Protocol of the Session on November 14, 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 20. Sitzung des saarländischen Landtages und darf Sie herzlich willkommen heißen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag zu seiner Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Herr Ministerpräsident Tobias Hans hat mit Schreiben vom 13. November mitgeteilt, dass er beabsichtigt, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung eine Regierungserklärung abzugeben zu dem Thema „Saarland-Pakt - gemeinsam für starke Kommunen in einem starken Saarland“.

Noch einige weitere Anmerkungen zur heutigen Tagesordnung. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben beschlossen, die Aussprache zu den Punkten 1 und 6 unserer Tagesordnung wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Das ist die Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung, Drucksachen 16/628 und 16/629. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich haben die Koalitionsfraktionen ihren Antrag „Hospizund Palliativversorgung im Saarland - zuverlässiger Begleiter in schweren Stunden“ als Drucksache 16/638 - neu - eingebracht.

Zur Präsenz der Landesregierung. Herr Minister Peter Strobel wird die Plenarsitzung heute gegen 14.00 Uhr verlassen müssen, um in seiner Eigenschaft als Europaminister an einem Parlamentarischen Abend im Büro des Saarlandes in Paris teilzunehmen.

(Oh-Rufe und anerkennende Pfiffe. - Sprechen.)

Ansonsten finden Sie auf Ihren Plätzen eine kleine Aufmerksamkeit. Sie stammt von unserem Kollegen Umwelt- und Landwirtschaftsminister Reinhold Jost. Wir bedanken uns herzlich dafür.

(Beifall des Hauses.)

Ich darf nun Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort zur Abgabe der Regierungserklärung erteilen zum Thema

„Saarland-Pakt - gemeinsam für starke Kommunen in einem starken Saarland“.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich wende mich heute an Sie, um Sie aktuell über die neueste Einigung der Regierungskoalition zum The

ma kommunale Finanzen zu unterrichten. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wurden am Samstag weitreichende Beschlüsse gefasst, die ein neues Kapitel aufschlagen, ein neues Kapitel zur aktiven Unterstützung der Kommunen durch das Land bei der Bewältigung ihrer schweren Haushaltslage.

Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Kommunen wieder Handlungsspielräume für Investitionen und überdies auch eine Perspektive zur gänzlichen Entlastung von Kassenkrediten eröffnen, ein Schritt, mit dem wir einen Meilenstein in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden setzen. Wir wissen, ein Land ist nur dann stark, wenn es sich auf starke Kommunen stützen kann. Aus diesem Grund haben wir von Anfang an beteuert, einen angemessenen Teil der Mittel, die uns aufgrund der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im kommenden Jahrzehnt zufließen werden, an die Kommunen weiterzugeben.

Dieses Versprechen werden wir mit unseren Beschlüssen einlösen - und das ungeachtet der Tatsache, dass die Kommunen in den kommenden Jahren aufgrund deutlicher Steuermehreinnahmen über einen weitaus breiteren Finanzrahmen verfügen, als wir das vorausgesehen haben. Um das auch einmal ganz konkret zu nennen: Es geht dabei um eine Größenordnung von etwa 270 Millionen Euro jährlich, die die Kommunen tatsächlich mehr zur Verfügung haben. Trotzdem, meine Damen und Herren, halten wir Wort, trotzdem sagen wir, wir sitzen in einem Boot. Ohne starke Kommunen kein starkes Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, die bestehende Regierungskoalition hat sich von Anfang an vorgenommen, den Kommunen bei der Sanierung ihrer Haushalte zur Seite zu stehen. Für uns war immer klar, wir denken das Saarland als Ganzes und wir handeln entsprechend. Von daher war die Konsolidierung unseres Landeshaushaltes auch nie ein losgelöster Akt. Vielmehr stand sie stets im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Für uns waren das immer zwei Seiten einer Medaille. Es war für uns somit auch folgerichtig, Sanierungshilfen und sonstige Mittel des Bundes auch den Kommunen zugutekommen zu lassen. Es gab in dieser Landesregierung nie einen Zweifel, dass die Kommunen darauf auch ein Recht haben, und zwar umso mehr, als sie sich, wenn es Not tat, einer konstruktiven und engagierten Zusammenarbeit mit dem Land auch nie verweigert haben.

