Robert Orth
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Last Statements
Verehrter Herr Präsident! Ich will mir heute nicht eine weitere Rüge einhandeln. Die gestern hat mir schon gereicht. Insofern
werde ich versuchen, mich zu mäßigen. Gleichwohl fällt es mir manches Mal, wenn ich nach dem Kollegen Stüttgen rede, echt schwer. Sie sagen, wir würden auf die Bremse treten und sollen mal schnell machen. Herr Stüttgen, wie schnell waren Sie eigentlich? Ich komme mal auf Ihren Gesetzentwurf zu sprechen:
Die erste Lesung war am 28. September 2005. Seitdem lag Ihr Gesetzentwurf vor. Seitdem haben Sie aber auch nicht ein einziges Mal gesagt, dass wir ihn umsetzen sollen. Erst als meine Ausschussassistentin nachgefragt hat, was wir denn mit dem Restanten machen sollen, ist Ihnen eingefallen, dass Sie noch etwas in der Kiste liegen hatten, das Sie dann wieder herausgezogen haben.
Das ist auch nicht schnell. Zwischendurch haben Sie mindestens fünf Jahre geparkt, und erst jetzt legen Sie wieder einen Gang ein. Das ist aber auch zu spät, meine Damen und Herren.
Wir haben immer gesagt, dass wir diese Fragestellungen im Rahmen einer Gesamtänderung des Richtergesetzes mit anpacken wollen. Dazu stehen wir auch; daran hat sich nichts geändert. Nur haben wir in dieser Legislaturperiode das Richtergesetz nicht angepackt. Das ist der einzige Grund, warum wir diese Initiative noch nicht verabschiedet haben, zu der wir vor 2005 gestanden haben, zu der wir jetzt stehen und zu der wir auch nach 2010 noch stehen werden. Sicherlich werden wir dann mit unserer Mehrheit auch eine Änderung des Richtergesetzes auf den Weg bringen.
Aber ich möchte noch etwas zum LPVG sagen, Herr Kollege Stüttgen. Ich bin sehr froh, dass wir am LPVG einige Änderungen vorgenommen haben. Wir haben mit der Novelle unter anderem erreicht, dass wieder mehr Lehrer Unterricht geben. Das ist mir persönlich sehr wichtig.
Es wurde zuerst der Untergang des Abendlandes, das Ende des Dialogs beschworen; man würde nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn das LPVG verabschiedet ist. Was sagen einem aber die Vertreter der Berufsverbände?
Was sagen einem die Amtsleiter? – Sie sagen, dass man auch heute noch im Dialog ist.
Nur fragt der Amtsleiter heute freiwillig; vorher musste er es. Es ist doch geradezu ein Ausdruck moderner Verwaltung, dass sie Dinge auch freiwillig tut. Insofern gibt es keinen Grund, etwas zurückzu
nehmen. Wir werden Ihren Antrag, der reine Show ist, heute ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sind Untersuchungsausschüsse das Mittel des Parlaments, Dinge aufzuklären, Regierungshandeln zu kontrollieren. Ich hatte jedenfalls in dieser Legislaturperiode das Vergnügen, zwei Untersuchungsausschüssen anzugehören. Für den ersten kann ich diese These auch unterstützen. Bei dem zweiten fällt es mir, ehrlich gesagt, sehr schwer. Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass hier ein persönlicher Rachefeldzug eines grünen Abgeordneten zur Ehrenrettung eines grünen Parteifreundes geführt wird
und es eigentlich nicht um die Sache und die Fragestellung als solches ging, meine Damen und Herren.
Bezeichnend ist auch, dass bei der Bewertung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses die Fraktion der Grünen durch Herrn Remmel nicht einen einzigen Änderungsantrag zum Abschlussbericht gestellt hat. Die Grünen haben gar nicht versucht, eine gemeinsame Sichtweise zu entwickeln. Nein, sie haben einfach bei allen Änderungsanträgen, die gemeinsam mit der SPD beschlossen wurden, zwar mit abgestimmt, haben dann aber keine 24 Stunden später ein fast 70-seitiges eigenes Werk präsentiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das über Nacht entwickelt wurde. Hier wurde schlicht und ergreifend nach der Maxime gehandelt: Wir machen da nicht mit, wir kochen unsere eigene Suppe. Meine
Damen und Herren von den Grünen, dann dürfen Sie sich aber auch nicht wundern, wenn Sie jetzt hier sehr isoliert dastehen.
Wenn man sich anschaut, welche Thesen Sie am Ende Ihres Sondervotums vertreten, dann kann ich nur sagen: Oh Gott, oh Gott.
Sie führen aus, hier sei unter Außerachtlassung von dienstlichen Zuständigkeiten gehandelt worden; es seien Verfehlungen gesammelt worden. – Ja, meine Damen und Herren, wenn es doch Anhaltspunkte dafür gab, dass Herr Friedrich nicht immer alles richtig gemacht hat, ist es dann nicht ureigene Aufgabe der Ministerialen, dann auch einmal nachzusehen, ob insgesamt alles gut gelaufen ist? Was wäre denn, wenn er kein Grüner gewesen wäre? Was wäre denn, wenn er ein Schwarzer gewesen wäre? Hätten Sie dann auch gesagt: „Es ist nicht richtig, dass hier nach Verfehlungen geschaut wird“? Meine Damen und Herren, das glauben Sie doch sicherlich selber nicht.
Im zweiten Punkt Ihrer Zusammenfassung lese ich, die hohen ökologischen Standards hätten zur Kritik an Herrn Friedrich geführt. – Ich kann mich nicht erinnern, dass wir im PUA festgestellt haben, dass Herr Friedrich nach hohen ökologischen Standards gearbeitet oder gelebt hätte. Ich möchte schlichtweg sagen: Diese These ist einfach in den Raum gestellt; ich möchte ihr auch widersprechen.
Dann ist davon gesprochen worden, dass nach möglicher strafrechtlicher Relevanz im MUNLV geschaut worden sei. – Ja, soll man denn, wenn man einen Verdacht hat, wegschauen, meine Damen und Herren? Wollen Sie das allen Ernstes? Das kann doch nicht wirklich richtig sein.
Dann heißt es auch, das MUNLV habe die Ermittlungen beim Landeskriminalamt in eine bestimmte Richtung gelenkt. – In welche Richtung denn bitte? Das ist doch ausdrücklich vom PUA eben nicht bestätigt worden. Da bitte ich Sie doch, hier Fakten zu bringen, Herr Kollege Remmel. Sie stellen Thesen in den Raum, wie Sie es im ganzen PUA gemacht haben, ohne dies mit entsprechenden Fakten zu belegen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Kriminalbeamten haben das von sich gewiesen. Sie haben ganz klar gesagt, dass sie auf eigenen Antrieb und nach eigenem Gutdenken gehandelt haben.
Dann sagen Sie auch, bei der Staatsanwaltschaft sei nicht alles richtig ermittelt worden, man habe Entlastendes nicht genügend bewertet. – Meine Damen und Herren, ich bin Jurist, Sie nicht, Herr Remmel. Für mich ist jedenfalls eines klar: Ich erlaube mir nicht, bei Richtern oder Staatsanwälten deren unabhängigen Entscheidungen zu bewerten und zu benoten. Ich gehe davon aus: Wenn Entscheidungen der Staatsanwaltschaft dem Gericht vorgelegt wurden und das Gericht entschieden hat, dann muss ich das als Demokrat akzep
tieren. Das würde ich mir auch von Ihnen wünschen; denn sonst frage ich mich, was Sie eigentlich für ein Demokratieverständnis haben.
