Daniel Köbler

Appearances

17/4 17/5 17/9 17/10 17/11 17/12 17/13 17/14 17/15 17/16 17/17 17/20 17/21 17/23 17/24 17/25 17/27 17/28 17/29 17/30 17/31 17/32 17/33 17/34 17/36 17/37 17/38 17/40 17/41 17/42 17/43 17/44 17/45 17/46 17/47 17/48 17/49 17/52 17/53 17/54 17/55 17/56 17/58 17/59 17/60 17/61 17/62 17/63 17/64 17/65 17/66 17/70 17/71 17/73 17/74 17/75 17/76 17/77 17/78 17/80 17/81 17/82 17/83 17/85 17/86 17/87 17/89 17/90 17/91 17/92 17/94 17/95 17/96 17/98 17/99 17/101 17/102 17/103 17/104 17/105 17/106 17/107 17/108 17/109 17/110 17/111 17/113 17/114

Last Statements

7707, 7711 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 7708
Die Aktuelle Debatte wird dreigeteilt..... 7712
Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT.... 7712
Schlussbericht der Enquete-Kommission 17/1 „Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 17/13555 –........... 7712
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergangene Woche haben sich 16 Bundesländer und die Bundesregierung gemeinsam auf Maßnahmen zur Bekämpfung der CoronaPandemie geeinigt. Bei aller Notwendigkeit dieser Maßnahmen war für mich und für unsere Fraktion eine ganz, ganz wichtige und zentrale entscheidende Botschaft: Die Kitas und Schulen sollen so lange, wie das möglich und verantwortbar ist, geöffnet bleiben, und man wird den zwischenzeitlich eingeräumten Fehler vom März nicht wiederholen, Kitas und Schulen als Erstes zuzumachen.
Ich finde es sehr bemerkenswert, dass es gelungen ist, eine solche Einigung und einen solchen Konsens zwischen allen demokratischen Parteien und entsprechenden Landesregierungen herzustellen, einen Konsens von Ramelow bis Söder, von Merkel bis Dreyer.
Ich habe es auch mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, letzte Woche im Landtag, im Plenum, diese Entscheidung begrüßt und verteidigt hat. Daher finde ich es in einer solchen Situation ziemlich verantwortungslos, Frau Beilstein, wenn Sie sich dann hier hinstellen und das so skandalisieren.
Ich finde, in einer solchen pandemischen schwierigen Situation für die gesamte Gesellschaft gehört es zur Verantwortung von uns allen Demokratinnen und Demokraten: Wenn man sich auf ein solches Vorgehen, was ich richtig finde, geeinigt hat, stellt man sich nicht nur hier hin und sagt, man begrüßt es, dass Schulen und Kitas offen sind, sondern man sorgt auch mit dafür, dass diese Entscheidungen ganz konkret vor Ort verantwortungsvoll umgesetzt werden können. Man kann Probleme durchaus benennen, aber man hat vor allem die Aufgabe, in dieser Situation dafür zu werben und die Argumente dafür zu liefern, dass diese Entscheidungen die richtigen waren.
Man kann doch nicht die Entscheidungen mittreffen, aber dann bei jedem Problem, das es in einer solchen Situation berechtigterweise durchaus gibt,
„Skandal“ schreien und sich hinterher wundern, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahmen schwindet. Das ist keine verantwortliche Politik, Frau Beilstein, die Sie als CDU betreiben.
Natürlich ist die Situation in den Kitas, auch in den Schulen, ein großer Kraftakt für alle Beteiligten, und natürlich gibt es in einer solchen Situation Sorgen und Ängste. Das ist doch vollkommen klar, und die sehen wir doch alle. Wer aber die Entscheidungen bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz mitträgt und mittrifft, der muss auch verantwortlich helfen, diese umzusetzen, und auch für Akzeptanz werben.
Wer dieses Vertrauen in die Maßnahmen in einer solchen Weise hintertreibt, wie Sie das tun, und dann noch der Landesregierung vorwirft, einen Keil in die Einrichtungen zu treiben, dem kann ich nur sagen: Frau Beilstein, es ist die CDU Rheinland-Pfalz, die einen Keil in die Kitas in unserem Land treibt.
Man hat diese Entscheidung nicht aus dem Lameng getroffen, man hat sie wissenschaftlich fundiert. Es gab Studien des Bundes und die baden-württembergische Kita-Studie, die gezeigt haben, dass in den Kitas das Infektionsgeschehen glücklicherweise nicht so dynamisch ist wie in der sonstigen Gesellschaft.
Ich will all diese Zahlen jetzt nicht vorlesen, aber wir haben auch Zahlen für Rheinland-Pfalz. Die Kollegin WilliusSenzer hat sie vorhin aufgegriffen. Ich will sie einfach noch einmal zur Dimensionierung ins Verhältnis setzen. Von KitaSchließungen oder Teilschließungen betroffen sind derzeit weniger als 3,5 % der Einrichtungen. Das ist für jede Einrichtung, vor allem für die Eltern, eine große Herausforderung, aber es ist eben nicht die Masse.
Wir haben bei den Kindern eine Infektionsrate von nicht
einmal 2,5 ‰. Das ist für jeden einzelnen Fall schwierig, das ist gar keine Frage, aber im Vergleich zur Gesamtbevölkerung müssen wir doch sagen, Kitas sind vergleichsweise infektionssichere Orte, und das muss doch die allererste Botschaft sein, um die Akzeptanz für die Maßnahmen aufrechtzuerhalten, meine Damen und Herren.
Sodann gehen Sie lapidar über den Rechtsanspruch der Eltern hinweg, den wir im Gesetz stehen haben, und tun so, als wäre das etwas, was man einmal eben so beliebig auslegen kann. Ich bin froh, dass sich das Landesamt in seinen Schreiben an Recht und Gesetz hält und entsprechend zitiert. Natürlich haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
Solange sie weiterhin arbeiten müssen, weil wir zum Glück die Wirtschaft nicht im Lockdown haben, müssen sie diesen Rechtsanspruch entsprechend einlösen können. Ja, was sollen sie denn machen?
Natürlich haben wir in den Einrichtungen Herausforderungen, auch bei steigenden Infektionszahlen. Hygienepläne sind umzusetzen, die Gruppenorganisation – Sie haben sie zu Recht angesprochen – ist eine Herausforderung, die Personalsituation ist eine Herausforderung. Das will ich alles nicht kleinreden.
Was ich nur nicht gehört habe, ist ein konkreter Vorschlag der CDU, wie man die Probleme angehen kann. Während jeden Tag die Landesregierung, die Kommunen, die Träger, die Jugendämter an der Lösung der Probleme und an Hilfestellungen arbeiten, sehen wir, wer nichts, aber auch gar nichts zur Lösung dieser Probleme beizutragen hat: Es ist die CDU Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren.
Das haben Sie mit Ihrer Rede in dieser Aktuellen Debatte leider gezeigt.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will kurz noch auf drei Punkte eingehen. Frau Beilstein, ich habe schon den Eindruck und ich glaube, Sie hatten bis gestern vor, eine Aktuelle Debatte zum Thema „Schulen“ zu machen. Sie haben sie jetzt zum Thema „Kitas“ angemeldet. Sie hätten vielleicht vorher noch einmal Ihr Redeskript überarbeiten sollen.
Der eine Punkt ist, wir haben einen guten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, aber wir haben natürlich keine KitaPflicht. Das heißt, wenn Eltern sagen, ich will, dass mein Kind zu Hause bleibt und das organisieren können, dann können sie das tun.
Der zweite Punkt ist, Sie haben davon gesprochen, dass feste Gruppen sozusagen größere Personalprobleme als offene Gruppen mit sich brächten. Meines Wissens ist die Finanzierung nach wie vor so, dass sie nicht davon abhängt, wie die Gruppen in den Kitas organisiert sind,
sondern es handelt sich um eine pädagogische Entscheidung in den Einrichtungen. Damit würden Sie jetzt suggerieren, es gäbe Einrichtungen, die offene Konzepte gewählt haben, um Personal einzusparen. Ich finde, das sollte man aus der Welt räumen. Dem ist nicht so.