Deshalb, meine Damen und Herren, freue ich mich wirklich aufrichtig, nicht nur als Ministerpräsident, sondern auch als Mitglied dieses Hohen Hauses, dass am Wochenende eine Lösung gefunden wur

de, die dieser Notlage der Kommunen auch gerecht wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ausgangspunkt unserer Bemühungen war ja das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich aus dem Jahr 2015. Nach diesem Gutachten bestand alljährlich eine zahlungsbezogene Deckungslücke von 160 Millionen Euro und die Liquiditätskredite der saarländischen Kommunen beliefen sich auf 2 Milliarden Euro. Der als Konsequenz aus dem Junkernheinrich-Gutachten im gleichen Jahr geschlossene Kommunalpakt sah eine Reihe von Maßnahmen vor, die der Überwindung der kommunalen Haushaltsnotlagen dienen sollten. Dazu gehörten unter anderem die Festschreibung des strikten Konnexitätsprinzips in der Verfassung, die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Finanzierung von Gutachten zur Ermittlung von Konsolidierungsmöglichkeiten, die vollständige Weiterleitung von Investitionsmitteln des Bundes an die Kommunen, die Fortführung des Kommunalen Entlastungsfonds, die Festschreibung von Konsolidierungspfaden durch betroffene Kommunen und die Überprüfung der Einhaltung durch die Kommunalaufsicht.

An der Stelle will ich auch sagen, dass das, was im Moment im Hinblick auf die überörtliche Prüfung diskutiert wird, letztendlich nur Einzelinstrumente der Kommunalaufsicht, anlassbezogene, einzelfallbezogene Prüfungen sind. Es geht hier darum, dass die Kommunalaufsicht als Finanzaufsicht im regelmäßigen Austausch mit den Kommunen steht, wenn es um die Aufstellung der Haushalte geht. Vor Aufstellung des Haushaltes gibt es Beratungen, während der Aufstellung des Haushaltes gibt es Beratungen und der Haushalt wird auch, wenn er verabschiedet ist, noch einmal einer Prüfung zugeführt. Von daher will ich noch einmal sagen: Die Kommunalaufsicht ist mehr als die überörtliche Prüfung, und die Kommunalaufsicht in diesem Land macht eine hervorragende Arbeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es war immer klar, dass diese Fülle an Maßnahmen, die ich eben aufgezählt habe, alleine noch nicht das Ende der kommunalen Finanznotlage bedeuten und somit auch nicht das Ende unseres gemeinsamen Weges sein würden. Weitergehende Schritte waren zum damaligen Zeitpunkt aber schlichtweg nicht möglich, zumal wir erstens mitten in der Konsolidierung des Landeshaushaltes begriffen waren und hier von dem vorgegeben Pfad in keiner Weise abweichen durften, zweitens stand damals die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen noch aus. Das heißt, wie wir unsere Haushaltsnotlage überwinden könnten, was wir überhaupt

für das kommende Jahrzehnt aus der bündischen Gemeinschaft zu erwarten hatten, das stand im Jahr 2015 schlichtweg nicht fest. Dahinter stand eben ein großes Fragezeichen, meine Damen und Herren.

Dennoch war der Kommunalpakt ein wichtiger Schritt hin zu der Lösung, die wir heute präsentieren. In den drei Jahren seines Bestehens hat er bereits nachhaltige Wirkungen entfaltet. Ich erwähne hier auch unpopuläre Maßnahmen wie die Erhöhung von Steuern und Gebühren und intensive Einsparungen in vielen Kommunen, die zur strukturellen Rückführung der Defizite geführt haben.

