Frank Kupfer

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Last Statements

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Zur ersten Frage: Im Bescheid für die Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden vom 12.06.2008 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Abfällen sowie zur Behandlung ausgewählter Abfälle auf dem Betriebsgelände der ETU GmbH in Altbernsdorf ist auf der Seite 13 ausgeführt: „Es gibt einen bestätigten Flächennutzungsplan. Das Verfahren zum Flächennutzungsplan lief von 1994 bis 1999. Das betreffende Gebiet ist als Industriegebiet ausgewiesen.“
Weiterhin ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bernstadt die Fläche, auf der sich die Firma ETU befindet, als Industriegebiet dargestellt. Da sich der Genehmigungsbescheid ausdrücklich auf die Flurstücke 562/1 und 573/5 bezieht, ist eine Einordnung des Flurstückes 573/5 als Industriegebiet anzunehmen.
Zur Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zur Frage 1. Des Weiteren ist anzumerken, dass Flächennutzungspläne nicht zwingend flurstücksgenau sind. Die parzellenscharfe Festsetzung ist der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitplanung vorbehalten.
Die zweite Frage ist schon mal eine Unterstellung. Nach den Angaben, die ich Ihnen eben gegeben habe, ist dieses Flurstück Industriegebiet. Was Ihnen die Gemeinde Bernstadt dazu gesagt hat, kann ich nicht beurteilen.
Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass Sie aus Interna der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht zitieren dürfen?
Das haben Sie gerade getan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der deutsche Wald ist ein Mythos, einst von den Römern als dunkler Ort und unbezwingbare Barriere verteufelt, der die Eroberung Germaniens verhinderte, später Heimatort für Sagen und Märchen der Gebrüder Grimm und bis in die jüngste Zeit als kranker Patient unter dem Stichwort „Waldsterben“ in den Schlagzeilen. Dabei spiegelt der Wald den Umgang des Menschen mit seiner Umwelt wider. In grauer Vorzeit war das Gebiet des heutigen Deutschlands fast völlig mit Wald bedeckt. Im frühen Mittelalter begannen die Siedler die ursprünglichen Buchenwälder zu roden und in Felder umzuwandeln. Holz als Brennstoff und Baumaterial machte den technischen Fortschritt überhaupt erst möglich. Ohne Holz hätte es beispielsweise keine Häuser, keinen Bergbau, keine Metallverarbeitung und keinen Schiffsbau gegeben.
Heute ist ein Drittel der Fläche Deutschlands von Wald bedeckt. Auch wenn die Häuser längst nicht mehr aus Holz, sondern aus Beton und Schiffe aus Stahl gebaut werden, nimmt die Bedeutung des Waldes wieder zu, nicht nur als Klimafaktor im Kyotoprotokoll, sondern auch als Wärmespender. Mit den steigenden Erdöl- und Erdgaspreisen steigt auch die Nachfrage nach Holz als Brennstoff.
Gleichzeitig ist der Wald in der heutigen Zeit besonders als Faktor für den Klimawandel gefordert. Auf der einen Seite wird die erwartete Klimaänderung das Erscheinungsbild des Waldes verändern, andererseits kann der Wald Kohlendioxid binden und stellt die erneuerbare und
kohlendioxidneutrale Ressource Holz zur Verfügung. Die Wälder erwirken eine gleichmäßige und lang anhaltende Bodenfeuchte, reinigen die Luft und erhöhen deren Feuchtsatz. So verdunstet zum Beispiel ein Hektar Buchenwald an einem Sommertag circa 30 000 Liter Wasser. Weiterhin brechen die Wälder die Gewalt der Stürme, schützen den Mutterboden gegen Erosion und sind für den Menschen ein unersetzliches Erholungsgebiet. Schließlich – das darf an dieser Stelle nicht vergessen werden – haben die Waldgebiete einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Der Holzverbrauch beträgt jährlich weltweit circa zwei Billionen Festmeter.
Meine Damen und Herren! Wenn wir das Thema betrachten, so dürfen wir nicht allein den Wald als Kohlendioxidspeicher und als Instrument zur Reduzierung des CO2-Haushaltes ansehen. Dies wäre ein fataler Fehler. Vielmehr muss der Wald als Gestalter des Klimas und das Klima als Gestalter des Waldes betrachtet werden. An diesem Anspruch ist die Politik der Sächsischen Staatsregierung seit fast zwei Jahrzehnten ausgerichtet.
Im Folgenden möchte ich auf zwei Punkte eingehen.
Erstens: der Wald als Gestalter des Klimas. Neben den kleineren Zusammenhängen müssen die regionalen Effekte und schließlich die globalen Zusammenhänge gesehen werden. Alles steht im Zusammenhang und hat Auswirkungen aufeinander. Die kleineren Wirkungen beinhalten insbesondere mikroklimatische Auswirkungen auf den Wald als Lebensraum für Tausende von Tier-, Pflanzen-, Flechten-, Moos- und Mikrobenarten, deren Bedeutung sehr groß ist.
Wie jedes Ökosystem gestaltet auch der Wald seinen Lebensraum ganz wesentlich selbst mit. So ist es im Inneren eines gesunden Waldes im Vergleich zu seiner Umgebung relativ dunkel, feucht, kühl und windstill. Diese Bedingungen sind für das Überleben des Waldes und seiner Mitglieder notwendig. Davon hängt global die Existenz von circa 60 % der Organismenarten ab. Die regionale Bedeutung des Waldes für das Klima war neben der Erholungsfunktion, die auch mit dem Waldinnenklima zu tun hat, einer der Gründe für den besonderen Schutz unserer Wälder.
Zweitens: das Klima als Gestalter des Waldes. In diesem Sachzusammenhang geht es um die Auswirkungen, die das Klima auf den Wald hat. Es steht außer Zweifel, dass die Klimaänderungen der letzten Jahrzehnte den Wald im Allgemeinen und natürlich den sächsischen Wald in seinen Funktionen beeinflussen. Die Anpassungsfähigkeit der Waldökosysteme kann aufgrund der langen Lebenszyklen der Bäume nicht mit einem raschen Klimawandel Schritt halten. Dies zieht eine Reihe von negativen Folgen auf die Waldökosysteme nach sich.
Beispielsweise vermehren sich Schadinsekten, zum Beispiel der Borkenkäfer, bei höheren Temperaturen besser und es kommt zu Massenvermehrungen. Solche wurden bereits in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich festgestellt und konnten nur mit einem intensiven Personal- und Materialeinsatz begrenzt werden.
Ein weiterer Effekt, der sich auf den aktuellen Zustand der Wälder auswirkt und darüber hinaus eine extreme Langzeitwirkung entwickeln wird, ist die genetische Einengung der Organismen der von der Klimaveränderung betroffenen Lebensgemeinschaft. Dabei geht biologische Vielfalt verloren, die in einem späteren, wieder zur Ruhe gekommenen Ökosystem auch zur Stabilität beitragen könnte. Sichtbar wird dies für den Waldbauern und Waldökologen am Verlust einheimischer Baumarten, die wegen ihrer standortspezifischen Fähigkeiten besonders wertvoll sind.
Im zweiten Teil werde ich noch auf Gegenstrategien und Maßnahmen des Freistaates Sachsen eingehen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz heißt es für die sächsischen Wälder und Waldbesitzer, sich an die gegebenen Klimaverhältnisse anzupassen. Das ist nicht unbedingt negativ zu bewerten, da dadurch Monokulturen verschwinden und der Wald an sich ökologischer wird.
Für die Forstwirtschaft, die einerseits nachhaltig wirtschaftet, andererseits aber auf den Rohstoff Holz angewiesen ist, bedeutet dies jedoch längere Vegetationszeiten und damit Ertragsverluste.
