Jürgen Strohschein

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete und Bürger!
Herr Minister, die Zeit, was Sie hier überzogen haben – was ja nicht neu ist –, werde ich jetzt versuchen, niedrig zu halten, um es wieder auszugleichen, dass uns nicht wieder so etwas wie gestern passiert, dass wir hier fast zwei Stunden die Plenarsitzung überziehen. Ich appelliere daher an alle Abgeordneten, sich doch etwas zu bremsen in ihren Ausführungen.
Ja, gut, kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Ostsee schützen – Plastikmüll verringern“ wurde hier im Landtag schon einmal am 10.04.2019 behandelt und in den Agrarausschuss überwiesen. Anschließend hatten wir dann am 29.08.2019 vom Agrarausschuss hier im Plenarsaal ein öffentliches Expertengespräch. Dieses war für uns sehr aufschlussreich. Es hat wirklich mal Einblicke auch hinter die Kulissen gegeben.
Es gibt an unserer Ostsee mehrere Anrainerstaaten. Leider haben diese Länder nicht das duale System wie wir in Deutschland. Ein Blick auf die Etiketten der Plasteflaschen zeigt dann auch die Herkunft. Aus unserem Land sind nur sehr wenige Flaschen unter diesem angeschwemmten Müll. Die wenigen sind auch schon zu viel und müssen abgeschafft werden. Die angeschwemmte Plaste wird durch das Salzwasser und Sonne aufgelöst, indem es immer kleiner wird, bis hin zur
Mikroplastik. Dieses Mikroplastik wird dann von den Meeresbewohnern aufgenommen. Meerestiere und Fische werden dann auch von uns Menschen verspeist, was wiederum schwere körperliche Schäden hervorrufen kann.
Es ist eigentlich die Aufgabe der EU, in allen EU-Ländern das vorbildliche duale System einzuführen. Das würde dann nicht nur gute Auswirkungen auf unsere Ostsee haben, sondern auch auf die Nordsee, den Atlantik, das Mittelmeer und Schwarze Meer. Das wäre dann ein großes Vorbild für alle Länder weltweit.
Herr Minister hat ja die Recyclingquote hier schon angesprochen, die hier auch in Mecklenburg-Vorpommern zu gering ist. Ich bin jetzt überfragt: Haben wir überhaupt Müllverbrennungsanlagen hier in MecklenburgVorpommern?
Es könnte ja auch sein, dass das Steinkohlekraftwerk in Rostock zusätzlich Müll mit verbrennt. Ich weiß es aber nicht. Auf alle Fälle wäre es doch schön, wenn wir mal in unserem Agrarausschuss eine Expertenanhörung hätten über Müllverbrennungsanlagen. Wir werden mal den Antrag als AfD einbringen.
Ja, Frau Dr. Schwenke, der Einbringung Ihrer Beschlussvorlage im Agrarausschuss haben wir zugestimmt und freuen uns, heute mit Ihnen gemeinsam diesem Antrag zuzustimmen. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft solche gemeinsame Oppositionsarbeit mit Ihnen durchführen zu dürfen. – Danke schön!
Ich habe die Zeit gutgemacht, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin und Abgeordnete!
Dr. Weiß, ich gehe mit Ihrer Rede voll und ganz mit, was Sie hier gesagt haben,
aber leider haben Sie mir ja auch nicht viel übriggelassen, und auf meinen Redebeitrag von 2017 möchte ich ja auch nicht eingehen, das wäre ja zu billig.
Aber ich möchte aus dem Grunde noch mehr noch mal auf die Höfeordnung zurückgreifen. Schon im September 2017 hat Ralf Borschke einen Antrag eingebracht, eine Gesetzesvorlage für die Höfeordnung auszuarbeiten. Denn diese Höfeordnung ist ja gedacht, um auch diese großflächigen Verkäufe zu bremsen. Am 21.06.2018 hat der Agrarausschuss in Groß Kelle einstimmig für eine Höfeordnung gestimmt, nach dem Vorliegen erster Erfahrungen aus dem Land Brandenburg diese in einer Frist von 18 Monaten auf die Tagesordnung im Agrarausschuss zu setzen. Leider ist bis jetzt nichts passiert.
Herr Krüger – leider ist er nicht hier – hat ja damals die Versammlung geleitet.
Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE heute eine Aussprache für eine Bodenmarktregulierung gestellt. Ich muss in diesem Zusammenhang DIE LINKE fragen: Was haben Sie eigentlich zu Zeiten der rot-roten Koalition getan, um diese Entwicklung aufzuhalten? Wahrscheinlich nichts!
Die Höfeordnung baut ja auf das Reichssiedlungsgesetz von 1919 und das Grundstücksverkehrsgesetz von 1961 auf. Das Reichssiedlungsgesetz von 1919 wurde von einem SPD-Mann in den Reichstag gebracht und auch beschlossen. Die Höfeordnung ist ja gegen eine Zerstückelung der Agrarflächen und für eine gesunde Agrarstruktur gedacht. Die Höfeordnung ist dringend notwendig, um einmal den Ausverkauf der landwirtschaftlichen Flächen an die Finanzbranche zu stoppen,
was leider zum größten Teil schon geschehen ist. Nach meiner Ansicht hat man es versäumt, im Einigungsvertrag den Verkauf grundsätzlich zu versagen, um diese Flächen als Eingemachtes im staatlichen Besitz zu behalten. Der weitere Verkauf wäre dann nur im Ausnahmefall möglich. Unser Landwirtschaftsminister hat es hier ja schon gesagt.
