Tamara Thierbach
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Last Statements
Herr Staatssekrektär, das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ja in dem Paradigmenwechsel im Interesse der Kinder entstanden. Sehen Sie einen Novellierungsbedarf jetzt nach ca. 14 Jahren KJHG, der eine Ergänzung hervorrufen würde, dass nicht mehr nur ausschließlich die Rechte der Kin
der, sondern dass auch Schutzmechanismen zusätzlich von Mithelfenden bei der Erziehung geregelt werden müssen?
Übernahme von Investitionskosten für nicht geförderte Pflegeheime
Die Übernahme von Investitionskosten für nicht geförderte Pflegeheime wird in einer Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Soziales und Familie und den Trägern von stationären Pflegeeinrichtungen geregelt. Am 5. März 2004 hat die Planungskommission nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz Kriterien zur Anerkennung von Investitionskosten in nicht geförderten Pflegeheimen im Rahmen von Vereinbarungen von § 93 Abs. 2 BSHG beschlossen. Diese Kriterien sollen als Grundlage für die Prüfung von beantragten Investitionskosten in nicht geförderten Pflegeheimen angewandt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ab wann soll die oben genannte Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Soziales und Familie und den Trägern von stationären Pflegeeinrichtungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, in Kraft treten?
2. Ist eine rückwirkende Inkraftsetzung der oben genannten Vereinbarung geplant, und wenn ja, ab wann?
3. In der Vereinbarung wird von einem jährlichen Höchstbetrag der Förderung von 5.169,93 ' ( 14,44 ( ! ( )* ( (! sollen nach Auffassung der Landesregierung zukünftig in welcher finanziellen Gesamthöhe gefördert werden?
4. Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung auf die Träger der örtlichen Sozialhilfe?
Herr Staatssekretär, ist die Landesregierung davon ausgegangen, dass man mit diesen Empfehlungen vom 5. März 2004 auch den bundesgerichtlichen Urteilen zur Gleichbehandlung von Pflegeheimen nachkommt? Als zweite Frage, ist damit ein Pflegewohngeldgesetz übrig?
Weimarer "Bündnis gegen Rechtsextremismus"
Seit dem Jahr 2000 organisiert das Bündnis "BürgerInnen gegen Rechtsextremismus" unter dem Motto "Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt" die vielfältigsten Formen des Widerstands gegen rechtsextreme Bestrebungen. Neofaschisten haben sich zum Ziel gesetzt, die Stadt Weimar zum Handlungsraum für ihren Kampf gegen die bestehende Demokratie zu "erobern". Allein im Jahr 2004 wurden bisher über 20 Anmeldungen von Aufmärschen neofaschistischer Gruppierungen in Weimar bekannt. Durch das Bürgerbündnis wurde im März eine Demonstration der Weimarer Bürgerinnen und Bürger organisiert und vom 11. bis 18. April 2004 fand eine Aktionswoche gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus in Weimar statt. Erstmalig beteiligte sich die Landesregierung aktiv auf Einladung von Schülerinnen und Schülern des Sophiengymnasiums Weimar an der Kundgebung im Anschluss an die Demonstration am 18. April 2004. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Kaiser sprach auf der Abschlusskundgebung für die Landesregierung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkrete Unterstützung ist die Landesregierung bereit im Kampf gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus der Stadt Weimar zu geben?
2. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Tatsache, dass Schülerinnen und Schülern des Sophiengymnasiums Weimar auf Empfehlung des Kultusministeriums durch den Schuldirektor untersagt wurde, die durch das Weimarer Bündnis "BürgerInnen gegen Rechtsextremismus" erarbeitete Symbolik "Ampelmännchen" und "buntes Haus" in der Schule anzubringen?
3. Wie will die Landesregierung verhindern, dass sie zum einen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Weimar von der Bühne aus am 18. April 2004 lobt und unterstützt und gleichzeitig Schülerinnen und Schülern die politische Artikulation gegen Rechtsextremismus in der Schule verwehrt wird?
4. Ist die Landesregierung bereit, nachdem sie die Sinnhaftigkeit der durch das Bundesprogramm CIVITAS geförderten Netzwerkstelle wahrgenommen hat, diese gemeinsam mit den Kommunen finanziell zu unterstützen?
Herr Scherer, Sie sagten, es ginge nicht um das "Ampelmännchen" und nicht um "Das bunte Haus". Sind Ihnen folgende Aussagen bekannt? Schüler des Sophiengymnasiums auf die Frage: "Bekommt ihr denn eigentlich Unterstützung in eurer Schule oder ist das reine Eigeninitiative, was ihr hier macht?" Ja, es gibt bei uns ein paar Lehrer, die das natürlich unterstützen, die uns auch früher bei der Hand genommen haben, wie man so schön sagt, die natürlich noch immer vielen Schülern als Vorbild dienen. Man muss aber sagen, bis jetzt durften wir
auch an unserer Schule, die ja in der Carl-August-Allee sehr gut in der Stadt gelegen ist, Plakate aufhängen und Musik spielen. Vor ein paar Wochen kam dann der Bescheid vom Schulministerium, dass uns das verboten wird, dass empfohlen wird, das auf keinen Fall zu tun,
weil die Schule unpolitisch bleiben müsse - ich habe begonnen, ist Ihnen bekannt, dass... -, das auf keinen Fall zu tun, weil die Schule unpolitisch bleiben müsse.
Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass der Schüler antwortet,
wir haben uns darüber sehr geärgert. Es ist absolut falsch, so etwas zu sagen. Wir lernen bei uns in der Schule jeden Tag im Sozialkundeunterricht, in Deutsch, in Geschichte, was deutsche Menschen in der Vergangenheit für Fehler gemacht haben. Und heute wird es uns verboten, dass wir unser erlangtes Wissen in der Praxis anwenden können, dass wir sozusagen das Gelernte aus vergangenen Fehlern nicht anwenden können. Wir werden auf jeden Fall daher daran bleiben, dass dieses Verbot oder die so genannte Empfehlung wieder aufgehoben wird. Herr Scherer, ich wiederhole, ist Ihnen das bekannt? Zweitens, was versucht die Landesregierung zu tun, um genau solche Auffassungen oder Bruch zwischen Gelerntem und dann im tagtäglich Leben Anzuwendendem durch Schüler in dieser Art empfunden wird?
Frau Präsidentin, Herr Minister, genau diese Ironie, die Sie eben hier gegenüber der Stadt Jena geäußert haben,
ist letztendlich ein Beleg dafür, dass das Verfahren, wie Städte zu dieser Bezeichnung kommen, die ihre Identität ausdrückt, letztendlich nicht richtig geregelt ist. Die PDS-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über diese Beschlussvorlage enthalten,
nicht etwa, weil wir den Städten diesen Namen nicht gewähren wollten, sondern wir haben ein anderes Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung,
nämlich eins, wie es die Stadt Jena gerade dokumentiert. Im Zusammenhang mit der Novelle zur TKO Ende 2002 haben wir uns bereits als PDS-Fraktion zu dem Verfahren geäußert. Warum ist die Mehrheit in diesem Thüringer Landtag nicht bereit, kommunale Selbstverwaltung in der Art zu verstehen, dass auch die jeweilige Gemeinde selbst darüber entscheidet,
ob sie zum Beispiel Glockenstadt Apolda... Es ist auch unmöglich.
Er hat wiederholt, was mir ein Kollege aus Ihren Reihen zugerufen hat.
Der Skandal ist das Klima.
Kommunale Selbstverwaltung würde bedeuten, dass die Kommunen tatsächlich über ihre Bezeichnungen entscheiden, z.B. die Glockenstadt Apolda, die Wartburgstadt Eisenach, inwieweit man die Toskana des Nordens in Bad Sulza...
inwieweit man sie im Norden sieht, auch wenn es gegenwärtig keinen Begriff "Toskana des Ostens" gibt. Man könnte als Kommune darüber diskutieren, ob man "Stadt des Friedens" heißt, wie es in der Stadt Erfurt mehrfach diskutiert wurde und wie es auch der Oberbürgermeister artikuliert hat. Aber weil die Thüringer Kommunalordnung
eben die Beschlussfähigkeit hier durch diesen Landtag festgeschrieben hat und Sie kein Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung haben, sind nur die Namen vorgegeben, die Sie für richtig erachteten. Wir selbst sind der Meinung, den Kommunen kann man diese Verantwortung überlassen.
Sollte tatsächlich mal eine Formulierung auf einem Ortsschild oder auf einem Briefkopf erscheinen, die verfassungswidrig ist oder die der Würde des Landes nicht entspricht, ich glaube, dann wäre die Form des Anzeigeverfahrens, das man den Kommunen als einzige Form aufbürden sollte, letztendlich die Möglichkeit, vor Missbrauch mit Bezeichnungen tatsächlich geschützt zu sein, ausreichend.
Wir werden aus den Gründen nicht zustimmen. Es hat keinen Sinn, über kommunale Selbstverwaltung zu diskutieren und am Ende hier dann aber immer das Verfahren vorzugeben. Herr Minister, Sie können weiter den Kopf schütteln, ich finde es schon interessant, dass Sie hier generös dastehen. Das Kabinett hat am 16.03. beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landtags, den Städten die folgende Bezeichnung zu geben. Zuvor hat Ihr Haus - bitte schön - in die Kreise Briefe geschrieben, dass die Gemeinden und die Stadtratsparlamente so schnell wie möglich mal beschließen mögen, was sie wollten; und dann haben sogar noch die Stadtoberhäupter, wie die der Stadt Erfurt, Ihnen mal schnell in einem Brief mitgeteilt: "Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats teile ich ihnen mit, ich hätte gern..." Genau das zeigt darauf, dass Sie sich Ihre großen generösen Handlungen, die Sie heute hier mit der Mehrheit beschließen wollen, selbst organisieren, damit die anderen dann sagen können, wie sie wirklich heißen und das ist unlauter.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Beste wäre, alle Männer verließen den Saal.
Das Zweite, Herr Sonntag hat eine Rede gehalten, die beweist, dass er überhaupt kein Verständnis von Gleichstellung hat,
denn seine ganze Rede bestand darin, wenn man sie zusammenfasst, dass er gesagt hat, Frauen seid zufrieden, denn es geht uns allen schlecht. Das ist eigentlich eine Verhöhnung von Frauen, die angeblich die gleichen Rechte in diesem Lande haben sollen. Sie sagen, junge Frauen verlassen das Land, ja, sie verlassen es überproportional, um einem Plakat "mal wieder zu Hause" vielleicht irgendwann einmal doch dann diesen Gefallen zu tun und ein verlassenes Thüringen zu besuchen. Sie sagen, es ist nicht alles schlimm, wir haben die besten und ausgesprochen günstigsten Arbeitsbedingungen in Thüringen. Das ist eine Verhöhnung all derer, die tatsächlich keine Arbeit haben und auch aller Frauen, die keine Arbeit haben. Sie sagen, kein Thüringer hätte je gesagt, dass es die unnormale Erwerbsneigung der Frauen gibt. Ich möchte Sie erinnern, dass es der Ministerpräsident a.D. war, der dieses in dem alten Plenarsaal formuliert hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es noch in dieser Legislatur möglich war, im Materialband des Sozialberichts durch ein so genanntes soziales Forschungsinstitut die Arbeitsneigung der Frauen in Thüringen wieder genau mit diesem Begriff zu stigmatisieren. Das sind die Dinge, die Gleichberechtigung von vornherein durch eine CDU-Politik in diesem Land ausgrenzt. Diese Ausgrenzung haben Sie, Herr Sonntag, in Ihrem Kopf aber so deutlich gemacht, dass ich mich freue, dass Sie nie wieder einen Gleichstellungsausschuss so beleidigen können. Sie reden von Gender Mainstreaming, Sie erzählen von Schweden, Sie erzählen, wie die Gleichberechtigung dort bei niedrigen Löhnen zwischen Männern und Frauen ist. Warum gibt es dann in Thüringen, und das war die Anfrage und der Auftrag an die Landesregierung, keine zielgruppenspezifische Förderung mehr? Warum denn nicht? Sind die Frauen es nicht mehr wert? Warum folgt die CDU-Fraktion, wenn Sie sagen, es ist tragisch, dass im Dienstleistungs- und im sozialen Bereich letztendlich viele Frauen keine Arbeit mehr finden? Warum verhindern Sie dann Versuche, wie diese Projekte
aufrecht erhalten werden über eine Sozialpauschale? Warum sind Sie nicht bereit, ein Kindertagesstättengesetz in der Art zu ändern, dass es Flexibilität bei Öffnungszeiten gibt, das tatsächlich Väter und Mütter Kinder betreuen können? Genau dieses fehlt im Lande Thüringen. Warum sind Sie nicht bereit, Krippenansprüche von den Frauen, die es wollen, als Rechtsanspruch zu gewähren?
