Ronald Mormann

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Hoffnung, dass wir heute bei diesem Thema mit einer gemeinsamen Stimme unsere Meinung, unseren Standpunkt vertreten, haben sich die Koalitionsfraktionen auf den Weg gemacht, diesen Antrag hier heute zu debattieren.
Wir beschäftigen uns heute mit einem europäischen Ansatz, unser Berufszugangssystem infrage zu stellen. Hinter den Schlagworten „Transparenz“ und „Diskriminierungsfreier Zugang zum europäischen Dienstleistungsmarkt“ zeigt die EU-Kommission ernsthafte Zweifel an unserem sich über Jahrhunderte entwickelten System der freien Berufe. So weit darf es nicht kommen.
Meine Damen und Herren! Wie ernst die Lage ist, zeigt, dass die Kommission bereits im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, weil sie in verbindlich anzuwendenden Mindestgebühren einen Verstoß gegen EU-Recht sieht. Ich bin der festen Überzeugung, dass Europa die Antwort auf viele aktuelle Fragen ist. Aber an dieser Stelle geht dies einfach zu weit.
Subsidiarität in Europa bedeutet für mich, dass Aufgaben dort angepackt werden sollten, wo sie am besten politisch zu lösen sind. Die EU sollte demzufolge auch nur das regeln, was die Städte, Kommunen, Länder oder Staaten nicht besser selbst regeln können. Wenn wir eines in den letzten Jahrzehnten bewiesen haben, dann das, dass sich das System der freien Berufe bewährt hat, viel mehr als nur bewährt.
Meine Damen und Herren! Deutschlands wirtschaftlicher Wohlstand beruht zu einem erheblichen Teil auf dem Einsatz seiner Selbständigen. Die Gruppe der freien Berufe ist volkswirtschaftlich eine wichtige Gruppe. Knapp 1,2 Millionen selbständig tätige Freiberufler erwirtschaften mit mehr als drei Millionen Mitarbeitern mehr als 10 % des Bruttoinlandsprodukts. Allein diese wirtschaftliche Bedeutung macht eine Positionierung, wie die SPD und die CDU dies in ihrem Antrag vorbringen, unausweichlich. Aber nicht nur darin besteht der Mehrwert der freien Berufe.
Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten messen der Qualitätssicherung in den freien Berufen höchste Bedeutung bei. Sie ist nicht nur für Freiberufler, sondern natürlich auch für deren Kunden notwendig. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Selbstverwaltung der freien Berufe erhalten bleibt.
Wir setzen darauf, dass nicht nur über den Preis ein Vorteil für den Verbraucher geschaffen wird, sondern dass die Qualität im Mittelpunkt stehen muss. Das ist Verbraucherschutz im Reinformat.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeit in den freien Berufen lässt sich nicht durch Deregulierung und Liberalisierung erreichen, sondern durch konsequente qualitätssichernde Maßnahmen. Der Ansatz der Deregulierung, der allein die wirtschaftliche Performance im Auge hat und die Frage der Qualität einer Dienstleistung außer Acht lässt, kann nicht die Regel sein. Das wäre keine europäische Politik, das wäre keine deutsche Politik und das wäre erst recht keine sozialdemokratische Politik.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung muss gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission verdeutlichen, dass bei der vorgesehenen Evaluierung dem Erhalt bestehender, bewährter und funktionaler Systeme Rechnung getragen wird. Das über Jahrzehnte gewachsene System der Selbstverwaltung sowie die Qualität der Berufsausbildung im Bereich der freien Berufe sind zu achten und weiter zu fördern.
Das deutsche System der freien Berufe hat sich in den vielen Jahren seiner Existenz mehr als bewährt. Das deutsche Berufssystem steht in großem Maß für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
Ich freue mich nun auf die Diskussion und hoffe sehr, dass wir im Interesse der freien Berufe - seien es nun Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater -, aber eben auch im Interesse unserer Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende einen breiten gemeinsamen Nenner finden. - Danke schön.
Werter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich zu hören, dass wir im Hause bei diesem Thema alle mehr oder weniger den gleichen Standpunkt vertreten, insbesondere wo es die Koalition, die Opposition und auch das Ministerium gleichermaßen vorgetragen haben.
Lassen Sie mich das noch einmal auf den Punkt bringen. Es darf kein oktroyiertes liberalisierendes System der freien Berufe in Deutschland geben. Eine jahrzehntelange Erfolgsstory, die maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands gehört,
die Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft, die ein Inbegriff von Qualität und Verbraucherschutz darstellt, diese Erfolgsgeschichte darf nicht für eine Liberalisierung des europäischen Marktes aufgegeben werden.
Notwendige Harmonisierungen in einem Europa ohne Grenzen dürfen dabei keine Abwärtsspirale hinsichtlich der freiberuflichen Qualitätssicherung und der Sicherstellung freiberuflicher Qualifikationen zur Folge haben; andersherum wird ein Schuh daraus. Das Ziel muss vielmehr eine Angleichung der Qualitätsforderung in den freien Berufen auf höchstmöglichem Niveau gerade nach dem Vorbild Deutschlands sein.
Leider ist er jetzt nicht im Saal. Lieber Frank Thiel, wenn es Lobbyismus ist, sich für Freiberufler und Verbraucher gleichermaßen einzusetzen, dann lasse auch ich mich dafür gerne als Lobbyist bejubeln.
Meine Damen und Herren! Alles, was Sie und ich heute in der Debatte vorgetragen haben, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im Bereich der freien Berufe Aufgaben vor uns liegen. Das fachliche Spektrum der freien Berufe erstreckt sich von den freien heilkundlichen, über rechts- und wirtschaftsberatende, technische und naturwissenschaftliche Berufe bis hin zu den freien Kulturberufen.
Bei aller Unterschiedlichkeit sind die freien Berufe geprägt durch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Professionalität. Gerade beim Sprung ins Informations- und Wissenszeitalter muss Deutschland sich stärker als SelbständigenGesellschaft aufstellen.
Meine Damen und Herren! Eine weitere von vielen Herausforderungen für Freiberufler ist überhaupt erst der Schritt in die Selbständigkeit. Für eine Stärkung der Innovationskultur in Deutschland ist aber auch einen nachhaltigere Kultur der Selbständigkeit notwendig.
Deshalb wollen wir auf die Förderung dieses Bereichs in unserer Wirtschaftspolitik ein besonderes Augenmerk legen und bereits in der schulischen und beruflichen Ausbildung mehr junge Menschen für die Selbständigkeit begeistern.
Ich bin in diesem Jahr 25 Jahre selbständig. In diesem Vierteljahrhundert hat sich in dieser Hinsicht schon einiges getan. Grundsätzlich aber brauchen wir mehr Wertschätzung für den Unternehmergeist in unserem Land. Schließlich sind es vielfach die Selbständigen im Bereich der freien Berufe, die als Arbeitgeber für Lohn und Brot sorgen. Vor allen in den kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch in den freien Berufen entstehen die Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze von morgen.
Das zeigt, gerade Unternehmer, und dabei auch diejenigen aus dem Bereich der freien Berufe, sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und zukunftssichere wirtschaftliche Entwicklung.
Daher brauchen wir ein enges und ganzheitliches Betreuungs- und Beratungsangebot für Existenzgründerinnen und -gründer und für bestehende Unternehmer. Daher brauchen wir auch kompetente Ansprechpartner für Unternehmerinnen und Unternehmer und Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den Verwaltungen. Es muss das Prinzip „ein Unternehmer, ein Ansprechpartner für alle Fragen“ gelten.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Hemmnis beim Schritt in die Selbständigkeit ist die Frage der Finanzierung. Alternative Finanzierungsideen sollten bedacht werden. Notwendig sind jeweils passgenaue Förder- und Unterstützungsangebote seitens des Landes. Wir wollen als SPD einfachere und transparentere Förder- und Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel niedrigschwellige und zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften zur Stärkung der Investitionsförderung, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, gerade auch für Freiberufler.