Ein weiterer Aspekt ist, dass in den neuen Bundesländern die Anteilseigner immer älter werden, und beim Ableben treten die Erben an ihre Stelle. Diese sind in der Regel keine Landwirte. Bei sehr wenigen Anteilseignern oder wenn zufälligerweise auch noch zwei in kürzester Zeit wegsterben, dann möchten natürlich die Erben, die an diese Stelle treten, meistens ausgezahlt werden. Diese Erben sind dann aber meist keine Landwirte. Wenn dieser Betrieb dann auch größere Sachwerte aufgebaut hat, dann muss der Betrieb mit sehr viel finanziellem Aufwand diese Auszahlung bewerkstelligen. Das kann bei einem Teil der Sachwerte zu Notverkäufen führen. Hier muss die Höfeordnung greifen, so ähnlich wie bei einer Erbengemeinschaft, die einen Hof von einem Familienbesitz erbt und wo nur einer den Betrieb weiterführen kann.
Und dann möchte ich noch mal auf Junglandwirte zurückgreifen, denn diese haben kaum noch eine Chance, einen landwirtschaftlichen Betrieb aus dem Stand heraus aufzubauen. Kaufen von Land ist so gut wie unmöglich, die finanziellen Mittel haben sie nicht, die hat ja nur noch die Finanzbranche. Pachten sind aus dem Stand heraus mit vielen Anschaffungen, die ja dann ein Betrieb auch benötigt, auch nicht zu bezahlen. Im Gemüseanbau mag es ja noch funktionieren, weil hier weniger Flächen gebraucht werden.
Und dann, Herr Dr. Weiß, wir haben ja bereits schon Gutsbesitzer. Das ist die Finanzbranche, das sind unsere neuen Gutsbesitzer hier, und die werden immer größer. Wenn das nicht endlich mal gestoppt wird, dann machen wir uns doch alle lächerlich. – Danke, meine Herren!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines möchte ich hier gleich vorwegstellen: Auf meine Initiative hin beschäftigt sich die AfD-Fraktion schon drei Jahre mit Biogasanlagen.
Wir haben vor anderthalb Jahren zwei Biogasanlagen besichtigt,
ausgiebig besichtigt,
weil es kommt hier nicht auf Knall und Fall, weil jetzt irgendwann Wahlkampf ist.
Und diese Rede hier, die habe ich vor einem Jahr schon ausgearbeitet,
bloß wir konnten uns noch nicht so recht durchringen.
Es gab auch in meiner Fraktion Leute, die das anders gesehen haben.
Ja, ja!
Ja, ja, Herr Butzki,
so was gibt es bei uns.
Bei Ihnen gibts so was ja nicht.
Kommen wir zum Thema:
In den letzten Jahren ist der Bau von Biogasanlagen drastisch zurückgegangen.
Wurden im Jahr 2012 in der Hochphase des Biogasanlagenbooms 45 in Betrieb genommen, so sank die Zahl pro Jahr ab 2017 um drei bis vier Anlagen. Biogasanlagen können verschiedene Ausgangsstoffe verarbeiten, wie zum Beispiel Gülle, Maissilage, Grassilage, Getreide und Abfälle von Schlachthöfen und der Lebensmittelindustrie.
Die Anlagen in den landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten entweder 100 Prozent auf Güllebasis oder
30 Prozent anderer Eintragsstoffe. Diese restlichen Stoffe sind in der Regel Mais-, Grassilage, Futterreste und Siloabraum.
Herr Butzki, das Wenigste davon ist Maissilage, weil er vom Acker kommt, falls Sie das noch nicht gewusst haben.
Bloß die müssen Mais zugeben,
wie es Herr da Cunha schon sagte, Gülle allein bringt es nicht, da ist zu viel Wasser drin,
so viel Energie ist da nicht drin, aber im Mais ist natürlich Energie.
Biogasanlagen,
die bei den Industriebetrieben angesiedelt sind, arbeiten dagegen mit den dort anfallenden Reststoffen. Im Fall der Zuckerfabrik Anklam sind das Rübenschnitzel. Landwirtschaftliche Betriebe, die über keine Biogasanlagen verfügen, können ihre Reststoffe nicht energetisch bewerten und müssen sie deshalb auf den Acker kippen. In diesen Resten ist Säure enthalten, was zur Folge hat, dass dann dem Boden erneut Kalk zugegeben werden muss. Umweltfreundlich ist das nicht gerade.
Das ist schon ein Punkt, Frau Dr. Schwenke, aber ich komm noch zu verschiedenen anderen, dass Sie das auch mal registrieren.
Diese Biogasanlagen können zwei verschiedene Energieträger sein – das wurde hier schon mal gesagt –, einmal Elektroenergie und reines Methan. Die Gärreste aus diesen Anlagen haben einen besseren Düngewert als Gülle, da diese durch den Gärprozess schon für die Pflanzen sozusagen vorverdaut sind und besser aufgeschlossen werden können. Das hat zur Folge, dass im Boden weniger Nitrat ausgefällt wird.
Als Stromlieferanten sind die Biogasanlagen Grundlastkraftwerke, was Ihre Windkraftanlagen und Fotovolvaik…,
Fotovoltaikanlagen
gar nicht können.
Im Rahmen der sogenannten Energiewende ist das genau die Stromerzeugung, die dringend benötigt wird,
weil wir in Deutschland zu wenig Grundlastkraftwerke haben.
Die AfD-Fraktion von Mecklenburg-Vorpommern ist für Biogasanlagen, die auf einzelne Betriebsgrößen und die Anzahl der Tiere zugeschnitten sind, wo alles vor Ort erzeugt wird, um die Transportwege gering zu halten. Wir sind nicht für Großanlagen wie in Penkun, die nur Maissilage verarbeiten, die dann auch noch von mehreren Hundert Kilometer Entfernung angekarrt wird.
Der Bürokratie- und Kontrollaufwand für Biogasanlagen ist stark übertrieben, was einmal an Sicherheitsanforderungen liegt, zum anderen aber am Bedürfnis nach Subventionskontrolle. Aber auch dadurch werden eine hundertprozentige Betriebssicherheit und Verwendungskontrolle nicht erreicht werden. Allen Bemühungen um Bürokratieabbau spricht das Hohn. Statt Abbau wird Bürokratie beständig intensiviert. Seit dem EEG 2014 ist das Ergebnis eines – Moment! –
Biogasgenehmigungsverfahrens eine Ansammlung von 32 Ordnern,
32/33 Ordnern je Ausführung!