Der Freistaat Sachsen hat bereits seit vielen Jahren Maßnahmen zur Anpassung der sächsischen Wälder an den Klimawandel ergriffen. Ausgehend von dem im § 45 des Sächsischen Waldgesetzes verankerten Ziel einer vorbildlichen Waldbewirtschaftung im sächsischen Staatswald mit nachhaltiger Erfüllung aller Waldfunktionen investiert der Freistaat Sachsen seit 1992 in einen langfristigen Waldumbau.
Aktuelle Ziele und Grundsätze des Waldumbaus für den Staatswald des Freistaates Sachsen, aber auch für die Privat- und Körperschaftswälder sind in der Verwaltungsordnung Waldbaugrundsätze vom 01.01.1999 konkretisiert. Darin heißt es sinngemäß unter anderem: Unter Waldumbau wird sowohl die zeitgerechte Pflege der vorhandenen jungen und mittelalten Wälder als auch die Verjüngung der älteren Bestände verstanden. So wird eine kontinuierliche Entwicklung zu den angestrebten, stärker strukturierten Mischwäldern gefördert. Diese ökologisch stabilen und ökonomisch wertvollen Wälder setzen sich zukünftig landesweit vorrangig aus Baumarten der natürlichen Baumgemeinschaft zusammen. Die Verjüngung wird vorwiegend durch die Einbringung von Buchen und Eichen, aber auch der seltenen Weißtanne und anderer Edelbaumarten unter dem Schutz der älteren Bäume vorgenommen.
Unter dem weitgehenden Verzicht auf Kahlschläge entsteht durch den Waldumbau ein Dauerwald, in dem Ernte, Pflege und Verjüngung auf ganzer Fläche stetig erfolgen. Seit 1994 wurde neben der Pflege nahezu aller vorhandenen Bestände Verjüngung auf mehreren tausend Hektar vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch eine entsprechende Regulierung vor allem der Schalenwildbestände vorgenommen worden. Hier tragen die
Jäger des Freistaates Sachsen eine große Verantwortung für den Waldumbau und damit auch für den Klimaschutz.
Meine Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, stellt der Waldumbau nicht die einzige Maßnahme dar, die die Wälder auf die Klimaänderungen vorbereitet. Neben dem Waldumbau spielt im Freistaat Sachsen auch die Wieder- bzw. Erstaufforstung im Sinne von ökologischem Waldaufbau eine zentrale Rolle. Auch in diesem Zusammenhang haben die verschiedenen Institutionen im Freistaat Sachsen bereits größte Leistungen vollbracht.
Die Förderung der Erstaufforstung dient in erster Linie dazu, insbesondere in waldarmen Gebieten, die sich durch extreme Klimabedingungen auszeichnen und landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden, den Waldanteil zu erhöhen.
Ja, bitte.
Ich gehe davon aus, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich habe ja auch dargestellt, dass in den vergangenen Jahren schon eine Menge getan wurde. Dass wir noch nicht am Ziel sind, bestreitet keiner, Herr Lichdi. Aber wir sind auf dem richtigen Weg, und diesen werden wir konsequent fortsetzen.
Die Förderung des Freistaates Sachsen sieht daher finanzielle Aufwendungen sowohl für die Anlage als auch für die Pflege der entsprechenden Flächen vor. Hierfür geeignete Standorte zu finden, darin liegt das eigentliche Problem. Die notwendigen Böden sind heute ein wertvolles Gut und dürfen nicht leichtfertig vergeben werden oder ungenutzt bleiben. Daher ist es nur in begrenztem Maße möglich, Wiederaufforstungen durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Wald im Freistaat Sachsen durch die Anstrengungen der sächsischen Forstpolitik in den vergangenen Jahren stets auf das Ziel des ökologischen Waldumbaus und der Wiederaufforstung ausgerichtet war. Neben dem Schutz der Wälder und der Erweiterung der Waldflächen war und ist das Leitbild ein naturnaher, frei strukturierter Wald, der eine geringere Anfälligkeit gegenüber abiotischen und biotischen Gefährdungen aufweist und die von ihm erwarteten vielfältigen Leistungen dauernd und in optimaler Weise erbringt. Unter diesen Prämissen setzt sich die Sächsische Staatsregierung
konsequent und zielstrebig mit dem Thema „Der sächsische Wald und Klimawandel“ auseinander.
Vielen Dank.
Frau Altmann, können Sie sich erinnern, dass ich gesagt habe, der Wald muss als Gestalter des Klimas und das Klima als Gestalter des Waldes betrachtet werden? Ich habe schon diesen Zusammenhang hergestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 2 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Untersuchungsausschussgesetzes legt fest, dass ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor anderen Beratungsgegenständen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtages gesetzt wird.
Wenn auch die Damen und Herren von der NPD-Fraktion im Hohen Hause zumeist Beiträge liefern, die bei den
Betrachtern Zweifel darüber aufkommen lassen, ob sie wirklich in der Lage sind, die geltenden Gesetze zu lesen und zu verstehen, so scheint zumindest die von mir eben zitierte Vorschrift von der NPD-Fraktion nicht nur gelesen, sondern auch verstanden worden zu sein. Die NPDFraktion hat erkannt, dass man einen Antrag nur mit dem Thema „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ versehen muss, um an prominentester Stelle der Tagesordnung vertreten zu sein. So ganz sicher scheinen sich die Damen und Herren vom äußersten rechten Rand dann doch nicht gewesen zu sein. Zur Sicherheit fügen sie ihrem Antrag ganz unten auf der Seite die Wendung hinzu: „Es wird beantragt, den Antrag für dringlich zu erklären.“ Hier zeigt sich dann doch wieder, dass es schwierig ist, die Bedeutung der geltenden rechtsstaatlichen Vorschriften wirklich vollständig zu erfassen.
Die von mir zitierte Vorschrift macht einen Antrag mit dem Thema der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem durch Gesetz vorgeschriebenen Dringlichen Antrag. Einer Erklärung des Antrages zur Dringlichkeit bedarf es nicht, sondern sie wäre Unfug.
Eine ähnliche Bezeichnung verdient aber auch, was uns dann von der NPD-Fraktion als Untersetzung des Themas präsentiert wird. Da taucht ein wolkiger Bandwurmsatz über „nicht nachvollziehbare Nachlässigkeiten“ und Ähnliches auf, der auch nicht annähernd den Anforderungen des § 2 Abs. 3 und des § 3 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes entspricht. Ein nach § 2 Abs. 2 bestimmter Untersuchungsauftrag ist aus ihren in der Tat nicht nachvollziehbaren Formulierungen nicht herauszulesen.
Nicht umsonst bestimmt § 3 Abs. 1, dass der Gegenstand der Untersuchung in dem Beschluss über die Einsetzung genau festzulegen ist. Dies bedeutet, dass man sich jedenfalls so lange mit der Stellung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zurückhalten sollte, bis man ungefähr weiß, was man eigentlich will.
Das, was hier zusammengeschrieben wurde, ist letztlich nur der Ausdruck von Hilflosigkeit und der Unfähigkeit zu wirklicher parlamentarischer Arbeit. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich kann allerdings eine Sorge nicht verhehlen: Bereits gestern habe ich an dieser Stelle sehr deutlich gemacht, dass jene Vorgänge, die offenbar dem populistischen Vorpreschen der NPD zugrunde liegen, eine Herausforderung und eine Bewährungsprobe zugleich für den Rechtsstaat und seine Mechanismen im Freistaat Sachsen darstellten.
