Eva Goldbach

Appearances

19/3 19/7 19/10 19/13 19/15 19/17 19/19 19/21 19/24 19/28 19/34 19/35 19/38 19/40 19/41 19/43 19/49 19/53 19/55 19/56 19/61 19/62 19/64 19/65 19/68 19/71 19/72 19/75 19/79 19/83 19/85 19/101 19/102 19/104 19/105 19/108 19/110 19/113 19/116 19/118 19/119 19/123 19/129 19/130 19/134 19/135 19/137 19/139 19/145 19/146 19/148 19/149

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieser Aktuellen Stunde ist das Remake eines SPD-Beitrags aus der August-Sitzung. Das kann man auf der Homepage der SPD nachlesen. Was daran aktuell sein soll, erschließt sich mir nicht unmittelbar.
Außerdem wurde mir nicht klar, wo eigentlich das Problem der SPD-Fraktion liegt. Es gibt eine Idee, wie man die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr anerkennen kann. Die Ehrenamts-Card als Kriterium oder Maßstab ist ein Aspekt, woran man das festmachen kann. Das kann aber einer von vielen sein. Das können wir miteinander beraten, das werden wir weiterentwickeln, und wer mitmacht, kann mit uns zu guten Lösungen kommen.
Das Ehrenamt braucht Anerkennung, und zwar gerade heute, wo wir oft erleben, dass Kälte, Hass, Häme und Neid unser gesellschaftspolitisches Klima verändern. Der SPDAntrag erzeugt eine Neiddebatte, und Neiddebatten können wir gar nicht gebrauchen.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht so gemeint ist, dass Sie etwas gegen mehr Landestickets hätten, also gegen mehr öffentlichen Personennahverkehr und gegen mehr Klimaschutz. Das fordern Sie doch sonst immer. Deshalb sollten Sie da ganz bei uns sein. Die Frage bleibt also: Was wollen Sie?
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um beim Thema Ehrenamt einen anderen Aspekt aufzugreifen, nämlich die Frage: Haben wir eigentlich eine Gleichstellung im Ehrenamt? Es gibt dazu ausführliche Zahlen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium hat festgestellt, dass die Anteile ehrenamtlich Engagierter in der Altersgruppe „mittleres Alter“, also von 25 bis 54 Jahre, bei Frauen und Männern etwa gleich sind. Frauen und Männer engagieren sich in gleichem Umfang ehrenamtlich in dieser Gesellschaft.
Sie engagieren sich aber in ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Frauen engagieren sich häufiger in den Bereichen Religion, Kirche, Schule und Kindergarten, im Gesundheitsbereich und im sozialen Bereich, während Männer vor allem Aufgaben in den Bereichen Sport und Bewegung, in der Politik und in politischen Interessenvertretungen, außerdem im Unfall- und Rettungswesen und in der freiwilligen Feuerwehr übernehmen. Frauen organisieren Veranstaltungen und Feste, betreuen Kinder, kümmern sich um kranke Menschen in Krankenhäusern und Altenheimen. Ich weiß nicht, wie viele Kuchen ich für Kindergärten und Schulen schon gebacken habe. In den Grundschulen hatten wir Lesemamas. Auch ich habe das ge
macht, und es machte mir große Freude, mich nicht nur um meine Kinder, sondern auch um die Kinder aus anderen Familien zu kümmern. Wissen Sie, was in dieser Zeit das Schönste war? – Als ein kleines Mädchen vor mir stand und sagte: „Frau Goldbach, kannst du immer meine Lehrerin sein?“
Was ich damit sagen will: Es ist zutiefst befriedigend und macht große Freude, sich zu kümmern, ehrenamtlich tätig zu sein, sich nicht nur in einem kleinen Bereich zu bewegen, sondern in die Gesellschaft hinauszugehen und mit Freude und Spaß am öffentlichen Leben teilzunehmen, sich um andere zu kümmern. Das ist der Kern des Ehrenamts.
Die Rollenbilder von Frauen und Männern haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert, aber die Verteilung der Formen gesellschaftlich notwendiger Arbeit ist immer noch sehr unterschiedlich. Eine Geschlechtergleichstellung ist noch nicht umfassend erreicht; denn die Aufgaben in der Familie werden immer noch einer traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung unterworfen und mehrheitlich von Frauen übernommen.
Das wiederum wirkt sich direkt auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus, und das ist wiederum ein Grund dafür, warum Frauen sich nicht in gleichem Maße um solche Ämter kümmern können, wie Männer sie oft ausüben. Männer haben nämlich im ehrenamtlichen Bereich signifikant höhere Anteile an Führungspositionen. Gerade bei der Feuerwehr, beim THW, also da, wo man zu bestimmten Zeiten mit einer bestimmten Stundenzahl tätig sein muss, wenn es auch um Führungs- und Leitungsfunktionen geht, sind Frauen noch unterrepräsentiert.
Meine Damen und Herren, daran müssen wir arbeiten. Wir brauchen im Ehrenamt, beim bürgerschaftlichen Engagement eine Gleichstellung von Männern und Frauen, und zwar vor allem dadurch, dass wir den Frauen dieses Engagement ermöglichen. Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn ich in Zukunft mehr Männer in den Kindergärten und Schulen sehen würden, beim Betreuen der Kinder und beim Kuchenbacken; denn das wäre für uns alle eine Bereicherung. Ich denke, wir alle würden davon profitieren.
Die Wertschätzung des Ehrenamts in unserer Gesellschaft kann gar nicht groß genug sein. Ein Zeichen der Wertschätzung ist der Vorschlag, das Ehrenamt und die Förderung des Ehrenamts in die Verfassung aufzunehmen. Ein weiteres Zeichen der Wertschätzung ist, den ehrenamtlich Tätigen ein Landesticket zu geben.
All das lässt sich weiterentwickeln, aber das Wichtigste ist, immer wieder festzustellen, dass das bürgerschaftliche Engagement unser Gemeinwesen trägt. Das ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und jeder Beitrag dazu ist wertvoll, egal, wie groß oder klein er ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es der SPD ernst gewesen wäre mit einer richtigen Befassung des Landtags mit dem Thema Straßenbeiträge, dann hätte sie ihren Gesetzentwurf nicht im September eingebracht.
Dies ist, wie wir wissen, die letzte Plenarsitzung vor der Landtagswahl.
Ich habe die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs erwartet, aber schon im August. Dann hätten wir Zeit gehabt, ihn im Ausschuss zu diskutieren, wir hätten vielleicht sogar noch eine Anhörung diskutieren können.
Aber so dient die erneute Einbringung dieses Gesetzentwurfs nur einem: Die SPD hat einen Sanierungsstau bei ihrer politischen Agenda. Das ist der einzige Grund, warum wir heute darüber reden.
In den vergangenen fünf Jahren gab es nur einen erkennbaren roten Faden bei den kommunalpolitischen Initiativen der SPD, nämlich mehr Geld: mehr Geld in den KFA, mehr Geld in den kommunalen Wohnungsbau, mehr Geld in die Hessenkasse, mehr Geld für die Beamtenbesoldung, mehr Geld für Investitionsprogramme, mehr Geld für Streifenwagen und Polizei. Ich werde das nicht abschließend aufführen können; denn das würde meine Redezeit sprengen.
Am Ende noch einmal mehr Geld, nämlich noch einmal 60 Millionen € für die Abschaffung der Straßenbeiträge. Insgesamt sind es pro Jahr etwa 3,9 Milliarden €, die die SPD
hier permanent gefordert hat. Interessant dabei ist: Die Haushaltsänderungsanträge der SPD belaufen sich nur auf 800 Millionen € für zwei Jahre.
Das heißt, da stimmt etwas nicht. Wenn man etwas politisch fordert, sollte man es doch auch in Haushaltsanträgen niederlegen und in die Diskussion einbringen. Das haben Sie nicht gemacht.
Dafür gibt es einen sehr treffenden Ausdruck, nämlich ungedeckte Schecks ausstellen auf Kosten der kommenden Generationen. Genau das ist es, was Sie mit Ihren Forderungen machen.
Verantwortungsvolle Politik zu machen heißt nicht nur, Forderungen nach mehr Geld zu stellen, sondern das heißt gestalten. Wir hatten in den vergangenen fünf Jahren Gestaltungsspielräume, und die haben wir auch genutzt. Es gibt höhere Zuweisungen im KFA, KIP I, KIP II, unsere großen Investitionsprogramme, die Hessenkasse, mit der wir die hessischen Kommunen von ihren Kassenkreditschulden befreien, dazu noch ein Investitionsprogramm und, wie gesagt, Rekordzuweisungen im KFA. Die hessischen Kommunen erhalten so viel Geld wie noch nie zuvor vom Land Hessen. Das ermöglicht auch unseren Kommunen Gestaltungsspielräume.
Gleichzeitig halten wir uns an den Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Wir haben schließlich die Schuldenbremse. Die hessischen Wählerinnen und Wähler haben beschlossen, dass wir die Schuldenbremse in die Verfassung schreiben. Das bedeutet generationengerechte Haushalte. Wir hören auf mit der Verschuldung auf Landesebene und fangen stattdessen endlich an, Altschulden zurückzuzahlen. Wir haben also Gestaltungsspielräume genutzt, und auf der anderen Seite haben wir angefangen, Altschulden zurückzuzahlen. Generationengerechte Haushaltsführung ist das, was diese Regierungskoalition macht und machen wird.
Man sollte meinen, dass der von der SPD jetzt erneut eingebrachte Gesetzentwurf irgendwie für Gerechtigkeit sorgt.
Die SPD ist eigentlich die Partei, die für soziale Gerechtigkeit sorgt. Wenn man sich aber anschaut, dass das Geld einfach nach Gemeindefläche, nach Straßenlänge verteilt werden soll, wird klar, es fließt natürlich auch dahin, wo nie Straßenbeiträge erhoben wurden. Auch z. B. eine Stadt wie Eschborn, die unstrittig gute Einnahmen hat, die abundant ist, soll Geld erhalten. Wo ist da eigentlich Ihre Gerechtigkeit?
