Mike Mohring

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Neuregelung des § 8 a Körperschaftssteuergesetz ist ja weit gehend von der Öffentlichkeit unbemerkt zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Das zeigt auch am Ende die Wortmeldung vom Abgeordneten Müller, der zwar offensichtlich aus Berliner Zuarbeit darauf hinweist, dass Bund-Länder-Arbeitsgruppen arbeiten zu dem Thema und Anwendungsregelungen besprechen und die auch vorstellen wollen, verkennt aber, dass wir mit unserem Antrag, den wir hier vorgelegt haben, viel weiter gehen wollen. Wir wollen nämlich nicht auf Anwendungsregeln drängen, sondern wir wollen, dass die Neueregelung des § 8 a Körperschaftssteuergesetz gänzlich, wie es neu jetzt beschlossen wurde, abgeschafft und rückgängig gemacht wird.
Ich will das auch begründen: Die Neuregelung zu § 8 a Körperschaftssteuergesetz beruht auf einer Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsausschussverfahren zum Steuervergünstigungsabbaugesetz, dem so genannten Korb II. Wer sich an die heißen Dezembernächte in Berlin des vergangenen Jahres erinnert, der weiß, dass da viele Dinge auf den Weg gebracht wurden und in die Beratungen auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Dezember, also von dem Abend zuvor, quasi eingearbeitet wurde aufgrund der dann von der Bundesregierung abgegebenen Protokollerklärung. Das führte dazu, dass man in dem gesamten Korb II auch § 8 a neu regelte, aber nicht nur diesen europarechtskonform ausgestaltete, also auch auf das Inland anwendete, sondern darüber hinaus auch noch diesen Paragraphen verschärft hat. Wegen dieser Verschärfung haben wir nun den Antrag gestellt, das Problem zu beraten, auch unter dem Gesichtspunkt, dass es nicht von den betroffenen Verbänden, die sehr wohl Stellung genommen haben bis hin zum zentralen Vermittlungsausschuss, sondern vielmehr von den kleinen mittelständischen Betrieben, vor allen Dingen auch von den kommunalen Wohnungsunternehmen und von denen sind besonders auch Thüringer insgesamt in den jungen Ländern viele aber auch Thüringer Unternehmen betroffen.
Weil wir noch gar nicht abschätzen können, wie gravierend diese neue Regelung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, ist, wollen wir jetzt schon, dass rechtzeitig Stellung genommen wird. Wir wollen das auch aus dem Parlament heraus tun, weil wir die Situation erkannt haben. Wir meinen, es genügt nicht, dass sich Bund-LänderArbeitsgruppen treffen auf Referentenebene, sondern wir wollen auch politisch darauf aufmerksam machen, dass, wenn sich an § 8 a in seiner Neufassung nichts ändert, das gravierende Auswirkungen auf den Mittelstand in Deutsch
land insgesamt hat und hunderttausend Unternehmen - wir haben das schon mal beschrieben - von der Neuregelung so betroffen sind, dass sie in arge Liquditätsprobleme, wenn nicht sogar in Insolvenzprobleme kommen.
Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir mit dem Antrag bitten, dass die Landesregierung ihrerseits aus Thüringer Sicht, aus Sicht der neuen Länder darauf hinwirkt, dass § 8 a in seiner Neufassung zurückgenommen wird. Diese Neufassung, die nach ihrem Gesetzestext ausschließlich auf die Vermeidung von Missbräuchen - das war der Ausgangspunkt, in dem Sonderfall der übermäßigen Gesellschafterfremdfinanzierung - gezielt hat, hat zu einer zentralen Regelung mit einer massiven Belastung im Rahmen der Unternehmensbesteuerung geführt. Wir meinen, dass es zielfördernder gewesen wäre in dem Rahmen des Vermittlungsausschussverfahrens zum Korb II entweder im Anwendungsbereich des § 8 a auf Drittlandsfälle zu beschränken oder aber die Vorschrift zu einer echten Missbrauchsvorschrift umzugestalten. Das war ja der Hintergrund, was man mit der Neuregelung wollte, dass man Missbrauchsfälle, wo ausländische Geldgeber in GmbHs investiert haben und dadurch den Zinsvorteil genutzt haben, dass man diese Steuersparmodelle zugunsten ausländischer Geldgeber einschränken wollte. Das war ja vernünftig. Weil man aber aufgrund des Europäischen Gerichtshofurteils einfach die Auslandsregelung auch auf eine Inlandsregelung umgewandelt hat, ohne darüber nachzudenken welche Folgen es hat, führt diese übernommene Auslandsregel nun zu einer deutlichen Benachteiligung des Mittelstands in Deutschland. Deshalb, weil Sie ja wissen, dass § 8 a auch eine Menge Voraussetzungen definiert, u.a. 40 Prozent Eigenkapitalquote, die so gut wie niemand erreicht, im Übrigen trifft diese 40 Prozent Eigenkapitalquote auch Kreditinstitute, und die unterliegen ja ganz anderen Kreditvorschriften, das wissen Sie. Es gibt eigentlich kein Kreditinstitut, was 40 Prozent Eigenkapitalquote hat, auch nicht nach den gesetzlichen Vorschriften haben müsste. Nach § 8 a - neu - jetzt sehr wohl und dann würde man sehen, welche gravierenden Belastungen das noch hätte, aber davon weggenommen 40 Prozent Eigenkapitalquote und darüber hinaus ein Zinsbelastungsvolumen für Darlehen in Höhe von 250.000     )      viele, weil man hinter 250.000    ausrechnen kann, welches Darlehensvolumen dahinter steckt. Das erreichen nicht viele mittelständische Unternehmen in Ostdeutschland, aber sehr wohl die kommunalen Wohnungsunternehmen, weil die nämlich sehr stark fremdkapitalgeprägt sind, über wenig Eigenkapital verfügen und damit auf jeden Fall die Zinsbelastung von 250.000  per anno erreichen und auch erreichen, dass sie keine 40 Prozent Eigenkapitalquote haben. Deshalb fallen sie besonders unter diese Regelung und deshalb ist es wichtig aus unserer Sicht, dass wir auf das Problem aufmerksam machen, aus diesem Punkt, aber auch noch aus einem anderen Punkt, weil nämlich § 8 a jetzt Folgendes neu
regelt: Nämlich 1., dass diese Zinsbelastung, die über 250.000      mindernd gegengerechnet werden kann, das wäre vielleicht noch nachvollziehbar, aber viel gravierender ist, dass die Zinszahlung dem Gewinn hinzugerechnet wird und damit der Steuer unterliegt, dass Zinszahlungen an die Bank versteuert werden müssen, weil sie vermeintlich eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter darstellen soll. Diese irrwitzige Regelung führt unweigerlich zur Insolvenz, weil sie natürlich zu einer Mehrbelastung an Aufwand in der Bilanz führt und das schränkt Liquidität ein. Dort, wo gar keine Liquidität vorhanden ist, weil sie ja wissen wie unsere kommunalen Wohnungsunternehmen ausfinanziert sind, führt das zu einem bedrohlichen Ausmaß und weil wir das vor allen Dingen auch aus Sicht der jungen Länder wissen und verhindern wollen, deshalb unser Antrag. Deshalb wollen wir, wie gesagt, nicht nur, dass § 8 a rückgängig gemacht wird, sondern dass das so geregelt wird, dass sowohl die Back-toBack-Regelungen - so werden die genannt -, berücksichtigt werden, also dass die Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden, dass Steuersparmodelle für Ausländer nicht möglich sind, aber dass wir so gestalten, dass unser Mittelstand und unsere kommunalen Wohnungsunternehmen nicht aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung in Insolvenz- und Liquditätsprobleme kommen. Sie können sich das ja ganz einfach vorstellen, was das bedeutet, die kommunalen Wohnungsunternehmen alle so gut wie zu 100 Prozent in der Hand der Städte und Gemeinden, die solche Wohnungsunternehmen gestalten, und regelmäßig sind die Darlehen ja abgesichert mit Kommunalbürgschaften von unseren Städten und Gemeinden und wenn, um diese Fälle geht es dann, diese abgesicherten Darlehen dann plötzlich als Gewinnzahlung über die Zinsen hinzugerechnet werden und die natürlich zur Steuerbelastung führen, ist ein nahes Ende voraussehbar. Deshalb wollen wir die Landesregierung bitten, das ist unser Antrag, sich sehr stark auch über die Arbeitsgruppe, die besteht, hinaus und auch schnellstens für eine Änderung des § 8 a stark zu machen und deshalb ist der Antrag nicht unnötig, sondern er ist wichtig, damit unser Mittelstand in Deutschland und die Unternehmen hier in den jungen Ländern auch leben können. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind seit einiger Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen; deshalb auch der Antrag heute hier im Plenum. So wird u.a. behauptet, dass diese Finanzierungsform halb legale Steuertricks zulasten des deutschen und des US-amerikanischen Fiskus seien und unkalkulierbare Risiken für die Kommunen beinhalten würden. Von der bayerischen Landesregierung wurden deshalb im letzten Jahr Bestrebungen unternommen, den Abschluss neuer Cross-Border-Leasing-Geschäfte durch eine Änderung der Kommunalordnung in Bayern selbst drastisch einzuschränken. Gegen diese restriktiven Bestrebungen erhob sich beachtlicher Widerstand von Kommunalpolitikern, die sich in Zeiten knapper Kassen und der Wahrnehmung von Refinanzierungsmöglichkeiten behindert und durch das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gefährdet sahen. Vor diesem Hintergrund ist der PDS-Antrag erstaunlich, weil auch die PDS - wie auch andere Fraktionen hier im Hause - als Verteidiger des kommunalen Selbstverwaltungsrechts dieses selbst verteidigen und natürlich durch die Einschränkung von CrossBorder-Leasing-Geschäften an sich dieses Selbstverwaltungsrecht auch beschneiden würden. Die Diskussion über Cross-Border-Leasing-Geschäfte findet ihre Basis zu weiten Teilen zunächst in moralischen Kategorien. Das haben wir eben auch aus der Begründung zum Antrag von der Abgeordneten Wildauer selbst vernommen. Dabei spielt die Frage eine Rolle: Darf eine Kommune, die selbst Be
standteil des Gesamtstaats ist, Steuervorteile für private Dritte, sei es zulasten des US-Fiskus oder zulasten des deutschen Fiskus, ermöglichen, um selbst davon finanzielle Vorteile zu erzielen? Es bleibt deshalb festzustellen, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte - das ist jedenfalls unstrittig - keine Steuerersparnis zugunsten deutscher Steuerpflichtiger zur Folge hatten. Der deutsche Fiskus profitiert selbst in der Regel viel mehr vom Abschluss solcher Cross-Border-Leasing-Geschäfte, da der den deutschen Kommunen zufließende Barwertvorteil stets umsatzsteuerpflichtig und je nach Rechtsform des Anlagenbetreibers auch körperschaftssteuerpflichtig ist.
Meine Damen und Herren von der PDS, das geforderte generelle Verbot solcher Cross-Border-Leasing-Geschäfte schießt über das Ziel einer kritischen Betrachtung solcher Finanzierungsformen jedenfalls hinaus. Möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass bei Ihnen in der PDS natürlich noch immer ein gewisser anderer Antiamerikanismus vorherrscht.
Ich will Ihnen jedenfalls in der Frage Recht geben, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte an sich einer kritischen Prüfung zu unterziehen sind, wonach die bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen auch einer kritischen Prüfung dahin gehend unterzogen werden müssen. Ungeachtet Ihrer Forderungen hat der Innenminister dieses Freistaats bereits mehrfach im Plenum, zuletzt in der 96. Sitzung, und in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 875 und 1096 deutlich gemacht, dass Cross-Border-Leasing-Verträge als kreditähnliche Rechtsgeschäfte einzustufen sind und daher der rechtsaufsichtlichen Genehmigung gemäß § 64 Abs. 1 unserer Thüringer Kommunalordnung unterliegen. Dabei obliegt den Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, so steht es im Gesetz, die Darlegungspflicht, dass das beabsichtigte Recht kreditähnliche Rechtsgeschäfte wirtschaftlich herkömmlicher Kreditfinanzierung gegenüber mindestens gleichwertig ist und allenfalls zu vernachlässigende rechtliche und wirtschaftliche Risiken gegenüber der herkömmlichen Kreditfinanzierung bestehen. Der Nachweis selbst kann durch nachvollziehbare Darlegungen der Gemeinde bzw. der nachvollziehbaren gutachtlichen Äußerung des kommunalen Rechnungsprüfungsamts auch erbracht werden. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich außerdem - wie bei allen Kreditaufnahmen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften - nach der dauernden Leistungsfähigkeit der beantragenden Kommune. Der Innenminister und auch der Präsident des Rechnungshofs Dr. Dr. Dietz haben immer wieder auf die Risiken, die mit solchen Rechtsgeschäften verbunden sind, hingewiesen.
Ich bin der Meinung, dass die vorhandenen Instrumentarien der Kommunalaufsicht, des Haushaltsrechts und die
Prüfungsmöglichkeiten des Rechnungshofs ausreichen, um wirtschaftlich unsinnige, finanziell risikoreiche und zulasten von Kommunen und Bürgern - das ist das eigentlich Maßgebliche - gehende Vertragsschlüsse zu verhindern. Dies verdeutlicht nicht zuletzt das aktuelle Beispiel - deshalb auch der Antrag vermutlich von Ihnen - der Stadt Gera. Die Stadt Gera, das dürfte Ihnen bekannt sein, will ihr Straßenbahnnetz für 99 Jahre an einen US-Investor verleasen und erhofft sich Einnahmen in Höhe von 6 Mio.  Eine Genehmigung dieses Geschäfts wurde der Stadt Gera vom Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bisher nicht in Aussicht gestellt.
Kritiker von Cross-Border-Leasing-Geschäften führen an, dass die Kommunen selbst nicht in der Lage seien, die Risiken und Auswirkungen der Vertragswerke ausreichend einzuschätzen. Ihrem Antrag, aber auch anderen Argumenten von Kritikern ist zu entnehmen, diese Verträge seien sehr umfangreich, in englischer Sprache abgefasst und unterlägen dem ausländischen Gerichtsstand. Die Angaben des Vertrags, die aus über 70 Dokumenten und 1.000 Seiten bestehen, müssen jedoch relativiert werden, da sich eine Anzahl dieser Vertragsbestandteile auf sämtliche enthaltene Einzeldokumente bezieht. Mit ihnen werden zum einen auch Beziehungen zwischen allen anderen Beteiligten, zwischen dem Investor und zwischen den beteiligten Banken geregelt. Zum anderen umfassen diese diverse Anlagen, Aufstellungen und Gutachten. Die Kommune selbst ist lediglich Vertragspartner dieses umfangreichen Werks von etwa vier Vereinbarungen und einigen Ergänzungsregelungen mit technischem Charakter. Es bleibt ausgeblendet, dass jetzt schon Kommunen und kommunalen Zweckverbänden in Thüringen, aber auch Landesgesellschaften der Abschluss umfangreicher Vertragswerke natürlich keineswegs neu ist. Es bleibt festzustellen, dass die Kritik, kommunale Vertreter seien nicht in der Lage, solche Vertragswerke zu verarbeiten und möglicherweise auch des Englischen nicht mächtig, nicht weit genug greift, weil wir natürlich auch Vertrauen in die kommunale Ebene bei solchen Gesetzen haben müssen. Es bleibt dabei, die Finanzen in der öffentlichen Hand und das stetig wachsende Finanzierungsvolumen moderner Infrastrukturprojekte haben seit längerem im Ausland und mit Verzögerung auch in Deutschland selbst sowie in Thüringen dazu geführt, dass neue Finanzierungsmethoden zur Anwendung kommen. Ich will deshalb noch einmal an das Thüringer Modell, was auch gestern in der Debatte zur Rechnungsprüfung für das Jahr 2001 eine Rolle gespielt hat, alternative Finanzierung zur Projektfinanzierung in Form so genannter Public-Private-Partnership-Projekte und Betreibermodelle erinnern. Hier erfolgten in Thüringen bislang 21 Ausschreibungen, wobei Finanzierungsmodelle wie Leasing, Nutzungsrecht und Nutzungsüberlassungsverträge, Mietkauf und Vorfaitierung zum Tragen gekommen sind. Die Voraussetzung für die Durchführung der Projekte wurde jeweils durch haushaltsgesetzliche Ermächtigung geschaffen. An dieser Stelle sei auf das Programm des Freistaats Thüringen nochmals zur Sanierung und Erweiterung von
Typenschulen verwiesen, weil insgesamt 19 Typenschulen, davon auch zwei landeseigene Sportgymnasien, saniert wurden. Für die Bedienung von 50 Prozent des Kapitaldienstes, also für Zins und Tilgung, mithin für die Investitionen, würden den 11 kommunalen Schulträgern des Typenschulprogramms die Fortzahlung der Investitionspauschalen über einen Refinanzierungszeitraum zugesagt. Weitere 50 Prozent des Kapitaldienstes können über Zuschüsse des Landes abgedeckt werden. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Kommunen mit der Teilnahme an diesen Programmen und der Inanspruchnahme der Investitionspauschale diese in Teilen für 10 Jahre an ein konkretes Projekt binden. Auch an diesen Vertragswerken sind Investoren, Sponsoren, verschiedene Banken, Projektberater, Gutachter, Bauunternehmen und Architekturbüros beteiligt. Die Vereinbarungen sind umfangreich und heben sich in ihrer Risikostruktur keineswegs von Cross-Border-Leasing-Geschäften ab. In vielen Fällen wurde hier durch die Kommunen, aber auch durch die Länder und im Bund Neuland zur Finanzierung dieser Projekte und damit Sicherung von Investitionen beschritten. Beispielhaft will ich noch einmal an den Bau des Herrentunnels in Lübeck und an den Warnowtunnel in Rostock, einer Müllverbrennungsanlage in Fürth, die Sanierung des Staatstheaters in Mainz und einer Strafvollzugsanstalt in Waldeck erinnern. In vielen sind dort bereits Finanzierungsformen eingegangen worden, bei denen sich zeigt, dass hinsichtlich der Bindungsfristen, Steuerund Betreiberrisiken schlechte Konditionen vereinbart wurden, schlechtere zumindest als das bei Cross-Border-Leasing-Verträgen üblicherweise der Fall ist. Um den Investitionsbedarf bei den derzeit angespannten Haushaltslagen in allen Bereichen der öffentlichen Hand befriedigen zu können, werden Aspekte privat finanzierter öffentlicher Infrastrukturen in verschiedenen Gremien von Bund und Ländern gemeinsam mit Spitzenverbänden der Wirtschaft als Kooperationspartner zwischen Staat und Privatwirtschaft um ein ganzheitliches Zusammenspiel von Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben zu ermöglichen, dargestellt. Um die Anwendung von solchen Public-Private-Partnership-Modellen zu erleichtern und zu fördern, plant auch die Bundesregierung die Bereitstellung eines Leitfadens, der Hinweise zu Vergabeverfahren und zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen sowie Vertragsmuster enthalten soll. Weiter ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Sammlung und Aufbereitung von Erfahrungen und zur Beratung von Interessenten geplant. Ein hierzu eingesetzter Lenkungsausschuss hat im Februar 2003 ein Gutachterkonsortium, das wichtige Grundlagen für den Aufbau dieses Kompetenzzentrums liefern soll, beauftragt. Public-Private-Partnership-Projekte werden seit geraumer Zeit auch im Arbeitsausschuss Haushaltsrecht und Haushaltssystematik, in dem Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzministerien sowie der Rechnungshöfe vertreten sind, behandelt. Dieser Ausschuss hat übereinstimmend festgestellt, dass Ziel der Überlegung zu solchen PPP-Projekten sein muss, die jeweils wirtschaftlichste Lösung zur Aufgabenerfüllung zu finden. Dabei ist auch
zu prüfen, ob haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen, z.B. das Veräußerungsverbot nach § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung, die ist auch identisch mit der Bundeshaushaltsordnung, angepasst werden müssen. Die Diskussionen hierzu sind in diesem beauftragten Ausschuss noch nicht abgeschlossen.
