Petra Berg
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 26. August 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hatte im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 17.09.2020 stattgefunden hat.
Bei dem Gesetzentwurf handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, welches acht Artikel enthält, die in mehreren Rechtsbereichen Änderungen vorsehen. Der Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Änderungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, des Saarländischen Beamtengesetzes sowie des Beamtenversorgungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens im Saarland.
Im Bereich des KSVG sieht er unter anderem Möglichkeit von Ton- und Bildaufzeichnungen sowie von Ton- und Bildübertragungen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich durch Regelung in der Geschäftsordnung der Gemeinde vor. Dem einzelnen Ratsmitglied bleibt jedoch ein Widerspruchsrecht vorbehalten. Des Weiteren wird Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, gegen die der Gemeinderat die Einleitung eines Abwahlverfahrens beschlossen hat, die Möglichkeit eröffnet, durch Verzicht auf die Durchführung des Abwahlverfahrens die Wirkung der Abwahl herbeizuführen. Auch wird die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgehoben, da der daraus zu ziehende Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem dafür einzusetzenden Verwaltungsaufwand steht.
In § 51 Abs. 4 wird nunmehr die Erstattung von Kosten für die zur Teilnahme an Ratssitzungen notwendige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geregelt. Das Saarländischen Beamtengesetz wird unter anderem in Bezug auf das Rückkehrrecht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit in Artikel 3 geändert. Mit der neuen Regelung in § 119 soll die Wechselbereitschaft von Lebenszeitbeamtinnen und Lebenszeitbeamten in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gefördert werden.
Das Gesetz wurde im Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung unter Beteiligung des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetags, des ehemali
gen Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, Hans Jürgen Wohlfahrt, des Unabhängigen Datenschutzzentrums sowie der NGO Transparency International Deutschland e.V. durchgeführt. Die Anregung und der Formulierungsvorschlag des SSGT, dass für die Besetzung von Gemeinderatsausschüssen in § 48 Abs. 2 KSVG zumindest optional ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren vorzusehen sei, hat hierbei Berücksichtigung in einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen gefunden. Die Koalitionsfraktionen haben besagten Abänderungsantrag mit der Drucksache 16/1523 ‑ neu ‑ eingebracht, der des Weiteren vorsieht, dass der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung regeln kann, dass gegen Gemeinderatsmitglieder, die wiederholt ohne genügende Entschuldigung an den Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse nicht teilnehmen, ein Ordnungsgeld bis zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung verhängt werden kann.
Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU und SPD und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Zustimmung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen.
Das Gesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 16/1389 - neu ‑, wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der AfD-Landtagsfraktion und bei Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Landtag hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 11. November 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten.
Dem Gesetzentwurf liegen die folgenden Erwägungen zugrunde: Er soll in erster Linie der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Landtags- und Kommunalwahlen dienen sowie der Anpassung der Vorschriften im Landtagsund Kommunalwahlgesetz an die Veränderungen im Bundeswahlrecht durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Februar 2020 sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. Gleichzeitig verfolgen die neuen Vorschriften das Ziel, einige Harmonisierungen im Bundes- und Kommunalwahlrecht vorzunehmen. Diese sehen unter anderem vor, dass bei Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter mit Behinderungen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen kann. Dies gilt zukünftig für Landtags- und Kommunalwahlen.
Zudem beinhaltete der Gesetzentwurf des Bundes eine Verordnungsermächtigung für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, wodurch Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich werden können. Nunmehr kann damit eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen der Bundestagswahlen zugelassen werden, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Ver
sammlungen zu ermöglichen. Deshalb war es notwendig geworden, den hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften für die Landtagswahlen entsprechend anzupassen.
Die jüngsten Erfahrungen im Zuge der COVID-19Pandemie haben nämlich gezeigt, dass es Situationen geben kann, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Landtagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Um diese gesetzliche Lücke zu schließen, haben wir nunmehr mit einem entsprechenden Abänderungsantrag auf diese mögliche Situation reagiert. Dieser sieht für die Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt vor, wodurch - nach Feststellung des Landtages oder in dem Fall, dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Landtages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dieser nicht beschlussfähig ist - Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich sind oder sein könnten, dass eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen zugelassen werden kann, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen.
Diesem Umstand haben die Koalitionsfraktionen mit einem eigenen Abänderungsantrag, der Ihnen als Drucksache 16/1524 vorliegt, Rechnung getragen. Das Gesetz wurde im Ausschuss gelesen. Wie ich bereits zuvor erwähnte, wurde auf eine Anhörung verzichtet. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Ausschuss bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie unter Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Drucksache 16/1490, wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit und Freiheit sind Zwillinge im Schoße der Demokratie, Sicherheit ohne Freiheit führt zur Diktatur, Freiheit ohne Sicherheit führt zur Anarchie. Deshalb müssen Sicherheit und Freiheit in der Demokratie immer zusammengedacht werden. Das bedeutet auch, dass man gerade bei der Betrachtung der finanziellen Handlungsfähigkeit beide Seiten im Blick haben muss.
Ja, wir sind zurzeit geprägt durch die Herausforderungen der Pandemie. Der Haushalt unseres Landes weist aber weit über diese Herausforderungen hinaus, die von ihm verfolgte Perspektive lautet: zukunftsfest und generationengerecht. Meine Damen und Herren, die Investitionen jetzt sollen und werden auf das Konto künftiger Generationen einzahlen.
Die demokratische Architektur der Sicherheitspolitik orientiert sich an der Garantie der Freiheits- und Bürgerrechte. Die erste Säule hierbei ist die Polizei, es gilt also, die Rahmenbedingungen für eine gute Polizeiarbeit zu schaffen. Wir haben in diesen Haushalt dafür erhebliche Mittel eingestellt, die Zahlen wurden bereits genannt. Ich möchte nun aber doch noch die Projekte ansprechen. Das Polizeiareal in Kirkel wird für die Bereitschaftspolizei und die Diensthundestaffel zur Verfügung gestellt. Das ist ein großes Objekt, und ich denke, dass hierdurch für diese Polizeiorganisationen ein guter Rahmen geschaffen werden kann. Entsprechendes gilt auch für den Neubau der Großinspektion Saarbrücken-Stadt: Dort sollen unter einem Dach die PI SaarbrückenKarcherstraße, die Polizeiinspektion SaarbrückenBrebach und das Polizeirevier Alt Saarbrücken in einer funktionalen Einheit in modernen Räumlichkei
ten zusammengeführt werden. Das sind, wie ich finde, sehr gute Projekte für unsere Polizeiorganisation.
Selbstverständlich sind, meine Damen und Herren, die Herausforderungen für die Vollzugspolizei dieser Zeit sehr groß. Wir müssen den Polizistinnen und Polizisten mehr Aufgaben übertragen, sie müssen in Zeiten der Pandemie mehr kontrollieren. Das führt zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung. Trotz dieser Belastung gehen, das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich auch sagen, die Vollzugspolizistinnen und -polizisten bei ihren Kontrollen immer sehr sorgsam vor. Auch bei Demonstrationen wirken sie deeskalierend, obwohl sie gerade auch dort einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Mit diesem Verhalten schaffen sie so letztlich auch mehr Verständnis in der Bevölkerung für die getroffenen Maßnahmen. Hierfür, für dieses Verhalten, gebührt ihnen ein großes Dankeschön dieses Hauses.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der LINKEN war zu hören, Taser würden als Folterinstrumente eingesetzt. Da schwillt mir ehrlich gesagt der Kamm!
Diese Aussage ist bar jeglicher innenpolitischer Kompetenz, denn ein Taser wird stets als milderes Mittel eingesetzt, dort wo eine Waffe nicht eingesetzt werden darf, nicht eingesetzt werden soll - und wo die Polizistinnen und Polizisten die Waffe auch nicht einsetzen wollen. Der Taser ist immer das mildere Mittel. Ich glaube, mit der Entscheidung, den Polizistinnen und Polizisten den Taser an die Hand zu geben, haben wir gute Erfahrungen gemacht.
Wir haben für die Jahre 2021 und 2022 35 Hebungen beschlossen, dies zur Anerkennung der Leistungen unserer Beamtinnen und Beamten. Das ist eine gute Maßnahme. Wir halten auch am Ziel fest, die Polizei im Saarland personell zu verstärken. Aktuell, über alle Jahrgänge hinweg, haben wir insgesamt 419 Anwärterinnen und Anwärter. 2022 werden wir im Saarland 478 Polizeianwärterinnen und ‑anwärter haben. Das ist, so finde ich, ein gutes Zeichen dafür, dass die jungen Menschen den Polizeiberuf auch wieder attraktiv finden.
Heute Morgen hat mich ein Brief von Bundesinnenminister Seehofer erreicht, ein Brief sozusagen im Vorfeld der Innenministerkonferenz. Der Bundesinnenminister hat eine Studie zum Polizeialltag beauftragt, mit der auch die Motivation zur Berufswahl und die Gewalterfahrungen von Polizistinnen und Polizisten untersucht werden sollen. Dazu sage ich, ja, das ist ein erster Ansatz. In anderen Ländern haben wir aber schon gesehen, dass es auch in Reihen der Sicherheitsbehörden rechtsextreme Tendenzen gibt.
Angesichts dessen reicht, so meine ich, eine so angelegt Studie nicht aus. Ich bin sehr froh, das möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir hier im Saarland solche Fälle nicht kennen. In der hiesigen Organisation, in der saarländischen Polizei, gibt es solche Fälle nicht. Dafür bin ich sehr dankbar.
Ich denke, ein richtiger Ansatz besteht darin, auch die Ergebnisse der Mitgliederbefragung, die die GdP beauftragt hat, in den Blick zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass die Arbeitsbelastung der Polizistinnen und Polizisten in unserem Land sehr hoch ist. Auch die Motivation muss man natürlich ins Auge fassen, denn wenn man mit Kriminellen zu tun hat, wenn man auch in sozialen Brennpunkten tätig ist, ist gerade auch bei den jungen Polizistinnen und Polizisten ein starker Charakter gefragt, auch eine klare Sicht auf die Demokratie. Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, kann man nur erreichen, wenn man auch die Verfassungs- und Demokratiebildung stärker in den Fokus rückt. Unsere Fachhochschule für Verwaltung leistet diesbezüglich hervorragende Arbeit. Ich bitte die dortigen Lehrkräfte, in diesem Bemühen nicht nachzulassen. Wir haben in unserem Land eine vorbildlich funktionierende Polizei, aber natürlich müssen auch wir weiter daran arbeiten, dass die Verfassungs- und Demokratiebildung in den Vordergrund gerückt wird.
Ich finde auch, das ist meine Meinung, dass wir, wenn wir die Organisation in Gänze stärken wollen, auch einmal überlegen sollten, inwieweit eine unabhängige Stelle sinnvoll wäre, an die sich auch Polizistinnen und Polizisten wenden könnten, aber auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Sorgen. Ich glaube, das sollte man zumindest einmal erwägen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur mit einer starken Polizei, mit einer vorbildlich funktionierenden Polizei kann die Äquivalenz von Freiheit und Sicherheit manifestiert werden.
Die zweite Säule bildet unser Verfassungsschutz. Unser Verfassungsschutz wurde heute hier - wir sind Entsprechendes von Ihnen ja bereits gewohnt, Herr Lander - in einer Art und Weise attackiert, die ich ungebührlich finde. Wir sehen auch in Deutschland, und wir müssen das über die Ländergrenzen hinweg betrachten, dass die abstrakte Gefahr politisch motivierter Straftaten mittlerweile sehr konkret geworden ist. Gestern wurden bereits die Taten in Dresden, Nizza, Paris und Wien genannt. Wie gefährlich die Rechtsextremisten in Deutschland sind, zeigen der Anschlag auf Walter Lübcke in Kassel, der Anschlag auf die Synagoge in Halle und der Anschlag in Hanau.
Das Phänomen der sogenannten „Schlafschafe“, also der Einzeltäter in Kleinstgruppen des Rechtsextremismus, tritt in den vergangenen Jahren verstärkt
auf. Der Verfassungsschutz reagiert auf diese veränderte Vorgehensweise. Wir sehen, Herr Lander, dass die klassischen Neonazigruppen und die Kameradschaften mittlerweile eine untergeordnete Rolle spielen. Es gibt immer mehr Einzeltäter, und sie zu beobachten ist sehr viel schwieriger. Diese Einzeltäter treten auch auf andere Art und Weise in Erscheinung, als das bislang der Fall war; sie vernetzen sich über das Internet. Von ihnen droht große Gefahr. Wir müssen angesichts dessen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, dass der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt, dass er durchgreifen kann. Wir müssen dafür sorgen, dass Gefährder identifiziert werden können, bevor sie Taten begehen.
Damit das gelingen kann, geben wir unserem Verfassungsschutz das erforderliche Rüstzeug an die Hand. Wir werden beim Verfassungsschutz zehn neue Stellen schaffen, im Jahr 2022 werden rund 3,7 Millionen Euro für das Personal ausgegeben werden. Das ist ein Mehr von 700.000 Euro.
