Ursula Peters
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meines Beitrages erst einmal allen Bediensteten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten meinen Respekt und meine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aussprechen, mit der sie einen wichtigen Beitrag für die Resozialisierung der Gefangenen und für die Sicherheit in diesem Lande leisten.
Bevor ich auf den Haushalt an sich eingehe, möchte ich einige Ausführungen zur Situation des Justizvollzuges in Niedersachsen machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, schaut man sich die Situation des Justizvollzuges in Niedersachsen einmal rein statistisch an - insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern -, kann man feststellen, dass die Personalsituation sowohl je 100 Haftplätze als auch je 100 Gefangene im oberen Drittel aller Bundesländer anzusiedeln ist. Wir lassen damit vor allem Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg - also durchaus nicht die armen Bundesländer - weit hinter uns, die mit extrem hohen Belegungszahlen zu kämpfen haben. Auch das Land Hessen, dessen Belegungszahlen ungefähr vergleichbar mit den unseren sind, muss mit weitaus weniger Bediensteten auskommen.
Ich weiß natürlich, dass Statistiken allein die Situation nicht widerspiegeln und nicht allen Belangen gerecht werden können. Mir ist durchaus bewusst, dass die Situation im niedersächsischen Vollzug noch verbesserungsfähig ist. - Aber was ist nicht verbesserungsfähig? - Den möglichen Tendenzen hin zum reinen Verwahrvollzug, der in anderen Bundesländern tatsächlich praktiziert wird, erteilen wir eine klare Absage - CDU wie FDP.
Wir, CDU und FDP, haben in den letzten Jahren viel für den Justizvollzug erreicht. Ich denke hier an
den Runderlass des MF vom 19. Dezember 2006, in dem verfügt wurde, dass die Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes nach erfolgreich absolvierter Ausbildung vom Einstellungsstopp ausgenommen wurde.
Ich denke auch an die für den mittleren und gehobenen Dienst zusammen 85 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten und an die weiteren 30 Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Dienst seit 2005. Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2007 wurde damit fast vollständig den Eingaben des Verbandes der Niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten bezüglich der Stellenhebungen gefolgt. Dies ist doch ein Zeichen konstruktiver und verlässlicher Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 20. April 2007 in der JVA Meppen angekündigt, dass ich mich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 im Sinne einer leistungsgerechteren Bezahlung vor allem nachdrücklich für die Anhebung der Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen - mir schwebte dabei vor allem der Werkdienst vor - einsetzen werde.
Durch die Stellenobergrenzenverordnung wurden bereits im Vorfeld die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einordnung der Stellen geschaffen. Demnach müssen die Stellen im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst und die Stellen im Werkdienst tätiger Beamter und Beamtinnen nicht mehr zu 50 % dem Eingangsamt zugeordnet sein.
Tatsächliche Stellenverbesserungen sind aber nur über den Haushalt möglich, für den wir uns, wie bereits erwähnt, im Rahmen des finanziell Machbaren einsetzen wollten und nun auch eingesetzt haben. Das Ergebnis liegt nun vor. Wir haben zusätzliche 145 Stellenhebungen im mittleren Justizvollzugs- und Werkdienst über die politische Liste beschlossen. Das Volumen dieser Hebungen beträgt im Haushaltsplan 2008 390 000 Euro.
In ihrem Haushaltsantrag vom 10. Dezember fordert die SPD Vergleichbares. Allein, mir erschließt sich der Sinn dieses Antrages nicht. Wir haben bereits Ende November diese Hebungen be
schlossen. Ihr Antrag kommt ein wenig spät. Haben Sie erst nach Lektüre unserer Beschlüsse bemerkt, dass Sie da etwas vergessen hatten?
Die Landesregierung und die sie tragende Koalition aus CDU und FDP haben gleich nach Regierungseintritt einen strikten Konsolidierungskurs
begonnen, von dem auch die Beschäftigten des Landes betroffen sind. Wir sind uns bewusst, dass diese Einschnitte sehr schmerzhaft waren. Allein, sie waren unvermeidbar. Zwischenzeitlich konnten wir wieder moderat mit verbesserten Kinderkomponenten, Einmalzahlungen und Tarifsteigerungen die Beamten an der Erholung des Landeshaushalts teilnehmen lassen. Und ich bin froh darum.
Mit all diesen Beschlüssen haben wir einen Kompromiss zwischen der Konsolidierung des Landeshaushaltes und einer angemessenen Vergütung gesucht. Wir haben jedoch auch immer betont, dass es nicht einseitig werden darf. Die Beschlüsse zu den Stellenhebungen bestätigen, dass das nicht nur Geschwätz war, sondern Arbeit im wohlverstandenen Interesse für das Land, für seine Steuerzahler und für seine Bediensteten.
So soll es in den nächsten Jahren weitergehen und nicht einseitig in die eine oder die andere Richtung.
Jetzt nur noch stichpunktartig: Auch die Verpflichtungsermächtigung für das PPP-Projekt JVA Bremervörde, die Mittel für das Modellprojekt zur Entwicklung landeseinheitlicher Maßstäbe für die
Betreuung von Ehrenamtlichen in den sozialen Diensten, die fünf neuen Stellen für die um 22 Plätze erweiterte Sozialtherapie und Besuchsleistung in der Jugendanstalt Hameln. Das alles zeigt, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und FDP den Justizvollzug als das nehmen, was er ist: als wesentlichen Baustein für die Sicherheit in unserem Lande.
Für die Zukunft - da ich dem Landtag nicht mehr angehören werden - wünsche ich mir im Bereich des Justizvollzuges, dass die Fraktionen der CDU und FDP und die - wie ich hoffe - durch sie getragene Landesregierung das Projekt „Ambulante Hilfe“ im Justizvollzug extrem weitertreiben. Ich bin der Meinung, dass es sowohl aus haushaltspolitischen als auch aus Resozialisierungs- und sozialpolitischen Gesichtspunkten eine wichtige Position ist, dass wir die ambulanten Dienste weiter verstärken, dass wir hiermit Plätze im Justizvollzug einsparen und Menschen vor der Haft verschonen
sowie zusätzlich auch dem Haushalt etwas Gutes tun.
Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit für meinen letzten Redebeitrag in diesem Plenum und wünsche den Adressaten Ihrer Arbeit, den Bürgern dieses Landes, dass Sie immer gute Beschlüsse in diesem Hause fassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Beratung beendet der Niedersächsische Landtag erfolgreich die intensiven, seit Frühjahr - eigentlich schon seit Herbst letzten Jahres - andauernden Beratungen eines niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes.
Lassen Sie mich eingangs etwas zu dem Erscheinungsbild des Gesetzes sagen. Ich habe niemals einen Hehl daraus gemacht, dass mir der ursprüngliche Gesetzentwurf zu kompliziert und angesichts zahlreicher Kettenverweisungen zu unleserlich war. Aber die Arbeit der letzten Monate hat sich sehr gelohnt. Das Gesetz ist nun an wesentlichen Stellen übersichtlicher und lesbarer.
Im Interesse einer schlanken Gesetzgebung wurde an dem Grundsatz festgehalten, den Erwachsenen-, den Jugend- und den Untersuchungshaftvollzug in einem Gesetz zu regeln. Trotz meiner anfänglichen Skepsis ist es uns auf diese Weise gelungen, zu vermeiden, zwischen drei Einzelgesetzen ständig hin und her verweisen zu müssen, was die Leserlichkeit des Gesetzes mehr erschwert hätte, als es bei Verweisungen innerhalb eines Gesetzes der Fall ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Anmerkung zum Erscheinungsbild des
Justizvollzugsgesetzes: Der Gesetzentwurf war an einigen Stellen etwas zu schlank, fast mager. Durch die Ergänzungen der Beratungen der letzten Monate ist er jetzt zu einem vollschlanken Gesetzentwurf erweitert worden - vollschlank an genau den richtigen Stellen. Jetzt hat er eine ganz gute Figur. Ich denke dabei insbesondere an die Ergänzungen im Bereich des Jugendstrafvollzuges.
Aus Sicht der FDP ist diesbezüglich besonders zu begrüßen, dass es - sicherlich auch aufgrund unserer Hartnäckigkeit - gelungen ist, einen gemeinsamen Kompromiss dahin gehend zu finden, dass die Regelungen zum Vollzug der Jugendstrafe nun so ausgestaltet sind, dass sie den Besonderheiten dieser Vollzugsart gerecht werden und sie nicht nur erahnen lassen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die ergänzende Formulierung des § 112 Abs. 1 und vor allem des § 115 erwähnenswert, der nun im Detail festschreibt, welche Angaben der Erziehungs- und Förderplan mindestens enthalten muss, so z. B. die Angaben über die Unterbringung im offenen und geschlossenen Vollzug, die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie den Arbeitseinsatz oder auch die Teilnahme an Sport- und Freizeitangeboten.
Im Bereich des Jugendstrafvollzuges drückt die Formulierung des § 112 Abs. 1 Satz 1, der Vollzug sei erzieherisch zu gestalten, die Abgrenzung zum Erwachsenenvollzug aus. Nicht in erster Linie Strafe, sondern die Hilfestellung zur Entwicklung hin zu einem straffreien Mitglied unserer Gesellschaft soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes und selbstverständlich auch nach unserem Willen Inhalt des Jugendvollzuges sein. Dem wird auch die erweiterte Besuchsregelung gerecht.