Ungeachtet aber aller haushaltsrechtlichen Beurteilungen ist haushaltspolitisch an dem Grundsatz festzuhalten, dass solche PPP-Projekte nur dann initiiert werden können, wenn sich aus ihnen selbst heraus wirtschaftliche Vorteile ergeben, etwa aufgrund fachlicher Synergieeffekte. Dienen die Projekte hingegen allein der Finanzierung weiterer Kreditquellen unter Nichtanrechnung auf die haushaltsrechtliche Kreditgrenze, sind sie mit Rücksicht auf die bereits jetzt bestehende Staatsverschuldung und zur Sicherung künftiger politischer Gestaltungsmöglichkeiten natürlich abzulehnen.
Angesichts der kritischen Beurteilung der alternativen Finanzierung durch den Thüringer Rechnungshof im Hinblick auf die Kreditobergrenzen und die erhobenen Vorwürfe der Opposition über mögliche Verschleierung der wahren Verschuldung dürfen nur Gründe der Wirtschaftlichkeit die Gründe zur Anwendung von Public-PrivatePartnership-Projekten sein. Der Mangel an Haushaltsmitteln allein ist jedenfalls keine Legitimation für die Genehmigung solcher Projekte.
Wir meinen, dass mit Blick auf die Zukunft jedenfalls geprüft werden sollte, ob die Erarbeitung konkretisierender Verwaltungsvorschriften zum verwaltungsrechtlich verankerten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz für den Wirtschaftlichkeitsnachweis bei solchen Immobilienprojekten möglich ist und ob die Entwicklung von praktikablen Standards für den Wirtschaftlichkeitsnachweis und objektive Anforderungsprofile dargestellt werden können und die Einführung einer speziellen Prüfpflicht bei diesen Projekten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens künftig ermöglicht wird.
Die Überprüfung der bisher üblichen Parallelausschreibung für alternative und klassische Finanzierungen, wie es auch im Rahmen der Beschlussfassung beim Haushalts- und Finanzausschuss üblich ist, und die damit notwendige Regelung zur Verhinderung von Umgehungsstrategien sollte auch auf Cross-Border-Leasing-Geschäfte erweitert werden. Die Aufhebung des Veräußerungsverbots nach § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung ist dabei auch zu prüfen, wie die Erarbeitung haushaltsrechtlicher Regelungen, die den Vorwurf der Verschleierung der tatsächlichen Verschuldung verhindern. Es ist zu prüfen, ob die Novellierung kommunalaufsichtsrechtlicher Genehmigungsverfahren zur Stärkung der kommunalen Wahlfreiheit bezüglich der Realisierungsform öffentlicher Infrastrukturprojekte für die Zukunft möglich ist. Abschließend sei auch hier dargestellt, dass es wichtig ist, eine Formulierung, eine einheitliche Terminologie zu Public-Private-Partnership-Projekten im Haushaltsrecht
in der Zukunft zu regeln, um auch klar bei unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen und Projekten zu formulieren, dass hinsichtlich einer einheitlichen Definition solche Projekte auch künftig geprüft und möglicherweise auch genehmigt werden können.
Abschließend bleibt aber festzustellen, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte im Vergleich zu anderen von Kommunen üblicherweise getätigten Geschäften kein höheres Maß an Risiken darstellen. Werden die Prüfvorschläge so, wie wir sie hier dargestellt haben, in der Zukunft auch umgesetzt, können solche Projekte hinsichtlich einer langfristigen vertraglichen Bindung der Kommune möglicherweise auch Vorteile bieten. Bei der Errichtung einer Sportanlage oder eines Krankenhauses wird sich der einzelne Stadtrat auch auf die Stellungnahmen der beteiligten Fachleute und Berater verlassen, ohne jede Statik, jede Zinsberechnung oder jede Gewährleistungsklausel selbst umfassend gar nicht, aber die Prüfaufgaben erledigen können. Deshalb, meine Damen und Herren, CrossBorder-Leasing-Verträge als Scheinverträge und Steuertrickserei allein zu bezeichnen, ist aus rechtlicher, vor allen Dingen auch aus steuerrechtlicher Sicht, unzutreffend. Niemand leugnet, dass diese Verträge kompliziert sind, aber man darf angesichts der knappen Haushaltslage und des Investitionsstaus, der auch in unseren Kommunen zu verzeichnen ist, die Chance auf solche Projekte nicht verhindern. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank zunächst an den Rechnungshof für seine Berichterstattung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2001. Da ja nicht nur die Landesregierung entlastet werden soll, sondern auch der Rechnungshof, macht es sich natürlich gut, wenn er auch vollständig vertreten ist. Wir bedauern, dass das nicht ganz der Fall ist. Wer nicht da ist, wird auch nicht entlastet - so weit wollen wir es nicht kommen lassen. Aber es ist natürlich auch eine Frage des Miteinanders der Organe, dass diejenigen, die entlastet werden, auch gern hier mit dabei sind. Nichtsdestotrotz begrüßen wir die kritische beratende Tätigkeit des Thüringer Rechnungshofs, weil es für die Bewertung der Haushaltspolitik der einzelnen Haushaltsjahre, insbesondere auch mit Blick auf das Jahr 2001, für uns wichtig ist, die Zahlen und Argumente des Rechnungshofs zur finanzpolitischen Entwicklung und dem sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern zu kennen und weil sie eine unverzichtbare Hilfe zur Wahrung des Budgetrechts für das Thüringer Landesparlament sind. Deshalb, gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2003 und 2004 die Nettoneuverschuldung erhöhen mussten, sind die Aussagen des Rechnungshofs zur Gesamtverschuldung im Land natürlich von besonderer Bedeutung. Wir hatten uns im letzten Doppelhaushalt für 2001 und 2002 ganz klar das Ziel gesetzt, die Nettoneuverschuldung in Thüringen bis zum Jahr 2006 auf null zu setzen. Die CDU-Fraktion hat zu dem damaligen Doppelhaushalt die ursprünglich geplante Nettoneuverschuldung noch einmal um 51 Mio.         nach unten korrigiert. Leider, und das zeigt die aktuelle Haushaltslage, haben die dramatischen Einbrüche der Steuereinnahmen überall in Deutschland, aber auch im Freistaat Thüringen dafür gesorgt, dass wir neben vom Land unbeeinflussbaren Mehrausgaben gezwungen sind, dieses Ziel der Reduzierung der Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2006 zu verschieben. Die Finanzpolitik des Freistaats Thüringen muss sich deshalb wegen der dramatischen Steuerausfälle auch den Zwängen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beugen und dem Rechnung
tragen, um überhaupt noch gestalten zu können. Deshalb ist die zwangsläufige Erhöhung der ursprünglich geplanten Nettoneuverschuldung für 2003 und 2004 notwendig gewesen, entbindet uns, das Parlament, in seiner Gesamtheit aber nicht, den Druck zur Überprüfung der Effektivität und der Notwendigkeit von Verwaltungsstrukturen und Förderprogrammen, von Betreuungsrelationen, von Ausbildungsstandards aufrechtzuerhalten und das zu prüfen und damit für die Zukunft neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Deshalb ist natürlich das Beispiel, das der Abgeordnete Höhn von der Wäscherei gebracht hat, nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber ich will Ihnen etwas antworten. Wenn Sie sagen, dort kann man weiße Westen waschen, wir würden das sehr begrüßen, wenn vielleicht die PDS-Fraktion an der Stelle ihre PDS-Stasikandidaten überprüfen lassen könnte, und die mit weißer Weste dort in der Wäscherei vielleicht anstellen könnte.
Es gab eine große Diskussion zur Frage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die mehrheitlich im Ausschuss beschlossen wurde. Ich kann nicht verstehen, das will ich namens unserer Fraktion sagen, woher der Vorwurf lautet, die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Entlastung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für 2001 sei nicht konkret und kritisch untersetzt. Sie umfasst fünf Seiten klein gedruckte Beschlussempfehlungen zur Entlastung der Regierung für das Jahr 2001.
Der vorgelegte PDS-Antrag, der als Alternativantrag vorgelegt wurde, umfasst in seinem jetzigen Text eine knappe Dreiviertelseite. Nicht das Volumen des Antrags ist das Maß aller Dinge, aber ich wehre mich gegen die Kritik, dass Sie meinen, die CDU-Fraktion, die diese Regierung trägt, sei unkritisch mit der Rechnungsprüfung. Das ist falsch.
Ich will Ihnen unter anderem, wo das deutlich wird, weil ein Teil der Beschlussempfehlung nämlich identisch ist mit dem, was auch PDS und SPD beantragt haben, noch einmal zitieren. Dort heißt es unter anderem in der Beschlussempfehlung: "Die Landesregierung wird aufgefordert, weiterhin den schrittweisen Abbau der Nettoneuverschuldung zu verfolgen sowie die Vorgaben des Finanzplanungsrats bei der Haushaltsplanung einzuhalten. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung durch eine konsequente Umsetzung der Behördenstrukturreform zu steigern und ferner ist der mit dem Personalentwicklungskonzept verfolgte Personalabbau umzusetzen sowie der Personalbedarf entsprechend der demografischen Entwicklung aufgabenorientiert anzupassen." Das umschreibt genau die Handlungsfelder, die wir notwendig machen müssen, auch in der nächsten Wahlperiode, nämlich das zu überprüfen, was können wir uns als Staat noch leisten und wie wollen wir uns als
Freistaat Thüringen so einrichten, dass wir auch in der Zukunft handlungsfähig sind. Das ist Text der Beschlussempfehlung und unsere Fraktion wird diesen Teil der Beschlussempfehlung auch beschließen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, enthält die Beschlussempfehlung, die der Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hat, sieben Empfehlungen, die identisch sind mit dem, was auch die SPD beantragt hat, also ein Großteil der Forderungen, die sich überlagert haben, überschneiden, inhaltsgleich sind, sind vom Ausschuss berücksichtigt und empfehlen auch Dinge, die die Opposition vernünftigerweise vorgeschlagen hat. Deshalb ist es wichtig, dass man nicht jetzt plötzlich mit rosaroter Brille hier vorn sagt, uns sei ein Eindruck entstanden, die Fraktion wolle nicht. Die Fraktion insgesamt, die CDU-Fraktion, will natürlich die Regierung entlasten. Wir wehren uns auch dagegen, Haushaltsführung für 2001 zu missbilligen. Wir als CDU-Fraktion tragen diese Regierung und Missbilligung ist an dieser Stelle falsch.
Meine Damen und Herren, im Übrigen sind deshalb die Forderungen, die der Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hat, mit fast allen Vorschlägen aus den Fraktionen von PDS und SPD, was der Ausschuss vorgelegt hat, identisch. Die Landesregierung ist darüber hinaus zu dem, was wir vorschlagen, was noch notwendigerweise aus Empfehlungen aus den Prüfungen des Rechnungshofs für die Zukunft zu leisten ist, selbst nicht untätig gewesen. Die Steuerausfälle der letzten Jahre sind nicht nur durch neue Schulden, sondern auch durch echte Einsparungen kompensiert worden. Allein im Jahr 2002 - ich will daran noch mal erinnern, weil das wichtig ist - sind über 550 Mio.  eingespart worden. Bei den Einsparungen von 205 Mio.  für 2003 bis zum Ende 2004 nochmals in Höhe von 151,5 Mio.    2 haltsgesetzgeber bis an die Grenze des Machbaren gegangen. Ich will es noch einmal sagen, weil seit 1998 im Freistaat Thüringen gegenüber der damals gültigen Mittelfristigen Finanzplanung insgesamt, ich will es nennen, weil das eine überdimensionierende Zahl ist, 4 Mrd. # nahmen gegenüber den geplanten Ansätzen in Summe kumuliert verloren gegangen sind. 4 Mrd.    tische Summe - hätten wir bei gleichen Einsparungsbemühungen, so wie ich es Ihnen genannt habe, und bei gleichen Einnahmen, die auch im Ist gekommen wären wie wir sie im Soll bei der damaligen Mittelfristigen Finanzplanung geplant hätten, hätten wir schon im Jahr 2004, das ist rechnerisch theoretisch, aber wäre machbar gewesen, einen Haushalt ohne neue Schulden haben können. Deshalb muss es Ziel sein, dass bei anziehender Konjunktur und konsequenter Ausgabendisziplin das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in der nächsten Legislaturperiode erreicht wird. Mehreinnahmen müssen deshalb vorrangig dann zur Verringerung der Nettoneuverschuldung verwendet werden und weniger dazu dienen, neue Ausgabenstrukturen zu zementieren.
Im Ländervergleich, auch darauf will ich noch einmal eingehen, steht Thüringen bei der Pro-Kopf-Verschuldung vergleichsweise günstig da. Hier wird deutlich, dass dort die meisten Schulden gemacht wurden, wo CDU nicht in politische Verantwortung gewählt wurde. Am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern will ich Ihnen sagen, dass Ende des Jahres 2003 die Pro-Kopf-Verschuldung bei 5.514   3  &   &4566! Einwohner und in Sachsen-Anhalt gar bei 6.529  - gegenüber auch viel, aber dennoch in dem Verhältnis geringen 5.486  0 - ! -*     +   2 wird deutlich, dort, wo verschiedene Verantwortung getragen wird, wird auch verschiedene haushaltspolitische Verantwortung wahrgenommen. Ich meine, dass wir in Thüringen gezeigt haben, das zeigen auch Analysen der ProKopf-Verschuldung, die in den einzelnen Legislaturperioden aufgenommen wurden, dass wir den konsequenten Weg des Abbaus der Nettoneuverschuldung in der Verringerung des Gesamtvolumens hier in dieser Legislatur Rechnung und Verantwortung getragen haben.
Meine Damen und Herren, ich will ein Wort zur alternativen Finanzierung sagen. Natürlich ist die alternative Finanzierung in ihrer Gesamtgröße eine große Belastung für den Haushalt, aber hätten wir die Projekte in der alternativen Finanzierung nicht getätigt, wären auch Investitionen in diesem Maße nicht getätigt worden.
Da würde es in Thüringen schlechter gehen. Deswegen war es gut, dass wir wichtige Projekte in Thüringen vorangetrieben haben und diese über alternative Finanzierung gesichert haben.
Doch, meine Damen und Herren, die Entwicklung Thüringens ist trotz der Steuerausfälle weiter vorangebracht und rechtzeitig sind die notwendigen Schritte zur Konsolidierung der Landesfinanzen eingeleitet worden. Wir haben seit 1999, seitdem wir hier allein Verantwortung getragen haben in diesem Haus, bis zum Jahr 2002 4.279 Stellen eingespart. Nach dem Nachtragshaushalt 2003/2004 werden bis zum Ende dieses Jahres noch 56.205 Stellen im Landesdienst vorhanden sein. Das heißt, dass im Verlauf dieser Legislaturperiode, zum Abschluss der Periode kann man das auch noch einmal bilanziert zusammenfassen, insgesamt 6.948 Stellen abgebaut wurden bzw. bis zum Ende des Jahres noch abgebaut werden. Zusätzlich zum beschlossenen Personalentwicklungskonzept vom Juli 2000, das bereits den Abbau von 8.904 Stellen bis zum Jahr 2005 vorsah, werden somit langfristig weitere 1.758 Stellen im Landesdienst abgebaut. Deshalb ist es falsch, wenn immer wieder gesagt wird, die Landesregierung hätte nicht die nötigen Schritte zur Behörden
struktur unternommen. Das ist eine weit verbreitete Mär und hat - anhand der Zahlen, die ich genannt habe - wenig mit der Realität in Thüringen zu tun. Im September 2000 sind 27 Einzelmaßnahmen zur Behördenstruktur beschlossen worden, die inzwischen größtenteils umgesetzt sind. In einem 15-Punkte-Programm, das die CDU-Landtagsfraktion auf den Weg zum Doppelhaushalt 2003/2004 gebracht hat, ist die Landesregierung zu weiteren Reformmaßnahmen aufgefordert worden. Dabei sind insbesondere die effiziente Neuordnung der Landesgesellschaften, die Maßnahmen zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung sowie der weitere Personalabbau durch eine konsequente Behördenstrukturreform genannt worden. Die Landesregierung ist auf dem Weg, auch diese Beschlüsse umzusetzen.
Genau in diesen Kontext, meine Damen und Herren, gehört auch die Debatte zur Steuerreform. Angesichts von drei Jahren fehlender Konjunktur in wirtschaftlicher Entwicklung, ist es für uns von existenzieller Bedeutung, vor allen Dingen für den Aufholprozess in den jungen Ländern, dass der Staat seine Aufgabe wahrnimmt dort, wo er sie wahrnehmen muss, d.h. effiziente und vereinfachte Gesetze, weniger Belastung für den Bürger. Am Beispiel des Einzelnen, das was jeder leiden muss im Bereich der Steuerbelastung, ist es von immenser Bedeutung, dass wir solche Steuergesetze auf den Weg bringen, die einfach und verständlich sind. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es auch in der Debatte dazu gekommen und Ziel gewesen, dass jeder Bürger in diesem Land die Möglichkeit haben soll, seine eigene Steuererklärung so einfach zu gestalten, dass er auch in der Lage ist, sie aus eigener Kraft bewerkstelligen zu können. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich ihnen auch noch mal was sagen, weil auch Uwe Höhn falsche Zahlen genannt hat. Wir als CDU/CSU haben beschlossen, dass mit Steuerreform und Steuervereinfachung, das ist das oberste Ziel, insgesamt ein Entlastungsvolumen für den Staat Bundesrepublik inklusive seiner föderalen Länderstruktur 10 Mrd.  3 tungen hinzukommen soll. Es ist falsch, Herr Höhn, wenn Sie sagen,
allein die Vereinfachung der Steuertatbestände hätte eine Mehrbelastung für den Staat zur Folge, die nicht finanzierbar wäre. Wir wollen es begrenzen auf 10 Mrd.  weil Sie erstens verkennen, dass sich aus Steuervereinfachung wirtschaftliche Entwicklung ergibt und zweitens, weil Sie offensichtlich übersehen, dass wir natürlich auch Subventionstatbestände abbauen wollen und müssen. Dieser Abbau der Subventionstatbestände ermöglicht es nämlich auch neue Handlungsspielräume zu erzielen im Staat, weil weniger Ausgaben zu leisten sind. Das Modell des Bierdeckels, der genannt wird, ich will ihn auch noch einmal hochzeigen, damit es sich jeder auch symbolhaft vergegenwärtigen kann, weil Steuerrecht eine komplizierte Materie ist. Das, was wir vorschlagen, was Fried
rich Merz damit umschrieben hat, jeder soll in der Lage sein, auf der Größe eines Bierdeckels seine Steuererklärungsformulare auszufüllen, haben wir hier so umgesetzt. Das soll nicht zeigen, dass das das Nonplusultra ist, aber es zeigt, dass man Steuerpolitik einfach gestalten kann, wenn man will. Diese Aufgabe haben wir uns als Union als Ziel gesetzt. Wir werden sie auch umsetzen. Herr Höhn kann seine Frage am Schluss meiner Rede stellen und kann sich deshalb wieder hinsetzen.
Meine Damen und Herren, zum Bericht des Rechnungshofs noch ein Weiteres. Von 683 Prüfungen, Beratungen und Empfehlungen haben letztendlich 16 Fälle Eingang in den Jahresbericht des Rechnungshofs gefunden.
Um Ihre Großzügigkeit, Frau Präsidentin: Ja, am Ende meiner Rede.