Wir fördern aber auch die Einrichtung der Meldestelle zur Bekämpfung von Antisemitismus mit jährlich 20.000 Euro. Damit setzen wir auch ein wichtiges Zeichen an die Opfer von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das steigert die Akzeptanz und auch die Qualität der Arbeit für die Opfer.
Meine Damen und Herren, wir wissen doch, dass sich rechtes Gedankengut überall verbreiten kann, wenn wir es nicht mit der erforderlichen Aufgeschlossenheit beobachten. Der langjährige Leiter des Verfassungsschutzes im Saarland, Dr. Helmut Albert, hat in der Sitzung des Innenausschusses am 03. September auch gesagt, er habe zum allerersten Mal das Gefühl, dass in unserem Land etwas ins Rutschen gekommen sei. Ich glaube, deutlicher kann man die Anzeichen nicht beschreiben, deutlicher kann man nicht warnen. Wir sehen doch die Querdenker-Demos, die von Rechtsextremen unterwandert werden! Rechtsextreme Einzelne machen sich diese Demos zunutze und instrumentalisieren sie. Das zeigt doch deutlich, dass wir das rechtsextreme Gedankengut in unserem Land noch stärker beobachten müssen.
Es trifft auch, Herr Lander, nicht zu, was Sie gesagt haben, dass nämlich der Verfassungsschutz keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen würde. Herr Lander, wir haben im Landtag einen Ausschuss für Verfassungsschutz, in dem auch Ihr Fraktionsvorsitzender Mitglied ist. Selbstverständlich sind die Beratungen dieses Ausschusses geheim, selbstverständlich kann nicht aus dem Verfassungsschutz alles nach außen getragen werden. Angesichts dessen nun aber zu sagen, der Verfassungsschutz unterlie
ge keiner parlamentarischen Kontrolle, das ist, ehrlich gesagt, lächerlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den Verfassungsschutz und die Polizei stärken, nicht nur mit Material, nicht nur mit Ausstattung, wir müssen ihnen vor allem auch den Rücken stärken. Die Sicherheit der Menschen in unserem Land muss gewährleistet bleiben, damit die Menschen auch ihre Freiheit leben können.
Damit komme ich zur dritten Säule der Sicherheitsarchitektur unseres Landes, das sind die Rettungsdienste. Wir haben das Saarländische Rettungsdienstgesetz umfassend novelliert, denn die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht ein funktionierendes und umfassendes Netz zur Rettung aus Gefahren und zur schnellen Hilfe in Notlagen, und zwar im ganzen Land, auch in seinen abgelegensten Winkeln.
Unseren Rettungs- und Hilfsdiensten, die mit vielen Hauptamtlichen, aber auch mit sehr vielen Ehrenamtlichen tätig sind, gebührt großer Dank. Denn sie sind 24 Stunden an sieben Tagen der Woche für uns im Einsatz. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön an die Rettungs- und Hilfsdienste und an die Feuerwehren in unserem Land!
Der Einzelplan 03 umfasst noch zwei weitere bedeutsame Haushaltsansätze, die hier nicht unerwähnt bleiben dürfen. Einer wurde bereits erwähnt, über ihn möchte ich noch kurz sprechen: Er betrifft den Sport in unserem Land. Der Sport in unserem Land stellt eine Struktur mit mehr als 340.000 Mitgliedern dar, eine Struktur, die Menschen zusammenbringt, die die Jugend fördert, die die Kinder begeistert, die Senioren begeistert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, Dagmar Heib und ich, arbeiten seit drei Jahren im Untersuchungsausschuss LSVS wirklich sehr engagiert zusammen. Ich glaube, es ist gelungen, dem Saarsport wieder eine gute Richtung zu geben.
Zwei Worte zur gestrigen Diskussion seien mir noch erlaubt: Das Thema E-Sport finden Sie im Haushaltsplan 03 nicht. Warum? Weil es sich dabei nicht um eine Sportförderung handeln würde. Das wäre keine Sportförderung. Das Geschäftsmodell E-Sport unterscheidet sich eklatant vom gemeinwohlorientierten Sport. Hinter diesem Geschäftsmodell stehen gewinnorientierte, global agierende Unternehmen. Angesichts dessen darf nach meiner Meinung der ESport niemals eine Anschlussfähigkeit an den gemeinwohlorientierten organisierten Sport in diesem Land finden. Wir fördern im Saarland den organisierten Sport und damit die wertvolle Arbeit tausender Ehrenamtlicher über das Sportachtel, dieses erbringt
in diesem Jahr 14,5 Millionen Euro. Daran darf, kann und wird der E-Sport nicht partizipieren.
Nichtsdestotrotz sind Jugendliche mit einer Quote von 63 Prozent im Bereich des Gamings eine Nutzergruppe, die nicht einfach in eine Ecke gestellt werden darf. Ich erwarte, dass für diese Gruppe Mittel aus dem Bereich Jugendschutz eingesetzt werden. Wir müssen die digitale Sozialisation begleiten. Das allerdings hat nichts mit dem gemeinwohlorientierten Sport gemein, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich möchte an dieser Stelle allen in Sportvereinen und Sportverbänden Organisierten in diesem Land danken, die auch in dieser sehr schweren Zeit eine hervorragende Arbeit für Kinder, Jugendliche, für Senioren, aber auch im Rahmen des Behindertensports leisten. Sie leisten Großartiges!
Wir dürfen diese Leistung niemals vermischen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Appell an Sie, auch meine Bitte: Lassen Sie es nicht zu, dass diese Aspekte miteinander vermischt werden. Unser Sport hier hat mit dem E-Sport überhaupt nichts zu tun. Vermischt man das, macht man etwas, wie ich finde, sehr Falsches und erweist dem Sport einen Bärendienst.
Ich möchte nun noch auf ein weiteres Kapitel zu sprechen kommen: auf die Stärkung der Kommunen. Unsere stellvertretende Ministerpräsidentin hat vorhin zu diesem Thema schon sehr vieles gesagt. Die Kommunen stellen die Lebensadern in unserem Land dar, dementsprechend fördern wir sie auch. Das ist sehr wichtig, und das muss man auch wieder erwähnen. Es ist nicht nur so, dass wir den Saarlandpakt weiter umsetzen, nein, wir haben auch einen Schutzschirm gespannt und federn damit die Verluste der Kommunen ab, die sie infolge der Gewerbesteuer- und Einkommenssteuerausfälle zu tragen haben. Die Kommunen sind durch diese Entwicklung gebeutelt, wie lassen sie aber nicht im Regen stehen. Hand in Hand, Land und Kommunen, werden wir diese Pandemie bewältigen. Das sage ich den Kommunen zu.
Dabei entlassen wir, auch das erwähnte Anke Rehlinger eben schon, den Bund nicht aus der Pflicht. Nach wie vor und mehr denn je nach dieser Pandemie wollen wir die gleichwertigen Lebensverhältnisse sichergestellt sehen. Daher fordern wir auch weiterhin nachdrücklich eine Altschuldenregelung für unsere Kommunen. Dabei wissen wir unseren Bundesfinanzminister Olaf Scholz an unserer Seite, auch er hat schon im September dieses Jahres eine Altschuldenregelung gefordert. Wir wissen ihn an unserer Seite, er kämpft mit uns für eine Entlastung der Kommunen.
Es seien mir nun noch zwei Worte zum Thema Wohnungsbau gestattet. Die Bauinvestitionen im Hochbau wurden gestern bereits vom Kollegen Jürgen Renner angesprochen, das sind wichtige Investitionen bei der Hochschule für Musik. Ebenso wichtig wie diese Investitionen sind aber die Investitionen beim sozialen Wohnungsbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wohnen ist ein Menschenrecht. Der Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum muss jedem eröffnet sein. Deshalb muss auch in unserem Land für einkommensschwache Menschen die Teilhabe am Wohnungsmarkt eröffnet sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesbezüglich doch schon einen großen Meilenstein gesetzt mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz; Magnus Jung war daran führend beteiligt. Damit verhindern wir, dass Schrottimmobilien auf dem Rücken armer Menschen vergoldet werden. Damit sichern wir, dass auch für arme Menschen, für einkommensschwache Menschen, die zu uns kommen, ordentlicher Wohnraum, menschenwürdiger Wohnraum, zur Verfügung gestellt wird.
Die Haushaltsmittel aus Bundes- und Landesmitteln, die wir als Parlament für das Jahr 2021 in Höhe von 8,6 Millionen Euro und für das Jahr 2022 in Höhe von 9,4 Millionen Euro bereitstellen, müssen in diesen beiden Jahren auch tatsächlich „auf die Straße gebracht werden“. Diese Investitionen helfen, für unser Land eine attraktive Infrastruktur zu gestalten. Bis Ende 2020 können Bewilligungen für rund 370 Wohnungen erteilt werden. Das ist gut, aber noch lange nicht ausreichend. Wir haben aber auch zu konstatieren, dass die Zahl der Wohnungen mit Mietpreisbindung sinkt. Das ist schlecht, auch daran müssen wir arbeiten.
Wir werden im ländlichen Raum Anreize schaffen, damit auch dort der soziale Wohnungsbau ermöglicht wird. Ich hoffe, dass uns dabei das Baulandmodernisierungsgesetz des Bundes und das Baulandsicherungsgesetz helfen werden. Wir haben es bereits im Innenausschuss thematisiert: Der Bund schafft mit dem Baulandmodernisierungsgesetz die Möglichkeit, dass Kommunen bundeseigene Grundstücke vergünstigt ankaufen können für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Wir stehen dazu mit dem Innenministerium im Gespräch, um herauszufiltern, welche bundeseigenen Grundstücke es im Saarland gibt, die für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden können. Ich glaube, insoweit eröffnen sich in unserem Land Perspektiven. Das ist eine große Aufgabe, die wir in den kommenden Jahren angehen werden.
Darüber hinaus gibt es Sonderprogramme für studentisches Wohnen, aber auch Programme für barrierefreies Wohnen, die ab Januar 2021 ihre Wirkung entfalten sollen. Der Bund schafft hierfür den
Rahmen, wir müssen diesen Rahmen ausfüllen. Insgesamt zeigt sich, dass wir beim Themenbereich Wohnen noch viel Arbeit vor uns haben. Ich bin aber sicher, dass uns gute Lösungen gelingen werden, wenn wir gemeinsam daran tatkräftig arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen im Bereich des Einzelplans 03 einen Doppelhaushalt, der wirkt. Die Stärkung der Kommunen durch die Übernahme der Gewerbesteuer- und Einkommenssteuerausfälle - 254,4 Millionen Euro. 19 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau. Das kommt bei den Saarländerinnen und Saarländern direkt an, das wirkt. Wir betreiben Investitionen in eine funktionierende Sicherheitsarchitektur, das garantiert die Freiheit der Menschen in unserem Land. Diese Investitionen wirken. Es gibt die Investitionen in den Sport, in den Breitensport, in den Spitzensport, in den Seniorensport, aber auch in den Sport für die behinderten Menschen in diesem Land. Auch diese Investitionen wirken. Angesichts all dessen bin ich guter Dinge, dass wir in den kommenden beiden Jahren mit diesen Mitteln das Land generationengerecht und zukunftsfest gestalten können. Das geschieht weniger nach dem Prinzip Hoffnung, sondern mehr nach dem Prinzip Handeln. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 24.06.2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hatte im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 03. September stattgefunden hat.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Saarländische Rettungsdienstgesetz vom 09. Februar 1994, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018, enthält die Regelungen für die Aufgaben, Organisation, Durchführung und Finanzierung der Notfallrettung und des Krankentransports sowie des privaten Krankentrans
ports im Saarland. Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Saarland sind die Gemeindeverbände im Zusammenschluss zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Luftrettung erfolgt durch öffentlich-rechtliche Verträge. An diesen bewährten Strukturen soll festgehalten werden unter Beibehaltung der zentralen Steuerungsfunktionen des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für den bodengebundenen Rettungsdienst.
In einem Vorlageverfahren wurde der Europäische Gerichtshof im Jahr 2017 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage befasst, ob die deutschen Regelungen zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen konform sind mit europäischem Recht. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. März 2019 die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen ohne europaweite Ausschreibung für rechtens erklärt. Für Deutschland bedeutet dies, dass nach der sogenannten Bereichsausnahme verfahren werden darf, also gemeinnützige Hilfsorganisationen direkt mit dem Rettungsdienst beauftragt werden können. Die Bereichsausnahme wird in § 11 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes nunmehr landesrechtlich umgesetzt.
Weitere wichtige Änderungen sind: In Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes werden zukünftig Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen die bisher den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zugewiesenen Funktionen im Rettungsdienst übernehmen. Dementsprechend waren auch die Regelungen des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes zur personellen Besetzung der Rettungsmittel und die Regelungen zur personellen Besetzung für die rettungsdienstliche Aufgabenwahrnehmung in der Integrierten Leitstelle neu zu fassen. Weiter wird die Einrichtung von Ersthelfersystemen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes als Bindeglied zwischen Laienhelfern und Rettungsdienst und damit als notwendige und sinnvolle Ergänzung der Rettungskette ermöglicht. Neue Regelungen beinhalten die Einführung des arztbegleiteten Patiententransports als Aufgabe der Notfallrettung, die Etablierung der Telemedizin im Rettungsdienst sowie eine rechtssichere, praxisorientierte Definition der Hilfsfrist als Planungsgröße in der Notfallrettung.
