Markus Kurze
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Last Statements
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich habe ich mich gefreut, dass wir aus der politisch-ideologischen Debatte der letzten Wochen wieder in eine Sachdebatte zurückgefunden hatten, aber einer unserer Partner ist am Ende wieder sehr politisch geworden. Darauf muss ich natürlich gleich zu Beginn meiner Rede abheben.
- Ja, liebe Frau Lüddemann, Sie haben natürlich recht in dem, was Sie über den MDR-Staatsvertrag gesagt haben. Aber uns als Union ging es darum: Wenn man alle Intendantengehälter deckeln will, dann muss man das überall tun und nicht nur in einem Bundesland.
Aber so ist das: Man sucht sich immer das heraus, was für einen selbst am besten passt. Deswegen will ich sagen, warum es uns in erster Linie nicht um die Intendantengehälter ging. Ich will das ganz klar sagen. Uns ging es um eine strukturelle Diskussion. Uns ging es um Inhalte und nicht um eine Neiddebatte.
Wenn man die Intendantengehälter bezogen auf ein Jahr zusammenrechnet und diesen Betrag für ein Jahr einsparen würde, dann würde man 3 Millionen € einsparen.
Ein Cent vom Beitragszahler sind 17,8 Millionen €. Wir könnten also sechs Jahre lang die Intendantengehälter einsparen und könnten dem Beitragszahler nicht einen Cent zurückgeben. Insofern ist die Diskussion, die Sie hier führen, fadenscheinig.
Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk richtig und wichtig. Das haben wir mehrfach betont. Aber er ist uns zu groß und zu teuer geworden.
Daher geht es hierbei nicht um zwei Brötchen, wie es ein Teil der Medien dargestellt hat.
Wir haben Gott sei Dank ein breites, plurales und duales Rundfunk- und Mediensystem sowie unterschiedliche Anbieter.
Es ist schon kurios, warum einige Anbieter - ich nenne sie jetzt nicht, das kann jeder für sich selbst googeln - immer nur eine Debatte darüber führen wollen, dass es um zwei Brötchen geht, um 86 Cent. - Nein, es geht um 38 Milliarden €, die im System sind. Und es sollen 1,5 Milliarden obendrauf.
Bereits zu Jahresbeginn haben wir unsere Kritik an der Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur auf die KEF-Berichte gestützt, sondern haben gesagt: Wenn sich eine Pandemie abzeichnet und die Medien darüber berichten, dass es eine der schwersten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg werden könnte, dann ist es doch wohl mehr als richtig, infrage zu stellen, ob man dem Beitragszahler in dieser Zeit überhaupt eine Mehrbelastung von 1 Cent zumuten kann. Das ist genau die Brücke, die wir zum Verfassungsgericht versuchen zu schlagen. Denn es ist den Länderparlamenten nämlich erlaubt, wenn eine unverhältnismäßige Belastung der Beitragszahler droht oder eine Beitragserhöhung den freien Zugang zu Medien erschweren würde, von den Empfehlungen der KEF abzuweichen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es gehört zur Wahrheit mit dazu, dass wir auf Seite 136 des Koalitionsvertrages neben dem Ziel der Beitragsstabilität auch niedergeschrieben ha
ben, dass wir die kleinen und mittelständischen Unternehmen entlasten wollen. Denn diese sind seit der Umstellung von GEZ-Gebühr auf Rundfunkbeitrag überdimensional belastet worden.
Dazu haben uns die Kammern hier vorgetragen. Hat man zum Beispiel als kleiner Unternehmer sonst 300 € im Jahr bezahlt, sind es jetzt mehr als 2 000 €. Es geht um Summen, die einfach nicht von der Hand zu weisen sind. Deshalb ist die Debatte richtig und wichtig. Sie war zum Teil sachlich und konstruktiv, bis die Spitzen in Berlin gemeint haben, sie müssten daraus eine politische Debatte machen. Sie wollten von Berlin aus hier in das Parlament hineinregieren. Das geht nicht.
Dafür gibt den Föderalismus. Wir können die Spielregeln der Demokratie nutzen. Das ist unser gutes Recht. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir vor 30 Jahren auf die Straße gegangen.
Ich will noch etwas sagen - zu der Größe und allem Drum und Dran ist schon alles vorgetragen worden -: Bereits vor 15 Jahren haben wir als Union hier in Sachsen-Anhalt angefangen, uns intensiv mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinanderzusetzen. Schon damals haben wir gesagt, er ist richtig und wichtig und soll seinen Grundversorgungsauftrag wahrnehmen. Aber zum Grundversorgungsauftrag gehören Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Die Grundversorgung muss unabhängig sein, ohne dass sie beeinflusst wird, ohne dass sie von Werbung abhängig ist. Sie muss unbeeinflusst sein, weil sie über den Beitrag finanziert wird.
Wenn wir uns aber heute die Grundversorgung anschauen, dann stellen wir fest, dass es zig Talkshows gibt. Das sagen uns auch die Bürger; das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es gibt allein 40 Kochsendungen in der Woche. Das muss man sich einmal vorstellen.
Allein 40 Kochsendungen in der Woche! Es gibt jeden Tag Krimis - von früh bis abends bis in die Nacht - mit einem Haufen ermordeten Menschen. Also, ob das zum Grundauftrag gehört, wage ich wirklich zu bezweifeln.
Daher denke ich, es ist gut, dass wir mittlerweile eine Struktur- und Auftragsdebatte führen. Sie musste kommen. Man kann sie jetzt nicht mehr vor sich herschieben. Viele Landesrundfunkanstalten haben sie immer vor sich herge
schoben, weil es natürlich um knallharte Landesinteressen geht mit zig Standorten in den alten Bundesländern. Von den 50 Gemeinschaftseinrichtungen befindet sich eine in Ostdeutschland: der Kika. Das kann doch nach 30 Jahren nicht normal sein.
Ich will mich mit allen Vorrednern beschäftigen und nun einmal zu der LINKEN kommen. Denn auch Sie haben heute ein bisschen überzogen. Herr Gebhardt, ich weiß nicht, ob Sie das aus dem Netz kennen. Wir dürfen uns immer alle daran erfreuen, was nach den Debatten über uns herumgeschickt wird. In Ihrem Fall hat man von einem Herrn „Pirouetten-Gebhardt“ gesprochen.
Mich persönlich hat die Argumentation der Fraktion DIE LINKE im Grunde genommen an die Grundschulzeit erinnert. Damals gab es, wenn man mit jemandem Freundschaft schließen und etwas gemeinsam mit ihm unternehmen wollte, die Frage: Willst du mit mir gehen? - Kreuz mal bitte an: „ja“, „nein“ oder „vielleicht“.
Genau das widerspiegelt Ihr Verhalten: am Anfang noch groß mit dabei, am Ende aber wie ein Bettvorleger gelandet. So haben wir es zumindest empfunden.
Das können wir hier eigentlich so vortragen.
Wir haben Wort gehalten. Wir haben den Leuten gesagt, schon vor 15 Jahren haben wir mit Ministerpräsidentenbeschlüssen darauf hingewirkt. Herr Robra hat es damals schon flankiert, als Prof. Böhmer noch hier war. Herr Dr. Haseloff hat es fortgesetzt. Wir haben hier im Parlament in den letzten 15 Jahren Beschlüsse zur Beitragsstabilität, zur Beitragssenkung, zu Strukturreformen gefasst. Daran knüpft unsere stringente Linie an.
Das hat nichts mit der politisch-ideologischen Diskussion zu tun, dass wir die Pressefreiheit beschneiden wollen. Damit hat es nichts zu tun. Die 17,50 € muss jeder bezahlen. Davon kann ich mir keinen Handyvertrag kaufen. Davon kann ich mir keine Unfallversicherung kaufen. Ich muss das bezahlen, ob ich das gucke bzw. höre oder nicht. Wie das Guck- und Hörverhalten ist, dazu haben die Vorredner oder Fragesteller heute schon vorgetragen.
Man braucht bloß einmal zu Hause zu schauen, wenn man Kinder hat: Mit der „Tagesschau“ bekomme ich sie nicht hinter dem Ofen hervorgelockt.
