Beate Schlupp
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Boden ist eine knappe Ressource und nicht vermehrbar. Er hat sich über Jahrhunderte entwickelt, er ist Lebensraum und Lebensgrundlage für zahlreiche Organismen.
Neben der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung fungiert er auch als Klimasenke, Wasserfilter und Nährstoffspeicher, kurzum, er ist Bestandteil von Stoffkreisläufen und dient als Filter, Puffer und Stoffwandlungsmedium. Gerade vor diesem Hintergrund gibt es aktuell zahlreiche Diskussionen hinsichtlich der Nutzung des Bodens.
In Deutschland wurden die Probleme des Bodenschutzes erstmals 1985 in der Bodenschutzkonzeption der
Bundesregierung aufgearbeitet. Bereits 1998 wurde seitens der Bundesregierung das erste Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Altlasten verabschiedet. Schon damals hat sich die CDU für einen umfassenden Schutz des Bodens eingesetzt. Mit dem nunmehr seitens der Landesregierung vorgelegten Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um einen effektiven Vollzug des BundesBodenschutzgesetzes sicherzustellen.
Darüber hinaus sollen die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung für Sachverständige und Untersuchungsstellen, eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Bodenschutzsanierungsgebieten, eine Vorsorgeregelung an Steilhängen und Steilufern zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen durch Hangabrutschungen sowie die nachhaltige Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Landesplanung und in Raumentwicklungsprogrammen durch das Bodenschutzprogramm festgeschrieben werden.
Meine Fraktion hat sich im Rahmen der Beratungen des Gesetzesentwurfes dafür eingesetzt, dass es gemäß Koalitionsvertrag nicht über die Anforderungen des EU- und Bundesrechts hinausgeht. Aus diesem Grunde haben wir dafür Sorge getragen, dass die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft als bodenschonend bewertet wird.
Des Weiteren wurde im Rahmen der Anhörung deutlich, dass gerade der Verbrauch von Boden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt zukünftig hinterfragt werden muss. Meine Fraktion hat sich vehement dafür eingesetzt, dass auch die Sanierung devastierter Flächen als Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt berücksichtigt wird.
Diesen Ansatz, meine Damen und Herren, gilt es, insbesondere in der kommenden Legislaturperiode auf allen gesetzlichen Ebenen – sowohl EU, Bund als auch Landesebene – voranzutreiben. Es kann nicht sein, dass im Rahmen der Energiewende Anlagen errichtet werden, für deren Ausgleich lediglich landwirtschaftliche Flächen zum Tragen kommen. Insbesondere der kohärente Ausgleich im Rahmen des europäischen Rechts muss überdacht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Ausführungen zum fachlich zugehörigen Antrag der SPD und CDU zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern machen: Die gute fachliche Praxis wird schon heute durch zahlreiche Fachgesetze, unter anderem im Pflanzenschutzgesetz, im Bodenschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Naturschutzgesetz des Bundes geregelt. Gleichzeitig wird sie in über 16 Richtlinien der Europäischen Union für die Bereiche Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz normiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis ist für jeden Landwirt die Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaften und die Erlangung der Ausgleichszahlungen der Europäischen Union.
Aus diesem Grunde hat es mich nicht überrascht, dass im Rahmen der Anhörung deutlich wurde, dass in Mecklenburg-Vorpommern derzeit kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung besteht. Auch im Rahmen dieser Anhörung wurde darauf verwiesen, dass das Augenmerk vielmehr auf den Bodenverzehr für Ausgleichsmaßnahmen gerichtet werden muss.
Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende wird es auch in Zukunft notwendig sein, die Potenziale der Landwirtschaft zu nutzen. Zahlreiche Landwirtschaftsunternehmen haben bisher auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern in Biogasanlagen investiert und benötigen nun für den Betrieb der Anlagen den notwendigen Input. Auch deshalb steigen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen rasant und der Anbau von Energiemais hat zugenommen.
Wer aber einen überproportionalen Maisanbau im Land beklagt, hat sich nicht mit den genauen Zahlen befasst. So ergab die Anhörung, dass aufgrund des zurückgegangenen Viehbestandes der Anbau von Futtermais zurückging und durch den Anbau von Energiemais kompensiert wurde. Wer aber den Maisanbau im Land beklagt und versucht, diesen mit zusätzlichen Gesetzen oder untergesetzlichen Regelungen zu unterbinden, der liegt meines Erachtens falsch. Vielmehr müssen Regelungen im EEG getroffen werden, die den verstärkten Einsatz von Gülle bei der Produktion von Biogas berücksichtigen und Biogasanlagen für Landwirtschaftsunternehmen bevorzugen.
Hier, meine Damen und Herren, muss die Landesregierung bei der aktuellen Gesetzgebung auf Bundesebene aktiv werden. Meine Fraktion würde jede Initiative dahin gehend unterstützen, dass künftig Biogasanlagen in Landwirtschaftsunternehmen, die verstärkt auf Güllenutzung basieren, im EEG stärker als bisher gefördert werden.
Insgesamt haben die Beratungen im Ausschuss zu dieser Thematik ergeben, dass ein maßgeblicher Handlungsbedarf nicht besteht. Meine Fraktion lehnt nach wie vor jede Maßnahme ab, die über Bundes- beziehungsweise EU-rechtliche Vorgaben hinausgeht. Alleingänge des Landes hinsichtlich einer neuen Definition der guten fachlichen Praxis wird es mit der CDU-Landtagsfraktion auch in Zukunft nicht geben. Vor diesem Hintergrund folgen wir auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses und halten mit der Anhörung und den Beratungen des Ausschusses den Antrag für erledigt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, kann ich es mir verständlicherweise nicht verkneifen, doch noch etwas zu den Ausführungen des Ministers in puncto Wahlkampf zu sagen. Ich persönlich widerstehe der Versuchung, jetzt einen kleinen Schlenker in Richtung Don Akzentus zu machen, weil ich denke,
dass die Worte zum Wahlkampf und vor allen Dingen die Art und Weise, wie sie vorgetragen wurden,
auf den Redner selbst zurückfallen.
Herr Müller, dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht, denn ich habe ja noch nichts gesagt, was auf mich …
Sie brauchen mir keine Hinweise zu erteilen. Die Hinweise sollten Sie vielleicht jemand anderem geben.
Wen ich meinen könnte, können Sie sich ja vielleicht auch denken.
Nun aber zum eigentlichen Thema.