Aus unserer Sicht ebenso wichtig: Die gemeinsame Unterbringung der jugendlichen Gefangenen während der Ruhezeit ist nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich: entweder, wenn die Gefangenen zustimmen und eine schädliche Beeinflussung nicht zu befürchten ist, oder ohne diese Zustimmung, wenn eine oder einer hilfsbedürftig ist bzw. Gefahr für Leib und Leben besteht. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Unterbringung nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig. Dies schließt die längerfristige gemeinsame Unterbringung aufgrund räumlicher Verhältnisse aus, was unserer Fraktion besonders wichtig war. Fiskalische Erwägungen dürfen im Vollzug nicht die übergeordnete Rolle spielen und damit den Gefangenen zum Nachteil erwachsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden mit den vorgenannten Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2006 gerecht; denn wir verabschieden nunmehr ein Regelwerk, das auf die Anforderungen der Jugendlichen im Strafvollzug zugeschnitten ist. Der Erziehungsgedanke findet nun hinreichend Beachtung. Gerade im Bereich des Jugendstrafrechtes ist die Jugendstrafe nämlich wegen des Erziehungsgedankens als Ultima Ratio anzusehen, um die Gemeinschaft und den Täter selbst vor einer wiederholten Straftätigkeit zu bewahren.
Die soeben erwähnten Grundsätze zur gemeinsamen Unterbringung im Jugendstrafvollzug konnten auf unsere Initiative hin auch für den Untersuchungshaftvollzug in § 137 festgeschrieben werden. Dies entspricht unserer Auffassung nach dem Grundsatz, dass der noch nicht Verurteilte als unschuldig anzusehen ist, und wird damit den Besonderheiten der Untersuchungshaft gerecht.
Auch die Gesetzeslücke, dass es bisher überhaupt kein Gesetz für den Vollzug der Untersuchungshaft gab, schließen wir nunmehr mit diesem Gesetzentwurf.
Aus der Praxis wurde seit Jahren vor allem reklamiert, dass die Zuständigkeit für die Vollzugsentscheidungen aufgrund von Praktikabilitätserwägungen besser bei den Justizvollzugsanstalten als bei den Richtern aufgehoben sei, da man näher an dem Gefangenen dran sei. Dieser Argumentation kann man sich nicht vollständig verschließen, wenn man die tatsächlichen Handhabungen der letzten Jahre betrachtet. Zu einem großen Teil wird die Zuständigkeit bereits jetzt an die Vollzugsbehörden delegiert. Daraus jedoch zu schließen, dass die Vollzugsbehörden in jedem Fall zuständig sein sollten und insoweit der Richtervorbehalt gänzlich entfällt, war, wie ich bereits im Rahmen der ersten Beratung deutlich gemacht habe, nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht zulässig und nicht gewollt. Das Gesetz der gelebten Praxis jedoch dahin gehend anzugleichen, indem die Zuständigkeit immer dann, wenn sich der Richter die Zuständigkeit nicht vorbehält, auf die jeweilige JVA übergehen soll, halten wir für legitim und für vertretbar.
Die nun vom Rechtsausschuss beschlossene Formulierung wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht und begegnet wirkungsvoll den
Bedenken, dass die richterliche Gewalt ausgehöhlt werden könnte. Die Regelung, die unserer Auffassung nach eine Art Generalvorbehalt des Gerichtes darstellt, erscheint uns geeignet, um das Verfahren insgesamt praktikabler zu gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Niedersachsen wird im Bereich des Jugendvollzuges auch ohne gesetzliche Grundlage bereits beispielgebende Arbeit geleistet. Ich denke hier an die Jugendvollzugsanstalt Hameln, die sich bundesweit einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat,
nicht zuletzt dadurch, dass sie auch ohne die Vorgaben eines Jugendstrafvollzugsgesetzes dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafvollzuges durch ein detailliert durchdachtes Konzept Rechnung trägt.
Lassen Sie mich zu diesem Themenkomplex abschließend sagen: Niedersachsen macht hervorragende Arbeit im Bereich des Jugend- und Jungtätervollzuges. Dies wird sich auch auf der Grundlage dieses Gesetzes nicht ändern. In Niedersachsen wird weiterhin hervorragende Arbeit geleistet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einige wenige Anmerkungen zum Erwachsenenstrafvollzug machen, insbesondere zu der Verankerung des Chancenvollzuges im Gesetzentwurf. Zu Recht stellt der Gesetzentwurf die Bedeutung der Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen heraus. Jedoch muss auch den Bedenken Rechnung getragen werden, dass nicht jeder Gefangene auf Anhieb willens und in der Lage ist, die geforderte Eigenverantwortlichkeit einzubringen. Daher ist es wichtig, dass die angesprochenen Maßnahmen nur dann beendet werden sollen, wenn ihr Zweck dauerhaft nicht erreicht werden kann, wie es nunmehr auf unsere Anregung im Gesetzentwurf verankert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein so umfangreiches Gesetzeswerk ist immer Ergebnis von Kontroversen und Kompromissen. Trotzdem hat es einen Wettbewerb der Schäbigkeit, wie ihn u. a. die Opposition in diesem Hause nach Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder vorausgesagt hat, nie gegeben.
In diesem Sinne danke ich allen Beteiligten, insbesondere dem Gesetzgebungsund Beratungsdienst, für die konstruktiven, manchmal nicht ganz
unkomplizierten und strittigen Beratungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der FDPFraktion möchte ich festhalten, dass die niedersächsische Justiz in dieser Wahlperiode mitnichten von der CDU/FDP-Regierung und den sie tragenden Fraktionen vernachlässigt wurde. Wir haben uns in den letzten viereinhalb Jahren verstärkt für die Justiz eingesetzt. Dies zeigen nicht nur die Haushaltsberatungen, sondern beispielsweise
auch die intensiven Beratungen zum Entwurf eines Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, dessen Verabschiedung in rund einem Monat bevorsteht. Durch dieses Gesetz werden wir die Arbeit der Justiz und der Justizvollzugsbehörden in Niedersachsen auf eine neue und verlässliche Grundlage stellen. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, können uns ebenfalls nicht unterstellen, dass die niedersächsische Justiz im Zuge der Haushaltsberatungen keine Rolle gespielt hätte. Wir als Fraktion haben uns stets in besonderem Maße für den Justizhaushalt eingesetzt. Neben einem allgemeinen Stellenhebungsmodell, das zu einem Drittel den Justizbereich betraf, konnten wir sehr wohl auch durch Neueinstellung von Richtern in den Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeiten eine Verbesserung der
Situation erreichen. Ebenso wurden aufgrund unserer Initiative 1 Million Euro für die Planungskosten eines sogenannten PPP-Projektes in den
Haushalt 2007 eingestellt, sodass ab 2008 mit den weiteren Vorarbeiten für die neue JVA begonnen werden kann, mit deren Fertigstellung 2012 zu rechnen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass eines der zentralen Anliegen der FDP die Gewährleistung des Rechtsstaates ist. Aus unserer Sicht ist Justiz kein Selbstzweck, sondern für die Gewährleistung des Rechtsstaates verantwortlich. Aufgabe der Politik im Zusammenspiel zwischen der ersten und dritten Gewalt ist es allerdings nicht, ein kuscheliges Binnenklima innerhalb der Justiz zu gewährleisten, sondern die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass ordentliche, faire und zügige Verfahren möglich sind. Ebenso ist es die Aufgabe der Politik, ständig zu überprüfen, ob Nachbesserung notwendig ist. Dieser Aufgabe stellen wir uns seit 2003 regelmäßig - nicht nur zu Wahlkampfterminen.
Uns ist durchaus bewusst, dass die bereits angesprochenen erreichten Verbesserungen immer nur kleine Schritte in die richtige Richtung waren und sind. Aber auch die Justiz muss sich trotz der bestehenden und wichtigen Rolle der dritten Gewalt in das Gesamtgefüge einpassen und der Haushaltskonsolidierung unterwerfen. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei jedoch immer darauf, dass die Grenzen der Funktionsfähigkeit der Justiz niemals unterschritten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erkennen ausdrücklich an, dass weitere Nachbesserungen insbesondere im personellen Bereich erforderlich sind. Diese können jedoch aufgrund der angesprochenen Haushaltslage nur Schritt für Schritt erfolgen. Lösungen auf einen Schlag sind völlig illusorisch. Wenn die Opposition in diesem Landtag wüsste, wie man verantwortungsbewusst und
maßvoll regiert, würde sie nicht die sofortige Einstellung der Richter fordern. Sie würde darüber nachdenken, wie man sie nach und nach finanzieren kann. Sie können immer nur fordern, fordern, fordern! Wir haben bei Regierungsübernahme im Jahre 2003 gesehen, wohin dies geführt hat: zu einem hoch verschuldeten Bundesland. Wir haben keine Gelddruckmaschine im Keller.