Man muss sich im 21. Jahrhundert dem neuen, digitalen Zeitalter stellen. Man muss sich anpassen. Wir wollen, dass man sich auf den Grundversorgungsauftrag konzentriert. Ich meine, in den Anfangsjahren haben dazu wenige Programme gereicht. Ich glaube, wir müssen den öffentlichrechtlichen Rundfunk wieder etwas kleiner gestalten, damit er langfristig bezahlbar bleibt. Es gibt andere Modelle - ich will mich dazu jetzt nicht äußern -, zu denen andere Redner heute hier vorgetragen haben. Wir versuchen letztlich unsere Linie stringent umzusetzen. Das fing, wie gesagt, schon damals an, als es noch gar keine AfDFraktion gab.
Zu der AfD-Fraktion will ich natürlich auch etwas sagen. Wir vollführen hier keinen Taschenspielertrick.
Wir haben im Koalitionsvertrag auf Seite 136 genau formuliert, was wir wollen. Wir haben gesagt, wir wollen Beitragsstabilität. Ob mit Abstimmung oder ohne - darum geht es gar nicht. Am Ende haben wir Beitragsstabilität erreicht. Das braucht man nicht anders zu interpretieren. Inflationsausgleich - Menschenskinder, stabil ist stabil.
Wie gesagt, 38 Milliarden € sind im System.
38 Milliarden € sind im System. Das ist eine Menge Geld. Ich will noch zwei Zahlen daneben stellen, damit man weiß, dass es wirklich nicht um die zwei Brötchen geht. Deutschland gibt als reiches Land für die Bürger, die ihr Leben lang gearbeitet haben und am Ende eine Rente beziehen, die nicht mehr reicht zum Lebensunterhalt, für die Grundsicherung im Alter, 8,7 Milliarden € aus. Fast denselben Betrag geben wir für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus.
Diese Beträge muss man einmal nebeneinanderstellen. Es ist also sehr, sehr viel Geld. Wir wollen nicht beschneiden, wir nehmen nichts raus aus dem System. Denn was drinnen ist, bleibt auch erst einmal drinnen. Aber es geht um mindestens 1,5 Milliarden € - manche rechnen den Betrag auch auf 1,8 Milliarden € hoch - zusätzliche Einnahmen. Dazu könnte ich wieder zwei Zahlen anführen. Wir geben 0,7 Milliarden € für Wohngeld aus, für diejenigen, die sich ihre Miete nicht leisten können. Wir geben 0,8 Milliarden € für Forschung aus. Diese beiden Beträge zusammengelegt wollen wir hineinpacken. Deswegen muss man uns verstehen, dass wir unsere Meinung stringent behauptet haben.
Das hat etwas mit Glaubwürdigkeit und mit Verlässlichkeit zu tun. - Vielen Dank.
Wichtig ist - ich habe noch 28 Sekunden - Folgendes. Wir haben neben den beiden Anträgen auf Durchführung einer Aktuellen Debatte zwei weitere Anträge vorliegen. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren wollen, wie wir das Thema im nächsten Jahr fortentwickeln. Daher plädieren wir dafür, beide Anträge in den zuständigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen. - Vielen Dank.
Also gut, Herr Siegmund. Die Dinge in Merseburg, die möchte ich hier nicht bewerten. Das sollen die vor Ort machen, nicht hier. Aber ich kann zumindest einmal den Bundestagspräsidenten Dr. Schäuble zitieren, der gestern in der „Welt“ gesagt hat, er wünsche sich, dass jetzt eine öffentliche Debatte über ARD und ZDF geführt wird, dass endlich die Struktur- und Auftragsdiskussion beginnt. Er hat dann mit Bezug auf Sachsen-Anhalt gesagt - das ist wirklich ganz interessant -: Es darf natürlich nicht sein, dass dann, wenn die AfD sagt, zwei plus zwei ist vier, derjenige, der das auch für richtig erklärt, als Nazi beschimpft wird. Dazu sage ich ganz klar: So einfach kann man es sich machen. Ich habe es ja auch gesagt.
Wir haben hier immer verschiedene inhaltliche Dinge, bei denen wir Überschneidungen haben, ob nach links oder nach rechts. Das ist doch ganz normal. Aber einfach immer diese Keule über einen zu ziehen, das muss nicht sein. Wir wollen uns über die Sache streiten. Wir wollen nicht immer in eine politisch-ideologische Debatte abgleiten. Das ist die Sache nicht wert. Der Bürger erwartet, dass wir die Sache lösen. Das muss unser Ziel sein.
Herr Gebhardt, eigentlich sind die Fragen beantwortet worden. Aber ich kann es ja noch einmal versuchen, es kurz und knapp zu skizzieren. Wir wollen uns ja nicht überstrapazieren.
Na klar, das eine oder andere ist nicht so einfach. Aber dieser unterschwellige Vorwurf eben wieder, wir wollten in die Programmfreiheit eingreifen, der passt nicht.
Lesen Sie nicht nur regional, sondern überregional und in den Protokollen nach, wie ich die Ablehnung der Beitragserhöhung immer begründet habe. Darin finden Sie keine inhaltliche Programmkritik. Die finden Sie darin nicht.
Das Einzige, was ich zu diesem geschmacklosen Video gesagt habe, ist das, was uns die Bürger mit auf den Weg gegeben haben. Wenn man manches wirklich wahrnimmt, was unter „Satire“ läuft, dazu habe ich gesagt, ob das - im übertragenen Sinn - noch guter Geschmack ist, das sei einmal dahingestellt. Aber es ist eben alles möglich, auch mit Gebührengeldern. Ich glaube nicht, dass ich damit in die Programmhoheit eingegriffen habe.
Am Ende haben wir lange und viele Debatten darüber geführt. Ich glaube, wir können, wie gesagt, froh sein, dass sie in Deutschland Fahrt aufgenommen hat und dass man sich wahrscheinlich nicht nur in unserem Land - - Wir hätten uns schon gewünscht, nachdem alle Parlamente darüber noch einmal befinden konnten, dass mehr mitmachen und tiefer in die Debatte hineingehen, denn dafür gab es genug Steilvorlagen von Rainer Robra und Dr. Haseloff.
Die haben in der Regel zwar keine Mehrheit in der Ministerpräsidentenkonferenz gefunden, aber es wurden eben Beschlüsse gefasst und manche eben auch mehrheitlich.
Aber die Ansätze, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit machen wollen für die Zukunft, bezahlbar gestalten wollen, das haben wir hier 15 Jahre lang propagiert. Das kann man auch noch wunderbar nachlesen. Ich habe es mir näm
lich einmal zuarbeiten lassen, welche Beschlüsse nicht nur die Ministerpräsidenten - damals angefangen mit Böhmer -, sondern selbst wir als Parlament gefasst haben. Von daher greift das nicht, was Sie mit Ihrer Frage noch einmal versuchen zu formulieren.
Danke schön, Herr Präsident, dass ich das Wort erteilt bekommen habe. - Man muss natürlich immer die ganze Wahrheit sagen und nicht bloß immer die Wahrheit, die man selber so ein bisschen sieht.
Was waren denn die Voraussetzungen für den gemeinsamen Entschließungsantrag? - Das haben wir oft vorgeschlagen. Aber Sie wollten natürlich, dass wir der Beitragserhöhung zustimmen. Das war aber mit uns nicht zu machen. Das ist die Wahrheit. Von daher gestatten Sie uns, dass wir das jetzt einfach noch einmal sagen.
Mit Stefan Gebhardt war ich mir in der ganzen Diskussion von Beginn des Jahres an einig, dass die Intendantengehälter zu hoch sind. Es ist ganz klar. Aber sie waren für uns ein kleines Rädchen. Ich habe auch hin und wieder einmal in Interviews gesagt, dass sie zu hoch sind, und habe einmal verglichen, wie es denn sein kann. Das hat mit dem MDR nichts zu tun, denn er hat ja im Vergleich mit den anderen Ländern noch das niedrigste Intendantengehalt. Wenn wir dann jemanden haben, der doppelt so viel verdient wie der Bundespräsident oder die Kanzlerin - das denken wir uns doch nicht aus; das werden wir doch tagtäglich von den Bürgern gefragt, die den Beitrag bezahlen müssen. Das haben wir auch vorgetragen und das ist doch mehr als richtig.