Herr Staatsminister der Justiz hat in der gestrigen Debatte hervorgehoben, dass auch gerade eine zügige, zielgerichtete, umfassende und vor allem rechtsstaatlich konforme Aufklärung aller im Raum stehenden Vorwürfe vor allem eines erfordert: die von Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Funktionsfähigkeit getragene Geduld.
Diese Geduld aufzubringen, meine Damen und Herren, ist schwer und fällt zugegeben auch mir schwer.
Zurzeit wird eine völlig unrealistische Erwartungshaltung erzeugt, die Erwartungshaltung nämlich, dass auf den öffentlich geäußerten Vorwurf hin in wenigen Tagen die strafende Reaktion der Justiz erfolgt. Diese Erwartung kann im Rechtsstaat nicht erfüllt werden.
Meine Damen und Herren, sie wird aber auch nicht deshalb erzeugt, damit sie erfüllt wird, sondern sie wird – das ist das Perfide – gerade deswegen erzeugt, weil ganz gewiss ist, dass der Rechtsstaat und seine Institutionen diese unrealistische, unsinnige Erwartungshaltung nicht erfüllen können. Sie wird deswegen erzeugt, um den Rechtsstaat insgesamt zu diskreditieren, ihn schlechtzumachen,
seine Wirksamkeit anzuzweifeln, seine Institutionen und Funktionsweisen der Verdächtigung auszusetzen und damit das Vertrauen in eine ganz entscheidende wirkliche Errungenschaft der vergangenen 17 Jahre zu erschüttern. Das, meine Damen und Herren, müssen sich alle, die in dieser Weise mit dem populistischen Feuer spielen, deutlich gesagt sein lassen. Gewinnen wird bei einem solchen Vorgehen nur die Extreme.
Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Der uns vorliegende Antrag ist stümperhaft gemacht, und er ist das falsche Mittel mit der falschen Zielrichtung in der falschen Zeit. Er ist daher abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt angenehme Themen, über die man im Sächsischen Landtag sprechen kann. Ein solch angenehmes Thema besprechen wir jetzt, nämlich die Novellierung des Sächsischen Fischereigesetzes. Es gibt auch Leute, die sagen, es ist eine Sternstunde des Parlaments.
Ich bedauere nur, dass so wenige Kollegen diese Sternstunde des Parlaments auch live miterleben wollen.
Der heutige Tag, meine Damen und Herren, ist ein guter Tag für das Fischerei- und das Angelwesen im Freistaat Sachsen. Mit der Novellierung des Sächsischen Fischereigesetzes setzt der Freistaat Sachsen Maßstäbe in puncto Bürokratieabbau.
Das Fischereigesetz aus dem Jahre 1993 wurde einer gründlichen Prüfung unterzogen und in der Folge in seinen Paragrafen gestrafft und in seiner Handhabung
vereinfacht. Deutlich wird dies unter anderem in der Zahl der Paragrafen: Von ehemals 52 sind noch 36 übrig geblieben.
Die Verbesserungen im neuen Gesetz sind dabei alles andere als abstrakter Natur. Die Erleichterungen sind für jeden Angler unmittelbar nachvollziehbar. So wird die Geltungsdauer der Fischereischeine in Zukunft nicht mehr auf maximal fünf Jahre begrenzt, sondern flexibel gestaltet. Man kann also wählen zwischen einem Jahr, einer beliebigen Anzahl von Jahren bis hin zu einem lebenslangen Fischereischein. Das ist aus meiner Sicht gelebter Bürokratieabbau.
Das neue Sächsische Fischereigesetz ist modern, flexibel und verständlich.
Ein wichtiger Aspekt im Gesetz ist der Natur- und Umweltschutz. Der Erhalt möglichst natürlicher Lebensräume mit gesunden und biotopgerechten Fischbeständen sowie einer ausgewogenen Artenvielfalt ist die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Angelfischerei.
Angler sind Naturschützer. Das zeigt sich nicht nur in der Anerkennung der beiden großen sächsischen Angelverbände als anerkannte Naturschutzverbände. Diese Anerkennung ist zum einen Ehre und zum anderen auch eine Verpflichtung. Wird die Kraft der Angler geschwächt, wird auch die Kraft der Gesellschaft im Hinblick auf den Naturerhalt geschwächt.
Es gibt nur wenige andere gesellschaftliche Gruppierungen, die ein so großes Potenzial für den Natur- und Umweltschutz haben.
Auf diese Aspekte nimmt das neue Gesetz ausdrücklich Rücksicht. Ökonomie und Ökologie in den Gewässern des Freistaates bilden eine Einheit. Deshalb haben wir uns für die Einbeziehung des aus der Landwirtschaft bekannten Begriffes der „guten fachlichen Praxis“ eingesetzt. Die Verpflichtung von Anglern und Berufsfischern zur Einhaltung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis soll zur ökologischen und zur ökonomisch verträglichen Bewirtschaftung der Gewässer beitragen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung erstellen die Fischereiausübungsberechtigten einen Hegeplan für die ihnen anvertrauten Gewässer. Die Nachhaltigkeit umfasst dabei nicht nur den gesunden und fortpflanzungsfähigen Bestand an Fischen, Krebsen und sonstigen Lebewesen, die unter Wasser leben, sondern vor allem den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt an den Ufern der Gewässer.
Gleichzeitig bedeutet Nachhaltigkeit die Gewinnung weiterer Mitglieder, insbesondere junger Menschen, für die Angelvereine; denn nur eine erfolgreiche Jugendarbeit sichert den Bestand der Vereine, die wiederum die Hege und Pflege der Gewässer und der in ihnen lebenden Tiere garantieren.
Angeln hat jedoch nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen sozialen Wert. Der Angelsport stellt eine sinnvolle Beschäftigung für Kinder und Jugendliche dar. Der Kontakt mit der Natur erweitert den Horizont. Das Erlebnis, Wasservögel und Fische zu beobachten, Fische zu angeln und sie zu verzehren, schafft eine dauerhafte, emotionale und rationale Bindung der Kinder an die Natur. Nur aus dem Kontakt mit der Natur entsteht Verständnis für die Natur.
Die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von zehn auf neun Jahre stärkt dieses Anliegen nachhaltig. Den Angelvereinen werden damit mehr Möglichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit gegeben. Die künftige Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche mit Jugendfischereischein und einjähriger Mitgliedschaft in einem Angelverein ohne Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ihrem Hobby nachgehen dürfen, ist ein Vertrauensvorschuss an die jüngere Generation und an die Vereine.
Beim gestrigen parlamentarischen Abend des Landesjagdverbandes, des Fischereiverbandes und der beiden Angelverbände konnten wir hören, wie erfolgreich Jugendarbeit organisiert ist und durchgeführt wird. Im letzten Jahr beim parlamentarischen Abend an der Elbe konnten wir es auch sehen. Nicht zuletzt wurde gestern die Bedeutung des hochwertigen und gesunden Nahrungsmittels Fisch herausgestellt. Die Anwesenden waren dafür sehr dankbar.
Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, ist ein wertvoller Beitrag für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Fischereistandortes in Sachsen. Wir hatten dazu eine hervorragende Anhörung, haben aus dieser Anhörung eine Reihe von Vorschlägen der Sachverständigen aufgegriffen, diese in den Gesetzentwurf eingearbeitet und im Ausschuss das Gesetz als Beschlussempfehlung mit sehr großer Zustimmung an den Landtag zurücküberwiesen. Meine Damen und Herren, Sie machen keinen Fehler, wenn Sie dem vorliegenden Gesetz Ihre Zustimmung geben.
Vielen Dank.
