Lutz Recknagel

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Last Statements

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, es ist mit dieser Regelung wie so oft, ein besonders komplexes Problem oder eine Vielzahl von komplexen Problemen wäre zu lösen, wenn man sie denn lösen könnte. Da gibt es zwei Möglichkeiten, man fechtet das aus, das wäre ein juristischer Kampf oder man vergleicht sich. Die Abwägung von Chancen und Risiken sind tatsächlich keine politischen Entscheidungen, die hier zu fällen wären, sondern im Kern wären es juristische. Beim Ausfechten muss man mindestens der Aufgabe ins Auge blicken, dass es teuer, dass es mühsam wäre und dass der Ausgang ungewiss ist, wie das vor Gericht immer so ist. Beim Vergleich darf man hoffen, dass es sehr viel einfacher wäre im Verlauf und dass im Ergebnis Rechtsfrieden eintritt.
Im Ergebnis halte ich diesen Staatsvertrag namens meiner Fraktion für sachgerecht und praktikabel und deshalb wird die FDP-Fraktion diesem auch zustimmen.
Eine Bemerkung erlauben Sie mir noch zu dem Beitrag von Herrn Kuschel. Nach meiner Rechtsauffassung gab es keinen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Beitritt der Länder, darauf lege ich Wert. Danke schön.
Danke schön. Sie hatten eben ausgeführt, wann die Zweckbindungsfrist ausläuft für die diversen zu schaffenden Dauerarbeitsplätze. Dazu meine Frage: Sind unter den Dauerarbeitsplätzen, die dort angerechnet wurden, auch befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeitnehmer mit erfasst worden und gibt es darüber besondere Erkenntnisse, inwiefern die als Dauerarbeitsplätze hier qualifiziert wurden?
Danke schön, Herr Kuschel. Eine kurze Zwischenfrage zur Sache: Sie sprachen von einem Verbot von Derivatgeschäften. Können Sie sich vorstellen, dass eine Kommune Einkäufe, größere Einkäufe in einem Fremdwährungsgebiet tätigt und dann der Bedarf besteht, Währungsrisiken abzusichern? Und wie würden Sie das tun, wenn Sie ein Derivatgeschäft verbieten?
Danke, Frau Rothe-Beinlich. Sie haben gerade auf das nordrhein-westfälische Schulsystem verwiesen, was ja über Jahrzehnte hinweg geprägt wurde von SPD- und auch GRÜNEN- Regierungen, verfügen Sie so wie ich über Detailkenntnisse, eigene Erfahrungen aus dem nordrhein-westfälischen Schulsystem?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, der Unsinn, den Frau Leukefeld hier verbreitet hat, hat mich noch mal nach vorn getrieben. Es ist unglaublich, was Sie hier an Halbwahrheiten und Lügen verbreiten. Sie haben zum Beispiel behauptet, die FDP sei gegen Betriebsräte oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Das ist falsch.
Im Wesentlichen stammt die heutige Version des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972. Jetzt überlegen Sie sich doch mal, welche Koalition damals regiert hat und welche Koalition dieses Betriebsverfassungsgesetz mit beschlossen hat.
Offenbar wissen Sie das nicht, weil zu der Zeit von freien Betriebsräten in Thüringen noch überhaupt keine Rede war.
Sie behaupten auch völlig falsch und wider besseres Wissen, wir würden mit diesem Gesetz hier nur auf der Seite der Unternehmer, unausgesprochen möglicherweise für eine Ausbeutung stehen. Auch das ist falsch. Das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit schützt eben nicht Unternehmer, sondern schützt jeden einzelnen Arbeitnehmer in der freien Wahl seines Berufs
und in der freien Gestaltung der Ausübung seines Berufs und deshalb ist diese Änderung, die wir hier verlangen, genau der Schutz dieses Rechts auf Berufsfreiheit. Es kann hier überhaupt nicht darum gehen, Unternehmer in irgendeiner Form zu unterstützen, sondern jeder darf seinen Beruf frei wählen, er darf arbeiten, wann er es möchte, und es gibt nur dann Einschränkungen, wenn es wirklich unabweisbare Gründe gibt, etwa des Arbeitsschutzes, die dagegen sprechen, dass er das im Übermaß tut. Das liegt aber hier gar nicht vor, weil mit diesem Gesetz, welches heute noch gültig ist, greift man sich nur eine Gruppe heraus. Es bewirkt überhaupt nicht, dass nicht etwa in der Industrie oder in der Dienstleistungsbranche samstags gearbeitet werden darf oder es verboten werden würde. Es bezieht sich nur auf eine Gruppe, die in der freien Wahl ihres Berufs hier eingeschränkt werden sollte. Das ist nicht nur falsch, es ist auch grundgesetzwidrig.
Und dann haben Sie auch noch, auch das wider besseres Wissen, behauptet, dass wir gegen Koalitionen seien, gegen Tarifverträge, dass dem hier Vorschub geleistet werden solle, dass man Tarifverträge nicht abschließt, keine Betriebsräte wählt, so Ihre Worte. Auch hier ist das Gegenteil der Fall, denn auch das Recht, Koalitionen zu bilden, ist ein grundgesetzlich verbürgtes Recht und dazu gehört eben auch das Recht, darauf zu verzichten, nämlich die negative Koalitionsfreiheit und wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat existiert, dann ist das deswegen, weil es die Angestellten in diesem Unternehmen nicht wollen, weil sie keinen Betriebsrat wählen. Das zeigt wieder einmal ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie und von Selbstbestimmung, was die Kommunisten hier im Landtag haben, denn dann, wenn die Wahlbürger sich so entscheiden, wie sie es tun, dann halten Sie das auf einmal für nicht hinnehmbar,
aber sie entscheiden in freier Selbstbestimmung und dabei sollten Sie sie unterstützen und nicht etwa bekämpfen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ein ganz wichtiger Bestandteil unserer heutigen Haushaltsberatungen ist die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das wurde angepackt. Es war eine große Aufgabe, das kann man sicher sagen. Herr Dr. Voß, ich darf Ihnen bescheinigen, Sie haben diese Aufgabe gut gemeistert. Erstmals, das haben alle Beteiligten im Haushalts
ausschuss, auch die angehörten kommunalen Spitzenverbände, anerkannt, ist nachvollziehbar, rechenbar gestaltet worden. Das ist eine gute Leistung. Im Entwurf war das meines Erachtens auch auskömmlich, denn diese Neugestaltung war, das war ziemlich deutlich geworden, dem Gebot der Sparsamkeit verpflichtet. Dann kommt es oder dann kam es und ich darf betonen, da stelle ich jetzt mal meine persönliche Meinung dar. In den Nachverhandlungen innerhalb der Regierungskoalition und wohl hauptsächlich innerhalb der CDUFraktion wurden dann noch erhebliche Mittel draufgelegt. Es war in keiner Weise mehr der Sparsamkeit verpflichtet, das war sogar ein durchweg falsches Signal an die Öffentlichkeit, auch an die Kommunen. Die Wirkung auf die Personalpolitik der Kommunen oder der kommunalen Seite kann man sich nur ungefähr vorstellen, die wird katastrophal sein. Das Ganze dann auch noch bis roundabout 2017, also auf Deutsch bis zum Sankt Nimmerleinstag, auszudehnen, ist ebenso katastrophal, weil das wichtige Signal, wir müssen alle sparen, bei den Kommunen zunächst gegeben und gleich wieder einkassiert wird mit der Folge, dass sich heute dann eigentlich eine Meinung durchsetzen könnte, die dahin läuft, wenn es knapp wird, rufen wir nach dem Land, die legen dann schon noch mal was drauf. Nicht nachvollziehbar war beispielsweise die Argumentation - auch nur eine von vielen, die da vorgebracht wurden - der Spitzenvertreterin des Landkreistags. Die hat argumentiert, Tarifsteigerung und Kostensteigerung beim öffentlichen Personennahverkehr, etwa 25 Prozent, seien doch ganz erheblich und die machten notwendig, dass da ein Nachschlag gegeben wird. Das ist meines Erachtens keineswegs stichhaltig. Im gleichen Zeitraum haben sich die Kosten, die Preise, beispielsweise im Straßengüterverkehr, die sind durchaus vergleichbar, nicht oder nur ganz gering entwickelt. Die Tatsache, dass die Landkreise solche Tarifsteigerungen vereinbaren, müssen sie sich selber zuschreiben lassen und können nicht die Lasten einfach beim Land abladen. Gleichwohl muss man festhalten - mein Vorredner, Herr Bergner, hat recht -, es wäre viel schöner gewesen, wenn wir im gleichen Maße auch den Landeshaushalt hätten anpassen und massive Einsparungen hätten durchsetzen können. Das ist nicht konsequent, was hier gemacht wird, und die Ungleichverteilung - starke Einschränkungen bei den Kommunen und sehr viel weniger beim Land -, das ist nicht stichhaltig, das ist nicht glaubhaft. So darf Politik nicht gemacht werden. Im Ergebnis war das durch den Finanzminister und sein Haus eine gute Grundlagenarbeit. Es gab leider im Anschluss faule Kompromisse, die insbesondere den Thüringer Steuerzahler eine Menge Geld kosten. Unter dem Strich wurden die notwendigen Ziele verfehlt und die Sanierung, wie gesagt, auf Sankt Nimmerlein verschoben. Schauen wir mal auf die Finanzen insgesamt. 265 Mio. €
Tilgung in den nächsten zwei Jahren sind durchaus eine gute Basis. Aber angesichts Rekordsteuereinnahmen im vergangenen Jahr und auch zu erwarten in 2013 ist es viel zu wenig ambitioniert und diese Rekordeinnahmen auch mit Blick auf die Diskussion, die wir heute Morgen eingangs gehört haben vonseiten der vereinigten LINKEN, die Struktur der Steuereinnahmen sei ja grob daneben und insgesamt noch viel zu gering. Wir haben Rekordeinnahmen und das ist allein eine Leistung aller Thüringer Bürger, der Unternehmer, der Steuerzahler, die Lohnsteuer- und Einkommenssteuer bezahlen. Denen sollten wir dankbar sein. Das viele Geld, was wir hier einnehmen, wird aber dann bei fragwürdigen Projekten wieder ausgegeben. Wir müssen bei den Rekordeinnahmen auch berücksichtigen, das wird hier aufgrund der sehr Großen Koalition, die sich darauf geeinigt hat, auch immer wieder gern vergessen, dass es auch Ergebnis einer ganz kräftigen Steuererhöhung war, die hier alle Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen mitbeschlossen haben, nämlich die Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer um sage und schreibe 42 Prozent. Das ist ein tiefer Griff in die Tasche des Häuslebauers oder desjenigen,
der ein altes Gebäude erwirbt, um es zum Beispiel zu renovieren. Auch was eben gesagt wurde zum Thema Erbschaftssteuer, ist so natürlich nicht richtig. Konkret zahlt der Mittelstand mit den Neuregelungen der Erbschaftssteuer deutlich mehr. Er geht hohe Risiken ein, weil er Personalbestand über Jahre hinweg gleichhalten muss. Unterm Strich wird hier auch eine Mehreinnahme zu erwarten sein zulasten der Thüringer Arbeitsplätze im Mittelstand. Sie werden noch an meine Worte denken, wenn die ersten Unternehmen diesbezüglich aus diesem Grund Pleite gehen.