Sich jetzt verwundert hinzustellen und zu meinen, das ist neu, das verstehe ich auch nicht. Da müssen Sie in der Gesamtdiskussion auch nicht ganz so bei der Sache gewesen sein. Das muss ich einfach einmal so zurückgeben. Ich kann es immer nur so begründen und auch so beantworten.
Danke schön, Herr Präsident. - Auch das habe ich in meiner Rede schon beantwortet. Ich habe am Ende meiner Rede gesagt, was wir mit den Anträgen machen, dass wir beide Anträge in den Ausschuss überweisen. Ich habe auch noch einmal aus unserem Koalitionsvertrag zitiert, was wir damit meinten und wie wir es erreichten wollten.
Der Unterschied zwischen uns ist der, dass wir in einer Koalition sind, dass wir uns der Verantwortung gegenüber unserem Land gestellt haben.
Und in einer Koalition sucht man immer nach Möglichkeiten, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Sollte das an der einen oder anderen Stelle nicht möglich sein, haben wir ein Prozedere, um trotzdem unsere Vorhaben, die wir zu Beginn der Legislaturperiode miteinander verabredet haben, umzusetzen. Das unterscheidet uns maßgeblich.
Ich bin auch der Gesamtkoalition dankbar dafür - das habe ich auch schon mehrmals vorgetragen; heute nicht, das hatte ich mit extra für das Ende übrig gelassen -, dass sie das unterstützt, was
unser Ministerpräsident gemacht hat, dass er am Ende vor dem Hintergrund der schwersten Krise hier keine eigene Krise produziert hat. Das ist genau das, was man von verantwortungsvollen Politikern erwarten kann.
Das unterscheidet uns an der einen oder anderen Stelle. Wir sind hier verantwortungsvoll, wir in der Kenia-Koalition, und das vom ersten bis zum letzten Tag.
Nein.
Ja, danach ist gut.
Wenn sich dann noch jemand meldet, dann - -
Eigentlich habe ich hier bereits das Meiste schon beantwortet. Aber ich kann es noch einmal ganz kurz explizit auch für Herrn Striegel machen. Wenn wir in Deutschland Auftrag und Struktur wirklich verändern wollen, dann kann man das nicht bloß mit einem Land machen. Dann müssen alle Ministerpräsidenten an einen Tisch und müssen gemeinsam verabreden, dass sie das in ihren Ländern machen. Genau das ist das, was Sie erwarten.
Das ist das, was man über Jahre vor sich hergeschoben hat. Deswegen denke ich, das war zu der damaligen Zeit - - Da können Sie uns heute nicht den Vorwurf machen.
- Ja, da können Sie lachen. Das stört mich nicht.
Ja, danke schön, Herr Präsident. - Ich könnte die Frage jetzt mal umdrehen: Warum haben Sie sich im Jahr 2016 auf Seite 136 zur Beitragsstabilität verpflichtet
und meinen einige Jahre später, aus einer Stabilität einen Inflationsausgleich herbeireden zu müssen?
Das ist eine ganz klare Antwort. Das gebe ich Ihnen mal so zurück. Ich meine, die Rede war schon zu Ende - wir sind jetzt gut mit den Argumenten durch gewesen -, und Sie versuchen, sie am Ende noch einmal aufzupeitschen. Das liegt natürlich in Ihrem Naturell; das wissen wir ja. Aber deswegen will ich mich da jetzt nicht noch mal in die Tiefe begeben. Ich denke, mit der Antwort kann man insgesamt leben.
Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort. Man kann am Gesamten nur etwas verändern, wenn alle mitmachen. Das haben wir 15 Jahre lang im Gesamtchor versucht. Das haben wir nicht geschafft. Wenn wir jetzt schon bei dem Staatsvertrag auch wieder ausgeschert wären, dann wäre das Geschrei
natürlich auch riesengroß geworden. Deshalb haben wir der Ankündigung der Ministerpräsidenten
und der Ankündigung der Intendanten, dass im nächsten Jahr, also zu Beginn des Jahres 2021, die AG ins Leben gerufen wird, Glauben geschenkt. Ich meine die Arbeitsgemeinschaft oder die Arbeitsgruppe - wie auch immer man sie nennen will - „Auftrag und Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks“. Darauf wollen wir warten und dazu bringen wir uns ordentlich mit ein. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den ich heute für die Koalitionsfraktionen einbringe, sollen im Nachgang zur Parlamentsreform zwei kleine Sachverhalte geregelt werden.
Erstens enthält der Gesetzentwurf eine Ergänzung der Regelungen über die Fahrtkostenerstattung gemäß § 12 des Abgeordnetengesetzes für die Benutzung eines Fahrrades.
Für die Durchführung von Dienstreisen ist im Rahmen des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 in § 10 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes bereits eine vergleichbare Kostenregelung eingeführt worden. Es bestand schon damals Einvernehmen darüber, dass eine Erstattung in Höhe von 10 Cent auch für Fahrten mit dem Fahrrad zur Teilnahme an Sitzungen des Landtages, des Ältestenrates, eines Ausschusses, einer Fraktion oder eines Gremiums einer Fraktion gelten soll.
Angesichts der Vielzahl der im Zuge der Parlamentsreform zu berücksichtigenden Änderungen ist dieser Änderungswille leider nicht berücksichtigt worden; das wird jetzt nachgeholt.
Damit wird umweltfreundliches und ressourcensparendes Verhalten durch Nutzung eines Fahrrades einheitlich bei allen Fahrten zu Sitzungen und auf Dienstreisen anerkannt. Für viele ist das Fahrrad ein wichtiges Thema gewesen, für den ein oder anderen nicht. Aber wir lassen keinen zurück;
daher haben wir das auch nicht vergessen. Auch wenn er einen Platten mit dem Fahrrad hat.
Zweitens sollen mit einer entsprechenden Einfügung in § 25 des Abgeordnetengesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung der Beihilfebearbeitung für die Abgeordneten und Versorgungsempfänger auf eine Behörde des Landes geschaffen werden.
Der Ältestenrat hat sich in der Sitzung am 4. Juni 2020 einvernehmlich darauf verständigt, eine solche Ermächtigung in das Abgeordnetengesetz aufzunehmen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass das Beihilferecht sehr komplex ist und eine kontinuierliche Befassung mit den sich häufig ändernden Vorschriften erfordert. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der relativ wenigen Beihilfeberechtigten - derzeit sind es 23 Mitglieder des Landtages und 35 Versorgungsempfänger, also ehemalige Abgeordnete - muss die Landtagsverwaltung einen verhältnismäßig hohen Aufwand betreiben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Übertragung der Bearbeitung das Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde, der Behörde, auf welche die Übertragung erfolgen soll, herzustellen ist. Dies ist bereits erfolgt. Wir vereinfachen damit und wir sparen damit sicherlich zukünftig deutlich Kosten und Aufwand für den Landtag, weil wir das im Land an einer Stelle, und zwar in Dessau, zusammenführen.
Das Finanzministerium hat sich bereit erklärt, die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Landtages der Zentralen Bezügestelle des Landes, dem Finanzamt Dessau-Roßlau, zuzuordnen. Eine zusätzliche Veranschlagung von Mitteln bei Einzelplan 01 ist dafür nicht erforderlich, da die Übertragung der Bearbeitung unentgeltlich erfolgt.
Allerdings wird die Schaffung der fachlichen und technischen Voraussetzungen bei der Bezügestelle nach Einschätzung des Ministeriums der Finanzen einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit muss genutzt werden, um zügig eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landtag und dem Ministerium über die Detailfragen abzuschließen. Die Abgeordneten vertrauen darauf, dass der Erarbeitung der Verwaltungsvereinbarung auch auf ministerieller Ebene hohe Priorität eingeräumt wir.
Eine realistische Zielstellung für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Ermächtigung und die praktische Übertragung der Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Landes an die Bezügestelle sollte daher der Beginn der achten Wahlperiode sein. Wir haben dafür noch ein halbes Jahr Zeit. Ich denke, das wird gelingen. Daher haben wir zu diesem Gesetzentwurf auch keine Debatte im Plenum vorgesehen; lediglich die Einbringung sollte erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf sollen formal zwei kleine Dinge nachgeholt werden.