Zur Konfliktlösung bei den Entgeltverhandlungen im Rettungsdienst und im privaten Krankentransport wird eine Schiedsstellenregelung eingeführt. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt die Ziele der Beibehaltung der bewährten Strukturen und des hohen Qualitätsniveaus des Rettungsdienstes im Saarland, der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen rettungsdienstlichen Versorgung der saarländischen Bevölkerung sowie der Schaffung
der rechtlichen Grundlagen für eine zukunftsfähige Ausrichtung des saarländischen Rettungsdienstes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, der eine Anhörung unter anderem unter Beteiligung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, des Deutschen Roten Kreuzes, des Landesverbandes Saarland e.V. der ADAC-Luftrettung, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Privaten Rettungsdienstes Saar e.V. sowie der Johanniter Unfallhilfe und der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt hat.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Drucksache 16/1350 einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen nunmehr als Drucksache 16/1484 vorliegt. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hatte einen eigenen Abänderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Das Gesetz über den Rettungsdienst im Saarland und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt daher dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Welche Bedeutung hat der Rettungsdienst für unser Land? Dies wurde erst vor Kurzem zum einen leider bei der Schließung von einigen Krankenhäusern in unserem Land deutlich, aber auch bei den Diskussionen um die Stabilität des Gesundheitssystems. Gerade im Nordsaarland wurde diskutiert, ob Rettungswagen in ausreichender Zeit sehr zügig Krankenhäuser erreichen können. Die Menschen in diesem Land erwarten zu Recht ein funktionierendes und umfassendes Netz zur Rettung aus Gefahren sowie zur schnellen Hilfe in Notlagen. Rettungswagen, Notärzte und Krankentransporte müssen dann zu Verfügung stehen, wenn Menschen sie benötigen, und dort, wo sie gebraucht werden, auch wenn es im abgelegensten Teil unseres Landes ist. Dafür stehen in unserem Land 37 Rettungswachen zur Verfügung, 57 Krankentransportwagen, 14 Notarzteinsatzfahrzeuge und ein Rettungshubschrauber sind im Einsatz. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind ein wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit in unserem Land und damit auch Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Deshalb ist die Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs, der eine ganz besonders zeitintensive Genese hatte, auch so wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dreh- und Angelpunkt dieses Gesetzes sind die Bereichsausnahme und die Hilfsfrist. Die Bereichsausnahme ist die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen. Ein erster Gesetzentwurf hat im Jahr 2017 die externe Anhörung erreicht. Zeitgleich, im Juni 2017, hat das OLG Düsseldorf beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Umfangreiche und durchaus kritische Stellungnahmen haben dazu geführt, dass wir von diesem ersten Gesetzentwurf Abstand genommen haben. Im Anschluss haben wir uns darauf verständigt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten, damit die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen
Rettungsdienstes rechtssicher im Gesetz geregelt werden kann.
Am 21.03.2019 hat der Europäische Gerichtshof dann auch die Bereichsausnahme ermöglicht, was bedeutet, dass die Hilfsorganisationen - der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgemeinschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst - mit dem bodengebundenen Rettungsdienst betraut werden können, ohne dass das Vergaberecht angewandt werden muss. Dies bedeutet den Verzicht auf das Wettbewerbsprinzip im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Das ist, denke ich, ein großer Erfolg. Ich sage es sehr deutlich, wir werden die Durchführung der Notfallrettung der Saarländerinnen und Saarländer nicht unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung oder vergaberechtlicher Aspekte zulassen. Es ist anders als der Eindruck, den Herr Georgi versucht hat, hier zu vermitteln. Denn mit der Bereichsausnahme ist es genau umgekehrt der Fall.
Bedarfsgerechte Versorgung bei hoher Qualität, das ist ein Muss im Saarland, und das wird auch so bleiben. Dabei haben wir gute Partner aus der Vergangenheit auch in der Zukunft an unserer Seite, nämlich die Hilfsorganisationen. Der Europäische Gerichtshof hat die besondere Rolle unserer Hilfsorganisationen anerkannt, denn er definiert die Gemeinnützigkeit. Er sagt, das Ziel ist die Erfüllung sozialer Aufgaben, weil die Hilfsorganisationen nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und etwaige Gewinne reinvestieren, um ein Ziel zu erreichen. Das ist richtig, denn Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr durch den Rettungsdienst sind eine öffentliche Aufgabe und gehören nicht in private Hände.
Meine Damen und Herren, das ist insbesondere zu betrachten zum einen unter dem Gesichtspunkt der Ehrenamtlichkeit, die in den Hilfsorganisationen hervorragend organisiert ist, zum anderen aber auch unter dem Gesichtspunkt der Hilfsorganisationen, die einen ganz wichtigen Beitrag im Katastrophenschutz leisten. Das haben wir auch in der CoronaPandemie erlebt, erleben dürfen. Vielfach haben diese die Testzentren und so weiter unterstützt. Der Anteil der Ehrenamtlichkeit mit 20 Prozent ist schlichtweg nicht wegzudenken, deshalb müssen die Hilfsorganisationen insgesamt betrachtet werden, sowohl ihre Aufgabe im Rettungsdienst als auch ihre Aufgabe im Katastrophenschutz. Nur so kann wirksamer gesundheitlicher Bevölkerungsschutz erreicht werden. Wir sind stolz darauf, dass genau das mit diesem Gesetz auch gelingt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dabei steht ein weiterer Partner an unserer Seite, den ich ebenfalls erwähnen möchte. Die Ambulanz Frisch, die mit der Johanniter-Unfall-Hilfe fusioniert hat, ist und war uns in den vergangenen Jahren ein wichtiger Partner. Auch im Krankentransportwesen hat sie wichtige Ar
beit geleistet, das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.
Ein weiterer Punkt ist die Hilfsfrist. Ich möchte der Mär entgegentreten, die Herr Georgi aufgetan hat. Die Menschen in diesem Land erwarten natürlich eine schnelle Hilfe, darauf haben sie ein gutes Recht. Innerhalb von 12 Minuten muss ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort erreichen. Diese Frist ist und bleibt 12 Minuten, beginnt jetzt aber mit der Einsatzentscheidung, das heißt, wenn der Disponent in der Integrierten Leitstelle feststellt, es liegt ein Notfall vor, der ein Rettungsmittel benötigt. Die Realität, meine Damen und Herren, hat nämlich gezeigt, dass vielfach Hilfeersuchen eingehen, die auf andere Weise erledigt werden können, durch einen guten Rat, eine Weitervermittlung oder einen Bereitschaftsdienst. Die Rettungskette wird jetzt erst dann in Gang gesetzt, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt, also wenn der Rettungswagen losgeschickt wird. Das ist sehr sinnvoll.
Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel aus der Leichtathletik verdeutlichen. Beim Sprint beginnt die Zeitmessung nicht, wenn sich die Läuferinnen und Läufer in den Startblock begeben und dort einrichten. Erst wenn alle in der Fertigposition sind, fällt der Startschuss und die Zeitmessung läuft. Dann kann eine reale vergleichbare Zeit, die benötigt wird, effektiv ermittelt werden. Genauso ist es bei der Hilfsfrist. Sie ist nämlich auch kein Qualitätskriterium, sondern ist eine reine Planungsgröße, damit schnell und effektiv Hilfe für die Menschen vor Ort ist. Dabei ist mir ein Aspekt ganz besonders wichtig: Die Hilfsfrist kann aber nur erreicht und eingehalten werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer mithelfen. Deshalb ist es umso wichtiger, immer wieder daran zu erinnern, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss, dass Verkehrsteilnehmer helfen müssen.
Und dann kann unser Rettungsdienst sicherstellen, schnell und zügig dort anzukommen, wo er gebraucht wird. Frau Fretter hat bereits alle wesentlichen Änderungen genannt, meine Damen und Herren, ich möchte sie nicht wiederholen.
Ein Punkt noch: Der Wasserrettungsdienst wird jetzt etwas geschärft, er wird näher konkretisiert. Uns war das wichtig, weil auch bei der DLRG Rettungsmittel und Rettungspersonal zur Verfügung stehen, qualifizierte Helferinnen und Helfer, die in der Rettungskette wichtige Dienste leisten. Deshalb wurde der Wasserrettungsdienst besonders ergänzt und gestärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Rettungsdienstgesetz ist eine hervorragende Novellierung, durch die die Menschen im Land gut versorgt werden. Sie gewährleistet eine schnelle und wirksame Rettungskette in Notfällen. Die Saarländerinnen und Saarländer können sich auch in Zukunft
darauf verlassen, dass jederzeit im ganzen Land in Notfällen für sie ein hochqualifizierter Rettungsdienst zur Verfügung steht. Ich finde, das ist eine gute Sache. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 06. und 07. Oktober 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat im
Rahmen seiner weiteren Beratung beschlossen, zum Gesetzentwurf unter anderem wegen der Eilbedürftigkeit und der angestrebten zügigen Umsetzung auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits im Vorfeld ihre Zufriedenheit mit dem Gesetzentwurf geäußert.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die saarländischen Kommunen sind in besonderer Weise von der aktuellen Krise betroffen. Aufgrund der Einbrüche bei den Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen, der wegfallenden Einnahmen in kulturellen Einrichtungen oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie den höheren Ausgaben durch Beteiligung an steigenden Sozialkosten hat die Corona-Pandemie die Kommunen hart getroffen. Nachdem durch den Saarlandpakt mit erheblicher Unterstützung durch das Land ein erfolgversprechender Kurs aus der finanziellen Notlage der Kommunen beschritten wurde, müssen die finanziellen Folgen der aktuellen Krise bewältigt werden, um den Erfolg des von Land und Kommunen gemeinsam eingeschlagenen Weges zu gewährleisten.
Zum möglichst weitgehenden Schutz der saarländischen Kommunen vor den finanziellen Auswirkungen der Pandemie ergreifen wir nunmehr eine Reihe von Maßnahmen. Die Verteilung der Kompensationszahlungen der Steuermindereinnahmen sowie die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung regelt im Wesentlichen Artikel 1 des Gesetzes über den kommunalen Schutzschirm. Die Stabilisierung des Volumens des Kommunalen Finanzausgleichs ist in Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes geregelt. Weiter enthalten sind notwendige Anpassungen infolge der Kompensationszahlungen des Landes für ausbleibende kommunale Steuereinnahmen und bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Die Ersatzleistungen für den Ausfall der Gewerbesteuer betragen in 2020 129 Millionen Euro, 2021 sind es 35,5 Millionen Euro, 2022 liegen sie bei 33 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ersatzleistungen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer betragen 2020 20,5 Millionen Euro, 2021 19,4 Millionen Euro und 2022 17 Millionen Euro. Die Entlastungen bei der KdU betragen 2020 und 2021 jeweils 10 Millionen Euro und 2022 5 Millionen Euro. Damit wird auch der Umfang dieses Schutzschirmgesetzes deutlich. Nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19Pandemie stehen den Kommunen somit in den Jahren 2020 bis 2022 im Rahmen des kommunalen Schutzschirms 190 Millionen Euro reine Landesmittel zur Verfügung. Dieses Gesetz schafft die rechtli
che Grundlage für die Verteilung der Ersatzleistungen auf die Gemeinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wurde im Ausschuss gelesen, auf eine Anhörung wurde verzichtet. Damit ist der Weg bereitet zur schnellen und effektiven Hilfe für unsere Kommunen. Das Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie, die Drucksache 16/1452, wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen, der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Infektionen steigen in einem Maße, das wir mit allen Mitteln verhindern wollten. Der Schutz der Menschen in unserem Land kann durch die jetzt getroffenen Maßnahmen der Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen erfolgen, geht aber zwingend einher mit der Eigenverantwortung von jedem Einzelnen von uns. Deshalb mein ganz eindringlicher Appell: Gehen Sie nicht den Corona-Leugnern wie meinem Vorredner auf den Leim! Wir beschreiten im persönlichen Umgang miteinander, aber auch in der Erstellung und vor allem in der Einhaltung von Regeln einen völlig neuen Weg.
Es gilt bei allem, was wir tun, Balance zu halten, und zwar erstens zwischen Sicherheit und Gesundheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite. Zum Zweiten zwischen der Handlungsfähigkeit der Regierung auf der einen Seite und der Legitimation der Maßnahmen durch das Parlament auf der anderen Seite. Vor einer Woche, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir hier in diesem Parlament das COVID-19-Maßnahmengesetz in Erster Lesung beraten. Ich kann Ihnen heute berichten, mit unserem Gesetz finden wir bundesweit Beachtung und es hat in einigen Ländern schon als Blaupause gedient. Sogar im Deutschen Bundestag wurde es vor der Ersten Lesung des Bevölkerungsinfektionsschutzgesetzes in den Fokus genommen. Am Antrag der LINKEN dort kann man erkennen, dass es in weiten Teilen in diesem Antrag übernommen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Infektionszahlen steigen weiter, die Eingriffe in die Grundrechte der Menschen wiegen schwer. Wir müssen genau abwägen, was wir tun und wie wir mit unseren Maßnahmen die Menschen in diesem Land, die Bürgerinnen und Bürger schützen, wohlwissend, dass wir gleichzeitig unsere Freiheit beschneiden müssen. Dabei gilt nach wie vor die Leitlinie: so viel Freiheit wie möglich und so viel Beschränkung wie nötig. Das gilt im Bund und das gilt im Land.
