Protocol of the Session on March 15, 2001

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter auf den Regierungsbänken, sehr verehrte Besucher auf der Besuchertribüne, verehrte Gäste, ich eröffne die 39. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 15. März 2001. Als Schriftführer haben an meiner Seite Platz genommen Frau Abgeordnete Wackernagel und Herr Abgeordneter Pohl.

(Beifall bei der CDU)

Gilt der Beifall Ihnen?

(Zuruf Abg. Pohl, SPD: Nein, der Frau Wackernagel.)

(Heiterkeit bei der CDU)

(Zuruf Abg. Wackernagel, CDU: Es wird immer verrückter.)

Haben Sie Geburtstag heute?

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Nein.)

Frau Abgeordnete Wackernagel wird die Rednerliste führen. Es haben sich für die heutige Sitzung zahlreiche Mitglieder unseres Hauses entschuldigt: Zunächst Frau Abgeordnete Ellenberger, Frau Abgeordnete Groß, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Goebel, Herr Abgeordneter Illing, Frau Abgeordnete Zitzmann, Herr Abgeordneter Koch, Frau Abgeordnete Neudert, Herr Abgeordneter Hahnemann, Frau Abgeordnete Wolf, außerdem die Kabinettsmitglieder Herr Minister Gnauck, Herr Minister Dr. Birkmann und Herr Minister Trautvetter, zugleich auch Abgeordneter.

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Dr. Birkmann ist anwesend.)

Dr. Birkmann ist anwesend? Das ist aufgrund einer schriftlichen Vorlage ergangen. Sie werden ab 11.00 Uhr den Raum verlassen, in Ordnung. Dann danke ich für die Präzisierung Ihrer Entschuldigung.

Ich habe allgemeine Hinweise: Im Vorraum findet eine Präsentation der UNICEF-Arbeitsgruppe Erfurt statt. Das tut sie bekanntlich zweimal im Jahr, also auch heute hier.

Dann werde ich um 13.00 Uhr in der ersten Etage im Zwischenbau eine Ausstellung des Kunstvereins Gera eröffnen mit dem sinnigen Thema "Grüße aus Fern-Ost",

auf Initiative namhafter Geraer Abgeordneter. Am Abend wird uns um 20.00 Uhr der Landessportbund zu einem parlamentarischen Abend einladen. Auch dies hat Tradition, wir werden die Sitzung entsprechend schließen.

Jetzt noch einige ergänzende Hinweise zur Tagesordnung.

Zu TOP 5 - Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1377, Sonderprogramm Ost, dazu wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1423 verteilt.

Zu TOP 9 - Wahl von Vertrauensleuten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten des Freistaats Thüringen: Hierzu wurde eine Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags mit dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, PDS und SPD verteilt; sie hat die Drucksachennummer 3/1432. Ich darf ergänzen, dass es in einem Fall noch eine Änderung geben wird; die Vorlage wird entsprechend nachgereicht.

Zu TOP 10 - Große Anfrage der Fraktion der PDS und Antwort der Landesregierung - in den Drucksachen 3/1134/1411, Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum, wurde eine Berichtigung in Drucksache 3/1429 verteilt.

Zu TOP 11 - Fragestunde - kommen für die heutige Sitzung folgende Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Drucksachen 3/1409, 3/1410, 3/1412 und 3/1413.

Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 3 und 5 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Außerdem hat die Landesregierung gebeten, den Tagesordnungspunkt 5 - Sonderprogramm Ost - in Drucksache 3/1377 auf jeden Fall in der heutigen Plenarsitzung aufzurufen, da Ministerpräsident Dr. Vogel morgen möglicherweise nicht teilnehmen kann, aber die Anwesenheit gerade zu diesem Tagesordnungspunkt ihm doch ermöglicht werden sollte. Ich denke, das liegt aber ohnehin im Lauf unserer Tagesordnung, dass wir ohne Schwierigkeiten diesen Punkt auch in der regulären Reihenfolge heute auf jeden Fall behandeln können.

Wird dieser Tagesordnung zusätzlich meiner Ergänzungen widersprochen? Das ist der Fall. Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung den 4. Thüringer Landespflegeplan, einen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1416 und würden um Einordnung nach dem bisherigen Tages

ordnungspunkt 8 bitten. Den anderen Antrag haben Sie ja schon formuliert, dass in jedem Fall der Punkt 5 am heutigen Tag noch aufgerufen werden soll, den würden wir so auch unterstützen wollen.

Vielen Dank. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, ich beantrage im Namen der SPDFraktion, die Aktuelle Stunde "Rechtsextremismus in Thüringen" - Drucksache 3/1425 - anstelle der Aktuellen Stunde "Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche in Thüringen" in Drucksache 3/1414 zu behandeln.

Gut, wir haben beide Anträge gehört. Zunächst zum Antrag der Fraktion der CDU, 4. Thüringer Landespflegeplan. Wer mit der Aufnahme...

(Unruhe im Hause)

Darf ich um Ruhe bitten. Frau Abgeordnete Arenhövel auch, bitte. Der Antrag der Fraktion der CDU, Aufnahme der Drucksache 3/1416 - 4. Thüringer Landespflegeplan auf die Tagesordnung zu nehmen, findet der Zustimmung? Dann bitte ich um das Handzeichen. Gut, danke. Das ist ausreichend und damit aufgenommen. Die Einordnung nach Punkt 8, also sozusagen als 8a, ich sehe da keinen Widerspruch, dann würden wir das entsprechend einordnen.