Wenn Sie, verehrte Frau Kollegin Bockmann, in Ihrer Presseerklärung und auch hier im Plenum den Osnabrücker Fall hochspielen, muss ich sagen, dass dies eine Vorgaukelei ist. So zu tun, als könnten durch die Verbesserung der Personalsituation persönliche Fehler im Einzelfall und einzelner Bediensteter - so bedauerlich und schwerwiegend sie auch sein mögen - gänzlich verhindert werden, ist reiner, billiger Populismus.
Am Rande sei noch erwähnt, dass selbst der Richterbund Niedersachsen die Zahl der erforderlichen Neueinstellungen von 300 mittlerweile auf 250 reduziert hat.
Aus unserer Sicht ist ebenfalls in die Diskussion einzubeziehen, ob das Personalbedarfsberech
nungssystem PEBB§Y tatsächlich geeignet ist, um das notwendige Personal in der Justiz zu ermitteln.
Seit Jahren verändern sich stetig gesetzliche,
technische und sonstige Grundlagen, sodass
Nacherhebungen und Überprüfungen an der Tagesordnung sind. Nicht außer Acht zu lassen ist auch die Tatsache, dass die zu bearbeitenden Verfahren immer komplexer und komplizierter werden. Auch dies kann schlecht erfasst werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen nicht zulassen, dass die in dem vorliegenden Antrag angesprochenen Einzelfälle ein schlechtes Licht auf unsere Justiz werfen; denn die von Motivation getragene Arbeit ist insgesamt ausgesprochen gut und dementsprechend immer wieder zu würdigen. Unser Ziel ist daher eine Stärkung der Justiz, bei der sich die Menschen in Niedersachsen nicht nur gut aufgehoben fühlen, sondern auch gut aufgehoben sind. Dafür werden wir in den nächsten Jahren Sorge tragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Briese, ich muss schon sagen: Hut ab! Das Wort „brisant“ erhält eine neue Bedeutung. Wir sind drei Monate vor der Landtagswahl, und Sie bringen ein derart brisantes, brandaktuelles und nach rascher Umsetzung schreiendes Thema ein und packen den Stier auch gleich bei den Hörnern. Das ist schon beachtlich!
In Hessen ist bald Landtagswahl. Dort haben die Grünen die Richterwahlausschüsse bereits im Sommer „verwurstelt“. Aber Timing ist alles. Es ist ja keine Schande, Ideen anderer Landesverbände zu recyceln, selbst wenn sie dort vor Ort schon gescheitert sind.
Inspiriert wurden die hessischen Grünen vor allem von einer Reise des Rechtsausschusses des Hessischen Landtages nach Spanien im Februar 2007 und dem Besuch beim Consejo General del Poder Judicial, einem 20-Personen-Gremium, das für Ausbildung, Auswahl, Ernennung, Beförderung und Zuweisung der Richter an die einzelnen Gerichte in ganz Spanien zuständig ist. Aber gerade Rechtsordnungen haben die Eigenart, dass sie gewachsene, von Traditionen geprägte Systeme sind. Das unterstützt auch ihr Ansehen in der Gesellschaft und trägt zu der relativen Unangreifbarkeit bei. An solchen Strukturen sollte man nur dann drehen, wenn offensichtliche Mängel oder Auswüchse erkennbar sind.
Sie haben hier selber dargestellt, dass selbst die Betroffenen in Niedersachsen - und wir sind hier im Niedersächsischen Landtag; wir machen Vorschriften für Niedersachsen; uns interessieren im Moment die Betroffenen in Niedersachsen -, also dass selbst die Betroffenen Ihren Vorstellungen nicht wirklich offen gegenüberzustehen scheinen.
Wenn man aber so präzise Vorschläge für die Ausgestaltung der Wahlausschüsse wie Sie in Ihrem Antrag macht, sollten diese Vorschläge allerdings auch durchdacht sein. Unter Nr. 7 des Antrages schreiben Sie:
„Der Richterwahlausschuss kann die Bewerberinnen und Bewerber persönlich anhören.“
Sie schreiben weiter:
„Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers... ist die Anhörung zwingend.“
Das ist absurd. Stellen Sie sich vor, für eine freie Stelle gibt es 200 Bewerber. So etwas ist keineswegs ausgeschlossen oder ungewöhnlich. Sollen alle diese Bewerber persönlich eingeladen und auf Wunsch gehört werden? - Sonst haben Sie an alles gedacht, sogar daran, dass der Richterwahlausschuss sich eine Geschäftsordnung geben soll. Entzückend!
Zurück zur Kernfrage. Wie unabweisbar ist der Bedarf nach Änderung des bisherigen Systems der Richterauswahl in Niedersachsen tatsächlich? Wo sind die gravierenden Mängel, die politisch motivierten krassen Fehlbesetzungen? Ich vermag sie nicht zu erkennen. In der Presseerklärung sagen Sie zur Begründung, in der niedersächsischen Justiz herrsche zu viel Untertanengeist und sie sei zu verwaltungshörig. Ich glaube, die niedersächsischen Richterinnen und Richter empfinden eine solche Aussage zu Recht als das, was sie ist, nämlich als eine bodenlose Unverschämtheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr letzter Satz dazu, dass jemand seine politische Meinung ändern sollte, war nicht unbedingt angebracht.
Rauchmelder waren wiederholt Thema im Landtag. Auffällig ist, dass die Aufnahme einer Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern immer wieder abgelehnt wurde - egal, wer gerade die Regierung stellte.
Ich erinnere an die ausführliche Beantwortung einer Anfrage durch den damaligen Innenminister Heiner Bartling von der SPD: Auch die Bauministerkonferenz ist sich bislang darin sehr einig gewesen, dass die Musterbauordnung diese Pflicht nicht enthalten solle. In diesem Plenum habe auch ich mich gegen die Aufnahme dieser Verpflichtung in die Niedersächsische Bauordnung mit den Argumenten von Heiner Bartling gewandt: sicherlich sinnvoll, aber zu teuer, zu bürokratisch und unverhältnismäßig.
Ich begrüße aber ausdrücklich Aktionen wie die Auricher Initiative, die nach deren eigenen Angaben zu einer Ausstattung von 75 % der Haushalte in Ostfriesland mit einem Rauchmelder geführt hat. Wenn Rauchmelder aus eigenem Verantwortungsgefühl heraus angebracht werden, dann werden sie aus genau dem gleichen Gefühl heraus - der Eigenverantwortung - gewartet. Dann, und zwar nur dann, sind sie in der Lage, Sicherheit zu erhöhen und nicht nur Scheinsicherheit zu bieten.
Wenn dann die Schornsteinfegerinnung gratis die Prüfung übernehmen sollte, ist der Kreislauf für die Sicherheit geschlossen - unbürokratisch, eigenverantwortlich.
So wie das Thema in Ostfriesland angegangen wurde, bin ich als Liberale sehr beeindruckt: in eigener Verantwortung ohne Gesetze. Solche Initiativen haben die volle Unterstützung der FDP.
Was in Ostfriesland geht, geht auch im restlichen Niedersachsen. Die Menschen in Ostfriesland haben uns gezeigt, dass wir nicht für jede Verantwortung im Leben ein Gesetz brauchen, sondern dass Menschen auch heute noch durchaus in der Lage sind, ihre Lebensverantwortung selbst zu tragen. Das mag für die SPD ein Problem sein. Die FDP freut es. Für mich gilt weiterhin der Grundsatz: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Danke, Frau Polat, für den letzten Hinweis. Jetzt weiß ich endlich, warum mir der Text so bekannt vorkam. Ich habe den Antrag mit Interesse gelesen und hatte beim ersten Durchlesen eine ganze Menge Punkte abgehakt und gesagt: Ja, gut, das ist in Ordnung, damit kann man leben.
Nach dem Beitrag von Herrn Harden hier im Plenum bin ich etwas anderer Auffassung. In Ihren Ausführungen wird der Untergang der niedersächsischen Wohnungswirtschaft prognostiziert. Dem kann ich nicht zustimmen. Diesen Untergang kann ich beim besten Willen nicht sehen.
Die Diskussion, die Sie über die Haushaltsmittel der letzten vier Jahre angefangen haben, finde ich völlig überflüssig. Ich halte das Plenum für erinnerungsfähig genug. Wir haben diese Diskussion lange genug geführt und erinnern uns alle noch gut genug, sodass wir nicht jeden Tag neu daran erinnert werden müssen.
- Das braucht mir nicht unangenehm zu sein; denn das, was wir erreicht haben, ist im Vergleich zu dem, was Sie in den vorangegangenen 13 Jahren Ihrer Regierungstätigkeit erreicht haben, hervorragend.
Der vorliegende Antrag liegt nach meinem Gefühl irgendwo zwischen „überflüssig“ und „falschem Zeitpunkt“. Herr Harden, dadurch, dass wir kein niedersächsisches Wohnungsbauförderungsgesetz haben, leben wir nicht automatisch in einem rechtsfreien Raum; denn das alte Gesetz gilt weiter. Es steht im Grundgesetz, dass das so ist. Dann wird es wohl auch so sein. Die uns vom Bund anvertrauten Wohnungsbaumittel, die wir zur Verfügung haben, sind für das Jahr 2007, soweit mir gesagt worden ist, vollständig gebunden worden. Insofern geht dem Land hier also nichts verloren.
