Minuten mussten einfach ausreichen.
Dass diese Sitzung seitens der Staatsregierung so schlecht vorbereitet war, dass wir über eine Stunde gebraucht haben, um überhaupt in die Tagesordnung eintreten zu können, weil bis zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden konnte, ob die Anträge der Staatsregierung überhaupt zulässig sind, ist doch eigentlich nicht unsere Schuld. Das haben wir doch nicht zu verantworten. Diese Unzulässigkeit steht zumindest in Rede.
Wir haben heute versucht, Ihnen erneut darzulegen, dass es hier keine Rechtskonformität gibt. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung.
Mein lieber Kollege Eggert! Erstens hat Herr Dr. Hahn vollkommen recht. Die Leute saßen auf gepackten Koffern und mussten zum Flieger! Die mussten mal eben um zwölf weg! Die mussten mal eben hierhin und dahin.
Zweitens halte ich es für empörend,
Ich will aber zum Schluss, auch an Herrn Pecher gerichtet, eins draufsetzen. Mein Fraktionsvorsitzender, Dr. Hahn, hat sich Tage vor dieser Ausschusssitzung an den Ausschuss mit einer Bitte gewandt.
Frau Präsidentin! Es geht um diesen Antrag, darum, ob wir ihn in Kenntnis der Sachstände, die uns gestern vorgelegt worden sind, beschließen können. Ich spreche gerade darüber, dass das eben nicht hinreichend passiert ist, auch nicht auf schriftliche Bitte unseres Fraktionsvorsitzenden an den Ausschuss und weiter an die Staatsregierung, uns die Gutachten von Pricewaterhouse, Susat & Partner und anderen vorzulegen. Nichts dergleichen wurde seitens der Staatsregierung erfüllt. Glauben Sie, dass wir auf dieser Basis treugläubig Ihrem Antrag zustimmen können, bei diesem Geschäft, bei dieser Verantwortungslosigkeit? – Ich bitte Sie!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen mit der Drucksache 4/10738 einen Entschließungsantrag zur heutigen Regierungserklärung vorgelegt, der sich in seinem ersten Teil mit den Feststellungen zum Notverkauf der Sachsen LB beschäftigt und der des Weiteren feststellt, dass wir es hier in Form dieser Bürgschaftsübernahme mit einer eklatanten Verletzung des Budgetrechts des Parlaments zu tun haben.
Wir haben Ihnen in diesem Entschließungsantrag zwei Aufgaben aufgeschrieben, und zwar als Erstes, dass das Parlament wieder in sein originäres Budgetrecht eingesetzt wird, und zweitens, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, hier einen verfassungsrechtlich konformen Vorgang vorzulegen, und zwar in Form eines Nachtragshaushaltes.
Ich denke, dass die Argumente dazu weitgehend ausgetauscht sind. Ich bitte Sie deshalb, dieser Forderung, einen Nachtragshaushalt aufzulegen, die heute mehrfach unterstrichen worden ist, zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegen das von der Staatsregierung hier vorgelegte Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe wurden seitens des Sächsischen Rechnungshofes erhebliche verfassungs- und haushaltsrechtliche Bedenken angemeldet – zuerst in einem Brief, den der Rechnungshofpräsident an den Landtag richtete, danach mündlich in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 31. Oktober und zuletzt auf der Sitzung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am vergangenen Freitag. Anlässlich dieser Sitzung machte der Rechnungshof deutlich, dass seine Bedenken auch durch den Änderungsantrag der Koalition nicht ausgeräumt worden sind.
Die Bedenken des Rechnungshofes beziehen sich – kurz zusammengefasst – auf die Aushebelung bzw. Aussetzung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes, auf die beabsichtigte Außerkraftsetzung der §§ 105 bis 112 der Sächsischen Haushaltsordnung und einen damit einhergehenden Verstoß gegen § 48 des Haushaltsgrundsätzegesetzes, auf die Verwendung eines nicht bestandskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichtes Dresden zur Begründung des Gesetzes durch die Staatsregierung, auf die Infragestellung der Eigenständigkeit der Rechnungshöfe gegenüber den Rechtsaufsichtbehörden und schließlich auf die Nichteinhaltung der Gesetzessystematik, das heißt die notwendige Korrespondenz zwischen der Haushaltsordnung und dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Obwohl es sich bei diesem Entwurf um keine Vorlage mit besonderer Eilbedürftigkeit handelt, wurden diese wesentlichen juristischen, haushaltsrechtlichen und sogar verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechnungshofes seitens der Koalition kleingeredet.
Ja, bitte.
Frau Kollegin, hier geht es um die Prüfrechte des Landesrechnungshofes in Bezug auf die Versorgungswerke der Freien Berufe. In allen anderen Bundesländern wurden die Prüfrechte der Rechnungshöfe nicht angetastet. Im Gegenteil, man hat sie ihnen eingeräumt. Nun erklären Sie mir bitte, warum
ausgerechnet im Freistaat Sachsen diese Prüfrechte außer Kraft gesetzt werden sollen.
Ich gehe davon aus, dass es hier um die konkrete Äußerung von Bedenken des Rechnungshofes in Bezug auf diesen Gesetzentwurf geht. Das ist meiner Meinung nach nicht vergleichbar mit dem, was Sie hier infrage stellen, nämlich was andere Versorgungswerke anbelangt. Ich kann Ihnen Ihre Frage deshalb nicht punktgenau beantworten.
Zurück zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Obwohl dem Landtag bekannt ist, dass das Oberverwaltungsgericht am 20. November das vom Verwaltungsgericht gesprochene und in der Begründung des Gesetzestextes von der Staatsregierung angeführte Urteil in Bezug auf die Rechtsanwaltsversorgungswerke höchstwahrscheinlich aufheben wird, hat sich die Koalition in den Ausschüssen nicht einmal dazu durchringen können, den Beschluss bis Dezember zu vertagen. Einen entsprechenden Antrag unserer Fraktion haben Sie abgelehnt. Deshalb sei hier deutlich gesagt, ein Gesetzentwurf, dem so erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegengestellt werden, ist für uns nicht beschlussreif. Der Landtag muss sich in jeder Hinsicht vergewissern, dass er Gesetze beschließt, die verfassungskonform sind.
Das ist, meine Damen und Herren, nicht nur das kleine Einmaleins des Parlamentarismus, sondern eine sich aus der Sächsischen Verfassung ergebende Pflicht. Insofern geht es hier um ein wesentliches demokratisches Prinzip und dieses Prinzip wird von den Koalitionsfraktionen infrage gestellt. Aber wir als Linke bleiben dabei, auch eine Mehrheit hat nicht das Recht, sich über die Verfassung zu erheben.
