Matthias Lammert
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
wurde intensiv beraten. Wir haben auf Antrag der CDU eine Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Dort gab es einige Anregungen und Ergänzungen, die jetzt in einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen eingeflossen sind.
Beispielsweise ist dort die Aufnahme der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes in den Katalog der Grundrechte, die durch Maßnahmen des POG eingeschränkt werden dürfen, eingeflossen. Dies ist sicherlich sinnvoll bei Kontrollmaßnahmen im Vorfeld von Versammlungen usw.
Außerdem korrigiert der Änderungsantrag die Einstufung eines Elektroimpulsgerätes ausdrücklich als Waffe und nicht als bloßes Hilfsmittel körperlicher Gewalt, da diese Geräte schon im Waffengesetz als Waffe aufgeführt sind.
Der Entwurf des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes setzt daneben an weiteren Stellen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre um. So ist etwa die Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr Aufgabe der Polizei, und die Vorschriften über die Datenerhebung und die Rasterfahndung bedurften einer Anpassung.
Vieles wurde lediglich geringfügig verändert und etwas konkreter gefasst, wie die Gesetze das auch gewünscht haben. Ich nenne als Beispiel zahlreiche Vorschriften über die Telekommunikationsüberwachung. Diese Regelungen dienen zum Teil der deutlichen Verbesserung des Datenschutzes. Auch hier hat der Datenschutzbeauftragte einiges dazu gesagt, und dem ist – denke ich – Rechnung getragen worden.
Echte Neuheiten enthält der Entwurf nur an wenigen Stellen, dort aber durchaus sinnvoll und natürlich weitreichend. Hierzu gehören etwa das Kontaktverbot, die Meldeauflage, Öffentlichkeitswarnungen und insbesondere die Onlinedurchsuchung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Onlinedurchsuchung könnten wir schon längst haben; denn die CDU fordert diese Onlinedurchsuchung schon seit Jahren. So haben wir im Bund, als Wolfgang Schäuble noch Innenminister war, auch dafür gesorgt, dass diese Onlinedurchsuchung ins BKA-Gesetz aufgenommen wurde. Immerhin, wir freuen uns, dass dies jetzt auch in Rheinland-Pfalz ins POG übernommen wurde. Die Onlinedurchsuchung ist in der modernen Welt ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung; denn oftmals reicht die Sicherstellung von Computern, Festplatten usw. nicht mehr aus, um Gefahren abzuwenden und Täter zu überführen.
Viele islamistische Terroristen, aber auch extremistische Gruppen nutzen das Internet. Auf ihren Rechnern finden sich umfangreiches Propagandamaterial, aber auch Anleitungen zum Bombenbau usw. Ich denke, das ist eine sinnvolle Maßnahme.
Denken wir auch einmal daran, dass wir zahlreiche Terrorverdächtige bereits in Rheinland-Pfalz hatten, die schon festgenommen wurden. Denken wir auch an die
beiden Kofferbomben, die in Rheinland-Pfalz Gott sei Dank nicht gezündet haben, die wir hier aber schon öfter zitiert haben.
Ich bin mir sicher, dass wir mit der Onlinedurchsuchung viele weitere Täter überführen und Terroranschläge abwehren könnten. Sicher wird die Onlinedurchsuchung zur Bekämpfung gerade von Kinderpornografie im Internet hilfreich sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher freuen wir uns, dass die Polizei nunmehr ein Instrument hat, das sie in die Lage versetzt, mit den Tätern technisch zumindest gleichzuziehen.
Auf der anderen Seite – ich denke, das ist wichtig – werden die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt; denn der Entwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so um und stellt hohe Hürden vor die Anordnung der Onlinedurchsuchung, beispielsweise die richterliche Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Ich denke, der Gesetzeswortlaut lehnt sich eng an die Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts an. Dadurch wird eine verfassungskonforme Regelung ins POG aufgenommen. Vor dem Hintergrund unterstützt die CDU die Onlinedurchsuchung vorbehaltlos.
Ein Stück weit bedauerlich ist die Streichung der ausdrücklichen Regelung der automatischen Kfz-Kennzeichenerfassung aus dem Gesetz. Die Begründung der Landesregierung hierfür lautet, dass die bisherige Regelung in § 27 POG verfassungswidrig war. Das ist völlig richtig. Dennoch halten wir sie für ein sinnvolles Instrument der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere für Rheinland-Pfalz, das ein Stück weit über Transitautobahnen verfügt und an andere ausländische Staaten grenzt.
Herr Minister, wir haben es auch in der Anhörung angesprochen und thematisiert. Es war auch von den Anzuhörenden entsprechend diskutiert worden. Sie sagten uns, dass, wenn es einmal eine entsprechende Gefahrenlage geben sollte, diese Kennzeichenerfassung über eine eventuelle Generalklausel des § 26 POG trotzdem möglich wäre. Wir hoffen, dass dies auch so ist.
Es gibt andere Länder, die derzeit wohl wieder Prüfungen durchführen. Es gibt auch dort Regelungen, die wieder vor Verfassungsgerichten hängen. Ich denke, wir sollten ein Auge darauf haben. Es wird sicherlich nicht die letzte Novellierung des POG sein. Aber es ist schon wichtig, falls es einmal zum Einsatz kommt, dass es dann auch wirklich möglich ist. Aber so, wie es in der Anhörung gesagt wurde, ist es möglich. So wollen wir das zunächst einmal hinnehmen.
Ich darf noch kurz einige weitere Punkte im Gesetz ansprechen. Da ist die Aufnahme der ausdrücklichen Regelung der Meldeauflage. Dies ist sinnvollerweise in die Zuständigkeit – zum Erlass dieser Verfügung – der Polizei gefallen und nicht den Ordnungsbehörden zugewiesen worden. Auch dies ist sinnvoll, zumal die Polizei
über die entsprechenden Daten und Dateien verfügt. Das ist sicherlich eine sinnvolle „Geschichte“, zumal dieses Instrument beispielsweise bei Gewalt in Fußballstadien etwas ausrichten kann, um Gewalttäter gezielt von der Teilnahme eines Spiels abzuhalten und sie dann für einen bestimmten Zeitpunkt von einem Platz zu verweisen.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist nicht ganz unwichtig und unproblematisch. Deswegen waren wir froh, dass in der Anhörung unsere Bedenken klar und deutlich ausgeräumt wurden. Das ist, dass nun das Oberverwaltungsgericht in Koblenz über zahlreiche Polizeimaßnahmen entscheiden muss, es hier eine Verlagerung des Richtervorbehalts von der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt.
Wir hatten zunächst Bedenken bezüglich dieser Regelung, da viele Entscheidungen in der Vergangenheit durch die Amtsgerichte erfolgten und wir hier keine Probleme gesehen haben. Es gab in der Vergangenheit auch keine Probleme bei der Zuständigkeit. Es gab auch keine Missstände. Aber es ist durchaus durch Einführung zahlreicher zusätzlicher Maßnahmen sinnvoll, dass man das verlagert. Auch das war ein Tenor der Sachverständigen.
Ich will eines deutlich sagen, dass es jetzt bei dem Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, ist in Ordnung. Aber es muss sichergestellt werden – und darum bitte ich ausdrücklich, auch im Namen meiner Fraktion –, dass an diesen Gerichten nachts und am Wochenende eine unverzügliche richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, also eine Einrichtung von Bereitschaftsdiensten, die auch personell gewährleistet werden muss. Das war bei den Amtsgerichten so. Das ist bei den Oberverwaltungsgerichten keine Selbstverständlichkeit.