Denkbar wären auch Kleinstkredite, insbesondere für den Bereich der kleinen kreativen Soloselbständigen, handelt es sich doch hier überwiegend um kleine Anschubhilfen und Unterstützung bei der Gründung von geeigneten Plattformen und Netzwerken.
Meine Damen und Herren! Im Interesse der freien Berufe liegt eine Menge an Aufgaben vor uns. Aber im Moment sollte uns hier im Hause einen, dass wir die Deregulierungsvorhaben der EU-Kommission verhindern. Ein erster Schritt dazu ist eine deutliche Positionierung dagegen. Das erreichen wir mit der Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Antrag.
Herr Kollege Meister, wir werden gleich bei der Abstimmung erleben, wer den von Ihnen genannten Wagen zieht und wer wieder einmal das Gleis blockiert. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Küche oder das Schlafzimmer einen neuen Anstrich brauchen oder die Fliesen im Bad erneuert werden müssen, wird der Auftrag leider noch immer gern unter der Hand vergeben anstatt an ein ordentlich gemeldetes Handwerksunternehmen. Die Versuchung scheint groß, da insbesondere die Sozialabgaben für angestellte Mitarbeiter und die Umsatzsteuer die Leistungen der regulären Anbieter meist deutlich teurer machen als das Angebot auf dem Schwarzmarkt.
Um diesem Problem entgegenzutreten, gibt es seit 2006 eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Es geht dabei etwa um Malerarbeiten oder den Austausch von Fenstern in der selbstgenutzten Wohnung, die Bürger in der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Die Steuerentlastung beträgt 20 % der Aufwendungen für den Arbeitskostenanteil.
Seit dem 1. Januar 2009 können, wie bereits mehrfach gesagt, pro Jahr maximal 1 200 € steuerlich geltend gemacht werden. Zuvor war eine Entlastung von bis zu 600 € zulässig. Im Jahr 2008 wurde diese Regelung im Zuge der Finanzkrise folgerichtig angepasst. Die damalige Bundesregierung wollte damit die Konjunktur ankurbeln und einen Anreiz dafür schaffen, anfallende Rechnungen und Handwerkerlöhne korrekt zu versteuern.
Die Steuervergünstigung trägt auch heute noch Früchte. Der sogenannte Handwerkerbonus trägt zur Reduzierung der Schwarzarbeit und zur Entlastung von Privatpersonen, insbesondere kleinerer und mittlerer Einkommensbezieher, bei. Um an die Ausführungen des Finanzministers anzuknüpfen: Ich freue mich ausdrücklich darüber, wenn in Deutschland die Finanzminister nicht jeder Auffassung von Rechnungshöfen folgen.
Aber nicht nur diese Reduzierung der illegalen Auftragsvergabe wurde positiv durch den Handwerkerbonus beeinflusst, auch für die Unternehmen ist die Steuervergünstigung für Privatpersonen ein großer Gewinn. Insbesondere Klein- und Kleinst
unternehmen, von denen es in Sachsen-Anhalt eine Vielzahl gibt, profitieren von der belebenden Wirkung, da zahlreiche Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten durch diese Regelung begünstigt werden.
Dass das Modell nachahmenswert ist, wird unter anderem dadurch belegt, dass Österreich den Handwerkerbonus übernommen hat. Die Regelung ist dort seit dem 1. Juli 2014 in Kraft. Dort ist eine Förderung allerdings nur bis 600 € im Jahr möglich. Es kann sein, dass die Österreicher auch darin noch unserem Beispiel in Deutschland folgen.
Nun komme ich auf unseren Antrag zu sprechen. Er zielt auf den Erhalt der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen ab. Zwar hat die Bundesregierung zugesichert, an der Regelung festzuhalten, dennoch verstummen die Diskussionen um eine mögliche Abschaffung nicht. Seit der Einführung gibt es immer wieder ernstzunehmende Versuche, das bewährte Instrument für Bürger und Handwerksunternehmen abzuschaffen, um mit den vermeintlichen Mehreinnahmen andere Aufgaben zu finanzieren. Die Kosten für den Staat und damit die Entlastung des Steuerzahlers seien zu hoch. Eine Streichung des Handwerkerbonus wäre ein Rückschlag für alle Steuerzahler und Handwerker im Land. Deshalb brauchen wir diesen Antrag.
Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für das bewährte Verfahren einzusetzen und somit weiter auf die Eindämmung der Schwarzarbeit und die Belebung der Auftragslage der Handwerksbetriebe hinzuwirken.
Dies schließt nicht aus, dass es in Zukunft Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten bedarf. Wir dürfen dem Handwerk dabei aber keine Fesseln anlegen. Wie der Mechanismus des Steuer- und Handwerkerbonus derzeit gestaltet und umgesetzt wird, ist nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt, er darf nur nicht grundsätzlich infrage gestellt werden.
Kollege Thiel, wenn Sie Freude daran haben, darüber zu diskutieren, ob es vielleicht auch um 900 € gehen könnte, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich Freude daran hätte, darüber zu diskutieren, ob es um 1 500 € gehen könnte.
Man muss aber auch sehen, was derzeit machbar ist. Daher ist ein Konsens zwischen Politik und Handwerkerschaft immer wünschenswert, wenn es um relevante Anpassungen von gesetzlichen Regelungen geht.
Meine Damen und Herren! Mit dem Erhalt des Steuerbonus können wir den Handwerksunternehmen im Land unsere volle Unterstützung zusichern; denn es stimmt: Das Handwerk ist die Wirtschaftsmacht von nebenan.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anstrengungen auf beiden Seiten erfordert. „Gesamtgesellschaftlich“ bedeutet auch, dass man bei den Integrationsbemühungen keine Ebene ausblenden darf. Dazu gehören auch der Arbeitsmarkt und der Ausbildungsmarkt. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir heute über dieses Thema diskutieren.
Es ist wichtig, dass sich junge Erwachsene möglichst ohne Zeitverzug in einer Ausbildung wiederfinden, gerade dann, wenn die Rückkehr in ihr Heimatland unwahrscheinlich und schwierig erscheint.
Aber auch für unsere Unternehmen gestaltet sich die Suche nach Fachkräften und vor allem Auszubildenden zunehmend schwierig. Daher muss das Thema der schnellen Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als eine Win-Win-Situation auch für unsere Unternehmen entwickelt werden.
Wir müssen die Unternehmen dahin gehend unterstützen, dass wir den vielen Flüchtlingen, unter denen zum Teil gut ausgebildeten junge Menschen und Fachkräfte sind, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Verkürzung der Zugangsfristen zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung.
Dass Flüchtlinge seit November schon nach drei Monaten arbeiten und eine Ausbildung beginnen dürfen - vorausgesetzt, sie finden einen Betrieb, der sie einstellen will - ist gut. Dass die Vorrangprüfung nur noch für die ersten 15 Monate vorgeschrieben ist, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Für Fachkräfte wird sie komplett gestrichen.
In der Vergangenheit wurden die Potenziale der jungen Flüchtlinge oft nicht ausreichend für den Arbeitsmarkt genutzt. Es ist unabdingbar, die Unternehmen bei ihren Integrationsvorhaben vollkommen zu unterstützen. Ein Hindernis von Geflüchteten bei der Integration in die Unternehmen sind oft die rechtliche Unsicherheit und eine mangelnd interkulturelle Erfahrung der Betriebe.
