Ursula Sassen
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bisher habe ich meine Reden immer mit der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ begonnen. Heute ist mir etwas anders zumute. In meiner letzten Rede möchte ich „liebe Kolleginnen und Kollegen“ sagen und Sie so herzlich ansprechen. Gleich zu Anfang möchte ich mich für die aufmunternden Worte und für die guten Erinnerungen an eine gute FAK-Reise mit dem Gesundheitsminister, meinem Pendant, bedanken. Sie dürfen raten, wer Sissi und wer Franz war. Das lasse ich jetzt aber beiseite. Jetzt wird es ernst.
Frau Wille, zunächst einmal sage ich herzlichen Dank an Sie und Ihr Team für den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011. Er macht deutlich, dass das Engagement der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten unverzichtbar ist und all denen, die zu den Schwächeren in unserer Gesellschaft gehören, die Möglichkeit gibt, ihr ganz persönliches Anliegen an kompetenter Stelle vorzutragen.
Die Sozialgesetzgebung ist kompliziert. Die Betroffenen müssen trotz vieler bereits bestehender Beratungsangebote kommunaler Einrichtungen, der Wohlfahrtsverbände, der Pflegestützpunkte und der Verbraucherzentrale et cetera eine an ihrer persönlichen Situation orientierte und unbürokratische Hilfe erhalten und über ihren Rechtsanspruch informiert werden. Wir müssen kritisch hinterfragen, ob unsere Gesetzgebung zur Sozialpolitik, insbesondere auf Bundesebene, praxis- und realitätsnah genug ist. Mit dieser Anmerkung möchte ich keineswegs all die unbezahlbaren Maximalforderungen der Oppositionsparteien - insbesondere während der letzten Tage vor der Wahl - stützen, sondern die Frage aufwerfen, wie wir alle den Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, zur Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs noch passgenauer helfen können.
Dies ist sicher auch eine Frage gut ausgebildeter Fachkräfte in den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte. An dieser Stelle möchte ich meinem Heimatkreis Nordfriesland ein besonderes Lob aussprechen, da er in vielen Fragen sozialer Belange eine Vorreiterrolle einnimmt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es noch immer einen Personenkreis gibt, der sich der Situation schämt, zum Bedarfsempfängerkreis zu gehören. Wer Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, darf nicht in die diskriminierte Position von Bittstellern gedrängt werden.
Im Jahre 2011 hat sich die Zahl der Eingaben auf den höchsten Stand seit Bestehen der Institution hochgearbeitet. Wie aus dem Bericht ersichtlich ist, nimmt der Bereich rund um das Sozialgesetzbuch II - Hartz IV - mit den Eingaben zu den Kosten der Unterkunft und Heizung einen Schwerpunkt ein.
In diesem Punkt ist in Übereinstimmung mit der Bürgerbeauftragten zu begrüßen, dass das Land Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit gibt, die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung per Satzung zu bestimmen, wobei die Ermittlungsgrundsätze offengelegt werden müssen. Das klingt gut, zumal dabei regional unterschiedliche Gegebenheiten bezüglich marktüblicher Mieten Berücksichtigung finden werden.
Nach wie vor bedauerlich ist, dass häufig der für sozial Schwache zur Verfügung stehende Wohnraum nicht energiesparend ausgerüstet ist und auch deshalb die Diskussion um die Kostenfaktoren zulasten der Betroffenen geführt wird.
Ich wünsche mir, dass die Kreise und kreisfreien Städte in dieser sensiblen Angelegenheit ihren Ermessensspielraum zugunsten der Benachteiligten unserer Gesellschaft verantwortungsvoll nutzen werden. Dies würde eine wesentliche Erleichterung für die Betroffenen bedeuten. Es kann nämlich nicht sein, dass zur Erfüllung von starren Rechtsvorschriften Hartz-IV-Empfänger zu Umzügen und Aufgabe des vertrauten Umfeldes gezwungen werden. Daher ist die Entscheidung der Landesregierung, die Kreise und kreisfreien Städte einzubinden, auch ein Lichtblick für die Betroffenen.
Im Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten wird aus den Eingaben deutlich, wo die jetzt und zukünftig vorrangigen Handlungsfelder der Sozial- und Gesellschaftspolitik sowohl auf Bundes- als auch
auf Landesebene liegen. Allein das Stichwortverzeichnis im Anhang 3 spricht für sich.
Mit der Einrichtung der Stelle einer Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten hat SchleswigHolstein einen entscheidenden Schritt in die Richtung getan, dass es für Hilfesuchende im Dschungel der Sozialgesetzgebung eine Anlaufstelle gibt. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein ist gewissermaßen ein Prellbock für alle Unzulänglichkeiten sozialpolitischer Gesetzgebung. Ihr Bericht ist eine Aufforderung an die Bundes- und Landespolitik, in vielen Punkten nachzubessern. Dafür wird sich die CDU einsetzen.
Auf den etwas kritischeren Teil meiner Ausführungen - das können Sie in meiner Pressemitteilung nachlesen - möchte ich angesichts der Situation, dass dies meine letzte Rede in dieser Wahlperiode ist und wir alle etwas freundlicher gestimmt sind, die meisten jedenfalls, verzichten. Selbst Herr Stegner lächelt!
- Wow! Ich werde diesen letzten fröhlich-freundlichen Eindruck von Ihnen mitnehmen und Sie dann doch in guter Erinnerung behalten.
Vielleicht hätte ich mich aus diesem Grund doch für die Fortsetzung des Mandats entscheiden sollen.
Aber na gut. Ich habe vorsichtshalber ein Taschentuch eingesteckt. Aber die Stimmung ist doch so, dass es meine eigene Entscheidung war und eine Entscheidung der Vernunft, nicht wieder für den Landtag zu kandidieren, obwohl es eine schöne, gute, sehr informative und auch starke Aufgabe war, die ich ausüben durfte. Aber ich muss auch zugeben - das kann ich nicht beschönigen -, dass mich gerade das letzte Jahr bei der Ausübung meines Landtagsmandats mit der Doppelbelastung, selbstständig zu sein und Unzulänglichkeiten, die hier und da dazukamen, an die Grenzen meiner Belastbarkeit gebracht hat.
So, wie ich mich bei meiner ersten Rede auf das Spannende und Neue hier gefreut habe, ist es jetzt für mich wieder genauso spannend. Ich muss nämlich wieder lernen, ein richtig normales Leben zu führen,
nicht in zwei Welten zu Hause zu sein, hier Politik und tough, dort Geschäft und tough. Das Zweite ist zu manchen Zeiten nicht ganz so gut gelungen, weil hier doch schon sehr viel Energie verbraucht worden ist. Aber ich muss auch wieder lernen, in mich selbst hineinzuhorchen, schauen, gucken, was für mich gut ist und wo ich stehe.
Ich wünsche auch Ihnen allen, dass Sie Zeit dazu finden. Ich bedanke mich bei all denen, die Sie mir zwölf Jahre lang Gehör geschenkt haben, nicht nur hier im Plenarsaal, sondern auch privat und hier und da auf den Fluren.
Vielen Dank also und für Sie alle eine gute Zeit.
Herr Kollege, kennen Sie den heutigen Artikel im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag unter der Überschrift „Kina - Nachrichten für Kinder?“ Wahrscheinlich nicht. Kennen Sie ihn?
Danke schön. Darf ich Ihnen diesen Artikel nach Ihrem Redebeitrag zur Verfügung stellen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 73 Krankenhäuser an 93 Klinikstandorten mit 14.908 Planbetten zuzüglich 1.081 Plätzen in Tageskliniken - das ist der Stand vom 1. Januar 2012 - haben ein Recht auf Planungssicherheit, um ihrem Auftrag im Gesundheitsland Schleswig-Holstein nachkommen zu können. Schleswig-Holstein hat sich im Vergleich zu anderen Bundesländern der Forderung nach Kostenreduzierung durch den Abbau von Überkapazitäten an Krankenhausbetten und anderen Einsparmaßnahmen gestellt, was leider zu einem niedrigeren Landesbasisfallwert geführt hat. Wir werden das Ziel eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes weiter nachdrücklich verfolgen, um die finanzielle Situation schleswig-holsteinischer Krankenhäuser deutlich zu verbessern, damit Sie wettbewerbsfähig bleiben.