Da bitte ich schon darum, dass das erfolgt; denn es nutzt uns nichts, wenn am Wochenende eine Maßnahme durchgeführt wird und wir nicht die entsprechenden Richter haben, die diese Maßnahme dann auch umsetzen oder anordnen können. Da bitte ich schon darum, dass Sie ein Auge darauf werfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend darf ich kurz noch sagen, wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, natürlich auch dem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen.
Am Schluss muss ich doch noch etwas Wasser in den Wein gießen. Es muss uns klar sein, was nützen uns die modernen Kompetenzen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, wenn der Polizei schlicht das Personal und natürlich auch ein Stück weit die Ausstattung fehlt, um von ihren Eingriffsbefugnissen auch Gebrauch zu machen.
Ich erinnere an die Unterbesetzung unserer Polizei im Wechselschichtdienst. Ich erinnere an die anstehenden hohen Pensionierungszahlen, die gerade aufgrund der
aktuellen Einstellungspraxis nicht aufgefangen werden können.
Ich erinnere an die rund tausend eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten aufgrund extremer zusätzlicher Belastungen in den vergangenen Jahren, und ich erinnere an die Bugwelle von 1,7 Millionen Überstunden sowie den Beförderungsstau bei der Polizei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Probleme sind die wahren Probleme unserer Polizei. Die werden Sie mit einer Änderung des POG allein nicht in den Griff bekommen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Innere Sicherheit ist ein wichtiger Standortvorteil für unser Land und ein Grundpfeiler für unsere Zukunft. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und der jüngsten Terrorwarnungen in Deutschland. Doch wenn ich mir den Haushalt in Bezug auf die Polizei als einer der Garanten für die Innere Sicherheit ansehe, so glaube ich, dass die angedachten Anstrengungen der Landesregierung lange nicht ausreichen. Fakt ist nach wie vor, die Polizeistärke nimmt seit Jahren immer mehr ab. Hingegen nehmen die Anforderungen und Belastungen der Polizei immer mehr zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt zum einen in unserem Land viel zu wenige voll einsatzfähige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Zum anderen müssen unsere Polizisten einen Haufen Überstunden – 1,7 Millionen – leisten. Zudem sind sie von den Lohnentwicklungen in den letzten Jahren völlig abgekoppelt worden. Alles zusammen führt zu immer mehr Frust in der Polizei und auch Enttäuschung unter vielen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Allein in den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten von 531 im Jahr 2004 auf derzeit weit über 900 eingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angestiegen. Viele dieser Beamten mussten aus dem Wechselschichtdienst herausgenommen werden. Das führte natürlich zu einer Ausdünnung des Wechselschichtdienstes, sodass viele Polizeiinspektionen im Land nur unter schwierigsten Bedingungen den Wechselschichtdienst aufrechterhalten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen gerade heute eine personell gut ausgestattete und hoch motivierte Polizei. Ich denke, die Herausforderungen, denen wir uns im Bereich der Inneren Sicherheit gegen- übersehen, sind gewaltig. Hier darf natürlich der Blick auf den internationalen Terrorismus nicht vergessen werden. Herr Minister, Sie haben es auch mehrfach gesagt, die Terrorwarnungen liegen auch für unser Land vor. In Rheinland-Pfalz befinden sich neben zahlreichen Bundeswehreinrichtungen auch zahlreiche militärische Stützpunkte unserer amerikanischen Freunde. Diese sind in höchstem Maße ebenfalls terrorgefährdet. Ich denke, zum Schutz dieser Einrichtung ist auch die Polizei in Rheinland-Pfalz ebenfalls stark eingebunden.
Die Landesregierung spricht im aktuellen Haushalt von einer Mindeststärke von 9.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, um die entsprechenden Sicherheitsaufgaben zu erfüllen. Wir sind der Ansicht, dass wir hier eine deutliche Erhöhung benötigen. Auch die Polizeigewerkschaften im Land fordern diese Anhebung schon seit Jahren.
Wir haben ein großes Problem mit der zunehmenden Aggressions- und Gewaltkriminalität. Insbesondere an sozialen Brennpunkten kommt es zu immer mehr Übergriffen. Erwähnen möchte ich aber auch, dass in unseren Fußballstadien die Gewaltbereitschaft – Sie wissen das – insbesondere in der Oberliga seit Jahren dramatisch zunimmt und daher dort auch eine große Anzahl von Polizeikräften regelmäßig – insbesondere an den Wochenenden – gebunden ist. Zum Teil sind es 200, zum Teil sogar 300 und mehr Beamtinnen und Beamte, und das natürlich an vielen Spieltagen.
Hinzu kommen aktuelle Einsätze bei Weinfesten oder Weihnachtsmärkten, Demonstrationen von Rechts- oder Linksradikalen, Castor-Transporten – ein aktueller Castor-Transport läuft auch wieder –, Amoklagen usw., also eine Vielzahl von zusätzlichen Belastungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 9.000 Polizeibeamte und nicht darunter, sagen Sie. Tatsache ist, dass wir nur durch die Erhöhung der damaligen verlängerten Lebensarbeitszeit die Stärke von 9.000 überhaupt halten konnten.
Wir haben hierdurch aber auch eine immer älter werdende Polizei, sprich: ein 60-Jähriger fängt einen 20jährigen Straftäter. – Das Durchschnittsalter der Polizei liegt bei knapp 43 Jahren, bei der Kriminalpolizei bei fast 50 Jahren trotz Absenkung im Übrigen der Lebensarbeitszeit; denn die greift auch erst im kommenden Jahr.
Ab 2011 werden auch die Pensionierungen bei der Polizei deutlich zunehmen und über den derzeitigen Neueinstellungen liegen, 2013 sogar bei über 400 und 2017 – das geht aus unserer Großen Anfrage hervor, die Sie, Herr Minister, auch beantwortet hatten – sogar bei rund 500 Abgängen. Dazu muss man natürlich stets immer die langfristige Ausbildungszeit von drei Jahren und die Konkurrenz mit anderen Bundesländern bedenken. Natürlich darf auch die demografische Entwicklung nicht vernachlässigt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalt in Bezug auf das Personal ist auf Kante genäht und würde ausreichen. Herr Minister Bruch, dies ist stets auch eine Äußerung von Ihnen. Wir sind aber der Ansicht, es reicht nicht mehr, wir müssen handeln, damit wir nicht handlungsunfähig werden. Bei einer Polizeidichte von 1 : 445 liegt Rheinland-Pfalz am Ende der Ländertabelle. Auch das muss hier einmal gesagt werden.
Wir begrüßen zwar im Haushalt – ich lobe Sie ja – die 25 zusätzlich eingestellten Anwärterinnen und Anwärter, aber das ist unseres Erachtens nicht genug, sondern wir fordern daher in einem Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt, die zusätzliche Einstellung von weiteren 25 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern. Diese Forderung ist finanziell angemessen und auch möglich. Sie liegt bei ca. 150.000 Euro.
Das ist eine Maßnahme, die durchaus auch von der Polizeischule geleistet werden kann, sodass die Kapazitäten dort nicht überfrachtet werden.
Einsparungen werden im Übrigen dadurch kompensiert, dass hier durch die Absenkung der Lebensarbeitszeit durchaus eine Einsparung – hierzu gibt es Zahlen der Polizeigewerkschaften – von knapp 1 Million Euro im Jahr 2011 möglich sein wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizeigewerkschaften und die CDU-Fraktion fordern auch schon seit Jahren den weiteren Aufbau eines durchgreifenden Angestelltenprogramms. Sie wissen, dass gerade auch viele Angestellte polizeifremde Aufgaben übernehmen können. Deswegen ist es uns auch wichtig, hier die Entlastung im Beamtenbereich durchzuführen. Wir wollen fünf zusätzliche Nachbesetzungen für den Beamtenbereich mit Angestellten, zum Beispiel für Waffenmechaniker, und zusätzlich etwa zehn zusätzliche Sachbearbeiterstellen speziell im Bereich der Datenverarbeitungsermittlungsgruppen im Landeskriminalamt. Auch dort ist die Arbeit extrem hoch. Hier kann viel positive Arbeit geleistet werden. Deswegen wollen wir auch hier zehn zusätzliche Angestelltenstellen schaffen.