Ich erkenne ausdrücklich das Bemühen vieler Kommunen um eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit an, wie wir sie etwa heute bei den Standesamtsbezirken, bei der Verkehrsüberwachung, bei den Bauhöfen oder auch im Bereich der Grünschnittanlagen sehen können. Ich sage aber auch, es gibt, was die interkommunale Zusammenarbeit anbelangt, noch Luft nach oben. Auch das werden wir mit den Kommunen in den nächsten Monaten in enger Partnerschaft besprechen.

Der Kommunalpakt war also nicht nur der Auftakt, er war vielmehr der Einstieg in umfassende, konzertierte Sanierungsprojekte von Land und Kommunen. Damit sendete er gleichzeitig ein deutliches Signal an den Stabilitätsrat wie an die bündische Gemeinschaft als Ganzes, nämlich das Signal, dass wir es im Saarland auf allen Ebenen ernst meinen mit der nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.

Dieses Signal, meine Damen und Herren, ist angekommen, es hat seine Wirkung nicht verfehlt. Denn unser gutes Ergebnis bei den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hatte ganz gewiss auch damit zu tun, dass wir hier erfolgreich waren. Insofern war es nur folgerichtig, dass meine Vorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer in ihrer Regierungserklärung vom 26.10.2016 versprach: „Deshalb werden wir Haushaltsverbesserungen in der Zukunft auch zur Stärkung unserer kommunalen Ebene nutzen.“ Dies haben wir konsequenterweise auch in unserem Koalitionsvertrag festgehalten. Dieses Ergebnis im Koalitionsvertrag, dieses Bekenntnis steht den saarländischen Kommunen auch zu, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Entlastung unserer Kommunen gehört zu den dringlichsten Aufgaben unseres Landes. Klar wird das durch einen Blick auf die Finanzlage der Kommunen in ganz Deutschland. Insgesamt haben die Kommunen in der Bundesrepublik im Jahr 2017 mit einem Überschuss von 10,7 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert erwirtschaftet. Der Überschuss ist aber, wenn man genauer hinschaut, vor allem in den Kommunen Bayerns und Baden-Württembergs

(Ministerpräsident Hans)

entstanden. Ganz anders sieht es aus, wenn man den Blick auf die Kommunen im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Hessen oder Nordrhein-Westfalen richtet. Dort haben sich die Kassenkredite in den letzten Jahren massiv erhöht. Da kann man fragen, was das mit den Kassenkrediten zu tun hat. - Ja, hohe Kassenkredite sind immer ein Krisenindikator für die kommunale Finanzsituation. In aller Regel haben sich diese Kassenkredite zum festen Bestandteil der Finanzierung laufender Ausgaben entwickelt. Eine schnelle Rückführung ist daher aus eigener Kraft nicht mehr möglich. Die Folge ist: Die Schuldenstände wachsen unaufhörlich weiter.

Mit ihrer kurzen Laufzeit müssen die Kassenkredite zudem häufig refinanziert werden. Dies erhöht das Zinsrisiko, wenn variable Zinssätze vereinbart wurden. Auch bei einem nur geringen kurzfristigen Zinsanstieg steigt die Zinslast dann schnell aufs Dreioder Vierfache. Angesichts der Ankündigungen der Europäischen Zentralbank von vergangener Woche sind all diejenigen Lügen gestraft, die gesagt haben, das Zinsrisiko sei nur ein vorgeschobenes Argument, es sei für uns letztlich nicht greifbar, man wisse doch nicht, wie sich die Zinslast entwickele. Wenn ich die Ankündigung der Europäischen Zentralbank der letzten Woche erwähne, meine ich damit eben auch das angekündigte Ende der Anleihenankäufe. Das bedeutet, dass das Szenario der steigenden Zinsen alles andere als unrealistisch ist. Es ist eine konkrete Bedrohung. Dieser Bedrohung begegnen wir mit dem heutigen Pakt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Von diesem Zinsrisiko, von dieser Erhöhung der Zinsen wären viele Kommunen im Saarland massiv betroffen. Denn hier ist die Situation mit Kassenkrediten in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro besonders dramatisch. Im Ländervergleich liegt das Saarland mit deutlich über 2.000 Euro pro Kopf uneingeschränkt an der Spitze der Länder. Vielen saarländischen Kommunen droht demnach die unmittelbare finanzielle Handlungsunfähigkeit. Meine Damen und Herren, unsere Kommunen - und damit auch das Land - sitzen auf einem Pulverfass. Dies wird mittlerweile bundesweit wahrgenommen. Sowohl der Unabhängige Beirat beim Stabilitätsrat als auch der Sachverständigenrat, die Deutsche Bundesbank ebenso wie die Bertelsmann Stiftung oder Professor Martin Junkernheinrich, alle weisen auf die Risiken hoher Kassenkredite hin und nennen dabei immer explizit auch das Saarland.