Um die Fermenter muss ab 2022 eine Wallanlage gebaut werden, Behälter müssen dann doppelwandig sein. Die diesbezüglichen Kosten liegen im sechsstelligen Bereich, also ab 100.000 Euro aufwärts. Für den Maschinenaustausch oder andere Änderungen sind Emissionsgutachten von 30 Seiten zu erstellen, Kosten: 4.000 Euro. Gemäß EU-Recht müssen Gärreste, die als Rindereinstreu verwendet werden sollen, eine Trocknungsanlage mit 70 Grad Celsius durchlaufen. Zur Genehmigung ist ein Antragsformular von 382 Seiten an die beteiligten Ämter einzureichen – vom Veterinäramt bis zur Bundesnetzagentur.
Die E.DIS als Versorgungsnetzbetreiber hat ebenfalls umfangreiche Vorschriften erarbeitet.
Hintergrund dabei ist, dass sie Subventionen ausreicht, dafür Pauschalen erhält und im Gegenzug zurückgeforderte Beträge behalten darf. Etliche Juristen sind nun bei der E.DIS damit beschäftigt, Verstöße gegen Subventionsregularien zu finden. Das nennt man für gewöhnlich Schikane, für die Landwirte auch noch Zeit- und Geldaufwand zu leisten haben.
Ergebnis der Verschärfungen und Gängelung ist, dass der Bau neuer Biogasanlagen drastisch zurückgegangen ist. Es finden sich in Ostdeutschland dem Vernehmen nach auch nur noch zwei Gutachter für Neuanlagen. Die anderen haben schon das Handtuch geworfen. Selbst das Antragsverfahren für den Bau einer Anlage dauert Jahre.
Kommen wir zur Wirtschaftlichkeit, Frau Dr. Schwenke. Wo ist sie denn?
Angenehm!
Anlagen, die Elektroenergie liefern, haben in der Förderperiode von 20 Jahren einen hohen Subventionsbedarf. Das ist natürlich nicht wirtschaftlich, muss ich schon sagen. Das rührt daher, dass die Energieerzeugung 50 Prozent Wärmeverlust hat. Trotz Kraft-WärmeKopplung, also Nutzung der Wärme für die Warmwasserbereitung oder Heizen und Betrieb einer Getreidetrocknungsanlage kann nur ein Teil der Wärme auf Jahressicht genutzt werden. Einige Biogasbetreiber haben da schon bessere Sachen erarbeitet. Sie bauen Luzerne an. Luzerne kann man ja nun leider nicht heuen, und dann werden diese Luzerne getrocknet, die kann man ja fünfmal, mitunter auch sogar sechsmal im Jahr ernten, dann werden sie anschließend gemahlen, was alles mit der Trocknungsanlage erreicht wird. Und durch das Mahlen entsteht ja sozusagen ein Pulver. Das wird dann bei der Eierproduktion den Hühnern beigemischt, und die Eier haben natürlich einen hohen Stellenwert in Geschmack und Qualität.
Nach Ablauf der ersten Förderperiode ist das zwingend. Es wird ein zweiter Motor angeschafft und ein Nachgärbehälter eingebunden. Damit soll Strom aus Biogasanlagen in einem Großteil als Regelenergie geliefert werden können, denn der zweite Motor läuft nur auf Abruf durch die Netzbetreiber. Dafür wird dann der Preis für die Regelenergie gezahlt. Der ist so hoch, dass die Anlagen ohne Subventionen betrieben werden können, ab 20 Jahren natürlich, bei Stromerzeugung.
Bei Anlagen, die Methangas erzeugen und in dieses Gasnetz einspeisen, ist der Wirkungsgrad bedeutend höher, was wiederum Subventionen gering hält.
Das Methan wird mit einem Reinheitsgrad von mindestens 98 Prozent eingespeist. Es muss natürlich gereinigt werden. Der Wirkungsgrad von Biogasanlagen wird von Jahr zu Jahr verbessert.
Biogas, das aus dem Fermenter kommt, enthält nur etwa 52 Prozent Methan. Während der Motor bei der Elektroenergieherstellung das Gas mit diesem Methananteil verdauen kann, muss fürs Einspeisen das Gas gereinigt, also gefiltert werden, sagte ich schon.
Ich bin von überzeugt, dass die Verbesserung der Anlagen und die Kostensenkungen bei der Aufbereitung der Gaswirtschaft unter 5 Cent je Kilowatt gedrückt werden können. Der Import von verflüssigtem Erdgas, das auch noch mittels Fracking gewonnen wird, ist dagegen umwelt- und energiepolitisch abzulehnen. Die Methanproduktion im Rahmen dessen, was bisher als Biogasproduktion bezeichnet wird, löst demgegenüber auch andere Umweltprobleme, wie beispielsweise die Geruchsbelastung im ländlichen Raum – und das ist ein Hauptgrund für uns –, die beim Ausbringen und Lagern von unvergorener Gülle entsteht. Alle Parteien wollen den ländlichen Raum stärken und attraktiver machen. Er soll sich auch in touristischer Hinsicht entwickeln. Das geht nur geruchsarm mit Biogasanlagen.
Hinzu kommen Aspekte der landwirtschaftlichen Überproduktion und die Arbeitsplatzsituation auf dem Lande. Hier sind Biotechnologiearbeitsplätze willkommen. Infolge der Einspeisung ins Gasnetz handelt es sich unter dem Gesichtspunkt einer späteren Erzeugung von Elektroenergie im Übrigen vollständig um die so wertvolle Regelenergie, die weder Windstrom noch Fotovoltaik liefern können.
Wenn alle diese Vorteile in die Waagschale geworfen werden, dann sind Anlagen, die reines Methan erzeugen, wirtschaftlich, energiepolitisch und aus Umweltschutzgründen notwendig. Und CO2, Frau Dr. Schwenke, spielt für uns absolut keine Rolle.