Wir haben uns hier im Parlament mehrfach mit dem Energiekonzept 2020 des Landes befasst. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger, insbesondere der Biomasse, spielt dabei eine bedeutende Rolle.
Von daher stellt sich schon die Frage …
Würden Sie bitte den Minister darauf hinweisen, dass er von der Regierungsbank keine Bemerkungen machen darf?
Oh doch!
Danke schön.
Von daher stellt sich schon die Frage, warum wir, wie unter Punkt 1 des Antrages gefordert, feststellen sollen, dass ein schnell wachsender Anteil erneuerbarer Energien aus nachwachsenden Rohstoffen benötigt wird. Und wie lässt sich diese Feststellung in Übereinstimmung bringen mit der Aussage im letzten Satz von Punkt 1: „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Lebensmittelproduktion … und den erneuerbaren Energien aus der Landwirtschaft muss erhalten“ bleiben?
Natürlich. Wenn man eine Feststellung macht, dass ein schnell wachsender Bedarf entsteht, und trotzdem ein ausgewogenes Verhältnis bestehen bleiben soll, dann ist das schon ein Widerspruch.
Wie man der Bilanz der Landesregierung entnehmen kann, hatten wir bis Ende des Jahres 2010 etwa 270 Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb. Im Jahr 2009 erzeugten diese Biogasanlagen rund 942.000 Megawattstunden Strom. Hinzu kommen die Biomasseheizkraftwerke und die Nutzung der Biomasse im privaten Bereich. Schon heute werden über 50 Prozent des Strombedarfs in Mecklenburg-Vorpommern aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt. Dabei versuchen Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, den Eindruck zu erwecken, als würde die Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energieträger gerade in Mecklenburg-Vorpommern zu unvertretbar hohen Anbaukonzentrationen und Monokulturen in der Landwirtschaft führen.
Anstatt Ängste zu schüren, sollten Sie sich endlich positionieren.
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien aus nachwachsenden Rohstoffen wollen oder nicht.
Den Ausbau einerseits zu fordern, aber gleichzeitig die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung, die Umwelt und den Verkehr abzulehnen, geht nicht.
Das ist das von Ihnen oft bevorzugte Verfahren nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“
Ich hoffe, Sie haben mich nicht persönlich angesprochen, denn ich habe mich dazu meiner Kenntnis nach noch nicht geäußert, Herr Professor Methling.
Des Weiteren stellen Sie in Ihrem Antrag darauf ab, dass die Produktion von erneuerbaren Energien eine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion darstellt. Wer aber wie Sie ein gespaltenes Verhältnis zur Forschung, unter anderem im Bereich der grünen Gentechnik und der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, hat, muss sich fragen lassen, inwieweit er den Ausbau der erneuerbaren Energien aus nachwachsenden Rohstoffen bei gleichzeitiger Produktion von preiswerten Lebensmitteln realisieren will. Allein mit den Mitteln des ökologischen Landbaus wird dies jedenfalls nicht möglich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Punkt 2 des Antrages fordert die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung ein „Konzept zum nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen unter den Bedingungen des Klimawandels“ erarbeiten soll. Gleichzeitig soll die Landesregierung für „gesellschaftliche Akzeptanz“ für den Anbau von Energiepflanzen „werben“.
Ich frage Sie vor dem Hintergrund, dass die Legislaturperiode in drei Monaten endet: Wie soll die Landesregierung ein solches Konzept in drei Monaten erstellen beziehungsweise realisieren?
Allein diese Tatsache lässt vermuten, dass beim vorliegenden Antrag wahltaktische Gründe wohl eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben könnten.
Des Weiteren fordern Sie unter Punkt 2 …
Des Weiteren fordern Sie unter Punkt 2 die „Sicherung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, des Wasserhaushalts der Böden sowie die Verhinderung der Bodenerosion“.
Gerade haben wir uns im zuständigen Agrarausschuss auf Antrag von SPD und CDU mit der Thematik „gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ befasst.
Die Beschlussempfehlung ist in der letzten Woche abgestimmt worden. Dass diese Beschlussfassung auf der Tagesordnung stehen würde, konnten Sie der entsprechenden Mitteilung des Ausschusssekretariates rechtzeitig entnehmen, sodass Sie davon eigentlich nicht überrascht sein konnten. Auch das Landesausführungsgesetz zum Bodenschutzgesetz stand in der letzten Woche zur Abstimmung. Dort waren und sind die von Ihnen angesprochenen Problemstellungen ausführlich beraten und entsprechende Regelungen beschlossen worden.
Unter Punkt 3 des Antrages fordert die Linksfraktion, dass sich die Landesregierung „auf Bundes- und Europa ebene aktiv für Rahmenbedingungen der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume und der Landbewirtschaftung unter den Bedingungen des schnell zunehmenden Anbaus von Energiepflanzen und des Einsatzes erneuerbarer Energien aus nachwachsenden Rohstoffen“ einsetzt. Dies, meine Damen und Herren, und Sie haben es ja bereits gehört, macht die Landesregierung schon seit Anfang der Legislaturperiode.
Hierzu bedarf es keiner Aufforderung der Fraktion DIE LINKE.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Sie wie so oft eine Vielzahl von Forderungen aufstellen, die sich untereinander ausschließen.
Sie wollen den Ausbau der erneuerbaren Energieträger, sind aber gegen die Errichtung von Biomasseheizkraftwerken und Biogasanlagen oder den verstärk ten Anbau von Energiepflanzen.
Sie wollen preiswerte Nahrungsmittel, sind aber gegen die Grundlagen der Erforschung der grünen Gentechnik oder den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Sie wollen die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, sind aber gegen die Errichtung von Tierhaltungsanlagen.
Sie wollen, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern ein auskömmliches Einkommen haben, setzen sich aber regelmäßig für wettbewerbsverzerrende Vorgaben ein.
Allein dies sind nur einige Beispiele für Ihr widersprüchliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Der vorliegende Antrag steht hier in einer Linie. Aus diesem Grund wird meine Fraktion ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich hätte ich der Rede meines geschätzten Kollegen Herrn Baunach nichts hinzuzufügen, wenn mich der Gesetzentwurf nicht irgendwo in seiner Begründung auch betroffen gemacht hätte. Und deshalb möchte ich explizit zu dieser Begründung auch einiges ausführen.