Herr Rudolph spricht hier immer von einzelnen Fällen hoher Belastung, aber am Ende bekommen alle Geld. Das ist für uns keine Gerechtigkeit.
Ganz im Gegenteil sind wir der Meinung, das hätte sogar neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
Wie wollen Sie denn denjenigen Bürgerinnen und Bürgern erklären, die in der Vergangenheit Straßenbeiträge gezahlt haben, ihren Anteil für die Sanierung ihrer kommunalen Straße, dass die Bürger, die vielleicht eine oder zwei Straßen weiter wohnen, in Zukunft keinen Cent zahlen?
Einen solchen Bruch innerhalb der Kommune, dieser Gemeinschaft, können Sie keiner Bürgerin und keinem Bürger erklären. Genau das ist der wesentliche Punkt.
Es geht hier um eine originäre kommunale Aufgabe. Die Sanierung und der Erhalt kommunaler Straßen sind eine originäre kommunale Aufgabe. Deswegen wird auch auf kommunaler Ebene, in der Stadt oder in der Gemeinde, entschieden, wie dies finanziert wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Es gab schon immer Kommunen, die gesagt haben: Wir wollen das lieber von allen Bürgerinnen und Bürgern finanzieren lassen. – Die haben die Grundsteuer entsprechend erhöht. Das ging nach der alten Gesetzeslage nicht, weil es eine Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen gab. Genau das haben wir abgeschafft.
Darum ging es uns: Wir haben dafür gesorgt, dass die Kommunen einen größtmöglichen Entscheidungsspielraum haben. Das kann auch heißen, dass sie die Kosten für die Sanierung ihrer Straßen anders erheben, z. B. über die Grundsteuer oder über Straßenbeiträge, über fortlaufende oder einmalige.
Noch ein Satz zu den einmaligen und fortlaufenden Straßenbeiträgen. Ich habe sehr viele Rückmeldungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu unserer Gesetzesänderung bekommen. Die finden die Verlängerung der Stundungsfrist auf 20 Jahre sehr gut, weil sie sagen: Das ist quasi ein fortlaufender Straßenbeitrag, nur ohne den verwaltungstechnischen Aufwand. Ich saniere eine Straße, die Bürgerinnen und Bürger, die Anlieger zahlen 20 Jahre, dann kommt die nächste Straße dran. Das ist verwaltungstechnisch sehr einfach, und das streckt die Zahlung über einen so langen Zeitraum, dass es zumutbar ist. – Wir habe da positive Rückmeldung von den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen erhalten.
Am Ende zählt für uns die kommunale Selbstverwaltung. Ich glaube, das ist hierbei einer der wesentlichen Punkte. Wir sollten auf der Landesebene kurz vor der Landtagswahl an der Stelle nichts versprechen, weder Geld noch irgendeine Problemlösung. Das Leben findet doch in den Kommunen, in den Städten und Gemeinden statt. Es ist wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, die Straßenanlieger, die Fraktionen in den Gemeindeparlamenten,
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zusammensetzen und vor Ort entscheiden, wie solche schwierigen Aufgabenstellungen gelöst werden. Das stärkt das Gemeinwohl, und das stärkt die Gemeinschaft vor Ort. Es wäre fatal, wenn wir über die Köpfe der Betroffenen hinweg versuchen würden, Entscheidungen zu treffen, die diese am Ende so vielleicht gar nicht haben wollen. Nein, wir sind für die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung und für größtmögliche Entscheidungsspielräume vor Ort. Genau das haben wir mit unserer Gesetzesänderung vorgeschlagen, die von der FDP unterstützt wird. Dazu stehen wir, und das finden wir so in Ordnung.
Lieber, verehrter Herr Kollege Schaus, wenn Sie hier dreimal wiederholen, das sei Nonsens oder Unsinn – was im Übrigen das Gleiche ist –: Wir führen keine sachliche Debatte mehr.
Wir können uns ja darüber unterhalten, dass Sie eine andere Haltung haben als wir, aber diese Debatte führt nicht weiter.
Die Frage der „Gerechtigkeit“ war der Punkt, zu dem Sie glaubten, sich auf mich einlassen zu müssen. Die Frage der Gerechtigkeit wurde in der Anhörung hier im Plenarsaal ausführlich behandelt. Die Anhörung dauerte über sechs Stunden. Die Verfassungsrechtler haben zu dieser Frage Folgendes gesagt. Die Frage der Gerechtigkeit, was die Straßenausbaubeiträge angeht, kann nur auf kommunaler Ebene beantwortet werden. Das Problem kann nur dort gelöst werden, weil die Straßensanierung in einer bestimmten Gemeinde oder in einer bestimmten Stadt stattfindet. Man kann keinen Vergleich zwischen Frankfurt und Kirtorf ziehen, um einmal diese beiden Städte zu nennen. Ist es gerecht, dass man in Frankfurt keine Straßenausbaubeiträge zahlen muss, während man in Kirtorf vielleicht derartige Gebühren zahlen muss? Diese Frage haben die Verfassungsrechtler verneint. Sie haben gesagt: Die Gerechtigkeitsfrage wird vor Ort beantwortet, in der Stadt und in der Gemeinde. – Genau das sieht die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des Titels der Aktuellen Stunde der LINKEN erschließt sich nicht unmittelbar, um welches Thema es eigentlich gehen soll. Er lautet: „Ländlicher Raum braucht keine warmen Worte des Ministerpräsidenten, sondern eine gute Verkehrsanbindung – sozial-ökologische Verkehrswende in Stadt und Land“. Zumindest zum zweiten Teil habe ich etwas gefunden; ich habe nämlich im Wahlprogramm der LINKEN gelesen. Dort gibt es hierzu tatsächlich einen Teil; dieser ist überschrieben mit dem Titel „sozial-ökologische Verkehrswende“. Zusammenfassend lässt sich zu diesem Teil des Wahlprogramms der LINKEN sagen, sie qualifizieren sich damit für weitere fünf Jahre in der Opposition;
denn es ist eine lustige Sammlung, um mit bundespolitischen Forderungen landespolitische Maßnahmen zu fördern oder genau das zu machen, was wir schon längst tun. Konkret einige Beispiele dazu: Es geht um die Abschaffung von Dieselsubventionen, und damit sollte in Hessen der Kauf von E-Autos, E-Fahrrädern und der Ausbau von Radwegen gefördert werden.
Das ist wieder so ein typisches Ding. Ansonsten finanziert DIE LINKE mit der nicht vorhandenen Vermögensteuer auf Bundesebene immer gern Landesmaßnahmen; diesmal will sie es mit der Abschaffung von Subventionen für Dieselautos tun, um damit in Hessen Radwege zu finanzieren. Das ist ein interessanter Ansatz; ob er zum Ziel führt, ist eine andere Frage.
Weiteres Beispiel: DIE LINKE schreibt:
DIE LINKE will den Erhalt; Bau und Ausbau des Radwegenetzes und Projekte zur Ausweitung des Radverkehrs...
Was macht Schwarz-Grün in Hessen? – Wir haben neben der Arbeit in der AG Nahmobilität Hessen auch das finanzielle Engagement für den Radverkehr verstärkt. Aus den GVFG-Mitteln stehen jedes Jahr 8 Millionen € zur Verfügung, um kommunale Rad- und Fußwege zu bauen.
Zur Stärkung des überörtlichen Radverkehrs in Hessen unterstützt das Land auch den Radwegebau an Landesstraßen. Dafür fließen seit 2016 weitere 4 Millionen € pro Jahr. Von 2016 bis 2022 werden an 60 Stellen in Hessen Radwege neu gebaut oder wesentlich verbessert. In den Jahren 2018/2019 wird der Etat auf 6 Millionen € jährlich erhöht. Also: DIE LINKE fordert etwas – wir machen es schon längst.
Weiter geht es im Oppositionsprogramm der LINKEN – ich zitiere –, die Regionalisierungsmittel müssen „erhalten und dynamisch erhöht“ werden. Da setzen Sie jetzt noch einen drauf; denn Sie fordern weniger als das, was wir schon umgesetzt haben. Denn in Hessen haben wir die Regionalisierungsmittel um 24 % auf 800 Millionen € pro Jahr erhöht. DIE LINKE möchte in ihrem Wahlprogramm weniger, aber gut, das ist auch eine Aussage.
Eine weitere Forderung lautet:
Stillgelegte Strecken wie …
dann folgen verschiedene Beispiele –
oder die Lumdatalbahn wollen wir wieder in Betrieb nehmen.
Jetzt möchte ich Ihnen einmal aus einer Mail vorlesen, die mir die Bürgerinitiative zur Reaktivierung der Lumdatalund der Horlofftalbahn geschrieben hat:
Ich bin als engagierter Bürger dankbar, dass unsere Ideen, Vorschläge und Forderungen nach 37 Jahren bei der Lumdatalbahn und 17 Jahren bei der Horlofftalbahn nun höchstamtlich seitens des zuständigen hessischen Verkehrsministeriums aufgegriffen und an die nachgeordneten Behörden und Institutionen zur Erfolgsumsetzung, nämlich Reaktivierung beider Bahnstrecken, mit klaren Arbeitsaufträgen und Umsetzungsschritten weitergereicht wurden. Dies erfüllt uns mit Freude, und ich entbiete einen Dankesgruß an Minister Tarek Al-Wazir.
Diese Liste ließe sich noch lange fortführen in Bezug darauf, was DIE LINKE fordert, wir aber bereits machen. Ich will es dabei aber einmal belassen.