Frau Kollegin, können Sie sich erinnern, dass ich zur Begründung gesagt habe, „grundsätzlich“ muss hinein, weil es zum Beispiel den Graskarp
fen gibt – als nicht einheimische Fischart, der aber für die Gewässerpflege an manchen Stellen sehr notwendig ist? Die Einfügung „grundsätzlich“ bietet die Möglichkeit, dass es Ausnahmen gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben über das Thema Krawalle rund um Fußballspiele schon des Öfteren gesprochen, hier im Plenum, in verschiedenen Ausschüssen. Wir haben diesen Antrag, der hier noch einmal aufgerufen wurde, auch in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert und dort die Argumente ausgetauscht.
Ich darf sagen: Wir nehmen das Thema sehr ernst. Alles, was um die Fußballspiele herum an Krawallen passiert, ist nicht hinnehmbar. Wir nehmen das auch nicht hin.
Wir wissen, dass wir nicht untätig waren und dass auch die Staatsregierung nicht untätig war. Der Landessportbund und der Sächsische Fußballverband haben sich zusammengesetzt und ein Maßnahmenpaket geschnürt. Auf diesem Maßnahmenpaket ist aufzubauen.
Dass wir noch nicht am Ende der Diskussion sind, stellt niemand in Frage. Wir sind in der Diskussion und werden sie auch zielsicher weiterführen.
Das sächsische Konzept “Fußball im Team für mehr Sicherheit“, der aktuelle Arbeitsstand vom 3. Mai dieses Jahres, ist den Mitgliedern des Innenausschusses zugegangen. Dort können Sie ersehen, wie der aktuelle Stand ist.
Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, der Beschlussempfehlung, so wie vom Ausschuss empfohlen, zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundlage dessen, was wir erörtern, ist die rechtliche Situation für das Landesamt für Verfassungsschutz bei der eigenständigen Beobachtung der Organisierten Kriminalität.
Mit der Änderung der Rechtsgrundlage im September 2003 war eine Beobachtung zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung zulässig. Die Änderung vom Juli 2004,
über die wir in diesem Haus eingehend diskutiert und gestritten haben, ließ die eigenständige Beobachtung reiner Organisierter Kriminalität zu. Hierzu erging im Juli 2005 das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, das deutlich machte, dass im Rahmen der klassischen Aufgaben und der herkömmlichen Tätigkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz die Beobachtung der Organisierten Kriminalität zulässig ist. Sollte das Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen und anlässlich seiner klassischen und herkömmlichen Tätigkeiten Aktivitäten der Organisierten Kriminalität beobachten, so war und ist dies jederzeit zulässig, sofern die freiheitlichdemokratische Grundordnung angegriffen wird.
Der Zeitraum, über den es Auseinandersetzungen in der Beurteilung der Möglichkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz gab, ist der Zeitraum nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichthofes bis Mai 2006, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nach der Verabschiedung des Gesetzes im Sächsischen Landtag.
Meine Damen und Herren! Wenn ich mich entschieden habe, heute in dieser Sondersitzung für meine Fraktion an das Mikrofon zu treten, so bin ich mir sehr wohl des Spannungsfeldes bewusst, in dem ich mich als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission bewege. Auf der einen Seite registriere ich – so wie Sie – Vorwürfe, Mutmaßungen, Spekulationen, Befürchtungen und Sorgen, die seit einigen Wochen die Schlagzeilen unserer Presse bestimmen. Auf der anderen Seite kenne ich aus eigenem Studium die Beobachtungen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die die Parlamentarische Kontrollkommission eingehend studiert hat. Meine persönlichen Schlussfolgerungen aus diesem Studium der Beobachtungen münden wie die meiner Kolleginnen und Kollegen der Parlamentarischen Kontrollkommission in der einstimmigen Beschlussfassung dieses Kontrollgremiums des Landtages.
Wir haben uns am 15. Mai 2007 einstimmig dazu verständigt, dass in vier von fünf beobachteten Komplexen
die freiheitlich-demokratische Grundordnung angegriffen war und deshalb eine Beobachtung des Verfassungsschutzes rechtmäßig war. Das ist die Grundlage dafür, dass diese Akten jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden können.
Wir haben ferner empfohlen, dass diese Erkenntnisse und Unterlagen dem Sächsischen Generalstaatsanwalt zum Zweck der Strafverfolgung zu übermitteln sind und dass Kopien dieser Unterlagen an die Generalbundesanwältin und das Bundeskriminalamt gehen.
Wir haben uns auch kritisch zu der Frage geäußert, warum die Parlamentarische Kontrollkommission nicht frühzeitig über diese Vorkommnissen von besonderer Bedeutung informiert wurde. Wir haben den Sächsischen Staatsminister des Innern gebeten, personelle Konsequenzen an der Spitze des Hauses zu prüfen. Dazu stehe ich nach wie vor.
Bei der umfangreichen und zeitaufwendigen Prüfung haben wir festgestellt, dass wir uns in Zukunft darüber unterhalten müssen, wie die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission gestärkt werden können. Wie wir das machen und ob wir das über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes oder auf eine andere Art tun, darüber werden wir in Zukunft noch sprechen müssen.
Wir haben sowohl am 25. Mai 2007 als auch am gestrigen Abend einstimmig Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission verabschiedet. Wir konnten feststellen, dass unser Beschluss vom 15. Mai 2007 in der Umsetzung ist. Es ist wichtig, diese Feststellung an dieser Stelle hervorzuheben; das heißt, die Akten werden an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Ich sehe in dem, was ich gelesen habe, eine Herausforderung an den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen, deren Bewältigung zugleich eine Bewährungsprobe rechtsstaatlicher Mechanismen im Freistaat Sachsen darstellt.
Gerade deshalb war und ist es mir wie auch meinen Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentarischen Kontrollkommission unabdingbar wichtig, dass die Beobachtungen, die das Landesamt für Verfassungsschutz zusammengetragen hat, mit den hierfür vorgesehenen rechtsstaatlichen Mitteln und Methoden zügig untersucht werden. Der Verfassungsschutz verfolgt keine Straftaten, und er erhebt keine Beweise. Das ist auch richtig so. Die Aufgabe der Strafverfolgung liegt ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft, die mit den Mitteln und auf der Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt und Beweise erhebt, abwägt und gegebenenfalls anklagt. Sie hat das staatliche Strafverfolgungsinteresse konsequent durchzusetzen. Dies war und ist das Anliegen der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentarischen Kontrollkommission danken – das gilt für alle – für ihre ernsthafte, intensive und konsequente Arbeit der vergangenen Wochen, die getragen war von der Sorge um den Erhalt des Vertrauens in den Rechtsstaat und in seine Wirkungsmechanismen.
Nunmehr sind nach Auffassung der Parlamentarischen Kontrollkommission deren Forderungen nach umfassenden, vollständigen, zügigen und ohne Ansehen der Person geführten Ermittlungen umzusetzen. Ob und wie dies in den Augen der besorgten Öffentlichkeit gelingt, entscheidet darüber, wie der Rechtsstaat im Freistaat Sachsen die Bewährungsprobe besteht, vor die er gestellt ist.
Die Akten sind bereits übermittelt worden und werden weiterhin übermittelt. Bis zur endgültigen Klärung darf nichts vernichtet oder archiviert werden. Der Staatsminister des Innern hat es gerade gesagt.
Die mit der Ermittlung beauftragte Staatsanwaltschaft Dresden arbeitet an diesen Akten. Die Generalbundesanwältin prüft in ihrer Zuständigkeit auf der Grundlage des ihr übermittelten Materials, ob und inwieweit sie sich für die Behandlung zuständig sieht und die Ermittlungen an sich zieht. Ich würde eine solche Entscheidung von ihr ausdrücklich begrüßen.