Im Übrigen hat der Generalstaatsanwalt – das ist eben schon gesagt worden – sehr entrüstet auf meine Frage, ob es denn eine politische Einflussnahme gegeben habe, reagiert. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diese Entrüstung in Ihrem Sondervotum auch berücksichtigt hätten. Das hat aber nicht in Ihre Zielrichtung hineingepasst.
Ich bin der Ansicht, dass uns dieser PUA einfach aus eigenem Antrieb von Herrn Remmel heraus über Monate mit Themen beschäftigt hat. Es ist schon schlimm, wenn man hergeht und lauter Halbwahrheiten verbreitet.
Ich sehe nicht, dass es eine Intrige gegen Herrn Friedrich gegeben hat, wie das Herr Remmel veröffentlicht hat. Ich kann auch nicht die Ansicht von Herrn Remmel teilen, dass der Staatsanwalt ausgetauscht werden müsse. Meine Damen und Herren, welche Staatsanwälte ermitteln, entscheiden nicht wir Parlamentarier, sondern entscheidet die Zuständigkeit im Behördenaufbau. Da mische ich mich nicht ein.
Sie wollen politisch motivierte Justiz, wir jedenfalls nicht.
Wenn ich mir dann zum Abschluss noch erlauben darf, etwas über das Verständnis von Herrn Remmel zu Recht und Gesetz zu sagen: Ich bin, ehrlich gesagt, erschrocken. Ich habe, wie gesagt, zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse mitgemacht und habe auch mit dem einen oder anderen Kollegen von der SPD hier und da hart gerungen; ich will jetzt keine Namen nennen. Aber wenn von Ihnen, Herr Remmel, bewusst immer wieder Suggestivfragen gestellt werden, wenn Sie die Zeugen nach Wertungen fragen, obwohl Zeugen Tatsachen bekunden müssen, wenn man es Ihnen drei- und viermal sagt, dass es unzulässig ist, nach Wertungen zu fragen und Sie es bewusst trotzdem machen, dann kann ich nur sagen: Sie sind ein bewusster Rechtsbrecher. Und das ist für mich das Ergebnis des PUA. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist völlig unstreitig, dass Prozesskostenhilfe
zu den Grundsätzen der Rechtspolitik und des Rechtsstaats gehört. Herr Sichau, Sie brauchen das nicht in Frageform zu kleiden oder in Zweifel zu ziehen. Ich kann jedenfalls für meine Fraktion sagen: Als Rechtsstaatspartei sind wir selbstverständlich dafür, dass jedermann Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen haben muss.
Allerdings ist es, glaube ich, auch legitim, nachzufragen, ob denn ein Prozess zum Beispiel Aussicht auf Erfolg hat
oder ob der Staat jedem, der meint, einen Anspruch zu haben, Prozesskostenhilfe gewähren sollte. Dazu kann ich aus meiner anwaltlichen Erfahrung nur sagen, dass ich hier und da doch Zweifel habe, ob die Prüfung der Erfolgsaussichten immer hinreichend konkret erfolgt, meine Damen und Herren. Wir bewegen uns da sehr schnell im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit; das will ich gerne hinzufügen. Aber ich glaube, es ist wichtig, an dieser Stelle einmal festzuhalten, dass die Politik erwartet, dass die entsprechenden Normen auch ernst genommen werden und dass Prozesskostenhilfe bei entsprechender Erfolgsaussicht gewährt wird.
Wichtig ist allerdings auch, dass nur derjenige, der bedürftig ist, Prozesskostenhilfe bekommt.
Ich denke, es ist so wie bei allen Sozialleistungen. Ich muss Nachweise erbringen, ich muss einfach belegen, dass ich bedürftig bin. Es kann nicht sein, dass ich einerseits im Bereich von Hartz IV jeden kleinen Kram nachweisen muss, auf der anderen Seite bei Gericht aber nur einfach erklären muss: Ich habe kein Geld, ich brauche jetzt Prozesskostenhilfe.
Das ist doch im Moment eines der Kernprobleme bei der Prozesskostenhilfe, meine Damen und Herren.
Und natürlich sind wir hier nicht in Russland, lieber Kollege Sichau. Mehr Schein als Sein – nein. Ich habe jedenfalls bisher von niemandem gehört, dass es zurzeit Probleme hinsichtlich der Gewährung von PKH gäbe. Bei mir hat sich noch niemand beschwert, dass zu restriktiv verfahren würde.
Sie können sich die Verhältnisse in Russland demnächst auch persönlich einmal anschauen, Herr Sichau. Sie werden ja die Zeit haben, zu reisen. Das gönne ich Ihnen auch. Ich weiß, dass Sie gerne
reisen und gerne Eindrücke mitnehmen. Ich freue mich natürlich auch darauf, wenn wir uns nach dieser Legislaturperiode hier und da einmal sehen und Sie dann von Ihren Eindrücken aus der Welt berichten. Ich verspreche Ihnen, dass ich dann darüber nachdenke, ob wir die hier in reale Politik umsetzen können.
Damit bin ich auch schon am Ende meines Beitrags, denn ich will nicht alles wiederholen, was wir schon letztes Mal gesagt haben.
Abschließend möchte ich noch Ihnen, Herr Sichau, danken. Das sage ich jetzt nicht als FDP-Sprecher, sondern – ich wechsele einmal kurz den Hut – als Vorsitzender des Rechtsausschusses. Wir haben zehn Jahre miteinander für die Rechtspolitik gerungen. Ich muss sagen: Ich habe es immer als sehr fair empfunden. Sie haben über die gesamten Jahre, egal, ob Sie in Regierungs- oder Oppositionsverantwortung waren, immer schonungslos um die Sache gestritten. Das ist mir besonders aufgefallen, und das fand ich gut. Dafür möchte ich mich namens des Ausschusses ganz herzlich bei Ihnen bedanken.
Sie haben immer auch eine bestimmte Ebene, die vielleicht der eine oder die andere manches Mal unbedacht oder bedacht überschreitet, nie überschritten. Auch dafür möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken. Es war eine faire und gute Zeit. Wie gesagt: Ich wünsche mir, dass wir uns bei anderer Gelegenheit wiedersehen. Und obwohl Sie Sozialdemokrat sind, freue ich mich über Ihre Anregungen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass wir im Moment nur Wahlkampf machen. Ich glaube auch, dass Sie die ganze Zeit im falschen Plenum reden; denn Sie haben heute über viele Punkte gesprochen, die eigentlich nicht hierhin gehören. Sie haben die Gesundheitspolitik der Bundesregierung thematisiert und damit Ihre eigene Arbeit kritisiert. Jetzt kommen Sie auch wieder mit einem Punkt, bei dem ich sagen muss: Sie kritisieren etwas, was uns allen doch Rote und Grüne eingebrockt haben, meine Damen und Herren.
Ich möchte daher noch einmal die Historie bemühen: Rot-Grün hat doch die Grundlagen für ELENA gelegt. Es ist Fakt, dass die Große Koalition ELENA beschlossen hat. Es ist auch Fakt, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durchgesetzt hat, dass hier Verbesserungen stattfinden, meine Damen und Herren. Insofern möchte ich Sie fragen: Wie sehen Sie eigentlich Ihr damaliges Verhalten, lieber Kollege Stüttgen, liebe Frau Kollegin Düker? Sehen Sie das kritisch? Es kommt mir vor wie immer, es ist so wie auch im Strafvollzug: Sie kritisieren Zustände in Gefängnissen, die Sie selber haben verwahrlosen lassen.
Sie gehen in jedem Politikfeld nach dem gleichen Muster vor. Erst fahren Sie etwas vor die Wand,
dann wollen Sie von nichts wissen, und dann sagen Sie: Die Landesregierung ist schuld. – So geht es nicht, meine Damen und Herren, so verfängt das nicht. Das wird Ihnen kein Wähler und keine Wählerin abnehmen.