Der dritte Punkt: Wenn es in Einzelfällen, was ich mir durchaus in der Praxis vorstellen kann, einen Investitionsbedarf gibt, um Hygienekonzepte umzusetzen und Vermischungen der Gruppen in der jetzigen Situation auszuschließen, dann kann das durchaus sein. Ich bin mir aber sehr, sehr sicher, dass die Träger gemeinsam mit den Kommunen als Träger der Jugendhilfe und auch mit dem Land – dafür haben wir ein Sondervermögen bereitgestellt – im Einzelfall mit Sicherheit gesprächsbereit sind und sagen, wir fördern und helfen, um ganz konkret die Hygienepläne und die Organisation in den Gruppen pandemiegerecht gestalten zu können. Aber dann muss man sie im Einzelfall ganz konkret benennen.
Ich bin mir sicher, wenn man konstruktiv miteinander arbeitet, findet man eine Lösung. So sollten wir die Debatte auch führen, nämlich konstruktiv im Sinne des Gesundheitsschutzes, aber auch im Sinne der Zukunft unserer Kinder.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr Personal für Kitas, mehr Personal für Schulen, das ist immer gut, ich bin auch sehr dafür.
Ich habe heute Vormittag zur CDU gesagt, sie solle Vorschläge vorlegen. Ich habe mich dabei einmal mit den Vorschlägen auseinandergesetzt, die in Ihrem Antrag vorkommen. Zuerst fordern Sie, die Vertretungsverträge von Lehrkräften in geeignetem Maße zu entfristen und in Planstellen umzuwandeln. Wie Sie wissen, sind wir dies in den letzten Jahren ganz konsequent angegangen, dass es nicht mehr zu Vertretungsverträgen mehrfach hintereinander kommt und den Lehrerinnen und Lehrern Planstellen angeboten werden. Das machen wir mit großem Erfolg und mit einer doch signifikant sinkenden Zahl an Mehrfachvertretungsverträgen.
Dann beantragen Sie, eine personelle Lehrerreserve auszubauen, die den zusätzlichen Anforderungen im Umgang mit der Corona-Pandemie in den Schulen und Kitas und den Aufgabensteigerungen an Schulen und Kitas der folgenden Jahre gerecht wird. Sie wissen doch auch, dass wir in den vergangenen Jahren sukzessive den Vertretungslehrerpool mit vollbeamteten Planstellen weiter ausgebaut haben und jetzt im Haushalt, den wir gerade diskutieren, noch weiter auf 1.625 Stellen ausbauen. Das ist doch signifikant und spürbar in der Mache.
Sie müssten doch auch mitbekommen haben, dass im Rahmen der Nachtragshaushaltsdebatte wegen der CoronaPandemie 40 Millionen Euro für zusätzliches Personal bereitgestellt worden sind, wenn jetzt pandemiebedingt Personalengpässe kurzfristig gelöst werden müssen. Das sind umgerechnet 700 Stellen im Land. Sie sollten dazu in die entsprechenden Haushalte Einsicht nehmen.
Eine Untersuchung, um zu überprüfen, was junge Menschen davon abhält, in Rheinland-Pfalz als Lehrerinnen und Lehrer, als Erzieherinnen und Erzieher zu arbeiten, klingt sehr undifferenziert.
Erstens ist gerade der Fachkräftemangel für Erzieherinnen und Erzieher kein rheinland-pfälzisches Phänomen, sondern ein bundesweites Phänomen.
Zweitens ist es bei den Lehrerinnen und Lehrern nicht pauschal so, dass wir zu wenig Lehramtsanwärter hätten – wir können das auch dadurch nachweisen, dass in den meisten Schularten wieder alle Planstellen besetzt wurden –, immer enger wird es bei den Grundschulen, auch wenn wir bei diesen im Vergleich zu anderen Ländern noch weit vorne liegen.
Bei den Erzieherinnen und Erziehern ist es, wie gesagt, ein bundesweites Phänomen. Woran liegt das? Brauche ich dazu eine lange Untersuchung? Sie wissen doch auch, dass wir in Deutschland das Problem haben, dass im Sozial- und Bildungsbereich im Verhältnis zu anderen Bereichen teilweise zu wenig gezahlt wird. Bei den Erzieherinnen und Erziehern ist es nun einmal ein Problem, dass im Vergleich zu anderen Berufsbildern, Ausbildungsberufen weniger bezahlt wird.
Ich sage Ihnen auch, die Debatte zu den Grundschullehrkräften, die die Gewerkschaften angestoßen haben, sollten wir führen, ob wir perspektivisch nicht auf A 13 kommen, wie bei den anderen Schularten auch.
Die Ausbildungsveränderung von Erzieherinnen und Erziehern und hier stärker in die duale Ausbildung zu gehen, unterstützen wir voll und ganz, aber auch das wird schon gemacht, Frau Beilstein. Frau Brück hat es gesagt. Es wird sehr erfolgreich schon sukzessive in Rheinland-Pfalz umgesetzt und ausgebaut.
Daher sind einige Forderungen, die man liest, gar nicht verkehrt und durchaus unterstützenswert, nur Sie nehmen überhaupt nicht das zur Kenntnis, was in diesem Land passiert, was wir in den Haushalten bereitgestellt und in den letzten Jahren erarbeitet haben für die Attraktivität des Lehrerberufs, für die Ausweitung der Personalschlüssel.
Wenn Sie mir dann noch mit den Kitas und dem Kita-Gesetz kommen, dann muss ich Ihnen sagen, es passt doch einfach nicht zusammen, dass Sie hier behaupten, das Kita-Gesetz würde die Personalschlüssel verschlechtern, aber in jedem Kreistag und in jedem Stadtrat kommen auf der anderen Seite Ihre Leute und sagen, es wird alles viel teurer, weil wir durch das Kita-Gesetz viel mehr für Personal ausgeben müssen. Sie müssen sich in der Kritik schon einmal entscheiden. Entweder es ist viel mehr Personal da und es wird viel mehr Personal geben oder es ist viel weniger Personal.
Sie können nicht an der einen Stelle behaupten, wir würden am Personal sparen, und sich an der anderen Stelle darüber beschweren, dass Sie zu viel Personal einstellen müssen. Irgendwie muss die Kritik konsistent sein und zusammenkommen.
Ich glaube, es ist immer wichtig und gut, dass wir über dieses wichtige Zukunftsthema, die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen, über Kitas und Schulen miteinander sprechen. Das sind die Bereiche – das sage ich immer wieder –, in denen man es immer noch ein bisschen besser machen kann. Ja, aber dann sollten wir auch die aktuelle Situation zur Kenntnis nehmen und Sie sich ein bisschen besser vorbereiten anstatt ohne Bezug zur Realität in unserem Land allgemeine Spiegelstriche zu beantragen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist widerwärtig. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gehört konsequent verfolgt, konsequent bestraft und natürlich am allerbesten verhindert. Ich denke, unsere gemeinsame Ansicht ist, dass wir als Erwachsene und als Politik eine ganz besondere Verantwortung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen haben.
Von dem her bin ich der CDU-Fraktion dankbar, dass sie das Thema hier noch einmal aufgreift. Herr Barth hat die erschreckenden Zahlen, die uns vorliegen, genannt. Was ich aber mindestens genauso bedenklich finde, ist, der Kinderschutzbund geht davon aus, dass sich in Deutschland ein Kind an durchschnittlich sieben Erwachsene wenden muss, bevor ihm überhaupt zugehört oder geglaubt wird,
dass ihm Gewalt angetan worden ist.
Es geht also zum einen darum, diese Taten zu verhindern und zu bestrafen, wenn sie doch geschehen. Es geht aber eben auch darum, wenn Kinder und Jugendliche Opfer geworden sind, dass wir ihnen zur Seite stehen, sie unterstützen und uns um sie kümmern. Ich will sagen, das ist für uns alle, die wir Demokratinnen und Demokraten sind, ein Auftrag von herausragender Bedeutung, und das gilt selbstverständlich auch für unsere Landesregierung.
