Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitglieder der Landesregierung und Gäste auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie sehr herzlich zur heutigen 97. Plenarsitzung am 12.12.2003, die ich hiermit eröffne. Ich will am Anfang noch einen Hinweis geben, es ist ja voraussichtlich die letzte Plenarsitzung, die wir in diesem Jahr durchführen, und passend zu dieser letzten Sitzung ist auch eine kleine Gabe für das Jahresende eingegangen, das wird in Ihren Fächern sein, nämlich das Jahrbuch ist fertig gestellt und ich hoffe, es wird auch Ihre Aufmerksamkeit finden. Wer wie andere Jahre auch noch zusätzlichen Bedarf hat, meldet sich bitte im Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Als Schriftführer haben neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Zitzmann und Herr Abgeordneter Seidel. Herr Abgeordneter Seidel wird die Rednerliste führen. Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Ministerpräsident Althaus, Herr Abgeordneter Illing, Frau Abgeordnete Künast, Frau Abgeordnete Sedlacik, Frau Abgeordnete Sojka, Frau Abgeordnete Zimmer.
Ich komme jetzt zum Aufruf des für heute ersten Tagesordnungspunkts, nämlich in der Gesamttagesordnung der Tagesordnungspunkt 10
Bericht zur Übertragung von Planungsaufgaben der Straßenbauämter an Thüringer Kommunen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3788
Soviel ich gehört habe, möchte der Einreicher auf eine Begründung verzichten, da die Landesregierung unmittelbar den Sofortbericht in Aussicht gestellt hat. Ist das richtig, Herr Minister Reinholz, dass Sie uns einen Sofortbericht geben? Dann dürfen Sie das jetzt tun, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ortsdurchfahrten im Rahmen von Bundes- und Landesstraßen haben nicht nur einen nicht unbeträchtlichen Anteil am Thüringer Straßennetz, sie besitzen nicht nur eine wichtige Funktion für den Verkehr in Thüringen, sondern sind auch Aufenthalts- und Begegnungsraum in der Ortschaft. Es ist daher ein besonderes Anliegen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, den Zustand dieser Straßenabschnitte zu verbessern. Schwerpunkte bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur waren zunächst natürlich die Bundesautobahnen, der Ausbau der
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 632 km der 1.942 km Bundesstraßen Ortsdurchfahrten, davon 61 km in der Baulast der Gemeinden mit über 80.000 Einwohnern. Im derzeit 5.603 km langen Landesstraßennetz sind 1.496 km Ortsdurchfahrten, davon 148 km in der Baulast der Gemeinden mit über 30.000 Einwohnern.
In den zurückliegenden Jahren seit 1990 konnten ca. 200 km der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, das heißt etwa 30 Prozent, und im Zuge der Landesstraßen ca. 300 km, das heißt etwa 20 Prozent, instandgesetzt werden. Im Vergleich zu den Außerortsstraßen Thüringens, die inzwischen bei Bundesstraßen zu ca. 90 Prozent und bei Landesstraßen zu immerhin fast 60 Prozent in einen guten bzw. sehr guten Zustand versetzt worden sind, wurde dieses Tempo im Bereich der Ortsdurchfahrten leider nicht erreicht. Die Gründe hierfür liegen in den vielfältigen Abhängigkeiten, die bei einem Ausbau der Ortslagen bestehen und die in der Regel als Gemeinschaftsmaßnahmen unter Mitwirkung Dritter vorbereitet und ausgeführt werden müssen.
Das heißt, meine Damen und Herren, neben der eigentlichen Baumaßnahme sind die Interessen des Straßenbaulastträgers, der Gemeinde, der beteiligten Wasser- und Abwasserzweckverbände, sonstiger Versorgungsunternehmen sowie der Anwohner zu koordinieren. Für eine ganze Reihe von Bauvorhaben, für die das erforderliche Baurecht in Form von Planfeststellungen bzw. Plangenehmigungen inzwischen vorliegt, ist eine Realisierung momentan nicht oder leider nur in Teilen möglich. Es fehlen die notwendigen Eigenanteile der Beteiligten oder die Haushaltssituation lässt keine Einordnung in das aktuelle Bauprogramm des Landes zu. Das Wirtschaftsministerium sieht daher die Notwendigkeit, die Erneuerung von Ortsdurchfahrten, auch im Hinblick auf notwendige Kanalbauten, zukünftig mit noch größerer Aufmerksamkeit zu verfolgen.