Bedenken jeglicher Art müssen ausgeräumt werden, erst recht, wenn sie sich auf die Maßgaben der Verfassung beziehen. Diese Bedenken, meine Damen und Herren, hat ja nicht irgendjemand vorgetragen, sondern der Sächsische Landesrechnungshof, der selbst Verfassungsorgan ist. Ich will gar nicht von der gegenseitigen Achtung sprechen, die deshalb in der Zusammenarbeit natürlich geboten wäre. Aber die Überheblichkeit, mit der die Bedenken des Rechnungshofes in den beiden Ausschüssen weggewischt worden sind, ist für mich erschütternd. Selbst der Juristische Dienst des Landtages hat während der Ausschussberatung darauf hingewiesen, dass keine Eilbedürftigkeit besteht und vom OVG-Urteil spezielle
Ausführungen hinsichtlich der Bedenken des Rechnungshofes in Bezug auf das Haushaltsgrundsätzegesetz zu erwarten sind, die die vorgeschlagenen Regelungen im hier vorliegenden Gesetzentwurf direkt tangieren. Auch dazu liegen uns heute die entsprechenden Protokollnotizen des federführenden Ausschusses vor.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist daraufhin zumindest unserem zweiten Antrag gefolgt, sich mit einer förmlichen Bitte an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu wenden, sich erneut dieser Gesetzesvorlage zuzuwenden und sich der Bedenken des Rechnungshofes anzunehmen. Ein entsprechender Brief des Ausschussvorsitzenden, Kollegen Rasch, wurde dem Verfassungs- und Rechtsausschuss zugeleitet. Darin wurde der Verfassungs- und Rechtsausschuss um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt uns nicht vor. Der Verfassungs- und Rechtsausschuss ist meines Wissens noch nicht einmal zu einer diesbezüglichen Sitzung eingeladen worden und deshalb sehen wir als Fraktion überhaupt keinen anderen Spielraum, als heute zu beantragen – das will ich hiermit tun –, den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung an den Verfassungs- und Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zurückzuüberweisen, damit die in Rede stehenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es bleibt für mich nach wie vor ein Rätsel, wie der Ministerpräsident hier von einer besten Lösung, von einer guten Entscheidung sprechen kann. Meine Fraktion bleibt dabei: Wir haben in Form eines Notverkaufes unsere Landesbank verloren, und zwar in einem so zügigen Tempo, dass sämtliche Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, auch alle rechtlichen Erfordernisse nach Sächsischer Haushaltsordnung – nämlich rechtzeitig das Parlament zu informieren und in die Entscheidung einzubeziehen –, verspielt worden sind.
Herr Milbradt, wenn Sie sagen, Sie haben diese Entscheidung lange vorbereitet, dann frage ich mich, warum Sie uns in dieser langen Zeit einfach außen vor gelassen haben.
Wahrscheinlich – davon müssen wir ausgehen – war für Sie nicht sicher, dass dieses Parlament eine Zustimmung zu diesem Geschäftsmodell geben würde, und deshalb blieben wir außen vor.
Ich bin für den heutigen Tag entsetzt, wie es sein kann, dass Sie den Herrn Finanzminister davon reden lassen, dass wir jetzt eine größere Bank hätten. Sie sprechen laufend von Fusion anstatt von einem Notausverkauf. Wie kann es sein, dass Herr Metz heute davon spricht, dass wir jetzt in Leipzig das Osteuropageschäft ausbauen würden? Nein, wir nicht. Wir haben unsere Bank verloren. Das Steuer ist uns aus der Hand geglitten. Alle Entscheidungen werden künftig in Stuttgart gefällt, und unsere Mitsprache, vor allem auch die Mitsprache dieses Parlamentes, geht gegen null.
Sie, Herr Ministerpräsident, haben Herrn Metz heute zum Bauernopfer gemacht. Sie haben keinen Finanzminister mehr. In den nächsten Tagen wird der Rücktritt wohl vollzogen werden. Was Sie aber noch in den Händen halten, das sind die unkalkulierbaren Risiken, die aus diesem Geschäft übrig bleiben. Risiken, deren Größenordnung heute vonseiten der Staatsregierung keiner benennen konnte. Liegen sie in der Höhe von Millionen oder Milliarden? Wir wollen das wissen.
Wir wollen auch wissen, was uns aus der Gewährträgerhaftung, die bis zum 31. Dezember 2010 noch bei uns
liegt, an Risiken erwartet. Herr Milbradt hat meiner Meinung nach gerade die Unwahrheit gesagt, dass die Konsequenzen nur dann auf uns zukommen, wenn diese Bank eventuell den Bach hinuntergeht. Nein, so ist es nicht und so ist es auch nicht geregelt worden. Die Gewährträgerhaftung betrifft dann nur die Dinge, die bis zum heutigen Tag bekannt waren. Von allem, was darüber hinausgeht, hat sich die LBBW natürlich freigestellt. Für weitere, unbekannte Risiken wird sie keine Haftung übernehmen. Also verbleiben diese Risiken, wenn sie denn auftauchen, wieder bei uns.
Herr Buttolo, Frau Stange, vielleicht nehmen Sie es wenigstens mit und erzählen das einmal im Kabinett. In Sachsen ist aus unserer Sicht am letzten Sonntag eine Epoche zu Ende gegangen. Sachsen ist nicht mehr das ostdeutsche Musterland. Sachsen ist heute in einer Krise: kriminelle Netzwerke, Brückenstreit mit der UNESCO, Landesbankpleite – ein Skandal folgt dem nächsten. In anderen Ländern wäre man unter diesen Umständen längst zurückgetreten. Wir meinen, dass insbesondere der Ministerpräsident die Verantwortung trägt. Er hätte heute ehrlich zugeben müssen, dass er dem Freistaat Sachsen über Jahre hinweg geschadet hat. Damit hat er seinen Amtseid verletzt und er sollte die Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Einzige, was Sie vollbracht haben mit dem Datum 31.12.2010, war, dass Sie in Bezug auf die kommende Landtagswahl eine gute Entscheidung getroffen haben: dass Ihnen nämlich die Rechnung erst dann präsentiert wird, wenn Sie Ihren nächsten Wahlkampf abgeschlossen haben.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auch kurz auf Herrn Zastrow und auf andere reagieren, die hier gesprochen haben. Sicherlich ist es so, dass Verwaltungsräte eher hätten reagieren können. Sie hätten vielleicht auch härter nachfragen können. Ich kann das gar nicht beurteilen, ich war dort nicht dabei. Aber die Geschäftspolitik, der Umstieg in den Kapitalmarkt wurde in der Tat schon 2001 getroffen und von der Staatsregierung durchgedrückt.
Danke.