Wenn es eingespart wird, können Sie sich freuen. Uns ist das vollkommen wurscht.
Die für einen flächendeckenden Ausbau netzeinspeisender Biogasanlagen erforderliche Gasnetzinfrastruktur wird ohnehin in Deutschland immer weiter ausgebaut. Das ist unter anderem dann erforderlich, …
Schon Feierabend, wa?!
Schade, ich habe noch zwei, drei Seiten hier. Na ja!
Aber, Frau Dr. Schwenke, vielleicht konnte ich Ihnen doch mal sagen, dass …
So. – Danke!
Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister und Anwesende!
Herr Minister, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 60 Prozent aller Kormoranbestände von ganz Deutschland. In Bundesländern mit einem viel niedrigeren Kormoranbestand werden auch bedeutend mehr Kormorane abgeschossen als in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Beispiel in Bayern wurden 11.000 Kormorane geschossen, wogegen in Mecklenburg-Vorpommern nur ein bisschen über 900 geschossen wurden.
Herr Minister, wann gedenkt der Landwirtschaftsminister
den rasanten Zuwachs der Population effektiv zu begrenzen und die Jagd auf den Kormoran in MecklenburgVorpommern auszuweiten?
Ja.
Im Kormoranbericht 2019 wird erneut nicht die Gesamtpopulation aufgeführt, denn aus der Gesamtpopulation kann man ja nachher auch das Schadenspotenzial ermitteln. Ich bin mir vollkommen im Klaren, dass man da nur Circaangaben machen kann, aber es gehört einfach in den Kormoranbericht rein.
Ja, gehört dazu.
Herr Minister, stellen die großen Kormoranbestände eine Gefahr für die Küstenwälder dar und wird dieser etwaige Schaden erfasst und bewertet?
Das war nicht meine Frage.
Nein, danke! Der Herr Minister hat ja meine Frage nicht präzise beantwortet, dann habe ich auch keine Nachfrage. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werte Bürger! Ja, unser Minister hat ja wieder überzogen wie immer, das war ja zu erwarten.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Musterbeispiel für die Hilflosigkeit, die sich aus der Globalisierung der Landwirtschaft ergibt. Einerseits sollen wirtschaftliche Aktivitäten möglichst ungeregelt sein, andererseits haben wir auch ethnische Maßstäbe, die sich im Tierschutz manifestieren. In der Folge kommen auch die Verfechter der Globalisierung nicht umhin, Standards festzulegen, die in unserem Kulturkreis Konsens sind, also auch in der AfD. Die Globalisierer sind aber bereits unfähig, diese Standards innerhalb der EU zu einem gemeinsamen außenwirtschaftlichen Handlungsmaßstab zu machen, geschweige denn muslimischen Ländern unsere diesbezüglichen Werte verständlich zu machen. Globalisierer verkennen immer wieder die kulturellen Eigenarten, die sich ihrer rein wirtschaftlichen Logik entziehen. Die Lebendtiertransporte, um die es hier geht, verdanken subjektiven Notwendigkeiten muslimischer Länder, nicht geschächtete Tiere einzuführen, da diese geschächtet werden müssen. Die Schächtung ist mit europäischen Tierschutzstandards nicht vereinbar. Wir lehnen sie entschieden ab.
Dem Vernehmen nach hat sich unser Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern einen Wissensstand verschafft, mit dem Aussagen darüber getroffen werden können, wie die Lebendtiertransporte in der Russischen Föderation und den GUS-Staaten vonstattengehen. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die EUStandards zu Fahrtpausen, Qualifikation des Personals et cetera praktisch bedeutungslos sind. Ebenfalls dem Vernehmen nach haben Sie, Herr Minister Backhaus, deshalb die unteren Veterinärbehörden angewiesen, Lebendtiertransporte in diese Länder grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen. Das begrüßen wir, sollte es zutreffend sein.
Leider muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber davon ausgegangen werden, dass andere Bundesländer diese Tiertransporte weiterhin genehmigen, von anderen EUStaaten ganz zu schweigen. Es ist davon auszugehen, dass es Transit durch Mecklenburg-Vorpommern gibt. An dieser Stelle würden wir es begrüßen, würde der Innenminister für das Angebot der Veterinäre der Landkreise ein offenes Wort haben, offenes Ohr, Entschuldigung,
Kontrollen durchzuführen, denn hierfür ist die Unterstützung der Landespolizei erforderlich.
Im Übrigen bleibt nur auch unsere Forderung danach, in der Landwirtschaft Produktveredelung in heimischen Ge-
filden zu fördern. Sofern dem Absatz dann religiös kulturelle Gründe entgegenstehen, dann ist das eben so, dann können wir es auch nicht ändern. Wir stehen zu unseren Standards und sind der Auffassung, dass ein Export lebender Nutztiere nicht nur wegen der Qual langer Transporte nicht infrage kommt, sondern auch wegen der Art der Schlachtung, nämlich das Schächten.
Das übergeordnete Ziel einer Erhöhung des Tierschutzes ist ohnehin nur zu erreichen, wenn endlich die seit Jahrzehnten anhaltende Entwicklung zu immer größeren Betriebseinheiten an immer weniger Standorten gestoppt und umgekehrt werden könnte. Leider besteht darauf wenig Aussicht, weil innerhalb Deutschlands dazu Bürokratie massiv abgebaut werden müsste, allein schon den Bau von Schlachthöfen oder Ausbau zu erleichtern.
Sie, Herr Minister, haben ja eben gerade verkündet, dass Sie den Teufelskreis durchbrechen wollen. Das kann ich nur begrüßen.
Aber wie lange dauert das, ehe Sie ihn durchbrochen haben? Hat der Wolf vorher schon alles weggefressen?
Dann brauchen wir keinen Schlachthof mehr.
Ich hätte ja Herrn Ritter hier persönlich angesprochen,
denn er war ja 1998 bis 2006 in Regierungsverantwortung. Er war ja dann schon im Parlament. Ich weiß nicht, wer von Ihnen noch da war.