Daher schlage ich Ihnen vor, dass federführend der Ältestenrat diesen Gesetzentwurf bearbeitet und mitberatend der Finanzausschuss beteiligt wird. - Vielen herzlichen Dank.
Wir haben diese Dinge im Ältestenrat vorberaten und im Ältestenrat sind alle Fraktionen vertreten. Wir haben mit allen parlamentarischen Geschäftsführern in der Vorbereitung des Ältestenrates darüber diskutiert, ob wir hierzu eine Debatte führen oder nicht. Es bestand bei allen das Einvernehmen, dass wir hierzu keine Debatte führen. Ich verstehe in der Frage Ihre Verwunderung nicht.
Ich habe die Parlamentsreform auch ganz eng mit begleitet. Für mich war es ganz klar, dass es im Gesamtpaket auch diese 10 Cent für die Nutzung des Fahrrades gibt. Dass das jetzt im Nachhinein nachgeholt werden muss, geht auf einen Bearbeitungsfehler zurück. Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Aber dass das Fahrrad mit dabei ist - ob man das nun gut findet oder nicht; es gibt sicherlich viele, die sagen, es wäre nicht unbedingt nötig -, wurde auf alle Fälle mitverhandelt.
Es ist klar, dass diejenigen, die dem Gesamtpaket nicht zugestimmt haben, sich immer wieder über Dinge wundern, die umgesetzt werden. Sie waren nicht dafür. Das ist, so wie es ist. Das gehört zur Demokratie dazu. Aber die große Mehrheit hat die Parlamentsreform verabschiedet mit vielen Dingen, die dem einen gefallen, dem anderen nicht. Das ist nun einmal so: Man bekommt nie 100 % der Vorschläge durch, dafür brauchte man die 51 % der Regierungsmehrheit. Die hat keiner von uns. Ich glaube daher, die Parlamentsreform war ein guter Kompromiss. Wir holen das mit dem Fahrrad jetzt nach, damit wir den ökologischen Gedanken mit in unsere Dienstreisen nehmen können.
Die Beihilfeproblematik ist wirklich mehr als richtig. Ich war am Anfang auch relativ skeptisch, weil es relativ einfach ist, wenn man jetzt rausgeht.
Ja.
Um die Sache abzurunden, Herr Präsident, bringe ich natürlich die Beihilfe noch zur Sprache; denn das ist eine Lösung, die die Sache am Ende vereinfacht und günstiger macht. Wir sparen dadurch auch. Wir haben eben gehört, dass keine Mittel dafür eingestellt werden müssen. Das muss man auch einmal sagen; denn uns wird immer vorgeworfen: Alles, was ihr macht, kostet am Ende immer mehr Geld oder wird komplizierter. In diesem Fall ist das nicht so. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Traditionell haben wir enge Beziehungen zu Russland. Wir sollten mit diesem Antrag, auch im Interesse unserer Bürger, diese
guten Beziehungen nicht unnötig aufs Spiel setzen.
Im Jahr 2015 wurde Nord Stream 2 von den beteiligten Firmen vorgestellt als ein Projekt, das ohne staatliche Finanzierung auskommt. Dafür gab es klare Rahmenbedingungen in Deutschland als Anlandestaat. Damals war nicht abzusehen, dass LNG, also Flüssiggas, auch preislich immer interessanter wird. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der beteiligten Firmen, wonach das Projekt aus energiewirtschaftlicher Sicht viel Sinn macht.
Schauen wir uns den Antrag im Einzelnen an. Die Kritik an den US-Sanktionen können wir überwiegend teilen. Die Arbeiten an der überwiegend fertiggestellten zweiten Gaspipeline nach Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern mussten nach ersten US-Sanktionen gegen die Unternehmen von Verlegeschiffen eingestellt werden.
Gegen die nun für Herbst 2020 geplante Wiederaufnahme der Arbeiten mit einem russischen Spezialschiff drohen neuerliche Sanktionen. Betroffen sind am Ende bis zu 120 Firmen. Angesichts des Beginns einer umfassenden Politisierung der Handelsbeziehungen durch die USA muss man sich schon fragen, warum das so ist. Wir leben in einem föderalen Staat, wir haben unterschiedliche Ansätze. Die Kollegen, die Damen und Herren in den alten Bundesländern, sehen das etwas anders, aber wir - ich habe es zu Beginn meiner Rede gesagt - haben nun einmal enge Handelsbeziehungen zu Russland und haben davon auch profitiert.
Sollte die Pipeline nun nicht zu Ende gebaut werden, müssten Investitionen in Höhe von 12 Milliarden € abgeschrieben werden. Jährlich fallen zusätzliche Kosten für die Erdgasbeschaffung in Höhe von vermutlich ca. 5 Milliarden € an.
Wichtig ist, dass die EU ihre Resilienz, ihre Widerstandskraft, gegen Angriffe von außen stärkt. Es hilft betroffenen Unternehmen wenig, dass das Vorgehen der USA, die exterritoriale Ausdehnung nationalen Rechts, als Verstoß gegen das Völkerrecht eingestuft werden könnte.
Die geäußerten Befürchtungen, dass das Projekt zu einer gefährlichen Dominanz Russlands als Energielieferant führen könnte, treffen aktuell auf wenig Grundlage. Angesichts zur Neige gehender Ressourcen in der Nordsee wird der Lieferanteil Russlands ziemlich sicher auch ohne Nord Stream 2 steigen. Von einem wachsenden Erpressungspotenzial zu sprechen erscheint unangemessen, da Russland im Hinblick auf seinen Staatshaushalt aller Voraussicht nach auch zukünftig auf Einnahmen aus Energieexporten aus Richtung Europa im besonderen Maße angewie
sen sein wird. Nord Stream 2 wird zusätzliche Versorgungssicherheit für Europa bringen und damit zu den Zielen der Energieunion beitragen.
Zu Punkt 1. Es ist zutreffend, dass der Beschluss zum Ausstieg aus Kohle und Kernkraft politisch motiviert ist. Der gleichzeitige Ausstieg ist jedoch sehr ambitioniert, da zwei Energiequellen wegbrechen. Wir brauchen Erdgas also mittelfristig als Energieträger. Daher haben wir für dieses Vorhaben durchaus Sympathien.
Punkt 2 stimmen wir uneingeschränkt zu.
Bei Punkt 3 sehen wir es ähnlich dem, was ich eben zu Punkt 1 gesagt habe.
Zu Punkt 4 möchte ich sagen: Die Handelsbeziehungen zu stärken, liegt schon allein im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt.
Jawohl, Frau Präsidentin.
Man könnte das Gefühl bekommen, dass derzeit der Kalte Krieg auf dem Projekt Nord Stream weiter ausgetragen wird. Von daher beantragen wir, den Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Europaausschuss und in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tullner hat für die Landesregierung schon vorgetragen, warum dieser Antrag den verschiedensten Dingen widerspricht. Da die meisten Argumente schon ausgetauscht worden sind, können wir uns dem am Ende nur anschließen. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion diesen Antrag ab. - Danke.
Frau Präsidentin, Sie haben es ja schon zusammengefasst. Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ich schlage vor, ihn im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3 - Gesetzentwurf zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag - zu beraten. Man könnte den Tagesordnungspunkt 3 in 3 a und 3 b unterteilen. Punkt 3 a soll, wie es in der Tagesordnung steht, mit Debatte und Punkt 3 b ohne Debatte stattfinden.
Weiterhin möchte ich Ihnen vorschlagen, dass die Befragung der Landesregierung nach diesem Tagesordnungspunkt durchgeführt wird; denn der Ministerpräsident wird erst um 14:30 Uhr wieder im Landtag sein, und es ist schon wichtig, dass er an der Befragung der Landesregierung teilnimmt. Daher glaube ich, es wäre sicherlich möglich, dass wir die Befragung nach TOP 3 durchführen.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was erwartet der Bürger vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und was ist er bereit zu zahlen? Oder genauer: Was ist er bereit, in der Zukunft dafür zu bezahlen? - Das ist die Frage, mit der wir uns intensiv und ernsthaft beschäftigen müssen. Und das machen wir heute.