Denn wenn die Fraktion DIE LINKE einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf dahin gehend konstruiert – und ich sage, es ist konstruiert –, dass die politische Mehrheit regelmäßig die Spitze der Verwaltung stellt und daher solle sich das Petitionswesen bei der Behandlung und Erledigung von Eingaben von den bestehenden politischen Mehrheitsverhältnissen im Landtag abgrenzen, dann unterstellen Sie, und da gibt es eigentlich wenig Interpretationsspielraum, dass beispielsweise ich als Mitglied des Ausschusses manche Anliegen von Petenten nicht objektiv beurteilen würde oder, ganz konkret, wenn ich eine Petitionsakte aufschlage, würde ich zuerst prüfen, ob von der Petition ein CDU-geführtes Ministerium betroffen ist und, wenn dies der Fall sei, das Anliegen nicht mit der gebotenen Objektivität beurteile.
Dies ist für mich gelinde gesagt ein Schlag ins Gesicht und ich weise eine derartige Unterstellung auf das Schärfste zurück.
Auf Sie gehe ich gar nicht ein, denn, wie gesagt, was Sie da konstruieren, das interessiert mich so viel – wie sagt Ihr Fraktionsvorsitzender? –, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Alle Mitglieder des Petitionsausschusses, ich sage das einmal deutlich, alle Mitglieder haben bisher erkennen lassen, dass ihr vorrangiges Ziel die Lösung eines Problems für den entsprechenden Petenten ist, und dies völlig unabhängig davon, welcher Minister welcher Fraktion angehört.
Und bezüglich der Minderheitenrechte möchte ich Folgendes anmerken: Egal ob ein Ausschussmitglied einer Minderheit oder einer Mehrheit im Parlament angehört, hat es beispielsweise das Recht, von jeder Akte, die das Sekretariat erreicht, eine Kopie anfertigen zu lassen. Oder wenn nur ein Mitglied des Ausschusses zu einer Petition eine Beratung mit oder ohne Regierungsvertreter beantragt, wird dem stattgegeben. Jedes Mitglied des Ausschusses hat das Recht, Fragen – ob mündlich oder schriftlich – an die Landesregierung zu richten. Jedes Mitglied des Petitionsausschusses, ob nun in der Mehrheit oder in der Minderheit, hat auch das Recht, Akten vor Ort in einer beliebigen Verwaltung des Landes einzusehen.
Auch Minderheitenanträgen auf Ortsbesichtigungen wird regelmäßig zugestimmt, wenn Aufwand und Nutzen in einem irgendwie zu rechtfertigendem Verhältnis stehen. Ich denke mal, da wird sich in der Vergangenheit wohl auch kaum ein Beispiel finden lassen, wo das nicht der Fall war.
Na, dann bin ich ja gespannt auf die Beispiele.
Wie gesagt, was die Onlinepetition angeht, hat Herr Baunach auch genügend ausgeführt, das will ich hier nicht wiederholen. Von daher kann ich mich seinen abschließenden Ausführungen nur anschließen: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ja nun gespannt auf diese negativen Beispiele gewartet, die sind nicht gekommen. Von daher will ich vielleicht mal ein paar konkrete Beispiele anführen, um nachzuweisen, was ich zum Ausdruck bringen wollte.
Ich sehe jetzt eine konkrete Ortsbesichtigung vor mir, da ging es um einen Schornstein vor einem Fenster,
der richtig durch Rauch Belästigung ausgelöst hat. Und wir haben die Ortsbesichtigung nicht per se abgelehnt, sondern in Erinnerung an eine Petition aus der 4. Legislaturperiode, wo es um unterirdische Schwingungen ging, wo der Petitionsausschuss in ein Haus gegangen ist und eine Stunde auf die Schwingungen gewartet hat, mit dem Ohr am Boden, und keine Schwingungen festgestellt hat,
habe ich angeregt, doch mal nachzufragen, ob denn eine Chance bestünde oder zu welchem Zeitpunkt denn die Chance bestünde, von dieser Rauchbelästigung auch tatsächlich – denn das ist ja eigentlich der Ansatz zur Ortsbesichtigung, man soll sich ja vor Ort über das Problem informieren –, wann also dieses Problem auftritt. Nun ist die Antwort so gewesen, dass sich dieses Problem nicht eingrenzen ließ. Man konnte nicht sagen, fahren Sie zu dieser oder jener Zeit am besten hin,
dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es raucht. Nein, das konnte uns nicht gesagt werden. Ich weiß nicht, normalerweise setzt man ja für so einen Termin, wenn man denn beobachten will, eine Stunde an. Und die Wahrscheinlichkeit wäre groß gewesen, das hat selbst die Petentin eingeräumt, dass man eine Stunde vor einem Schornstein gestanden hätte, der nicht geraucht hätte.
Und aus diesem Grunde haben wir dann gesagt,
und aus diesem Grunde haben wir dann gesagt, dieser Aufwand steht nicht im Verhältnis zu dem Nutzen,
den das möglicherweise bringen würde, und da haben wir das abgelehnt. Ansonsten kann ich mich kaum …
Ja, weil wir …
Wir haben es …
Nein, wir hätten es …
Wir hätten es …
Wir hätten es abgelehnt, weil wir da sehen, das ist ein Beispiel, wo wir sagen, Aufwand und Nutzen stehen in keinem adäquaten Verhältnis, denn es kostet ja was und es kostet nicht wenig. Die Verwaltung fährt dort hin, die Mitglieder fahren dort hin, rechnen ab oder lassen es bleiben, ich weiß es nicht. Jedenfalls ist das so ein Fall, der für mich beispielhaft ist, wenn man auch mal sagt, da greift vielleicht ein Minderheitenvotum nicht so, wie es denn gewünscht wird.
Ich habe jetzt den Ansatz erläutert, wonach wir das beurteilen, und um mal beispielhaft zu sagen, dass nicht jedes …
Ich denke mal, die Argumentation …
Vielen Dank.
Ich denke mal, die Zwischenrufe von Herrn Schnur haben ja nur deutlich gemacht, wo das Problem eigentlich liegt. Von daher möchte ich mich auf das Problem der Ortsbesichtigung auch nicht weiter konzentrieren.
Was die Behandlung von einzelnen Petitionen angeht, haben wir auch in der 4. Legislaturperiode einen Fall gehabt, wo wir über einzelne Petitionen hier im Landtag auch gesprochen haben. Und zwar kann ich mich gut erinnern, denn es war eine Petition, wir waren in der Minderheit, die CDU war in der Minderheit und hat einer Beschlussempfehlung nicht zugestimmt und hat dann bei der Sammelpetition diese einzelne Petition auch noch mal thematisiert.