Die Ausgabepolitik der Landesregierung ist im Ergebnis katastrophal, wenn man sich mal die gesamte Legislaturperiode anschaut. Wir betrachten hier schließlich den vorläufig letzten Haushalt für diese Legislatur. Sie haben ganz erheblich neue Schulden gemacht. Also hier sprechen wir immer von Konsolidierung, im Ergebnis hat diese Koalition einen ganz erheblichen Batzen auf die Schulden draufgelegt.
Das müssen wir zahlen, das müssen unsere Nachfahren zahlen und Sie haben sträflich verschwenderisch mit dem Geld der Thüringer Steuerzahler umzugehen vorgeführt. Da sind die vielen Spielwiesen, insbesondere der SPD-Fraktion, 1.000-Dächer-Programm führt zu deutlich teurerem Strom für die Thüringer Verbraucher, auch für die Thüringer Unternehmen, Sie haben Energieagenturen, Sie haben die Stiftung FamilienSinn weitergeführt, Sie haben das Landeserziehungsgeld nicht infrage ge
stellt, Sie haben ein wirkungsloses und völlig überflüssiges Landesarbeitsmarktprogramm, Sie haben Chaos bei der Wirtschaftsförderung geschaffen,
der Wirtschaftsminister hat es fertiggebracht, monatelang Förderbescheide zu verschleppen, Unternehmen im Regen stehen zu lassen, die sich darauf verlassen haben, diese Förderung zu bekommen.
Der Landtag hat auch weiterhin Vortrieb geleistet dem Beauftragtenunwesen und wir wissen doch alle,
dass es sich dabei in Wirklichkeit um Versorgungsposten handelt. Das erfüllt meines Erachtens schon fast den Tatbestand der Untreue.
Die enorme Kostensteigerung beim Klinikum Jena ist das alles schon vergessen? Frau Lieberknecht, ich glaube, für Sie könnte dieses Klinikum Jena Ihr Flughafen oder Ihre Philharmonie werden. Warten wir es mal ab, wenn am Ende der Strich drunter gezogen wird. Es gibt immer noch unklare Beschaffungsstrukturen, insbesondere deutlich geworden beim Innenministerium. Wir haben es bis heute nicht fertiggebracht, beispielsweise EDV-Beschaffung oder Fahrzeugbeschaffung in irgendeiner Form so zu organisieren, dass es wirklich günstig würde.
Die wichtigste Fehlleistung dieser Regierungskoalition, die auch heute wieder in diesem Haushalt, in dem vorliegenden Haushaltsentwurf klar wird, ist, dass die Personalentwicklung, die notwendige Personalentwicklung mindestens in dem Umfang, in dem sie notwendig wäre, völlig unzureichend ist. Sie wurde verschlafen. Sie bleiben weit unter dem, was notwendig wäre. Sie bleiben weit hinter dem zurück, was wünschenswert wäre. 15.000 Stellen weniger wären notwendig. Sie schaffen es gerade mal mit gut der Hälfte, wenn es überhaupt so weit kommt.
Auch die Pensionslasten sind immer noch nicht konkret ermittelt, sind immer noch nicht konkret ausgewiesen und immer noch nicht für den Bürger transparent. Diese Pensionslasten werden uns in Wirklichkeit in der Zukunft das meiste Geld kosten. Ich kann mir gut vorstellen, warum die nicht ermittelt und nicht veröffentlicht werden. Gleichwohl ist das unter dem Strich Geheimniskrämerei, Sie haben möglicherweise Angst vor der gigantischen Zahl, die Sie dann offenlegen müssten. Es wäre wahrscheinlich der Offenbarungseid.
Sie haben auch andere Fehlleistungen, Fehlentscheidungen gemacht, auch die werden hier im Parlament nur selten kritisiert, beispielsweise die
Arbeitszeit der Beamten verkürzt, damit deutlich mehr Aufwand getrieben. Jeder Beamte, den Sie heute neu verbeamten - Herr Dr. Voß, ich muss Ihnen das eigentlich nicht erklären, ich sage es trotzdem - jeder Beamte, der vielleicht mit Mitte 20 heute in den Dienst eintritt, der kostet die nächsten 60 Jahre das Land Geld. Da müssten Sie offenlegen, wie viel Geld das wäre. Ich habe nichts dagegen, dass man Leute einstellt, wenn man offenlegt, wie viel Geld das ist.
Unter dem Strich keine schlechte Leistung, aber weit hinter dem zurück, was eigentlich notwendig wäre. Es wäre mehr drin gewesen, ich hätte Ihnen mehr Erfolg gewünscht. Leider war das mit dieser Koalition nicht möglich. Danke schön.
Ja, danke schön, Frau Rothe-Beinlich. Sie hatten eben darauf hingewiesen, dass der Bürger einen Anspruch darauf habe, zu wissen, welchen Umfang die Nebentätigkeiten denn haben. Sie hatten weiterhin darauf hingewiesen, dass die Fraktion der GRÜNEN vollständige Transparenz über ihre Webseite herstellt. Ich habe das mal eben aufgerufen, demnach sind Sie bei Mobit, bei der Heinrich-BöllStiftung, bei Die andere Kommunikationspolitik und anderen Organisation neben Ihrem Mandat unentgeltlich tätig. Sie sagen aber, haben aber keine Aussage darüber gemacht, welchen Umfang diese Tätigkeit hat. Vielleicht können Sie das hier im Sinne Ihrer Transparenz nachholen.
Ja, herzlichen Dank. Hier noch eine Nachfrage. Herr Dr. Pidde, ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe oder ob Sie sich möglicherweise versprochen haben. Sie erwähnten eben die Offenlegung der Vertragspartner der Auftraggeber, die Sie für richtig halten würden. Das würde ja dann nur beispielsweise die Ratingagentur betreffen und eben nicht die Bank oder die Stadtwerke. Ich vermute, Interessenbeziehungen würden doch eher klar, wenn man auch den Letztauftraggeber nennen würde. Was wäre jetzt tatsächlich Ihre Position oder war das tatsächlich so gemeint?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Liebe LINKE, Sie haben mal wieder bewiesen, dass Sie vom wirklichen Leben wirklich keine Ahnung haben. Das zeigt schon der Redebeitrag von eben. Da wurde zum einen darauf abgehoben, dass nur die Entnahmen einer Personengesellschaft angegeben werden sollen, und auf der anderen Seite reden Sie von steuerlichem Einkommen. Das sind eben nicht nur die Entnahmen, sondern das sind die Gewinne. Also Sie haben das nicht kapiert.
Sie sprechen in § 42 Ihres Gesetzentwurfs auch davon, dass die Annahme von Geld ohne angemessene Gegenleistung unzulässig ist. Ich frage mich, was tun Sie dann Weihnachten oder bei Ihrem Geburtstag oder bei Ihrem Hochzeitstag, wenn Sie möglicherweise dort Zuwendungen bekommen ohne angemessene Geldleistung?
Wo ist denn hier die Abgrenzung? Das ist schlicht weltfremd, was Sie da tun.
Weihnachtsgeschenke - die Abgrenzung zwischen dem, was ein normales Weihnachtsgeschenk ist,
was Sie von Ihrer Frau oder von einem befreundeten Unternehmer bekommen, ist ja manchmal fließend. Aber das lösen Sie hier keineswegs auf. Auch die Angabe von Beteiligungen nennen Sie hier. Da haben Sie vielleicht vor Augen eine große beherrschende Beteiligung an einem großen Unternehmen. Beteiligungen sind auch Aktien, die Sie zum Zwecke der Geldanlage haben, möglicherweise sogar Sie. Da habe ich Sie möglicherweise überschätzt. Aber es gibt Leute, die haben das. Eine Aktienbeteiligung in einem Wert von 10.000 € ist durchaus eine bedeutende Interessenverknüpfung. Da bin ich einmal gespannt, ob es bei den GRÜNEN Leute gibt, die solche Aktien kaufen, jetzt noch.
Bei den Interessenverflechtungen, die Sie hier angeben, ist eine lange Aufzählung aus der Privatwirtschaft. Was hier fehlt, sind Mitgliedschaften in Gewerkschaften. Die geben Sie nicht an.
Die muss man nicht angeben. Da heben Sie möglicherweise auf das Arbeitsrecht ab, denn man muss ja die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft auch nicht offenlegen, insbesondere nicht dem Arbeitgeber gegenüber. Aber Sie messen hier mit zweierlei Maß.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die Mitgliedschaft in einem Betriebsrat. Auch den haben Sie hier nicht erwähnt. Sie sprechen von der Angabepflicht für die Vertretung fremder Interessen. Vertretung fremder Interessen mache ich schon, wenn ich mit einer Vollmacht für einen anderen irgendetwas mache. Zu einer Versteigerung gehe zum Beispiel. Wollen Sie das tatsächlich in jedem Einzelfall aufführen? Das ist Wahnsinn, was Sie hier treiben.
Das ist Bespitzelung und nichts anderes kennen wir von Ihnen.
Auf der anderen Seite das Ziel, was Sie offenbar wirklich erreichen wollen, das erreichen Sie noch nicht.
Denn z.B. sollen hier Beteiligungen an Kapitalgesellschaften offengelegt werden. Naja, dann könnte man doch die wesentlichen Beteiligungen, die möglicherweise Interessenkonflikte darstellen, beispielsweise in einer Holding zusammenfassen. Mittelbare
Beteiligung haben Sie nämlich hier nicht aufgeschrieben. Ich glaube, Sie wissen überhaupt nicht, wovon Sie reden. Das ganze Gesetz zeigt genau das. Ich denke, es gehört in die Ablage. Danke schön.
Nur noch mal zur Klarstellung. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie sich nicht versprochen haben. Sie sprachen eben davon, dass Hähnchen Platzangst bekommen könnten, das wäre Agoraphobie, wenn ich richtig weiß. Meinen Sie nicht tatsächlich Klaustrophobie? Also Raumangst?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, selbstverständlich, Sie haben sich das in Ihren Stellungnahmen zu diesem Antrag relativ einfach gemacht.