Um das zu bewerten, was Jahresrechnung 2001 bedeutet, will ich es noch einmal wiederholen. 683 Prüfungen und Beratungen hat der Rechnungshof vorgenommen für dieses Jahr. Allein 16 Fälle haben Eingang in den Jahresbericht gefunden. Das zeigt, dass die Thüringer Verwaltung, und ich will das ausdrücklich für unsere Fraktion an dieser Stelle sagen, mit Kompetenz und Verantwortung gearbeitet hat. Wir wollen uns deshalb ausdrücklich dafür bedanken. Angesichts eines Haushaltsvolumens von 9,7 Mrd. &  "  &  *fehlungen allein 6 Mio.     samtvolumen des Haushalts 0,06 Prozent im Jahr 2001. Ob diese Summen, die tatsächlich summiert vom Rechnungshof aufgeführt, tatsächlich hätten eingespart werden können, konnte auch in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht abschließend geklärt werden. Dennoch, meine Damen und Herren, waren die kritischen Bemerkungen des Rechnungshofs wichtig und wurden von den zuständigen Stellen nicht nur einfach abgehakt und ig
noriert, sondern die erfolgten Änderungen von Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften und die Rückführung von Steuermitteln an den Landeshaushalt haben gezeigt, dass auch konsequent die Bemerkungen und Empfehlungen des Rechnungshofs Beachtung und Umsetzung gefunden haben. Ich will Beispiele nennen: Allein bei der Förderung von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben die Rückführungen nach den Bemerkungen des Rechnungshofs 1,418 Mio &  / denen mittlerweile schon 509.000     haushalt zurückgeführt wurden. Auch bei der Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz konnten durch die Beratungen des Rechnungshofs weitere 1,18 Mio  7"   geltend gemacht werden, die nun für weitere Investitionsmaßnahmen in dem Bereich des Einzelplans beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zur Verfügung stehen. Auch konnten nicht verbrauchte Zinszuschussmittel aus dem Landesinvestitionsprogramm, die der Thüringer Aufbaubank vom Land zur Verfügung gestellt wurden, 1,16 Mio         "geführt werden. Deshalb noch einmal vielen Dank an den Landesrechnungshof, weil seine Beratung dazu geführt hat, dass ganz konkret weitere Einnahmen in die Landeshaushaltskasse erzielt werden konnten. Für mich bleibt deshalb festzuhalten, dass sich gezeigt hat im Laufe der Beratungen der Haushaltsjahre und der Rechnungslegung, dass die Thüringer Verwaltung effizienter geworden ist und sorgsamer mit den knapper werdenden Mitteln umgegangen ist. Ich bitte deshalb die Abgeordneten dieses Hauses, sowohl die Landesregierung als auch den Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2001 zu entlasten. Vielen Dank.
Das sage ich Ihnen ganz deutlich. Fast alle Körperschaftssteuersätze in Europa sind in den letzten Jahren drastisch gesenkt worden. Ich will Ihnen dafür Beispiele nennen: In Belgien von 40,2 Prozent auf 34 Prozent, in Irland von 16 Prozent auf 12,5 Prozent, in der Schweiz gesenkt, in Kanada von 38,6 Prozent auf 36,6 Prozent. Weitere Länder haben geplant, in Polen von 27 Prozent auf 19 Prozent,
in der Slowakei von 25 Prozent auf 19 Prozent, in der Tschechischen Republik von 31 Prozent auf 24 Prozent ab dem Jahr 2006. Ich will Ihnen das auch an Hand einer Grafik zeigen, wenn Sie es unbedingt sehen wollen. Die Unternehmenssteuersätze 2003 nominal auf Deutschland gerechnet, in der Tabelle aller Länder, die in Europa demnächst im Verbund ab 1. Mai dabei sind, steht Deutschland mit 40 Prozent auf dem vorletzten Platz. Wenn Sie das wollen und wenn Sie meinen, dass wirtschaftliche Entwicklung damit geleistet werden kann, dass wir an diesen hohen Steuersätzen festhalten, irren Sie. Es bleibt unser Ziel, Steuern müssen gesenkt werden, damit es in diesem Land vorangeht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zwischenrufer
- ich meine alle -, der Mittelfristige Finanzplan für das Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 hat die Soll-Ansätze des Nachtrags zum Landeshaushaltsplan für das Jahr 2003 und für das Jahr 2004 zugrunde gelegt. Die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2003 erfordern dafür keine Anpassung des genannten Nachtrags; die Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ist angesichts der aktuellen Reformdiskussion in den Berei
chen Steuer- und Gemeindefinanzen, Sozialversicherung, Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung sowie der Fortführung der Strukturprogramme nach der EU-Osterweiterung mit großer Unsicherheit behaftet. Der vorliegende Finanzplan macht aber deutlich, in welch schwierige Finanzsituation aufgrund der Wirtschafts- und Finanzpolitik, die in Berlin verantwortet wurde, der Freistaat geführt wurde. Hat man im Finanzplan 2001 bis 2005 für das Jahr 2005 noch mit Steuereinnahmen für Thüringen in Höhe von 4,962 Mrd.  ! &   Zahlen nach der jetzt vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung auf 4,37 Mrd.  !      )& dass knapp 600 Mio.  9*   als noch vor zwei Jahren erwartet. Dies entspricht exakt der Summe, die für das Jahr 2005 nach dem Mittelfristigen Finanzplan an neuen Schulden für das Land Thüringen geplant sind. Unser ursprüngliches Ziel, darauf hat die Finanzministerin verwiesen, bis 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne neue Schulden aufzustellen, wäre bei der Annahme vom Eintreffen der tatsächlich geplanten Einnahmen auch möglich gewesen. Dieses Ziel ist nun nicht mehr erreichbar. Ich will aber ausdrücklich für unsere Fraktion erklären, dass wir dieses Ziel im Rahmen der nächsten Legislaturperiode bis zum Ende dieser Legislatur ausdrücklich anstreben.
Noch schwieriger stellt sich die Situation für die Jahre bis zum Jahr 2006 dar. Dort sehen Sie, dass für die Jahre 2002 bis zum Jahre 2006 auch Thüringen auf seinem Weg zur Anpassung gleichwertiger Lebensverhältnisse massiv durch Mindereinnahmen gebremst wird. So liegen die Steuerausfälle für das Jahr 2004, für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006 insgesamt um 1,4 Mrd.  hinter der ursprünglichen Erwartung zurück. Es zeigt sich beim Durchlesen und Bearbeiten der Mittelfristigen Finanzplanung, dass wir über Einsparungen in massiver Form, wie wir sie jetzt im Nachtragshaushalt vorgenommen haben, wie wir sie aber auch im laufenden Haushaltsjahr vornehmen müssen, nicht hätten reden müssen, wenn die Erwartungen tatsächlich so eingetreten wären. Trotz der anhaltend angespannten Lage bleibt Thüringen aber über den gesamten Planungszeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung hinweg unter der zulässigen Wachstumsrate von maximal 1 Prozent und reduziert seine Nettoneuverschuldung von 710 Mio.  +%%,,5%    Jahr 2007. Sie sehen anhand dieser geplanten Nettoneuverschuldung, dass tatsächlich auch Spielräume vorhanden sind, um die Nettoneuverschuldung bis zum Ende der nächsten Legislatur auf null zurückzuführen, es sei denn, die Steuereinnahmesituation verschlechtert sich hinter die tatsächlich jetzt schon vorhandenen schlechten Werte noch weiter. Das macht dann alle Planungsperspektiven zunichte. Die Pro-Kopf-Verschuldung für Thüringen wird bis zum Jahr 2007 aber trotz Rückführung der Nettoneuverschuldung um noch einmal 1.000    dann geplante 6.426  !     Zurechnungen der aufgenommenen kommunalen Schulden
als auch vor allen Dingen der Bundesschulden, dass wir uns auf einem sehr hohen Niveau staatlicher Verschuldung befinden und es deshalb gar keinen anderen Weg gibt, als Nettoneuverschuldung abzubauen und damit ein Ende der staatlichen Verschuldung zu erreichen. Wir wollen in Thüringen, damit sind wir mit der Mittelfristigen Finanzplanung auf dem Weg, dieses Ziel für uns erreichen. Ausführlich würdigt der Finanzplan die aktuellen Reformdiskussionen sowie die Entwicklung der EU-Förderung ab dem Jahr 2007, denn nach Durchsicht der Finanzplanung werden Sie sehen, dass die Mittel von der Europäischen Union von derzeit 468,8 Mio.  +%%, auf 191 Mio.  +%%/0   wird deutlich, dass die Einnahmen des Freistaats Thüringen nicht wesentlich weiter steigen werden und somit Konsolidierungsbemühungen unvermindert fortgesetzt werden müssen. Sie sehen auch anhand der Finanzplanung mit Blick auf das Jahr 2004 bis zum Jahr 2007, dass auch die Bundesergänzungszuweisungen, die der Freistaat Thüringen zudem erhält, aufgrund der Neuregelung des Solidarpaktes II weiter vermindert werden und wir eine Steuerdeckungsquote von derzeit 46,5 Prozent bis zum Jahr 2007 auf 51,8 Prozent anstreben. Das macht deutlich, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode damit zu kämpfen haben, dass wir trotz verschärfter Konsolidierungsmaßnahmen Ausgabenreduzierungen, vor allem im letzten Jahr, Sie werden sich erinnern, als wir 1 Mrd.  Steuerausfälle zu verkraften hatten, wir auch in den nächsten Jahren nur eine Steuerdeckungsquote von 51,8 Prozent erreichen werden. Das heißt, bei verminderter Zuführung von dritter Seite, also von Europäischer Union, und im Rahmen der verminderten Zuweisung aus dem Solidarpakt II, dass wir bei nicht gleichzeitig ansteigenden Steuereinnahmen, die wir erwarten müssen, weitere Ausgabenverminderungen vornehmen müssen und Konsolidierungsbemühungen, die wir schon angefangen haben, auch in der nächsten Wahlperiode uneingeschränkt fortsetzen müssen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Mittelfristige Finanzplanung, und das war auch unser Antrag, die Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln, unmittelbar mit den zukünftigen Reformen in Deutschland verknüpft und wird von diesen maßgeblich beeinflusst.
Unter Nummer 3 der Mittelfristigen Finanzplanung hat deshalb auch das Finanzministerium ausdrücklich die Reformdiskussion gewürdigt und ihr einen breiten Raum eingeräumt. Ebenso haben die Fraktion der CDU und auch die Fraktion der SPD einen inhaltlich gleichen Antrag vorgelegt, damit auch die Reformdiskussion hier im Hause anzusprechen und zu würdigen und aufzuzeigen, welche Perspektiven sich für Thüringen aus diesen Reformdiskussionen ergeben. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 sollte die ursprünglich für den 1. Januar 2005 vorgesehene 3. Stufe der Steuerreform auf den 1. Januar 2004 vorgezogen werden. Sie wissen das und konnten die Ergebnisse des spannenden Vermittlungsverfahrens bis in die Nächte im Dezember des Jahres 2003 verfolgen. Das Ergebnis war, dass diese an sich begrüßenswerte Maßnah
me, das Vorziehen der Steuerreform, die schon gesetzlich verankert war zur Senkung der Steuerlast auf die Bürger, jedoch mit einer Reihe von Hindernissen versehen war, die eine eingeschränkte Zustimmung der Seite der Union unmöglich machten und deshalb unzählige Reformmaßnahmen damit verknüpft wurden, auf die die Finanzministerin eingegangen ist und die am Ende die Reformdiskussion nur schwer in Gang gebracht und Ergebnisse ausgelöst haben.
Der Konjunkturausblick des IWH für das Jahr 2004 würdigt die Vermittlungsergebnisse vom Dezember 2003 und, Frau Präsidentin, wenn Sie erlauben, will ich einen kleinen Absatz aus diesem Konjunkturausblick für das Jahr 2004 zitieren. Dort heißt es: "Ihre Investitionszurückhaltung" - also die der Unternehmen in Deutschland - "haben die Unternehmen dagegen noch nicht aufgegeben. Die Ungewissheit über den Kurs der Finanzpolitik hat bis zuletzt die Investitionsbereitschaft gedämpft. Zwar regen auch 2004 die niedrigen Kapitalmarktzinsen und die gestiegenen Aktienkurse den Kauf von Maschinen und Anlagen an, der Nachfragezuwachs aus dem Ausland kann jedoch nach drei Jahren wirtschaftlicher Stagnation zunächst weit gehend mit den vorhandenen Kapazitäten bedient werden. Die Bauinvestitionen entwickeln sich schwächer. Die Vorziehungseffekte von geplanter Kürzung der Eigenheimzulage und Aktivitäten zur Beseitigung der Flutschäden aus dem Jahr 2002 fallen künftig weg. Mit den Steuersenkungen, die im Vermittlungsverfahren beschlossen wurden, werden die privaten Haushalte 2004 ihre Konsumzurückhaltung allmählich aufgeben. Aber der zunächst noch anhaltende Beschäftigungsabbau und die erwarteten Kürzungen von Leistungen wegen der zunehmenden Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme werden jedoch einem Konsumschub entgegenstehen, so dass konjunkturelle Impulse der finanzpolitischen Maßnahmen insgesamt gering ausfallen werden."
Deshalb, meine Damen und Herren, steht die Finanzpolitik in Deutschland in einem tief greifenden Zielkonflikt, nämlich zum einen, dass in 3. Folge gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die Bundesrepublik verstoßen wurde und von daher alle wirtschaftspolitischen Entscheidungen den haushaltspolitischen Erfordernissen untergeordnet werden müssen und auf der anderen Seite Gestaltungsspielräume aber nötig sind, um die konjunkturellen Antriebskräfte nicht bereits im Keim zu ersticken. Deswegen ist trotz des teilweisen Vorziehens der 3. Stufe der Einkommenssteuerreform die Finanzpolitik im Jahr 2004 im Wesentlichen restriktiv ausgerichtet.
Meine Damen und Herren, das zeigt, dass durch die geringeren Konsumimpulse durch die jetzt beschlossene Steuerentlastung der Weg der Reformfähigkeit in Deutschland weitergehen muss. Deshalb war es ein Anliegen sowohl von der CDU- und offensichtlich auch von der SPDFraktion, die inhaltsgleich im Wesentlichen den Antrag der CDU abgeschrieben hat, dass neben dem Bericht der Landesregierung über die Ergebnisse des Vermittlungs
verfahrens auch hier im Landtag darüber berichtet wird, welche künftigen Steuerreformschritte notwendig sind, um Konsum anzuregen und Investitionsbereitschaft auch für die Zukunft zu sichern. Die Landesregierung hat mit ihrem vorgelegten Finanzplan bis zum Jahr 2007 ein wichtiges Ziel ihrer eigenen Investitionstätigkeit festgeschrieben, nämlich, dass die Investitionsquote bei 20 Prozent aufrechterhalten werden soll und wir aus unserer Thüringer Sicht auch bei verminderter Einnahmesituation höchstmögliche Impulse seitens der öffentlichen Hand für die Auftragsvergabe im Baugewerbe und damit im nachgeordneten mittelständischen und handwerklichen Bereich hier im Freistaat legen wollen. Aber allein ist aus Thüringer Sicht eine massive Veränderung der Wirtschaftsentwicklung nicht zu erreichen. Deshalb werben wir, insbesondere die Union, dafür, dass es weiterer Reformschritte bedarf und die sind so, wie die Finanzministerin hier geschildert hat, auch im Bereich des Einkommens- und Körperschaftssteuerrechts zu sehen.
Ich will deshalb ganz klar sagen, auch im Ergebnis der Debatten, die bei uns in unseren eigenen Reihen am Anfang dieser Woche geführt wurden: Wir fordern ein neues Steuerrecht, wir fordern einen völligen Neuansatz bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer, einen Wegfall der Gewerbesteuer mit dem Ziel einer massiven Vereinfachung des Steuerrechts und einer Senkung der Steuerlast. Ich will ausdrücklich sagen, dass es bei der Bewertung der Reform dazu einen wesentlichen Unterschied gibt, den man beachten muss, nämlich zum einen, dass die Vereinfachung des Steuerrechts sich wesentlich von den Erwartungen zur Entlastung aus der Steuerreform unterscheidet. Wir werben dafür, dass in der Betrachtung der Reform die Vereinfachung des Steuerrechts, Abbau von Bürokratie, Vereinfachung, Klarsicht das große Motto, was dahinter steht, die Einkommenssteuererklärung auf einem Bierdeckel darzustellen, wesentlich Vorrang hat vor einer weiteren Entlastung des Einzelnen. Deshalb, meine Damen und Herren, werben wir dafür, dass das, was die Union vorgeschlagen hat in Berlin, was wir aus Thüringer Sicht unterstützen, auch aufgegriffen wird von den Verantwortlichen, die in Berlin Verantwortung tragen, nämlich, dass es tatsächlich in diesem Jahr zu konkreten Schritten und Ergebnissen kommt und wir tatsächlich eine Vereinfachung des Steuerrechts erhalten. Wir haben dazu mit unseren Vorschlägen beigetragen, die im Wesentlichen auf dem so genannten Merz-Modell beruhen, aber auch die Herr Kirchhoff in seinem eigenen Einkommenssteuerrechtsmodell vorgestellt hat, nämlich, dass wir dafür plädieren, sowohl in einem dreistufigen Einkommenssteuertarif künftig Steuerrecht zu gestalten und auf der anderen Seite, dass wir dafür werben, dass dies natürlich im Einklang damit geschehen muss, um Entlastung zu erzielen, dass dies eines massiven Subventionsabbaus bedarf.
Aber wir wollen auch sagen, dass es einen Unterschied macht bei der Frage der Bewertung, was sind tatsächlich Subventionen und wo führen vermeintliche Kürzungen von Subventionen möglicherweise im Gesamtkontext der
Vereinfachung von Steuern auch zu Nachteilen. Deshalb will ich ganz ausdrücklich sagen, dass wir es sehr begrüßt haben, dass im Rahmen der Vermittlungsergebnisse im Dezember die Kürzung der Pendlerpauschale nicht wie ursprünglich geplant auf 15 Cent pro gefahrenen Kilometer, sondern bei 30 Cent pro Kilometer für dieses Jahr festgeschrieben wurde. Ich will auch sagen, meine Damen und Herren, dass es Ziel der künftigen Reformschritte sein muss, dass die Pendlerpauschale, jedenfalls bei der Diskussion um den Subventionsabbau, möglicherweise ausgenommen bleibt. Wir als Vertreter in den jungen Ländern und wir in Thüringen insbesondere wissen, dass wir zahlreiche Pendler haben, die zur Arbeit fahren müssen und die Flexibilisierung hingenommen haben, um den Arbeitsplatz zu erreichen und ihre Familie aus eigener Kraft zu ernähren, dass es für sie unwahrscheinlich wichtig ist, dass sie quasi dieses 13. Monatsgehalt aus Erstattung von Steuern im Rahmen der Pendlerpauschale auch künftig erhalten. Beim Durchschnitt unserer Thüringer, die pendeln - und immerhin erhalten derzeit nach Berechnung des Finanzministeriums über 200.000 Steuerbürger in Thüringen Pendlerpauschalen - würde es zu einem massiven Konsumverlust führen, weil durch eine Kürzung der Pendlerpauschale auf null massiv Familieneinkommen entzogen wird. Die Folgen von Kaufkraftverlust und weniger Konsum in Thüringen wären für den Einzelhandel, aber auch für das produzierende Gewerbe für den Einzelhandel, was in Thüringen tätig ist, unweigerlich groß. Deshalb muss man mit Bedacht weitere Schritte wählen, und deshalb bleibt es dabei, zunächst ist das Ziel: Vereinfachung des Steuerrechts vor weiterer Entlastung.
Meine Damen und Herren, ein neues Steuerrecht muss deshalb einfach, gerecht und übersichtlich sein. Die Ermittlung von Einkünften muss von einer breiten Bemessungsgrundlage ausgehen und niedrigen Steuersätzen vorhergehen. Das Steuerrecht muss familienfreundlich sein und deshalb sind Ehegattensplitting und hohe Grundfreibeträge pro Person unabdingbar.
Wir meinen, auch wenn der Wegfall der Gewerbesteuer angestrebt wird, wofür wir plädieren, bedarf es dafür eines adäquaten Ersatzes für die Einnahmesituation unserer Thüringer Kommunen. Deshalb müssen die Thüringer Kommunen an anderen Steuereinnahmen künftig beteiligt werden, um das zu erreichen, was lange angestrebt wurde und nur in Teilschritten erreicht wird im Rahmen einer Gemeindefinanzreform, nämlich dass die Finanzausstattung der Kommunen auf sichere Füße gestellt wird und dass sie dauerhaft und stetig konsolidiert werden. Deshalb bedarf es für den Wegfall der Gewerbesteuer, die ordnungspolitisch sauber ist, einer verstetigten Einnahme aus anderen Steuereinnahmen und es bedarf einer stetigen Finanzierung aus diesen Steuerarten für unsere Kommunen.