Also wenn einem etwas ganz besonders wichtig ist, dann ist das durchaus jetzt auch schon möglich.
Und dann möchte ich noch mal was zu diesen Minderheitenvoten sagen. Natürlich gibt es Petitionen, wo man persönlich sehr betroffen ist. Und gerade die von Ihnen angesprochenen Hartz-IV-Petitionen, da ging es ja nicht darum, dass man jetzt die Verwaltung schützen will, das wäre das Letzte gewesen, gerade bei einer Petition, die ich jetzt vor Augen habe, wo man aber zur Kenntnis nehmen muss, dass in dem Rechtsrahmen, und den haben wir zu beurteilen, sich die Verwaltung noch bewegt hat. Und mehr können wir dazu,
mehr haben wir da nicht zu beurteilen.
Und wie gesagt, mit den Minderheitenvoten, da kann ich Ihnen gerne auch Beispiele aus meiner Arbeit vortragen. Wenn man so was abgibt und auch sehr vorsichtig, dann macht man dem Petenten eine Hoffnung, die man möglicherweise nicht erfüllen kann. Und der Petent wird, wenn er dieses Votum zur Kenntnis nimmt, sich immer an denjenigen wenden, von dem er Hilfe erwartet. Und ich denke mal, das ist ganz problematisch, denn ich weiß nicht, wie Sie es sonst ausgestaltet haben wollen.
Also, ich darf weitermachen?
Wie gesagt, die Problemlagen stellen sich ja hier schon dar. Es gibt da sicherlich viele Dinge, die noch zu diskutieren wären. Aber Fakt ist eins, und das wissen wir ja nun wirklich, die Petition ist für den Petenten nicht abgeschlossen, wenn wir ihm mitgeteilt haben, dass sie abgeschlossen ist, denn wir kriegen ja genügend Mitteilungen nachgeliefert, die manchmal auch nicht durchaus freundlich formuliert sind. Und wenn man dann Hoffnung erweckt, dass einer anderer Meinung ist, dann muss er auch damit rechnen, dass er diese Petition weiter zu bearbeiten hat.
Von daher wollte ich jetzt hier mal klarstellen, dass es so, wie es hier dargestellt wird, sich doch nicht darstellt, jedenfalls nicht mir. Und ich arbeite jetzt wie gesagt zwei Legislaturen im Petitionsausschuss, einmal in der Opposition und einmal in der Regierung, und von daher, denke ich, kann ich beides relativ gut einschätzen. Wie gesagt, ich möchte auch gerade für die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition noch mal festhalten, dass wir, wenn wir Petitionen bearbeiten, wirklich nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Neue Technologien und technischer Fortschritt verändern unser Leben ständig. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten der Information, Kommunikation und des Einkaufs, auch über Ländergrenzen hinweg. Zum einen bieten diese neuen Geschäftsfelder zahlreiche Chancen, bergen aber auch Risiken bis hin zu Irreführung und Betrug.
In sozialen Netzwerken kommunizieren Jugendliche und Erwachsene und geben dabei eine Vielzahl persönlicher Daten preis. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich vermehrt gegen unerwünschte Telefonwerbung mit persönlichen Daten und gegen sogenannte Abofallen wehren. Deshalb ist es wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher darüber aufzuklären, welche Konsequenzen die unbekümmerte Preisgabe persönlicher Daten im Netz haben kann, wie sie sich gegen Handel und Werbung mit persönlichen Daten wehren können und was sie bei unberechtigten Rechnungen unseriöser Internetanbieter tun können. Am besten wäre es natürlich, solchen Machenschaften von vornherein einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele von uns haben sicher selbst oder im Bekanntenkreis bereits Erfahrungen mit dem kostenpflichtigen Herunterladen von Musik beziehungsweise sogenannten Abofallen gemacht. Rechnungen, Mahnungen und Schreiben von Rechtsanwälten sind die Folge. Auch ich habe das selbst erlebt.
Und wenn ich mir an dieser Stelle erlaube, dies etwas ausführlicher zu schildern, dann nicht, um Sie mit meinen persönlichen Problemen zu konfrontieren,
sondern einfach um darzustellen, wie viel Nerven, Kraft und Zeit man investieren muss, um sich gegen so etwas zur Wehr zu setzen.
So kam eines Tages mein Sohn zu mir mit einer Rechnung für ein einjähriges Internetabonnement, das er auf
der Internetseite „Namen und Ahnen“ abgeschlossen haben sollte
und das für ihn als Auszubildenden einen ziemlich heftigen finanziellen Einschnitt bedeutete. Er sah dabei so jämmerlich aus und beteuerte, gar keinen Vertrag abgeschlossen zu haben,
dass ich mir die Frage verkniff, seit wann er denn so an Ahnenforschung interessiert sei.
Ich versprach also nur, mich zu kümmern, und ließ ihn erleichtert ziehen. Meine erste Idee, auf der entsprechenden Internetseite nachzuvollziehen, wie er denn zu diesem Vertrag gekommen sei, verwarf ich sehr schnell, um nicht möglicherweise gegen zwei Abonnements vorgehen zu müssen.
Allerdings stieß ich im Internet sehr schnell auf Beiträge von Internetnutzern, die die gleichen Erfahrungen gemacht hatten, aber schon bezahlt hatten und nun nachträglich versuchten, wieder an ihr Geld zu kommen. Ein aussichtloses Unterfangen, war die allgemeine Auffassung. Ich setzte mich dann mit der Verbraucherzentrale in Rostock in Verbindung, der ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte. Auch dort war die Seite bekannt und zahlreiche Beschwerden waren eingegangen. Mir wurde geraten, auf alle Fälle zu widersprechen, auf alle Schreiben zu reagieren und auf die fehlenden beziehungsweise unzureichenden Hinweise auf einen Vertragsabschluss zu verweisen.
Dies habe ich dann auch getan und zusätzlich darauf hingewiesen, dass ich im Falle der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides Widerspruch einlegen würde, sodass die vermeintlichen Ansprüche eingeklagt werden müssten, was bei der Faktenlage keine Aussicht auf Erfolg hätte. Damit, so dachte ich, hätte sich die Angelegenheit erledigt. Aber ich hatte falsch gedacht. Der Ton der nachfolgenden Schreiben wurde schärfer und die geforderten Summen höher. Als dann ein Schreiben einer Rechtsanwältin aus München einging, wollte mein Sohn unbedingt bezahlen und gab erst Ruhe, als ich versprach, alle eventuell anfallenden Kosten zu übernehmen.