Bei den Beförderungen war im vergangenen Haushalt ein Schwerpunkt in den Bereichen A 9 und A 10. Herr Minister, Sie hatten das damals angekündigt. Wir haben das auch positiv begleitet und begrüßt, weil es da einen Beförderungsstau gab. Es gibt aber nach wie vor erhebliche Probleme in den Bereichen A 12 und A 13. Sie wissen das. Daher wollen wir speziell in dem Bereich 80 zusätzliche Beförderungsstellen schaffen. Sie wissen, das Budget dazu muss nur her. Viele Stellen sind auch schon entsprechend ausgekegelt und könnten entsprechend besetzt werden. Es droht sonst bei vielen Kolleginnen und Kollegen die Ruhestandsversetzung mit der A 11 oder zum Teil sogar mit der A 10. Rund 70 Dienstgruppenleiter – ich denke, das ist schon eine Zahl, die man sich vor Augen führen muss – müssten in die A 12 befördert werden; denn es kann nicht sein, dass viele von diesen Dienstgruppenleitern zwar auf einer Stelle mit A 12 sitzen, seit Jahren aber nur nach A 10 oder A 11 bezahlt werden und hier aber praktisch die Arbeit wie ein nach A 12 Bezahlter machen. Das ist nicht in Ordnung. Deswegen wollen wir hier speziell in diesem Bereich zusätzlich 80 Beförderungsstellen.
Ein weiterer Punkt in unserem Entschließungsantrag ist – das kennen Sie – die Absenkung der Lebensarbeitszeit für den gehobenen und höheren Dienst einheitlich sowie die Berücksichtigung des Wechselschichtdienstes insbesondere über das 25. Jahr hinaus, weil es dort entsprechend intensiv und hart für viele Kolleginnen und Kollegen wird.
Ich möchte ganz kurz auf die Entschließungsanträge der anderen Fraktionen eingehen.
Dem Entschließungsantrag der SPD, die zweigeteilte Laufbahn abzuschließen, stimmen wir im Übrigen zu.
Herr Pörksen und Herr Schweitzer, ich lobe Sie gerade. Wir stimmen also Ihrem Entschließungsantrag zu. Das ist eine sinnvolle Regelung. Es wäre nach 20 Jahren wirklich an der Zeit, den mittleren Dienst in den gehobenen Dienst zu überführen, zumal viele Kolleginnen und Kollegen der Polizei dort schon in der A 9 sind, sodass dies im Grunde genommen fast haushaltsneutral erfolgen kann.
Dem Entschließungsantrag der FDP stimmen wir auch zu. Zu den 9.000 muss ich allerdings feststellen, dass das eine aktuelle Beschlusslage des Landtags ist. Insofern habe ich jetzt nicht viel Neues im Entschließungsantrag der FDP entdecken können. Im Grunde genommen ist das aber noch einmal ein zusätzliches Lippenbekenntnis, dem wir ohne Probleme zustimmen können.
Zum Schluss will ich noch dafür werben, dass Sie, wenn wir schon Ihren Anträgen zustimmen, auch unserem Antrag zustimmen. Das ist ein wirklich wichtiger Antrag, in dem es um die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage geht. Sie wissen, die Jahrgänge 1948, 1949 und 1950 sind betroffen. Die Übergangsregelung läuft zum Jahresende aus. Deshalb bedarf es einer Verlängerung dieser Regelung für die genannten Geburtsjahrgänge. Es wäre wichtig, an dieser Stelle ein Zeichen zu setzen. Die betroffenen Beamten konnten damals nicht darauf vertrauen, dass die Polizeizulage wegen der Erhöhung der Lebensarbeitszeit abgeschafft wird.
Herr Minister, wir haben das schon einmal für die Jahrgänge 1946 und 1947 erhöht. Ich meine, es wäre richtig, wenn man dem Vertrauensschutz Rechnung tragen und auch in diesen Fällen die Polizeizulage ruhegehaltsfähig machen würde. Es geht um rund 150 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Land. Das wären Mehrkosten von rund 200.000 Euro. Ich meine, das wäre durchaus zumutbar und auch der richtige Weg. Hier könnte die Landesregierung zeigen, was ihr die Polizei wert ist.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Zeit abschließend nur kurz zwei Sätze zu zwei Gesetzentwürfen, nämlich zum Landesgeodateninfrastrukturgesetz und zum Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Die anderen Gesetze wird gleich mein Kollege Bernhard Henter ansprechen, der auch zu den kommunalen Finanzen sprechen wird.
Dem Landesgeodateninfrastrukturgesetz werden wir nach der Anhörung zustimmen, in der keine Bedenken geäußert wurden. Dem Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes können wir ebenfalls zustimmen. Dazu gibt es einen gemeinsamen Änderungsantrag auf Anregung von uns, dass beispielsweise die Notärzte einbezogen werden. Wir sind dankbar, dass diese Regelung aufgenommen wurde und wir das gemeinsam hinbekommen konnten. Auch eine Konkretisierung der Maßnahmen wird in dieses Gesetz übernommen. Dafür sind wir sehr dankbar. Deshalb werden wir auch diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Retter ist leider seit einigen Jahren ein ernstes Problem. Immer wieder kommt es dazu, dass Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen selbst zum Opfer von Gewalt werden. Doch nicht immer kommt es nur zu Gewalt. Noch häufiger sind wohl Pöbeleien und Beleidigungen, die jedoch genauso wenig hinnehmbar sind. In all diesen Fällen wird jedenfalls die Arbeit der Retter massiv behindert.
Hinzu kommt, dass seit jeher auch Gaffer die Hilfseinsätze entsprechend massiv stören. Kaum ist etwas passiert, hat sich schon eine große Traube von Schaulustigen zusammengefunden – wir kennen das –, die den Helfern die Arbeit unnötig erschweren und oftmals den Rettungskräften im Weg stehen.
Nicht vergessen sollte man, dass es gerade auch für das Opfer oftmals entwürdigend ist, wenn sich eine Schar von Zuschauern an seinem Leid ergötzt.
In den beschriebenen Situationen ist es daher erforderlich, dass die Rettungskräfte entschieden gegen jede Form von Behinderung ihrer Arbeit zum Schutz der Opfer und zu ihrem eigenen Schutz vorgehen können. In Betracht kommen hier etwa Platzverweise oder Sperrung der Unfallstelle.
Die SPD-Fraktion weist in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf ganz richtig darauf hin, dass es hinsichtlich solcher Befugnisse von Rettungskräften nicht nachvollziehbare Diskrepanzen gibt. So kann man § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durchaus so verstehen, dass ehrenamtliche Helfer von anderen Hilfsorganisationen in dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes mehr Kompetenzen haben als die hauptamtlichen Kräfte des öffentlichen Rettungsdienstes.
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gibt es entsprechende Kompetenzen überhaupt nicht. Die CDU tritt deshalb ebenfalls dafür ein, den Kräften des öffentlichen Rettungsdienstes in beiden Fällen die notwendigen Kompetenzen an die Hand zu geben, also zum einen im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zum anderen im allgemeinen Rettungsdienst, also auch außerhalb des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Rettungskräfte in diesem Fall als Amtsträger mit der Konsequenz anzusehen sind, dass das Verhalten derjenigen, die den Anweisungen der Retter nicht nachkommen oder sie sogar angreifen, was bedauerlicherweise öfter vorkommt, als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anzusehen ist, die sich dann nach § 113 Strafgesetzbuch strafbar machen würden. Dieser Straftatbestand,
der auf Druck der CDU und der Innenministerkonferenz deutlich verschärft werden soll, kommt diesen Rettungskräften zugute. Ich denke, das wird dazu beitragen, die Rettungskräfte besser zu schützen.