Meine Damen und Herren! Nun sind viele junge Menschen bei uns vor Ort und es werden mehr werden. Die Gründe für ihre Flucht sind furchtbar. Aber zur gelebten Teilhabe und zu einer schnellen und vor allem gelungenen Integration gehört auch, ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Nach der Opulenz der letzten 20 Jahre leiden einige Branchen bereits jetzt unter einem erheblichen Fachkräftemangel und viele Unternehmen finden nicht mehr genügend Auszubildende.
So unternimmt beispielsweise die Industrie- und Handelskammer Magdeburg viele Anstrengungen, um junge Spanier von einer Ausbildung in Sachsen-Anhalt zu überzeugen. Man bedenke: Allein im Land Sachsen-Anhalt blieben im Jahr 2014 fast 700 Lehrstellen unbesetzt, obwohl mehr Unternehmen ausgebildet haben und die Übernahmequote gestiegen ist.
Jetzt kommen immer mehr Leute ins Land. Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist sowohl integrationspolitisch als auch wirtschaftspolitisch mehr als sinnvoll. Wir sehen: Wir müssen Arbeits- und Ausbildungsintegration für beide Seiten als Gewinn verstehen. Die Rahmenbedingungen müssen daher weiter optimiert werden.
Es stellt sich wiederum die Frage: Was können wir tun, um die Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in Ausbildung und Beschäftigung auszubauen?
Erstens ist die Deutsch-Förderung sicherzustellen. Verschiedentlich bieten Länder ebenfalls Orientierungs- und Deutschkurse für Erwachsene an, die als Basis für eine weitere Arbeitsmarktförderung dienen können. Beispielsweise führt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Grenzdurchgangslager Friedland den Kurs „Wegweiser für Deutschland“ durch, ist in Baden-Württemberg im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sicherzustellen, dass unentgeltlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können und
gibt es in Hessen sprachliche Intensivförderung für junge Flüchtlinge.
Zweitens. Wir müssen den Zugang zu integrationsfördernden Leistungen erleichtern.
Drittens sind gleiche Chancen für Flüchtlinge in Schule und Ausbildung zu schaffen. Ein gesicherter Aufenthalt sollte bundesweit während der gesamten Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss auch unmittelbar nach dem Abschluss über die Ausbildung hinaus rechtssicher, transparent und einheitlich garantiert werden.
Meine Damen und Herren! Die Kollegen der Fraktion DIE LINKE weisen in Ihrem Antrag darauf hin, dass, nachdem die Zugangsfristen zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung reduziert worden sind, auch die Mittel und Instrumentarien der Arbeitsmarkt- und Ausbildungsförderung angeglichen werden müssen. Das stimmt, springt aber vielleicht doch etwas zu kurz.
Monetäre Aspekte, wie BAföG und Ausbildungshilfe, sind ein Aspekt, der betrachtet werden muss. In erster Linie aber müssen wir den Kontakt zwischen den jungen Menschen und den Unternehmen aufbauen. Dazu braucht es nicht unbedingt direkter Geldleistungen. Dazu braucht es Koordinierung, fachkundige Betreuer, dazu braucht es das Wissen um die Ausbildung und die Fähigkeiten der jungen Menschen, damit Angebot und Nachfrage zusammengebracht werden können.
Darüber würden wir gern noch weiter vertieft mit Ihnen ins Gespräch gekommen. Wir bitten daher um Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. - Danke schön.
Ja, gern.
Ich habe jetzt Ihre Frage nicht erkannt.
- Ach so, dazu diene ich gern. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Existenzgründung scheint ein Thema zu sein, das immerhin ein Viertel unserer Kolleginnen und Kollegen interessiert. Das ist schon einmal erfreulich; es hätte schlimmer kommen können.
Meine Damen und Herren! Unser Land ist von einer kleinen und mittelständischen Wirtschaft geprägt. Dass diese Struktur zwei Seiten hat, wissen mittlerweile alle im Haus.
Auf der einen Seite sind gerade diese Unternehmen der Arbeitgeber Nummer eins. Ausbildung wird, angefangen bei der Wirtschaftsmacht von nebenan, dem Handwerk, bis zu den mittelständischen Industriebetrieben, groß geschrieben. Dass Innovationen nur großen Unternehmen vorbehalten sind, widerlegen die vielen Beispiele in unserem Land sehr eindrücklich.
Diese Struktur bringt aber auch Nachteile mit sich. So ist die FuE-Quote unserer Unternehmen nach wie vor zu gering. Exportquoten müssen angesichts neuer weltweiter Märkte gesteigert werden.
Meine Damen und Herren! Wir wollen das Zusammenspiel aus Forschungsdrang und Unternehmergeist intensivieren. Kleine und mittlere Unternehmen in unserem Land können sich eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen meist kaum leisten. Die Hochschulen im Land sind wiederum vielfach auf Drittmittel angewiesen.
Das Zusammenspiel zwischen Forschungsdrang und Unternehmergeist muss deswegen weiter gefördert werden, und zwar ganz im Sinne der Verbundforschungsförderung. Möglichkeiten von Netzwerken, Clustern, Kompetenzzentren und Wissenstransfer können einen Beitrag dazu leisten. Die Zusammenführung von Forschern und Unternehmern ist ohne Frage richtig und wichtig. Verschiedentlich haben wir darauf im Landtag bereits verwiesen. Damit allein ist es jedoch nicht getan.
Die Zusammenführung kann Verbundforschungsnetzwerke entstehen lassen und führt zu guten Ideen für Produkte und Dienstleistungen. Aber zwischen einer guten Idee auf dem Papier und einem marktfähigen Produkt liegt ein langer Weg.
Meine Damen und Herren! In der frühen Phase lässt sich die Entstehung eines marktfähigen Produktes nur schwer vorhersagen. Die finanziellen Mittel werden zu Beginn ausschließlich für Forschung und Entwicklung benötigt.
Ob sich eine gute Idee später auch am Markt behaupten kann, bleibt jedoch eher ungewiss; denn zwischen der guten Idee und der wirtschaftlichen Umsetzung stehen vor allem die finanziellen Hürden. Sie beginnen mit einer kostenintensiven Produktentwicklung. Daran schließen sich, insbesondere in der Pharma- und der Biotechnologie, oftmals sehr teure und vor allen Dingen langwierige Tests an, zum Beispiel in Form von klinischen Studien. Nach einer Testphase, etwa von Prototypen, folgen der Aufbau von Produktionskapazitäten sowie eine erfolgreiche Markteinführung und Marketingaktivitäten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Der kommerzielle Erfolg wird mit jedem Euro und mit jeder Arbeitsstunde besser abschätzbar, aber es wird auch immer teurer. Diese unterschiedlichen Phasen von Startups gilt es mutiger als bisher auszufinanzieren.
Das bei weitem größte Hemmnis für Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen ist der Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten. Forschung und Entwicklung, Fertigungsaufbau und Marketingaktivitäten sind dabei zu finanzieren, und das alles, ohne dass die Unternehmen in der frühen Entwicklungsphase auf bedeutende eigene Erlöse zurückgreifen können. Folgerichtig führt die geringe Selbstfinanzierungskraft regelmäßig dazu, dass insbesondere junge Technologieunternehmen auf die Zuführung von Kapital angewiesen sind.