Ein Landesgesetz zur Herstellung von Rechtssicherheit wird nicht unbedingt benötigt. Zu besonderer Eile besteht schon gar kein Grund.
Die Verknüpfung der Förderung mit kommunalen Wohnraumförderungskonzepten ist nicht erst über ein Landesgesetz möglich, sondern dies ist schon jetzt Bestandteil der Förderung. Es ist sogar zu fragen, ob wir überhaupt ein neues Gesetz brauchen.
Sie wissen ja: Dort, wo ein Gesetz nicht unbedingt notwendig ist, sollte man vielleicht auch gar keins verabschieden.
Allerdings ist das Sozialministerium derzeit dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir wollen das Sozialministerium auch nicht stoppen; denn ein Gesetz auf niedersächsischer Ebene könnte die Bürokratie, die das Bundesgesetz bislang verursacht, durchaus deutlich verringern.
Zusätzlich wird dieses Gesetz selbstverständlich auch niedersächsische Schwerpunkte setzen. Diese sind von Herrn Beckmann und im Wesentlichen auch von Frau Polat - ich erinnere z. B. an das altersgerechte Wohnen, dem wir als FDP sehr aufgeschlossen gegenüberstehen - aber schon allesamt genannt worden, sodass ich es mir jetzt schenken kann, unsere Position noch einmal zu wiederholen.
Der Antrag impliziert, dass andere Bundesländer bereits schrecklich viel weiter sind als wir. Bayern hat ein Gesetz. Okay. In Bayern hat die Regierungspartei im Landtag die absolute Mehrheit. Von daher ist dies dort auch etwas einfacher zu machen als bei uns. Bei uns im Landtag müssen die Regierungsfraktionen miteinander darüber diskutieren, ob ein Gesetzentwurf gut ist oder nicht. Für diesen Diskussionsvorgang brauchen wir, zum Teufel noch mal, Zeit.
Die Wichtigkeit eines Gesetzes müssen wir auch noch vor einem anderen Hintergrund sehen. Hier
geht es um einen Betrag von rund 40 Millionen Euro, den der Bund zur Verfügung stellt. Allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Wohnungswirtschaft haben in diesem Jahr 600 Millionen Euro investiert. Nur die Mitgliedsunternehmen des Verbandes! Hinzu kommen noch etliche Millionen aus privaten Anlässen. Insofern reden wir hier nur über einen ganz kleinen Bereich von Geldern, die im öffentlichen Leben im Baubereich ausgegeben werden.
Jetzt noch ein Wort zum „falschen Zeitpunkt“. Frau Rakow hatte anlässlich der Beratung eines anderen Punktes bereits sehr schön dargestellt, dass es nicht sonderlich viel Sinn mache, drei Monate vor Ende der Wahlperiode noch einen Gesetzentwurf einzubringen, weil er nicht mehr vernünftig zu Ende beraten werden kann. Ich darf mich Frau Rakow und der SPD-Fraktion in diesem Punkt rückhaltlos anschließen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Müller, ich hätte mir sehr gewünscht, dass dieser Antrag zurückgezogen worden wäre. Aufgrund der Antworten im Unterausschuss, auf die Herr Nacke und Herr Meihsies ausführlich eingegangen sind, wäre dies ohne Gesichtsverlust möglich gewesen; denn dort wurde dargestellt, dass alle technisch möglichen Sicherheitsmaßnahmen, die bei den damaligen Entweichungen, die zu diesem Antrag geführt hatten, eine Rolle gespielt haben könnten, zwischenzeitlich den Erfordernissen angepasst worden sind. Also erledigt!
Tatsächlich ist der Antrag jedoch nicht dadurch erledigt worden, dass das Justizministerium tätig geworden ist, sondern er war von vornherein überflüssig; denn bereits seit 2004 - vor dem Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags - werden im Rahmen eines ständig laufenden Qualitätssicherheitsprozesses die Abläufe im Justizvollzug fortgesetzt überprüft und bei Notwendigkeit optimiert.
Es gibt noch einen dritten Grund, weshalb ich persönlich mir gewünscht hätte, dass dieser Antrag
nicht noch einmal ins Plenum gekommen wäre: Seit der Diskussion über die Föderalismusfrage sorgen Sie sich offensichtlich ständig darum, dass das Justizministerium den Strafvollzug härter, schärfer und unmenschlicher machen könnte und dass technische Sicherheit vor menschlicher Arbeit stehen soll. Und dann ein solcher Antrag, mit dem die Sicherheit noch weiter nach vorne gebracht werden soll! Erwarten Sie jetzt von mir, dass ich zusätzliche Fesselungen gutheiße? - Meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch zu diesem klassischen Eigentor!
Der Antrag ist nach meiner Auffassung überflüssig gewesen, er ist im Zweifel erledigt und in Bezug auf die Diskussion um das Justizvollzugsgesetz kontraproduktiv. Jeder Punkt allein muss zu einer Ablehnung führen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom Bundesverfassungsgericht wurde verpflichtend vorgegeben, bis zum Ende dieses Jahres ein Jugendvollzugsgesetz zu schaffen. Seit Jahren wird beanstandet, dass es kein Gesetz für den U-Haftvollzug gibt. Diesen beiden Problemkreisen hilft die Landesregierung nunmehr ab, indem sie den Entwurf für ein niedersächsisches Vollzugsgesetz vorlegt. Im Interesse einer schlanken Gesetzgebung ist auch der allgemeine Erwachsenenvollzug, für den die Länder nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz erhalten haben, in diesem Gesetzentwurf verankert worden. Die Kritik der Opposition, dass es verfassungswidrig sei, dies alles in ein Gesetz zu packen, kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dazu herablässt, die Anzahl der Buchrücken zum Maßstab dafür zu machen, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht.
Bereits im Vorfeld des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs haben die Fraktionen der CDU und der
FDP mit dem Ministerium über die Eckpunkte und die sich daraus ergebenden Folgen diskutiert und sich über wesentliche, maßgebliche Punkte verständigt. Lassen Sie mich auf einige Schwerpunkte eingehen.
Im Bereich der U-Haft wurde aus der Praxis heraus stets reklamiert, dass die Zuständigkeit für Vollzugsentscheidungen aufgrund von Praktikabilitätserwägungen besser bei den Justizvollzugsanstalten als bei den Richtern aufgehoben sei, da Erstere näher am Gefangenen seien. Dieser Argumentation kann man sich nicht vollständig verschließen, wenn man die tatsächliche Handhabung in den letzten Jahren betrachtet. Zu einem großen Teil wird bereits jetzt die Zuständigkeit für den Vollzug an die Justizvollzugsanstalten delegiert. Daraus zu schließen, dass die Justizvollzugsanstalten gesetzlich zuständig sein sollten und der Richtervorbehalt insofern entfallen müsse, ist nach unserer Auffassung jedoch nicht zulässig. Das Gesetz aber der gelebten Praxis anzugleichen, indem die Zuständigkeit immer dann, wenn der Richter sie nicht für sich reklamiert, bei der Justizvollzugsanstalt liegen soll, halten wir für legitim. Die Formulierung des § 131 Abs. 1 Satz 2 „Das Gericht kann sich die Entscheidung vorbehalten“ wird unseres Erachtens den rechtsstaatlichen Anforderungen und dem Schutz der richterlichen Gewalt gerecht.
Die Regelung erscheint uns als Vereinfachungsmaßnahme sowohl für die Gerichte als auch für die Justizvollzugsanstalten, um beide zu entlasten.
Darüber hinaus bleibt es im Bereich der Untersuchungshaft weiterhin bei dem Grundsatz, dass eine gemeinsame Unterbringung der U-Haftgefangenen mit Strafgefangenen nicht zulässig ist. Das entspricht nach unserer Auffassung dem Grundsatz, dass der noch nicht Verurteilte als unschuldig anzusehen ist.
Im Bereich des Jugendvollzugs drückt die Formulierung des § 112 „Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten“ die Abgrenzung zum Erwachsenenvollzug aus. Nicht in erster Linie Strafe, sondern die Hilfestellung für die Entwicklung zu einem straffreien Mitglied unserer Gesellschaft soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts Inhalt des Jugendvollzugs sein.
Dem Willen des Bundesverfassungsgerichts wird auch dadurch Rechnung getragen, dass die Besuchsmöglichkeiten mit mindestens vier Stunden im Monat vorgesehen sind und darüber hinaus auch noch Langzeitbesuche gewährt werden können. Auch halte ich für erwähnenswert, dass anerkannt wurde, dass das Ende einer Ausbildungsmaßnahme durchaus einmal nach dem Entlassungszeitpunkt liegen kann. In § 123 wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Maßnahme nicht wegen des Endes der Jugendstrafe abgebrochen werden muss, sondern noch beendet werden kann. Dies ist, glaube ich, im Entwurf der Grünen auch enthalten. Dass wir hier zu gleichen Ergebnissen kommen, sehe ich durchaus als positiv an. Im Hinblick auf die Ziele des Jugendvollzugs, die jungen Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, ist dies sicherlich ein sehr sinnvoller Baustein.