Angesichts der Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass selbst im gegenwärtig günstigen wirtschaftlichen Umfeld keine tiefgreifende Trendwende in Sicht ist, besteht hier dringender Handlungsbedarf; ein Handlungsbedarf, meine Damen und Herren, dem die saarländische Landesregierung ge

meinsam mit den Kommunen mithilfe des SaarlandPaktes gerecht werden wird.

Mit dem Saarland-Pakt fließen Jahr für Jahr 50 Millionen Euro an die Kommunen. Diese Summe werden wir bestmöglich zur Sanierung der kommunalen Haushalte einsetzen. Wir bieten der kommunalen Gemeinschaft die Entschuldung eines Teils ihrer Kassenkredite in Höhe von 1 Milliarde Euro an. Damit eröffnen wir den Kommunen neue Gestaltungsspielräume für zukunftsweisende Investitionen. Wir wollen rund die Hälfte der Kassenkredite auf freiwilliger Basis auf das Land übertragen. Die Kredite werden dadurch zu Landesschulden. Die Übertragung kann abhängig von der jeweiligen Zinsbindung unmittelbar oder nach Verfügbarkeit erfolgen. Für bestehende besondere kreditvertragliche Bestimmungen, insbesondere Zinsfestschreibungen, endfällige Kredite oder sonstige Maßnahmen zur Zinsabsicherung sind auch angepasste Lösungen vorgesehen. Wir nehmen auf die konkreten Bedürfnisse der Kommunen mit diesem Saarland-Pakt Rücksicht. Kommunen ohne Kassenkredite - auch das war der Regierungskoalition wichtig - erhalten einen angemessenen und fairen Ausgleich.

Durch diese freiwillige Übertragung verschwindet auf einen Schlag die Hälfte aller Kassenkredite aus den Bilanzen der Gemeinden - also ein Soforteffekt, der in seiner Wirkung überhaupt nicht zu unterschätzen ist. Denn die Entlastung und Besserstellung der Kommunen wird durch diesen Pakt, durch die 1 Milliarde, die Hälfte der Kassenkredite, unmittelbar greifbar. Meine Damen und Herren, das kommt bei den Kommunen auch an.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Finanzierung von Zins und Tilgung für die übertragenen Kassenkredite erfolgt vollständig zulasten des Landeshaushaltes. Hierfür setzen wir bei dem Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich 30 Millionen Euro ein. Diese Kredite werden mit einem klugen Zinsmanagement - da hat das Finanzministerium einige Erfahrung - innerhalb von 45 Jahren getilgt sein. Das Land übernimmt den vollständigen Schuldendienst für den übernommenen Teil der Kassenkredite.