Sie jammern darüber, dass junge Männer ihre Karriere machen in der Zeit, wo Frauen zu Hause sind. Wenn die Frauen keine Chance haben, weil ihnen nämlich gesagt wird, bleib zu Hause, du hast erst ab zweieinhalb Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz, dann haben sie keine andere Chance. Zu den Ich-AG'en der Kinderbetreuung hat meine Kollegin Katja Wolf schon etwas gesagt. Eines ist die Diskriminierung einer Frau an sich, wenn Sie nämlich einer Frau absprechen, zweifache Mutter, dass - weil sie jung ist und sich für Kinder entschieden hat - sie deswegen angeblich Erfahrungen aus einer anderen Zeit nicht kennen würde. Dieses betreibt eine Politik, dass immer nur derjenige, der so genannte Lebensweisheit, der so genannte Erfahrung hat, der eine so genannte Betroffenheit hat. Genau das ist ein Ansatz, den Gender Mainstreaming in Europa eigentlich verhindern wollte, dass jede Folge eines Gesetzes, jede Folge einer Entscheidung letztendlich auf die Auswirkungen auf Männer und Frauen abgeglichen wird. Genau dieses verletzt die Landesregierung nach meiner und der Auffassung meiner Fraktion sträflich mit ihrem Handeln, was auch dieser Bericht des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur letztendlich bewiesen hat. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will Ihnen das nicht alles vorlesen, was ich jetzt hier mit nach vorn genommen habe.
Aber eines wird deutlich, dass wir eigentlich einen Pflegebericht so schnell wie möglich bräuchten.
Ja, Herr Dr. Pietzsch, ich glaube, Sie haben eine große Aktie daran, dass wir einen Landespflegeplan und einen neuen Pflegebericht brauchen,
weil nämlich offensichtlich etwas deutlich wird - und davor scheue ich mich überhaupt nicht -, dass, seitdem wir einen neuen Minister haben und einen anderen Staatssekretär und im August ein Staatssekretär aufgrund einer rechtlichen Unmöglichkeit, nämlich des so genannten Pflegewohngeldgesetzes, zurückgetreten ist, wir offensichtlich eine Chance haben, mit einer neuen Problemsicht auch im Pflegebereich umzugehen. Das haben die Umgänge mit den Problemen in den Heimen bewiesen. So war es eben formal eigentlich gar nicht notwendig, eine Sondersitzung im Thüringer Landtag zu beantragen, weil das Ministerium offen damit umgegangen ist, offen auch in der Information, offen auch gegenüber der Presse. Genau aus dieser Situation kann man Hoffnung ziehen. Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber in einem decken wir uns schon wieder, nämlich dass es eine Notwendigkeit der Reform der Pflegeversicherung in Berlin auf Bundesebene gibt. Die gibt es aus zwei unterschiedlichen Gründen, zum einen - und da unterscheidet sich PDS von CDU und SPD -, dass die Pflegeversicherung nämlich nach wie vor nicht bedarfsdeckend in der Sicherung der Leistungen existiert, dass die Pflegeversicherung eben nicht nur ein Problem der Finanzierung hat, sondern dass das, was mit Einführung der Pflegeversicherung schon kritisiert wurde, nämlich der so genannte Paradigmenwechsel, dass nicht mehr jede Leistung, obwohl sie nachweislich bei dem zu Pflegenden notwendig ist, durch die Pflegekasse bezahlt wird. Genau dieses Problem schleppen wir alle Mann mit und dieses Problem kann man auch heute
im Land Thüringen nachweisen.
Der Minister hat sehr, sehr viele Dinge benannt, die ich auch unterstütze. Ich nehme zwei Dinge raus, wo ich glaube, er irrt. Das Erste ist die Notwendigkeit des Pflegeberichts. Er sagt, unser Entschließungsantrag wäre überflüssig, er wäre nicht notwendig, weil es eine Menge von gesetzlichen Berichten in der Heimverordnung bzw. auch in der Pflegeversicherung gibt. Da es aber im Land Thüringen keinen Pflegebericht mehr gibt, haben wir in unserer Fraktion, nachdem wir dreimal den Antrag gestellt hatten, einen Landespflegebericht vorzulegen, uns die Mühe gemacht, 76 einzelne Fragen in Kleinen Anfragen zusammenzufassen, um selbst überlegen zu können, wo die Löcher in der Pflegeversicherung sind. Ich möchte Ihnen nicht alle 76 Fragen vorlesen und ich möchte Ihnen auch nicht alle Überschriften vorlesen.
Ich möchte Ihnen aber dokumentieren, dass das Ministerium selbst immer aufgeschrieben hat, dass man Zeit für einen Pflegebericht braucht. Meine Anforderung und die meiner Fraktion bestand also in den Fragen zum Stand der Umsetzung des Qualitätssicherungsgesetzes. Unsere Frage bestand in der Gewährleistung einer umfassenden Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften. Unsere Frage bestand in der Situation Pflege in Thüringen, unsere Frage bestand in der Pflegeplanung, unsere Frage bestand in der Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in Pflegeeinrichtungen. Wir fragten nach der personellen Situation in Thüringer Pflegeeinrichtungen, dieses untersetzt mit vielen einzelnen Fragen. Nun lese ich Ihnen den Satz vor, der in jeder Antwort des Ministeriums zu jeder Frage stand: "Für eine umfassende Beantwortung der Fragen wären umfangreiche und langwierige Recherchen notwendig, da eine Vielzahl der Daten der Landesregierung nicht vorliegen und auch nicht erhoben werden. Die Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten und ist daher unzumutbar." Wer diese Vorbemerkung analysiert, diese Sätze, der kommt in der Analyse dieser Sätze zu mehreren Aussagen.
1. Die umfassende Beantwortung der Frage wäre umfangreich und würde langwierige Recherchen notwendig machen. Dazu ist die Landesregierung offensichtlich nicht bereit. Natürlich bietet eine Kleine Anfrage nur sechs Wochen, aber wie oft werden wir von Ministerien gebeten, eine Verlängerung der Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu gewähren, damit die Recherchen geführt werden. Diese Bitten gab es bisher auch aus dem Sozialministerium. Keine einzige ist, um die Qualität der Antworten zu machen, überhaupt nur gestellt worden zur Verlängerung. Daraus ergibt sich, offensichtlich hatte man kein Interesse. Was bedeutet aber, die Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten? Das bedeutet übersetzt, denn die Fragen, die wir gestellt haben, betreffen die Menschen, die in den Pfle
geheimen arbeiten und vor allem die, die zu pflegen sind. Da bedeutet nämlich diese Antwort: Auch die haben wir nicht im Blick, sondern wir sind der Meinung - Ministerium -, einen unverhältnismäßig hohen Aufwand würde dies bedeuten. Also die Aussagen zu den Lebensverhältnissen der Menschen in den Pflegeheimen und im ambulanten Pflegedienst, die man in einem Landespflegebericht aufnehmen würde, sind der Landesregierung, die Erhebung der Daten, ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Das ist skandalös. Das ist skandalös, wie Sie mit der Pflege umgehen,
und warum wir weiterhin der Meinung sind, ein Landespflegebericht muss her. Er muss in einer Zeit formuliert werden, die abrechenbar ist und nicht auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben wird. Und - hier bin ich bei dem Ausgangspunkt - deswegen war es falsch, was die CDU gemacht hat, dass sie im Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz des Landes Thüringen die Berichterstattung gestrichen hat. Wäre nämlich das Berichtsersuchen pro Jahr oder alle zwei Jahre im Ausführungsgesetz weiterhin enthalten, dann hätte die Landesregierung nicht darauf verzichten können, Statistiken zu erheben oder einen Dritten zu beauftragen, dieses Qualitätsmanagement - denn das bedeutet das auch - überhaupt kontinuierlich zu machen.
Genau diese Novelle zum Pflegeversicherungsgesetz muss auch wieder her.
Zur Pflegeplanung: Man kann trefflich darüber streiten, ob die ca. 20.000 stationären Pflegeplätze spätestens im Jahr 2006 aufgrund der demographischen Entwicklung reichen oder nicht. Dieser Streit, wenn er der Zahlen wegen geführt wird, ist kontraproduktiv. Worüber wir uns unterhalten und vielleicht produktiv streiten müssen, ist die Tatsache: Ist es tatsächlich so, dass ich an einer absoluten Zahl festmachen kann, dass damit der Bedarf gedeckt ist - noch dazu, wenn ich im Hinterkopf habe, dass dieses dann die Zahlen sind, die zum Teil über den so genannten Artikel 52 finanziert wurden, also durch Bundesmittel finanziert wurden, mit einer Kofinanzierung von 20 Prozent, über die wir alle nicht streiten brauchen? Aber hört mit diesem Fakt der Abfinanzierung der Investitionen über diese Bundesmittel dann plötzlich der Bedarf an Investitionsmitteln auf? Müssen wir bei der Pflegeplanung nicht beachten, dass das Land in einer Verantwortung steht, wo wir in irgendeiner Form eine Landesinvestition zur Unterstützung der Aufgaben der Träger in den Pflegeheimen brauchen? Haben wir nicht festgeschrieben, dass das Land die Verantwortung bei den stationären Einrichtungen hat? Ergibt sich daraus nicht die Verantwortung, dass ein Landesinvestitionsprogramm aufgelegt wird? Ergibt sich daraus nicht die Frage, dass wir wieder fragen müssen, ist hier nicht eine Priorität auch
haushalterisch zu setzen, weil eben zu Pflegende in ihrer Würde behandelt werden müssen?
Gehören da diese Dinge nicht dazu? Gibt es nicht ein ganz akutes Problem, warum wir den 5. Landespflegeplan brauchen? Ist das Problem nicht so akut, dass es dem Ministerium unbekannt sein sollte? Ist Ihnen nicht bekannt, dass in den Heimen, die frei finanziert wurden, wenn der zu Pflegende in die Situation kommt, Sozialhilfe ergänzend beantragen zu müssen, er, wenn dieses frei finanzierte Heim keinen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt hat, nur über eine Einzelfallprüfung in seinem - wie er es empfindet - Pflegeheim wohnen bleiben darf? Na klar gibt es die Einzelfallprüfung, aber es gibt eben auch die Umzüge von Pflegeheim zu Pflegeheim mit der Begründung, dass der zu Pflegende in seinem angestammten Heim zu teuer ist. Denn diese Begründung wird gegeben auch im Südthüringer Raum in Pflegeheimen. Dort müssen Menschen umziehen, weil ein Träger keinen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt hat, und das nur, weil diese Heime nicht im Landespflegeplan aufgenommen sind. Ist das denn zu rechtfertigen? Ist das zu rechtfertigen demjenigen gegenüber, der zu pflegen ist, weil dieses Heim nicht auf einem Blatt Papier steht, aus dem die rechtliche Konsequenz des Anspruchs der Sozialhilfe - wenn man es nicht mehr selber finanzieren kann - abzuleiten ist? Ich glaube, so ein Skandal muss sofort überwunden werden,
dass nämlich die Heime, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag haben, die, die der Heimmindestverordnung entsprechen, dass diese auch im Landespflegeplan aufzunehmen sind. Und nun, Dr. Pietzsch, sind wir eben wieder bei Ihrem Problem aus dem August. Haben Sie nicht einen schlechten Gesetzentwurf vorgelegt, in dem nämlich das Pflegewohngeld angegriffen werden musste, aber nicht die Regelung, dass es dort endlich den Versuch gab, alle Pflegeheime in den Pflegeplan mit aufzunehmen? Wäre es nicht möglich gewesen, genau dieses Problem, das sich tatsächlich dann auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil begründet, das hätten wir lösen können. Aber genau dazu waren Sie und Herr Staatssekretär nicht in der Lage.
Wir brauchen also den Landespflegeplan so schnell wie möglich und wir brauchen ihn noch aus einem wirtschaftlichen Grund. Ich weiß nicht, da ich kein Jurist bin, was ein Brief wert ist bei einer Bank, wenn ich eine notwendige Pflegeeinrichtung baue, die in einem kommunalen Bedarfsplan steht, aber nicht im Landespflegeplan, die aber von der Bank die Garantie braucht für die Finanzierung, und dann von Ihnen, Herr Minister Zeh, aus Ihrem Haus, weil eben die Bank nur bereit ist einen Kredit zu geben, wenn das Heim im Landespflegeplan
aufgenommen wurde, dann verschickt Ihr Haus Briefe, in dem doch tatsächlich drinsteht, dass, wenn man einen 5. Pflegeplan erstellt, dieser Träger darin möglicherweise berücksichtigt wird. Das ist der Brief, auf den dann eine Bank einen Kredit gibt. Und jetzt erinnere ich Sie wieder an Ihr dämliches Pflegegeldgesetz.
Wollten Sie dort nicht genau das machen, indem Sie nämlich aussteigen aus Vereinbarungen zur Finanzierung von Krediten? Wollten Sie nicht genau das dort regeln in dieser schlechten Form, wie Sie jetzt Briefe rausgeben, wo die Unsicherheit spätestens dann, wenn die Träger nicht in den Pflegeplan aufgenommen werden, gegenüber den Banken wieder entstehen? Ich empfinde das sehr, sehr unlauter, weil die Träger nämlich mit den Briefen Ihres Hauses hoffen, dass sie auch tatsächlich rechtens sind. Diesem hält so ein Brief nicht stand.
Da haben wir das Phänomen, dass durch die Nichtakzeptanz eines 5. Pflegeplans in einem überschaubaren Zeitraum Sie als Sozialministerium für diese Unsicherheiten verantwortlich sind. Da können Sie Kopfstand machen, da kommen Sie nicht raus. Das lässt sich eben leider unterschiedlich nachweisen. Ich möchte Sie auffordern, so schnell wie möglich diesen 5. Landespflegeplan vorzulegen, damit eben diejenigen, die als Leistungserbringer arbeiten, eine Rechtssicherheit den Menschen gegenüber, die in ihrem Heim leben, haben, aber auch Kassen gegenüber und vor allen Dingen auch den Banken gegenüber, denn dieses Grundproblem haben Sie im Moment überhaupt nicht gelöst und Sie sind mit keinem My auch nur gegenwärtig an der Erarbeitung einer Klärung dieses Problems, sondern nach wie vor vertrösten Sie diejenigen, die an der Situation der Pflege etwas verbessern wollen.
