Andreas Storr

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass ein 8-Punkte-Programm zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Sachsen vorgelegt wird, kann meine Fraktion als konsequente Befürworterin der sächsischen Regionen prinzipiell natürlich nur begrüßen. Leider fehlt uns aber der Glaube, dass die grüne Großstadtpartei es damit auch ernst meint. Warum?
Das will ich anhand der Entwicklung einer ländlich geprägten Region im Westen der Republik kurz erläutern, nämlich der Gegend zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Vechta im westlichen Niedersachsen, auch unter dem Namen Oldenburger Münsterland bekannt. Dieses
Gebiet hat tatsächlich das Kunststück fertiggebracht, sich in wenigen Jahrzehnten von einer Armuts- und Abwanderungsregion zu einer florierenden ländlichen Region zu entwickeln, die inzwischen nicht nur beispiellose Wachstumsraten aufweist, sondern auch eine gesunde demografische Struktur, was in Deutschland bekanntlich eine Seltenheit ist.
Wie wir alle wissen, meine Damen und Herren, ist in den sächsischen Regionen die Situation genau umgekehrt. Diese haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zum heutigen Zustand der sozioökonomischen und demografischen Agonie zurückentwickelt, und zwar vor allem durch den kapitalistischen Globalisierungswahn nach der Wende, insbesondere durch die unserem Land aufgezwungene EU-Politik. Aber zurück zum Oldenburger Münsterland.
Besonders bemerkenswert am außergewöhnlichen wirtschaftlichen und demografischen Aufschwung dieser Region ist die Tatsache, dass er in Strukturmerkmalen wurzelt, die außer der NPD alle hier im Landtag vertretenen Parteien, allen voran die GRÜNEN, nach ihren eigenen Bekundungen ablehnen. Als Beispiel für diese Merkmale zitiere ich einen Ausschnitt aus der Studie „Land mit Aussicht“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: „Im Oldenburger Münsterland gilt es vielfach noch als Ideal einer Mutter, sich selbst vollzeitlich um die Kinder zu kümmern und dafür den Beruf zumindest eine Zeit lang aufzugeben. Elisabeth Seelhorst von der Koordinierungsstelle ‚Frauen und Wirtschaft‘ sieht darin weiterhin den Normalfall. Für die Mütter gelte: ‚Wenn ich schon Kinder habe, will ich etwas davon mitkriegen.‘ Unterstützend wirkt dabei die weitverbreitete Einstellung, dass Hausfrau und Mutter zu sein gleichwertig mit der Erwerbstätigkeit sei. Es gelte als Sozialprestige, zu Hause bleiben zu dürfen.“
Das ist genau das Gegenteil der erklärten Strategie der sächsischen GRÜNEN wie auch der CDU etc.
Aber nicht nur die Familien- und Bevölkerungsstruktur, sondern auch die Wirtschaftsstruktur des Oldenburger Münsterlandes ist den Leitvorstellungen der sächsischen GRÜNEN, LINKEN, CDU, SPD und FDP diametral entgegengesetzt. Sie ist nämlich nicht in erster Linie global, sondern regional vernetzt. Sie entspricht also eher der nationaldemokratischen Vorstellung einer raumorientierten Volkswirtschaft, die ja gerade auf regionalen und nationalen Wertschöpfungsketten und deren sozialer Bindungskraft beruht.
Dabei bildet im Münsterland die Landwirtschaft als traditionelle Wirtschaft der Region die Grundlage. Zwar arbeitet heute auch dort nur noch ein kleiner Teil der Erwerbstätigen direkt in der Landwirtschaft, aber – ich zitiere wieder aus dem Bericht des Berlin-Instituts –: „Wird das Beziehungsgeflecht vor- und nachgelagerter Betriebe und damit die enge Verzahnung zwischen landwirtschaftlicher Primärproduktion und Weiterverarbeitung berücksichtigt, sieht das Bild ganz anders aus. Neben typischen Zulieferern wie Brütereien, Landwarenhandel,
Pharmaunternehmen oder Veredlungsbetrieben wie
Schlachtereien oder Molkereien werden auch die Beschäftigten in Dienstleistungsbereichen wie Banken oder Versicherungen, Transportunternehmen und Stallreinigungsfirmen einbezogen.“
Auch die Wirtschaftsstruktur sieht in Sachsen völlig anders aus. Nach der Wende wurden die traditionellen Betriebe, zum Beispiel die Textilindustrie, rigoros zerschlagen und von verlängerten Werkbänken westlicher Firmen ersetzt. Das sind aber die typischen Strukturen einer globalisierten Wirtschaft.
Die GRÜNEN haben zu keinem Zeitpunkt ein überzeugendes Alternativkonzept zu dieser Entwicklung präsentiert. Ganz im Gegenteil: Sie haben im Wesentlichen die wirtschaftspolitischen Schlagworte der CDU-geführten Staatsregierung nachgeplappert: Innovation, Technikcluster, Förderung der Exportindustrie, Konzentration auf Metropolregionen etc. Schon deshalb ist der heutige Antrag wenig glaubwürdig.
Trotzdem will ich keineswegs behaupten, dass die darin vorgeschlagenen Punkte direkt falsch seien. Sie greifen aber zu kurz; denn schrumpfenden Regionen in Sachsen ist heute nicht mehr allein mit Expertisen für lohnende Geschäftsstrategien mit Unternehmensdarlehen oder
einzelnen Infrastrukturmaßnahmen geholfen.
Sie brauchen vielmehr ein integriertes Gesamtkonzept für den Wiederaufbau, und zwar neben dem notwendigen Infrastrukturaufbau im Wesentlichen zweigleisig: wirtschaftlich im Hinblick auf Arbeitsplätze und demografisch im Hinblick auf qualifizierte Arbeitskräfte. Das eine ist ohne das andere sinnlos; denn Rückwanderer und Siedler würden ohne Arbeitsplätze keine Existenzgrundlage finden, und neue Arbeitsplätze sind ohne qualifizierte Arbeitskräfte genauso sinnlos. Letztere fehlen aber schon weitgehend in den sächsischen Regionen wegen der hohen Abwanderung und des Geburtenrückgangs. Wir brauchen also sowohl Arbeitsplätze als auch entsprechend ausgebildete junge Leute, Rückwanderer oder andere Deutsche, die bereit sind, in den sächsischen Regionen zu siedeln und zu arbeiten.
Deshalb muss sofort mit zwei aufeinander abgestimmten Programmen gehandelt werden: einem Arbeitsbeschaffungsprogramm und einem Siedlungsprogramm. Bei beiden muss sich nicht zuletzt die Politik ins Zeug legen, sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene, mit viel Engagement und Kreativität.
Die Experten sind sich zum Beispiel ziemlich einig darin, dass in einer Region wie der Oberlausitz vorerst nicht mit großen Industrieansiedlungen zu rechnen ist. Deshalb muss man andere Wege gehen, zum Beispiel, indem man auf eine Dezentralisierung der Industrie mithilfe von Telearbeitsplätzen setzt. Hierfür müssen Konzepte, Anreize und entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Anschließend müssen die Vertreter der Politik, vor allem der Kommunalpolitik, mit ihren Standortvorteilen auf Werbetour gehen, denn Zwangsmaßnahmen wären sicherlich keine gute Lösung.
Dezentrale, mobile und flexible Büros sind zwar ohnehin ein Trend in der Wirtschaft, aber sie kommen nur zustande, wenn sie betriebswirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll sind. Auch das Siedlungsprogramm muss rechtlich, finanziell und organisatorisch vorbereitet, beworben und begleitet werden. Hier dürften Immobilienpreise und Mieten, Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie Schulen und soziale Einrichtungen wichtige Kriterien sein.
Eines ist klar, meine Damen und Herren: Wenn wir uns allein auf die freien Marktkräfte verlassen, wird diese Entwicklung nicht in Gang kommen. Hier ist ein politisch abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen in Zusammenarbeit mit den Marktkräften erforderlich. Das zeigen alle verfügbaren Erfahrungen und Daten.
Der Antrag der GRÜNEN greift, wie ich schon sagte, zu kurz. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Debatte „Für leistungsfähige Feuerwehren in Sachsen – Professionalität stärken, Ehrenamt unterstützen“ kommt für mich ein wenig überraschend, weil in der Tat die Staatsregierung und auch die Koalitionsfraktionen hier relativ wenig vorzuweisen haben, was sie in den letzten fünf Jahren zuwege gebracht haben. Herr Karabinski hat zwar das Wenige, das man an Verbesserungen nennen konnte, aufgelistet. Aber an dieser Stelle müsste man eigentlich eingestehen, dass die Probleme in keiner Weise wirklich angepackt und gelöst worden sind. Man hat nur versucht, an einigen wenigen Stellschrauben zu drehen, ohne die Probleme wirklich anzupacken.
Ich kann mich noch gut an eine Anhörung im Innenausschuss 2012 erinnern, in der es um die Ausbildungssituation bei den freiwilligen Feuerwehren ging. Dabei wurde
die Gesamtlage geschildert. Insbesondere gibt es Schwierigkeiten bei der Tageseinsatzbereitschaft oder dabei, die notwendigen Mannschaftsstärken überhaupt zusammenzubekommen. Ich bin mir sicher, dass die Probleme bis heute nicht nur nicht gelöst wurden, sondern sich wahrscheinlich sogar verstärkt haben. Das ist nach meiner Auffassung das Problem.
Der gerade gelieferte Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren in Sachsen 2020“ ist an sich sehr löblich, weil darin durchaus einmal ein sehr umfassender Überblick gegeben wird und fachliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen formuliert sind, die sicherlich die Politik in der kommenden Legislaturperiode aufgreifen muss, vielleicht auch gleich zu Beginn.
Wir sollten uns hier nicht der Illusion hingeben, dass wir mit diesen Stellschrauben – wie sie in dem Bericht vorgeschlagen werden – des Problems wirklich Herr werden können.