Nur ein aktuelles Beispiel: Beim Kampf gegen Kinderpornografie hat beispielsweise auch die rheinland-pfälzische Polizei noch einmal mit einem Pilotprojekt zur Auswertungssoftware NIKI aufgerüstet, die vor allem kinderpornografische Inhalte im Internet aufspüren und verfolgen soll. Es ist zu Recht gesagt worden, das ist im Moment ein Problem, das immer weiter ansteigt, und eine besonders perfide Art und Weise der sexualisierten Gewalt ist.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben in Rheinland-Pfalz ein sehr gutes Kinderschutzgesetz mit 16 Kinderschutzdiensten an 18 Standorten für die Städte und Landkreise. Wir haben jugendschutz.net. Wir haben viele, viele Projekte der Prävention.
Ich komme auf den Vorschlag des Unabhängigen Bundesbeauftragten zurück, der in einem Schreiben vorgeschlagen hat – Sie greifen das auf –, Landesbeauftragte zu installieren. Ich finde, den Vorschlag kann man diskutieren. Man muss aber sehen, wir haben in Rheinland-Pfalz schon entsprechend gehandelt.
Die Ministerin hat auch Gespräche mit dem Unabhängigen Bundesbeauftragten geführt. Es wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema des Schutzes der Kinder gegen sexuelle Gewalt interdisziplinär beschäftigt. Wir haben aber schon bei uns eine Beschwerde- und Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten installiert. Da sind wir in Rheinland-Pfalz Vorreiter.
Ich glaube, wir müssen schauen, weil wir wollen, dass es klare Zuständigkeiten und am Ende auch Hilfe gibt, dass wir uns nicht sozusagen in vielen, vielen Stellen verzetteln, sondern die Ressourcen bündeln, um einen möglichst effektiven Schutz dieser Kinder und Jugendlichen in RheinlandPfalz auch weiterhin zu gewährleisten.
Dann kommen wir zu dem Punkt der besonders perfiden sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Schutzbefohlene. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Sie können auch in meiner Anfrage aus dem September diesen Jahres nachlesen, dass mir das Thema „Gewaltschutzkonzepte in Bildungseinrichtungen“ ein ganz wichtiges ist.
In der Antwort ist noch einmal deutlich aufgelistet, was dort in den letzten Jahren ausgebaut und weitergeführt worden ist und dass auch immer mehr Einrichtungen diese Schutzkonzepte haben. Ich glaube, es wäre es wert, dass
wir gemeinsam darüber sprechen, wie wir das noch weiter nach vorne bringen und ausbauen können.
Ich möchte noch einen Aspekt einbringen. Wir haben auch das Thema „Altfälle“, also Menschen, die heute keine Kinder und Jugendlichen mehr sind, heute schon erwachsen sind und ältere, die aber in ihrer Kindheit und Jugend in Einrichtungen solche Gewalterlebnisse hatten und bis heute davon traumatisiert sind. Ich glaube, wir müssen auch einmal darüber sprechen, dass wir für diese Menschen noch einmal Anlaufstellen brauchen, von denen sie Unterstützung und ein Stück weit Hilfe erfahren können.
Ein zentraler Punkt ist für mich die Aufnahme der Kinderrechte in Grundgesetz und Verfassung, weil das sozusagen auch den Rahmen geben muss. Wenn wir darauf aufbauen und dazu hinkommen, dass auch Kinderrechte in den Justizverfahren gestärkt werden und die Anhörung der Kinder durch professionelle Unterstützung in den Verfahren begleitet wird,
dann bin ich mir sicher, wir würden in Zukunft auch zu härteren Urteilen gegenüber den Tätern kommen. Wir haben also vieles zu besprechen. Lassen Sie uns das im Fachausschuss gemeinsam tun. Vielleicht kommen wir zu einem gemeinsamen Papier.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebendige Innenstädte sind uns ein sehr wichtiges Anliegen. Innenstädte haben seit jeher die Funktion von Marktplätzen für die Gesellschaft. Sie haben damit eine unverzichtbare Bedeutung sowohl ökonomisch, aber eben auch sozial und kulturell.
Nicht erst seit der Pandemie stehen unsere Innenstädte unter Druck, zum einen durch den Onlinehandel, aber zum anderen eben auch durch die Konkurrenz auf der grünen Wiese. Innenstädte drohen zu veröden, es kommt auch zu Trading-Down-Effekten, und dem wollen wir etwas entgegensetzen.
Dem haben wir durch das LEAP-Gesetz 2015 bereits etwas entgegengesetzt, indem wir das Beispiel aus vielen anderen Städten auch im internationalen Bereich der Business Improvement Districts auch für die Städte in RheinlandPfalz zur Anwendung bringen wollten. Bisher – das ist schon gesagt worden – konnte aber noch kein solches Projekt in Rheinland-Pfalz initiiert werden, und die Gespräche mit den Praktikern, mit den kommunalen Vertretern, aber auch die Evaluation des Gesetzes, die wir damals hineingeschrieben hatten, haben gezeigt, dass die damalige Gesetzgebung zu restriktiv war, was die Auslegung der Satzung für die Abgaben im Bereich der Wohnungen angeht.
Wir kennen unsere Innenstädte, und es ist sehr gut, dass dort Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Handel dezentral zusammen realisiert werden. Das heißt eben auch, dass wir ganz oft unten den Einzelhandel haben und obendrüber Wohnungen.
Um diesem Problem zu begegnen und in Rheinland-Pfalz diese Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte, an denen viele Städte interessiert sind, endlich zu ermöglichen, legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor, der besagt, es muss kein zwingender Ausschlussgrund mehr sein, sondern die Kommunen können das in ihrer Satzungshoheit gemeinsam mit den Hausbesitzern, gemeinsam mit den Handelnden vor Ort, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort so regeln, wie es am besten passt.
Ich bin froh, dass dieser Vorschlag jetzt in diesen Gesetzentwurf aufgenommen wurde, und ich bin mir sicher, dass viele Städte zur Rettung ihrer Innenstädte diesen Baustein auch nutzen werden. Wir werden das in Mainz tun, und ich hoffe, viele schließen sich an. Sie können unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss unsere höchste Priorität haben, und er hat auch höchste Priorität in Rheinland-Pfalz, spätestens seit dem Landeskinderschutzgesetz von 2008.
Im letzten Statistikjahr, also im letzten Jahr 2019, gab es bei uns 8.733 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das ist ein Anstieg in der Statistik um 5 %. Ich denke, allein diese Zahl zeigt, dass wir die Stärkung der Strukturen, die Stärkung der Jugendämter, die Stärkung der lokalen Netzwerke für Kinderschutz und die Stärkung der frühen Hilfen weiterhin brauchen und dabei auch entsprechende Schwerpunkte setzen müssen.
Der letzte Landesbericht Hilfen zur Erziehung in RheinlandPfalz hat aber herausgestellt, dass in 36 %, also in mehr als jedem dritten Fall, in dem eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde, eine Suchtproblematik oder eine psychische Erkrankung eines Elternteils eine Rolle gespielt hat. Ministerin Spiegel hat auch schon die – wie ich finde – bemerkenswerte Zahl von bis zu 220.000 betroffenen Kindern in unserem Bundesland genannt.
Wir reden hier also nicht über ein kleines abstraktes Randphänomen, sondern wir reden über sehr, sehr viele Kinder, die in Familien und Elternhäusern aufwachsen, in denen Suchtproblematiken oder psychische Belastungen eine große Rolle spielen. Deswegen ist es gut und richtig, dass gerade diese Kinder, die auf eine besondere Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld angewiesen sind, weil sie in der
Realität aufgrund der Situation ihrer Eltern oft schon sehr, sehr früh die Rolle von Erwachsenen einnehmen oder einnehmen müssen, entsprechend zielgenau gestärkt werden.