Wir gehen dabei von einer stabilitätsgerechten Finanzierung einer Steuersenkung von insgesamt etwa 10 Mrd.  aus. Dies beinhaltet auch deutliche Einsparungen im Sub
ventionsbereich, um die Staatsquote zu senken und um individuelle Härten zu vermeiden. Um im internationalen Standardwettbewerb erfolgreich zu sein, muss es zu einer echten Entlastung kommen, vor allen Dingen für den Bereich des Mittelstandes und des Handwerks.
Meine Damen und Herren, wir denken, dass es unabdingbar ist für die Entwicklung der jungen Länder, dass diese Reformschritte angegangen werden, weil wir, ich habe das mit der Betrachtung auf die Mittelfristige Finanzplanung gesagt, bei einer eigenen Steuerdeckungsquote im Jahr 2007 von 51,8 Prozent auf Dauer selbst nicht in der Lage sein werden, unser Ausgabenvolumen, das, was gesetzlich verpflichtet ist und wozu wir auch politisch bereit sein wollen, finanzieren. Deshalb wollen wir mit Blick darauf, dass wir zudem auch die Nettoneuverschuldung auf null senken wollen, solide Finanzausstattung sichern, wir wollen Freiräume schaffen für unsere Steuerbürger und wir wollen Entlastungen für unsere Unternehmen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Michel, Harald; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Mike; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk, Seidel, Harald; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Tautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth, Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz, dem "Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen" wird den Thüringer Beamten von 2004 an das Urlaubsgeld in Höhe von bisher 255,65    2    3  nach Gehaltsgruppe auf 45 Prozent, 42,5 oder 40 Prozent des derzeitigen Niveaus und wird künftig als Sonderzahlung in 12 Monatsraten gezahlt. Erstmals wird nach dem Gesetzentwurf nicht mehr nach Ost- und Westgehalt differenziert, da einheitliche Prozentsätze für die einzelnen Besoldungsgruppen festgelegt werden. Der anteilige Familienzuschlag am ehemaligen Weihnachtsgeld wird in voller Höhe beibehalten und wird ebenfalls in Monatsraten gezahlt. Damit wird eine zusätzliche Familienkomponente bei den Sonderzuwendungen eingeführt. Die Einsparungen bei den Personalkosten nach dem Gesetzentwurf betragen für das Jahr 2004 19 Mio. 
Sie wissen, meine Damen und Herren, nicht nur heute Morgen, auch die Parteitagsdelegierten der großen Volksparteien haben das erlebt, dass die Ländergesetze über diese Sonderzahlungen erheblichen Protest ausgelöst haben. Sie wissen auch, dass je nach Verantwortungsbereich auf Bundes- oder Länderebene die Verantwortlichen diese gesetzlichen Regelungen verteidigen müssen. Angesichts der knappen Haushaltslage auch nachvollziehbar und verständlich. Deshalb hat der Bundesinnenminister Otto Schily, SPD, die Kürzung der Beamteneinkommen verteidigt und hat gesagt, durch die Reduzierung der Sonderzahlungen tragen auch die Beamten zur Konsolidierung der schwierigen Haushaltslage bei - so er gestern in Berlin bei einer Veranstaltung des Deutschen Beamtenbunds. Er sagt weiter: Den Beamten sei nicht zu viel zugemutet worden, vielmehr sei durch Öffnungsklauseln im Beamtenrecht dem Bund und den Ländern die Möglichkeit gegeben, Urlaubs- und Weihnachtsentgelt zu kürzen oder auch ganz zu streichen - so Otto Schily.
Meine Damen und Herren, bei aller verständlichen Diskussion, die wir derzeit dazu haben und auch nachvollziehen können, dass die betroffenen Beamten, die betroffenen Mitarbeiter hier in der Thüringer Landesverwaltung ihren Unmut äußern und auch zum Ausdruck bringen und wir das auch akzeptieren und nachvollziehen können, bleibt doch festzustellen, dass es in keinem anderem Bereich, dort, wo wir derzeit mit Lohnkürzungen und Nullzuwächsen umgehen müssen, in dem Bereich der Wirtschaft, in
dem Bereich der Arbeitnehmer, gibt es in dem Bereich der Beamtenschaft hier in Thüringen Einkommenszuwächse im nächsten Jahr. Das bleibt festzustellen. Auch nach Abzug und nach Novellierung des Sonderzahlungsgesetzes hier für Thüringen und, so weit der Landtag dem Gesetzesvorschlag der Regierung folgt, nach Beschlussfassung bleibt es in allen Einkommensgruppen für nächstes Jahr dabei, dass Einkommenszuwächse, wenn auch möglicherweise gering, aber doch tatsächlich vorhanden, zu verzeichnen sind. Deshalb ist es so, dass wir vergleichen müssen. In allen anderen Bereichen, wo Mehrarbeit angesagt ist, diese ohne zusätzliche Vergütung bzw. Arbeitszeitverkürzung und ohne Lohnausgleich hingenommen werden muss. Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir in der schwierigen Verantwortung hier im Landtag, einerseits die nachvollziehbaren Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen und aufzunehmen, deshalb haben wir auch eine Anhörung im Ausschuss durchgeführt, aber auch hinzunehmen und zu akzeptieren, dass wir eine weitaus größere Zahl von Beschäftigten und Arbeitern hier in Thüringen haben, die tatsächliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Ich will auch daran erinnern, meine Damen und Herren, dass der durchschnittliche Besoldungsschnitt aller Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung jetzt schon 2.500     $ 3  schnitt vom Arbeiter bis zum Ingenieur in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttolohn von 2.047 findet. Da ist aber noch zu berücksichtigen, dass von diesen durchschnittlichen 2.047   cherungsbeiträge abzuziehen sind. Deshalb bleibt es dabei, auch die Mitarbeiter der Beamtenschaft in der Thüringer Landesverwaltung müssen sich angesichts der Haushaltslage an einer solidarischen Finanzierung beteiligen. Ich will Ihnen sagen, selbst wenn wir, die Haushaltslage ist Ihnen bekannt, andere Probleme aufnehmen und berücksichtigen würden und auch Anträge der Opposition aufnehmen und berücksichtigen würden, bleiben zwei Zahlen im Raum, die unbestritten und fest sind, nämlich, dass wir Personalausgaben im Thüringer Landeshaushalt von 2,4 Mrd.     -   dem, was die tatsächlichen Wirtschaftler, also die Arbeiter und Angestellten in der Wirtschaft an Einkommenssteuer hier in Thüringen erwirtschaften und erzielen und wir als Land abschließend einnehmen, können wir tatsächlich nur ein Aufkommen von 2,2 Mrd.       heißt, dass das gesamte Einkommenssteueraufkommen von 2,2 Mrd.         1  3 aufkommen von 2,4 Mrd. ,  3 Es ist unbestritten und nachvollziehbar, dass gerade die Arbeiter draußen, um diesen Begriff so zu verwenden, das Einkommen der Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, auch unser eigenes, erwirtschaften und erzielen müssen, aber das Aufkommen, was erzielt wird, nicht ausreicht, um die Personalkosten im Landeshaushalt zu tragen. Deshalb ist es unbestritten und auch in der öffentlichen Wahrnehmung für uns durchsetzbar verpflichtend und nachvollziehbar, dass wir mit dem Sonderzahlungsgesetz hier in Thüringen keine andere Handlungsalternative haben als dieses Gesetz vorzulegen und zu beschließen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz enthält im Vergleich zu anderen Gesetzen, Landesgesetzen, die derzeit vorgelegt, beschlossen und novelliert werden, einen wesentlichen Unterschied, nämlich, dass sich die Sonderzahlung künftig aus einem leistungsbezogenen Teil in Form eines Grundgehalts sowie Amts- und Stellenzulagen und aus einem sozialbezogenen Anteil, nämlich dem Familienzuschlag, zusammensetzen. Mit den leistungsbezogenen Besoldungsanteilen wird der Qualifikation und Leistung der Beamten in pauschaler Form Rechnung getragen. Dieses Prinzip wurde in der Vergangenheit schon öfter durch eine spätere Anpassung der Besoldungserhöhung für die höheren Besoldungsgruppen verletzt und dem wird im vorliegenden Gesetzentwurf durch die oben genannte Staffelung Rechnung getragen. Deshalb bleibt es dabei, meine Damen und Herren, dass wir mit unserer monatlichen Auszahlung, wie sie im Gesetz vorgelegt ist und vor allem mit der Familienkomponente einen Schritt weiter gehen als die anderen Landesparlamente.
Wir halten es angesichts der Gesamtsituation, in der schwierigen Gesamtsituation, die wir, ich will es nochmals betonen, nachvollziehen können, für sehr wichtig, dass wir an der Familienkomponente und an dem Familienzuschlag hier bei diesem Gesetz festhalten und auch durchtragen, auch im Bewusstsein dessen, dass uns das angesichts weiterer Steigerungen der Sonderzahlungen, die in den nächsten Jahren zu verzeichnen sind, zu Mehrausgaben führen wird im Landeshaushalt, die zusätzlich zu verkraften sind. Aber wir wollen ganz klar, das ist ja eine Maxime, die wir auch vertreten und die offensichtlich auch breiter getragen wird, die Förderung von Familie und der Förderung von Kindern Rechnung tragen und wollen das auch durch einen kleinen Anteil beim Thüringer Sonderzahlungsgesetz berücksichtigt wissen.
Meine Damen und Herren, zu den Beratungen des Gesetzentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss haben die verschiedenen Interessenvertreter des öffentlichen Dienstes sowie der Beamten und Richter ihre Stellungnahmen abgegeben. Es hat sich gezeigt, dass die verschiedenen Stellungnahmen, die der Haushalts- und Finanzausschuss eingeholt hat, auch in der Art und Weise der Stellungnahmen verschieden geblieben sind. Wir haben allein fünf richterliche Vereinigungen zu dem Gesetzentwurf gehört, die alle radikal den vorliegenden Gesetzentwurf abgelehnt haben. Die sechste Richtervereinigung, nämlich die Neue Richtervereinigung, sagt dagegen, dass keine Gefährdung einer angemessenen Alimentation durch die Reduzierung der Sonderzahlung gesehen wird und dem Gesetzentwurf grundsätzlich Zustimmung erteilt wird. Es zeigt sich weiter, dass in der differenzierten Bewertung der verschiedenen Richtervereinigungen der fünf übrigen auch darin noch einmal unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck gekommen sind, die sich auch widerspiegeln in der offensicht
lich immer wiederkehrenden Meinung, dass in der Frage von zwei Juristen drei Meinungen sich auch hier widerspiegelt, nämlich, so sagt der Thüringer Richterbund, dass der Gesetzentwurf gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundsätze des Berufbeamtentums verstoßen würde. Dagegen sagt der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter genau das Gegenteil, nämlich, dass die Weihnachtszuwendungen gar nicht zum beamtenrechtlichen Anspruch gehören. Soweit man also den Thüringer Verwaltungsrichtern folgt, kann ein Verfassungsverstoß gar nicht vorliegen, da sie der Auffassung sind, dass die beamtenrechtlichen Ansprüche sich jedenfalls nicht auf die Weihnachtszuwendungen beziehen.
Ich will anmerken, meine Damen und Herren, dass uns eines betroffen gemacht hat als CDU-Fraktion im Rahmen der Anhörung, nämlich, dass die Interessenvertreter der Richterschaft geäußert haben, dass sie besonders die einheitlichen Sonderzulagen kritisieren. Wenn ich für unsere Fraktion sprechen darf und gut finde, was mit dem Gesetz geregelt wird, nämlich die Einheitlichkeit von Ostund Westbesoldung auf das Niveau der Ostbesoldung, dann ist das gerade ein Fortschritt, dass wir die Einheitlichkeit hier bei den Sonderzahlungen erreicht haben
und wir überhaupt nicht nachvollziehen können, dass gerade die Richtervereinigung an dieser Stelle die Einheitlichkeit der Sonderzahlungen insbesondere kritisiert. Wir meinen, dass nach 14 Jahren deutscher Einheit mehr Solidarität hier zugemutet werden kann.
Meine Damen und Herren, nicht nachvollziehen, das will ich ausdrücklich sagen, können wir die Forderungen des DGB in der Anhörung. Der DGB hat gefordert, das Gesetz abzulehnen und nicht nur das Gesetz abzulehnen, sondern die sofortige Angleichung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten auf 100 Prozent des Westniveaus zu beschließen. Es mag ja sein, dass durch die betroffenen Beamten diese Stellungnahme des DGB mit besonderem Beifall honoriert wurde, führt aber bei Berücksichtigung des Vorschlags des DGB zu einer jährlichen Mehrbelastung im Landeshaushalt von sage und schreibe 100 Mio.  antwortungslosigkeit bei der schriftlichen Anhörung hat uns sehr stark verwundert und hat uns zeigen lassen, dass der DGB die Gesamtverantwortung, die dieser Freistaat zu bewerkstelligen hat, jedenfalls nicht nachvollziehen kann.
Meine Damen und Herren, wir haben auch die Kritik in der Anhörung des Bundes der Steuerzahler zur Kenntnis genommen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert das Gesetz dahin gehend, dass durch die Dynamisierung der Sonderzahlungen die Kosten für Sonderzahlungen wieder an
steigen werden und Thüringen in der Berücksichtigung des Familienzuschlags die teuerste Lösung aller Länder gewählt hat. Ja, das ist richtig. Ich habe auch begründet, dass wir diese Lösung im Gesamtkontext der Länder wollten. Wir wollten die teuerste Lösung hinsichtlich der Berücksichtigung des Familienzuschlags und wir wollten die Dynamisierung der Sonderzahlungen durch die monatliche Auszahlung. Sie wissen mit Blick auf unsere Nachbarländer allein nach Sachsen zeigt, dass dort mit der Festbetragsregelung, die zum Dezember jährlich einmal ausgezahlt wurde, vermeintlich nominell ein besserer Weg gewählt wurde. Aber wir denken, dass durch den Zinsvorteil und durch die monatliche Auszahlung und die daraus folgende mittelfristig gesehene Mehrbelastung des Landeshaushalts jedenfalls dem sozialeren Aspekt der Sonderzahlung besser Rechnung getragen wird und von uns auch deshalb als einer besonderen Bedeutung im Vergleich mit den anderen Ländern Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren, ich will ganz klar sagen, lieber Herr Dittes, darauf will ich gern noch einmal eingehen, der Zinsvorteil ist nicht unerheblich. Bei 2,4 Mrd. Personalkosten, die wir auszahlen plus Sonderzahlungen, die geleistet werden müssen, um bei einer feststehenden weiteren Tarifsteigerung, die unausweichlich sein wird in den nächsten Jahren, und natürlich bei einer daraus folgenden Erhöhung und Dynamisierung der Sonderzahlungen wirkt sich der Zinsvorteil bei den Betroffenen und vor allen Dingen bei 2,4 Mrd. / ben an Personal der Zinsnachteil für das Land nicht unerheblich aus. Deshalb ist es eine große Aufgabe, die wir hier an dieser Stelle leisten. Ich kann das auch noch mal begründen, um dann noch mal Zahlenwerke zu vergleichen, damit man auch sieht, wie anstrengend wir Lasten leisten müssen. Wir haben bei den Tariferhöhungen, die wir für das nächste Jahr allein im Kultusbereich für die Lehrerschaft leisten müssen, Tarifsteigerungen von 37 Mio. rücksichtigen. Allein an diesem einen Bereich zeigt sich, bei weiterer Dynamisierung der Kosten und Personalausgaben, die wir tragen müssen, dass die Vorteile sehr schnell aufgehoben werden und zu Lasten des Landeshaushalts gehen. Wir wollen diese Verantwortung tragen, aber wir wollen mit dem Sonderzahlungsgesetz auch die Beteiligung der Beamtenschaft an der Gesamtausgabe für diesen Landeshaushalt. Deshalb bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, wenn auch schwer, um Zustimmung für dieses Gesetz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben mit der vorliegenden Zustimmungsverordnung, die wir in dieser Legislaturperiode eingeführt haben, genau den Zweck nämlich erfüllen wollen, dass der Landtag sich mit der Situation der kommunalen Finanzausstattung ausdrücklich beschäftigt im Rahmen der Frage der jährlichen Festsetzung der Auftragskostenpauschale. So soll es auch heute sein bei der vorliegenden Zustimmungsverordnung, die insbesondere die Erstattungsbeiträge für übertragene Aufgaben bis zum Jahr 2002 einschließlich regelt.
Aber wir wollen auch, meine Damen und Herren, weil sich aus der Auftragskostenpauschalen-Neuregelung, so wie sie hier vorliegt, gar nicht viel an Substanz ergibt, auf zwei Punkte eingehen, die wichtig sind, die man zu dem Thema sagen soll. Nämlich erstens, die wachsende Finanznot der Kommunen in Deutschland umfasst uns, aber wahrscheinlich auch die anderen mitarbeitenden Fraktionen hier im Haus mit großer Besorgnis. Deshalb meinen wir, dass die grundlegenden strukturellen Defizite, die insbesondere durch massive Steuerausfälle zu verzeichnen sind und vor allen Dingen auch auf ein Zurückführen von lahmender wirtschaftlicher Entwicklung herbeigeführt worden sind, beseitigt gehören. Deshalb ist es notwendig, dass die auf breiter Front wegbrechenden Einnahmen der Kommunen und gleichzeitig bei ständig wachsenden Ausgaben auf der einen Seite und Ausgabenbelastungen auf der anderen Seite neu geregelt gehören. Deshalb richtet sich unser Blick heute auf die verhandelnden Personen, die in Berlin derzeit im Vermittlungsausschuss sitzen und auch zur Gemeindefinanzreform beraten. Wir hoffen sehr stark darauf, dass sich ein Kompromiss findet, der die kommunale Finanzausstattung auf grundlegende und sichere Beine stellt. Deshalb sind wir überzeugt und ich will es auch sagen, dass das, was unsere Verhandlungsführer an der Spitze mit Dieter Althaus in Berlin verhandeln, hoffentlich zum Erfolg führt und dass ein Kompromiss für die stärkere Finanzausstattung auch für die Kommunen erzielt werden kann.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass der Bund gerade zum 01.01.2003 mit der Lastenverschiebung - als Beispiel will ich hier die Grundsicherung noch mal nennen - ein Beispiel dafür geliefert hat, wie man kommunalfeindliche Politik macht, indem man im Durchschnittswert nämlich nur 31,6 Prozent der Kosten ersetzt, die den Kommunen durch die Grundsicherung entstanden sind, weshalb sie mit 70 Prozent an dieser neuen Aufgabe, die im Bundestag durch Rotgrün eingeführt wurde, zu einer Mehrbelastung geführt hat. Jeder, der kommunalpolitisch tätig ist, weiß, dass diese Mehrbelastung auf Dauer nicht mehr ertragbar ist. Deshalb werden entweder - das will ich an diesem Punkt auch ausdrücklich nennen, weil es zur Auftragskostenpauschale irgendwo dazu gehört - Aufgaben von jeder Ebene - Bund- oder Landesebene - übertragen und es
werden die Kosten mit erstattet oder aber die Aufgaben werden wieder abgeschafft. Das wollen wir mit unserer Zustimmungsverordnung hier sichern, dass jeweils die Kosten, die den Kommunen durch Mehraufgaben, die man ihnen überträgt, entstehen, nachträglich erstattet werden.
Frau Wildauer, es macht einen großen Unterschied, wenn Sie meinen und auch Recht haben, dass diese Zustimmungsverordnung zwar erst zum Jahresende vorgelegt wird, aber ich will daran erinnern, dass wir mit den Nachtragshaushalten, die wir in diesem Jahr beschlossen haben, eins nämlich gemacht haben, dass wir die kommunale Ebene an den Steuerausfällen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs nicht beteiligt haben. Wir haben sie nicht beteiligt und wir haben das Finanzierungssaldo selbst geschultert zugunsten der Kommunen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es an dieser Stelle gerecht und solidarisch, diese Zustimmungsverordnung nun vorzulegen, um deren Zustimmung wir Sie bitten und mit Ausblick auf das, was möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode gemacht werden kann, was der Innenminister angekündigt hat, nämlich das Finanzausgleichsgesetz grundhaft neu zu gestalten. Das wird, Frau Wildauer - Sie haben ja lange darum gekämpft - möglicherweise nicht mehr mit Ihrer Stimme geschehen, weil Sie das Haus vermutlich verlassen werden.