Dennoch haben wir bei dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD bei einem Punkt Diskussionsbedarf. Wir verstehen Ihren Änderungsentwurf so, dass die Kompetenzerweiterung nur für Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten gelten soll, nicht jedoch für Notärzte. Dies ergibt sich zum einen aus der Gesetzesbegründung von Ihnen, vor allem verweist aber § 22 Abs. 6 des neuen Rettungsdienstgesetzes auf die Kompetenzen von Helfern anderer Sanitätsorganisationen hin. Die Notärzte sind aber keine Helfer, sondern Einsatzleiter. Wir halten es für notwendig, dass gerade die Notärzte diese Kompetenzen erhalten. Ich denke, daher sollten wir in den Beratungen im Ausschuss darüber reden, wie wir die Notärzte ausdrücklich in diese Regelung mit aufnehmen können.
Ein weiteres Problem ist, dass eine Vorschrift über die Grenzen und Kompetenzen fehlt. Ihr Änderungsantrag für die Kompetenzen der Rettungskräfte verweist zu Recht auf § 25 des Katastrophenschutzgesetzes. Hiernach könnten sie, so steht es drin, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen ergreifen. Wir regen an, dass man zukünftig darüber nachdenken sollte, ob man den § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ändert und präziser fasst. Beispielsweise könnte hier Vorbild der sächsische Gesetzentwurf über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, aber auch der bayrische sein. Dort gibt es entsprechende präzisere Anordnungen und Formulierungen. Es steht ausdrücklich drin, dass die Rettungskräfte beispielsweise das Betreten des Katastrophen- oder Einsatzgebietes verbieten oder Personen von dort verweisen können. Es ist konkreter gefasst. Wir kennen es oftmals von gerichtlichen Entscheidungen, dass ausdrücklich eine rechtliche Regelung gewünscht ist und keine allgemeinen Regelungen vorgesehen sein sollten.
Ich denke, wir haben im Innenausschuss noch etwas zu beraten. Grundsätzlich ist dieser Weg zustimmungswürdig. Wir wollen schließlich alle, dass die verdienten Rettungskräfte rechtssichere Eingriffsinstrumente bekommen. Diese wollen wir ihnen entsprechend verschaffen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2010 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/4973 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen worden.
Wir beraten dieses Gesetz ohne Aussprache. Ich will nur zwei Sätze zu dem Gesetz sagen.
Es geht unter anderem darum, dass es eine Veränderung in der Höhe des Zwangsgelds geben soll. Bei einer zweiten Regelung, beispielsweise der Regelung für eine Versteigerung gepfändeter beweglicher Sachen im Internet, handelt es sich unter anderem um Angleichungen an aktuelle Rechtssystematiken. Auch auf bundesgesetzliche Regelungen wird dieser Gesetzentwurf hinweisen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 4. November 2010 beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Dieser Beschlussempfehlung hat sich auch der Rechtsausschuss angeschlossen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Ende 2003 in einer Nacht- und Nebelaktion die Lebensarbeitszeit der Polizei erhöht wurde,
hat die CDU schon damals gewarnt und sich gegen diesen Weg ausgesprochen. Aber Sie haben leider nicht auf uns gehört.
Es war falsch, als einziges Bundesland eine solche Erhöhung vorgenommen zu haben. Der hohe Anstieg der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten und auch der hohe Krankenstand bei der rheinlandpfälzischen Polizei haben genau bestätigt, dass die Erhöhung kontraproduktiv war.
Heute diskutieren wir erneut über das Landesbeamtengesetz, jetzt speziell über die Lebensarbeitszeit. Es ist im Übrigen schade, dass die Landesregierung im Gesetzentwurf keine Veränderung vorgenommen hat, obwohl eine dringende und notwendige Regelung immer wieder von der CDU-Fraktion eingefordert wurde.
Es liegt nun ein Änderungsantrag der Regierungsfraktion vor, der eine unterschiedliche Absenkung im gehobenen und höheren Dienst vorsieht, und diese Faktorisierung ab dem 20. Wechselschichtdienstjahr bis zum 25. Wechselschichtdienstjahr. Wir sehen dies – Herr Kollege Henter hat es schon gesagt – im Grundsatz und Ansatz als positiv an.
Die Regelungen im Änderungsantrag der SPD-Fraktion werden aber den besonderen Belastungen des Polizeidienstes und besonders des Wechselschichtdienstes nicht gerecht. Von daher hat die CDU einen eigenen Antrag eingebracht und schlägt in zwei wichtigen Punkten eine weitergehende Regelung vor. Erstens schlagen wir vor, der höhere Polizeidienst darf nicht unterschiedlich zu dem gehobenen Polizeidienst behandelt werden.
Die Begründung ist einfach. Bei der Polizei gilt eine Einheitslaufbahn, keine unterschiedliche, das wissen Sie. Die Bundespolizei und andere Bundesländer haben ebenfalls keine Unterscheidung zwischen höherem und gehobenem Dienst. Auch Professor Nachreiner – Herr Kollege Hüttner, das haben Sie etwas falsch gelesen – hat sich klar geäußert und ausdrücklich betont, dass die besonderen Belastungen des Polizeidienstes unabhängig von laufbahnbezogenen Kriterien gelten, also sehr wohl auch für den höheren Dienst. Dieser macht ebenso auch sehr intensive Dienste oder leitet Polizeiinspektionen und ist an vorderster Front mit dabei.
Zweitens wollen wir eine Faktorisierung auch über das 25. Jahr des Wechselschichtdienstes hinaus haben. Es gibt viele Polizeibeamte, die mehr als 25 Jahre Wechselschichtdienst haben.
Diesen Belastungen würde man nicht gerecht.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir wünschen uns hier eine Absenkung pro Wechselschichtdienstjahr
um zwei Monate. Unser Antrag liegt vor. Wir würden uns freuen, wenn dem Rechnung getragen würde.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes kommt zwar spät, aber jetzt ist er endlich da. Herr Minister, noch vor über einem Jahr hatten Sie mir in der Antwort auf eine Kleine Anfrage angekündigt, einen Entwurf noch 2009 vorzulegen. Damals haben Sie mitgeteilt: Die Landesregierung geht davon aus, dass die nötigen Abstimmungen zu den Inhalten des Änderungsgesetzes in überschaubarer Zeit abgeschlossen werden, sodass noch in diesem Jahr – also 2009 – ein entsprechender Gesetzentwurf veröffentlicht werden kann. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, dass man durchaus mit Aussagen der Landesregierung differenziert umgehen muss und nicht immer all das, was schriftlich kommt, richtig ist. Heute haben wir schon öfter über Wahrheit und Klarheit gesprochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf enthält durchaus einige vernünftige Punkte und ist im Grundsatz zu begrüßen. Ich darf jetzt schon für die CDU-Fraktion ankündigen, dass wir im Innenausschuss eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragen
werden. Sicherlich werden wir über das eine oder andere noch intensiv sprechen.