Denn man muss natürlich sehen: Hinter diesen Problemen, die wir bei der freiwilligen Feuerwehr, insbesondere im ländlichen Raum, haben, stehen viel größere, umfassendere Probleme, die zwar immer mal am Rande erwähnt werden, die aber aus meiner Sicht von der Politik – auch wenn es um die freiwilligen Feuerwehren in Sachsen und ihre Handlungsfähigkeit geht – mit angepackt werden, und die größeren Fragen sind eben die demografische Schrumpfung und diese nicht etwa als Faktum hinzunehmen und zu sagen, jetzt müssen wir Anpassungsstrategien entwickeln, sondern wir müssen schauen, dass wir die demografische Schrumpfung, insbesondere im ländlichen Raum, umkehren. Das ist eine Frage, die man nicht auf organisatorischer oder planerischer Ebene im Zusammenhang mit den freiwilligen Feuerwehren lösen kann, sondern hier ist die Politik gefragt.
Es ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass die Demografie nicht etwa als unabwendbares Schicksal hingenommen wird, sondern Gegenstrategien entwickelt werden, gerade am Beispiel der Problemstellungen, wie sie die freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum immer wieder schildern.
Das Problem der Tagesbereitschaft zum Beispiel ist, dass viele Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren überhaupt nicht mehr vor Ort arbeiten, sondern weit fahren müssen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen, oder – dies hängt ebenfalls wieder mit dem Thema Arbeit zusammen – junge Leute, die vielleicht schon bei der Jugendfeuerwehr sind, dann aber auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz feststellen müssen, dass sie vor Ort nicht den Ausbildungsplatz bekommen, den sie sich wünschen, sondern weiter wegziehen müssen, nach Dresden oder gar in ein anderes Bundesland – was nach der Ausbildung vielleicht auch dazu führt, dass man den Arbeitsplatz nicht in Sachsen, sondern woanders bekommt. Das heißt also, die Versorgung mit heimatnahen Arbeitsplätzen ist ein Handlungsfeld der Politik, was beim Thema dieser Aktuellen Debatte, eine leistungsfähige Feuerwehr in Sachsen aufrechtzuerhalten, ebenfalls eine Rolle spielt.
Insofern, denke ich, müssen wir dieses Thema viel, viel größer fassen, als nur an einzelnen fachlichen Stellschrauben zu drehen und zu meinen, dadurch könne man das Grundproblem im ländlichen Raum lösen. Wir müssen darüber hinausdenken, und das ist meiner Meinung nach eine Aufgabe der kommenden Staatsregierung: Lösungen zu erarbeiten, die auch jenseits dessen liegen, was im Abschlussbericht an fachlichen Empfehlungen ausgeführt worden ist und von der Politik aufgegriffen werden muss, aber auch den größeren Handlungsrahmen zu erkennen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Migrationsbericht der Bundesregierung ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2012 mit 370 000 Personen auf den höchsten Stand seit 1995 gestiegen. Auch die Asylbewerberzahlen haben 2013 den höchsten Stand seit 14 Jahren erreicht.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums beantragten im vergangenen Jahr rund 127 000 Personen politisches Asyl in Deutschland. Das sind 65 % mehr als im Jahr 2012. Allerdings wurden mit Stand vom Oktober 2013 lediglich 1,1 % der Asylbewerber tatsächlich als politisch Verfolgte im Sinne des Artikels 16 a Grundgesetz anerkannt.
Im laufenden Jahr soll es zu einem weiteren Anstieg der Asylbewerberzahlen kommen. Bis zu 160 000 Anträge werden für 2014 erwartet. Allein dafür würden nach seriösen Schätzungen Kosten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro anfallen. Viele Asylbewerber können sich auch nach Ablehnung ihres Antrages dank Duldungs- und Härtefallregelung weiterhin in Deutschland aufhalten. Ende 2013 hielten sich hier immer noch 131 598 Personen auf, deren Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt worden ist.
Diese Zahlen, die ich mir nicht einfach ausgedacht habe, sondern die regierungsamtlichen Quellen entstammen, verdeutlichen einmal mehr, dass die NPD mit ihrem heutigen Antrag genau richtig liegt. Das bundesdeutsche Asylrecht stellt allerdings in seiner jetzigen Form einen Anachronismus dar, der den Herausforderungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr gerecht wird.
Wir Nationaldemokraten sehen uns nämlich mit einer wahren Migrationsflut konfrontiert. Schätzungen zufolge werden die Zuwanderungsströme nach Europa in Zukunft nicht nur nicht abreißen, sondern sich weiter verstärken. So befinden sich derzeit 18 Millionen Afrikaner auf Wanderungsbewegung, zumeist in Richtung Europa. Die Bundesrepublik Deutschland garantiert gemäß Artikel 16 a Grundgesetz allen politisch Verfolgten Asyl und droht – so warnen auch Fachleute – von diesem Ansturm komplett überrollt zu werden, vor allem, weil andere Länder Europas ein derart großzügiges Asylrecht nicht kennen und auch, was die sozialen Transferleistungen betrifft, weitaus weniger spendabel sind.
Die Einwanderung schafft ganz reale Probleme, aber die Probleme – und noch weniger die wirklichen Folgen – werden öffentlich kaum thematisiert. Stattdessen wird die Einwanderung mit substanzlosen Behauptungen schöngequatscht. So findet sich zum Beispiel im Koalitionsvertrag
von CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages folgende Aussage – Zitat –:
„Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance. Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur unseres Landes stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzuwanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland verstärken.“
Ausländer als Kultur- und Wohlstandsbringer – stimmt dieses Bild denn wirklich? Schauen Sie sich doch bitte einmal in den ausländischen Wohnghettos westdeutscher Großstädte um. Ihnen wird sich dort ein völlig entgegengesetztes Bild der Wirklichkeit erschließen.
Der geistige Wahnsinn in dieser Koalitionsvereinbarung offenbart sich auch, wenn man einmal die Verteilung von Rechten und Pflichten betrachtet. Die Zuwanderer sind Anspruchsträger, die ihre Rechte voraussetzungslos einfordern können. Die einheimischen Bürger haben dagegen die Pflicht, eine sogenannte Anerkennungs- und Willkommenskultur zu pflegen und auch noch finanziell für Integrationsmaßnahmen aufzukommen. Dem Recht auf Einwanderung steht die Pflicht zur Duldung durch die einheimische Bevölkerung gegenüber. Perverser, meine Damen und Herren, kann man das Recht eigentlich gar nicht mehr gegen das eigene Volk wenden.
Genauso verhält es sich mit dem Asylrecht. Die Normen der Asylgesetzgebung werden unterlaufen und ausgehebelt. Es wird eben nicht, so wie es die Gesetzeslage bestimmt, konsequent abgeschoben, sondern mit Sonderbestimmungen werden die gesetzlichen Konsequenzen unterlaufen. Das Asylrecht ist nur eine Zuwanderungsschleuse, bei der es immer weniger darauf ankommt, wer asylberechtigt ist und wer nicht.
Wir Nationaldemokraten fordern, dass eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber als eine von vielen Einzelmaßnahmen zur Zuwanderungsverhinderung sinnvoll, aber allein nicht ausreichend ist. Notwendig wäre vielmehr ein Konzept, wie überhaupt die massenhafte Einreise nach Europa verhindert werden könnte. Es greift nämlich zu kurz, schlichtweg zu glauben, man könne Flüchtlinge von einer Einreise nach Europa abhalten, indem man deutlich macht, dass sie nur kommen dürfen, wenn sie aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt werden.
Die aktuellen Regelungen berücksichtigen nicht, dass Zuwanderer mittlerweile bereit sind, interkontinentale Migration auf sich zu nehmen, um langfristig in einem wohlhabenden Staat einen Neuanfang zu wagen. Sie seien lediglich auf Hilfen für akute Flüchtlinge ausgerichtet und böten keine Antwort für den Umgang mit Menschen, die solchermaßen planvoll an ihrem Eigeninteresse orientiert vorgehen.
Einen Lösungsansatz kann es nur im gesamteuropäischen Rahmen geben, wobei klargestellt werden muss, dass es für Zuwanderer weder einen Anspruch auf Wohlstand noch rechtliche Garantien geben kann. Hierzu heißt es in der Asylstudie des Instituts für Staatspolitik – Zitat –: „Dieses Problem lässt sich politisch nur dadurch lösen, dass man die Garantie, generell alle politisch Verfolgten aufzunehmen, zurücknimmt und sie durch festgeschriebene Kontingente an Flüchtlingen, die sich an der Aufnahmekapazität des Landes orientieren, ersetzt. Konkret würde dies also für Deutschland eine Streichung des Artikels 16 a Grundgesetz bedeuten und die Ausarbeitung eines Asyl- und Flüchtlingsgesetzes auf Bundesebene.“
Genau eine solche Streichung des Artikels 16 a Grundgesetz fordert die NPD auch mit ihrem heutigen Antrag, und sie befindet sich damit nicht, wie hier erneut gebetsmühlenartig heruntergeleiert wurde, außerhalb des Verfassungsbodens, sondern voll und ganz auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn zum einen besagt die sogenannte Ewigkeitsklausel, die Herr Biesok schon bemüht hat, in Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz nur, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht zulässig ist, wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden. Hierbei geht es nicht um Artikel 1 und 20, auch der Artikel 16 kann also verändert und gestrichen werden, wenn es die Zeitumstände erfordern.
Zum anderen war es zuerst nicht etwa die NPD, sondern die CSU in Bayern, die auf einem Parteitag im November 2000 ein Thesenpapier mit dem Titel „Deutschland darf kein Einwanderungsland werden“ beschloss, in dem es hieß – ich zitiere –: „Um den Asylmissbrauch einzuschränken, ist das Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz in eine institutionelle Garantie umzuwandeln.“
Während es sich bei der CSU jedoch wieder einmal um eine reine Ankündigungsrhetorik handelte, der keine Taten folgten, fordert die NPD-Fraktion genau dies mit ihrem heutigen Antrag. Wir sagen: Deutschland darf nicht zum Eldorado für Wohlstandsflüchtlinge aus aller Herren Länder verkommen. Wir wollen Heimat statt Zuwanderung und keine westdeutschen Verhältnisse. Deswegen müssen wir das Asylrecht so anpassen, dass unser Land nicht von der Asylwalze überrollt und plattgemacht wird.