Wenn man sich die unterschiedlichen Redebeiträge angehört hat, dann erkennt man, dass der
eine oder andere schon ein wenig versucht, Legenden zu bilden. Wir als CDU-Fraktion haben hier im Parlament seit mehr als zehn Jahren eine stringente Meinung vertreten. Wir kämpfen seitdem für Beitragsgerechtigkeit, für Beitragsstabilität. Genau darum geht es. Genau deshalb haben wir 2016 die Beitragsstabilität auf Seite 136 des Koalitionsvertrages festgeschrieben.
Um es deutlich zu sagen: Ich habe mich kürzlich mit ein paar Grundschülern unterhalten. Es ging um das Thema Taschengeld. Da habe ich sie gefragt: Wenn ihr mit euren Eltern die Stabilität eures Taschengeldes für ein Jahr verhandelt habt, geht ihr dann davon aus, dass sie zwischendurch das Taschengeld erhöhen? - Nein, haben die Grundschüler gesagt. Davon gingen sie nicht aus, denn die Eltern hielten ihren Beitrag stabil.
Anhand dieses ganz einfachen Beispiels kann man klar und deutlich erkennen, dass sich unsere Partner momentan an Interpretationen versuchen. Wir wissen ja, dass es im Kenia-Korsett manchmal ziemlich eng ist. In dieser Frage suchen sie jetzt nach einem Ausweg. Ich glaube nicht, dass dieser Ausweg zum Ziel führt; denn wir bleiben konsequent bei unserer Meinung. Das erwarten auch viele Menschen in unserem Land.
Wenn man im Koalitionsvertrag weiterliest, dann erkennt man, dass wir vereinbart haben, den Versuch zu unternehmen, den Beitrag für kleine und mittelständische Unternehmen sogar noch zu senken, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Schauen wir uns nun einmal den Beitrag an, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in dem Zeitraum von 2017 bis 2028 ohne eine Erhöhung einnehmen würden. Dann sind das pro Jahr 8 Milliarden €, also insgesamt 88 Milliarden €. Für diesen Zeitraum haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt, 880 Millionen € einsparen zu wollen. Damit kommen wir genau zu dem Punkt. Sie wollen jetzt noch einmal mehr Geld, damit sie später Geld einsparen können. Es geht in diesem Zeitraum um 88 Milliarden € und es gibt 74 Radiosender sowie 21 Fernsehanstalten mit zig Unterkanälen. Um das zu erkennen, braucht man bloß einmal im Fernsehen herumzuzappen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich, so wichtig er auch ist - es ist richtig, dass er mit seinem klaren Kernauftrag begründet wurde -, in den Jahrzehnten nach oben entwickelt. Aus kleinen Schnellbooten, die durch Deutschland fah
ren sollten, ist ein riesiger, schwerer Tanker geworden. Wenn der Tanker zu langsam fährt, dann muss er Ballast abwerfen.
Wenn er bezahlbar bleiben soll, dann muss man schauen, wo man Geld einsparen kann. Wenn der Tanker zu schwer ist, dann verbraucht er zu viel Diesel - das ist doch ganz klar - und dann muss er leichter werden. Wenn der Beitrag bezahlbar bleiben soll - das haben wir unseren Wählern zugesagt -, dann muss man echte Strukturreformen durchführen.
Man muss sich natürlich auch noch einmal über den Auftrag unterhalten. Diesbezüglich hat Herr Gebhardt recht gehabt. Wir müssen natürlich den Ministerpräsidenten und den Intendanten einmal sagen, dass eine ehrliche Debatte über die Aufgabe und die Struktur in den letzten Jahrzehnten nicht geführt wurde, weil man immer wusste, dass immer mal wieder etwas draufkommt. Die Parlamente waren nur stets am Ende ein wenig mit dabei.
Wir wünschen uns diese ehrliche Debatte. Deswegen haben wir unserem Ministerpräsidenten gesagt, er soll zustimmen; er soll zustimmen, dass wir in den Parlamenten diese Debatte führen. Denn wir wollen, dass das in Deutschland in allen 16 Parlamenten gemacht wird. Sollen sie doch ihre Bürger fragen, ob sie wirklich bereit sind, mehr zu bezahlen, oder ob es viele Bürger gibt, die sagen, dass es in dieser Größenordnung reicht und dass sie auf manch ein Programm verzichten könnten.
Das muss eine Demokratie aushalten. Wir sind vor 30 Jahren nicht ohne Grund für Demokratie auf die Straße gegangen. Eine Demokratie muss es aushalten, wenn es einmal jemanden gibt, der Nein sagt, obwohl alle anderen sagen, dass sie das so machen wollen. Das ist ganz normal.
Ich muss am Ende meiner Rede noch etwas zu der jeweiligen Bundesspitze der SPD und der GRÜNEN sagen, möchte das aber nicht auf unsere Koalition beziehen. Ihre Bundesspitzen haben ebenfalls versucht, uns in eine bestimmte, in diese immer einfache Ecke zu drängen. Dazu sagen wir Nein. Wir haben seit mehr als zehn Jahren gesagt, dass wir für Beitragsstabilität, für eine gewisse bezahlbare Größe des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind. Deshalb bleiben wir auch dabei. Da braucht hier auch niemand damit anzufangen, über einen Lackmustest oder dies oder das zu reden. Auch Satire kann nicht immer alles wegwischen. Man kann nicht alles immer hinter den Begriff „Satire“ stellen.
Wir konzentrieren uns hier auf strukturelle Debatten. Das haben wir hier im Parlament von Anfang an gemacht, Herr Hövelmann. Wenn man meine Interviews ganz genau gelesen hat, dann kann man an der einen oder anderen Stelle feststellen,
dass uns Bürger Dinge berichten, die sie nicht gut finden. Aber zu der Begründung zur Ablehnung der Rundfunkgebührenbeitragserhöhung habe ich stets gesagt, dass es uns um die Aufgabe, die Struktur und die Größe und um nichts anderes geht. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Ich weiß nicht, wie es in Ihrer Familie ist, aber ich bespreche mit meinen beiden Kindern, wenn wir das Taschengeld definieren, ganz klar, was damit zu finanzieren ist und was nicht. Von dem allgemeinen Taschengeld sind bei uns weder der Busfahrschein noch der Friseur zu bezahlen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Daher, glaube ich, läuft Ihre Frage ein wenig ins Leere.
Wir haben gewusst, was wir in diesem Bereich im Koalitionsvertrag vereinbaren. Das haben wir festgeschrieben. Dabei ging es uns nicht um einen eventuellen Inflationsausgleich. Sonst hätten wir das hineingeschrieben. Stabil heißt stabil.
Herr Gebhardt, wir wollen die Debatten ja nicht verschärfen. Wir wollen immer ruhig und gelassen an die Thematik herangehen. Denn es ist in der Politik schon oft ernst genug.
Die andere Frage will ich so beantworten: Wir sind jetzt seit 30 Jahren in der Bundesrepublik. Die DDR, um es noch einmal für den Fall zu sagen, dass Sie es schon vergessen haben, gab es 40 Jahre lang. Wir sind jetzt 30 Jahre in der Bundesrepublik und in diesen 30 Jahren wurden neue Rundfunkanstalten in den neuen Bundesländern gegründet. Es stand gerade erst in den großen Tageszeitungen und man konnte es auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrnehmen: Im Osten verdient man im Durschnitt 2 500 € und in den alten Bundesländern 5 000 €.
Auch unsere Anstalten sind natürlich schlanker und moderner aufgebaut. Das habe ich hier und dort schon angemerkt. Der MDR hat geringere Produktionskosten sowie geringere Personal- und Pensionskosten als andere Rundfunkanstalten. Das sind eher die Tanker in den alten Ländern.
Das ist der Punkt. Wir können bei dieser Frage gar nicht beteiligt sein. Man muss den Ball an die Ministerpräsidenten zurückspielen. Wenn die Ministerpräsidenten und Intendanten vor diesem Hintergrund wirklich die erforderliche Akzeptanz der Bürger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
erreichen möchten, dann müssen sie auch diese Dinge angehen. Ich glaube - das habe ich schon in der Anhörung gesagt -, dass man diese Frage in den vergangenen Jahrzehnten nicht intensiv genug besprochen hat. Darin gebe ich Ihnen recht. Das muss nachgeholt werden, aber nicht indem man sagt, man braucht jetzt eine Erhöhung, um dann zu sparen.