Im Jahr 2002 hatte die rot-grüne Landesregierung entschieden, die jährlichen Investitionskosten nicht mehr direkt zu fördern, sondern neue Schulden für Einzelprojekte aufzunehmen und lediglich die Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen. Mit dieser Umstellung wurde der Landeshaushalt einer kosmetischen Behandlung unterzogen, deren Wirkung bei Licht besehen allerdings in sich zusammenfiel. Bereits ab dem Jahr 2013 hätte das Land nach dem Modell der kreditfinanzierten Förderung eine höhere Summe, nämlich 51,2 Millionen €, für Tilgung und Zinsen aufbringen müssen, als für die tatsächlichen Krankenhausinvestitionen, nämlich 50 Millionen €, vorgesehen war. Bis zum Jahr 2025 wäre die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen auf über 80 Millionen € angewachsen. Diese Entwicklung hat Schwarz-Gelb gestoppt. Daher ist die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung ein Erfolg dieser Landesregierung.
Seit dem 1. Januar 2011 ist also Schluss mit der Schuldenfinanzierung. Neuinvestitionen werden seit 2011 aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 40 Millionen € jährlich geleistet. Dies gilt für die Einzelinvestitionen. Alle weiteren gesetzlich festgelegten Forderungen sind im Landeshaushalt verankert. Mit dieser Umstellung der Finanzierung wird nicht nur der Landeshaushalt entlastet, sondern es wird auch allen Beteiligten über mehrere Jahre hinweg Planungssicherheit gewährt.
Der Bericht der Landesregierung erläutert nachvollziehbar und überzeugend die positiven Aspekte der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung. Dieser Schritt wird von allen Beteiligten positiv beurteilt. Kritische Töne gibt es allerdings dahin gehend, dass eine Reduzierung des jährlichen Fördervolumens von 50 auf 40 Millionen €, die der Haushaltskonsolidierung geschuldet ist, einem stetig wachsenden Versorgungsbedarf entgegensteht. Dieser Diskussion können wir uns nicht verschließen.
Wenn sparsames Wirtschaften, Prozessoptimierung, Spezialisierung, Kooperationen und andere mögliche Maßnahmen der Kostenreduzierung ausgeschöpft sind, dann darf angesichts der jetzt schon dünnen Personaldecke nicht weiter ein Personalabbau als Lösung des Problems in Betracht gezogen werden.
Dies wäre weder den Patienten noch dem Klinikpersonal, das schon jetzt am Limit ist, zuzumuten. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser müssen konkurrenzfähig bleiben. Da der bundeseinheitliche Basisfallwert trotz all unserer Bemühungen sicher noch etwas auf sich warten lassen wird, muss das Thema einer ausreichenden Krankenhausfinanzierung ganz oben auf der Agenda stehen, bevor der Ruf nach Sicherstellungszuschlag für alle laut wird. Daher begrüßen wir die Aussage der Bundesregierung, zu einer besseren Ausstattung der Kliniken beizutragen. Mit der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung ist auf Landesebene ein wichtiger Schritt getan.
Bezüglich der Psychiatrieplanung zum Abschluss des Berichts ist die Aussage der Landesregierung, konsequent auf den Ausbau der gestuften Versorgungskonzepte zu setzen, eine Kernaussage, der wir uns in weiteren Diskussionen widmen sollten. Hier bedarf es ganz besonders sektorenübergreifender Konzepte, um den psychisch Erkrankten eine best
mögliche Behandlung zu bieten, die ihrem Krankheitsverlauf gerecht wird.
Das Modellprojekt eines regionalen Psychiatriebudgets, wie es seit 2003 an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin des Klinikums Itzehoe angewandt wird, ist ein gutes Beispiel dafür, wie bei Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen die Möglichkeit zu individueller und flexibler Behandlung gewährleistet werden kann.
Auch die Techniker Krankenkasse hat mit dem Netzwerk „Psychische Gesundheit“ ein Versorgungsmodell ins Leben gerufen, das gemeindenäher vernetzt arbeitet und neue Wege aufzeigt, wie Betroffene im gewohnten Lebensumfeld behandelt und Angehörige auf Wunsch in die Behandlung einbezogen werden können. Daraus sollten wir lernen.
Für den Bericht des Ministers und die Erfolge, die sich sehen lassen können, sage ich herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Demenz und Pflege genießen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, der vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und deren Folgen weiter an Bedeutung zunehmen wird.
Daher ist es richtig und wichtig, diese Themen ganz oben auf die politische Agenda zu setzen.
Darin sind wir uns alle einig und haben dies in der letzten Zeit mit unterschiedlichen Anträgen und Debatten zum Ausdruck gebracht. Sowohl zu dem Themenkomplex der Demenzversorgung als auch zur besseren Anerkennung und zu den Rahmenbedingungen in der Pflege hat es Anfang des Jahres eine umfangreiche schriftliche Anhörung im Sozialausschuss gegeben. Das Ergebnis hat - wie nicht anders zu erwarten war - bestätigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung einen Bericht zu pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holsteins vorgelegt, den wir in der Plenartagung im März diskutiert haben.
Die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist am 23. Dezember 2011 und die neue Landesverordnung über die Altenpflegehilfe Anfang April in Kraft getreten.
Auch wenn auf Bundesebene mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz noch nicht der ganz große Wurf erfolgt ist, wurden die richtigen Weichen gestellt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird neu definiert und berücksichtigt zukünftig auch die Einschränkungen Demenzkranker bei der Alltagskompetenz und der Teilhabe am sozialen Leben. Seit dem 1. Januar 2011 werden die landesweiten Aktivitäten im Kompetenzzentrum Demenz in Norderstedt gebündelt und die Beratungsangebote koordiniert. Sowohl diese Erfahrungen als auch die Ergebnisse aus der Anhörung des Sozialausschusses werden in unser politisches Handeln einfließen.
Ob die Errichtung einer Pflegekammer zwangsläufig die Situation der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte verbessern wird, ist fraglich. Sollten jedoch Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen es bereits eine Pflegekammer gibt, bestätigten, dass sich die Pflege und die Entlastung des Pflegepersonals verbessern, wird man auch mit uns über die Errichtung einer Pflegekammer reden können.
In diesem Zusammenhang weise ich auf die von Professor Beske begleitete Veranstaltung der Landesregierung „Gesundheit und Pflege in SchleswigHolstein: Stand und Zukunft“ am 3. März 2012 in Kiel hin. Hier wurde eine Zwischenbilanz des Beirates für bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen „Bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen“,
„Versorgung Pflegebedürftiger - ambulant und stationär“ und „Steigerung der Attraktivität von Gesundheitsberufen“ sind für unsere heutige und die zukünftige Diskussion besonders interessant und wichtig und für bedarfsorientierte pflegerische und medizinische Versorgung nützlicher als ein vorgegebener Handlungskatalog oder Demenzplan. Wir werden uns für die Fortsetzung der Arbeit des Gesundheitsbeirates einsetzen.
Auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eröffnet neue Möglichkeiten der flächendeckenden medizinischen Versorgung unter der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, von der auch Pflegebedürftige profitieren werden. Mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90 a des heute verabschiedeten Gesetzes werden wir die Möglichkeit schaffen, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit bedarfsgerechter zu gestalten und in das beratende Gemeinsame Landesgremium auch Sachverstand, zum Beispiel aus den genannten Arbeitsgruppen, insbesondere der Pflege, von Patientenvertretern und Selbsthilfegruppen - auch wenn uns das viele hier nicht glauben wollen - einfließen zu lassen.
Meine Erfahrungen aus den vergangenen Landtagsdebatten zu dieser Thematik - zuletzt vor vier Wochen - haben gezeigt, dass die Oppositionsfraktionen neue Erkenntnisse und positive Initiativen auf Landes- und Bundesebene gar nicht wahrnehmen wollen. Es geht offensichtlich nur darum, öffentlichkeitswirksam platte Schlagworte zu wiederholen und damit Wahlkampf zu machen. Wie sonst sollte man verstehen, dass Sie an ihren in vielen Punkten überholten Anträgen festhalten? Ich empfehle der Opposition meinen Redebeitrag vom 22. März 2012 zu TOP 61 nachzulesen und wiederhole den letzten Satz dieses Beitrags:
„Lassen Sie uns losgelöst vom Wahlkampfgeplänkel gemeinsam an den entscheidenden Stellschrauben drehen, um eine für alle Betroffenen bessere Situation in der Pflege zu erreichen!“
Das gilt auch für die Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich eingangs gesagt habe, ist nach diesen Reden auch mein Resümee. Man kann Debatten aus Sicht der CDU und FDP führen; von Ihnen kommen immer die gleichen Gegenreden. Gesagt wird das, was wir schon ausgetauscht haben. Wer das zum ersten Mal hört und oben auf der Tribüne sitzt, wird das vielleicht richtig finden. Aber die Dinge, die positiv in Gang gebracht wurden, werden von Ihnen überhaupt nicht berücksichtigt.