Am Ende stellt sich noch die Frage: Warum stellt DIE LINKE einen Antrag, der mit dem ländlichen Raum zu tun hat? – Nun, da lohnt sich ein Blick in die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahl; sie schafft es im ländlichen Raum kaum über die 5-%-Hürde.
Es ist legitim, dass Sie sagen: „Da müssen wir etwas tun“. Das können Sie machen. Sie haben sogar erkannt, dass es nicht so toll ist, sich über Menschen lustig zu machen, wie in der letzten Plenardebatte bei dem Thema Mitfahrbänke. Dazu haben Sie nämlich gesagt: Aha, die sitzen dort herum, und es kommt eh keiner vorbei. – Nein, Frau Wissler hat gemerkt, ein bisschen Empathie ist im Wahlkampf auch ganz gut. Das ist immerhin schon einmal erfreulich. Aber zusammenfassend würde ich sagen: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und dazu warme Worte sind doch deutlich besser als die kalte Verachtung der LINKEN für den ländlichen Raum. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige Punkte betreffend den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eingehen.
Wir haben es eben schon gehört: Die ehrenamtliche Besetzung der Funktion der Gemeindebrandinspektoren soll auch für Gemeinden möglich sein, nicht nur für Städte. Das ist eine sinnvolle Änderung. Der Kollege Greilich sprach eben noch einmal über die Einvernehmensregelung im Katastrophenfall. Ich denke, es lohnt sich, darüber noch einmal ein paar Worte zu verlieren.
Die Einvernehmensregelung wird weiterhin für erforderlich gehalten. Das hat Gründe. Wie wir wissen, hat ein Landrat immer zwei Hüte auf, er ist ein Verwaltungsorgan mit Doppelfunktion. Er ist der Hauptverwaltungsbeamte des Kreises, der Gebietskörperschaft, aber gleichzeitig der Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. In dieser Funktion führt er staatliche Aufgaben aus, und zu diesen staatlichen Aufgaben gehört auch der Katastrophenschutz.
Wenn nun der Katastrophenfall ausgerufen wird, dann sind auf Anforderung der Einsatzleitung erhebliche und weitrei
chende Eingriffe in das Vermögen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden zulässig. So sind
1. dringend benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Tiere, die zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder zur Beseitigung einer öffentlichen Notlage geeignet und erforderlich sind, von jeder Person,
2. dringend benötigtes Verbrauchsmaterial, insbesondere zur Bekämpfung und zur Verhütung der weiteren Ausdehnung von Schadensereignissen, Betriebs- und Brennstoffe sowie Lebensmittel von den damit Handeltreibenden sowie den Inhaberinnen und Inhabern von Gewerbebetrieben,
3. bei großflächigen Evakuierungen Beherbergungsstätten oder sonstige geeignete bauliche Anlagen zur kurzfristigen Unterbringung evakuierter Personen von den Eigentümerinnen und Eigentümern, Besitzerinnen und Besitzern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten
bereitzustellen.
Wir sehen, dass es im Katastrophenfall erhebliche Eingriffe in das Privatvermögen und das gewerbliche Vermögen gibt. Das rechtfertigt doch unserer Ansicht nach, dass im Katastrophenfall der Landrat, der in diesem Fall die Auftragsverwaltung übernimmt, das Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde herstellt.
Trotzdem haben wir eine Änderung in unseren Änderungsantrag aufgenommen, nämlich diese Eilfallregelung. Herr Greilich, das ist nicht Rechthaberei, sondern es gibt Situationen, in denen Gefahr im Verzug ist. Nun ist die Frage, was das eigentlich bedeutet. Sie als Jurist können das sicher beantworten: Es können z. B. Situationen sein, in denen es rein zeitlich nicht möglich ist, dieses Einvernehmen schnell herzustellen – das kann nachts sein, das kann am Wochenende sein, oder es kann überhaupt eine sehr kritische Situation sein, die eben sofortiges Handeln erfordert.
Gefahr im Verzug ist definiert, vor allem zeitlich, und für diesen Fall gilt, dass der Katastrophenfall sofort ausgerufen werden kann, ohne dass vorher das Einvernehmen mit der obersten Behörde hergestellt werden muss. Wir finden, das ist ein guter Kompromiss, der im Übrigen auch zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde. Sie haben diesem Kompromiss auch zugestimmt.
Wir haben noch ein paar Änderungen aufgenommen, die sehr sinnvoll sind, nämlich dass der Begriff „Beschäftigte“ nicht alles erfasst hat, was dort an Personen tätig ist, sondern dass alle abhängig tätigen Personen zu subsummieren sind. Dann haben wir eine Begriffsänderung von „Naturgefahren“ zu „Schadensereignissen“ vorgenommen, weil es darum geht, dass die Bereitstellungspflicht von Bindemitteln bei Gefahrgutaustritten sonst nicht mit erfasst wäre. Dann gibt es noch eine Ergänzung, wer zu verständigen ist: nicht nur Mobiltelefone, sondern die erweiterte Nennung der Erreichbaren unter Angabe der E-Mail-Adresse und sonstigen Kommunikationsverbindungen. Wir wissen, dass man heute via WhatsApp, Threema und über soziale Netzwerke erreichbar ist. Auf allen Verbindungswegen müssen die Leute erreichbar sein.
Dann gibt es noch die Frage, welche Einsätze gebührenpflichtig sind. Wir wissen, wenn es zu einer Schadenslage aufgrund von Naturereignissen kommt, sind die Einsätze grundsätzlich gebührenpflichtig. Es gibt nur die Ausnahmen, wenn es sich um eine Katastrophe infolge von Naturereignissen handelt, wenn eine besondere Härte vorliegt oder wenn auf der Grundlage des Verweises auf das Kommunalabgabengesetz eine Stundung, ein Erlass oder eine Niederschlagung möglich sind, dass es nicht gebührenpflichtig ist. Um den besonderen Anforderungen des Einzelfalls bei einem Schadensereignis gerecht werden zu können, soll den Kommunen auch die Möglichkeit eröffnet werden, von der Geltendmachung der Gebühren abzusehen.
Dies sind die wesentlichen Änderungen. Ich finde, sie machen unseren Gesetzentwurf noch besser, und wir können ihn heute bestimmt zusammen verabschieden. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand in einer Stellungnahme eine Überschrift ganz gut, nämlich in derjenigen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Sie haben geschrieben: Haben Tote eine Lobby? – Wir können alle gemeinsam in diesem Haus diese Frage klar mit Ja beantworten. Wir haben diese Lobby mit diesem Gesetzentwurf gestärkt.
Ein wichtiger Punkt war für uns die Einführung einer Möglichkeit für Kommunen, in ihrer Satzung zu bestimmen, dass nur solche Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus Steinbrüchen stammen, in denen es Kinderarbeit gibt. Wir sind sehr froh, dass diese Möglichkeit jetzt geschaffen wurde; denn es war ausdrücklicher Wunsch einiger Kommunen, solche Satzungen bei sich zu verabschieden.
Ein ganz wesentlicher Punkt war die zweite Leichenschau. Hierzu möchte ich den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitieren, der gesagt hat, das sei eine große Hilfe, um nachzuweisen, dass ein Mensch eines natürlichen Todes gestorben ist. Darüber hinaus hilft sie, sicherzustellen, dass wir weniger Fälle haben, in denen nicht natürliche Todesursachen festgestellt werden.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen. Alle Änderungen, die wir im Änderungsantrag aufgrund der Auswertung der Anhörung aufgenommen haben, hat der Kollege Bauer sachlich zutreffend dargestellt. Aber es gab eine Anregung von Elterninitiativen sowie von der evangelischen und der katholischen Kirche, der zufolge wir auch für Kinder aus Schwangerschaftsabbrüchen und Frühgeburten mit einem Geburtsgewicht von unter 500 g eine Bestattungspflicht einführen sollten. Dieses Anliegen ist sehr nachvollziehbar, und es wäre wünschenswert.
Wir haben auch darüber geredet und nachgedacht. Diese Bestattungspflicht würde sämtliche Einrichtungen und Praxen betreffen, die Geburtshilfe leisten oder Abbrüche vornehmen. Wir haben aber in der Anhörung genau diese Einrichtungen und Praxen nicht angehört. Deswegen möchte ich als Ausblick sagen: Vorstellbar ist sicherlich, das noch zu regeln. Denn es handelt sich auch um eine ethische Frage. Aber das sollten wir dann in einer weiteren Anhörung, wenn wir noch einmal Änderungen an dem Gesetz vornehmen, mit der evangelischen und der katholischen Kirche sowie mit den Elterninitiativen gemeinsam besprechen und in Ruhe erörtern. Dies sollten wir in Abstimmung mit den Einrichtungen tun, die dann diese Pflicht am Ende zu tra
gen haben. Aber als Ausblick für die Zukunft wäre das vorstellbar.
Insgesamt und unterm Strich halten wir die Änderungen für eine klare Verbesserung für den Bereich Bestattung. Ich glaube, dass wir das heute alle gemeinsam guten Gewissens verabschieden können. – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Vorhin – es ist gerade zwei Stunden her – stand hier Dr. Roman Poseck, der Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs. Er hat zu uns allen einen Satz gesagt: Sie repräsentieren den Willen des Volkes. – So ist das. Wir Abgeordnete sind vom Volk gewählt, und wir sollen den Willen des Volkes repräsentieren. Unsere schwierige Aufgabe ist dabei, erst einmal zu ermitteln und herauszufinden: Was ist denn Volkes Wille?
Wir haben im letzten Jahr sehr viele Zuschriften von Bürgerinitiativen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wegen der Straßenbeiträge bekommen. Das Erste, was ich gemacht habe, war auch, mich mit einer Gruppe von BI-Leuten zusammenzusetzen und mir sehr aufmerksam anzuhören, was sie zu sagen haben. Sie haben von Fällen berichtet, in denen Bürgerinnen oder Bürger, Anlieger mit großen Grundstücken, bei denen jetzt die Straße, die an ihr Grundstück grenzt, saniert wird, mit sehr hohen Beiträgen zu rechnen haben. Es gibt Härtefälle, in denen diese Belastungen sehr hoch sind, und das eigentliche Problem ist, dass die Größe des Grundstücks erst einmal nichts mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer zu tun hat.