Nun möchte ich noch etwas zu den so genannten Statistiken sagen. Ich glaube, die Kritik, die ich jetzt von anderen höre, an den Statistiken der AOK - sehr relativiert, Herr Minister Zeh, habe ich sie auch bei Ihnen gehört, aber mehr als Problemsicht, die ich fast teilen würde. Es ist richtig, 70 Prozent der zu Pflegenden sind bei der AOK. Es ist richtig, dass jede Statistik so und so interpretiert werden kann. Die absoluten Zahlen an der Statistik können ein Problem sein, müssen aber keines sein. Aber spätestens die Tendenz, die aus dem Vergleich von absoluten Zahlen kommt, die müsste Sie als Mathematiker doch hellhörig machen. Ist es nicht irgendwie überlegenswert und auch wieder ein Argument für einen Bericht und damit für eine starke Analyse, wenn die Tendenz zwar weggeht von den gravierenden Mängeln, aber in die Grauzone der Mängel nämlich derer, die Sie gesagt haben, die in der Organisation, die in der Pflege
dokumentation und in der Heimmindestverordnung bestehen. Sie haben gesagt, 90 Prozent der Mängel sind Pflegedokumentation, Heimmindestverordnung und Pflegeorganisation. Heimmindestverordnung bedeutet, hier ist doch irgendetwas, was nur mit Investition oder Umbau in den Heimen verändert werden kann. Das ist eine große Bandbreite. Natürlich haben wir immer noch Heime, die noch nicht saniert oder in dem Sinne umgebaut werden konnten, dass sie der Heimmindestverordnung entsprechen. Die gibt es immer noch. Aber ist das nicht ein Argument dafür, über Investitionen nachzudenken? Pflegedokumentation: Steckt hinter der Pflegedokumentation nicht das Zeitbudget und die Personalschlüsselfrage bzw. die Beschäftigten in den Heimen? Ist es dann noch richtig, wenn der Aufwand zur Dokumentation so groß ist, dass dort die meisten Mängel mit entstehen, dass wir darüber nachdenken, wer, was und wie viel an Dokumentation notwendig ist, damit eine qualitativ verbesserte Pflege gemacht werden kann, und ist es diese jetzige Form schon? Wenn ich 51 Prozent Fachpersonal habe, dann können auch nur diese 51 Prozent in der Dokumentation sachlich, fachlich richtig diese Behandlung in der Pflege dokumentieren. Dann sind diese 51 Prozent Fachpersonal zu viel mit Schreibkram beschäftigt, mit Strichemachen und mit Minutenzählen;
das trifft zu auf die ambulante wie auf die stationäre Pflege.
Oder, Herr Minister, Pflegeorganisation: Ist Pflegeorganisation nicht wiederum abhängig vom Personal-, vom Zeitbudget und von den betriebswirtschaftlichen Abläufen in diesen Häusern und in den Sozialstationen? Muss man auch danach nicht wieder fragen, wie ist die Personalsituation? Dann zu sagen, dass die Statistiken ja nicht so schlimm sind, weil 90 Prozent der Mängel nicht unbedingt schwerste Pflegemissstände hervorrufen, damit habe ich ein Problem. Da will ich nicht nur sagen, das ist zynisch, aber die graue Masse der Mängel ist nie die Spitze des Eisbergs und die könnte sich als ein nivelliertes Qualitätsniveau in den Pflegeheimen einschleichen. Das wäre wirklich sehr, sehr kontraproduktiv, dass wir uns zufrieden geben, dass die Fehler in dieser grauen Masse, die nicht der Familienangehörige sehen kann, dann bestehen. Der Familienangehörige kann sehen, ob ein Bett falsch steht, ob ein Bett falsch aufgeblasen ist, wenn er sich draufsetzt und denkt, was ist denn das. Der kann auch sehen, wenn die Oma oder der Großvater oder der Vater oder auch der Sohn nur verbunden und verwickelt sind oder wenn die Tasse immer noch dasteht. Aber das, wo diese vielen Mängel sind, genau das ist der Familie nicht möglich einzuschätzen, wie viele Fehler in den Heimen gemacht werden.
Nun noch zu dem Pflegezertifikat: Ich habe lange überlegt, ich teile die Auffassung des Ministeriums, dass es ein externes Pflegequalitätssiegel geben sollte, das mit
Mindeststandards verbunden ist. Ich bin froh, dass die Träger, also die Leistungserbringer und die Pflegekassen wie die AOK, sich bereit erklärt haben, genau diesen Prozess auch mit zu gehen bis hin zu dieser Überlegung: Wer wird regresspflichtig gemacht, wenn gegen das Pflegesiegel verstoßen wird? Denn den Zustand teile ich, was ist, wenn Familien in das Pflegeheim gehen und ein Pflegequalitätssiegel sehen, das man sich selbst gegeben hat. Das ist nicht die Form, die wir wollen. Das Pflegequalitätssiegel, das erstritten bzw. erdiskutiert werden soll, das dann möglicherweise etwas kostet, das dann möglicherweise pflegesatzrelevant wird, sollte so gestaltet sein, dass die Familienangehörigen eine relative Sicherheit haben, wenn sie dieses sehen, und nicht überlegen müssen, kontrolliert sich der Träger X und der Träger Y etwa hier nur allein. Das ersetzt auch nicht die ISO 9.000, die letztlich als Rechtsvorschrift in Form von Dokumentationen vorgelegt werden müssen.
Ein letzter Gedanke zu dem Antrag der SPD-Fraktion: Willkommen in der Erkenntnis,
die zusammen - die Denkfabrik muss eine andere sein, Herr Pietzsch, als die, die sie gerade wieder begrüßt haben.
Ich werde meiner Fraktion empfehlen, den Antrag der Fraktion der SPD zu unterstützen und anzunehmen, damit wir die Chance haben, dann auch einen Pflegebericht entsprechend der Geschäftsordnung zu bekommen. Das war auch Konsens in einem Gespräch zwischen Frau Arenhövel und mir, was ich in Ordnung finde. Aber, meine Damen und Herren von der SPD, nehmen Sie es nicht als zu übel oder doch? Ihr Antrag ist wieder ein Stückchen, na ja, machen wir mal schnell etwas.
Das können Sie übel nehmen.
Die Kleinen Anfragen 1141, 1116, 1135, 1136, 1113, 1114, 1115, 1140, 1117, die Mündliche Anfrage des gestrigen Tages, die Mündliche Anfrage von Frau Arenhövel zu den Verbandsmitteln, die noch heute kommt, die hätten Ihnen alle Antworten auf Ihren Antrag mit dem Vorsatz des Ministeriums, dass ihnen die Recherchen zu viel sind, dass sie es als einen unzumutbaren Aufwand empfinden, geben können. Jetzt, und das ist die Begründung, warum ich meiner Fraktion empfehle, diesen Antrag zu unterstützen und ihn anzunehmen, muss die Landesregierung recherchieren, jetzt muss sie vollständig beantworten oder sie legt sich noch mehr offen, inwieweit sie etwas nicht will, denn hier kommt nämlich am Ende ein Pflegebericht in derselben Gliederung heraus, wie unsere kleinen Antworten einen Pflegebericht hätten zusammenstellen
lassen. Das ist die Begründung, warum wir diesen Antrag unterstützen.
Nun ganz kurz noch zu unserem
Herr Pohl, ich hoffe, Sie kommen nie in die Notwendigkeit der Pflege, denn keiner ist dann da und stöhnt, dass ihm die Zeit zu viel ist.
Zu unserem Entschließungsantrag: Unser Entschließungsantrag ist verbindlich. Er ist zeitlich überschaubar und er hat genug Zeit gelassen, nämlich seit Dezember letzten Jahres, wo wir mit den Kleinen Anfragen begonnen haben, einen Pflegebericht zu geben, einen Pflegeplan zu erstellen, weil seitdem auch die Briefe an Interessenten für neu zu bauende Pflegeheime rausgehen, dass sie in einem 5. Pflegeplan berücksichtigt werden, und es wäre auch möglich und notwendig, umgehend den in Punkt 3 von uns benannten Novellierungsbedarf zu benennen. Teile waren beim Minister. Mit einem bisschen guten Willen wäre der Rest, der auch pflegenovellenbedürftig ist, machbar gewesen. Und aus diesem Grund ist es eben nicht nur die Ausbildung in den Pflegeberufen, es ist der Landespflegeplan im Ausführungsgesetz zu bestimmen. Es ist zu überlegen, ob die Landespflegekommission nicht ein Gremium wird, damit Gipfel - obwohl ich mich nicht dagegen wende oder kritisieren möchte, dass es diesen gab -, aber Gipfel nicht mehr notwendig sind, sondern dass die Aufgaben der Landespflegekommission genau in diesem moderierten Umfeld, wo ja die Landesregierung drin sitzt, etwas Normales, etwas Gängiges ist, und dass es nicht notwendig ist, dass ein Pflegegipfel erst dann stattfindet, obwohl er vorher geplant war, das will ich ehrenhalber auch dazu sagen. Aber der war eben geplant, weil Sie die Unzufriedenheit von Pflegeträgern gemerkt haben, von den Kassen, die in der Erfahrung schon längst gemerkt hatten, dass in der Landespflegekommission nicht alles moderiert ausgestritten werden konnte. Deswegen ist auch dieses notwendig im Ausführungsgesetz zu verändern, eben diese Pflegekommission. Ich kann Sie alle nur bitten, aus all diesen Gründen zum einen den SPD-Antrag heute anzunehmen und zum Zweiten den Entschließungsantrag auch. Wollen Sie das nicht - es ist Ihre Entscheidung. Ich werde im Auftrag meiner Fraktion namentliche Abstimmung dazu verlangen. Danke.
Herr Minister, ich streite mich nicht, ob Pflegeskandal oder nicht. Aber für mich ist es ein Skandal, wenn eine von außen über die Hotline mitgeteilte Kritik an dem Betreuungszustand eines zu Pflegenden zu unterlassener Hilfeleistung führt und daraufhin eine schnellstmögliche Krankenhauseinweisung veranlasst wird und der MDK tatsächlich Strafanzeige stellen muss. Also ein höheres Maß, das Nächste wäre, der Patient ist wegen unterlassener Hilfeleistung gestorben. Da ist der Begriff des Skandals wohl politisch sehr angebracht.
Ich möchte mich noch einmal zu dem so genannten Mitder-heißen-Nadel-Stricken äußern - das wäre unser Antrag für einen Pflegebericht bzw. für das Benennen der notwendigen Novellen am Pflegeberufsausbildungsgesetz und am Ausführungsgesetz zur Pflegeversicherung. Also wo ist denn die heiße Nadel, wenn die Landesregierung seit dem 01.08.2002 weiß, dass wir die Berufe der Hilfskräfte in den Altenheimen selbst rechtlich zu regeln haben? Was ist denn da eine heiße Nadel seit anderthalb Jahren? Der Erlass des bundesdeutschen Gesetzes, Herr Minister Zeh, erfolgte zum 01.08.2002. Ihr Vorgänger hat etwas ausgesessen. Sie haben offensichtlich gemerkt, dass dieser Änderungsbedarf besteht, denn ansonsten wäre es nicht so lange billigend in Kauf genommen worden.
Das andere Problem, dass Sie sagen, unser Antrag wäre mit der heißen Nadel gestrickt: Es ist eben nicht so, dass der Landespflegebericht, der durch die CDU-Fraktion bei der letzten Novelle des Ausführungsgesetzes aus dem Gesetz gestrichen wurde, durch andere im SGB XI bzw. im Heimgesetz verankerten Berichte zu ersetzen wäre. Denn Sie haben die Fachaufsicht, über die Sie jammern oder streiten oder sagen, ich möchte nur moderieren. Sie haben doch auch schon lange erkannt, ich hoffe es, dass unser Ausführungsgesetz noch einen weiteren Fehler hat, nämlich das Selbsteintrittsrecht der übergeordneten Aufsichtsbehörden, das schon vor einem Jahr deutlich geworden ist, an dem die Pflegemissstände im Phönix deutlich geworden sind, wo das Selbsteintrittsrecht zwar formal angewandt wurde, aber eben rechtlich nicht gedeckt war. Das fand ich schlimm und wir haben zu der Zeit bereits verlangt, dass dieses im Ausführungsgesetz verankert wird. Also, von wegen Schnellschuss oder heißge
strickte Nadeln; Zeiträume von über zwei Jahren, das ist doch ein Zeitraum wenn eine Landesregierung verantwortlich mit Pflege umgehen möchte, dass sie diese Mängel dann auch beseitigt. Ein Letztes, weil Sie wieder sagen, die Umzüge der Pflegebedürftigen und nur die Artikel 52, also die, die durch Bundesmittel gefördert werden, sollten im Landespflegeplan aufgenommen bleiben. Sie reden alle von der sich verändernden demographischen Situation. Wir sind alle zufrieden, dass die Menschen heute länger gesund selbstbestimmt leben können. Aber wenn der Pflegefall eintritt, dann kann doch nicht das Problem, was Sie provozieren gegenwärtig mit dem Landespflegeplan, dass Sie jemand nämlich die nachrangige Leistung nach BSHG, das ist Sozialhilfe, nur dann gewähren, wenn er auszieht.