Wegen der Kritik von Frau Pauls an dem Gesundheitsrat, an der Veranstaltung mit Professor Beske
möchte ich Folgendes richtigstellen: Die Einrichtung eines Gesundheitsrates mit einer Bedarfsermittlung an Gesundheitsversorgung und Pflege stand im Wahlprogramm der CDU. Angesichts der Kostensituation haben wir immer wieder versucht, an den Minister heranzutreten, obwohl es im Koalitionsvertrag nicht vereinbart war, um einen solchen Gesundheitsrat einzurichten. Wir lagen mit dem, was wir wollten und was Dr. Garg dann auch umgesetzt hat, genau im Trend. Das zeigt das GKVStrukturversorgungsgesetz, das mit § 90 a den Ländern die Möglichkeit gibt, ein Gemeinsames Gremium einzuräumen. Im Grunde ist das, was wir gemacht haben, nichts anderes.
Wir haben erkannt, dass wir die Dinge von der Basis her, mit den Fachleuten auf den Weg bringen müssen. Das ist geschehen. Es hat sich kostengünstig eine Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt ergeben. Dieser hatte nichts mit dem vorstehenden Wahltermin zu tun. Das müssen Sie mir glauben. Das war mir eine Herzensangelegenheit. Es hat einfach damit zu tun, den tatsächlichen, regionalen Bedarf der in unserem Land tätigen Gesundheitsakteure zu ermitteln. Dazu wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet.
Sie fordern in Ihren Anträgen eine Verbesserung der Akzeptanz der Situation der Pflegekräfte. Das alles ist zusammengetragen worden und wird nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag in der Schublade versinken und nicht rausgeholt werden. Ich werde meine Fraktion, auch wenn ich nicht mehr dabei sein sollte, animieren, diesen Weg weiterzugehen, weil ich ihn für den richtigen halte.
Ja.
Das kommt noch.
- Das werde ich Ihnen auch gern erklären. Es war ein Anliegen sowohl des Koalitionspartners als auch des Ministers, in dieses Gemeinsame Gremium die Pflege einzubeziehen. Es ist aber so, dass es sich um ein rein medizinisches GKV-Versorgungsgesetz handelt und die Pflege - das ist vorgegeben nur als Sachverstand hinzugezogen werden kann. Dafür werden wir uns einsetzen.
Ja.
Ja, bitte.
- Ich glaube, dass uns damit nicht geholfen wäre ich bin ja nicht Verona Pooth -, dass wir dies nicht einzeln regeln können. Wir sollten das jetzt so auf den Weg bringen. Warum sollten wir einen Punkt herausgreifen? Dann kommen auch andere und fühlen sich nicht ausreichend berücksichtigt. Ich glaube, so, wie die es vorhaben, ist es gut und richtig. Das hilft uns ein Stück weiter. Alles andere kann der neue Landtag gemeinsam ohne dieses Wahlkampfgetöse in aller Ruhe beschließen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als historisch einmalig bezeichneten die „Lübecker Nachrichten“ am 8. März 2012 die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von 19,5 Milliarden €; in der Tat eine überraschende Meldung, die Begehrlichkeiten weckt. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass auch in Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Landtagswahlen am 6. Mai 2012 Forderungen laut werden, diese Überschüsse wahlvolkwirksam zu verteilen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihren Antrag so formuliert, dass mit der Gießkanne alle ein wenig berieselt werden. Selbst die Krankenkassen, die man schröpfen will, sollen mit der Forderung nach Abschaffung des Gesundheitsfonds und eigenverantwortlicher Festsetzung eines kassenspezifischen Beitragssatzes bei Laune gehalten werden.
Die derzeitigen Überschüsse der GKV sind neben Einsparungen auf verschiedenen Gebieten, leider auch bei den Versicherten, zum Großteil der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den damit
einhergehenden Beiträgen aus sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zuzuschreiben. Wer die Patienten befragt, wird nicht zuerst die Antwort bekommen, dass die Praxisgebühr abgeschafft werden muss. Oberste Priorität haben ein stabiler, angemessener Beitragssatz, weniger Zuzahlungen und ein guter Leistungskatalog. Chronisch Kranke sind ganz besonders betroffen.
In der Presse wurde kürzlich über eine Neurodermitikerin berichtet, deren Krankenkasse sich weigerte, die Pflegemittel gegen Hautreizungen zu zahlen. Die Klage der chronisch kranken Patientin war erfolglos mit der Begründung, dass es sich nicht um ein verschreibungspflichtiges Präparat handele und daher selbst zu zahlen sei. Solche Fälle lösen bei mir angesichts der Überschüsse Unverständnis aus. Wir sollten die Diskussion um die Kassenreserven sachlich und besonnen führen, damit die Kassenüberschüsse wirklich sinnvoll genutzt werden. In diesem Punkt sind wir uns einig.
Was haben die Beitragszahler davon, wenn eine geringfügige, kaum spürbare Senkung des Beitragssatzes erfolgt? Was haben sie von Rückerstattungen, wenn Beiträge später wieder angehoben werden müssen? Die Forderung nach Abschaffung der inzwischen etablierten Praxisgebühr darf nicht allein damit begründet werden, dass sie die ursprünglich erwartete Wirkung verfehlt hat. Wir müssen prüfen, ob wir im Gesamtgefüge der Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich auf diesen Baustein künftig verzichten können. Ist er erst einmal abgeschafft, kann man die Praxisgebühr nicht mehr wieder aufleben lassen.
Auch wir haben also die Praxisgebühr ins Visier genommen. Sie war einst dafür gedacht, die ArztPatienten-Kontakte zu reduzieren. In diesem Zusammenhang werden immer wieder die skandinavischen Länder als Vergleich herangezogen. Dort suchen die Menschen nur fünf- bis siebenmal einen Arzt auf, während die Menschen in Deutschland im Durchschnitt circa 18-mal zum Arzt gehen. Dabei ist eine neue Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland zu dem Ergebnis gekommen, dass 50 % der Arztbesuche auf das Konto von 16 % der Patienten gehen und so die Statistik in die Höhe getrieben wird. Es handelt sich dabei vorwiegend um ältere und chronisch kranke Patienten. Da stellt sich schon die Frage, ob man mit Steuerungssystemen nicht die Falschen trifft.
Bevor konkrete Forderungen gestellt und die Überschüsse der Krankenkassen verteilt werden, sind die Kassen selbst gefordert, einen nachvollziehba
ren Verwendungsnachweis und eine solide Prognose der Entwicklung der Finanzlage abzugeben, auf deren Grundlage politische Entscheidungen verantwortungsvoll gefällt werden müssen.
Meine Fraktion ist mit im Boot, wenn sich herausstellt, dass es überschüssige Gelder zu verteilen gibt, gern an schleswig-holsteinische Krankenhäuser, auch an Hebammen und für alles, was den Patienten nützt, nicht nur für ein Wahljahr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Hauptaufgabenfeld liegt in einem anderen Bereich. Daher bin ich in diesen Detailfragen nicht ganz so firm, das gebe ich gern zu. Ich möchte aber an die Debatte aus den Jahren 2007/2008 erinnern. Wir hatten ein großes Interesse daran, dass die Gemeinde St. Peter-Ording, die nur knapp über 4.000 Einwohner hatte, einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten durfte, weil wir der Auffassung waren, dass es nicht sein könne, dass eine Gemeinde mit über einer Million Übernachtungen und mit einem so großen Aufgabenbereich gleich behandelt wird wie eine normale Gemeinde mit 4.000 Einwohnern.
Damals habe ich offene Ohren gefunden, und zwar in der SPD, beim geschätzten Kollegen Klaus-Peter Puls, dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses. Dann hat mich Herr Hildebrand unter
stützt. In meiner Erinnerung gab es in dem Text eine etwas schwammige Möglichkeit der Interpretation. Das war nicht klar formuliert. Ich bin froh und dankbar, dass dies hier korrigiert wird und dass wir Klarheit schaffen.