Der Sächsische Staatsminister der Justiz hat der Staatsanwaltschaft Dresden öffentlich jede von ihr für die konsequente Ermittlungsarbeit für erforderlich gehaltene personelle und materielle Unterstützung zugesagt. Der Staatsminister der Justiz setzt auch damit das Anliegen der Parlamentarischen Kontrollkommission um, dass in selbstverständlicher Anwendung disziplinarrechtlicher Prinzipien alle von etwaigen Vorwürfen betroffenen Mitarbeiter von der Ermittlungstätigkeit und der Aufsicht darüber ausgeschlossen sind.
Ich begrüße ausdrücklich, dass er ebenfalls erklärt, dass die zuständigen Behörden in Anwendung der dafür geltenden strengen disziplinarrechtlichen Regelungen Disziplinarmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls durchführen werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat beschlossen, dass die Akten der Generalbundesanwältin und dem Bundeskriminalamt übersandt werden. Ob die Generalbundesanwältin diese Ermittlungen an sich zieht, wissen wir derzeit nicht. Dies entscheidet sie in ihrer eigenen Zuständigkeit – ich sagte es bereits. Uns war es aber wichtig, mit diesem Beschluss zur Übersendung gerade auch außerhalb Sachsens stehenden Einrichtungen der Strafverfolgung Unterlagen zu übergeben und damit zu dokumentieren, dass wir in Sachsen eben nichts zu verbergen haben.
Deshalb ist es nur konsequent, dass der Staatsminister der Justiz zusätzlich einen fachlich in besonderer Weise qualifizierten und renommierten hochrangigen, lebenser
fahrenen Juristen aus Baden-Württemberg zur Begleitung der Ermittlungen
und zur Sicherung und Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität jeglicher Ermittlungsarbeit nach Sachsen geholt hat.
Der Präsident des Landgerichtes Waldshut Eiße, kann, ohne von Weisungen abhängig oder in die Justizstrukturen eingebunden zu sein, in völliger richterlicher Unabhängigkeit beobachten, zuhören, bewerten und an jeder von ihm für erforderlich erachteten Stelle Hinweise geben.
Diese Maßnahmen halte ich für konsequent und ich sehe in ihnen den Beginn der Umsetzung der Forderungen der Parlamentarischen Kontrollkommission und damit des zuständigen Kontrollorgans in diesem Haus. Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass der Justizminister parallel diese Initiative ergriffen hat, da wir nicht wissen, ob die Generalbundesanwältin dieses Verfahren an sich zieht.
Jeder, der sich ein klein wenig mit den rechtsstaatlichen Verfahrensweisen befasst, weiß, dass dies auch und gerade in Zeiten hohen öffentlichen Erwartungsdruckes die Zeit benötigt, die für Gründlichkeit, Genauigkeit und Sicherheit im Urteil erforderlich ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, besorgt und verärgert mich auch einiges, was ich in den letzten Tagen an unrealistischen Erwartungen, unbewiesenen Vorwürfen und Vorverurteilungen zur Kenntnis nehmen musste. Mein Eindruck ist, dass es manchen Leuten darauf ankommt, mit derartigen sachwidrigen Äußerungen in der Öffentlichkeit einen Druck zu erzeugen, der, wenn ihm nicht nachgegeben wird, den Eindruck einer Funktionsunfähigkeit des Rechtsstaates insgesamt erzeugen und verfestigen soll. Dies ist gerade in einer Situation wie der jetzigen fahrlässig und gefährlich, aber – so fürchte ich – nicht unbeabsichtigt. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.
Es geht manchen Leuten offenbar nicht um das, was die PKK will und fordert: um konsequente Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, sondern um die politische Ausschlachtung einer noch unklaren Sach- und Rechtslage; und es geht damit darum, vorsätzlich oder fahrlässig den Rechtsstaat und seine Wirkungsmechanismen insgesamt ins Zwielicht zu rücken und zu diskreditieren. Dagegen, meine Damen und Herren, verwahre ich mich mit meiner Fraktion ganz entschieden.
Meine Damen und Herren, als im Jahre 1989 so viele Menschen hier bei uns – und gerade in Leipzig – auf die Straße gingen, gehörte zu ihren zentralen Forderungen die Ersetzung einer Herrschaft der Willkür durch die Herrschaft des Rechtes. Sie wird durch den Rechtsstaat gewährleistet und kann nur durch diesen garantiert, erhalten,
gesichert und ausgebaut werden. Das setzt Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen und Mechanismen voraus.
Was meine Kolleginnen und Kollegen und ich in den uns vorgelegten Akten gelesen haben, ist eine Herausforderung an und eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat und seine Wirkungsmechanismen. Deshalb bekräftige ich: Wir wollen unverzüglich rechtlich einwandfreie, vollständige Aufklärung ohne Ansehen der Person – und das, meine Damen und Herren, auch im Interesse der zu Unrecht verdächtigten Personen. Wir wollen, dass sich der Rechtsstaat an dieser Herausforderung beweisen kann, weil wir der festen Überzeugung sind, dass der Rechtsstaat selbst die Dinge überzeugend in den Griff bekommt. Nur so kann und wird das Vertrauen in den Rechtsstaat dort, wo es zu schwinden droht, wieder hergestellt und dauerhaft gefestigt werden können. Wir brauchen gerade jetzt den Rechtsstaat und nicht die schrillen Töne jener, denen er in Wahrheit nichts bedeutet.
Wir wollen auch hier die große Übereinstimmung, die in der PKK erzielt wurde, weiterführen. Wir haben deshalb den Antrag der Linksfraktion.PDS sehr sorgfältig und eingehend studiert und geprüft. Leider mussten wir bei einigen Passagen den Eindruck gewinnen, dass er in der vorgelegten Form ganz bewusst so abgefasst ist, dass er nicht die breite Zustimmung des Hohen Hauses finden kann.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren, hilft aus meiner Sicht nicht wirklich weiter. Lediglich die Ziffer 3 wiederholt Kernelemente der Beschlussfassung der PKK; die anderen Ziffern aber konstatieren Dinge, die das Legalitätsprinzip oder das geltende Disziplinarrecht für Richter und Beamte ohnehin vorsehen.
Vor allem mit Ihrer Ziffer 6 erzeugen Sie einen öffentlichen Zeitdruck, der in Anbetracht der vor der Justiz stehenden Aufgaben völlig unrealistisch ist.
Wir haben deshalb einen eigenen Antrag formuliert und diesen heute eingebracht. Dieser Antrag entspricht im Wesentlichen den Intentionen der PKK, also einem einstimmigen Votum, und stellt aus meiner Sicht das Gesamtanliegen auf rechtsstaatlich sichere Füße. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion hat für mich eindeutig die Aussage bestätigt: Im Kern geht es gegen den Verfassungsschutz.
Sie wollen den Verfassungsschutz in Sachsen abschaffen
und führen dazu das Vehikel der Beobachtung der Organisierten Kriminalität ins Feld.
Außer Unterstellungen – wider besseres Wissen, muss ich bei einigen Rednern der Opposition sagen – ist hier nichts gekommen. Ich hatte es bereits in meiner Rede gesagt, dass das, was wir hier betreiben, eine sehr sensible Angelegenheit ist. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist durch diese Diskussion, die wir hier geführt haben, nicht unbedingt gestärkt worden. Ich möchte betonen, dass ich Vertrauen in den Rechtsstaat und in die sächsische Justiz habe.