Wer Deutschland zum Paradies für Armutszuwanderer erklärt, betreibt nicht nur die Ausplünderung unserer Sozialkassen, sondern versündigt sich auch schwer an kommenden Generationen. Der Soziologe Gunnar
Heinsohn hat in einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 25.6.2010 mit der Überschrift „Deutschland verschläft den Kampf um Talente“ sehr deutlich den Zusammenhang von Zuwanderung und sozialen Ansprüchen aus der staatlichen Fürsorge herausgearbeitet. Mit „den Kampf um Talente“ ist nicht etwa die Anwerbung vermeintlich ausländischer Fachkräfte gemeint, sondern die Abwanderung deutscher Fachkräfte ins Ausland.
Nach seinem Resümee sorgen hierzulande Sozial- und Einwanderungspolitik dafür, dass wir auf Dauer verarmen werden, weil das deutsche Sozialsystem falsche Zuwanderungsanreize schafft und neue Schulden, womit auch höhere Steuern nötig sind, um die wachsenden sozialen Kosten der Zuwanderung überhaupt finanzieren zu können.
Das sind Tatsachen, die im sogenannten öffentlichen Diskurs nur selten genannt werden und deshalb in der Politik keine Rolle spielen. Die Asyl- und Ausländerlobby dagegen nennt keine Fakten und Tatsachen, sondern ausschließlich humanitäre Phrasen, die das Instrument einer moralischen Erpressung der Deutschen sind.
Unser Antrag nimmt die Tatsachen zur Kenntnis und will deshalb das Asylrecht den Realitäten anpassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Das ist Demokratie nach
linker Lesart! – Holger Szymanski, NPD: Linke
Antidemokraten verlassen den Landtag. Das
könnte auch immer so bleiben!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen Verbesserungen, zum Beispiel der Bestätigung der Vermieters bei einer Neuanmeldung, um Scheinanmeldungen zumindest zu erschweren, auch einen wesentlichen Kritikpunkt.
Hinter einer harmlos anmutenden Fassade einer Ausführungsvorschrift für ein Bundesgesetz wird eine durchaus brisante und politisch äußerst fragwürdige Rechtspraxis mit durchgewinkt. Vielleicht haben sich viele von Ihnen nicht wirklich mit dem vorgelegten Entwurf befasst und wissen von daher nicht, worin die eigentliche Mogelpackung besteht. Daher ganz konkret: Die Staatsregierung behauptet unter Buchstabe a) des Vorblattes, der sogenannten Zielsetzung, der heute abzustimmende Gesetzentwurf sei so – ich zitiere – „verfassungsrechtlich geboten“.
Das klingt gut und enthebt nur zu oft manchen Abgeordneten des eigenen Nachdenkens; denn was angeblich verfassungsrechtlich geboten ist, dem kann ohnehin nur zugestimmt werden, und da wird alles schon ganz in Ordnung sein. Ist es aber nicht. Denn es wird im § 6 des Gesetzentwurfes ein unglaubliches Sonderrecht des Mitteldeutschen Rundfunks festgeschrieben, das erstens weder dem Sinn und Zweck eines Meldegesetzes entspricht noch zweitens im System des deutschen Beitrages und Gebührenrechtes irgendeine Berechtigung hat oder gar drittens verfassungsrechtlich geboten ist.
Konkret: Mit dem vorliegenden Gesetz führen Sie in § 6 eine Sonderbewilligung des Mitteldeutschen Rundfunks ein, damit dieser die in der Bevölkerung ohnehin als unangemessen hoch eingestuften Rundfunkgebühren in ganz besonders einfacher Weise ermitteln und verwalten kann – eine ganz klare und durch nichts gerechtfertigte einseitige Bevorzugung gegenüber anderen Gläubigern, denen kein Sondergesetz zur Verfügung steht, um an die Meldedaten ihrer Schuldner zu kommen.
Die NPD-Fraktion – und mit ihr eine große Mehrheit unseres Volkes – lehnt bereits die Rundfunkzwangsabgabe als solche ab. Erst recht nicht ist mit uns ein solches Sondergesetz zu machen, das den MDR zum Luxusgläu
biger erhebt. Dass Sie eine solche Regelung auch noch als verfassungsrechtlich geboten bezeichnen, mag für sich selbst sprechen. Die NPD-Fraktion wird sich zu diesem Gesetzentwurf enthalten.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, man kann es natürlich wie Herr Schowtka machen, indem man die Sache maßlos übertreibt. Auch die NPD behauptet nicht, dass der Freistaat Sachsen morgen zu einer islamischen Republik wird. Aber es gibt natürlich erste Tendenzen, vor allem in den Großstädten, die darauf hindeuten, dass auch Islamisten hier in Sachsen tätig sind.
Sie mit Ihrer Zuwanderungspolitik, mit der Erklärung, ein weltoffenes Land für alle und jeden zu sein – selbst aus dem entferntesten Winkel der Erde –, leisten ja selbst Ihren Beitrag dazu, dass wir eine Zuwanderung auch von Islamisten in unser Land haben. Insofern hat unser Anliegen durchaus eine Berechtigung.
Ich habe bisher nichts vernommen, dass Sie das, was wir hier thematisieren, ernsthaft aufgenommen hätten. Ich habe den Eindruck, dass Sie daran interessiert sind, die Öffentlichkeit über den Stand, die Entwicklung und die Strukturen des islamischen Expansionismus in Sachsen weiterhin im Unklaren zu lassen. Dabei befinden Sie sich in bester Gesellschaft mit Innenminister Ulbig und der Sächsischen Staatsregierung, die in der Beantwortung Kleiner Anfragen immer wieder den Unwissenden spielen und so tun, als sei dies alles überhaupt kein Problem.
Drei Beispiele will ich bringen, die diese Haltung verdeutlichen: Erstens. Im Jahr 2010 wollte ich mich mittels einer Kleinen Anfrage, Drucksache 5/11089, nach den bestehenden, in Planung oder in Bau befindlichen muslimischen Gebetsräumen und Moscheen im Freistaat Sachsen erkundigen. Grund für mein Interesse war damals eine Razzia, die in einer der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannten, von Islamisten geleiteten Einrichtung durchgeführt wurde, weil von dort aus ein Buch verbreitet wurde, das den zynischen Titel „Frauen im Schutz des Islam“ trug und das Moslems ausdrücklich die sogenannte Züchtigung von Frauen empfahl.
So rechtfertigte das Machwerk beispielsweise das Schlagen von Frauen, sofern keine Knochen gebrochen, blaue Flecken hinterlassen oder das Gesicht getroffen würden.
Ich ging natürlich davon aus, dass die Staatsregierung hierüber entsprechende Angaben machen könnte, da ja dazu auch die Bundesregierung in der Lage war, als sich die Bundestagsgrünen zuvor in einer Großen Anfrage nach statistischen Daten zur Infrastruktur der islamischen Glaubensgemeinschaften erkundigten.
Doch Pustekuchen! Als Antwort auf meine Frage zum Stand der Dinge bekam ich lediglich die lapidare Antwort: „Die Anzahl der muslimischen Gebetshäuser, Gebetsräume und Moscheen ist im Freistaat Sachsen kein Erhebungskriterium.“
Zweites Beispiel: Im August 2013 wollte sich mein Fraktionskollege Arne Schimmer im Rahmen einer Kleinen Anfrage, Drucksache 5/12576, zu Asylbewerbern aus der Russischen Föderation unter anderem nach dem Anteil von Tschetschenen erkundigen. Der Hintergrund dieser Frage dürfte klar sein, da sich nach Erkenntnissen von Sicherheitsexperten unter den tschetschenischen Antragstellern eine hohe Zahl von Islamisten befindet, die für ihre extreme Gewaltbereitschaft und Brutalität bekannt sind. So sollen sich bereits jetzt schon über 200 Anhänger der tschetschenischen Terrorgruppe „Kaukasisches Emirat“ in der Bundesrepublik aufhalten, die unter dem Deckmantel des Asylrechtes eingereist sind.
Arne Schimmer bekam jedoch lediglich zur Antwort: „Die ethnische Zugehörigkeit ist kein Erfassungsmerkmal.“ Auch hier weiß man auf Bundesebene besser Bescheid. Nach Angaben von VS-Präsident Maaßen sind circa 90 % der Asylbewerber aus der Russischen Föderation tschetschenischer Herkunft. Solche Zahlen zu erheben ist im Übrigen keine große Kunst, seit die Nationalität in den russischen Pässen angegeben ist. Aber offenbar interessiert sich Innenminister Ulbig nicht dafür, wie viele potenzielle Kaukasus-Touristen in Sachsen Unterschlupf gefunden haben.
Noch ein drittes Beispiel – diesmal wieder ein eigenes: Im Februar 2010 wollte ich per Kleiner Anfrage, Drucksache 5/11093, in Erfahrung bringen, in welchen Städten und Gemeinden Sachsens die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIP über Strukturen und Einrichtungen verfügt. Diesmal zog es Innenminister Ulbig allerdings vor, nicht den Unwissenden zu spielen, sondern einfach die Unwahrheit zu sagen, indem er behauptete: „Im Freistaat Sachsen sind keine Gliederungen der DITIP bekannt.“ Diese glatte Lüge ist allerdings schon mit einem Blick auf die Netzseite der DITIP zu widerlegen, wo alle Gemeinden dieses türkisch
islamischen Vereins aufgeführt sind, unter anderem auch Leipzig und Dresden, wo es sogenannte Fatih-Moscheen gibt. Das bedeutet übrigens ganz bescheiden „ErobererMoscheen“.
Auch hier lässt sich der Hintergrund meiner Frage recht einfach erläutern, denn eines der erklärten Ziele der DITIP besteht darin, „die Pflege der nationalen Identität unter den türkischen Einwanderern“ zu fördern. Da fragt man sich, wie dies mit dem erklärten Ziel der Sächsischen Staatsregierung übereinstimmen soll, Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Meinten Sie es damit wirklich ernst, dann würden Sie es der DITIP untersagen, fremde Interessen in diesem Land zu vertreten, die dem selbst gestellten Anspruch offenkundig zuwiderlaufen.