Selbstverständlich ist es so und das wissen wir auch, dass es im Finanzministerium eine Menge hoch qualifizierter Leute gibt, die sich genau um dieses Thema kümmern und die da ganz genau draufschauen, und dass die ihre Arbeit hervorragend machen, daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Nicht, dass wir uns da mal missverstehen. Ich komme aber gleich noch einmal darauf, warum es trotzdem sinnvoll ist, diesen Antrag hier zu stellen und auch Überlegungen des Finanzministers, zusätzliche Überlegungen möglicherweise, anzustoßen und die dann auch im Haushaltsausschuss etwa vorzutragen. Aber dazu später mehr.
In dem nun endlich vorliegenden Doppelhaushaltsentwurf der Landesregierung gibt das Finanzministerium an, dass die Zinsbelastungen in den nächsten Jahren sinken werden. Das liegt sicher auch an der eingeplanten Schuldentilgung. Wer Schulden tilgt, zahlt weniger Geld für die Zinsen. So ist das. Es zahlt sich aus, diese Einsparungen. Es zahlt sich aus, dass wir auch seit Langem darauf hingewiesen und aufmerksam gemacht haben.
Noch größeren Einfluss als die Tilgung hat das augenblicklich niedrige Zinsniveau, das insbesondere die Refinanzierung verbilligt. Davon profitieren alle öffentlichen Haushalte in Deutschland. Uns muss es darum gehen, diese Entwicklung zu verstetigen, langfristig zu verstetigen. Dem Bund ist es teilweise sogar schon gelungen, neue Schulden zu einem leicht negativen Zins aufzunehmen. Für Thüringen liegt der zurzeit zu zahlende Effektivzinssatz für neue Kredite bei etwas über 2 Prozent, 2,05 Prozent, bei einer Durchschnittslaufzeit von zehn Jahren. In den nächsten fünf Jahren müssen wir eine recht hohe Summe an Altschulden refinanzieren,
weil es uns wohl leider nicht gelingen wird, Beträge von um die 1,8 Mrd. € in den nächsten fünf Jahren auf einen Schlag in den jeweiligen Haushaltsjahren zu tilgen. Also Refinanzierung bleibt notwendig und darauf müssen wir vorbereitet sein. Der Landtag sollte deshalb die Möglichkeit nutzen, hier auch ein klares Signal an die Bürger zu geben, denn machen wir uns nichts vor, jeder von Ihnen beobachtet das, es gibt eine hohe Unsicherheit unserer Bürger in Bezug auf die Staatsfinanzen, in Bezug auf die Verschuldungsproblematik. Ich glaube, wir tun gut daran, auch hier noch einmal ein deutliches Signal zu geben, dass wir alles tun und was wir tun, um damit fertig zu werden.
Wir haben in Punkt 1 die Landesregierung deswegen aufgefordert, möglichst langfristige neue Kreditverträge abzuschließen. Die Frage, die sich stellt: Welche Alternative hätten wir? Man könnte beispielsweise auf einen noch niedrigeren Zins warten. Man könnte auf der anderen Seite die Gefahr sehen, dass die Zinsen steigen und möglichst viele langfristige Kreditverträge, möglicherweise auch im Vorgriff über diesen Haushaltsentwurf hinaus, also die für die Jahre 2013 und 2014 hinaus, also eine Finanzierung aufzubauen und mit dem heute erlösten Geld aus einer solchen Finanzierung beispielsweise kapitalmarktgängige Papiere zurückkaufen. Wenn man das tut, dann ist das in intensiver Weise davon abhängig, ob man das tut, welches Szenario man vor Augen hat. Genau dahin geht die Frage. Möglicherweise ist das in unserem Antrag nicht so deutlich gewesen. Aber die Frage geht genau dahin: Mit welchem Szenario rechnet der Finanzminister? Wie will er damit umgehen? Welche Zinsentwicklung erwartet er nicht nur für das nächste halbe Jahr oder fürs nächste Jahr oder für die Laufzeit des vorliegenden Haushaltsgesetzes, sondern welche Szenarien erwartet er danach? Danach ausrichten muss er seine Entscheidung, ob er vielleicht auch für die im Jahr 2015 und folgende fällig werdenden Kreditfinanzierungen vorsorgt.
Es handelt sich hier heute also um eine strategische Frage. Deshalb, Herr Kowalleck, Herr Dr. Pidde, ist es durchaus wichtig, sich Gedanken zu machen. Wir machen uns die. Wir haben auch keine Kristallkugel, in der wir die Zinsentwicklung sehen können, aber es würde mich brennend interessieren, wie die Einschätzung dieser Landesregierung und des Finanzministers ist und welche Handlungen davon abgeleitet werden.
Herr Dr. Pidde, was Sie eben gesagt haben, Vorfinanzierungen seien nicht zulässig, da möchte ich mal kurz mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Feststellung des Landeshaushaltsplans. Unter § 2 ist da genannt: „Das Ministerium wird darüber hinaus ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen, soweit dies
durch Kreditkündigungen oder zur Erlangung günstigerer Kreditbedingungen erforderlich wird.“ Also da ist es - anders als Sie gesagt haben - nicht nach der Verfassung verboten, sondern es ist nach Ihrem Gesetzentwurf erlaubt. Falls die Verfassung dem entgegensteht, dann würde ich Ihnen dringend empfehlen, Ihren Gesetzentwurf zu korrigieren.
Ich nehme an, dass Sie das einfach übersehen haben.
Ich will es dabei bewenden lassen und freue mich auf die Stellungnahme des Finanzministeriums, auch wenn Sie alle den Inhalt offenbar schon kennen, ich würde ihn trotzdem gern hören.
Danke schön, Frau Siegesmund. Sie hatten eben darauf hingewiesen, dass die Damen, die in der Kantine das Essen ausgeben, mutmaßlich - oder haben Sie da genauere Informationen - einen Lohn bekommen, der niedriger ist als der angepeilte Mindestlohn. Heute war auch die Rede schon, ich glaube, zumindest in Zwischenrufen, vom Frisörhandwerk. Was tun Sie ganz persönlich bei der hohen Verantwortung, die Sie uns allen und sich selber hier auch stellen, um an dieser Situation was zu ändern?
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Siegesmund, Sie haben eben die ganz berechtigte und sicher rhetorisch gemeinte Frage aufgeworfen: Wann kommt der Mindestlohn?
Wenn man mal ganz nüchtern die politische Lage analysiert, dann spricht doch einiges dafür, dass ab dem Jahr 2013 ein Gesetzgebungsverfahren so weit gediehen ist, dass tatsächlich ein gesetzlicher Mindestlohn da sein wird.
Na ja, wir brauchen jetzt hier keine möglichen Koalitionen zu diskutieren und hin und her zu überlegen, ob die einen oder anderen an der nächsten Bundesregierung beteiligt sind oder nicht, aber die großpolitische Lage - sind wir doch einmal ehrlich sieht so aus, die CDU bewegt sich ganz massiv auf die Ihre Position zu.
Diese Bundesratsinitiative spricht eine deutliche Sprache und die Einzigen - auch das ist klar geworden -, die sich noch mit Händen und Füßen dagegen wehren, sind die Liberalen. Da die Liberalen bekanntermaßen keine absolute Mehrheit im Bundestag haben, auch nicht im Bundesrat, scheint es bei realistischer Betrachtung so zu sein, als wenn das wirklich kommt. Unsere Aufgabe ist es also, heute hier und an anderer Stelle immer wieder darauf hinzuweisen, was denn das bedeutet. Sie können alle also ganz beruhigt sein und die ganzen Aufregungen und die plakativen Beispiele - Herr Hausold sprach von den Fünf-Euro-Beschäftigten in der Metallindustrie -, die können Sie alle stecken
lassen. Den Schwung haben Sie schon, die Unterstützung breiter Kreise der Öffentlichkeit haben Sie auch. Das muss ich heute hier einmal sagen, das ist so. Auch wenn Herr Hausold von den Fünf-EuroKräften spricht, ich weiß nicht, in welchem Unternehmen der Metallindustrie er da zu Gast war, ich weiß, ich bin selber in der Metallindustrie tätig, dass man selbst für 8,00 € - die Sie auch noch für zu gering halten - in der Metallindustrie keine Helfer mehr bekommt. Helfer, das sind die, die mit eins, zwei Tagen Anlernen eine Tätigkeit ausüben. Die bekommt man selbst für 8,00 € heute nicht mehr. Also, Sie sind von der Realität bei Weitem überholt worden, Herr Hausold. Sie haben davon gesprochen, dass 25 Prozent der Metallindustrieunternehmen den Tarif bezahlen. Hier muss ich möglicherweise mit einem Irrglauben, mit Fehlinformationen aufräumen. Wissen Sie, wie hoch der Metallindustrietarif in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern ist? Wie hoch ist der Metallindustrietarif in Thüringen? Sie haben eben von den 5,00/6,00 € gesprochen, die darunterliegen, Sie sprachen von 10,00 € im Verlauf Ihrer Rede, die doch besser seien. Wie hoch ist er denn? Ich will es Ihnen sagen. Der Metalltarif in Thüringen ist höher als in Nordrhein-Westfalen.
Das illustriert dann auch ein Stück weit das, warum diese Geknechteten, die Sie besucht haben, diese Ausgebeuteten, die für 5 € zu schuften scheinen, Ihren Informationen nach, warum die nicht auf die Straße gehen, demonstrieren, warum die nicht einen Streik ausrufen und sagen, wir wollen einfach nur erreichen, dass dieses Unternehmen in den Metalltarif kommt. Möglicherweise sollten Sie sich einmal darüber Gedanken machen, warum die das nicht tun. Die tun das möglicherweise deswegen nicht, weil sie wissen, dass ein Beitritt dieses Metallunternehmens zum Thüringer Metalltarif bedeuten würde, dass eine Vielzahl von den dort Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren müsste. Das ist die Kehrseite Ihres Streitens für höhere Löhne auf Kosten anderer, und mit auf Kosten anderer meine ich nicht die Unternehmer. Die können auch mit ein paar weniger Mitarbeitern klarkommen, sondern auf Kosten anderer bedeutet auf Kosten der betroffenen Arbeitnehmer. Das gehört zu der Wahrheit dazu.
Wenn wir also festhalten können, dass dieser Mindestlohn kommen wird, so sehr ich auch davor warne, wenn wir das festhalten können, dann müssen wir auch der Tatsache ins Auge schauen, dass wir dann eine ganze Menge Leute haben werden, die wieder auf der Straße stehen, so wie Schröders fünf Millionen. Diese rot-grüne Regierung seinerzeit hat Erkenntnisse gehabt, die war im Erkenntnisprozess viel weiter als Sie das heute sind. Sie sind ge
wissermaßen in die Steinzeit des Klassenkampfs zurückgefallen. Die haben gesagt, wir müssen den Arbeitsmarkt flexibilisieren, die haben Reformen auf den Weg gebracht und haben das Kunststück fertiggebracht, gering qualifizierte Leute in Arbeit zu bringen. Das sind nicht die Facharbeiter. Das sind nicht die, die sich die Stelle aussuchen können. Das sind noch nicht einmal diejenigen, die es gewohnt sind, jeden Morgen um 6.00 Uhr zur Arbeit zu gehen. Das sind teilweise Leute, denen hat man gestern an der Tankstelle die Bierflasche aus der Hand genommen und hat ihnen gesagt, versuch es doch einmal mit Arbeit und morgen kannst du dort anfangen.