Grundsätzlich erschwert sich die Situation für Startups zusätzlich dadurch, dass die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Einführung am Markt mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie werden verursacht durch Schwächen im kaufmännischen Wissen, nicht weit genug reichender Marktkenntnisse junger Unternehmer und die mangelnde Akzeptanz
der Kunden für neue, meistens eher noch unbekannte Produkte.
Wenn der Prozess der Markteinführung aber positiv begleitet wird, entsteht im besten Falle ein junges Unternehmen mit einem entwickelten Produkt, das marktreif ist und Umsätze aus dem Verkauf erzielt. Die Liste innovativer Ideen aus SachsenAnhalt ist lang. Denken Sie nur an die Nachrichten von der Cebit im letzten Monat. Wir brauchen noch mehr solcher Investitionen und vor allem solcher Innovationen. Dazu brauchen wir vor allem mehr Mut beim Beteiligungs- und Risikokapital.
An erste kommerzielle Erfolge von Existenzgründungen schließen sich Unternehmenswachstum, Wachstum des Marktes und damit der Export von Produkten sowie der Zuwachs von wissensbasierten Arbeitsplätzen usw. an. Das sind alles Aspekte, von denen unser Bundesland und seine Wirtschaft profitieren können.
Meine Damen und Herren! Der Bundesdurchschnitt der Exportquote - wir haben hierüber im Plenarsaal schon oft gesprochen - liegt bei 41,5 %. In Sachsen-Anhalt hat sich diese Quote wie folgt entwickelt: Im Jahr 1993 betrug die Exportquote des Landes 13,7 %, im Jahr 2000 lag sie bei 15,7 %, 2008 steigerte sie sich auf 28,3 % und betrug im Jahr 2013 27 %. Auch wenn wir in den vergangenen 25 Jahren immer besser geworden sind, gibt es dennoch genug Luft nach oben.
Insbesondere beim Beteiligungs- und Risikokapital für die Markteinführung von Innovationen müssen wir mutiger werden. Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden umso erfolgreicher sein, je besser wir eine Kapitalausstattung für sie sicherstellen können. Wir wollen nicht, dass gute Ideen in unserem Land wegen Finanzierungslücken in dunklen For
schungsstübchen verstauben.
Prinzipiell gilt: Marktfähige Innovationen dürfen nicht an der Umsetzung scheitern. Dafür sind entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und bewährte Instrumente der Gründungsunterstützung mit der KfW auf der Bundesebene und der IB auf der Landesebene zu entwickeln. Dieser Weg der Bundesregierung ist im Interesse der Existenzgründer in unserem Land. Diesen Weg gilt es zu unterstützen.
Aber wir gehen noch einen Schritt weiter: Kooperationsmodelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft müssen ebenfalls weiter unterstützt werden. Mit einer so entstandenen guten Idee auf dem Papier darf die Unterstützung keineswegs enden. Geeignete Finanzierungsinstrumente für die Förderung der Markteinführung innovativer Ideen müssen deswegen ressortübergreifend weiterentwickelt und dann revolvierend eingesetzt werden.
Kurzum: Wo wir können, wollen wir Existenzgründern und bestehenden Unternehmen in unserem Land auf die Beine helfen bzw. sich fortentwickeln lassen, und zwar nicht nur in der ersten Phase der Ideenfindung, sondern auch in einer zweiten, dritten und vierten Phase der Unternehmensgründung.
Gründer sind Impulsgeber für Innovationen, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum. Gründer sichern Zukunft; sie sind Garant für weitere Erfolge der Wirtschaftspolitik in Sachsen-Anhalt.
Deswegen werbe ich für unseren Antrag und um Ihre Unterstützung. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Herr Kollege Thiel, dass die Opposition nicht die Aufgabe hat, die Festigkeit der Koalition zu unterstützen - das kann so sein, aber schaden tut es auch nicht.
- Uns nicht!
Ich sage es einmal so: Es ist schon etwas viel verlangt, uns aufzufordern, noch etwas von Ihrem Antrag aufzunehmen. Aber da wir ja immer orientiert sind, das zu tun, was der Sache nützt, und nicht das, was dem Vorwahlkampf dient, können wir uns das anschauen.
Meine Damen und Herren! Ich habe in der Einbringungsrede deutlich gemacht, dass insbesondere wachstumsorientierte junge Unternehmen in unserem Land in der Regel nicht über genügend eigene finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre forschungs- und entwicklungsbezogenen Unternehmensaktivitäten zu erhöhen. Ein sicherer Zugang zu Beteiligungs- und privatem Risikokapital für die Markteinführung von Innovationen aus Verbundinitiativen ist deswegen unerlässlich. Das haben auch die Vorredner angedeutet.
Wachstumsorientierte Unternehmen in SachsenAnhalt stehen vor zwei Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen ist eine strukturelle, die
andere Herausforderung ergibt sich aus einer absehbaren Zeitschiene. Die strukturelle Herausforderung besteht im Zugang zu Risikokapital.
Wenn Sie beispielsweise nach München schauen, stellen Sie schnell fest, dass der Zugang zu Risikokapital dort vergleichsweise einfach ist. Um es salopp zu sagen: Sie brauchen nur zu Ihrem Zahnarzt zu gehen. Natürlich ist die Venture-CapitalSzene dort auch eine andere als in Sachsen-Anhalt. Junge technologieorientierte Start-ups finden dort relativ leicht zu Kapitalgebern bzw. zu Beteiligungskapital. Kapitalgeber unterstützen wiederum junge Start-ups mit Minderheitenbeteiligungen, sogenanntem Smart-Kapital, also mit Know-how, etwa durch Managementunterstützungen. Im Gegenzug sind für Geldgeber recht hohe Renditen zu erwarten.
Die Venture-Capital-Szene in Sachsen-Anhalt ist aber leider doch etwas überschaubar. Die Fachliteratur sieht unterschiedliche Ursachen für das geringere Angebot. Natürlich hat es etwas mit der geografischen Lage zu tun. Die Entfernung zu Wagniskapitalzentren ist schlichtweg sehr groß oder auch zu groß. Hinzu kommt, dass sich die wenigen investitionswilligen Risikokapitalgeber in Sachsen-Anhalt meistens auf die sehr späte Phase von Start-ups, also auf die Wachstumsphase mit möglichst geringem Risiko, konzentrieren.
Meine Damen und Herren! Der revolvierende Einsatz von Instrumenten zur Förderung der Markteinführung muss den strukturellen Unterschieden zwischen Sachsen-Anhalt und den Wagniskapitalzentren Rechnung tragen. Die Landesregierung sollte bei der von uns heute beantragten Weiterentwicklung für genau diese Instrumente mehrere Dinge berücksichtigen.
Erstens. Wir benötigen Möglichkeiten der Gestaltung. Ein Hightech-Unternehmen muss zu Beginn mit einem anderen Start-up-Prozess begleitet werden als ein kleineres Start-up. Die kleinen Startups sind aber in Sachsen-Anhalt deutlich in der Überzahl. Wenn eine Beteiligungsgesellschaft aber Geld gibt, braucht dieses Geld auch eine Vergütung innerhalb einer bestimmten Frist. Diese ist insbesondere von kleinen Start-ups meistens nur sehr schwer zu leisten.
Zweitens. Wir brauchen Partner. Bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße gibt es beachtliche Erfolge bei Markteinführungsansinnen. Dabei geht es um eine erfolgreiche Wertschöpfung. Deren Bedeutung für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt habe ich in der Einbringungsrede illustriert. Bis zu einem bestimmten Punkt kann man diese Startups entwickeln, danach bedarf es jedoch weiterer Partner, die den Start-ups auf die Beine helfen.