Ja, gerne.
Es ist ja wunderschön, dass Sie jetzt auf einmal Verbesserungen haben wollen. Sie haben doch bis Oktober mitregiert, lieber Herr Kollege Stüttgen. Dann hätten Sie es doch von vornherein so machen können, wie es richtig gewesen wäre. Oder haben Sie über Weihnachten neue Erkenntnisse gewonnen? Sind Sie jetzt weiser und schlauer geworden? Ich jedenfalls glaube das nicht, meine Damen und Herren.
Ich bin der Ansicht, dass Sie, wenn Sie den Landtag von Nordrhein-Westfalen nach diesem Muster in den nächsten Wochen mit jedem Politikfeld beschäftigen, überhaupt nicht vorankommen, den Problemen im Land überhaupt nicht gerecht werden. Sie halten uns mit Dingen auf, die uns nicht beschäftigen, für die wir keine Kompetenz haben, die Sie uns zu allem Überfluss auch noch eingebrockt haben.
Wenn Sie dann auch noch mit dem Arbeitnehmerdatenschutz kommen, Herr Kollege Stüttgen, sage ich Ihnen: Sie haben den Arbeitsminister der Bundesregierung von 1998 bis zum Herbst 2009 gestellt. Das waren elf lange Jahre. Ich will jetzt nicht aufzählen, wer das alles war – von Ihrem früheren Superminister Clement, von dem Sie nichts mehr wissen wollen, bis hin zu anderen großen oder kleinen Größen Ihrer Partei.
Dann sagen Sie: Es ist ja so furchtbar, dass die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen noch keinen Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht hat. Herr Stüttgen, wo leben Sie eigentlich? Wie real ist das, was Sie uns hier vortragen?
Ich finde es jedenfalls beschämend, wenn die Sozialdemokraten etwas verbockt haben und dann sagen: Das müssen wir hier stoppen. Sagen Sie doch als Erstes: Die SPD hat sich geirrt – es tut uns leid, liebe Bürgerinnen und Bürger –, deswegen wollen wir etwas anderes. – Aber nein, Sie tun so, als ob wir irgendetwas schlecht gemacht hätten.
Das Gleiche gilt für die Grünen. Sie waren nie an etwas schuld. Die Grünen sind immer diejenigen, die alles besser machen wollen, bei denen alles besser ist. Ich kann nur sagen: „ELENA stoppen!“ ist die falsche Überschrift, „Monika stoppen!“ ist richtig. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Stotko hat mich dazu gebracht, noch zwei kurze Punkte anzusprechen.
Erstens. Herr Stotko, wenn Sie von Versagen sprechen, dann müssen Sie in einen sehr breiten Spiegel geschaut haben.
Denn der rot-grüne Gesetzentwurf der Vorjahre ist Gegenstand unserer Änderungen. Wir reparieren die verfassungswidrigen Vorschriften, die unter Ihrer Verantwortung jahrelang im Landesgesetzblatt standen.
Zweitens. Ihr neuer Gesetzentwurf ist ebenfalls verfassungswidrig. Aber ich bin beruhigt. Denn Ihr Versagen ist folgenlos, weil Sie Opposition sind und Opposition bleiben werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich versuche, die Sekunden, die Sie mir eben zusätzlich gewährt haben, nun wieder hereinzuholen.
Ich bin zufrieden damit, dass wir uns offenbar alle einig sind, dass wir das Ehrenamt mehr in Betreuungsfälle einbeziehen müssen. Insofern sehe ich hier einen Grundkonsens.
Meine Damen und Herren, nicht verstanden habe ich, dass hier vonseiten der SPD im Übrigen zum Betreuungsrecht relativ kritische Worte gekommen sind. Ich frage mich, warum man, wenn man doch bis vor einigen Monaten im Bund regiert hat, an dieser Baustelle, wenn sie einem denn so wichtig war, nicht auch einmal gearbeitet hat. Insofern ist Ihr heutiger Vortrag doch eher unter dem Aspekt zu sehen: Wir tun mal so, als ob wir uns um was kümmern, haben in der Vergangenheit aber selber real nicht an den Problemen gearbeitet.
Was die Antworten anbelangt, bin ich nicht unzufrieden. Hier hat die Landesregierung alles offen und schonungslos dargestellt.
Ich kann allerdings nicht verstehen, dass vonseiten der SPD gesagt wird, wir brauchten mehr Kontrollen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie hier einem Kontrollwahn unterliegen. Ich bin mir nicht sicher, ob das richtig ist. Es hilft nicht immer, bei jedem und allem nachzugucken; vielmehr hilft es, zielgenauer nachzugucken. Da bin ich mir sicher, dass die Gerichte schon einen Überblick über ihre Betreuer haben
und wissen, wo sie mehr hingucken müssen und wo sie vielleicht weniger hingucken müssen.
Insofern müssen wir uns hier, glaube ich, keine verstärkten Sorgen machen. Wir als Liberale setzen im Übrigen darauf, dass wir zu mehr Vorsorgevollmachten kommen, in der Hoffnung, dass dann die gerichtlich bestellte Betreuung entsprechend weniger oft notwendig ist. Ich würde mich freuen, wenn wir alle in diesem Hause unseren Schwerpunkt auf dieses Instrument legen und hier gemeinsam voranschreiten würden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich im Wesentlichen dem anschließen, was der Kollege Giebels hier schon gesagt hat.
Ich bin erschrocken darüber, mit welcher Selbstverleugnung die Opposition hier jedes Mal ans Werk geht. Wenn Sie sich die rot-grüne Bilanz vor 2005 anschauen und legen diese Bilanz neben unsere …
Vergleichen dürfen wir ja wohl noch, Frau Kraft – auch wenn es manchmal schwer fällt, weil Sie keine echte Vergleichsgruppe sind.
Wenn Sie das einmal nebeneinander legen, dann ist es nicht nur so, dass wir wesentlich mehr Ausbrüche hatten. Nein, wir hatten auch wesentlich mehr Selbstmorde im Strafvollzug, und wir hatten wesentlich mehr Entweichungen. Meine Damen und Herren, überlegen Sie, dass Sie in den Jahren 2000 bis 2005 zwischen 500 und 700 Entweichungen jährlich hatten. Wenn Sie sich die heutigen Zahlen ansehen, werden Sie feststellen, dass sie halbiert sind. Sie müssen doch auch einmal die Fakten zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie dann auch nachfragen, was mit den Leuten, die abgehauen sind, so alles passiert ist. Ich möchte aus der Drucksache 13/4290 aus der 13. Legislaturperiode zitieren. Das war eine Kleine Anfrage. Da ging es um die Ausbrüche der Jahre 2000 bis 2002: Büren: einer, wieder aufgegriffen. – Hamborn: sechs, alle aufgegriffen. – Fröndenberg: einer, aufgegriffen. – Heinsberg: einer, nie wiedergefunden worden. – Herford: drei Leute, sind gefunden worden. – Wieder Herford: Gefunden worden, aber erst zwei Jahre später. – Moers-Kapellen: ein Jahr später wiedergefunden worden. – Moers-Kapellen: einer, nie wiedergefunden. – Münster: einer weg, nie wiedergefunden. – Remscheid: einer weg, nie wiedergefunden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich solche Listen anschauen, dann, muss ich sagen, leben wir heute doch wesentlich sicherer als damals.
Ich gebe Ihnen noch eine Zahl dazu: Von den über 500 Entweichungen des Jahres 2003 – das heißt, alle 18 Stunden ist Ihnen einer abhandengekommen – haben Sie 110 nie wiedergefunden.