In Niedersachsen wird im Bereich des Jugendvollzugs bereits bundesweit beispielgebende Arbeit geleistet. Ich denke hier an das Projekt „Basis“. Junge Gefangene werden vor ihrer Entlassung außerhalb des Vollzugs erprobt und während des Vollzugs auf diese Erprobung vorbereitet. Schrittweise wird ihre Selbstständigkeit gefordert und gefördert. Die offensichtlich hohe Wirksamkeit dieser Maßnahme, die einer Evaluation zufolge zumindest für einen Zeitraum von 16 Monaten nach der Entlassung keinen Rückfall zu verzeichnen hatte, führt zu einer Auszeichnung durch den Bundespräsidenten mit dem Förderpreis Kriminalprävention.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, dass auch ich mir im Gesetzentwurf noch die eine oder andere Konkretisierung zum Jugendvollzugsbereich vorstellen kann. Ich denke z. B. an die Bindungswirkung, die Pakete von zu Hause für Jugendliche durchaus entfalten könnten. Das aber mag die parlamentarische Beratung ergeben.
Aber so, wie ich das gerade geschildert habe, meine Damen und Herren, sieht doch kein Schäbigkeitswettbewerb aus. So gehen die ständigen Lamentos gegen die Arbeit der Landesregierung doch wohl vollständig ins Leere.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz zum Erwachsenenvollzug: Meine Äußerungen zum Chancenvollzug können Sie in den Plenarprotokollen der letzten Monate nachlesen. Zu Recht stellt der Gesetzentwurf die Bedeutung der Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen heraus; denn ohne Mitarbeit ist ein Erfolg unmöglich - also schlicht Ressourcenverschwendung. Das kann und darf sich heute kein Land leisten.
Allerdings - und das ist mir wichtig - ist zu beachten, dass die besondere Klientel in den JVAen im Wesentlichen nicht gerade aus hochgradig motivierten Personen besteht. Wir sind also in der Pflicht, die Resozialisierung voranzutreiben und die in § 6 angesprochenen Maßnahmen aktiv zu betreiben. Eine Einstellung der Maßnahmen darf nur dann zulässig sein, wenn ihr Zweck dauerhaft nicht erfüllt werden kann. Die Betonung liegt hierbei auf „dauerhaft“. Das ist mir sehr wichtig.
Ich darf meinen Satz aus den Haushaltsberatungen vom 7. Dezember 2006 wiederholen: „Für mich hat die Resozialisierung Verfassungsrang.“ Der Stellenwert, den die Landesregierung der Resozialisierung einräumt, wird mit § 5 Satz 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs unterstrichen. Auch Frau Heister-Neumann hat in ihrem Vortrag noch einmal den Wert der Resozialisierung für die Landesregierung betont. Ich begrüße dies ausdrücklich.
Auch § 174 will ich noch kurz positiv hervorheben. Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Organisationen der Straffälligenhilfe und den weiteren Einrichtungen - die einzelnen Einrichtungen nenne ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht; Sie können sie aber im Gesetzentwurf nachlesen - wird den Übergang von dem begrenzten Bereich der JVA in den offenen Bereich der Freiheit maßgeblich erleichtern. Auch das ist ein Stück Prävention, da vielfach bereits in den ersten Tagen nach der Entlassung aus der Haft wieder Straftaten verübt wurden, weil der bürokratische, weil der soziale und weil der therapeutische Anschluss an die Welt draußen nicht immer reibungslos klappte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Gesamtbetrachtung des vorliegenden Gesetzentwurfs lässt sich wohl feststellen: An der einen oder anderen Stelle kann sicherlich noch etwas konkretisiert, etwas nachgeschliffen werden. Vielleicht lässt sich auch die Lesbarkeit noch ein wenig
verbessern. Dazu wird der GBD möglicherweise einige Hinweise geben können.
Und wie sagen einige Herren aus der CDU-Fraktion immer so schön? - Kein Gesetz verlässt den Landtag, wie es hineingekommen ist.
- Das war Herr Nacke. - Aber alles in allem betrachtet, hat sich die Arbeit in den letzten Monaten sehr gelohnt, und es wurde ein sehr guter Gesetzentwurf vorgelegt. Es scheint mir sicher, dass ein gutes Gesetz die Folge sein wird. Ich freue mich auf interessante Beratungen in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der föderalen Kompetenzentwirrung ist die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen.
Das haben wir lange genug diskutiert. Die CDU freut sich darüber. Wir akzeptieren es. Wir leben damit. Wir werden damit auch gut leben; denn wir haben festgestellt, dass in den letzten Jahren die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes in vielen Bereichen zwar vorlag, aber nicht wirklich genutzt wurde. Wir wissen, dass ein Untersuchungshaftgesetz bis heute nicht vorliegt, dass ein Jugendstrafvollzugsgesetz bis heute vom Bund nicht vorgelegt wurde. Es gab reichlich Entwürfe, aber keine Entscheidungen. Von daher ist es sicherlich gut, wenn diese Kompetenzen nunmehr auf die Länder übergehen. Die Länder sind näher dran und werden diese Kompetenzen schneller und sinnvoller ausfüllen können.
Die niedersächsische Justiz stellt sich dem Qualitätswettbewerb, der mit dieser neuen Kompetenz einhergeht, sehr selbstbewusst. Das Niedersächsische Justizministerium hat bereits einen ersten Entwurf eines Vollzugsgesetzes, das auch die U-Haft und die Jugendhaft mit einschließt, vorgelegt. Die Resozialisierung wird darin weiterhin als sehr wichtiges Ziel definiert, was mir persönlich ausgesprochen wichtig ist. Für mich hat die Resozialisierung Verfassungsrang.
Teil der Resozialisierung ist nach meinen Vorstellungen die Möglichkeit, den Inhaftierten Arbeit zu bieten, damit sie sich zum einen innerhalb der
Anstalten entsprechend darstellen können, damit sie zum anderen aber auch Perspektiven für die Zeit nach der Haftentlassung bekommen. Im Entwurf eines niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes wird daher die Arbeitspflicht der Inhaftierten weiterhin festgeschrieben. Um möglichst vielen Gefangenen die Strukturierung ihres Tagesablaufs durch Arbeit zu ermöglichen, hat bereits 2004 das Niedersächsische Justizministerium die Vorstellung eines einheitlichen Vollzugskonzeptes vorgenommen und darin das Ziel der Vollbeschäftigung formuliert. Dieses Ziel soll bei einer Quote von 75 % erreicht sein. Gemeinsam mit allen Vollzugseinrichtungen und der Justizarbeitsverwaltung setzen wir die einzelnen Maßnahmen, die hierzu notwendig sind, konsequent um.
In diesem Zusammenhang sind die Fortbildung Bediensteter und die Beratung der Anstalten zu nennen, aber auch der Bau von Lagerhallen und Werkhallen ist wesentlich.
Als Zwischenergebnis konnte die Anzahl der Beschäftigten im niedersächsischen Justizvollzug von Januar bis Dezember 2005 um 10 %, das sind knapp 430 Plätze, gesteigert werden. Im Mai 2006 hatten wir noch einmal knapp 200 zusätzliche Beschäftigungsplätze eingerichtet. Im ersten Halbjahr 2006 haben wir damit eine Beschäftigungsquote von ca. 60 % erreicht. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nicht alle Inhaftierten tatsächlich arbeiten können, weil sie in U-Haft sind oder sonstige Gründe - z. B. Therapie - vorliegen, ist das eine extrem hohe Quote. Ich denke, diese Quote als solche ist einen Beifall wert.
Frau Müller hatte kritisiert, dass es sich bei den Arbeitsplätzen nicht nur um minder qualifizierte Arbeitsplätze handeln sollte. Ich bin völlig einer Meinung mit Ihnen. Allerdings haben wir bei den Besichtigungen der Justizvollzugsanstalten, an denen ich seit kurzer Zeit auch teilnehme, immer wieder gesehen, dass es in den Justizvollzugsanstalten mittlerweile auch relativ viele qualifizierte Arbeitsplätze gibt. Ich erinnere z. B. an die EDVgestützten Dreh- und Fräsmaschinen.
Die höhere Beschäftigungsquote für die Inhaftierten ist nicht nur für die Resozialisierung ein wichtiger Baustein, sie führt auch zu prognostizierten Gesamteinnahmen im Haushalt 2007 in Höhe von
9,25 Millionen Euro. Das ist ein schon sehr beachtlicher Wert. Insbesondere die neuen, zusätzlich geschaffenen Arbeitsbetriebe in Sehnde - im Laufe des Jahres kommt Rosdorf hinzu - machen diese Ergebnisse möglich.
Im Bereich der Ausgaben setzen wir mit dem Haushalt für 2007 den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Stärkung des gehobenen Managements im Justizvollzug durch Stellenhebungen zur Stärkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungs- und Verantwortungspositionen konsequent fort. Aber auch die unteren Positionen haben für uns bei der Stellenhebung einen hohen Rang.