Dafür gibt es zwar vielleicht nicht viel Geld, aber es ist immer noch besser als von der Stütze zu leben, als jeden Tag vor dem Fernseher oder schlimmer noch, an der Tankstelle zu verbringen und sich dort die nächste Bierflasche zu genehmigen.
Diese Leute stoßen Sie wieder in die Situation zurück vor der Regierung Schröder und Fischer.
Es gibt ja hier klare Fronten. Die einen fordern den Mindestlohn als Beispiel für soziale Gerechtigkeit, für Wohlstand für alle. Sie fordern einen gerechten Lohn, davon ist immer wieder die Rede, man soll davon leben können. Die Gerechtigkeit ist also das Wichtigste, Sie fordern Wohlstand für alle, obwohl der Urheber dieses Begriffs, Ludwig Ehrhard, sich wahrscheinlich im Grabe herumdrehen würde, mit welchen Methoden Sie das hier versuchen. Offensichtlich tun die einen das, weil sie von der Erkenntnis getrieben sind, dass die Arbeitnehmer selber, die davon betroffen sind, gar nicht wissen, ab wann sie glücklich sein sollen. Die wissen nicht, ob ihr Lohn ausreicht oder nicht. Diese Entscheidung wollen Sie denen abnehmen. Also die einen Vorkämpfer für die Gerechtigkeit und die anderen lehnen Lohneingriffe ab. Hier im Parlament scheinen das nur noch die Liberalen zu sein. Das sind die Ausbeuter, die unterstützen prekäre Arbeitsverhältnisse, Niedriglohnsektor, ganz schlimme Finger. Das ist einfach, das ist plakativ, das ist auch wirksam, wie ich eingangs gesagt habe. Aber leider berücksichtigen Sie die Folgen, die das Ganze hat, nicht. Die Welt ist nicht so einfach. Nicht ohne Grund steht in unserer Verfassung als Grundrecht die Koalitionsfreiheit drin, da steht die Vertragsfreiheit drin, die eben jedem seine Chancen ermöglicht auf der Basis dessen, was er für richtig hält. Sie halten diesen Geringqualifizierten schamlos die Möhre vor die Nase und sagen, mit uns bekommst du 8 €,
8,50 €, DIE LINKEN 10 €, was auch immer, mit uns bekommst du das. Anschließend stellen Sie sich hierhin, Schulter zuckend, wenn die Leute auf der Straße stehen und es aus der Wertschöpfung dieser Arbeit möglicherweise nicht zu bezahlen gewesen ist.
Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Sie sollten sich das wirklich noch einmal überlegen, ob Sie diesen Weg weitergehen. Ich ahne, dass Sie nicht zu überzeugen sind, traurig, und mir tun die Leute leid, die davon betroffen sind. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, es geht erneut um die Bewirtschaftungsreserve wieder einmal, darf man sagen. Um es gleich vorweg zu sagen, die Empfänger dieser wirtschaftlichen Leistungen beschweren sich durchaus zu Recht. Es gehört aber auch zu der Wahrheit, dass sie sachlich richtig und sogar geboten ist.
Der Finanzminister musste diese Reserve verhängen und das liegt daran, dass unser Haushalt entsprechend knapp aufgestellt war. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Wirtschaft weniger wächst als erwartet. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Steuereinnahmen geringer ausfallen. Und, Frau Stange, woher Sie positive Prognosen nehmen, das ist mir völlig schleierhaft. Angesichts der konjunkturellen Unsicherheit musste der Finanzminister vorsorgen, damit er einen ausgeglichenen Haushalt einhalten kann. Das hat ihm der Landtag so vorgegeben und das ist auch richtig so. Ich hoffe ausdrücklich, dass die Wirtschaft - möglicherweise wider Erwarten - doch stärker wächst, als man befürchten muss, damit die Steuereinnahmen weiter sprudeln. Aber leider gibt es dafür heute noch keine Garantie. Für das Wachstum der letzten Jahre möchte ich mich ausdrücklich bedanken bei den vielen Arbeitnehmern und den Unternehmern, die hinter diesen Rekordsteuereinnahmen stehen, die das erarbeitet haben und in der Regel gänzlich ohne Einfluss der Politik.
Bei der Diskussion sieht man, wie wichtig Wirtschaftswachstum ist. Ohne Wachstum keine Mehreinnahmen, keine Lohnzuwächse, keine Investitio
nen in neue Technologien, auch keine Gelder für Frauenhäuser, Beratungsstellen und so weiter.
Das sollten Sie sich vor Augen führen, bevor Sie das nächste Mal wachstumsfeindliche Anträge einreichen, liebe Kollegen von den GRÜNEN, von der Linkspartei, von der SPD. Wer Unternehmer und Arbeitnehmer drangsaliert, der hat später kein Geld zum Verteilen übrig. So einfach ist das.
Schön, dass Sie die Erkenntnis jetzt auch teilen allein mir fehlt der Glaube. Aber zurück zur Bewirtschaftungsreserve. Sie ist also sachlich richtig und geboten, gleichzeitig für die Betroffenen höchst unangenehm. Wie kommt das denn zustande? Es ist ganz einfach, der aktuelle Landeshaushalt ist extrem auf Kante genäht, weil es keinen echten Willen zur echten Einsparung gab.
Die Notwendigkeit, diese Reserve aufgrund eines doch eher geringen, im Vergleich eher geringen Rückgangs der Konjunkturprognose zu verhängen, zeigt es deutlich. Falls es der Landesregierung von vornherein gelungen wäre, die Ausgabewünsche der Ministerien zu begrenzen, dann wäre eine solche Sperre, eine solche Restriktion im Bereich der relativ geringen freiwilligen Leistungen nicht nötig gewesen. Sie hatten aber keine Reserven dafür eingeplant. Und für diesen Haushaltsentwurf trägt zuallererst die Ministerpräsidentin die Verantwortung, aber nicht für die Beratung hier im Parlament, denn auch hier gilt leider, die Mehrheit in diesem Parlament hat nicht ernsthaft gespart. Wenn diejenigen, die sich jetzt über die unangenehmen Konsequenzen der Bewirtschaftungsreserve aufregen, wenn die bei der Beratung des Haushalts mehr Sparwillen gezeigt hätten, dann hätten wir dieses Problem nicht.
Das Angebot der FDP-Fraktion war es jedenfalls, offen und transparent einen Dialog über Einsparpotenziale zu führen
und einen Großteil der eingesparten Gelder dann in die Schuldentilgung zu stecken. Dieses Angebot haben Sie nicht angenommen. Wenn sich die Mehrheit im Landesparlament auf diesen Dialog eingelassen hätte, dann müsste der Finanzminister jetzt nicht freiwillige Leistungen durch die Hintertür kürzen. Es hätte ausgereicht, dass die geplanten, von uns vorgesehenen Schuldentilgungen ein wenig geringer ausgefallen wären. Die Chance haben
Sie nicht genutzt. Die Empfänger von freiwilligen Leistungen beschweren sich deswegen zu Recht, nicht wegen der Maßnahme des Finanzministers, sondern wegen der Mehrheitsentscheidung dieses Parlaments, den Haushalt so knapp und ohne Schuldentilgung zu planen. Dabei wäre es so einfach gewesen.
Die 40 Mio. € Reserve hätte man bei den Beratungen des Haushalts auch anderweitig zusammenbekommen, durch die Auflösung von Sparbüchsen 36/37 Mio., Landeserziehungsgeld etwa 20 Mio., durch die Kürzung von Personalausgaben 9 Mio., Reduzierung von IT-Aufgaben 11 Mio., das 1.000-Dächer-Programm mit 2,5 Mio. und nicht zuletzt, man könnte die Liste noch lange fortführen, der Zuschuss zur Stiftung FamilienSinn mit 1,8 Mio. Ich bedauere die Bewirtschaftungsreserve. Ich ärgere mich aber noch mehr über die Verweigerungshaltung der meisten Kollegen hier im Hause, die den Finanzminister erst dazu gezwungen hat. Die FDP-Fraktion wird sich ihrer Verantwortung angesichts der schwierigen Haushaltslage jedenfalls auch weiterhin stellen und so wie bei den Beratungen 2010, 2011 und 2012 wieder eigene Sparvorschläge einreichen, statt den Kopf, wie Sie, in den Sand zu stecken. Ich kann noch nicht sagen, ob es wieder 500 Anträge wie im Haushalt 2010, 700 Anträge wie im Haushalt 2011 oder 600 Anträge wie im Haushalt 2012 sein werden, aber ich kann Ihnen versprechen, es wird erneut Sparvorschläge geben und auch nicht wesentlich weniger, fürchte ich.
Ich kann zudem zusätzlich ankündigen, dass ich bei den nächsten Haushaltsberatungen alle, die jetzt laut zetern und das Ganze mehrmals auf die Tagesordnung gesetzt haben, an die Verantwortung erinnern werde. Und ich hoffe, dass die klar Denkenden und diejenigen, die sich für den Haushalt wirklich interessieren, wenigstens auf meiner Seite habe. Ich danke Ihnen.
Danke schön, Frau Präsidentin, Herr Meyer. Eine kurze Frage. Das hört sich jetzt so an für mich, als wenn der Haushalt nicht nur eine Ausgabeermächtigung, sondern auch eine Ausgabeverpflichtung ist. Sehen Sie das tatsächlich so? Ist das verfassungsrechtlich geboten, dass alles Geld, was im Haushalt als Ausgaben drinsteht, auch wirklich ausgegeben werden muss?
Auch wenn Sie uns nicht sehen, da sind wir immer. Herzlichen Dank. Meine Frage, Sie sprachen eben von einer Wirkung Investitionen zu Subventionen im Verhältnis 1 : 10, also für 1 € 10 € Investitionen. Haben Sie bei dieser Betrachtung auch mit einbezogen, wie hoch die Subventionen sind, die jeder Stromkunde für diese Anlagen zu zahlen hat?
Ja, danke schön. Sie sprachen eben von den vier Stromriesen und dem zarten Pflänzchen Photovoltaik. Welche Rolle haben denn die vergangenen SPD-geführten Bundesregierungen bei dem Entstehen der vier Stromriesen gespielt und bei welchem Milliardenbetrag hört bei Ihnen das zarte Pflänzchen auf und wird zum Baum?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, bereits in der Aktuellen Stunde am Mittwoch ist das hier Thema gewesen. Das ist auch interessant, ist auch wichtig. Wir alle haben die schrecklichen Bilder aus Fukushima sicher immer noch vor dem geistigen Auge. Genau diese tragischen Bilder verdienen eine ehrliche und offene Debatte. Deshalb sollte man die allenfalls in den Ausschüssen fortführen.