Der Entwurf setzt an vielen Stellen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den vergangenen Jahren um. So ist beispielsweise die Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr Aufgabe der Polizei, und die Vorschriften über die Datenerhebung und über die Rasterfahndung bedurften einer Anpassung. Durch seinen Umfang suggeriert der Gesetzentwurf, dass die Polizei mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet wird. Tatsächlich beziehen sich die meisten Änderungen auf Befugnisse, die es bereits heute schon gibt. Vieles wurde lediglich leicht verändert und etwas konkreter gefasst. Ich darf als Beispiel die Vorschriften über die Telekommunikationsüberwachung nennen. Ich meine, echte Neuigkeiten enthält der Entwurf nicht überall. Neuigkeiten sind insbesondere das Kontaktverbot, die Meldeauflage, die Öffentlichkeitswarnung und die OnlineDurchsuchung.
Herr Minister, Sie haben es schon angesprochen, die Online-Durchsuchung könnten wir unseres Erachtens schon längst haben; denn die CDU fordert das schon seit Jahren.
So haben wir im Bund, als Wolfgang Schäuble noch Innenminister war, dafür gesorgt, dass sie ins BKAGesetz aufgenommen wurde. Das ist zunächst einmal nicht immer nur einvernehmlich mit der SPD diskutiert worden. In der erwähnten Anfrage habe ich Sie im vergangenen Jahr dazu auch noch einmal aufgefordert.
Wir sind natürlich froh, dass die Online-Durchsuchung jetzt aufgenommen wurde und Sie sich von uns haben überzeugen lassen. Wahrscheinlich haben Sie nun endlich auch eingesehen, dass die Online-Durchsuchung in der modernen Welt ein unverzichtbares Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung ist; denn oft reicht die Sicherstellung von Computern und Festplatten nicht aus, um Gefahren abzuwehren und Täter zu überführen. So nutzen insbesondere islamistische Terroristen, aber auch andere extremistische Gruppen das Internet. Auf ihren Rechnern befindet sich umfangreiches Propagandamaterial, Anleitungen zum Bombenbau und vieles mehr. Sie wissen, dass auch Rheinland-Pfalz davon betroffen ist. Sie haben bereits die Kofferbomben und die Sauerlandgruppe erwähnt. Das Instrument der On- line-Durchsuchung kann sehr gut im Bereich der Terrorabwehr eingesetzt werden.
Die Online-Durchsuchung kann sich meiner Meinung nach auch sehr wohl für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet eignen, um vielleicht den einen oder anderen Täter überführen zu können. Daher freuen wir uns, dass dieses Instrument der Polizei an die Hand gegeben wurde und wir mit den Tätern technisch zumindest gleichgezogen haben.
Auf der anderen Seite – das gehört meiner Meinung auch dazu – werden natürlich auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt; denn der Entwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und stellt insbesondere die Hürden für die Anordnung
der Online-Durchsuchung auf. Darum unterstützt die CDU im Übrigen die Online-Durchsuchung vorbehaltlos.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, leider geben Sie unserer Polizei nicht überall die Instrumente an die Hand, die sie benötigt. Im Gegenteil – Sie haben das selbst angesprochen –, Sie streichen ohne Not die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung aus dem Gesetz.
Die Begründung der Landesregierung hierzu lautet, dass man die Kennzeichenerfassung nie gebraucht habe. Das ist genauso, als wenn ich in einer Ortsgemeinde die Feuerwehr abschaffen würde, weil es vielleicht ein Jahr lang in der Ortsgemeinde nicht gebrannt hat. Das ist meiner Meinung nach kein Argument. Wir halten dieses Vorgehen ein Stück weit auch für verantwortungslos. Herr Minister, ich frage Sie: Was soll die Polizei tun, was macht der Innenminister, wenn die Kfz-Kennzeichen- erfassung tatsächlich einmal notwendig sein sollte,
um eine Gefahr für Leib und Leben oder für überregionale Allgemeingüter abzuwehren? Wieso streichen Sie die Kompetenzen ohne Grund aus dem Gesetz? Die CDUFraktion wird sicherlich bei den weiteren parlamentarischen Beratungen noch thematisieren, dass die Kennzeichenerfassung im Gesetz verbleiben sollte.
Herr Minister, im Übrigen haben sich auch die Gewerkschaften – die GdP und die BPolG – klar dafür ausgesprochen, dass die Kennzeichenerfassung im Gesetz verbleibt; denn sie ist ein sinnvolles Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Das gilt insbesondere auch für Rheinland-Pfalz, durch das immerhin mehrere Transitautobahnen führen und das zugleich an drei ausländische Staaten grenzt. Der Verbleib im Gesetz ist auch möglich. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht – Herr Pörksen, jetzt kommt es – die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Das lag aber insbesondere daran, dass die dortigen Regelungen zu unbestimmt waren. Es hat aber ausdrücklich in seiner Entscheidung klargestellt, dass eine verfassungskonforme Regelung möglich ist, und hat als Beispiel hierfür die Grundlage im brandenburgischen Gesetz genannt.
Da ist das seltsamerweise möglich. Daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoll und wünschenswert, wenn wir dies miteinander im Innenausschuss beraten. Außer Frage steht, dass wir bestimmte Gefahrenschwellen einbauen müssen. Auch selbstverständlich ist es, dass es um den Datenschutz geht und Datenbanken nicht jahrelang aufbewahrt werden dürfen, sondern vielleicht sofort wieder zu löschen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus gibt es sicherlich noch einige weitere Punkte, die man ein Stück weit hinterfragen kann. So stellt sich beispielsweise die Frage, weshalb für die Telekommunikationsüberwachung nach § 31 Abs. 1 im POG nicht die Gefahr für hochwertige Rechtsgüter ausreichend ist, sondern eine gegenwärtige Gefahr vorhanden sein muss. Interessanterweise benötigen wir keine gegenwärtige Gefahr bei Regelungen zu Videoaufzeichnungen und Online-Durchsuchungen. Da ist ein Widerspruch vorhanden.
Auch in der Telekommunikationsüberwachung nach § 31 Abs. 3 bedarf es keiner gegenwärtigen Gefahr, sondern da reicht die Gefahr für hochwertige Rechtsgüter völlig aus. Das wäre beispielsweise die Überwachung der Internettelefonie. Da ist Ihre Begründung auch sehr dünn. Darüber sollten wir sicherlich im Innenausschuss intensiv reden. Das könnte eventuell auch zu verfassungsrechtlichen Fragen führen.
Eine weitere Geschichte, die sicherlich von Interesse ist, ist die Diskussion bei der Meldeauflage. Dies ist sicherlich ein sinnvolles Instrument, beispielsweise im Hinblick auf Gewalt bei Fußballspielen usw., um dieser Herr zu werden. So müssen sich potenzielle Gewalttäter zu bestimmten Zeiten auf der Polizeidienststelle melden. Dadurch kann verhindert werden, dass sich diese zum Zeitpunkt der Meldung auf dem Fußballplatz aufhalten. Die Meldeauflage kann durch die Polizei bis zu einem Monat verhängt werden. Danach muss aber eine Verlängerung durch einen Richter angeordnet werden.
Das ist völlig in Ordnung. Wenn man aber vielleicht einen Hooligan für eine komplette Saison über Meldeauflagen von Fußballspielen abhalten will, müsste der Richter jeden Monat erneut entscheiden. Die Verlängerung ist also immer nur für einen Monat möglich. Da könnte man meines Erachtens darüber nachdenken, ob nicht auch ein längerer Zeitraum gewählt werden könnte und man von vornherein die Möglichkeit eröffnet, einen längeren Zeitraum anzuordnen.
Ein weiterer Punkt, der bereits aufgefallen ist, ist die Diskussion, dass über zahlreiche Polizeimaßnahmen künftig das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entscheiden soll.