Das haben wir uns angehört und in unsere Überlegungen einbezogen. Dann haben wir natürlich eine Anhörung hier im Hessischen Landtag gemacht – die war groß, sie hat hier im Plenarsaal stattgefunden – und haben dazu die relevanten Gruppen eingeladen, also die Kommunalen Spitzenverbände, einzelne Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. Wir haben eben diese Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen eingeladen. Es war eine sechsstündige Anhörung, in der wir uns haben sagen lassen, wie nach deren Vorstellungen eine Neuregelung oder eine Änderung der bestehenden Regelung aussehen sollte oder könnte.
Das Problem war und ist jetzt: Zu dem Zeitpunkt der Anhörung, als wir den Prozess der Willensbildung und der Erfassung des Willens des Volkes gerade begonnen hatten, lag überhaupt kein Gesetzentwurf der SPD vor. Deswegen müssen wir uns jetzt behelfen und versuchen, Analogien zu den anderen Gesetzentwürfen herzustellen. Zum Zeitpunkt der Anhörung lagen der Gesetzentwurf der FDP und der der LINKEN vor.
Schauen wir uns den Gesetzentwurf der SPD an, über den wir jetzt reden. Er besteht aus zwei Teilen. Er fordert zum einen die Abschaffung der Straßenbeiträge, also sogar ein Verbot, solche überhaupt zu erheben. Zum anderen fordert er eine jährliche Pauschale vom Land an die Kommunen.
Zum ersten Teil kann man durchaus etwas in Bezug auf die Anhörung sagen; denn das entspricht etwa dem Gesetzentwurf der LINKEN. Dazu hat der Hessische Städte- und Gemeindebund gesagt, man sollte das System nicht ändern. Bei Härtefällen im Einzelfall biete das Kommunalabgabengesetz genügend Möglichkeiten, dem zu begegnen. Der Städtetag sagte, der Gesetzentwurf der LINKEN werde abgelehnt, also die Abschaffung – das betrifft dann auch den ersten Teil des Gesetzentwurfs der SPD. Der Grund laut Städtetag ist: Ein Verbot der Erhebung von Straßenbeiträgen widerspricht dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Wir haben noch eine Willensbekundung, die der Kollege Alexander Bauer vorhin schon erwähnt hat, nämlich die der parteilosen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die haben der SPD, also den Antragstellern, direkt mitgeteilt, dass sie von dem Gesetzentwurf nichts halten. Deswegen muss ich darauf nicht weiter eingehen.
Ich möchte auf den zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs eingehen, auf die Zahlung von Geld an die Kommunen für die Sanierung von Straßen. Hier ist es ein bisschen schwieriger, Volkes Wille zu ermitteln, oder wie es vereinbar ist mit dem, was Sie uns vorlegen und was wir hier beschließen sollen.
Der Gesetzentwurf fordert, das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, zu ändern. Das betrifft den Kommunalen Finanzausgleich. Ich möchte erinnern: Wir haben mit Wirkung zum 01.01.2016 ein neues FAG verabschiedet, und zwar ein FAG – damit sind wir wieder beim Staatsgerichtshof –, das sämtlichen Anforderungen genügt, die der Staatsgerichtshof in seinem Alsfeld-Urteil gestellt hat. Die Zahlungen sind gerade für die Gemeinden und Städte im ländlichen Raum erhöht worden, und sie sind dort auch so hoch wie nie zuvor.
Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, das FAG jetzt noch einmal zu ändern und die Systematik, die dahinter steckt, die bedarfsgerechte Finanzierung, komplett zu zerschießen.
Wir haben also ein verfassungsgemäßes FAG, und das soll auch so bleiben. Für 2019 fordern Sie etwas anderes. Da wollen Sie 60 Millionen € über einen Nachtragshaushalt bereitstellen. Da finde ich gut: Sie haben genau aufgeschlüsselt, wie Sie es finanzieren wollen, alles top, super. Aber die Frage ist auch: Wie wird das Geld verteilt? – Dazu schreiben Sie: Die Hälfte soll verteilt werden über die
Fläche und die andere Hälfte nach Einwohnerzahl der hessischen Kommunen.
Schauen wir uns das einmal genau an. Das mit der Gemeindegebietsfläche ist okay; denn es besteht durchaus ein Zusammenhang zwischen Gemeindegebietsfläche und Länge der Straßen oder Anzahl der Straßen, die in Ordnung gehalten und saniert werden müssen. Aber nach Einwohnerzahl?
Zur Erinnerung: Die SPD zieht gerade landauf, landab herum und veröffentlicht in Pressemitteilungen – ich habe einen ganzen Stapel gelesen, es war interessant –, Sie wollen die Leute im ländlichen Raum mit großen Grundstücken, die von hohen Beiträgen betroffen sind, entlasten. Sie wollen die Menschen im ländlichen Raum entlasten, die einmalige hohe Beiträge zahlen müssen. Sie schreiben immer wieder, dass das Ihr Anliegen ist. – Okay, völlig in Ordnung.
Jetzt schauen wir einmal, was Sie mit der Verteilung nach Einwohnern machen. Allein in Frankfurt und Wiesbaden leben über 1 Million Einwohner. Wenn Sie von Ihren 60 Millionen € 30 Millionen € nach Einwohnerzahl verteilen, dann fließen alleine 5 Millionen € nach Frankfurt und Wiesbaden, wo überhaupt keine Straßenbeiträge erhoben werden.
Ein Schelm, wer dabei denkt, es könnte damit zusammenhängen, dass vielleicht in Frankfurt und Wiesbaden potenzielle Wählerinnen und Wähler wohnen könnten. Nein, das denken wir nicht. Aber zumindest diese 5 Millionen € nützen den Menschen im ländlichen Raum überhaupt nichts.
Dann schauen wir, wann Ihr Gesetzentwurf das Inkrafttreten vorsieht: am 01.01.2019. Allen Menschen, die sich an uns gewandt haben und gesagt haben, sie hätten hohe Straßenbeiträge zu zahlen, und diese Einmalbeiträge könnten sie auf einmal nicht zahlen, würde es überhaupt nichts nutzen, wenn Ihr Gesetz in Kraft träte; denn das tritt am 01.01.2019 in Kraft. Diejenigen, die jetzt ihre Bescheide erhalten haben oder dieses Jahr noch bekommen werden, haben davon gar nichts. Sie müssten sie nämlich dieses Jahr noch in voller Höhe zahlen.
Ja. – Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und dem Änderungsantrag der Fraktionen der GRÜNEN, der CDU und der FDP wird das sofort geändert werden. Denn genau diese Anlieger erhalten die Möglichkeit, dass ihnen diese einmalig hohen Beiträge, auch wenn sie jetzt schon festgelegt sind, über einen längeren Zeitraum gestundet werden. Damit wird die einmalige hohe Belastung vermieden werden. Das ist die deutlich bessere Lösung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal im Jahr sprechen wir über die Arbeit des Petitionsausschusses. Frau Ypsilanti, ich danke Ihnen als Vorsitzende sehr herzlich für den Bericht.
Ansonsten arbeitet dieser Ausschuss im Stillen und Verborgenen. Er verrichtet dort, wie ich finde, sein sehr gutes
Werk. Deswegen finde ich es gut und freue mich, dass wir heute wieder die Gelegenheit haben, im Plenum über diesen Ausschuss und seine Arbeit zu sprechen.
1.144 Petitionen sind im Jahr 2017 eingegangen. Das ist eine ganze Menge. Sie müssen angenommen und eingestellt werden. Sie bekommen Nummern. Sie müssen verwaltet werden. Sie müssen den Berichterstatterinnen und Berichterstattern übergeben werden.
Das alles macht das Referat Petitionen. Dort oben sitzen vier von ihnen. Meinen ganz herzlichen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung, für Ihre fachlichen Hilfen und dafür, dass man mit Ihnen einfach so toll zusammenarbeiten kann.
Das Referat ist seit einiger Zeit unter neuer Führung. Frau Engelhardt, wir hatten sofort eine klasse Zusammenarbeit, als würden wir uns schon lange kennen. Das ist bei einem Führungswechsel nicht selbstverständlich. Auch dafür ganz herzlichen Dank.
Ihre Unterstützung geht dann weiter, wenn die Petitionen eingestellt und an die Berichterstatter überwiesen werden. Dann geht es nämlich ans Fachliche. Auch dort wären wir ohne Ihre Hilfe wahrscheinlich oft aufgeschmissen. Auch dafür noch einmal herzlichen Dank.
Ich möchte noch auf einen Punkt kommen, den auch Frau Ypsilanti schon angesprochen hat, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit. Wie bekannt ist eigentlich unser Petitionsausschuss? Oder, besser gesagt: Wie bekannt ist eigentlich dieses Jedermannsrecht?
Wir haben, wie Sie auch schon sagten, Sprechstunden außerhalb von Wiesbaden angeboten. Im letzten Jahr war ich mit Kollegin Müller in Kassel. Das ist eine schöne Sache – erst einmal bieten uns Verwaltungen dann immer ihre Räume an. Dort waren wir im Regierungspräsidium Kassel. Dann haben wir über die Zeitung vorher bekannt gemacht, dass der Petitionsausschuss vor Ort ist und eine Sprechstunde anbietet. Das ist etwas ganz Wichtiges. Daran arbeiten wir weiter. Es gibt so viele Bürgerinnen und Bürger, die überhaupt nichts von ihrem Recht wissen, sich hier direkt an uns, die Volksvertreter, mit ihren Anliegen wenden zu können. Das bewirkt eine ganze Menge.