Danke. – Die politische Verantwortung für diese Pleite trägt die Staatsregierung. Hier wurde der Strategiewechsel entwickelt. Und es waren die Vertreter der Staatsregierung, die diesen GAU verursacht haben.
Zum Beitrag von Herrn Hahn. Herr Hahn war am vergangenen Sonntag dabei, als die Fraktionsvorsitzenden vom Ministerpräsidenten eingeladen waren,
dass in dem besonderen Fall die vorherige Zustimmung des Landtages wegen der Eilbedürftigkeit nicht mehr einholbar ist und deshalb die Möglichkeit der nachträglichen Unterrichtung des Parlaments akzeptiert wird. Dazu will ich sagen: Es gibt nichts zu beschönigen; das ist wahr. Die Rettung der Landesbank in letzter Minute kann man nicht als Heldentat verkaufen. Das wollen wir auch nicht tun.
Das wollte ich sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ich möchte ihn kurz einbringen.
Im Punkt V wollen wir, falls die Dinge nicht so geschehen – insbesondere wenn festzustellen ist, dass die Staatsregierung
Im Punkt I haben wir ausgeführt und festgestellt, dass die Sachsen LB das Projekt des heutigen Ministerpräsidenten Georg Milbradt war und dass die Gründung dieser Bank und die Änderung ihrer Geschäftspolitik auf ihn zurückgehen.
Im Punkt II haben wir einiges zur Entstehungsgeschichte des sächsischen Finanzskandals dargelegt, beginnend mit unserer Forderung nach einer Regierungserklärung vom 22. Februar 2005 bis hin zu den Geschehnissen von heute.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Als ich Ihre Rede heute hörte, tauchte ganz spontan vor meinem geistigen Auge das Bild von dem kleinen Jungen auf, der in der Schule etwas ausgefressen hatte und dann am Abend den heimkehrenden Eltern das natürlich nicht erzählte, sondern darauf verwies, er habe die Fenster geputzt, die Blumen gegossen, die leeren Flaschen weggebracht, den Keller aufgeräumt usw. usf. Aus allem, was er sagte, sprach einzig und allein sein schlechtes Gewissen und, wie die Eltern dann im Nachhinein feststellten, auch ein erheblicher Mangel an Ehrlichkeit.
Wir haben uns die Mühe gemacht, aus Ihrer Koalitionsvereinbarung diejenigen Vorhaben auszuzählen, die als neue – als gemeinsame – Vorhaben gelten können. Es sind insgesamt 119 neue Vorhaben. Davon haben Sie bis zum heutigen Tag lediglich 46 erfüllt. Ihre Bilanz liegt also bei 39 % abgearbeiteter gemeinsamer Vorhaben. Es ist also nicht so, wie Herr Milbradt heute sagte, dass das meiste erreicht sei. Nein, diese Bilanz ist mager. Auch das möchte ich Herrn Hähle ins Stammbuch schreiben: Das Einzige, was ich heute hier feststellen konnte, war diese magere Bilanz.
Dafür möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen. Auf Seite 41 der Koalitionsvereinbarung liest man: „Wesentliche Entscheidungen des Freistaates sollen deshalb hinsichtlich ihrer Auswirkung auf Kinder und Jugendliche überprüft
werden.“ Ich kann dabei nur feststellen: Fehlanzeige – wie bei vielen anderen Plänen, die in Ihrer Koalitionsvereinbarung stehen. Deshalb sagen wir angesichts dieser Bilanz: Die Staatsregierung hat in den zweieinhalb Jahren dieser Wahlperiode eine falsche Strategie verfolgt. Außer der Fortsetzung der rigiden Sparpolitik gab es keine neuen Ansätze auf zukunftsgerichtete Akzente in ihrer Haushaltspolitik.
Versäumt haben Sie, Herr Jurk, in der Tat die Chancen der neuen EU-Strukturfondsperiode. Sie haben versäumt, dafür zu sorgen, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel, mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor die von Ihnen allen beklagte hohe Arbeitslosigkeit massiv zu bekämpfen. Auch das muss man feststellen: Unter Ihrer Regierung hat sich die persönliche Lebenssituation von arbeitslosen Jugendlichen, arbeitslosen Frauen und arbeitslosen Menschen jenseits der 55 Jahre und natürlich der vielen Langzeitarbeitslosen nicht verbessert. Sie sind auf dem Abstellgleis Hartz IV gelandet und dort nahezu festgekettet.
Sie als Koalitionsfraktionen werden uns mitnichten ausreden können, dass wir immer wieder skandalisieren, was in diesem Land skandalös ist. Hartz IV, meine Damen und Herren, ist der größte soziale Skandal in diesem Land, dem die Sächsische Staatsregierung dieser Wahlperiode nichts, aber auch gar nichts entgegengesetzt hat.
Wie man der heutigen Regierungserklärung entnehmen konnte, gibt es überhaupt keine Botschaft an diese von Hartz IV betroffenen Menschen. Ich halte es für einen Teil dieses Skandals, dass in einer solchen Regierungserklärung das Wort Hartz IV nicht einmal erwähnt und die Lebenssituation dieser Menschen aus der Politik dieser Staatsregierung ausgeblendet wird.
Bevor Herr Prof. Weiss dies wieder als Gezeter und Lamento der Opposition abtut, möchte ich einmal aus einer Erwiderung auf eine Regierungserklärung Ihres persönlichen Vorgängers, nämlich Herrn Jurk, zitieren, was er am 16. Mai 2002 Prof. Milbradt entgegnet hat. Er sagte damals: „Normalisierung in der Politik heißt für mich, dass wir wegkommen von monarchistischer Überheblichkeit der Exekutive, hin zu den respektvollen Umgangsformen einer Republik der Freien und Gleichen.
Es heißt, Opposition nicht als lästige demokratische Pflichtaufgabe nur zuzulassen, sondern das Prinzip von Rede und Gegenrede zu schätzen, weil sie die notwendige Voraussetzung für die Suche nach dem besten Weg ist.“
Dieser von Ihnen damals eingeforderte konstruktive lösungsorientierte Meinungsstreit ist eben etwas anderes als die Kritik, die Sie heute an der Harmoniesucht geübt
haben und mit der Sie aus meiner Sicht lediglich diesen Dauerkonflikt in der Koalition zukleistern wollten.
Sie sind noch nicht verstrichen.