Das ist jedenfalls eine offizielle Zahl, die das Ministerium mir seinerzeit gegeben hat. Ich muss sagen: Das sind erschreckende Zahlen. Da hätten Sie Sondersitzungen beantragen sollen, meine Damen und Herren.
Aber, was haben Sie gemacht? Weil es ja so viele Ausbrüche und Entweichungen waren, konnten Sie das gar nicht jedes Mal zum Thema einer Sondersitzung machen. Sie konnten es als Ministerium ja nicht einmal zum Tagesordnungspunkt erheben. Deswegen hat uns der Minister Gerhards seinerzeit unter anderem in einer Rechtsausschusssitzung unter dem Punkt „Verschiedenes“ erzählt, dass drei Leute weg sind, drei Vorfälle. Er hat sie relativ harmlos, bagatellisierend dargestellt. Das ist alles so en passant passiert. Das ist eigentlich der Skandal der vergangenen Jahre.
Und was ist seinerzeit passiert? – Wir hatten in Düsseldorf eine Selbstmordserie. Wir haben vonseiten der Opposition gesagt: Da muss der Minister doch mal hin.
Da ist der Minister nicht hingefahren. Dann haben wir gesagt: Der Minister muss doch mal die Anstaltsleitung austauschen. Da hat der Minister die Anstaltsleitung nicht ausgetauscht, meine Damen und Herren.
Und wie ist die Situation heute?
Frau Ministerin Müller-Piepenkötter hat bei drei Vorfällen in Anstalten die Anstaltsleiter ausgetauscht, um dafür Sorge zu tragen, dass ein Neuanfang möglich ist. Das ist konsequentes Handeln, und das haben Sie in der Vergangenheit eben nicht an den Tag gelegt.
Bei der Gelegenheit darf ich einmal Revue passieren lassen, dass wir mehrere Hundert Verfahren wegen menschenunwürdiger Unterbringung laufen haben. Da klagen Gefangene gegen das Land Nordrhein-Westfalen, weil sie zu Zeiten von RotGrün in Haftzellen ohne Schamwand untergebracht waren, wo sie mit mehreren Gefangenen gleichzeitig in einem Raum waren und die Notdurft daneben verrichten mussten. Meine Damen und Herren, das sind doch Zustände, die zu Problemen im Vollzug führen, die einfach nicht zumutbar sind. Warum sind Sie das nicht angegangen? – Wir bauen heute die Schamwände ein, die Sie eingespart haben.
Sie haben Bedienstete in den JVA abbauen wollen. Wir haben 500 neue Stellen geschaffen. Ja, meine Damen und Herren, wo waren eigentlich die Änderungsanträge vonseiten der Opposition in den letzten Jahren? Sie hätten auch 1.000 oder 2.000 beantragen können, aber nein, das haben Sie nicht. Nicht einen einzigen Haushaltsantrag in diese Richtung haben wir von Ihnen bekommen.
Aber heute hier so zu reden, das ist einfach unredlich, meine Damen und Herren.
Dann möchte ich mit einer Mär aufräumen. Hier wird immer wieder behauptet, auch in Presseerklärungen, der Rechtsausschuss sei nicht informiert worden. Lieber Herr Jäger – da möchte ich Sie direkt ansprechen –, wie können Sie in einer Presseerklärung behaupten, der Rechtsausschuss sei nicht informiert worden, wenn wir in einer vertraulichen Sitzung über die Dinge, die wir hier heute öffentlich diskutieren, die durch irgendeine Indiskretion nach außen gedrungen sind, informiert wurden?
Herr Jäger, ich bitte Sie, diese Behauptung zurückzunehmen.
Stattdessen gehen Sie rüpelhaft mitten in der Sitzung raus, geben draußen Interviews und sagen hinterher, Sie hätten das nicht gewollt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie kein Interview geben wollen, Herr Jäger, dann müssen Sie auch
keines geben. Das sind doch bloße Schutzbehauptungen. Wir sitzen im Saal und lassen uns informieren, und Sie gehen, bevor die Sitzung zu Ende ist, raus und geben schon Ihre abschließende Bewertung ab. Das ist echt schwache Opposition, meine Damen und Herren.
Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen dazu kommen, die Vorfälle sachlich zu bewerten und zu überlegen, welche Folgerungen wir daraus für die Zukunft ziehen können und müssen. Denn das ist das Entscheidende, meine Damen und Herren: Ihnen von der Opposition geht es ums LautSprechen, mir geht es darum, dass wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass es in Zukunft noch weniger Ausbrüche gibt.
Wie gesagt, die Anzahl der Ausbrüche ist deutlich gesunken. Ich will aber gerne daran mitarbeiten, dass wir die Anzahl noch weiter senken. Hier bin ich auch auf Ihre Anregungen gespannt. Bisher ist weder zu Regierungs- noch zu Oppositionszeiten etwas dazu von Ihnen gekommen. Erbärmlich, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, Sie haben eben die Ministerin gefragt, ob das alles war. Ich kann Sie nur zurückfragen: War das eigentlich alles, Herr Stotko?
Sie konstruieren hier angebliche Widersprüche und behaupten vorneweg, das seien alles Lügen. – Wenn Sie so als Strafverteidiger arbeiten, dann gute Nacht, meine Damen und Herren.
Wenn Sie sagen, eine Entweichung wäre, wenn jemand um 18:03 Uhr statt um 18 Uhr nach Hause kommt, dann empfehle ich Ihnen, sich die genaue Definition anzuschauen. Die Zahlen, von denen ich gesprochen habe, beziehen sich auf Menschen, die mindestens einen Monat weg waren, meine Damen und Herren.
Ich will keine Schulnoten verteilen, aber ich empfehle Nacharbeiten, meine Damen und Herren.
Wenn Sie sich dann auch noch daran erinnern, dass ich eben darauf verwiesen habe, dass von den über 500 110 nie wiedergekommen sind, dann können Sie das Ganze doch nicht derart bagatellisieren. Sie reden Ihre eigene Zeit schön und überhöhen alles, was bei uns passiert. Meine Damen und Herren, das ist einfach unredlich.
Eben wurde vonseiten der Opposition angesprochen: Gegen denjenigen, der die Leute mutmaßlich rausgelassen hat, sei doch schon mal vor zwei, drei Jahren ermittelt worden. – Ich möchte klarstellen: Das Ermittlungsverfahren ist nach § 170 Abs. 2 wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden, meine Damen und Herren.
Alle reden immer von Resozialisierung, auch Sie von der Opposition. Sollen wir gegen jeden, gegen den es mal ein Ermittlungsverfahren gegeben hat, das eingestellt wurde, Argwohn hegen? Sollen wir auch bei Ihnen, Herr Stotko, nicht mehr ins Auto steigen, obwohl Sie den Führerschein inzwischen wiederhaben?
Sie müssen Ihre Reden an Ihren eigenen Maßstäben messen, meine Damen und Herren.
Nein, Frau Löhrmann. Das war nicht Herr Wüst. Herr Stotko kann Ihnen das sicher erklären. Er wurde verurteilt wegen Fahrens ohne Führerschein, sowohl wegen Fahrlässigkeit als auch Vorsatz, und hat dafür eine Geldstrafe kassiert; die genauen Zahlen kann ich Ihnen nachliefern.
Frau Düker, wenn Sie sagen, die Landesregierung habe Baustellen, kann ich nur antworten: Ja, aber reale Baustellen, nämlich Wuppertal-Ronsdorf, Heinsberg usw. Während Ihrer Zeit wurde nicht eine JVA gebaut.
Während unserer Zeit bauen wir neue JVAs und verbessern die Situation, meine Damen und Herren.