Wir haben das in diesem Jahr in Fulda auch wieder angeboten: eine Sprechstunde mit Pressearbeit. Da gab es in einem Presseartikel so einen schönen Titel – –
„Der Petitionsausschuss – letzte Hoffnung der Bürgerinnen und Bürger“. Das ist er tatsächlich manchmal, gerade in
den Sprechstunden, wenn man eben nicht zuerst eine Akte auf den Tisch bekommt – online oder auf Papier –, sondern einem dieser Menschen gegenübersitzt. Es sind manchmal dramatische Situationen. Das sind Menschen am Existenzminimum, die nicht mehr weiterwissen. Sie sind wirklich in einer Situation, in der man sagt: Ich möchte ihnen so gerne helfen; aber es ist oft nicht möglich. – Trotzdem ist es gut, das zu machen, auch wenn diese menschlichen Schicksale manchmal schwer zu ertragen sind und man am Ende vielleicht nicht viel tun kann. Trotzdem nehmen wir immer einige Petitionen mit, und in einigen Fällen können wir dann tatsächlich etwas für die Petenten tun.
Zum Ausgang der Petitionen. Auch wenn wir nach Sachund Rechtslage entscheiden, also dem Petitum des Petenten nicht stattgegeben werden kann, heißt das nicht, dass wir ihm nicht geholfen haben. Vielmehr ist es ganz oft so, dass wir an andere Stellen verweisen, an die sich die Petenten wenden können und wo sie noch einmal Hilfe bekommen oder beraten werden. Es ist auch ein wichtiger Teil unserer Arbeit, wenn wir dann in den Beschluss hineinschreiben, wo die Petenten weitere Beratung bekommen können oder wo sie vielleicht noch eine andere Möglichkeit finden, dass ihrem Anliegen Rechnung getragen wird.
Wenn wir mit den auswärtigen Sprechstunden und unserer Pressearbeit so weitermachen, führt das natürlich dazu, dass wir noch mehr Petitionen bekommen. Wir haben eine Zunahme von einem Drittel im Vergleich zum Jahr 2016 – das sagten Sie schon. Aber wir nehmen diese Arbeit gerne an und freuen uns darüber. Wir sind ja immerhin noch 21 Mitglieder in diesem Ausschuss. Ich habe einmal nachgeschaut und festgestellt: Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, zu den Flächenländern, sind wir hier mit 21 Mitgliedern gut besetzt. Wenn man das ins Verhältnis zur Anzahl der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land setzt, sind wir hier in Hessen recht gut besetzt. Daher möchte ich diesen Landtag für die Besetzung dieses Ausschusses einmal loben.
Die Arbeit im Petitionsausschuss ist ganz anders als die in allen anderen Ausschüssen. Das wissen Sie alle. Da kann man sich nicht öffentlich profilieren. Wir befassen uns direkt und unmittelbar mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind den Menschen mit ihren Schicksalen und Anliegen hier im Landtag nirgendwo so nah wie im Petitionsausschuss.
Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Ausschussvorsitzende gehabt, die genau das gelebt hat und in ihrer Ausschussführung getan hat.
Sie haben angekündigt, dass Sie sich aus der Landespolitik zurückziehen werden. Deswegen möchte ich mich heute dafür bedanken, dass Sie diese Arbeit wahrnehmbar gerne und voller Überzeugung getan haben. Danke für den Dienst an den Menschen in diesem Land, Frau Ypsilanti.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Hessenkasse ist bundesweit und historisch einmalig. Ein solches Entschuldungsprogramm hat es noch nie gegeben.
Eine Bemerkung vorweg. Die Kassenkredite in Höhe von aktuell 5 Milliarden € haben die hessischen Kommunen aufgenommen. Die gebetsmühlenartig wiederholte Geschichte, das Land Hessen sei schuld, möchte ich gleich zu
Anfang dahin verweisen, wo sie hingehört, nämlich in das Reich der Sagen und Märchen, wo auch die Troubadoure von Herrn Warnecke herkamen.
Ich möchte das auch begründen. Die Hälfte der hessischen Kommunen hat gar keine Kassenkredite aufgenommen. Das haben wir heute schon gehört. Es ist auch wichtig, dass Kommunen vergleichbarer Struktur miteinander verglichen werden. Die einen haben hohe Kassenkredite aufgenommen, die anderen keine. Wir vergleichen also nicht Äpfel mit Birnen, wir vergleichen nicht Offenbach mit Eschborn, sondern wir vergleichen Kommunen mit ähnlicher Struktur.
Die politischen Mehrheiten in den Kommunen spielen dabei überhaupt keine Rolle. Weder CDU-geführte noch SPD-geführte, noch grün geführte Kommunen sind in der einen oder anderen Gruppe signifikant gehäuft zu finden.
Zum Gesamtbild: Die Kommunen in ganz Deutschland haben aktuell Kassenkredite in Höhe von 46,7 Milliarden € aufgenommen. Auch hier ist es nicht so, dass SPD-geführte Bundesländer keine hoch verschuldeten Kommunen hätten. Nein, es sind vor allem die Kommunen in NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. Spitzenreiter war schon immer die Stadt Essen, die bis 2016 Kassenkredite in Höhe von 2,5 Milliarden € aufgenommen hatte. Essen liegt im Bundesland NordrheinWestfalen, im Regierungsbezirk Düsseldorf, und 2016 stellte die SPD die Landesregierung. Ich frage Sie: Würden Sie sagen, Hannelore Kraft sei an den Kassenkrediten schuld? – Nein, das ist sie nicht. Der Unterschied ist: Die anderen Bundesländer, in denen es hoch verschuldete Kommunen gibt, haben keine schwarz-grüne Regierungskoalition, die beschließt, den Kommunen die Kassenkredite komplett abzunehmen. Hessen macht eben den Unterschied.
Ich glaube Ihnen, dass es für Sie unerträglich ist, zu sehen, dass wir Investitionen ermöglichen, die Zukunft gestalten, die Kommunen entschulden und für eine dauerhaft gute Finanzierung im KFA gesorgt haben. Jetzt bauen wir auch noch die Kassenkredite ab. Das muss schwer für Sie sein. Wir aber freuen uns darüber.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Warnecke, ich freue mich, dass sich auch die SPD mit dem Thema ländlicher Raum und vor allem mit der Förderung des ländlichen Raums beschäftigt. Das tun wir auch.
Ich danke Ihnen auch ausdrücklich für Ihre Druckempfehlung. Wir haben ein sehr schönes Druckwerk, das liegt schon vor. Es heißt „Land mit Zukunft“. Darin sind sehr gute Ideen für die Entwicklung des ländlichen Raums – vor allem Unterstützung von Ideen aus der Bevölkerung – unter Beteiligung der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ zusammengefasst. Ich möchte einfach eine Literatur
empfehlung geben. Daraus kann man wichtige Erkenntnisse bekommen.
Sie haben moniert, dass die Landesregierung nicht alle Fragen beantwortet habe. Ich finde, manche sind auch etwas schwierig zu beantworten, z. B. die Frage, wie viele Dorfgemeinschaftshäuser ständig hauptberuflich als Gaststätte bewirtschaftet werden. Oder die Frage: „Wie viele Dorfgemeinschaftshäuser werden ständig ehrenamtlich als Gaststätte genutzt?“ Oder die Frage: „Wie viele Dorfgemeinschaftshäuser werden nur temporär als ,Wirtschaft‘ betrieben?“ Es gibt wirklich einen Teilbereich, bei dem man sagen muss, da ist die Datenerhebung fast unmöglich – seis drum.
Kommen wir auf den eigentlichen Inhalt zu sprechen. Wir stehen vor großen Herausforderungen; darüber sind wir uns einig. Ich glaube, Ihr berechtigtes Anliegen ist es auch, zu sagen: Wie bewältigen wir diese Herausforderungen? – Sie wollten Informationen haben. Arbeiten wir einmal damit.
Es stellen sich vor allem die Fragen: Wie sollen im ländlichen Raum in Zukunft z. B. wenige Anlieger noch ein großes Kanalnetz bezahlen? Wie schaffen und sichern wir Arbeitsplätze abseits der großen Metropolen im ländlichen Raum? Wie wird die Mobilität der Zukunft aussehen? Wie erhalten wir ganz einfach unsere Dörfer als lebenswerte Orte mit Zukunft? – Auch stellt sich die Frage: Was machen wir im Landtag eigentlich? Was machen wir als Gesetzgeber, um die Kommunen dabei zu unterstützen?
Daher müssen wir uns gut überlegen: Wo haben wir eine Regelungskompetenz, und wo haben wir eine Verantwortung? – Da muss man ganz klar sagen: Die Ideen entstehen eigentlich bei den Menschen vor Ort, in den ländlichen Kommunen. Was wir auf dem Land brauchen, sind zwei Dinge: Geld in den Kassen und Ideen in den Köpfen. Ich finde, wir haben beides.
Verantwortlich sind wir ganz klar für Geld in den Kassen, also für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Diese haben wir in den letzten Jahren wirklich deutlich verbessert: mit dem Schutzschirm zur Entschuldung, mit dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP, mit KIP II, dem Zweiten Kommunalinvestitionsprogramm, also der Stärkung der Schulinfrastruktur. Auch sind die KFA-Mittel, die an Gemeinden im ländlichen Raum fließen, gestiegen, und zwar von 2009 bis 2016 von 546 Millionen auf 746 Millionen €. Wir haben in den KFA zwei Ergänzungsansätze eingeführt, die nur Kommunen im ländlichen Raum zugutekommen. Auch gibt es z. B – das muss man auch erwähnen – das Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit. Damit fließen 90 % der Mittel tatsächlich in den ländlichen Raum, in die Kommunen im ländlichen Raum. Das sind etwa 15 Millionen €.