Da hätten Sie ja Pflöcke einschlagen können, um Schlachthöfe zu unterstützen. Ich denke nur an Anklam. Der hat ja in dieser Zeit die Schlachtung eingestellt. Ein nagelneuer Schlachthof, der nach der Wende gebaut wurde, stellte erst die Rinderschlachtung ein und ein paar Jahre später die Schweineschlachtung. Da frage ich Sie: Was haben Sie dagegen unternommen? Nichts!
Statt immer mehr Verordnungen nach der Devise, darf es noch etwas mehr Schikane sein, waren Sie immer mit dabei. Jetzt stellen Sie sich hin und rufen, haltet den Dieb.
Solange es hier kein generelles Umdenken gibt, werden längere Tiertransporte unumgänglich sein und Verstöße gegen den Tierschutz Teil des Systems bleiben. Frischfleisch über längere Strecken zu transportieren, funktioniert nicht. Ich denke an längere Strecken, mehrere Tausend Kilometer. In Deutschland selbst würde es funktio
nieren. Und Gefrierfleisch kaufen eben viele Leute nicht, weil das Gefrierfleisch oft nicht die Qualität hat. Denn sie müssen das Gefrierfleisch ja erst mal vom Schlachthaus in den Lkw laden, vom Lkw wird es in den Großhandel umgeladen, vom Großhandel wird es dann verteilt, und ehe es dann überhaupt zum Kunden kommt, ist mitunter schon der Gefrierprozess unterbrochen worden.
Ja, die Kühlketten funktionieren eben nicht immer.
Und vor allen Dingen funktioniert ja auch das Einfrieren in den Schlachthöfen nicht so, wie es eigentlich sein sollte. Da wird das Rind durch den Tunnel oder das Schwein durch den Tunnel geschoben. Das geht zwar mit sehr tiefen Temperaturen, aber auch bloß zehn Minuten und es passiert. Normalerweise müsste es ein paar Stunden drin hängen bleiben, ehe es dann in einem Gefrierraum eingelagert wird. Das ist wahrscheinlich zu teuer und das kann wahrscheinlich kein Betrieb mehr leisten. Ich kaufe jedenfalls kein Gefrierfleisch und auch keinen Gefrierfisch, denn für Fisch gelten die gleichen Maßstäbe. Hier muss auch tiefer eingefroren werden, sonst schmeckt der Fisch hinterher nicht.
Nachdenkenswert wäre natürlich für den Export, Tiertransporte per Schiff zu bewerkstelligen. Australien praktiziert das bereits seit Jahrzehnten. Hier werden Rinder in Schiffe geladen, Tausende.
Dort ist geschultes Personal drin, was sich um die Tiere kümmert. Da werden sie gefüttert, da werden sie entmistet, da bekommen sie ihr Saufen.
Das funktioniert. Sie transportieren die bis Indonesien, ein paar Tausend Seemeilen sind das. Dann geht es noch mal weiter über das Doppelte bis China und es funktioniert, weil die Schlachthöfe unmittelbar an den Häfen stehen. Die Infrastruktur haben wir leider in Europa nicht.
So.
Ja, Herr Dr. Weiß, ich habe hier in Ihrer Rede grundsätzlich vermisst, dass Sie von Schlachthöfen gar nicht gesprochen haben. Ich frage mich: Wo soll denn das Fleisch herkommen, was Sie jetzt von Mecklenburg-Vorpommern aus transportieren wollen, wenn Sie keinen Schlachthof haben? Da hätte ich von Ihnen natürlich hier eine Aussage erwartet. Und ich hätte auch von der LINKEN erwartet, dass Sie sich mal richtig stramm steif machen, dass hier keine Schlachthöfe, wie ich schon sagte, geschlossen werden, auch wieder neue eröffnet werden. Wir sind
dabei. Lassen Sie uns das gemeinsam machen! Der Minister hat es angekündigt. Das muss aber so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Also wir brauchen mehrere kleine Schlachthöfe hier in Mecklenburg-Vorpommern, um selbst schon die Tiertransporte von den Ställen bis zu den Schlachthöfen zu verkürzen, und dann kann man weitersehen. – Danke schön!
Ach!
Jawohl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! In unserem Antrag geht es wieder, wie der Name schon sagt, darum, die Tiere der Weidetierhalter zu schützen. Das gesündeste Fleisch und Milch werden von diesen Tierhaltern produziert.
Neben dem Wolf macht auch der Kolkrabe unseren Tierhaltern zu schaffen. Der Kolkrabe war bei den Germanen ein heiliger Vogel. Wenn Wotan ausritt, saß ein Kolkrabe auf seinen Schultern und flog dann voraus, um zu berichten. Im Mittelalter wurde er dann vom weisen Vogel zum Unglücksbringer herabgewürdigt. Bis 1950 war der Kolkrabe stark dezimiert. Durch strenge Schutzmaßnahmen konnten sich die Vögel bis heute wieder über ganz Europa ausbreiten. Aktuell schwanken die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2.700 und 4.000 Brutpaaren, mit steigender Tendenz.
Der Kolkrabe beobachtet genau, wo es ihm einen Vorteil beschert, um erfolgreich an Nahrung zu gelangen. Er ist ein Allesfresser,
angefangen von Würmern, Junghasen, Rehkitzen, Jungvögeln, Eiern und Aas. Er wird auch der „Geier des Nordens“ genannt. Durch die starke Zunahme der Population, was letztlich auch die Nahrungssuche erschwert, hat der Rabe eine weitere Nahrungsquelle entdeckt. Aufsehen erregte der Fall in Groß Raden bei Sternberg. Dort wird von einer Kolkrabenkolonie berichtet, die sich auf die Jagd auf neugeborene Lämmer spezialisiert hat. Die Vögel haben gelernt, dass die Lämmer leichte Beute sind. Die Vögel sitzen in nahegelegenen Bäumen und warten auf das Ablammen. Wenn die Muttertiere von der Geburt noch stark geschwächt sind, stürzen sich die Kolkraben auf die Lämmer und verletzten diese durch Aushacken der Weichteile so schwer, dass diese daraufhin verenden. Über das Aas machen sich die Kolkraben dann her.
Auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben wir weitere Schäden von Kolkraben zu beklagen. Der Rügener Schäfer Reinhard Martin gab seine Schadensbilanz bekannt: mehr als 80 Lämmer. Das Biogut Wardow nahe Laage meldete 100 Lämmer und 20 Mutterschafe als Opfer. Dem Landesbauernverband sind Fälle bekannt, bei denen Kälbern kurz nach der Geburt die Augen ausgehackt wurden. Der Bauernverband fordert, die Raben regelmäßig zu bejagen.
Während der Zoologe Alfred Brehm im 19. Jahrhundert noch schrieb,
dass sich der Kolkrabe allen anderen Vögeln an Scheu übertrifft und es unglaublich sei, wie vorsichtig dieser Vogel sich verhalte, sprechen heutzutage vor allem Geschädigte davon, dass sich die Scheu der Raben in Dreistigkeit verwandelt habe. Aus der Vergötterung des Raben von einst wurde der unantastbare Naturschutz. Den zu hinterfragen, wird zugleich mit dem Wunsch nach Ausrottung gleichgesetzt. Das weisen wir zurück.
Wir fordern einen Umgang mit Raben, Kormoranen, Wolf, Biber und Nandu, der differenzierend Mensch und Tier gerecht wird.
Wir wollen auch den guten Erhaltungsstand des Kolkraben sichern. Diese Vögel würden aber auf einen geringen Umfang reduziert werden.
Die einseitige Betrachtungsweise der Regierungsparteien stützt sich darauf,
dass die Ornithologen und der Naturschutzbund Deutschlands am strengen Schutz festhalten. Man ist hier der Ansicht, dass lediglich schwache, ohnehin nicht lebensfähige Jungtiere den Raben zum Opfer fallen
und er nur seiner Aufgabe als Gesundheitspolizist nachkommen würde.
Diese Märchen kennen wir bereits aus allen Stellungnahmen zur Wiederansiedlung des Wolfes, zu der man behauptete, er verbliebe im Wald und würde nur gelegentlich ein Schaf reißen. Heute wissen wir, dass auch die Wölfe und Raben nicht an Dreistigkeit zu überbieten sind.
Der Kolkrabe steht zwar im Jagdregister, darf aber nicht bejagt werden.
Um diesem Umstand entgegenzuwirken, muss er zeitweise zur Jagd freigegeben werden. Um den Kolkraben zu bejagen, muss die Landesregierung sich über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung sich in den europäischen Gremien dafür einsetzt, dass der Kolkrabe in Anlage 2 der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen wird.
Die Hilferufe der Weideviehhalter sollten nicht ungehört bleiben. Letztlich will unsere Bevölkerung weiterhin ein gesundes Lebensmittel erhalten. Die Lebensmittel, die aus China eingeführt werden, entsprechen nicht unseren Lebensmittelstandards, auch nicht die Lebensmittel aus der Bioproduktion, die aus China kommen. Die Lebensmittel, die unsere Landwirte produzieren, sind in der Welt die gesündesten.
Schon aus diesem Grund, der nicht der alleinige ist, sollte der Hilferuf der Weidetierhalter nicht ungehört verhallen. Hier vermissen wir schon seit Langem eine umfangreiche Unterstützung. Dazu zählen nicht nur die Fragen rund um die Eindämmung der Schäden durch Kolkraben, sondern auch die Förderung der Mutterkuh- und Mutterschafhaltung und im Übrigen auch ein drastischer Bürokratieabbau, den immer wieder Weidetierhalter und auch unsere Bauern kritisieren.
Die Weidetierhaltung ist an sich gefährdet, wenn immer mehr Weidetierhalter aufgeben müssen, weil die Schäden überhandnehmen und der Betrieb nicht mehr rentabel betrieben werden kann oder durch einen immensen Bürokratieaufwand für die Erlangung von Schadenersatz die Motivation verloren geht. Auch der Anblick der gerissenen Tiere trägt nicht zur Freude am Beruf der Weidetierhaltung bei.
Das bedeutet für Sie, Herr Minister, dass Sie endlich in den Sachen der Ausgewogenheit zwischen Naturschutz und Belangen der Landwirtschaft das Bein von der Bremse auf das Gaspedal verlagern müssen – zum Vorteil der Weideviehhalter und Verbraucher. – Danke schön!
Ja, Herr Minister, Sie haben das ja hier alles …
Oh, ja, Entschuldigung!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste!
Herr Minister, Sie haben das ja hier alles so auf die lustige Art gebracht …
Doch, doch, doch, so war es hier.
Und, ich denke mal, wenn Sie so bei den Weidetierhaltern auftreten, dann werden die das wahrscheinlich nicht so,
so gern zur Kenntnis nehmen.
Herr Minister, wer Arten schützt, die durch starke Vermehrung andere Arten wie Bodenbrüter, Rehkitze, Junghasen und Lämmer dezimieren,
der betreibt keinen Artenschutz, sondern unterstützt die Ausrottung anderer Arten, denn diese Zahl, die die dann fressen und töten, ist bedeutend höher als die Zahl derer, die es verursachen.
Die Praxis weist das schon nach.
Ich gehe jetzt hier auf Ihre Rede ein, ja. Sie haben hier heute auch keine Zahlen vorgelegt.
Also auf alle Fälle ist das nicht der Artenschutz, den wir propagieren,
sondern das ist ein Artenschutz, den Sie wieder meinen. Das unterscheidet uns nämlich.
Dann wurde hier von Dr. Weiß noch mal die EUFörderpolitik gerügt. Sicherlich, aber das Land Mecklenburg-Vorpommern könnte auch Prämien an Weidetierhalter zahlen. Dem steht doch nichts entgegen.