Herr Jäger, wenn Sie die Ministerin mit einem angeschlagenen Boxer vergleichen, dann sollten Sie selbst in den Spiegel gucken. Muhammad Ali hat gesagt: Ich sage zu allem etwas, auch wenn ich von nichts Ahnung habe. – Meine Damen und Herren, ich glaube, das trifft bei Ihnen ganz besonders.
Wir werden in der Zukunft eine Debatte darüber führen müssen, wie wir JVA-Bedienstete, ähnlich wie es an Flughäfen bei Sicherheitspersonal üblich ist, einem Gegencheck unterziehen. Auch hier werden wir Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Es ist normal, dass die Crew am Flughafen durch die Sicherheitsschleuse geht. Ähnliches könnte ich mir auch hier vorstellen.
Es ist wichtig, dass wir weiter die Drogen im Knast bekämpfen, dass wir Drogenspürhunde einsetzen. Das sind Themen, über die ich gerne mit Ihnen reden würde, wenn Sie sich wieder beruhigt haben, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will dem leuchtenden Beispiel von Herrn Giebels nacheifern; gleichwohl habe ich vom Grundsatz her in Minuten weniger Redezeit.
Herr Sichau, Sie haben eben davon gesprochen, dass dies der letzte Haushalt sei. Das stimmt: für die laufende Legislaturperiode. Ich bin mir aber ganz sicher, dass wir als CDU-FDP-Regierung auch die kommenden Haushalte im Justizbereich verantworten werden, meine Damen und Herren.
Wir haben im Bereich der Justiz Etliches bewegt. Gerade im Bereich der Justiz mussten wir Erhebliches bewegen, was Sie uns hinterlassen haben. Sie selbst – das wissen Sie aus Ihrer Arbeit aus der Vergangenheit sehr gut – sind als SPD doch an Minister Gerhards immer wieder abgeprallt. Und wenn Sie behaupten, wir bauten zu große Haftanstalten, dann kann ich nur sagen: Wir bauen sie jetzt endlich. Es ist verdammt schwierig, Plätze dafür zu finden, wo die Kommunen das auch mitmachen. Mir ist es lieber, ich habe zwei Haftanstal
ten mit 500 Plätzen auch wirklich gebaut, als dass ich zehn Jahre lang über sieben Haftanstalten mit 200 Plätzen diskutiere, meine Damen und Herren. Denn es geht auch darum, die Bevölkerung zu schützen.
Es haben sich zu Recht alle Sorgen gemacht, als die beiden Häftlinge in Aachen ausgebrochen sind. Das bedeutet ja, wir brauchen Plätze, um Leute irgendwo sicher und – das ist mir auch ganz wichtig – menschenwürdig unterzubringen. Sie haben uns – ohne Ende – Tausende von Zellen hinterlassen, in denen keine Schamwände existierten. Über diese Zustände, die damals, als Sie, meine Damen und Herren, regierten, bestanden haben, klagen die Häftlinge heute noch. In diese Dinge investieren wir erheblich. Insofern leisten wir einen Beitrag einerseits zu einer menschenwürdigeren Unterbringung, andererseits auch zu einer Entspannung der Situation in den Justizvollzugsanstalten.
Sie haben am Rande die Ereignisse der letzten Woche angesprochen. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Ausbrecher gibt es, solange es Gefängnisse gibt, meine Damen und Herren. Und das gibt es, meines Wissens, schon länger, als es die SPD gibt, und auch länger, als es die SPD geben wird, meine Damen und Herren.
Da Sie christlich vorgebildet sind, möchte ich Sie daran erinnern, dass selbst Jesus an Judas letztendlich nicht vorbeikam.
Das ist eben auch eines der Probleme. Wir werden die Haftanstalten mit Material auf Dauer noch und nöcher vollstopfen können, aber letztendlich wird es immer wieder Menschen geben, die Schwächen haben. Diese Schwächen werden wir immer wieder feststellen und nicht dauerhaft verhindern können, dass Ausbrüche stattfinden.
Meine Damen und Herren, Sie regen sich über Zahlen auf. Ich möchte nur einmal meine Kleine Anfrage Ende der letzten Legislaturperiode in Erinnerung rufen. Darin habe ich nach der Anzahl der Entweichungen in einem Zeitraum von neun Monaten gefragt. Die Anzahl der Entweichungen lag deutlich über 1.000. Das Ergebnis war so erschreckend, dass Minister Gerhards danach die Definition für Entweichungen geändert hat, um sich nicht weiterhin so blamieren zu müssen. Wer sich also hier hinstellt und Kritik übt, muss sie jedenfalls auch ins rechte Umfeld setzen.
Wenn ich die letzten Monate Revue passieren lasse, kann ich nur sagen: Wir haben das Jugendstrafvollzugsgesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet. Was haben wir geerntet? – Lob.
Wir haben in der letzten Woche eine Anhörung zum Justizgesetz durchgeführt. Was haben wir geerntet?
Lob.
Wir haben den Ombudsmann installiert. Was haben wir geerntet? – Lob. Sie haben den Ombudsmann früher nicht haben wollen, weil Sie nämlich Sorge hatten, dass er Dinge nach oben kehrt.
Wir haben den Vollstreckungsstau abgebaut. Bei uns wird inzwischen wieder vollstreckt. Das heißt, wir haben eine abschreckende Wirkung von verhängten Strafen. Auch dafür gab es Lob.
Was gibt es von Ihnen, Herr Sichau? – Es gibt Kritik daran, dass wir den Drogenhandel in Justizvollzugsanstalten stärker bekämpfen wollen.
Doch, Sie haben entsprechende Pressemitteilungen herausgeschickt.
Wer sich so äußert, meine Damen und Herren, darf sich nicht hier hinstellen und beklagen, dass Zustände in Justizvollzugsanstalten nicht so sind, wie man sie haben möchte. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Plenum ist nicht sehr gut besetzt. Deswegen lohnt es sich nicht, eine große Rede zu halten, die sowieso nur Dinge wiederholen würde, die wir schon im Ausschuss oder in der ersten Lesung besprochen haben.
Ich kann für meine Fraktion nur wie im Ausschuss betonen, dass wir dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen werden, dass wir das für sinnvoll erachten.
Lieber Kollege Stüttgen, ich erspare uns allen eine längere Debatte darüber, was Ihre Fraktion in 30 Jahren im Dienstrecht der Landesbeamtinnen und -beamten alles versäumt und vergessen hat.
Ich habe die Jahre der liberalen Mitregierung natürlich abgezogen.
Das waren die einzigen Jahre unter SPDHerrschaft, in denen ein bisschen etwas nach vorne gebracht wurde. Insofern war das kein Versehen, Herr Kollege.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und sind froh, dass es für die Beamtinnen und Beamten eine bessere Lösung als bisher gibt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht wundern, dass auch ich nicht für den Antrag der Sozialdemokraten votieren möchte. Ich finde es auch etwas erstaunlich, dass die Kollegin Hendricks hier sagt, wir hätten die Verlegung der BaFin nach Frankfurt im Koalitionsvertrag beschlossen. Das steht da nicht, Frau Kollegin Hendricks.
Sie können da doch nichts hineininterpretieren. Sie haben vielleicht früher immer versucht, etwas in Ihre Koalitionsverträge hineinzuinterpretieren. Aber bitte machen Sie das nicht bei uns.