Mit dem Investitionsprogramm Hessenkasse machen wir so weiter. Von diesem Investitionsprogramm profitieren vor allem strukturschwache oder finanzschwache Kommunen, und diese liegen oft im ländlichen Raum.
In dieser Woche haben wir die neuesten Finanzierungssalden bekommen. Im Jahr 2017 übersteigt der Saldo zum ersten Mal die Einmilliardengrenze. Im Jahr 2010 betrug
der Finanzierungssaldo aller hessischen Kommunen minus 2,2 Milliarden €. Das heißt, 75 % der kreisangehörigen Kommunen erwirtschaften jetzt Überschüsse. Wenn man das alles zusammen betrachtet, muss man doch konstatieren: Die finanzielle Situation der Kommunen im ländlichen Raum hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Ich sage es noch einmal: Wir brauchen Geld in den Kassen und Ideen in den Köpfen. Über das Geld in den Kassen habe ich eben gesprochen. In Bezug auf die Kassenlage sieht es gut aus.
Kommen wir einmal zu den Ideen. Wir sind davon überzeugt, dass dort, wo die Menschen auf Probleme stoßen, auch die Ideen entstehen, wie diese zu lösen sind. In den ländlichen Kommunen gibt es eine Vielzahl von solchen Ideen. Diese Projekte verbessern nicht nur die Daseinsbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger, sondern die Orte werden so aufgewertet, dass sie wieder für Zuzügler interessant werden. Damit haben wir weitgehend positive Effekte. Wenn z. B. das letzte Lebensmittelgeschäft zugemacht hat und anstelle dessen ein Dorfladen entsteht – dafür haben wir viele Beispiele –, der ganz viele Funktionen erfüllt, wo man sich also trifft, wo eine Poststelle ist, wo man Kaffee trinken und ein paar Lebensmittel kaufen kann, dann ist das wirklich eine deutliche strukturelle Verbesserung. Das Dorf wird einfach attraktiver; und die Leute ziehen dort wieder hin, weil sie ein Angebot haben, das sie brauchen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, solche Initiativen zu unterstützen, mit Fördergeld, mit Beratung und – das ist ganz wichtig – mit Vernetzung.
Kommen wir einmal zu den Ideen. Es gibt z. B. die Idee der Gemeinde Lautertal im Vogelsbergkreis, die ein sehr langes Kanalnetz mit wenigen Anliegern hat. Wir wissen ja, das längste Kanalnetz hat die Gemeinde Schotten im Vogelsbergkreis und nicht Frankfurt, Wiesbaden oder Darmstadt. Das heißt, die Belastung der einzelnen Anlieger ist sehr hoch. Was haben die gemacht? – Sie haben gesagt: „Wir entwerfen ein Konzept“, und haben Ideen entwickelt, wie man in Zukunft eine dezentrale Abwasserbeseitigung machen könnte. Gefördert wird dies vom Land Hessen. Das ist genau der Punkt; das wurde im Rahmen des MORO-Programms, auch ein gefördertes Programm, gemacht.
Die Kommune setzt sich also hin und sagt: „Lasst uns einmal überlegen, wie wir für die Zukunft andere Lösungen finden“. Und wir fördern das – finanziell und mit Beratung. Dann entsteht Vernetzung; denn andere Kommunen haben das gleiche Problem. Wir wollen diese informieren und sagen: Hier gibt es eine gute Idee; das könnt ihr auch so machen. – Das ist Teil unserer Strategie zur Förderung des ländlichen Raums.
Sie hatten in Ihrer Anfrage auch nach Backhäusern gefragt. Sie hatten also gefragt, wie viele Backhäuser und wie viele größere Backöfen es noch gebe. Das ist eine interessante Frage; ich finde Backhäuser klasse. Im Dorfentwicklungs
programm werden beispielsweise Sanierungen von Backhäusern gefördert – z. B. in Willingshausen, Amöneburg und Ranstadt. Damit haben Sie eine kleine Antwort auf eine der Fragen.
Und Frischborn. Danke, Kurt, das ist nämlich unser Heimatdorf.
Dann haben wir die Initiative: Kommunen schließen sich zusammen. Kommunen schließen ihre Verwaltungen zusammen und versuchen in ihren Verwaltungen, besser, effektiver und qualitativ hochwertiger zu arbeiten. Es haben sich vier Gemeinden zu einem Gemeindeverwaltungsverband zusammengeschlossen. Zum einen gab es hierfür vom Land Hessen eine IKZ-Förderung von 600.000 €. Darüber hinaus verbessern wir die Rahmenbedingungen oder schaffen sie überhaupt erst. Ein Problem war nämlich, dass die Gemeinden nach dem Personenstandsrecht die Standesamtsaufgaben nicht auf den Gemeindeverwaltungsverband übertragen konnten. Das musste bisher originär die Gemeinde machen. Ich danke Ihnen allen sehr, dass Sie in dieser Woche für die Veränderung des Personenstandsrechts im Gesetzentwurf gestimmt haben; denn genau dort verändern wir diese Sache. Wir ermöglichen jetzt, dass diese Aufgabe auch vom Gemeindeverwaltungsverband erfüllt werden kann. Auch hiermit unterstützen wir die Kommunen, wo wir dies können.
Vielleicht noch ein paar Worte zur Mobilität im ländlichen Raum. Auch hier geht es vor allem darum, Initiativen, die vor Ort entstehen, zu unterstützen. Ich fand die Debatte vom letzten Mal, was die Mitfahrbänke anging, ein bisschen schräg, weil es so dargestellt wurde, als würden wir vom Landtag aus sagen: „Stellt euch doch Mitfahrbänke auf, und schaut mal, ob euch jemand mitnimmt.“
Es ist genau umgekehrt: Ich habe mehrere Anfragen von Kommunen, und diese fragen nach Förderung und Beratung für dieses Konzept. Ich sage Ihnen einmal, wie einfach das vor Ort passiert. Im Mittelzentrum sagen die Leute z. B.: „Okay, die Wallenröder wollen hier eine Mitfahrbank aufstellen.“ Die Wallenröder stellen die dann auf; und es kommt ein großes Schild dran mit „Wallenrod“. Dann sitzt dort manchmal jemand, und jemand kommt vorbei; denn im ländlichen Raum kennt man sich noch weitgehend. Das ist bürgerschaftliches Engagement, mehr nicht. Wenn wir die Anfrage bekommen, ob wir das unterstützen, machen wir das natürlich.
Das heißt aber nicht, dass wir das ersetzen. Wir ersetzen nicht den ÖPNV durch solche Konzepte. Wir werden im ländlichen Raum – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – niemals ein Angebot von Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen und vielleicht noch Flughäfen haben, wie wir das im Ballungszentrum haben. Dort ist es viel schwieriger. Wir haben ein Netz von ganz vielen Lösungen und Lösungsansätzen, und das werden wir weiterhin ausbauen und unterstützen, und zwar zusammen mit den Kommunen und deren Ideen, die sie vor Ort entwickeln.
Die Förderung des ländlichen Raums heißt für uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Menschen vor Ort Möglichkeiten geben und sie unterstützen, ihre Initiativen und Ideen umzusetzen. Wenn die Menschen spüren, dass ihre Ideen Früchte tragen, dass sie wirklich zu einer Verbesserung im täglichen Leben führen, dann wächst auch das Gemeinschaftsgefühl, und zwar bei uns allen. Das heißt, es wächst die Überzeugung: Das Land hat Zukunft. – Daran werden wir weiterhin arbeiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben geradezu eine Renaissance des Landlebens. Wenn man in die Zeitschriftenregale schaut, findet man immer mehr Zeitungen, die „Landliebe“, „Landlust“ usw. heißen. Das hat aber mit dem wahren Leben im ländlichen Raum nicht viel zu tun.
Wir Menschen im ländlichen Raum wollen einfach dort leben, arbeiten, unsere Freizeit verbringen, wo wir uns zu Hause fühlen. Wir sehen den ländlichen Raum nicht als problematischen Strukturraum. Wir sehen viele Stärken
des ländlichen Raums. Wir haben die Herausforderungen längst erkannt und Lösungsansätze ergriffen.
Frau Knell, wenn Sie selbst nicht einmal Respekt vor den Menschen im ländlichen Raum haben, sondern sich darüber lustig machen,
dann frage ich Sie: Wie sollen wir Menschen aus dem ländlichen Raum und unser Raum denn dann nach außen dastehen? – Wir brauchen als Allererstes eine andere Haltung zum ländlichen Raum.
Wir hören hier Beschreibungen. Frau Schott beschreibt den Wald als Kahlschlag, bei Frau Knell ist es der Urwald.
Das ist in beide Richtungen absurd. Ich möchte jetzt einmal versuchen, eine angemessene Beschreibung dessen zu machen, welche Herausforderungen wir haben und wie wir diese Herausforderungen angehen.
Wir wissen, dass in dieser globalisierten, vernetzten und immer komplizierter werdenden Welt das Bedürfnis der Menschen nach intakter Umwelt, nach Heimat und nach Identität wächst. Gerade das bietet der ländliche Raum in sehr hohem Maße, wenn wir dort leben und wohnen.
Der ländliche Raum ist für Naturschutz, Klimaschutz, Ressourcenschutz immens wichtig und erfüllt gesellschaftliche Leistungen. Die Windräder drehen sich auf dem Land. Unsere Lebensmittel werden dort angebaut. Dort liegen die Trinkwassergewinnungsgebiete. Das sind existenzielle Lebensgrundlagen für alle Menschen, für die gesamte Gesellschaft, auch für den Ballungsraum. Das zeigt erst einmal die ungeheure Bedeutung des ländlichen Raums.
Es gibt weitere Vorteile. Die Arbeitslosenzahlen liegen durchweg niedriger als in den Ballungsgebieten.