Die große Bedeutung des Strafvollzuges kommt auch noch in einer Baumaßnahme zum Ausdruck: Die Logistik in der Justizvollzugsanstalt Hannover, der größten Haftanstalt des Landes Niedersachsen, wird durch den Neubau einer Anstaltsküche verbessert. Diese Baumaßnahme wird 10,08 Millionen Euro kosten und im Jahr 2007 begonnen werden.
Im Laufe der Haushaltsberatungen hat Herr Aller in diesem Jahr bemängelt - ich habe mit sehr großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass es Herr Aller von der SPD war -, dass die Landesregierung in ihrem Haushaltsplanentwurf 2007 in Bezug auf das politisch bereits im vergangenen Jahr angekündigte Projekt des Baus einer JVA im Rahmen einer Public Private Partnership große Zurückhaltung übe. Er verwies darauf, dass andere Bundesländer solche zukunftsweisenden Projekte längst hätten.
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben dieses Thema in den Haushaltsklausuren intensiv diskutiert. In den vorliegenden Haushaltsplanentwurf ist nunmehr 1 Million Euro als Planungskosten für eine JVA in Bremervörde eingestellt worden. Eine denkbare JVA Bremervörde wird als PPPProjekt diskutiert. Ich freue mich, dass die SPD ihre Meinung zu PPP im Justizvollzug nun offenbar geändert hat und eine ergebnisoffene Diskussion über Vor- und Nachteile möglich wird. Nach dem liberalen Grundsatz „so viel Staat wie nötig, aber so viele Private wie möglich“ werden wir die Planung und die Beratung begleiten. Nach unserer Auffassung können sich daraus durchaus erhebliche Einsparpotenziale ergeben. Ich freue mich, dass die SPD diesem Teil offensichtlich die Zustimmung gibt. - Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin. Das war gerade sehr emotionsgeladen. Die Frage, die meine Kollegin Meißner an Frau Janssen-Kucz gestellt hatte, ist aber nicht beantwortet worden.
Mein Thema ist nicht das Kindeswohl, sondern die Wohnungsbaupolitik. Dazu möchte ich kurz etwas sagen.
Nein.
Zu diesem Bereich möchte ich Zwischenfragen nicht zulassen. Es ist nicht mein Thema.
Wohnungsbaupolitik und Städtebauförderung sind von einer Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen betroffen. Es gilt, den zu erwartenden Anforderungen des demografischen Wandels zu begegnen und die derzeit divergierenden Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten in den verschiedenen Re
gionen des Landes entsprechend zu berücksichtigen. Es geht um die Entwicklung benachteiligter Stadtviertel, aber auch um Investitionen, wobei das Investitionsvolumen in der Regel die öffentlichen Fördersummen um ein Vielfaches übertrifft.
Wir haben 2005 die Städtebauförderung aussetzen müssen. Das ist uns seinerzeit nicht leicht gefallen. Aber das war der desolaten Lage des damaligen Haushaltes geschuldet. 2006 sind wir wieder eingestiegen. Auch für 2007 werden wir für die Programmkomponenten „allgemeine Städtebauförderung“ und „Soziale Stadt“ die anteiligen Landesmittel zur Verfügung stellen, sodass die Programme in Niedersachsen in vollem Umfang durchgeführt werden können.
Insgesamt steht hier ein Programmvolumen von mehr als 33 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können viele sinnvolle Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, fortgesetzt oder abgeschlossen werden.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag vom 4. Dezember - also sehr kurzfristig - erneut, auch in die Programmkomponente „Stadtumbau West“ wieder einzusteigen. Diesen Punkt haben wir bereits im vergangenen Jahr sehr intensiv diskutiert. Auch in diesem Jahr haben wir die Beratungen der Fraktionen darauf ausgerichtet. Die Wichtigkeit der Bauinvestitionen für die Wirtschaft ist unserer Fraktion voll bewusst. Die Möglichkeiten, die dieses Programm für den Umgang mit der demografischen Entwicklung und der erforderlichen Anpassung der Siedlungsstrukturen bieten kann, sind uns ebenfalls bewusst.
Als für den Haushalt mit verantwortliche Fraktion können wir allerdings - leider! - wie auch im Vorjahr die Haushaltslage des Landes nicht außer Acht lassen.
Bei der für die Städtebauförderung vorgesehenen Form der Finanzierung würden wir uns auf Jahre verpflichten, die jährlichen Finanzierungskosten aus dem Landeshaushalt zu bedienen. Diese würden sich für den Stadtumbau West auf schätzungsweise 9 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Wir haben intensiv diskutiert und sind zu dem
Schluss gekommen: Wir wollen keine neuen Belastungen für zukünftige Haushalte.
Nun zur Wohnungsbauförderung. Durch die Föderalismusreform sind wichtige Bereiche des Wohnungswesens, wie die Wohnraumförderung, in die alleinige Länderkompetenz überführt worden. Vom 1. Januar an ist eine Weiterleitung der bisherigen Finanzierungsanteile des Bundes an die Länder vorgesehen, die bis Ende 2013 zweckgebunden bleiben. Dies bedeutet das Ende der Mischfinanzierung. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Niedersachsen wird aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von 39,9 Millionen Euro jährlich erhalten. Dieser Betrag ist im Bereich des Wohnungswesens investiv einzusetzen. Niedersachsen erhält damit die Möglichkeit, die Wohnungspolitik neu auszurichten und eigenverantwortlich im niedersächsischen Interesse zu gestalten. Die Förderrichtlinien sind bereits angedacht. Einer der Förderschwerpunkte soll hier z. B. die Eigentumsförderung für Familien mit mehr als zwei Kindern werden. Auch die Schaffung von altengerechtem Wohnraum für Personen mit niedrigem Einkommen und die energetische Gebäudesanierung - das müsste den Grünen sehr entgegenkommen - sind unbedingt zu nennen.
Die genaue Ausgestaltung der Förderrichtlinien ist derzeit in Arbeit.
Eine Position möchte ich zum Haushalt noch hervorheben, nämlich die Förderung zur Belebung der Innenstädte. Hier haben wir für Modellversuche einen Betrag in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Dieses Geld soll eingesetzt werden, um zu helfen, die Innenstädte wieder zu einem Lebensraum für alle Generationen zu machen. Wir wollen die Innenstädte stärken, wo soziale und technische Infrastrukturen günstig und gut erreichbar vorgehalten werden können.
Städtebauliche Veränderungen können ein Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum aufwerten, lebenswerter und liebenswerter machen.
Wenn Sie mir bitte noch den Schluss gestatten. Wir setzen allerdings vorrangig auf die freiwillige Selbstorganisation der Grundstückseigentümer und der Gewerbetreibenden, die selbst an einer Verbesserung ihres Standortes interessiert sein müssten. Die Modellversuche werden jedoch hierzu eine Hilfestellung leisten können und die anderen städtebaulichen Instrumente ergänzen.
Ich möchte noch mit einem Satz bewertend zusammenfassen, dass der Sozialhaushalt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die richtigen Akzente in der Baupolitik setzt. Sicherlich wäre mehr Geld für diesen Bereich wünschenswert. Aber wir müssen uns nun einmal nach der Decke strecken; und diese ist nicht länger.
Mein Junge, hast du dir das gut überlegt? Dann ist die Mark nur noch 50 Pfennige wert! - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen kennt diesen Spruch? Ist da nicht etwas Wahres dran?
Ich will nicht diskutieren, was Ehe heute ist. Die Ehe hat viele Aspekte. Familie ist einer davon, nur einer. Ein anderer Aspekt ist die Wirtschaftsgemeinschaft. Als Steuerberaterin werde ich immer wieder gefragt, ob es Sinn macht, zu heiraten: Kann ich da Steuern sparen? Wie viele? - Diese Fragen sind mit der entsprechenden Software ganz einfach zu beantworten.
Aber nur aus steuerlichen Gründen heiraten sehr, sehr wenige Menschen. Ich bin sicher, dass das so wenige sind, dass wir sie hier vernachlässigen können. Was wir nicht vernachlässigen können, ist die Frage der Wirtschaftsgemeinschaft. Wer heiratet, ist grundsätzlich in der finanziellen Verantwortung für den Ehegatten. Droht Hartz IV, zieht ein unverheiratetes Paar einfach auseinander, und der Staat zahlt. Droht Hartz IV, zahlt in der Ehe der Partner. Innerhalb der Ehe besteht Unterhaltsver
pflichtung. Wie viele Geschiedene wissen: Auch nach der Ehe besteht noch Unterhaltsverpflichtung. „Drei Siebtel“ ist vielen Geschiedenen - meist Männern - ein ganz fester Begriff.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit - schon durch den Kollegen Hilbers ganz kurz angesprochen - ist auch so ein Teil der Wirtschaftsgemeinschaft. Wir wissen, dass ein großer Teil der Bevölkerung pflegebedürftig werden wird. Ein Platz im Pflegeheim kostet heute etwas über 3 000 Euro im Monat. Nicht einmal 50 % davon werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Die restlichen etwas über 1 500 Euro im Monat summieren sich auf 20 000 Euro im Jahr - Jahr für Jahr. Und das kann viele Jahre dauern.