Doch es geht noch deutlicher. Im Leitfaden der türkischen Religionsbehörde Dianet, die die DITIP von Ankara aus finanziert und kontrolliert, werden genaue Regeln vorgegeben, wie die Gemeinden in Deutschland mit Frauen umzugehen haben. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass dieser Leitfaden ganz und gar nicht in Übereinstimmung mit dem von Ihnen immer wieder beschworenen Gleichberechtigungsgrundsatz zu bringen ist. Trotz der Begründung, diesen zurückgezogen zu haben, vertrieb die DITIP, zumindest bis vor Kurzem, eine Islamfibel mit dem Titel „Erlaubtes und Verwehrtes“ des türkischen Islamwissenschaftlers Karaman, in der das Schlagen von Frauen als adäquates Verhalten legitimiert wird. Bei solchen zivilisationsfremden Ansichten braucht man sich wirklich nicht mehr zu wundern, dass es sich bei den meisten muslimischen Zuwanderern um ein bildungsloses Subproletariat handelt, das nur am Tropf des Sozialstaates hängt.
Nein, das sind keine Vorurteile; denn laut der von uns im Antrag angeführten Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ weisen Muslime den geringsten Bildungsgrad aller Ausländergruppen auf – und das, obwohl die bundesrepublikanischen Überfremdungspolitiker schon Milliardenbeiträge für deren Ausbildung und Integration haben springen lassen.
Wie gut, besser gesagt, wie schlecht solche Gelder angelegt sind, würde auch der von uns geforderte Islamisierungsbericht Sachsen belegen, der eben solche soziodemografische Daten abfragen soll, und er würde darüber hinaus zeigen, dass insbesondere in Ballungszentren wie Leipzig die Gefahr extremistischer und terroristischer Gewalt zunehmend wächst, indem er beispielsweise auflistet, wie viele Islamisten, die aus dem Kampfeinsatz in Syrien zurückgekehrt sind, bereits unter uns leben und wo die Rückzugsräume zu finden sind. Ich bin mir sicher, dass ein solcher Bericht auch den Handlungsbedarf erkennbar machen würde, den die NPD schon längst erkannt hat und den die NPD zur anstehenden sächsischen Landtagswahl in ihrem Wahlprogramm „Heimat im Herzen“ aufstellt.
Darin fordern wir unter dem Punkt „Sachsen braucht keinen Islamismus“:
Erstens. Islamisierung stoppen, es dürfen keine Genehmigungen mehr für Moscheen und/oder islamische Zentren in Sachsen erteilt werden. Die NPD fordert ein Minarettverbot nach Schweizer Vorbild auch bei uns.
Zweitens. Mut zur Identität. Der Erhalt und der Schutz der sächsischen nationalen und abendländischen Identität muss als Staatsziel in unserer Landesverfassung aufgenommen werden.
Drittens. Sicherheit durch Recht und Ordnung. Islamische Hassprediger müssen ausgewiesen werden. Gefährliche Salafistenvereinigungen wie die in Leipzig von Hassan Dabbagh sind gemäß § 129 Strafgesetzbuch als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Viertens. Baurecht konsequent anwenden. Mit einer Änderung der Sächsischen Bauordnung nach Kärntner Vorbild können Bauvorhaben, die wegen ihrer Architektur von der örtlichen Bautradition wesentlich abweichen, verhindert werden. Auch § 34 des Baugesetzbuches bietet eine Handhabe, um Orientmoscheen mit Minaretten wie in Leipzig–Gohlis zu verhindern.
Diese Forderungen sind heute notwendiger denn je. Stimmen Sie unserem Antrag für einen jährlichen Islamisierungsbericht zu, und auch Sie werden die Gefahr für unsere Identität und Sicherheit im Freistaat nach der Lektüre des ersten Berichtes erkennen können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte ist zwar schön, sicherlich spricht sie ein Problem an, aber sie dreht sich eigentlich im Kreis. Was ich an dieser Debatte und den Beiträgen meiner Vorredner vermisst habe, ist, vielleicht erst einmal eine Ursachenanalyse zu betreiben und auch die Lösungsvorschläge zu nennen, die man hat. Das war bislang alles sehr oberflächlich, und Herr Dulig, ich habe mich schon sehr gewundert. Sie haben zwar zu Recht davon gespro
chen, dass in der Politik oft nur ein Marketing betrieben wird. Das heißt, man betreibt den schönen Schein, dass man sich angeblich um die Probleme kümmert.
Aber ich frage Sie, Herr Dulig: Warum haben Sie zum Beispiel nicht aus Ihrem SPD-Aktionsprogramm „Mieterland Deutschland“ berichtet, in dem Sie Ihre Vorschläge machen? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass die Koalitionsvereinbarung, die Sie jetzt in Berlin mit der CDU vereinbart haben, doch sehr abgespeckte Vorschläge hat, die allesamt auch untauglich sein sollen? Denn, bitte schön, wer glaubt denn, dass diese Mietbremse, die Sie dort vereinbart haben, tatsächlich wirksam sein wird? Das Problem dürfte schon sein, eine solche Maßnahme auch zu überwachen. Denn wenn es Mieter gibt, die bereit sind, mehr Miete zu zahlen, als die Mietpreisbremse vorschreibt, dann werden sie auch den Mietvertrag abschließen. Auch die Modernisierungsumlage, die laut Koalitionsvereinbarung von 11 auf 10 % reduziert werden soll, dürfte das Problem nicht nachhaltig lösen.
Wenn man über die Ursachen spricht, muss man auch über ein Thema sprechen, das hier nicht zufällig verschwiegen wird. Es ist richtig: Mietsteigerungen in Sachsen sind ein Problem der Ballungsräume. Aber es findet eine Entwicklung statt, nämlich dass es auch Zuwanderung aus dem Ausland in die Ballungsräume gibt. Selbstverständlich ist die Mietexplosion nicht nur, aber auch eine Folge der Zuwanderung.
Um das einmal an einem praktischen Beispiel festzumachen: In Dresden zum Beispiel sind bereits heute 1 000 Asylanten in Wohnungen untergebracht, Wohnungen, die dem Mietmarkt entzogen wurden. Bei der Zuwanderungswelle, die weiter auf dieses Land zurollen wird, wird sich die Wohnumnutzung – so möchte ich es einmal nennen – für die Unterbringung von Ausländern wahrscheinlich enorm ausweiten.
Es gab vor wenigen Tagen eine Meldung, wonach 2012 die OECD festgestellt hat, dass Deutschland das Land mit der meisten Zuwanderung nach den USA ist, noch vor Staaten wie beispielsweise Kanada oder Australien. Die Zuwanderungszahlen für 2013 sind 1,2 Millionen und der Saldo aus Zu- und Abwanderung 400 000 Zuwanderungen per Saldo in einem Jahr.
Wer glaubt, dass das ohne Folgen auf den Wohnungsmarkt in den Ballungszentren ist, nimmt entweder die Realitäten und Zusammenhänge nicht zur Kenntnis oder verschweigt es, weil er auch die Folgen seiner falschen Politik, nämlich Ihrer Politik, die der etablierten Parteien, verschweigen will. Liebe Kollegen von der SPD! Sie sind eben nicht die Mieterschutzpartei, als die Sie sich heute hier darstellen, sondern auch Sie betreiben eine Zuwanderungspolitik mit negativen Folgen für den Mietermarkt und für die Mieten; denn der Markt existiert nicht im luftleeren Raum. Auch die Politik schafft auf Märkten wie dem Mietermarkt Bedingungen, die auf den Preis dieser Märkte Auswirkungen haben, in dem Fall auch auf die Mietpreise.
Insofern sind Sie – genauso wie die anderen Parteien – in Wahrheit eine Mieterhöhungspartei, weil Sie die politischen Rahmenbedingungen für diese Mietsteigerung selbst herbeigeführt haben.
Ich gehe sogar noch weiter: Sie sind die Hilfstruppen für eine Ausländerlobby, die vor allem die Zuwanderung zu einem großen Geschäftsmodell gemacht hat, wo nicht Millionen, sondern Milliarden bewegt werden. Sie sind mit Ihrer Politik letztendlich auch die Wegbereiter für Miethaie, die Wohnraum als lukratives Geschäftsmodell betrachten. Wenn man weiß, dass zum Beispiel in Dresden vor einigen Jahren Wohnungen für 1 Milliarde Euro von einer Heuschrecke aus den USA erworben worden sind, sieht man, wie sehr diese internationalen Miethaie die Folgen Ihrer Politik einschätzen.
Große Investmentgesellschaften kaufen schon seit Jahren in Deutschland Wohnraum auf, weil sie ganz genau wissen, welche Folgen Ihre Politik hat und dass sie damit immer mehr Gewinne machen können. Sie sind schuld an der Mieterhöhung. Ihre Politik müsste grundsätzlich korrigiert werden.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Fraktionskollege Arne Schimmer hat Ihnen vorhin einige Beispiele aus der Antwort des Staatsministers auf unsere Große Anfrage zur Randale am Rande der letztjährigen Compact-Familienkonferenz in Schkeuditz genannt, die entweder nicht der Wahrheit entsprechen oder an Zynismus kaum zu überbieten sind.
Immerhin räumt der Innenminister ein, dass insgesamt 27 Ermittlungsverfahren gegen Personen aus dem linken Gewaltmob eingeleitet wurden und dass insgesamt sieben Personen bei den Auseinandersetzungen vor dem Globana-Kongresszentrum verletzt wurden, darunter auch drei russische Staatsbürger, unter anderem die Abgeordnete und Vorsitzende des Duma-Familienausschusses Jelena Misulina.
Man fragt sich nur, wie das eigentlich geschehen konnte, wenn doch alles so ordnungsgemäß abgelaufen ist, wie es Herr Ulbig in anderen Antworten zu suggerieren versucht.