Das habe ich doch gar nicht gesagt. Diesbezüglich sind Sie wirklich ein Künstler der Interpretation.
Das kann ich Ihnen sagen. Dafür gibt es eine ganz einfache Antwort. Welche Rolle spielen denn die kleinen Bundesländer im Gesamtorchester der alten Bundesrepublik?
Sie haben eine Stimme und sie wissen ganz genau - - Hallo, Herr Striegel, melden Sie sich doch bitte. Aber das kann Ihnen die Präsidentin sagen.
Ich will damit sagen: Wir als neue Bundesländer - die kleineren mit weniger Menschen als in den alten Bundesländern - spielen bei vielen Entscheidungen oftmals nicht die Rolle, die man sich für einen gleichberechtigten Partner wünschen würde. Das ist jetzt nicht meine Meinung, sondern das erzählen uns die Bürger, die zu uns direkt gewählten Abgeordneten in den Wahlkreis kommen.
Von daher weiß ich am Ende nicht, wie jede einzelne Entscheidung gefallen ist, aber ich würde sie damit gern begründen. Ich weiß von unserem Ministerpräsidenten, dass er an der einen oder anderen Stelle immer mal wieder den Finger hebt und sagt, dass das aus seiner Sicht so nicht gehe. Wenn er aber überstimmt wird, dann ist er natürlich auch kein Undemokrat und verhält sich dann anders. - So würde ich Ihre Frage gern beantworten.
Eines sei mir bitte noch gestattet: Es geht nicht darum, niedrigere und höhere Löhne gegeneinander auszuspielen. Wenn man in den KEFBericht schaut, und zwar nicht nur in den aktuellen, sondern auch in den vorherigen, dann findet man dort die Kritik an dem Gehaltsgefüge insgesamt, das deutlich über dem im öffentlichen Dienst liegt und über dem, was in der Wirtschaft gezahlt wird. Hier findet man am Ende die Gehälter und die Pensionslasten beim Bayerischen Rundfunk, beim Hessischen Rundfunk, beim Saarländischen Rundfunk - im gesamten Saarland wohnen so viele Menschen wie in Magdeburg und in Halle zusammen; das Saarland hat aber eine eigene Rundfunkanstalt mit eigenem Intendanten, der genau dasselbe verdient wie
Frau Wille, die sich um drei Länder kümmert -, beim Westdeutschen Rundfunk und beim ZDF.
Das sind die Kritikpunkte, die wir aufgegriffen haben. Dabei geht es nicht darum, den Menschen beim MDR weniger zu bezahlen. Diese sollen ordentlich und tarifgerecht entlohnt werden; wenn sie noch eine super Mehrleistung erbringen, dann sollen sie natürlich auch noch einen Bonus erhalten. Das steht ihnen zu; das ist überhaupt keine Frage. Aber sie sind sicherlich auch Manns und Fraus genug, das mit den Tarifpartnern auszuhandeln.
Am Ende stehen wir in der Kenia-Koalition bei der Abstimmung vor einer sehr schwierigen Frage. Wir haben für den Fall, dass wir uns nicht einigen, auch darüber verhandelt, wie wir dann stimmen wollen, wie wir dann mit den Dingen umgehen. Aber selbst das wird in diesem Fall nicht möglich sein. Zumindest hört man von unseren Partnern, dass sie sich dafür aussprechen. Und wenn jemand dafür ist, dann wird er sicherlich auch dafür stimmen. Wenn jemand dagegen ist, dann wird er dagegen stimmen. Somit werden wir am Ende in der Kenia-Koalition sicherlich auch diese unterschiedlichen Meinungen aushalten können.
- Davon gehe ich einmal aus. Aus unserer Sicht ja. Zumindest wir sind dabei auf der sicheren Seite; denn wir haben es im Koalitionsvertrag ja so vereinbart.
Frau Lüddemann, ich will noch einmal auf die Ministerpräsidentenrunde eingehen und erklären, wie wir uns bei dem Punkt verhalten haben, als es um die letzte Unterschrift von ihm ging. Er ist Mitglied und Teil der Fraktion.
- Gemach, gemach! - Wir haben als Fraktion mehrmals einstimmig den Beschluss gefasst, an unserem Koalitionsvertrag festzuhalten. Nichtsdestotrotz haben wir es ihm ermöglicht - denn wir sind doch keine Undemokraten; wir wollen doch, dass alle demokratisch darüber mitdiskutieren können, in ganz Deutschland -, in der Ministerpräsidentenrunde - neben dem Abstimmungsverhalten bei uns in der Fraktion - zu unterschreiben, allerdings mit der Protokollnotiz, dass er für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Land Sachsen-Anhalt derzeit keine Mehrheit hat.
Damals - das ist schon eine Weile her - hörte es sich auch bei der LINKEN noch sehr nach Ablehnung an; heute war es schon fast ein seichtes Vorbereiten auf eine Zustimmung. Das muss jeder selbst wissen. Aber - das als kurze Replik an Herrn Gebhardt - wer dann am Ende das Theater vor den Bürgern macht, ist die Frage. Wir sind es jedenfalls nicht; denn wir bleiben bei dieser Frage konsequent.
Ich bin nicht Mitglied in dieser Runde, kann es mir aber nur so erklären. So hat er es uns auch geschildert. Am Ende gilt das Einstimmigkeitsprinzip, aber man stellt sich dann natürlich auch nicht als Undemokrat an die Seite, sondern wenn die Mehrheit so entscheidet, dann fügt man sich dem. Das macht einen ordentlichen Demokraten aus.
Zu den offenen Kanälen: Das ist wieder so eine nette Verknüpfung, die man jetzt herzustellen versucht. Ich würde bei dieser Debatte, die bei Ihnen vielleicht noch schwieriger werden würde, nicht unbedingt Ehrenamt und Hauptamt miteinander verknüpfen. Ich bin im Hauptamt medienpolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer und bekleide in einem Ehrenamt für meine Landespartei die Position in der Landesmedienanstalt.
Wie Sie sicherlich auch von Ihrem Vertreter oder Ihren Verbänden, die Sie dorthin entsandt haben, wissen, arbeiten wir dort mit den 25 unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern sehr kollegial. Wir haben bisher immer Lösungen gefunden, um am Ende das, was in der Satzung und in unserem Forderungskatalog steht, ordentlich auszufinanzieren und weiterhin umzusetzen.
Dafür gab es bereits einen Weg, den man sicherlich auch fortsetzen könnte; denn Rundfunkbeitrag hat damit schon etwas zu tun - diesbezüglich haben Sie sicherlich recht -, nämlich in der Gesamtfinanzierung der Landesmedienanstalten. Wir haben im Parlament bei den Beratungen zum Doppelhaushalt auch einen Beschluss gefasst, mit dem wir für die offenen Kanäle - denn ihre Arbeit, das Heranführen der Bürger an das Fernseh- und Filmemachen, ist uns sehr wichtig - Mittel in Höhe von 75 000 € pro Haushaltsjahr bei der Staatskanzlei verankert haben, die sie jetzt für Projekte abrufen können.
Wir werden in den Koalitionsverhandlungen dann sehen, wer mit wem verhandelt und wem was wichtig ist. Uns war es wichtig, dass wir auch den privaten Rundfunk- und Fernsehanbietern, die wir im Land haben - im Harz, in Halle, in Magdeburg, in Dessau, in Bitterfeld -, etwas geben. Deshalb haben wir pari pari verhandelt. Für diese wurde dieselbe Summe an einer anderen Stelle in den Haushaltsplan eingestellt. Die Privaten haben
nicht eine Vollkasko wie die offenen Kanäle; sie bekommen nicht die Vollfinanzierung mit Technik und Personal. Sie müssen alles selbst erwirtschaften. Daher war es aus unserer Sicht gerecht, für beide denselben Betrag in den Haushaltsplan einzustellen.