Der damalige Innenminister Lothar Hay ist dieser Bitte nachgekommen. Wir haben einen hauptamtlichen Bürgermeister. Weil man immer Angst vor Präzedenzfallen hat, wurde zu einer Eselsbrücke gegriffen, die besagt, dass dies an einen Tourismusdirektor gekoppelt ist. Das wäre nie möglich gewesen, wenn es nicht damals schon im Raum stand, dass die Formulierung nicht ganz sauber ist und dass man die Gemeinden nicht nur nach ihrer Einwohnerzahl beurteilen kann. Die Kläranlage ist aufgrund des Tourismus auf 30.000 Einwohner ausgelegt, nicht nur auf 4.500 Einwohner. Das sage ich nur zur Erinnerung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an alle, die am Bericht der Landesregierung zu pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein mitgewirkt haben! Der Bericht macht deutlich, dass die Pflege und ihr gesamtes Umfeld neben großer gesellschaftspolitischer Herausforderung und Verantwortung gegenüber Pflegebedürftigen auch einen großen Anteil am Gesundheitsmarkt einnehmen, der weiter wachsen wird. Dies darf nicht davon ablenken, dass wir noch viel mehr dafür tun müssen, dass das Ansehen der Pflegeberufe und die Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Wenn wir über Gesundheitsversorgung und Pflege sprechen, ist der demografische Wandel mit all seinen Folgen ein zentrales Thema. Nach Vorausberechnungen auf Grundlage der derzeitigen Pflegequoten wird in den entsprechenden Altersgruppen im Jahr 2025 von circa 114.000 Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein ausgegangen. Das wäre ein Anstieg von rund 43 % gegenüber dem Erhebungsjahr 2009.
Ungeachtet bevorstehender Wahlen auf Landesund demnächst auf Bundesebene ist es unsere Pflicht, den Menschen die Wahrheit zu sagen, die Folgen des demografischen Wandels zu nennen, Konsequenzen zu ziehen und Lösungsvorschläge mit allen Akteuren im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dazu bedarf es der Bereitschaft zur Kooperationen aller Partner untereinander.
Die CDU hat bereits im Wahlprogramm 2009 und auch jetzt wieder festgeschrieben, dass die Landesregierung einen Gesundheitsbeirat einberufen möge, um mit allen Akteuren eine am Bedarf orientierte Analyse vorzunehmen und für das Land Schles
wig-Holstein die medizinische Versorgung und die Pflege sicherzustellen.
Wir freuen uns daher, dass Minister Dr. Garg das Institut für Gesundheits-System-Forschung unter der Leitung von Professor Beske beauftragt hat, die Versorgungssituation in Schleswig-Holstein zu analysieren. Am 3. März dieses Jahres wurde das Zwischenergebnis im Rahmen einer Fachtagung in Kiel vorgestellt, mit bemerkenswertem Erfolg und großer Bereitschaft aller Beteiligten, zu Problemlösungen beizutragen. Meine Fraktion würde es begrüßen - ich glaube, alle anderen Kolleginnen und Kollegen auch -, wenn dieses Gremium als Sachverständigenrat im gemeinsamen Landesgremium nach § 90a des GKV Versorgungsstrukturgesetzes Gehör finden würde.
Die Landesregierung hat einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Informations- und Beratungsstruktur in Schleswig-Holstein gesetzt. Dabei sind hervorzuheben: Das Internetportal „Wege zur Pflege“, welches bundesweit Anerkennung gefunden hat, die Pflegestützpunkte - es sind wieder welche hinzugekommen oder geplant - und das PflegeNotTelefon. Die seit vielen Jahren erfolgreichen Pflegekurse nach § 45 SGB XI für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen dürfen in den Beratungsstrukturen nicht vergessen werden.
Ältere, pflegebedürftige Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn die Pflegeinfrastruktur vor Ort eingebunden wird und die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bedarfsplanung an den Zielsetzungen und Leitvorstellungen des Landes ausrichten. Auch bei der Pflege wäre es wünschenswert, wenn die starre Trennung von ambulanten und stationären Angeboten überwunden werden könnte, um einen wirtschaftlichen, einrichtungsübergreifenden Personaleinsatz zu ermöglichen.
Eine weitere große Herausforderung der demografischen Entwicklung ist die zunehmende Zahl an Demenz erkrankter Menschen. Dies erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft und eine Neubewertung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Verdrängung dieser Thematik, Ausgrenzung Demenzkranker, medikamentöse Ruhigstellung und Verwahrung sind keine Lösung und müssen der Vergangenheit angehören.
Die übersichtliche Darstellung der Ausbildungssituation in diesem Bericht bei den Pflegeberufen zeigt auf, wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Die neue Landesverordnung über die Ausbildung
und Prüfung in der Altenpflegehilfe tritt Anfang April in Kraft. Kernelemente der Neuregelung hat der Minister genannt. Das erspare ich mir hier. Damit hat die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation geleistet.
Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Wunschliste ist lang und reicht von der Einrichtung einer Pflegekammer und staatlich geregelter Berufsordnung bis hin zur Akademisierung des Pflegeberufes. All diese Forderungen mögen aus verschiedenen Gründen ihre Berechtigung haben, und ich und meine Fraktion wollen sie denn auch gern unterstützen, wenn unterm Strich bessere Bedingungen für die zu Pflegenden und die Pflegenden herauskommen.
Vorrangig müssen aus meiner Sicht sein - diese Probleme müssen zunächst gelöst werden -: Wertschätzung und Bezahlung der Pflegekräfte müssen verbessert werden. Eine Ausweitung der Bürokratie, der Dokumentation muss gestoppt werden. Die Begrenzung der finanziellen Schulplätze in der Altenpflege muss fallen. Ausbildungsplätze müssen sich am Bedarf orientieren. Sämtliche Vorgaben, die die Ausbildung in Pflegeberufen behindern, gehören abgeschafft. Ausbildende Betriebe dürfen nicht benachteiligt werden. Es muss möglich sein, schnell und unbürokratisch auch die Anerkennung ausländischer pflegerischer Bildungsabschlüsse umzusetzen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns, losgelöst von Wahlkampfgeplänkel, gemeinsam an den entscheidenden Stellschrauben drehen, um eine für alle Betroffenen bessere Situation in der Pflege zu erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte es mir egal sein, ob dieses Gesetz so angenommen wird oder nicht. Eines sage ich vorweg: Ich werde dagegen stimmen. Ich erinnere mich daran, dass ich mich auch in der letzten Debatte dazu gemeldet habe.
Die Diskussionen hier wurden in einer Art und Weise geführt, die ich als kleine Selbstständige nicht akzeptieren kann. Dieses Gesetz berücksichtigt kleine inhabergeführte Betriebe überhaupt nicht. Es wird vom Lebensmittelpunkt gesprochen. Hier mitzumachen und hier Politik zu gestalten, war fast zwölf Jahre lang mein Lebensmittelpunkt. Gleichzeitig habe ich versucht, meinen anderen Lebensmittelpunkt, der mir und meiner Familie 32 Jahre lang die Existenz gab, ebenfalls aufrechtzuerhalten. Das Geschäft hat in den letzten Jahren darunter gelitten. Ich will Ihnen all dies nur sagen, damit Sie dies in Ihre Gedanken einbeziehen. Ich kann mich hinterher gegenüber dem Finanzamt noch dem Verdacht der Liebhaberei aussetzen, weil ich in den letzten Jahren Verluste gemacht habe? Ich bitte, darüber einmal nachzudenken.
Herr Dr. Stegner, es ist nicht angenehm, dass Sie mit dem Kopf wackeln, während die Menschen noch sprechen und somit signalisieren, dass all dies Ihrer Meinung nach so nicht richtig sein kann.
Wir haben hier eine andere Situation als im Bundestag. Ich möchte sagen, hier gibt es auch einen anderen Querschnitt von Abgeordneten, die aus den
verschiedenen Lebensbereichen kommen. Es kann doch nicht wahr sein. In Artikel 2 des Abgeordnetengesetzes steht, so glaube ich: Jeder darf sich um ein Mandat bemühen, es annehmen und ausüben. Man muss fragen: Geht das überhaupt? - Kleine Selbstständige sollen sagen: Ich kann das nur machen, wenn ich gegenüber dem Finanzamt über die Jahre des Mandats hinweg eine Gewinngarantie abgebe. Bitte berücksichtigen Sie bei diesen Gedanken und bei solchen Gesetzen auch das.
Wenn Sie jetzt dieses Gesetz so verabschieden, möchte ich sagen: Es ist schwer genug, wenn Selbstständige die Doppelbelastung auf sich nehmen. Ich glaube, alle Kolleginnen und Kollegen hier im Hause werden bestätigen, dass ich sehr präsent war.