Ich habe dann nochmals mitgeteilt, dass die Firma nur über ein gewonnenes Gerichtsverfahren Geld bekommen würde, und dann war nach einem Dreivierteljahr Ruhe.
Ich habe einige Zeit später einen Beitrag im Fernsehen gesehen, in dem von einem Prozess berichtet wurde, den die oben erwähnte Münchener Anwältin gegen eine Sparkasse geführt hatte, weil diese sich weigerte, für derartige Forderungseinzüge ein Konto zu führen. Zu diesem Zeitpunkt war ich mir sicher, dass wir auch in Anbetracht der Vielzahl der Fälle in Mecklenburg-Vorpommern etwas tun müssen. Verstärkt wurde dies auch durch den Jahresbericht der neuen Verbraucherzentrale, in dem das Thema Internetkriminalität als ein zentrales Thema auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern benannt wurde.
Von daher bitte ich darum, diesen Antrag nicht als überflüssig oder als Schaufensterantrag oder das Landesparlament als nicht zuständig zu behandeln. Das Problem betrifft uns alle und kann jeden von uns treffen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion ist ein Stück weit so gelaufen, wie ich mir das von vornherein vorgestellt habe.
Allerdings bin ich natürlich, wenn ich mit dem Positiven anfangen soll, eigentlich zufrieden, dass sich in den Diskussionsbeiträgen aller Fraktionen – abgesehen von einer – doch herausgestellt hat, dass wir uns in dem, was wir uns vorstellen können, was Verbraucherschutz im Internet angeht, relativ einig sind.
Ich hätte jetzt die Gelegenheit genutzt, auch einige unserer Vorstellungen noch darzulegen, denn das eine ist die Einbringung, das andere ist die Aussprache, aber ich konnte feststellen, dass sowohl die Forderung der LINKEN als auch die Forderung, die die FDP hier in konkreter Form vorgetragen hat, sich durchaus mit dem deckt, was wir uns auch vorstellen konnten.
Ich möchte zu Herrn Bluhm noch mal sagen, dass es also nicht ein Misstrauen gegenüber der Landesregierung ist, sondern ich habe schon versucht darzustellen,
was die Intention oder was eigentlich diesen Antrag ausgelöst hat, nämlich Erfahrungen, die dann gedeckt wurden durch den entsprechenden Jahresbericht der neuen Verbraucherzentrale. Und, wie gesagt, wenn man von seinen eigenen Erlebnissen erzählt, dann kriegt man aus seiner Umgebung ein Feedback, das doch vermuten lässt, dass relativ viele Leute in Mecklenburg-Vorpommern auf die eine oder andere Art und Weise davon betroffen waren.
Es ging also nicht um Misstrauen an die Landesregierung.
Und wenn ich jetzt gehört habe, wie kritisch gerade Sie, Herr Bluhm, sich geäußert haben zu dem, was auf Bundesebene jetzt geplant und in Vorbereitung ist, dann, denke ich mal, hätte man diesen Antrag auch gut zum Anlass nehmen können, noch mal konkret zu formulieren, mit welchen Positionen die Landesregierung …
Genau.
Aber dann diesen Antrag abzulehnen,
das ist ja dann irgendwo ein Stück weit, weiß ich nicht.
Ich will auch mal reflektieren auf die Diskussion, die wir sonst immer haben, wenn wir uns dann hinstellen und verweisen, dass der Antrag eigentlich auf die Bundesebene gehört. Dann kriegen wir immer Argumente, man möchte ja der Landesregierung den Rücken stärken.
Ich habe jetzt natürlich die ganzen Zitate hier nicht vorrätig, aber ich würde sagen, es wird uns früher oder später ja wieder ein solcher Antrag mit denselben Argumenten erreichen, mit denen Sie jetzt unseren Antrag zurückweisen. Damit werden Sie dann Ihren Antrag begründen.
Nein, nein, haben wir nicht.
Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig, oder wie wollen wir das sagen, ne?
Also wie gesagt, das Thema ist aber zu ernst, um jetzt hier in große Scherze überzugehen. Wenn ich es positiv bewerten will, sind wir uns in der Sache einig. Wenn der Antrag jetzt von Ihnen abgelehnt ist oder wird, dann bedauere ich das zwar, aber ich denke mal, dass die Diskussion hier in der Öffentlichkeit trotzdem wichtig war, um dieses Thema noch mal in den Fokus zu stellen, den es auch verdient. Und von daher würde ich mir natürlich trotzdem wünschen, wenn der eine oder andere vielleicht doch zum Nachdenken käme und nicht aus irgendwelchen Fraktionserwägungen heraus jetzt einfach meint, diesen Antrag ablehnen zu müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Ob Dioxin, Nitrophen, BSE oder Gammelfleisch – eine hundertprozentige Sicherheit für Verbraucher wird es nicht geben, erst recht nicht, wenn wie im jetzigen Fall kriminelle Energie die Ursache des Skandals ist. Oder lassen Sie es mich mit den Worten eines ehemaligen Landwirtschaftsministers dieses Landes verdeutlichen, der im Rahmen der BSE-Krise sagte, ich zitiere: „Ich kann doch nicht hinter jeden Kuharsch einen Veterinär … stellen.“
Doch nun zum Thema: Seit Wochen bestimmt der sogenannte Dioxinskandal die öffentliche Diskussion und die Berichterstattung der Medien. Offensichtlich hat der Futterfetthersteller Harles und Jentzsch aus Uetersen in Schleswig-Holstein dioxinbelastetes Industriefett als Futtermittelfett in den Futtermittelkreislauf gebracht. Aufgrund der Menge und der Vorgehensweise ist von einem absichtlichen und somit kriminellen Vorgehen auszugehen.
Die Dioxinverseuchung der Futtermittel führte dazu, dass bundesweit über 5.000 Landwirtschaftsbetriebe, die mit belastetem Futtermittel beliefert wurden, gesperrt werden mussten. Zahlreiche Produkte, insbesondere Eier und Schweinefleisch, wurden aus dem Handel genommen.