Sie laden sie ein. Wenn Sie gewählt werden, das ist die Voraussetzung, dann können Sie sie einladen.
Bei der grundhaften Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes, ich will es für unsere Fraktion sagen, gehört natürlich auch, dabei zu prüfen, ist es ordnungssystematisch noch richtig, die Auftragskostenpauschale nach ihrer grundhaften Neuberechnung dann noch innerhalb des Finanzausgleichs zu lassen oder nicht. Das bedarf einer ausgiebigen Prüfung und bedarf auch einer Berechnung hinsichtlich der übertragenen Aufgaben, die wir in diesem Jahr mit übertragen haben. Wenn wir da zum Abschluss gekommen sind, dann wollen wir hier ein solides und dauerhaftes Finanzausgleichsgesetz vorlegen. Bis dahin bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Verordnung heute. Danke.
Herr Höhn, stimmen Sie mit mir überein, dass dieses von der bayerischen und auch von der Thüringer Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip für eine sichere kommunale Finanzausstattung auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert gehört?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag haben des Öfteren schon zum Katasterwesen und zur Reform des Katasterwesens im Landtag Anträge gestellt. Ein Antrag hieß: "Unruhe im Katasterwesen". Der heutige heißt: "Unkosten im Katasterwesen", ich will ergänzen, ich meine, Unverständnis bei der Opposition zur Reform des Katasterwesens.
Also, der Zwischenruf, Herr Pohl, ist abgeriffen, den bemerken Sie immer, wenn jemand von unserer Fraktion redet.
Meine Damen und Herren, die Reform des Katasterwesens ist auf gutem Wege und ich will zu Ihrem Antrag aus dem Duden zitieren, was der Duden zum Wort Unkosten beschreibt. Dort heißt es, Frau Präsidentin: Als Unkosten bezeichnet man die oft unvorhergesehenen entstandenen Kosten, die außer den normalen Ausgaben zusätzlich und ohne eigentlichen Gewinn entstehen. Unkosten werden als Verlust oder unnötig angesehen. Unter dem Begriff Kosten aber, meine Damen und Herren, findet sich folgende Definition: Unter Kosten versteht man alles, was für eine Sache aufgewendet wird oder worden ist, sowohl das Entgelt für die gekauften oder zu kaufenden
Gegenstände als auch das Entgelt für geleistete oder zu leistende Arbeit. Und bei wissen.de wird der Kostenbegriff wie folgt ergänzt: Kosten sind die zur Hervorbringung eines wirtschaftlichen Gutes entstandenen oder tatsächlich geplanten Kosten. Und, meine Damen und Herren, genau da ergibt sich der Widerspruch zum Antrag und zur tatsächlichen Handhabung zur Reform des Katasterwesens. Alle Fraktionen in Deutschland reden zum Thema Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung. Natürlich gehört zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung, dass man sich von Aufgaben befreit, dass man Staat weniger gestaltet und reduziert auf das Notwendige. Das hat Kostenersparnis zur Folge, das hat auch zur Folge, dass Personal freigesetzt wird, und es hat selbst auch zur Folge, dass Immobilien nicht mehr gebraucht werden. Aber man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir wollen eine Reform, wir wollen Verwaltungsmodernisierungen, wir wollen den Staat schlanker gestalten, wir wollen ihn moderner und effektiver gestalten, aber mit den Folgen, die sich aus der Reform ergeben mit Bürokratieabbau und mit weniger Staatsaufgaben wollen wir nicht leben und wollen dann der Landesregierung unterstellen, dass sie nicht in der Lage sei, eine Reform auf den Weg zu bringen. Diese Reform des Katasterwesens, die Reduzierung von 35 auf 8 Hauptstandorte in künftiger Zeit, hat natürlich zur Folge, dass wir andere Standorte aufgeben, und hat zur Folge, dass wir an den Hauptstandorten Personal konzentrieren. Und natürlich, wenn man einen ehemaligen Katasterstandort von 20 Mitarbeitern zu einem Hauptstandort auf 60 Mitarbeiter aufwertet, dann hat das auch zur Folge, dass die bestehenden Immobilienkapazitäten unter Umständen an den bestehenden Orten nicht ausreichen. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Landesregierung mit einer Ausschreibung prüft, wo ich an den geplanten Standorten künftig die Hauptstandortarbeit so gewährleisten kann, dass die Mitarbeiter sich auch wohl fühlen und die Arbeit fachgerecht gemacht werden kann.
Und, meine Damen und Herren, zu einer Standortfrage will ich Folgendes sagen, weil die wichtig ist: Standortfrage ist auch Strukturpolitikfrage. Der Innenminister hat es vorhin in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer gesagt und ich will es wiederholen: Wir haben uns ganz deutlich bei der Frage der Reform des Katasterwesens für eine dezentrale Struktur entschieden. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, weil wir wollen, dass auch der ländliche Raum bei Strukturentwicklungen bedacht wird, und wir wollten gerade nicht die großen Zentren bedenken und mit zusätzlichen Behördenstandorten versehen, sondern wir wollten auf die Fläche hinaus. Dort macht es sich erforderlich, dass auch die Standortfrage überprüft wird. Deshalb, meine Damen und Herren, es gibt weder Unruhe im Katasterwesen noch gibt es unvorhergesehene Kosten im Katasterwesen. Die Reform ist auf gutem Weg und wir gehen gemeinsam mit der Landesregierung die weiteren Schritte, im Übrigen auch bei der Novelle des notwendigen Gesetzes zuvor im Innenausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, liebe Finanzministerin Birgit Diezel, als wir in der vergangenen Woche die Kollegen Finanzpolitiker aus dem hessischen Landtag und aus SchleswigHolstein da hatten, haben wir überlegt, wie lange die Ministerin eigentlich schon im Amt ist. Dann habe ich mich an das, was Theo Waigel mal gesagt hat, erinnert, dass Finanzministerjahre Hundejahre sind. Wenn man sieht, was die Ministerin seit ihrem Amtsantritt mit dem damals schon vorgelegten Doppelhaushalt, mit dem neuen Doppelhaushalt und mit den notwendigen Nachtragshaushalten geleistet und mit Mut und Kraft durchgestanden hat, gilt der Fraktionsdank jetzt an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt heute ist unumgänglich. Bund, Länder und Gemeinden müssen in diesem Jahr insgesamt über 8,7 Mrd.  ausfällen verkraften. Allein für Thüringen hat sich der Steuerausfall insgesamt seit 1998, seitdem in Berlin die Regierung gewechselt hat, auf 2,5 Mrd.  * man noch am Ende die Ausfälle aus Bundesergänzungszuweisungen und den Verlusten aus dem Länderfinanzausgleich hinzu, summieren sich die Ausfälle für Thüringen seit dem Amtsantritt der rotgrünen Bundesregierung auf über 4 Mrd. / gantische Summe macht deutlich, welch katastrophale Wirtschafts- und Finanzpolitik immer noch in Berlin gehandhabt wird und zeigt aber auch - und das ist das Dramatische aus Thüringer Sicht -, dass eine zügige Angleichung der Lebensverhältnisse in den jungen Ländern an das Westniveau verhindert wird.
Meine Damen und Herren, das ist das Dramatische. Es senkt nicht nur das Niveau in ganz Deutschland, es verlangsamt den Aufholprozess und schließt die Schere nicht, die wir brauchen, damit wir gleiche Lebensverhältnisse haben. Wir kämpfen dafür, dass wir endlich gleiche Lebensverhältnisse haben, aber wir brauchen auch die Unterstützung aus Berlin.
Meine Damen und Herren, wir brauchten heute über den Nachtragshaushalt nicht zu reden, wenn nicht die notwendigen Strukturreformen in Deutschland verzögert würden. Ich will daran erinnern, weil es in Zwischenrufen auch schon gesagt wurde, der Ausgangspunkt für die verfehlten Strukturreformen in Deutschland ist im Jahr 1997 zu suchen, als im Bundesrat eine SPD-Mehrheit damals steuerpolitische Vorschläge der damaligen Unionsregierung abgelehnt hat.
Aber auch, meine Damen und Herren, die Rücknahme der Renten- und Arbeitsmarktreform 1998 nach dem Regierungswechsel in Berlin und die erste Stufe der Steuerreform in 2001 - wir haben ja lange über das Dilemma an Steuerausfällen geredet, was dann Länder und Kommunen zu verzeichnen hatten - hat dazu geführt, dass Steuerausfälle so gravierend sind und wir uns von Nachtragshaushalt zu Nachtragshaushalt nur über die Justierung unserer Prioritäten verständigen müssen.
Meine Damen und Herren, in diesem Jahr muss in Thüringen deswegen ein Fehlbetrag von 561 Mio.    glichen werden. Allein 337 Mio. %" che Steuerausfälle. Hinzu kommen knapp 90 Mio.  zusätzlichen Ausgaben - und ich will, die Ministerin hat es gesagt, noch mal eine Zahl ganz besonders nennen -, nämlich die zusätzlichen Ausgaben von 31 Mio.   die Zusatzversorgungssysteme. Für alle die, die es immer nur schreiben und hören, denen sei es noch mal gesagt, wir zahlen das dort, was wir eigentlich mit der Wende verhindern wollten, nämlich dass alte Funktionsträger und systemnahe Staatsdiener aus der DDR-Zeit jetzt mit zusätzlichen Renten versorgt werden, die wir aus der allgemeinen Kasse leisten müssen und deswegen sind die alten Funktionsträger der DDR besser gestellt als die Rentner, die normale Arbeitnehmer und nicht systemnah waren in der DDR.
Meine Damen und Herren, deshalb bleibt es eine nationale, eine bundespolitische Aufgabe, die Lasten der Zusatzversorgungssysteme nicht den ostdeutschen Ländern allein zu überlassen, sondern es bedarf der Verantwortung des Bundes, hier die Regelungslücke, die im Einigungsvertrag offensichtlich nicht bedacht wurde, nachzubessern und die Verantwortung gemeinsam zu schultern. Die Länder allein im Osten Deutschlands können diese Last auf Dauer nicht weiter tragen.
Meine Damen und Herren, im nächsten Jahr wächst die Lücke auf 644,5 Mio. 0 , 1 Steuerausfälle und Mehrausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte und Mehrkosten beim Maßregelvollzug und bei der Investitionsfinanzierung in Pflegeeinrichtungen insgesamt für die drei Positionen von 45 Mio.  die zusätzlich mit Mehrausgaben den Haushalt belasten. Dazu bestehen natürlich noch weitere Risiken, vor allen Dingen im Vollzug des nächsten Jahres bei der Frage einer eventuell vorgezogenen Steuerreform, aber auch bei der Umsetzung der Gemeindefinanzreform.
Meine Damen und Herren, wir halten am Ziel von Sparen und Gestalten im Doppelhaushalt fest. Dennoch, und das haben auch die Redner der Opposition zu erkennen gegeben, ist in einem inhaltlich ausgewogenen Haushalt, so wie ihn die Regierung vorgelegt und der Land
tag beschlossen hat, Sparen weiter sehr schwierig, zumal die freien Mittel jährlich nur noch ca. in der Spitze 400 Mio.  tragen. Und wer weiß, wir haben es mehrmals gesagt, wer über 667 Mio. .%"  *ausgaben leistet und wir aber nur noch eine freie Finanzspitze von 400 Mio.  jährlich haben, der weiß, in welcher schwierigen Haushaltssituation wir stehen und so schnell auch nicht herauskommen werden. Insbesondere ist es deshalb schwierig weiter zu sparen, weil alle anderen Mittel außerhalb der 400 Mio.   #  volumen von 9 Mrd.   " ("  quasi gesetzliche Verpflichtungen schon gebunden sind. Für den Nachtrag 2003 und 2004 bleibt festzuhalten, die Steuerausfälle sind deshalb nicht nur mit neuen Schulden, sondern auch, und das war das erklärte Ziel dieser Fraktion aber auch der Regierung für die gesamte Legislaturperiode, mit weiteren echten Einsparungen gedeckt worden. Insgesamt werden mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt noch einmal 365 Mio.  %"" 2   kürzungen vorgenommen. Ich will es sagen, weil es auch für die Bilanz dieser Legislaturperiode wichtig ist, alle Einsparungen, die wir im Jahr 2002 und die wir jetzt aktuell mit dem Doppelhaushalt für 2003 im Nachtrag vorgenommen haben, summiert sich die Einsparungshöhe auf insgesamt über 900 Mio. 2     3  Ausgabenminderung.
Meine Damen und Herren, wir sind bei den Einsparungen, bei den nochmaligen Einsparungen für dieses und für nächstes Jahr an die Grenze des Machbaren und vor allen Dingen auch an die Grenze des Erträglichen gegangen für uns selbst.
Dennoch, meine Damen und Herren, Schwerpunkte, die die Ministerin genannt hat, sollen von Kürzungen verschont bleiben. Wir wollen auf diese Weise, dort, wo wir Kürzungen vermeiden können, Schwerpunkte und Prioritäten setzen und sagen, das ist unser Gestaltungswille, den wir ausüben wollen. Deshalb ist ein Nachtragshaushalt ein realistischer Mix aus möglichen Einsparungen und der unumgänglichen, für uns sehr schmerzhaften, und ich will es auch sagen, unerträglichen nochmaligen weiteren Nettokreditneuaufnahme. Dennoch, die Bereiche Familie, Kommunalfinanzen, innere Sicherheit, wo ich dazu nachher noch einmal etwas sagen werde, und Wirtschaftsförderung für den Mittelstand sowie die Zusagen an Hochschulen und Theater bleiben von den Kürzungen verschont. Sie haben auch gemerkt, meine Damen und Herren, dass die Opposition zu diesen Punkten keine Kritik mehr geübt hat, weil wir uns an unsere Versprechen an dieser Stelle gehalten haben.
Meine Damen und Herren, der Anteil der Investitionen liegt in 2003 bei 20,3 Prozent und steigt nochmals an in 2004 auf 20,7 Prozent. Dennoch - das bleibt wichtig festzuhalten -, das, was wir an Prioritäten im Haushalt gesetzt und wo wir gesagt haben, wir wollen im frei
willigen Bereich zusätzliche Ausgaben leisten und oberste Prioritäten setzen, lässt sich alles nur finanzieren im Kulturbereich, im Theaterbereich aber auch im Sozialbereich, wenn wir Wirtschaftswachstum haben und Wirtschaftswachstum uns begleitet und deshalb eine solide Einnahmebasis sichert.
Meine Damen und Herren, dieser Kritikpunkt bleibt festzuhalten: Das Wirtschaftswachstum wächst nicht so in Deutschland, wie wir es brauchen, um unsere Aufgaben zu erfüllen.
Aber trotz der negativen Wachstumszahlen in Deutschland setzt sich die Thüringer Wirtschaft gegen den Trend durch. Die Umsätze der Thüringer Industrie sind gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent gestiegen. Damit liegt Thüringen deutlich besser im Vergleich zu den anderen jungen Bundesländern, die ein Wirtschaftswachstum von ca. 4,6 Prozent im Durchschnitt zu verzeichnen haben und weit vor dem bundesweiten Anstieg, der lediglich 0,2 Prozent beträgt. Die Anzahl der Beschäftigten ist in Thüringen um 3,1 Prozent gestiegen, während im Schnitt die jungen Länder nur einen Zuwachs an Beschäftigtenzahlen von 0,4 Prozent und bundesweit von 2,5 Prozent zu verzeichnen haben. Die Kleinteiligkeit unserer Thüringer Industrie kann in konjunkturell schlechteren Zeiten besser auf den Markt reagieren. Unterstrichen wird dies durch Untersuchungen von Ernst und Jang, wo die Attraktivität von Teil- und Standortfaktoren der Bundesländer, wo Thüringen in dieser Untersuchung beim Attraktivitätsindex den besten Wert der jungen Bundesländer vor Sachsen und vor den alten Ländern Saarland und Schleswig-Holstein erzielt.
Meine Damen und Herren, die neue Landesregierung und der neue Wirtschaftsminister wollen diesen Trend fortsetzen und deshalb legt die Landesregierung gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank ein Programm "ThüringenKapital" vor und will diesen Wachstumsprozess weiter verstärken. Wichtig ist es deshalb, weil gerade kleine Unternehmen und Existenzgründer die Möglichkeit erhalten, gezielte Hilfe auch außerhalb des Hausbankverfahrens unkompliziert zu erhalten.
Das ist wichtig, meine Damen und Herren, und trägt für Wachstum in Thüringen bei.
Was noch viel wichtiger ist, meine Damen und Herren, und was auch die Handschrift der Landesregierung trägt, nämlich diese Form der Wirtschaftsförderung ist in Deutschland bisher einmalig. Ich will an dieser Stelle, weil es
heute auch passt, für die CDU-Fraktion ganz ausdrücklich dem neuen Ministerpräsidenten Dieter Althaus für 100 Tage positive Bilanz in erster Amtszeit ausdrücklich danken!
Sie haben Thüringen in aller Munde gebracht, Sie haben Thüringen in die Diskussion gebracht und populär. Und eines ist wichtig, Sie haben mit Ihrem frischen Wind und auch mit Ihrer Jugend unter den Ministerpräsidenten gezeigt, dass die jungen Länder vorangehen wollen und die Unterstützung brauchen.
Meine Damen und Herren, aber es soll nicht nur bleiben bei "Thüringen-Kapital", auch der Beteiligungsfonds des Landes soll um 30 Mio.  4 päischen Fonds für Regionalentwicklung aufgestockt und die regionale Wirtschaftsförderung institutionell gebündelt werden. Deshalb werden zunächst in Gera und in Suhl die Büros der TAB und Landesentwicklungsgesellschaft unter ein Dach gebracht. Damit erreichen wir das, was auch immer gefördert wird, im Bereich der Wirtschaftsförderung konzentriertes, unkompliziertes und unkonventionelles Miteinander der verschiedenen Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, aber auch in diesem Bereich gehört ein Punkt erwähnt, nämlich die Ausgestaltung der Förderrichtlinien der Förderung durch das Land im Bereich der Wirtschaftsförderung aber auch in allen Bereichen dort, wo das Land zusätzlich mit Geld fördert. Angesichts immer knapper werdender Fördermittel, das wissen Sie, die Haushaltslage beschreibt es von allein, wollen wir künftig erreichen, dass die Förderung von Projekten in allen Ressorts sich künftig nicht mehr ausschließlich an Höchstfördersätzen orientiert, sondern wir wollen deshalb eine künftige Unterscheidung zwischen Höchst- und Regelfördersätzen definieren und in den Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften die Nachprüfung zugänglicher Kriterien aufnehmen und für eine ausnahmsweise Anwendung von Höchstsätzen im Einzelfall Bedingungen aufstellen. Damit kann eine größere Differenzierung, aber was noch viel wichtiger ist, auch ein größerer Handlungsspielraum im Laufe eines Haushaltsjahres in der Förderpolitik erreicht werden und die Handlungsmöglichkeiten werden deshalb nicht mehr frühzeitig gebunden am Beginn eines Jahres, sondern es bleibt auch möglich, innerhalb eines laufenden Haushaltsjahres neue Schwerpunkte aufzunehmen und Projekte von besonders hoher landespolitischer Bedeutung künftig auch noch Mitte des Haushaltsjahres zu finanzieren. Hier besteht Handlungsbedarf. Ich will ihn ankündigen und ich meine, die CDU-Fraktion wird in den Haushaltsberatungen dazu geeignete Initiativen ergreifen und dem Landtag vorlegen.