Wenn wir das in den nächsten Haushaltsberatungen verstetigen wollen, dann lade ich Sie dazu recht herzlich ein. Ich freue mich auch über das, was die offenen Kanäle produzieren und was sie letzten Endes Schönes mit den Menschen machen. Ich bin gern bereit, diese Summe zu verstetigen, wenn es der Gesamthaushalt hergibt, und diese dann auch entsprechend zu erhöhen. Das würde der Medienanstalt - wir haben kürzlich im Haushaltsausschuss und auch in der Versammlung der Medienanstalt darüber beraten - wirklich weiterhelfen, um bei den offenen Kanälen keine Einschnitte vornehmen zu müssen. - Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben uns alle umfassend mit der Großen Anfrage auseinandergesetzt. Wie schon die meisten Vorredner vorgetragen haben, ist festzustellen, dass wir in Sachsen-Anhalt ein doch recht gut funktionierendes System haben.
Grundlage dafür war unser Rettungsdienstgesetz des Landes. Wir fühlen uns bestätigt mit der damaligen Fragestellung. Wir haben den Hilfsorganisationen, dem Roten Kreuz, dem ArbeiterSamariter-Bund, den Johannitern etc., eine Vorrangstellung bei der Vergabe eingeräumt, weil wir gesagt haben, wir brauchen sie nicht nur im Rettungsdienst, sondern wir brauchen sie auch im Katastrophenschutz.
Das sehen wir momentan mehr denn je. Ihre Zuverlässigkeit, die sie über Jahre im Lande bewiesen haben, konnte auch in der Vergabe mit berücksichtigt werden und einfließen.
Die Beibehaltung der Hilfsfristen ist ein Thema. Wir als CDU-Fraktion sagen, dass man die Hilfsfristen nicht verändern sollte, weil sie momentan flächendeckend sind und im Durchschnitt garantieren, dass das medizinische Fachpersonal schnell und fachkompetent retten und zu den Verunfallten kommen kann.
Herr Erben hat darauf hingewiesen, dass es Unterschiede gibt; das ist uns auch aufgefallen. Auf den ersten Blick weiß man auch gar nicht, woran es eventuell liegen könnte. Aber Sie haben sich dazu schon geäußert. Das hat sicherlich mit verschiedenen Aspekten in den Städten und Landkreisen zu tun.
Aber wenn wir uns die Zahlen mal genau anschauen, dann sehen wir, dass sich die Rettungswachen im Land erheblich vermehrt haben. Vor zehn Jahren hatten wir 88 Wachen, jetzt haben wir 144 Wachen.
Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Kostenträger und die Leistungserbringer, nachdem wir das Rettungsdienstgesetz geändert haben, sicherlich nicht überall, aber an vielen Stellen im
Land - das kann man in der Antwort genau nachlesen - mehr Rettungswachen gebaut haben. Und viele, die neue Rettungswachen gebaut haben, haben natürlich auch in die Rettungsmittel investiert.
Die Zahl der Notarzteinsatzfahrzeuge ist in zehn Jahren von 32 auf 42 gestiegen. Das ist nun kein großer Sprung. Aber es sind trotz des Ärztemangels, den wir haben - gerade im Rettungsdienstbereich war es immer eine Frage des Geldes; wenig Ärzte, daher sehr teuer -, nach zehn Jahren immerhin 42 Ärzte, also zehn mehr.
Wenn wir uns die Rettungswagen anschauen, dann stellen wir fest, dass sich auch da ein ordentlicher Sprung ergeben hat, wie bei den Rettungswachen. Die Zahl der Rettungswagen ist von 97 auf 165 gestiegen.
Das ist eine Menge. Dafür müssen wir den Leistungserbringern und den Trägern des Rettungsdienstes und auch den Kostenträgern dankbar sein; denn alle haben gemeinsam investiert. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da haben wir im Parlament und in den Ausschüssen und alle Beteiligten sehr hart darum gerungen, gemeinsam zum Ziel zu kommen.
Ich denke, am Ende war eine Ursache dafür, dass sie miteinander gesprochen und wir als Politik auch rechtzeitig zugehört haben. Das war sicherlich eine der Ursachen dafür, dass es zu dieser positiven Entwicklung gekommen ist.
- Genau. Im Grunde genommen haben wir - ich kann mich gut daran erinnern; Herr Borgwardt sagte es noch mal -, als es Schwierigkeiten gab, als Erste die Debatte im Parlament eröffnet und sind dann richtig tief greifend hineingegangen, haben das Gesetz verändert, haben es verbessert.
Viele andere Bundesländer haben sich ein Beispiel daran genommen. Am Ende haben wir sogar vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen mit dem, was wir in das Gesetz hineingeschrieben haben. Das ist ein kleines Erfolgsmodell. Das muss man auch mal sagen.
Das muss man auch verbinden mit dem Dank an die Retterinnen und Retter für ihre herausragende und auch immer opferbereite Arbeit, die sie tagtäglich erledigen. Jeder kann es sich vorstellen. Ich bin selbst ehrenamtlicher Erste-HilfeAusbilder. Ganz ehrlich gesagt: Gern würde ich nicht auf einem Rettungswagen sitzen; denn das ist schon wirklich eine sehr, sehr schwere Arbeit, genau wie die Feuerwehrleute, die täglich raus müssen.
Wenn man die Leute am Ende noch rausschneiden, behandeln und retten muss, dann ist schon ein sehr harter Job. Deshalb verdienen all diese Retter unseren Dank und unsere Anerkennung.
Bis Ende 2020 wird es landesweit einen elektronisch geführten interdisziplinären Versorgungsnachweis geben, der die unmittelbare Kommunikation zwischen den Krankenhäusern und den Rettungsdienststellen ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt durch Leistungen aller Beteiligten, die ich eben auch aufgezählt habe: die Kostenträger, die Träger des Rettungsdienstes, die Krankenhäuser und das Land.
Landesseitig waren in den Haushalt 2019 dafür Mittel in Höhe von 350 000 € eingestellt gewesen. Dadurch soll für Notfälle eine Verbesserung bei der Ansteuerung von aufnahmebereiten Krankenhäusern erreicht werden, die für den individuellen Notfall entsprechend ausgerüstet sind. Auch das ist ein Aspekt, den man noch mal deutlich machen muss.
Dann gibt es im Land Probleme mit den Hilfsfristen an der einen oder anderen Stelle, unter anderem in der Altmark. In der Altmark haben wir viele Probleme aufgrund der dünn besiedelten Fläche. Und wenn wir genau hinschauen, gibt es auch lange Transportzeiten, zum Beispiel aufgrund von Schließzeiten an Bahnschranken an der Strecke Stendal - Uelzen.
Weiterhin gibt es im Bereich der Luftrettung einen weißen Fleck in dem Territorium, der analysiert wurde. Es gibt am Ende - auch wenn wir hoffen, dass die A 14 irgendwann angeschlossen wird - noch ein weiteres Problem für den bodengebundenen Rettungsdienst.
Daher gab es eine Initiative von Abgeordneten auch aus unserem Parlament. Unter der Leitung von Chris Schulenburg hat sie sich neben dem Innenministerium auch an unseren Ministerpräsidenten gewandt, um die Frage zu prüfen, ob man dieses konkrete Problem in der Altmark, das länderübergreifend vorliegt, nicht mit einem zusätzlichen Rettungshubschrauber lösen könnte.
Auch da sollten wir dranbleiben, damit wir die Frage, wie man den weißen Fleck schließen kann, irgendwann für unsere Patientinnen und Patienten und auch für unsere Leistungserbringer beantworten können. Ich bin meinem Kollegen Herrn Schulenburg dankbar, dass er diese Initiative ins Leben gerufen hat. Er wohnt schließlich in dieser Region. Wenn man ein Krankenhaus schließen will, weiß man, was dann auf einen zukommt. Auch das kommt in der Altmark erschwerend hinzu.
An der Aussage der LINKEN zum Pandemieplan ist etwas dran. Auch damit muss man sich aus
einandersetzen. Wenn man als Leistungserbringer bei so einer Pandemie, wie wir sie jetzt hatten, am Anfang erstmal allein dasteht, was die Kosten angeht, dann geht das schon an die Substanz; denn Leistungserbringer dürfen, wie wir wissen, keinen Gewinn machen. Da sind das Land und der Bund gefordert. Das, denke ich, sollten wir mit aufnehmen.
Das gilt auch für die AfD-Initiative zum First Responder. Ich weiß nicht, wie lange das her ist, als wir darüber debattiert haben. Auch das könnte eine nützliche Initiative sein. Das habe ich damals schon gesagt, nicht erst heute. Denn es ist etwas Ähnliches wie damals die jungen Sanitäter. Das kann am Ende unseren Menschen im Land nur helfen.