Ich möchte noch einmal das Beispiel aus der Antwort auf unsere Große Anfrage anführen, worin sich Staatsminister Ulbig als uninformiert ausweist oder schlicht die Unwahrheit verbreitet. In der letzten Frage – Punkt III Nr. 28 – wollten wir uns erkundigen, welche Folgen die Ereignisse am Rande der Compact-Konferenz auf diplomatischer Ebene hatten. Hierbei dachten wir natürlich insbesondere an mögliche Folgen wegen des Angriffs auf drei russische Staatsbürger – davon einer mit Abgeordnetenstatus. Herr Ulbig antwortete uns darauf – Stand 19. März 2014 – wortwörtlich: „Dazu liegen bisher keine Erkenntnisse vor.“
Das kann jedoch nicht sein, denn bereits am 30. November 2013 – also genau sieben Tage nach der Compact
Konferenz – wurde bekannt, dass der Menschenrechtsbeauftragte der russischen Regierung Konstantin Dolgow bei der deutschen Botschaft in Moskau offiziell förmlichen Protest wegen der skandalösen Vorkommnisse, insbesondere wegen des Angriffs auf die Abgeordnete Misulina, eingelegt hatte.
Ist diese zweifelhafte Folge der Ausschreitungen von Schkeuditz auf diplomatischer Ebene der Staatsregierung, insbesondere Herrn Ulbig, etwa entgangen? Oder steckt die Staatsregierung hier den Kopf bewusst in den Sand – anders als die russische Regierung, die es zu Recht als einen Skandal betrachtet, wenn ihre Staatsbürger und Abgeordneten, die bei einer Konferenz in Deutschland, die sich mit der Zukunft der Familie befasst, zu Gast sind, angegriffen werden?
Dass die Polizei am 23. November 2013 nicht willens oder in der Lage war, ausländische Gäste, ausländische Parlamentarier vor gewaltbereiten Gegendemonstranten zu schützen, wirft kein gutes Licht auf den Freistaat Sachsen.
Die NPD-Fraktion ist der Ansicht, dass aus diesem Vorfall dringend Konsequenzen gezogen werden müssen und entweder die Leipziger Polizei oder das Innenministerium die Verantwortung dafür zu übernehmen hat.
Doch unabhängig von solchen Fragen der Verantwortung muss man sich einmal fragen, was die Ursache dafür war, dass es bei der Compact-Konferenz überhaupt zu derartigen Vorfällen kam. Den Veranstaltern ging es, wie bereits erwähnt, um die Zukunft der Familie – womit die einzig richtige Definition von Familie gemeint war, nämlich die klassische Familie, bestehend aus Frau, Mann und Kindern.
Genau dies sowie der Umstand, dass mit der vor Konferenzbeginn tätlich angegriffenen Abgeordneten Misulina die Vorsitzende jenes Duma-Ausschusses in Leipzig als Referentin angekündigt war, die für die Novellierung des russischen Jugendschutzgesetzes verantwortlich zeichnet, das die den Jugendlichen frei zugängliche Propagierung von Homosexualität unter Strafe stellt, reizte die herbeigekarrten Vertreter linker Jugend-, Schwulen- und Lesbenverbände offenbar so sehr, dass sie letztendlich mit Gewalt gegen die Konferenzbesucher vorgegangen sind, denen ein sogenanntes reaktionäres Weltbild und Homophobie – auf Deutsch also Homosexuellenfeindlichkeit – vorgeworfen wurde.
Homophobie – das ist das neue Schlagwort, um Befürworter einer familienfördernden Politik und Kritiker einer immer dreister und fordernder auftretenden Homo-Lobby mundtot zu machen – einer Lobby, die für Schwule und Lesben nicht nur etwa die Gleichstellung ihrer Lebensgemeinschaften mit der vom Grundgesetz aus gutem Grund besonders geschützten und geförderten Ehe zwischen Mann und Frau, sondern mittlerweile auch ein Adoptionsrecht für Kinder fordert.
Russland mit seinem neuen Jugendschutzgesetz und dem unter Präsident Putin formulierten Leitbild, das – wie es eigentlich auch in Deutschland ganz normal sein sollte – die klassische Familie unter einen besonderen Schutz stellt und ein Ideal von drei Kindern vorsieht, um den Bestand des Volkes zu sichern, stellt für solche Kreise ein besonderes Feindbild dar. Deutsche, die in ihrem Land eine solche Normalität wieder hergestellt sehen wollen, geraten ebenso ins Visier der Homo-Lobby, die alles dafür tut, in Politik, Gesellschaft und auch in den Medien ihre Lebensform als gleichrangig, wenn nicht sogar als überlegen gegenüber der natürlichen Verbindung zwischen Mann und Frau, aus der Kinder erwachsen können und sollen, darzustellen.
Die NPD-Fraktion wendet sich strikt gegen eine solche Verfälschung des Ehe- und Familienbegriffs durch die Schwulen- und Lesbenverbände, deren Treiben nichts anderes darstellt als einen Generalangriff auf die Grundlagen unseres Gemeinwesens. Wenn erst die letzte Bastion der Gesellschaft, nämlich die Ehe und die Familie als Keimzelle unseres Volkes, als Garant unseres Fortbestandes als Volk und als natürlichen Schutzraum für die Erziehung von Kindern gegen die Selbstzerstörung unseres Volkes erst geschliffen wurde, so das Kalkül der Homo-Lobby und ihrer linken Unterstützer, strebt die Umwertung aller Werte ihrer Vollendung entgegen. Genau dies muss aber mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden.
Mir ist schon klar, dass ich hier bei den linken Fraktionen und wahrscheinlich auch bei der FDP-Fraktion gegen eine Wand rede, doch offenbar ist auch die CDU-Fraktion nicht mehr in der Lage, hier einmal klar Stellung zu beziehen. Viel zu tief ist der Ungeist von Gender Mainstreaming, Homogleichstellung und Schwulen- und Lesbenkult schon in die Gedankenwelt der Unionsvertreter eingedrungen. Dennoch sollte man selbst von Ihnen erwarten, dass Sie die inakzeptablen Umstände, unter denen die Compact-Familienkonferenz in Schkeuditz stattfinden musste, klar verurteilen und ebenso die Angriffe auf Gäste aus dem Ausland, bei denen es sich nach unserer Ansicht einmal nicht um ungebetene, sondern hochwillkommene Gäste handelte, weil sie kommen und auch wieder gehen. Lassen Sie also nicht zu, dass im Freistaat Sachsen diejenigen körperlichen Angriffen und Rufmord ausgesetzt sind, die sich am klassischen Familienbild orientieren und die die Forderungen der aufdringlichen Homo-Lobby als Anmaßung zurückweisen.
In dieser Hinsicht wünsche ich mir tatsächlich Verhältnisse wie in Russland, wo man von bedauerlich lächerlichen Gestalten wie der sogenannten Conchita Wurst und ihresgleichen Gott sei Dank unbehelligt bleibt.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte mich am Anfang meiner Ausführungen zunächst für die Einsicht der Koalition, die der Einbringung dieses Antrages zugrunde zu liegen scheint, bedanken. Es ist die Einsicht, dass der Antrag mit der Drucksache 5/12859 der NPD-Fraktion vom Oktober des vergangenen Jahres mit dem Titel „Bekämpfung der Graffiti-Kriminalität im Freistaat Sachsen“ doch bedenkenswerter ist, als man damals einräumen wollte. Unser damaliger Antrag wurde vom CDU-Abgeordneten
Hartmann als – Zitat – „entbehrlich“ bezeichnet, weil er – Zitat – „einen Bericht fordert, den wir in den entsprechenden Präsentationspublikationen auch des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern und des Landeskriminalamtes nachlesen können“. Überdies konstatierte Herr Hartmann, dass er keinen Handlungsbedarf in dieser Sache erkennen könne.
Ein halbes Jahr später kommen nun die CDU und FDP selbst mit einem Berichtsantrag um die Ecke, der die Bekämpfung illegaler Graffiti zum Inhalt hat. Einen Dank wird es vonseiten meiner Fraktion jedoch nicht geben. Die einzige Einsicht, die diesem Antrag zugrunde liegt, ist die Erkenntnis, dass es sich im beginnenden Wahlkampf ganz gut macht, den Hüter der öffentlichen Ordnung zu spielen. Deshalb fordert der Antrag auch keinerlei konkrete Maßnahmen, die dem Graffitiunwesen Einhalt gebieten könnten.
Er steht damit in einer Reihe mit dem Antrag 3/0831 der CDU aus dem Jahr 2000, der auch schon öfters erwähnt wurde. Dieser beinhaltete lediglich sechs Fragen zu diesem Thema. Die seinerzeit von Innenminister Hardraht in der Antwort aufgeführten Maßnahmen enthielten zwar eine erstaunliche Fülle konkreter Projekte im Rahmen der polizeilichen Prävention, Sensibilisierung der Bevölkerung und erhöhten Ermittlungsdrucks; sie sind aber seither nach und nach im Sande verlaufen.
14 Jahre CDU-geführter Staatsregierung, in denen auch das Innenministerium in den gleichen Händen lag, haben an dem bestehenden Problem nichts, aber auch gar nichts geändert. Warum? Das Problem ist Ihnen im Prinzip wurscht, solange es nicht die eigenen vier Wände sind, die verschönert werden. Ansonsten ist das Thema für Sie nicht mehr als ein Wahlkampfvehikel, mit dem Sie sich als Ordnungskraft aufspielen wollen.
Unseren Antrag vom letzten Herbst haben Sie ebenso wie den NPD-Antrag aus dem Jahr 2006 mit der Drucksachennummer 4/6582, der den Titel „Bekämpfung von unerlaubten Veränderungen des Erscheinungsbildes
fremder Sachen (Graffiti-Kriminalität) in Sachsen“ trug, abgelehnt. Letzteren haben Sie sogar in namentlicher Abstimmung und unter Verzicht auf jegliche Art der Stellungnahme abgelehnt. Die Sicherheit der Bürger im Freistaat Sachsen ist für Sie bestenfalls Nebensache. Die Graffitischmierereien bilden dabei keine Ausnahme.