Im Grunde genommen muss man sich fragen, warum das jetzt erfolgt. In der Vergangenheit waren es oftmals die unteren und ordentlichen Gerichte, also insbesondere die Amtsgerichte. Wir halten die durchaus für kompetent. Jedenfalls haben sich diese Zuständigkeiten in der Vergangenheit bewährt. Mir sind keine gravierenden Missstände bekannt. Aber vielleicht können wir das in der entsprechenden Anhörung klären. Ich denke, es ist schon auffallend, dass das jetzt so heruntergeregelt wird. Denn dann muss man auch beim Oberverwaltungsgericht einen Notdienst einrichten. Ob das personell so möglich ist, wird man sich fragen müssen. Denn wenn es brennt, dann brennt es wirklich, und dann brau
chen wir natürlich jemanden, der entsprechend vor Ort ist.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen ist, wir im Rahmen der Anhörung sicherlich noch einiges diskutieren müssen. Ich möchte eines zum Schluss klar machen:
Was nützen die weitergehenden und moderneren Kompetenzen für die Polizei, wenn der Polizei schlichtweg das Personal und die Ausstattung fehlen, um von diesen Eingriffsbefugnissen auch Gebrauch zu machen? Ich darf hier beispielsweise an die Unterbesetzung unserer Polizei im Wechselschichtdienst und an die über 1.000 diensteingeschränkten Beamtinnen und Beamten erinnern. Ich darf auch an die hohe Bugwelle bei den Überstunden bei der Polizei von 1,7 Millionen erinnern. Ich denke, das sind die wahren Probleme unserer Polizei. Dies werden wir sicherlich allein mit einer Änderung des POG nicht in den Griff bekommen.
Ich freue mich auf die Beratungen und bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Landesgesetz zur Kommunal– und Verwaltungsreform“ – Drucksache 15/4488 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In der 36. Sitzung am 10. Juni 2010 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der CDU und FDP, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zu den Fakten: Rheinland-Pfalz steht derzeit in einigen sicherheitspolitischen Punkten im Bundesvergleich in der Tat relativ gut da. Wir haben gerade gehört, bei der Häufigkeitszahl – sie misst die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden – nimmt Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich immerhin den sechsten Platz ein. Bei der Aufklärungsquote liegen wir im Bundesdurchschnitt auf Platz 3.
Gerade aber die Aufklärungsquote macht deutlich, dass die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beam-
ten eine hervorragende Arbeit leisten. Meine Herren und Damen, dies trotz einer Belastung von rund 1,5 Millionen Überstunden und einer äußerst problematischen Personalstärke. Die Personalausstattung ist nach wie vor nicht auf dem Stand, der notwendig wäre, um die wachsenden Anforderungen bewältigen zu können.
Wie hoch die Belastung bei unseren Polizistinnen und Polizisten ist, zeigen auch der hohe Krankenstand und die zunehmende Zahl der dienstunfähigen Beamtinnen und Beamten. Daneben gibt es einen Beförderungsstau und die Frage der Lebensarbeitszeit. Das sind wichtige Themen, die derzeit intensiv und kritisch in den Polizeikreisen diskutiert werden.
Ich darf an dieser Stelle auch für meine Fraktion daher allen Polizistinnen und Polizisten in diesem Land unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung dafür aussprechen, dass sie trotz dieser widrigen Umstände Hervorragendes leisten.
Dies vorweggenommen – es wäre sicherlich unredlich zu versäumen, die einen oder anderen positiven Aspekte im Hinblick auf Aufklärungsziffern und Häufigkeitszahlen zu erwähnen –, muss man allerdings die Zahlen in diesem Bericht insgesamt in einen Zusammenhang stellen, der die rheinland-pfälzische Sicherheitslage nicht mehr ganz so rosig aussehen lässt, wie es uns die Landesregierung gerne glauben lassen würde.
Wenn man sich die Zahlen des Bundes betrachtet – da- bei lege ich die aktuelle Polizeikriminalstatistik 2009 zugrunde –, fällt auf, dass unsere Nachbarn, die Bundesländer im Osten und im Süden, deutlich besser dastehen. Die Häufigkeitszahlen in Hessen und BadenWürttemberg sind wesentlich geringer als die in Rheinland-Pfalz, obwohl es dort eine wesentlich größere Zahl von Städten gibt, die auch größer sind als bei uns.
Die drei anderen Länder, in denen ebenfalls niedrigere Häufigkeitszahlen registriert werden, sind übrigens Bayern, Sachsen und Thüringen. Da fällt Ihnen sicher etwas auf. All diese Länder werden seit Jahren von der Union regiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wohl kein Zufall. Dort, wo die Union seit Jahren und seit Jahrzehnten regiert, leben die Menschen eben sicherer.
Meine Damen und Herren, außerdem wissen wir, dass man Zahlen zur Kriminalität eben nicht isoliert für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren betrachten darf. Jetzt kommt es: Gewisse Schwankungen nach oben und unten sind in kurzen Zeiträumen ganz natürlich und haben nur wenig Aussagekraft. In diesem Sinne ist der Rückgang der Fallzahlen in Rheinland-Pfalz von 2006 bis 2009 um rund 5,3 % – übrigens ist auch bundesweit eine Abnahme von Straftaten zu verzeichnen – zu relativieren.
Betrachtet man einen längeren Zeitraum, dann zeigt sich, dass die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz entgegen dem Bundestrend von 1993 bis 2009 um rund 20 %
gestiegen sind. Diese Entwicklung ist besonders deshalb brisant, weil die Fallzahlen im Bund im gleichen Zeitraum um 11,5 % abgenommen haben. Es wäre redlich gewesen, wenn Sie diese Entwicklung in den Sicherheitsbericht aufgenommen und in ihm dargestellt hätten. Dann hätten sie auch nicht im Widerspruch zu Ihrer eigenen Aussage auf Seite 24 des Berichts gestanden. Dort heißt es nämlich im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit: „Um aussagekräftige Tendenzen in der Verkehrsunfallentwicklung erkennen zu können, bedarf es einer Langzeitanalyse (…)“ – Dies gilt aber auch und meiner Meinung nach erst recht für die Kriminalität. Stattdessen haben Sie hier aber langfristige Entwicklungen nur dann dargestellt, wenn sie positiv belegbar sind. Die negativen Sachen haben Sie herausgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, der Minister wird nachher dazu auch noch etwas sagen. Ich kann mir schon vorstellen, dass eine Antwort darauf lautet: Die Kriminalität ist langfristig nur deshalb gestiegen, weil die Bürgerinnen und Bürger mehr Straftaten zur Anzeige gebracht haben. – Diese Aussage zieht sich nämlich wie ein roter Faden durch den gesamten Bericht der Landesregierung. Immer dann, wenn wir bei einer Deliktsgruppe einen Anstieg zu verzeichnen haben, schieben Sie das auf eine höhere Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung. Sie müssen den Bericht dahin gehend einmal durchgehen. Sie finden das wirklich bei jedem Punkt.
Was kann man also im Grunde genommen von dieser Aussage ableiten? Die Bürgerinnen und Bürger sind selbst schuld am Anstieg der Kriminalität. Würden sie weniger anzeigen, wären die Zahlen besser.
Meine Damen und Herren, ich meine aber nicht, dass die Anzeigebereitschaft der alleinige Grund für die gestiegene Kriminalität ist. Jedenfalls spricht der Vergleich mit dem Bund dagegen, da dort die Anzeigebereitschaft nicht wie in Rheinland-Pfalz gestiegen ist.
Schauen wir uns aber einmal einzelne problematische Deliktsbereiche näher an. Wir sehen zunächst, dass sich die Zahl der Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum seit 2006 mehr als verdoppelt hat. Die Rohheitsdelikte haben um 1 % und die gefährlichen und schweren Körperverletzungen um 1,7 % zugenommen. Überhaupt hat – das ist eine bedenkliche Entwicklung – die Zahl der Körperverletzungsdelikte seit Einführung der polizeilichen Kriminalstatistik vor rund 39 Jahren kontinuierlich zugenommen. Erschreckend ist auch, dass immer mehr Rohheitsdelikte dieser Art im alkoholisierten Zustand begangen werden, insbesondere von jungen Menschen. Ich meine, in diesem Fall ist die Landesregierung gefordert gegenzusteuern.