Wir wissen doch alle, dass bei einer Pandemie dieses unbekannten und unerforschten Ausmaßes nicht alle Maßnahmen perfekt sein können, aber im Großen und Ganzen hat der Rechtsstaat funktioniert. Überschießende Maßnahmen wurden von den Verfassungsgerichten zurechtgerückt. Die beanstandeten Maßnahmen belegen, dass die verfassungsrechtlich garantierte Gewaltenteilung als Anker der Demokratie funktioniert, die politische Verantwortung für diese Maßnahmen tragen aber weiterhin die Exekutive und die Legislative.
Die heutige Zweite Lesung des saarländischen Kontaktnachverfolgungsgesetzes, Herr Lander, ist selbstverständlich ein Baustein des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Diese Zweite Lesung führen wir heute durch, weil wir Rechtssicherheit haben wollen und auch dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes folgen, indem wir die Frist einhalten. Nach der öffentlichen Anhörung hat sich ein erheblicher Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf ergeben, den wir mit unserem Änderungsantrag auch nachgehen. Jede Erfassung von Kontaktdaten und jede Einsicht in Gästelisten stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz dar.
Jetzt mag der eine oder die andere anmerken, dieses Recht tritt hinter dem Schutz der Gesundheit zwingend zurück. Aber bedenken Sie bitte, individuell selbstbestimmt kann nur derjenige handeln, der überschauen kann, welche Informationen aus seinem sozialen Umfeld bekannt werden, und der dann auch abschätzen kann, was mit diesen Informationen geschieht. Kann der Einzelne das nämlich nicht, ist er in seiner Freiheit gehemmt, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, an welchem Ort er sich gerne aufhalten wird.
Die Corona-Maßnahmen wirken bei den Bürgerinnen und Bürgern auf der Straße umso nachvollziehbarer und glaubwürdiger, je weiter die Verantwortung und auch das Verständnis in ihre Nähe rücken. Dabei wurde auch die Kritik mit in die Wertung einbezogen, wobei wir immer die grundlegenden Lebensbereiche der Menschen im Blick behalten haben. Die Gästelisten dienen dazu, die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Wir müssen bedenken: Wenn eine Nachverfolgung nicht gewährleistet ist, kann das zu einem noch höheren Anstieg der Infiziertenzahlen führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Menschen fühlen sich zunehmend verunsichert von staatlicher Überwachung und man kann schon sagen, dass die Sammlung von Gästedaten gleichsam eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung ist und dass sie unabhängig von einer konkreten Gefahr erfolgt. Aber sie verfolgt einen legitimen Zweck, nämlich die Bekämpfung der Pandemie durch die Feststellung von Infektionsketten und Infektionsverläufen und Warnung der betroffenen Personen. Sie dient auch dazu, zu warnen, damit wir zum Schutz dritter Personen Maßnahmen treffen können.
Jetzt möchte ich auf etwas eingehen, was die DIE LINKE-Fraktion hier geäußert hat: Es ist nicht richtig, dass wir durch dieses Kontaktnachverfolgungsgesetz die Befugnisse der Polizei, die ihr durch die Strafprozessordnung zustehen, beschränken können oder aber auch wollen. Das geht schlichtweg nicht, egal, wie es ein Minister Strobel verlautbart hat. Herr Lander, nehmen Sie das zur Kenntnis, wir
können nicht in Bundesgesetz eingreifen, das ist falsch.
Zum Zweiten: In § 2 Abs. 2 steht ausdrücklich drin, dass die Regierung ermächtigt wird, im Rahmen dieses Gesetzes, unter den Regelungen dieses Gesetzes für weitere Einrichtungen, wo es nötig wird, die Kontaktnachverfolgung zu regeln. Das können wir als Parlament schlichtweg in dieser Eile nicht leisten, aber das muss eine handlungsfähige Regierung tun können. Dazu stehen wir.
Zum Dritten möchte ich auch noch etwas dazu sagen, was Sie zum Prostitutionsgewerbe angemerkt haben. Ja, Aldona hat recht, natürlich geben Freier nicht gerne ihre Kontaktdaten bei Sexdienstleistungen an. Aber auch dort wird doch deutlich, wie schwer die Abgrenzung ist. Stellen Sie sich vor, wir haben die Kontaktnachverfolgung in Hotels, in Beherbergungsbetrieben. Da stelle ich mir die Frage, was denn mit Stundenhotels ist? Gilt dort die Kontaktnachverfolgung oder gilt sie nicht, nur weil die Freier ihre Daten nicht hinterlegen wollen? Wir beschränken die Gastronomie, wir beschränken auch andere Versammlungen, wir beschränken so vieles. Ich glaube, es ist zumutbar, wenn wir auch in der Prostitution sagen, Freier müssen hier ihre Daten preisgeben zum Schutz aller und auch zum Schutz ihrer Familien, die sie sicherlich ganz oft haben, auch da sind die Betroffenen in den Blick zu nehmen und zu schützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesundheitsämter, die Polizei und die Rettungsdienste, die Pflegerinnen und Pfleger, all diese Menschen kämpfen an vorderster Front in diesem Land. Sie alle sind ein Anker in unserer Gesellschaft in dieser stürmischen Zeit, in der das große Schiff Demokratie von hohen Wellen immer hin und her geworfen wird. Ich denke, Sie alle zu schützen, das ist mit diesem Baustein, mit diesem Gesetz möglich. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, es ist wichtig und es ist richtig. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten sie befürchtet, wir wollten sie verhindern, jetzt trifft sie nicht nur uns im Saarland, sondern das gesamte Bundesgebiet und auch unsere europäischen Nachbarn mit voller Wucht: Die zweite Welle der COVID-19-Infektionen ist da, im Vergleich zu Frühjahr und Sommer trifft sie uns härter, das Infektionsgeschehen rückt näher an uns heran, wir erleben es alle in unserem direkten sozialen und familiären Umfeld; jeder, denke ich, kennt jemanden, der Kontaktperson ist oder gar infiziert, oder schlimmstenfalls jemanden, der daran gestorben ist. Das war vor einigen Monaten noch nicht der Fall, da schien alles noch etwas weiter weg, und viele von uns haben das Risiko einer Infektion als ein rein theoretisches Risiko gesehen.
In vielen Diskussionen wird die Frage gestellt, wer sich falsch verhalten hat, wer nicht genug Abstand gewahrt hat, wer schuld an einer Infektion ist. Das, finde ich, ist die falsche Fragestellung. Mehr denn je müssen wir zu dieser Zeit achtsam miteinander umgehen, wir müssen uns gegenseitig schützen und für die sorgen, die dieses Virus erwischt hat.
Drei Kriterien entscheiden über den Erfolg oder den Misserfolg in der Krise. Erstens ist es die Zahl der Todesopfer, die das Virus fordert, oder der infizierten Menschen. Zweitens ist es das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden, die das Coronavirus verursacht, und drittens ist es die Stabilität des politischen Systems. Zu Beginn dieser Pandemie war die Landesregierung ermächtigt, schnell und wirksam
Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben der Menschen in unserem Land zu schützen. Und die Exekutive hat das gut gemacht mit ihren Fachressorts, mit der Verwaltungsorganisation. In den Krisenstäben wurde in dieser Lage eine erste Gefahreneinschätzung abgegeben und erste Maßnahmen durch die Verordnungen eingeleitet. Diese Maßnahmen beinhalten aber seit der ersten Stunde massive Eingriffe in die elementaren Grundrechte der Menschen in diesem Land. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass diese Maßnahmen auch einer Rechtfertigungskontrolle unterzogen werden.
So viel Freiheit wie möglich und so wenig Beschränkung wie nötig - dies zu kontrollieren ist am besten möglich, wenn sich die Regierung, wie heute Morgen geschehen, durch den Ministerpräsidenten im saarländischen Landtag erklärt. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die angeordneten Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung wirken sollen, dann müssen die Saarländerrinnen und Saarländer Vertrauen in die Wirksamkeit dieser Maßnahmen haben und sie müssen die handelnden Personen für glaubwürdig halten. Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind die Schlüssel für die Wirksamkeit der Maßnahmen und zur Bekämpfung der Pandemie. Herr Lafontaine, Angst machen, nein, das ist sicherlich nicht der richtige Weg. Aber ich halte eine Verharmlosung der Risiken dieser Infektion für hochgefährlich für die Menschen in diesem Land. Man muss ehrlich gegenüber den Menschen sein und darf nicht verharmlosen, denn wir sehen tagtäglich, was die Infektion mit den Menschen macht.
Und die Corona-Maßnahmen wirken bei Bürgerinnen und Bürgern auf lange Sicht umso nachvollziehbarer und glaubwürdiger, je näher sie an die Menschen heranrücken und je weiter auch die Verantwortung in die Nähe der Bürgerinnen und Bürger verlagert wird. Deshalb muss die Entscheidung auch in das Parlament hinein, denn dort sitzen die Personen, denen die Wählerinnen und Wähler ihr Vertrauen geschenkt haben. Das Parlament muss die staatlichen Eingriffe in Freiheit und Eigentum für die Bürgerinnen und Bürger hinreichend legitimieren. Es muss alle wesentlichen Entscheidungen, die die grundlegenden Lebensbereiche berühren, selbst treffen.
Unsere Demokratie, und das sage ich jetzt, weil ich noch mal erklären will, warum wir diesen Gesetzentwurf heute vorlegen, ist im Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Regierung, Parlament und den Gerichten verwurzelt. Die wesentliche Funktion der Gewaltenteilung ist die gegenseitige Kontrolle und Machtbegrenzung. Das ist ein großer Vorteil der Gewaltenteilung in einer funktionierenden Demokratie. Dabei spielt jede staatliche Gewalt in diesem System ihre eigene Rolle: die Regierung zu Anfang der Maßnahmen mit ihrer Einschätzungsprärogative,
das heißt, sie hat die Gefährlichkeit der Maßnahmen eingeschätzt. Die Gerichte sind in der Rechtsprechung an die bestehenden Gesetze gebunden. Und dort, wo staatliches Handeln auf Dauer keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat, werden Maßnahmen, darauf hat der Ministerpräsident heute Morgen schon hingewiesen, völlig zu Recht von den Gerichten infrage gestellt beziehungsweise aufgehoben. In zahlreichen Eilverfahren werden diese Fragen zur ausreichenden Ermächtigung der Regierung gestellt, mit größeren Erfolgsaussichten, je länger die Eingriffe in die Rechte der Menschen andauern und je tiefgreifender diese sind.
Es kann aber nicht Rolle der Justiz sein, durch Rechtsprechung faktisch einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben. Das ist unsere Aufgabe, das ist die Aufgabe der Abgeordneten in diesem Landtag. Das machen wir jetzt, das ist genau der richtige Zeitpunkt. Die Landesregierung hatte ein ausreichendes Legitimationsniveau. Aber je länger die Maßnahmen andauern, je intensiver sie in die Grundrechte eingreifen, umso höher ist auch der Maßstab, den wir als Parlament anlegen. Deshalb müssen wir jetzt handeln, weil die gestern in Kraft getretenen Maßnahmen sehr tief in die Grundrechte der Menschen in diesem Land eingreifen. Wir werden deshalb hier das Für und Wider auch breit erörtern.
Diese Maßnahmen sind auch gegenüber diesem Parlament zu rechtfertigen. Wir als Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter der Menschen hier im Saarland haben dann zu entscheiden, ob das Handeln der Landesregierung auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Das tun wir und das können wir als Parlament in der größtmöglichen Öffentlichkeit und mit der größtmöglichen Transparenz. Das wird, das garantiert dieses Gesetz, in Zukunft bei allen Maßnahmen so sein. Das Parlament wird sich mit den Verordnungen, ihren Aufhebungen, ihren Änderungen und auch mit einem Neuerlass befassen und all dies in der Öffentlichkeit diskutieren.
Ich möchte noch eines klarstellen, weil ich glaube, das ist heute Morgen nicht ganz klar herausgekommen. Das heutige Gesetz erweitert nicht die Rechte des Parlamentes. Das Parlament hat seine Rechte durch die Verfassung garantiert. Mit dem heutigen Gesetz machen wir einen gesetzlichen Rahmen für zukünftige Maßnahmen, die in Verordnungen zu treffen sind, und legen auch fest, wie wir die Regierung als Parlament kontrollieren. Das ist unsere Pflicht, die uns die Verfassung vorgibt. Und genau das beinhaltet dieses Gesetz.
