Protocol of the Session on May 13, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere heutige Plenarsitzung und darf Sie ganz herzlich willkommen heißen.

Normalerweise tagen wir im Landtagsgebäude, heute kommen wir in der Congresshalle zusammen. Alle Fraktionen haben Wert darauf gelegt, dass wir in Vollbesetzung, mit allen 51 Abgeordneten, tagen. Hier, in der Congresshalle, haben wir einen Ort gefunden, wo dies möglich ist, weil wir die notwendigen Abstände einhalten können.

Bereits in unserer letzten Plenarsitzung im März stand die Corona-Pandemie im Mittelpunkt. In den Wochen danach hat der Landtagsausschuss für Soziales und Gesundheit alle Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise behandelt. Der Ausschuss hat die Maßnahmen der Landesregierung begleitet, aber auch kontrolliert. Der Landtag ist auch in Krisenzeiten handlungsfähig. Das Parlament als Herz der Demokratie steht niemals still. Gleichwohl sind Krisen Zeiten der Exekutive. Bundesregierung und Landesregierungen, auch unsere Landesregierung, haben schnell und entschlossen gehandelt, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern - mit Erfolg. Das war nur möglich, indem viele Grundrechte eingeschränkt wurden, dar

unter auch Grundrechte, von denen eine Demokratie lebt, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit. In solchen Situationen kommt es ganz besonders darauf an, dass der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung eingehalten wird. Deshalb möchte ich betonen: Die Grundrechtseinschränkungen haben die notwendige parlamentarische Legitimation, und zwar durch ein Gesetz des Bundestages und des Bundesrates, nämlich das Infektionsschutzgesetz.

Klar ist aber auch: Je länger tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen andauern, desto mehr bedürfen sie einer Rechtfertigung. Nur so finden sie die Akzeptanz der Bevölkerung. Darum habe ich angeregt, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie in Krisenzeiten eine stärkere parlamentarische Verlaufskontrolle und damit eine stärkere Legitimation aussehen könnte. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat zur Legitimation von Grundrechtseingriffen in Krisenzeiten seinerseits wichtige Aussagen getroffen. Der Beschluss unseres Verfassungsgerichtshofes hat auch bundesweit viel Beachtung gefunden, ein weiterer Beleg dafür, dass die Gewaltenteilung auch in Krisenzeiten funktioniert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt der heutigen Sitzung steht der Umgang mit dem Coronavirus. Unsere Gedanken sind in dieser Stunde bei den Menschen, die durch das Virus ihr Leben verloren haben. Wir denken an die Menschen, die durch die Krise Einkommen verloren haben oder von Existenzangst geplagt sind. Uns ist bewusst, dass viele Familien durch die häusliche Betreuung außergewöhnliche Belastungen erfahren.

Vor allem möchten wir an dieser Stelle aber Danke sagen: den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften, den Mitarbeitern in den Gesundheitsbehörden. Unser Dank gebührt insgesamt all denen, die in dieser Krise unsere Gesellschaft tagtäglich am Laufen halten.

(Beifall des Hauses.)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einige geschäftsleitende Anmerkungen zu unserer heutigen Landtagssitzung.

Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 24. März gemäß unserer Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2019 übermittelt. Da der Landtag gemäß unserer Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung Ihnen, den Abgeordneten des Hauses, übermitteln lassen.

Ich habe im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium den Landtag des Saarlandes zu seiner 38. Sitzung für heute einberufen und die Ihnen bis

her vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Einige Anmerkungen zu dieser Tagesordnung:

Zu Punkt 2 der Tagesordnung. Mit der Drucksache 16/1318 hat das Landtagspräsidium seine Vorschläge zur Nachwahl von ordentlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes eingereicht. Den Wahlvorschlag finden Sie auf Ihren Plätzen vor.

Herr Ministerpräsident Tobias Hans hat mit Schreiben vom 07. Mai 2020 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, in der heutigen Landtagssitzung eine Regierungserklärung zum Thema „Unser gemeinsamer Weg durch die Corona-Krise“ abzugeben. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, die Regierungserklärung nach Tagesordnungspunkt 2 zu behandeln.