Was tut man nicht alles, um dem Wähler zu gefallen? Innenminister Ulbig geht sogar so weit, dass er in der Asylfrage derzeit einen recht harten Kurs fährt, um so auf die Forderungen der Bürger einzugehen, denen die NPD ihre Stimme verleiht. Das Spiel ist jedoch für jeden politisch interessierten Bürger durchschaubar: Wahl vorbei, Aktionismus auch vorbei. Aus diesem Grunde wird sich die NPD-Fraktion, obwohl sie das inhaltliche Anliegen an sich teilt, der Stimme trotzdem enthalten.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Debatte ist wohl dem Umstand geschuldet, dass dem Bundeskabinett ein Entwurf mit dem etwas sperrigen Titel „Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz“ vorliegt und DIE LINKE dazu im Bundestag einen Antrag eingebracht hat und die Regelungen, wie sie beabsichtigt werden, in Gesetzesform durchzusetzen, kritisiert, aus Sicht der NPD-Fraktion auch zu Recht kritisiert.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kinder, die vor 1992 geboren wurden, in der Rentenversicherung mit weniger Entgeltpunkten bedacht werden als Kinder, die nach 1992 geboren sind. Auch die Finanzierung aus Beitragsmitteln mit der Folge, dass die Rücklagen, die in der Rentenversicherung angesammelt wurden, dadurch abschmelzen werden, ist gerechtfertigt. Ebenso ist eine Angleichung der Rentenwerte von Ost und West 25 Jahre nach der deutschen Einheit durchaus gerechtfertigt.
Dennoch: Wenn man heute über das Thema Rentengerechtigkeit spricht, müssen noch ganz andere Fakten auf den Tisch, die leider bislang unberücksichtigt geblieben sind, nämlich dass sich die Rentenversicherung generell in einer Schieflage befindet. Dazu nur zwei Zahlen: Der
Rentenzuschuss aus dem Bundeshaushalt – also Rentenzahlungen, die nicht über Beiträge finanziert werden – ist seit 1992 von 32 Milliarden Euro auf 81 Milliarden Euro gestiegen. Das ist der größte Posten bei den Ausgabensteigerungen im Bundeshaushalt und macht insgesamt rund ein Viertel des Bundeshaushalts aus. In der Vergangenheit wurden auch schon 12 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für die Kindererziehungszeiten gezahlt.
Diesen Zahlen muss man vielleicht einmal die Zahlen aus der Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel „Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung“ entgegensetzen. Dort findet sich die Aussage, dass ein heute 13Jähriger zukünftig durchschnittlich 77 000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen wird, als er voraussichtlich als Rente bekommen wird und die sogenannte Mütterrente durchschnittlich insgesamt nur 8 300 Euro für erbrachte Erziehungsleistungen als Rentenzahlung auszahlt. Das zeigt, dass die Rentenversicherung tatsächlich in einer solchen Schieflage ist, wodurch man – zumindest was die Zukunft angeht – kaum mehr von Rentengerechtigkeit sprechen kann.
Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Mütterrente vielleicht noch einmal das Grundproblem hier formulieren, dem die Regelungen, wie sie jetzt beabsichtigt sind, in keiner Weise gerecht werden. Mütter oder auch Väter zahlen während ihrer Erziehungszeit keine Beiträge und bekommen demzufolge auch keine Anwartschaften für diesen Zeitraum. Gleichzeitig gibt es aber während der Erziehungsphase finanzielle Mehraufwendungen, die oft geringeren Einkünften entgegenstehen. Deshalb ist es heute so, dass Kinder ein Armutsrisiko sind.
Als NPD-Fraktion haben wir hier im Sächsischen Landtag immer wieder ein Modell eingebracht, entwickelt, versucht zu diskutieren, das, glaube ich, die Anerkennung von Erziehungsleistungen sehr passgenau berücksichtigen würde. Das ist das sogenannte Müttergehalt. Nach Vorstellung der NPD ist dieses Müttergehalt sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Mütter oder auch Väter, die Erziehungsleistungen erbringen, bekommen dafür ein Gehalt, wovon Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt werden, damit Rentenansprüche entstehen, die der Rentenversicherung direkt zufließen würden. Mit dem Gehalt hätte man ein Einkommen, sodass die Erziehungsleistungen zumindest nicht so stark mit Einkommenseinbußen einhergehen.
Das ist unser Modell, das wir favorisieren und mit dem wir eine Lösung sehen. Natürlich muss man dazu den politischen Mut haben. Was die Bundesregierung versucht, ist im Grunde genommen nicht mehr als ein fauler Kompromiss. Die CDU wollte die Verbesserung bei der Mütterrente, aber keine Steuererhöhung. Die SPD wollte Steuererhöhungen, aber keine Mütterrente, weil man das ablehnt. Man hat sich in der Mitte getroffen. Es ist nur ein fauler Kompromiss herausgekommen, anstatt ein zukunftsfähiges und tragfähiges Konzept zu entwickeln. Das schlagen wir als NPD vor. Vielleicht hat man demnächst
einmal die Gelegenheit, über das Müttergehalt der NPD zu diskutieren.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts sind sicher Vorteile wie die mögliche Steuerbefreiung und der Gewährträgerhaftung verbunden. Allerdings steht dem Vorteil der Gewährträgerhaftung bei der Aufnahme von Fremdkapital auch das Risiko einer unbeschränkten Haftung gegenüber. Auch bei den momentan niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt dürfte die Gewährträgerhaftung kein wirklich durchschlagender Vorteil sein.
In der Praxis dürfte diese neue Rechtsform dennoch zukünftig keine allzu große Rolle spielen, allein weil die meisten kommunalen Unternehmen sich mit ihrer jetzigen privatrechtlichen Rechtsform eingespielt haben dürften.
Der vorliegende Gesetzesentwurf der LINKEN will die Gestaltungsspielräume und Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden im kommunalen Wirtschaftsrecht erweitern und überhaupt die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen – ich zitiere – „an den konkreten Verhältnissen und Bedürfnissen vor Ort ausrichten“. Gegen diese Zielsetzung hat die NPD-Fraktion keinen Einwand und unterstützt sie. Dennoch ist eine solche Zielsetzung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nur bedingt erreichbar. Gesetzt den Fall, eine oder mehreren Gemeinden haben – wann und wo auch immer – ausreichende finanzielle Spielräume zur Gestaltung, dann ist das Rechtsinstitut der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts eine neue gemeindewirtschaftliche Möglichkeit, die aber an dem Grundproblem einer zu geringen Finanzausstattung der Kommunen nichts ändern wird. Dass mit dieser neuen kommunalen Unternehmensform in einem nennenswerten Maße neue Gestaltungsspielräume und Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen neu geschaffen werden, darf man dann aber noch bezweifeln.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist unschädlich. Sein Nutzen wird aber auch überschaubar bleiben. Der große Wurf, insbesondere auch im Hinblick auf die von den Antragstellern formulierten Zielsetzungen, ist er auch nicht.
Die NPD-Fraktion wird sich bei dem vorliegenden Antrag der Stimme enthalten, weil hier nur ein Placebo geschaffen wird.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber aus dem Innenministerium vom 21. Februar ist eigentlich nichts anderes als eine formelhafte Verlautbarung, wie sie vom Sprachduktus her aus dem Politbüro der SED stammen könnte. Ich muss mich schon sehr wundern. Auch die laufende Debatte hat vonseiten der Staatsregierung nur eine Konkretisierung erfahren, dass die dezentrale Unterbringung ausgeweitet werden soll. Ansonsten liest sich das Ganze als eine Ansammlung von Schönsprechhülsen und Leerformeln, denen allerdings aus Sicht der NPD-Fraktion schon ein politisches Kalkül zugrunde liegt. Man will mit diesen Leerformeln nichts anderes, als einerseits die Asyllobby und andererseits die einheimische Bevölkerung beschwichtigen. Auch die Landräte sollen mit finanziellen Zugeständnissen zum Stillschweigen gebracht werden.
Die Erklärung liest sich insofern erstaunlich, weil ich die Situation in den Landkreisen, was die Asylzuwanderung angeht, ganz anders wahrnehme. So viel Eintracht herrscht in den Landkreisen nicht, wie diese Erklärung aus dem Innenministerium suggeriert. Das Ziel dieser ganzen Beschwichtigung erscheint mir auch klar. Man will das emotional betrachtete Thema Massenzuwanderung und Asylmissbrauch aus den anstehenden Wahlkämpfen heraushalten. Stattdessen soll in den nächsten Monaten ein inhaltsleerer Wahlkampf stattfinden, wo man dem Volk gar nicht erst große Themen präsentiert und diskutiert, sondern ein lächelnder Ministerpräsident soll die Bevölkerung beruhigen nach dem Motto: Es ist alles in Ordnung, wir haben alles im Griff, und wählt mal die CDU, damit wir weitermachen können wie bisher. Man
will das Volk letztendlich in einem politischen Dämmerschlaf halten. Dem werden wir uns als NPD verweigern.
Kommen wir zu den sogenannten Kernbotschaften dieses angeblich so großartig formulierten Konzepts. Da wird bei der Unterbringung vom Zweistufenmodell gesprochen, wobei wir wissen, dass die neue Qualität darin besteht, die dezentrale Unterbringung auszuweiten. Wenn man über das Konzept diskutiert, muss man die Frage stellen, welche Folgen das haben könnte. Wenn eine dezentrale Unterbringung stattfindet, ist es durchaus denkbar, dass die Probleme, die wir beispielsweise in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz haben, sich in Wohngebiete verlagern und dort viel größeren Schaden anrichten, weil dort die Entwicklungen möglicherweise gar nicht mehr so kontrolliert werden können wie bei einer zentralen Unterbringung und auch viel weniger Einflussmöglichkeiten existieren. Wie wird man dann mit der dezentralen Unterbringung umgehen, die man jetzt als Lösung präsentiert?