Da von der Straßenbauverwaltung in den kommenden 15 Jahren neben der Substanzerhaltung auch die Errichtung von mehr als 100 Ortsumgehungen erwartet wird, mit denen die Ortslagen entlastet und die Erreichbarkeit der Zentren weiter verbessert werden sollen, sind Prioritäten zu setzen. Die Koordinierungstätigkeit wird zurzeit, von einigen Ausnahmen abgesehen, von den Straßenbauämtern wahrgenommen. Die Übertragung dieser Aufgaben an die Kommunen stellt kein Abwälzen dar. Es ist als Angebot der Straßenbauverwaltung zu verstehen, einvernehmlich einen Weg zu gehen, der es gestattet, den Ausbau der Ortslagen zügiger zu gestalten.
Keine Kommune, meine Damen und Herren, wird gezwungen die Aufgaben zu übernehmen, Vereinbarungen setzen beiderseitigen Nutzen und Einvernehmen voraus.
Es wird eingeschätzt, dass insbesondere die größeren Kommunen mit einer eigenen Bauverwaltung durchaus in der Lage sind, Bauleistungen im Zuge von Ortsdurchfahrten selbst zu koordinieren, zumal sie als Baulastträger für die Gemeindestraßen über die notwendigen fachlichen Fähigkeiten einer Baubehörde verfügen.
Abgeschlossene Vereinbarungen und praktizierte Beispiele zeigen, dass einige Bauverwaltungen der Gemeinden durchaus dazu in der Lage sind. Im Einzelfall wird zu entscheiden sein, wo dieser Weg möglich ist und wo nicht. Positive Erfahrungen werden für die weitere Ausgestaltung der Neuregelungen genutzt. In jedem Fall sollten die Gemeinden ein besonderes Interesse daran haben, da in der Regel 60 bis 80 Prozent der Investitionen im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt als kommunaler Anteil für Kanäle, Gehwege und Nebenanlagen aufzubringen sind.
Mit dem Ausbau und der damit verbundenen Verbesserung des Wohnumfeldes und der verkehrlichen Beruhigung werden die Belange der Bürger unmittelbar berührt, leider aber auch finanziell. Wer selbst vorbereitet und überwacht, wird die Probleme auch schneller lösen können. Die notwendige Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung ist gesetzlich geregelt und steht natürlich nicht in Frage. Die Festlegung von Verantwortlichkeiten für die durchzuführenden Gemeinschaftsmaßnahmen kann immer erst nach Prüfung und letztendlich im Einzelfall erfolgen.
Da dem Wirtschaftsministerium zurzeit keine aktuelle und vollständige Gesamtübersicht vorliegt, wurden die Straßenbauämter angewiesen, den Umfang für erforderliche grundlegende Erneuerungen von Ortslagen zu prüfen, die auch ohne komplette Neuplanung der Ortsdurchfahrt realisierbar sind. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass in vielen Fällen, vor allem im ländlichen Bereich und im Zuge schwach belasteter Bundes- und Landesstraßen, keine Notwendigkeit für aufwändige Überplanungen besteht und das Ortsbild durch die Erneuerung im Bestand viel schneller und nachhaltiger verbessert werden kann.
Hierdurch soll auch unnötiger Planungsaufwand, insbesondere für die Kommunen und Anlieger, vermieden werden. Mit Ergebnissen dieser Erhebung ist im zweiten Halbjahr 2004 zu rechnen. Hinsichtlich des Personalbestands der Straßenbauverwaltung ist auch festzustellen, es wird nicht möglich sein, sie personell für Aufgaben auszustatten, die sie nicht dauerhaft wahrzunehmen hat. Die Straßenbauverwaltung wird zur Beseitigung des Nachholbedarfs im Autobahnnetz, im beschränkten Umfang auch im Bundes- und Landesstraßennetz durch die DEGES unterstützt. Da sie sich selbst verstärkt mit der Planung von Ortsumgehungen, mit der Sanierung von ca. 1.850 km abzustufenden Landesstraßen und der Beseitigung von Gefahrenpunkten befassen muss, reichen die verbleibenden personellen Ressourcen leider nicht aus, alle Wünsche der Gemeinden zu erfüllen. Hilfeleistung durch die Kommunen ist daher erwünscht und notwendig, wenn