Es ist ein Gerücht, dass alle jungen Leute immer in die Stadt ziehen wollen. Im Gegenteil, die Zuzüge in die Stadt kommen eher von außerhalb, nicht aus den hessischen ländlichen Gebieten, sondern aus anderen Bundesländern oder dem Ausland.
Die Menschen, die im ländlichen Raum aufgewachsen sind, gut ausgebildet und zum Studieren weggegangen sind, kommen oft und gerne wieder und wollen in ihren Heimatregionen arbeiten und leben. Deswegen machen wir uns daran, die Bedingungen auf dem Land permanent zu verbessern.
Ich möchte einmal drei Themenfelder ansprechen, wie man dort Verbesserungen bewirken kann und wie wir das schon tun: Digitalisierung, Gesundheitsversorgung und Mobilität.
Digitalisierung ist heute in aller Munde, und das ist auch gut so; denn sie bietet auch für den ländlichen Raum unge
heure Chancen. Ich möchte das einmal an ein paar Beispielen deutlich machen.
Zunächst einmal Breitband: Klar, darüber wurde heute auch schon geredet, wir brauchen überall schnelle Internetverbindungen. Das Land Hessen hat zusammen mit Bundes- und europäischen Förderprogrammen ungeheuer viel gemacht: ELER, GRW-Programm, GAK-Programm, Landesförderung – das sind riesige Millionenbeträge, die in die Breitbandförderung geflossen sind. Im Doppelhaushalt 2018/19 haben wir jetzt noch einmal 7,4 Millionen € zusätzlich angemeldet.
Wie stehen wir denn im Ergebnis in Hessen da? – Wir zählen beim Breitbandausbau zu den Top 3 der Flächenländer. Die Versorgung gewerblicher Flächen liegt in Hessen mit 80 % auf Platz 2 der Flächenländer. Wir haben drei Kreise, die zu den zehn bestversorgten Kreisen in ganz Deutschland gehören, nämlich den Hochtaunuskreis, den Odenwaldkreis und den Main-Kinzig-Kreis. Jetzt arbeitet die Landesregierung an einer Gigabit-Strategie, um den Breitbandausbau mit noch ganz anderen Datenvolumina weiter auszubauen und zu fördern.
Dazu kann man doch nur sagen: Hessen hat die Herausforderungen längst erkannt, hat die richtigen Weichen gestellt, die richtigen Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Wenn man sich diesen langen Weg des Breitbandausbaus einmal anschaut, dann kann man doch nur sagen: Wir sind in Hessen bereits auf der Zielgeraden.
Das schnelle Internet ermöglicht erst die Digitalisierung in verschiedenen Bereichen, z. B. die Verlagerung der Arbeitsplätze: 500 Arbeitsplätze der hessischen Verwaltung in den ländlichen Raum. Die werden tatsächlich in den ländlichen Raum verlagert, z. B. 100 in meinem Heimatort Lauterbach, weil dort nämlich die Grunderwerbsteuerverwaltung zentralisiert wird. Das Irre ist: Es gibt eine ungeheure Zustimmung, alle finden es gut. Die Stadt Lauterbach sagt, das sei eine echte strukturelle Verbesserung. Die Arbeitskräfte, die dort arbeiten wollen, seien da, man werde es auch räumlich hinbekommen, dass die Menschen dort schnellstmöglich gute Arbeitsplätze und gute Bedingungen hätten.
Das sind echte gute strukturelle Verbesserungen. Das ist möglich, weil wir dort auch einen guten Breitbandanschluss haben, und daran werden wir weiter arbeiten.
Was kann die Digitalisierung noch für den ländlichen Raum bieten? – Die Verwaltungen werden ihre Dienste in Zukunft unabhängig von Öffnungszeiten anbieten können. Wir sind auf dem Weg, bis 2020 mit dem Onlinezugangsgesetz fast alle Leistungen auch online anzubieten. Gerade für den ländlichen Raum ist auch das eine ungeheure Chance, weil wir oft lange Wege zur nächsten Behörde haben. Dadurch sparen wir Zeit und Geld, um zu den Behörden zu fahren, und können das von zu Hause aus erledigen.
Das soll aber nicht heißen, dass wir nur zu Hause sitzen und alles online machen würden – vielmehr gibt es im ländlichen Raum einen unglaublichen Ideenreichtum, wie wir Treffpunkte neu schaffen, an denen wir uns sehen können und wo die Menschen zusammenkommen, ganz viele
kleine neue Dorfläden mit angeschlossenen Cafés: Da sind eine ungeheuer lebendige Struktur und Bewegung im ländlichen Raum zu beobachten. Was wir an Arbeiten zu erledigen haben: gerne online, aber wir treffen uns dann doch lieber im Dorfladen und im Café, auch das bekommen wir gut hin.
Noch ein Beispiel für die Digitalisierung und die Chancen: Berufsbilder verändern sich, z. B. beim Zerspanungstechniker. Ich habe mir das letztes Jahr in einem Betrieb im ländlichen Raum angesehen. Früher war das eine Arbeit, bei der man an der Werkbank stand, auch eine Arbeit, die mit viel Dreck und Krach verbunden war. Heute verbringen die Zerspanungstechniker einen Großteil ihrer Arbeitszeit am Computer, um die Maschinen zu programmieren, die dann die eigentliche Fräsarbeit machen. Das heißt, wir haben hier viel interessantere Arbeitsplätze – für junge Leute ist es etwas ganz anderes, einen Großteil ihrer Zeit am Computer mit Programmieren zu verbringen. Das sind also ungeheure Chancen, dass Berufsbilder sich verändern und für die jungen Leute auf dem Land interessanter werden, sodass wir sie für diese Berufe gewinnen und halten können.
Noch ein letztes Beispiel aus der Digitalisierung: Früher haben wir in den Kinos auf dem Land die Filmrollen erst sehr spät oder gar nicht bekommen. Das heißt, neue Filme konnten wir dort nicht schauen. Seit Einführung der Digitaltechnik bekommen sie alle neuen Filme sofort – auch da sind wir auf dem Land nicht mehr abgehängt.
Wir kommen zur Gesundheitsversorgung. Das Land macht sehr viel. Wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist ein ganz wichtiges Ziel für die Regierungskoalition und für die Landesregierung. Integrierte Versorgungsformen, Förderung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum: Hier haben wir sehr viele Maßnahmen, um das zu unterstützen und umzusetzen. Ich möchte aber auch einmal ansprechen, wo es noch hängt: Das ist der Bedarfsplan, und das ist Bundessache.
Wir haben gerade an dem Beispiel Neuhof, Kreis Fulda, gesehen, dass dort eine Frauenarztpraxis schließt. Es gibt den Bedarf, die Nachfrage der Frauen, aber die Kassenärztliche Vereinigung genehmigt dort keine neue Praxis, weil der Landkreis schon überversorgt ist. Allerding sind elf der Facharzt-/Fachärztinnenpraxen in Fulda, aber nur fünf im Umland, obwohl es dort viel mehr Patientinnen als in der eigentlichen Stadt Fulda gibt. Auch dort muss eine Menge getan werden, und das zeigt, wir brauchen auch auf Bundesebene die richtige Weichenstellung, um den ländlichen Raum zu unterstützen und gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung eine wohnortnahe, dauerhafte und sichere Versorgung gewährleisten zu können.
Noch ein paar Worte zum Verkehr: Ich fand es schon witzig, was Kollegin Knell dazu gesagt hat. Bei den vom Land geförderten Straßenbauprojekten liegen 463 von 583 Maßnahmen im ländlichen Raum, das sind über 63 % der Gesamtmittel. Frau Knell, man kann auf diesen Straßen
Fahrrad fahren – man muss es nicht, man kann auch mit dem Auto fahren.
Wir haben Sonderprogramme im ÖPNV wie „Mobilfalt“ in Nordhessen, „Garantiert mobil!“ im Odenwaldkreis, wir haben das Regiotram-Netz um Kassel – dieses Programm soll den ländlichen Raum erschließen und an die Stadt Kassel anbinden –, wir haben Bahnstrecken im ländlichen Raum modernisiert – die Vogelsbergbahn und die Odenwaldbahn –; und um die Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen und -stationen zu verbessern, investieren Bund und Land im Rahmen des ZIP jeweils 16 Millionen € in die Modernisierung der Stationen. Die meisten dieser Stationen liegen im ländlichen Raum, weil nur Stationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag gefördert werden. Wir haben ein Projekt „Bürgerbusse“,
in das auch viel Fördergeld fließt. Daneben fördern wir Programme wie Anrufsammeltaxis, Bürgerbusse und vieles mehr, um auch die Mobilität im ländlichen Raum zu gewährleisten.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind auf einem guten Weg. Wir haben die Herausforderungen erkannt, und wir werden weiter daran arbeiten, den ländlichen Raum zu unterstützen – aber der ländliche Raum ist stark und kein strukturschwacher Raum. Wir lassen uns auch nicht kleinreden, von niemandem.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Glück erleben wir in unserem Alltag im besten Fall nie oder zumindest sehr selten Katastrophen, Unfälle oder Brände.
Wenn aber solche Katastrophen oder Notfälle eintreten, sind wir in Hessen gut gerüstet, weil mehr als 80.000 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz gut ausgebildet und sofort einsatzfähig sind. Deshalb möchte ich mich Herrn Minister Beuth anschließen und das hervorragende Engagement dieser Menschen in diesen Ehrenämtern würdigen und mich bei ihnen herzlich bedanken.
Im Land Hessen finden die Mitglieder der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einen verlässlichen Partner oder eine verlässliche Partnerin, nicht nur durch die Förderung und Anschaffung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern, sondern vor allem durch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen. Um solche Rahmenbedingungen geht es auch heute in dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.
Innenminister Beuth hat die Notwendigkeit einer Änderung des HBKG bei der Einbringung schon erläutert. Es geht einmal um die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Neben geänderten Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne und neben geänderten Daten und Informationen, die in diese externen Pläne aufzunehmen sind, gibt es weitere inhaltliche Änderungen.