Dann muss ich das in meine Bilanz einbeziehen und Ihnen als letzten Satz sagen: Wir haben Ihnen mit unserem Entschließungsantrag einen Vorschlag für die Suche nach dem besten Weg unterbreitet. Ich bin gespannt auf Ihre Gegenrede.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hermenau, ich habe einmal nachgezählt. Allein seit Montag haben 71 Zeitungen bundesweit über die Waldschlösschenbrücke und den drohenden Verlust des Welterbetitels der sächsischen Landeshauptstadt berichtet, Online-Dienste usw. gar nicht mitgerechnet. Ich wundere mich dann schon angesichts dieses ungebrochenen Interesses, wenn
zum Beispiel Herr Hähle erklärt, der Landtag sei nicht zuständig, und Herr Rohwer hier auch gar keinen Handlungsbedarf sieht.
Alle haben uns vor diese Verantwortung gestellt, die sich in der Öffentlichkeit äußern. Zuständig, meine Damen und Herren, sind wir doch in der Tat alle. Sie wissen das auch.
Ein einziges Zeichen des Ministerpräsidenten würde doch schon ausreichen, um die Tür zu öffnen und diesen Konflikt zu lösen. Ich meine, ein Zeichen des Ministerpräsidenten könnte ja sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung gehen. Auf jeden Fall würde es Bewegung in die Sache bringen. Aber, wie wir hören, wollen wir ja nicht zuständig sein.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE, dem die Linksfraktion zustimmen wird, gibt im Wesentlichen die Beschlusslage des Dresdner Stadtrates wieder. Eindeutig bekennt sich dieser Antrag dazu, alles zu tun, um den Welterbetitel für das Dresdner Elbtal zu erhalten und zugleich den Bürgerentscheid zur Errichtung des Verkehrszuges am Waldschlösschen umzusetzen. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, trägt insofern Bekenntnischarakter. Die Antragsteller legen schriftlich dar, dass man bereit ist, den Bürgerentscheid umzusetzen. Mehr an Kompromissbereitschaft hinsichtlich der Tatsache, dass man erst einmal aufeinander zugehen muss, können Sie doch eigentlich nicht erwarten.
Da sage ich, dass wir diese Sache mit unterstützen werden, genauso, wie wir das auch schon im Stadtrat getan haben.
Des Weiteren ist dieser Antrag natürlich – ich habe es bereits gesagt – ein Zeichen von Kompromissbereitschaft. Ich hoffe sehr, dass Sie sich als CDU-Fraktion in dieser Frage wieder bewegen, aber nicht mit einem solchen Gestus, wie es gerade Herr Rohwer getan hat, so ein bisschen schnodderig über die ganze Sache hinwegzugehen, weil man einfach glaubt, hier mit den Mehrheiten anders spielen zu können, als das im Stadtrat der Fall ist.
Meine Damen und Herren! Sie können sich anhand der im Stadtrat beschlossenen Anträge und dem hier vorliegenden Antrag der GRÜNEN davon überzeugen, wer in diesem Land bereit ist, einen Kompromiss zu suchen. Sie werden sich genauso davon überzeugen können, wer dazu nicht bereit ist. Diese Frage steht so spitz auf Knopf inzwischen. Details in der Sache – da muss ich Herrn Rohwer recht geben – sind ja inzwischen gar nicht mehr im Zentrum der Auseinandersetzung.
Nun haben wir ja ein kleines Zeitfenster, das uns die Vergabekammer verschafft hat. Ich finde, dass es in der Tat einigermaßen bizarr ist, dass der Erhalt des UNESCOWelterbetitels an einer Entscheidung der Vergabekammer zu hängen scheint. Aber dies gehört ja offensichtlich in
die Reihe der in den vergangenen Monaten aneinandergereihten Peinlichkeiten in dieser Sache. Dass Dresden auf die Rote Liste der UNESCO gesetzt wurde und dass vonseiten der politischen Verantwortungsträger dieses Landes das nicht als ein Warnsignal verstanden wurde, ist aus meiner Sicht dabei die allergrößte Peinlichkeit. Sachsen hat dadurch nicht nur als Kultur- und Kunstland einige Beulen bekommen. Es ist auch als Staat beschädigt worden. Internationales Renommee und weltweite Achtung werden wegen einer Brücke aufs Spiel gesetzt, Herr Rohwer. Das muss man sich einmal vorstellen. Ich glaube, dass so viel an Starrsinn in dieser Sache wirklich nicht mehr zu überbieten ist. Ich denke, dass die Auseinandersetzung festgefahren ist, und zwar deshalb, weil Sie sich nicht bewegen. Sie wissen, dass Kompromisse immer nur geschlossen werden, wenn sich beide Seiten bewegen.
Insofern möchte ich noch mal appellieren! Denken Sie noch einmal darüber nach, das Zeitfenster ist ja nun geöffnet. Dass allerdings die bundesweite Medienlandschaft über unser Verhalten hier den Kopf schüttelt, scheint mir mehr als logisch zu sein. Diese Beratungsresistenz, alle Empfehlungen von Fachleuten, Architekten, Kunsthistorikern, Denkmalpflegern usw. in den Wind zu schlagen, hat aber dann wiederum mit Logik nichts mehr zu tun, sondern ist nur mit der Arroganz erklärbar, die immer Recht behalten will.
Auch der FDP-Antrag, meine Damen und Herren, ist solch ein Beispiel. Sie beantragen ja nicht eine Regierungserklärung zur Waldschlösschenbrücke, sondern zur Bestandskraft des Fördermittelbescheides. Dazu eine Regierungserklärung zu verlangen ist wirklich ein ganz schön starkes Stück, denn ein Blick in das Haushaltsrecht, Herr Zastrow, in die Haushaltsordnung oder einfach nur in die hier zutreffende Verwaltungsvorschrift hätte ausreichen können, dann hätten Sie sich Ihre eingeforderte Regierungserklärung selber geben können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln existiert nicht. Er wird in jedem Einzelfall sogar ausgeschlossen. Insofern sind Zuwendungen auch nicht einklagbar. Sie werden gewährt oder sie werden nicht gewährt. Die Entscheidung darüber ist den Ministerien und Regierungspräsidien vorbehalten.