Ich möchte im Namen aller Selbstständigen Handwerker kriegen wir sowieso hier nicht hin, das ist noch schwieriger - sagen: Das sind auch Menschen.
- Ja, das ist gut, du bist eine rühmliche Ausnahme und hast eine gute Vertretung im Betrieb. Bitte denken Sie daran und gehen Sie mit diesem Transparentmachen nicht so leichtfertig um. Ich möchte den Gewinn oder Verlust meines kleinen Betriebs nicht ins Schaufenster hängen.
Nein.
Herr Kollege Heinemann, wenn Sie jetzt hier bedauern, dass sich der für den Gesundheitsbereich zuständige Minister nicht äußert, schließen Sie daraus, dass er sich dieses Themas im Ausschuss nicht annehmen wird, oder wo sehen Sie sonst den Grund Ihres Bedauerns?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Januar dieses Jahres ist das GKVVersorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Mehr als eineinhalb Jahre haben sich Bund und Länder mit dem Gesetzeswerk auseinandergesetzt. Schleswig-Holstein hat sich sowohl mit eigenen Anträgen als auch mit Unterstützung von Anträgen anderer Bundesländer eingebracht, um das Ziel der Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Auch wenn es Kritikpunkte aus den Reihen der gesundheitspolitischen Akteure gab - die Interessenlage ist nun mal sehr unterschiedlich -, gibt es auch Lob. So hat zum Beispiel die Bundesärztekammer in ihrem Mitteilungsblatt von Dezember 2011 verlauten lassen, dass die Inhalte in Teilen zwar hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien, aber nach jahrzehntelanger Kostendämpfungspolitik mit die
sem Gesetz ein gänzlich anderer Ansatz verfolgt werde. Zitat des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Bei aller Kritik an einzelnen Bestimmungen erkennen wir an, dass die Koalition mit dem GKV-Versorgungsstrukturge setz ernsthafte Schritte gegen den Ärztemangel und für eine bessere Patientenversorgung eingeleitet hat.“
Wer aber das GKV-Versorgungsstrukturgesetz als reines „Landarztgesetz“ abtut, trifft nicht den Kern dieses Gesetzes, da es die Grundlagen für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung und eine bessere Versorgungssteuerung auf Landesebene schafft. Bei einer vernünftigen, an den regionalen Gegebenheiten orientierten und kooperativen Zusammenarbeit auf Augenhöhe kann es mit den neuen Möglichkeiten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes gelingen, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit patientenorientiert zu optimieren.
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen, „Ausführungsgesetz zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz“, das Ihnen vorliegt, wollen wir ein Gemeinsames Landesgremium im Sinne des § 90 a SGB V errichten, das grundsätzliche Fragen der Bedarfsplanung zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung behandelt und auf die Regionen bezogene Versorgungsstrukturen entwickelt. Hierbei soll es Aspekte der fachspezifischen Versorgungslücken und der demografischen Entwicklung berücksichtigen. Das Gemeinsame Landesgremium gibt darüber hinaus Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen ab, so steht es in § 2 unter „Aufgabenstellung“. An dieser Thematik arbeit die Landesregierung nicht im Rahmen dieses Gesetzes, das wir ja erst beschließen wollen, sondern zusammen mit Herrn Professor Beske unserem Wunsch entsprechend in einem Gremium, das sich auch mit der der medizinischen und pflegerischen Patientenversorgung beschäftigt, was uns sehr freut.
In § 3 des Gesetzentwurfs wird auf die ständigen Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums eingegangen. Es wurde eine ausgewogene Beteiligung der Interessenvertreter berücksichtigt.
Das Land führt den Vorsitz und richtet eine Geschäftsstelle ein. Einzelheiten werden in einer Geschäftsordnung geregelt. Jeder Vertreter hat eine Stimme.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD]
- Sie können sich ja gleich dazu äußern, Herr Kollege Baasch.
Darüber hinaus kann das Gemeinsame Landesgremium die Hinzuziehung von Sachverständigen ohne eigenes Stimmrecht beschließen.
Mit Artikel 2 soll eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes dahin gehend vorgenommen werden, dass künftig die Kassenärztliche Vereinigung nach § 19 a des Ausführungsgesetzes des Krankenhausfinanzierungsgesetzes als unmittelbar Beteiligte, also mit Stimmrecht, bei Fragestellungen der intersektoralen Zusammenarbeit verankert wird.
Zwischenzeitlich haben sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Rahmenbedingungen geändert, sodass über Behandlungen nach § 116 b SGB V nicht mehr in der bisherigen Beteiligungsrunde nach dem Ausführungsgesetz des Krankenhausfinanzierungsgesetzes entschieden, sondern dies auf die Selbstverwaltung übertragen wird. Damit werden die Kassenärztliche Vereinigung, der Landesverband der Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung darüber treffen, ob Voraussetzungen zur ambulanten Behandlung nach § 116 b gegeben sind. Daher ist darüber nachzudenken, ob der Artikel 2 unseres Gesetzes in diesem Sinne noch erforderlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird bis zum 31. Dezember 2012 neue Richtlinien erarbeiten. Bis dahin bleiben die alten Bestimmungen gültig.
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt hat auf der Titelseite von Februar 2012 zum Kongress „Vernetzte Gesundheit“ die Aussage gebracht:
„Bahr hat geliefert - nun sind die Länder am Zug.“
Unser Gesetzentwurf ist eine Antwort auf diese Aufforderung. Und wie ich Herrn Dr. Garg auf dem Kongress „Vernetzte Gesundheit“ verstanden habe, erwartet er eine weitere „Lieferung“ von der Bundesregierung, nämlich ein Entbürokratisierungsgesetz, damit, um mit den Worten von Herrn Dr. Garg zu sprechen, und dies ist mein letzter Satz, „der Arzt ins Behandlungszimmer und nicht in die Schreibstube gehört“.
Frau Kollegin, unterstellen Sie, dass Eltern, die ihre Kinder gern selbst betreuen würden, dazu nicht genauso gut in der Lage wären, wie dies in einer Einrichtung geschehen würde?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich noch einmal mit einigen Gedanken an die Opposition wenden. Sie dreschen hier zwar weiter Ihre platten, bekannten Phrasen zur „Herdprämie“ und zur Forderung, warum das Betreuungsgeld weg müsse, aber ich habe keinen einzigen Gedanken gehört, der sich mit den Eltern auseinandersetzt, die mit ihrem Geld gerade einmal so auskommen, selbst auf viele Dinge verzichten und ganz bewusst ihre Kinder nach deren speziellen Neigungen ansprechen, weil sie davon überzeugt sind, dass sie das zu Hause sehr gut leisten können.
Man kann über Betreuungsgeld hin- und herdiskutieren, aber es als „Fernhalteprämie“ von Bildung zu bezeichnen - damit sprechen Sie den Eltern, die sich zutrauen, ihre unter Dreijährigen zu Hause zu betreuen, die Fähigkeit ab.
Hier war von Professionalität die Rede. Ist es denn professionell, wenn Kinder in Einrichtungen bei unterschiedlichen Bedürfnissen nur die Zuwendung erhalten können, die die Zeit der Betreuer erlaubt? Ist es nicht auch professionell, wenn dies zu Hause mit dem Herzblut der Eltern geschieht?
- Sie tun so, als gäbe es nur Leute -
Auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner kann ich verzichten, weil ich genau weiß, wie sie sein wird und dass sie uns nicht weiterführt.
Bitte denken Sie auch einmal an die Eltern, die ihre Kinder gern zu Hause betreuen möchten und das einem 400-€-Job vorziehen, den sie annehmen müssen, der sie nicht weiterbringt!
Herr Kollege Tietze, sind Sie der Auffassung, dass die Arbeit der Eltern in der Betreuung der eigenen Kinder weniger wertvoll ist, als in der Wirtschaft tätig zu sein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits am 13. September 2007 und am 26. September 2008 im Landtag die Problematik der zunehmenden Zahl der an Demenz Erkrankten diskutiert und einmütig festgestellt, dass etwas geschehen muss, um den an Alzheimer Erkrankten und Demenzkranken in einer außergewöhnlichen und schwierigen Lebensphase zu helfen, indem wir ihren Bedürfnissen Rechnung tragen und sie in ihrer eingeschränkten Wahrnehmung des Umfeldes
akzeptieren und respektieren. Der Druck auf alle Beteiligten, insbesondere auf die Politik, wächst angesichts der demografischen Entwicklung und deren Folgen, sodass der erneute Ruf nach Aktionsplänen und Handlungskonzepten verständlich ist.
Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nehmen Angehörige in der ambulanten Betreuung von Demenzkranken eine Schlüsselposition ein. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. hat 2008 eine Studie zur Demenzversorgung im ambulanten Sektor erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Studie beinhalten, dass die Hauptursache, dass Demenzkranke ins Heim umziehen müssen, in der Überforderung der Angehörigen liegt, dass eine Vielzahl von Demenzkranken, die zu Hause versorgt werden, nicht ärztlich diagnostiziert und daher medikamentös nicht optimal versorgt sind.
Für diese Studie wurden alle bekannten Pflegedienste in Deutschland herangezogen. Von den 903 ambulanten Pflegediensten, die aktiv an der Befragung teilnahmen, wurden insgesamt 64.970 Patienten betreut, von denen wiederum 12.975 eine vom Arzt diagnostizierte Demenz hatten. Nach Einschätzung der Pflegedienste wurde vermutet, dass circa 7.000 weitere betreute Patienten an einer nicht ärztlich diagnostizierten Demenz litten. Über 50 % der Pflegedienste gaben an, dass mehr Wissen über Demenz ihre Arbeit erleichtern würde. Nur jeder zehnte Pflegedienst fühlte sich zu dem Themenkreis Demenz sehr gut informiert.
Die Kernaussage dieser Studie beinhaltet die Forderung, Behandlung und Pflege von Demenzkranken aus einem Topf zu finanzieren. Solange Demenzen nur als Pflegeproblem betrachtet werden, sind die Chancen, die frühzeitige ärztliche Diagnostik und Behandlung bieten, nicht im Fokus des Systems.
Dies wirft auch die Frage nach der Begriffsbestimmung von Pflegebedürftigkeit auf. Die Definition macht sich bis heute vornehmlich an der Feststellung von körperlichen Defiziten fest. Der Hilfebedarf wird vorwiegend in Minuten gemessen. Die Einschränkungen Demenzkranker in der Alltagskompetenz und der Teilhabe am sozialen Leben werden kaum berücksichtigt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff als entscheidende Stellschraube bei der Einstufung eines Patienten in eine Pflegestufe ist nicht mehr zeitgerecht und geht zulasten demenziell Erkrankter. Das soll sich nun ändern.
Demenz ist zwar nicht heilbar; aber durch gesunde Lebensweise, Bewegung, geistige Regsamkeit und die frühe Gabe von Medikamenten kann ihr Fort
schreiten eine Zeit lang aufgehalten werden, damit Demenz nicht auch noch als Last und Leiden auf die Angehörigen übertragen wird.
Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den Pflegekassen und der Alzheimer-Gesellschaft das Kompetenzzentrum Demenz auf den Weg gebracht. Auch die Pflegestützpunkte leisten einen wichtigen Beitrag.
Der Wunschzettel der Opposition für einen Demenzplan ist lang. Ob alle Forderungen zielführend sind, bezweifle ich. Für uns haben Vorrang: Aufklärung und Information, stärkere Einbeziehung der Hausärzte, Entlastung der pflegenden Angehörigen, Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Präventionsarbeit zur Vermeidung von Demenz.
Im Rahmen der gemeinsamen Beratung sind zu dieser Thematik zwei Tagesordnungspunkte aufgerufen worden. Die in dem einen Antrag geforderten verbesserten Rahmenbedingungen in der Pflege kommen in der heutigen Debatte etwas zu kurz. Aber CDU und FDP haben zeitgleich einen Berichtsantrag zu den pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung die in den Anträgen der Oppositionsparteien enthaltenen wesentlichen Punkte in ihren Bericht in der 24. Tagung aufnehmen wird.
Einen Satz aus meiner Landtagsrede vom 13. September 2007 möchte ich heute wiederholen:
„Aktionspläne und schöne Worte nützen nichts, wenn nicht … Taten folgen.“
Die Bundesregierung hat gestern mit dem Beschluss von Eckpunkten etwas Positives auf den Weg gebracht. Ziel sind eine bessere Hilfe für Demenzkranke und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Das ist ein wichtiger, richtiger Schritt.
Auch wir schließen uns der Überweisung der Anträge in die Ausschüsse an.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Harms, Sie haben versucht, noch die Kurve zu kriegen; dennoch kann ich nicht verstehen, dass Sie als SSW - Sie kommen aus Nordfriesland - diesen Antrag unterstützen, schon gar nicht nach dem, was von der SPD inhaltlich dazu beigetragen wurde.
Wenn es Ihnen denn so ernst damit ist, den Messestandort Husum weiter zu stärken, ist es verwunder
lich, dass ein solcher Antrag just zu dem Zeitpunkt eingebracht wird, zu dem die Begehrlichkeiten von Hamburg, die Messe in Husum zu übernehmen, auf der Tagesordnung stehen. Da hätten Sie vorher eine andere Diskussion führen können.
Dann zu Ihnen, Herr Weber: Ich wundere mich doch sehr, dass Sie plötzlich so wirtschaftsfreundlich denken und die Fürsorgepflicht, die Sie einer Region gegenüber haben, ganz in den Hintergrund stellen. Sie von der SPD können mir doch nicht erzählen, dass der Spitzenkandidat Albig ahnungslos gewesen sei. Der ist so still, dass man gar nichts von ihm hört.
Er hätte beweisen können -
Ich gestatte keine Zwischenfragen. - Er hätte beweisen können, dass er, der die Position des Landesvaters anstrebt, sich auch für die Belange einsetzt, die Schleswig-Holstein betreffen. Dazu habe ich kein Wort von ihm gehört.
Wenn man die Presse liest - in der „Welt“ steht heute, dass die Kooperation mit Hamburg 2012 auslaufe -, stellt man fest, dass alles wunderbar zusammenpasst. Es wird Morgenluft gewittert. Die SPD verhält sich ruhig, und intern kann das dann so über die Bühne gehen.
Ihr Feigenblattantrag hier und heute kann niemanden überzeugen.
- Nein!
Das reicht aber leider nicht.
Ich schaue mir diesen Antrag an. Sie schreiben ziemlich arrogant: „Husum Messe wirklich stärken“. Es steht kein einziges konkretes Wort darin, wie der Messestandort konkret unterstützt werden soll. Geht das für Sie nur so, dass man mehr Geld in die Hand nehmen muss
und weitere Schulden macht und damit unterstützt? Das ist phantasielos und wird dem Zustand, in dem wir uns in diesem Land befinden, nicht gerecht.
Die Husumer Wirtschaft hat, mit eigenem Geld ein Konzept für den Messestandort entwickelt. Den hat sie im Arbeitskreis Wirtschaft der CDU vorgestellt. Sie haben uns mit ihrem persönlichen Engagement überzeugt. Dieses gegenseitige Vertrauen wollen Sie jetzt leichtfertig aufs Spiel setzen. Mit Ihrem halbherzigen Antrag können Sie mir meine Sorgen auch nicht nehmen.
Nein.
Ich komme zum letzten Satz: Es kann nicht sein, dass Husum Pionierarbeit geleistet hat und Hamburg absahnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. August 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen. Wesentliches Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherung einer wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung.
Grundsätzlich begrüßen wir dieses Gesetz, nimmt es sich doch besonders der Probleme eher unterversorgter Gebiete an. Bereits 2005 hatte die CDU aufgrund des Versorgungsberichts der KV SchleswigHolstein das Thema des drohenden Ärztemangels in ländlichen Regionen aufgegriffen und Gegenmaßnahmen angemahnt; die FDP hat uns dabei sehr unterstützt.
Ganz offensichtlich gibt es sowohl in den einzelnen Bundesländern als auch in deren Regionen unterschiedliche Interessen und Versorgungssituationen. Daher muss die Bedarfsplanung neu justiert werden. Die Reform der in die Jahre gekommenen Bedarfsplanung ist überfällig und wurde zwischenzeitlich von allen Parteien in diesem Hohen Hause gefordert.