Ein Punkt lässt mir aber keine Ruhe, das habe ich hier gelesen. Da möchte ich einfach mal die Rückfrage stellen, damit man das vielleicht dann auch im Ausschuss diskutiert. Sie fragen in der Berichterstattung unter Punkt 3, wie der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zukünftig gestaltet werden soll und welche Energieträger welche Beiträge leisten sollen. Da verlangen Sie ja einiges von der Landesregierung, weil wie kann sie wissen, welche Energieträger sich in Zukunft kostengünstig und effizient entwickeln lassen?
Dann nehmen Sie Ergebnisse vorweg, die auch die beste Landesregierung heute noch nicht haben kann. Unter Punkt 11 - auch das sei noch erwähnt fordern Sie im Bericht über die Maßnahmen des Freistaats zur Förderung der regenerativen Energiebranche, insbesondere der Solarenergie als wichtiges Standbein der Energiewende. Da haben
Sie die Aufgabe, glaube ich, selber nicht so richtig verstanden. Wenn Sie insbesondere die Solarenergie als wichtiges Standbein betrachten, dann frage ich mich, wie Sie regenerative Energien insgesamt betrachten, denn die Photovoltaik hat im letzten Jahr um die 3 Prozent beigetragen. Wenn das das wichtige Standbein ist, dann frage ich mich, wie das weitergehen soll - sehr seltsam.
Ich freue mich auf die Beiträge im Ausschuss, denn die sind hoffentlich von mehr Sachkenntnis und inhaltlicher Größe gekennzeichnet. Danke schön.
Danke schön. Sie hatten eben von der Konkurrenz privater Handwerksbetriebe oder privater Unternehmen mit der öffentlichen Hand, mit den Gemeinden gesprochen. In dem Zusammenhang: Wie bewerten Sie den Unterschied bei der Finanzierung, wenn ein privates Unternehmen das volle Risiko trägt, auch das Existenzrisiko, während eine öffentliche Investition der Allgemeinheit im Scheiternsfall aufgebürdet wird?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich möchte nur ganz kurz auf das eingehen, was Frau Lehmann hier gesagt hat. Es handelte sich um einen Doppelhaushalt und wenn man insbesondere das Jahr 2009 sich anschaut, dann zeigt es vor allem eins: Damals ging offenbar manches, was in der neuen Koalition später nicht mehr ging. Sie haben drei Jahre gebraucht, um wieder einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen. Herr Dr. Pidde hatte seinerzeit bei der Einbringung dieses Doppelhaushaltes schon gesagt, es sei alles äußerst knapp auf Kante genäht. Das gilt sicherlich heute auch wieder. Aber es ist doch sehr bezeichnend, dass wir die Zwischenzeit verloren haben, dass wir in der Zwischenzeit weitere Schulden aufgehäuft haben.
Sie haben auch die Wünsche, die Anregungen und die Notwendigkeiten schon zum Teil aufgeführt. Sie haben zum Beispiel von der Zentralisierung der Beschaffung gesprochen. Da eint uns diese Meinung als Parlamentarier. Ich frage nur, welchen Einfluss haben wir denn gemeinsam auf die Landesregierung? Dass wir das jetzt im Jahr 2012 noch mal auf die Agenda setzen, ist insofern bemerkenswert, als dass ich mich frage, hat das denn vorher keiner ge
merkt? War vorher nicht die Frage einer zentralen Servertechnik, einer Vereinheitlichung von Software beispielsweise, war das vorher kein Thema in der ganzen Zeit, in den ganzen Jahren, in denen die CDU hier Regierungsverantwortung hatte? Da ist es schon recht seltsam, wenn Sie sich heute hier hinstellen und darüber sprechen und wenn Sie insbesondere über Bürokratieabbau sprechen.
Also Zentralisierung: Fehlanzeige bei der Beschaffung; Bürokratieabbau: weitestgehend Fehlanzeige. Ich wollte es eigentlich nicht erwähnen, aber nachdem Herr Meyer das schon mal zum Thema gemacht hat, das mit den reitsportlichen Ausgaben, das war schon ein Hammer.
Frau Lehmann hat es in ihrer sehr netten, sehr vorsichtigen Art und Weise deutlich gemacht. Auch sie hat offensichtlich gewisse Bauchschmerzen dabei. Ich hoffe, dass das in der Zukunft dazu führt, dass wir hier gemeinsam hinreichend Einfluss auf die Landesregierung haben, daran mal was zu ändern. Sonst bleibt das ein Lippenbekenntnis.
In die Richtung der LINKEN möchte ich eins noch mal klarstellen: Frau Keller, Sie sprachen eben von der Strafzahlung im Zusammenhang mit der Ausgleichsabgabe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte. Es ist keine Strafzahlung. Es ist genau das, was der Begriff sagt, es ist eine Ausgleichsabgabe. Viele Unternehmen haben das Problem, dass sie für Stellen keine geeigneten schwerbehinderten Bewerber finden. Für manche Berufe ist der Arbeitsmarkt geradezu leergefegt. Mit der Zahlung - und das empfinden auch die Unternehmer nicht so wollen sie sich nicht etwa freikaufen oder eine Strafe abdrücken, sondern sie wollen das tun, was die Abgabe eigentlich bedeutet, nämlich sie wollen Beschäftigung dann notfalls an anderer Stelle fördern. Das tun wir als Unternehmer und das tun wir auch gerne. Insgesamt kann man sagen, die Konsequenzen aus den Feststellungen des Rechnungshofs erfolgen zu spät, in vielen Fällen zu inkonsequent.
Aber ich möchte auch noch etwas sagen zur Entlastung des Rechnungshofs, der ja auch zur Debatte steht: Ganz herzlichen Dank für die wertvolle Arbeit,
insbesondere für die immer fachlich fundierten Stellungnahmen, und das bei Weitem nicht nur in Fragen der Pferdezucht.
Ja, ganz kurz und gar nicht so kontrovers. Sie sagten gerade, Sie haben die Erfahrung gemacht, dass Realschulabgänger mit der Durchschnittsnote 2 mitunter den Anforderungen nicht genügen.
Können Sie das ein bisschen konkretisieren, in welcher Hinsicht welche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend sind?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Dr. Voigt, ganz herzlichen Dank für diese wirklich sehr kenntnisreiche, detaillierte und stimmige Vorlesung in Sachen Eurobonds. Ich glaube, das hat bei aller Trockenheit des Stoffes einiges gebracht. Ich habe mich nur gewundert, dass Sie bei dieser Vorlesung immer nach links geschaut haben, die verstehen das sowieso nicht.
Die haben mit Marktwirtschaft nämlich überhaupt nichts am Hut, und das, was Sie im Kern beschrieben haben, erfordert doch ein Mindestmaß an Akzeptanz und Verständnis für Marktwirtschaft, das haben sie nicht auf der Linken, die vereinigte Linke darf ich da mit einnehmen. Deswegen war das Perlen vor die LINKEN geworfen.
Ob Herr Dr. Dette sich missbraucht fühlt, Herr Huster, das wird er sicherlich selber kundtun können an geeigneter Stelle. Ich habe nicht unbedingt den Eindruck, dass es großen Dissens zwischen dem Rechnungshofpräsidenten und der FDP-Position gibt.
Bei der Einführung des Euro - das darf ich mal ganz persönlich sagen - habe ich mit großer Zuversicht, mit großem Vertrauen auf das Versprechen gebaut, dass der Euro die Stabilität der D-Mark fortführen würde. Ich habe damals wie auch heute noch große Chancen gesehen, und zwar nicht nur wirtschaftliche, in diesem großen Werk.
Wir haben damals schon gesehen, der Euro hat einen Geburtsfehler,
und der hat sich ganz intensiv bemerkbar gemacht, nämlich, dass es bei den Verträgen keine zwingen
den Konsequenzen für Schuldensünder gegeben hat, dass die nicht vereinbart werden konnten.
Ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich heute tief enttäuscht bin. Ich bin tief enttäuscht von der Entwicklung, die die Politik in Europa, in Deutschland und auch hier in Thüringen genommen hat, und ich teile diese Enttäuschung mit vielen Bürgern.
Nehmen wir Griechenland - ein durch und durch korruptes Staatswesen. Vor Jahren bereits Zeitungsmeldungen darüber, dass man eine ärztliche Behandlung überhaupt nur mit Schmiergeld bekommen kann. Manche sagen, Griechenland ist in Wirklichkeit der Failed State in Europa, in der Europäischen Union. Man kam mit Lug und Betrug in die Eurozone. Heute redet darüber offensichtlich niemand mehr. An die Adresse der LINKEN darf ich auch mal sagen, Herr Huster, es sind nicht spekulative Angriffe, die uns die Probleme machen, das haben Sie nicht verstanden, das sind Staatsschulden. Es sind Schulden, die haben Politiker gemacht, solche, wie sie auch hier in unseren Reihen sind. Die Eurokrise ist keine Krise des Kapitalismus, keine Krise der Marktwirtschaft,
sie ist eine Krise der Staatsschulden. Und da Sie jetzt so vereinigt aufheulen, das zeigt mir, dass Sie das nicht verstanden haben, dass Sie das ignorieren wollen, und das sind ja nicht nur die LINKEN, also die, die sich DIE LINKE schimpfen. Es sind einige Parteien, die wollen Eurobonds, in welcher Form auch immer. Da gibt es Stimmen aus der SPD, aus der LINKEN, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die fordern Eurobonds
und entweder wissen Sie nicht,
was Sie tun oder Sie ignorieren die Folgen ganz bewusst.
Was bedeutet das denn, was bedeuten Eurobonds? Es bedeutet die ungehinderte Fortsetzung der Staatsverschuldung mit einem Unterschied Deutschland zahlt. Wir haben schon viel gezahlt und wir haben viel zu viel gezahlt in den letzten Monaten. Aber die Fortsetzung dieses Inflationskurses wäre fatal für unser Land. Viele sprechen in dem Zusammenhang mit Eurobonds von Solidarität, davon, dass es möglich wäre, einen Marshallplan für Griechenland und andere Länder im Mittelmeer
raum zu gestalten. Aber was heißt das denn? Der Marshallplan, das darf ich Ihnen mal in Erinnerung rufen, das war Wiederaufbauhilfe. Das war ein Aufbau, der fußte darauf, dass Deutschland, die es damals im Wesentlichen betroffen hat, ein Geschäftsmodell hatte, die Basis hatte. Eine Gesellschaft,
eine Gesellschaft und ein Volk, was durchaus in der Lage war, sich zu organisieren in einem Gemeinwesen. Wir hatten nach dem Krieg geschaffen eine funktionierende Justiz, eine funktionierende Finanzverwaltung. An all dem fehlt es in solchen Ländern wie Griechenland.
