Christine Clauß

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten – kurz PsychKG genannt – ist die Rechtsgrundlage für die psychiatrische Versorgung in unserem Freistaat. Es sichert seit dem Jahr 1994 die Rechte der psychisch kranken Menschen und hat sich
seitdem in der Praxis bewährt. Besonders die umfassenden Reformen in der Psychiatrie haben gezeigt, dass es eine gute Grundlage ist.
Dieses 3. Änderungsgesetz ist deshalb auch keine Neuausrichtung in der Psychiatriepolitik. Vielmehr geht es darum, es an die geänderten Bedürfnisse und und Anforderungen in der Praxis anzupassen und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in einigen Bereichen umzusetzen. Damit verbessert dieses Änderungsgesetz die Situation psychisch kranker und behinderter Menschen.
Worum geht es konkret? Wir haben hier bereits die veränderte Rechtsgrundlage von 2013 nochmals verdeutlicht. Dies kam auch für den Freistaat überraschend, weil wir bereits weitergehende Sicherungen als andere Länder hatten. So ist in Sachsen die Zustimmung eines Betreuers für eine Zwangsbehandlung zum Schutz des Patienten erforderlich. Nun hat das Bundesverfassungsgericht höhere Maßstäbe angesetzt, die in diesem Änderungsgesetz vollständig umgesetzt sind.
Erstens: Die Behandlung mit Medikamenten gegen den Willen des Patienten wird wieder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung möglich. Diese Behandlung ist immer die Ultima Ratio. Aber es gibt Krankheitsbilder, bei denen Medikamente gerade erst ein menschenwürdiges Leben sicherstellen; denn sie schützen den Patienten und stellen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wieder her.
Zweitens: Der rechtliche Schutz der Patienten wird verbessert, weil die Voraussetzungen und das Verfahren klarer geregelt sind und die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich ist.
Drittens: Mit dem Änderungsgesetz erhöhen wir die Rechtssicherheit der Ärzte bei ihrem therapeutischen Handeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit diesem Änderungsgesetz wurden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wir haben zugleich die Möglichkeit genutzt, weitere Anpassungen vorzunehmen. Auch hierzu zwei Beispiele:
Erstens: Mit dem Gesetz führen wir eine regelmäßige standardisierte Psychiatrieberichterstattung ein. Die
größte Herausforderung hierbei war, den Datenschutz vollständig zu beachten. Damit werden wir für die Zukunft über eine solide Datenbasis verfügen und können die Leistungsfähigkeit des Systems besser bewerten und daraus weitere Planungen ableiten.
Zweitens: Wir stärken die forensischen Kliniken bei der Betreuung psychisch kranker Rechtsbrecher nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug. So verbessern und sichern wir die Nachsorge für die Patienten, erhöhen die Sicherheit für die Bevölkerung und verbessern die ambulante Betreuung. Wir hoffen, damit auch die Verweildauer der Patienten in den Maßregelvollzugseinrichtungen zu verkürzen.
Sie sehen, dieses Änderungsgesetz gewährleistet die Anpassung der Gesetze an die tatsächlichen Gegebenheiten. Es verbessert die Versorgung und sichert die Rechte unserer Patientinnen und Patienten. Auch hier möchte ich ausdrücklich Dank an die beteiligten Ausschüsse des Landtags für die konstruktive und zugleich zügige Beratung sagen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich meine Rede zu Protokoll gebe, möchte ich dennoch kurz Stellung zum Bericht nehmen; denn der Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht greift all die Themen auf, die hier debattiert wurden.
Ich sage, es ist ein unabhängiger Bericht ohne Zensur, und er ist eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Die Datenlage ist breiter als im dritten Bericht. Zudem ist die kleinteilige Raumstrukturierung neu, ergänzt durch Empirie. Deutlich sage ich auch: Nach dem Bericht ist vor dem Bericht. Das heißt, was die Modifizierung der Ausschreibung des Berichtes anbelangt, sind wir selbstverständlich offen.
Noch eine Anmerkung zum Fachkräfteabbau: Wir haben keine Fachkräfte abgebaut, sondern einige Hundert Arbeitsplätze geschaffen. Die Zahl der Fachkräfte hat in den letzten Jahren zugenommen. Es sind nun fast 10 000, und das ohne Kita.
Nochmals deutlich gesagt: Wir haben unsere Jugend fest im Blick und in der Stellungnahme zum Bericht – vielen Dank noch einmal für die Würdigung – wesentliche Zielstellungen formuliert. Wir brauchen eine gemeinsame langfristige Strategie, um die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und an die Praxis anzupassen. Diese gemeinsame Strategie müssen wir auch gemeinsam verantworten – Bund, Land und Kommunen.
Vielen Dank.
Für uns steht das anregende und stabile Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Unser Maßstab war und ist im Koalitionsvertrag verankert – ich zitiere –: “Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Sie finden im Freistaat eine sichere und wertorientierte Basis für ihre gedeihliche körperliche, seelische und geistige Entwicklung.“
Das heißt, wir stellen ihnen fördernde Entwicklungsbedingungen bereit und sichern diese. Dies ist und bleibt ein Kernanliegen der sächsischen Jugendpolitik. Unsere Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sind dafür die beste Grundlage, und sie werden mit präventiven und bildungsbezogenen Ansätzen und Angeboten praktisch umgesetzt und mit kompensatorischen und überwindenden Leistungen und Diensten ergänzt – an den Stellen, an denen individuelle Einschränkungen und soziale Benachteiligungen, Defizite und Auffälligkeiten bereits erkennbar sind. Dieser Dreiklang ist unsere grundsätzliche Leitlinie.
Unterstützungen für Kinder und Jugendliche sind inzwischen ausreichend und in guter Qualität vorhanden. Wir haben einen präventiv ausgerichteten Kinderschutz und die „Frühen Hilfen“. Wir haben den Jugend- und Jugendmedienschutz und die Jugendberufshilfe. Wir haben eine gute Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, und wir fördern Beteiligung, Engagement und Demokratiebildung. Dies verdeutlichen und untersetzen insbesondere folgende Handlungsschwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe:
Erstens: Unsere Kinder und Jugendlichen wachsen gesund auf, die Erziehungskompetenz von Eltern und Fachkräften ist gestärkt und Kindergesundheit und Kinderschutz sind verknüpft. Dafür haben wir das Konzept »Frühe Hilfen« verstetigt, das Sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes umgesetzt und ein Handlungskonzept zur Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erarbeitet, um nur einige Beispiele zu nennen.
Zweitens: Junge Menschen haben bei Bildung und beruflicher Integration optimale Chancen. Die demografischen und konjunkturellen Entwicklungen zeigen in diese Richtung und sollten ausreichende Motivation für junge Menschen sein. Wenn Jugendliche hier Schwierigkeiten haben, bieten wir nachrangige Hilfen, zum Beispiel die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, die Stärkung von chancengerechter Bildung durch die Ausweitung von Schulsozialarbeit und die Verbesserung bzw. Ausweitung der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe.
Drittens: Demokratisches Handeln wird durch verlässliche Angebote und Strukturen gefördert. Dafür schaffen wir Beteiligung, stärken die außerschulische Bildungsarbeit und bauen diese – einschließlich der kulturellen Bildung, und wir stärken die Demokratiebildung unter jungen Menschen, unter anderem mithilfe unseres Flexiblen Jugendmanagements – aus. Und ja, dafür brauchen wir nicht nur verlässliche Strukturen und Angebote, sondern auch eine entsprechende fiskalische Untersetzung. Auch die Haushaltsaufstellung 2015/2016 ist dafür wieder wesentlich. Unsere eigenen Mittel werden wir weiterhin mit den EU- und Bundesinitiativen zur Jugendpolitik substanziell wirksam ergänzen.
Der Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht greift die Themen auf und bildet somit eine wichtige Diskussionsgrundlage. Mir ist der Bericht sehr wichtig, denn er zeigt, dass die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen kein politisches oder fachliches Anhängsel ist. Wir haben unsere Jugend fest im Blick und haben in der Stellungnahme zum Bericht wesentliche Zielstellungen formuliert. Wir brauchen immer eine gemeinsame, langfristige Strategie, um die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und an die Praxis anzupassen. Diese gemeinsame Strategie müssen wir auch gemeinsam verantworten: Bund, Land und Kommunen. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen und unseren Beitrag dazu leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Tierseuchen und Tierkrankheiten gab es schon immer, aber mit dem weltweiten Handel und auch dem Reiseverkehr können sich diese heute ganz anders ausbreiten. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Tierbestände, sondern das hat auch wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen. Der Bundesgesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. Mai 2014 das Tierseuchengesetz novelliert, um die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten rechtssicher an die aktuellen Bedarfe anzupassen. Folgerichtig – auch das haben wir gehört – lautet das Gesetz jetzt Tiergesundheitsgesetz; denn die Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit gehört in den Fokus der staatlichen Überwachung.
Das Ihnen nun vorliegende Änderungsgesetz ist die rechtssichere Anpassung der sächsischen Regelungen zur Tierseuchenüberwachung. Es ist wichtig, die zuständigen Behörden mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen und den hierzu notwendigen Kompetenzen auszustatten. Das tun wir mit diesem Gesetz.