Das Stichwort ist: die nächste Finanzierungsrunde. An dieser Stelle kann ein Start-up-Unternehmen scheitern, wenn etwa bestimmte Größenordnun
gen an den Markt gebracht werden müssen. Leider gilt hierfür: Es gewinnt nicht immer der, der das beste Produkt hat. Oft gewinnt der, der den besten Zugang zu Beteiligungs- oder Wagniskapital hat. Ein solcher Zugang muss auch den Start-ups in unserem Land aufgezeigt werden.
Wenn das Unternehmen im Falle des Erfolges durch Dritte gekauft wird - hierfür gibt es in Sachsen-Anhalt Beispiele -, dann sollte das in dieser Form geflossene Geld in einen Topf wandern, aus dem das nächste Projekt finanziert werden kann. Das ist auch aufgrund der hohen Ausfallraten früherer Start-ups wichtig.
Drittens. Wir müssen flexibel sein. Es muss ein größtmöglicher Wert auf die Ausfinanzierung gelegt werden. Am Ende zählt nicht immer nur, wer das erfolgreichere Produkt hat, sondern zum Beispiel auch die zeit- und kostenintensive Langfriststudie. Aus den Langfriststudien resultiert dann gegebenenfalls ein Interesse von außerhalb.
Meine Damen und Herren! So viel zu den strukturellen Herausforderungen, die bei der konkreten Ausgestaltung der Instrumente zu beachten sind.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Er zeigt vom Grundsatz her, dass wir an der Stelle ähnlichen Handlungsbedarf sehen. Das freut uns.
Wir würden gern als Ergänzung aus Ihrem Punkt 4 den Satz: „Dafür ist eine unternehmensnahe Infrastruktur …“ an unseren Punkt 5 anfügen. Darüber hinaus würden wir unseren Punkt 6 um Ihre Formulierung aus Punkt 5 erweitern.
Wir wollen uns auch noch in zehn Jahren über eine erfolgreiche Wirtschaftsbilanz in Sachsen-Anhalt freuen. Darum müssen wir Gründer, aber auch bestehende Unternehmen unterstützen, wo es nur geht. - Ich danke Ihnen.
Punkt 5 unseres Antrags wird erweitert um den Punkt 4 des Änderungsantrages der LINKEN.
Punkt 6 unseres Antrags wird um den Punkt 5 des Änderungsantrags der LINKEN erweitert. - Herr Thomas hat vorhin gesagt - -
Punkt 6 des Änderungsantrags der LINKEN wird Punkt 7 unseres Antrags.
So, Herr Kollege Thiel, jetzt sind Sie wieder dran.
Schade eigentlich.
Ich bin dem Kollegen Gallert sehr dankbar für den Hinweis, dass derjenige, der die Zukunft meistern will, vorab die Vergangenheit verstehen muss. Ich blende einmal zurück in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts. Damals war man in der ehemaligen Sowjetunion der Meinung, der Sozialismus sei so weit vorangeschritten, dass man testen könne, ob der Kommunismus schon im Kommen wäre. Man hat dann nach dem Motto „Jedem nach seinen Bedürfnissen“ das Brot kostenfrei verteilt. Das führte dazu, dass es an die Schweine verfüttert wurde.
Wenn heute Jugendliche in den Schulen auf die Frage, welche Ausbildung sie anstrebten, als Berufswunsch „Hartzer“ angeben, dann zeigt das zumindest für mich, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen, insbesondere in einer Höhe von 1 500 €, sehr weit neben der Wirklichkeit liegt. Dann müsste sich eine Verkäuferin bei Aldi als eine der Leistungsträgerinnen unserer Gesellschaft fragen, warum sie morgens aufsteht. Geben Sie mir darin Recht? Oder ist eine solche kommunistische Herangehensweise wirklich ein Ziel für die Zukunft?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir uns letztens mit den Problemen und hoffentlich auch mit den ersten Ansätzen zur Lösung dieser Probleme für das Handwerk beschäftigt haben, debattieren wir heute über den eigentlichen Grund dafür, dass das Handwerk seit Jahrhunderten ein Synonym für Qualität in der Arbeit und in der Ausbildung ist, über den Meisterbrief.
Meine Damen und Herren! Warum ist das Handwerk, warum ist der Meisterbrief so wichtig für uns? - Lassen Sie mich dazu ein paar Gründe aufführen.
Erstens. Die Ausbildungsleistung des Handwerks trägt maßgeblich zur Sicherung des Nachwuchses
der gesamten gewerblichen Wirtschaft bei. Dieses Ausbildungsniveau wird durch die unzähligen Meisterbetriebe im Land getragen. Die Ausbildungsquote im Handwerk ist, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, mit knapp 8 % sogar mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. 95 % der Lehrlinge werden im zulassungspflichtigen Handwerk - der Meister oder eine gleichwertige Qualifikation des Betriebsleiters ist Voraussetzung für die Selbständigkeit - ausgebildet.
Zweitens. Die Qualität der Berufsqualifikation ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Der Schlüssel für den Erfolg deutscher Betriebe ist nicht der Preis, sondern das Know-how. Gerade im Handwerksbereich schöpfen Marktführer ihre Wirtschaftsstärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit aus der fachlichen Qualifikation von Betriebsinhabern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Welt ihresgleichen sucht.
Drittens. Die qualifikationsbedingte Reglementierung von Handwerksberufen ist in der Praxis untrennbar mit der hohen Ausbildungsleistung des Handwerks verknüpft. Es ist also kein Zufall, dass Meisterbetriebe den größten Anteil zur Ausbildungsleistung des Handwerks beisteuern. Nur in der Meisterqualifikation wird das Rüstzeug für Selbständigkeit und Unternehmertum vermittelt.
Viertens. Damit ist eine unerlässliche Basis für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg gegeben. Sie dient der ganzheitlichen Vorbereitung auf eine erfolgreiche unternehmerische Betätigung. Sie beinhaltet neben berufsspezifischem Fachwissen fundierte betriebswirtschaftliche, rechtliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Fünftens. Im Handwerk sind mehr als 80 % der Auszubildenden nach wie vor Sekundarschulabsolventen. Dieser Zielgruppe wird mit der Möglichkeit der Fortbildung zum Meister die Chance auf eine hochwertige Qualifikation und auf eine aussichtsreiche Existenzgründung gegeben. Mit der akademischen Bildung gleichwertige berufliche und individuelle Karrierewege sind damit auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung eröffnet. Die Meisterqualifikation ermöglicht insofern ein leistungsfähiges Unternehmertum jenseits des akademischen Bereichs.
Sechstens. Die duale Ausbildung ist die wirksamste Waffe im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Eine gute Qualifikation ist die zentrale Voraussetzung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens und der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Damit trägt sie entscheidend zur Entlastung der Solidargemeinschaft bei. Deutschland hat zuletzt dank der dualen Ausbildung mit etwa 7,4 % die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in Europa. Die durchschnittliche Quote der 28 EUMitgliedstaaten ist fast dreimal so hoch.
Siebentens. Fachliche Kompetenz ist gerade bei gefahrengeneigten Berufen gelebter und präventiver Verbraucherschutz. Gefahrengeneigte Tätigkeiten dürfen nur von Handwerksunternehmen ausgeführt werden, deren Inhaber oder Betriebsleiter über einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Berufsqualifikation verfügen.
Die fachliche Kompetenz und handwerkliche Erfahrung von Meistern schützt vor unsachgemäßen oder gar vor gefährlichen Arbeitsausführungen und befähigt jeden Betriebsleiter, Gefahren für Gesundheit, Leben und Umwelt zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Gerade Verbraucher müssen sich auf die Kompetenz und die Sicherheit handwerklicher Arbeiten verlassen können.