Natürlich, wenn nämlich das frei finanzierte Heim keinen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt hat, dann findet nur die Einzelfallprüfung statt. Der hat dann Anspruch auf Sozialhilfe. Bei dem, wo Sie den Anspruch verweigern nach der Einzelfallprüfung, wird der eben genommen und der zieht um. Das finden wir moralisch bei einem zu Pflegenden einfach unsauber. Das Gesetz an dieser Stelle ist nicht moralisch
und dieses Stück Einzelfallprüfung können Sie aufheben, wenn Sie alle in den Landespflegeplan aufnehmen. Dann haben wir nicht mehr Pflegeheime erster, zweiter, dritter Qualität. Wir brauchen viel mehr frei finanzierte Heime, wenn Sie es nicht schaffen ein Landesinvestitionsprogramm aufzustellen, was Sie bisher abgelehnt haben. An dieser Stelle möchte ich noch einmal, deswegen bin ich noch einmal hier vor gekommen, auf den dringenden Handlungsbedarf der Landesregierung verweisen und auf die Annahme unseres Antrags, denn der ist terminiert, der ist konkret bestimmt und noch in dieser Legislatur könnte die Landesregierung Ergebnisse vorweisen. Der Antrag der SPD ist in Ordnung als Bericht, er ist nicht terminiert und lässt der Landesregierung alle Zeit der Welt, selbst die der Diskontinuität. Genau das hat die Pflegesituation in Thüringen nicht verdient, vor allen Dingen nicht die, die dort wohnen, und die, die dort arbeiten.
Herr Minister, auch bei unserer Fraktion können Sie sehen, dass wir dieser heutigen Drucksache zustimmen werden. Aber eine Frage habe ich trotzdem, auch wenn Sie jetzt gesagt haben, dass noch ein Ausführungsgesetz kommt. Bisher haben die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Landessportbund prozentual bestimmt Leistungen durch das Land aus dem Landeshaushalt bekommen.
Es gab zusätzlich die prozentuale Beteiligung über die Lottogewinne. Nun gab es das Gentlemen's Agreement, was politisch nur unterstützt werden kann, das Ausfälle der Lottomittel oder wenn das Land runtergeht im Prinzip ausgleicht, so dass für die Liga wie auch für den LSB immer eine gerechte Planungsgröße vorhanden war. Meine Frage zielt darauf ab: Wie wollen wir angesichts der Verluste, wenn die Gesetze dann in der Form wirken und die Spieleinsätze kleiner werden und damit auch die Gewinne kleiner werden, Liga und LSB ab 01.07.2004 eine Planungssicherheit in den Finanzen geben? Denn es tritt ja alles zum 01.07.2004 in Kraft.
Herr Minister, ich muss Sie ja als Landesregierung fragen. Zum 01.07.2004 soll das alles in Kraft treten. Zum 01.07.2004 ist dann auch für diejenigen, die bei uns an den Gesetzen partizipieren, die Auswirkung da. Wie will die Landesregierung damit umgehen?
Anerkannte Ausbildungsstätten nach dem Thüringer Altenpflegegesetz
Im Thüringer Gesetz über die Berufe in der Altenpflege wird in § 6 geregelt, welche Pflegeeinrichtungen den Status einer anerkannten Pflegeausbildungsstätte erhalten. Ausbildungsstätten können anerkannt werden, wenn diese belegen, dass eine hohe Qualität der Pflege und Betreuung der Heimbewohner gesichert ist.
Die Anerkennung erfolgt maximal ein Jahr nach Eröffnung der Einrichtung, wenn durch die Heimaufsicht und/oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) eine gute Pflege und Betreuung der Heimbewohner attestiert wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes existieren, die im 4. Thüringer Landespflegeplan verankert sind?
2. Wie viele Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes bei welchen Trägern wurden anerkannt, bei denen die Pflegeeinrichtung frei finanziert wurde?
3. Wie viele Fälle bei welchen Trägern sind der Landesregierung bekannt, wo eine Ausbildungsumlage auf die Pflegeheimbewohner erhoben wurde, obwohl diese Einrichtungen noch keine anerkannten Ausbildungsstätten waren oder sind?
4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, damit Problemfälle, die unter Frage 3 eventuell benannt werden, zukünftig ausgeschlossen werden können?
Herr Minister, Sie sagten, dass es drei Projekte sind, die Sie mit den über 200.000 & ! ) lich vier Personalstellen. Meine Frage ist, mit wem wurde über die Aufgabenstellung diskutiert, die in diesen drei Projekten nun gefördert wird? Erfolgte eine Ausschreibung und nach welchen Kriterien haben Sie das vergeben?
Erster Bericht zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen
Im Jahr 2003 führte das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des Ersten Berichts zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen durch.
In den dazugehörigen Leistungsanforderungen wurde festgeschrieben, dass das ausführende Institut bis zum 30. August 2003 seine Ergebnisse zu oben genanntem Bericht dem Ministerium vorzulegen hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden die Ausschreibungskriterien sowie Leistungsanforderungen durch das beauftragte Institut inhaltlich sowie zeitlich erfüllt?
2. Gibt bzw. gab es bei der Erstellung des oben genannten Berichts Komplikationen, die eine Veröffentlichung seitens der Landesregierung zurzeit noch nicht möglich machen?
3. Wann wird der Erste Bericht zur Lage der behinderten Menschen im Freistaat Thüringen veröffentlicht?
Herr Staatssekretär, Sie sagten, Sie wollen alle Fraktionen zur Mitgestaltung einladen. Deshalb meine Frage: Wer ist für das Konzept verantwortlich, das jetzt bestätigt vorliegt? Wer hat das erarbeitet und inwieweit ist das tatsächlich das Konzept der Landesregierung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Zeh, ich finde es schon ganz schön interessant, wie selektiv Sie Ihr Amt wahrnehmen wollen. Wir hatten hier mehrfach im Haus Diskussionen über das Landeserziehungsgeld. Wenn Sie jetzt Frau Nitzpon vorwerfen, sie würde was falsch machen, dann sage ich Ihnen ganz einfach, dass Sie sich sogar erst jetzt dieser Verantwortung stellen wollen, obwohl Sie die ganze Zeit Abgeordneter sind, sich um das Landeserziehungsgeld zu kümmern. Das Loch in der Anschubfinanzierung, das wir heute schon haben bei den Eltern, die nämlich das Elternmodell in Anspruch nehmen, wo der damalige Sozialminister Pietzsch schon gesagt hat, genau dieses Loch will er, weil er das Elternmodell der freien Wahl bis zum 1. Schuljahr nicht wollte,
dann haben wir nämlich das Phänomen, dass der Ministerwechsel ganz einfach wahrgenommen wird, um Probleme auszusitzen. Das Landeserziehungsgeldgesetz Thüringens hätte schon längst modernisiert werden können.
Ein zweites Problem: Man kann individuell sicher sehr unterschiedlicher Meinung sein, wie Familie ihr Leben mit Kindern gestalten möchte. Es ist auch richtig, dass die Nähe und die Wärme von Eltern für Kinder notwendig ist. Aber dieses Argument darf nicht dazu führen, dass man, wie es aus den Reihen der CDU-Fraktion im Moment zu hören war, der Meinung ist, jede Familie, jede junge Frau müsse ihr Kind bis zum Ende des zweiten Lebensjahres zu Hause halten. Die ganze Debatte um die Wichtigkeit der Vater-Mutter-Kind-Beziehung darf überhaupt nicht dazu führen, dass eine Konkurrenz zu Kindertagesstätten, ob zu Krippen oder zu Kindergärten, entsteht. Dieses muss hier erwähnt werden, weil wir nämlich selbst in der Hartz-Novelle in § 24 KJHG auch schon wieder Änderungen haben, wo wir Ostdeutschen sagen könnten: Dort haben sie was begriffen, dass nämlich auch arbeitslose Mütter das Recht haben müssen, einen Kindertagesstättenplatz in Anspruch zu nehmen.
Ich bitte darum, in der Diskussion nicht das Eltern-KindVerhältnis gegenüber Kindertageseinrichtungen konfrontativ zu führen, sondern das muss zusammengepackt werden und für Eltern wahrnehmbar sein. Da sollten Sie überlegen, was das Land tun kann, damit die Gebühren für die Kindertagesstätten nicht so hoch sind, dass sich Eltern dann in dieser Situation gegen Kindertagesstätten entscheiden.
Zu der Argumentation, Frau Nitzpon hätte hier doch das Armutsrisiko Kind herbeigeredet: Auch dieses hat sie nicht getan, sondern sie hat darauf aufmerksam gemacht, was im Bundesarmutsbericht steht, was aber auch im Sozialbericht des Landes Thüringen steht, dass nämlich die Kinder,
die geborenen Kinder, einen ganz hohen Anteil ausmachen bei den Angaben von Sozialhilfeempfängern als Ursache, warum sie in Sozialhilfe gerutscht sind. Spätestens diese Zahlen über Kinder, die in Sozialhilfehaushalten leben, müssten bei Ihnen doch mal eine Klingel lostreten und überlegen lassen, wie diese Situation über das Landeserziehungsgeldgesetz verändert werden kann. Wie gesagt, wir müssen an dieser Stelle nachbessern im Interesse von Familien. Denn dieser Satz, Frau Arenhövel, klar, Kinder sind das beste Gut einer Gesellschaft, aber in manchen Familien können sie nicht das Beste erleben. Genau das muss beseitigt werden, weil die Gesellschaft nämlich nicht gleiche Chancen ab Geburt für Kinder überhaupt bietet. Wenn Sie das daran messen, dann ändern Sie Ihr Landeserziehungsgeldgesetz auch sehr schnell. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben keine vier Jahre, zwei Jahre oder drei Jahre Zeit für eine Gesundheitsreform. Wenn der Minister dieses hier sagt, dann ist es meiner Meinung nach unverantwortlich, denn er selbst hat eben gesagt, bereits am 18.12. war absehbar, dass das In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 01.01.2004 alle Probleme mit sich bringt. Wenn Sie das am 18.12. schon wussten, warum haben Sie dann im Bundesrat, warum haben Sie dann nicht der CDU-Fraktion im Bundestag diese Probleme so aufgemacht, dass die CDU nicht jammert, dass sie einen Kompromiss machen musste, sondern dass sie sich einem Kompromiss in den Weg stellt, wenn sie schon weiß, dieser wird zum 01.01.2004 alle Probleme noch zusätzlich anhäufen. Das ist einfach nicht in Ordnung. Sie machen hier eine Demagogie,
als hätten Sie keine Möglichkeit gehabt, dieses Chaos, was die Patienten auszutragen haben - alle nicht Sie - zu beeinflussen. Das haben Sie mit zu verantworten, weil Sie sich einmal nicht in den Weg gestellt haben.
Frau Künast, Sie wollen uns etwas schmackhaft machen, an dem man einfach erstickt. Sie wollen uns eine Gesundheitsreform, die von vornherein mehrfach in ihren Grundzügen nachgewiesen, nicht nur von PDS, von Fachexperten, dass sie nicht aufgehen kann, weil Sie nämlich nur schauen, wie die GKV in ihren Einnahmen durch ihre eigenen Mitglieder und die Einnahmen durch ihre eigenen Mitglieder die finanzielle Situation verbessert werden kann. Wo waren da in Bundesregierung und SPDFraktion Vorschläge über die Veränderung der Einnahmesituation in Bezug auf die Einbeziehung all derer, die von der Gesundheitsreform wunderbar geschont wurden?
Was ist aus der Pharmaindustrie,
was ist geworden aus all ihren Sätzen in den Jahren davor? Kein Stück ist übrig geblieben. Oder, Herr Minister Zeh, Sie sagen, das war so gefährlich, weil die Kostensteigerung in der GKV so entsetzlich hoch gegangen ist. Na klar, setzen Sie das mal ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Da war diese Kostenexplosion nämlich überhaupt nicht vorhanden. Man muss nämlich die gesellschaftlichen Parameter ins Verhältnis setzen. Die Gesundheitsleistungen waren nicht zu teuer, überhaupt nicht. Das Bruttoinlandsprodukt ist entschieden schneller gestiegen. Wir haben keine Zeit gegenüber denen, die medizinische Leistungen brauchen. Es ist nicht nur ein dilettantisches Gesetz, es ist einfach ein unsoziales Gesetz. Durch diesen unsozialen Charakter ist die Verunsicherung von Patienten in Pflegeheimen, da ist diese Eintrittsgebühr, die niemand will, auch Sie plötzlich nicht mehr. Die ist dann eben nicht nur eine Eintrittsgebühr, sondern für einen Sozialhilfeempfänger mit einem durchschnittlichen Monatstaschengeld von 80 ( 3 ! zent seines frei verfügbaren Geldes im Monat. Es ist instinktlos, dass zur selben Zeit,
wo anderen die Leistungen gekürzt werden, gleichzeitig Befreiungstatbestände eingefügt werden. Chronisch Kranke wissen nicht, wie lange sie durchhalten bis sie endlich einmal eine Berechnung ihrer 2 bzw. 1 Prozent in einem Quartal nachweisen können. Aber Befreiungstatbestände für pensionierte Beamte, die gibt es schon. Die bezahlen nicht mit. Das macht doch deutlich, dass von vornherein auf einen Teil der Gesellschaft überhaupt nicht geguckt wurde, ob man sie in ein solidarisch paritätisch finanziertes Gesundheitswesen mit einbeziehen kann.