Zusammenfassend könnte man aus unserer Sicht zumindest feststellen, dass der Rettungsdienst vernünftig funktioniert, auch wenn er vom demografischen Wandel mit begleitet wird; aber das werden wir alle.
Von daher sollten die Träger des Rettungsdienstes fortlaufend den Vorhaltebedarf überprüfen und, wenn es erforderlich ist, die Zahl der notwendigen Rettungsmittel erhöhen. Wenn es an der einen oder anderen Stelle Schwachpunkte gibt, dann müssen wir noch mal ein bisschen näher hinschauen, auch das Ministerium.
Die finanziellen Maßnahmen des Landes führen dazu, dass die Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes und die hohe Qualität der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt gewährleistet bleiben.
Wir sollten - damit will ich meine Rede beenden - aber eines auch noch mit im Auge haben - ich glaube, das fehlt in dieser Großen Anfrage -: Die Gewalt gegen Retter. Dieses Thema haben wir thematisiert und debattiert. Auch das dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren. Ob Polizei, Feuerwehr oder Retter, es ist die Pflicht unseres Rechtsstaates, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man ihnen den Rücken stärkt. Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich gar nicht mehr nach vorn kommen müssen; denn es ist im Grunde alles gesagt worden. Es bringt jetzt auch nichts, wenn wir uns emotional wieder hochspulen.
Emotionen gehören zu Debatten sicherlich dazu. Es ist wichtig, dass man sie hat. Aber es gibt natürlich nichts Geileres als eine Diätendebatte. Es gibt nichts Schöneres, als darüber zu philosophieren: Ist es zu viel oder ist es zu wenig?
Es gibt nichts, was draußen jemanden mehr interessiert als Themen, bei denen es um Geld geht. Neid, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist schon immer die Ursache allen Übels gewesen.
Wenn man in einer Zeit, in der wir an der einen oder anderen Stelle auch mit unserer Demokratie hadern, eine Neiddebatte entfacht, dann spielt man ein wenig mit dem Feuer. Das ist das gute Recht der Opposition, absolut. Das würden wir vielleicht auch nicht anders machen, wenn wir in umgekehrten Rollen wären.
Daher ist das zu akzeptieren. Jeder muss versuchen, dann auch mit seinen Worten darauf zu antworten. Wir würden keinen Applaus bekommen, wenn wir heute beschließen würden: Wir verzichten auf alles, wir gehen auf null. Es wür
den sich trotzdem zig Leute finden, die sagen: Es reicht immer noch nicht.
Ich kann am Ende nur dafür werben: Wer in der Politik Verantwortung übernehmen will, der muss sich eine Partei oder eine Wählervereinigung suchen. Ganz allein geht es wohl nicht, in ein Parlament zu kommen; dafür sind die Hürden doch relativ hoch.
Aber wenn man es geschafft hat, dann muss man sich innerparteilich durchsetzen und natürlich auch noch gewählt werden. Viele von uns sind direkt gewählte Abgeordnete. Das ist ein hohes Gut; sicherlich sind es auch die Listenmandate, die es gibt, das will ich jetzt nicht unterschlagen.
Aber es ist ein hohes Gut. Wenn man wiedergewählt werden möchte, dann muss man dafür auch etwas tun. Ich weiß, dass viele Abgeordnete, ob Wahlkreisgewinner oder Listenkandidat, viel für ihr Mandat tun. Daher denke ich, es ist wichtig, dass man ordentlich für sein Tun entschädigt wird.
Insoweit sind wir eben, wie Sie es gesagt haben, Herr Roi, konsequent. Deswegen stehen wir auch dazu. Ich möchte aber nicht, dass wir die Debatte überhitzen. Denn wir wissen alle, wie in Deutschland die Situation im Hinblick auf Politiker momentan ist. Du kannst noch so viele gute Dinge bewegt haben, trotzdem gibt es Menschen, die das nicht wahrhaben wollen und plötzlich Gewaltausbrüche bekommen, die keiner von uns gern hat.
Wir kennen das aus den Abgeordnetenbüros, wir kennen das von Fahrzeugen. Es gibt Gewalt, Sachbeschädigung, Hass in E-Mails und im Internet usw. Deshalb werbe ich dafür, diese Debatte sachlich und ruhig zu Ende zu bringen, damit wir dort draußen vielleicht auch ein wenig Verständnis dafür ernten - -
Nun nehmen Sie mir nicht noch die letzten zehn Sekunden weg! - Es wäre gut, wenn wir draußen zumindest ein wenig Verständnis für das ernten, was wir mit der Parlamentsreform hier im Land beschlossen haben. - Vielen Dank.
Mensch, Sie überraschen mich hier heute wieder.
Na ja, Frau Frederking, ich habe versucht, mit meiner sachlichen und ausführlichen Rede zu begründen, dass man von einer Debatte über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung und -diäten schnell in eine Neiddebatte schlittert. Dieses Gefühl haben wir.
Deshalb bin ich genau auf diesen Aspekt eingegangen und habe versucht, um Verständnis dafür zu werben, dass wir eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben und es sehr viele Menschen im Saal gibt - Abgeordnetinnen und Abgeordnete; ich will es einmal gendern -, die sich in ihren Wahlkreisen engagieren und ordentlich etwas für das tun, was sie am Ende als Abgeordnetenentschädigung bekommen.
Bitte.
Es ist so: Wenn man Verantwortung und Funktionen übernimmt, dann weiß man auch, dass man Debatten führen muss, die nicht immer attraktiv und nett sind. So ist es natürlich auch bei dieser Debatte. Wenn man Verantwortung übernimmt, dann bekommt man auch ein wenig Schmerzensgeld. Das muss man ganz ehrlich sagen. Denn wir wissen ganz genau, dass man draußen dafür keinen Applaus bekommt.
Deshalb halte ich es persönlich, aber auch aus der Sicht meiner Fraktion für angemessen, dass jemand, der einen Mehraufwand hat und Mehrarbeit leistet, dafür auch eine Mehrentlohnung bekommt. Das ist in der Wirtschaft auch so, dort gibt es eine Zulage, wenn ich mehr arbeite als die anderen Kollegen.
Das ist eigentlich in vielen Bereichen so. Selbst im öffentlichen Dienst soll es das geben, dass man Zulagen erhalten kann, wenn man mehr arbeitet und am Ende mehr Verantwortung übernehmen muss. Das ist nicht immer einfach, aber man muss das knallhart so sagen.
Deshalb halte ich das durchaus für angemessen, auch wenn ich weiß, dass man dafür draußen in der Debatte sicherlich keinen Blumenstrauß bekommt. Aber das gehört eben mit dazu. Demokratie ist nicht einfach, sie ist an vielerlei Stellen schwierig. Aber dafür sind wir ja im Parlament: um miteinander zu debattieren und um den besten Weg zum Ziel zu ringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist es ein Glück, wenn man am Ende redet, manchmal vielleicht auch nicht ganz so. Ich versuche aber, noch einmal deutlich zu machen, wo unser Standpunkt liegt und wie wir die Problematik sehen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk - das will ich voranstellen - hat sicherlich seine Daseinsberechtigung. Darauf haben schon viele Redner abgehoben. Das ist richtig. Aber die Größe, die Aufgabe und die Struktur sind genau das, worüber wir in Deutschland seit Jahren nicht ehrlich diskutieren.
Obwohl wir im Jahr 2018 hier im Parlament mehrheitlich einen Beschluss gefasst haben, der auf unserem Koalitionsvertrag fußt - das wurde schon vorgetragen und er wurde sogar schon zitiert -, hat man die Debatte in Deutschland, von den Spitzen der Politik angefangen bis hin zu den Intendanten, nicht ehrlich geführt.
Unsere Landesregierung nehme ich dabei aus. Denn von Anfang an haben unser Ministerpräsident und auch unser Staatsminister versucht, genau diese Debatte zu führen.
Am Ende haben sie sich in der Abstimmung bewusst der Stimme enthalten, weil die Debatte nicht ausführlich genug geführt wurde. Wenn wir zukünftig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlbar halten wollen, dann muss er sich verändern, dann muss er sich an manchen Stellen gesundschrumpfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.