Lassen Sie mich ein weiteres Stichwort aus dieser Erklärung nennen: die soziale Betreuung. Hier wird von einem Betreuungsschlüssel von 1 : 150 gesprochen. Das bedeutet, auf 150 Asylbewerber soll es einen Sozialarbeiter geben, der Hilfestellung leistet. Nicht aufgezählt wurde, welche Kräfte inzwischen zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Ich nehme als Beispiel die Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung. Dort sind bei circa 400 Asylbewerbern 100 Polizeibeamte eingesetzt, die die Situation ringsherum kontrollieren und in Ordnung halten sollen. Im Inneren des Objektes gibt es 30 Sicherheitskräfte, dazu kommen 60 Zivilangestellte dieser Einrichtung. Da haben wir rechnerisch gesehen schon einen Betreuungsschlüssel von 1 : 2.
Man sieht, welche personellen Ressourcen hier aufgewendet werden müssen, um eine sogenannte soziale Betreuung zu realisieren.
Das ist auch unter Kostengesichtspunkten Wahnsinn und steht in einem krassen Missverhältnis. Aber gehen wir mal weiter. Sie reden der Integration dieser Asylbewerber in die deutsche Kultur und Gesellschaft das Wort. Ich frage mich aber: In welche Gesellschaft, in welche deutsche Kultur soll sich eigentlich der Ausländer integrieren? Wir sind doch ein Volk, das sich selber abschafft, und mit dem Volk wird auch die Kultur abgeschafft.
Von welcher deutschen Kultur reden Sie denn? Sie beseitigen doch diese Kultur.
Ein Volk, das sich selber verneint wie die Deutschen, kann ja gar kein Integrationsangebot machen.
Gut. Ich muss schließen. Man könnte sicher noch viel mehr zu diesem Unsinn sagen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine allgemeine Feststellung: Noch niemals zuvor in der Geschichte der deutschen Sprache wurde der Begriff „Kultur“ so sehr überdehnt und so viel Schindluder mit ihm getrieben wie heutzutage. In diesem unsäglichen inhaltsleeren „Neusprech“ wird in dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kultur des Scheiterns, eine Kultur des Verschweigens oder eine Kultur des Wegschauens beklagt. Tatsächlich beteiligen sich die Antragsteller selbst an einer Unkultur der Denunziation, der Vorverurteilung und der parteilichen Einseitigkeit, die auch aus diesem Antrag herauszulesen ist.
Was fordern Sie nun inhaltlich in diesem Antrag? Nicht mehr und nicht weniger, als über die Überprüfung sämtlicher in Sachsen aktenkundiger schwerer Straftaten im Hinblick darauf, ob diesen Taten eine gewisse politische Gesinnung zugrunde liegt, zu berichten. Sie räumen sogar freimütig ein, dass eine solche auf äußerst vagen Verdachtsmomenten basierende Nachuntersuchung auch aller aufgeklärten Straftaten von 1991 bis heute eine erhebliche Zahl von Polizeibeamten für einen längeren Zeitraum binden könnte und diese damit von ihrer eigentlichen Aufgabe abhalten würde, aktuelle und noch nicht gelöste Fälle aufzuklären.
Sie unterstellen gleich zu Beginn Ihrer Begründung, dass es seit Jahren in Sachsen, eigentlich wohl aber in ganz Deutschland, eine – ich zitiere – „sicherheitsbehördliche Kultur des Wegschauens“ gab. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Gerade in Sachsen war man schon seit den frühen Neunzigerjahren bemüht, sogenannten rechtsextremen Straftaten eine weitaus größere Bedeutung beizumessen als anderen Delikten, die vom Delikt her gleich schwere Straftaten darstellten – übrigens sehr früh auch mit dem verleumderischen Ziel, den politischen Gegner in Zusammenhang mit Straftaten zu bringen, mit denen die nationale Opposition nichts, aber auch gar nichts zu tun hatte und hat.
Auslöser dieser ganzen verleumderischen Kampagne, die wir auch hier jetzt wieder sehen, die mit der vorweggenommenen Behauptung agiert, dass es noch viel mehr Opfer sogenannter rechtsextremer Gewalt gebe, ist der sogenannte NSU-Komplex.
Die Hintergründe der Morde und die mutmaßliche Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind bis heute gerichtlich nicht geklärt, aber in der Propaganda der Altparteien und der Medien tut man so, als wären die
Abläufe und die Täterschaft schon längst bewiesen. Es gibt eine Reihe von Indizien, die darauf hindeuten, dass die beiden möglicherweise gar nicht die Täter waren und dass inländische oder auch ausländische Geheimdienste hier nicht weggeschaut haben,
sondern ganz im Gegenteil viel mehr wussten, als offiziell zugegeben wird, und ganz maßgeblich Regie geführt haben.
Warum haben zum Beispiel die Antragsteller selbst nicht diese Möglichkeit in den zahlreichen Untersuchungsausschüssen des Bundestages und mehrerer Landtage in Betracht gezogen und untersucht? Ist die Formel vom Behördenversagen, auf die man sich in den Verlautbarungen der Untersuchungsausschüsse geeinigt hat, nicht vielleicht ein Deckmantel, mit dem das heimliche Treiben der Geheimdienste ausgeblendet werden soll, damit man wahrheitswidrig die angeblich rechte Gefahr beschwören kann? Betreiben vielleicht die Antragsteller selbst hier eine Unkultur des Wegschauens und des Nichtwissenwollens?
Die Behauptung, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten entweder fahrlässig oder vielleicht sogar mit einer gewissen Absicht die Augen vor einem rechtsextremen Hintergrund verschlossen, ist einfach unsinnig. Es waren keine Vorurteile, sondern ermittlungstechnische Erfahrungswerte, die die Polizei in den westlichen Bundesländern mutmaßen ließ, dass die zehn Morde an Türken und Griechen sich eher im ausländischen Milieu von Mafia, Rache und Drogenkriegsdelikten abspielen könnten, als von irrational operierenden deutschen Zufallstätern.
Meine Damen und Herren von den linken Fraktionen, wenn Ihnen wirklich an Aufklärung von Verbrechen und an gerechter Bestrafung der Täter gelegen wäre, wären Sie nicht so krampfhaft bemüht, sogenannte rechte Straftaten durch einen juristischen Kunstgriff wie der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit als besonders
verwerflich erscheinen zu lassen. Ich kann Ihnen versichern, dass Gewalttaten, begangen an Menschen mit linksextremistischer Tatmotivation, an Mitgliedern oder Aktivisten nationaler Parteien gemäß Ihrer Logik ebenfalls eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
darstellen. Denn auch diese Gruppe ist fest umrissen. Auch hierbei handelt es sich um einen, wenn Sie so wollen, reziproken Rassismus, einen irrationalen, gegen das eigene Volk und sich selbst gerichteten Rassismus.
Gruppenbezogene und rassistische Menschenfeindlichkeit praktizieren auch ausländische Täter, wenn sie schwere Straftaten wie Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung oder sogar Totschlag und Mord an Deutschen begehen. Lassen Sie diese Morde nach dem Kriterium der Deutschfeindlichkeit untersuchen? Wenn Sie, um das krasse Missverhältnis zwischen rechten, linken und ausländischen Straftätern unkenntlich zu machen, nicht die Nennung ausländischer oder eigens ausgewiesener linker Straftäter aus den Statistiken weitestgehend streichen,
würden Sie nachweisen können, dass den zehn erbärmlichen Morden des NSU – wenn diese denn überhaupt die Täter waren – Tausende von Totschlags- und Morddelikten gegenüberstehen, die Ausländer an Deutschen begangen haben.
Diese Straftaten, meine Damen und Herren Linke, hält die Mehrzahl der mental noch intakten Deutschen für genauso verwerflich wie die von Ihnen gern allein ins Feld geführten Straftaten.
Wir Nationaldemokraten werden diesen Antrag ablehnen, allein schon, weil wir der Auffassung sind, dass Mord Mord ist und bleibt. Oder sind Sie, meine Damen und Herren Antragsteller, der Meinung, dass der Mord an einem Deutschen weniger schwer wiegt als die Ermordung eines Ausländers? Wenn schon Statistiken erhoben werden sollen, in denen die politische Motivation von Straftaten erfasst werden soll, dann bitte auch die viel zahlreicheren schweren Straftaten von linken und ausländischen Kriminellen. Nur so können sich die Bürger ein Bild davon machen, welche Form von Kriminalität am bedrohlichsten für sie selbst und für unser Staatswesen ist. Nur so bewahren wir uns eine neutrale und unabhängige Polizei und Justiz.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion reicht einen Antrag zu den Operationellen Programmen für die zukünftige Strukturförderperiode ein, der ein umfangreiches Auskunftsbegehren und eine neue Schwerpunktsetzung vorschlägt. Wenn es um das Auskunftsbegehren des Antrages geht, kann die NPD-Fraktion mit dem Antragsinhalt mitgehen. Allerdings erscheint uns die vorgeschlagene neue Schwerpunktsetzung auch nicht mehr als die Wiedergabe klientelhafter Worthülsen.
Aus diesem Grund sowie aufgrund einer grundlegend kritischen Haltung zur EU-Fördersystematik wird sich die NPD-Fraktion zu dem Antrag der Stimme enthalten. Da in den seitens der Staatsregierung vorgelegten Programmentwürfen die Mittelverteilung bislang nicht angegeben wurde, ist es in der Tat schwierig zu erkennen, welche Schwerpunktsetzung vorgesehen ist. Dies dürfte allerdings nicht allein die parlamentarische Opposition, sondern mindestens ebenso die sächsische Wirtschaft interessieren.
Die Forderung nach einer Darstellung der Gemeinsamkeiten und der Unterschiede zur vorangegangenen Förderperiode aus Sicht der Regierung wäre – das erkennt auch die NPD an – eine gute Diskussionsgrundlage zur Förderpolitik. Aber es ist nach nationaldemokratischer Auffassung geradezu absurd, zuerst die grundlegende Förderkompe
tenz aus den nationalen Händen zu geben, um sie verbunden mit Milliardenbeiträgen in den europäischen Schoß zu legen, jedoch anschließend bezüglich eines nur noch nadelöhrgroßen Spielraums, der zur Gestaltung der Umsetzung verbleibt, eine aufgeblasene Detaildiskussion zu führen. Das ist auch ein gewichtiger Grund, weshalb sich die Nationaldemokraten in diesem Hause der Stimme enthalten werden. Wir beteiligen uns nicht an der Kaschierung des fortschreitenden Souveränitäts- und damit auch Selbstbestimmungsverlustes, indem wir die Erfüllung von EU-Vorgaben in einer Art diskutieren, als ob es dem Anschein nach irgendetwas zu entscheiden gebe.