Die Fraktionen haben sich darüber hinaus verständigt, die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 die CoronaKrise betreffend im Anschluss an die Regierungserklärung als Schwerpunktthema verbunden mit der Aussprache zur Regierungserklärung gemeinsam zu beraten. Hierfür haben wir ein zweifaches Redezeitmodul angesetzt. - Erhebt sich gegen diese Vorgehensweise Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Eine weitere Anmerkung zu den Punkten 6 und 15 unserer Tagesordnung: Es wird vorgeschlagen diese Tagesordnungspunkte aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. - Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir auch hier so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beginnen damit mit unserer Tagesordnung.

(Aufgrund der durch die Corona-Pandemie not- wendigen Hygienemaßnahmen wird das Redner- pult bei jedem Rednerwechsel desinfiziert und die Mikrofon-Schaumstoffhüllen werden gewech- selt.)

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Verpflichtung einer neuen Abgeordneten

Mit Schreiben vom 09. April 2020 verzichtete Frau Abgeordnete Ruth Meyer mit Ablauf des 30. April 2020 auf ihr Mandat. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 22. April 2020 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für die ausgeschiedene Abgeordnete Ruth Meyer Frau Sandra Johann, Spiesen-Elversberg, als Listennachfolgerin des Kreiswahlvorschlages der CDU im Wahlkreis Neunkirchen in den Landtag eintritt. Frau Johann hat ihr Mandat angenommen.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 08. Mai mit der Mandatsnachfolge der Abgeordneten Ruth Meyer befasst. Der Ausschuss empfiehlt

dem Plenum einstimmig die Feststellung, dass die Abgeordnete Sandra Johann die Nachfolge von Frau Ruth Meyer antritt. - Erhebt sich sowohl gegen die Feststellung der Landeswahlleitung als auch gegen die Feststellung des Ausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte Frau Sandra Johann aufzustehen, damit ich sie verpflichten kann.

(Abg. Johann (CDU) erhebt sich von ihrem Sitzplatz.)

Nach Art. 68 der Verfassung des Saarlandes sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Liebe Kollegin, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlich willkommen im Kreis der Landtagsabgeordneten und im Namen des Hauses einen ganz herzlichen Glückwunsch!

(Beifall des Hauses. - Abg. Johann (CDU) nimmt wieder Platz.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Nachwahl von ordentlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums)

(Drucksache 16/1318)

Die sechsjährige Amtszeit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes Herr Prof. Dr. Roland Rixecker, Herr Prof. Dr. Rudolf Wendt, Frau Renate Trenz, Herr Justizrat Hans-Georg Warken und Herr Prof. Dr. Stephan Weth läuft am 15. Juli 2020 aus. Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.

Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2020 beschlossen, Ihnen den Wahlvorschlag zu unterbreiten, der Ihnen als Drucksache 16/1318 vorliegt. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf durch die rechte Tür in das Foyer zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen, die an der linken Tür postiert ist. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist.

Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abgeord- neten auf.)

(Präsident Toscani)

Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt vor. Ich darf das Wahlergebnis bekannt geben. Für Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker als Präsident des Verfassungsgerichtshofs wurden 50 Stimmen abgegeben. Davon waren 47 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, keine Stimmenthaltungen. Für Herrn Prof. Dr. Rudolf Wendt als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs wurden 50 Stimmen abgegeben. Davon waren 46 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung. Für Frau Renate Trenz wurden 50 Stimmen abgegeben. Davon waren 48 Ja-Stimmen, 2 NeinStimmen, keine Stimmenthaltungen. Für Herrn Justizrat Hans-Georg Warken wurden 50 Stimmen abgegeben. Davon waren 42 Ja-Stimmen, 7 NeinStimmen, 1 Stimmenthaltung. Last, but not least wurden für Herrn Prof. Dr. Stephan Weth 50 Stimmen abgegeben. Davon waren 46 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung.

Damit sind alle Vorgeschlagenen mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages zu ordentlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gewählt.

Da Sie sich vor ihrer Wahl schriftlich bereit erklärt haben, sich als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Frau Trenz, meine Herren, ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall des Hauses.)

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte zunächst Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker nach vorne zum Rednerpult. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Ich spreche die Eidesformel vor: „Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“. Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich bitte Sie nunmehr, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.

Herr Prof. Dr. Rixecker:

Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen. - Ich bitte nun Herrn Prof. Dr. Rudolf Wendt zum Rednerpult. Ich bitte auch Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören, mit oder ohne religiöse Beteuerung.

Herr Prof. Dr. Wendt:

Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen. - Ich bitte nun Frau Renate Trenz zum Rednerpult. Frau Trenz, ich bitte Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören, mit oder ohne religiöse Beteuerung.

Frau Trenz:

Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.