Bei diesen Eurobonds geht es um Konsum auf Pump, um Weiterfinanzierung von Korruption, es geht einfach um ein „Weiter so!“ und das kann nicht sein.
Ich darf Sie daran erinnern, dass Schulden gegen Verschuldung noch nie geholfen haben. Das weiß jeder, der im wirtschaftlichen Bereich tätig ist, das weiß auch der, der erkennt, dass dem Drogensüchtigen nicht der Dealer hilft. Auch nicht die sorgende Mutter, die einen Kredit aufnimmt, um den nächsten Schuss zu finanzieren, hilft ihrem Kind. Dem Alkoholiker hilft auch kein Schnaps, egal wie er heißt.
Dem Spieler helfen keine neuen Jetons auf Pump. Was hilft, wäre ein funktionierendes Staatswesen, eine Justiz, eine Steuerverwaltung und ein erfolgreiches Geschäftsmodell, was man in Griechenland und anderswo einführen könnte.
Dann wäre jede Hilfe gerechtfertigt und da ist Deutschland aufgefordert, an erster Stelle zu stehen. Aber erst müssen die Voraussetzungen geschaffen werden und dann kann man über Hilfe sehr intensiv und gewissenhaft nachdenken. Eurobonds wären ein Verbrechen am deutschen Volk.
Eurobonds wäre die Verachtung der Lebensleistung der Deutschen, pfui, wer solch einem Plan das Wort redet.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, DIE LINKE versucht mit diesem Antrag ihre Politik der Ausbeutung der Leistungsträger fortzusetzen.
Sie fordern immer wieder gern Gerechtigkeit
und in Wirklichkeit verschärfen Sie die Ungerechtigkeit.
Sie haben eben schon genau das Thema richtig erfasst, die kalte Progression. Dann behaupten Sie doch tatsächlich, das würde im Wesentlichen die
hohen Einkommen entlasten. Sie zeigen ein weiteres Mal, dass Sie das deutsche Steuerrecht nicht verstehen und dass Sie insbesondere nicht verstehen, welche Wirkung das auf die Bürger dieses Landes hat.
Nach dem Grundgesetz sollen die Deutschen nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden.
Sie gehen darüber hinaus, Sie besteuern Inflation. Aber das hat bei Ihnen Methode, Inflation frisst schließlich die Schulden auf, die Sie aufhäufen, und Inflation erhöht nebenbei auch noch die Steuereinnahmen, weil Sie den Arbeitnehmern dieses Landes die Entlastung vorenthalten.
Sie haben in Ihrem Punkt 2 geschrieben, die Landesregierung möge doch die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Vorgabe aus Artikel 109 Grundgesetz darstellen.
Ich kann Ihnen die Auswirkungen sagen. Im Wesentlichen erspart das Land Zinsen, wenn es weniger Schulden macht.
Dass Ihnen das nicht passt, weiß ich. Ihnen geht es auch nicht darum, was in der Zukunft unsere Kinder und Enkel zu zahlen haben, sondern Ihnen geht es nur um den momentanen Vorteil und das momentane Geschrei.
Da können Sie noch so laut werden, falsch bleibt es weiterhin. Falsch ist es auch, dass in Deutschland etwa Vermögen privilegiert wäre. Am Schlimmsten war es in der Zeit, die Gott sei Dank hinter uns liegt. Da haben Sie mit Vermögen ganz andere Dinge angestellt zum Schaden der Deutschen, zum Schaden der Thüringer.
Sie haben dieses Land ruiniert und diese Politik versuchen Sie heute auf andere Weise fortzusetzen.
Sie sprechen von der Privilegierung von Mieten und Pachten. Es gibt in Ihren Reihen einige Wenige, die verstehen das Steuerrecht so einigermaßen. Herrn
Kuschel, der jetzt im Augenblick nicht dabei ist, dem kann man das anerkennen. Aber zu sagen, Mieten und Pachten seien privilegiert im Hinblick auf die Gewerbesteuer, das ist so dreist gelogen, das kann ich nicht hinnehmen.
Am Ende fällt Ihnen nichts weiter ein, als die Millionärssteuer zu fordern.
Herr Huster hat es hier eben gesagt, Reichensteuer fängt bei ihm bei 65.000 € an. Interessant ist der Vergleich mit den Bezügen eines Thüringer Abgeordneten. Da zeigt sich nämlich, dass Sie die Grenze für die Reichensteuer genau da ansetzen, dass es Sie persönlich nicht mehr betrifft; schade.
Nehmen Sie zur Kenntnis oder sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es im Wesentlichen die deutschen Thüringer sind, die uns hier im Landtag gewählt haben und deren Vertreter wir sind?
Sehr geehrte Damen und Herren, die beiden Tagesordnungspunkte - Gesetz zur Änderung der Verfassung und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung - wurden nach der ersten Lesung vom 24.03. an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Im Wesentlichen lässt sich sagen, als Argumente wurden seinerzeit vorgetragen von der LINKEN, es sei eine Investitionsbremse, und von der CDU, man renne mit dem Antrag offene Türen ein, es sei schon lange Position der CDU.
In der ersten Ausschussberatung am 07.04.2011 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Am 09.06.2011 wurde in einer weiteren Beratung des Haushaltsausschusses vonseiten der SPD-Fraktion die Bitte geäußert, angesichts der vielen umfangreichen Stellungnahmen eine Synopse zu erstellen, um die Ergebnisse übersichtlicher zu gestalten. Zudem wurde die Verwaltung gebeten, einen Vergleich der Rechtslage in den anderen Bundesländern zu erstellen. Im Ergebnis dieser Untersuchungen kann man feststellen, dass die meisten Länder Verschuldungsregelungen oder Einschränkungen der Verschuldung in den Landeshaushaltsordnungen vorgesehen haben. Weitergehende Beschränkungen gibt es in den Verfassungen der Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, RheinlandPfalz, zum damaligen Zeitpunkt geplant in Sachsen und in Schleswig-Holstein. Von den Angehörten haben positive Stellungnahmen abgegeben - ich nenne hier einige exemplarisch -: das Bundesministerium der Finanzen, Prof. Lenk von der Universität Leipzig, die Thüringer Industrie- und Handelskammern, der Bund der Steuerzahler, die Bertelsmann Stiftung, der Verband der Wirtschaft, der Bauernverband, der Verband der Familienunternehmer und last but not least der Thüringer Rechnungshof. Die anderen Angehörten haben sich kritisch geäußert.
Zur Frage der Zweidrittelmehrheit für Abweichungen von den vorgesehenen Regelungen - diese Zweidrittelmehrheit befürworteten ebenfalls etliche, insbesondere die oben genannten Angehörten. Manche hielten die Regelung aber auch für zu streng und zu unflexibel.
Es wurde gleichwohl von den Angehörten trotz der rigiden Festlegung die Möglichkeit der Umgehung auch dieser strengen Regelung gesehen. Einige forderten sogar weitergehende Regelungen, unter anderem zur Sicherung der Gemeindefinanzierung. Es wurde im Anhörungsverfahren durchaus die Gefahr gesehen, dass das Land keine hinreichende Freiheit bei der Erhöhung oder bei der Einführung neuer Steuern habe und dadurch der finanzielle Spielraum verengt würde oder verloren ginge. Andererseits wurde darauf verwiesen, dass die Einsparungsmöglichkeiten im Landeshaushalt bei Weitem noch nicht ausgeschöpft seien. Dies war unter anderem die Position der Thüringer Industrie- und Handelskammer.
Am 06.10.2011, in einer weiteren Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, wurde von der CDU-Fraktion um die Einbeziehung einer Schrift des Instituts der Deutschen Wirtschaft gebeten, die unter dem Titel „Konsolidierungs-Check: Schuldenbremse in den Bundesländern“ veröffentlicht worden war. Schließlich wurden in der Sitzung vom 19.01.2012 nochmals Argumente ausgetauscht. Im Kern seien hier zwei Positionen der Regierungsfraktionen genannt. Die SPD verwies darauf, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes im Wesentlichen ausreichten. Aufseiten der CDU wurde gemeint, man sei dafür, ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung zu verankern. Dieser vorliegende Vorschlag sei aber zu starr und aus Gründen der Koalitionstreue käme selbst eine Enthaltung in der Sache nicht infrage. Im Ergebnis gab es dann eine Abstimmung, die mit den Stimmen der Koalition, der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP die Empfehlung aussprach, die Anträge abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, so ein paar Dinge, die hier heute gesagt wurden, treiben mich noch mal nach vorn. Es wurde auch vonseiten der Regierung gesagt, man müsse doch erst mal Spielräume schaffen. Die vereinigte LINKE hier im Hause ist der Meinung, Spielräume können nur aus erhöhten Einnahmen,
nicht nur durch Erhöhung der Steuern, weil es den Leuten so gut geht, sondern durch Erhöhung der
Steuersätze, weil man ihnen noch mehr von dem abnehmen möchte, was sie verdient haben, Spielräume könnten nur so geschaffen werden. Ich bin da ganz anderer Meinung. Spielräume können auch zum Beispiel durch die Ausgabenpolitik geschaffen werden.
Da wird gesagt, das sei alles in hohem Maße gebunden. Kurzfristig gesehen ist das sicher so. Aber man sollte nicht nur kurzfristig schauen. Beispielsweise - wir haben es an anderer Stelle mehrfach und intensiv diskutiert - die Frage der Personalpolitik. Wir stellen immer noch mehr Leute ein, als wir tatsächlich auf Dauer brauchen. Vor allem schaffen wir damit erhebliche, gigantische Verpflichtungen für die Zukunft, wenn man nur auf die Beamtenpensionen schaut.
Herr Meyer, das ist geradezu drollig, wenn Sie sagen, in der Privatwirtschaft sei das ja auch so, da müsse man auch für Investitionen Schulden machen. Sie vergleichen das Land Thüringen mit einem Existenzgründer.
Das ist vor 20 Jahren ja durchaus ein Neuanfang gewesen und mit einer Existenzgründung, mit einer Neuexistenz zu vergleichen. Aber ich sage Ihnen mal den Unterschied als jemand, der aus dieser Privatwirtschaft kommt und der auch Existenzgründer war. Der Existenzgründer und der Unternehmer, der hat vor, seine Schulden anschließend mal zurückzuzahlen
mit den Verdiensten, die er mit diesen Investitionen erwirtschaftet hat. Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, spätestens seit 1969, hat gezeigt: Niemand hat die Absicht, diese Schulden jemals zurückzuzahlen. In Bayern höre ich andere Signale. Das ist etwas, was sich auch die Kollegen hier von der CDU mal intensiv zu Herzen nehmen sollten. Bayern ist ja nicht weit weg. Sprechen Sie doch mal mit denen, was die da so vorhaben. Und an DIE LINKE gerichtet: Frau Keller, ich schätze Sie ja sehr, aber wenn Sie die Lösung der Finanzprobleme in Thüringen einzig und allein oder im Wesentlichen darauf konzentrieren, dass man Millionäre höher besteuern möge,
dann frage ich mich, wie viele Millionäre haben wir denn hier und wie viel verdienen die denn so?