Diese und weitere Belastungen tragen Menschen für Menschen in der Ehe. Das ist gut so, und das ist richtig so. Dafür stimmt mein Spruch vom Anfang nicht so ganz, weil sich der Staat an der Ehe mit der Splittingtabelle ein wenig beteiligt. Die Mark ist nicht nur 50 Pfennige wert, wenn man heiratet, sondern der Staat gibt noch 2 oder 3 Pfennige dazu. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass die staatlichen Kassen durch die Ehe entlastet werden.
Noch eine Bemerkung zu den frei werdenden Mitteln, die in solchen Anträgen wie dem vorliegenden immer wieder erwähnt werden: Sowohl bei der gigantischen Mehrwertsteuererhöhung als auch bei der gestrichenen Eigenheimzulage, die wir auch in diesem Haus mit Tausenden von Verwendungsmöglichkeiten mehrfach diskutiert haben, hat die Koalition versprochen, dass ein Teil der Einnahmen in die Kinderbetreuung fließt. Bei den Kommunen ist bis heute nichts davon angekommen.
Daran würde auch der Wegfall des Ehegattensplittings nichts ändern. Herr Wenzel, Sie kennen das Haushaltsrecht. Sie wissen, dass Sie nicht sagen können: An der einen Stelle nehmen wir etwas weg, und an die andere Stelle kommt etwas hin. Das ist der zweite politische Wille, und ob der funktioniert, möchte ich dahingestellt sein lassen.
Ich bitte darum, noch einen Schlusssatz sagen zu dürfen.
Wir brauchen nicht schon wieder ein Stückwerk, nicht schon wieder ein kleines bisschen Reparieren und Verschieben. Wir brauchen ein klares und gerechtes Gesamtkonzept, in dem wir gerne die Kinder betonen können, aber bitte ein Gesamtkonzept. Ein Stückwerk - wie in diesem Antrag - tragen wir als FDP-Fraktion nicht mit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die normierten Grundlagen des Jugendstrafvollzugs nicht mehr den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und damit verfassungswidrig sind. Jede vollzogene Jugendstrafe, jede freiheitsentziehende Maßnahme
bei jugendlichen Straftätern innerhalb des Jugendstrafvollzugs entbehrt daher im Moment der rechtlichen Grundlage. Wir sind aufgefordert, dies bis 2007 zu ändern. Auch das ist schon gesagt worden. Aufgrund der Föderalismusreform ist es unsere Aufgabe als Parlament, hier tätig zu werden. Ich meine, dafür sind wir gut aufgestellt.
Nicht nur wird bereits jetzt der Jugendstrafvollzug in Niedersachsen vom Erziehungsgedanken bestimmt, sondern es gibt auch jetzt schon eine Förderung der Jugendlichen durch reichhaltige Ausund Fortbildungsmöglichkeiten sowie Hilfen in der Entlassungsvorbereitung. So werden z. B. in der Jugendvollzugsanstalt Hameln etwa drei Viertel der Gefangenen in Aus- und Fortbildung oder in Arbeitsbetrieben beschäftigt. Der Gesetzentwurf fordert zwei Drittel; somit sind wir hier schon besser als die Forderung.
Sie selbst sehen aber offenbar auch, dass Niedersachsen gut aufgestellt ist; denn in Ihrer Begründung finde ich mehrere Formulierungen, die dies bestätigen: „jedoch bereits heute zu einem wesentlichen Teil verwirklicht“, „weil die Norm im Wesentlichen die bereits bestehende Praxis beschreibt“ oder „finden bereits statt“. Danke, meine Damen und Herren, dass Sie offensichtlich erkannt haben, dass wir in Niedersachsen bereits auf einem sehr guten Weg sind! Das findet man in Anträgen der Opposition relativ selten, sodass ich es immerhin für erwähnenswert halte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist in einem Jugendstrafvollzugsgesetz zu beachten? - Die erste und wichtigste Aufgabe des Jugendstrafvollzugsgesetzes ist es - Herr Briese hat es ausführlich dargestellt -, die Jugendlichen und Heranwachsenden durch Resozialisierung vor weiteren Straftaten zu schützen. Um dies zu erreichen, wird es erforderlich sein, im Jugendstrafvollzug eine konsequente Umsetzung des Erziehungsprinzips einzubauen. Heute haben viele jugendliche Straftäter nichts genossen, was man guten Gewissens auch nur im Entferntesten als Erziehung bezeichnen kann. Diese Situation ist zu bedauern.
Hier müssen wir ansetzen und versuchen, den Jugendlichen während ihrer Inhaftierung Werte wie
Rücksicht, Disziplin, Ordnung und Mitmenschlichkeit zu vermitteln. Ich gestehe zu, dass das, was im Elternhaus versäumt worden ist, auch vom Staat nicht mit einem Patentrezept bewerkstelligt werden kann. Allerdings kann er im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, den Jugendlichen an die Hand zu nehmen und wieder oder auch erstmalig auf die richtige Spur zu bringen. Wichtig werden dabei für die Jugendlichen vor allem Bildungs- und Ausbildungsaspekte sein. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Jugendlichen dazu bringen können, nach der Entlassung ein straffreies Leben zu führen. Hier sollten Fördern und Fordern eine tragende Rolle spielen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird erforderlich sein, dass wir im Gesetzentwurf klarstellen, dass der Jugendstrafvollzug auch dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten junger Menschen dient, im Wesentlichen aber auf die Erziehung der jungen Menschen ausgerichtet zu sein hat. Zu bedauern ist deshalb, dass der Entwurf der SPD bzw. von Frau Zypries den Begriff „Erziehung“ systematisch ausspart. In ihm ist nur noch von Fördern die Rede. Doch ein Jugendstrafvollzugsgesetz, das den Erziehungsgedanken faktisch aufgibt, ist mit uns nicht zu machen.
Wie Sie selbst richtig darstellen, sollen die jugendlichen Gefangenen die Fähigkeiten und den Willen zur verantwortlichen Lebensgestaltung vermittelt bekommen, sodass sie in Zukunft unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft straffrei leben können. Dazu wird es aus Sicht der Liberalen erforderlich sein, dass mit den Jugendlichen zusammen der Vollzug erzieherisch gestaltet wird und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden. Nur so können wir es schaffen, dass sie in Zukunft ohne weitere Straftaten durchs Leben gehen. Der Gesetzentwurf hierzu wird in Kürze vorliegen. Wir werden in Ruhe und Ausführlichkeit beraten, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bestmöglich zu erfüllen.
Frau Bockmann, nicht „Ätsch, wir sind die Ersten!“. Sie haben festgestellt, dass wir nicht die Ersten sind. Wir wollen es auch gar nicht sein. Es reicht, wenn wir am Schluss die Besten sind.
Ich bin sicher: Am Schluss unserer Beratungen wird ein gutes, zukunftsfähiges Gesetz stehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin in der komfortablen Lage, dass ich weder 2001/2002 noch jetzt für den neuen Antrag in seiner ursprünglichen Fassung zuständig bin. Ich gehöre weder der CDU noch der SPD an, von daher kann ich mich jetzt schön zwischen die Reihen stellen.
Wir als FDP haben diesen Antrag niemals unterstützt, und wir würden diesen Antrag auch nicht unterstützen. Frau Polat, Sie müssen in den Vorbesprechungen etwas missverstanden haben. Ich habe immer finanzielle Bedenken geltend gemacht. Sie erinnern sich sicherlich.
Der vorliegende geänderte Entschließungsantrag stellt den derzeitigen Status der Baukultur in Niedersachsen vor, der mit gutem Gewissen als ganz ordentlich bezeichnet werden kann. Das lässt sich entwickeln. Deshalb bitten wir die Landesregierung, den Dialog mit den Kammern und Verbänden und insbesondere mit den Bildungsträgern zu verstärken, um Bewusstsein und Eigeninitiative auch im Bereich der Baukultur zu stärken. Bewusstsein und Eigeninitiative sind bei den Grünen und bei der SPD offensichtlich nicht stark angesehen. Das kann ich bei Parteien verstehen, die glauben, das Glück der Menschen ließe sich mit Gesetzen, Vorschriften, Beiräten, schlicht mit Vorgedachtem erreichen, das dann alle nach-denken sollen. Meine Partei sieht das anders: Nach-denken ist gut, selbst denken ist besser.
Bewusstsein und Eigeninitiative sind Schlüsselfunktionen in unserer Gesellschaft, die es zu fördern gilt. Sicher, das Land, die Landesregierung trägt Verantwortung für einen Teil der gebauten Umwelt. Das Land übernimmt diese Verantwortung auch; Der Kollege Beckmann hat das bereits ausgeführt. Aber Kultur, auch Baukultur, soll und muss sich aus der Gesellschaft heraus entwickeln dürfen. Dabei ist Staatshandeln nur ein sehr kleiner Teil.
Das Staatshandeln steht zudem immer unter dem Druck der Finanzen. Das, meine Damen und Herren, kann ich in diesem Fall noch nicht einmal negativ verstehen. Markenzeichen, Denkmalschutzbeiträge, Kartierungen, all so etwas kostet Geld, all so etwas kostet Bürokratie. Dieses Geld ist das Geld anderer Leute, nämlich der Bürger, das wir nehmen müssen, um es einem gut gemeinten Zweck zuzuführen.