Dafür, dass die beteiligten Ausschüsse mit einer zügigen Beratung die heutige Schlussabstimmung möglich gemacht haben, sage ich nochmals ausdrücklich Dank. Denn im Änderungsgesetz schaffen wir zum Beispiel die Möglichkeit, dass im Fall einer Tierseuche die Tierseuchenbekämpfungszentren arbeitsfähig sind. Der Freistaat Sachsen stellt sich dieser Aufgabe, indem wir eine Task Force einrichten. Diese wird eine Krisenplanung vornehmen und im Fall einer Tierseuche die Tierseuchenbekämpfungszentren unterstützen.
Wir halten zugleich an Bewährtem fest. Die Tierseuchenkasse und die LUA sind weiterhin mit wichtigen Aufgaben betraut. Die Tierseuchenkasse wird weiterhin mit ihrem Tiergesundheitsdienst die Tierhalter unterstützen und eventuelle Entschädigungsansprüche der Tierhalter abwickeln. Die LUA untersucht die Proben und stellt die Ergebnisse bei Tierseuchen für die Diagnostik zur Verfügung. Darüber hinaus fördern wir die Zusammenarbeit von Behörden, Tierseuchenkasse und LUA, zum Beispiel, indem die erhobenen Daten allen zur Verfügung gestellt werden; das Bundesgesetz hat umfangreiche Regelungen für den Datenaustausch getroffen, die wir nun umsetzen.
Nochmals: Die Erhaltung der Tiergesundheit ist für unsere Nutztiere wichtig und damit auch mittelbar für uns Menschen. Außerdem erhält sie die wirtschaftlichen Werte, für die wir uns als Staatsregierung einsetzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns einig und das hat man auch in der Debatte gehört: Traumambulanzen helfen schnell und niederschwellig. Sie können chronische Belastungen und psychische Spätfolgen vermeiden helfen. Dass Hilfe so schnell und unkompliziert wie möglich erfolgt, ist besonders wichtig für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch. Wir haben auch gehört, dass es wissenschaftlich erwiesen ist, dass dies in den ersten Wochen von Erfolg sein sollte.
Wie Herr Kollege Mackenroth schon kundgetan hat, wird Frau Staatssekretärin Fischer am kommenden Freitag die erste Traumaambulanz am Dresdner Uniklinikum eröffnen. Das ist ein wichtiger Schritt. Über einen Notbereitschaftsdienst der Dresdner Ambulanz erhalten Opfer ab sofort zeitnah einen Termin für fünf sogenannte probatorische Sitzungen. Dann klären speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, ob eine Behandlung angezeigt ist oder nicht, und wenn ja, welche sinnvoll ist. Sie führen mit dem Betroffenen Erstgespräche zur Krisenintervention, ermitteln den genauen Sachverhalt, stellen eine Diagnose und entscheiden über weitere Behandlungsmöglichkeiten. Die Kosten für diese Einstiegsbehandlung werden unbürokratisch über das Opferentschädigungsgesetz übernommen, und zwar – dies möchte ich betonen –, noch bevor ein Antrag auf Opferentschädigung genehmigt worden ist.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die schnelle und unbürokratische Versorgung von Gewaltopfern steht für uns im Mittelpunkt. Erstmalig für Sachsen haben wir das durch einen Vertrag zwischen dem Uniklinikum und dem Kommunalen Sozialverband geregelt; denn bisher war eine schnelle Versorgung von Gewaltopfern auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes kaum
möglich. Bei niedergelassenen Traumatherapeuten – auch darüber haben wir hier schon diskutiert – gibt es Wartezeiten, aber das wird jetzt auch im Koalitionsvertrag beschleunigt werden.
Die Antragstellung über das Opferentschädigungsgesetz ist langwierig und kompliziert und wird bislang nur selten wahrgenommen; aber eine rechtzeitige Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Das ist uns wichtig. Ab jetzt genügt ein einfacher Kurzantrag des Opfers, damit die Traumaexperten mit den ersten fünf Sitzungen beginnen können. Wenn die Ärzte entsprechende Symptome feststellen, dann ist eine anschließende Akutbehandlung mit bis zu zehn Sitzungen möglich. Auf diese Weise gewährleisten wir Gewaltopfern einen schnellen Zugang zur therapeutischen Hilfe. Um das Modell finanziell abzusichern, stellt das Sozialministerium zusätzliche Mittel bereit. Das sind 50 000 Euro pro Jahr, die auch im kommenden Doppelhaushalt sehr wohl veranschlagt sind.
Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen solche Traumaambulanzen nicht nur in Dresden, sondern in ganz Sachsen. Ich bin überzeugt, dass dieses Angebot Schule machen wird, und wir stehen unterstützend weiter zur Seite. Bei der flächendeckenden Etablierung werden wir mithelfen.
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, haben wir das Projekt „Kompetenzzentrum Traumaambulanzen in
Sachsen“ ins Leben gerufen, das ebenfalls von meinem Ministerium gefördert wird. Ziel dieses Projektes ist es, Konzepte, Qualitätsstandards und Finanzierungsmodelle für die Therapie von seelisch Traumatisierten zu erarbeiten. Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten, der am Freitag unterzeichnet wird, ist dazu ein wichtiger Schritt. Auch diese Traumaambulanzen werden den Opfern der SED-Diktatur und deren Angehörigen selbstverständlich offenstehen. Das ist aber neu und ist auch bei den Vertretern der Opferverbände auf reges Interesse gestoßen. Dieser Vertrag kann zugleich ein Mustervertrag für die Arbeit weiterer Traumaambulanzen sein.
Mein Dank geht deshalb ausdrücklich an den KSV, das Universitätsklinikum Dresden und den Weißen Ring, die hier alle drei wieder einmal Pionierarbeit geleistet haben. Wie erfolgreich das ist, sieht man allein schon an den Rückmeldungen, die wir aus Berlin erhalten. Es wurde schon erwähnt, dass im Koalitionsvertrag eine Neuordnung des Rechts der sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung vorgesehen ist. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dabei auch ein schneller und unbürokratischer Zugang von Gewaltopfern zu diesen Traumaambulanzen mitgeregelt wird, denn Dresden soll nicht die einzige Ambulanz bleiben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Demenz ist ein zunehmend wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Es ist aber auch ein Thema, das wir gern ausblenden, denn es konfrontiert uns mit bohrenden Fragen nach unserem Selbstverständnis: Woran macht sich Menschenwürde fest? – An intellektuellen oder körperlichen Fähigkeiten? Was ist ein Mensch wert, der rund um die Uhr Betreuung braucht und der vergessen hat, was er mit einer Zahnbürste anfangen soll? Wird es uns gelingen, auch Menschen mit dieser schweren Erkrankung ein würdevolles Altern zu ermöglichen und ihre pflegenden Angehörigen vor Erschöpfung zu bewahren?
Diese Fragen müssen wir stellen, aber wir müssen auch Antworten finden im Kontext unserer Werte.
Meine Damen und Herren Abgeordneten der SPDFraktion, Ihre Forderungen sind durchaus nachvollziehbar; aber wir haben das meiste, was Ihren Antrag anbelangt, in Sachsen bereits auf den Weg gebracht. Ich verweise auf unser Pflegenetz und die vernetzte Pflegeberatung vor Ort – die Allianz wurde bereits genannt –, aber auch auf das GeriNet als trägerübergreifendes geriatrisches Versorgungsnetzwerk. Wir haben das Informations- und Qualifizierungsangebot verbessert bzw. erweitert, was Punkt 3 anbelangt. Damit haben wir zugleich Angebote zu kleinräumiger Strukturentwicklung und Netzwerkarbeit verbessert und ausgeweitet – Punkt 6 – und dies alles selbstverständlich auch für Demenzkranke und ihre Angehörigen untersetzt.
Wir unterstützen Betroffene und Angehörige in ihrer Lebens- und Wohnsituation, zum Beispiel mit unserem Solidarmodell der Alltagsbegleiter. Diese fördern wir über den ESF und zusätzlich über ein eigenes Landesprogramm. Das weitere Solidarmodell, die Nachbarschaftshelfer, sind hier ebenfalls ein wichtiges Element. Sie kümmern sich bereits heute – auch ohne Geld! – sehr einfühlsam um ihre Mitmenschen. Jetzt bekommen sie dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10 Euro pro Stunde. Sie dürfen maximal zwei demenzkranke Menschen betreuen.
Es ist für Demenzpatienten eine Gnade,
wenn sie Menschen um sich haben, denen sie vertrauen können, die sie kennen und mit denen sie letzten Endes auch eine Beziehung aufbauen, die sicherlich eine andere ist als die, die wir uns vorstellen können. Eine Koordinierungsstelle in Chemnitz, die wir vor Jahren aufgebaut haben, betreut und berät alle diese Projekte.
Ein drittes Solidarmodell haben wir in dieser Legislaturperiode von der reinen Theorie in die Praxis geholt: die Seniorengenossenschaften. In Sachsen werden aktuell Gründungen solcher Senioren- bzw. Generationsgenossenschaften vorbereitet. Wir sind mit unseren Solidarmodellen das eine oder andere Mal wieder Vorreiter. So hat der Bund unser Konzept der Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter in sein erstes Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Hier werden die Rahmenbedingungen für weitere Möglichkeiten geschaffen. Wir sind als Mitglied in die Arbeitsgruppe „Kommune und Pflege“ aufgenommen worden. Auf Arbeitsebene hat die Tätigkeit bereits begonnen; die Ministerebene wird folgen.