Deswegen sind auch wir der Überzeugung, dass das Familienministerium – die Ministerin, Frau Spiegel, hat es ausgeführt – hier die absolut richtigen Erkenntnisse gezogen hat, Kinder psychisch kranker Eltern zielgenau und passgenau zu unterstützen, und das mit immerhin 750.000 Euro und dauerhaft für unsere Jugendämter gesetzlich abgesichert hat.
Das ist eine gute Maßnahme. Das ist eine richtige Maßnahme. Sie macht unser gutes Landeskinderschutzgesetz noch etwas besser. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im kommenden Jahr feiert der gesetzliche Sonntagsschutz in Europa sein 1.700-jähriges Jubiläum.
Es war Kaiser Konstantin, der im Jahre 321 den Sonntagsschutz proklamierte.
Der Sonntagsschutz ist seither Arbeitnehmerinnen- und -nehmerschutz. Der Sonntagsschutz ist seither Schutz der Religionsausübung oder, wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier einmal gesagt hat, Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz.
Wir werden den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion heute ablehnen, im Wesentlichen aus drei Gründen:
Erstens: Der Gesetzentwurf bringt eben keinerlei Rechtssicherheit. Im Gegenteil, er ist offenkundig verfassungswidrig. Warum? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil 2009 zum Sonntagsschutz herausgearbeitet, dass es eines Sachgrundes bedarf, um vom Sonntagsschutz abzuweichen.
Ein solcher Sachgrund darf zweitens nicht allein aus wirtschaftlichen Interessen heraus begründet werden. Das bedeutet eben, die Interessen des Einzelhandels zur Umsatzsteigerung reichen expressis verbis nicht aus.
Drittens: Bei einer anlassbezogenen Ausnahme zur Öffnung
an einem Sonntag muss das Regel-Ausnahme-Verhältnis erkennbar bleiben und der Anlass an sich das prägende Element der Ausnahme sein. Genau diese Punkte werden durch den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gerade nicht rechtssicher aufgelöst, sondern im Gegenteil, die anlasslose Vermutung von zwei Sonntagen widerspricht in eklatanter Weise dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 und würde keinerlei Normenkontrollverfahren standhalten und deswegen nicht zu mehr rechtssicheren verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz führen als das bisherige Gesetz.
Zweiter Punkt: Wir werden es auch aus gesellschaftlichen Gründen nicht annehmen. Dass die CDU Politik gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht und sagt, was die Gewerkschaften uns gesagt haben, ist uns egal, hören wir nicht zum ersten Mal, ist schon abzulehnen, aber dass die CDU sich im Ernst hinstellt und sagt, das, was uns die Kirchen, die katholische und die evangelische Kirche,
zum Thema „Sonntagsschutz“ im Ausschuss gesagt haben, das ist uns herzlich egal,
das ist für eine Partei, die immer noch das C im Namen trägt, schon ein starkes Stück, meine Damen und Herren.
Wir sind immer den Weg gegangen, dass wir den Sonntagsschutz hochgehalten, aber gleichzeitig auch gesagt haben, wenn wir gemeinsam mit allen Beteiligten zu guten Lösungen finden, dann wird es Ausnahmen geben. Diese Ausnahmen haben auch viele Kommunen in den letzten Jahren wahrgenommen, und sie haben sie auch rechtssicher erledigt.
Wenn man aber wie Herr Dr. Martin mit dem Holzhammer vorgeht und das in Bad Kreuznach scheinbar üblich ist, dann wundert es mich nicht, dass es in Bad Kreuznach nicht möglich ist, weil man eben nicht alle Beteiligte an einen Tisch geholt hat. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, dass es nicht funktioniert.
Der dritte Punkt ärgert mich auch als Städter wirklich sehr, dass hier so getan wird, als würde mit einer dünnen dreiviertel Seite Gesetzentwurf irgendwie die Situation des Einzelhandels in der Innenstadt nachhaltig gerettet oder gestärkt werden. Das ist einfach Mumpitz und auch wirt
schaftspolitisch ein Offenbarungseid, den die CDU hier leistet.
Es wird doch nicht durch ein oder zwei Sonntage im Jahr die Situation des Einzelhandels gerettet werden. Der Kollege Wink hat dazu sehr zutreffend einige Ausführungen gemacht.
Deswegen sage ich, es bringt nicht mehr Rechtssicherheit. Es bringt gesellschaftlichen Unfrieden mit den Gewerkschaften und Kirchen, das ist deutlich geworden. Das werden wir nicht zulassen. Wirtschaftspolitisch wird es uns auch im Sinne des Einzelhandels keinen Millimeter weiterbringen. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf heute ab.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Grundkompetenzen, die Grundbildung – Rechnen, Lesen und Schreiben –, aber auch soziale Kompetenz, Zuhören und digitale Kompetenz werden in den Grundschulen vermittelt, und sie müssen auch in den Grundschulen vermittelt werden.
Wir haben in diesem Hause, aber auch im Bildungsaus
schuss vielfach darüber gesprochen, dass uns die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends von 2016 nicht zufriedenstellen und Ansporn sind, vielerlei Verbesserungen vorzunehmen. Wir haben in unserem Alternativantrag deutlich gemacht, was seitdem alles entwickelt worden ist und womit gezielt die Deutsch- aber auch die Mathematikkenntnisse unserer Kinder in den Grundschulen verbessert werden sollen.
Die CDU hat von alldem offenbar nichts mitbekommen. Zumindest in der Kompetenz Zuhören ist noch deutlich Luft nach oben.
Was aber schlägt die CDU heute vor? Zum einen wird vorgeschlagen, das erfolgreiche Modell der Sommerschule zu verstetigen. Das ist sehr begrüßenswert. Die Landesregierung und wir haben diese Sommerschule unter schwierigsten Bedingungen implementiert, und sie soll als Herbstschule weitergeführt werden. Daher ist es sehr, sehr zu begrüßen, dass auch die CDU anerkennt, dass das ein sehr, sehr erfolgreiches Modell war und auch in Zukunft bleiben wird.
Dann schlagen Sie vor, die Stundenzahl im Fach Deutsch in der Grundschule einfach einmal um eine Stunde zu erhöhen. Wenn ich das richtig verstehe – Sie machen keinen Kompensationsvorschlag, wo die Stunde weggenommen wird –, bedeutet das ab der 2. bis zur 4. Klasse für die Schülerinnen und Schüler eine Stunde mehr pro Woche obendrauf und on top.
Darüber kann man diskutieren, das kann man machen. Das müssen Sie dann aber auch mit den Eltern besprechen
und genauso diskutieren, weil natürlich gerade bei den jüngeren Kindern irgendwann die Frage einer Belastungsgrenze zu stellen ist.
Sie blicken aber noch nicht einmal in den IQBBildungstrend von 2016, weil im IQB-Bildungstrend 2016 Ausführungen über die Zahl der Unterrichtsstunden in den jeweiligen Fächern in Abhängigkeit von den Ergebnissen gemacht werden. Wenn man sich das anschaut, sieht man, dass es keinen Zusammenhang gibt. Es ist nämlich so, dass die Lehrerwochenstunden im Fach Deutsch im Grundschulbereich in Rheinland-Pfalz mit an der Spitze aller Bundesländer sind und andere Länder, wie zum Beispiel Bayern, sehr viel weniger Deutschunterricht in der Grundschule anbieten.
Also kann es daran allein nicht liegen.
Sie fordern, 250 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer im Grundschulbereich einzustellen. Generell ist das super. Mehr Lehrer sind immer besser, aber Sie müssen sagen, woher diese kommen sollen. Wir sind stolz darauf, dass wir es in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern schaffen, im Grundschulbereich voll ausgebildete Lehrer für alle Planstellen zu haben. Das beantworten Sie mit keiner Silbe.