Dann kommen wir zum Antrag der Fraktion der SPD, in die Aktuelle Stunde "Rechtsextremismus in Thüringen" die Drucksache 3/1425, aufzunehmen statt der bisherigen Drucksache 3/1414. Dieser Antrag ist nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung eingegangen. Damit der Antrag in der heutigen Sitzung auf die Tagesordnung genommen werden kann, ist eine Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 120 GO zu beschließen. Zu diesem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten nötig, mindestens jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder unseres Landtags. Ich frage, wer stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das sieht sogar sehr einmütig aus, das heißt, die erforderliche Mehrheit ist auf jeden Fall erreicht. Damit ist auch dieser Punkt aufgenommen. Die Tagesordnung ist damit festgestellt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ThürEUGefUG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1343 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 3/1405 ZWEITE BERATUNG

Bericht erstatten aus dem Ausschuss wird uns Frau Abgeordnete Dr. Klaus. Wir sind nämlich in der zweiten Beratung zu diesem Thema. Ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieses Gesetz liegt jetzt in zweiter Beratung hier im Landtag vor. Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 2. März 2001 befasst. Es geht in diesem Gesetzentwurf um die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften und soweit sie nicht im Geltungsbereich des Bundes liegen, müssen hier landesgesetzliche Regelungen vorgenommen werden. Es betrifft vor allem den nichtkommerziellen Bereich wie z.B. Institute an Universitäten oder an Kliniken. Der Ausschuss gelangte zu der Auffassung, dass die Regelungen eng an die bestehenden Bundesregelungen angepasst sein müssen und deswegen dieser Gesetzentwurf mit dem Auffangtatbestand, dass die Zuständigkeit, wenn es Zweifel daran gibt, bei den staatlichen Umweltämtern liegt, in unveränderter Form dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Ich bitte Sie deshalb hier zu einem Beschluss zu kommen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das war eine sehr knappe Berichterstattung zu einem Thema, was ja auch sehr konsensfähig erscheint. Redner aus den Fraktionen sehe ich gar nicht dazu. Möchte der Herr Minister trotzdem sprechen?

(Zuruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt: Ja.)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir noch mal einige kurze Bemerkungen zu diesem Gesetz, zu der Wichtigkeit und der Notwendigkeit dieses Gesetzes. In der Entschließung des Europäischen Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten zum Vierten Aktionsprogramm für den Umweltschutz wird eine wirksamere Durchführung der Ziele der Soveso-I-Richtlinie als notwendig angesehen und ihre Überarbeitung verlangt. Das erfolgte dementsprechend mit der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, der so genannten Soveso-II-Richtlinie. Diese Richtlinie war von den Mitgliedsstaaten bis zum 3. Februar 1999 in nationales Recht umzusetzen. Es ist auf Ebene des Bundes durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1998 und die Neufassung der Störfallverordnung vom 26. April 2000 geschehen. Die Umsetzung der externen Notfallplanung erfolgte in Thüringen durch die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999. Damit war Thüringen eines der ersten Länder in Deutschland, das die externe Notfallplanung in einem Landesgesetz umgesetzt hat. Die Umsetzung der in Deutschland landesrechtlich zu regelnden Bereiche der Seveso-II-Richtlinie mit Ausnahme der Regelung zur Erstellung externer Notfallpläne soll nun in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetz erfolgen. Da der Bund die Störfallverordnung erst mit Wirkung vom 3. Mai 2000 in Kraft gesetzt hat, war ein zeitlicher Vorlauf nicht möglich. Aus diesem Grunde haben bis zum heutigen Tag erst sechs Länder eine entsprechende Landesregelung geschaffen. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass nach der ersten Lesung im Plenum am 23. Februar dieses Jahres die Befassung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt bereits am 2. März erfolgen konnte, so dass wir den Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung behandeln können.

Ich möchte noch anmerken - und Frau Dr. Klaus hat das hier schon gesagt -, dass Umfragen im Jahr 1999 ergeben haben, dass nur wenige Hochschul- und Klinikbereiche in Thüringen unter dieses Gesetz fallen werden. Insofern sind nur geringe Auswirkungen hinsichtlich des Mehraufwands für den Vollzug dieses Gesetzes zu erwarten. Gleichwohl ist dieses Gesetz zur Erfüllung der Richtlinienumsetzungspflicht erforderlich. Ich bitte, das "Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen" in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Drucksache 3/1343 ihre Zustimmung geben, um ihr Handzeichen. Danke, das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? Keine Gegenstimme. Enthaltungen? Auch nicht der Fall, damit einstimmig.

Wir können zur Schlussabstimmung kommen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das ist wohl die gleiche Einstimmigkeit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit einstimmig auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1419 ERSTE BERATUNG

Zunächst die Begründung durch den Einreicher. Ich gehe davon aus, dass die gewünscht wird. Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, kaum ein Gesetz der letzten Monate hat ja für dermaßen viel Aufregung gesorgt, zumindest in den Medien, wie der Entwurf zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes, den wir Ihnen heute vorlegen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Zu Recht.)

Lassen Sie mich aber auch sagen, mein Eindruck, Herr Schemmel, ist, dass dieses Thema vor allem von Interessenvertretern diskutiert wird und dies nicht immer in einer sehr sachlichen Art und Weise.

(Beifall bei der CDU)

Es gab auch genug Äußerungen der Opposition, die deutlich gemacht haben, dass man sich gegebenenfalls zu wenig bisher mit dem Thema beschäftigt hat. Deshalb haben Sie ja jetzt auch ausführlich Gelegenheit, sich diesem Thema zu nähern.