Ab Januar können Pflegebedürftige, die keine eingeschränkte Alltagskompetenz haben, auch diese Leistungen in Anspruch nehmen. Es soll eben nicht nur der reine Pflegebedarf abgedeckt werden. Betreuung und Hilfe im Haushalt sind für ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden genauso wichtig. Soziale Teilhabe ist mehr als Schrankwand, Sessel und Fernseher. Auch unser BeWoG lässt sehr wohl Förderungen zu, gerade im Kontext von Demenzwohngruppen.
Wir brauchen keine „Landesinitiative Demenz“. Initiativ sind wir schon lange; denn dieses Thema treibt uns um, und dieses Thema treibt uns an. Wir brauchen nicht noch mehr Pläne. Wir brauchen Verknüpfungen von der Altenhilfe zur Gerontopsychiatrie, weitere Forschung und in den medizinischen und pflegerischen Berufen – ganz gleich, ob Altenhilfe oder Krankenhilfe – Weiterbildung auf allen Gebieten. Wir brauchen neben den professionellen Helfern – was sie dort leisten, ganz gleich, ob ambulant oder stationär, kann man nicht hoch genug schätzen – Menschen, die Brücken zu den professionellen Pflegediensten bauen, die sich engagieren, die Strukturen nutzen, die bestehende Netzwerke ausbauen und mit Leben füllen.
Wir werden auch weiterhin neben den professionellen Pflegediensten die ehrenamtliche Pflegehilfe stärken, Engagement fördern und nachhaltig unterstützen; ich verweise auf unser Positionspapier „Pro Pflege Sachsen“. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das ist unsere Aufgabe. Die Fragen, die ich eingangs stellte, müssen wir gesamtgesellschaftlich beantworten, um ein Altern in Würde auch in Zukunft selbstverständlich sein zu lassen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann das, was Frau Neukirch in ihrem Schlusswort gesagt hat, so nicht stehen lassen. Auch wenn ich jetzt Schärfe in die Diskussion hineinbringe, möchte ich doch Folgendes betonen: Ich habe nicht von „Gnade“ in dem von Frau Neukirch intendierten Sinne gesprochen. Ich habe von „Gnade“ gesprochen, wenn Demenzkranke Menschen um sich herum haben, denen sie vertrauen können und die sie verstehen. Nichts anderes habe ich gemeint. Sie brauchen keine Gnade, was ein Gesetz anbelangt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn auch nur
kurz, aber einiges kann hier nicht unwidersprochen stehen bleiben. Entgegen Ihrer Behauptung hat sich die Staatsregierung bereits im Frühjahr 2012 mit dem Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Der Beschluss hat das verfassungsgemäße Ressortprinzip bekräftigt. Jedes Ressort ist dafür zuständig, seine eigenen Gesetze auf die Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen, um auch eventuelle Änderungen vorzubereiten.
Natürlich wäre ein generelles Normenscreening eine Möglichkeit, aber es ist ein sehr aufwendiges Verfahren, das per se noch keine Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt. Außerdem sehe ich auch die Monitoring-Stelle als ersten Anlaufpunkt. Das andere können die Ministerien auch selbst oder mithilfe von Instituten oder Hochschulen tun.
Aus meiner Sicht ist es viel wichtiger, den Handlungsbedarf zu erkennen und direkt Änderungen an den bestehenden Gesetzen zu prüfen und Änderungen in die Wege zu leiten; denn das kommt direkt bei den Menschen mit Behinderungen an. Auch dazu dient der Fünfte Bericht von Menschen mit Behinderungen.
Dieser Bericht beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lebenssituation behinderter Menschen. Er stellt damit eine Grundlage dar, um die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen zu verbessern. Darin steht übrigens auch, dass die Staatsregierung einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan erarbeiten wird – als weiteren Punkt und als Aufgabe in unserer Agenda Inklusion, um den Weg in unsere inklusive Gesellschaft weiterzugehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum vorliegenden Gesetzentwurf nehme ich wie folgt Stellung:
Erstens. Mit der Grundgesetzänderung von 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert und nach Artikel 20 a Grundgesetz schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Das heißt, alle drei Staatsgewalten werden dadurch gebunden – die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und auch die Rechtsprechung – und müssen dies bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts beachten. Es existiert also eine ausreichende Grundlage, die tierschutzrechtlichen Normen auch ohne Verbandsklagerecht wirksam umzusetzen.
Zweitens. Der hier vorgelegte Entwurf geht weit über das Verbandsklagerecht in anderen Rechtsgebieten und über das Tierschutzverbandsklagerecht anderer Länder hinaus. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht in allen Fällen nicht nur die Feststellungsklage, sondern auch die Anfechtungs-
und Verpflichtungsklage vor. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die betroffenen Bürger; denn die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage hat aufschiebende Wirkung.
Die Bundesländer sind oft genannt worden: In Bremen ist das Klagerecht auf eine Feststellungsklage beschränkt und in Nordrhein-Westfalen ist bei Genehmigung für Tierversuche ebenfalls nur die Feststellungsklage möglich. Die Verzögerung betreffend, bleibt über Jahre unklar, ob die Antragsteller eine Genehmigung bekommen oder nicht. Es ist unverständlich, warum in Sachsen so weitgehend in die Rechte der Betroffenen eingegriffen werden soll.
Drittens. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beteiligungs- und Anhörungsrechte sind unverhältnismäßig. Die geforderte Beteiligung der Tierschutzvereine sogar bei Gefahrenabwehrmaßnahmen nach § 16 a des Tierschutzgesetzes stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Außerdem verzögern sie auch hier das Eingreifen der Behörde. Sogar wenn Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren bei einer Kontrolle festgestellt werden, kann nicht sofort eingeschritten werden, sondern es müssen Tierschutzvereine beteiligt werden. Dies geht zulasten des Tierschutzes und kann nicht unterstützt werden.
Die Verpflichtung, dass die Behörden von sich aus die anerkannten Tierschutzvereine beim Erlass von Erlaubnissen und Anordnungen beteiligen müssen, ist eine personell nicht zu leistende Belastung der Kommunen. Zudem handelt es sich um eine neue Aufgabe für die Kommunen, die ausgleichspflichtig wird.
Aus all den genannten Gründen kann ich dem Sächsischen Landtag die Annahme des Gesetzes nicht empfehlen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Es war in der Vergangenheit immer wieder Thema in diesem Hohen Haus. Fakt ist – auch ich betone es sehr gern –, dass Sachsen über eine gute, flächendeckende medizinische Versorgung mit Leistungen auf hohem Niveau verfügt. Aber – das sage ich deutlich – unsere demografische Entwicklung stellt uns dennoch immer wieder vor neue Herausforderungen. Dies spiegelt sich sehr wohl auch in der Bedarfsplanung wider.
Es ist Ihnen bekannt, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung – um die geht es ja in der Großen Anfrage – bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Die Menschen in Sachsen können darauf vertrauen, dass die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen alles tut und tun wird, damit die flächendeckende medizinische Versorgung sichergestellt ist. Ich betone auch gern, dass wir hier im Freistaat Sachsen eine sehr hohe Kommunikation und Umsetzungskultur dieser gemeinsamen Verantwortungsträger nicht nur auf dem Papier stehen haben, sondern auch praktizieren. Das sucht seinesgleichen in den anderen Bundesländern. Dazu trägt nicht zuletzt die Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie bei.
Sie hat auch ihre Genese. Sie greift die Entwicklung der vergangenen Jahre auf und erlaubt auch zukünftig, flexibler auf die geänderten Anforderungen der ambulanten Versorgung zu reagieren. Der neue sächsische Bedarfsplan gemäß neuer Richtlinie – auch das haben wir schon gehört – gilt seit dem 1. Juli 2013. Durch die eingeräumte Abweichungsbefugnis konnte die Kassenärztliche Vereinigung auf regionale Besonderheiten und territoriale Spezifik besser reagieren und so auch die Bedarfsplanung punktuell gezielter vornehmen.
Außerdem wurden die Ziele des Landesentwicklungsplanes aufgegriffen. Nicht zuletzt erfolgt die wohnortnah zu planende hausärztliche Versorgung auf der Versorgungsebene der Mittelbereiche. Den detaillierten aktuellen Stand der ambulanten ärztlichen Versorgung sowie die Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie hier in unserem Freistaat können Sie in den Antworten auf die Große Anfrage im Detail nachvollziehen.
Die Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist kein abgeschlossener Prozess. Übrigens gilt sie bundesweit, und da gibt es wahrlich große Unterschiede, gerade was die Arztdichte anbelangt. Es ist auch historisch begründet.
Ich nehme noch einmal das Beispiel der Kinder- und Jugendärzte auf. Bei uns in den neuen Ländern ist es gelungen, dass die Eltern mit ihren Kindern zu den Kinder- und Jugendärzten gehen. In den Altbundesländern gehen sie sehr häufig zu ihren Hausärzten. Aus dem Grund gibt es hier auch die Differenz.