Damit kommen wir zur Aussprache. Ich gehe davon aus, dass Aussprache beantragt wird. Jawohl, die Fraktionen nicken alle drei. Dann beginnen wir mit der Aussprache. Es hat das Wort der Herr Abgeordnete Schugens, CDUFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der SPD hätte aus meiner Sicht durchaus auch eine Kleine Anfrage sein können, denn ich sehe die Substanz, die hier erfragt werden soll, nicht. Vielleicht werden wir das noch zur Kenntnis bekommen. Sie stellen hier fest, dass eine Aufgabenverlagerung generell auf die Kommunen erfolgen soll. Der Minister hat eben vorgetragen, dass das so nicht zu sehen ist. Es gibt einen Vorschlag, wenn ich das richtig verstehe, das Tempo in der inneren Ortslage, was Ausbau von Straßen betrifft, zu erhöhen, und das im Einvernehmen mit den Kommunen. Ich möchte einfach feststellen, dass das eigentlich keine besondere Neuerung ist, dass es - zumindest im Raum Ostthüringen - solche Vereinbarungen schon gibt und diese auch praktiziert wurden, und das mit Erfolg zum Vorteil des Ausbaus von Knotenpunkten in den Kommunen. Der Minister hat den großen Bedarf aufgezeigt. Er hat die Kilometer genannt, die in den Ortslagen anstehen bei einer Sanierung, und es wurde dabei festgestellt, dass der Schwerpunkt der Aufgaben bei der Realisierung solcher Projekte bei den Kommunen liegt, da die Kommune in der Regel den größten Anteil erbringen muss an Baumaßnahmen. Ich denke an die Straßen begleitenden Dinge wie Gehweg, Unterbau, der oft mit Zweckverbänden zu klären ist, und der geringste Anteil ist dann die Straßendecke, die Leistung, die das Land dort vollbringt. Ich glaube, damit ist eigentlich auch Anlass gegeben, von Fall zu Fall, also sprich im Einzelfall, zu entscheiden, wie man die Leistungen koordinieren kann, wie man Prozesse beschleunigen kann, gerade um Mittel abzurufen, die zum Teil anstehen, bzw. auch Mittel zu bündeln, also sprich, den Prozess optimal zu gestalten. Und wenn dazu die Planungsleistungen im Einvernehmen erstellt werden, kann dies der Sache nur dienlich sein. Ich gehe davon aus, dass damit nicht das Ziel verfolgt wurde und wird, Kosten abzuwälzen, im Gegenteil, es wird die Auseinandersetzung zwischen den Lastträgern erfolgen müssen und die erfolgt in der Praxis. Die Endabrechnung, das ist eigentlich eine Logik, erfolgt in diesem Zusammenhang ebenfalls. Für den Ostthüringer Raum könnte ich zumindest aus meinem Wahlkreis feststellen, dass ich gute Beispiele kenne, die mit Erfolg praktiziert wurden, um kleineren Gemeinden Unterstützung zu geben. Es ist sicherlich richtig, größeren Kommunen kann man durchaus zumuten, wenn es in deren Interesse liegt, mitzuwirken oder
den Prozess selbst zu steuern. Und es gibt einige Kommunen in Thüringen, die durchaus in der Lage sind. Mir sind gute Beispiele aus dem Bereich Greiz und Schmölln bekannt, wo die Bauverwaltungen dies leisten konnten und können. Es gibt aber auch andere, wo das nicht so erfolgreich gelaufen ist. Deshalb kann ich einer solchen gemeinsamen Maßnahme, die vor Ort entschieden wird und im Einvernehmen am Ende mit einer Vereinbarung eine Regelung trifft, nur zustimmen. Ich spreche für meine Fraktion dagegen, dass dieser Antrag weiter im Ausschuss behandelt wird. Der Bericht ist gegeben und damit sind wir informiert. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag hat die SPD-Fraktion die Landesregierung zur Berichterstattung über den Sachverhalt aufgefordert, wonach Planungs- und Projektierungsaufgaben an Bundes- und Landesstraßen in Thüringer Ortslagen auf die Kommunen verlagert werden sollen. Wie hier der Sachstand ist, wurde durch die Berichterstattung des Ministers deutlich und ich kann sagen, dass wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Ich meine aber, dass mit dem Inhalt der Berichterstattung sich im Gegensatz zu der Aussage meines Kollegen Schugens doch der zuständige Ausschuss beschäftigen sollte, weil wir es für wenig sinnvoll erachten und auch nicht für sachgerecht, dass sich der Landtag unmittelbar nach diesem Bericht inhaltlich mit den vorliegenden Sachverhalten en détail auseinander setzt. Ich könnte zwar einige Gesichtspunkte nennen, unter denen die Diskussion weiterzuführen wäre, halte es aber im Moment wirklich nicht für zielführend.