Die Pandemie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt uns vor immer größere Herausforderungen und begründet ganz persönliche Einschnitte in die Lebensführung eines jeden Einzelnen. Dabei ist die Abwägung zwischen Freiheit und Gesundheit immer ein Dilemma. Ich will drei Beispiele nennen. Es geht in allen immer um Kontaktbeschränkungen, ich glaube,
das ist das Mittel der Wahl, Anke Rehlingen hat das sehr, sehr deutlich gemacht: Abstände einhalten, Kontakte beschränken. Dabei sehen wir sehr wohl, dass wir dort die Menschen sehr, sehr stark einschränken und ihnen sehr viel abverlangen. Wir können ihnen heute nicht sagen, wie das Fest der Familie, wie Weihnachten in diesem Jahr für uns alle aussehen wird. Aber ich kann ihnen eines versprechen: Es wird nur die Einschränkungen geben, die absolut nötig sind, um ihre Gesundheit zu schützen.
Diese Abwägung werden wir auch im Bereich der Bildung vornehmen. Christine Streichert-Clivot hat jetzt die Maskenpflichten ab Klasse 5 eingeführt, um einfach sicherzustellen, dass Schulen und Kitas weiterlaufen können, dass die Infektionen eingedämmt werden. Und sie hat da sehr wohl im Blick gehabt, dass es pädagogisch auch sehr wichtig ist für Kinder und Jugendliche, so lange wie möglich in das Gesicht ihrer Lehrerinnen und Lehrer blicken zu können, denn Kinder hängen an den Lippen ihrer Lehrerinnen und Lehrer, das können sie mit Maske nicht mehr. Deshalb war es das letzte Mittel, zu dem jetzt gegriffen werden musste, das war jetzt richtig für den Monat November. Ich finde auch, das macht unsere Bildungsministerin richtig gut.
Ich möchte am Schluss noch auf die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen kommen. Ich möchte nur eine Frage stellen. Wir haben einen Gesetzentwurf, der von den Fraktionen hier geeint eingebracht worden ist, der den gesetzlichen Rahmen schafft, der sagt, unter welchen Voraussetzungen die in der Verordnung getroffenen Maßnahmen legitimiert sind. Dann kommen zwei Anträge, die sagen: Ja, aber bitte hebt doch die Einschränkungen auf, die ihr gemacht habt im Freizeitbereich, in der Gastronomie, im Sport. - Haben Sie sich das nicht überlegt, bevor Sie dieses Gesetz mit beschlossen haben? Was bleibt denn am Ende, wenn wir nicht diese Dinge im Freizeitbereich einschränken? Was bleibt denn dann? Wie können wir dann die Pandemie bekämpfen, deren Risiken Sie ja auch nicht leugnen, Herr Lafontaine. Sollen wir etwa die Kontakte in der Familie weiter beschränken? Sollen wir die Kreise noch kleiner machen, in denen Familien und Freunde zusammenkommen können? Oder sollen wir gar eine endgültige Schließung der Schulen und Kitas beschließen? Sollen wir das tun? Ich sage Nein, das ist nicht der richtige Weg, das ist auch für meine Fraktion nicht der richtige Weg. Wir möchten den größtmöglichen Schutz der Gesundheit der Menschen in diesem Land garantieren bei so wenig Einschränkungen wie möglich. Dass das funktioniert, es wurde schon gesagt, ist auch in die Verantwortung des Einzelnen gestellt, davon wird es abhängen, ob diese Maßnahmen funktionieren. Das eigene Tun bestimmt letztlich, ob wir diese Krise gut bewältigen.
Aber ich sage gleichzeitig, wir müssen auch dazu beitragen, dass diejenigen, die für uns alle jetzt an vorderster Front kämpfen, in den Krankenhäusern, bei der Polizei, in den Pflegeeinrichtungen, bei den Rettungsdiensten und in den Schulen und Kitas, nicht noch mehr belastet werden. Wir, die Saarländerinnen und Saarländer, haben den Kampf gegen das Virus in der ersten Welle gewonnen, weil wir zusammengehalten haben. Und wir gewinnen diesen Kampf auch jetzt in der zweiten Welle, wenn wir zusammenhalten, gemeinsam, stark und solidarisch. Glück auf!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung des Saarlandes ein
gebrachten Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 12. Februar 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die an insgesamt drei Terminen stattgefunden hat.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die Richtlinie 2016/680 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses - das ist die sogenannte JI-Richtlinie des Rates - war bis zum 06. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen, eine Frist, die nicht nur im Saarland nicht einzuhalten war und daher überschritten werden musste. Die Richtlinie, welche in quantitativer Hinsicht überwiegend die polizeiliche Verarbeitung personenbezogener Daten regelt, stellt jedoch nur einen Teilaspekt des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs dar, welcher die umfassende Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung bedingt.
Die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom 20. April 2016, die Defizite im Hinblick auf polizeiliche Befugnisse erkennt, Forderungen aus der Praxis sowie des Unabhängigen Datenschutzzentrums stellen das Spannungsfeld dar, innerhalb dessen die polizeiliche Datenverarbeitung neu zu regeln war. Auch die Umsetzung des Programms Polizei 2020 erforderte eine verfassungsgemäße und richtlinienkonforme Anpassung der Datenverarbeitungsnormen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die zum Teil konträr anmutenden Anforderungen zu normieren, um eine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für die polizeiliche Datenverarbeitung zu schaffen. Zu diesem Zweck wird in Artikel 1 das Saarländische Polizeigesetz dahingehend geändert, dass darin im Wesentlichen die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten gestrichen und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden. Artikel 2 sieht als völlig neues Normengefüge das Saarländische Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei vor. Es handelt sich hierbei um eine Regelung, die die gesamte von § 1 Abs. 1 umfasste polizeiliche Datenverarbeitung umfasst. Anders als bisher stellt das Saarländische Datenschutzgesetz damit keine Auffangregelung mehr dar.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, der, wie eben bereits erwähnt, gleich drei Anhörungen unter anderem unter Beteiligung des saarländischen Unabhängigen Datenschutzzentrums, des
Saarländischen Anwaltvereins, des Saarländischen Städte- und Gemeindetags, der Gewerkschaften der Polizei GdP und DPolG, einiger Hochschullehrer aus Wissenschaft und Lehre sowie der NGOs durchgeführt hat. Die dritte Anhörung wurde nach fraktionsübergreifender Einigung im Ausschuss unter Beteiligung von Prof. Dr. Christian Schäfer von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mainz, Fachbereich Kriminalpolizei, durchgeführt, der eigens hierfür ein Gutachten über die Frage, wie man den Einsatz von Bodycams in Wohnungen grundgesetzkonform ausgestalten kann, angefertigt hat. Die neue Regelung sieht nun vor, dass Polizisten zwar mit Bodycams in Wohnungen filmen können, die Aufzeichnungen aber nur auf richterlichen Beschluss hin weiterverarbeitet werden dürfen. Durch die Änderungen werden die Rechte Dritter, aber auch die der Betroffenen geschützt.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Drucksache 16/1180 einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 16/1459 vorliegt. Die Koalitionsfraktionen haben einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Tischvorlage und Drucksache 16/1461 vorliegt. Diese regelt das Inkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 2020. Der erste Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt daher dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags sowie des zweiten Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir staunen doch sehr, hier vom Antragsteller Worte zum Umweltschutz und zu erneuerbaren Energien zu hören. Aber schon die ersten beiden Sätze waren entlarvend: Erneuerbare Energien sind für die beiden Herren dieser Oppositionsfraktion, um es mit den Worten meines geschätzten Kollegen Eugen Roth zu sagen, „schnullibulli“. Im vorangegangenen Vortrag war noch die Rede davon, wie wichtig doch die Kohlekraftwerke waren und wie sinnvoll doch die Energie aus Atomkraftwerken sei.
Ich möchte Ihnen kurz erläutern, weshalb dieser Antrag eigentlich - Entschuldigung! - Quatsch ist. Schon in der Beschlussformel steht, der Landtag möge beschließen, dass diese Maßnahme, das Einfärben von Rotorblättern, ohne weitere langjährige Studien veranlasst wird. In der Begründung folgen im vorletzten Absatz die Worte, es seien doch weitere Studien erforderlich, um eine erwiesene positive Wirkung zu verbessern oder zu optimieren. Ich glaube, einen größeren Widerspruch gibt es doch nicht!
Ja, es gibt eine Vergleichsstudie aus Norwegen, aus dem Wildpark Smøla. Dort wurden vier Windturbinen getestet, über einen Beobachtungszeitraum von zehn Jahren. Das geschah mit einer sehr, sehr kleinen Fallzahl; selbst die Forscherinnen und Forscher haben dazu gesagt, damit seien sie noch nicht zufrieden. Sie selbst raten, größere Studien an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Farben durchzuführen. Denn auch saisonale Variationen konnten bislang durch die Forschung nicht zufriedenstellend erklärt werden.
Die Ausweitung der Studien ist auch notwendig, um Erkenntnisse auch zu Regionen mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und mit unterschiedlichen Populationsdichten zu erhalten. Man muss in diesen erweiterten Studien zudem betrachten, wie sich die Werkstoffe und die Farben bei einer sehr starken Sonneneinstrahlung verhalten, wenn sich die Rotorblätter stark aufheizen. Denn wir erleben ja auch in unserer Region eine immer höhere Einstrahlung mit auch immer höheren Temperaturen. Deren Wirkung muss untersucht werden, auch die Auswirkungen sowohl auf die Effizienz als auch auf die Sicherheit der Windkraftanlagen. Wie verhalten sich unter diesen Bedingungen die Verbundwerkstoffe, die bei den Windrädern verbaut werden?
Mit der Färbung der Rotorblätter wird sicherlich auch eine höhere optische Wahrnehmbarkeit verbunden sein, dies aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich nicht allein für Vögel. Bei den Windkraftanlagen, die sehr dicht an die Wohnbebauung heranrücken, bis zu 800 Meter, wird es auch eine verstärkte optische Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger geben. Ohne dass ich Kassandra sein will, sage ich bereits jetzt voraus, dass farbige Rotorblätter nicht überall auf Akzeptanz stoßen werden. Auch der SPIEGEL hat schon gesagt: Was Vögel schützt, nervt die Anwohner.
Es gibt aber noch ein weiteres Argument: Der Schutz der Tiere durch die Maßnahme ist singulär. Die Farbgebung hilft den Arten, die den freien Luftraum nutzen. Ja, aber es gibt auch Arten, die naturbedingt den offenen Luftraum in Erdnähe erwarten. In unseren Regionen sind das die Rebhühner, Großtrappen und die Singvögel der freien Feldmark. Auch diese Arten müssen geschützt werden, das ist bei Windkraftanlagen, die nur ein eingefärbtes Rotorblatt haben, einfach nicht der Fall.
Wir sprechen auch immer über die Fledermäuse, das haben wir auch hier im Plenum schon mehrfach getan. Wir sprechen davon, wie Fledermäuse vor Windkraftanlagen geschützt werden können. Sie alle wissen, dass Fledermäuse nur auf akustische Signale reagieren, nicht aber auf optische Signale.
Nicht zuletzt haben Forscherinnen und Forscher auch festgestellt, dass für Vögel, die sich im direkten Anflug auf diese Rotorblätter befinden, eine unterschiedliche Farbgebung durchaus sinnvoll sein kann. Beim Anflug von der Seite aber verengt sich das Sichtfeld, ein Schutz ist in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.
Wir alle wissen auch, dass die Signalwirkung einer Farbgebung stark vom Hintergrund abhängt. Es macht daher einen Unterschied, ob sich eine Windkraftanlage vor dem dunkelblauen Himmel befindet oder vor einem schönen grünen Wald oder aber vor Geröll. Das alles muss untersucht werden, da hilft das ist nicht meine Ansicht, sondern die der Forscherinnen und Forscher - nur eine weitaus größere Studie.
Welche Farben am Ende die Rotorblätter haben werden, wird man sehen nach jahrelangen weltweiten Studien. Vielleicht wird es zur Freude unserer Fraktion eine sehr schöne rote Farbe sein. Rot-Grün ist ja nicht unbedingt die Farbe, die der Antragsteller sehen möchte. Das muss aber letztlich die Forschung entscheiden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments, darüber wird heute debattiert. Dabei ist es guter Brauch, stets auch auf den Vorredner einzugehen. Das mache ich in der Regel auch mit Freude. Bei meinem Vorredner hingegen ist mir das nicht möglich, denn sein Beitrag war von Irrungen und Wirrungen geprägt. Es waren Worte zu hören von „Missbrauch“ bis „Morgenthau-Plan-Land“, darüber hinaus enthielt der Vortrag aber ein dröhnendes Nichts. Deshalb, liebe Saarländerinnen und Saarländer, möchte ich Ihnen nun lieber für meine Fraktion unsere Absichten und unser Ziel darlegen, Ihnen darstellen, wohin wir mit diesem Haushalt in den kommenden beiden Jahren gehen wollen.
Wir wollen das Saarland zukunftsfest und generationengerecht ausgestalten. Denn gerade die jungen Menschen fragen derzeit zu Recht: Sind denn bei den finanziellen Entscheidungen, die vom Bund und
in den Ländern getroffen werden, die Interessen der jungen Menschen noch ausreichend berücksichtigt? Gehen möglicherweise die derzeitigen politischen Maßnahmen auf Kosten ihrer Zukunft?