326.000 Seniorinnen haben in Thüringen eine durchschnittliche Rente von 630 :'* Monatseinkommen. Da will Minister Zeh Zeit haben, bis er über die Probleme, dass diese Menschen jetzt zuzahlen sollen und im Alter nimmt ja wohl bekanntlich Krankheit auch zu, entscheiden will. Die sollen nun abwarten. Worauf? Dass ihnen noch mehr Geld aus der Tasche genommen wird?
Es gibt übrigens genauso eine Mehrkostenbelastung in den Kommunen. Wenn Sie wussten, Herr Minister, dass dieses Gesetz alle Probleme bringt und das am 18.12. schon, wo war Ihr Engagement, den Kommunen über den Sozialhilfelastenausgleich zu helfen? Seit 1997 kein My. Sie sagen der PDS, wir würden Demagogie mit den Ängsten machen, denn wir schreiben genau das auf, was Sie in der Zeitung lesen können. Wir haben genau das, was die Unzufriedenheit von Bevölkerung ausmacht, hier in den Plenarsaal geschleppt, damit Sie nicht sagen können, es hat ja keiner gesagt er ist gegen die Regelung. Sie selbst haben gesagt, dass Sie gegen das Gesetz waren, aber angeblich keinen anderen Weg gefunden haben.
Wir haben mehrfach andere Wege vorgezeigt. Sie sind mitschuldig, indem Sie sich nicht in den Weg gestellt haben. Das müssen Sie all denjenigen im Land Thüringen auch erklären.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schon in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf, also zu diesem Staatsvertrag habe ich auf grundsätzliche Bedenken der PDS-Fraktion in Bezug auf ein Modell "Verkammerung" und praktisch Herausnehmen aus den bestehenden Versorgungssystemen aufmerksam gemacht. Ich möchte es mir heute sparen, auf diese Problematik noch einmal einzugehen. Ich sage Ihnen aber gleich, ich werde Ihnen die Gründe benennen, weshalb meine Fraktion, selbst wenn man sich für ein Kammersystem entscheiden würde, trotzdem diesem Vertrag nicht zustimmen kann. Denn es sind in den Ausschüssen keine Änderungen vorgenommen worden.
Es ist an dem Staatsvertrag nichts geändert und ich wiederhole Ihnen dieselben vier Kriterien, die eine Zustimmung nicht möglich machen. Das ist erstens, dass diejenigen, die älter als 40 Jahre sind, von vornherein kein Zugangsrecht zum Versorgungswerk haben. Das ist so etwas von unlogisch und fast auch diskriminierend bei der Tatsache, dass andere heute darüber nachdenken, ob man nicht bis 75 Jahre arbeiten muss.
Das muss Herr Seela aus seiner CDU-Fraktion heraus gerade fragen. Manchmal weiß ich nicht, ob die CDU-Ver
treter, die so etwas in Berlin äußern, überhaupt denken. Deswegen also die Diskriminierung derjenigen, die älter als 40 Jahre sind, denen ist der Zugang für dieses Versorgungswerk von vornherein versperrt. Das ist unserer Meinung nach nicht in Ordnung. Ebenfalls haben Sie Leistungsstärke von Versorgungswerken der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen - dem sich ja Thüringen letztendlich anschließt - um einen hohen Preis erkauft, nämlich durch den Ausschluss gerade dieser Zugangsberechtigten. Hinzu kommt noch ein anderes Problem. Wenn das im Staatsvertrag eingeführte Konstrukt scheitert, steht das Land - ziemlich untechnisch gesagt - vor einer ganz schön großen Haftung und dann muss das Land Thüringen, der Landeshaushalt, diese Versorgungslücke für Steuerberater und Steuerberaterinnen in Thüringen lösen bzw. sich etwas einfallen lassen. Mal sehen, wie bis dahin die Haushaltslage ist, obwohl ich mir nicht wünsche, dass dieser Fall eintritt. Aber der Fakt ist einfach vorhanden. Frau Ministerin Diezel, Sie können nicht einfach sagen, "ach" und "ist nicht", Sie sind auch kein weiser Marabu und wissen auch nicht, wie sich gesellschaftliche Entwicklung vollzieht. Sie wissen auch tatsächlich nicht, wie die Versorgungssysteme sich gestalten. Die Übernahme des Letztrisikos steht eben ausdrücklich im Vertrag und das ist nun tatsächlich keine schlaue Lösung und schon gar keine Thüringer Lösung. Es hätten andere Möglichkeiten genutzt werden können, wenn man ein Versorgungswerk auf dieser Stelle unbedingt fortführen will, denn das gab es ja schon. Aber es ist letztendlich ein Problem, ob man es politisch anders lösen will.
Ein allerletztes Problem, warum wir dem nicht zustimmen können, ist ganz einfach die Tatsache, dass dann die Kommunen in Thüringen auch noch als Steuereintreiber auftreten müssen, wenn in Nordrhein-Westfalen das Geld nicht ankommt. Sie sagen schon wieder "ach". "Ach" ist so ein hilfloses Wort, dass es viel gescheiter wäre, Sie würden über Lösungen nachdenken, damit nicht die Kommunen diese Versorgungsleistungen eintreiben müssen, denn das will das neu entstehende Versorgungswerk selber nicht tun. Sie benutzen die Kommunen hier, Sie hätten eine andere Lösung finden können und dann hätte man sicher auch darüber diskutieren können. Zustimmen werden wir diesem Vertrag nicht.
Frau Diezel, ist Ihnen bekannt, dass Herr Rürup nicht den Auftrag hatte, die Erweiterung der GKV in Bezug auf Fremdensysteme zu haben und ich mit Herrn Rürup nicht gearbeitet habe? Und als Zweites: Ist Ihnen aufgefallen, dass ich genau dieselben Textpassagen aus der ersten Lesung, warum wir eine Änderung des Vertrages anstreben im Ausschuss, nur wiederholt habe oder machen Sie sich noch nicht mal die Mühe und schauen nach, was Fraktionen an Änderungsbedarf haben?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt ist unspektakulär, aber die Rede, die der Minister gehalten hat, die war noch weniger als unspektakulär,
manches war sehr trivial. Wenn man das lesen konnte, was man vorab bekommen hat, dann war das sehr sachlich. Diese Sachlichkeit ist in der heute von Ihnen vorgetragenen Rede auch übrig geblieben. Das, finde ich, ist schon mal anerkennenswert für diejenigen, die tatsächlich unspektakulär, leise, oft im Verborgenen, sehr viel Ehrenamtliches leisten.
Und ohne ehrenamtliche Leistungen wäre es tatsächlich in Thüringen entschieden kälter, sozial kälter, es wäre auch ärmer, ärmer an Beziehungen und ärmer in vielen Formen, wo Not gelindert wird durch Ehrenamt.
Ist doch in Ordnung, wenn Sie das auch so sehen, Herr Minister, dass Not gelindert wird durch das Ehrenamt.
Trivial ist nicht immer schlecht, Herr Minister, es ist eben sehr einfach und manchmal zu einfach.
Ich möchte nicht auf alle Probleme eingehen, sondern auf die, die nicht benannt wurden oder meiner Meinung nach zu gering. Zu gering wurde meiner Meinung nach tatsächlich berichtet, denn etwas hatte die Regierungserklärung an sich wie ein Bericht über das, was gelaufen ist oder Bericht an das hohe Haus. Was vollkommen gefehlt hat, war die Entwicklung des Ehrenamts in Thüringen, nämlich die politische Betrachtung dieser Entwicklung.
Diese politische Betrachtung ist schon etwas wert, weil man nämlich überlegen muss: Ist es so, dass die Landesregierung immer in ihrer Verantwortung ohne alle Druckformen, ohne alle anderen Unterstützungen sich so entwickelt hat, dass Ehrenamt heute auch mit dem Titel "Top Thüringen" verbunden wird?
Es gibt eine Geschichte: Im Juni 1994 verkünden alle für den Thüringer Landtag angetretenen Parteien in ihren Wahlprogrammen Thüringer Ehrenamtsgesetze. Im Oktober 1994 gibt es eine Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD, in der die Erarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfs zur Stärkung und Förderung des Ehrenamts in Thüringen unter Mitwirkung von Vereinen und Verbänden festgeschrieben wurde - Koalitionsaussage.
Im Mai 1996 versucht die PDS-Fraktion, ihren ersten Gesetzentwurf im Thüringer Landtag einzubringen - Drucksache 2/1118 - und wir versuchen, das Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz mit zu verändern. September 1996: Die Schwerpunktaussagen des Gesetzes der PDS-Fraktion werden diskutiert im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Vereinen und Verbänden. Dezember 1996: Der Gesetzentwurf ist im Parlament. Januar 1997: Es wird deutlich, es wird keinen Gesetzentwurf der Landesregierung geben. Ein Jahr lang liegt der Gesetzentwurf, mit dem sich das Parlament beschäftigen könnte, brach im Ausschuss. Dezember 1997: Die Regierung erklärt, der Ministerpräsident konkret, es wird keinen eigenen Gesetzentwurf geben. Im Januar 1998 wird auch der sich im Thüringer Landtag befindliche Gesetzentwurf der PDS-Fraktion abgelehnt. Es geht weiter, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, mit denen nämlich, die Gesetzentwürfe erarbeitet werden sollten, politisch ihre Unterstützung einfordern. Es findet im Kaisersaal im Oktober 2000 unter Schirmherrschaft des DGB eine Ehrenamtskonferenz statt mit den Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien. Wieder wird von allen versprochen, wir unterstützen eure ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Forderungen auf der Konferenz im Kaisersaal werden der Landesregierung übergeben. Im März 2001 gibt es eine Antwort des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion "Ehrenamtliches Engagement in Thüringen" und wir debattieren hier im Landtag, was zu tun ist. Im April 2001 kommt es erneut zu dem Versuch, rechtliche Änderungen für die Unterstützung des Ehrenamts zu fixieren, weil die Landesregierung im April 2001 verkündet, sie wird eine Stiftung Ehrenamt vorbereiten, die aus Mitteln der Spielbanken finanziert werden soll.
Diese Geschichte habe ich deswegen wiederholt, weil bestimmte Aufgabenstellungen, die immer wieder in den Vereinen und Verbänden dargestellt werden, bis heute nicht geregelt sind. Dies beinhaltet auch die Arbeit der Stiftung. Die Idee der Stiftung, 2001 veröffentlicht und dann auch gegründete Stiftung, ist tatsächlich eine Möglichkeit, wie Ehrenamt in Thüringen unterstützt werden kann.
Den heute in der Stiftung arbeitenden zwei Frauen kann man eigentlich nur danken für ihr Engagement, dass sie koordinierend, gemeinsam mit Stiftungsrat und Unterstützung durch das Kuratorium, so schnell eine Institution entwickelt haben, die für Vereine und Verbände eine Unterstützung in der tagtäglichen Arbeit bedeutet. Von dieser tagtäglichen Arbeit: Wie muss ich mich versichern? Wo kann ich mich tatsächlich beteiligen? Wie können wir Weiterbildungsaufgaben machen? An dieser Stelle sollte man den zwei Frauen in der Geschäftsstelle der Stiftung, Frau Mahnke und ihrer Mitarbeiterin, recht herzlich danken.
Es ist auch richtig, dass die Formen der Ehrenamtskonferenzen eine positive öffentliche Anerkennung erreicht haben. Ich glaube auch, die Veranstaltungen waren tatsächlich von qualifizierten Leistungen ehrenamtlich Tätiger geprägt. Wer war das alles? Der Landesjugendring, der Landessportbund, die Landesseniorenvertretung, die Parität, der Landesfrauenrat oder eben - wie letztlich stattgefunden - Schule und Ehrenamt. Diese Konferenzen waren tatsächlich die Zusammenarbeit auf konkreten Gebieten von ehrenamtlich Tätigen - unkonventionell, unbürokratisch, aber von sehr viel Sachverstand geprägt. Mit Zunahme der Übernahme dieser Aufgabenstellung durch die Geschäftsstelle der Stiftung Ehrenamt ist auch die Qualität dieser Konferenzen und die Beteiligung immer besser geworden.
Aber nun möchte ich doch noch einen Punkt nennen, der auch nicht angesprochen wurde, nämlich die finanzielle Unterstützung der Stiftung. Ich habe Ja gesagt zur Geschäftsstelle und unsere Fraktion auch. Ja, es ist auch richtig, die Geschäftsstelle der Stiftung Ehrenamt ist jetzt gesichert im Landeshaushalt verankert. Ja sagen wir auch so wie es der Minister in der Regierungserklärung angekündigt hat, es ist richtig, die Stiftung soll die Mittelbewirtschaftung des Haushalts, all der Mittel, die der Förderung des Ehrenamts dienen, vornehmen. Ja, dieses sollte unbedingt so sein. Jetzt kommt das große "aber": Die Stiftung hat eigenes Stiftungskapital, die Stiftung hat aber kein Geld zum Ausgeben. Genau bei der Summe, die bisher im Landeshaushalt festgeschrieben ist, wird es bleiben. Ist es nicht ehrlos gewesen - als Frage formuliert -, dass im April 2001 die Mittel, die die Stiftung Ehrenamt ausgeben soll, von vornherein an die Pläne der Spielbank gebunden wurden? Die dpa schreibt: "Thüringen ist nach den Plänen des Landes schon bald um eine Spielbank reicher. Sie solle möglichst noch in diesem Jahr errichtet werden, sagt Regierungssprecher Uwe Spindeldreyer am Dienstag in Erfurt. Das Land will auch privates Kapital einfließen lassen. Die Erträge sollen an eine Stiftung Ehrenamt gehen, die Projekte und Personen fördert. Nur ein Standort ist im Gegensatz zum früheren Spielbankgesetz geplant, der
aber auch nicht feststeht. Im Gespräch war vor kurzem das Erfurter Traditionshotel 'Erfurter Hof'" - April 2001. Seitdem hat sich nichts gedreht, es war im Prinzip auch der Landesregierung klar, dass man für eine Stiftung Ehrenamt über ein Spielbankengesetz nicht sofort Geld bekommt.