Die Qualität von Handwerksmeistern steht deshalb im unmittelbaren Interesse eines effektiven präventiv ausgerichteten Verbraucherschutzes.
Meine Damen und Herren! Das war jetzt viel. Aber es ist eben auch nicht weniger.
Lassen Sie mich festhalten: Die Meisterprüfung und der Meisterbrief sind Befähigungsnachweise. Sie sind nicht nur Nachweise für eine hohe Qualität der Arbeit, gerade unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes, sondern auch Nachweise für die Befähigung zur Ausbildung. Wir sehen mit Blick auf die Ausbildung eine enorme Bedeutung der dualen Ausbildung, welche von den vielen Meisterbriefen in unserem Land getragen wird.
Meine Damen und Herren! Aus diesen Gründen steht für uns fest: Wir werden uns für den Meisterbrief als ein Siegel für Qualität der Dienstleistung und der Ausbildung, gerade mit Blick auf die europäischen Diskussionen, einsetzen.
Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell, das weltweit Anerkennung und Nachahmer findet. Dieses Erfolgsmodell darf nicht infrage gestellt werden.
Ich freue mich auf die Debatte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was schon gesagt wurde, zeigt sehr deutlich, dass wir hier im Hause mit einer ähnlichen Stimme sprechen, wenn es darum geht, sich für den Meistertitel als eine tragende Säule unserer Wirtschaftsstruktur einzusetzen. Ich möchte aber noch einmal betonen, welche Bedeutung die Handwerksbetriebe bei der Ausbildung junger Menschen haben.
Das Handwerk trägt maßgeblich dazu bei, dass junge Menschen eine Berufsqualifikation erhalten, die ihnen sowohl im Handwerk wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen eine berufliche Perspektive eröffnet.
Entscheidend für das hohe Qualifizierungsniveau der handwerklichen Ausbildung ist die fachliche
und pädagogische Befähigung des Ausbilders. Die hierfür notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Kompetenzen werden als zentrale Aspekte in der Fortführung zum Meister vermittelt.
Eine Abkehr von der Meisterqualifikation als Schlüsselqualifikation für bestimmte Gewerke würde absehbar zu einer spürbaren Verringerung der Ausbildungsleistung im Handwerk führen. Gerade vor dem Hintergrund der mehr denn je notwendigen Fachkräftesicherung und der Bedeutung der Ausbildungsleistung der Meisterbetriebe über das Handwerk hinaus für die gesamte gewerbliche Wirtschaft ist es unerlässlich, bestehende Qualifizierungsanforderungen im Handwerk zu fördern.
Übrigens zahlen sich anschließende Berufsfortbildungen, wie etwa und insbesondere der Meister, auch wirtschaftlich aus. Die Einkommenssteigerung infolge der Fortbildung ist in Bezug auf die Fortbildungskosten bei Handwerksmeistern höher als bei Hochschulabsolventen. Der Investitionsvorteil der Meisterausbildung wurde jüngst in einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln erneut nachgewiesen.
Meine Damen und Herren! Um auch einmal mit dem Argument der Eingrenzung der europäischen Mobilität, welches wohl der Hauptgrund für die Vorstöße aus Brüssel ist, aufzuräumen: Die Qualifikationsanforderungen an Handwerksberufe beeinträchtigen nicht die Mobilität von Selbständigen und Beschäftigten im europäischen Binnenmarkt. Der Zugang zu zulassungspflichtigen Handwerksberufen in Deutschland für Staatsangehörige aus der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum mit entsprechender Qualifikation wird durch die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen ermöglicht.
Eine Überprüfung der beruflichen Qualifikation und das Durchlaufen eines Berufsanerkennungsverfahrens sind nur dann erforderlich, wenn eine Betriebsleiterfunktion in einem in Deutschland eingetragenen Betrieb angestrebt wird.
Zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen gilt überwiegend der Grundsatz der automatischen Anerkennung. Die Migration von Fachkräften als Arbeitnehmer wird durch die deutsche Berufsreglementierung nicht einmal berührt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal auf unseren Antrag und den Änderungsantrag der Kollegen der LINKEN eingehen.
Erstens. Wir bitten die Landesregierung, eine Evaluation der Novellierung der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 zu fordern und dabei die Entwicklung der Unternehmenszahlen, die Struktur von handwerklichen Kleinstunternehmern und die Ausbildungszahlen zu analysieren. - Lieber Herr Kollege Thiel, wir möchten davon absehen, diesen zusätzlichen Punkt aufzunehmen.
Mit Blick auf die Punkte 2, 3 und 4 freut es mich, dass die Kollegen der LINKEN diesbezüglich unserem Antrag im Verhältnis 1 : 1 folgen wollen.
Den unter Punkt 5 aufgeführten Antragstext erachte ich als sehr offen und im Zweifelsfall sehr weit gefasst. Hierbei würde es sich anbieten, über diesen Punkt separat in den zuständigen Ausschüssen zu sprechen und ihn mit einem eigenständigen Antrag zu untersetzen.
Die Punkte 6 und 7 finde ich ausgesprochen gut. Diese würden wir gern als Punkte 5 und 6 in unseren Antrag aufnehmen.
Meine Damen und Herren! Ich bin am Ende meiner Rede und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Das Letzte war keine Frage.
Die Aufgabenstellung, die die Berufsschulen betrifft, ist uns einfach zu diffus. Das hat eine Größenordnung, bei der dann auch geklärt werden muss, wer das finanzieren soll, in welcher Dimension das ablaufen soll usw. Für uns sprengt das genauso wie die andere Thematik den Rahmen des Antrages zum Meisterbrief.
Nein. Wir könnten das hier beschließen, wenn wir diese Punkte als die Punkte als die Punkte 5 und 6 übernehmen.
Herr Kollege Weihrich, eine ganz kurze Intervention: Für den Fall, dass auf dem Puzzlespiel „drei bis vier Jahre“ steht, würde ich das als unangemessen empfinden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, jeweils vom 13. Juli 2009, in Landesrecht umsetzen. Hauptforderung des Europäischen Parlamentes und des Rates sind, dass Regulierungsbehörden als unabhängige Behörden zu führen sind. Sie müssen ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben.
Das bedeutet im Einzelnen: Erstens. Sie müssen rechtlich getrennt und funktional unabhängig von anderen öffentlichen Einrichtungen sein.
Zweitens. Sie müssen unabhängig von Marktinteressen sein und weisungsungebunden handeln können.
Drittens. Sie müssen unbeeinflusst von politischen Stellen sein.
Viertens. Sie müssen einen eigenen Haushalt sowie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhalten.
Meine Damen und Herren! Das betrifft somit auch die Landesregulierungsbehörde, die nach § 54 des Energiewirtschaftsgesetzes für die Strom- und Gasnetze, sofern weniger als 100 000 Kunden versorgt werden und das Elektrizitäts- und Gasnetz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht, zuständig ist.
Dieser Gesetzentwurf ist - erlauben Sie mir den Ausdruck - zunächst einmal nur Technik. Bei dieser Technik hat sich die Landesregierung bei den benachbarten Bundesländern bedient und die Regularien übernommen. Insofern sind die Inhalte des Gesetzentwurfes nicht neu und nicht überraschend.