Selbst ein erteilter Zuwendungsbescheid ist keine Rechtsgrundlage, wie Sie es hier gesagt haben. Ich zitiere ihn einmal aus der Verwaltungsvorschrift: „Haushaltsmittel können vorübergehend mit dem Zuwendungsbescheid in Aussicht gestellt werden. Soweit Zuwendungen in Aussicht gestellt werden, bedeutet dies, dass der Freistaat Sachsen seine Bereitschaft erklärt, vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel, Zuwendungen in der angegebenen Höhe zu gewähren. Die Inaussichtstellung begründet keinen Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.“
Die Regierungserklärung, Herr Zastrow, wäre mit diesem Zitat im Prinzip schon abgegeben. Deshalb sehen wir Ihren Antrag als völlig überflüssig an. Wir werden ihn
ablehnen. Das aber, was Sie vorgeben wissen zu wollen, steht schwarz auf weiß im Gesetz, dort hätten Sie nachlesen können. Was Sie wirklich in Erfahrung bringen wollen, haben Sie aber gar nicht aufgeschrieben. Ich nehme einmal an, dass es Ihnen mit Ihrem Antrag um eine fachliche Auskunft ja auch nicht geht. Was Sie erreichen wollen, ist, dass der Ministerpräsident die Bagger anwirft und losklotzt und damit den Welterbetitel plattwalzt. Das ist Ihr eigentliches Verlangen, ob Sie das nun zugeben oder nicht.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie wirklich bereit sind, sich an Ihren eigenen Antrag zu halten, dann müssen Sie auch zugeben, dass bei den Fördermittelbescheiden das gelten muss, was wir jedem kleinen Mittelständler sagen, dass eben kein Rechtsanspruch existiert. Dieses geltende Recht muss auch für Sie als große Brückenbauer genauso wie für ADAC-Mitglieder und andere Enthusiasten gelten. Das sollte unterschiedslos für alle so sein.
Ja, bitte.
Natürlich bin ich der Meinung, dass daraus kein Rechtsanspruch erwächst. Wenn sich die entscheidenden wesentlichen Voraussetzungen und Umstände, die zu diesem Fördermittelbescheid geführt haben, geändert haben, dann kann jederzeit neu entschieden werden. Man sieht ja keinen Geldfluss von der Staatsregierung in Richtung der Stadt Dresden. Das wird ja wohl einige Gründe haben, die mit diesen Voraussetzungen zu tun haben. Natürlich.
Meine Damen und Herren von der FDP! Regierungserklärungen zum Welterbe der UNESCO sehen aus meiner Sicht anders aus. Ich möchte Ihnen dafür einige Beispiele nennen. Als das UNESCO-Welterbekomitee im Jahr 2004 den Kölner Dom auf die Rote Liste gesetzt hatte, erklärte der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Steinbrück, die Welterbeliste sei ohne den Kölner Dom nicht vorstellbar. Er sagte wörtlich: „Wir werden uns damit auseinandersetzen, ob und wie sich ein modernes Stadtbild mit dem Alleinstellungsmerkmal Kölns, eben dem Dom, vereinbaren lässt.“ Die Landesregierung hatte sogar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine für alle tragbare Lösung zu finden. Der Ministerpräsident erklärte sich also nicht für nicht zuständig, sondern holte gemeinsam mit allen Betroffenen den Kölner Dom von der Roten Liste wieder herunter.
Genau darum müsste es uns hier gehen. Deshalb ist durchaus die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten gefragt.
Ich habe bei meinen Recherchen festgestellt, dass eine solche Positionierung, wie ich sie gerade von Steinbrück vorgetragen habe, für Landesväter typisch zu sein scheint. Der Ministerpräsident des Landes MecklenburgVorpommern, Harald Ringstorff, erklärte zum Beispiel zu den in das Welterbe aufgenommenen Hansestädten Stralsund und Wismar: „Was für eine Auszeichnung! Wir haben dieses Erbe zu bewahren. Und unbescheiden fügen wir als Land hinzu: zu bewahren für uns und den Rest der Welt.“ Ähnliches erklärte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, der in der Verleihung des Welterbetitels für den Limes der Meinung war, dass davon ein Impuls für das ganze Land ausgehe und die Erhaltung dieses Welterbes unbedingt zu fördern sei und dass verantwortungsvoll damit umzugehen ist.
Ich habe viele Zitate, die ich Ihnen gern geben kann, von Roland Koch beispielsweise, der sich eindeutig positioniert hat – ebenso, wie ich es gerade zu Kurt Beck zu dem Welterbe des Limes ausgeführt habe. Aber auch in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und sogar in Bayern gibt es seitens der Ministerpräsidenten Erklärungen, die sich eindeutig zum Erhalt und zur Förderung ihres Welterbes positionieren. Daran wird auch nirgendwo irgendein Abstrich gemacht.
So könnte man sämtliche Ministerpräsidenten aufzählen – nur einen nicht: den sächsischen. Da muss ich sagen, dass hier in der Tat eine klare Aussage zum Welterbe Dresdner Elbtal fehlt. Ich habe gehofft und mir gewünscht, Herr Zastrow, dass Sie zumindest mit einem Nebensatz erwähnt hätten, dass Ihnen auch daran gelegen ist.
Die Aberkennung des Welterbetitels durch das UNESCOWelterbekomitee wäre ein Desaster nicht nur für Dresden, sondern für Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt.
Wir haben bis zum 24. Juni Zeit, dann wird sich in Neuseeland das Welterbekomitee erneut mit dem Status des Dresdner Elbtals befassen. Bis dahin wäre auch Zeit für Regierungserklärungen, die Sachsen nicht außerhalb der Gemeinschaft der deutschen Bundesländer und damit der Welterbegemeinschaft stellen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich in den letzten Tagen um die neue Förderrichtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gestritten. Nun hat sie sich geeinigt. Doch die Unternehmer, Bürgermeister, Landräte wie auch die Wirtschaftsförderer haben Sie einigermaßen verwirrt zurückgelassen.
Ja, Herr Wirtschaftsminister Jurk, es gibt offenbar kein Fettnäpfchen, das Sie auslassen. Fast jede wirtschaftspolitische Frage wird bei Ihnen zum Problem, ein Missgeschick folgt dem anderen. Wieder einmal ließen Sie sich von der CDU am Nasenring durch das Kabinett und durch die Koalition führen. Wieder einmal – das muss man konstatieren – haben Sie sich nicht durchsetzen können. Doch auch Ihnen, Herr Tillich, und Ihrem Kollegen Flath ging es nicht darum, die Probleme der strukturschwachen Regionen zu lösen. Es ging Ihnen nicht um den Mittelstand. Nein, Sie wollten ein weiteres Mal den SPDWirtschaftsminister demütigen, und dies haben Sie ja auch geschafft.
Allerdings ging das auf Kosten der strukturschwachen Regionen, denn für die gibt es keine reale Verbesserung. Oder glauben Sie, dass eine um sieben Prozentpunkte höhere Förderung ausreicht, ansiedlungswillige Unternehmen aus Dresden in die Lausitz zu bewegen? Das hat bisher schon nicht funktioniert, und es hat nicht funktioniert, weil es Ausnahmetatbestände gab, weil schon heute auch in Dresden oder Leipzig eine Förderung auf Höchstniveau möglich war. Diese Ausnahmeregelungen sind weiterhin möglich. Mit diesem Kompromiss, meine Damen und Herren, halten Sie die Investoren zum Narren. Ja, dieser Kompromiss verspottet die strukturschwachen Regionen. Eine wirtschaftliche Entwicklung aus eigener Kraft wird so nicht gefördert.