Inwieweit dioxinbelastete Lebensmittel bereits verzehrt wurden, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Klar wird allerdings, dass die Futter- und Lebensmittelkontrollen offensichtlich nicht ausreichend waren. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass der vorliegende Änderungsantrag zu diesem Thema in die richtige Richtung weist.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem gemeinsamen Aktionsplan der Länder und des Bundes „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“ sind meines Erachtens entscheidende Maßnahmen getroffen worden, um künftig das Risiko der Verunreinigung von Futter- und Lebensmitteln zu minimieren. Wichtig scheinen mir die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine Trennung der Produktionsströme, die Meldepflicht für private Labore, die Absicherung des Haftungsrisikos und insbesondere die Überprüfung des Strafrahmens für strafrechtlich relevante Futtermittelpanscherei. Wer allerdings vor dem Hintergrund des jüngsten Skandals davon ausgeht, dass lediglich konventionelle Betriebe von solchen Skandalen betroffen sein könnten, der vergisst, dass auch die Biobranche, wir hörten es bereits, in der Vergangenheit mit dioxinverseuchten Futtermitteln aus der Ukraine beliefert wurde.
Neben dem Schutz des Verbrauchers ist ein wesentliches Thema für meine Fraktion die Rufschädigung für die landwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land.
Hier stellt sich für mich die Frage, inwieweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können oder die Futtermittelhersteller über einen Sicherungsfonds verfügen. Es kann nicht sein, dass sich ein Unternehmen mit einer Insolvenz aus der Verantwortung stiehlt.
Zahlreiche Landwirtschaftsunternehmen sind durch die zeitweilige Sperrung in ihrer Existenz gefährdet. Ich bin der Auffassung, dass wir diese Unternehmen nicht im Regen stehen lassen dürfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine hundertprozentige Sicherheit wird und kann es nicht geben.
Da können Maßnahmenkataloge erarbeitet, Informationspflichten festgelegt und Kontrollen vorgenommen werden. Da, wo kriminelle Energie ins Spiel kommt, ist es für den Staat immer schwierig, den Verbraucher und die Landwirte zu schützen. Dennoch müssen wir alles unternehmen, um größtmögliche Sicherheit zu erreichen. Selbstverständlich wird auch meine Fraktion dem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich für meine Fraktion klarstellen, dass es in der Überschrift des Antrages heißen muss: „Klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen produziert wurden“.
Der Einsatz der grünen Gentechnik sorgt in Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren für erhebliche Diskussionen. Wir haben uns hier im Landtag mehrfach mit der Thematik befasst und unsere unterschiedlichen Auffassungen ausgetauscht.
Mit dem vorliegenden Antrag will meine Fraktion nunmehr zur Klarheit beitragen, denn wenn auch die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes eindeutig sind, so ist die Wahl- und Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch nicht ausreichende Kennzeichnungspflichten oft nicht gegeben. Klar ist, dass die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes auf dem Gebiet des Einsatzes der grünen Gentechnik auch in Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden müssen.
So regelt die sogenannte Freisetzungsrichtlinie die Freisetzung sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen. Im Gentechnikgesetz wurden die europäischen Vorgaben in Bundesrecht überführt. Seit 2004 sind die EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln und zur Rückverfolgbarkeit rechtswirksam. Sie sind unmittelbar geltendes Recht und wurden mit dem Gentechnikgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Zeitgleich hat die EU-Kommission mit ihren Leitlinien zur Koexistenz hervorgehoben, dass Landwirtschaft und Verbraucher zwischen konventionell oder ökologisch erzeugten oder mithilfe von Gentechnik veränderten Lebens- beziehungsweise Futtermitteln wählen können. Wahlfreiheit heißt, dass alle drei Produktionsformen reelle Chancen haben müssen und keine der Anbauformen von vornherein benachteiligt oder ausgeschlossen wird. Zur Wahlfreiheit gehört allerdings auch, dass eine ausreichende Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln gewährleistet wird, denn nur so können Verbraucher und Landwirte nachvollziehen, ob sie Produkte, die
mithilfe eines gentechnisch veränderten Stoffes hergestellt wurden, verzehren beziehungsweise nutzen wollen.
Allerdings muss regelmäßig festgestellt werden, dass die Menschen nicht oder nicht ausreichend darüber informiert sind, wie weit die Gentechnik bereits in die Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft eingedrungen ist. Ob nun im Bereich der grünen, der weißen oder der roten Gentechnik, oft wissen Verbraucher nicht, dass sie gentechnisch veränderte Produkte anwenden oder verzehren. Gerade vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens notwendig, dass die Kennzeichnung besser als bisher für alle Produkte des täglichen Lebens und Bedarfs erfolgt. Nur so kann für größtmögliche Transparenz gesorgt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, schon heute wissen wir, dass gentechnisch veränderte Organismen eine höhere Schädlingsresistenz und wirksame Abwehrmechanismen gegen Umwelteinflüsse aufweisen können. Aus diesen Gründen benötigen sie einen verminderten Aufwand an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und weniger Wasser. Sie können somit zum Schutz der Umwelt beitragen. Hinzu kommt, dass gentechnisch optimierte Pflanzen eine höhere Nahrungsmittelqualität bereitstellen können.
Gerade aus diesen Gründen ist es notwendig, dass die Erforschung der Gentechnologie in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen weiter gefördert wird. Schon heute werden weit über 120 Millionen Hektar mit transgenen Kulturen wie Soja, Mais, Raps und Baumwolle angebaut.
Seit Jahren werden beziehungsweise wurden in Deutschland gentechnisch veränderter Mais angebaut oder gentechnisch verändertes Soja verfüttert. Allein diese Tatsache verdeutlicht, dass es schon lange nicht mehr um die Frage geht, ob Gentechnologie in der Lebens- und Futtermittelproduktion angewendet wird, sondern vielmehr, wie sie angewendet wird.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir sicherstellen, dass eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, gewährleistet wird.
Einen fast gleichlautenden Antrag haben Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, bereits im Jahr 2006 eingebracht. Vor diesem Hintergrund dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir mit unserem Antrag über Ihre damalige Zielstellung hinausgehen.
Wir fordern ausdrücklich, dass sämtliche Lebens- beziehungsweise Futtermittel einer Untersuchung unterzogen werden beziehungsweise dahin gehend gekennzeichnet werden müssen, inwieweit sie mit gentechnisch veränderten Produkten hergestellt wurden.