Was kann man denen denn noch abpressen, ohne dass man ihre Leistungsfähigkeit so nachhaltig
schädigt, dass sie anschließend gar nichts mehr leisten können?
Im Vergleich zu der Größe dieses Haushalts, die wir in Thüringen haben, und im Vergleich zu der Größe der Probleme, die wir nicht nur jetzt haben, sondern die wir in Zukunft jährlich sich verschärfend haben, weil die Zuweisungen des Bundes an Thüringen ja jedes Jahr ganz erheblich sinken. So viele Millionäre haben wir leider Gottes in Thüringen nicht. Es wäre schön, wenn es Thüringen besser ginge.
Aber Sie tragen dazu bei, dass es Thüringen immer nur noch schlechter geht. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, diese Klarstellung, die hier vorgesehen ist, ist unnötig. Meine Vorredner haben es schon gesagt. Bereits beim ersten Aufruf dieses Gesetzentwurfs habe ich eingefordert - und das möchte ich hier noch mal wiederholen -, dass wir uns um einen fairen Umgang mit dem Bürger bemühen sollten. Nachträglich für ein bereits laufendes Jahr Steuern zu erhöhen, halte ich im Hinblick auf diesen fairen Umgang eigentlich für unzumutbar. Eine nachträgliche Änderung ist aber auch nach Bundesgesetz möglich, nämlich dann, wenn eine Senkung Gegenstand ist. Leider denkt in diesem Haus daran offenbar niemand. Der Gesetzentwurf sollte abgelehnt werden. Danke schön.
Danke für die Möglichkeit der Nachfrage. Sie sagten eben, mit Bezug auf § 3 - Begriffsbestimmung hatten Sie in Absatz 3 „Familie“ definiert, und erwähnten in Ihrer Rede dazu unter anderem auch Lesben und Schwule. Nach der Definition Ihres Absatzes 3 gelten als Familie die Lebensgemeinschaften mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Habe ich das dann richtig verstanden, dass beispielsweise ohne Trauschein Zusammenlebende oder Lesben- oder Schwulenpaare nicht als Familie gelten? Denn wenn diese kein Kind oder keinen pflegebedürftigen Angehörigen haben, sind sie dann dementsprechend nicht Familie.
Dann müssen Sie das auch so in den Gesetzentwurf schreiben, da steht es nicht drin.
Werte Abgeordneten, meine Damen und Herren, selten herrscht so viel Einigkeit. Auch wir sind sowohl gegen den Gesetzentwurf als auch gegen die Ausschussüberweisung.
Das Gesetz ist schlichtweg überflüssig. Frau Enders, Sie haben da irgendetwas nicht verstanden in Ihrer Begründung. Sie sprachen von Wirksamwerden um den 30. Juni. Wirksam würde eine Steueränderung schon vom 1. Januar an, so steht es im Gesetz. Das allerdings ist auch schon im Bundesgesetz meines Erachtens eine fragwürdige Regelung, weil sie dem Steuerpflichtigen nicht mehr die Möglichkeit lässt, auf eine Gesetzesänderung, Steuersatzänderung, oder eine Hebesatzänderung zu reagieren, irgendeine Gestaltung vorzunehmen, und es setzt ihn darüber hinaus der Notwendigkeit
aus, möglicherweise eine Anpassung der Vorauszahlung hinnehmen zu müssen. Das hat mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage eines Unternehmens. Wir sprechen ja hier auch vom Gewerbesteuerrecht. Diese rückwirkenden Steuersatzänderungen und Steuerrechtsänderungen sind eine um sich greifende Unsitte in Deutschland. Dem sollte man entgegentreten, nicht indem man das hier mit einem Landesgesetz weiter manifestiert, sondern indem man die Regelungen an sich infrage stellt.
Diese Unsitten kennen wir auch aus den diversen Jahressteuergesetzen, die kurz vor knapp am Jahresende in Kraft gesetzt werden, auf die man sich in der Praxis nur sehr schwer einstellen kann, die immer wieder zu Rechtsfragen führen und Gestaltungen völlig unmöglich machen.
Das Gesetz ist zuletzt auch deswegen überflüssig und unsinnig, weil das Bundesgesetz sogar einen späteren Beschluss zulässt, später als den 30. Juni, nämlich in dem Fall, in dem der Hebesatz gesenkt wird. Auch das haben Sie nicht beachtet. Wie schon gesagt, wir sollten es ablehnen. Danke schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion zur zukünftigen Entwicklung der Pensionslasten beschäftigt sich tatsächlich mit einer der großen Herausforderungen der nächsten Jahre, die die Thüringer Politik bewältigen muss. Um das noch mal klarzustellen, in diesem Antrag hier geht es nicht um das Füttern eines Fonds, in Abwägung dazu vielleicht eher Schulden zu tilgen, sondern es geht hier darum, Klarheit zu schaffen, einen Bericht regelmäßig vorzulegen.
Herr Meyer, Sie hatten das eben ganz richtig gesagt, alle anderen Fraktionen halten es für hinreichend, das jede Legislatur einmal zu tun. Ich werde Ihnen gleich erläutern, warum das bei Weitem nicht ausreicht.
Herr Dr. Pidde, wenn Sie sagen, wir bezeichnen das als zentrale Aufgabe und Sie halten das nicht für die zentrale Aufgabe der Thüringer Politik, da möchte ich Ihnen das entgegenhalten. All das, was Sie aufgeführt haben, was wir für wichtig halten, was auch zentrale Aufgaben Thüringer Politik sind, all das ist ohne Geld, ohne hinreichende Finanzierung schlichtweg nicht möglich.
Deshalb ist die Sicherung der Finanzen auch eine zentrale Aufgabe.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDPFraktion zur Entwicklung der Pensionskosten antwortete die Landesregierung, die jährlichen Kosten steigen von heute knapp über 80 Mio. € auf über 300 Mio. € pro Jahr in 2020. Das ist ein Anstieg von etwa 400 Prozent. Das Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds - 1999 eingerichtet worden -, das die Belastungen abfedern soll, hat aktuell ein Gesamtvermögen von 172 Mio. €. Dass es nicht zur vollständigen Ausfinanzierung gedacht war, ist klar, aber die Relationen zeigen, dass auch das weitaus unzureichend ist, denn es geht gerade nicht darum, nur die Pensionskosten eines einzelnen Jahres auszufinanzieren oder klarzumachen, wie viel denn da auf uns zukommt, sondern die Pensionslasten aller Beamten über deren gesamte Lebensdauer, von der Pensionierung bis zum Ende.
Mit diesen 172 Mio. € könnte man einmal etwa die Hälfte der jährlichen Pensionskosten 2020 abdecken - in einem Jahr die Hälfte. Das wäre bei Weitem unzureichend. Diesem dramatischen Anstieg der Pensionsausgaben, die jedes Jahr auf uns zukommen und die nicht durch Rücklagen gedeckt sind, steht auf der Einnahmeseite eine ähnlich dramatische Entwicklung gegenüber. Die Einnahmen des Freistaats Thüringen werden zurückgehen. Wir sind uns, glaube ich, alle darüber einig. Sie werden deutlich zurückgehen. Ob wir am Ende bei einem Haushaltsvolumen von 7 oder 7,5 Mrd. € landen werden, das kann man dahingestellt sein lassen, klar ist, es wird deutlich weniger sein, und klar ist, dass es bereits im nächsten Jahr weitere Maßnahmen in der Richtung geben muss.
Die Schritte, die sich heute abzeichnen für den Haushalt 2012, reichen meines Erachtens dafür noch nicht aus,
denn tatsächliche Rückführung der Verschuldung Thüringens ist ja hier auch nicht wesentlich vorgesehen.
Die Einnahmen gehen um 20 bis 30 Prozent zurück. Darüber herrscht, glaube ich, Einigkeit. Der Personalbestand und der Personalabbau hält dem bei Weitem nicht Schritt. Die Herausforderungen der steigenden Pensionslasten würden nur dadurch umso größer und der prozentuale Anteil an dem Landeshaushalt wird umso größer. Das Problem wird auch umso größer, je mutloser wir beim Personalabbau sind. Es wird auch umso größer, je stärker die Besoldung steigt. Wir haben gestern an dieser Stelle auch darüber diskutiert.
Die FDP-Fraktion stellt sich dieser Herausforderung. Wir müssen verhindern, dass die steigenden Ausgaben für Pensionszahlungen Thüringen künftig die Luft gänzlich abdrücken. Deshalb, Herr Dr. Pidde, es ist eine zentrale Aufgabe und es bleibt eine.
Wir möchten nämlich weiterhin Geld für Bildung, für die Wissenschaft, für die Kultur und für die Infrastruktur bereitstellen können. Deswegen müssen wir heute vorsorgen und wir müssen vor allem Klarheit schaffen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist es möglich, zunächst mal die aufgelaufenen Verpflichtungen, die sich ergeben werden, zu ermitteln und die Entwicklung der jährlichen Pensionskosten zu beschreiben. Dafür müssen wir keineswegs teure externe Gutachter beschäftigen.
Es ist mit bordeigenen Mitteln durchaus zu schaffen.
Zweitens muss auf dieser Basis ein Konzept erarbeitet werden, wie der Landeshaushalt sich auf diese Entwicklung strukturell vorbereitet. Herr Meyer, Sie sagten, das sei in der Haushaltsstrukturkommission angelegt. Die Ergebnisse kennen wir ja bis heute nicht, und ob das dort angelegt und vor allem ob es dann auch dort gelöst wird, steht in den Sternen.
Drittens müssen regelmäßig, am besten jährlich wir haben alle zwei Jahre in unseren Antrag hineingeschrieben -, die Zahlen zur Pensionsverpflichtung aktualisiert werden, weil es jährlich Änderungen gibt. Beispielsweise die Frage, wie verbeamten wir; beispielsweise die Frage, wie entwickeln sich die Bezüge der Beamten, das hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Pensionslasten, auf die Summe der Verbindlichkeiten insgesamt. Vielen Bürgern da draußen ist überhaupt nicht klar, welche vielfache Wirkung heute relativ kleine Zahlen in der Zukunft bei den Pensionslasten haben. Das ist nämlich tatsächlich Versicherungsmathematik und das kann man nicht so einfach mit den Grundre
chenarten nachrechnen, da gehört schon ein bisschen mehr dazu.