Ich lade Sie dazu ein, gemeinsam darüber zu diskutieren, dass wir den ganz wichtigen Bereich der Grundschullehrkräfte und den Beruf für die Zukunft noch attraktiver machen. Dazu gehört für mich eine gleichwertige Bezahlung. Ihr Antrag taugt dazu nicht, weil Ihr Antrag die Entwicklung der letzten Jahre ignoriert, pauschale Forderungen – wie es die Kollegin schon gesagt hat – kopiert und wiederkäut. Sie in der CDUI sind in den letzten vier Jahren seit dem Erscheinen des IQB-Bildungstrends in der Bildungspolitik keinen Schritt weitergekommen.
Ganz anders ist die Bildungspolitik des Landes. Die hat reagiert und entsprechende Programme auf den Weg gebracht. Diese werden wir weiter zum Wohle der Kinder in den Grundschulen ausbauen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Armut in unserem Land sprechen, dann ist es, wie ich finde, eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung unserer Gesellschaft, Gerechtigkeit herzustellen und Chancengleichheit für alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, zu wahren.
Auch ich will an einem Beispiel des persönlichen Erlebens
deutlich machen, wie dieser Teufelskreis, wenn man davon betroffen ist, aussehen kann: Ein Mensch, langzeitarbeitslos, aufgrund einer psychischen Belastung nicht ohne Weiteres arbeitsfähig, nimmt im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts eine Arbeitsgelegenheit in Mainz wahr. Früher hat man gesagt, ein 1-Euro-Job. Dienstbeginn ist um 9.00 Uhr. Der Mann hat sich bewährt und gut gearbeitet, aber er kam jeden Morgen erst zwischen 9.20 Uhr und 9.30 Uhr. Er kam nie pünktlich. Es stellte sich die Frage, warum das so ist, weil er sich sonst gut angestellt hat.
Nach einigen Wochen hat man ihn unter vier Augen gefragt: Was ist los? Du bist doch sonst total zuverlässig? Du machst alles gut. Warum kommst Du immer erst um 9.20 Uhr/9.30 Uhr? Dienstbeginn ist um 9.00 Uhr. Was kommt heraus? – In Mainz ist der ÖPNV-Fahrschein ab 9.00 Uhr günstiger als der normale ÖPNV-Fahrschein. Er hat gesagt, er kann sich den normalen ÖPNV-Fahrschein nicht leisten. Deswegen kann er erst um 9.20 Uhr zur Arbeit kommen, weil der Bus so fährt.
Meine Damen und Herren, dieses Beispiel macht deutlich, dass es nicht immer eine monokausale Erklärung gibt, sondern Menschen, die seit Jahren, zum Teil seit Generationen von Armut betroffen sind, auf vielfältige Weise Unterstützung benötigen. Da will ich nur wenige Punkte, die im Bericht deutlich werden und die auch schon angesprochen worden sind, noch einmal herausgreifen.
Der erste und für mich wichtigste Punkt ist, jedes fünfte Kind bei uns ist einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das ist auch mit Blick auf die Zukunft unserer Gesellschaft wirklich ein Skandal. Ich glaube, das ist das, was wir wirklich anpacken müssen, weil bei Kindern, die von Anfang an in Armut leben, die oft ihr Leben lang da nicht herauskommen, die das schon von den Eltern vererbt bekommen haben, kann man wirklich nicht mehr von Chancengerechtigkeit sprechen. Es kann auch nicht sein, dass mit jedem weiteren Kind das Armutsrisiko weiter zunimmt.
Herr Böhme, das hat auch nichts mit dem Genpool zu tun, sondern das ist in unserem Land völlig unabhängig davon. Deswegen ist die Forderung an den Bund, die wir im Landtag schon erhoben haben, absolut überfällig. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung in Deutschland, damit es aufhört, das Kinder in Deutschland das Armutsrisiko Nummer eins sind.
Das wird bei der Armutsrisikoquote von alleinerziehenden Familien besonders deutlich. Jede zweite alleinerziehende Familie in unserem Land ist armutsgefährdet. Frau Thelen, Sie haben gefragt, woran das trotz aller Maßnahmen liegt. Zum einen müssen Sie sich einmal anschauen, dass wir in Deutschland mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag eigentlich ein ganz kluges familienpolitisches Instrument haben. Dieses Instrument müssen wir ausbauen.
Solange aber bei uns das Kindergeld mit dem Hartz-IVSatz verrechnet wird und Menschen mit geringerem oder
keinem Einkommen von Kinderfreibeträgen nichts haben, solange werden wir diesen Missstand erleben, weil das Geld bei denen, die es am nötigsten haben, bei den Familien mit wenig oder keinem Einkommen, überhaupt nicht ankommt. Das ist das zentrale sozialpolitische Problem, das wir auf Bundesebene endlich angehen müssen. Jedes Kind muss uns doch gleich viel Wert sein, egal ob es das Kind einer Abgeordneten oder eines Hartz-IV-Empfängers ist. Das ist die Devise, und das bedeutet Kindergrundsicherung.
Der zweite Punkt ist – das steht auch im Bericht –, wir haben ein überdurchschnittliches Angebot im Bereich der Kinderbetreuung, das in der frühkindlichen Bildung auch überdurchschnittlich wahrgenommen wird. Das Problem bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, dass die eben nicht um 12.00 Uhr, 13.00 Uhr oder im Grundschulalter aufhört. Deshalb sehen Sie auch einen deutlichen Zusammenhang zwischen der erhöhten Zahl von prekärer Beschäftigung oder von Mini-Jobs und von Hartz-IV-Aufstockern. Das ist doch genau das Problem.
Deshalb können wir Alleinerziehende durch Kinderbetreuung entlasten, aber wenn sie nicht ganztags angeboten wird, dann stoßen wir an Grenzen. Natürlich fehlt es auch an Zeit und Geld, um den Kindern wiederum bei Hausaufgaben usw. zu helfen. Dann befinden wir uns wieder in diesem Teufelskreis.
Deshalb von mir aus ein dritter Punkt: Wenn wir uns die Zahlen ansehen, dann können wir sagen, dass wir uns im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten beim Thema „Altersarmut“ momentan auf einem vergleichsweise guten Niveau befinden. Das ist aber ein trügerisches Niveau, weil wir sehen, dass die Frauen, die heute alleinerziehend sind,
morgen zum Beispiel in Kusel einen Rentenanspruch von unter 650 Euro haben werden. Das heißt, neben der Bekämpfung der Kinderarmut wird auch die Zukunftsaufgabe sein, dafür zu sorgen, dass die Altersarmut insbesondere von Frauen verhindert wird.
Herzlichen Dank.
Nein!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in einer Diskussion, in der wir vor allem um die Frage ringen, wie Kindern, deren Familien im SGB-II-Bezug sind, die kein oder wenig Einkommen haben, geholfen werden kann, mit Floskeln wie mehr Netto vom Brutto kommt, der hat überhaupt keine Ahnung, wovon wir hier eigentlich reden.
Diese Familien zahlen überhaupt keine Steuern. Deswegen sind Netto und Brutto genau gleich hoch.
Das ist genau das Problem. Bei diesem Punkt ist unser Lösungsvorschlag die Kindergrundsicherung, die etwas kosten wird. Ich finde aber, uns sollten Kinder etwas wert sein.
Es gibt Modelle, die berechnet worden sind. Sie kosten eine Menge Geld, aber das ist zum Beispiel nur ein Drittel dessen, was die Abschaffung des Soli kostet. Ich will das nicht gegenüberstellen, aber ich möchte sagen: Der Bund
ist dazu fähig, den Soli abzuschaffen. Mit einem Drittel der Kosten kann er auch fähig sein, dafür zu sorgen, dass uns jedes Kind gleich viel wert ist.
Herr Frisch, was Sie gesagt haben, dass im Prinzip schon mit der Zeugung ein Stück weit vorherbestimmt ist, welche Lebenschancen die Kinder haben, ist eine Ideologie, die ich mir ganz sicher nicht zu eigen mache.