Meine Damen und Herren! Warum bedarf es einer Regulierung des Netzbetriebes? - Der Netzbetrieb ist als natürliches Monopol Gegenstand zahlreicher staatlicher Eingriffe. Den sonst durch den Markt geregelten Bereichen, wie der Preisbildung und der unternehmerischen Aufgabengestaltung, werden durch das EnWG Grenzen gesetzt. Das EnWG greift auch in die Struktur der Netzunternehmen ein. Zur Durchsetzung dieser Regelungen sind die Netzbetreiber der Aufsicht einer Regulierungsbehörde unterworfen, der Bundesnetzagentur im Bund und der jeweiligen Landesregulierungsbehörde im Land, mit deren Einrichtung wir uns heute beschäftigen.
Die wichtigsten Aufgaben der Regulierungsbehörden sind die Missbrauchsaufsicht, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung der Netzbereiche und zur Systemverantwortung der Versorgungsnetzbetreiber sowie seit dem 1. Januar 2009 die Festlegungen im Rahmen der Anreizregulierung.
Meine Damen und Herren! Dies darf jetzt nicht mehr aus dem Wirtschaftsministerium heraus erfolgen, sondern muss von einer unabhängigen Behörde geleistet werden. Das ist Gegenstand der Debatte zu diesem Gesetzentwurf.
Ich denke, wir sollten den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überweisen und uns dann schnell an die Abarbeitung und einen finalen Beschluss hier im Hause machen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Das Handwerk - die Wirtschaftsmacht von nebenan“ - so titelte eine Kampagne der Handwerkskammern im letzten Jahr. In der Tat: Bei fast 29 000 Betrieben in Sachsen-Anhalt, 141 000 Beschäftigten und 7 700 Auszubildenden mit einem breiten Dienstleistungsspektrum stellt das Handwerk mit seinen kleinen und mittelständischen Betrieben eine tragende Säule der sachsen-anhaltischen Wirtschaft dar.
Bei allen gesellschaftlichen Herausforderungen - wie dem demografischen Wandel und der Energiewende - ist das Handwerk ein unverzichtbarer und starker Partner. Auch in der Wirtschaftskrise in den Jahren 2008, 2009 und 2010 war das Handwerk ein stabilisierender Faktor und hat auch dann ausgebildet, als andere die Zahl ihrer Ausbildungsplätze reduzieren oder sogar die Ausbildung einstellen mussten. Damals war das Handwerk da, damals konnte man sich auf das Handwerk verlassen.
Meine Damen und Herren! Wir hatten in der vorletzten Woche mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft die Möglichkeit, mit der Handwerkskammer Magdeburg - Herr Kollege Keindorf war als Präsident der Handwerkskammer Halle auch mit dabei; ich sehe ihn derzeit nicht - ins Gespräch zu kommen.
Es war ein interessanter Gedankenaustausch. Die Probleme, die uns dort mitgegeben wurden, machen deutlich, dass es dafür nicht nur eines permanenten und gegenseitigen Dialogs bedarf, sondern handfester Lösungen.
Meine Damen und Herren! Das Handwerk steht vor entscheidenden Herausforderungen. Es werden dringend Fachkräfte benötigt. Jungen Menschen muss das Handwerk näher gebracht werden. Vor einigen Jahren galt es noch, junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Das hat sich gravierend gewandelt.
Heute sind viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Dem Handwerk in Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen zehn Jahren 60 % der Azubis abhanden gekommen. Gab es im Jahr 2003 noch 19 688 Auszubildende, waren es im letzten Jahr nur noch 7 781.
Wie schaffen wir es, die jungen Menschen wieder an das Handwerk heranzuführen? Wie schaffen wir es, den jungen Menschen mehr Praxisorientierung beizubringen und somit Interesse für das Handwerk zu wecken? - Dazu gehört es, dass im Rahmen der Berufsorientierung verstärkt die beruflichen Potenziale des Handwerks eine Rolle spielen. Eine Karriere im Handwerk ist ein erstrebenswertes Ziel. Das muss deutlich gemacht werden.
Es gibt bereits viele hervorragende Projekte in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Schule. Sie gilt es in Zukunft weiter auszubauen und in die Fläche zu tragen. Hieran müssen wir ansetzen, damit die Berufsorientierung in den Schulen noch mehr zum Handwerk findet bzw. das Handwerk noch stärker zu den jungen Leuten kommt. Denn wenn man die Schüler befragt, wissen die Schüler allerwenigsten, wie vielfältig das Handwerk sein kann.
Klassische Handwerksaufgaben sowie neue, die die Anforderungen der Zeit mit sich bringen - dabei ist die Energiewende nur eine von viele, wenn auch eine entscheidende -, sind spannend und wichtig und sie bergen ungeheuer viel persönliches Entwicklungspersonal. Das gilt gleichermaßen für junge Männer und junge Frauen.
Meine Damen und Herren! Die Anzahl der anstehenden Betriebsübergaben ist enorm hoch. Wenn wir die Probleme nicht gemeinsam mit den Handwerksbetrieben und Handwerkskammern lösen, wird das nicht nur zu Problemen im Handwerk selbst führen, sondern auch zu Problemen in der gesamten Gesellschaft.
Wir alle haben nach den Ereignissen der Flut und beim Beseitigen der Schäden vielerorts davon gehört oder es selbst erlebt, wie schwierig es war, einen Handwerker zu finden. Natürlich war das eine besondere Situation. Aber um zu verhindern, dass dieser Zustand zum Normalfall wird, müssen wir die Handwerksunternehmen bei ihren Betriebsübergaben unterstützen.
Dabei gilt es, auch andere Personengruppen anzusprechen und dafür zu sensibilisieren. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Studienabbrecher gehören dazu.
Meine Damen und Herren! Gerade das Handwerk in Sachsen-Anhalt ist ein Wirtschaftszweig mit enormem Potenzial. Nicht zuletzt die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie „Leistungspotenzial des kreativen Handwerks in Sachsen-Anhalt“ hat das aufgezeigt.
Unsere Gesellschaft braucht das Handwerk, nicht nur als Arbeitgeber und Ausbilder, sondern auch als Motor einer wirtschaftlichen Entwicklung, die klassische Aufgabenfelder mit Innovation und Zukunftsausrichtung verbindet. Deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen nicht nur ein Lippenbekenntnis zum Handwerk. Er ist der notwenige
Anstoß, um die Probleme des Handwerks in die Öffentlichkeit zu rücken und deren Lösung anzugehen.
Das Handwerk hat sich bereits auf den Weg gemacht. Die zu Beginn erwähnte Kampagne „Das Handwerk - die Wirtschaftsmacht von nebenan“ ist nur ein Beispiel.
Sehen Sie es mir nach, wenn ich in diesem Debattenbeitrag die Einbringung mit einer anderen Kampagne des Handwerks, die in der vorletzten Woche auch Thema im Gespräch mit der Handwerkskammer war und die sicherlich vielen von Ihnen bekannt ist, beenden möchte: Ich sage ja zum Meisterbrief. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was mir auf dem Herzen liegt, habe ich im Rahmen der Einbringung erwähnt. Ich denke, ich habe den Minister und die Kollegen in ihren Beiträgen dahingehend richtig verstanden, dass auch sie sich der Bedeutung des Handwerks für unsere Gesellschaft und für unser Land bewusst sind. Daher möchte ich nicht noch einmal auf alles eingehen.
Zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Diskussion über die Umsetzung der im Antrag aufgeführten Punkte und über die darin vorgeschlagenen, geplanten und durchgeführten Maßnahmen sollten wir regelmäßig im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft führen. Daher würden wir diesen Punkt gern als Nr. 15 in unseren Antrag aufnehmen, sofern Sie damit einverstanden sind.