Aber wenn der Bürger diesen Zweck gut findet, dann soll er bitte sein eigenes Geld nehmen - ohne den teuren Umweg über den Staat - und für diesen guten Zweck ausgeben dürfen. Wenn der Bürger nichts tun möchte, ja, wenn er diesen Zweck nicht so gut findet wie Sie, wie wir vielleicht, müssen wir
ihm dann Geld abnehmen, um ihn zwangsbeglücken zu dürfen? - Nein, meine Damen und Herren.
Die Entschließung ist eine Aufforderung an die Niedersächsische Landesregierung und an die Entscheidungsträger im Baubereich. Sie ist ein Signal, dass das Thema wichtig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir fordern und fördern Bewusstsein und Eigeninitiative. Dieser Ansatz entspricht einem liberalen Weltbild. Den goldenen Zügel vergangener Zeiten haben wir oft genug als Katzengold erlebt.
Genau! Woher weißt du das? - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zielsetzung sind wir uns wieder einmal einig: Senkung des Primärenergieverbrauchs, Minimierung von klimaschädigenden Emissionen, Hinweise für Immobilieneigentümer auf mögliche energiesparende Investitionen und deren Rentabilität, Förderung des Mittelstandes durch notwendige, rentable Sanierung, Information der Verbraucher. Nur wie so oft: Ihr Weg ist nicht der unsere. Sie setzen auf Zwang, wir setzen auf Verstand.
Sie wollen das kostenträchtige Bedarfsverfahren als Zwang. Sie sagen aber mit keinem Wort, dass letztendlich - bei Vermietung zwar nicht ganz so schnell wie bei sonstigen Bürokratiekosten - der Verbraucher - sprich: der Mieter - diese Kosten tragen wird. Sie sagen auch mit keinem Wort, dass Geld nur einmal ausgegeben werden kann: entweder für die Erstellung des Ausweises oder für die Durchführung der Investition. Bei Preisen ab 15 Euro für den Ausweis nach Verbrauch bis zu 1 000 Euro für den Bedarfsausweis ist das durchaus zu bedenken.
Die Bundesminister Tiefensee und Glos haben in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie beide Verfahren nebeneinander zulassen wollen. Ich halte das aus drei Gründen für richtig und hoffe, dass sich diese Herren an ihre eigene Aussage halten werden:
Erstens. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie wissen es schon: Der Markt wird es richten. Das glaube ich z. B. bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Soweit diese selbst
bewohnt sind, hat bei den heutigen Energiepreisen jeder Eigentümer ein sehr hohes Interesse an der Minimierung der Heizkosten. Eines Gesetzes bedarf es da eigentlich überhaupt nicht.
Beim Verkauf wird der Käufer entscheiden, welche Nachweise er fordert, um die Immobilie zu beurteilen. Dann wird sich der Verkäufer dem fügen müssen, was der Käufer fordert, damit er verkaufen kann.
Zweitens. Sie sagen, der Bedarfsausweis sei objektiver. Das ist zumindest derzeit eine Scheinsicherheit für den Verbraucher. Bei einem Feldversuch der DEnA haben die Bewertungen ein und desselben Gebäudes durch verschiedene Gutachter auf der Basis des Bedarfsausweises um bis zu 60 % differiert.
Je älter ein Gebäude ist, desto weniger Planungsunterlagen liegen noch vor und desto weniger genau wird der Bedarfsausweis. Ich fürchte, insofern wird die durch das persönliche Verhalten der Verbraucher bedingte Schwankungsbreite auch nicht viel größer sein.
Und: Je mehr Wohneinheiten in einem Gebäude liegen, desto genauer wird ein Verbrauchsausweis.
Drittens. Die EU fordert den Energieausweis. Deutschland ist verpflichtet, dem zu folgen. Ein solcher Ausweis wird sicherlich positiv sein. Für mich macht es aber einen wesentlichen Unterschied, ob ich selber entscheiden kann, was ich in Auftrag gebe und bezahle und welches Wissen ich erlangen will.
Die EU-Vorgaben 1 : 1 umzusetzen, finde ich in Ordnung. Mehr ist mir zu viel.
Zumindest zum Bereich der Transparenz muss ich unbedingt antworten. Ich weigere mich anzunehmen, dass der Bürger so dumm ist, wie Sie ihn immer wieder hinstellen.
Selbstverständlich wird dieser Energieausweis in der Werbung eingesetzt werden. Selbstverständlich wird die Presse darüber berichten, dass es einen solchen Energieausweis gibt. Aber selbstverständlich wird die Presse so fair, wie sie hoffentlich immer wieder ist, aufzeigen, dass es den einen und den anderen Ausweis gibt. Wenn dann in einer Anzeige etwas von einem Energieausweis und einer bestimmten Klasse steht, dann wird der Mieter fragen, um welchen Ausweis es sich handelt, um den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Dann wird er sehen, ob er sich danach richten will oder nicht.
Er wird lernen, das eine und das andere zu vergleichen.
Der Bürger ist nicht so dumm, wie Sie es sagen. Ich glaube, dass der Markt regeln wird, welchen der beiden Ausweise wir auf Dauer in der Masse der Fälle haben werden. Das wird die Zeit ergeben. Das wird die Wirtschaft ergeben. Das wird die Wirtschaftlichkeit ergeben. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Janßen, zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Sicherlich haben Sie das aus Gründen der Fairness heraus getan, Fairness gegenüber den Liberalen. Meine Recherche hat nämlich ergeben, dass die Grünen diesen Antrag im Jahr 2002 schon einmal gestellt haben. Damals wurde er von der SPD und von der CDU abgelehnt, also von einer sehr breiten Mehrheit. Da wir damals nicht mit dabei waren, konnten wir es nicht tun. Nett, dass Sie uns jetzt die Gelegenheit dazu geben.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ist ein typischer Vorschlag der Grünen. Hehre Ziele wie Klimaschutz sollen mit neuen Regelungen und damit mit mehr Bürokratie erreicht werden. Das ist eines von vielen Beispielen für die Staatsgläubigkeit der Grünen.
Der Klimaschutz zählt sicherlich zu einer der größten umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die FDP will den Kyoto-Prozess unterstützen und weiter vorantreiben. Wir müssen den globalen Temperaturanstieg verhindern; zumindest müssen wir ihn begrenzen. Dabei geht es um die Umsetzung des Emissionshandels auch im Wärmebereich, um die Frage eines technologieoffenen Energiemixes und in der Folge selbstverständlich auch um die Förderung von Heiztechnologien mit günstiger CO2-Bilanz. Wir unterscheiden uns aber in den Ansätzen. Sie setzen auf Gesetze und kommunale Zwangssatzungen und, wie ich gerade gehört habe, auf eine Zwangsversorgung der Bürger. Wir aber setzen auf Anreize.
Das Baugesetzbuch des Bundes bietet bereits heute die Möglichkeit, im Bebauungsplan Gebiete auszuweisen, in denen bestimmte die Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden dürfen. Dies beinhaltet u. a., im Bebauungsplan für einzelne Gebiete den Einsatz von erneuerbaren Energien vorzusehen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat für den Ausschuss die Frage geklärt, ob der Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rechtlich zulässig sei. Diese Frage wurde bejaht. Fraglich ist für mich jedoch, ob alles, was zulässigerweise geregelt werden darf, auch zwingend geregelt werden muss.
Eine Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlicher definitiver Vorgaben ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Sie könnte sogar kontraproduktiv sein. Die Konsequenz kann daher nur Ablehnung sein.
Zum Schluss möchte ich noch einmal allgemein auf die Niedersächsische Bauordnung eingehen. Die FDP will nicht mehr, sondern weniger Bürokratie im Baubereich. Wir wollen die Möglichkeit der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz zum Bürokratieabbau konsequent nutzen. Wir wollen Genehmigungsvorbehalte für Bürger, Handwerk und Unternehmen reduzieren. Daher streben wir eine grundlegende Novellierung der Bauordnung mit dem Ziel der Entbürokratisierung an.
Vor einer grundlegenden Novelle, die sicherlich einen gewissen Zeitvorlauf eine einige Diskussionen erfordern wird, wollen wir bereits in diesem Jahr einzelne Punkte zur Angleichung an die
Musterbauordnung umsetzen. Dazu zählt beispielsweise die Regelung über die Einstellplatzpflicht und über die Genehmigung von Werbeanlagen in Gewerbegebieten. Eine liberale Baupolitik bedeutet grundsätzlich weniger Vorschriften, weniger Genehmigungsverfahren und mehr Freiheit für die Bürger.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für den Strafvollzug hält politisch die Landesregierung den Kopf hin, die Kontrolle der Landesregierung erfolgt durch den Landtag, die Bediensteten im Vollzug sind Landesbedienstete, die finanziellen Mittel für den Strafvollzug stellt das Land zur Verfügung, aber die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Das, meine Damen und Herren, ist für mich grundsätzlich nicht einsehbar.