Sie gehört überhaupt nicht in dieses Hohe Haus. Beim Thema „Chancengleichheit“ geht es darum, dass alle Kinder und alle Menschen bei Stärken, Schwächen und Talenten individuell unterschiedlich sind. Diese Unterschiedlichkeit muss aber zu gleichen Lebenschancen führen, damit jedes Kind nach seiner Façon in diesem Leben glücklich werden kann.
Das haben wir nicht. Das zeigt dieser Bericht. Wir wollen uns genau dafür mit unserem Landesaktionsplan weiter anstrengen. Der Bund muss aber endlich die Zeichen der Zeit erkennen und Abhilfe schaffen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen haben viele Unternehmen und Selbstständige sehr, sehr hart getroffen. Monate wegbrechender Umsätze sind für viele Unternehmen eine große Herausforderung, um die Liquidität aufrechtzuerhalten und laufende Rechnungen zu bezahlen. Machen wir uns nichts vor, auch wenn sich Dinge in der Wirtschaft erholt haben, stehen noch schwierige Monate bevor, gerade mit Blick auf die Gastronomie und den bevorstehenden Winter. Es ist also noch lange nicht vorbei.
Die Hilfspakete von Bund, Land und einigen Kommunen haben zumindest kurzfristig vielen Unternehmen Liquidität beschafft und geholfen, bisher wirtschaftlich über diese Krise zu kommen. Ein Baustein war das schon angesprochene Bundessteuergesetz, in dem möglich gemacht wurde, die Steuervorauszahlung aus dem Jahr 2019 mit den Verlusten des Jahres 2020 verrechenbar zu machen.
Jetzt greift Herr Baldauf den Vorschlag auf, das auf vier
Jahre zu verlängern. Das wird Sie jetzt vielleicht überraschen, aber ich finde, das ist ein guter Vorschlag. Nur, Herr Baldauf, dieser Vorschlag war im Bundestag schon Gegenstand der Debatte. In der Bundestagsdrucksache 19/19134 vom 12. Mai dieses Jahres hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genau das beantragt.
Meine Damen und Herren, es war die CDU, die diesen Antrag im Bundestag abgelehnt hat. Jetzt kommen Sie daher und fordern heute von der Landesregierung, einen Antrag in den Bundesrat einzubringen, den Ihre eigene Bundestagsfraktion und die Mehrheit des Deutschen Bundestags bereits abgelehnt haben. Ich finde, das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern maximal schlechte Show.
Bei der zweiten Forderung wird es richtig wild. Es ist nicht mehr als ein ideologischer Satz, wenn Sie schreiben: Bund und Länder sollen sich verpflichten, staatliche Beteiligungen an Unternehmen auf das absolut Nötigste zu reduzieren. – Mir ist aktuell keine größere staatliche Übernahme des Landes Rheinland-Pfalz bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bekannt. Also können Sie nur den Bund meinen.
Was macht der Bund? Ich finde, das kann man diskutieren. Ich will das gar nicht bewerten. Der Bund steigt unter Führung der CDU mit 9 Milliarden Euro zu 25 % bei der Lufthansa ein. Der Bund steigt unter Führung der CDU mit 3 Milliarden Euro zu 9 % bei der TUI ein. Sie haben es selbst angesprochen: 2008 unter Führung und Zustimmung der CDU der Einstieg bei der Commerzbank mit 3,2 Milliarden Euro für erst 25 % und jetzt noch 15 % Staatsbeteiligung. Das ist heute schon ein bezifferbarer Verlust für den deutschen Steuerzahler von 1,8 Milliarden Euro bis möglicherweise 2,5 Milliarden Euro. Das ist die Staatsbeteiligungspolitik der CDU auf Bundesebene, die Sie hier in Ihrem Antrag nicht möchten.
Also liebe CDU, dann klären Sie doch erst einmal Ihr eigenes wirtschaftspolitisches Konzept. Es kann nicht sein, dass Sie im Land das eine sagen, im Bund das Gegenteil und dann die Landesregierung quasi auffordern, mit Bundesratsinitiativen die Wirtschaftspolitik der CDU im Bund zu korrigieren.
Das ist kein wirtschaftspolitisch durchdachtes Konzept. Das ist noch nicht einmal Wahlkampf.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen haben wir in Mainz den zehnten Jahrestag der Eröffnung der neuen Synagoge feiern dürfen. Vor zehn Jahren durfte ich am Festakt damals mit Bundespräsident Wulff teilnehmen, bei dem mitten in der Stadt wieder ein wunderbares Bauwerk eingeweiht worden ist, deutlich sichtbar, um zu zeigen, dass die Menschen jüdischen Glaubens seit Jahrhunderten, seit Jahrtausenden zu uns und unserer Stadt gehören.
Wenn Sie sich das Bauwerk einmal anschauen, es ist nicht nur eines der bemerkenswertesten Bauwerke moderner Architektur in unserer Stadt, sondern in unserem ganzen Bundesland, vielleicht sogar deutschlandweit. Wenn Sie sich die neue Synagoge einmal auf dem Stadtplan anschauen, dann sehen Sie, dass die neue Synagoge, die evangelische Hauptkirche, die Christuskirche und der katholische Mainzer Dom genau auf einer Achse innerhalb der Stadtplanung angelegt sind. Das soll die Hauptglaubensrichtungen zum Ausdruck bringen, die unsere Kultur, unsere Stadt über Jahrhunderte, Jahrtausende geprägt haben.
Es war eine schmerzliche Wunde, dass seit der Zerstörung der alten Hauptsynagoge durch die Nationalsozialisten im
Jahr 1938 dies in Mainz gefehlt hat. Wir sind sehr stolz, dass wir dieses Monument des Judentums mitten in unserer Stadt heute in all seiner Pracht erleben. Es kommen jeden Tag Menschen aus der ganzen Welt, um sich dieses Gebäude anzuschauen.
Herr Dr. Weiland, das bedeutet, dass Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede vollkommen recht haben und es ganz wichtig ist, sich dazu zu bekennen, dass das Judentum zu unserer Geschichte, zu der Geschichte Deutschlands, zu unserer Aktualität gehört und Antisemitismus und Rassismus selbstverständlich bei uns keinerlei Platz haben.
Man kann sehen, kein Kind wird als Rassist oder gar Antisemit geboren. Kinder sind von Grund auf liebebedürftig, neugierig und tolerant. Das heißt, man wird zum Rassisten oder Antisemiten gemacht. Deswegen ist auch Ihr Grundansatz zu sagen, wir müssen auf die Kinder schauen, wir müssen in die Bildung gehen, der absolut richtige.
Ich verstehe das so, dass Sie die vielen Maßnahmen, die wir unter dem Schwerpunkt der Demokratiebildung in den Schulen, zum Teil auch in Kitas angegangen sind, ein Stück weit weiter unterstützen. Ich sehe das auch in der eigenen Familie.
Die historische Verantwortung Deutschlands durch den beispiellosen Holocaust der Nationalsozialisten ist für viele junge Menschen sehr weit weg, vielleicht zu weit weg. Es gibt im Alltag kaum noch die Zeitzeugenbegegnungen. In naher Zukunft wird es sie gar nicht mehr geben. Umso besser sind viele Programme, auch zivilgesellschaftliches Engagement. Wir haben hier in Mainz vor wenigen Jahren das Haus des Erinnerns eingeweiht. Das ist in ganz wichtiger Beitrag dazu.
Auch der Besuch einer Gedenkstätte ist ein wichtiger Beitrag; denn ja, es macht einen Unterschied, sage ich aus ganz persönlicher Erfahrung, ob man als junger Mensch ein Konzentrationslager gesehen hat, ob man dort war oder nicht; selbst mit den härtesten pubertierenden Jungs macht das was,
und zwar nicht nur in dem Moment, sondern für ihr ganzes Leben.