Ich bin der festen Überzeugung, dass mit rechtsstaatlichen Mitteln eine rückhaltlose Aufklärung der in Rede stehenden Vorwürfe erfolgen wird.
Die Ablehnung des Antrages der Linksfraktion.PDS hatte ich in meiner Rede schon begründet. Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Wir haben einen eigenen Antrag gestellt, der aus meiner Sicht eine Grundlage dafür bietet, dass die
rückhaltlose Aufarbeitung der Aktenbestände des Landesamtes für Verfassungsschutz gewährleistet ist.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich muss gestehen, es ist etwas verwirrend. Wir hatten eingangs festgestellt, dass es kein eigenständiger Antrag der Fraktion der GRÜNEN sein soll, sondern ein ersetzender Änderungsantrag zum Antrag der Linksfraktion.PDS. Egal, wie Sie sich entscheiden und wie Sie es behandeln wollen, Frau Präsidentin: Die Fraktion der CDU wird den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, und zwar mit der gleichen Begründung, wie ich sie schon angeführt habe. Zudem ist eine große Ähnlichkeit zum eingebrachten Antrag der Linksfraktion.PDS festzustellen. Die Linksfraktion.PDS will die Berichterstattung bis zum 31. Juli, die GRÜNEN wollen sie bis zum 30. Juni.
Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte es mir gewünscht, dass der Anlass für eine Debatte über Auswirkungen auf den Sport im Freistaat Sachsen ein besserer wäre als die Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen in Leipzig und Dresden im Februar dieses Jahres.
Die Eskalation der Gewalt nach dem Spiel des 1. FC Lok Leipzig gegen die 2. Mannschaft von Erzgebirge Aue im Leipziger Bruno-Plache-Stadion am 10. Februar 2007, aber auch die Beschimpfungen und Bedrohungen der Spieler vom Regionalligisten Dynamo Dresden am 25. Februar 2007 haben die Öffentlichkeit sehr beschäftigt und auch uns, meine Damen und Herren im Sächsischen Landtag, dürfen die traurigen Vorfälle nicht kalt lassen.
Am 10. Februar waren es geschätzte 800 Hooligans, die sich mit den eingesetzten 300 Polizisten eine Straßenschlacht lieferten. Tränengas, Warnschüsse, Schlägereien, fliegende Pflastersteine und Mülltonnen – die Szenerie rund um das Bruno-Plache-Stadion erinnerte an Bürgerkrieg. Am 25. Februar waren es wiederum 50 maskierte Hooligans, die die Spieler auf dem Weg zum Training in Dresden attackierten.
Die Gewaltbereitschaft der Hooligans wird von Experten auf die Perspektivlosigkeit der jungen Leute zurückge
führt. Es fehlten berufliche Chancen und damit die Möglichkeit, Selbstbewusstsein auf legalem Wege aufzubauen. In der Gruppe fühlen sie sich stark, fühlen Macht und leben über Gewalt ihren Frust aus. Es geht ihnen nicht um Fußball, sondern es geht ihnen darum, einen Konflikt mit der Gesellschaft abzuarbeiten. Diesem Klientel, meine Damen und Herren, können Fanprojekte sehr gut begegnen. Bei den Fanprojekten muss in der Zukunft noch viel getan werden. Ich komme noch einmal darauf zurück.
Das ist die eine Seite, meine Damen und Herren. Was mich erschreckt hat, ist, dass es genauso um Personen geht, die einfach nur Spaß an der Gewalt haben. Diese Menschen haben Beruf, haben Familie, haben Kinder. Diese Menschen werden wir mit Fanprojekten nicht erreichen. Hier zählen harte strafrechtliche Sanktionen und null Toleranz der Gesellschaft.
Wir dürfen es diesen Randalierern, insbesondere im Sinne der friedlichen Fußballfans, nicht durchgehen lassen. Der Rechtsstaat darf hier keine Schwäche zeigen. Er darf vor solchen Gewalttätern nicht zurückweichen.
Der sicherlich gut gemeinte symbolische Akt, aus Solidarität mit den bei den Krawallen verletzten Polizisten – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich das Verdienst der Polizisten einmal würdigen –
den gesamten Spieltag abzusetzen, sorgte bei den meisten Sportvereinen und Schiedsrichtern für gemischte Gefühle,
zumal nicht einheitlich im Freistaat Sachsen gehandelt wurde. Im Regierungsbezirk Chemnitz haben die Spiele stattgefunden. Im Regierungsbezirk Dresden haben sie ebenfalls stattgefunden. Selbst im Leipziger Raum war es möglich, Freundschaftsspiele durchzuführen. Wenn schon Absagen, dann aber bitte einheitlich und konsequent für ganz Sachsen. Die ehrenamtlichen Organisatoren sind es letztlich, die es wieder auszubaden haben, denn der Spieltag ist ja nicht ersatzlos gestrichen worden. Die Spiele werden nachgeholt. Dies bedeutet wieder Organisation von Schiedsrichtern, von Helfern und Linienrichtern. Das ist für die Ehrenamtlichen eine zusätzliche Belastung gewesen. Der einzige Nutznießer dieser Absagen waren diese Chaoten. Das müssen wir feststellen. Sie konnten sich die Hände reiben, denn sie hatten es geschafft, den Spielbetrieb lahmzulegen.
Eine Woche später ist das Punktspiel 1. FC Lok Leipzig gegen SV Nord Sachsen wegen Unbespielbarkeit des Platzes abgesagt worden. Das Wetter hat also auch noch negativ mitgespielt. Was ist passiert? Die 300 sogenannten Fans von Lok Leipzig zogen zum Kreisligaspiel SV Panitzsch gegen 1. FC Lokomotive II. Dort herrschte der Ausnahmezustand wegen eines völlig überforderten Heimatvereins. Wieder wurden Rauchbomben gezündet und erst rund 50 herbeigerufene Polizisten mussten ein Spiel der 9. Liga absichern. Wenn das so weitergeht, meine Damen und Herren, dann können künftig nicht einmal mehr die Jungs vom Dorfplatz gegen die Jungs von der Waldstraße spielen, ohne dass ein Polizeiaufgebot sein muss.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit für die erste Runde ist vorüber. Ich komme in der zweiten Runde noch einmal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Sport ist etwas eigen: der Respekt vor dem sportlichen Gegner. Dieser Respekt vor dem sportlichen Gegner darf nicht auf dem Altar der Gewalt geopfert werden.
Es zeichnet gerade Sportler aus, dass sie auch mit Niederlagen umgehen können, es zeichnet Sportler aus, dass sie bei Siegen nicht überschwänglich werden. Ein positives Beispiel – wir haben es im letzten Jahr alle gesehen – war die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland.
Meine Damen und Herren! Politischen Aussagen müssen klare Handlungen folgen. Ich möchte deshalb in meinem zweiten Beitrag einige Maßnahmen nennen, die aus meiner Sicht zielführend wären. Fußballvereine und Polizei müssen zusammenarbeiten, gemeinsame Konzepte zur Sicherheit erarbeiten und präventive Maßnahmen am Rande der Fußballspiele abstimmen. Dazu gehört die Weiterführung und Weiterentwicklung von Fußballfanprojekten. Wir sind überhaupt nicht gegen Fußballfanprojekte, im Gegenteil, nur über die Finanzierung sind wir in der Tat unterschiedlicher Meinung.
Wir haben im letzten Jahr den Doppelhaushalt beschlossen. Wir haben in diesem Doppelhaushalt – das wissen Sie – die Jugendpauschale deutlich angehoben, und zwar für jeden Einwohner von null bis 27 Jahren von 10,99 Euro auf 14 Euro.