Das gehört aber auch zur Wahrheit im Umgang mit dieser Spielbank. Oder OTZ vom 4. April 2001: "Stiftungskapital soll beim Roulette gewonnen werden". Ich weiß nicht, wie Roulette und Ehrenamt zusammenpassen. Wir hatten Ihnen damals unsere Kritik an dem Gesetz schon gesagt. Ich möchte meinen Kollegen Pohl von der SPDFraktion zitieren:
"Eine bewusste Täuschung aller Beteiligten", schimpfte Innenpolitiker Günter Pohl aus der SPD-Landtagsfraktion, der sich seit Jahren mit dem Thema "Spielbanken" beschäftigt. Die Regierung müsse wissen, dass keine Spielbank in den neuen oder in den alten Ländern schwarze Zahlen schreibt.
Selbst wenn es also die Spielbank gegeben hätte, die es ja bis heute nicht gibt, wir hätten trotzdem kein Geld für die Ehrenamtsstiftung, und das sind potemkinsche Dörfer, die da aufgebaut worden sind.
Es wird also Zeit, es wird sehr schnell sehr notwendig sein, wenn wir es ernst meinen mit diesen vielen, vielen Zahlen und mit diesen vielen, vielen Würdigungen für ehrenamtlich Tätige, dass wir uns überlegen, ob es noch andere Finanzierungsunterstützungen für die Stiftung und damit für die ehrenamtlich Tätigen geben wird. Denn bisher hat keiner das Ziel aufgegeben, dass wenigstens die Aufwandsentschädigungen, die derjenige zur Wahrnehmung des Amts hat, auch tatsächlich ersetzt bekommt. Das heißt nicht, dass Ehrenamt an der Stelle zu einer qualifizierten Geldeinnahme oder gar zum Ersatz von Lohn werden kann.
Ein dritter Schwerpunkt, an den ich hier herangehen möchte, ist die Tatsache der Bewirtschaftung der Mittel durch die Stiftung, aber eben auch im Konkreten die Zusammenlegung der Richtlinien. Für all diejenigen, die es vielleicht nicht mehr wissen, es gab zwei Richtlinien zur Förderung des Ehrenamts. Beide hatten ihren Sinn: Zum einen die ehrenamtliche Förderung als symbolische Anerkennung
Aufwendungen zu ersetzen und die zweite, Ehrenamt 50 PLUS, war gekoppelt an die Tatsache der langen Arbeitslosigkeit. Also über 50-Jährige in Langzeitarbeitslosigkeit konnten Unterstützungen erhalten. Diese im Ehrenamt 50 PLUS verankerte Forderung war eine, dass für diejenigen, die zum Beispiel in Kleiderkammern einer Arbeit nachgingen, die eigentlich einer adäquaten Erwerbstätigkeit entsprach, maximal im Monat 200 halten konnten. 200 ) (. teten Stunden an einer konkreten Arbeit für einen Verein, in einem Projekt. Ich möchte sagen, dass sehr viele Langzeitarbeitslose oder über 50-Jährige, die keine Chance hatten, tatsächlich dort sich sinnvoll aufgehoben gefühlt haben und nichts als Einnahmen oder als Gehalt davon wollten, sondern wenigstens die Fahrkarte zum ehrenamtlichen Arbeitsort oder die Ausgaben für Telefonate. Diese Richtlinie ist zusammengeführt worden - dem habe ich zugestimmt - in der Stiftung über das Kuratorium Ehrenamt mit der allgemeinen Förderung des Ehrenamts, so dass wir jetzt Grundsätze zur Förderung des Ehrenamts haben, die eine zielgenauere, projektbezogene und vielleicht auch für den Einzelnen tatsächlich treffsichere Förderung oder Aufwandsentschädigung ermöglicht. Gefährlich an der Richtlinie ist aber, an den Grundsätzen zur Förderung, dass die Stiftung das Heft nicht bis zum Ende in der Hand hält, wie nun, da es Grundsätze sind, welche Mittel wo ankommen. Es besteht die Gefahr, dass mit einem positiven Akzent, den alle im Stiftungsrat und im Kuratorium gesetzt haben, am Ende wieder eine Geschäftsstelle der Stiftung Ehrenamt mit genauso viel Geld, aber einer viel offenerer Verwendungsmöglichkeit vor dem Problem steht: Was mache ich denn nun, wem soll ich es denn geben? Dem als Ersatz für seine tatsächlichen Ausfälle, demjenigen als Anerkennung für die Würdigung? Wie gehen die Kommunen damit um? Bis heute ist aus den Zahlen der vergangenen Jahre schon klar - und das möchte ich Ihnen noch kurz an der Stelle vorstellen -, dass die Gelder oft von vornherein Erwartungen geweckt haben, die niemand einhalten konnte, und das wird durch die jetzigen Vergabegrundsätze der Mittel noch erhöht. Im Jahr 2003 stellen 121 Vereine und Verbände für 196 Personen Anträge entsprechend der Förderrichtlinie 50 PLUS. 121 Vereine, wenn man weiß, dass ein Verein mindestens sieben Mitglieder hat, wissen wir, welche Hoffnung auf dieses Ehrenamt 50 PLUS gesetzt wurde, die jetzt nur noch abfinanziert werden kann. Die Mittel hat der Minister genannt. Die Stiftung hat aber nicht mehr Geld als das, was zugewiesen worden ist. In der Stadt Erfurt konnten aufgrund der Menge und der eigenen eingestellten Mittel gerade mal die Hälfte der Beantragungen und für mindestens 15 Stunden im Monat über ein Jahr 94 / entschädigung bezahlt werden. Diese 94 Land und durch die Stadt finanziert. Da die Stadt überhaupt niemanden mehr sortieren konnte, wem gebe ich was und wem gebe ich nichts, kam dann die gemeinsame, im Ausschuss festgelegte maximale Fördersumme von 41 raus. Jetzt ist wieder die Gießkanne da aufgrund von nicht vorhandenen Geldmitteln und es gab eben dann wieder eine gleiche Förderung für ungleiche Arbeit. Die jetzigen Vergabegrundsätze können das Problem lösen, aber nur wenn die
Stiftung auch tatsächlich demnächst Geld erhält. Wir haben also nicht nur den Erfolg, wie Sie es dargestellt haben, Herr Minister Zeh, sondern wir haben dort noch viele Schulaufgaben zu tun. Damit sich überhaupt etwas bewegen kann, ist an dieser Stelle überhaupt noch nicht von Erfolg zu reden.
Ich möchte zu dem Problem, das in der Regierungserklärung auch nicht angesprochen wurde und zumindest konnte man es zwischen den Zeilen lesen und ansonsten steht es nur unzureichend in der Betrachtung der Politik, nämlich die Verbindung von Haupt- und Ehrenamt. Wir haben seit Jahren zu verzeichnen, dass wir einen Zugang im Ehrenamt haben, auch da, wo hauptamtliche Arbeit weggebrochen ist, wo sie reduziert wurde, wo sie nicht mehr weiter gefördert wurde. Projekte, die in einer Kommune notwendig waren, die über Arbeitsförderung gefördert wurden, mussten anschließend ehrenamtlich weiterbetrieben werden. Das war nie Sinn und Zweck von Ehrenamt und auch nicht von Arbeitsförderung. Hier wird aber deutlich, dass das emotionale Motiv, damit die eigentliche Erwerbstätigkeit überhaupt weiter geleistet werden kann, oft bei denen, die jetzt arbeitslos waren, überwog. Viele kamen auch noch in den Konflikt mit den Arbeitsämtern, dass sie sich nämlich angeblich dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stellen können, wenn sie in derselben Zeit ihre bisherige als Erwerbsarbeit anerkannte Tätigkeit nun ehrenamtlich machen. Dieses Problem ist noch lange nicht vom Tisch. Wir haben das Problem, dass Ehrenamt in der Verantwortung auch zur Unterstützung entschieden mehr Hauptamt braucht. Das betrifft die Freiwilligenagenturen, das betrifft Seniorenbüros, das betrifft Frauenzentren, und, Herr Minister, lassen Sie mich darauf eingehen, Gender Mainstreaming ist für Sie sicher noch nicht das Wort, was sich im Denken umgesetzt hat. Sie haben zwar ab und an von den Frauen gesprochen. Sie haben auch bewiesen, dass Sie mal Tormann waren, aber ich möchte nicht, dass alle Frauen Fußball spielen müssen,
und ich möchte auch nicht, dass Mädchen
von vornherein
in ihrer Spezifik vergessen werden, weil immer nur der traditionelle Junge im Mittelpunkt steht. Vielleicht kriegen Sie es demnächst hin, dass dann tatsächlich auch
gleichberechtigt dargestellt wird, denn die Studie aus Jena hat einen großen Trugschluss. Wenn ich das Wort Ehrenamt als Ehrenamt tatsächlich analysiere und hinterfrage, dann werden wir im Amt die Männerdominanz entdecken. Aber das Amt macht oft nicht die tagtägliche Kleinarbeit, auch nicht im Ehrenamt,
sondern - lesen Sie es noch einmal nach
die Vorstände sind so männlich dominiert, dass wir dort nämlich genau dasselbe haben im Ehrenamt. Vorstände sind männlich dominiert, weil es nämlich auch für Frauen entschieden schwerer ist, selbst Beruf, Familie, Ehrenamt und dann noch die Verantwortung für den Verein zu übernehmen. Das bündelt sich an allen Stellen und da ist es nicht getan mit einem einfachen Appell an die Frauen, spielt mal alle mehr Fußball, kommt in die Vereine, sondern da müssen auch Rahmenbedingungen für die Frauen da sein.
Ich möchte aber noch etwas zum Ehrenamt oder zur Ehrensache der Arbeit in den Frauenstrukturen sagen. Es ist tatsächlich so, dass wir gegenwärtig gerade im Bereich von Frauenzentren - ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie den Unterschied nicht wissen, aber für alle anderen, es geht uns nicht um Frauenhäuser - das Problem haben, dass wir in Frauenzentren immer weniger hauptamtlich Arbeitende haben, und nicht jede Arbeit dort ist ehrenamtlich leistbar. Was ist da alles vorhanden? Ich möchte Ihnen das anhand von Weimar darstellen. In Weimar gab es mal zwei Feststellen, gefördert über SAM im Frauenzentrum. Diese zwei Stellen haben dafür gesorgt, dass ca. 3.500 Frauen ehrenamtlich das Frauenzentrum nutzen konnten. Diese sind reduziert worden, weil ja nun ABM und zielgruppengenaue spezifische Förderung von Frauen über Landesarbeitsförderung nicht mehr möglich ist. Es ist nun so weit, dass wir genau noch eine Stelle in einem Frauenzentrum in einer Stadt mit 60.000 Einwohnern, davon die Hälfte Frauen, haben. Wie sollen Frauen, die ehrenamtlich arbeiten, die eine Frau, die hauptamtlich tätig ist, unterstützen? Wie denn, soll die einen Arbeitstag von 20 Stunden haben? Denn ehrenamtliche Tätigkeit im Frauenzentrum beginnt nicht erst nachmittags um 4.00 Uhr, sondern die beginnt oft früh um 8.00 Uhr, um 9.00 Uhr, wo die ersten Gruppen sich treffen, meist arbeitslose Frauen oder Kindergruppen, und dann endet das auch um 22.00 Uhr. Wie soll das gestaltet werden mit Arbeitsamt?
Wer übernimmt den Rechtsschutz, wer übernimmt den Versicherungsschutz, wer geht mit diesen ganzen Kleinigkeiten um, wofür der Ehrenamtliche überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden darf? Dieses möchte ich Ihnen deswegen benennen, das ist ein Einzelbeispiel, aber es ist das Beispiel der Masse, was bei uns in Frauenzentren los ist, wenn wir es nicht schaffen, dass wir auch die Rahmenbedingungen für Ehrenamt durch die Unterstützung von Hauptamt wieder gewähren. Wir sind nach wie vor der Meinung, eine zielgruppenspezifische Arbeitsförderung für Frauen durch das Land ist nach wie vor notwendig.