Meine Damen und Herren, wichtig bleibt auch bei der Betrachtung zum Landeshaushalt hierzu zum Nachtrag
festzustellen, der Thüringer Haushalt ist verfassungskonform und im Rahmen des Stabilitätspakts aufgestellt. Thüringen hält seine verfassungsmäßigen Grenzen ein, was man vom Bundeshaushalt, in dieser Woche aktuell besprochen in Berlin, aber auch von den Haushalten vieler unserer Kollegen in anderen Landesparlamenten nicht sagen kann. Die Grenzen des nationalen Stabilitätspakts schreiben vor, dass neue Schulden nur unter der Höhe der Eigeninvestition liegen und die Personalausgaben unter 40 Prozent des Gesamthaushalts definiert werden dürfen. Die Eigeninvestitionen in Thüringen betragen für 2003 immerhin - und das ist wichtig zu sagen - 860 Mio.  die Personalausgabenquote ist bei 27 Prozent festgeschrieben. Der nationale Stabilitätspakt schreibt vor, dass die Neuverschuldung unter der Neuverschuldung des Vorjahrs liegen muss und das Haushaltsvolumen nicht stärker als 1 Prozent steigen darf.
Da will ich zu einem Thema kommen, was uns sehr wehtut: die Nettoneuverschuldung. Die Nettoneuverschuldung beträgt nach dem Nachtragshaushalt für dieses Jahr 710 Mio.  %"3, Es ist nicht leicht gefallen, der Regierung mit ihrer Vorlage zum Haushalt sowieso nicht, aber auch der Fraktion, von dem, was wir in der Mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben haben, nämlich unsere Werte der Aufnahme von neuen Krediten in diesem Jahr von 353 Mio.   im nächsten Jahr nur noch von 202 Mio.  ( " Ich will das deutlich sagen, das waren Spitzenwerte in Deutschland. Nach Bayern haben wir bei der Mittelfristigen Finanzplanung unter dem Kontext aller Länder inklusive Stadtstaaten und Flächenländer den zweiten Platz belegt. Und glauben Sie uns, das war der schwierigste Weg bei diesem Nachtragshaushalt, von diesem ehrgeizigen Ziel und von diesem Spitzenplatz freiwillig leicht abweichen zu müssen, meine Damen und Herren.
Aber eines will ich auch sagen, was zur Bilanz dieser Legislaturperiode gehört, nämlich wir haben die Nettoneuverschuldung in Thüringen abgebaut. Wer sich erinnert, als wir gemeinsam gewählt wurden und angetreten sind hier und haben Haushaltspolitik angefangen zu gestalten, hat die Nettoneuverschuldung in Thüringen noch 913 Mio.   tragen. Wir liegen nächstes Jahr nach dem neuen Nachtragshaushalt bei 695 Mio. /2  5   umkehrbar und das war wichtig in der Finanzpolitik dieses Landes.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, und auch das ist wichtig, das Haushaltsvolumen wird abgesenkt. Wir halten auch hier einen wichtigen Eckpfeiler der nationalen Stabilitätskriterien ein. Wir steigern nicht unsere Ausgaben, sondern wir vermindern unser Haushaltsvolumen in diesem Jahr sage und schreibe um 1,84 Prozent und erhöhen es nur im nächsten Jahr leicht um noch mal
0,4 Prozent, so dass in der Summe mit diesem Nachtragshaushalt um 1,8 Prozent noch mal das Ausgabevolumen des Gesamthaushalts abgesenkt wird. Thüringen legt einen verfassungsmäßigen Haushalt vor, der alle Kriterien von Europa und dem Bund einhält, meine Damen und Herren.
Natürlich ist das nur zu leisten, wenn auch Einsparungen vorgenommen werden. Einsparungen waren deshalb in allen Bereichen, außer dort, wo wir die Priorität gesetzt haben und ich sie vorhin noch mal genannt habe, unumgänglich. Deshalb sind Kürzungen in den Einzeltiteln bei der Verbundforschung, bei der Förderung von Sportund Spielstätten, im Hochbau, im Städtebau und beim Landesarbeitsmarktprogramm äußerst schmerzhaft, die tun uns weh, die tun den Fachpolitikern in der Fraktion noch viel mehr weh, aber sie sind nur dort möglich, weil es sich dort noch um so genannte freiwillige Leistungen handelt und wir auch nur dort außerhalb von gesetzlichen Leistungen noch Spielräume im Haushalt zu verzeichnen haben. Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sind das zum Beispiel 10 Mio.  Kürzungen für das Landesarbeitsmarktprogramm und weitere 15,6 Mio.    Straßenbau, die gestrichen werden müssen. Auch im Städtebau können wir nur noch weniger Mittel für die Modernisierung von Mietwohnungen und für günstigere Modernisierungsdarlehen bereitstellen. Im Bereich des Innenministeriums betrifft das den Ansatz zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgrund aber hier geringerer Zugangszahlen in diesem Jahr um 2 Mio.  %""  6
Aber auch im Kultusministerium gibt es weniger Geld für die Schulen in freier Trägerschaft, aber so, wie wir es zum Doppelhaushalt beschlossen haben. Und weil das Debatte im Vorfeld der Haushaltsberatung war, will ich noch mal eines ganz deutlich sagen: Wir halten bei unserer Förderung in diesem Jahr für die Schulen in freier Trägerschaft mit einem Fördersatz von 133 Prozent gegenüber den Schulen in staatlicher Trägerschaft fest. Alle die, die meinen, suggerieren zu können, wir senken das Niveau der Förderung für die Schulen in freier Trägerschaft in diesem Jahr auf das Niveau der Förderung von Schulen in staatlicher Trägerschaft ab, der lügt, meine Damen und Herren.
Ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Die Reduzierung, die wir insgesamt bei den Schulen in staatlicher Trägerschaft vornehmen müssen und die natürlich bei einem dort verminderten 100-Prozent-Ansatz auch die Nettosumme von einer 133-Prozent-Förderung anders darstellen lässt, hängt ausschließlich mit der Reduzierung von Schülerzahlen und Neueinschulungen in den Thüringer Schulen zusammen. An den im Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 festgelegten Sätzen für die Schulen in freier Träger
schaft - ich sage es noch einmal - bei der Förderung in diesem Jahr von 133 Prozent wird nicht gewackelt. Die Mittel für die Bewirtschaftung und Sachkosten der Justizvollzugsanstalten werden ebenfalls gekürzt und das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat leicht weniger Mittel für die Pauschalförderung von Krankenhäusern und von Spielstätten zur Verfügung. Auch im Landwirtschaftsressort müssen wir die Baukostenzuschüsse für Talsperren aufgrund des günstigen Zinsniveaus reduzieren, aber dort hat es keine nachteiligen Auswirkungen, sondern wir arbeiten nur mit gutem Zinsmanagement und können dort laufende Zuschusszahlungen sparen. Auch im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen ab 2004 für bestimmte Forschungsbereiche weniger Mittel zur Verfügung und das Finanzministerium muss schlussendlich auch auf die Anschaffung neuer Technik verzichten. Aber es wird deutlich, meine Damen und Herren, Sparen und Gestalten bedeutet nicht nur Geld ausgeben, sondern es bedeutet, Verantwortung übernehmen und es bedeutet auch Verantwortung übernehmen für Bereiche, für die es wehtut und für die es Proteste vor diesem Haus hagelt. Aber wir übernehmen diese Verantwortung
und wir hätten gern erwartet, meine Damen und Herren, dass auch die Opposition nicht nur die Eckzahlen des Haushalts kritisiert, sondern sich der gemeinsamen Verantwortung für die Gestaltung innerhalb des Landeshaushalts einsetzt. Wir vermissen diese Vorschläge bei Ihnen, sowohl bei der PDS als auch bei der SPD.
Meine Damen und Herren, ich will etwas zum Thema Verbundforschung sagen. Sie werden vergeblich in einem anderen Landeshaushalt ein Landesprogramm für Verbundforschung suchen in einem vergleichbaren Umfang. Dennoch, das wissen wir, als das Programm eingeführt wurde in der vergangenen Legislaturperiode war es wichtig und es war ein Meilenstein in der Arbeit des Hauses und auch des Ressortministers, dennoch müssen wir beachten, dass wir zum Zeitpunkt der Einführung des Programms mit der Höchstausstattung von über 50 Mio.    Spitzenzeiten und mit der leichten Reduzierung jetzt auch eine andere Einnahmesituation zu verzeichnen haben, und sie wird deshalb dort deutlich, wo ich eine große Einnahmegröße vergleiche. Zum Zeitpunkt der Einführung des Programms 1997 hatten wir mehr Steuereinnahmen zu verzeichnen als jetzt aktuell im Haushaltsjahr 2003. Das ist verrückt, aber es ist die Realität. Natürlich können wir nicht bei immer weiter steigenden gesetzlichen Leistungen, die uns überholen, und alles Ausgaben erreichen wieder wegnehmen, natürlich nicht auch die Höchstansätze von lieb gewonnenen Projekten aufrechterhalten. Wir wollen aber - und das ist wichtig und das soll auch das Signal in diesem Doppelhaushalt sein - an der Verbundforschung festhalten. Und wer sich insgesamt die Forschungstitel in ihrer Gesamtheit ansieht, die im Haushalt aufgezeigt werden, wird sehen, dass jetzt zwar im Bereich der Verbundforschung etwas mehr, aber im Bereich der
Forschungsförderung insgesamt nur marginal gekürzt wurde. Der Vorwurf von Uwe Höhn vorhin - und ich will ihn deshalb ausdrücklich widerlegen -, wir hätten Forschungsmittel um die Hälfte gekürzt, ist falsch, meine Damen und Herren.
Glauben Sie mir, es trifft auch auf das Landesarbeitsmarktprogramm so zu, wo wir noch mal 10 Mio.  sparen müssen, aber immer noch 61 Mio. .%"(  Verfügung stellen. Das finden Sie in keinem anderen Landesarbeitsmarkttitel in anderen Bundesländern, nicht im Westen, sowieso nicht, aber auch nicht in unseren benachbarten Jungbundesländern. Es gibt keine höhere Förderung als in Thüringen in diesem Bereich, aber glauben Sie mir, die Einsparungen, die ich genannt und punktuell auch noch mal aufgelistet habe, machen uns keinen Spaß und erst recht nicht den Ressortministern, aber sie dienen auch dazu, notwendige Reaktionen auf die fehlenden Einnahmen zu verantworten. Noch mal - und das ist ganz wichtig -, wir übernehmen diese Verantwortung, meine Damen und Herren.
Nicht der Redner der SPD selbst, aber der Landesvorsitzende der SPD, der Staatssekretär in einem Bundesministerium, Herr Matschie, hat im Vorfeld der Haushaltsberatung Thüringen vorgeworfen, es hätte die niedrigste Investitionsquote aller jungen Länder und wir würden nicht mehr vollständig GA- und EU-Programme kofinanzieren und er vergisst dabei - und erwähnt es aber auch noch - zu sagen, wir hätten die höchste Personalkostenquote aller jungen Länder, vergisst dabei, dass er mit seinen Aussagen weit von der Wahrheit weg liegt, meine Damen und Herren. Er liegt deshalb weit von der Wahrheit weg, weil wir eben nicht im Vergleich zum Beispiel mit der Investitionsquote mit Sachsen vergessen dürfen, aber auch mit Brandenburg, dass dort die Flutopferhilfe als neue Einnahmequelle von über 2 Mrd. ( %("  ist in die Quote. Deshalb können wir nicht einfach Quoten nebeneinander legen und vergleichen, das ist unredlich. Das, was wir an eigener Kraft aufbringen an Investitionsquote ist in den jungen Bundesländern ein Spitzenwert.
Spitzenwert ist auch, meine Damen und Herren, die festgeschriebene Personalquote von 26,3 Prozent in diesem Haushaltsjahr. Wir liegen auch da an der Spitze aller Länder, weil nämlich das Bundesland, was Christoph Matschie herangezogen hat, nämlich Brandenburg, mit ausgewiesenen 23 Prozent Personalkostenquote, dort alle vergessen, dass die Kosten für die Hochschulen und für die Bediensteten nämlich in einer anderen Hauptgruppe veranschlagt sind und weitere 6 Prozent deshalb statistisch verfälscht wurden. Wir liegen mit 26,3 Prozent an den Personallausgaben im Gesamthaushaltsvolumen an der
Spitze aller Bundesländer. Diese Zahl ist wichtig. Wir wissen auch, dass sie wichtig ist und gehalten werden muss, weil uns die Frage der Belastung durch Pensionszahlungen in den nächsten Jahrzehnten erst noch ereilt. Deshalb bedarf es dort eines konsequenten Personalmanagements, was wir nicht aus den Augen verlieren wollen, meine Damen und Herren. Die Aufnahme von zusätzlichen Krediten ist schmerzhaft für uns. Nach den alten Planungen müssen wir noch einmal für die Kreditaufnahme 357 Mio.  %"3 ( sätzlich in Kauf nehmen. Dass die Verschuldung des Landes dramatisch ist, leugnet hier in diesem Haus so gut wie niemand mehr. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Steuerausfälle im vorgelegten Nachtragshaushalt für 2003 und 2004 eben nicht auf fehlende Reformen in Thüringen zurückzuführen sind.
Ich will Ihnen das auch benennen, meine Damen und Herren. Alle Steuerausfälle durch Einsparungen auszugleichen würde angesichts der vorhin genannten freien Mittel zum Kollaps des Landeshaushalts führen und jegliche Entwicklung des Landes verhindern. Wir haben die Nettoneuverschuldung Jahr für Jahr abgesenkt, obwohl das ursprüngliche Ziel der Nettokreditaufnahme schon für 2006 wie in vielen Bundesländern mit null avisiert war. Das kann angesichts von über 2,5 Mrd. 2  % im Laufe der Legislaturperiode nicht gehalten werden. Aber, und das will ich sagen, wir haben in den Jahren 2002, 2003 und im Jahr 2004 insgesamt 906,2 Mio. sächliche Ausgaben im Haushalt reduziert. Wer sich parallel die Mittelfristige Finanzplanung vornimmt und für die Jahre 2002, 2003 und 2004 zusammenrechnet, was wir ursprünglich an neuen Schulden geplant haben für diese drei Jahre, wird feststellen, dass wir eine Summe von 908 Mio.  vorgesehen haben. Jetzt will ich eines sagen, wir hätten es vielleicht nicht gemacht, wenn die wirtschaftliche Einnahmeentwicklung nicht so gekommen wäre, wie sie ist, aber wir haben tatsächlich in dieser Höhe Ausgaben gemindert von 906 Mio. /7 mit Vergleich der ursprünglichen Mittelfinanzplanung hätten wir, wären die Einnahmen geflossen wie geplant, jetzt schon, das ist das erstaunliche an der Haushaltspolitik, im Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt haben können. Wir können es nicht, weil die Einnahmen nicht so gekommen sind. Aber wir haben unseren Beitrag jetzt schon dafür geleistet, dass wir ein Ausgabenniveau in Thüringen zu verzeichnen haben, was uns einen ausgeglichenen Haushalt in der Zukunft ermöglicht.
Deshalb will ich hier vor diesem Haus für die CDUFraktion ganz deutlich sagen, wenn die Einnahmesituation sich in diesem Land verbessert und wir alle diszipliniert daran festhalten, was auch heute in der Debatte gefordert wird, an den Ausgaben weiter diszipliniert zu arbeiten und nicht neue Mehrhausgaben zu fabrizieren, dann ist es mög
lich, in der nächsten Legislatur das aufzugreifen, was wir wollen, nämlich ohne neue Schulden im Landeshaushalt auszukommen. An diesem Ziel wollen wir mittelfristig festhalten, meine Damen und Herren.
Ich will auch etwas zur Verantwortung sagen, und zwar dort, wo nicht wir in den Ländern Verantwortung haben, sondern die Opposition, die hier Opposition ist, aber in den anderen Ländern Verantwortung trägt. Ich will es deshalb mit Blick auf Brandenburg zum Teil, aber besonders auf Mecklenburg-Vorpommern sagen, weil nämlich die beiden Länder dafür symptomatisch sind, wie man auch anders mit den Einnahmeausfällen umgehen kann, die nämlich nicht den Mut zur Verantwortung haben, sondern durch zig neue Schulden ihren Landeshaushalt ausgleichen. Was dort vor allen Dingen Mecklenburg-Vorpommern macht, die von den ursprünglich geplanten neuen Schulden in diesem Jahr von 230 Mio.    " 6  Nettoneuverschuldung im laufenden Haushaltsjahr hochschnellen, zeigt, wie verantwortungslos man auch Finanzund Haushaltspolitik gestalten kann. Wir wollen das nicht. Es gibt auch eine Antwort darauf, was Mike Huster vorhin gesagt hat, als er angekündigt hat, die PDS will Vorschläge dafür machen, wie man die Einnahmesituation des Landes verbessern kann. Wenn der Vorschlag der PDS so wie in Mecklenburg-Vorpommern ist, nämlich die Nettoneuverschuldung von 200 Mio. auf 1,3 Mrd. ""len zu lassen und das die Antwort auf die Einnahmesituation ist, dann wehren wir uns, diesen Weg zu begleiten und zu unterstützen.
Ich will auch etwas zur Personalentwicklung und zum Personalentwicklungskonzept sagen. Um die Entwicklung Thüringens weiter voranzubringen, das haben wir als Fraktion gesagt und wir haben es auch hier beschlossen in einem 15-Punkte-Programm, sind notwendige Schritte zur Konsolidierung unumgänglich und die machen auch beim Landespersonal nicht Halt. Aber ich will sagen, wir haben in dieser Legislaturperiode seit 1999 bis Ende 2002 von Landesstellen bereits 4.279 Stellen eingespart. Nach dem vorliegenden Nachtragshaushalt werden bis Ende 2004 nur noch 56.205 Stellen im Landesdienst vorhanden sein. Das bedeutet, dass im Verlaufe dieser Legislaturperiode, für die wir allein Verantwortung zeichnen, insgesamt 6.948 Stellen abgebaut bzw. bis zum Ende dieser Legislatur noch abgebaut werden. Zusätzlich zum beschlossenen Personalentwicklungskonzept vom Juni 2000, das bereits den Abbau von über 8.000 Stellen bis 2005 vorgesehen hat, werden langfristig weitere 1.758 Stellen im Landesdienst abgebaut. Ich meine, das ist das, was man auch leisten kann in der Legislatur. Aber ich will auch sagen, wir haben auch Aufgaben zu erfüllen als Staat und darüber hinaus ist mehr nicht leistbar, meine Damen und Herren.
Deshalb ist der Vorwurf der Opposition, der auch vorhin gekommen ist, wir tun nichts in diesem Bereich, wir verweigern uns Strukturreformen, falsch und er geht an den Realitäten vorbei, weil wir in diesem Bereich Vorreiter sind in den jungen Ländern. Ich will aber eines noch sagen, meine Damen und Herren, ich habe an der Quote schon den Spitzenwert genannt, aber tatsächlich ist die Personalquote nicht der wahre Vergleichsmaßstab, sondern die Anzahl der Beschäftigten pro 100.000 Einwohner. Dort liegen wir mit 2.441 Beschäftigten pro 100.000 Einwohner weit vor Sachsen-Anhalt mit über 2.700 Beschäftigten und auch weit vor Mecklenburg-Vorpommern mit über 2.500 Beschäftigten. Das sind die Maßstäbe, an denen wir uns messen wollen, die wir aber auch vor uns hertragen und wir wollen sagen, das sind unsere Eckwerte, an denen wir weiter festhalten werden, weil sie die Basis für einen soliden Haushalt sind, an dem wir auch künftig dort, wo wir Verantwortung tragen, mitzeichnen werden.
Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist dieser Vergleich auch deshalb, weil wir in Thüringen, ich will es noch einmal wirklich sagen, weil auch das immer in Vergessenheit gerät, 913 Hortnerinnen im Landesdienst beschäftigen, 913 Hortnerinnen, die nicht auf die kommunale Ebene abgeschoben wurden, sondern wir die Verantwortung übernommen haben für das Personal, und wir wollen an der Verantwortung auch festhalten.
Meine Damen und Herren, wenn Sie schon immer Vorwürfe bringen, wir seien nicht diejenigen, die genug Strukturreform machen, dann frage ich mich: Wo waren Sie denn dort, wo wir Strukturreformen eingeleitet haben? Ich will Ihnen die Beispiele nennen, die wir in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Das betrifft die Kommunalisierung der Veterinärämter, das betrifft die Kommunalisierung der Sozialhilfe, die Reform der Katasterverwaltung, die Anpassung der Lehrer-Schüler-Relation, überall waren Sie dagegen,
aber Sie haben nicht einmal gesagt, wo Sie es anders machen würden.