Sie haben hier gesagt, es habe früher offenkundig der Wille zur Kontrolle gefehlt. Sie sagen auch, die BaFin, die 2002 eingerichtet wurde, sei in Ordnung. Die wollen Sie bestehen lassen. Ich frage Sie: Haben Sie nicht die Traute, einmal zuzugeben, dass die rot-grüne Konstruktion der BaFin von 2002 die Krise jedenfalls nichts verhindert hat, meine Damen und Herren? Das muss man hier doch einmal eindeutig festhalten. Ihre Behörde jedenfalls hat hier nichts bewirken können.
Wenn man Ihnen so zuhört, dann, meine ich, sind Sie anscheinend die eigentlichen Konservativen. Sie haben die Zeichen der Zeit wirklich in jeder Beziehung verpasst, meine Damen und Herren.
Wir glauben, dass es wichtig ist, zukünftig die Aufsichtslücken zu schließen. Es ist doch ein Wahnsinn, wenn parallel Dinge erhoben werden, das Ganze aber nicht vernetzt ist, wenn auch unterschiedliche Dinge erhoben werden. Ich selbst war bis vor wenigen Monaten an einem BaFin-regulierten Finanzdienstleistungsinstitut beteiligt. Was man da erlebt: Auf der Bundesbankseite, auf der BaFinSeite, da werden Dinge ausgefüllt noch und nöcher,
da wird nach Lebensläufen von Geschäftsführern gefragt, nach Relationen von Verwaltungskosten zu Umsatz, Gewinn und sonst etwas; da werden unglaubliche Kräfte in den einzelnen Häusern gebunden. Und was ist das Ergebnis? – Man hat nichts gemerkt bei den Kreditinsituten, meine Damen und Herren.
Wollen Sie allen Ernstes diesen Zustand fortführen? – Wir jedenfalls nicht.
Wir wollen bündeln, wir wollen, dass alle Dinge in einer Behörde sind. Ob Sie sie bei der BaFin oder bei der Bundesbank aufhängen, ist letztendlich eine Frage des Geschmacks.
Man hat sich in Berlin für die eine Variante entschieden. Aber dass die Bündelung kommen muss, ist aus meiner Sicht unumgänglich.
Zu den Standorten. In Zeiten von E-Mail und Computern, von Telefonen und Videokonferenzen ist es doch schon sehr erstaunlich, dass Sie meinen, immer dann, wenn man etwas unter einem Dach zusammenfassen will, es auch räumlich tun zu müssen, meine Damen und Herren. Dann erklären Sie mir einmal, wie das eigentlich zwischen Berlin und Bonn mit den Behörden, mit den Ministerien und mit den Beschäftigten funktioniert. Da gibt es doch auch Möglichkeiten. Da gibt es durchaus immer noch Leute, die in Bonn arbeiten, auf der anderen Seite werden Dinge in Berlin entschieden. Warum soll das bei der BaFin und bei der Bundesbank nicht möglich sein, meine Damen und Herren? Das ist doch Mumpitz. Sie wollen die Leute verunsichern, Sie wollen ihnen Sorgen bereiten, die unbegründet sind.
Nein, gestatte ich nicht, Herr Präsident.
Ich möchte bald zum Schluss kommen. Ich möchte noch darauf hinweisen: Wer zwischen Bonn und Frankfurt mit dem Zug fährt, braucht rund 35 Minuten, wer mit der Straßenbahn von Düsseldorf-Benrath nach Düsseldorf City fährt, ebenfalls. Von Düsseldorf-Benrath bis in die City zu fahren, ist den Menschen offenbar zuzumuten. Ich sage, es ist den Menschen hier und da auch zuzumuten, mit dem Zug von Bonn nach Frankfurt zu fahren. In dem Sinne werden wir den Antrag ablehnen und dem Entschließungsantrag zustimmen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte schon befürchtet, ich bin im falschen Parlament. Nachdem Herr Stotko uns gestern gelobt hat und Herr Stüttgen heute auch seine Rede mit Lob anfing, dachte ich schon, die Opposition hätte ihre Arbeit eingestellt. Aber, Herr Stüttgen, Sie haben dann ja doch noch ein bisschen Kritik geübt. Ich kann dazu nur sagen: Sie haben sich bemüht, etwas zu finden, aber gefunden haben Sie, ehrlich gesagt, nichts.
Sie haben hier vom Abbau der Rechtsstaatlichkeit gesprochen. Meine Damen und Herren, ist es denn nicht rechtsstaatlich, wenn Angestellte noch nie ein Widerspruchsverfahren hatten, sondern immer, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber gestritten haben, in letzter Konsequenz nur vor Gericht gehen konnten?
Ja, wie soll ich das denn sonst verstehen? Beamte hatten bisher erst mit ihrem Arbeitgeber zu diskutieren, dann ins Widerspruchsverfahren zu gehen und dann zu klagen. Normale Angestellte, Herr Stüttgen, die Sie ja wahrscheinlich gar nicht kennen, so wie Sie hier immer reden, hatten diese Situation noch nie. Und was machen wir? Wir schaffen schlicht und ergreifend das Widerspruchsverfahren ab.
Meine Damen und Herren, das hat sich inzwischen auch in den anderen Verwaltungsangelegenheiten sehr bewährt. Denn es zeigt sich: Der Abbau des Widerspruchsverfahrens hat eben nicht zu einer Klagewelle geführt, sondern dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung in einen viel stärkeren Dialog getreten sind, als es früher der Fall war.
Weil nämlich die Verwaltung weiß, hinterher droht die Klage, wird sie bei der Ausgangsentscheidung viel genauer hinsehen, und sie wird auch versuchen, einen Konsens mit den Betroffenen zu erzielen.
Mir kann niemand erzählen, dass das ausgerechnet bei den Beamtinnen und Beamten nicht gelten soll, meine Damen und Herren.
Im Übrigen halte ich es für richtig und sinnvoll, dass wir als Landesregierung die Kraft haben, einen Gesetzentwurf aus dem Jahre 2005 auch schon nach ein paar Jahren an der einen oder anderen Stelle redaktionell anzupassen. Das zeigt doch, dass wir nicht statisch sind, dass wir nicht das, was wir einmal beschlossen haben, 30 Jahre gelten lassen, wie es früher die SPD gemacht hat, sondern dass wir von Zeit zu Zeit immer wieder die Gesetze, die wir verantwortet haben, aufrufen, nachschauen und hier und da redaktionell nachjustieren.
Von daher bin ich frohen Mutes, dass wir hier nachher eine vernünftige Entscheidung treffen können.
Aber eines, Herr Stüttgen, muss ich Ihnen doch noch mit auf den Weg geben. Wenn Sie hier allen Ernstes den Bochumer Polizeipräsidenten anführen, was wollen Sie uns in der heutigen Debatte eigentlich damit sagen? Wollen Sie sagen, dass man disziplinarrechtlich bei einem solchen Verhalten mal hart durchgreifen müsste, oder was wollen Sie? Letztendlich ist es doch beschämend, wenn jemand in seiner Amtszeit SPD-Anfragen bearbeitet. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie das hier thematisieren. Wenn Sie das thematisieren, sollten Sie es in Form einer Entschuldigung tun, meine Damen und Herren.
Damit möchte ich es bewenden lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine vollkommen neue Situation, ganz ungewohnt: Nach zweimaligem Lob von Herrn Stotko reden zu dürfen, ist mir in den letzten viereinhalb Jahren nicht einmal passiert.
Ich frage mich gerade, ob wir heute etwas falsch gemacht haben
oder woran das sonst liegen mag. Aber es freut einen natürlich, wenn sich die Opposition einmal lobend äußert. Es ist ja tatsächlich so, dass es das vornehmste Recht des Parlamentes ist, dass Gesetzentwürfe beraten, diskutiert werden, dass in der Zeit der Diskussion eingehende Gerichtsurteile Berücksichtigung finden. Das ist selbstverständlich.