Nur noch eine Bemerkung: Ich glaube sehr wohl, und damit stimme ich auch mit dem Minister überein, dass einige Gemeinden bereit wären, die Planungs- und Projektierungsaufgaben für Bundes- und Landesstraßen in ihren Ortslagen zu übernehmen. Sie könnten dann eine einheitliche Planung auch hinsichtlich der Straßennebenanlagen vornehmen. Zum anderen verstärkt sich die Hoffnung, dass einige Ortsdurchfahrten eventuell zeitiger saniert werden.
Dieses ist für Gemeinden durchaus verlockend - Herr Kollege Böck, ja. Und es klingt auch aus dem Munde des Ministers gut und dennoch möchte ich davor warnen, die Gemeinden müssen nämlich in diesen Fällen eine ganze Reihe
Ich denke, dass zunächst grundsätzliche Fragen geklärt werden müssen, damit die Kommunen überhaupt wieder handlungsfähig werden. Und da meine ich auch, dass die so genannte Gemeindefinanzreform, die ihren Namen überhaupt nicht verdient und auf die wir jeden Tag neu warten, dazugehört. Sollten die Gemeinden wieder handlungsfähig werden und sie somit ihre bisherigen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, dann kann man über weitere Aufgabenübertragungen diskutieren. Bis dahin sollte die Landesregierung die Gemeinden vor weiteren Aufgabenübertragungen schützen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Herr Schugens, Ihre Bedenken, dass wir diesen Bericht an den Ausschuss überweisen könnten, sind gegenstandslos. Die Absicht hatten wir auch gar nicht. Das war die erste Bemerkung und die zweite: Ich bedanke mich bei dem Wirtschaftsminister für die überaus korrekte Berichterstattung. Eine dritte Bemerkung, wenn das erlaubt ist: Wir wollen überhaupt kein Schreckensszenario hier praktizieren oder auf die Bühne bringen, sondern wir reflektieren mit unserer Bitte um einen Bericht dazu ganz einfach die Sorgen von Bürgermeistern und Kommunen, die eigentlich die Betroffenen sind. Wir haben also den Bericht der Landesregierung angefordert, weil im Rahmen einer Kreisbereisung des Ministerpräsidenten kürzlich durch Kommunen der Vorwurf geäußert worden ist, man könne von ihnen weder personell noch finanziell, also materiell verlangen, Planungsleistungen in Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen durchzuführen. Diese Bedenken sind schon verständlich und gehen auf eine entsprechende Bemerkung eines Vertreters des Wirtschaftsministeriums anlässlich des gleichen Anlasses zurück.
Eine Rückfrage bei den Straßenbauverwaltungen erbrachte dann auch eine Bestätigung dessen, was hier bisher von der Landesregierung vorgetragen wird. Demnach konzentrieren die Straßenbauämter ihre ganze personelle Kraft auf die Maßnahmen, die im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingeordnet sind, und ich weiß, dass sowohl Personalkapazität als auch Mittel endlich sind.
Dass wir so viel Arbeit in den Straßenbauämtern haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist außerordentlich erfreulich, denn der Bundesverkehrswegeplan, ich sage das am Rande, bedient uns außerordentlich großzügig und im Gegensatz zu dem, was gestern in der Debatte um Ganztagsschulen von den Herren Emde und Goebel geäußert worden ist, die im Grunde genommen die 114 Mio. verhöhnt haben, möchte ich mich ausdrücklich für die Mittel bedanken, die der Freistaat Thüringen für den Straßenbau bekommen hat. Und ich möchte mich nicht nur beim Bund bedanken, sondern auch bei denen, die diese Mittel erwirtschaftet haben, nämlich die öffentliche Hand.
Zweiter Punkt, den uns die Straßenbauämter selbstverständlich gesagt haben - das ist heute vom Wirtschaftsminister bestätigt worden -, ist der, dass die Kommunen in den Ortslagen Um- und Ausbaumaßnahmen vornehmen und damit auch notwendige Koordinierungsleistungen erbringen müssen. Das könnten sie, so die Aussage der Straßenbauämter, schon in bestimmten Fällen auch mal selbst machen.