Heute wurde schon erwähnt, dass die Feststellung des Katastrophenfalls in Zukunft von der Zustimmung durch die oberste Katastrophenschutzbehörde, also das Innenministerium, abhängig zu machen ist. Ich möchte einmal betonen, was der Sinn dieser Reglungen sein soll, nämlich dass es landeseinheitliche Maßstäbe für die Feststellung des Katastrophenfalls gibt. Es sind nämlich erhebliche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern mit der Feststellung des Katastrophenfalls verbunden. Deswegen sollten wir da auch auf eine landeseinheitliche Regelung hinarbeiten. Nichtsdestotrotz stelle ich fest: Das wird von den Kommunalen Spitzenverbänden kritisch gesehen. Wir werden da sicherlich noch in einen intensiven Austausch gehen.
Im Bereich Brandschutzerziehung, besonders in Kindergärten und Schulen, gab es eine Regelungslücke; sonstige Dienstveranstaltungen waren nämlich nicht erfasst. Das heißt konkret, dass die Referenten und Referentinnen im Bereich Brandschutzerziehung keinen Erstattungsanspruch auf Weitergewährung ihres Arbeitsentgelts bekommen. Das soll in Zukunft geregelt sein.
Weiterhin wurden die Aufgaben der Gemeinden zur Gewinnung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger noch einmal konkretisiert. Die Städte mit einem eigenen Bauaufsichtsamt – das wurde auch heute schon erwähnt – sollen hauptamtliche Stadtbrandinspektorinnen und Stadtbrandinspektoren, analog zu den Regelungen für die Sonderstatusstädte, nur nach Anhörung durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bestellen können. Das Demokratieprinzip bleibt nichtsdestotrotz gewahrt; denn die ehrenamtlichen Feuerwehrleute werden durch eine Sprecherin vertreten, die sie selbst wählen und die die Belange der Ehrenamtlichen gegenüber dem Magistrat, aber auch gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der hauptamtlichen Kräfte der städtischen Feuerwehr vertritt. Es ist also nicht so, dass Ehrenamtliche nicht mehr gehört würden oder keinen Einfluss mehr hätten.
Weiterhin wird die Möglichkeit geschaffen – das ist auch sehr wichtig –, Warnmitteilungen nicht nur per SMS sondern auch über andere Kommunikationswege, nämlich über Apps, zu versenden. Dann soll die Hilfeleistungspflicht im Katastrophenfall, die jetzt schon für Bürgerinnen und Bürger gilt, ausgeweitet werden, einerseits auf Handel und Gewerbe und andererseits auf Beherbergungsbetriebe. Konkret geht es darum, dass im Katastrophenfall z. B. ein Baumarkt Sandsäcke zur Verfügung stellt oder dass Beherbergungsbetriebe Menschen für eine begrenzte Zeit aufnehmen müssen, wenn diese evakuiert werden. Auch das ist eine sinnvolle Regelung.
Weiterhin geht es in drei Punkten um den Bereich der Kostenerstattung und der Gebühren. Das finde ich auch unterstützenswert. Einmal wird für Landkreise und kreisfreie Städte, die Brandmeldeempfangszentralen einrichten, die Möglichkeit geschaffen, für die aufgeschalteten Einrichtungen Gebühren zu erhalten. Die Kosten entstehen den Landkreisen und Städten hier vor allem für die Kommunikationstechnik. Diese Kosten sind nicht unerheblich.
Auch für die Feuerwehren gibt es eine weitere Berechnungsmöglichkeit. Der anschauliche Fall – Minister Beuth hat ihn auch schon geschildert – ist der Transport adipöser Menschen, der oftmals durch die Feuerwehr erfolgen muss, weil die Krankentransporte das technisch nicht leisten können. Auch hier gibt es eine Kostenerstattungspflicht, die sich dann an den Rettungsdienst richtet, der diese Rettung oder diesen Transport eigentlich hätte durchführen müssen. Das sind keine originären Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Eine weitere und dritte Möglichkeit des Kostenersatzes soll für Gemeinden eingeführt werden. Auch hier geht es wieder um die Abgrenzung der originären Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr oder der Rettung von Menschen aus akuten lebensbedrohlichen Lagen gegenüber den alltäglichen und originären Aufgaben des Rettungsdienstes. Auch dort sollen die Kosten von den Gemeinden an die Rettungsdienste weitergegeben werden können.
Wir haben dann noch ein paar Änderungen im HSOG, davon sind einige redaktioneller Art. Daneben gibt es aber auch die Sicherstellung im Gefahrenabwehrrecht. Diese wurde bisher nur auf Sachen beschränkt. Sie soll jetzt auch auf schuldrechtliche Forderungen erweitert werden. Diese Änderung ist notwendig.
Die Polizeibehörde erhält einen neuen Namen, nämlich das Hessische Polizeipräsidium für Technik, damit klar wird, dass es eine Landesbehörde ist.
Für den Digitalfunk – das ist ein ganz wichtiger Punkt – soll eine autorisierte Stelle eingerichtet werden, und zwar soll das die Schnittstelle sein zwischen dem beauftragten technischen Betrieb einerseits und den örtlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben andererseits, die den Digitalfunk nutzen. Aufgrund der Tatsache, dass der Empfang von Digitalfunk in großen Gebäuden, z. B. Parkhäusern, schlechter ist als der von Analogfunk, müssen dort noch einmal Funkanlagen eingebaut werden. Wir haben hier eine Regelung, dass die Eigentümer dieser Gebäude, auch wenn es Private sind, diese Einrichtung dulden sollen.
Wie schon zu Beginn gesagt: Der Normalfall ist zum Glück, dass nichts passiert. Sollte es aber doch zum Brandoder Katastrophenfall kommen, sind die hessischen Kommunen gut gerüstet. Das Land Hessen und die Regierungskoalition werden sie dabei weiterhin gut und gerne unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit einem Satz eines großen deutschen Steuerrechtlers, Klaus Tipke:
Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein Imperativ der Ethik. … Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, für gerechte Regeln zu sorgen und sie durchzusetzen, seine Bürger vor Unrecht zu schützen.
Diese Durchsetzung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesfinanzverwaltung. Konkret heißt das für das Land Hessen, Gemeinschaftssteuern und Landessteuern festzusetzen und zu erheben. Dass dies gelingt, ist von maßgebli
cher Bedeutung für den ganzen Landeshaushalt; denn je mehr Steuern das Land einnimmt, desto größer sind unsere Handlungsspielräume. Oder, einfach gesagt: Ohne Moos nix los.
Diese Landesregierung und diese Finanzverwaltung tun eine ganze Menge, um möglichst viele Steuern, die dem Staat zustehen, zu erheben. Das ist einmal die Stärkung der hessischen Steuer- und Finanzverwaltung. Denn es hängt ganz maßgeblich daran, dass diese Steuerverwaltung, die Finanzämter mit hoch qualifiziertem Personal gut ausgestattet sind. Die Zahl der Stellen für Betriebsprüferinnen und -prüfer wird noch einmal deutlich gesteigert. Ich sage „noch einmal“, weil sie in den letzten Jahren seit 2014 auch schon gestiegen ist. Denn sie werden noch einmal um 100 Stellen verstärkt.
Was das am Ende bewirkt, kann man an der Zahl für 2016 festmachen. Im Jahr 2016 wurden durch die Arbeit der Betriebsprüferinnen und -prüfer 2,4 Milliarden € an zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt. Das sind, wenn man das einmal je Prüfung umrechnet, pro Betriebsprüfung ungefähr 136.000 €. Das ist also gut investiertes Geld in qualifiziertes Personal und bringt uns deutlich mehr Steuereinnahmen.
Eine weitere personelle Verstärkung in den Finanzämtern: Wir werden jeweils 700 neue Anwärterinnen und Anwärter in der Finanzverwaltung einstellen. Damit bewirken wir nicht nur sofort mehr Personal, sondern es ist vor allem auch eine Frage, wie wir mit dem demografischen Wandel umgehen. Denn die älteren Angestellten und Beamten in den Finanzverwaltungen gehen irgendwann in den Ruhestand. Aber wir sorgen dafür, dass dann schon junge, gut ausgebildete Leute da sind, die deren Aufgaben übernehmen können. Das ist eben eine vorausschauende und sehr nachhaltige Personalpolitik.
Daneben werden auch zur Verbesserung der technischen Voraussetzungen – wir brauchen Großrechner, wir brauchen eine gut funktionierende elektronische Datenverarbeitung – jeweils 8 Millionen € im Doppelhaushalt für 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt.
Hessen ist auch Vorreiter im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit. Das sehen wir z. B. an der Vorreiterrolle im Kontext der Panama Papers und Paradise Papers. Das klingt furchtbar exotisch, ist aber etwas ganz Einfaches, nämlich der Versuch internationaler Konzerne, in Deutschland möglichst wenig oder gar keine Steuern zu zahlen. Dagegen gehen wir an. Hessen nimmt, wie schon bei der Auswertung der Panama Papers, eine Vorreiterrolle ein. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit der Sondereinheit aus Bediensteten der Oberfinanzdirektion Frankfurt und Steuerfahnderinnen und -fahndern, die erst einmal recherchieren, was da passiert ist, und dafür sorgen, dass so etwas in Zukunft möglichst unterbunden wird.
Weitere Initiativen sind Bundesratsinitiativen, z. B. zur Unterbindung von anderen aggressiven Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Konzernen. Wir kennen alle die Beispiele von einem Konzern wie z. B. Amazon, der versucht, in Europa möglichst wenig oder gar keine Steuern zu zahlen. Ein anderes Beispiel dafür ist die
Einführung der Lizenzschranke. Das zielt darauf, dass die Gewinne in dem Land versteuert werden, in dem sie erzielt wurden.