Sie schreiben in Ihrem Bericht, dass das auf ein verändertes Werteverständnis in der Gesellschaft zurückzuführen wäre, dass diese Taten stärker geächtet würden und dies zu einer steigenden Anzeigebereitschaft führen würde. In diesem Fall wird das auch wieder mit einer stärkeren Anzeigebereitschaft begründet. Sind diese Zahlen möglicherweise nicht auch Ausdruck eines ge
nau entgegengesetzten Werteverständnisses? Sind sie nicht vielleicht eher Ausdruck eines allgemeinen gesellschaftlichen Trends zu einer gewissen Verrohung, insbesondere zu einer Verrohung des öffentlichen Raums? Wie gesagt, es ist bedauerlich, dass die Landesregierung in diesem Bericht nicht einige Dinge in Angriff genommen hat, damit wir dagegen etwas unternehmen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch etwas zum Thema „Politisch motivierte Gewalt“ sagen. Mein Kollege ist schon darauf eingegangen. Diesen Bereich betrachten wir meiner Meinung nach alle mit großer Sorge. Die politisch motivierte Gewalt nimmt bedauerlicherweise seit dem Jahr 2001 extrem zu. Dies gilt nicht nur für die rechtsextremistisch motivierten Taten, sondern das gilt selbstverständlich auch für die linksextremistischen Taten.
Die Zahl der als gewaltbereit eingestuften Linksextremisten ist im Zeitraum von 2008 auf 2009 geringfügig von rund 100 auf rund 120 linksextremistische gewaltbereite Personen angestiegen. Das rechtsextremistische Spektrum ist ein Stück weit gleich geblieben bei rund 125 gewaltbereiten Personen. Diese Entwicklung war schon intensiver Gegenstand von Diskussionen in diesem Haus. Über diesen Punkt haben wir uns schon mehrfach ausgetauscht. Ich meine, in diesem Bereich müssen wir insgesamt als Parlament gegensteuern. Es liegt ein Antrag vonseiten der CDU zum Extremismus in diesem Land vor, über den noch verhandelt wird. Zu diesem Antrag werden wir sicherlich auch noch einiges sagen. Er wird sicherlich bei nächster Gelegenheit diskutiert werden.
Es ist im Übrigen in diesem Zusammenhang erfreulich, dass sich auch die Innenministerkonferenz auf Initiative der Union darauf geeinigt hat, den Strafrahmen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei Jahren auf drei Jahre zu erhöhen und auch den Einsatz von gefährlichen Werkzeugen härter zu bestrafen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch wenige Punkte zum Abschluss bringen. Wir mussten uns in den letzten Jahren auch intensiver mit einer gestiegenen Internetkriminalität beschäftigen. Betrügereien im Internet, insbesondere das sogenannte „Phishing“ von Kontozugangsdaten und viele andere Taten im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln, nehmen bedauerlicherweise immer mehr zu.
So ist beispielsweise die Computerkriminalität von 2008 auf 2009 um rund 25 % gestiegen. Es ist interessant, dass diese Zahl nur in der Polizeilichen Kriminalstatistik verzeichnet ist und in Ihrem Bericht überhaupt nicht auftaucht. Offensichtlich ist das kein Thema. Ich denke, das ist ein großes Thema gerade für viele in der Bevölkerung. Doch auch hier können wir keine Strategie der Landesregierung erkennen, wie sie dieses Problem in den nächsten Jahren in den Griff bekommen will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viel zu tun. Es besteht überhaupt kein Grund, dass sich die Landesregierung auf der Aufklärungsquote, die sehr gut
und erfolgreich ist, ausruht. Das liegt an unseren hoch motivierten Polizeibeamtinnen und -beamten
und nicht an dem geringfügigen Rückgang der Straftaten, die sich über den langen Zeitraum dramatisch entwickelt hatten und jetzt Gott sei Dank geringfügig zurückgehen. Was die Zahlen betrifft, so muss es doch unser Ziel sein, an die unionsregierten Südländer heranzukommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht am besten, wo die Union regiert. Hierzu haben die Wählerinnen und Wähler im nächsten Jahr hervorragende Chancen. Dazu fordere ich Sie auf.
Herzlichen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie wird die Situation bezüglich Extremisten im Land eingeschätzt und sind insbesondere auch hier Aufmärsche bzw. Gegendemonstrationen angemeldet?
2. Gab es im Land linksextremistische Angriffe gegen Polizisten bzw. Polizeieinrichtungen?
3. Wie sind unsere Polizisten geschult, auch diejenigen, die zu bundesweiten Einsätzen gerufen sind?
4. Hält die Landesregierung eine Verschärfung des Strafrechts hinsichtlich Gewalt gegen Polizisten für notwendig?
Herr Minister, ist geplant, in Rheinland-Pfalz eine Datenerhebung über im Dienst verletzte Polizei- oder Vollzugsbeamte in Zukunft erfolgen zu lassen und diese entsprechend in der Polizeilichen Kriminalstatistik auszuweisen?
Herr Minister, ich habe noch eine kurze Nachfrage zu der Studie „Gewalt gegen Polizei“. Wann rechnen Sie mit dem konkreten Ergebnis des Forschungsinstituts aus Niedersachsen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD war bereits im DezemberPlenum Gegenstand der Beratungen. Auch im Innenausschuss haben wir ihn intensiv beraten. Wir sind uns durchaus in vielen Betrachtungen und Ansichten einig.
Auch wir sehen die NPD als eine verfassungsfeindliche Partei. Sie stellt eine Bedrohung für unsere Demokratie dar. Von NPD-Funktionären sind immer wieder extremistische, rassistische und antisemitische Äußerungen zu hören. Sie beleidigen führende Vertreter von Staat und Gesellschaft, sie beschimpfen unser freiheitlich demokratisches Gemeinwesen.
Solche Äußerungen sind unerträglich und legen den Blick ein Stück frei auf ein menschenverachtendes Gedankengut der NPD. Insoweit stimmt die CDULandtagsfraktion mit den Kolleginnen und Kollegen und dem Antrag der SPD grundsätzlich überein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch, so sehr wir uns alle in der Ablehnung solchen Gedankenguts einig sind, so lehnen wir derzeit ein erneutes NPDVerbotsverfahren ab. Ein Verbotsantrag ist sicherlich grundsätzlich wünschenswert. Wir sehen jedoch einen neuen Verbotsantrag als mit zu hohen Risiken des Scheiterns verbunden.
Wir haben dies auch in unserem Alternativantrag „NPD und Rechtsextremismus wirkungsvoll bekämpfen“ aus
führlich dargelegt. In dieser Ansicht liegen wir mit sämtlichen CDU-Innenministern und mit dem Bundesinnenministerium auf einer Linie. Auch der CSU-Innenminister sagt, er wolle grundsätzlich einmal darüber nachdenken, er hat aber noch nicht gesagt, dass dies beantragt werden müsse. Auch das sollte man einmal sagen.
Das Bundesverfassungsgericht darf unter anderem ein Parteienverbot nur dann aussprechen, wenn die NPD nach ihren Zielen oder dem Verhalten darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Die SPD-Innenminister haben jetzt eine Materialsammlung vorgelegt, die sicherlich umfangreich ist, und sind der Ansicht, dass dieser Nachweis mit dem von Ihnen genannten und gesammelten Material möglich sein könnte.