Es ist also mehr Geld in den Kommunen und in den Landkreisen. Ich wünsche mir, dass die Kommunen mit diesem Geld die richtigen Prioritäten setzen. Die Unterstützung von Jugendklubs ist gut, richtig und auch gewollt. Dort, wo es Probleme mit sogenannten Fans gibt, müssen die Fanprojekte von der Jugendpauschale profitieren.
Ja, bitte.
Es ist mir schon bewusst. Nicht umsonst habe ich davon gesprochen, dass die Kommunen Prioritäten setzen müssen.
Ja.
– Das verstehe ich schon, und es ist auch etwas dran. – Ich kann diesen Argumenten nicht widersprechen, dass die Fans nicht nur aus der Stadt Leipzig – um einmal bei dem Beispiel zu bleiben –, sondern auch aus den umliegenden Landkreisen kommen; das ist vollkommen klar. Dennoch bin ich der Ansicht,
dass die Jugendpauschale ein geeignetes Mittel ist, um Fanprojekte zu finanzieren.
In der Stadt Dresden haben wir ein anderes Projekt. Dort werden die Jugendfanprojekte mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Das ist auch eine Möglichkeit, das kann man tun. Aber prinzipiell kann ich mich nur wiederholen und an die Verantwortung der Kommunen appellieren, dieses Geld aus den Jugendpauschalen auch für die Fanprojektarbeit einzusetzen.
Ich gestatte.
Das ist mir bekannt; ich danke Ihnen für den Hinweis.
Ich darf fortfahren. Die CDU-Fraktion unterstützt auch die Überlegungen des sächsischen Innenministers nach einer Lizenzierung der Sicherheitsfirmen, die für die Sicherheit in den Stadien verantwortlich sind.
Sofort. – Die Vereine müssen konsequent härtere Einlasskontrollen und Stadionverbote umsetzen. Es kann nicht sein, dass trotz Personenkontrollen, wie in der Vergangenheit geschehen, Feuerwerkskörper und größere Wurfgeschosse in die Stadien hineingeschmuggelt werden können. – Jetzt gestatte ich.
Sagen Sie es mir, ich weiß es nicht.
Das kann ich jetzt nicht bestätigen oder dementieren, ich nehme es einfach so hin.
Gesprochen werden muss auch über die Strafverfolgung, und ich stelle mir die Frage: Wieso können Täter schneller wieder auf freiem Fuß sein, als Polizisten von ihren Einsätzen zurückkommen? Wir müssen darüber diskutieren, bei Fußballspielen künftig mit hohem Gewaltpotenzial Maßnahmen für eine klare Beweisführung vor Ort zur Unterstützung der Polizei zu ergreifen, um die Täter zu identifizieren. Das Vermummungsverbot muss konsequent umgesetzt werden.
Nicht zuletzt sollte darüber nachgedacht werden, aufgrund positiver Erfahrungen verstärkt Videoüberwachung in und um Stadien einzusetzen und die Mithilfe der Medien bei der Ermittlung der Gewalttäter in Anspruch zu nehmen.
Die bisherigen Krawalle in Dresden und Leipzig haben gezeigt, dass über die Veröffentlichung der Fotos der Gewaltbereiten eine hohe Aufklärungsrate zu erzielen ist.
Aus meiner Sicht ist jedoch auch ganz klar der Bundesgesetzgeber gefordert, andere Maßstäbe zum schweren Landfriedensbruch festzustellen. Nach früheren Fassungen war die bloße Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Menge tatbestandsmäßig. Dies wurde geändert.
Wir alle, meine Damen und Herren, sind aufgefordert, die Vereine in ihren Bemühungen zu unterstützen. Ich möchte an dieser Stelle dem 1. FC Lok Leipzig für das danken, was er nach den Ausschreitungen für eine neue Vertrauensbildung getan hat. Die Sportler können am wenigsten für die Eskalationen. Es ist dabei gut zu wissen, dass sie sich auf die Solidarität anderer Sportler verlassen können.
Ich darf Ihnen zum Abschluss meiner Ausführungen von einem Erlebnis berichten, das ich am 24. Februar dieses Jahres in Belgern hatte. Dort fand die Landesmeisterschaft der E-Jugend statt. Für die Nicht-Fußballer: Das sind die zehn- und elfjährigen Jungen. Zur Eröffnung sind die Mannschaften angetreten. Die Jugendlichen des 1. FC Lok Leipzig haben eine Erklärung verlesen, wonach sie sich von den Gewaltausschreitungen distanziert haben, und sie haben dann ein Transparent ausgerollt, auf dem ihr Wille zu lesen war: dass Kinder ohne Gewalt in den Stadien Fußball spielen wollen.
Das Besondere daran war für mich: Die Jungen des 1. FC Lok Leipzig sind aus dieser Riege ausgetreten und haben das Transparent entrollt. Gleichzeitig ist die Mannschaft von Chemie Leipzig mit zu den Spielern von Lok gegangen, und beide Mannschaften haben das Transparent ausgerollt. Dieses Bild, meine Damen und Herren, stimmt mich für die Zukunft hoffnungsfroh.
Herr Zastrow, würden Sie mir recht geben, dass im Doppelhaushalt 2007/2008 die Mittel insgesamt für den Sport wesentlich erhöht wurden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute ein völlig neu gestaltetes Fischereigesetz vor. Das 1993 vom Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz wurde auf Herz und Nieren geprüft, in seinen Paragrafen gestrafft und in der Handhabung vereinfacht. Das ist unser Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung.
Nach dem jetzt noch gültigen Fischereigesetz haben wir 52 Paragrafen, in dem vorliegenden nur noch 36. Statt der bisher fünf Rechtsverordnungen soll es nur noch eine gemeinsame Rechtsverordnung zur Durchführung des Fischereirechtes geben, die sogenannte Fischereirechts
verordnung. Die bisher im Gesetz verstreut liegenden Verordnungsermächtigungen zugunsten des SMUL werden am Ende des Gesetzes zusammengefasst.
Meine Damen und Herren! Fischer und Angler sind Naturschützer. Diesem hohen Anspruch wird mit dem neuen Fischereigesetz entsprochen. Ökonomie und Ökologie in den Gewässern des Freistaates bilden eine Einheit. Sie werden nachhaltig durch die Berufsfischer und Angler genutzt. Dabei sollen der Lebensraum für wild lebende Tier- und Pflanzenarten und die Lebensgrundlage für die Menschen geschützt und entwickelt werden.
Aus der Landwirtschaft kennen wir den Begriff der „guten fachlichen Praxis“. Die Einbeziehung dieses Begriffes ist eine wesentliche Neuerung. Angler und Berufsfischer sollen zur Einhaltung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis verpflichtet werden, wodurch die nachhaltige, also ökologisch und ökonomisch verträgliche Bewirtschaftung der Gewässer gesichert werden soll.
Um gewährleisten zu können, dass die Fischerei im genannten Sinne ausgeübt wird, ist vorgesehen, in Zukunft durch die Fischereiausübungsberechtigten einen Hegeplan erstellen zu lassen. An dieser Stelle entsteht der Fischereibehörde ein höherer Verwaltungsaufwand durch die Hegeplanprüfung und -genehmigung. Gleiches gilt für die Durchführung der Fischbestandsüberwachung, welche durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen ist. Umwelt und Naturschutz, meine Damen und Herren, werden es uns aber danken.
Die Geltungsdauer der Fischereischeine soll in Zukunft nicht mehr wie bisher auf maximal fünf Jahre begrenzt werden, sondern sie wird vollkommen flexibilisiert, sodass ein lebenslanger Fischereischein erworben werden kann. Damit ist auch den Vorgaben des Paragrafenprangers Genüge getan.