Diese Zusage des Landes ist allerdings geknüpft an die Verpflichtung der Kommunen, die bei ihnen verbleibenden Kassenkredite nach einem verbindlichen Rückführungsplan zu tilgen. Sie sind innerhalb von 45 Jahren - grundsätzlich im Rahmen von Annuitätendarlehen oder mindestens gleichwertigen Lösungen - zurückzuführen. Hierbei verbleiben die Kassenkredite bei den entsprechenden Instituten, wo sie auch abgeschlossen sind. Die Kommunen erfahren überdies eine umfassende Beratung und Unterstützung bei ihrem Zinsmanagement. Denn es ist natürlich unser Anliegen, dass nicht das Land mit der

(Ministerpräsident Hans)

Hälfte der Kassenkredite deutlich bessere Konditionen hat als die Kommunen, wir werden alles daran setzen, dass auch die Kommunen für ihre verbleibenden Kassenkredite ähnlich gute Konditionen bekommen. Wir werden sie hier entsprechend beraten.

Zur Optimierung bietet sich insbesondere auch eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit an. Beim Rückführungsplan werden konjunkturelle Schwankungen in geeigneter Weise berücksichtigt in Analogie zur bestehenden und bewährten KELFSystematik. Mit anderen Worten: Hier wird das Rad nicht neu erfunden, es wird keine neue Institution geschaffen, sondern - das war der Koalition in den Beratungen wichtig - wir greifen auf ein bewährtes, gutes Instrument zurück. Diese Systematik kommt bei den Kommunen auch gut an.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dass die Kommunen diese Rückführung auch tatsächlich leisten, dafür werden wir einen entsprechenden Anreiz schaffen. Nach der bisherigen Rechtslage dürfen Überschüsse, die die Kommunen erwirtschaften, nur zur Tilgung ihrer Kassenkredite eingesetzt werden. Wir werden im Rahmen des Saarland-Paktes das Haushaltsrecht an dieser Stelle überarbeiten und neu gestalten, und zwar so, dass die Überschüsse, die erwirtschaftet werden und die über den vereinbarten Tilgungsplan hinausgehen, zukünftig für neue Investitionen in den Kommunen genutzt werden dürfen. Die Kommunen ernten also in Form von größeren finanziellen Handlungsspielräumen unmittelbar die Früchte ihrer Anstrengungen. Meine Damen und Herren, die Kommunen werden damit innerhalb von 45 Jahren voll und ganz von der drückenden Last der Kassenkredite befreit. Ich glaube, innerhalb dieses kurzen Zeitrahmens kann auch das sich sehen lassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber wir stellen durch diese Entlastung von den Kassenkrediten nicht nur die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Zukunft sicher. Nein. Wir stärken vielmehr auch mittelbar ihre Investitionskraft, da wir damit ja auch einen Teil des Schuldendienstes übernehmen. Das ist nicht alles. Wir werden neben dieser mittelbaren Entlastung und den neuen Spielräumen für Investitionen, die ich gerade skizziert habe, auch unmittelbar die Investitionskraft der Kommunen stärken, indem wir ihnen jährlich weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Von diesen 20 Millionen Euro fließen 15 Millionen Euro an die Kommunen, die am Saarland-Pakt teilnehmen. Die restlichen 5 Millionen Euro fließen an die Kommunen, die keine oder nur wenige Kassenkredite aufgenommen haben. Es ist klar, dass solche Kommunen, die in der Vergangenheit sorgsam und sparsam gewirtschaftet haben, nicht bestraft werden dürfen, indem sie leer ausgehen. Die weite

ren Einzelheiten der Umsetzung werden wir im Spitzengespräch mit den Vertretern der kommunalen Seite klären. Wir vertrauen an dieser Stelle nämlich auf die Expertise, die es in den Kommunen gibt. Wir vertrauen darauf, dass gerade die Kommunen, die von dieser Kassenkreditsituation betroffen sind und die wissen, wo es an Investitionen fehlt, am besten wissen, wie wir das verteilen können. Deswegen setzen wir auch hier auf den guten Dialog mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den kommunalen Vertretern. Wir werden diesen Weg beim Saarland-Pakt weitergehen.