Gerade beim Transport von Futter- und Lebensmitteln besteht die Gefahr, dass eine Verunreinigung von gen
technikfreien Produkten mit gentechnisch veränderten Produkten erfolgt. Dies ist auch nicht durch noch so restriktive Vorgaben zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wird in Zukunft auch bei Umsetzung eine Kontrolle von ökologisch produzierten Lebens- und Futtermitteln notwendig werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU begreifen die grüne Gentechnik auch als Chance. Allerdings hat die Anwendung der grünen Gentechnik derzeit erhebliche Akzeptanzprobleme. Daher fordern wir, dass zunächst die Forschung vorangetrieben und die Informationspolitik verbessert wird. Die Forschung muss die Möglichkeit zur praktischen Anwendung unter Einhaltung höchster Sicherheitsanforderungen haben. Darüber hinaus setzen wir uns für eine klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, ein.
Im Interesse der Verbraucher und der Landwirte bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss eingestehen, als ich den Antrag zuerst in die Hand bekam, habe ich mich gefragt, warum haben wir das nicht in der letzten Plenardebatte mit abgehandelt, denn ich meine, wir haben da sehr umfänglich ausgeführt. Und ich habe mir überlegt, wie ich damit umgehen soll, und hätte natürlich heute meine Rede von der letzten Plenardebatte noch mal halten können.
Und ich vermute mal, einige von Ihnen hätten es vielleicht gar nicht gemerkt, dass ich mich wiederholt hätte, aber es hat ja dann,
es hat ja dann doch einige Presseveröffentlichungen gegeben, sodass ich eigentlich mich entschlossen habe, erst mal die Debatte abzuwarten, um zu sehen, wie ich jetzt mit diesem Antrag umgehen kann und will. Ich muss ganz ehrlich einräumen, natürlich gibt es bei diesem Antrag auch Diskrepanzen mit der Auffassung meiner Fraktion, wobei ich versucht habe, den Antrag selbst mal freundlich zu betrachten. Und von daher erkenne ich den guten Willen schon.
Ich will aber ganz klar sagen, dass wir als Fraktion eindeutig auch eine geschlechterspezifische Betrachtung der Problematik als richtig erachten. Und, Herr Grabow, Sie haben es ja eigentlich in Ihrer Rede auch ausgeführt, dass es diese Unterschiede gibt. Und wenn es Unterschiede gibt auch in der Problematik, dann, denke ich mal, braucht man auch spezifische Lösungen für diese Problematik und kann nicht in einem großen Ganzen das miteinander vermengen, denn da kommt man nicht zu einer spezifischen Problemlösung. Das ist also der Unterschied, den wir da ganz eindeutig sehen.
Nun habe ich ja auch lange recherchiert, wie die Veröffentlichungen so die Presse erreicht haben. Ich bin dabei nicht so ganz schlau geworden, hat es eine Pressemitteilung gegeben, hat es ein Pressegespräch gegeben, hat es da Originalzitate gegeben. Jedenfalls war der Kontext ja, wenn man die Presse verfolgt hat, den die FDP da vorangestellt hat, es gibt keine Förderprogramme für Jungs.
Nun, wer von Anfang an dabei war, und das sind ja die meisten hier im Parlament, weiß, dass ich diejenige gewesen bin, die immer wieder diese Problematik aufgegriffen hat, ich denke mal, das letzte Mal vielleicht vor zwei, drei Jahren.
Aber dann haben wir gearbeitet. Das ist das Problem. Also es ist ja nicht so, dass wir jetzt irgendwo heute bei null anfangen
und sagen, der Antrag der FDP bringt uns dazu, jetzt was für Jungs zu machen. Das ist mitnichten so. Ich bin sehr froh, und wie gesagt, es ist ja auch angesprochen worden, in der letzten Woche haben wir uns darauf vereinbart, dass wir eben, aber geschlechterspezifisch, Programme für Jungs machen wollen,
um die aufgezeigten Defizite, die Herr Grabow hier ja auch angesprochen hat, anzugehen.
Natürlich, und das ist klar, der Girls’Day ist eine Einrichtung, die schon lange existiert, die sich etabliert hat, die sich auch etablieren musste.
Wenn wir jetzt für Jungs mit vergleichbaren Angeboten, also nicht vergleichbar, jetzt mit geschlechterspezifischen Angeboten für Jungs anfangen,
ob man es nun Boys’Day oder anders nennt – wir tendieren eigentlich dazu, es anders nennen zu wollen –,
dann muss man natürlich auch wissen, dass wir damit einen Prozess in Gang setzen
und dass dieser Prozess,
und dass dieser Prozess...
Ich wünschte mir schon ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit auch in den Reihen meiner Fraktion,
denn ich versuche, mich hier einem ernsthaften Thema zu nähern.
Dann will ich wirklich darauf hinweisen, dass es ein Prozess ist, den wir in Gang setzen. Also wir können jetzt nicht hierherkommen und sagen, wir verkünden jetzt Ergebnisse.
Denn, wie gesagt, es geht um Ursachenanalyse, es geht auch um Entwicklung, das heißt, wir setzen einen Prozess in Gang, der sich etablieren muss und von dem wir aber auch ausgehen, dass er etabliert wird. Es wird in einem breiten Konsens gesprochen. Es ist ja schon erwähnt worden, wer alles teilnimmt, wer miteinander berät.
Und natürlich hätten wir die FDP gerne im Boot. Wenn wir diesen Antrag als Ansatz nehmen, die FDP auch mit ins Boot zu nehmen, wenn sie denn für uns erkennbar akzeptiert, dass es Unterschiede gibt in den Problematiken zwischen Jungen und Mädchen und dass wir die auch mit unterschiedlichen Maßnahmen bearbeiten müssen oder dem entgegenwirken müssen, dann, denke ich mal, sind wir vielleicht so weit gar nicht auseinander, wie diese Debatte das heute hier aufgezeigt hat. Und ich würde mir das auch wünschen, weil, wie gesagt, nur ein breiter gesellschaftlicher Konsens führt ja wirklich dazu, das, was Sie angesprochen haben, Rollenbilder zu verändern und Dinge in Gang zu setzen.
Unter diesem Gesichtspunkt wird es Sie natürlich aber auch nicht wundern, meine Verwunderung über den Antrag habe ich ja schon am Anfang zum Ausdruck gebracht, dass wir Ihrem Antrag, so, wie er hier uns heute vorliegt, nicht zustimmen können. Nichtsdestotrotz ist die Debatte, die Sie angestoßen haben, in vollem Gange und es wäre schön, wenn Sie dann auch mit uns zusammen diesen Diskussionsprozess führen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 wird die Zukunft des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern, in Deutschland und in der Europäischen Union maßgeblich bestimmen. Insbesondere geht es hierbei um die Fragen:
Wie viel Geld steht der künftigen Agrarpolitik zur Verfügung?