Dass es kein abgeschlossener Prozess ist, können wir auch an der aktuellen Diskussion um das Ob und Wieviel der Anrechnung der psychiatrischen Institutsambulanzen ablesen, die zur vertragsärztlichen Tätigkeit ermächtigt sind. Erst gestern hat die „Freie Presse“ darüber berichtet. Es ist gut, dass sich der unparteiische Vorsitzende, Josef Hecken, zur bundesweit geäußerten Kritik ausführlich zu Wort gemeldet hat. In seinem Brief an die Bundespsychotherapeutenkammer hat er ausführlich erläutert: Die Vertreter der Leistungserbringer und der Kostenträger sowie die mitberatenden Patientenvertreter und die Ländervertreter haben eine gerechte und vor allem passende Lösung gefunden. Das war wirklich kompliziert und auch anstrengend; denn hier geht es um Menschen, um Patientinnen und Patienten, die letzten Endes diese Konsultationen, auch diese Therapien brauchen. Wir können das aus unserer mitberatenden Sicht nur bestätigen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine neue Bedarfsplanung bringt noch keine neuen Ärztinnen und Ärzte in die Städte und in unsere ländlichen Regionen. Allein die Feststellung, wo noch Niederlassungsmöglichkeiten sind, reicht nicht aus, um vermeintlich unattraktive Gebiete aufzuwerten. Hier stehen wir gemeinsam mit den Verantwortlichen im Gesundheitswesen und den Kommunen vor Ort vor der Aufgabe, die Anreize richtig zu setzen. Wir alle sind gefordert, entsprechende Anreize zu entwickeln, zu kommunizieren und auch umzusetzen – und das ist das Gegenteil einer Bankrotterklärung.
Hierzu gibt es in Sachsen bereits umfangreiche Aktivitäten in Form von Förderungen, um Ärzte für eine Niederlassung in weniger gut versorgten Gebieten zu gewinnen. Besonders das Interesse der Medizinstudenten für eine spätere Berufstätigkeit in den ländlichen Regionen in Sachsen muss frühzeitig geweckt werden. Sie müssen frühzeitig das Signal bekommen, dass sie dort gebraucht werden und auch willkommen sind. Dabei geht es nicht nur um den spezifischen Beruf, sondern auch um das ganze Umfeld einer Familie, die sich dort niederlässt: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Freizeit, Kultur und vieles andere mehr.
Sachsen hat hier frühzeitig Maßnahmen ergriffen, und wir waren auch oftmals Vorreiter mit unseren Projekten. Ich nenne hier immer wieder gern unser neues Programm „Ausbildungsbeihilfe“. Seit dem 1. Oktober können sich jährlich jeweils 20 Medizinstudenten vertraglich verpflichten, nach ihrem Studium eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und für mindestens sechs Jahre im ländlichen Raum tätig zu werden. Im Gegenzug erhalten diese Studenten eine monatliche Beihilfe von 1 000 Euro, und zwar für die gesamte Studienzeit. Das heißt, für die ländlichen Regionen in Sachsen haben wir damit schon 20 Nachfolger für Hausarztpraxen gewonnen, und wir werden das Programm im nächsten Studienjahr für weitere 20 Studenten fortsetzen.
Mit der Vorgängerstudienbeihilfe haben wir seit 2008 50 zukünftige Hausärzte gewinnen können. Die ersten befinden sich bereits in der Weiterbildung. Wir hätten es auch nicht machen müssen. Andere haben gewartet. Wir haben es getan. Wir gehen die Schritte, und weitere werden folgen.
Wir setzen auf das erfolgreiche Zusammenwirken aller Mitglieder im Netzwerk „Ärzte für Sachsen“, die gemeinsam durch die Mitglieder des Netzwerkes initiierten zahlreichen Maßnahmen. Auch die Filme „Ärzte in Sachsen“, „Hausarzt in Sachsen“ sowie „Facharzt in Sachsen“ sollen unterstützend wirken.
Ja, bitte.
Alle Programme, die wir mit Studienbeihilfe fördern, beziehen sich auf die Hausärzte und nicht auf die anderen Fachärzte. Wir sind dabei, sektorenübergreifend mit unseren Kliniken neue Konzepte zu erarbeiten. Das haben wir auch im aktuellen Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Aber unterstützt werden Allgemeinmediziner und Hausärzte. Dort setzen die Studienprogramme an und bei den anderen Fachrichtungen nicht.
Ich möchte das trotzdem noch einmal nennen, zum Beispiel das Programm der KVS aus ihrem Strukturfonds, das hier auch aufgenommen wurde: „Bienvenido in Sachsen“ – dort war ich auch vor Ort – oder die spanischen Ärzte, um sie in den ländlichen Raum zu holen: „Studieren in Europa“. Ich betone es gern, weil hier auch so viele Gäste sind, weil uns das ein Anliegen ist, das uns umtreibt, aber auch antreibt.
Was das Landesgremium 90a anbelangt: Im Freistaat Sachsen arbeitet es bereits. Zurzeit befasst es sich mit einer Gesamtschau der Notfallversorgung. Wir haben dazu eigens eine Arbeitsgruppe Datenstruktur beauftragt, die von Ihnen, Frau Abg. Neukirch, angesprochene Datenflut mit regionalem Bezug durchschaubarer zu machen. Nur so kann das Landesgremium letzten Endes auch Empfehlungen erarbeiten. – Ich sehe Sie gerade nicht, Frau Kollegin. Okay, dann kann sie es im Protokoll gern nachlesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, unseren Patientinnen und Patienten trotz der Herausforderungen – vor allem außerhalb der großen Städte Sachsens – die Sicherheit zu geben, ganz gleich, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben, dass sie gut betreut, sicher gepflegt und ärztlich wohlversorgt werden. Das ist unsere Verantwortung, und dieser stellen wir uns, gerade im letzten Herbst bei den Koalitionsverhandlungen, bei denen auch das Wartezeitenmanagement explizit aufgenommen wurde.
Frau Kollegin Giegengack, zu dem, was Sie mit Ihrer Hautärztin ansprachen, bei der Sie keinen Termin bekommen, weil sie zu viel privat behandelt: Wir haben die Rechtsaufsicht. Der Sache werden wir nachgehen, und Sie bekommen Informationen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns einig: Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der Suchthilfe und der angrenzenden Hilfebereiche wäre die anspruchsvolle Arbeit nicht möglich. Hierzu zähle ich ebenso die differenzierten Leistungsnachweise, die regelmäßig von den Einrichtungen der Suchthilfe vorgelegt und veröffentlicht werden. Diese Transparenz der Arbeit ist beispielhaft. Deshalb mein ausdrücklicher Dank an alle Mitarbeiter für ihr Engagement, ihren Einsatz und ihre Energie.
Was den Antrag anbelangt, so muss ich sehr wohl widersprechen: Eine umfassende Untersetzung des 10-PunktePlanes hinsichtlich konkreter Maßnahmen bis zum 9. Juli kann nicht erfolgen. Das wird einem notwendigen prozesshaften und vernetzten Vorgehen nicht gerecht, sondern bedient Aktionismus. Auch hier gilt: Gründlichkeit
vor Geschwindigkeit – zum Wohle der Betroffenen in Prävention, Beratung und allen daraus resultierenden Interventionen.
Aber Sie können sich sicher sein, dass wir mit Intensität an der Umsetzung arbeiten. Der 10-Punkte-Plan wurde am 6. Mai von Kollegen Staatsminister Ulbig vorgestellt; die ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit – auch unter Beteiligung des Landesfachausschusses Suchtprävention – aufgenommen. Ich bin im Kontakt mit der Beauftragten für Drogen der Bundesregierung. Wir haben das Thema auch für die kommende Gesundheitsministerkonferenz angezeigt. Außerdem habe ich Kontakt mit der Direktorin der BZgA aufgenommen.
Die Absprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden sind in Vorbereitung. Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer sind durch das SMK bereits in der konkreten Planung und sollen schnellstmöglich durchgeführt werden. Heute findet ein Workshop meines Fachreferates mit Fachkräften der ambulanten Suchthilfe statt. Thema ist der Umgang mit und die Beratung von Crystal-Klienten in den Beratungsstellen.
Das sind nur einige Beispiele, die in den vier Wochen schon konkret sind. Weitere Maßnahmen zur Untersetzung des 10-Punkte-Planes sind in der Überlegung und einige weitere schon in Planung.
All diese Maßnahmen fließen in die Umsetzung des 10Punkte-Planes ein. Unabhängig davon haben wir bereits begonnen mit Fachtagungen und Weiterbildungen zum Beispiel zu diesem Thema, 2014 beginnend – eigentlich schon 2013 – in unseren sächsischen Landeskrankenhäusern der Psychiatrie Arnsdorf, Altscherbitz und Rodewisch – im Februar noch im Landkreis Görlitz –, außerdem weitere Fachtagungen und Weiterbildung für Berufsgruppen bzw. arbeitsfeldbezogen, beginnend schon im Februar dieses Jahres.
Sie sehen: Unabhängig davon ist es selbstverständlich, dass wir nicht erst darauf gewartet haben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir werden die in dem Drogen- und Suchtbericht angezeigten Weiterentwicklungsbedarfe in unsere Arbeit aufnehmen, wie ich es bereits in der Kabinettspressekonferenz nach Verabschiedung des Drogen- und Suchtberichts gesagt habe.