Meine Damen und Herren, am Bespiel der LehrerSchüler-Relation lässt sich das vortrefflich festmachen. Die beste Lehrer-Schüler-Relation in der Bundesrepublik Deutschland kostet uns an dem Mehr des besseren Sein, nicht an dem, was wir tatsächlich ausgeben müssen, 116 Mio. .%"2&    bessersein-Verhältnisses würde eigentlich einen Stellenabbaupfad von 2.900 Stellen vorschreiben. Aber tatsächlich, das zeigt
der Blick in den Nachtragshaushalt und hat ja auch Uwe Höhn bestätigt, wollen wir nur 1.099 Stellen in diesem Bereich zusätzlich abbauen. Das heißt, wir übernehmen die Verantwortung für weitere 1.800 Stellen, die im Landesdienst verbleiben sollen, obwohl wir wissen, dass wir einen uneinholbaren Spitzenwert in den Lehrer-Schüler-Relationen in Deutschland erreichen werden. Glauben Sie mir, wir müssen die Zahlen nennen und auch daran arbeiten, weil es in den Bereichen, dort wo die Finanzminister zusammensitzen, dort wo es um Förderungen, um Aufbau Ost geht, wo es auch darum geht, dass wir zusätzliches Geld brauchen, um unsere Aufholprozesse fortsetzen zu können, natürlich die Länder, die uns Geld geben im Rahmen des Länderfinanzausgleichs, solche Eckwerte vornehmen, vergleichen und sagen, wenn ihr euch dort jedes Jahr mehr leisten könnt, warum wollt ihr dann von uns mehr Geld? Ihr leistet euch das auf unsere Kosten. Deshalb müssen wir solide Zahlen vorlegen. Das tun wir, deshalb fordern wir auch, und das ist der zweite Punkt, jeweils mit eigenen guten Zahlen voranzugehen, aber dann fordern wir auch, unterstützt uns weiter. Unterstützt den Aufholprozess Ost und helft uns dabei, dass wir in Ost und West angeglichene Lebensverhältnisse kriegen und dafür wollen wir kämpfen und dazu fordern wir Sie auch auf.
Wie schwierig das wird - das ist nur ein Zufall -, zeigte auch heute früh das Frühstücksfernsehen, als der Bundesbauminister Manfred Stolpe eingeladen wurde von dem dortigen Bauminister Michael Vesper nächste Woche in das Ruhrgebiet zu fahren. Und er soll nach Gelsenkirchen kommen, weil die dortige Landesregierung, die rotgrüne Verantwortung trägt, sagt, du kannst nicht nur noch Aufbau Ost machen, auch unsere Städte verfallen und wir brauchen Gelder für unsere Stadtsanierung. Das macht es schwierig, wenn ein großes Bundesland wie NRW sagt - der Ministerpräsident hat es ja in der letzten Woche groß angekündigt -, wir stellen die Förderung Ost grundsätzlich in Frage und wollen sie neu justieren, weil auch wir Geld wollen. Dann bedarf es für diesen Kampf, dass wir zusätzliche Mittel bekommen und unseren Aufholprozess Ost fortsetzen können, solider Zahlen und einer ordentlichen Struktur und daran wollen wir unseren Beitrag leisten. Wir wollen auch zeigen, deshalb habe ich das genannt, wo wir schon unsere Aufgabe erfüllt haben, meine Damen und Herren.
Dann will ich etwas zum Sicherheitspaket sagen und ich will es ganz deutlich an die Adresse vom Innenausschussmitglied Pohl sagen: Wir lassen uns die innere Sicherheit in Thüringen nicht kaputtreden, Herr Pohl.
Wir lassen uns die innere Sicherheit nicht kaputtreden und sie ist auch nicht in Gefahr. Eine Umfrage in der
"Wirtschaftswoche" zum Index, wie die Länder insgesamt stehen, im Sommer hat gezeigt, dass gerade im Bereich der inneren Sicherheit Thüringen an zweiter Stelle steht, nicht nur im Gefühl der Leute, sondern auch tatsächlich in der Aufklärungsquote. Ich weiß ja, worauf Sie hinauslaufen. Sie meinen ja, dass wir im Rahmen des Sicherheitspakets noch nicht alle Stellen besetzt haben - dazu sage ich gleich noch etwas - und Sie meinen, dass wir Leerstellen, die ausgebracht sind im Haushalt, jetzt mit kw-Vermerk belegt haben und dort Leerstellen insgesamt im Haushalt, aber auch im Bereich der Polizei abbauen wollen, an die reale Besetzung anpassen wollen. Ich will eines sagen, diese 293 Stellen sind nicht erst seit gestern unbesetzt, sie waren auch schon unbesetzt unter Innenminister Dewes. Dort hat niemand von der Gefahr der inneren Sicherheit geredet, weil Dewes die Stellen nicht besetzt hat.
Also immer auch schauen, was hat man gemacht, als man selbst Verantwortung hatte. Wir wollen die innere Sicherheit überhaupt nicht kleinreden und vernachlässigen in Thüringen. Wir halten mit einer Polizeidichte, wenn die kw-Stellen umgesetzt sind, auch tatsächlich realisiert sind, von 301 zu 355 einen Spitzenwert in Deutschland. Wir sind besser als Bayern, das schlechthin als das sicherste Bundesland gilt, meine Damen und Herren.
Ich will eines sagen zum Sicherheitspaket: Wir haben 144 zusätzliche Stellen ausgebracht mit dem ersten Nachtragshaushalt damals, als es wichtig war, dass auch wir unser Zeichen setzen und Nachholbedarf ausgleichen. Wir werden all diese 144 Stellen besetzen, 29 sind noch nicht besetzt, weil im Bereich vor allen Dingen der Finanzermittler natürlich auch Fachleute fehlen, die sind nicht auf dem Jahrmarkt einfach so zu finden. Wir halten daran fest, all diese 144 ausgebrachten Stellen werden besetzt und das Paket der inneren Sicherheit wird zu 100 Prozent umgesetzt, meine Damen und Herren,
jederzeit, sobald geeignetes Fachpersonal sich für diese Stellen beworben und den Zuschlag dafür bekommen hat. Die Finanzministerin hat zugesichert, ihrem Kollegen Innenminister jede dieser Stellen freizugeben, soweit dafür Bedarf besteht.
Meine Damen und Herren, auch der ideologische Streit über Beamtenversorgung führt nicht weiter. Jetzt schlagen ja im Gleichklang sowohl der Fraktionsvorsitzende der PDS und auch Herr Höhn von der SPD vor, die große Reform des Berufsbeamtentums anzugehen und sagen, damit sei die Frage der Pensionslasten gelöst. Doch was an
ersten Vorschlägen dazu zu vernehmen ist, vermittelt vielmehr den Eindruck, dass sie offensichtlich nicht genau erkennen, welchen Qualitätsunterschied wir mit dem Beamtentum in Thüringen vor uns haben. Sie behaupten, man könne die Frage der Arbeitszeit mit Angestellten besser lösen als mit Beamten. Wir meinen aber, und das wissen Sie ja aus eigener Erfahrung mit Sicherheit auch viel besser selbst, dass die Arbeitszeit der Beamten durch Gesetz geregelt werden kann, während die Arbeitszeit der Angestellten aber nur durch Tarifverhandlungen zu lösen ist. Und wir meinen, das, was wir gestalten können, und ich will es auch ausdrücklich sagen, was die Frage der Beamtenversorgung betrifft, wir wollen es nur im Gleichklang mit den anderen jungen Ländern tun. Das, was wir im Gleichklang mit allen, die Verantwortung haben, tun können, wollen wir tun. Aber wir müssen noch viel mehr tun, und das ist ein großer Qualitätsunterschied, wir erreichen halt mit solchen Strukturmaßnahmen nicht alle Landesbediensteten. Wenn wir in der Zukunft uns von Belastungen, die uns durch den öffentlichen Dienst entstehen, Vorsorge treffen und auch Gestaltungsspielräume schaffen wollen, bedürfen wir der Flexibilisierung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das ist die Aufgabe, die wir auch mittragen wollen hier im Parlament, aber die die Ministerpräsidenten auch der jungen Länder zunächst unter sich selber regeln sollen.
Meine Damen und Herren, zur Frage der Pensionslasten: Die Antwort auf eine Kleine Anfrage hat Erschreckendes verkünden lassen. Aber ich will auch eines sagen, so lange wir Schulden aufnehmen müssen, um Ausgaben zu bestreiten, und so lange wir Schulden aufnehmen müssen, um den Pensionsfonds zu füllen, der nur mit 2 Prozent verzinst wird, ist es finanzpolitischer Unsinn, diesen Pensionsfonds jetzt zu füllen und dafür Schulden aufzunehmen und langfristig Zinsen zu zahlen. Es bleibt auch eine Verantwortung für die Zukunft und für die jungen Menschen und auch für die, die später Politik gestalten wollen, dann den Pensionsfonds zu füllen, wenn wir frei sind von anderen Aufgaben und frei sind von weiteren Nettoneuverschuldungen, dann wollen wir dieser Aufgabe nachkommen, aber so lange wir Kredite aufnehmen müssen für 6 Prozent und so lange wir Pensionsfondszinsen erwirtschaften von 2 Prozent, werden wir den Pensionsfonds nicht über das gesetzlich geregelte Maß auffüllen, meine Damen und Herren.
Und ich will noch mit einer Mär aufräumen, weil die im Vorfeld eine Rolle gespielt hat und immer den Eindruck suggeriert, in Thüringen läuft eine Menge falsch. Uwe Höhn hat behauptet, 60 Prozent der Stellen in der Landesverwaltung seien mit Beamten besetzt. Tatsächlich aber ist das nicht ganz richtig. Von allen Stellen - ich habe gesagt, wir wollen bis 2004 bei 56.000 Stellen sein - haben wir im Haushalt - hören Sie zu, Herr Gentzel, es ist wichtig für die nächste Fraktionsklausur - tatsächlich von 31.000 Beamtenstellen, die im Haushalt ausgebracht sind, aber nur
24.000 Planstellen tatsächlich mit Beamten besetzt. Das ist eine Quote von rund 30 Prozent aller Personalstellen, die beamtet sind und das ist ein gravierender Unterschied in der Bewertung des Landeshaushalts, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen etwas sagen
- ich weiß, dass Sie sich aufregen, es tut ja weh, wenn man die Wahrheit hört - zur Behördenstrukturreform: Die CDU-Fraktion hat mit dem Doppelhaushalt 2003/2004 im Dezember letzten Jahres ein 15-Punkte-Programm als Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Wir haben dort beschlossen, dass wir drei Säulen der Landesverwaltung für weitere Strukturmaßnahmen angehen müssen. Das betrifft den Bereich der schon genannten Personalstellen, aber es betrifft auch die Struktur der Landesverwaltung selbst und es betrifft die Struktur der Landesgesellschaften. Nichtsdestotrotz hat darüber hinaus und auch schon davor die Landesregierung mit 27 Einzelmaßnahmen die Behördenstrukturreform begonnen und zwischenzeitlich größtenteils umgesetzt. Zum 15-Punkte-Programm wird es demnächst auch hier im Landtag einen Zwischenbericht der Landesregierung geben, wo wir uns tatsächlich unterhalten können, was ist schon geleistet worden und welche Aufgaben stehen noch vor uns im Bereich der Behördenstrukturreform. Wir wollen uns der Aufgabe nicht verwehren, weil es wichtig ist, dass wir, auch um Zukunft gestalten zu können, in diesem Bereich weiterarbeiten.
Meine Damen und Herren, ich will etwas zum Kommunalen Finanzausgleich sagen: Die Ministerin hat die Zahl genannt, wir bleiben bei 1,86 Mrd. ! 8( ausgleichsmasse. Ich will eines sagen, weil es auch bei uns diskutiert wurde, die Mittelbewirtschaftungssperre von 15 Prozent innerhalb der Titel vom KFA gibt es nicht und es gibt innrhalb des KFA auch keine Globale Minderausgabe. Alle Titel, die im KFA ausgebracht sind, es betrifft die Zuweisungen in einzelne Institutionen und Einrichtungen und in einzelne politische Handlungsfelder, sollen innerhalb der Ansätze, so wie sie ausgebracht sind, auch veranschlagt und ausgegeben werden. Der Ruf war wichtig, weil die Kollegen, die mich gestern angesprochen haben in diesem Bereich, dass diese Botschaft noch mal rüberkommen wird, es gibt keine 15-prozentige Haushaltssperre innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Die einzige Verschiebung - und das ist der Unterschied zur Bewertung mit der SPD, die wir gut finden - ist die, dass wir Schlüsselzuweisungen an die kommunale Ebene von 37 Mio.   "aus dem Kommunalen Finanzausgleich herausfallen würden, weil das unser Ausgleichsgesetz so vorschreibt, bei den Kommunen belassen wollen, weil wir wissen, wie schwierig die kommunale Ebene ihre Haushalte noch gestalten und überhaupt austarieren kann. Deshalb ist es eben kein Humbug und Firlefanz, sondern es ist wichtige strukturpolitische Entscheidung, dass wir sagen,
wir wollen die 37 Mio. ( %("+pauschale/Schlüsselzuweisung den Kommunen zur Vefügung stellen, damit die auch noch handlungsfähig sind und auch der heimischen Bauwirtschaft Aufträge verschaffen können, damit Arbeitsplätze erhalten werden und damit Zukunft auch auf örtlicher Ebene in Thüringen gestaltet werden kann, meine Damen und Herren.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist das, was wir tun können, auf kommunaler Seite wichtig und wir haben unseren Beitrag auch in dieser Legislaturperiode insgesamt geleistet. Wir haben für die Jahre 2002, 2003 und 2004 insgesamt 123 Mio. 9 8(ausgleich nicht abgesenkt. Sie werden sich erinnern, wir haben verschiedene Haushaltsdebatten geführt und immer war die Frage: Beteiligen wir die kommunale Ebene an den Steuerausfällen des Landes? Wir haben dreimal über drei Haushaltsjahre hinweg gesagt, nein, wir machen dafür zusätzliche Schulden und halten den Kommunalen Finanzausgleich hoch und an seiner Gesamtheit fest. Das hat das Land aber 123 Mio.  !
Das sind 123 Mio. ( %(""    gut angelegtes Geld. Das ist gut angelegtes Geld, weil es Zukunft auch auf unterer Ebene sichert, meine Damen und Herren.
Deshalb hilft uns die pauschale Förderung, die die PDS gebracht hat, nicht weiter. Ein kommunales Investitionsprogramm war jahrelang die Forderung an die Landesregierung. Jetzt hat man erkannt, wir können es gar nicht schultern. Heute war der neue Vorschlag, die Bundesregierung möge diese Aufgabe jetzt schultern und übernehmen, aber auch die haben es ja nicht leichter. Natürlich nützt ein kommunales Investitionsprogramm nur dann etwas, wenn die kommunale Ebene auch in der Lage ist, mit Eigenmitteln die Kofinanzierung zu übernehmen. Wir wollen jedenfalls aus unserer Sicht und aus unserem Aufgabenbereich mit den zusätzlichen 37 Mio.   Aufgabe erfüllen, dass Kofinanzierung, dort wo noch Spielräume sind, auch möglich ist. Alles andere müssen die tun, die Verantwortung in Berlin tragen. Wir wollen den Ruf nicht ungehört lassen, das ist Hilfebedarf und es bedarf Hilfe. Deshalb ist es wichtig, in der Gemeindefinanzreform endlich aus dem Pott und zu einem Ergebnis zu kommen. Zeit ist verschenkt worden. Es war gesagt worden, zum 01.01.2004 gibt es eine Gemeindefinanzreform. Wer jetzt noch daran glaubt, dass das eine umfangreiche Reform wird, die den Kommunen helfen wird, der ist wahrscheinlich mit dem Klammersack gepudert. Aber, und das ist das Entscheidende, man kann ja hin- und herreden, wer Verantwortung trägt, dafür dass nichts entschieden ist zur
Gemeindefinanzreform, steht eines fest: Den Kommunen in Deutschland ist nicht geholfen, ihre Lage hat sich nicht verbessert, sondern eher wegen fehlender Erwartungshaltung und auch Hoffnung verschlechtert, meine Damen und Herren. Das bleibt festzustellen.
Deshalb plädieren wir als Union für ein Sofortprogramm in der Gemeindefinanzreform. Deshalb sagen wir, dass die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage auf das Niveau vor der von Rotgrün beschlossenen Steuerreform und eine einmalige Erhöhung des Anteils der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2004 von zurzeit 2,2 Prozent auf 3 Prozent aufgestockt wird. Damit stehen nach unserer Ansicht den Kommunen auch mit der Entlastung aus der Flutopferhilfe von 2,8 Mrd.    %" Jahr 3,4 Mrd. ( $fügung. Das muss gemacht werden. Wir meinen, das Sofortprogramm kann auch schnell gemacht werden und es ist notwendig. Wir hoffen, dass die, die Verantwortung tragen in Berlin und das Programm beschließen können, ihren Beitrag dazu leisten können. Ich will sagen und ich kann das auch gut mitgeben, die Union will an dieser Seite gern mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, aber es bleibt nicht unvergessen und ich will nicht viel sagen, was die Verantwortung der Bundesregierung betrifft, weil der Finanzminister Eichel in dieser Woche einen Satz gesagt hat, der das beschreibt, was rotgrüne Finanzpolitik ausmacht. Er hat gesagt, der Etat für 2004 sei der Haushalt mit den größten Risiken seit seinem Amtsantritt im Frühjahr 1999. Jetzt höre man diese Worte. Jetzt sagt er für 2004, es sei der schwierigste Haushalt mit den größten Risiken. Wer sich aber die Haushalte von Eichel ansieht aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren, der wird sehen, wenn 2004 ein Risiko jetzt schon ist aus seiner Sicht und wir erst den Abschluss des Haushaltsjahres abwarten werden, werden wir sehen, dass der Haushalt 2004 der Bundesregierung ein Fiasko sein wird, ein Fiasko für Deutschland, meine Damen und Herren.
Das ist schlecht für das Land, das ist schlecht für die Zukunft, weil es nicht voranbringt. Wer in der letzten Woche verfolgt hat, als eine Umfrage veröffentlicht wurde, dass 43 Prozent aller Haushalte in Deutschland nur noch weniger als 100 %""( 5 ( $ sorge zur Verfügung haben, das zeigt, welche dramatische Abgabenbelastung schon eingetreten ist. Wir haben eine Abgabenbelastungsquote von über 52 Prozent durchgehend seit Amtsantritt von Rotgrün. Es wird nicht besser. Wenn jetzt schon die Hälfte aller Haushalte in Deutschland weniger als 100 "( $    ( machen, was der Staat von ihnen verlangt, nämlich Eigenvorsorge zu treffen für ihre eigene Zukunft, sie aber gar nicht mehr in der Lage sind, dann ist etwas falsch gelaufen. Die Verantwortung muss benannt werden. Die kann nicht hier in
Erfurt allein gelöst werden, die bedarf der Gesamtverantwortung in Deutschland. Wir haben den Eindruck als Union, das will ich deutlich sagen, dass die, die Verantwortung in Berlin haben, dieser Verantwortung nicht gerecht werden, meine Damen und Herren.
Deshalb reicht es nicht aus, Hartz I, II, III, IV, V zu machen, man kann es ja gar nicht mehr aufzählen, der Mann verweigert ja auch mittlerweile seinen Namen für die Programme. Ich will ein Beispiel nennen, dann will ich auch aufhören, aber es zeigt das, was Rotgrün macht. Während wir in ganz Deutschland darüber reden, Staat abzubauen, Staat zu vereinfachen, zu verschlanken, Bürokratieabbau zu machen, weniger Personal zu haben, macht Rotgrün eines, aus der Bundesanstalt für Arbeit, die jetzt schon 87.000 Mitarbeiter hat, eine Monstrumbehörde und steigert noch einmal 11.800 zusätzliche Mitarbeiter, um das zu machen, was Hartz I bis V vorsieht. Wir meinen, dass Stellen für Bürokraten der falsche Weg sind, den Wirtschaftsaufschwung in Deutschland voranzubringen.