Wenn wir – wie in dem jüngsten Änderungsantrag, den wir heute verteilt haben – feststellen müssen, dass in Gesetzesformulierungen offenbar etwas anderes hineininterpretiert wird, als wir meinen, dann stellen wir das doch einfach lieber klar, anstatt hinterher immer wieder sagen zu müssen: Wir meinen das doch gar nicht so, wie ihr das denkt. – Diese Debatte schneiden wir damit ab.
Allerdings, Herr Stotko, können Sie zu Ihren drei Kritikpunkten von mir jetzt kein Lob erwarten; das ist auch selbstverständlich.
Was die Durchsuchung von Strafverteidigern anbelangt, erlaube ich mir einfach einmal, auf § 22 hinzuweisen. Dieser Punkt hat sich nämlich durch die Änderungen, die zwischenzeitlich erfolgt sind, erledigt. Sie üben hier Kritik an etwas, was es gar nicht mehr gibt. Insofern möchte ich Sie bitten, das einfach einmal nachzulesen. Wir zeigen Ihnen auch gerne die einschlägige Stelle im Gesetzentwurf.
Was die Frage der Nacktuntersuchung anbelangt, da haben wir, meine Damen und Herren, ganz klare Änderungen vorgenommen. Das betrifft den zweiten Kritikpunkt. Eines ist auch klar: Wenn etwas eingeschmuggelt wurde, muss man nachgucken können. Es ist nur die Frage, in welchem Regel-AusnahmeVerhältnis wir das machen. Da haben wir im Vergleich zum Gesetzentwurf deutlich abgerüstet. Ich als Liberaler sage auch ganz bewusst: gerade in unserem Sinne. Das hätten wir uns von Anfang an etwas deutlicher vorstellen können. Da hat die Rechtsprechung unseren Bedenken ja auch recht gegeben.
Inzwischen hat aber eine Abrüstung dieser Regelung stattgefunden. Insofern, Herr Kollege Stotko, kann ich nicht verstehen, was Sie hieran noch als verfassungswidrig brandmarken wollen. Wir haben ganz klar gezeigt, dass wir nicht jeden untersucht haben wollen. Die Praxis wird belegen, dass dieses Gesetz an der Stelle praktikabel ist.
Was Ihren letzten Kritikpunkt, Bund-Länder-Entwurf, anbelangt, so kann ich nur an die Debatte erinnern, die wir hier schon bei Einbringung des Gesetzent
wurfes geführt haben. Sie haben immer für einen gemeinsamen Entwurf aller Länder plädiert.
Aber ich frage mich: Warum sind wir eigentlich der Landtag von Nordrhein-Westfalen? Warum haben wir ein eigenes Baugesetz? – Es wäre, wenn man Ihre Argumentation aufgreift, für alle Anwälte, die öffentliches Recht machen, doch viel einfacher, ein Baugesetzbuch für ganz Deutschland zu schaffen: die gleichen Regelungen für alle Länder. – Das machen wir doch auch nicht.
Nehmen wir als Beispiel die Umweltgesetze. Es wäre doch viel einfacher und übrigens auch viel logischer, wenn man sie bundeseinheitlich fassen würde. – Aber nein, jedes Land gönnt sich doch ein eigenes Umweltgesetz.
Und wenn die originäre Zuständigkeit für den Strafvollzug seit der Föderalismusreform nun doch bei uns liegt, dann, meine ich, müssen wir als Nordrhein-Westfalen unseren eigenen Standard setzen. Ich möchte nicht den bayerischen Standard, ich möchte auch nicht den mecklenburg-vorpommernschen Standard, sondern ich möchte mich mit unserer Regelung des Strafvollzugs auch als liberaler nordrhein-westfälischer Abgeordneter identifizieren können.
Darum, meine Damen und Herren, muss ich mich nicht hinter einem Kompromisspapier verstecken; denn nichts anderes ist das Papier der anderen Bundesländer, die sich zusammengeschlossen haben. Da wird unter dem Aspekt der Vereinheitlichung doch im Kern etwas anderes gemacht. Da wird an den Gefangenen gespart. Da wird sich verschanzt und versteckt hinter Formulierungen, anstatt dass man hier ganz klar für sich definiert, wie Resozialisierung und wie Unterbringung jeweils funktionieren soll und dergleichen mehr.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht glücklich gewesen, dass wir im Rahmen der Föderalismusreform überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich bekommen haben. Aber wenn wir sie haben, dann sollten wir sie ernsthaft wahrnehmen. Insoweit danke ich auch dem Ministerium, dass uns ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, zu dem wir als Liberale im Parlament Ja sagen können. Es ist für die Untersuchungshaftgefangenen ein guter, positiver Schritt in die Zukunft. Auch insofern ist es gut, dass wir heute Ja sagen können. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich schon auf eine kraftvolle Rede von Herrn Stüttgen gefreut, aber sie ist ja doch recht mau geblieben. Auf das ewig gleiche Herunterbeten, es gäbe zu wenige Beamte im AVD, zu viele Überstunden und kein Gesamtkonzept, braucht man, glaube ich, nicht einzugehen. Denn wer kennt eigentlich das Konzept der SPD, wenn ich diese Frage einmal in den Raum werfen darf?
Ich jedenfalls kenne es nicht, ganz zu schweigen von der Finanzierung.
Wichtig ist nur, dass wir zeigen, dass wir erkennen,
dass Leistungsanreize gegeben werden und wir die Arbeit entsprechend honorieren müssen. Wir wollen uns da nicht in irgendwelchen Laufbahnen verfangen wie der Kollege Stüttgen. Ich glaube, es versteht auch draußen niemand, wenn wir über gehobenen oder mittleren Dienst reden. Wir können das Ganze fachlich im Ausschuss beraten. Insofern möchte ich hier schon enden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in dieser Debatte die Redner der Opposition hört, könnte man denken, dass sie gerade neu ins Parlament gekommen sind. Frau Düker, Sie kommen aber nicht damit davon, dass Sie hier immer darstellen, was alles schlecht sei, ohne gleichzeitig zu sagen, dass alles das, was im Gesetz noch schlecht ist, doch zu Ihren Zeiten verabschiedet worden ist.
Sie müssen hier im Parlament bitte endlich einmal auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass Sie es waren, die das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in das Gesetzbuch des Landes hineingebracht haben, und dass Sie es waren, die kernbereichsverletzende Normen en masse in dieses Gesetz aufgenommen haben.
Sie erklären hier immer, der Innenminister habe an einer Stelle kernbereichsverletzende Normen in das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen hineingebracht. Sagen Sie aber bitte im gleichen Atemzug auch, dass Sie an mindestens drei, vier oder fünf anderen Stellen die gesetzgeberische Verantwortung für diese Dinge tragen. Da ducken Sie sich weg, meine Damen und Herren.
In Wirklichkeit machen Sie ja auch keine Politik nach dem Motto „Man hat das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.“ Das haben Sie hier eben gesagt. Warum haben Sie denn dann vor einigen Jahren verantwortet, dass zum Beispiel die Wanze ins Polizeigesetz kam? Dort haben Sie es anders gesehen. Sagen Sie bitte, dass sich Ihre Einsicht geändert hat! Jetzt vertreten Sie ja die Ansicht, man dürfe nichts Gesetzwidriges ins Gesetz schreiben. Das hätten Sie vorher selber aber auch wissen müssen.
Der Lauschangriff ist mit Ihnen in das Gesetz hineingekommen; denn Sie haben hier zehn Jahre regiert. Das haben Sie anscheinend vergessen. Es ist auch besser, dass das inzwischen Historie ist.