Als wir vor zwei Jahren einen Doppelhaushalt diskutiert haben, sah unsere Welt in vielen Bereichen noch anders aus. Eine Pandemie im derzeit verzeichneten Ausmaß hatte damals schlicht niemand auf dem Schirm: Gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Menschen, einige mussten sogar ihr Leben lassen, ein wirtschaftlicher Einbruch, fataler als die Finanzkrise im Jahr 2008, ein ganzes Land, das auf demokratischen und freiheitlichen Werten aufgebaut wurde und dessen Menschen diese Freiheit selbstverständlich und zu Recht genießen, nun aber plötzlich in jeder Hinsicht lahmgelegt. Unser Ziel vor zwei Jahren war es, den künftigen Generationen ein starkes, ein stabiles Saarland zu übergeben. Das hatte ich in meiner Rede im Jahr 2018 auch genau so formuliert. Es stellt sich die Frage: Gilt das trotz allem immer noch?
Unsere Koalition hat seit dem Jahr 2012 einen gemeinsamen Weg beschritten, den Weg des Schuldenabbaus und der Konsolidierung. Oftmals wurde dieser Weg heftig kritisiert. Das war aber ein Weg, der die Basis für Investitionen in unserem Land geschaffen hat und der nach wie vor geeignet ist, Finanzströme in unser Land zu lenken. Dieser Weg gewährleistet jetzt, dass das Saarland jungen Menschen eine gute Zukunft bieten kann. Denn nur aufgrund des soliden Wirtschaftens der vergangenen Jahre sind wir jetzt in der Lage, eine Krise dieses Ausmaßes zu bewältigen. Ich sage ausdrücklich: Dabei ist dieser Doppelhaushalt das richtige Instrument. Denn er bietet keineswegs nur der Landesregierung Planungssicherheit, sondern vor allem auch Verbänden und Institutionen Planungssicherheit. Das wird uns von diesen auch in den Anhörungen immer wieder bestätigt. Es ist gerade jetzt wichtig, auch für die kommenden beiden Jahre den Verbänden und Institutionen zu sagen, womit sie rechnen können, mit welchen finanziellen Mitteln sie rechnen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das, was uns starkmacht, und das, was uns ausmacht, gewährleisten und verbessern. Wir wollen in alles, was den Aufbruch in eine gute Zukunft bedeutet, investieren. Dabei spielt der aktive Staat eine sehr wichtige Rolle, und einen solchen aktiven Staat haben wir. Wir wollen eine generationengerechte Zukunft in drei Schritten gestalten, die ich Ihnen nun vorstellen möchte.
Der erste Schritt besteht in einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Saarland. Denn eine starke Wirtschaft bedeutet auch sichere Arbeit. Unser Land steht als Industrieland, als Stahl- und Autoland, nicht
erst seit der Pandemie vor großen Herausforderungen. Damit ist ein deutlicher Unterschied zu vielen anderen Bundesländern gegeben. Mit dem Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds setzen wir diesbezüglich Maßstäbe. Dieser Fonds hat ein Volumen von 200 Millionen Euro, der Kollege Flackus hat diese Maßnahme ja auch schon goutiert. Diese Mittel können genutzt werden, um Unternehmensanteile zu erwerben, um Unternehmen zu unterstützen mit dem Ziel, ihre Pleite zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern. Die Beteiligungen des Landes werden hierbei stets zeitlich befristet sein, und zwar auf genau die Zeit, die die Unternehmen benötigen, um in eine stabile wirtschaftliche und finanzielle Lage zu kommen.
Unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kämpft künftig mithilfe dieses Fonds gegen die über das Land ziehenden „Heuschrecken“, wie sie es bereits in der Vergangenheit getan hat. Auf diese Weise wollen wir solide, zukunftsfähige Unternehmen, die vorübergehend in Schwierigkeiten geraten sind, unterstützen, damit sie nicht aufgekauft werden und das Tafelsilber dieser Unternehmen verhökert wird. Wir haben im Land zwei einschlägige Beispiele gesehen: Bei Whitesell, der Schraubenfabrik in Beckingen, ist es gelungen, den Betrieb zu retten, einen Nachfolger zu finden. Bei der Brebacher Gießerei, bei Halberg Guss, ist das trotz aller Bemühungen und trotz des engagierten Kampfes, den, wie ich finde, Anke Rehlinger ganz hervorragend geführt hat, nicht gelungen. Halberg Guss musste im Juni dieses Jahres schließen, weil keine Kunden mehr gefunden werden konnten, weil die Kunden durch das Missmanagement vergrault worden waren. Diese Schließung hat das Saarland sehr getroffen. Umso wichtiger ist es nun, mit Investitionen in eine Zukunft zu starten, in der die Unternehmen gestützt werden.
Gestern haben wir einen Antrag verabschiedet, der die Automobilindustrie ganz klar als Leitindustrie dieses unseres Saarlandes benennt. In diesem Kontext geht es auch um den größten Autobauer an der Saar, um die Ford-Werke in Saarlouis. Aufgrund der Größe des Betriebs und der Konzernstruktur handelt es sich hierbei um einen ganz besonders brisanten Fall; die Abhängigkeit von in den USA getroffenen Entscheidungen lässt uns hier nur die Möglichkeit einer sehr geringen Einflussnahme. Auch von dieser Stelle aus sei ganz klar gesagt: Wir werden alles im Rahmen unserer Möglichkeiten unternehmen, um die Arbeitsplätze bei Ford zu erhalten!
Nicht erst seit Corona befindet sich die saarländische Wirtschaft in einem Strukturwandel. Die saarländische Wirtschaft ist, ich sagte es bereits, gekennzeichnet durch Automotive und Stahl, darüber hinaus durch eine starke Exportorientierung, die sich wandelnden Anforderungen an die Digitalisierung und den stark voranschreitenden demografischen
Wandel. Während des Lockdowns hat sich die saarländische Industrie aufgrund ihrer starken Exportabhängigkeit als besonders verwundbar durch Unterbrechungen der weltweiten Lieferketten und durch Auftragsrückgänge aus dem Ausland erwiesen. Der Transformationsprozess wurde dadurch noch erheblich beschleunigt.
Um diesen Herausforderungen auch mit einem ganz klar regional orientierten Fokus zu begegnen, wird die Gesellschaft für Transformationsmanagement Saar gegründet. Im Mittelpunkt dieser Gesellschaft stehen der Beschäftigtentransfer, die Kontaktvermittlung zwischen den Fachkräften, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, und den Unternehmen, die einen Bedarf an solchen Arbeitskräften haben, sowie die Schaffung eines Qualifizierten-Netzwerks. Denn Fachkräftesicherung durch Qualifizierung, durch eine kluge Vernetzung mit allen Akteuren, das sichert Arbeitsplätze. Das ist ein weiterer Baustein für die Zukunftsfestigkeit unseres Landes.
Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass aus dem Strukturwandel kein Strukturbruch wird. Die Zeit dafür drängt. Vor diesem Hintergrund möchte ich aber auch einen kurzen Blick zurückwerfen: Der Kampf der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Stahlindustrie und auch in der Automobilindustrie, dieser Kampf geht weiter, er geht aber auch schon sehr lange. Ich erinnere an den Walk of Steel im Februar dieses Jahres. Vor einem Jahr gab es einen Protest vor dem Landtag, eine große Demonstration. Im November 2016 gab es den europäischen Stahlaktionstag. Vor viereinhalb Jahren fand, am 11. April, der Stahlaktionstag in Völklingen statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser kräftezehrende Kampf darf und wird nicht umsonst gewesen sein! Die 300 Kilometer, die zu Fuß von Völklingen nach Brüssel zurückgelegt wurden - ich bin 14 Kilometer von Dillingen nach Merzig mitgegangen -, sie werden nicht umsonst gewesen sein!
Allerdings drängt die Zeit. Ich habe mich in dieser Woche mit Betriebsräten unterhalten: Sie haben große Sorgen, denn noch immer flutet billiger, schmutziger Stahl die Märkte in Europa. Noch immer konnte auf Ebene der Europäischen Union dem kein Einhalt geboten werden. Daher von dieser Stelle ein ganz klares Zeichen: Wir kämpfen weiterhin für die Stahlarbeitsplätze im Saarland! Seite an Seite mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um den sauberen, modernen, innovativen Stahlstandort Saar zu erhalten.
Zu einem starken Wirtschaftsstandort gehört auch eine vielseitige Mobilität. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 brechen wir auf in die Phase eines neuen öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland, mit
mehr Mobilität für alle, für Azubis, für Schülerinnen und Schüler, für Gelegenheitspendler, für Pendlerinnen und Pendler im Berufsleben, für Touristinnen und Touristen. Einigen geht diese Reform wohl nicht schnell genug, oder aber es wird gesagt, die Reform sei nicht umfangreich genug. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Können Sie sich erinnern, wann in den vergangenen 20 Jahren sich ein saarländischer Verkehrsminister an eine solche Reform herangewagt hat? Die hohen politischen Hürden, die eine solche Reform mit sich bringt, haben in der Vergangenheit viele abgeschreckt. Anke Rehlinger ist die erste Verkehrsministerin, die sich dieser Reform mit Nachdruck widmet. Dass diese Reform von Erfolg gekrönt sein wird, davon werden wir uns bald selbst überzeugen können. Hierfür werden für die kommenden beiden Jahre 15 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.
Die jetzige Tarifstruktur ist intransparent, die Wabenstruktur ist ungerecht. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Derzeit bezahlen Eltern für das LandkreisSchülerticket ihres Schulkindes 59 Euro, nach der Tarifreform werden es noch 49 Euro sein. Mit diesem Ticket können die Kinder sogar landesweit fahren. Mit dem neuen Flatrate-Abo bezahlen die Schülerinnen und Schüler künftig nur noch 588 Euro im Jahr, bislang mussten sie 898 Euro pro Jahr zahlen. Das bedeutet für jeden Schüler eine Ersparnis von rund 310 Euro pro Jahr. Für Familien, die ein Schulkind oder zwei oder drei Schulkinder haben, ist das richtig viel Geld, das so eingespart wird
Die Tarifreform ist aber nur der Einstieg in einen neuen ÖPNV im Saarland. Von 2020 bis 2022 kommen originäre Landesmittel in Höhe von 130 Millionen Euro für den ÖPNV und neue Mobilität hinzu. Das ist viel Geld, das für viele große Projekte zur Verfügung steht. Als Beispiel sei erwähnt, dass das Regionalbahnnetz in ein S-Bahn-Netz umgebaut werden soll, die Saarbahn wird weiter ausgebaut, Strecken werden reaktiviert, Bahnhöfe werden modernisiert, das Radwegenetz wird ausgebaut. Moderne Mobilität bedeutet, den Bedarf aller Generationen im Blick zu behalten, von der E-Roller-App bis zum Seniorenticket, vom Radwegeausbau bis zum vernünftigen Umgang mit der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Autofahrerinnen und Autofahrer.
Der zweite Schritt zur Generationengerechtigkeit ist eine starke, verlässliche Bildung. Mit dem vorliegenden Haushalt wird nichts weniger unternommen als die Umkehr des Stellenabbaus bei den Lehrerinnen und Lehrern: 351 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer werden den Schulen dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die Pandemie setzt den Schulbetrieb, in dem viele Personen zusammenkommen, sehr unter Druck.
Der Ausfall von Lehrerinnen und Lehrern, die zur Gruppe der Vulnerablen gehören, wurde bereits abgefedert, das bedarf aber auch einer entsprechenden haushalterischen Planung für die kommenden beiden Jahre. Unsere Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot steht dafür und setzt sich dafür ein, dass die Neueinstellungen unseren Schulkindern dauerhaft erhalten bleiben. Das, so finde ich, ist ein guter Ansatz.
Bildung braucht MUT, diesen Mut schaffen wir mit den multiprofessionellen Unterstützungsteams. Zuständig für die Schulsozialarbeit ist jetzt das Bildungsministerium, Parallelstrukturen haben damit ein Ende. MUT, das heißt, die multiprofessionellen Unterstützungsteams, setzen sich zusammen aus Fachkräften der Bereiche Pädagogik, Förderpädagogik, Eingliederungshilfe, Sozialarbeit und Psychologie. An Schulen besteht ein besonderer Bedarf an Sozialarbeit, um Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten, um Schülerinnen und Schüler in besonderen Situationen helfen zu können und uneingeschränkt Bildungsteilhabe zu garantieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere Antwort auf die Frage nach Bildungsgerechtigkeit und den besonderen Bedarf von Schülerinnen und Schülern, ganz anders als das, was hier eine Oppositionsfraktion gestern mit der Auflösung der Schulbezirke gefordert hat. Mit MUT schaffen wir ein besseres Bildungssystem für unsere Kinder in diesem Land!