Bei dem Thema der Strukturförderung gibt es offenbar aber auch ein Umsetzungs- und Informationsproblem. Eine vor Ort regional bezogene Mittelperspektive ist notwendig, um den maßgeblichen Akteuren in Wirtschaft und Gesellschaft im Freistaat eine Grundlage für die Lageeinschätzung und Zukunftsplanung zu ermöglichen. Wir befinden uns bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020. Langsam sollte die Staatsregierung ihre zahlreichen Werttabellen in den OP-Entwürfen mit Mitteln untersetzen.
Worin wir dem vorliegenden Antrag beipflichten, ist die Forderung nach Unterstützung der Kommunen bei der Übergangsfinanzierung. Was eine Stärkung der Prioritätsachse 1 im EFRE-OP anbelangt, so gehen wir allerdings optimistisch davon aus, dass dies selbst mit der Staatsregierung nicht strittig sein dürfte. Eine Mittelverwendung für den Straßenbau völlig zu verneinen, wie es im Antrag gefordert wird, sollte eingehender diskutiert werden, wozu der Zeitraum dieses Debattenbeitrages allerdings zu wenig Redezeit lässt.
Der vorliegende Antrag krankt auch an dem Grundfehler, den demografischen Wandel unwidersprochen als unabänderlich vorauszusetzen, weshalb ihm nicht zugestimmt werden kann. Der NPD-Fraktion ist auch kritisch aufgefallen, dass bezüglich der Prioritätsachse 2 die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen im Antrag nicht einmal Erwähnung findet.
Meine Damen und Herren, selbstredend will auch die NPD-Fraktion vor offizieller Einreichung der Programmvorschläge eine umfängliche Information seitens der Regierung erhalten. Allerdings geben wir uns nicht der Illusion hin, dass damit in der Praxis die tatsächliche Möglichkeit bestünde, die Regierung wirkungsvoll mit Argumenten zu einer Korrektur ihrer Politik zu bewegen. Das gibt die parlamentarische Wirklichkeit leider nicht her.
Die NPD-Fraktion möchte den sächsischen Bürger gern aufklären, wo künftig weniger Geld zum Einsatz kommt, um den wahren Charakter der Europäischen Union als Geldumverteilungsmaschine für fremde Interessen zulasten Deutschlands kenntlich zu machen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag, wenn man ihn durchliest, sieht wie ein Konvolut an Leerformeln, Belanglosigkeiten, Allgemeinplätzen, Beschwichtigungen, Absichtserklärungen und Verlautbarungen aus, die aber im Grunde genommen wenig Substanz haben.
Man kann fast auf jeder Seite irgendein Beispiel dafür finden, dass diese These belegt. Ich führe als Beispiel die kulturelle Bildung an. Dort heißt es im Koalitionsvertrag wie folgt – Zitat –: „Kulturelle Bildung erschließt neue Welten und trägt maßgeblich zur Persönlichkeitsbildung bei. Alle Kinder und Jugendlichen müssen Zugang zu kultureller Bildung haben. Mit dem Programm ‚Kultur macht stark‘ leisten wir einen Beitrag dazu, dass kulturelle Bildung in der Breite ankommt.“ Schön und gut. Das klingt gut. Wer möchte schon sagen, dass er dagegen sei.
Interessant ist jedoch, was nicht in diesem Koalitionsvertrag steht. Das ist ein riesiges Problem, welches auch in der öffentlichen Debatte überhaupt nicht diskutiert wird,
auch wenn der Bundestag kurz einmal darüber gesprochen hat. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat im Jahr 2012 veröffentlicht, dass es zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland 7 Millionen funktionelle Analphabeten gibt. Zu diesem Problem äußert sich der Koalitionsvertrag nicht.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass man sich den eigentlichen Problemen dieses Landes nicht zuwendet. Es gibt Probleme, die man offensichtlich nicht anpacken kann oder anpacken möchte. Dazu schweigt man sich aus.
Es ist wie folgt: Ich habe mir nicht nur die 185 Seiten dieses Koalitionsvertrages angeschaut. Ich habe mir auch einmal – die Rückschau kann manchmal auch sehr interessant sein – den Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 2009 angeschaut. Wenn man sich diesen einmal durchliest, ich nenne beispielhaft nur den Bereich bzw. das Kapitel der Haushalts- und Finanzpolitik in diesem Koalitionsvertrag, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass das, was dort drinsteht, nicht das Papier wert. Es sind im Grunde genommen nur Leerformeln. Es sind interessanterweise die gleiche Sprache, die gleichen Leerformeln und Allgemeinplätze, die auch damals bedient wurden. Das macht deutlich, dass Koalitionsverträge nur Feigenblätter sind und über die Politik, die in den kommenden vier Jahren gemacht werden soll, sehr wenig aussagen.
Die Koalitionsverträge haben die gleiche Funktion. Sie haben die gleiche Sprache und den gleichen Stil. Sie sollen eine gewisse Form des Optimismus verbreiten: Man regiert alles, man hat alles im Griff, es gibt keine Probleme. Wo Regelungsbedarf besteht, werden neue Regelungen geschaffen. Das sind die Botschaften, die man verbreiten möchte, um den Bürgern Sand in die Augen zu streuen und ihnen deutlich zu machen, dass es keine wesentlichen Probleme in diesem Land gibt: Wir machen die Politik schon für euch. Ihr braucht euch eigentlich gar nicht mehr um die Politik zu kümmern. So findet heute Politik stilistisch in diesem Land statt.
Ich habe vorhin schon vom Analphabetismus gesprochen. Wir haben aber noch ein ganz anderes Problem, welches elegant umschifft wird. Das ist zum Beispiel die europäische Schuldenkrise. Wenn auch die Auswirkungen nicht akut spürbar sind, ist diese Schuldenkrise dennoch lange nicht überwunden. Schaut man sich einmal an, was dazu im Koalitionsvertrag steht, kann man zum Beispiel Folgendes lesen – ich zitiere –: „Unser Land konnte auf die internationale Finanzmarktkrise und den darauf folgenden Konjunktureinbruch sowie die Schuldenkrise in Europa entschieden reagieren. Die Politik hat dabei die Rahmenbedingungen geschaffen, die die Menschen in Deutschland entschlossen genutzt haben.“ Zu den Haftungsrisiken, die Deutschland in den letzten vier Jahren eingegangen ist und zu den TARGET2-Salden mit einer enorm hohen Summe, die zwar zuallererst Forderungen darstellen, von denen jedoch keiner sagen kann, dass die Forderungen auch einbringlich sind, wenn sie geltend
gemacht werden würden, dazu sagt der Koalitionsvertrag nichts.
Es ist wie folgt: Die Solidarität soll im Grunde genommen nur die Nachgiebigkeit gegenüber südeuropäischen Pleitestaaten bemänteln. Man hat noch nicht einmal den Willen, aktive gestalterische Politik – Ordnungspolitik – zu machen. Wenn man sich einmal die Rahmenbedingungen der Politik auf europäischer Ebene ansieht, findet sich ein doch sehr bemerkenswerter Satz im Koalitionsvertrag, der wie folgt heißt – Zitat –: „Wir wollen die EUVorgaben eins zu eins umsetzen.“
Was heißt das? Dieser Satz bedeutet, dass man gar keinen Einfluss nehmen möchte. Was von der EU kommt, das wird umgesetzt – widerspruchslos, ohne unsere eigenen Interessen im Auge zu behalten.
Das kann keine verantwortungsvolle Politik sein.
In einer zweiten Runde werde ich weitere Ausführungen machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich dort fortsetzen, wo ich abbrechen musste. Wer wie Herr Krauß sagt, dass man mit dem Koalitionsvertrag den Weg einer soliden Haushaltspolitik beschreiten würde, der kann entweder nicht rechnen oder er sagt nicht die Wahrheit.
Man kann nicht mehr Geld ausgeben, wenn man nicht auch mehr Geld einnimmt. Auch wenn die Steuereinnahmen, der guten Konjunktur geschuldet, auf einem sehr hohen Niveau sind, kann man für den nächsten Zeitraum von vier Jahren sagen, dass konjunkturelle Einbrüche durchaus stattfinden können. Das, was man jetzt noch grußspurig meint, finanzieren zu können, kann man dann schnell eben nicht mehr finanzieren. Langfristig können Sie gar keinen Umsetzungsplan für den Koalitionsvertrag finanzieren.
Wenn ich sehe, dass Sie eigentlich begründungsfrei, nur mit dem Hinweis auf eine notwendige Internationalisierung der Hochschulen 300 000 ausländische Studenten als neue Zielgröße benennen und dass dorthin offenbar auch das Geld fließen soll, dann zeigt das letztlich auch, dass von Ihnen im Grunde genommen keine wirklichen politischen Standpunkte vertreten werden, die der Bevölkerung nützen. Man meint, den politischen Vorgaben von Meinungsmachern Folge leisten zu müssen.
Lassen Sie mich noch ein Beispiel nennen. Interessant ist die Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft mit dem Wegfall der Optionspflicht.
Man sieht weitere Sondermaßnahmen für Ausländer vor. Es sollen zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen nur für Ausländer finanziert werden. Man will sogar – das konnte ich erst gar nicht glauben – Beratungsstrukturen im Ausland schaffen, wobei mir der Gedanke kam, ob das Anwerbebüros sein sollen, damit Ausländer möglichst zahlreich nach Deutschland zuwandern.
Außerdem gibt es natürlich nicht nur eine Frauenquote, sondern auch eine Ausländerquote für die öffentliche Verwaltung.
Das zeigt, es soll eine Politik an den Interessen des deutschen Volkes vorbei gemacht werden.
Danke schön.