Wie dünn das Eis des Kompromisses ist, zeigt Herr Pecher. Nur einen Tag später schiebt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion die Schuld für diesen Kompromiss ausschließlich der CDU-Fraktion und den CDU-Ministern zu. Herr Pecher, wieso sind Sie eigentlich solch ein schlechter Verlierer und wieso treten Sie nach? Weil Sie – das vermute ich – wieder einmal nichts verstanden haben. Denn wie kommen Sie darauf, dass die beiden Großstädte Dresden und Leipzig künftig erheblich
schlechter gestellt sein werden? Wie bisher, gibt es auch für diese Städte Ausnahmeregelungen.
Herr Jurk hätte im Prinzip bei seiner Position bleiben können. Er hätte sich lediglich auf den Koalitionsvertrag berufen müssen, dann wäre es hier vielleicht gar nicht zu dem Problem gekommen; denn Sie, CDU und SPD, haben ja Folgendes vereinbart: „Die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilen Sachsens ist im Interesse des ganzen Landes. Neben der Entwicklung von Wachstumskernen werden auch in den strukturschwachen Regionen vorhandene Wirtschafts- und Innovationspotenziale erkannt und verstärkt.“ Mit dieser Zielsetzung hätte man auch leicht die neuen EU-Anforderungen an die GA umsetzen können.
Es ist richtig, dass es in der sächsischen Wirtschaft erhebliche regionale Unterschiede gibt. Darauf muss die Politik reagieren. Ja, wir brauchen, so wie Sie es im Koalitionsvertrag formuliert haben, sektorale Wachstumspole. Sie sind das einzige Mittel, um den strukturschwachen Regionen eine Zukunft zu ermöglichen. Dafür brauchen wir eine gezielte Regionalpolitik.
Ja, meine Damen und Herren, nicht nur die Linksfraktion.PDS will, dass in den strukturschwachen Regionen Wachstums- und Innovationspotenziale erkannt und besonders gefördert werden. Sie haben das im Koalitionsvertrag eben so festgehalten. Ich fordere Sie auf, Ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen. Doch stattdessen haben Sie in den letzten Tagen und Wochen vorgeführt, wie Sie als Koalition eine Spiegelfechterei ohne Beispiel vom Zaune brechen.
Bitte sehr, Herr Schowtka.
Herr Schowtka, ich kann Ihnen ein Exemplar unseres Alternativen Landesentwicklungskonzeptes schenken. Dort werden Sie lesen, dass wir sowohl eine Politik, die die Leuchttürme weiter stärkt, als auch eine besondere Konzentration auf die strukturschwachen Regionen befürworten und befördern wollen. Für uns zählt beides. Bei Ihnen liegt das Problem doch auf der Hand: Sie sehen nur noch auf die
Leuchttürme, und mit Ihrer aktuellen Politik, auch mit dieser Förderrichtlinie, ziehen Sie sich sukzessive aus den strukturschwachen Regionen zurück. Sie haben sie jetzt endgültig abgeschrieben. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren! Sie müssen sich auch heute von uns fragen lassen, wie Sie das alles entscheidende Ziel der GA erreichen wollen. Im aktuellen Rahmenplan für den Zeitraum 2006 bis 2009 heißt es: „Primäre Zielsetzung der Regionalpolitik im Rahmen der Gemeinschaftspolitik ist es, dass strukturschwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden.“ Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie dieses Ziel mit diesem faulen Kompromiss erreichen werden! Denn es geht nicht um die Marginalie einer geringen regionalen Differenzierung innerhalb der Fördersätze um sieben Prozentpunkte, sondern um die Frage, wie die massiven Strukturunterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb Sachsens abgebaut werden können. Es geht also um Wirtschaftspolitik, die mit politischen Entscheidungen dafür sorgt, dass in allen Regionen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, – –
– dass Arbeitsplätze entstehen und die regionale Wirtschaft eine Chance auf Zukunft bekommt.
Dieser Kompromiss, meine Damen und Herren, macht nur eines deutlich: Das Kabinett hat den Koalitionsvertrag gebrochen; Sie haben ein falsches Signal gesetzt, und dieses Zeichen, das Sie hier abgelassen haben, ist zum Schaden der sächsischen Unternehmer, zum Schaden der sächsischen Wirtschaft.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion möchte die Gelegenheit nutzen, am Ende der geschlagenen Schlacht ein Resümee zu ziehen, Stärken und Schwächen zu nennen und einzuschätzen, was hätte anders, was hätte besser laufen können.
Ich möchte Ihnen als Erstes sagen, dass wir in dieser Haushaltsdebatte vor allen Dingen eines vermisst haben: Fast vollständig ausgeblendet wurde der Bereich gesellschaftlicher Innovationen. Wir meinen, dass sich das langfristig rächen wird. Denn wenn es um Zukunft geht, dann ist ein Haushaltspolitiktyp gefragt, der Nachhaltigkeit zum Ziel hat und Ökologie, Ökonomie, Kultur und
Soziales gleichrangig integriert. Es kann eben nur eine nachhaltig orientierte innovative Politik dauerhaft Beschäftigung, soziale Sicherheit, kulturelle Lebensqualität, Klimaschutz und Wertschöpfung fördern. Da Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, hier aber einen ausschließlich konservativen Haushaltsansatz verfolgt haben, der das Bisherige fortschreiben wird, werden Sie damit die Potenziale der Gesellschaft zu einem kritischen Umgang mit dem in Ostdeutschland, in Sachsen Machbaren weiter auf dem Altar Ihrer Eitelkeiten opfern.
Eine Stärkung dessen, was die Menschen in Sachsen selbst dazu befähigt, aus den Umständen des alltäglichen Lebens Besseres zu machen, ist durch diesen Haushalt nicht erfolgt. Für meine Fraktion hat es höchste Priorität, eine nachhaltige Entwicklung in allen Politikbereichen zu sichern. Deshalb müssten aus unserer Sicht die Ressourcenverteilung, die Strategieformeln und Instrumente der Haushaltspolitik an demokratischen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen und natürlich auch an der Gleichstellung von Mann und Frau ausgerichtet sein. Deshalb hätte man das Ressortdenken, das wir hier
in zwei Tagen zelebriert bekommen haben, überwinden müssen. Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren, ist nicht allein in den Grenzen eines Ressorts möglich.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, haben in den vergangenen Tagen wahrnehmen können, dass die Abgeordneten meiner Fraktion in dieser Haushaltsdebatte ein ganzheitliches Politikkonzept verfolgt haben. Uns ging es und uns geht es auch weiterhin um nachhaltige Landesentwicklung. Wir haben ein Konzept von Zukunft und Prosperität, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität. Dies prägt auch unsere Vorstellung von einem Haushalt, der dem Land und seinen Menschen gerecht wird. Wir haben diese Vorstellung als alternativen Haushaltsansatz mit einem durchgerechneten Förderkonzept in die Öffentlichkeit gebracht. Wir haben es damit auch zur Diskussion freigegeben. In der Öffentlichkeit sind wir eben nicht auf diese große Ablehnung gestoßen, wie wir sie hier im Sächsischen Landtag entgegennehmen mussten. Deshalb wird meine Fraktion auch weiterhin auf Öffentlichkeit setzen und die Debatten dort weiterführen.