Planungsgrundlagen, die ursprünglich als Mittel gegen eine Unterversorgung gedacht waren, sollen im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation - auch die demographische Entwicklung, die räumliche Ordnung und die Sozialstruktur berücksichtigen. So entfällt mit dem Versorgungsstrukturgesetz die starre Vorgabe, dass sich die Planungsbereiche an den Kreisgrenzen zu orientieren haben. In unterversorgten Regionen mit geringer Besiedlungsdichte und älterer Bevölkerung sollen besondere Vergütungsanreize, zum Beispiel die Anpassung der Budgetierung, die Niederlassungsbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten fördern. Es bedarf auch konkreter Verbesserungen zur Steigerung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um eine regionsspezifische Regelung treffen zu können, sind mehr Flexibilität und mehr Länderkompetenz erforderlich. Daher sieht der Gesetzentwurf für die Partner der Selbstverwaltung mehr Möglichkeiten vor, regional von Bundesvorgaben abzuweichen, und stärkt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die den Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung im Land haben.
In einer gemeinsamen Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigungen von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein vom 22. Juli 2011 wurde die Sorge formuliert: „Zugesagte Regionalisierung findet nicht mehr statt!“ Nicht zuletzt diese Äußerung hat uns bewogen, einen Bericht des Gesundheitsministers in der heutigen Landtagssitzung zu erbitten.
Wenn Herr Lauterbach von der SPD am GKV-Versorgungsstrukturgesetz die zu deutliche Handschrift der Kassenärztlichen Vereinigungen kritisiert, ist dies nicht verwunderlich, verfolgte doch die SPD eine eher zentralistische Gesundheitspolitik und plädierte sogar für die Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wir, CDU und FDP, stehen für eine Politik, die die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte stärkt und sektorenübergreifende Zusammenarbeit dort fördert, wo sie dem Patientenwohl dient.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Neugestaltung des § 116 b mit seinen Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung kritisch zu hinterfragen. Hier bedarf es einer eindeutigen Regelung, die nicht zulasten niedergelassener Fachärzte geht.
Wir nehmen auch die Sorge der Psychotherapeuten ernst, dass sich durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Versorgungssituation der psychisch Kranken weiter verschlechtern könnte, und bitten die Landesregierung und die Selbstverwaltung, besonderes Augenmerk auf die psychotherapeutische Versorgungssituation zu richten.
Es gibt noch viele Detailfragen zu klären. Wir begrüßen, dass alle Akteure im Gesundheitswesen Stellung beziehen und Verbesserungsvorschläge machen, damit wir dem großen Ziel der dauerhaften Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung ein Stück näher kommen.
Der SPD-Antrag zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen ist nun durch einen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ersetzt worden. Er hat dadurch zwar leicht an Qualität gewonnen, enthält aber nichts Neues. Dass über die Eselsbrücke
des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes die Bürgerversicherung schrittweise eingeführt werden soll, wundert mich nicht.
Bezüglich des viel zitierten Landesbasisfallwertes verweise ich auf den Auszug aus dem Bundesratsverfahren; das betrifft die Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 14. September 2011. Neben einigen anderen Anträgen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat Schleswig-Holstein erneut die Angleichung an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert gefordert. Wir dürfen sicher sein, dass dies weiterhin ein zentrales Anliegen der Landesregierung und auch von uns bleiben wird.
Der Bericht des Ministers bestätigt, dass die wesentliche Frage nach der Stärkung der Länderkompetenz Inhalt des Gesetzes ist. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Diese Zeit werden wir nutzen und gegebenenfalls über die bereits von der Landesregierung eingebrachten Anträge hinaus an Verbesserungsvorschlägen mitwirken.
Wir lehnen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD aus den genannten Gründen ab, weil - wie gesagt - die Punkte, die dort angemahnt werden, schon im Gesetz zum Ausdruck kommen und die anderen Punkte bereits zuvor behandelt wurden.
Herr Kollege, Sie zitieren aus meiner Rede. Sind Sie sicher, sie ganz gelesen zu haben? Dann dürfte Ihnen
Herr Dr. Stegner, erinnern Sie sich daran, dass die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Basisfallwert aus dem Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium kam, um auch endlich dem UK S-H eine bessere finanzielle Ausstattung zu geben?
- Liebe Frau Kollegin Sassen, diese Frage ist ja schon fast scherzhaft. Es ist wirklich so, dass wir für diese Forderung jahrelang gekämpft haben. Dann ist sie durchgesetzt worden. Und wer hat sie wieder rückgängig gemacht? - Ein FDP-Bundes
minister mithilfe seines FDP-Landesministers. Das sind die Fakten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So kann es einem gehen, wenn einen ein wohlmeinender Kollege auf eine alte Pressemitteilung vom Dezember 2000 anspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes Nord wird die Zahl der derzeit circa 80.000 Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein schon im Jahr 2015 auf über 90.000 steigen. 2020 werden über 100.000 Pflege
bedürftige erwartet. Das ist in zehn Jahren eine Steigerung von fast 30 %. Das Arbeitsamt Nord warnt vor einem dramatischen Fachkräftemangel in der Altenpflege, zumal offene Stellen schon jetzt nicht mehr besetzt werden können. Es heißt, bis 2010 brauchte Schleswig-Holstein rund 11.000 zusätzliche Pflegekräfte, davon 4.000 examinierte.
Der Fach- und Pflegekräftemangel geht nicht nur zulasten der zu Pflegenden, sondern stellt auch eine unzumutbare Situation für die Pflegekräfte selbst dar. Um den Bedarf an Fach- und Pflegekräften annähernd decken zu können, sind grundlegende Reformen in der Altenpflegeausbildung und in der Pflegeversicherung auf Bundesebene erforderlich.
Der Bundesgesundheitsminister hatte noch für September konkrete Eckpunkte angekündigt. Dieses Thema auf die kommende Wahlperiode verschieben zu wollen, wäre unverantwortlich.
Danke, Frau Präsidentin. - Bezüglich einer Neuordnung der Finanzierung der Pflegeausbildung hat Minister Dr. Garg die Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein zugesagt, um die Altenpflege auf dauerhaft tragfähige Füße zu stellen. Wir begrüßen dies und erwarten, dass die erforderlichen bundespolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Neuordnung der Ausbildung zur Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer untersteht der Länderkompetenz. Ich weiß, dass das Beteiligungsverfahren eingeleitet ist, sodass wir uns zum gegebenen Zeitpunkt - also bald damit beschäftigen werden.
Ich komme noch einmal zum Antrag der SPD-Fraktion, Berufsordnung für Pflegeberufe. Die Kollegin Birte Pauls hat in der Plenardebatte am 19. November 2010 zu diesem Thema den Satz gesagt:
„Ich begrüße jegliche Aktivitäten, um auf die Situation in der Pflege aufmerksam zu machen und um für die Pflege zu werben.“
Diesen Satz unterstreiche ich voll. Ob jedoch die Einführung einer Berufsordnung für Pflegeberufe ein wirksames Mittel ist, um den geschilderten Problemen zu begegnen, bezweifele ich. Ich habe mir die Stellungnahmen der Angehörten noch einmal angesehen. Positive Reaktionen lagen vor allem von großen Pflegeverbänden vor, die verständlicherweise zur Erleichterung des täglichen Arbeitsablaufes eine verbindliche Richtschnur begrüßen. So lässt sich eine zeitaufwendige Kommunikation reduzieren. Einige auf den ersten Blick zustimmende Stellungnahmen sind nicht wirklich überzeugend. Dass etwas geschehen muss, ist allen klar. Wenn der Weg zur Verbesserung der Pflegesituation über eine Berufsordnung führte, dann würde man sich dieser nicht verschließen.
In der Anhörung wurden aber auch Zweifel dahin gehend deutlich, ob eine Berufsordnung konkret zur Professionalisierung, zur Imageverbesserung oder zur Qualitätssicherung beitragen kann. Ich kann nicht erkennen, dass es zwingend einer Berufsordnung bedarf, um zum Beispiel das Vertrauen zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten, und dass diese die Fortbildungspflicht sichert, berufswürdiges Verhalten fördert und berufsunwürdiges Verhalten verhindert.
Es gibt Stellungnahmen, die aus meiner Sicht zu Recht darauf hinweisen, dass zunächst einmal abgewartet werden soll, wie sich die Umsetzung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes auswirkt, bevor weitere Regularien geschaffen werden, die das Kernproblem nicht lösen. Lassen Sie uns zunächst wichtigere Baustellen beseitigen. Dazu gehören eingangs genannte Reformen, die Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe, insbesondere der Altenpflege, die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zur Pflegeausbildung und die Sensibilisierung der Gesellschaft dafür, diese Phase des Lebens nicht zu verdrängen, sondern Respekt und Anerkennung all denen entgegenzubringen, die in der Pflege tätig sind. Wer einen solchen Beruf ergreift, der bringt etwas mit, was mit Geld nicht auszugleichen ist,
nämlich die Bereitschaft, mit Verständnis und besonderer menschlicher Zuwendung den Bedürfnissen des zu Pflegenden gerecht zu werden. Das ver
dient an jedem Tag unsere Wertschätzung und nicht erst dann, wenn wir selbst ein Pflegefall sind.