In besonderen Ausnahmefällen, das wurde gesagt von Herrn Lenz, können die Kolkraben ja auch bejagt werden. Aber, Herr Lenz, dann wissen Sie auch, dass da auch ein Haufen Bürokratie notwendig ist und dass das natürlich auch einige Leute abschreckt.
Eben doch.
Kolkraben sind schwer zu bejagen. Ja, sicherlich. Aber dann muss man doch die Frage stellen: Wie haben es denn unsere Vorfahren gemacht,
dass die ja so stark dezimiert waren, dass in Deutschland kaum noch ein Kolkrabe ansässig war?
Frau Aßmann, und Ihre Weisheiten, die erzählen Sie doch bitte die Weidetierhaltern.
Die werden sich sicherlich freuen, wenn sie das hören, was Sie hier von sich gegeben haben. Die sind täglich in der Praxis zu Hause. Und Vergrämung, was Sie hier auch noch sagen, das funktioniert doch sowieso nicht.
Vergrämen Sie doch mal die Stare im Kirschenbaum. Das geht zwei/drei Tage gut und dann sind sie wieder in voller Besetzung da.
Und der Kolkrabe ist viel intelligenter, der reagiert doch da nun mit links und 40 Fieber drauf, dann ist er schon wieder da.
Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Am 27. März 2019 hielten Sie, Herr Minister, einen Bürgerdialog
zum Thema „Wolf in Torgelow“ ab. Ich fragte Sie, warum die Untersuchungsergebnisse der Genproben von Wölfen nicht den Abgeordneten zugänglich sind. Darauf antworteten Sie, Herr Minister, dass Sie mit der Herausgabe der Untersuchungsergebnisse von Genproben kein Problem hätten. Tatsächlich hatte ich vorher, am 4. Februar, in dieser Sache eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie wurde am 18. Februar abschlägig beschieden. Die Daten seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sie stünden den zuständigen Landesbehörden und dem Wolfsmanagement zur Verfügung, hieß es. Da muss ich schon fragen, Herr Minister, Sie stehen ja Ihrem Ministerium vor und Sie …
Ja, da muss man schon die Frage stellen: Wer handelt denn nun im Ministerium? Hat das Ministerium nun mehr zu sagen als Sie oder stehen Sie nicht zu Ihrem Wort?
Dann, denke ich mal, es gibt ja auch gewisse Gründe, dass man solche Geheimniskrämerei vorantreibt. Einkreuzungen zwischen Hund und Wolf, darum geht es nämlich, sind in der Natur, besonders in dicht besiedelten Gebieten ein ganz normaler Vorgang. In Europa ist es zum Hobby geworden, dass sich immer mehr Hundebesitzer auch Wolfshunde halten. Es kommt dann vor, dass auch mal Wolfshunde ausbrechen, die Halter beherrschen diese Tiere nicht immer oder sie werden ihrer überdrüssig. Es sind schließlich keine Kuscheltiere. Die Folge ist, dass sie dann freigelassen werden und sich mit Wölfen paaren. Wolfshunde, die mit einem Deutschen Schäferhund eingekreuzt wurden,
wenn der Schäferhund auch farblich dem Wolf, Wölfen sehr ähnlich sieht, sind schwer von Wölfen zu unterscheiden.
Ja, bitte.
Ja, Frau Aßmann, wie soll ich Ihnen das erzählen, wenn die Daten nicht rausgegeben werden? Sorgen Sie dafür, dass die Daten rausgegeben werden, dann kann ich Ihnen auch eine Antwort geben!
Ja, bitte.
Na ja, Frau Aßmann, irgendwo sickert ja immer etwas durch,
und daher weiß ich das. Und woher die Geheimniskrämerei? Das muss ja seinen Grund haben. Besonders Wolfshunde und ihre Ableger sind zutraulicher und schlauer als Wölfe, aber deshalb auch gefährlicher.
Allein schon aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Hygieneuntersuchungen den Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Geheimniskrämerei nutzt keinem und zerstört das Vertrauen in Politik und Behörden!
Es gibt dann nur Anlass zu Spekulationen.
Sollte sich herausstellen, dass unsere Wölfe sich in Zukunft mit Hunden immer öfter vermischen, muss man darüber nachdenken, ob der Schutzstatus für den Wolf überhaupt noch gegeben ist. Außerdem sind die nach
Westeuropa folgenden Wölfe der Art des eurasischen Wolfes zuzuordnen. Diese Art ist nicht vom Aussterben bedroht.
Der letzte originär in Deutschland heimische Wolf war der Grauwolf, doch der ist definitiv ausgerottet worden. Das wird in der Diskussion völlig vernachlässigt.
Dann haben wir ja heute gehört, was die Bürokratie alles so ausbrütet. Es wird in Zukunft sicher – und davon bin ich überzeugt – ein bürokratisches Monstrum errichtet, das nicht funktionieren wird, es ist Blödsinn.
Und dann noch eins, Herr Kokert, wenn Sie in Ihrem Revier dann mal einen Wolf abschießen sollen, dann kann ich Ihnen einen guten Rat geben: Melden Sie sich lieber krank! Sie schießen garantiert den falschen und dann können Sie sich das Gesicht schwarzmachen.
Nein, das habe ich eben so …
Frei formuliert, ja, ja.
Ach so!
Also bei Ihnen laufen dann die Wölfe wahrscheinlich mit einem Schild um den Hals rum:
Ich bin es, der abgeschossen werden muss.
So vernehme ich jetzt Ihre Äußerungen.
Ich hatte schon einmal hier in meiner Rede gesagt, dass wir Schutzzonen für unsere Wölfe brauchen, und in den anderen Gebieten unterliegen sie dem Jagdrecht und unterstehen nicht dem Schutzstatus. Und damit, Herr Dr. Weiß, würde sich alles andere erübrigen, was Sie hier gesagt haben. Das würde auch automatisch eine Obergrenze gewährleisten.
Rechtssicherheit zur Entnahme der Wölfe fordern Sie, Herr Minister Backhaus, hier schon die letzten drei Jahre.