Infolge der Flexibilisierung der Gültigkeitsdauer der Fischereischeine wird es zu einer weiteren Erleichterung bei der Ausstellung der Fischereischeine kommen, und es wird weniger Bürokratie anfallen. Auch wird der bislang nur auf dem Erlasswege geregelte Fischereischein für Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können, nunmehr durch eine offene Regelung in das Gesetz aufgenommen.
Eine weitere Neuerung: Das Mindestalter für die Jugendfischereischeine wird von zehn auf neun Jahre gesenkt und die Gültigkeit bis zum Anschluss an den Fischereischein auf bis zu sieben Jahren verlängert. Kinder und Jugendliche können in Zukunft, soweit sie in einem Anglerverein organisiert sind, auch ohne Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ihrem Hobby nachgehen.
Seit 1993 gibt es umfangreiche EU-rechtliche Änderungen, die im Gesetzentwurf ebenfalls Berücksichtigung
gefunden haben, unter anderem in der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie. In deren Umsetzung sind durch die Fischereibehörde Fischbestandsuntersuchungen durchzuführen. Entsprechende Regelungen, die diese Aufgabe ermöglichen, werden in das Gesetz aufgenommen. Die Aufgaben und Befugnisse der Fischereibehörde und der Fischereiaufseher werden konkreter gefasst, und die staatlichen Fischereiaufseher, die in der Praxis keine Bedeutung erhielten, werden abgeschafft.
Meine Damen und Herren! Wichtig war und ist uns, dass das Gesetz verständlich ist, nicht nur für künftige Fischereischeinprüflinge. Deshalb haben wir für das konkrete Verständnis des Gesetzes die notwendigen Begriffsbestimmungen an den Anfang des Gesetzes gestellt.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf „Gesetz zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes“ wird ein hervorragendes Gesetz werden – gut für die Fischer und Angler, aber auch gut für die sächsischen Fische.
Herr Zastrow, wie können Sie uns dann erklären, dass die Beteiligung an Jugendstadtratswahlen zum Beispiel in Oschatz bei 2 % liegt? In Oschatz ist es so, dass der Jugendstadtrat nicht irgendein Gremium ist, sondern wirklich etwas zu sagen hat. Dort wäre also der Einfluss der Jugendlichen auf die Kommunalpolitik direkt gegeben – und trotzdem nur 2 % Wahlbeteiligung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wiederholte Auseinandersetzung mit Extremismus ist notwendig und wichtig, da es sich um eine langfristige Aufgabe handelt, ihn in Sachsen wirkungsvoll zu bekämpfen.
Ich möchte feststellen und appellieren, dass die demokratischen Parteien zusammenstehen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit seiner Verfassung hat der Freistaat Sachsen die Grundlagen gelegt. Ich darf an dieser Stelle aus der Präambel zitieren: „… ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit, von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen, hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution im Oktober 1989 diese Verfassung gegeben“.
Ich möchte auch an Artikel 14 erinnern, in dem steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ All dies zeigt, dass in Sachsen die Bestrebungen des Nationalsozialismus abgelehnt werden. Die Ablehnung des Nationalsozialismus gehört zum Gründungsfundament der Sächsischen Verfassung und gleichsam zu ihren Konstitutionsprinzipien.
Ich möchte noch einmal deutlich feststellen, dass die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag gegen Extremismus jeglicher Art ist, sei es Linksextremismus, Rechtsextremismus oder Ausländerextremismus.
Mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ sollen deshalb Initiativen zur Stärkung von Toleranz, Weltoffenheit und demokratischer Kultur unterstützt werden.
Dieses Programm wurde durch die Haushaltsberatung für 2007 und 2008 sogar verstärkt, da nicht abgeflossene Mittel aus dem Jahre 2007 auf das Jahr 2008 übertragbar sind. Dort werden viele gute Projekte unterstützt. Wir müssen aufpassen, meine Damen und Herren, dass Jugendliche dort wirklich zur freiheitlichen Demokratie und nicht zur sozialistischem Demokratie erzogen werden.
Die Auskünfte der Staatsregierung bezüglich rechtsorientierter und fremdenfeindlicher Aktivitäten in Sachsen ergaben für das III. Quartal 2006 wieder eine Fülle an Aktivitäten.
Viele dieser Fälle beinhalten die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sowie die Skandierung gleichgearteter Parolen. Des Weiteren kam es zu Übergriffen bzw. zu Drangsalierungen von Andersdenkenden.
Bitte schön.
Herr Porsch, genau das glaube ich nicht.
Ja.
Werte Kollegin, wenn Sie in diesem Teil des Landes aufgewachsen wären, wüssten Sie, was sozialistische Demokratie ist, und dann hätten Sie mich auch verstanden.
Ja.
Es tut mir schon leid, dass gerade Sie mich nicht verstehen. Sie müssten eigentlich wissen, was sozialistische Demokratie ist.
Ich habe auf die sozialistische Demokratie abgezielt, wie sie in der DDR praktiziert wurde. Die DDR hat sich als ein demokratischer Staat gegeben und war kein demokratischer Staat.
Ich darf an das Ulbricht-Zitat erinnern: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen die Fäden in der Hand haben.“ Das war sozialistische Demokratie und dagegen wehre ich mich.
Ja.
Herr Kollege Porsch, ich habe zum Thema gesprochen. Durch die Zwischenfragen sind wir in der Tat etwas davon abgekommen.
Die Sächsische Staatsregierung versicherte bereits Anfang dieses Jahres aus Anlass eines Antrages der Koalitionsfraktionen „Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen“, dass sie weiterhin alles in ihrer Macht Stehende unternehmen wird, um Präsenz zu zeigen und den Kampf gegen Rechtsextremismus fortzusetzen. Jedoch wurde schon in dem Bericht der Staatsregierung darauf verwiesen, dass eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus nur erfolgreich sein kann, wenn der Ursprung der Bestrebungen nicht der Staat allein ist, sondern wenn der entschlossene Wunsch, sich dem Extremismus entgegenzusetzen, aus der Mitte der Gesellschaft von engagierten Bürgern mit Zivilcourage kommt.
Freie Bürger, die sich nicht einschüchtern lassen, sondern friedlich und auf demokratische Weise gegen Extremismus eintreten, sind wichtige Bausteine in dieser Auseinandersetzung.
Demokratie, meine Damen und Herren, lebt vom Mitmachen.
Ja, bitte.
Diese Frage kann ich mit einem einfachen Ja beantworten.
Extremismus ist ein Angriff auf unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung. Gerade wir in Ostdeutschland sind in der friedlichen Revolution 1989/1990 entschieden für unsere Freiheit eingetreten. Jegliche extre
mistische Tat – ganz gleich, ob von Rechts oder Links – ist daher für die CDU-Fraktion inakzeptabel. Die Lösung des Problems wird nicht von heute auf morgen möglich sein, geht es doch darum, tief sitzende Überzeugungen bestimmter Bevölkerungskreise zu ändern. Es ist ein schwerer Weg zu gehen, meine Damen und Herren.
Nur ein weltoffenes und tolerantes Sachsen wird in der Lage sein, ausländische Investoren für uns zu begeistern, Touristen einzuladen und damit wirtschaftlich zu gedeihen. Wir werden diese Herausforderungen auch weiterhin annehmen und die Fahne des Rechtsstaates hochhalten.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ein Sachse und ich bin stolz, ein Sachse zu sein. Ich bin auch stolz auf dieses Land.
Es hat eine besondere Bedeutung, wenn ich das sage. Ich bin in Torgau geboren, und wenn man weiß, dass Torgau 1815