Deswegen glaube ich, bei allen Punkten, zu denen wir im Antrag sagen – Herr Fuhr hat es ausgeführt –, einige sind nicht ganz richtig – Geschichte ist nicht gekürzt und Sozialkunde ist ausgeweitet worden –, teilen wir die Intention absolut. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es als Demokratinnen und Demokraten schafften, in den Ausschussberatungen zusammenzukommen, ein gemeinsames Papier vorzulegen und zu zeigen, wenn wir uns als Demokratinnen und Demokraten – da haben Sie absulut recht, Herr Weiland, das müssen wir den jungen Menschen noch einmal stärker vermitteln – demokratisch streiten, dann ist das kein
Streit, der lästig oder eine bösartige Sache ist, sondern das Ringen in einer Demokratie um die besten Argumente und die besten Wege und auch immer das Aufzeigen von Alternativen.
Genau das ist Demokratie, und genau das unterscheidet uns von denen, die sagen, einer weiß, wo es langgeht, und alle anderen marschieren hinterher.
Ich würde mich freuen, wenn wir nach den Ausschussberatungen zu diesem wichtigen Thema für die Zukunft unserer Demokratie mit allen demokratischen Fraktionen ein gemeinsames Papier auf den Weg bringen könnten. Ich glaube, das Thema ist so wichtig, das sollte uns die Beratung wert sein.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehen Sie, der Antisemitismus ist eine besondere Form des Rassismus. Aber ich glaube, der Beitrag vorhin hat deutlich gemacht, wir werden die eine Form des Rassismus niemals durch eine andere Form des Rassismus besiegen können.
Wer diejenigen, die Millionen von Juden in Deutschland und in Europa auf brutalste und systematische Art und Weise ermordet haben, als einen „Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet, von denjenigen muss ich mich hier nicht belehren lassen.
Herr Joa, Sie haben gesagt, ich hätte Andeutungen gemacht. Gut, dann sage ich es Ihnen einmal ganz klar: Wer die kritische Diskussion und die weltweiten Proteste gegen eine ausufernde Polizeigewalt mit Todesfolge in den Vereinigten Staaten auf dem Parteitag als Schuldkult um einen drogenabhängigen Afroamerikaner bezeichnet,
der hat sich nicht nur rassistisch geäußert, der ist ein Rassist.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Inklusion ist ein Menschenrecht. Dieses erste Inklusionsgesetz für Rheinland-Pfalz ist ein Meilenstein zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Daran orientiert es sich sehr konsequent.
Kollege Wink hat eben schon ein Beispiel angesprochen. Ich denke, wir alle kennen es im Umgang mit Ämtern und Behörden, dass Ämtervorgänge nicht immer leicht zu verstehen sind. Bescheide sind erklärungsbedürftig. Viele von uns, die in kommunaler Verantwortung stehen, kennen das von Bürgerinnen und Bürgern. Gerade für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist diese Hürde noch um ein Vielfaches größer. Deswegen ist es richtig, wenn hier gesagt wurde, dass die Pflicht für öffentliche Stellen, Bescheide in Einfacher Sprache zu erläutern und im Zweifel auch der Rechtsanspruch auf eine Ausstellung in Leichter Sprache
besteht, ein Meilenstein für eine inklusive Verwaltung und eine inklusive Gesellschaft ist.
Es ist ebenfalls ein sehr großer Meilenstein, dass die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als eigenständige Sprache anerkannt wird. Sehen Sie es einmal sehr praktisch: Stellen Sie sich in den Bereichen Elternabend, Kitas oder Schulen vor, dass Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und taube Menschen künftig den Anspruch auf Teilhabe an Elternabenden und dafür eine Unterstützung in der Deutschen Gebärdensprache durch das Land erhalten. Das ist für diese Menschen ein sehr, sehr wesentlicher Baustein für Inklusion.
Das große Thema ist natürlich die Barrierefreiheit im Bauen, in Gebäuden. Es ist wirklich absolut notwendig, dass klar normiert ist, dass öffentliche Stellen barrierefrei zu sein haben. Das ist das, was viele auf Landes-, aber natürlich auch auf kommunaler Ebene vorantreiben. Ich würde mir wünschen, dass wir uns gerade zu den Landesgebäuden einen klareren Zeitplän geben. Das haben wir im Rahmen des Klimaschutzes auch bei der Energieeffizienz gemacht. Ich fände es gut, wenn wir beim Thema „Barrierefreiheit“ zu ähnlichen Zielen kämen.
Das Ganze wird – das ist auch ein Service für die Kommunen – mit einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit unterstützt. Das ist ein sehr, sehr wesentlicher Schritt, der hiermit aufgebaut wird, weil es nämlich nicht zwingend so ist, lieber Kollege, dass ein barrierefreier Bau teurer sein muss als ein nicht barrierefreier Bau. Die Frage ist nur, an welcher Stelle und mit welcher Planung man das mitdenkt. Wenn man das von Anfang an mitdenkt, dann gibt es sehr, sehr viele Beispiele dafür, dass das nicht zwingend teurer wird. Ich denke, da wird die Landesfachstelle einen wesentlichen Beitrag in der konkreten Praxis leisten.
Ein wichtiger Punkt ist die Stärkung der Behindertenselbstvertretung. Zum einen wird sie in diesem Gesetzentwurf klar normiert. Der Landesbeauftragte wird gestärkt. Seine Unabhängigkeit wird gesetzlich noch einmal klargestellt. Zum anderen bekommen wir einen Teilhabefonds, über den die Behindertenselbstvertretung unterstützt wird, damit sie praktisch von Menschen mit Behinderungen wahrgenommen werden kann. Ich finde, es ist nicht nur ein Beitrag zur Inklusion, sondern auch zur Stärkung unserer Demokratie allgemein, wenn diejenigen, die betroffen sind, empowert werden, sich für ihre Belange bei uns in Rheinland-Pfalz stark einzusetzen.
Wir sagen nicht nur, wir machen ein Gesetz, sondern wir schreiben direkt in das Gesetz hinein, wie das Ganze nachgehalten und überprüft werden soll, nämlich durch die unabhängige Monitoringstelle und die Zusammenführung des Berichts über die Lage behinderter Menschen mit dem Aktionsplan für behinderte Menschen, die bisher getrennt waren. Ich glaube, es ist ein absolut nachvollziehbarer und richtiger Vorschlag, dass dieser Bericht mit dem Aktionsplan zusammengeführt wird, damit klar ist, so ist die Lage für Menschen mit Behinderungen, und das und das und das sind die Maßnahmen, die wir auf dem Weg für Inklusion
in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren weiter ergreifen wollen.
Ja, meine Damen und Herren, man kann Inklusion nicht per Gesetz verordnen, sondern man muss Inklusion jeden Tag leben. Ich bin davon überzeugt, dieses Gesetz ist genau dafür eine gute Grundlage. Ich freue mich auf die Beratungen in den zahlreichen Ausschüssen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen“ ist wirklich ein sehr, sehr wichtiges Thema. Wir hören immer wieder davon, dass Übergewicht und Unsportlichkeit zunehmen und sich daraus Krankheiten entwickeln. Lieber Herr Kollege Gies, deshalb bin ich Ihnen grundsätzlich sehr dankbar für diese Initiative, damit wir heute darüber sprechen können.
Ich glaube, zuallererst ist es unsere Aufgabe, in den Institutionen, in den Kitas und Schulen, zunächst einmal dafür zu
sorgen, dass überhaupt jedes Kind und jeder Jugendliche etwas zu essen bekommt. Das ist leider nicht immer eine Selbstverständlichkeit.
Der zweite wichtige Punkt ist dann natürlich auch die Frage der Qualität und des gesunden Essens. Ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar, dass Sie deutlich machen, dass ökologische und regionale Erzeugung zu einer guten und gesunden Ernährung führen. Das ist ein Erkenntnisprozess, den man, glaube ich, als Grüner positiv kommentieren kann.
Deswegen muss ich Ihnen auch sagen, dass Sie als CDUFraktion zuletzt häufiger Gelegenheit gehabt hätten, mit uns den Weg, den Sie im Antrag beschrieben haben, zu gehen. So haben wir zum Beispiel mit dem neuen KitaGesetz die Standards der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ins Gesetz aufgenommen, aber Sie haben leider dagegengestimmt.