Diese muss auch in den nächsten Haushalten wieder erstritten sein. Ich möchte noch ein anderes Beispiel nennen: Ich nehme meinen eigenen Verein, den Handicap-Club hier in Erfurt, in dem verbindet sich Ehrenamt, Frauen und Sport. Ja, wie ist das denn? Ein Club, ein Sportverein von ca. 270 Mitgliedern verbindet Behinderte, Frauen, Rehabilitationssport und Olympiasieger. Diese Olympiasieger werden in der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen. Zum Glück gibt es Stadtwerke oder andere, die ihnen Sponsorleistungen geben, damit sie überhaupt die Bedingungen haben, um weiter zu trainieren. Klar gibt es da einen Olympiastützpunkt, klar gibt es da einen Thüringer TBRSV, aber diese sind Mitglied in dem Verein. 200 Rezepte über Rehabilitationssport, diese muss ein Verein abrechnen, diese muss ein Verein bearbeiten, das muss jeder Behindertensportverband ehrenamtlich, alles ehrenamtlich. Es gibt also Brüche in Rahmenbedingungen, wie der Rahmenvereinbarung Rehabilitation, die jetzt gerade zwischen den Kassen und dem Bund abgeschlossen ist, die formal theoretisch was Schönes wollen, wo aber die Bedingungen, die die Vereine haben, so schlecht sind, dass sie das Positive noch nicht einmal umsetzen können.
Mein letzter Punkt - ich habe es auf der Uhr gesehen - Ehrenamt und Lotto: Sie haben es selber erwähnt, Ehrenamt und Lotto. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass alle Gelder, die im Lottobereich als Überschuss existieren, per Haushalt bzw. per Beschluss des Thüringer Landtags der Stiftung Ehrenamt zur Verwendung zu übertragen sind.
Ich erspare es auch meiner Fraktion nicht, ich möchte Ihnen von Peter Köpf ein Zitat bringen.
"Wenn er Zeit hat, schaut Thüringens Finanzminister Andreas Trautvetter schon einmal vorbei beim Männergesangsverein Concordia 1867 Klein-Schmalkalden e. V. Er singt sogar mit, freut sich der Vorstandsvorsitzende des Vereins der Ledertaschenhersteller Dieter Rossmann. Zweiter Bass sei der Minister. Die Sänger waren schon zu DDRZeiten eine bekannte Truppe und traten sogar im Fernsehen auf. Auch nach der Wende wollten die Einladungen kein Ende nehmen. Rossmann erzählt von Partnerchören, etwa einem in Essen, die man besuchte. Auf einen Auftritt im ZDF 1997 ist Rossmann besonders stolz. Wer sich öffentlich präsentiert, muss auch anständige Klamotten haben. Dass man bei Lotto für solche Zwecke Mittel bekommen konnte, so Rossmann, sprach sich bei den Vereinen schnell herum. Und dies, obwohl von Seiten des Ministeriums über Förderfälle keine Auskunft gegeben wird, wie Finanzpressesprecher Patrick Kraulich behauptet. Das unterläge dem Datenschutz. Die Vereine wussten dennoch schnell, wen sie in die Pflicht nehmen mussten, im günstigen Fall einen hohen Politiker beim Frühschoppen. Wir haben uns an die Minister gewandt, erinnert sich Rossmann, so informiert habe man die nötigen Anträge ausfüllen können und bei den Sängern selbst den Hut kreisen lassen, weil auch einige Eigenanteile gefördert seien. Am 26.06.1995 kam dann der Bescheid. 16.000 DM genehmigt Finanzminister Trautvetter seinem Gesangsverein für die Ausstattung der Sängergruppe mit Trachtenanzügen." Im selben Buch kann man nachlesen, einen bestimmten Prozentsatz dieser Mittel, also den Überschuss, teilen sich die Minister und der Ministerpräsident in einer Kabinettssitzung auf und sichern sich damit die Kasse, aus der sie Millionen von Mark wie ein Karnevalsprinz seinen Bonus beliebig unters Volk werfen dürfen.
In so genannten behüteten Listen ließen die Minister 1994 und 1995 die Verwendung von jeweils knapp 8 Mio. DM für solche Zwecke nach. Der Rest von 12 Mio. DM ist im Haushalt verschwunden. Dieses Buch lässt sich beliebig zitieren. Christine Lieberknecht, Dieter Althaus, ehemaliger Minister und heutiger Abgeordneter Schuster - und so findet man hier viele Beispiele. Wenn eine Praxis den Ruf bekommt, dass es eine "Lotto-Mafia" ist und dann die Minister Thüringens drinstehen, dann müsste man doch schon lange das Interesse daran haben, dass der Prozess der Verwendung von Lottomitteln so schnell wie möglich neu geregelt wird.
Ich kenne nicht einen einzigen, der seit 1999 gegen das Buch des Bertelsmann-Verlags "Die Lotto-Mafia" geklagt hat.
Also müssen Sie sich die Titel gefallen lassen.
Ich möchte nicht jede Meinungsfreiheit mit bewerten und rufen. Es gibt einen Oberbürgermeister dieser Stadt, der seine Kollegen in der Meinungsfreiheit so beschneidet, dass die noch nicht einmal sagen können, es könnte sein, es klingt nach Mafia, wenn sie das mit Namen von Städten verbinden. Also man sollte doch in einer Partei überlegen, ob man sich in den Geruch von solchen Überschriften begibt, Herr Staatssekretär.
Es geht ja noch weiter. Man scheut wie der Teufel das Weihwasser tatsächliche Formulierungen, was da stattfindet. Da darf in dem Freistaat Thüringen - Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - eben nicht die Formulierung verwandt werden, dass so und so viele Mittel übergeben werden. Es heißt dann einfach: es wird überbracht. Die PDS-Fraktion hat Ihnen mehrfach die Anträge unterbreitet, wie man die Lottomittel durch Änderung des Gesetzes durchschaubar, kontrollierbar und ohne Geruch der Stiftung Ehrenamt zur Verfügung stellen kann. Tun Sie es endlich mit, dann werden Sie sicher auch im Ehrenamt eine Förderung haben, die den Begriff der Förderung noch mehr unterstützt. Danke.
Zeugnisbeiblatt für ein ausgeübtes Ehrenamt
Schülerinnen und Schüler in Hessen können ein Beiblatt zu Schulzeugnissen bekommen, das ihr außerschulisches ehrenamtliches und freiwilliges Engagement dokumentiert.
Frau Sojka fragt die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung diese Möglichkeit der Würdigung ehrenamtlicher Arbeit von Schülerinnen und Schülern bekannt, und wie bewertet sie diese?
2. Ist es, gerade mit Blick der Öffnung von Schule für ihr regionales Umfeld, auch in Thüringen denkbar, solche Beiblätter zum Zeugnis einzuführen?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist wieder ein Staatsvertrag über ein Versorgungswerk hier zur Diskussion, und es stimmt, wie der Staatssekretär sagt, wir haben es bald geschafft, flächendeckend für viele Berufsstände Versorgungswerke zu schaffen. Grundsätzliches Problem am Staatsvertrag ist, dass zum wiederholten Male in Thüringen eine Berufsgruppe mit relativ hohen Schulabschlüssen, zumeist selbständig tätig und eher den höheren Einkommensgruppen zuzurechnen, aus den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen herausgelöst wird. Zwar gab es bisher tatsächlich keine Pflichtversicherung für diesen Personenkreis, aber als Selbständige war ihnen von vornherein der Zugang zum Rentenrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung offen und viele regelten auch aufgrund ihrer Herkunft ihre rentenrechtlichen Ansprüche in der gesetzlichen Sozialversicherung. Dabei kön
nen gerade Mitglieder der besser verdienenden Berufsgruppen dazu beitragen, die Mitglieder- und vor allem die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung auszuweiten und zu verbessern. In anderen Ländern, wie z.B. der Schweiz, und daran erinnere ich Sie, weil das neuerdings sehr viele CDU-Abgeordnete des Bundes reden, ist die gesetzliche Rentenversicherung auch eine allgemeine Versicherung, nämlich für alle Berufsgruppen, auch für Selbständige, auch für Akademiker, auch für Beamte, und dieses sollte unser Ziel sein.
Eine Struktur einer allgemeinen Versicherung für die gesamte Bevölkerung könnte die Sozialversicherung in Deutschland in vielen Zweigen verbessern und auch ausweiten. Das heißt dann auch nicht, das sage ich gleich, falls sich jemand, der über die Schweiz neuerdings immer redet und vielleicht noch nicht hingeschaut hat, dass wir nicht der Selbstbeteiligung, die es in der Schweiz gibt, das Wort reden.
Ein weiterer Punkt - man muss wenigstens unterscheiden können in der Begrifflichkeit, bevor man sagt, was ist denn nun, lassen Sie es uns im Ausschuss bereden, dazu komme ich noch - warum das Versorgungswerk zu hinterfragen ist als einzige Möglichkeit, nämlich um ein flächendeckendes berufsständisches Versorgungswerk zu haben, wäre die Tatsache, dass es möglich wäre, wir hier im Thüringer Landtag könnten genauso wie in Nordrhein-Westfalen in einem Steuerberatergesetz Regelungen erlassen. Genau dieser Weg wäre möglich. In diesem Gesetz könnte die Pflicht zur Begründung einer Versicherungspflicht auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung festgeschrieben und geregelt werden. Da muss man natürlich auch bereit sein § 4 Abs. 2 des SGB VI überhaupt zu akzeptieren. Die mögliche Formulierung, die dort ist, möchte ich Ihnen auch nennen. Der in § 1 des Steuerberatergesetzes genannte Personenkreis, dieses entspräche dem Artikel 1 Abs. 1 dieses Staatsvertrages, der uns vorliegt, ist verpflichtet innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Steuerberatertätigkeit in Thüringen einen Antrag auf Begründung der Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 2 SGB VI zu erstellen. Dieses wäre tatsächlich eine moderne, wo wir tatsächlich Menschen, denen bisher durch Sie die Chance zum außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung stehen können, rechtlich regeln könnten, wie es doch in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. Natürlich wissen wir, dass damit auch Übergangsregelungen notwendig wären. Es wäre nämlich nur für solche Personen möglich, die in den letzten fünf Jahren nach Aufnahme der Steuerberatertätigkeit einen Antrag stellen. Für Personen, die mit dem so genannten Begriff des Altbestandes leben müssen, diese könnten tatsächlich, so wie es auch mancher Abgeordnete in diesem Landtag tut, nur auf der freiwilligen Basis, nämlich nach § 7 des SGB VI ihre Mitgliedschaft begründen. Aber ich habe dieses deswegen gesagt, weil Sie uns bisher bei jedem Argument, warum wir keine Verkammerung und Schaffung von Sozialwerken haben
wollen, immer entgegengehalten haben, dann nennen Sie uns doch die rechtlichen Regelungen, wie es überhaupt möglich ist. Dies habe ich damit getan. Wer nun nicht der Meinung ist wie die PDS, was legitim wäre, dass man in die gesetzliche Rentenversicherung nicht alle aufnehmen sollte, der sollte dann aber auch genau hingucken, was in dem Staatsvertrag alles geregelt ist, oder anders, was in diesem Modell Versorgungswerk geregelt ist. Da ist für mich schon interessant, dass der Finanzausschuss gar keinen Problemdiskussionsbedarf gesehen hat bzw. auch keine Änderungsanträge gestellt wurden. Ich nehme da meine Fraktion nicht aus. Wenn man aber näher hinguckt, in dem was uns vorgelegen hat, dann gibt es Grundprobleme, dass nämlich der Artikel 1 Abs. 1 festschreibt, dass Steuerberater, die nach In-Kraft-Treten des Vertrages neu zur Steuerberaterschaft in Thüringen hinzukommen, nicht älter als 40 Jahre sein dürfen, sonst sind sie nämlich wieder von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Also eine Altersausschlussregelung. Ich weiß nicht, ob Sie das wirklich gewollt haben.
Dieses Konstrukt bzw. dieser Ausschlusstatbestand hat seine Ursache nämlich in dem Gesetz, dem Sie sich anschließen wollen, im Steuerberatergesetz Nordrhein-Westfalens, das in seinem § 2 Abs. 2 eine gleichlautende Regelung enthält. Für Personen, die sich über diese Altersgrenze hinaus dazu entschließen, in Thüringen als Steuerberater tätig zu werden, entstünde genau dann eine rentenversorgliche Lücke.
Das ist nicht hypothetisch, das muss man einfach lesen.
Ein weiterer Kritikpunkt, wenn man ein Kammerversorgungssystem will, besteht darin,
dass eine Möglichkeit zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk nach dem Staatsvertrag nur denjenigen schon in Thüringen tätigen Steuerberatern in der Altersgruppe zwischen 40 und 60 Jahren möglich ist. Sie können nämlich nach Artikel 8 Abs. 2 einen entsprechenden Antrag auf Pflichtmitgliedschaft stellen und sich die Höhe ihrer Beiträge aussuchen, aussuchen in einer Spanne von 10 bis 100 Prozent des Höchstbetrages West in Ost. Spätestens das muss Ihnen doch zu denken geben. Als Alternative dazu bleibt nur die Fortführung einer schon begonnenen Altersabsicherung oder Beantragung der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht bei dem Ansatz, den die PDS will, sondern ich bin in Ihrem Modell. Sie
weisen nach, dass Steuerberater auch in der gesetzlichen Rentenversicherung mögliche Aufnahme finden können, nur machen Sie es nicht als eine rechtliche Regelung, sondern als einen Ausschlusstatbestand, und das ist schon eigenartig. Nach dem Motto, wen ich nicht will, weil er in einer Altersgruppe zwischen 40 und 60 liegt, der muss dann in die gesetzliche. Das sind Regelungen, die muss man einfach viel, viel genauer hinterfragen. Und da gibt es noch ein Problem für diejenigen, die das betrifft, die die Wahlfreiheit dann haben. Jeder weiß, wie lange man braucht, um realistisch überprüfen zu können, wie tatsächlich seine Rentenberechnung aussähe. Das geht los bei der Erstellung und der Beschaffung und Einbeziehung relevanter Dokumente, die letztendlich für die Rentenberechnung notwendig sind, und jeder weiß, das dauert durchschnittlich sechs Monate. Die Antragsfrist in Artikel 8 Abs. 3 ist daher sehr knapp, eigentlich zu knapp bemessen, denn hinzu kommt, dass die Frist dem Wortlaut nach als eine strenge Ausschlussfrist formuliert ist. Das heißt, wer es versäumt, hat keine Chance mehr, als Teil des so genannten Übernahmeteilbestands in das Versorgungswerk aufgenommen zu werden. Wieder eine eingrenzende Meinung, selbst wenn man einem Versorgungswerk zustimmen möchte. Warum dann diese Eingrenzung?