Wir hingegen sind der Ansicht, dass die Vorlage von offen zugänglichem Material, also Erklärungen der NPD in ihrem Parteiprogramm, in ihrer Parteizeitung, in gedrucktem Schulungsmaterial oder in öffentlichen Äußerungen ihrer Spitzenfunktionäre, nicht ausreicht, um die hohen Voraussetzungen für ein NPD-Verbot nachzuweisen.
Vielmehr wird es darauf ankommen, Informationen aus dem Inneren der Partei zu gewinnen. Dies kann nur mit dem Einsatz von V-Leuten geschehen. Genau hier hat aber das Verfassungsgericht enge Grenzen gezogen. Schon einmal ist ein Verbotsverfahren 2001 angestrengt worden. 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht den Prozess wegen eines Verfahrenshindernisses ein. Hintergrund war, dass eine erhebliche Zahl von V-Leuten an entscheidenden Stellen in der NPD saß.
Dies führt zum Kernproblem des Verbotsantrags. Auf der einen Seite sind wir zum Nachweis der Verfassungswidrigkeit auf das Material der V-Leute angewiesen, auf der anderen Seite müssen die Informanten aber abgezogen werden, damit dem Verfahren nicht erneut ein Aus droht.
Würden wir dennoch einen Verbotsantrag stellen, so liefen wir Gefahr, erneut zu scheitern, und die NPD würde unseres Erachtens einen großen Erfolg davontragen, ganz abgesehen von der hohen Aufmerksamkeit während des gesamten langwierigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Von daher plädiert die CDU für eine stärkere politische Bekämpfung der NPD. In einer offenen Gesellschaft, in einer liberalen Demokratie kann Extremismus auf Dauer nicht mit Verboten, sondern nur mit besseren Argumenten bekämpft werden.
So werden wir die kontinuierlich ansteigende rechtsextremistische Gewalt nicht allein mit einem Parteienverbot
in den Griff bekommen. Rechtsextremistische Gewalt wird vielmehr von der Skinhead-Szene, von rechtsgerichteten Kameradschaften und von den neuen Aktionsforen, wie dem sogenannten autonomen Nationalsozialismus, verübt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen die Wurzeln von Extremismus bekämpfen. Damit sage ich auch ganz deutlich, nicht nur des Rechtsextremismus, sondern auch des Linksextremismus.
Wir schlagen sehr wohl die Überprüfung der Präventionsarbeit der Landesregierung vor. Herr Minister Bruch, Sie tun schon sehr viel, aber nichts kann so gut sein, dass es nicht dennoch einer intensiven Prüfung standhalten müsste und wir uns vielleicht durchaus auch neue Wege überlegen müssen, wie wir diese Gruppen entsprechend bekämpfen können.
Abschließend möchte ich noch einmal klar unterstreichen, dass wir die NPD ebenfalls als verfassungsfeindlich ansehen. Aber wir sehen in einem erneuten Verbotsverfahren erhebliche Risiken und halten ein Scheitern für sehr wahrscheinlich. Die Materialsammlung sehen wir für ein formaljuristisches – und darauf wird es vor dem Bundesverfassungsgericht ankommen – Parteiverbotsverfahren als nicht ausreichend an. Der mögliche politische Schaden bei einem erneuten Scheitern und ein damit verbundener, nicht zu unterschätzender Werbeeffekt für die NPD wäre fatal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die NPD sowie die rechts- und linksextremistische Gewalt politisch geschlossen bekämpfen. Dieser Weg wird sicherlich auf Dauer erfolgreicher sein als ein mit hohen Risiken behafteter Verbotsantrag.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, „DIE RHEINPFALZ“ hat festgestellt, dass unklar bleibt, ob der aktuelle Bedarf an Stellenbe
setzungen durch die 21 neuen Stellen bereits gedeckt ist.
Sehen Sie da noch weiteren Handlungsbedarf?
Nachdem nunmehr fast ein Jahr seit Ablauf der FünfJahres-Frist verstrichen ist, fragen wir die Landesregierung:
1. Welche konkreten Schritte zur Evaluation sind seit dem Beginn des Jahres 2009 ergriffen worden?
2. Gibt es eine vorläufige Bewertung, die Grundlage für etwaige Folgemaßnahmen sein könnte?
3. Wird es Maßnahmen zur verstärkten Gesundheitsförderung geben?
4. Wie hat sich durch die Lebensarbeitszeitverlängerung die Zahl der dienstunfähigen bzw. eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten entwickelt?
Herr Minister, sehen Sie den Weg bezüglich der Verlängerung der Lebensarbeitszeit weiterhin für richtig an,
obwohl kein anderes Bundesland die Regelung der Rheinland-Pfälzer entsprechend übernommen hat?
Noch eine kurze Zusatzfrage. Sehen Sie aufgrund der hohen Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Einsatzstärke der Polizei in Rheinland-Pfalz gefährdet?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 24. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, „Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz“, an den Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Rechtsausschuss mitberatend überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 24. September beraten. Ich darf kurz schwerpunktmäßig einige Inhalte des Gesetzentwurfs aufzählen. Es gibt eine Vielzahl von Einzelpunkten, die dort geregelt sind.
Ich darf mich ganz kurz auf sechs Punkte beschränken:
Punkt 1: Bei der Briefwahl ist eine Glaubhaftmachung der Verhinderung nicht mehr erforderlich. Das heißt, Sie können jetzt jederzeit Briefwahl bei Landtagswahlen beantragen.
Punkt 2: In § 29 Abs. 2 des Landesgesetzes wird geregelt, dass die Verteilung der Sitze statt des bisherigen Proportionalverfahrens nach Hare/Niemeyer jetzt durch das Devisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte-Laguë/Schepers geregelt wird.
Punkt 3: § 37 Abs. 1: Dort ist geregelt, dass Kandidaten, die für eine Liste kandidieren, nicht mehr Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung sein dürfen.
Punkt 4: Mitgliedschaft im Landtag erfolgt in der Zukunft kraft Gesetzes ohne eine ausdrückliche Annahmeregelung, und zwar in der ersten Sitzung des Landtags.
Punkt 5: Staatliche Mittel, also sogenannte Wahlkampfersatzkosten, für Wählervereinigungen werden von 2,05 Euro auf 2,80 Euro angehoben.
Punkt 6: Der Einsatz von Wahlgeräten soll zunächst abgewartet werden, bis auf Bundesebene eine entsprechende Regelung gefunden wird.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD, CDU und FDP, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss und der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Herr Minister, Sie haben geantwortet, dass angeblich keine Antifa-Gruppe im Abgeordnetenhaus an der Besetzung teilgenommen hat. Wie erklären Sie sich dann den Umstand, dass während der Besetzung des Abgeordnetengebäudes eine Antifa-Fahne im dritten Stock ausgerollt wurde und eine ganze Zeit dort gehangen hat, die unter anderem von vermummten Personen aufgehängt wurde?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, die jüngst auch von mehreren Polizeigewerkschaften thematisiert wurde?
2. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung hierauf reagieren?
3. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung, die einen besseren Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor tätlichen Angriffen vorsieht?
4. Plant die Landesregierung im kommenden Jahr wieder, Polizistinnen und Polizisten zu den MaiDemonstrationen nach Berlin zu entsenden – insbesondere vor dem Hintergrund der Bemerkung des Berliner Innensenators, die Hundertschaften einzelner Landespolizeien seien mal weniger, mal besser für die besonderen „Berliner Verhältnisse“ geeignet?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen, dass es der CDUFraktion nicht um eine grundsätzliche Kritik an den Demonstrationen der Schüler und Studenten geht. Die
Studenten stellen durchaus berechtigte Forderungen. Das erkennen wir auch an. Die Demonstrationsfreiheit ist grundgesetzlich verankert.