Was die SPD betrifft, wundert es mich, dass man inzwischen dazu übergehen möchte, private Computer auszuspähen und Verbindungsdaten zu erfassen. Wenn die SPD für diese Dinge eintritt, dann ist sie eine Partei, die den totalen Überwachungsstaat will. Meine Damen und Herren, in Ihren Wahlkampagnen haben Sie vor Parteien gewarnt, die angeblich Finanzhaie seien oder heiße Luft verbreiteten. Fragen Sie sich einmal, unter welchem Etikett Sie demnächst in den Wahlkampf ziehen wollen!
Zum Beispiel wäre „SPD – die Partei der Schnüffler“ dann nur konsequent.
Nach unserer Ansicht sollten wir das Polizeigesetz vernünftig auf Basis der verfassungsgerichtlichen Vorgaben aufsetzen. Das werden wir auch zeitnah tun. Zeitnah heißt wirklich zeitnah. Sie werden in einigen Wochen die Gelegenheit haben, sich mit einem fundierten, vernünftigen Gesetzentwurf zu beschäftigen. Insofern ist der SPD-Entwurf eigentlich nur Papier. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, als der Kollege Börschel gesprochen hat. Ich muss sagen: Herr Börschel, wenn Sie von Tricksen und Täuschen reden, ist das eine Debatte, die jedenfalls mit der WestLB und dem Verhalten des Finanzministeriums nichts zu tun hat, meine Damen und Herren.
Ich finde, wer solche Worte wählt und wer gleichzeitig irgendwelche Zeiten in Minutenangaben in die Welt setzt, zu denen der Fraktionsvorsitzende irgendetwas getan oder gelassen haben soll, betreibt bloßen Klamauk und Schauspielerei.
Das ist keine ernsthafte Debatte, wenn es um Milliardenbürgschaften geht. Auf mich hat das ein bisschen so gewirkt, als ob Sie gerade noch im Kölner Karneval sind. Ich kann nur sagen: Sie waren für mich weder Prinz noch Bauer noch Jungfrau, sondern Sie haben sich als Rumpelstilzchen aufgeführt, meine Damen und Herren.
Sie gehören einer stolzen, alten Partei an. Daher würde ich mir wünschen, dass Sie einmal überlegen, wie Sie hier zukünftig agieren.
Wenn Sie uns vorwerfen, beim Verkaufen oder beim Einbringen in andere Optionen handele es sich um eine Desorientierung, kann ich Ihnen nur sagen: Nein, das ist wirtschaftlich sinnvolle Verwertung, meine Damen und Herren.
Ich sage doch nicht, dass ich mich heute auf etwas festlege und dass ich, wenn ich dann vielleicht feststelle, dass es eine andere bessere Option gibt, das dann schwimmen lasse.
Das ist vielleicht sozialdemokratisches Verhalten, aber nicht das der aktuellen Landesregierung.
Wer hat denn – Herr Kollege Klein hat das angesprochen – die alten Papiere gekauft? Ich wünschte mir, wir hätten in der Politik so etwas wie in der Wirtschaft, nämlich eine gesetzliche Nachhaftung, meine Damen und Herren.
Das sind Ihre Papiere, und das ist Ihre Nachhaftung. Sie sollten überlegen, welchen Beitrag Sie dazu leisten, dass wir diese Probleme in den Griff bekommen.
Zum Schluss möchte ich noch auf Frau Löhrmann eingehen, die das Hohelied der Sparkassen gesungen hat.
Haben Sie eigentlich nur mit einem Gedanken darüber nachgedacht, dass a) die Sparkassen Mehrheitseigentümer sind, b) wenn die WestLB hopsgeht, die Sparkassen auch hopsgehen, weil sie nämlich dann ein bilanzielles Problem haben,
und c) das Land dieses verhindert und die Sparkassen rettet, meine Damen und Herren? Darüber sollten Sie nachdenken, anstatt irgendwelche Ammenmärchen in die Welt zu setzen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich ein bisschen an die Debatte erinnert, die wir hier vor gut einem Monat auch zum Thema Rechtsextremismus geführt haben. Wir waren uns alle einig, dass wir Rechtsextremismus ablehnen. Wir von CDU und FDP haben uns auch dazu geäußert, dass wir genauso den Linksextremismus ins Visier nehmen müssen.
Wenn man sich die Debatte von vor vier Wochen einmal anschaut und die heutige Debatte noch einmal Revue passieren lässt, dann, meine ich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, müssen Sie sich einige wesentliche Fragen gefallen lassen.
Die erste Frage, die Herr Kollege Kuschke schon halb angedeutet hat, lautet: Warum eigentlich immer wieder Dortmund? Dortmund, die Stadt, die seit Jahrzehnten von der SPD regiert wird,
einen sozialdemokratischen Oberbürgermeister hat,
einen sozialdemokratischen Polizeipräsidenten und eine rot-grüne Ratsmehrheit hat.
Und dann stellen Sie sich heute hierhin und sagen: Ich verstehe nicht, warum immer Dortmund.
Fragen Sie doch einmal Ihre Kolleginnen und Kollegen in Dortmund! Sozialarbeit ist kommunale Arbeit, meine Damen und Herren. Wir können vom Land natürlich Rahmenbedingungen vorgeben, aber arbeiten müssen Sie in Dortmund schon selbst.
Zum zweiten Punkt, den zwei meiner Vorredner auch schon angedeutet haben: Hier wird einfach behauptet, wir hätten Stellen bei der Polizei gestrichen. Tatsache ist, dass Sie die kw-Stellen ausgebracht haben, wir aber die Polizeistellen erhalten haben, meine Damen und Herren. Auch da argumentieren Sie wieder einmal sehr unsauber.
Dann haben Sie eben Handlungskonzepte gegen Extremismus gefordert. Im Bundestag haben Sie einen FDP-Antrag abgelehnt zu einem Programm für Aussteiger aus der rechten Szene. Wir wollten im Bundestag, dass man dafür Mittel bereitstellt, sich dieses Themas annimmt und versucht, diese Szene auszutrocknen. Und was ist? Die Sozialdemokraten im Bundestag stimmen dagegen. Ist das eine konsequente Politik? Sie sollten sich einmal fragen, wie Sie draußen auf die Wähler wirken, wenn Sie hier heute ein Handlungskonzept fordern, es in Berlin aber ablehnen. Das ist nicht solide.
Und wenn Sie zum Landtag fahren, sehen Sie ein großes Plakat. Ich meine jetzt nicht das Plakat, das Sie auf uns beziehen, sondern das, auf dem steht: „PDS nur heiße Luft“.
Meine Damen und Herren, die PDS hat in Berlin zu sozialen Unruhen aufgerufen, in der PDS sind Extremisten, die PDS wird vom Verfassungsschutz beobachtet, und Sie verniedlichen das, sprechen von „heißer Luft“ und distanzieren sich bis heute immer noch nicht davon, mit diesen Extremisten
eine Koalition gegebenenfalls in NordrheinWestfalen zu versuchen.
Wenn ich mit diesen Extremisten gegebenenfalls regieren will
und wenn ich eine Partei hoffähig mache, die zu sozialen Unruhen aufruft, dann muss ich mich nicht wundern, wenn Menschen auch zu Steinen greifen, weil ich damit die Hemmschwelle absenke.
Ich bin der Ansicht, wir müssen als Demokraten in jeder Lage zu jedem, der zu Unruhen aufruft, Nein sagen und dürfen mit diesen Menschen niemals zusammenarbeiten und niemals paktieren, egal auf welcher Ebene.
Insofern würde ich mich doch sehr freuen, wenn Sie bei sich zu Hause einmal Ihre Hausaufgaben machen würden. Ich finde die Vorgänge in Dortmund sehr schlimm.