Deshalb gehört es kritisiert. Ich will es im Haushalt sagen, hier im Land haben wir Vorsorge dafür getroffen, dass das Wirtschaftswachstum nicht so kommen wird, wie der Bundesfinanzminister Eichel mit 2 Prozent Wachstum im nächsten Jahr vorsieht. Wir haben das Wachstum mit 1 Prozent veranschlagt, sind dieses Jahr mit noch viel weniger hineingegangen und wir hoffen damit keine Schreckgespenster durch Steuerschätzung erleben zu müssen. Wir hoffen damit solide das berücksichtigt zu haben, was an Gefahren im laufenden Haushaltsvollzug nächstes Jahr auf uns wartet. Die CDU-Fraktion will ihren Beitrag dazu leisten. Wir wollen darüber hinaus, das habe ich angekündigt, mit einem Entschließungsantrag bei der Frage von Förderhöchstsätzen gestalten. Wir wollen auch, da bin ich der Landesregierung dankbar und ich will es an der Stelle ankündigen, dort nachjustieren, wo wir gemerkt haben, im laufenden Haushaltsjahr gibt es Probleme für die kommunale Ebene. Ich will den Bereich der Schulfinanzierung, das Schulfinanzierungsgesetz, nennen. Wir werden dort noch einmal, ich will es ankündigen, eine Ergänzungsvorlage vorlegen, weil wir gemerkt haben, dass die betroffene örtliche Ebene überproportional Nachteile erleidet. Wir wollen die Nachteile wieder ausbessern, deshalb noch einmal nachsteuern. Das machen wir gemeinsam mit dem Haushalt und wir wollen auch im Rahmen des Haushalts - deswegen sage ich das - das, was örtliche Ebene betrifft auch bei der Frage im Rahmen des Finanzausgleichs, der Deckelung der Kreisumlage, noch einmal Hand anlegen.
Wir wollen eines erreichen, dass natürlich die einzige Ebene des Staates, die immer wieder durch Kreisumlage in
der Lage ist, ihren ungedeckten Finanzbedarf ungehemmt zu deckeln und auszugleichen - die unterste Ebene, die Städte und Gemeinden, die Dörfer in Thüringen nicht so derart belastet werden und deshalb mit einer Deckung der Kreisumlage dafür sorgen, dass alle ihren Beitrag leisten an den Einnahmeverlusten in diesem Jahr, meine Damen und Herren.
Deshalb bleibt hier festzuhalten am Ende meines Statements für die Fraktion, Thüringen ist keine Insel der Glückseligkeit, dennoch stimmen uns Rankings und Prognosen auch der "Wirtschaftswoche", wo Thüringen auf Platz 9 gehandelt wird vor allen neuen Bundesländern und vor allen Stadtstaaten, optimistisch, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir sind noch lange nicht am Ende, weil Aufholprozesse noch länger dauern werden als wir uns alle ursprünglich vorgestellt haben. Wir wollen unseren Beitrag leisten und, ich denke, die Eckwerte des Haushalts zeigen, dass positive Zeichen gesetzt werden und dass der Nachtragshaushalt die Antworten gibt, die der Bürger und auch der Wähler von uns verlangt. Ich denke, abgerechnet wird für uns im Juni nächsten Jahres. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hatte schon zur letzten Plenarsitzung beantragt, dass die Landesregierung zu den haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen berichten möge. Wir meinen, mit der Vorlage des Nachtragshaushalts in der Beratung morgen ist dem Ersuchen auf Information des Parlaments und auf Beteiligung des Parlaments ausreichend nachgekommen. Ich denke, dieser Antrag, wie er vorliegt, gehört dorthin, wo er hingehört, nämlich in die Tonne. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, fast die gesamte Legislaturperiode hat die Landesregierung Verhandlungen mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach über die angemeldeten Restitutionsansprüche geführt. Für den erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen wollen wir als CDU-Fraktion insbesondere dem Verhandlungsführer der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Dr. Aretz, ausdrücklich danken.
Herr Staatssekretär, nicht nur wegen Ihrer nach unserer Auffassung vorzüglichen Rede zur Einbringung dieses Antrags, aber insbesondere für Ihren Langmut und Ihre Ausdauer und am Ende für Ihren Erfolg, für die schwierigen Verhandlungen gilt unser ausdrücklicher Respekt.
Herr Staatssekretär, wenn wir nicht Gott sei Dank in einer Demokratie leben würden, den Ritterschlag hätten
Sie heute verdient.
Meine Damen und Herren, die Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach ist für Thüringen tatsächlich ein epochales Ereignis. Was 80 Jahre lang weder die Weimarer Republik noch die nachfolgenden Diktaturen geschafft haben, ist nun gelungen, nämlich: Es ist gesichert, dass Kulturgüter von unschätzbarem ideellen und von unbeschreiblich großem materiellen Wert dauerhaft für die Menschen in Thüringen, aber vor allem auch in Deutschland und letztlich für die gesamte Welt gesichert und zugänglich geworden sind. Meine Damen und Herren, sie sind tatsächlich öffentlich zugänglich in den Ausstellungen und Museen in unserem Freistaat. Meine Damen und Herren, die Einigung reicht bis in die Zeit des Übergangs vom Kaiserreich in die Weimarer Republik zurück. Daran zeigt sich auch, welche Dimension die Einigung und die langjährigen Verhandlungen mit sich gebracht haben. Und dass diese Einigung erzielt wurde, schafft auch Rechtssicherheit. Es schafft dauerhafte Rechtssicherheit und Rechtsfrieden und es sichert die Kulturgüter für dieses Land. Meine Damen und Herren, Thüringen ist ein Kulturland. Wie es der geschätzte SPD-Kollege eben formuliert hatte, die blaublütigen Krämerseelen, die ehemals führenden Häuser und Familien in Thüringen haben für diesen Freistaat unschätzbare Verdienste erworben.
Alles das, was wir heute in der Einigung aufzählen, alles das, was Weimar prägt, alles das, was die Wartburgstiftung prägt, alles das, was Thüringen prägt, haben diese führenden Häuser geschaffen. Sie haben es gesammelt,
sie haben mit ihrem Geist und mit ihrem ideellen Wert das geprägt, was Thüringen heute sein Eigen nennen kann und vor allen Dingen, was es nach seiner Einigung als Eigentum nennen kann.
Meine Damen und Herren, ich glaube ja, dass es für die Oppositionsfraktionen sehr schwierig ist, den erfolgreichen Einigungsabschluss hier zur Kenntnis zu nehmen.
Dann erkennen Sie doch bitte an, dass diese Einigung natürlich im kulturhistorischen Sinne von Bedeutung ist und dass diese Werte, die mit der...
Also wenn Sie sich beruhigt haben, dann werden Sie hier feststellen, dass wir am Ende gar nicht weit auseinander liegen. Sie mögen ja vielleicht nur aus Ihrer eigenen geschichtlichen Bedeutung eine andere Wertschätzung zumessen zu dem, was die Adelshäuser für Thüringen geleistet haben. Das will ich Ihnen ja gern zugestehen. Aber lassen Sie doch auch uns in dieser Debatte unsere eigene Bewertung zu. Niemand spricht Ihnen Ihre eigene Bewertung aus der Geschichte ab.
Die will Ihnen keiner absprechen,
aber es bleibt doch festzustellen, und ich will es noch einmal ausdrücklich sagen, dass es keine Einigung über Kulturgüter und über unschätzbaren Wert, der Thüringen erhalten geblieben ist, gäbe, wenn nicht jemand zu Beginn einer geschichtlichen Entwicklung diese Kulturgüter gesammelt hätte.
Darauf wollen wir zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, mit der Einigung verzichtet die Familie endgültig auf die Eigentumsrechte an diesen Kulturgütern. Das ist der entscheidende epochale Schritt, weil tatsächlich Kultur für das Volk, um es einfach auszudrücken, gesichert wird, auf Dauer und für die Ewigkeit gesichert wird.
Meine Damen und Herren, unter diesem Gesichtspunkt bewerten wir die Einigung und unter diesem Gesichtspunkt stimmen wir auch dem Antrag der Landesregierung zur Begrüßung und zur Zustimmung zum Verhandlungsergebnis in dieser Restitutionsangelegenheit zu. Für uns, ich will es ausdrücklich sagen, ist deshalb auch - sowohl für die Kulturpolitiker aber auch für die Haushaltspolitiker in dieser Fraktion - die Refinanzierung der Einigung nachrangig. Ich will es ausdrücklich betonen: Wir meinen, dass der unschätzbare Wert, der mit der Einigung erzielt wurde, und das Eigentum des Freistaats, das an diesen Kulturgütern gesichert wurde, weit dessen überwiegt, was der Freistaat an anderer Stelle dafür aus seinem Eigentum hergeben muss.
Meine Damen und Herren, ich will ausdrücklich darauf hinweisen, weil es bei Punkt 2 der Vorlage, aber auch insbesondere im Vorfeld der heutigen Landtagsdiskussion zu erheblicher Debatte darüber gekommen ist, zu welchem Zeitpunkt man denn Eigentum aus dem freistaatlichen Wald verkaufen müsse. Ich will ausdrücklich auf Nummer 2 verweisen und darauf hinweisen, dass in dieser Vorlage keine Frist zum Verkauf von Wald niedergelegt ist. Der Freistaat Thüringen hat sich in seiner Einigung zur Restitutionsangelegenheit als Fiskus in seiner Gesamtheit verpflichtet, für 15,5 Mio. € die Kulturgüter und die Eigentumsrechte zu erwerben. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass in der internen Verrechnung der freistaatlichen Verpflichtung der Freistaat zum einen für 4,5 Mio. € Kulturgüter, die nicht von kulturhistorischer Bedeutung sind für Thüringen, verkaufen will und andererseits weitere 11 Mio. € forstfiskalische Flächen und Eigentum verkaufen will. Genau daran hat sich im Vorfeld der Debatte ein leichter Diskussionsstreit entzündet, den ich hier für unsere Fraktion ausdrücklich entkräften will. Wir teilen Ihre Auffassung darüber, dass der Preis des Waldes derzeit gering ist. Deshalb steht für uns vorrangig die fiskalische Einigung und die Verpflichtung, 15,5 Mio. € bis zum Mai 2004 zu zahlen. Erst danach folgt das, was die Einigung in der internen Verrechnung vorsieht, nämlich den Verkauf von Kulturgut und den Verkauf von forstfiskalischen Flächen. Deshalb hat der Finanzausschuss dieses Hauses auch in seiner Vorlage einen Maßgabebeschluss angefügt und hat die Landesregierung gebeten, jeweils zu den Zahlungsstichtagen, aber abschließend zum 31.05. dem Ausschuss darüber zu berichten, welche Einnahmen bis zu diesem Zeitpunkt erzielt wurden und welche Flächen aus dem Eigentum des Freistaats verkauft wurden. Das schließt aber ausdrücklich nicht ein, dass alle Flächen bis zu diesem Zeitpunkt verkauft werden müssen. Nur der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss soll bis zum Abschluss aller Zahlungsverpflichtungen Informationen darüber erhalten, welches Eigentum der Freistaat veräußert hat. Welches Eigentum der Freistaat über diese Zeitgrenze hinaus veräußert, bedarf einer näheren und nachfolgenden Information an den Haushaltsausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dieser Beschluss des Ausschusses ist wie im richtigen Leben, man muss natürlich den Text auch lesen. Dazu gehört, dass wir einzig und allein darüber Informationen haben wollen, welche Flächen bis zum Zahlungsstichtag verkauft sind.
Meine Damen und Herren, in der Debatte von einer Fraktion war vorgeschlagen worden, wenn man denn nicht Wald verkaufen möge, solle man doch Staatsbeteiligungen verkaufen. Ich will ausdrücklich sagen, das, was für den niedrigen Preis an Wald derzeit zutrifft, trifft natürlich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die Bewertung des Eigentums des Staates an Beteiligung zu. Dort, wo Waldflächen derzeit niedrig bewertet werden, weil die wirtschaftliche Entwicklung schlecht ist, sind auch die wirtschaftlichen Beteiligungen des Freistaats derzeit schlechter bewertet, als wenn man sie zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen würde. Deshalb, meine Damen und Herren, taugt der Gegenfinanzierungsvorschlag der SPD an dieser Stelle hilfreich wenig.
Deshalb bleibt es dabei, was der Staatssekrektär vorhin vorgetragen hat und auch unser Kollege Wunderlich noch einmal vortragen wird, nämlich, dass der Freistaat nicht beabsichtigt, zu einem Zeitpunkt X sämtliche Waldflächen zu verkaufen, sondern tatsächlich auch, und das ist der Begriff, der wichtig ist, bei forstfiskalischen Gesichtspunkten auch Immobiliengüter u.a. Flächen verkauft, die eben nicht ausdrücklich Wald sind. Diese sollen vorrangig im Verkauf einbezogen werden, um damit den Erlös zu erzielen. Genau dieses soll der Haushaltsausschuss dann in seiner Berichtsvorlage zum 31. Mai nächstes Jahr bewerten und sehen, welcher Ist-Stand tatsächlich an Einnahmen erzielt wurde und welches Immobilienvermögen und welche Flächen tatsächlich verkauft worden sind.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus bedarf es dann einer weiteren Bewertung. Ich will noch eines sagen, meine Damen und Herren, was zeigt, wie unterschiedlich doch auch in diesem Haus und darüber hinaus der Wert von Wald in Thüringen bemessen wird. Während die SPDFraktion davon ausgeht, dass man mindestens 6.000 bis 8.000 ha Wald verkaufen müsse, um den Erlös zu erzielen, geht der Rechnungshof selbst von einer Fläche von 4.736 ha und die Landesregierung, wie vorhin berichtet, von einer zu veräußernden Fläche zwischen 1.300 und 2.200 ha Wald aus. Das zeigt also, dass wir uns um eine Dimension um das Vierfache streiten, welcher Wert denn für Wald in Thüringen zu erzielen ist. Das zeigt auch, wie schwierig die Diskussion ist und wie zurückhaltend man die Diskussion tatsächlich führen sollte, weil - ich will es für unsere Fraktion noch einmal ausdrücklich sagen - nicht vorrangig der Verkauf von Wald im Vordergrund steht, sondern vorrangig die Einigung mit dem Hause EisenachWeimar- das war genau verkehrt herum,
genau, Sie wissen, was ich meine, richtig - SWE.
Aber das ist der entscheidende Argumentationspunkt, der in der Bedeutung von ganz wichtigem Interesse ist, nämlich vorrangig die Einigung zu beachten, den Wert der Kulturgüter zu sichern und dagegen Eigentum aus dem Besitz Thüringens zu verkaufen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen uneingeschränkt der Vorlage zu und wir hoffen auf gemeinsame Zustimmung aller Fraktionen, weil dieses epochale Ereignis und die besondere Wertschätzung für die Einigung, die möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht wieder zu erzielen wäre, über allem Wert liegt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vielen Dank an die Landesregierung für den Sofortbericht und für die Information an das Parlament. Wir teilen uneingeschränkt die Auffassung der Landesregierung zur Bewertung, dass das Haushaltsjahr 2002 das dramatischste und schlechteste Haushaltsjahr seit der Gründung dieses Freistaats war.
10 Prozent aller geplanten Einnahmen sind insgesamt weggefallen und ich will die Zahl noch mal nennen, weil sie die Dramatik unwahrscheinlich verdeutlicht. Über 1 Mrd. $ )99   '  $ /*rungsrechnung aufgezeigt, sind uns an Einnahmen innerhalb eines Haushaltsjahrs weggebrochen. Alle Debatten, die wir in den letzten Monaten geführt haben, alle Debatten, die wir auch wahrscheinlich noch in diesem Haushaltsjahr führen werden, werden immer wieder verdeutlichen, dass die Nachwirkungen dieser dramatischen Einnahmenausfälle im letzten Jahr auch im laufenden Haushaltsjahr fortwirken werden und es deshalb in der Bewertung der Ausgabenminderung infolge der dramatischen Steuereinnahmenausfälle, in der Bewertung der Prioritätensetzung, wo dann tatsächlich noch diese Einnahmenausfälle abgemindert und aufgefangen werden, wir uns am Ende dort einig sind, dass - mittlerweile egal, wo wir Ausgaben reduzieren, egal wo wir Ausgaben kürzen und egal, in welchem Bereich wir die Prioritäten noch setzen - wir das alles auf minimalstem Niveau tun. Wir sind uns alle einig darüber, dass es nicht mehr ausreichend ist, um Politik mit diesen Einnahmen, die uns noch zur Verfügung stehen, ausreichend gestalten zu können.
Deshalb bedarf es unweigerlich, und da gibt es klare Positionen vor allem unsererseits aus der Fraktion heraus dahin gehend, dass es unweigerlich einer Umkehrung in der Steuerpolitik bedarf. Wir reden jetzt auch hier in diesem Haus in Forderung an den Bund nach Berlin, aber auch in anderen Landesparlamenten und selbst im Bundestag schon ziemlich lange darüber, dass es bestimmter Reformen bedarf, schneller Reformen bedarf, Gemeindefinanzreformen bedarf, Steuerreformen bedarf, Rückgängigmachung von verfehlten Steuerpolitikbeschlüssen bedarf, aber tatsächlich und in der Auswirkung trotz langer Reden keine Ergebnisse vorgelegt wurden. Diese Auswirkungen haben insbesondere die neuen Länder zu tragen. Thüringen als junges Bundesland, hat - genauso wie andere junge Bundesländer - noch erheblichen Nachholbedarf bei Investition, bei der Strukturentwicklung im Land insgesamt. Wir haben das ja auch mal umschrieben mit der Forderung nach einem zusätzlichen Sonderprogramm Ost, weil tatsächlicher Nachholbedarf besteht. Wir sind besonders betroffen von diesen Einnahmenausfällen
mit dem um 1 Mrd. niedrigeren Einnahmenniveau, was wir zu verzeichnen haben. Das wirkt natürlich fort auch im laufenden und nächsten Haushaltsjahr dahin gehend, dass wir natürlich nicht neue Steuereinnahmen zu verzeichnen haben. Jeder muss wissen: Auch wenn wir nur 1   Steuereinnahmen zu verzeichnen haben in diesem und auch nächsten Jahr, bessern wir nur die Einnahmenausfälle des vorangegangenen Jahres auf und wir haben dann noch lange nicht die ursprünglichen Ansätze im Haushaltsplan des ursprünglichen Doppelhaushalts gehabt. Alle wissen, dass wir schon bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2001/2002 gesagt haben, wir sind noch bei der Steuerdeckungsquote weit hinter den alten Flächenländern zurück mit damals geplanten 48 Prozent im Vergleich zu Bayern mit 75 Prozent eigener Steuerdeckungsquote.
Obwohl wir schon bei der Debatte vor zwei Jahren, vor drei Jahren gesagt haben, wir haben noch eine Menge Nachholbedarf auch in der Steuereinnahmeentwicklung, kommt jetzt der dramatische Steuereinbruch hinzu. Wir brauchen jetzt erst noch eine Zeit, auch wenn sich die konjunkturelle Lage irgendwann verbessern sollte, um die alten Ansätze und die alten Forderungstatbestände erst wieder aufzuholen und zu erreichen. Erst dann - also Jahre, die verloren sind - sind wir wieder an dem Ausgangspunkt angelangt, bei dem wir bei der Haushaltsdebatte 2000 und 2001 gewesen sind. Dort können wir erst wieder ansetzen und aufholen, wo wir schon vor drei Jahren aufholen wollten. Ich will es noch mal ganz deutlich für unsere Fraktion sagen: Mit Bedauern stellen wir fest, wie sich Berlin drückt und wie sich in Berlin die politischen Entscheidungsträger hinziehen, endlich Reformen anzupacken und zu entscheiden. Wir hoffen sehr, meine Damen und Herren, dass in diesem und im nächsten Monat weit reichende Entscheidungen endlich in Berlin getroffen werden. Die Union hat ihre Hilfe im Bundesrat angeboten, dort zu unterstützen, wo es notwendig ist, damit es im Land vorangeht.