Allerdings, meine Damen und Herren – lassen Sie mich das sehr kritisch sagen –, waren die Debatten, die wir im Landtag, aber vor allen Dingen in den Ausschüssen geführt haben, zumeist von Desinteresse und Ahnungslosigkeit geprägt. Desinteressiert zeigten sich die Abgeordneten von den Fraktionen der CDU und der SPD.
Ahnungslos waren Sie zumeist – lassen Sie mich das bitte sagen – in Ihrer Argumentation. Im Haushaltsausschuss, während unserer Haushaltsklausur, brachten es Ihre Abgeordneten nicht einmal fertig, ihre eigenen Anträge einzubringen und zu begründen.
Auch Herr Rößler, mein Kollege als Obmann in diesem Ausschuss, sprach für die Koalition im Grunde genommen nur manchmal und nur sporadisch. Offensichtlich hat er als neuer CDU-Finanzobmann nur eines im Sinn gehabt: ja nichts falsch zu machen, ja nicht in die Situation zu kommen, das eigene Argument mit denen der anderen abwägen zu müssen. Ich halte das parlamentarisch für höchstgradig fragwürdig.
Ich darf das auch im Rückblick sagen; denn was dort abgeliefert wurde, Herr Rößler, ist eigentlich nur ein durchsichtiges Abziehbild Ihres Vorgängers Uwe Albrecht, der es seinerzeit noch schaffte, den Eindruck zu erwecken, dass er wenigstens alle Anträge kennt.
Es kommt noch etwas hinzu. Uwe Albrecht konnte reden und argumentieren. Er konnte das für die Anträge der Koalition und er konnte das gegen die Anträge der Opposition. Er hatte nämlich eine Meinung, und das werde ich nachträglich immer schätzen und jetzt kritisch ansprechen.
Auch auf die Anträge der Opposition insgesamt wurde nur sehr selten reagiert. Anscheinend haben Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen von SPD und CDU, nicht mehr viel zu sagen. Anscheinend haben Sie keine Ideen mehr. Sie gestalten nicht und Sie verwalten Sachsen schlecht.
Sie verwalten das Land ideenlos und hoffen so – Herr Bandmann, vor allen Dingen Sie –, bis 2009 irgendwie stärker zu werden. Aber ich sage Ihnen: Da irren Sie sich!
Ja, gleich. – Politik hat nämlich nichts damit gemein, wie Sie hier im Beamtenmikado durch die Ausschüsse gestolpert sind, wie Sie das praktizieren.
So, die Zwischenfrage.
Frau Abgeordnete, ich habe mir aus allen Ausschusssitzungen Bericht erstatten lassen.
Doch, ich habe für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet und ich kann Ihnen live über das Desaster berichten, meine Damen und Herren, was wir bei den Haushaltsberatungen im Wirtschaftausschuss erlebt haben. Das war doch eigentlich nicht mehr normal, was uns dort geboten wurde.
Ja, bitte.
So ist es. So wurde das auch praktiziert. In der Haushaltsklausur des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir fast eine Woche lang zusammengesessen. Davon habe ich Ihnen berichtet. Aber, meine Damen und Herren, ich weiß heute, am Freitag, natürlich, dass die Schlachten geschlagen sind; denn die eigentlichen Auseinandersetzungen haben wir hier am Mittwoch geführt. Trotz der kurzfristigen Aufregung, die wir erlebt haben, ist ja nichts passiert.
Eigentlich ist durch den Änderungsantrag der Koalition alles noch schlechter und schlimmer geworden. Ich rede jetzt von dem Antrag über die eingeräumten Möglichkeiten, für den Finanzminister eigene neue Finanzpläne in den beschlossenen Haushalt einzufügen, und dies natürlich, ohne den Arbeitgeber hier befragen zu müssen. Geld und Menschen werden also zwischen den Einzelplänen umgeschichtet und neu geordnet. Dazu haben wir Ihnen unseren Standpunkt sehr ausführlich dargelegt. Auch haben wir Ihnen bereits am Mittwoch gesagt, dass Sie es lieber hätten so lassen sollen, wie es war; denn jetzt ist es nur noch so, dass diese Ermächtigungen für die Staatsregierung in Form von nachträglichen Genehmigungen durch das Parlament abgesegnet werden sollen. Unser Standpunkt wurde sehr deutlich gemacht durch meinen Fraktionsvorsitzenden Peter Porsch. Er hat der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass wir das Verfassungsgericht diesbezüglich anrufen werden. Insofern sehen wir uns zu diesem Haushalt auch noch einmal wieder.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz eingebracht. Ich möchte Ihnen die Details nicht vortragen; er liegt Ihnen ja vor. Ich möchte jetzt auch nicht weiter auf den Punkt des exzessiven Umgangs mit den Ermächtigungen eingehen. Wir wissen, wie wir uns dazu verhalten werden.
Ich kann Ihnen zum Abschluss dieser Haushaltsdebatte nur sagen: Wir, meine Fraktion, haben uns lernfähig gezeigt. Wir haben sehr viel Praktisches, Neues hinzugelernt. Sie offensichtlich nicht; deshalb auf Wiedersehen in Leipzig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Kollege Hähle richtigerweise festgestellt hat, habe ich diesen Entschließungsantrag fälschlicherweise schon vorhin eingebracht. Dafür möchte ich mich auch entschuldigen. Es soll nicht wieder vorkommen, aber lieber zu früh als zu spät, und wir können ja auch damit umgehen.
Gestatten Sie mir aber, schnell noch zwei Anmerkungen zu machen. Eine ist einem Kollegen meiner Fraktion sehr wichtig. Herr Finanzminister Metz hat gestern aus einem Protokoll im Zusammenhang mit den Wettiner Kunstgütern einen PDS-Abgeordneten zitiert. Ich soll Ihnen allen mitteilen, dass das kein Abgeordneter war, der jetzt noch dem heutigen Sächsischen Landtag angehört. Insofern waren auch alle schweifenden Blicke völlig ziellos, will ich einmal sagen.