Es soll nun, und das ist die letzte Aussage der Straßenbauämter, der Straßenbauverwaltung gewesen, eine Verwaltungsvereinbarung mit den Kommunen getroffen werden, wonach sie entsprechende Planungen - sie sind ja nicht Träger der Straßenbaulast, nicht in jedem Fall - und Koordinierungsleistungen selbst vornehmen und auf Antrag die Aufwendungen ersetzt bekommen. Das ist ein geeigneter Weg, ich stelle das ausdrücklich fest. Es ist dann ein geeigneter Weg, wenn genügend personelle Kapazität in den Kommunen vorhanden ist, in den Tiefbauämtern, gelegentlich ist das so, gelegentlich nicht, und wenn genügend Mittel bei den Straßenbauämtern vorhanden sind, um die Leistungen der Kommunen auch ersetzen zu können. Hier sind nach meinem Dafürhalten leise Zweifel angebracht. Die Mehrzahl der Kommunen verfügt nicht über die personelle Kapazität, Planungs- und Koordinierungsleistungen selbst vorzunehmen und zu leisten, selbst wenn sie das Geld dafür bei den Straßenbauämtern abfordern können. Dann könnten Sie sagen, dann können ja die Kommunen diese Leistungen an Dritte vergeben, also durch Dritte erbringen lassen. Das ist ein Weg, bleibt aber immer noch das, was die Kommune selbst zu leisten hat und auch leisten will. Wenn aber, ich setze das mit Zweifeln mal voraus, das Geld bei den Straßenbauämtern da ist, wenn es da ist, dann könnten die Straßenbauämter natürlich diese Leistungen selbstverständlich auch an Dritte vergeben und das machen sie ja auch zum überwiegenden Teil. Das wäre insoweit vom Verwaltungsaufwand her schon angebracht, weil es ja dann schneller geht, und ich meine, das wäre auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung, wenn der Umweg über die Kommunen unterbleiben könnte. Wenn alles reibungslos ohne verwaltungstechnischen Mehraufwand verläuft, dann sind, und ich sage das ausdrücklich, unsere Bedenken gegenstandslos.
Aber irgendwo klappt ja bei der Geschichte immer was nicht, zumindest kann es, ich weiß das aus eigener Erfahrung, zu Verzögerungen kommen. Das Schlimmste, was eigentlich passieren könnte, und auch das ist nicht auszuschließen, dass angesichts der Verwaltungshürden, die möglicherweise zu überspringen sind, bestimmte Maßnahmen, die die Kommunen vorhalten, auch unterbleiben. Das wäre natürlich der allerschlechteste Weg, die allerschlechteste Lösung und das war eigentlich auch der Anlass, darauf aufmerksam zu machen, weil wir auf jeden Fall vermeiden müssen, dass es zu einem Abbruch von Leistungen kommt, die bisher die Straßenbauämter geleistet haben und die möglicherweise dann die Kommunen aufgeben müssen, weil sie es nicht mehr können. Vielen Dank.
Damit ist der Redebedarf zu diesem Punkt erschöpft. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und kann die Aussprache schließen. Es bleibt mir nur noch festzustellen, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, wenn dem niemand widerspricht. Das ist nicht der Fall. Dann ist das Berichtsersuchen erfüllt und ich kann den Tagesordnungspunkt 10 schließen.
Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11, Länderkooperation Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ein Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3807. Wie?
(Zuruf Abg. Dr. Wildauer, PDS: Frau Präsi- dentin, es war aber Überweisung zur Weiter- beratung an den Ausschuss durch mich bean- tragt worden.)
Das war beantragt worden? Entschuldigung, dann muss ich noch mal kurz zu... Also, der aufmerksame Wissenschaftliche Dienst gibt mir den Hinweis, da zu einer Weiterberatung ja die Zustimmung der Antragsteller aus der Debatte hier eingeholt werden muss und die CDUFraktion wie die anderen Fraktionen auch Antragsteller dieser Debatte war, dem aber nicht zustimmt, kann hierüber auch nicht abgestimmt werden. Aber es war trotzdem richtig, dass Sie noch mal an den Antrag erinnert haben.
Ja, von dem Antrag auf der Tagesordnung, und wenn der Bericht gegeben wird, muss eine Aussprache beantragt werden. Diese Aussprache haben sowohl CDU als auch SPD als auch PDS beantragt. Von daher ist auch die Möglichkeit, dem nicht zuzustimmen, für alle drei gegeben. An der Sachlage ändert sich nichts, aber wir haben es exakt noch mal aufgerufen. Jetzt schließe ich diesen Tagesordnungspunkt endgültig mit dieser Fest
Länderkooperation Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3807
Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Wird nicht gewünscht. Dann kommen wir unmittelbar zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Wetzel, CDU-Fraktion.