Immerhin gab es in der 4. Legislaturperiode schon mal einen Antrag, der sich damit beschäftigt hat, der wurde im November 2005 behandelt, also vor viereinhalb Jahren. Trotzdem sind wir eigentlich bis heute keinen Schritt weitergekommen. Mit den letzten Haushaltsverhandlungen wurden die Zuführungen an den Pensionsfonds sogar ausgesetzt - ein Schritt in die völlig falsche Richtung.
Ich bitte Sie auf jeden Fall um Zustimmung zu Punkt 2 unseres Antrags, der die Vorlage eines umfassenden Pensionslastenberichts fordert, und zwar auch die zweijährige Aktualisierung. Das ist umso wichtiger, als die Landesregierung bisher die Zuarbeit dafür verweigert hat.
In der Antwort auf die erwähnte Kleine Anfrage der FDP-Fraktion führt die Landesregierung aus, dass die Höhe der insgesamt aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen nicht bekannt sei und dass sie auch kein Interesse daran hat, diese zu ermitteln, kann man daraus lesen. Dabei zieht man eine juristische Schutzmauer hoch, Herr Dr. Voß, tatsächlich - ich zitiere, wenn Sie erlauben, aus der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Ein Anspruch auf Versorgung entsteht gemäß § 4 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz mit Beginn des Ruhestandes. Mithin entsteht die Versorgungsverpflichtung des Landes für die Landesbediensteten ebenfalls erst mit diesem Zeitpunkt. Rechtlich betrachtet bestehen für die aktiven Landesbediensteten derzeit keinerlei Pensionsverpflichtungen.“ Das mag ja rechtlich so sein, aber mir drängt sich der Schluss auf, Sie wollen das gar nicht veröffentlichen, weil sonst Ihr Offenbarungseid nötig wäre.
An diesem Zitat ist erkennbar, warum wir uns hier damit beschäftigen müssen, weil es die Landesregierung bisher nicht hinreichend getan hat. Juristisch mag die Aussage ja zutreffend sein, daran habe ich auch gar keine Zweifel, zielführend ist sie aber gleichwohl nicht. Schauen wir doch einmal in die Privatwirtschaft. Da muss jedes Unternehmen jedes Jahr mit finanzmathematischen Gutachten Pensionslasten ermitteln und muss dafür Rückstellungen errechnen. Was jedem kleinen oder großen Privatunternehmen jedes Jahr zugemutet wird, das kann unsere Landesverwaltung, unser Finanzministerium nicht? Da fehlt mir schlichtweg der Glaube. Eine kurze Frist hätten wir hier vorgesehen - das ist doch tatsächlich keine kurze Frist. Im Privatunternehmen reicht die Zeit zwischen dem tatsächlichen Geschäftsjahresende und der Aufstellung des Jahresabschlusses dafür aus. Warum das in der Landesverwaltung nicht so sein soll, das kann ich nicht verstehen.
Wenn ich auf den Antrag der Regierungsfraktionen schaue, da ist ein Zeithorizont von 20 Jahren genannt. 20 Jahre hören sich zunächst lang an, aber 20 Jahre ist nicht die Laufzeit der Verpflichtung. Wenn heute ein Beamter mit 65 oder 67 in Pension geht, dann wird der hoffentlich noch etwas länger leben als 20 Jahre. Von denen, die heute noch nicht in Pension gehen, möchte ich gar nicht reden. Auch dafür haben wir Pensionsverpflichtungen. Das wäre bei ordentlicher Errechnung von Rückstellungen ausgewiesen. In dem Antrag der Regierungsfraktionen wurde das verschwiegen. Sie verschweigen damit einen wesentlichen Teil der Wahrheit.
Sie verweigern die Problemanalyse. Sie verweigern Klarheit, weil Sie die Konsequenzen Ihres Handelns nicht offenlegen wollen. Das kann es nicht sein.
Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie wenigstens einen kleinen Teil und eine gewisse Tendenz unseres Antrags mit Ihrem Antrag übernommen haben.
Herr Kowalleck, wenn Sie sagen, mit Berichten sei kein Problem gelöst, dann springen Sie deutlich zu kurz. Auch hier verweise ich auf die Entscheidungen, die wir jedes Jahr zu treffen haben, beispielsweise zur Beamtenversorgung.
Ich kann gleichwohl für meine Fraktion ankündigen, dass wir notfalls Ihrem Alternativantrag zustimmen werden, auch wenn Ihre Änderungen das Wesentliche auslassen, wenn der Bericht weniger transparent wird und wichtige Daten von Ihnen von vornherein verschwiegen werden. Gleichwohl ist es besser, ein bisschen etwas zu haben als gar nichts. Danke schön.
Danke schön. Zwei Fragen oder eine Frage eigentlich. Sie haben Ihr oder ein Wahlkreisbüro in Meiningen. Darf ich daraus schließen, dass Sie des Öfteren diese Strecke durch Rohr benutzen. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was passiert, wenn die steile Strecke nach Rohr hinein ein Lkw, ein Gefahrguttransporter beispielsweise befährt, ähnlich wie es vor Jahren mal in Herborn passiert ist?
Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich sieht das alles ganz gut aus. Das Land erhöht die Besoldung der Beamten und Richter im Gleichklang mit den Tarifbeschäftigten. Es lohnt gleichwohl ein bisschen genauer hinzuschauen. Wenn zum Beispiel in der Einleitung unter Problem- und Regelungsbedürfnis steht, entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse habe das zu erfolgen, da drängte sich mir gleich die Frage auf: Sind das die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschäftigten, auch der in der Privatwirtschaft oder sind damit vielleicht auch ein wenig die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes Thüringen gemeint? Wir wissen alle, die sind schwierig. Die sind weiterhin schwierig, auch wenn der Haushalt 2012 möglicherweise eine andere Richtung einschlagen wird als die, die wir in den vergangenen zwei Jahren gesehen haben. Wir sollten also auch die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Landes Thüringen und des Haushalt berücksichtigen.
Da fällt mir zuallererst ein, wir sprechen ja über Personal, man sollte, wenn man sich Verteilungsspielräume erwirtschaften möchte, den Personalbestand dringend anpassen. Hier bleiben Sie leider hinter dem, was wir uns vorgenommen haben, auch dem, was die Ministerpräsidentin vor nicht allzu langer Zeit als Devise ausgegeben hat, weit zurück. Früher war einmal von 17.000 Stellen, später von 11.000 die Rede, wenn ich mich recht erinnere, heute noch von 8.600, die bis 2020 wegfallen sollen. Da ist auch noch der Abbaupfad, den es bisher schon gab, eingerechnet. Wer Spielräume für Besoldungserhöhungen schaffen will, der muss an anderer Stelle in Vorleistung gehen.
Das ist hier nicht passiert und ist nicht hinreichend. Wir bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück. Das kann es nicht sein. Ich möchte auch davor warnen, sich hier einfach nur die Zahlen anzuschauen, die hören sich sehr moderat an, aus Sicht eines Beschäftigten vielleicht sogar zu knapp: Im Oktober 2011 plus 1,5 Prozent, das entspricht noch nicht einmal der Inflationsrate, im April 2012 noch einmal 1,9 Prozent, auch hier wahrscheinlich unterhalb der Inflationsrate. Aber diese Betrachtung ist zu kurz gesprungen. Tatsächlich haben wir schon eine erhebliche Besoldungserhöhung beschlossen, hier im Landtag, nämlich die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden. Das ist ein echter geldwerter Vorteil. Rechnet man das zusammen, multipliziert man diese Prozentsätze miteinander, dann kommt man auf eine ganz stolze Zahl von 8,6 Prozent Erhöhung in Summe bis 2012. 8,6 Prozent!
Herr Dr. Voß, Sie werden uns sicher erklären müssen, dass das richtig und angemessen ist.
Im Ergebnis sind es eben nicht diese 46 Mio. €, die für das nächste Jahr, oder die 8,4 Mio. €, die für dieses Jahr hier aufgeführt sind. Im Ergebnis ist es wohl eher ein erheblicher dreistelliger Millionenbetrag, nach meiner überschlägigen Kalkulation um die 200 Mio. €, die uns diese Beschlüsse in Summe kosten an Personalkosten im Bereich der Beamten und Richter. Das ist im Ergebnis ein warmer Regen für die Beamten und eine kalte Dusche für das Land. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, damit komme ich aus. Ich möchte nur noch einmal eines richtigstellen, was hier Kollege Döring behauptet hat, es sei mittelstandsfreund
lich, kleine Unternehmen seien entlastet. Da rechnen Sie möglicherweise anders als ich. In § 5 steht unter Punkt 10: „Bei Unternehmen mit 20.000 oder mehr Beschäftigten werden 180 Rundfunkbeiträge fällig.“ Das sind bei 20.000 - also der Untergrenze 0,009 Beiträge pro Nase. Es gibt in Deutschland Unternehmen, die haben 100.000 mehr Beschäftigte, da ist es entsprechend weniger. Unter Punkt 2 sehen Sie, bei neun bis 19 Beschäftigten wird ein Rundfunkbeitrag fällig, das sind 0,05 pro Nase. Das ist sechsmal so viel. Mir ist schlichtweg nicht verständlich, warum in kleinen Unternehmen die Mitarbeiter mehr Radio hören, Fernsehen schauen oder am PC irgendwelche Multimediaangebote wahrnehmen als in großen Unternehmen.
Vielleicht haben Sie andere Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Darüber hinaus muss man schon die Gerechtigkeitsfrage stellen, warum jemand, der zu Hause eine Gebühr bereits bezahlt, dafür, dass er beruflich mit dem Auto unterwegs ist, noch einmal ein Drittel der Gebühr zahlen muss, der gleiche Bürger, der unterwegs ist. Und wenn er dann nachts im Hotel schläft, bezahlt er mit für das Hotelzimmer noch ein weiteres Mal. Das ist schlichtweg nicht verständlich.
Radio hören, Fernsehen schauen, Multimediaangebote wahrnehmen können immer nur Personen. Deswegen ist es gerade nicht gerecht. Herr Dr. Zeh, wenn Sie gesagt haben, das wollen wir nicht, dass die Wirtschaft entlastet wird, dann erlaube ich mir, Sie da in Zukunft zu zitieren.
Ich halte es sehr wohl für angemessen, dass nur diejenigen, die die Angebote auch wahrnehmen können, tatsächlich dafür zahlen. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich bin entsetzt. Alle sprechen von Verbesserung. Ich kann die Verbesserung für das Land, für unsere Behörden, für unsere Ämter nicht so recht erkennen.
Ich weiß nicht, ob Sie hier als gewählte Personalräte, als Betriebsräte sprechen oder als Abgeordnete des Thüringer Landtags.