Zum Zweiten möchte ich anmerken: Ich bin Herrn Metz dankbar, dass er noch einmal die Redebeiträge von Frau Kollegin Weihnert angesprochen hat, die wir ja auch alle gehört hatten. War das nicht das beste Beispiel für unsere Kritik, die Herr Porsch, Frau Lay und ich hier angebracht haben? War es nicht für Sie alle sichtbar, wie Herr Rößler und Herr Pecher abgetaucht waren? Das GenderMainstreaming musste greifen, sonst hätte überhaupt niemand aus Ihren Fraktionen argumentiert. Das war doch peinlich, so peinlich wie in den Ausschüssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jurk, Herr Bolick, Sie haben gesagt, Sie seien stolz auf diesen Haushalt. Ich muss Ihnen sagen, ich kann Ihre Freude nicht teilen. Die Mittel für das Sonderförderprogramm „Regionales Wachstum“ sind um 33 % gekürzt worden. Die Mittel für die Netzwerke werden um 3,6 Millionen Euro sowie für die Investitionen um 2,6 Millionen Euro reduziert. Das Sonderförderprogramm für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf ist im Sinkflug: von 40 Millionen Euro 2006 über 30 Millionen Euro 2007 auf 15 Millionen Euro 2008. Es wird Hand angelegt an die Technologie- und Gründerzentren und an die ForschungsGmbHs.
Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gehen um 20 Millionen Euro zurück. Mit diesem Haushalt, meine Damen und Herren, signalisiert die Koalition vor allem eines: dass sie die sächsischen Regionen abgeschrieben hat – und damit die regionale Wirtschaftsentwicklung sowie die dort ansässigen Unternehmen.
Meine Damen und Herren! Es war Georg Milbradt, der im Wahlkampf 2004 die Fortsetzung der Leuchtturmpolitik einforderte und damals schon Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf abschrieb. Sie, Herr Jurk, als Spitzenkandidat der SPD, protestierten damals. Doch nun setzen Sie genau das mit Ihrem Haushaltsentwurf um, was die CDU will.
Sie, Herr Jurk, haben in der Tat keine Ideen nachgewiesen, wie man die sächsischen Regionen entwickeln kann, wie man innovative Potenziale bündeln und Entwicklungen ermöglichen kann.
Sachsen, meine Damen und Herren, geht es nur gut, wenn es den sächsischen Regionen gut geht. Es geht aber in der Lausitz, im Erzgebirge und anderen regionalen Zusammenhängen nicht gut. Wenn diese Regionen nicht dauerhaft abgeschrieben werden sollen, brauchen sie die Unterstützung der Politik; und gerade von einem sozialdemokratischen Wirtschaftsminister hätten sie das erwarten dürfen.
Aber nicht einmal von den Steuermillionen, die Ihre Koalition in den letzten Tagen wie im Rausch verteilt hat, war etwas für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft Sachsens vorgesehen. Es wurde nicht einmal daran gedacht.
Sie reden nur über gleichwertige Lebensverhältnisse, doch daraus folgt nichts. Dies offenbart der vorliegende Haushalt. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache, und ich sage Ihnen für meine Fraktion: Wir halten diesen Kurs für falsch.
Es ist wohl in diesem Hohen Hause unbestritten, dass die enorm hohe Arbeitslosigkeit das größte politische und soziale Problem der Nachwendezeit geblieben ist. Sachsen hat jahrelang Leuchttürme gefördert, doch eine einfache Rechnung offenbart: Es bedürfte 30 weiterer Leuchttürme, um der Arbeitslosigkeit Herr zu werden. Dafür reichen die Fördermittel nicht. Sie reichen zwar, wie man in der vergangenen Woche feststellen konnte, um 21 Millionen Euro in das Staatsweingut Schloss Wackerbarth zu stecken; aber dieser Leuchtturm war in diesem Zusammenhang wohl nicht gemeint.
Dass Sie, Herr Jurk, uns hier einen Haushalt vorlegen, der die abgesenkten Mittel im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als gegeben hinnimmt, zeigt mir nach einer monatelangen Debatte um diese Frage einfach nur, wie gering Ihr bundespolitischer Einfluss inzwischen geworden ist. Letzter Beweis dafür ist der missglückte Kompromiss bei den Verhandlungen zum Korb II des Solidarpaktes. Diese sogenannten Kompromisse, meine Damen und Herren, schaden Sachsen, und sie schaden dem Osten insgesamt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich den Themenkomplex Verkehrspolitik mit einem besonders drastischen Beispiel beginnen. Herr Staatsminister Jurk, nach Ihren Angaben investierte die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH seit 1995 in die Häfen Torgau, Riesa und
Dresden annähernd 67 Millionen Euro und baute sie zu modernen trimodalen Schnittstellen aus. Meine Fraktion war kürzlich in Torgau, wir wollten die trimodale Schnittstelle besichtigen.
Was wir jedoch gesehen haben, war desaströs: Dem Hafen fehlt seit Jahren ein Bahnanschluss, da eine Brücke der zum Hafen führenden Bahnstrecke gesperrt werden musste. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Fahren Sie selbst nach Torgau, Sie werden vom Zustand der Hafenanlage erschüttert sein! Ich frage Sie daraufhin: Können wir auf so etwas stolz sein? Wir raten Ihnen, Herr Jurk: Veranlassen Sie schnellstens, dass finanzielle Mittel für die Modernisierung dieses Hafens investiert werden. Länger zu warten wäre beschämend.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie weiter: Sollen wir auf die Fehlsteuerung der Staatsregierung in Sachen Citytunnel Leipzig etwa stolz sein, wie es Ministerpräsident Milbradt wünscht?
Von „ganzer Kraft“, mit der Sie, Herr Jurk, sich einsetzen wollten, ist wenig zu spüren. Sagen Sie uns doch, was die von Ihnen mit Ministerpräsident Milbradt vereinbarte interministerielle Arbeitsgruppe zu den Chancen und Risiken des Tunnelbaus zu Leipzig zutage gefördert hat. Der Citytunnel wird teurer und teurer werden, die Bauzeit wird sich von Jahr zu Jahr verlängern. Und ich kann Ihnen versichern, dass meine Fraktion auch im Jahr 2007 den Finger auf die Wunde Citytunnel Leipzig legen wird.
Auf das Beste aber in Sachen Verkehrspolitik der Staatsregierung, das Dessert sozusagen, möchte ich zum Schluss eingehen. Der Berliner „Tagesspiegel“ kam jüngst auf die Idee, Herrn Prof. Milbradt über den demografischen Wandel und die EU-Politik zu befragen. Am 30. Oktober konnten wir die Einsichten lesen, zu denen der Ministerpräsident gekommen war. Richtig gute Einsichten waren das, die mir fast den Atem verschlagen haben.