Ein dritter Problemkreis, der in dem Modell "Versorgungswerk" zu überprüfen wäre: Es sieht nämlich ziemlich schlecht aus - der Übernahmetatbestand für diejenigen, die älter als 60 sind, ihnen ist jeglicher Zugang zum Versorgungswerk gesperrt. Begründet wird dieser vollständige Ausschluss damit, dass dieser Personenkreis aller Wahrscheinlichkeit nach für das Alter schon längst anderweitig vorgesorgt habe. Die Richtigkeit dieser Behauptung aus der Begründung des Staatsvertrags müsste tatsächlich erst einmal geklärt werden. Das ist nie erfolgt.
Das Phänomen ist doch aber - und das ist wahrscheinlich auch Frau Vopels Unruhe -, dass Sie sich nicht vorstellen kann, wobei ich das immer noch hoffe, dass wir hier einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der selbst, wenn man Versorgungssysteme will, handwerklich nicht einwandfrei ist.
Es gibt eine weitere grundsätzliche Kritik, Herr Böck, die müssen Sie sich gefallen lassen, ich bin nicht bei "Kabale und Liebe" und dem Verkauf der Landeskinder, aber irgendwie haben mich bestimmte Regelungen doch erinnert.
Es gibt nämlich die unterschiedlichsten Zusammenlegungen von Aufgabenerfüllung, die wahllos zwischen Bundesländern gestreut werden: die Ingenieure nach Bayern, die Aufgaben der Justizausbildung zusammen mit Rheinland-Pfalz, Steuerberater nach Nordrhein-Westfalen.
Ich frage mich, ob das für Sie eine Form von Funktionalreform oder von Regionalisierung der Länder ist, wenn man das Sozialrecht im Versorgungswerk ansieht, kommt man sich schon ganz schön komisch vor, weil man nicht mehr weiß, wer ist am Ende mit seinem Sozialrecht noch Thüringer.
Meine Damen und Herren, diese Kritikpunkte, die ich Ihnen vorgetragen habe, wären sehr schwer in Änderungsanträge zu kleiden gewesen, wenn es heute nicht und das ist erkennens- und anerkennenswert - durch die CDU-Fraktion den Antrag gab, heute eine zweite Beratung nicht durchzuführen. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass wir genauso wie der Landtag in NordrheinWestfalen, der nämlich sein Gesetz bisher nicht geändert hat, das aber Voraussetzung zum Zugang überhaupt dieses Versorgungswerks wäre, auch im Thüringer Landtag so viel Selbstbewusstsein haben, auch in Kauf zu nehmen, nach einer ordentlichen Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss möglicherweise einen neuen Vertrag zu einer neuen Ratifizierung vorzulegen und danach den Landtagen im Interesse beider Berufsgruppen tatsächlich erst zu beschließen. Dann hätten Sie, die Sie ja für die Versorgungswerke der berufsständischen Vertretungen sind, auch etwas Gescheites getan. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Vertrags zurück an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Landwirtschaftlichen Familienunternehmen drohen soziale Nöte
Laut Pressemitteilung der Landesgeschäftsstelle des Thüringer Bauernverbandes e.V. vom 27. Oktober 2003 drohen aufgrund von Beitragssteigerungen von bis zu über 26 Prozent für landwirtschaftliche Familienbetriebe und freiwillige Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin soziale Nöte. 40 Prozent der betroffenen Thüringer landwirtschaftlichen Betriebe sollen die Beitragserhöhung nicht aufbringen können.
Dr. Klaus Kliem, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, bat den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus "sich dieser, für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe sehr ernsten Problematik anzunehmen".
Ich frage die Landesregierung:
1. Konnte sich der Ministerpräsident den Nöten annehmen?
2. Welche Maßnahmen wurden zur Verhinderung der Nöte eingeleitet?
3. Welche Hilfeleistungen ist die Landesregierung bereit und in der Lage, den ab 2004 gefährdeten landwirtschaftlichen Familienbetrieben zu gewähren?
Eine Nachfrage zu Ihrer letzten Aussage zu Frage 3 ist notwendig. Sie gehen davon aus, es ist zu verhindern, aber Sie sollen, Sie können auch nicht die Fehler der Bundesregierung auswetzen. Ich frage Sie trotzdem: Welche Hilfeleistungen, weil nicht alle zurückzuführen sind auf das Gesetz, ist die Landesregierung bereit für Insolvenzunterstützung von ländlichen Betrieben vorzubereiten? Weil, die kommen nicht erst dann über Nacht zum 15.01., sondern manche sind jetzt schon erkennbar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nichts war so richtig wie das Beibehalten der Aktuellen Stunde, nachdem die CDU einen eigenständigen Antrag eingebracht hat. Es geht nämlich nicht um das Punktesammeln für Wahlen, es geht nicht um Schönen der gegenwärtigen Situation, sondern es geht ganz einfach um die Verhinderung des Vorschaltgesetzes zum SGB VI, das Rentnern in die Tasche greift, weil vorgegaukelt wird, es gäbe keine Alternativen zu der Situation, die jetzt existiert.
Was haben Sie vor? Sie wollen die Rentenerhöhungen aussetzen. Ich möchte Sie dran erinnern, dass die CDU/F.D.P.-Regierung aus der Bruttorentenerhöhung eine Nettorentenerhöhung gemacht hat. Also die CDU muss sich selbst an die Nase fassen, die haben nämlich mit der Umstellung von der Brutto- zur Nettorentenberechnung in Bezug auf Erhöhung schon die Rentner schlechter gestellt, die Bestandsrentner. Das Zweite, was sie machen wollen, Neurentnern am Ende des Monats erst ihre Rente geben. Ich schlage Ihnen vor, das machen wir als Abgeordnete demnächst auch. Wir kriegen immer im Maße unserer Arbeit am Ende des Monats unser Geld. Mal sehen, wie Sie alle laut bellen, dass das nicht ginge. Wissen Sie, was noch passiert ist? Und Sie behaupten, Frau Bechthum, das würde überhaupt kein großes Problem sein und hätte keinen aktuellen Wert. Am 24.10., das haben Sie selber gesagt, am 24. Oktober wird ein Gesetz eingebracht, das zum 01.01. bereits in den ersten Elementen greifen soll. Und ich sage Ihnen auch, umso wichtiger ist der Widerstand, den die großen Rentenvereine gemacht haben, von VdK über Sozialverband Deutschland, über Volkssolidarität, über SPD-Gliederungen in dieser Bundesrepublik. Es ist nämlich keine Sozialrechtsänderung, die etwa nur den Osten anginge, sondern diese Rentenverschlechterung, die geht Ost wie West an. Und aus dem Grund ist es nämlich auch kein Egoismus und Wahlkampfpunktesammeln.
Was wollen Sie noch machen? Sie sagen, die Schwankungsreserve, Sie sagen, da ist nur Geld ausgefallen, nein, da hat eine Bundesregierung zweimal reingegriffen. Die Schwankungsreserve ist doch nicht von allein verloren gegangen. Sie müssen sich schon den politischen Konsequenzen an dieser Stelle bewusst sein. Und es ist tragisch, es ist tragisch, jede CDU/F.D.P.-Regierung hätte das, was eine SPD/Grüne-Regierung in Berlin an Sozialabbau im Rentenrecht durchbringt, nicht gekonnt. Warum nicht? Weil Gewerkschaften, weil SPD-Gliederung, weil Sozialverbände alle gemeinsam auf die Straße gegangen wären. An einem Satz haben Sie auf das Problem aufmerksam gemacht, warum das nicht möglich ist. Weil nämlich die Vorschläge, die von der Herzog-Kommission gekommen sind, genau das Problem nicht beheben, son
dern die CDU sagt im Stillen, alle Kritik auf die SPD, ich reibe mir die Hände und selber ist der Herzog-Vorschlag genauso schlecht wie das Vorschaltgesetz zum SGB VI, das Sie jetzt eingebracht haben, und das ist wohl sehr aktuell. Alle anderen Dinge, Frau Arenhövel, die können wir wirklich bereden auf der Grundlage Ihres Antrags.
Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, es wird so viel zur Rente erzählt, dass ich als Erstes die SPD-Fraktion zu ihrer inneren Solidarität ehrlichen Herzens beglückwünschen möchte. Ich verstehe es nur nicht ganz, weil die Unzufriedenheit Ihrerseits, wenn man mit vielen im Gespräch über die Probleme redet, viel größer ist, als hier Geschlossenheit und Einheit der Reihen dokumentiert wird und das ist nicht ganz glaubhaft.
Ich würde mir wünschen, dass wirklich auf die Auswirkungen in Thüringen eingegangen wird und SPD-Abgeordnete sich mit einreihen und den Berlinern sagen: Leute, lasst euch etwas einfallen, ganz so geht es nicht.
Nun zu dem Phänomen, das Frau Arenhövel in der Aktuellen Stunde benannt hat, dass sie der Meinung ist, Rente ist so wichtig, dass man es nicht in einer Aktuellen Stunde behandeln kann. Hätte ich bis vor einer Woche auch gesagt,
nicht ausführlich, und deswegen haben Sie einen Antrag formuliert. Ich beglückwünsche Sie. Ich beglückwünsche Sie ausdrücklich, das erste Mal haben Sie es fertig gebracht, einen Antrag zur Problematik Rente in diesen Landtag einzubringen. Ich stelle Ihnen gern die Landtagsrecherche dazu zur Verfügung. Dann wollte ich Ihnen sagen, auch Herrn Minister Zeh, ich freue mich, dass Sie als relativ neuer Sozialminister nun mindestens drei Elemente tatsächlich benannt haben, die die PDS-Fraktion, und jetzt erspare ich es Ihnen, seit der 1. Legislatur zu benennen, sondern ich beginne erst in der 2. Legislatur, in einer Unzahl von Anträgen versucht hat, hier in diesem Haus zu klären, und zwar habe ich den Eindruck, Sie haben damals alle nicht lesen können. Das betrifft nämlich die Ost-West-Angleichung, das betrifft den Abschmelzbetrag, das betrifft die Benachteiligung beim Ost-West-Rentenwert und beim Frauenrecht. Ich sage, spät kommen Sie, aber Sie kommen. Ich hoffe ganz einfach, dass es nicht Populismus war, weil Sie merken, dass irgendwie das Volk sich dieses nicht gefallen lässt und dass die CDU sich nun wirklich mal dahinter schwingt und mal überlegt, was tun Sie den Rentnern auch in Thüringen seit Jahren an, dass Sie eine Unmenge von Anträgen der PDS-Fraktion nämlich abgelehnt haben und bis heute keine eigenen gemacht haben. Ganz perfide kommt mir an, dass genau vor einem Jahr Sie nämlich die Chance schon einmal hatten im Bundesrat, die Ost-West-Angleichung we
nigstens mit Ihrer eigenen Stimme der CDU-Regierung tatsächlich dafür einzutreten. Nein, der Antrag zur Angleichung aus Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Landesregierung der CDU abgelehnt.
Abgelehnt, Sie sind gar nicht soweit, dass Sie selber sagen warum, sondern ich soll für Sie sagen warum, weil es für Sie nur eine Kostenfrage war, weil Sie nämlich nicht die innere demokratische Verfasstheit eines Landes dabei betrachtet haben, sondern die Crux, die schon im Einigungsvertrag beschlossen ist, im Prinzip bis heute nicht angegangen haben, dass nämlich für die Rentenaufkommen, die durch Rentenklagen letztendlich bei Zusatzund Sonderversorgungssystemen sich erhöhen in den Kosten für die Länder, weil aufgrund der Eindrittel-/Zweidrittelregelung im Einigungsvertrag es für die Länder immer teurer wird, wenn Menschen ihr Recht erhalten. So einfach. Ich hoffe, dass die Ankündigungen, die es gab, dass man sich auch für die Veränderungen der Eindrittel- zu Zweidrittellasten endlich einsetzt. Das haben Sie bisher auch abgelehnt.
Zum Abschmelzen der Auffüllbeträge haben wir einen ganzen Antrag eingebracht, in dem wir nachgewiesen haben, dass sogar der Einigungsvertrag damit nicht eingehalten wird. Damals haben Sie mich einfach als ein bisschen dämlich hingestellt und haben gesagt, das stimme nicht. Ganz konkret ist im Einigungsvertrag enthalten, dass nämlich erst dann der Auffüllbetrag abgeschmolzen werden kann - meine Herren, Sie auf der Regierungsbank, Sie können sich gern darüber freuen -, wenn die allgemeine Einkommensentwicklung Ost und West gleich ist. Nichts haben Sie dafür getan, aber jetzt jammern Sie und sagen, dass dieses SPD-Gesetz dahin auch noch greift und im Prinzip dieses auch noch erschwert.