Gleichwohl sind nach § 6 des Sächsischen PsychKG die Landkreise und kreisfreien Städte für die Gewährung und Koordinierung von Hilfen für Menschen mit Suchterkrankung zuständig. Sie haben entsprechende Hilfsangebote vorzuhalten.
Die Staatsregierung wird ihrer Verantwortung gerecht, indem sie die Kommunen finanziell unterstützt und für den kommenden Doppelhaushalt einen Mehrbedarf angemeldet hat. Dennoch müssen Vernetzungen und methodische Veränderungen vor Ort abgestimmt und umgesetzt werden, damit sie auch regional wirken können.
Sehr weit sind wir mit der Implementierung der Kinderschutzgruppen an Kliniken gekommen. Ich habe an einer Fachtagung teilgenommen und kann die Ergebnisse gern nachreichen. Das ist ein so breites Spektrum, dass ich die Zahlen nicht mehr abrufbereit habe. Gleichfalls ist es mir sehr wichtig, auf die zustande gekommene Vereinbarung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Universitätsklinik Dresden hinzuweisen.
In diesem Sinne empfehle ich die Ablehnung des vorliegenden Antrags.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für die Staatsregierung ist dieser Bericht nicht nur Berichtspflicht, sondern auch Teil unserer Agenda Inklusion. Alles andere gebe ich zu Protokoll.
Vielen Dank.
Ja, dieser vorliegende Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen ist unsere gesetzliche Pflicht. Und doch: Er ist noch viel mehr. Er ist Teil unserer Agenda Inklusion. Er ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in unserem Land und damit Grundlage für anstehende Entscheidungen und Handlungen. So, wie wir es in der Agenda Inklusion beschrieben haben: Wir brauchen eine gesicherte Datenlage. Wir brauchen kein Korsett, das uns starr zu Maßnahmen zwingt, sondern einen Rahmen, in dem wir flexibel auch auf Änderungen in den Bedürfnissen eingehen können.
Diesen Rahmen schaffen wir nun mit diesem Bericht. Denn es sind nicht nur die Zahlen, die hier zählen. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der teilhaben will. Deshalb war eine Bedingung für den Bericht, dass er mit Menschen mit Behinderungen besprochen wird und das daraus die Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Nichts über uns ohne uns.
Das von meinem Haus beauftragte Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik aus Köln hat die verfüg
baren Statistiken ausgewertet und die Ergebnisse nach Handlungsfeldern getrennt dargestellt. Dabei ist die Datenlage sehr unterschiedlich. Wo bisher nur wenige statistische Angaben vorliegen, kann künftig vielleicht ein bundesweit einheitlicher Teilhabe-Survey weitere Informationen liefern. Alles in allem bietet der vorliegende Bericht aber eine gute Analyse der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in unserem Land und ist damit eine Basis für die nächsten Jahre.
Noch viel wichtiger als Zahlen, Daten und Fakten ist unser Ziel, eine gesellschaftliche Debatte über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zu führen. Wir arbeiten deshalb intensiv an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Der Bericht ist dafür eine gute Hilfe. Darüber hinaus brauchen wir Sie alle dazu. Seien Sie Botschafter in Ihrem Wahlkreis. Seien Sie Mittler für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sprechen Sie über positive Beispiele und nehmen Sie Kritiker die Angst vor diesem Thema, so wie mein Haus in Sachen barrierefreier Dokumente vorangeht und die anderen Häuser bei der Umsetzung unterstützt. Dann können wir eine selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen erreichen.
Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Die Mitglieder des Begleitbeirats sind auf Seite 181 des Vierten Kinder- und Jugendberichts aufgeführt. Der Begleitbeirat hat sich viermal getroffen. (Termine: 17.07.2012, 22.01.2013, 25.03.2013,
10.07.2013).
Des Weiteren gab es umfangreiche Mitarbeiterbefragungen (siehe im Bericht Seiten 196 bis 199).
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Medizinischen Versorgungszentren haben sich inzwischen als sinnvolle Ergänzung zu den Leistungsangeboten der freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten etabliert. In Sachsen gibt es mittlerweile 140 MVZ, von denen sich circa 50 % in Trägerschaft von Krankenhäusern befinden. Sie werden von Patientinnen und Patienten gut angenommen. Diese Zahlen zeigen auch, dass Medizinische Versorgungszentren eine attraktive Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für Krankenhäuser und Ärztinnen und Ärzte und auch sonstige Leistungserbringer darstellen.
Die MVZ leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung und – ich wiederhole mich gern – sind aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken. Medizinische Versorgungszentren erweitern die ambulante ärztliche Versorgung. Sie ersetzen nicht die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Sie können aber in manchen Regionen zur Verbesserung der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beitragen und durch die Möglichkeit der engen Zusammenarbeit Behandlungsabläufe für Patientinnen und Patienten verbessern. Sie können Einsparungen erzielen. Sie können dort als Allgemeinmediziner selbstverständlich auch Hausarztbesuche durchführen – jetzt schon – oder auch „Agnes“ beschäftigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zum Punkt 2 wiederhole ich unsere Position, die wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Versorgungsstrukturgesetz vertreten haben. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Möglichkeiten, MVZ zu gründen, sehr wohl eingeschränkt. Die Gründung ist seitdem nur noch in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer GmbH möglich. Für bestehende MVZ in der Rechtsform des öffentlichen Rechts gilt Bestandsschutz. Diese Einschränkungen gehen an der Versorgungswirklichkeit in Sachsen allerdings vorbei. Die Gründung von MVZ in der Trägerschaft von Gebietskörperschaften in der Rechtsform der Personenge
sellschaft oder der GmbH scheidet durch diese Regelung aus.
Aufgrund des wichtigen Versorgungsbeitrages von MVZ in kommunaler Trägerschaft hat der Bundesrat auf Initiative Sachsens in seiner Stellungnahme zum GKVVersorgungsstrukturgesetz eine Initiative gestartet, die frühere weitergehende Regelung beizubehalten. Leider konnten wir uns damals noch nicht damit durchsetzen. Weil es uns aber sehr wichtig ist, haben wir dies in einer entsprechenden Protokollerklärung niedergelegt. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Versorgungsrealität in strukturschwachen Gebieten für die MVZ weniger einschränkende Regelungen vorgesehen hätte.
Ländliche Regionen konnten von der bisherigen offenen Regelung, für deren Beibehaltung sich Sachsen einsetzt, profitieren. In Sachsen spielen insbesondere MVZ in kommunaler Trägerschaft, aber auch MVZ an Landeskrankenhäusern eine herausragende Rolle. Wir haben die Sorge, dass ohne die Tätigkeit dieser MVZ in einigen Regionen die ambulante und vor allen Dingen auch die psychiatrische Versorgung nicht mehr in erforderlichem Maße sichergestellt wäre.
Letztlich haben wir mit unseren Sorgen den richtigen Nerv getroffen. Im neuen Koalitionsvertrag des Bundes wurde unsere Auffassung insofern berücksichtigt, als die Kommunen künftig wieder MVZ gründen können. Das geht uns allerdings noch nicht weit genug. Deshalb geht dieser Antrag in die richtige Richtung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Nach Einschätzung der SAB, welche das Programm abwickelt, werden für die Projekte Schülerkompetenzentwicklung im 2. Halbjahr 2014 circa 4 Millionen Euro benötigt. Mein Haus hat mit dem Finanzministerium die Finanzierung sichergestellt.
Zu Frage 2: Bei dem Programm handelt es sich um ein Mischfinanzierungsprogramm, welches aus Europäischen ESF-Mitteln und Landesmitteln finanziert wird. Die maximale Finanzierungsbeteiligung der EU beträgt 75 %. Der Rest wird in der Regel durch Landesmittel kofinanziert. Auch dieses Programm wird so finanziert. Da wir uns in der Aussteuerung der Förderperiode 2007 bis 2013 befinden, kann es dazu kommen, dass ergänzende Landesmittel eingesetzt werden müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor 25 Jahren fand unsere friedliche Revolution statt, die den Weg zur deutschen Einheit freimachte. Das Eintreten Hunderttausender für Frieden, Freiheit und Demokratie war beispielhaft. Leider geraten dabei zu oft die zahlreichen Opfer des SED-Unrechts in den Hintergrund. Dabei waren sie es, die als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland eingetreten sind. Viele von ihnen wurden durch die SED-Diktatur ihrer Freiheit beraubt. Ihnen wurde schweres physisches und psychisches Leid zugefügt. Ihnen muss unsere Fürsorge gelten.
Hilfe für die Opfer, erinnerndes Gedenken und die Aufarbeitung des Unrechts sind aber nicht nur für die persönlich Betroffenen sondern auch für das kulturelle und politische Selbstverständnis unserer Gesellschaft wichtig. Deshalb ist die Gesetzgebung für die Rehabilitierung von herausragender Bedeutung. In Gesprächen mit Vertretern der Opferverbände werden immer wieder Gerechtigkeitslücken sowohl bei der Umsetzung der Gesetze als auch bei den Gesetzen selbst sichtbar. Deshalb begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich, weil er Verbesserungen für die Rehabilitierung anregt. Mein Haus wird diese Anregungen vollumfänglich aufgreifen und zusammen mit Bund und Ländern so weit wie möglich auch umsetzen.