Lassen Sie mich einen Punkt des Antrages besonders hervorheben. In Nr. 8 unseres Antrages bitten wir die Landesregierung darum, mit den vorhandenen Instrumentarien der Wirtschaftsförderung im Land die Absicherung einer mittelstandsgerechten Finanzierung sicherzustellen. Wir alle im Haus kennen diese Instrumentarien. Es gibt auf der einen Seite Bürgschafts- und Darlehensprogramme, die die Handwerksbetriebe bei dringend notwendigen Investitionsvorhaben unterstützen können. Auf der anderen Seite ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, zu nennen.
Aufgrund der neuen EU-Strukturfondsperiode befindet sich die Richtlinie der GRW im Prozess der Überarbeitung. Ich verrate sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die angehörten Kammern und Verbände durchaus kluge und richtige Verbesserungsvorschläge im laufenden Anhörungs
verfahren gemacht haben. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass eine Landesregelung zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe auch und gerade auf die Struktur und die Besonderheiten unserer hiesigen Wirtschaft eingehen muss.
Meine Damen und Herren! Da wir uns heute mit dem Handwerk beschäftigen, sollte es selbstverständlich sein, dass diese Landesregelung auch auf die Strukturen und die Besonderheiten unseres Handwerks eingehen muss.
Wir sprachen von der Innovationskraft der Handwerksunternehmen und von der Unterstützung der Exportbemühungen. Wir müssen uns aber auch vergegenwärtigen, dass Handwerksbetriebe zumeist von Inhabern geführte Unternehmen sind. Das ist auch gut so. Ich sehe die Stärke unseres Handwerks gerade darin, dass viele verantwortungsbewussten Betriebsinhaber im Land ihrer besonderen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und Kunden in exzellenter Weise nachkommen. Aber diese Struktur bedeutet auch, dass wir die Inhaber nicht mit Bürokratie und Regelungswut überfrachten dürfen.
Angesichts dessen sehe ich bei der Überarbeitung der GRW-Richtlinie einen Handlungsbedarf der Landesregierung, und zwar derart, dass man sich bei der Festlegung der Mindestinvestitionshöhen zwar nicht ausschließlich, aber eben auch am Bedarf der Handwerksbetriebe orientiert und dass man die Bürokratie bis zu einem bestimmten Investitionsvolumen so gering wie möglich hält. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Land werden uns dafür dankbar sein.
An dieser Stelle noch ein kleiner Nachtrag zu meiner Einbringungsrede. Herzlichen Dank an Frau von Angern und an den Landesfrauenrat. Selbstverständlich sagen wir nicht nur ja zum Meisterbrief, sondern auch ja zum Meisterinnenbrief.
Eine Lösungsmöglichkeit besteht sicherlich auch darin, dass sich mehr Frauen für das Handwerk interessieren.
Die Fraktion DIE LINKE möchte den Antrag gern in den Ausschuss überweisen. Aber ich denke, wir sollten den Beschluss jetzt fassen und keine weitere Zeit verstreichen lassen. Die Diskussion im Ausschuss zu den konkreten Maßnahmen sollten wir natürlich führen. Deshalb befürworten wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Zur zweiten Bemerkung: Wir wollen den Antrag ja nicht überweisen. Zur ersten Frage stimme ich Ihnen zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesenergiekonzept wurde von der Landesregierung Anfang 2014 beschlossen. Seine Er
arbeitung ist legislatives Handeln und somit Aufgabe der Landesregierung. Insofern war der Antrag der GRÜNEN, in den Erstellungsprozess einbezogen zu werden und Inhalte einzubringen, ein legitimes Unterfangen.
Heute geht es vordergründig darum, diesen formal laufenden Prozess zu beenden - aus gutem Grund. Die Landesregierung hat das Landesenergiekonzept beschlossen, daher ist die Grundlage für den Antrag nicht mehr vorhanden, der Antrag ist erledigt.
Nicht erledigt sind jedoch die Themen, die das Landesenergiekonzept betreffen. Dazu kann ich Ihnen, Frau Frederking, versichern, dass wir hier im Hause noch oft darüber reden werden.
Meine Damen und Herren! Man kann trefflich darüber streiten, wie bestimmte Passagen und Aussagen im Landesenergiekonzept zu bewerten sind. Dass wir hier im Hause unterschiedliche Meinungen zum Beispiel zur Braunkohle haben - übrigens nicht nur zwischen den Fraktionen -, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Aufgabe hat ein Landesenergiekonzept? Welche Aufgabe hat unser Landesenergiekonzept? - Es ist ein strategisches Papier, das alle Belange, die das Zukunftsthema Energie in unserem Land tangieren, zusammenbringen muss. Es soll die Schwerpunkte definieren, die für unser Land zukünftig von Bedeutung sind. Die wesentlichsten sind Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Diesen Anforderungen hat sich die Landesregierung gestellt und hat sie in das Landesenergiekonzept einfließen lassen. Auch wenn ich persönlich nicht mit allen Einzelheiten mitgehe, bleibt mir, nachdem das Konzept durch die Landesregierung beschlossen wurde, Folgendes festzuhalten. Dabei bediene ich mich gern bei Frau Kollegin Hunger, die im Wirtschaftsausschuss am 22. Mai 2014 der Landesregierung ein Lob dafür ausgesprochen hat, dass eine wirkliche Überarbeitung des Konzepts erfolgt sei.
Es würde mich wahrlich freuen, wenn wir das Thema der Energiegewinnung und -versorgung weiterhin an geeigneter Stelle und mit der nötigen Tiefe erörtern würden. Möglichkeiten dafür tun sich regelmäßig auf, allein schon wenn man sich die dynamische Entwicklung sowohl auf der Gesetzes- als auch auf der Entwicklungsseite ansieht. So werden beispielsweise Änderungen im Zuge der letzten EEG-Novelle in den Ausschüssen thematisiert werden.
Meine Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass wir damit, dass wir den Antrag für erledigt erklären, keine Einigkeit mit der Opposition erzielen, gerade was die einzelnen Punkte im Ursprungsantrag der
GRÜNEN betrifft. Abschließend ist jedoch festzuhalten, dass der Ursprungsantrag mit dem Beschluss des Landesenergiekonzepts erledigt ist. Deshalb haben sich sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Umweltausschuss zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung entschlossen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu eben dieser. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird gut. So einfach könnte man die Diskussion um das Gaststättengesetz beschreiben. Als wir im November 2013 über einen ersten Entwurf aus dem Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium beraten haben, erlebten wir fast einhelliges Kopfschütteln hier im Hause.
Den eigentlichen Sinn dieses Gesetzentwurfes, Gastronomen auf ihrem Weg zur Gewerbeanmeldung keine bürokratischen Steine in den Weg zu legen, hat die SPD-Fraktion stets unterstützt. Der Wechsel von einem Genehmigungsverfahren hin zu einem Anmeldeverfahren ist richtig. Dass Sachsen-Anhalt an dieser Stelle die vom Bund ermöglichte Gesetzgebungskompetenz nutzen muss, steht außer Frage. Die mit unseren Nachbarbundesländern harmonisierten Regelungen hierzu haben auch kaum zu einer Diskussion im Plenum oder in den Ausschüssen geführt.
So titelte die „Mitteldeutsche Zeitung“ bereits im Herbst 2013: „Genehmigungspflicht für Gaststätten soll wegfallen“. Ich glaube, ein Gesetzentwurf, der sich einzig diesem wichtigen Thema verschrieben hätte, hätte sowohl in den Regierungsfraktionen als auch in der Opposition problemlos Zustimmung gefunden,
und das Land hätte relativ geräuschlos ein neues Gesetz bekommen.