Für unsere junge Generation und für die Familien haben wir aber auch einen weiteren wichtigen Zug aufs Gleis gesetzt: Wir senken die Kitagebühren weiter um die Hälfte bis zum Jahr 2022. Das ist ein großer politischer Erfolg, ein Herzensanliegen von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für Familien, für unsere Kinder und für unser Versprechen, Familien und Beruf immer weiter vereinbar zu machen.
Noch im Schuljahr 2018 hat eine Familie oft 198 Euro im Monat für einen Ganztagsplatz in der Kita bezahlt. Heute sind es in diesem Beispiel nur noch rund 135 Euro im Monat, das ist eine Ersparnis von rund 760 Euro im Jahr. Das ist ein sehr guter Schritt, denn Eltern haben damit wirklich mehr Geld für die Familie im Geldbeutel, bei einem unverändert guten Angebot.
Das gehört auch zu einem Ausblick dazu. Wir wollen nicht auf halber Strecke stehen bleiben, unser Ziel ist die gebührenfreie Bildung von der Kita bis zum Master oder Meister. Das sage ich wohlwissend vor der Herausforderung, die wir in diesem Land zu bewältigen haben. Für meine Fraktion ist es ein wichti
ges Ziel, um wahre Generationengerechtigkeit zu erreichen.
Der dritte Schritt hin zu einer generationengerechten Zukunft ist nichts weniger als die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wohnen und leben im Einklang mit unserer Umwelt. Ich komme zu einem Punkt, nämlich der Entwicklung ländlicher Räume, der uns auszeichnet und den wir seit Jahren mithilfe von Umweltminister Reinhold Jost konsequent weiter stärken. Die Herausforderungen, die sich an den ländlichen Raum stellen, sind vielfältig. Einige Entwicklungen wirken sich bereits seit Jahrzehnten aus, andere vollziehen sich seit Längerem, sind aber, wie der demografische Wandel oder der Klimawandel, erst seit wenigen Jahren ins Bewusstsein der Tagespolitik gerückt. Die Förderungen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz setzten dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung der vorhandenen Potenziale. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt und die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert. Genau das ist es, was uns im Saarland ausmacht, und das, was Reinhold Jost schon seit einigen Jahren hier wirklich mit Herzblut fördert. Vielen Dank dafür!
Dabei sei besonders die LEADER-Förderung genannt, sie hat sich besonders bewährt. Die zentralen Elemente bei LEADER bleiben nämlich die Vernetzung, die Nachhaltigkeit, die regionale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung. Damit haben unsere ländlichen Gebiete und ihre Bürger wieder die Chance, ihre Heimatregion selbst zu gestalten. Insgesamt werden in den kommenden beiden Jahren fast 14 Millionen Euro für den ländlichen Raum eingeplant.
Die Kommunen sind die Lebensadern in unserem Land. Damit sie weiter pulsieren können, spannen wir auch hier einen Schutzschirm, denn die zu erwartenden Steuermindereinnahmen infolge der Corona-Pandemie treffen unsere Kommunen hart. Wir lassen unsere Kommunen hier nicht im Regen stehen. Mit dem kommunalen Schutzschirm kompensieren wir die Steuermindereinnahmen und entlasten die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Der Puls der Kommunen wird weiterschlagen. Eben wurde zu Recht die Frage gestellt, was für Forderungen die beiden Herren zu meiner Rechten stellen hinsichtlich der Unterstützung der Kommunen bezüglich der Altschuldenregelung. Die anderen Fraktionen im Land stellen ihre Forderungen in Richtung Berlin, aber ich glaube, die zwei Herren haben das noch nicht getan, auf jeden Fall habe ich hiervon
nichts vernommen. Auch das ein Ausdruck von Irrungen und Wirrungen in dieser Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur Leben, auch Wohnen hat eine herausragende Bedeutung. Dabei sei es mir erlaubt, noch mal zu erwähnen, dass wir mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben haben, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen. Damit sichern wir zum einen das Recht auf menschenwürdiges Wohnen und zum anderen verhindern wir, dass in unseren Städten und Gemeinden Immobilien verrotten und damit noch Geld verdient wird. Der soziale Wohnungsbau, das Recht auf menschenwürdiges, bezahlbares Wohnen muss auch in den kommenden Jahren unbedingt im Fokus stehen!
Damit dies endlich gelingen kann, haben wir für die beiden Jahre 2021 und 2022 rund 20 Millionen Euro eingestellt. Die Ankurbelung des Wohnungsbaus zur Stärkung der ländlichen Struktur ist die eine Seite. Investitionen in den Hochbau, insbesondere in den Mittelstädten und der Landeshauptstadt, sind die andere Seite. Künftige Investitionen in kulturelle und wissenschaftliche Bauten müssen gesichert werden, da sind wir uns einig, denn sie sind für unser Land identitätsstiftend und attraktivitätssteigernd. Junge Menschen in diesem Land müssen stolz auf solche Aushängeschilder sein können. Dazu gehört sicher das CISPA Helmholtz-Zentrum genauso wie unser Pingusson-Bau. Gutes Wohnen und Leben reiht sich ein in die Kette nachhaltiger Wertschöpfung. Mein Kollege Thielen hat schon darauf verwiesen, dass wir auch eine klimaneutrale Zukunft für unser Land wollen.
Regionale, nachhaltige Wertschöpfung garantiert der Ökolandbau. Wir haben im Saarland rund 20 Prozent ökologisch bewirtschaftete Flächen. Wir wollen bis 2025 25 Prozent erreichen. Im Mittelpunkt stehen dabei Schutzziele in den Bereichen Biodiversität, Wasser, Boden und Klima. Der Ökolandbau gewährleistet die Aufrechterhaltung einer besonderen, nachhaltigen Landbewirtschaftung. Ökologische Anbaumethoden tragen zur Verbesserung der Bodenund Wasserqualität, zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in unserer Region bei.
Die Landwirtschaft nutzt mit einer Fläche von rund 76.000 ha einen großen Teil der saarländischen Landesfläche. Deshalb kommt der Landwirtschaft eine besondere Verantwortung zum Schutz der natürlichen Ressourcen zu, insbesondere von Boden und Wasser. Ich glaube, die Ergebnisse der diesjährigen Agrarministerkonferenz sind durchaus geeignet, diese Ziele zu erreichen.
Unser Wald - wir haben in diesem Plenum schon sehr häufig in der letzten Zeit darüber diskutiert steht jedem Einzelnen zur Verfügung, vom Wande
rer über den Radfahrer bis hin zum Pilzesucher. Geo-Cacher sind unterwegs, Radfahrer sind unterwegs, insgesamt ist er ein bedeutendes Reservoir für die biologische Vielfalt, aber auch für unsere Bevölkerung.
Man kann es nicht oft genug betonen: Damit das alles erhalten bleiben kann, ist eine verantwortungsvolle naturnahe Waldwirtschaft das Mittel der Wahl im saarländischen Staatsforst. Das muss genannt werden, die landeseigenen Wälder werden seit mehr als 30 Jahren ohne Kahlschläge und ohne den Einsatz von Chemie bewirtschaftet. Auf 10 Prozent der Waldflächen im Saarland wird die Natur vollständig sich selbst überlassen. Ich finde, darauf kann das Saarland sehr stolz sein!
Damit das so bleibt, hat unser Umweltminister Reinhold Jost auch Hilfsangebote für Privatwaldbesitzer, Klein- und Kleinstprivatbesitzer erstellt. Gerade vor dem Hintergrund der Borkenkäferplage und der Schäden, die der Klimawandel angerichtet hat, sind diese Förderprogramme unabdingbare Maßnahmen, um den Wald zu erhalten und fortzuentwickeln, denn die Wälder - das hat sich auch in der Pandemie gezeigt - sind sehr wichtige Rückzugsorte für die Menschen in unserem Land, gerade dann, wenn das gesellschaftliche Leben eingeschränkt wird.
Investitionen in unsere Wälder bedeuten prototypische Nachhaltigkeit. Das Leitmotiv, das Saarland mit unserem Haushalt zukunftsfester und generationengerechter werden zu lassen, könnte man auch ganz kurzfassen: unser nachhaltiges Saarland. Nachhaltigkeit umfasst nämlich die drei Schritte, die ich eben in meiner Rede skizziert habe. Nachhaltigkeit bedeutet, künftigen Generationen ihre Chance auf ein Morgen zu geben. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir die Diskussion angestoßen, den Begriff der Nachhaltigkeit in unsere Verfassung aufzunehmen, als Orientierung für alles staatliche Handeln.
Wir haben drei Vorschläge gemacht: Einmal, die Nachhaltigkeit beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu verankern oder aber auch im Artikel 43, bei der Wirtschafts- und Sozialordnung. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass mein Favorit ist, in Artikel 60, bei den Grundlagen des Staates, zu schreiben: „Das Saarland fördert in allen Bereichen die nachhaltige Umsetzung von Gemeinwohlinteressen. Dies ist Aufgabe aller demokratisch legitimierten staatlichen Gewalten.“ Dann ist nämlich zukünftig die Haushaltsaufstellung nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich am Gebot der Nachhaltigkeit zu messen. Auch die Digitalisierung wird sich an diesem Gebot messen lassen.
Die Normierung der Nachhaltigkeit in unserer Landesverfassung wird unser Versprechen der Generationengerechtigkeit zu einer Garantie erstarken lassen. Wir kommen damit unserem Ziel, künftigen Generationen ein stabiles und starkes Saarland zu überlassen, ein gutes Stück näher. Wir gehen einen großen Schritt bereits mit diesem Haushalt. Ich bitte darum, in Erster Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ganz persönlich war es, als ich mich damals als Rechtsanwältin entschlossen habe, Politikerin zu werden, undenkbar, jemals in eine Situation zu kommen, in der ich die Grundrechte aller Menschen in unserem Land einschränken muss. Das treibt mich seit März um, das bereitet mir große Sorgen. Darüber mache ich mir sehr viele Gedanken.
Wir haben im März erlebt, dass die WHO das Infektionsgeschehen als Pandemie eingestuft hat und damit, auch wegen des hohen Infektionsrisikos und des erforderlichen Schutzes der vulnerablen Personengruppen, schnell und wirksam gehandelt werden musste. Das seinerzeit einzig richtige und wirksame Handeln bestand im Handeln der Landesregierung, zunächst durch Allgemeinverfügung, danach durch Rechtsverordnung. Das war ein Handeln der Landesregierung in Gemeinsamkeit aller Ressorts, denn damals waren Krankenhäuser betroffen, Schulen und Kitas waren betroffen, Unternehmen waren betroffen. In den Ressorts saßen und sitzen auch heute noch die Fachleute, die das damals in aller Eile regeln mussten.
Nach einem halben Jahr der Verordnung und der durch diese Verordnung auferlegten Einschränkungen für die Menschen in unserem Land ist das Infektionsgeschehen nun abgeflacht. Das Infektionsgeschehen ist zum Glück überschaubar, die ergriffenen Maßnahmen tragen Früchte. Ich darf hier aus der Ausgabe der ZEIT der vergangenen Woche zitieren: „Der Grund dafür, dass es uns vergleichsweise gut geht, ist kein kategorischer Irrtum über die Gefährlichkeit des Erregers selbst - die ist von der Wissen
schaft inzwischen recht zuverlässig beschrieben worden. Die relativ entspannte Lage ist das Ergebnis harter Arbeit, solidarischer Disziplin und milliardenschwerer Investitionen.“ - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere: Wir mussten lernen, mit dem Begriff der Triage umzugehen, die in unseren Nachbarländern grausame Wirklichkeit wurde. Das bitte ich, auch im Folgenden nicht zu vergessen, insbesondere auch jene nicht, die noch immer das Geschehen leugnen.
Unser Gesundheitssystem hat dieser Krise standgehalten. Das ist ein Verdienst unserer Landkreise und unserer Landesregierung, denn sie haben mit schnellen und zielgerichteten Maßnahmen im Krisenmodus ein Abflachen der Infektionskurve erreicht. Aber das Virus bestimmt immer noch unseren Alltag. Wir müssen auch das Infektionsgeschehen bei unseren Nachbarn im Auge behalten; insbesondere die neuen Zahlen aus Frankreich müssen uns Anlass zur Sorge geben.
Wir wollen auch weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Das heißt für uns: So viel Freiheit wie möglich, so viel Beschränkung wie nötig. Wir verlangen dabei sehr viel von unseren Saarländerinnen und Saarländern. Ich erinnere an die Kontaktverbote, ich erinnere an die Beschränkungen innerhalb der Familien. Kinder mussten auf Schulunterricht verzichten, sie durften Kitas nicht mehr besuchen. Betriebe und Unternehmen wurden geschlossen. Es herrscht in weiten Teilen Kurzarbeit. Das Vereinsleben ist praktisch zum Erliegen gekommen. Und wir dürfen auch die Vereinsamung der Menschen in der eigenen Häuslichkeit nicht vergessen. Deshalb geht von dieser Stelle aus von ganzem Herzen ein ganz besonderer Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die umsichtig und besonnen in der Krise handeln, denen nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Gesundheit ihrer Berufskolleginnen, ihrer Nachbarn, ihrer Freunde, aber auch des nur zufällig beim Einkauf vorübergehenden Mitbürgers am Herzen liegt. Herzlichen Dank für diese Solidarität!
Liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Pandemie ist noch nicht vorbei! Die Infektionszahlen können jederzeit wieder steigen, die Infektion kann jederzeit wieder aufflammen. Wir müssen uns auf langfristige Maßnahmen einstellen. Die erste Gefahreneinschätzung, die sogenannte Einschätzungsprärogative, lag in der Stunde der Not bei der Landesregierung. Sie musste angesichts sich ständig entwickelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse immer wieder neu handeln. In den Ministerien war, ich sagte es bereits, die Einsetzung von Krisenstäben sehr zügig möglich.
Aber: Die Einschränkung elementarer Grundrechte von hoher Intensität bedarf einer ständigen Rechtfertigungskontrolle. Je länger sie wirken, desto höher sind die Anforderungen an dieser Rechtfertigung. An Maßnahmen, die in der Stunde der Not der Exekutive einen weiten Spielraum der Risikoeinschätzung und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit erlauben, müssen auf Dauer neue Maßstäbe angelegt werden. Jetzt ist die Stunde der Parlamente in allen Bundesländern und auch des Bundestags.
Wir müssen über Gebote, über Verbote, über Lockerungen und über Beschränkungen zukünftig hier in diesem Parlament beraten, und zwar regelmäßig bevor sie in Kraft treten. Und wir brauchen eine stärkere Balance: Auf der einen Seite brauchen wir, ohne jeden Zweifel, die Handlungsfähigkeit der Regierung. Auf der anderen Seite benötigen wir die demokratische Legitimation der Maßnahmen hier im Parlament.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf greifen wir die Wertung des Verfassungsgerichtshofs auf, wonach die Regelung der Kontaktnachverfolgung in der Rechtsverordnung mit der Verfassung des Saarlandes nicht vereinbar ist. Dabei gilt auch hier der Grundsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Die Anhörung wird sicherlich noch Nachbesserungsbedarf ergeben. Insbesondere war das Unabhängige Datenschutzzentrum aufgrund der Eilbedürftigkeit bislang darauf beschränkt, eine datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Datenerhebung und Datenübermittlung anzumahnen. Das Unabhängige Datenschutzzentrum wird jetzt in einer Anhörung dazu eine detaillierte Stellungnahme abgeben können.
In der Formulierung des Gesetzesentwurfs findet sich auch eine Ermächtigung der Landesregierung, die Kontaktnachverfolgung hinsichtlich weiterer Einrichtungen, Anlagen und Betriebe anzuordnen. Ob das auch für die Zweite Lesung so bestehen bleiben kann, dahinter setze ich mal ein Fragezeichen. Das ist ein Vorschlag der Regierung, sie wiederum zu ermächtigen. Ich denke aber, diese Begriffe des Gesundheitsministeriums sind zu unbestimmt formuliert. Es fehlt hier an einer normenklaren und bestimmten Regelung. Deshalb besteht auch hier das Risiko eines andauernden imperativen Eingriffs in der Weise, dass grundrechtsberechtigte Personen durch die Kontaktnachverfolgung davon abgehalten werden, ihre Grundrechte ausüben. Das hat der Verfassungsgerichtshof deutlich gemacht: Durch die Kontaktnachverfolgung können Menschen davon abgehalten werden, Einrichtungen aufzusuchen, Betriebe aufzusuchen. Dadurch werden sie mittelbar an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert. Das müssen wir prüfen, dazu ist dieses Parlament berufen. Das werden wir gegebenenfalls ändern.
Sie sehen, die Kontaktnachverfolgung bedarf dringend der parlamentarischen Befassung. Das ist aber nur ein erster Schritt, der bis zum 30. November umgesetzt sein muss. Deshalb gibt es heute diesen Gesetzentwurf. Uns geht es aber um sehr viel mehr, denn wir wollen auch das Parlament in der Krise stärken. Mit einem zukünftigen Gesetz, das wir voraussichtlich im Oktober oder im November vorlegen werden, betreten wir auch ein Stück weit juristisches Neuland. Weder der Bundesgesetzgeber noch die Länderparlamente haben bislang vergleichbare Gesetze erlassen. Die zeitliche Dauer und die Intensität der einschränkenden Maßnahmen haben so sehr an Bedeutsamkeit gewonnen, dass nun das Parlament die Maßstäbe definieren muss, die für Grundrechtseingriffe dieser Art gelten.
Es hat sich zu Beginn der Pandemie bewährt, dass die Exekutive mit Rechtsverordnungen handeln konnte. Und ich möchte ausdrücklich klarstellen: Selbstverständlich wird exekutives Handeln auch weiterhin möglich sein. Im Sinne der Gewaltenteilung ist das auch völlig richtig. Dies muss aber unter Beteiligung des Parlaments und unter Kontrolle durch das Parlament geschehen. Alleine das Parlament ist der Ort, an dem das Für und das Wider der Maßnahmen transparent und öffentlich mit Sachverständigen debattiert und abgewogen werden können. Denn die von der Landesregierung erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie betreffen alle Lebensbereiche und haben zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens geführt. Diese Maßnahmen wurden bislang ohne Parlamentsbefassung ergriffen. Sie müssen in der Folgezeit aber durch eine Parlamentsbefassung legitimiert werden.
Anders als in der Anfangsphase der Ausbreitung der Pandemie ist unser Gesundheitssystem gut gerüstet, die Überlastung hat sich deutlich reduziert. Gleichwohl, das muss man immer wieder sehen, werden die Einschränkungen der Bürgerrechte aber voraussichtlich noch einige Zeit anhalten. Die Menschen werden nur beschränkt ihre Grundrechte ausüben können, sich frei fortbewegen können, Orte aufsuchen können. Aus diesem Grund ist eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regierung dringend geboten. Die grundsätzlichen und wesentlichen Entscheidungen bedürfen der Legitimation durch dieses Parlament, denn das Parlament ist das höchste Verfassungsorgan dieses Landes.
Nicht zuletzt die immer häufiger erfolgende Aufhebung einzelner freiheitsbegrenzender Maßnahmen durch Gerichte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bietet einen Beleg dafür, dass einige dieser Maßnahmen rechtlich fehlerhaft und unverhältnismäßig sein können. Auch deswegen ist eine stärkere Rolle des Parlaments wichtig. Wir dürfen dabei den Blick nicht nur auf das Saarland richten, son
dern müssen auch die Situation bundesweit in den Blick nehmen, denn überall entscheiden Gerichte über einzelne Maßnahmen, und das kann auch Wirkungen hier ins Saarland haben.
In einer Hinsicht muss ich ausnahmsweise meinem Kollegen Stefan Thielen widersprechen: Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem letzten Beschluss nur mit der Kontaktnachverfolgung befasst. Er hat die Vereinbarkeit der Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung für mit der Verfassung vereinbar erklärt, aber bezüglich der Kontaktnachverfolgung hat er Verfassungswidrigkeit festgestellt. Liest man den Beschluss aber genau, erkennt man, dass darin noch die Verletzung weiterer Grundrechte durch Grundrechtseinschränkungen im Raum steht. Auch insoweit müssen wir handeln. Das betrifft beispielsweise die Glaubens- und Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Fortbewegungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Berufsfreiheit. Sie werden durch die derzeitige Rechtsverordnung eingeschränkt. Wir wissen, dass das Oberverwaltungsgericht vielfach im Eilverfahren schon zu diesen Punkten entschieden hat. Hauptsacheverfahren stehen allerdings noch aus. Erst im Hauptsacheverfahren wird entschieden, ob es eines Gesetzes bedarf, um diese Grundrechte einschränken zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verantwortung ist es, die Grundrechte der Saarländerinnen und Saarländer zu schützen, dabei durchaus abwägend, dass diese Grundrechtsausübung auch Schranken unterliegt. Würde beispielsweise durch die Ausübung eines Versammlungsrechts die Gesundheit anderer Menschen unverhältnismäßig gefährdet, so wäre das ein Beispiel, bei dem Schranken der Grundrechtsausübung greifen. Durch seine Gesetzgebung wird der Landtag zum zentralen öffentlichen Forum, in dem Maßstäbe, Kriterien, Bewertungsgrundlagen und ihre Verhältnismäßigkeit von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Volkes öffentlich und nachvollziehbar erörtert werden. Dadurch erhalten diese Maßnahmen eine hohe Legitimation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist doch gerade angesichts steigender Unsicherheit in Teilen der Bevölkerung geboten, um Extremisten und Verschwörungstheoretikern den Nährboden zu entziehen! Das Parlament ist der Ort, an dem breit unter Einbindung von Interessenvertretern und Sachverständigen diskutiert wird. Damit haben die Menschen in unserem Land auch die Möglichkeit, sich über Sinn und Zweck der Maßnahmen und auch über deren Hintergründe zu informieren. Die Anhörungen sind allesamt öffentlich, auch die Bevölkerung kann an ihnen teilnehmen. Gerade in diesen Zeiten muss doch der Parlamentarismus gestärkt werden! Diesbezüglich werden wir hier im Land in kurzer Zeit eine Vorreiterrolle übernommen haben.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Gesetzesentwurf der LINKEN: Dieser Gesetzesentwurf wurde am 13. Mai schon einmal eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde diesen Gesetzesentwurf nicht in Bausch und Bogen verwerfen. Nein, denn die Zielrichtung, Herr Lafontaine, das Parlament zu stärken, diese Zielrichtung ist richtig. Seinerzeit, in Ihrer Rede am 13. Mai, hatten Sie auf die Gemeindeordnung verwiesen. Das ist nach meiner Ansicht falsch, denn die Regelungen, die für kommunale Parlamente gelten, sind nicht auf den verfassungsrechtlichen Parlamentarismus übertragbar.
Und um Ihre Frage betreffend den Zugriff der Polizei auf die Kontaktdaten zu beantworten: Wir haben dazu im Innenausschuss Berichte des Innenministeriums und auch der Staatsanwaltschaft gehört. Durch ein Gesetz zur Kontaktnachverfolgung können wir Bundesrecht nicht brechen, wir können damit die Regelungen der Strafprozessordnung nicht verwerfen. Die Regelungen der Strafprozessordnung gehen vor, die strafprozessualen Maßnahmen der Beschlagnahme von Listen sind weiterhin möglich; ich möchte allerdings auch auf das Bestehen eines Richtervorbehalts verweisen. Das können wir also durch unseren Gesetzesentwurf nicht regeln. Inwiefern die Verhältnismäßigkeit gegeben ist - Sie erwähnten das Beispiel des Handtaschendiebstahls und was wir dazu regeln können, das sollten wir in der Anhörung noch einmal klären.
Die Beteiligung des Parlaments ist in einer bestimmten Form möglich. Da das Gesetz aber substanzielle Grundrechtseingriffe legitimieren muss, muss es auch hinreichend bestimmt sein und darf die betroffenen Grundrechte nicht völlig unerwähnt lassen. Dies fehlt in Ihrem Gesetzentwurf.
Unsere Landesregierung wird durch das Bundesgesetz ermächtigt, diese Rechtsverordnung zu erlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, dieser rechtsstaatliche Grundsatz der Formenstrenge - ich weiß, das wird jetzt etwas juristisch, das muss aber an dieser Stelle sein, um das zu erklären - verbietet es uns, durch Rechtsverordnung zu handeln. Wir können durch ein parlamentarisches Gesetz handeln, das die Rechtsverordnung der Landesregierung aufhebt. Wir können aber nicht einseitig die Rechtsverordnung der Regierung aufheben. Das wäre eine Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips. Dem saarländischen Landtag bleibt es aber unbenommen, die Rechtsverordnung der Landesregierung obsolet werden zu lassen, indem er ein Gesetz erlässt. Wir können also eine Rechtsverordnung nicht in Teilen ändern, wir können aber quasi ein Gesetz darüberlegen, das diese Rechtsverordnung ersetzt.
Angesichts des Gesagten werden wir Ihrem Gesetzesentwurf heute nicht zustimmen. Wir werden uns aber enthalten, da uns das Ziel eint und damit
Ihr Entwurf auch im Ausschuss beraten werden kann.
Unser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, den wir bald vorlegen werden, wird wohlabgewogen und durchdacht sein, auch in der Diskussion mit allen Fraktionen. Sie sind herzlich eingeladen, daran mitzuarbeiten, dass das Parlament hier im Saarland eine Vorreiterrolle einnehmen kann. In Zukunft wird das Parlament als Vertretung der Menschen in unserem Land die Exekutive reglementieren, nicht länger die durch die Bürgerinnen und Bürger mit den Fragen befassten Gerichte. Es gab zwei Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes. Mit dem ersten Beschluss wurden die Regelungen zum Verlassen der eigenen Wohnung aufgehoben, ebenso die Regelungen zum Verweilen im öffentlichen Raum. Grundrechtseingriffe, die sehr scharf waren, wurden damit korrigiert. Vor zwei Wochen erging der zweite Beschluss, der die Kontaktnachverfolgung betrifft. Zukünftig wird das Parlament Derartiges regeln, nicht mehr die Gerichte. Das ist uns sehr wichtig.