Wir haben auch die neue Richtlinie zur Verbraucherbildung im Ausschuss thematisiert, die seit diesem August für den Schulbereich gilt. Von Ihrer Seite kommt eigentlich immer eher das Gegenteil nach dem Motto „Die Kinder sollen Rechnen, Schreiben und Lesen lernen“. Das andere gehöre gar nicht in die Kitas und Schulen. Dafür wäre überhaupt kein Platz. Ich bin froh, dass Sie in der CDU zum Thema „Ernährungsbildung“ scheinbar einen Schritt des Erkenntnisgewinns gemacht haben.
Letztlich ist es vor allem aber die Frage, was wir als Gesellschaft den Kindern und Jugendlichen vorleben. Bei uns werden jeden Tag tonnenweise Lebensmittel weggeworfen. Das ist doch das, was unsere Kinder und Jugendlichen erleben.
Ich sage auch ganz deutlich: Sorgen Sie mit dafür, dass der Bundestag dafür sorgt, dass das Containern nicht mehr bestraft werden kann. Sorgen Sie auch mit dafür, dass wir eine andere Weichenstellung in der Förderung der Landwirtschaft bekommen.
Es kann nicht mehr nur auf Masse und Quantität gesetzt werden, sondern wir müssen gerade auch für die Erzeugerinnen und Erzeuger in Rheinland-Pfalz auf Qualität und regionale Kreisläufe setzen, weil da das dann zusammenkommt. Dies deshalb, damit die regionale Erzeugung den Kindern und Jugendlichen auch eine gute, möglichst ökologische Ernährung bietet, die sie sich dann – da haben Sie in Ihrem Antrag recht – in Form außerschulischer Bildung direkt vor Ort ansehen können, sodass die Kinder in der Stadt nicht mehr glauben, Tomaten wachsen in der Dose, oder Ihr Beispiel von der Sojamilch nicht mehr greift.
Ich glaube, das muss man ganz klar machen. Es ist eben nicht nur eine private verbraucherpflichtige Frage, sondern es ist auch eine systematische Frage, was wir als Gesellschaft unseren Kindern und Jugendlichen mit unserem Produktions- und Konsumverhalten vorleben. Deswegen gehört zur Frage der Ernährungsbildung auch immer die
Frage der nachhaltigen Entwicklung.
Sie haben gefragt, was es heißt, die Dinge zu bündeln. Wir haben in Rheinland-Pfalz in all diesen Bereichen sehr, sehr viele Kompetenzen bei der Vernetzungsstelle, im Ernährungsministerium, im Landwirtschaftsministerium, aber auch im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ich glaube, wir müssen schauen, wie wir diese Dinge zusammenbekommen, weil das eine ist die Erziehung, das Vorleben einer guten, gesunden und möglichst ökologischen Lebens- und Ernährungsweise, aber das andere ist zu verstehen, welche Strukturen zu verändern sind, damit wir endlich in Deutschland und Europa aufhören, tonnenweise Lebensmittel wegzuwerfen. Das ist auch eine Frage von Wertigkeit und Vorleben.
Die Dinge gehören eben zusammen. Das ist der Anspruch, bei dem wir uns dann vielleicht wieder einig sind, nämlich zu sagen: Das müssen wir noch viel mehr in die Erziehung und Bildung unserer Kinder bringen. – In dem Sinne sind wir zusammen.
Wir haben den eigenen Antrag aber deswegen eingereicht, weil wir die Dinge, die wir schon erfolgreich haben – Schulobstprogramm, Schulmilchprogramm, Richtlinie Verbraucherbildung, DGE-Standards in den Kitas –, weiterentwickeln wollen. Es ist nicht so, dass seit dem Jahr 2016 – aus dem Jahr stammt die Studie, auf die Sie rekurrieren – nichts passiert ist. Es ist entsprechend gehandelt worden. Die Programme sind sehr, sehr erfolgreich.
Ich würde mir wünschen, dass auch die Träger, die Kommunen vor Ort, berücksichtigen, dass wir zum Beispiel beim Thema „Vergabe“ ermöglichen, dass auch ökologische und soziale Standards hineinkommen. Es gibt viele, die das gut machen, aber da gibt es auch noch Nachholbedarf, weil es dann, wenn man diese Standards einbaut, nicht nur der günstigste Preis ist,
der bei der Verpflegung zum Zuge kommt, sondern in Zukunft auch stärker der, der auch die ökologischen Belange berücksichtigt. Was für die Ökologie gut ist, ist auch immer für die Kinder und Jugendlichen gut.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Soziale Wohnraumförderung und bezahlbare Mieten“ ist ein sozi
alpolitisch sehr wichtiges. Es ist in einigen Städten bei uns vielleicht das wichtigste sozialpolitische Thema. Ich weiß, wovon ich spreche. Bei mir im Stadtteil sind wir bei Nettokaltmieten bei Neuverträgen von 12,30 Euro und mehr angekommen.
Aber dann sollten wir es auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und inhaltlichen Tiefe diskutieren. Was wir jetzt nicht brauchen, ist eine weitere Studie zu beauftragen, die der AfD Nachhilfeunterricht beim Thema „Soziale Wohnungsmarktpolitik“ gibt.
Meine Damen und Herren, das eine ist, die von Ihnen geforderten Gutachten und Studien liegen zuhauf vor, Sie müssten sie einmal lesen. Es gibt da zum einen die empiricaStudie der Landesregierung. Es gibt aber auch den jährlichen Wohnungsmarktbericht der Investitions- und Strukturbank (ISB). Sie geben uns Auskunft über die Lage, wie sie ist.
Sie sprechen zu Recht einen Punkt an: die sinkende Anzahl des geförderten Wohnraums und das Auslaufen von Belegungsrechten. Da muss man sich erst einmal vergegenwärtigen, warum das so ist. Es ist deswegen so, weil vor drei Jahrzehnten der Bund die Gemeinnützigkeit von Wohnen aus dem Gesetz gestrichen hat und jetzt die alte Bundesförderung, die auf 30 bis 40 Jahre angelegt war, überall schrittweise ausläuft.
Ja, diesem Problem muss man sich zielgenau nähern. Aber es bedeutet nicht, dass eine Wohnung, die eben noch in der Bundesförderung war und jetzt aus der Förderung herausfällt, dann sofort eine nicht bezahlbare teure Wohnung ist, sondern sie ist in dem Moment eben nicht gefördert. Deswegen erscheint es mir zielgenauer, den Ankauf von Belegungsrechten zielgenau dort einzusetzen, wo die alte Förderung des Bundes ausläuft.
Wenn Sie jetzt eine Studie fordern mit allen möglichen Daten, die Sie haben wollen – die übrigens alle öffentlich vorliegen, schauen Sie nur beim Statistischen Landesamt, dort können Sie alle Zahlen nachlesen –, dann frage ich mich: Was wollen Sie eigentlich wissen? Sie fragen beispielsweise nach der Zahl der SGB-II-Empfänger oder der Wohngeldempfänger. Die können Sie nachlesen.
Aber da haben Sie doch schon allein folgendes Problem – der Kollege Steven Wink wird es mir nachsehen, dass ich das Beispiel Pirmasens nehme –: Sie haben in der Stadt Pirmasens eine SGB-II-Hilfe-Quote von 18,7 %. Sie haben aber in Pirmasens auch eine Nettokaltmiete von 5 Euro. Warum? Weil Sie in Pirmasens auch eine Leerstandsquote von 8,7 % haben. Das heißt, die Zahlen, die Sie zusammenwürfeln, werden Ihnen überhaupt keinen Aufschluss über die Frage geben, die Sie vorgeblich interessiert, nämlich wie der konkrete Bedarf ist.
Der konkrete Bedarf am Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz ist einfach total disparat, was auch klar ist, wenn ich die Bodenpreise der Vulkaneifel mit denen in der Mainzer Neustadt vergleiche. Deswegen macht es überhaupt keinen
Sinn, eine solche landesweite Studie mit diesen Variablen zu machen. Sie hätte null Aufklärungseffekt.