Betrachten wir einmal diese Verbesserungen, die teilweise sogar schon umgesetzt wurden, im Einzelnen. Erstens sollen rehabilitierungsrechtliche Vorschriften auf ihre Wirksamkeit mit dem Ziel überprüft werden, die Situation der Opfer zu verbessern. Die Methoden der DDR-Organe, insbesondere der Staatssicherheit, sind immer noch in lebhafter Erinnerung. Menschen wurden dauerhaft seelisch erschüttert und nachhaltig traumatisiert. Deshalb habe ich meine Abteilung angewiesen, die noch einzurichtenden Traumaambulanzen auch für SED-Diktaturopfer zu öffnen.
Zweitens lässt sich mit abschließender Sicherheit nicht sagen, ob wir mit der derzeitigen Gesetzgebung bereits alle geschädigten Personen erfasst haben. Oftmals sind Gesetze mit der Lebenswirklichkeit nicht deckungsgleich. Wenn auch auf den ersten Blick keine weiteren Opfergruppen ersichtlich sind, möchten wir zusammen mit den übrigen Ländern und dem Bund dieses Feld weiter untersuchen.
Drittens behandelt ein weiterer Punkt Verfahrensfragen. Verfahren sollen aufgrund des teilweise hohen Alters der Opfer klar verständlich, transparent und zügig durchge
führt werden. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass in allen Fällen, in denen die Beweisführung für die Betroffenen aufgrund der zeitlich lange zurückliegenden Ereignisse und des Vertuschens der DDR-Organe erschwert ist, eine Glaubhaftmachung der Ereignisse möglich wird. In den Fällen der straf- und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung mit Gesundheitsschäden wird diese vereinfachte Beweisführung bereits jetzt praktiziert. Wir wollen weitere Möglichkeiten der Anwendung suchen und finden.
Viertens. In der letzten Woche wurde der Referentenentwurf des Bundes für ein fünftes Gesetz zur Verbesserung der Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes bekannt. Danach soll die Opferrente von bisher 250 Euro ab 2015 auf 300 Euro erhöht werden. Auch für beruflich Verfolgte erhöht sich die Ausgleichsleistung um 30 Euro auf dann 214 Euro monatlich. Für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen, steigt der Leistungsbetrag von derzeit 123 Euro auf 153 Euro an. Wünschenswert wäre auch aus meiner Sicht eine Dynamisierung der Anpassungsregelungen.
Fünftens. Im Bereich der Rehabilitierung sollen letztlich Antragsfristen bis Ende 2025 verlängert werden, damit auch diejenigen, die zum Zeitpunkt der friedlichen Revolution in den Dreißigern waren, bei Eintritt in den Ruhestand die Erlebnisse aus der DDR-Vergangenheit noch aufarbeiten können.
Sechstens. Beim Fonds Heimerziehung in der DDR geht es nicht um ein klassisches Antragsverfahren. Betroffene schließen vielmehr eine privatrechtliche Vereinbarung mit den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen ab. Dem geht ein umfassender Beratungsprozess voraus. Dieser ist unverzichtbar für die persönliche Aufarbeitung der Betroffenen und zur Realisierung passender Hilfen. Eine Verkürzung dieses Prozesses kann daher nicht im Interesse der Betroffenen sein und würde den Grundgedanken dieses Fonds konterkarieren. Von daher ist es wichtig, diese Beratungen beizubehalten. In den letzten Monaten wurde ein Umlaufbeschluss der MPK Ost zur Aufstockung des Fonds vorbereitet und er ist kurz vor der Unterzeichnung. Die Geltendmachungsfrist mit Stichtag 30. September 2014 wurde insbesondere von den Finanzressorts der Länder gefordert, um die Mittelbereitstellung für die Aufstockung des Fonds seriös planen zu können. Diese Abstimmung ist ebenfalls bereits erfolgt. Für die Antragstellung reicht ein formloses Schreiben, mit welchem der Betroffene seinen Bedarf an Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Fonds anmeldet. Ich kann Ihnen sagen, täglich gehen neue Anträge ein. Insofern ist der Aufwand für Betroffene gering. Der Termin wird auch noch angemessen publik gemacht.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Immer mehr junge Menschen besitzen keine eigenen Erfahrungen mit der deutschen Teilung. Sie müssen wir mit geeigneten Mitteln ansprechen, um ihr Interesse für Demokratie und Freiheit zu wecken und zu stärken. Deshalb weist die
Aufarbeitung des DDR-Unrechtsregimes künftig nicht mehr nur in die Vergangenheit, sondern auch in die Zukunft.
Stärker als bisher müssen wir an authentischen Gedenkstätten die Werte unserer friedlichen Revolution, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Transparenz staatlicher Entscheidungen, auch den nachfolgenden Generationen vermitteln. Letztlich wird Aufarbeitung nur gelingen, wenn sich neben den staatlichen Stellen auch engagierte Bürger ehrenamtlich in Vereinen aktiv für die Aufarbeitung einsetzen. Viele dieser Vereine gehen auf Initiativen von DDR-Bürgerrechtlern und Oppositionellen zurück. Dieses Engagement verdient unser aller Würdigung und Unterstützung sowie meinen ganz besonderen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren und Abgeordneten! Auch ich gebe meine Rede zu Protokoll,
verbunden mit dem Dank an die Mitglieder der Besuchskommission. Inwieweit das veröffentlicht werden kann oder nicht, werde ich klären lassen.
Vielen Dank.
Gemäß § 3 des Sächsischen PsychKG beruft mein Haus unabhängige Kommissionen – in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Mitglieder besuchen mindestens alle drei Jahre, in der Regel unangemeldet, Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen aufgenommen oder untergebracht sind. Das betrifft Krankenhäuser, andere stationäre und teilstationäre Einrichtungen und ambulante psychiatrische Dienste.
Geprüft wird erstens, ob die Rechte der Patienten und Bewohner gewahrt werden, und zweitens, inwieweit Krankenhäuser und Einrichtungen die allgemein anerkannten Mindeststandards der Behandlung und Betreuung erfüllen. Die Patienten können während des Besuches Wünsche und Beschwerden vortragen. Mitglieder der
Besuchskommissionen sind: Fachärzte, Psychologen, Juristen, Pflegekräfte und Sozialarbeiter, Angehörige und Psychiatrieerfahrene. Bis zu drei Besuche in der Woche, etwa 100 Besuche pro Jahr werden von den jeweils multiprofessionell besetzten Teams absolviert. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der psychiatrischen Versorgung bei uns im Freistaat. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich mit sehr viel Sorgfalt und Empathie. Das ist eine in hohem Maße wertzuschätzende Arbeit, die aus meiner Sicht weit über eine Kontrollfunktion hinausgeht. Dafür meinen Respekt, meine Anerkennung, meinen Dank.
Vorgelegt wird für diese Legislaturperiode der 5. Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Im Berichtszeitraum existierten in Sachsen 84 stationäre psychiatrische Einrichtungen: 34 psychiatrische Krankenhäuser bzw. Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sieben Einrichtungen des Maßregelvollzugs und 43 sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch psychisch kranke Menschen. In diesen Einrichtungen ist der überwiegende Teil der 352 beschäftigten Fachärzte für Psychiatrie des Freistaates Sachsen tätig.
Fachärzte gibt es in allen Landesteilen, wovon sich die Besuchskommission überzeugen konnte. Ich bin überzeugt: Den zwei Kreisen und der einen kreisfreien Stadt wird es auch gelingen, die Leitung ihres Sozialpsychiatrischen Dienstes gesetzeskonform zu besetzen.
Die Berichte der Besuchskommissionen zeigen in überzeugender Weise: wie sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren weiterentwickelt und ausdifferenziert hat; wie fachlich adäquate, personen-zentrierte Konzepte für eine ganzheitliche Betreuung der Patienten angewendet wurden; dass die baulichen Voraussetzungen den geforderten Standards entsprechen und dass die Sensibilität in Fragen des Umgangs mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen und deren fachgerechter Dokumentation steigt.
Besonders wichtig sind mir die Anregungen der Besuchskommissionen bezüglich vorhandener Verbesserungspotenziale. Unsere Aufgaben in den nächsten Jahren sind also klar. Gültige Personalverordnungen müssen eingehalten werden. Das Personal muss kontinuierlich qualifiziert werden. Wir brauchen eine (fach-)ärztliche Versorgung in Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke und in stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Wir werden vernetzende Angebote verschiedener Leistungserbringer und anderer Institutionen ausbauen, und wir müssen Arbeits- und Beschäftigungsangebote für psychisch Kranke schaffen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Besuchskommissionen werden wir diese Aufgaben meistern.
Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat eine Abfrage bei den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern gemacht. Diese sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig. Gefragt wurde, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Gebiete liegen, die die Voraussetzungen des § 13 b des Tierschutzgesetzes erfüllen.
Das heißt erstens: In diesem Gebiet wurden an frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Das heißt zweitens, dass durch eine Verringerung der Katzen innerhalb des Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
Acht der 13 befragten Landkreise und kreisfreien Städte haben mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf für eine solche Regelung sehen. Beziehungsweise, dass ihnen keine Region in ihrem Zuständigkeitsgebiet bekannt ist, bei der diese Voraussetzungen vorliegen würden.