Welche Maßnahmen werden für die Unterstützung der Agrarmärkte in Zukunft ergriffen?
Wie werden die Haushaltsmittel der Europäischen Union auf die einzelnen Staaten verteilt?
Wie sehen die zukünftigen Direktzahlungen aus?
Wie geht man in Zukunft mit den Überkreuzverpflichtungen und der Modulation um?
Und wie wird das Verhältnis zwischen erster und zweiter Säule ausgestaltet?
Gerade in den zurückliegenden Monaten wurde hierüber diskutiert. Seitens des zuständigen Kommissars der Europäischen Kommission wurden zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern, Bauernverbänden und nationalen Agrarpolitikern geführt. Gleichzeitig wurde im Internet über die Zukunft der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik debattiert.
Nunmehr hat Agrarkommissar Dacian Cioloş seine ersten Eckpunkte für die künftige Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgestellt. Der vorgelegte Entwurf, das möchte ich voranstellen, findet nicht unsere ungeteilte Zustimmung. Deshalb und aufgrund der Aktualität des Themas haben wir den vorliegenden Antrag in den Landtag eingebracht, um frühzeitig in die Debatte einzugreifen und unseren Einfluss im Interesse der Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch des ländlichen Raumes auszuüben.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das bisherige Landwirtschaftsmodell, welches die wettbewerbsfähige Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen mit den Leistungen der Landwirtschaft für die Allgemeinheit verbindet, auch über das Jahr 2013 hinaus erhalten bleiben muss.
Dabei muss der mit den Agrarreformen von 1992, 1999 und 2003 eingeschlagene und in der Gesundheitsüberprüfung 2008 bekräftigte Weg zur Stärkung der Marktorientierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der nachhaltigen Produktion fortgesetzt werden. Meine Fraktion unterstützt eindeutig die Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein in diesem Jahr gibt die Europäische Union rund 58 Milliarden Euro für die Unterstützung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes aus.
Davon erhält Deutschland rund zwölf Prozent, also etwa 7 Milliarden Euro.
Dies ruft natürlich Kritiker auf den Plan, welche die Auffassung vertreten, das Geld sei in anderen Bereichen besser aufgehoben. Dem möchte ich entgegenhalten, dass die Agrarpolitik fast ausschließlich von der Europäischen Union finanziert wird und der einzige Politikbereich ist, der vergemeinschaftet ist.
Klar ist, dass es ohne finanzielle Beihilfen für die Landwirtschaftsunternehmen nicht geht.
Dennoch stellt sich die Frage, wie die Beihilfen in Zukunft ausgestaltet sein werden. Zahlreiche neue EU-Mitglieder fordern eine Anpassung der Ausgleichszahlungen.
Der Durchschnitt der Direktzahlungen pro Hektar in der Europäischen Union liegt bei derzeit 262 Euro. In den baltischen Ländern Rumänien, Bulgarien und Polen bekommen die Bauern aber zum Teil deutlich weniger als 200 Euro. Ihre griechischen Kollegen bekommen mit über 500 Euro je Hektar fast das Dreifache.
Auch Deutschland liegt mit 344 Euro je Hektar deutlich über dem EU-Schnitt. Deshalb ist es verständlich, dass mittel- und osteuropäische Beitrittsstaaten mit aller Macht eine neue Verteilung durchsetzen wollen.
Hier halte ich eine Ausrichtung am jeweiligen Lebenshaltungskostenindex für zwingend erforderlich.
Eine weitere Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands lehnen wir ab.
Wir teilen die Grundüberzeugung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die ich an dieser Stelle zitieren möchte:
1. „Wir wollen den Weg der vorausgegangenen Reformen fortsetzen und das Modell der multifunktionalen Landwirtschaft weiter im Agrarhaushalt absichern. Dabei ist am bisherigen Gesamtbudget festzuhalten.“
2. „Das System der zwei Säulen der GAP muss erhalten werden. Verschiebungen zwischen den Säulen lehnen wir ab. Die Finanzierung der Ausgleichszulage soll weiterhin aus der zweiten Säule der GAP erfolgen.“
3. „Wir lehnen eine stärkere Verknüpfung der Direktzahlungen mit zusätzlichen Umweltauflagen ab“
„und fordern eine Überprüfung der Cross Compliance mit dem Ziel einer Entbürokratisierung der Vorgaben.“
4. „Wir wollen ein Sicherheitsnetz für krisenbedingte Marktstörungen erhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren, zudem er teilen wir der Einführung einer Obergrenze für Direktzahlungen, wie sie in dem vorgelegten Papier in Betracht gezogen wird, eine klare Absage.
Die ersten Vorschläge der Europäischen Kommission liegen also nunmehr auf dem Tisch. Nun gilt es, sie für uns auszuwerten und zu diskutieren.
Eine erste Debatte wollen wir heute mit dem vorliegenden Antrag anstoßen. Ich freue mich auf die Diskussion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Reese, ich glaube, Sie wissen, dass ich Sie wirklich sehr schätze, aber ich denke, in diesem Augenblick haben Sie doch die Intention dieses Antrages verkannt, denn ich denke, die heutigen Beiträge haben gezeigt, dass es wichtig war, kurz nach Vorliegen des ersten Entwurfs zur GAP eine gegenseitige Positionsbestimmung vorzunehmen, denn der Diskussionsstopp im Agrarausschuss ist erheblich. Die Positionen weichen erheblich voneinander ab und wenn wir im Interesse der Landwirte uns auf eine gemeinsame Position verständigen wollen
und eigentlich auch müssen, dann müssen wir diese Diskussion vornehmen im Agrarausschuss und versuchen,
die Positionen einander anzunähern, damit wir dann mit einer Stimme für unsere Landwirte auftreten können.
Ich wollte jetzt eigentlich sagen, dass ich ja das letzte Wort haben werde,
aber da jetzt gerade der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion vorne war, … Er schüttelt den Kopf, also habe ich das letzte Wort, und das möchte ich dann dafür nutzen, noch einmal unsere wichtigsten Positionen zu verstärken.
Erstens. Wir erteilen der Einführung einer Obergrenze für Direktzahlungen an Großlandwirte, wie sie in dem vorgelegten Papier in Betracht gezogen werden, eine klare Absage.
Gerade hier gilt es, auf EU-Ebene die Interessen der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe durchzusetzen. Und ich bleibe dabei, die Einführung einer obligatorischen Ökologisierungskomponente im Bereich der Direktzahlungen ist zu hinterfragen.