Bloß ich sagte schon, was dann ausgebrütet wird, das funktioniert sowieso nicht. Die Wölfe werden hier bei uns – auch in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland – ständig zunehmen. Was nützt dann die Entnahme einzelner Wölfe? Gar nichts!
Die Weidetierhalter müssen geschützt werden und nicht unsere Wölfe, denn von den Wölfen gibt es schon genug. Die Wolfsrisse werden in Zukunft weiter zunehmen und wir werden uns hier in diesem Parlament noch sehr häufig mit dem Wolf beschäftigen müssen, weil der Druck aus der Bevölkerung immer mehr zunehmen wird, gerade auf den Dörfern. Aber die wollen Sie ja erhalten, genau das Gegenteil passiert.
Bitte.
Frau Aßmann, also um mal vom Wolfshund zu sprechen, da gibt es im Moment keine Grenzen. Wieviel Prozent muss ein Wolf Hund drin haben, um als Wolfshund registriert zu werden? Fifty-fifty ist klar, aber die Meinungen gehen da sehr stark auseinander. Das ist erst mal klar und alles andere – dazu möchte ich hier nichts weiter sagen – ist gesagt. Das war ja mehr eine lustige Einlage, was Sie hier gegeben haben.
Herr Ritter, Sie haben doch gar keine Ahnung davon!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist eine Reaktion auf den Nationalen Waldgipfel, der am 25. September im Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung stattfand. Aus ihm ging ein Eckpunktepapier hervor, das den beteiligten Verbänden vorgestellt wurde. Die Fraktion DIE LINKE leitet daraus Forderungen an die Landesregierung ab.
Um es kurz zu machen, wir unterstützen das im Großen und Ganzen. Die Anpassung des Waldes an ein sich wandelndes Klima ist wünschenswert. Der Umbau des Waldes, weg von der noch in der DDR-Mangelwirtschaft begründeten Kiefernmonokultur, die geharzt werden sollte, ist dringend erforderlich. Die Ausweitung der Waldfläche zum Zwecke der Verbesserung des regionalen Klimas, der Förderung des Tourismus und der Naherholung, des Artenschutzes
und letztlich auch der Gewinnung nachwachsender Rohstoffe und Energieträger ist unbedingt wünschenswert.
Die Frage ist allein, wie dies zu bewältigen ist. Große Flächen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und dem NABU übereignet worden. Mit der hiermit zusammengehörenden Bundesforst werden umfangreiche Vorgaben gemacht, die auf einen Waldumbau hinauslaufen, inklusive Konzepte für Bannwald, also Wildnis pur.
Dabei kommt es allerdings auch zu Programmen, die dem Klimaschutz zuwiderlaufen, wenn beispielsweise Birke, die ein ideales Brennholz ist, im Wald gezielt verrotten soll. Durch den Verrottungsprozess wird allerdings genauso viel CO2 freigesetzt wie bei der Verbrennung. Wir von der AfD appellieren in diesem Zusammenhang dringlich an die selbsternannten Ökofreunde im Lande, ihre Zielkonflikte zu bereinigen und auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
Die AfD betrachtet CO2 als ein gutes und notwendiges Gas, das nichts mit Klimaerwärmung zu tun hat.
Kommen wir zum Kernpunkt des Antrages. Unter Punkt 3 fordert DIE LINKE, die Landesregierung solle Flächen für
die Neuaufforstung bereitstellen und dabei bei kommunalen privaten Waldbesitzern dafür werben, ebenfalls Flächen für das Waldmehrungsprogramm MecklenburgVorpommerns bereitzustellen.
Liebe LINKE-Fraktion, was Sie da fordern, das nennt man Kaufen ohne Bezahlen. Damit haben Sie allerdings häufig so Ihre Probleme. Sie fordern, andere sollten gratis liefern oder am besten noch Geld mitbringen. Da hat eine Agrarfirma als Beispiel 10.000 Hektar – und solche Betriebe gibt es ja – oder annähernd 10.000 Hektar hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, von denen könnten auch tausend Hektar sinnvoll aufgeforstet werden, weil sie an einen Landesforst angrenzen.
Es wird Sie vielleicht überraschen, aber es bringt in den ersten hundert Jahren nicht nur kein Geld, sondern das kostet jedes Jahr Geld. Da muss man Geld mitbringen. Im Falle eines bäuerlichen Betriebes könnte dann die Enkelgeneration im fortgeschrittenen Lebensalter die ersten Erträge verzeichnen. In Ihrer Welt mag das so irgendwie funktionieren, in der realen Welt da draußen muss die Frage beantwortet werden, wer das bezahlen kann und soll.
Ich weiß, Sie würden Frau Lagarde bitten, dafür die erforderlichen Euros einfach zu drucken. Das geschieht ja auch und wird die sogenannte Gemeinschaftswährung ruinieren. Stattdessen muss gespart werden. Wir von der AfD hätten mannigfache Ideen,
wo in den Haushalten von Bund und MecklenburgVorpommern zweifelhafte Geldausgaben entfallen könnten, um eine signifikante Waldmehrung zu bezahlen, die schon die heute 30-Jährigen als Region noch bereiten würden. Wald ist immer eine Generationenaufgabe. Derlei muss angepackt werden, Schadensbeseitigung im vorhandenen Wald, die Gewinnung neuer Waldflächen und Honorierung von Kohlenstoffbindung im Wald. Mehr CO2 fördert das Wachstum von Wald, möchte ich hier noch mal betonen.
Ja, das ist doch gut. Oder ist das schlecht?
Herr Krüger, ist das schlecht, wenn das Wachstum behindert wird? Es ist doch besser, wenn mehr wächst auf dieser Welt.
Jawoll!
In den letzten Jahren sind zwischen 110.000 und 180.000 Hektar Wald verloren gegangen, weil ganze Bestände durch Dürre, Brände und Borkenkäfer einen Totalschaden erlitten haben. Für die Wiederherstellung von Wald auf diesen Flächen werden circa 660 Millionen Euro benötigt. Diese Veranschlagung beruht natür