Aus den genannten Gründen werden wir die Einrichtung der Berufsordnung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.
Herr Kollege die ökologisch bedingten Möglichkeiten, eine Ausnahme für Geesthacht zuzulassen, entstehen nicht erst seit heute. Ich denke, das ist Ihnen bekannt. Ist Ihnen auch bekannt, dass Sie damals unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung das Ganze als lenkungs- und umweltbedingte Abgabe getarnt haben, um die Mittel für Ihren Haushalt einzuwerben? Sie hatten nicht einmal die Zeit -
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich die Begründung der Kollegin Jansen für ihren Antrag höre, muss ich sagen: Wir können nicht jedes Mal, wenn wir Demonstranten ernst nehmen wollen, gleich eine Bundesratsinitiative starten, zumal das ja schon geschehen ist. Ihren Antrag - das kann ich gleich vorweg sagen - werden wir ablehnen, weil es ein reiner Claqueur-Antrag ist, der das Niveau einer aussichtsreichen Bundesratsinitiative auch nicht im Ansatz erreicht.
Wie Sie alle wissen, haben wir uns bereits 2005 in der Großen Koalition darauf verständigt, eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu ergreifen. Diese Forderung wurde auch umgesetzt und auch von der CDU/FDP-Koalition erhoben, da nicht hinzunehmen war und nicht weiter hinzunehmen ist, dass Schleswig-Holsteins Krankenhäuser dafür bestraft werden, dass sie nach wie vor sparsam und wirtschaftlich arbeiten, Betten abgebaut haben, Personal eingespart haben, um Kosten zu reduzieren. Die Demonstration hat ganz deutlich gezeigt, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Darüber sind wir uns alle einig. Nichts geht mehr! Daher die symbolhaften Zitronen.
Am 15. Oktober 2010 hat der Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein mehrheitlich für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert gestimmt. Damit haben wir die erste Hürde genommen. Leider wurde diese Initiative im Gesetz nicht berücksichtigt, sodass nur ein Teilerfolg erzielt werden konnte. Statt eines erhöhten bundeseinheitlichen Basisfallwertes sieht das Gesetz lediglich eine Annäherung an einen einheitlichen Wert bis 2014 vor, der als sogenannter Basiskorridor Abweichungen von 1,25 % unterhalb und 2,5 % oberhalb eines Durchschnitts zulässt.
Schleswig-Holsteins Krankenhäuser haben dadurch immerhin bis Ende 2014 einen jährlichen Zuwachs. Wir können daher nicht einfach so tun, als wäre nichts erreicht worden. Das, was wir bisher erreicht haben, ist schön, aber wir sind uns alle darüber einig, es ist noch nicht zufriedenstellend. Es muss nach wie vor das Ziel der Landesregierung sein, im Rahmen einer zweiten Konvergenzphase im Zeitraum von 2015 bis 2019 den punktuellen Basisfallwert zu erreichen.
Das Ganze läuft. Der Minister arbeitet daran. Manchmal ist es besser, kontinuierlich im Einvernehmen mit den Partnern, die man dafür braucht, weitere Erfolge zu erzielen und sie mit ins Boot zu nehmen. Wir glauben, dass ein neuer Antrag für eine Initiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, sondern dass es einen Weg geben wird und dass weiterhin mit allen Kräften daran gearbeitet wird.
Im Juni dieses Jahres sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Das Ergebnis wird bis 2012 erwartet. Das soll Aufschluss darüber geben, wie es überhaupt zu unterschiedlichen Basisfallwerten in den einzelnen Ländern, die sich ja jetzt noch so sträuben, von ihrem hohen Niveau herunterzukommen, gekommen ist. Dann wird man Maßnahmen ergreifen und vielleicht auch diese Länder dazu bewegen können, sich dem punktuellen Basisfallwert anzugleichen.
Natürlich hilft uns das im Moment nicht weiter. Die Kundgebung hat deutlich gemacht, wie sehr es brennt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser vor dem Landeshaus haben nicht, wie es bei anderen Demonstrationen üblich ist, die Durchsetzung irgendwelcher Forderungen von Interessengruppen verlangt, sondern hier geht es um etwas, was uns alle betrifft. Die Tragweite ist uns klar. Die Demonstration ist ein Appell an die Politik, nicht nur die finanzielle Situation der Kliniken, sondern auch die Rahmenbedingungen für Medizin und Pflegekräfte zu verbessern. Fachkräftemangel in den Krankenhäusern, das wissen wir, und das wurde auch wieder deutlich, führen zu einer Überlastung und Demotivation des Personals.
Ich hoffe, dass das Berufsbild und die Verordnungen für die Ausbildung bald auf den Tisch kommen, um in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern den Patienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen. An Know-how, Innovation und Engagement aller Beteiligten in den Krankenhäusern fehlt es nicht.
Mit unserem Antrag für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert wollen wir Minister Dr. Garg bei seinen Bemühungen auf dem Weg dorthin stärken, damit die Benachteiligung der Krankenhäuser endlich ein Ende hat.
Wir werden den Antrag der Opposition ablehnen, da wir meinen, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, im Fluss ist und sich Verhandlungen - da setze ich auf den Minister - abzeichnen. Das hindert uns aber nicht daran, die anderen anstehenden Probleme und Baustellen, die es noch gibt, gerade im
Pflegebereich, endlich zügig anzugehen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Auf Bundesebene fehlt mir da noch ein bisschen die Beharrlichkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein ist eine eindrucksvolle Dokumentation über das Tätigkeitsfeld der Bürgerbeauftragten. Angesichts der knappen finanziellen Mittel in Bund und Land hat sich ein kompliziertes Gesetzgebungsverfahren entwickelt, das darauf angelegt ist, diese möglichst gerecht zu verteilen. Dies bringt gerade im sozialen Bereich einen unglaublichen Bürokratismus mit sich und macht es den Anspruchsberechtigten schwer, ihre Rechte wahrzunehmen und bürokratische Hürden bei der Antragstellung zu überwinden.
Überall dort, wo es an qualifiziertem und engagiertem Personal in den zuständigen Behörden mangelt, wird man den berechtigten Ansprüchen der Bürge
rinnen und Bürger nicht gerecht. Sie werden immer noch zu oft in die Rolle der Bittsteller gedrängt und abgewiesen. Nicht alle finden den Weg und den Mut zur Eingabe bei der Bürgerbeauftragten. Dennoch ist die Eingabeflut gewachsen, vorrangig zum Themenbereich Hartz IV.
Die Bürgerbeauftragte bemängelt in diesem Zusammenhang insbesondere das Bildungspaket für Kinder, das aus ihrer Sicht ,,mit einem zusätzlichen nicht unerheblichen bürokratischen Prüf- und Abwicklungsaufwand verbunden sein wird“. Ich habe an einer Informationsveranstaltung des Kreises Nordfriesland - einem sehr fortschrittlichen Optionskreis - zu diesem Thema teilgenommen und erfahren, dass man seitens des Kreises Nordfriesland die bürokratischen Hürden für alle Beteiligten so gering wie möglich halten und Ermessensspielräume soweit wie möglich nutzen will, um die Chancen für die in Frage kommenden Kinder zu erhöhen. Nach meiner Auffassung bedarf es hier einer noch größeren Aufklärung und Kooperation, um den Personenkreis zu erreichen, für den dieses Paket gedacht ist.
Die Bürgerbeauftragte bedauert auch, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überall in Schleswig-Holstein die gleiche Unterstützung erhalten und bemängelt, dass nur in den Kreisen Ostholstein, Schleswig-Flensburg, Steinburg und Stormarn Pflegestützpunkte bestehen.
- Entschuldigung, Sie bemängelt, dass dort Pflegestützpunkte fehlen. Ich bitte, das zu berichtigen. Die Bürgerbeauftragte fordert in ihrer Presseerklärung vom 31. März 2011 dazu auf, diese Lücke zu schließen.
Die Pflegestützpunkte wurden mit einer Anschubfinanzierung aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung eingerichtet. Das Land, die Pflege- und Krankenkassen und die Kreise und kreisfreien Städte beteiligen sich je zu einem Drittel an der Finanzierung, die jedoch nicht ausreicht, um flächendeckend Stützpunkte einzurichten.