In zwei Landkreisen gibt es bereits Polizeiverordnungen für bestimmte Gebiete, die Maßnahmen zum Schutz der Katzen festgelegt haben. Zwei Landkreise haben gemeldet, dass es Gebiete gibt, in denen der Wunsch besteht, eine Verordnungsermächtigung zu erhalten. Konkrete Daten, die die Notwendigkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten belegen, wurden jedoch nicht vorgelegt.
Sie sehen, die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen zum Erlass einer landesweiten Verordnung sind derzeit nicht gegeben. Sollten uns Daten vorgelegt werden, die die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung erfüllen, bin ich gern bereit, eine Verordnung auf den Weg zu bringen.
Zu Frage 2: Der Freistaat Sachsen fördert eingetragene Tierschutzvereine in diesem Jahr wieder mit 560 000 Euro. Davon werden 280 000 Euro für die Investitionsförderung von Tierheimen zur Verfügung gestellt, sodass Katzen in Tierheimen aufgenommen werden können. Weitere 280 000 Euro werden für sogenannte Sachmittel zur Verfügung gestellt. Diese werden vor allem für die Kastration und Sterilisation von Katzen und für die Bereitstellung von Futtermitteln von den Sächsischen Tierschutzvereinen verwendet. Die Tierschutzvereine setzen diese Mittel zielgerichtet für die Gebiete ein, die eine hohe Populationsdichte bei Katzen aufweisen. Dies sind Maßnahmen, die auch der Bundesgesetzgeber als prioritär gegenüber einer Verordnung sieht, die Eingriffe in die Haltung der Katzen vorsieht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, das Thema Angleichung der Ostrenten an die Westrenten ist aktuell, und es bleibt so lange aktuell, bis die Renten auch
vollständig angeglichen sind. Es bleibt auch so lange aktuell, bis für vergleichbare Tätigkeiten und Qualifikationen auch die Löhne und Gehälter in Ost und West gleich sind. Denn das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Deshalb war es auch ein Gebot der Gerechtigkeit und Anerkennung der Lebensleistung – und ist es auch bis heute –, dass 1992 der Höherwertigkeitsfaktor zur Ermittlung der Entgeltpunkte Ost eingeführt wurde. Das heißt, faktisch wird das im Osten erzielte Einkommen rentenrechtlich auf Westniveau angehoben, und die Höherwertung wirkt auch dort, wo bereits 100 % gezahlt werden.
Ein Beispiel, sehr verkürzt, aber anschaulich und deutlich aufgezeigt: 1 000 Euro im Westen verdient, so werden dafür auch 1 000 Euro für die Rente gutgeschrieben. 1 000 Euro im Osten verdient, werden 1 177 Euro gutgeschrieben, Monat für Monat, Jahr für Jahr, summa summarum. So wurden 2013 für uns in den neuen Ländern die Löhne um 18 % hochgewertet. Das wirkt sich sehr wohl positiv auf die zukünftigen Rentenansprüche aus und wirkt Altersarmut entgegen. Das ist auch generationengerecht.
So werden wir als Staatsregierung auch keine Initiativen unterstützen, die die Diskussion um die Höherwertung neu entfachen, wie das jetzt zum Beispiel bei der Angleichung der Mütterrente geschehen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es darf keine regionalen Unterschiede geben. Es darf keine Unterschiede danach geben, wo Kinder geboren oder großgezogen werden. Das hört sich gut an, ist populär. Gegenteiliges ist auch schwer zu kommunizieren. Natürlich, egal, wo man seine Kinder großgezogen hat, die Lebensleistung bleibt dieselbe. Da macht es auch nicht den Unterschied von 2,40 Euro. Da darf es keine Abstriche geben.
Dennoch können wir einerseits keine Angleichung der Rentenwerte fordern und andererseits gleichzeitig auf der Höherwertung der Löhne und Gehälter bestehen. Das nehmen die strukturschwachen alten Bundesländer nicht hin, und zwar aus Sorge um eine Schlechterstellung einkommensschwacher Menschen im Westen. Dort gibt es ebenfalls strukturschwache Regionen. Deshalb ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, dies auch von der anderen Seite zu sehen. Auch das müssen Sie erklären.
Ich halte es nach wie vor für geradezu unverantwortlich, ständig unrealistische Maximalforderungen zu stellen. Denn bekanntlich hängt alles immer mit allem zusammen. Diese Forderungen werden letztlich das Gegenteil bewirken, nämlich eine rentenrechtliche Schlechterstellung. Viele Menschen in unserem Freistaat würde das betreffen, jetzt und in der Zukunft. Sagen Sie das bitte auch laut.
Das bestehende Rentensystem hat sich bewährt. Die Rentenangleichung ist auf einem guten Weg. Selbstverständlich bleibt es erklärtes Ziel der Staatsregierung, die Renten anzugleichen, so wie es auch im Koalitionsvertrag des Bundes für das Jahr 2020 festgeschrieben ist.
Meine Damen und Herren! Die bisher bestehende Gerechtigkeitslücke bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder wird mit der Erhöhung der Anrechnung um einen Entgeltpunkt erst einmal verringert. Dies ist sozialpolitisch zu begrüßen. Auch ich freue mich für die Mütter und die Väter, die ab 1. Juli dieses Jahres diese Rentenleistung erhalten. Um die Finanzierung solidarisch und generationengerecht zu gestalten, habe ich mich im Bundesrat bzw. im Freistaat Sachsen mit einem Antrag dafür eingesetzt, dass die Mittel nicht von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen, sondern über einen Bundeszuschuss aufgebracht werden. Leider war dies nicht mehrheitsfähig, so wie der Antrag „Angleichung der Mütterrente Ost-West“ ebenfalls nicht mehrheitsfähig gewesen ist. Das muss man hier deutlich sagen, auch in die Richtung der Koalitionspartner im Bund.
Wir haben immer noch die Möglichkeit, dies zu tun. Bis dahin danke ich für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf will sehr umfassend die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft regeln und verbessern. Er greift dabei Probleme auf, von denen Menschen mit Behinderung im täglichen Leben immer wieder berichten. Dabei werden viele verschiedene Lebensbereiche beleuchtet. Dafür mein Respekt und auch Anerkennung.
Gleichwohl – der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass es in unserem gegliederten Sozialstaat eine Vielzahl von Vorschriften gibt, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung betreffen und die Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen. Die meisten davon sind in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches, vor allem im SGB IX, enthalten. Es gibt eine Vielzahl von Rehabilitationsträgern, die schon jetzt verpflichtet sind, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft umfassend zu gewährleisten. Dass das in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniert, manchmal auch gar nicht, und auch nicht alles Wünschenswerte immer erfüllt werden kann, ist sicher richtig und viele Barrieren müssen auch noch in den Köpfen abgebaut werden.
Aber es ist eben nicht Aufgabe des Freistaates Sachsen, aus eigenen Mitteln diese Probleme zu beheben, zumal in dem Gesetzentwurf die Frage der Finanzierbarkeit ausgeklammert ist. Probleme im derzeitigen Leistungssystem sollten auch durch eine Modifizierung der bestehenden Regelungen behoben werden, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auf Bundesebene, die seit Jahren diskutiert wird. Sowohl die Arbeits- und Sozialministerkonferenz als auch der Bundesrat haben in der Vergangenheit die Bundesregierung aufge
fordert, entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen. Ich sehe mit Spannung dem Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung entgegen, zu dessen Erstellung sich die Große Koalition im Bund verpflichtet hat.
Unabhängig davon sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch eine ganze Reihe ziemlich bürokratischer Regelungen vor, die in diesem Umfang wohl kaum zu rechtfertigen sind. Auch ich verweise auf die Regelung zur Ombudsperson und die Vielzahl von Berichtspflichten. Auf diese Dinge wurde im Rahmen der Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss von verschiedenen Fachleuten hingewiesen. Sie haben leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.
Der 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung, der quasi den Status quo aufzeigt und daraus entstehende Handlungsoptionen und vieles andere mehr, liegt jetzt schriftlich vor, die Mitzeichnung ebenfalls. Er wird zum nächstmöglichen Termin im Kabinett auf der Tagesordnung stehen, danach an Sie, dem Hohen Haus, überwiesen werden, als Broschüre veröffentlicht und zum barrierefreien Download zur Verfügung gestellt. Meines Erachtens ist das wichtig, denn letztendlich stehen wir alle in der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der inklusiven Gesellschaft. Ich werde mich dementsprechend am weiteren Diskussionsprozess und der Umsetzung beteiligen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist, die medizinische Versorgung in Sachsen sicherzustellen. Dazu gehören selbstverständlich unsere Krankenhäuser; sie bilden das Herzstück in der Versorgung. Dabei steht der Patient stets im Mittelpunkt; das ist gleich die Beantwortung Ihrer Frage, sehr geehrte Frau Kollegin Lauterbach.
In einem außerordentlichen Kraftakt ist es uns in den letzten 25 Jahren gelungen, unsere Krankenhäuser neu aufzustellen, von der Lausitz bis zum Erzgebirge modern, leistungsfähig, patientenorientiert und zum Teil auch in hoch spezialisierten Strukturen. Aber ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller am Prozess Beteiligten in der Versorgung wäre dies nicht möglich. Sie orientieren sich jeden Tag, 365 Tage im Jahr an den Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten. Dafür an dieser Stelle auch noch einmal herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, auf diese Entwicklung in der Krankenhauslandschaft können wir stolz sein; dies ist alles das Ergebnis eines stetigen Prozesses. Diese Entwicklung zeigt uns, dass wir mit dem Krankenhausplanungsausschuss auf dem richtigen Weg sind. Denn mit jeder neuen Krankenhausplanung reagieren wir auch auf
aktuelle Entwicklungen. Unsere demografische Entwicklung und die damit verbundenen medizinischen und pflegerischen Herausforderungen sowie der medizinischtechnische Fortschritt sind seit jeher Faktoren in unserer Krankenhausplanung und fließen dort mit ein.
Um aber noch gezielter auf diese aktuellen Entwicklungen reagieren zu können, erstellen wir alle zwei Jahre einen Krankenhausplan und nicht alle drei Jahre, wie es im Gesetz steht, auch mit Blick auf die Fachkräftestrategie und die Ausbildungskapazitäten. Im stationären Bereich gibt es sehr wohl gesicherte Daten, aber noch weniger gesicherte Daten im ambulanten Bereich. Wenn wir das dann alles haben, können wir auch sektorübergreifend noch deutlicher planen.
Diese Krankenhausplanung ist auch die Grundlage für die Investitionsförderung. Seit 1991 wurden im Freistaat Sachsen circa 5,1 Milliarden Euro investiert, davon wurden allein vom Freistaat 3 Milliarden Euro geschultert. Hier gibt es sehr wohl eine besondere Herausforderung – das haben wir schon gehört –, denn mit dem Auslaufen des Artikels 14 Ende dieses Jahres fallen die Mittel der Krankenkassen weg. Das heißt konkret: Wir müssen 44 Millionen Euro mehr aufbringen.
Aber bereits im letzten Doppelhaushalt haben wir deshalb Prioritäten bei der Finanzierung unserer Krankenhäuser gesetzt. Ich bin der CDU-Fraktion dankbar, dass sie das Thema Krankenhausinvestitionen bei der vorletzten Klausurtagung auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Das ist eine sehr gute Voraussetzung und auch Grundlage, damit wir auch im nächsten Doppelhaushalt unsere Krankenhäuser wieder ganz vornanstellen und somit maßgeblich und zielgerichtet Investitionsfähigkeit abbilden können.
Aber nicht nur das. Wir müssen auch noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten suchen und dranbleiben. Unabhängig davon, dass Krankenhausfinanzierung Ländersache ist, kann ich mir sehr wohl weitere Optionen vorstellen, wie zum Beispiel Bund, Krankenkassen, Land; aber eine Bundesplanung – das sage ich auch deutlich – will keiner. Deshalb war es mir auch sehr wichtig, dass Sachsen Mitglied in der Arbeitsgruppe „Krankenhäuser“ beim Bund ist – das war ja ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen –, und diese Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgruppe wird auch auf Ministerebene wahrgenommen. Das wird uns letztendlich die Möglichkeit geben, unsere sächsischen Interessen auch bundesweit einzubringen. Es wird auch hier vordergründig die Qualität eine Rolle spielen: Strukturqualität, Prozessqualität, darüber kann man sich noch trefflich streiten, und es wird auch kein einfacher Prozess sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Staatsregierung kennt die Herausforderungen sowohl in der Krankenhausplanung als auch in der Krankenhausfinanzierung und wird diesen sehr wohl gerecht, so wie auch die Antwort der Staatsregierung auf diesen Antrag lautet, das heißt, mit Kontinuität, Qualität, sektorübergreifend, mit Nachhaltigkeit, damit wir vorn bleiben für eine gute,
flächendeckende medizinische Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Palliativpflege gehört zu den Themen, die wir persönlich, aber auch gesellschaftlich immer noch zu häufig in die Tabu-Ecke schieben. Aber wir kennen den Kreislauf unseres Lebens. Umso wichtiger ist es, bei diesem Thema immer wieder den Mantel des Schweigens abzulegen, um den Mantel der Linderung um die Schwerstkranken zu legen und unserer ethischen Verantwortung gerecht zu werden.
Diese ethische Verantwortung muss sich auch in den Rahmenbedingungen widerspiegeln. Dazu einige Fakten. Im sächsischen Krankenhausplan sind aktuell 29 Palliativstationen mit insgesamt 224 Betten ausgewiesen. Das sind fünf Stationen bzw. 36 Betten mehr als noch 2012/2013. Das sind strenge Kriterien, auch zu Recht.
Wir haben im Freistaat Sachsen acht Hospize, davon ein Kinderhospiz. Was dort geleistet wird, kann man nicht hoch genug einschätzen.
Alle diese Einrichtungen werden von uns auch finanziell gefördert. Aber Palliativpflege verbessern ist mehr als das reine Vorhalten von Einrichtungen und Stationen, denn hinter all diesen Zahlen und Fakten stehen Menschen, die dankbar sind, diesen Weg nicht allein gehen zu müssen, oder kleine Menschen, wo sich der Lebenskreislauf zu früh schließt, viel zu früh, wie wir gerade wieder im Februar beim bundesweiten Kinder-Hospiztag in der Frauenkirche gehört und auch erlebt haben, wo unser Ministerpräsident die Schirmherrschaft übernommen hat.
Deshalb geht es bei der Palliativpflege vor allem um die Therapien, die Schmerzen beherrschbar zu machen und andere Krankheiten verhindern zu helfen, auch immer im sozialen Kontext. So ist Palliativpflege mehr als die reine Verlängerung der Lebenszeit. Besonders die Wünsche,
Ziele und das Befinden der Patienten, der Schwerstkranken, stehen im Mittelpunkt. Dabei darf man nie die Angehörigen allein lassen.
Diese Lebensqualität steht und fällt mit den Menschen, die sich um Patienten kümmern, vor allen Dingen stationär und auch ambulant: Palliativmediziner und Pflegekräfte und viele ehrenamtliche Helfer. Ihnen gehört an dieser Stelle unser Respekt, Anerkennung und Dank.
Was sie für diese besonderen Herausforderungen brauchen, ist auch eine besondere Ausbildung, wie in diesem Antrag explizit angefragt, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der bundesgesetzlich geregelten
Ausbildung in der Altenpflege und in der Krankenpflege, Lernbilder zu den Themen Leben und Tod und Begleitung sterbender Menschen. Diese Vorgaben hat der Freistaat Sachsen konsequent in seinen Lehrplänen umgesetzt. Sie können und dürfen jedoch allein nicht als ausreichend angesehen werden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auch festgeschrieben, dass die Pflegeausbildung reformiert werden muss. Dafür ist ein neues Pflegeberufegesetz geplant, das auch die Palliativpflege beachten wird. Gerade vor knapp drei Wochen bin ich persönlich bei dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär Laumann, mit Frau Staatssekretärin Fischer vor Ort in Berlin gewesen, weil uns dieses Thema an-, aber auch umtreibt.
Der Freistaat Sachsen hat bereits seit dem Jahr 2007 mit dem Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe und der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
eine Weiterbildung Palliativ- und Hospizpflege geschaffen. Diese Weiterbildung umfasst 640 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts sowie eine praktische Weiterbildung von 80 Stunden. Sie schließt mit einem staatlich anerkannten Weiterbildungsabschluss ab. Auch die Teilnahme an dieser Weiterbildung unterstützt der Freistaat finanziell mit einer Förderrichtlinie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch in der Palliativpflege gilt mehr denn je der Grundsatz: ambulant vor stationär; denn das wünschen sich die Patienten, das wünschen sich die Schwerstkranken. So gibt es in Sachsen inzwischen auch 16 spezialisierte ambulante Palliativversorgungsteams, die den Patienten ein würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen und damit auch die zahlreichen ambulanten Hospizdienste und ehrenamtlich Tätigen unterstützen und entlasten.
Im Freistaat Sachsen haben wir im Bereich der Palliativpflege ein qualitativ hochwertiges Netz an Versorgungsangeboten. Alle Angebote – und da betone ich alle – gilt es stets zu überprüfen, zu optimieren und zu infiltrieren, wie zum Beispiel in die geriatrische Pflege hinein, um auch neue Wege zu beschreiten. Denn letzten Endes ist es
wichtig, Lebensqualität und die Würde bis zum letzten Atemzug eines jeden Menschen zu ermöglichen – in Respekt und Anerkennung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kollegin Herrmann! Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung:
Das Projekt „Dunkelfeld“ wird vom Freistaat Sachsen seit Oktober 2011 bis auf Weiteres gefördert. Es umfasst ein anonymes Diagnose- und Therapieangebot für Männer mit pädophilen Neigungen, die noch nicht bzw. nicht mehr im Visier von Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen.
Bei dem Leipziger Projekt handelt es sich um die einzige Therapieeinrichtung dieser Art für Männer mit pädophilen Neigungen im mitteldeutschen Raum. Außer in Leipzig gibt es in Deutschland gegenwärtig Projektstandorte in Berlin, in Gießen, in Hamburg, in Kiel, in Stralsund, in Hannover und in Regensburg. Die Charité Berlin koordi
niert und evaluiert die Arbeit des so entstandenen Präventionsnetzwerkes.